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URNr. flbJOILULVom 17.11.2020
Urk. Rolle Nr. H 2 ö 38 / 2020VERSCHMELZUNGSVERTRAG
Heute den siebzehnten Novemberzweitausendzwanzig
-17.11.2020-erschienen gleichzeitig vor mir,
Dr. Henning Schwarz
Notar in 20333 München, in den Amtsräumen Maximiliansplatz 10:
1. Herr Dr. Hendrik Ley, geboren am 03.11.1988, geschäftsansässig in c/o Latham & WatkinsLLP, Maximilianstraße 13, 80539 München,von Person bekannt und bereits früher identifiziert,handelnd nicht im eigenen Namen, sondern aufgrund Vollmacht vom 28. Oktober 2020, diebei der Beurkundung im Original vorlag und dieser Urkunde in beglaubigter Abschrift beigefügt ist, für die
Rebecca BidCo AG mit Sitz in München und eingetragen im Handelsregister beimAmtsgericht München unter HR B 259756
(der “Erschienene zu 1“)
sowie
2. Frau Louisa Graf, geborene Buchsbaum, geboren am 13.03.1990, geschäftsansässigc/o ARQIS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschafl mbB,Prinzregentenplatz 7, 81675 München,von Person bekannt und bereits früher identifiziert,handelnd nicht im eigenen Namen, sondern aufgrund Vollmacht vom 13. November 2020, diebei der Beurkundung im Original vorlag und dieser Urkunde in beglaubigter Abschrift beigefügt ist, für die
Renk Aktiengesellschaft mit Sitz in Augsburg, eingetragen im Handelsregister beimAmtsgericht Augsburg unter HR B 6193
(die “Erschienene zu 2“).
Die Erschienenen stellten fest, dass die Notare Dr. Schervier und Dr. Schwarz außerhalb ihrer Amtstätigkeit in der gegenwärtigen Angelegenheit nicht tätig sind oder waren.
Die Erschienenen erklärten, dass die von ihnen Vertretenen ausschließlich für eigene Rechnung handeln.
Die Erschienenen baten den Notar sodann, den folgenden
VERSCHMELZUNGSVERTRAG
zu beurkunden:
EU-DOCS29 115806.23
Dieser Vertrag wird
zwischen
(1) Renk Aktiengesellschaft, Gögginger Straße 73, 86159 Augsburg (“RENK“), und
(2) Rebecca BidCo AG, Große Gallusstraße 18, c/o Triton Beratungsgesellschaft GmbH, 60312Frankfurt am Main (“Rebecca BidCo“)
(RENK und Rebecca BidCo einzeln im Folgenden je eine “Partei‘ und gemeinsam die “Parteien“)
geschlossen.
PRÄAMBEL
(A) RENK ist eine Aktiengesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburgunter FIR B 6193. Das Grundkapital von RENK beträgt EUR 17.920.000,00 und ist eingeteiltin 7.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 2,56 (die “RENK-Aktien“). RENK hält 199.903 eigene RENK-Aktien (die “Eigenen RENK-Aktien“). Die RENK-Aktien sind im regulierten Markt der BörseMünchen unter ISIN DE0007850000 zum Handel zugelassen. Ferner werden die RENK-Aktienu.a. an den Wertpapierbörsen in Berlin, Frankfurt am Main und Stuttgart im Freiverkehr gehandelt. Geschäftsjahr von RENX ist das Kalenderjahr.
(B) Die Rebecca BidCo ist eine Aktiengesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter FR B 259756. Das Grundkapital der Rebecca BidCo beträgtELJR 50.000,00 und ist eingeteilt in 50.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einemrechnerischen Anteil am Grundkapital vonjeweils EUR 1,00. Geschäftsjahr der Rebecca BidCoist das Kalenderjahr.
(C) Die Rebecca BidCo hält ausweislich der dieser Urkunde als Anlage (C) zu Beweiszweckenbeigefügten Depotbestätigung der Deutsche Bank Aktiengesellschaft 6.312.461 RENK-Aktien.Unter Berücksichtigung der Eigenen RENK-Aktien, die bei der Ermittlung der 90 %-Beteiligung gemäß § 62 Abs. 1 S. 2 i.V.m. Abs. 5 5. 1 UmwG vom Grundkapital bzw. von der Anzahlaller RENK-Aktien abzusetzen sind, entspricht der Anteilsbesitz der Rebecca BidCo rund92,83 % des Gmndkapitals von RENK. Die Rebecca BidCo ist damit Hauptaktionärin vonRENK im Sinne von § 62 Abs. 5 S. 1 UmwG, § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Die Parteien beabsichtigen, das Vermögen von RENK als Ganzes im Wege der Verschmelzung durch Aufnahmeauf die Rebecca BidCo zu übertragen. Die Rebecca BidCo wird bei Wirksamwerden der Verschmelzung sämtliche Aktien an RENK halten. Im Rahmen der Verschmelzung ist daher keineGegenleistung zu gewähren und die Rebecca BidCo als übernebmender Rechtsträger darf gemäß § 68 Abs. 1 5. 1 Nr. 1 UmwG ihr Grundkapital zur Durchführung der Verschmelzung nichterhöhen.
(D) Im Zusammenhang mit der Verschmelzung soll ein Ausschluss der übrigen Aktionäre vonRENK (die “Minderheitsaktionäre“) gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a ff. AktG erfolgen. Zu diesem Zweck soll die Hauptversammlung von RENK innerhalb von drei Monatennach Abschluss dieses Vertrages über die Ubertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre aufdie Rebecca BidCo gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen. Die Verschmelzung soll nur wirksam werden, wenn gleichzeitig auch der Ausschluss der Minderheitsaktionäre und damit die Ubertragung aller Aktien der Minderheitsaktionäre auf die RebeccaBidCo als Hauptaktionärin wirksam wird, was durch eine aufschiebende Bedingung für dieWirksamkeit dieses Vertrags sichergestellt werden soll. Umgekehrt werden auch der Ausschluss der Minderheitsaktionäre und damit die Ubertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre von RENK auf die Rebecca BidCo als Hauptaktionärin gemäß § 62 Abs. 5 5. 7 UmwGnur gleichzeitig mit der Verschmelzung wirksam.
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DIES VORAUSGESCHICKT, vereinbaren die Parteien, was folgt:
VERMÖGENSÜBERTRAGUNG
RENK als übertragender Rechtsträger überträgt sein Vermögen als Ganzes mit allen Rechtenund Pflichten unter Ausschluss der Abwicklung gemäß § 2 Abs. 1 UmwG auf die RebeccaBidCo als übemehmenden Rechtsträger (Verschmelzung durch Aufnahme).
