förderangebot des arbeitsmarktservices murau betriebliche förderungen eb, aktion 4000, aktion...
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Förderangebot des Arbeitsmarktservices Murau
Betriebliche Förderungen EB, Aktion 4000, Aktion 6000, EBGA, LST, QFB
Individualbeihilfen DLU, KNK, KK, VOR, ENT, KBH, KOMB
Vor Förderbeginn – Betreuungsplan mit AMS!
EB - Betriebliche Eingliederungsbeihilfe
bis zu 3 Monate – 50 % der Lohn- und Lohnnebenkosten (Murau)
Zielgruppen -
LangzeitbeschäftigungsloseÄltere AL (45 plus)Wiedereinsteigerinnen
EB - Betriebliche Eingliederungsbeihilfe
Aktion 4000 bei Vereinen und Interessensgemeinschaften EB zwischen 2 und 12 Monate
Aktion 6000
für besondere Personengruppen EB bis zu 6 Monate (Sonderbudget 2010)
EB – Gestützte Arbeit
Anerkennung nach Steiermärkischen Behindertengesetz notwendig
18 Monate über AMS – Weiterförderung über Land möglich
max. € 651,-- mtl. bei Vollzeitbeschäftigung
LST - Lehrstellenförderung
soz. Fehlanpassung 1 Jahr - € 302,-- mtl.
§ 8b1 – verlängerte Lehrzeit max. 3 Jahre - € 302,-- mtl.
§ 8b2 – Teilqualifizierung max. 2 Jahre - € 302,-- mtl.
QFB - Beschäftigtenschulung
betriebliche Weiterbildung zur Sicherung des Arbeitsplatzes
bis zu 66,6 % der Schulungskosten
Antragstellung und Bezahlung der Kurse durch Betrieb
DLU – Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes
Arbeitstraining – Praktikum, FRIEDAS, IMP, Kursbesuche (sowohl AMS Kurse als auch freies Bildungsangebot - BBRZ, SZF, bfi, wifi, etc.)
Status „SC“ (Schulung) beim AMS
DLU – Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes
Höhe - ALG oder NH
jedoch: mind. € 8 – unter 18 Jahre mind. € 13 – Teilzeitkursen mind. € 18,50 – Vollzeitkursen derzeit DLU – Bonus € 3 bzw. € 6 für Vollzeitqualifizierungen möglich
KNK – Fahrtkosten / Unterkunftskosten
billigstes öffentliches Massenverkehrsmittel - Monatskarte
bei Gehbehinderungen auch höhere Beihilfen möglich
Ersatz einer notwendigen Unterkunft am Schulungsort
KK