2. VERSCHMELZUNGSSTICHTAG
2.1 Vom Beginn (00:00 Uhr) des 1. Januar 2020 (der “Verschmelzungssfichtag“) an gelten alleHandlungen und Geschäfle von RENK als ifir Rechnung der Rebecca BidCo vorgenommen.
2.2 Der Verschmelzung wird die mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk von PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschafisprüfungsgesellschafi, München, versehene Bilanz vonRENK zum 31. Dezember 2019 als Schlussbilanz im Sinne des § 17 Abs. 2 UmwG i.V.m. § 4des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafis-, Vereins-, Stiflungs- undWohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID- 1 9-Pandemie zugrunde gelegt.
2.3 Falls die Verschmelzung nicht bis zum Ablauf des 19. März 2021 durch Eintragung in das Handelsregister der Rebecca BidCo wirksam geworden ist, wird der Verschmelzung abweichendvon Ziffer 2.2 die Bilanz von RENK zum 31. Dezember 2020 zu Grunde gelegt und abweichendvon Ziffer 2.1 verschiebt sich der Verschmelzungsstichtag auf den Beginn (00:00 Uhr) des1. Januar 2021. Bei einer weiteren Verzögerung des Wirksamwerdens der Verschmelzung überden 19. März des jeweiligen Folgejahres hinaus verschieben sich die Stichtage entsprechendder vorstehenden Regelung um jeweils ein Jahr.
3. AUSSCULUSS DER MINDERHEITSAKTIONÄRE
Im Zusammenhang mit der Verschmelzung soll ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre vonRENK gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a bis 327f AktG erfolgen. Es ist beabsichtigt,dass die Hauptversammlung von RENK innerhalb von drei Monaten nach Abschluss diesesVertrages einen Beschluss gemäß § 62 Abs. 5 5. 1 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 5. 1 AktG (der“Ubertragungsbeschluss“) über die Ubertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre vonRENK auf die Rebecca BidCo als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer von der RebeccaBidCo zu zahlenden angemessenen, in dem Ubertragungsbeschluss betragsmäßig zu bestimmenden Barabfindung fasst. Die Eintragung des Ubertragungsbeschlusses in das Handelsregister von RENK ist gemäß § 62 Abs. 5 5. 7 UmwG mit dem Vermerk zu versehen, dass er erstmit der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der Rebecca BidCo wirksam wird.
4. KEINE GEGENLEISTUNG
4.1 Die Rebecca BidCo wird bei Wirksamwerden der Verschmelzung sämtliche Aktien an RENKhalten. Dies wird durch den Vermerk gemäß § 62 Abs. 5 5. 7 UmwG sowie die aufschiebendeBedingung gemäß Ziffer 7 sichergestellt. Somit ist im Rahmen der Verschmelzung keine Gegenleistung zu gewähren. Die Rebecca BidCo als übemehmender Rechtsträger darf gemäß § 68Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UmwG ihr Grundkapital zur Durchifihrung der Verschmelzung nicht erhöhen.Dementsprechend entfallen gemäß § 5 Abs. 2 UmwG alle Angaben über den Umtausch derAnteile gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 UmwG.
4.2 Die Rebecca BidCo wird bei Wirksamwerden der Verschmelzung alleinige Aktionärin vonRENK sein, so dass ein Barabfmdungsangebot im Verschmelzungsvertrag ( 29 UmwG) nichterforderlich ist. Höchst vorsorglich erklärt die Rebecca BidCo hiermit den Verzicht auf einBarabfindungsangebot im Verschmelzungsvertrag.
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5. KEINE BESONDEREN RECHTE
Vorbehaltlich des unter Ziffer 3 aufgeführten Sachverhalts, d.h. vorbehaltlich des beabsichtigten Ausschlusses der Minderheitsaktionäre von RENK gegen Gewährung einer von der Rebecca BidCo zu zahlenden angemessenen Barabfmdung nach § 62 Abs. 5 S. 1 UmwG i.V.m.§ 327a Abs. 1 S. 1 AktG, werden einzelnen Aktionären oder Inhabern besonderer Rechte keineRechte im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 7 UmwG gewährt. Für solche Personen sind auch keineMaßnahmen im Sinne der genannten Vorschrift vorgesehen.
6. KEINE BESONDEREN VORTEILE
6.1 Vorbehaltlich der unter Ziffer 6.2 und Ziffer 6.3 vorsorglich aufgeführten Sachverhalte werdenan Mitglieder von Vertretungs- oder Aufsichtsorgangen der an der Verschmelzung beteiligtenRechtsträger, einem Abschlussprüfer oder einem Verschmelzungsprüfer keine besonderen Vorteile gewährt ( 5 Abs. 1 Nr. 8 UmwG).
6.2 Mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung endet die Organstellung der Vorstandsmitgliedervon RENK.
Es ist beabsichtigt, die bisherigen Mitglieder des Vorstandes von RENK, Herr Florian Hofbauerund Herr Christian Hammel, vor Wirksamwerden der Verschmelzung zu Mitgliedern des Vorstands der Rebecca BidCo zu bestellen. Die Wirksamkeit der Bestellung soll unter der aufschiebenden Bedingung stehen, dass (i) ein Ubertragungsbeschluss der Hauptversammlung vonRENK über die Ubertragung aller Aktien der Minderheitsaktionäre von RENK auf die RebeccaBidCo in das Handelsregister am Sitz von RENK und (ii) die Verschmelzung von RENK alsübertragender Rechtsträger auf die Rebecca BidCo als übemehmender Rechtsträger in das Handelsregister des Sitzes der Rebecca BidCo eingetragen worden ist.
Herr Florian Hofbauer und Herr Christian Hammel werden im Vorstand der Rebecca BidCodiejenige Funktion übernehmen, die sie vor Wirksamwerden der Verschmelzung bei RENKinnehaben. Das Vorstandsamt des derzeitigen Alleinvorstands der Rebecca BidCo wird nachWirksamwerden der Verschmelzung beendet. Es wird keine Abfindung an den derzeitigen Alleinvorstand der Rebecca BidCo gezahlt.
Die derzeit geltenden Vorstandsdienstverträge von RENK mit Herrn Florian Hofbauer undHerrn Christian Hammel enthalten jeweils ein Recht jeder Vertragspartei, den Dienstvertragmit der ordentlichen Kündigungsfrist gemäß § 622 Abs. 2 BGB ordentlich zu kündigen, wenndas Vorstandsamt aufgrund von Verschmelzung der Gesellschaft endet. Bei einer vorzeitigenBeendigung der Bestellung zum Mitglied des Vorstands der Gesellschaft sowie der damit verbundenen Beendigung des Dienstvertrags auf Veranlassung der Gesellschaft erhält das betreffende Vorstandsmitglied — außer bei Vorliegen eines Grundes, der RENK zur außerordentlichenBeendigung des Dienstvertrags berechtigt sowie bei Widerruf der Bestellung wegen groberPflichtverletzung — eine Abfindung. Die Abfmdung umfasst — gerechnet ab der Beendigung derBestellung und bis zum Ende der regulären Bestellungszeit (maximal aber für zwei Jahre) — dieGrnndvergütung, (zeitanteilig) die erfolgsabhängige kurzfristige Vergütung sowie die Summeder Zuschüsse zu Versicherungen. Zudem werden Beiträge zur betrieblichen Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung bis zum Ende der regulären Bestellungszeit (längstensaber bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung der Bestellung) zugeführt. Wird nachBeendigung der Bestellung eine andere abhängige oder sonstige Tätigkeit aufgenommen, erfolgt eine Anrechnung in Höhe der Einkünfte aus der anderen Tätigkeit; ebenso verringert sichdie Bezugsbasis für die Berechnung der Höhe der Beiträge zur Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung. Vertragliche Vergütungen, die die Gesellschaft für die Zeit ab Beendigung der Bestellung bis zum Ende des Dienstvertrags zahlt, werden auf die Abfmdung angerechnet.
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RENK beabsichtigt, vertreten durch den Aufsichtsrat, neue Vorstandsdienstverträge mit HerrnFlorian Hofbauer und mit Herrn Christian Hammel abzuschließen. Der Neuabschluss der Vorstandsdienstverträge soll ohne Rücksicht auf und unabhängig von der Verschmelzung erfolgen.Die Vergütung soll im Rahmen des Neuabschlusses der Verträge angemessen erhöht werdenund die variable Vergütung neu strukturiert werden. Die Verhandlungen hierzu sind noch nichtabgeschlossen. Besondere Vorteile im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 8 UmwG sollen im Rahmendes Neuabschlusses der Vorstandsdienstverträge nicht gewährt werden.
Mit Wirksamwerden der Verschmelzung gehen die in diesem Zeitpunkt bestehenden Vorstandsdienstverträge der Vorstandsmitglieder von RENK, die mit ihnen abgeschlossenen Zusatzvereinbamngen sowie etwaige sonstige zwischen ihnen und RENK geschlossene Verträgeim Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Rebecca BidCo über. Mit Ausnahme der vorstehend ausdrücklich dargestellten Regelungen lösen weder der Ausschluss der Minderheitsaktionäre noch die Verschmelzung nach diesem Vertrag eine Bonuszahlung nach den vorgenanntenVereinbarungen aus.
6.3 Mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung enden die Organstellung des Aufsichtsrats vonRENK und die Aufsichtsratsmandate seiner Mitglieder.
Die Aufsichtsratsmitglieder von RENX, Herr Claus von Hermann, Frau Ccile Dutheil undHerr Dr. Hauke Kai Uwe Hansen sind zugleich Mitglieder des Aufsichtsrats der Rebecca BidCound sollen diese Positionen auch nach Wirksamwerden der Verschmelzung behalten.
Die Rebecca BidCo hat derzeit einen aus drei Personen bestehenden Aufsichtsrat, der nicht denRegeln über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer unterliegt. Nach Wirksamwerden der Verschmelzung wird die Rebecca BidCo von den Regelungen des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (MitbestG) erfasst werden. Entsprechend ist nach Durchlaufen einessogenannten Statusverfahrens gemäß § § 97 ff AktG ein mitbestimmter Aufsichtsrat einzurichten, der sich aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedem der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammensetzt. Für weitere Einzelheiten wird auf Ziffer 8.2(i) verwiesen.
Unbeschadet der aktienrechtlichen Entscheidungszuständigkeit der Hauptversammlung der Rebecca BidCo ist beabsichtigt, unmittelbar nach dem Durchlaufen des Statusverfahrens die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats der Rebecca BidCo, Herrn Claus von Hermann, FrauCcile Dutheil und Herrn Dr. Hauke Kai Uwe Hansen, deren Amter mit Beendigung der erstenHauptversammlung nach Durchifihrung des Statusverfahrens kraft Gesetzes enden ( § 97Abs. 2 5. 2 und 3, 98 Abs. 4 S. 2 AktG), sowie die drei weiteren derzeitigen Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat von RENK, d.h. Frau Swantje Conrad, Herrn Dr. Cletus von Pichler undHerrn Klaus Stahimann, zu Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat der Rebecca BidCo zu wählen.
Ferner ist beabsichtigt, die bisherigen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat von RENK, FrauAngela Steinecker, Herrn Klause Refte, Herrn Mario Sommer, Frau Adela Lieb, Herr SaschaDudzik und Herrn Lothar Evers, vorbehaltlich ihrer Zustimmung, gemäß § 104 AktG durcheinen gemeinsamen, zwischen der Rebecca BidCo, der Rebecca FinCo GmbH als Alleinaktionärin der Rebecca BidCo und den Arbeitnehmervertretungen von RENK abgestimmten Antraggerichtlich zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Rebecca BidCo bestellen zu lassen.
7. AUFSCHIEBENDE BEDINGUNG
Das Wirksamwerden dieses Vertrags steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass ein Beschluss der Hauptversammlung von RENK nach § 62 Abs. 5 5. 1 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 15. 1 AktG über die Ubertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre von RENK auf die Rebecca BidCo als Hauptaktionänn in das Handelsregister des Sitzes von RENK mit dem Vermerk nach § 62 Abs. 5 5. 7 UmwG eingetragen wird, dass der Ubertragungsbeschluss erst
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gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der Rebecca BidCowirksam wird.
8. FOLGEN DER VERSCHMELZUNG FUR ARBEITNEHMER UND IHRE VERTRETUNGEN
8.1 Die Rebecca BidCo verfügt über keine Arbeitnehmer und hat folglich auch keine Arbeitnehmervertretungen. Die Verschmelzung hat insoweit keine Auswirkungen.
$ .2 Für die Arbeitnehmer von RENK und deren Vertretungen hat die Verschmelzung die nachstehend beschriebenen folgen:
(a) Mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung gehen sämtliche Arbeitsverhältnisse mitden zu diesem Zeitpunkt bei der RENK an den Standorten Augsburg, Hannover undRheine beschäftigten Arbeitnehmern nach Maßgabe von § 61 3a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.V.m. § 324 UmwG mit allen Rechten und Pflichten auf die RebeccaBidCo über. Individualvertraglich treten also keine Veränderungen ein; auch die Betriebszugehörigkeitszeiten bleiben erhalten. Die Arbeitgeberfunktion geht mit Wirksamwerden der Verschmelzung auf die Rebecca BidCo über.
(b) Eine Kündigung der bei Wirksamwerden der Verschmelzung übergehenden Arbeitsverhältnisse wegen des mit der Verschmelzung verbundenen Betriebsübergangs durchdie RENK als bisherige Arbeitgeberin oder die Rebecca BidCo als neue Arbeitgeberinist gemäß § 613a Abs. 4 5. 1 BGB i.V.m. § 324 UmwG unwirksam. Das Recht zu einerKündigung aus anderen Gründen bleibt gemäß § 613a Abs. 4 5. 2 BGB i.V.m. § 324UmwG unberührt.
(c) Die Arbeitnehmer von RENK werden nach Maßgabe des § 61 3a Abs. 5 BGB gesondertüber den Betriebsübergang unterrichtet. Ein Widersprnchsrecht der Arbeitnehmer vonRENK gegen den Ubergang ihrer Arbeitsverhältnisse auf die Rebecca BidCo nach§ 613a Abs. 6 BGB besteht nicht, da die RENK im Wege der Verschmelzung erlischt.An die Stelle des Widerspruchsrechts tritt ein außerordentliches Kündigungsrecht.
(d) Ab dem Wirksamwerden der Verschmelzung haftet die Rebecca BidCo vollumfänglichfür alle Ansprüche aus den Arbeitsverhältnissen der übergehenden Arbeitnehmer, auchfür solche Ansprüche, die bereits vor dem Betriebsübergang entstanden sind. Eine zusätzliche Haftung der RENK entfällt gemäß § 613a Abs. 3 BGB.
(e) Bei RENK besteht an den Standorten Augsburg, Hannover und Rheine jeweils ein Betriebsrat. Ein Sprecherausschuss für die leitenden Angestellten besteht bei der RENKAG nicht. Die Verschmelzung lässt die bisherige betriebliche Organisation unberührt.Demnach bleiben auch nach der Verschmelzung die an den Standorten Augsburg, Hannover und Rheine gebildeten Betriebsräte bestehen; die Amtszeit der jeweiligen Betriebsratsmitglieder besteht fort. Auch die mit denjeweiligen Betriebsräten geschlossenen Betriebsvereinbarnngen gelten nach der Verschmelzung weiterhin unverändert kollektivrechtlich.
(f) Ferner wurde bei RENK ein Gesamtbetriebsrat und ein Wirtschaftsausschuss gebildet.Der Gesamtbetriebsrat der RENK besteht im Anschluss an die Verschmelzung als Gesamtbetriebsrat der Rebecca BidCo fort. Gesamtbetriebsvereinbamngen gelten auchnach der Verschmelzung weiterhin unverändert kollektivrechtlich. Der Wirtschaftsausschuss des Gesamtbetriebsrats und das Mandat seiner Mitglieder bleiben ebenfalls vonder Verschmelzung unberührt.
(g) RENK ist Mitglied in den Arbeitgeberverbänden bayme — Bayerischer Unternehmens-verband Metall und Elektro e.V., vbm - Verband der Bayerischen Metall- und Elektro
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Industrie e. V., NiedersachsenMetall - Verband der Metallindustriellen Niedersachsense.V. und METALL NRW - Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen e.V. und demzufolge an die Tarifverträge der Metallindustrie gebunden. DieRebecca BidCo ist derzeit nicht tarifgebunden. Es ist jedoch beabsichtigt, dass die Rebecca BidCo bis zum Wirksamwerden der Verschmelzung Mitglied in den oben genannten Arbeitgeberverbänden wird. Sofern auf die übergehenden Arbeitsverhältnissebislang kollekfivrechtlich Tarifverträge Anwendung finden, werden sie dies demnachauch nach Wirksamwerden der Verschmelzung tun. Sofern Tarifverträge bislang aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf die übergehenden Arbeitsverhältnisse Anwendung finden, richtet sich die Weitergeltung der Tarifverträge nach Wirksamwerdender Verschmelzung nach dem Inhalt der Bezugnahmeklausel.
(h) RENK hat derzeit einen Aufsichtsrat, der nach den Regelungen des MitbestG aus zwölfMitgliedern zusammengesetzt ist, von denen je sechs Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner und der Arbeitnehmer sind. Mit Wirksamwerden der Verschmelzung endendie Organstellung des Aufsichtsrats und die Mandate seiner Mitglieder.
(i) Die Rebecca BidCo verfügt derzeit über einen Aufsichtsrat mit drei Mitgliedern, diedurch deren Alleinaktionärin gewählt wurden. Da die Rebecca BidCo bislang keineArbeitnehmer beschäftigt und ihr auch keine Arbeitnehmer zugerechnet werden, verfügt sie derzeit über keinen der gesetzlichen Mitbestimmung unterliegenden Aufsichtsrat. Nach Wirksamwerden der Verschmelzung wird die Rebecca BidCo von den Regelungen des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (MitbestG) erfasstwerden und einen paritätisch mitbestimmten Aufsichtsrat nach den Vorschriften desMitbestG bilden, da sie mehr als 2.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen wird. DerVorstand der Rebecca BidCo wird nach dem Wirksamwerden der Verschmelzung einsogenanntes Statusverfahren nach § 97 ff. AktG durchführen. Die Parteien gehen davon aus, dass ab Wirksamwerden der Verschmelzung nach den Regelungen des MitbestG in der Regel nicht mehr als 10.000 Arbeitnehmer als Arbeitnehmer der RebeccaBidCo gelten werden, so dass sich der Aufsichtsrat nach § 7 Abs. 1 5. 1 Nr. 1 MitbestGaus zwölf Mitgliedern zusammensetzen wird, von denen je sechs Aufsichtsratsmilglieder der Anteilseigner und der Arbeitnehmer sein werden. Die drei derzeitigen von derHauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats der Rebecca BidCo sollendiese Positionen auch nach Wirksamwerden der Verschmelzung und Durchführung desStatusverfabrens behalten. Unmittelbar nach Durchführung des Statusverfahrens sollendie derzeitigen Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat von RENK, Herr Claus von Hermann, Frau Ccile Dutheil, Herr Dr. Hauke Kai Uwe Hansen, Frau Swantje Conrad,Herr Dr. Cietus von Pichler und Herr Klaus Stahlmann, von der Hauptversammlungder Rebecca BidCo zu Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat der Rebecca BidCo gewählt werden. Herr Claus von Hermann, Frau Cci1e Dutheil und Herr Dr. Hauke KaiUwe Hansen sind bereits derzeit Mitglieder des Aufsichtsrats der Rebecca BidCo, jedoch werden ihre diesbezüglichen Amter mit Beendigung der ersten Hauptversammlung nach Durchführung des Statusverfahrens kraft Gesetzes enden ( § 97 Abs. 2 5. 2und 3, 98 Abs. 4 5. 2 AktG), so dass eine Neuwahl erforderlich ist. Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer werden unmittelbar nach Durchführung des Statusverfahrens bis zur Durchführung von Wahlen zunächst gerichtlich bestellt. Die Arbeitnehmervon RENK und der von ihr abhängigen Gesellschaften, die bisher für die Wahl derArbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat von RENK aktiv und passiv wahlberechtigt waren, werden nach Wirksamwerden der Verschmelzung für die Wahl der Arbeitnehmer-vertreter im Aufsichtsrat der Rebecca BidCo aktiv und passiv wahlberechtigt sein. Zurbeabsichtigten Besetzung des Aufsichtsrats der Rebecca BidCo nach Wirksamwerdender Verschmelzung wird im Ubrigen auf Ziffer 6.3 verwiesen.
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(j) Weitere folgen für die Arbeitnehmer von RENK ergeben sich nicht aus der Verschmelzung. Es sind auch keine für die Arbeitnehmer nachteiligen Maßnahmen aus Anlass derVerschmelzung vorgesehen.
9. VERSCHIEDENES
9.1 Unbeschadet der aktienrechtlichen Entscheidungszuständigkeit der Hauptversammlung der Rebecca BidCo ist beabsichtigt, dass die Firma der Rebecca BidCo spätestens unverzüglich nachWirksamwerden der Verschmelzung in „Renk Aktiengesellschaft“ geändert wird und die Geschäftsanschrift der Rebecca BidCo von Frankfurt am Main nach Augsburg verlegt wird. Fernersoll im Zusammenhang mit der Verschmelzung auch der Sitz der Rebecca BidCo von Münchennach Augsburg verlegt werden.
9.2 Die Rebecca FinCo GmbH als alleinige Aktionärin der Rebecca BidCo hat mit dem zu Beweis-zwecken als Anlage 9.2 beigefügten Schreiben gegenüber der Rebecca BidCo erklärt, dass siedie in diesem Vertrag wiedergegebenen Absichten der Rebecca BidCo teilt.
9.3 Zum Vermögen von RENK als übertragendem Rechtsträger gehört der in AnIae 9.3 aufgeführte Grundbesitz. Den Parteien ist bekannt, dass dieser Grundbesitz mit dem Wirksamwerdender Verschmelzung von der RENK auf die Hauptaktionärin übergeht, so dass das Grundbuchzu berichtigen ist. Die erforderliche Berichtigung des Grundbuchs nach Wirksamwerden derVerschmelzung wird hiermit beantragt. Der beurkundende Notar wird beauftragt und bevollmächtigt, die Grundbuchberichtigung zu veranlassen nach Wirksamwerden der Verschmelzung. Die Anlage 9.3 ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Urkunde. Auf sie wird verwiesen.Auf Verlesung wurde verzichtet.
9.4 Die durch den Abschluss dieses Vertrags und seine Ausführung entstehenden Kosten — mitAusnahme der Kosten der Hauptversammlung der RENK, die den Ubertragungsbeschluss fasst— werden, auch falls die Verschmelzung nicht wirksam werden sollte, von der Rebecca BidCogetragen. Die Kosten der Vorbereitung dieses Vertrags trägt jede Partei selbst.
9.5 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrifiform, sofern zwingendes Recht keine strengere Formvorschreibt.
9.6 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nichtdurchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Die nichtige, unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist, soweit gesetzlich zulässig, als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder nichtdurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass dieser Vertrag eine unbeabsichtigte Regelungslücke aufweisensollte. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass die unter dieser Ziffer 9.6 enthalteneRegelung nicht nur eine Beweislastumkehr herbeiführt, sondern die Anwendbarkeit des § 139BGB ausschließt.
9.7 Von dieser Urkunde erhalten:die übertragende Gesellschaft,die übernehmende Gesellschaft,das Finanzamt -Körperschaftsteuerstelle- der übertragendenund der übernehmenden Gesellschaft,das Amtsgericht -Registergerichtder übertragenden und der übemehmenden Gesellschaft,Latham & Watkins LLP, z.Hd. Herrn Dr. Hendrik Ley,80539 München, Maximilianstrafle 13ARQIS Rechtsanwälte Partnerschaflsgesellschafl mbB,
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z.Hd. Frau Louisa Graf, 81675 München, Prinzregentenplatz 7und die zuständigen Grundbuchämter,je eine beglaubigte Abschrift.Die vorgenannten Rechtsanwälte erhalten einen Scan dieser Urkunde perunverschlüsselter E-Mail.Das Finanzamt -Grunderwerbsteuerstelle-, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung derübemehmenden Gesellschaft befindet, erhält eine einfache Abschrift.
***
Der Notar wies die Erschienenen darauf hin, dass
• das Vermögen des übertragenden Rechtsträgers einschließlich der Verbindlichkeiten mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übemehmenden Rechtsträgers auf diesenübergeht,
• der übertragende Rechtsträger mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister desübemehmenden Rechtsträgers erlischt,
• den Gläubigem der beteiligten Rechtsträger, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übertragenden Rechtsträgers melden, Sicherheit zu leisten ist, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können,
• u.U. eine Schadenersatzpflicht der Vertretungsorgane des übertragenden Rechtsträgers nach § 25UmwG bestehen kann,
• soweit RENK Grundbesitz hat, sie dem zuständigen Finanzamt (Grunderwerbsteuerstelle) diesenVerschmelzungsvertrag anzuzeigen hat.
Der Notar war nicht beauftragt, die steuerlichen Folgen dieser Urkunde zu prüfen und hat demzufolgeauch keine derartige Prüfung vorgenommen. Nach Angabe der Parteien erfolgte anderweitig eine steuerliche Beratung.
Die Erschienenen verzichteten nach Belehrung durch den beurkundenden Notar auf die Protokollierung weiterer Belehrungen.
Vorgelesen vom Notar,von den Erschienenen genehmigt undeigenhändig unterschrieben:
(a
EU-DOCS\291 15806.238
ANLAGE (C)Depotbestätigung
9EU-DOCS\29 1 15806.23
Deutsche Bank
0Deutsche Bank AGTina SchneebergerCorporate Bank — Securities Services
Rebecca BidCo AG Alfred-Herrhausen-Allee 16-24,65763 Eschborn, Germany
c/o Triton Beratungsgesellschaft GmbH Tel. +4969 910-64284
Große Gallusstr. 18 Fax +4969 910-69817
E-Mail Tina.Schneebetgerdb.com60312 Frankfurt
Bestandsbestätigung 17. November 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir bestätigen hiermit, dass zum 17November 2020 (Bestand per 16November 2020 abends)
im Depot 220243223500 der Rebecca BidCo AG bei der Deutsche Bank AG
6.312.461 Aktien der RENK AG DE0007850000 verwahrt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bank AG
.—. TinaSctTieebrger Thomas Konrad
151JAHRE
Vorsitzender des Aufsichisrats: Paul AchleilnerVorstand: Christian Sewing (Vorsitzender), Karl von Rohr, Fabrizio Campelil, Frank Kuhnke, Bernd Laukert. Stuart Cewis, lameS von Moltke,Alesandervon zur Mthlen, Christiana Riley, Stefan SimonDeutsche Bank Aktiengesellschaft mit Sitz 1 Frankfurt am Main: Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB Nr. 30 000; Umsatzsteuer-Id-Nr. DE114103379; ww.dbccm/do
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200623
GM
TP
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Anlage 9.2
Rebecca FinCo GmbHc/o Triton Beratungsgesellschaft GmbHGroße Gallusstraße 1860312 Frankfurt am Main
Rebecca BidCo AGc/o Triton Beratungsgesellschaft GmbHGroße Gallusstraße 1$60312 Frankfurt am Main
Frankfurt am Main, den 12. November 2020
Erklärung der Rebecca FinCo GmbH zum Verschmelzungsvertrag zwischen der Rebecca BidCo AG und der Renk Aktiengesellschaft
Sehr geehrter Herr Stumpf,
hiermit erkläre ich im Namen der Rebecca FinCo GmbH, dass die Rebecca FinCo GmbH alsalleinige Aktionärin der Rebecca BidCo AG die in dem als Anlage beigeffigten Verschmelzungsvertrag zwischen der Rebecca BidCo AG und der Renk Aktiengesellschaft wiedergegebenen Absichten der Rebecca BidCo AG teilt.
Mit freundlichen Grüßen
Rebecca FinCo GmbH
Claus von Hermaim-pürck(Geschäftsführer)
EU-DOCS\29963373.1
ANLAGE 9.3Liste des Grundbesitzes von RENK
Grundbuch von Band Blatt Flur-Nr. Größe in qm Bezeichnung
Augsburg 1172 37742 505 1/5 1.805 An der Göggmger Str.
Augsburg 1172 37742 5050/0 360 Nähe Eichleitnerstraße
Augsburg 1172 37742 5053/4 7.259 Nähe Eichleitnerstraße
Augsburg 1172 37742 5051/11 17.942 An der Eichleitnerstr.
Augsburg 1172 37742 505 1/3 20.288 An der Eichleitnerstr.
Augsburg 1172 37742 5046/0 33.349 Gögginger Str.71
Göggingen 228 7349 435/12 1.640 An der Gögginger Str.
Augsburg 169 4337 435/13 0 An der Gögginger Str.
Göggingen 16939‘ 435/13 4.881 Nähe Gögginger Straße,Gebäude- und Freifläche
Augsburg 946 29832 5046/3 3.237 Gögginger Str., Härtereigebäude
Augsburg 1155 37138 5058/26 1.779 MemmmgerStraßell
Augsburg 1155 37138 5058/41 83 Beider Memminger Straße
Augsburg 60918 5058/37 2.863 Nähe Eichleitnerstraße
Augsburg 60918 5053/2 4.542 Eichleitnerstraße 28
Göggingen 321 10607 441/5 0 Eichleitnerstraße 17,19(Gesamtfläche lt. Grundbuch16.584qm)
Göggingen 17018 441/20 2032 Nähe Eichieitnerstraße,Gebäude- und Freifläche
Oberottmarshau- 19 671 667 0 Lechfeld, Ackerlandsen
Oberottmarshau- 1289 667 66.890 Lechfeid, Betriebsfeld, Land-sen wirtschaftsfläche
Oberottmarshau- 1289 667/1 43 Lechfeld, Landwirtschaftsflächesen
Weiden 57 2356 866 2.149 Freizeitgelände (Weiherberg)
Bemerode 4362 7/44/43 4.604 Mailänder Straße
Bemerode 4362 7/72 34.422 Weltausstellungsallee 21
Rheine rechts der 2025 30/13 7 46.643 Gennanenallee, Rodder DammEms
Blatt 16939 ersetzt Blatt 4337.2 Übertrag von Blatt 10607; ursprüngliche Eintragung 187, anschließende Nachvermessung: 203.
EU-DOCS\29 115806.2310
Grundbuch von Band Blatt Flur-Nr. Größe in qm Bezeichnung
Rheine rechts der 2025 30/404 34.455 Germanenallee, Rodder DammEms
Rheine rechts der 2025 30/425 1.398 Germanenallee, Rodder DammEms
Rheine rechts der 2025 30/198 52.075 Germanenallee, Rodder DammEms
11EU-DOCS\291 15806.23
Beglaubigte Abschrift 115
VOLLMACHT
durch
P0WER OF ATTORNEY
by
Rebecca BidCo AG,
einer Aktiengesellschaft nach deutschemRecht, mit Geschäftsanschrift c/o Triton Beratungsgesellschaft GmbH, Große Gallusstraße18, 60312 Frankfurt am Main, Deutschland,eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter 1-IRB 259756 (die “Vollmachtgeberin“).
Der Vollmachtgeberin gehören Aktien in Höhevon mehr als 90 ¾ des Grundkapitals derRenk Aktiengesellschaft, einer Aktiengesel 1-schaft nach deutschem Recht mit Sitz in Augsburg, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unterHRB 6193 (“RENK AG“). Die Vollmachtgebenn hat das Verlangen gestellt, die Hauptversammlung der RENK AG über die Übertragungder Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Vollmachtgeberin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung imZusammenhang mit einer Verschmelzung derRENK AG auf die Vollmachtgeberin (“Umwandlungsrechtlicher Sq ueeze-Out“) beschließen zu lassen.
Die Vollmachtgeberin bevollmächtigt hiermit
a stock corporation under the laws of Germany,having its registered office at c/o TritonBeratungsgesellschaft GmbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main, Germany, registered with the commercial registerof the local court of Munich underRRB 259756 (the “Principal“).
The Principal holds shares representing morethan 90% of the registered share capital ofRenk Aktiengesellschaft, a stock corporationunder the laws of Germany, with its registeredoffice at Augsburg, Germany, registered withthe commercial register of the local court ofAugsburg under HRB 6193 (“RENKAG“).The Principal submitted the request thatRENK AG‘s general shareholders‘ meetingshall resolve to transfer the shares of the remaining shareholders (minority shareholders)to the Principal in exchange for an adequatecash compensation in connection with a mergerof RENK AG into the Principal (“MergerSqueeze-out“).
Dr. Dirk Kocher,
Dr. Andreas Lönner
sämtlich geschäftsansässig
The Principal hereby authorizes
Dr. Rainer Traugott,Dr. Stephan Hufnagel,
Jeremias Bura,Dr. Hendrik Ley,
Dr. Corinna Freudenmacher,Dr. Andreas Holzgreve,
Chris Freitag,Julia Schöfer
all having their business address at
LATHAM&WATKI NSLLPMaximilianstrasse 13
80539 München 1 Munich
Deutschland 1 Germany
as weU as
EU-DOCS‘306 17296.1 058674-006094804793 1.1 16507704
25
geschäfisansässig / with business address at
LATHAM&WATKI NSCLP
Warburgstraße 50
20354 Hamburg
Deutschland Germany
(nachfolgend die “Bevollmächtigten‘), undzwarjeden von ihnen einzeln, die Vollmachtgebenn bei allen Maßnahmen, Willenserkläningen und Rechtsgeschäften im Zusammenhangmit dem Umwandlungsrechtlichen Squeeze-outumfassend zu vertreten.
Jeder Bevollmächtigte ist insbesondere zu folgenden Handlungen bevolimächtigt:
1. Abschluss eines Verschmelzungsvertrags zwischen der Vollmachtgeberinund der RENK AG (auch unter Verzichtauf ein Barabfindungsangebot gemäߧ29 UmwG).
2. Vornahme sämtlicher Handlungen undAbgabe bzw. Entgegennahme sämtlicherErklärungen sowie Ergreifung sämtlicher Maßnahmen und zur Vornahmesämtlicher Handlungen (einschließlichgegenüber Behörden und Gerichten sowie Registern), die von dem jeweiligenBevollmächtigten im Zusammenhangmit dem UmwandlungsrechtlichenSqueeze-out und / oder der Maßnahmenach vorstehender Ziffer 1 nach ihrem /seinem freien Ermessen flur erforderlichoder zweckmäßig gehalten werden, einschließlich der Verhandlung, Unterzeichnung, Änderung, Ergänzung und /oder Aufhebung aller im Zusammenhangmit dem UmwandlungsrechtlichenSqueeze-out und/oder der Maßnahmenach vorstehender Ziffer 1 stehendenVereinbarungen einschließlich Neben-vereinbarungen sowie der Veranlassungvon Eintragungen und sonstigen Maßnahmen.
Die Bevollmächtigten sind jeweils von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB und ähnlichen Beschränkungen aufgrund sonstigen anwendbaren Rechts vollumifinglich befreit; d.h.diese Vollmacht gilt auch flur Fälle, in denen ein
(hereinafler the “Agents“) and each individually, to comprehensively represent the Principalin all measures, legal declarations and legaltransactions in connection with the MergerSqueeze-out.
Fach Agent shall be authorized to perform inparticular the following actions:
1. Execution of a merger agreement between the Principal and RENK AG (including a waiver ofa cash compensationoffer according to section 29 GermanTransformation Act).
2. Execution of any other actions and making and receiving any other statementsand undertaking all measures and performing any action (including vis--vispublic authorities and courts as weil asregisters) deemed necessaiy or beneficialby the respective Agent in his/her freediscretion in connection with the MergerSqueeze-out and/or Section 1 above, including but not limited to the negotiation,signing, amendment, supplement and/ortermination of any agreements includingancillary agreements in connection withthe Merger Squeeze-out and/or Section 1above, as well as canying out any otheract related to the consummation or registration.
Fach of the Agents shall be fully exempt fromthe restrictions ofsection 181 alt. 2 ofthe German Civil Code (BGB) and any simiiar restrictions under any other applicable law; je.this power of attorney also applies to situations
EU-DOCS\3061 7296.1 058674-0060948047931.1 16507704
35
Bevolimächtigter oder eine andere gemäß die
ser Vollmacht bevollmächtigte Person flur die
Vollmachtgeberin und gleichzeitig ifir deren
Gegenpartei handelt. Jeder Bevollmächtigte ist
befugt, Untervollmacht zu erteilen und Unter-
bevollmächtigte von den Beschränkungen des
§ 181 Alt. 2 BGB entsprechend zu befreien.
Die Bevollmächtigten können im Zusammen
hang mit dem Vollmachtszweck wiederholt von
dieser Vollmacht Gebrauch machen.
In Zweifelsfällen ist diese Vollmacht im Rah
men des rechtlich Zulässigen weit auszulegen.
Die Vollmachtgeberin verpflichtet sich unwi
dermflich und unbedingt gegenüber den Be
vollmächtigten, (i) keine Ansprüche gegen die
Bevollmächtigten geltend zu machen im Zu
sammenhang mit der Ausübung dieser Voll
macht oder einer behaupteten Ausübung und
(ii) die Bevollmächtigten von allen Rechtsstrei
tigkeiten, Verfahren, Ansprüchen, Kosten,
Ausgaben und Verpflichtungen jeglicher Art
freizustellen, die aus einer Ausübung dieser
Vollmacht oder einer behaupteten Ausübung
entstehen. Ausgenommen sind Vorsatz tind
Ausübung mit schädigender Absicht, vorausge
setzt dass die Bevollmächtigten in ordnungsge
mäßer Ausübung ihrer hierdurch verliehenen
Vertretungsmacht gehandelt haben.
Die deutsche Fassung dieser Vollmacht ist
maßgebend.
Die Bevollmächtigten sind, soweit gesetzlich
zulässig, von jeder persönlichen Haftung im
Zusammenhang mit der Verwendung und / oder
Ausübung dieser Vollmacht befreit.
Diese Vollmacht sowie die Auslegung dieser
Vollmacht unterliegen dem materiellen Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Außer
achtlassung des deutschen Konfliktrechts. Ge
richtsstand ist München, Deutschland.
Diese Vollmacht erlischt am 30. Juni 2021, so
fern sie nicht vorher von der Vollmachtgeberin
verlängert worden ist.
where any Agent or any person designated
hereunder acts as representative ofthe Principal
and also acts as the PrincipaPs counterparty.
Each Representative is authorized to issue sub
stitute power of attomey and to release the sub
representatives according from the restrictions
ofsection 181 alt. 2 BGB.
The Agents may use this power ofattorney re
peatedly in connection with its purpose.
In case ofdoubt, this power of attomey shall be
given the broadest scope permitted by law.
The Principal hereby irrevocably and un-condi
tionally undertakes vis-ä-vis the Agents (i) not
to assert any claims against the Agents in con
nection with the exercise, or the alleged exer
cise, of any of the powers conferred by this
power of attorney and (ii) to indemnify the
Agents from all actions, proceedings, claims,
costs, expenses and liabilities of a re-descrip
tion arising from the exercise, or the atleged ex
ercise, of any of the powers conferred by this
power of attorney, excluding wilful misconduct
and fraud, provided that the Agents acted in the
proper exercise ofthe powers conferred by this
power of attorney.
The German version of this power of attomey
shall prevail.
The Agents are exempt, to the extent permitted
by law, from any personal liability in relation to
the use and/or exercise of this power of attor
ney.
This power of attorney shall be govemed by
and construed in accordance with the substan
tive laws of the federal Republic of Germany,
excluding the German conflict of law rules.
Place ofvenue shall be Munich, Germany.
This power of attomey expires on 30 June
2021, unless extended by the Principat.
[Unterschrftenseitefolgt / Signature pagefoltows]
EU-DOCS\306 17296.1058674-0060948047931.1 16507704
415
Ort Place, Datum Date:Frankfurt am Main, 28.10.2020
Rebeeca BidCo AG
vertreten durch 1 represented by
Name: Volker Stumpf
Position: Sole Member of the Executive Board
EU-DOCS\306 17296.1058674-00609480479311 16507704
5 5
Die§3
The signature executed before me on the previouspage by
Mr. Volker Stumpf born on 30 June1965, with business address at Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main,personally known,
is hereby certified by me, the undersigned CivilLaw Notary.
Further. 1 certify, based on today‘s inspection ofthe commercial register ofthe Local Court ofMunich with respect to HRB 259756, that Mr. VolkerStumpf as board member is authorized to solelyrepresent Rebecca BidCo AG which is registeredtherein.
The signature was signed at the offices of TritonBeratungsgesellschaft GmbH, Große Gallusstraße18, 60312 frankfurt am Main, where 1 had beenrequested to attend.
The question as to a prior involvement within Section 3 clause 1 no. 7 German Notarization Act(“BeurkG‘) was answered in the negative.
Frankfurt am Main, this 28 October 2020
Nummer 177 der Urkundenrolle für 2020
vonVorstehende, vor mir vollzogene Unterschrift
No. 177 ofthe Roh of Deeds 2020
Herrn Volker Stumpf, geb. am 30. Juni1965, geschäftsansässig Große Gallusstraße 1$, 60312 Frankfurt am Main,persönlich bekannt,
hiermit von mir, dem unterzeichnendenotar, beglaubigt.
bescheinige ich aufgrund heutiger Einne in das Handelsregister des Amtsge
München zu HRB 259756, dass Herr VolLumpf als Vorstand zur alleinigen Vertreder dort eingetragenen Rebecca BidCo AG
ist.
am
[Ig erfolgte in den Geder Triton BeratungsgesellschaftGallusstraße 18, 60312 Frankfurt
wohin ich mich auf Ersuchen begeben
Abs.einer Vorbefassung im Sinne des
r. 7 BeurkG war verneint worden.
Frankfurt den 28. Oktober 2020
Dr.J a LemorNotar C ii Law Nota?y
EU-DOCS\30617296 1 058674-0060948047931 116507704
Vollmacht
Die
RENK Aktiengesellschaft,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter der RegisternummerHRB 6193, Geschäftsanschrift Gögginger Straße 73, 86159 Augsburg,
- nachfolgend die “Vollmachtgeberin“ genannt -
bevollmächtigt hiermit die Rechtsanwälte
Dr. Christof Alexander Schneider
Dr. Nima Hanifi-Atashgah und
Severin Steffens
jeweils geschäftsansässig c/o ARQIS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, BreiteStr. 28, 40213 Düsseldorf,
sowie
Dr. Mauritz von Einem
Gerhard Schwartz
Benjamin Bandur
Louisa Theresa Graf und
Nathalie Wintermeier
jeweils geschäftsansässig c/o ARQIS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Prinzregentenplatz 7, 81675 München
- nachfolgend die “Bevollmächtigten“ -
und zwar jeden von ihnen einzeln und für sich, die Vollmachtgeberin bei folgenden Rechtsgeschäften und Handlungen umfassend zu vertreten, auch mehrfach:
§1.
Im Namen der Vollmachtgeberin alle Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen sowieMaßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind im Rahmen der Verschmelzung der Vollmachtge
Seite 1 von 3
benn als übertragendem Rechtsträger auf die Rebecca BidCo AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 259756, als übernehmendemRechtsträger, (die “Transaktion“), insbesondere
(1) Abschluss, Änderung und Vollzug eines Verschmelzungsvertrages betreffend die Transaktion;sowie
(2) Vornahme sämtlicher in dem Verschmelzungsvertrag vorgesehener oder im Zusammenhang mitdem Abschluss, der Änderung und dem Vollzug des Verschmelzungsvertrags stehender Maßnahmen und Rechtsgeschäfte.
§ 2.
(1) Die Bevollmächtigten sind jeweils einzeln und für sich berechtigt, im Namen und Auftrag der Vollmachtgebenin alles zu tun und gegenüber Dritten sämtliche Handlungen vorzunehmen undrechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, die nach dem freien Ermessen der Bevollmächtigten im Rahmen der Transaktion erforderlich oder nützlich sind.
(2) Die Bevollmächtigten sind insbesondere jeweils befugt, den nhalt der vorstehend genannten Dokumente und alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Dokumente mit den jeweils anderenParteien zu verhandeln und solche Änderungen und/oder Korrekturen dieser Dokumente sowiejedwede Änderungsverträge zu diesen Dokumenten vorzunehmen, die der handelnde Bevollmächtigte nach seinem Ermessen für erforderlich oder nützlich hält.
(3) Die Bevollmächtigten sind von allen Kosten und Auslagen freigestellt, die die Bevollmächtigtenim Rahmen dieser Vollmacht vernünftigerweise veranlasst haben. Die Bevollmächtigten werden— soweit gesetzlich zulässig — von jeglicher Haftung befreit und insofern durch die Vollmachtgebenn freigestellt; dies gilt nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(4) Diese Vollmacht ist jederzeit widerruflich. Sie erlischt automatisch zum Ablauf des
31. März 2021.
(5) Soweit einer der Bevollmächtigten die vorstehenden Handlungen bereits vorgenommen hat, werden diese hiermit genehmigt. In Zweifelsfällen ist diese Vollmacht weit auszulegen, um den mitihrer Erteilung beabsichtigten Zweck erreichen zu können.
§ 3.Schlussbestimmungen
Diese Vollmacht unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist München.
Sollten Bestimmungen dieser Vollmacht ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar seinoder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der
Seite 2 von 3
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
Ort, Datum
Für esllschaft
%iauer Chrsban Hammel
Seite 3 von 3
Vorstehende Abschrift stimmt
mit den Urschriften überein.
Dies beglaubige ich.
München, den 17.
I%\ &!14
\
Dr. Schwarz
Notar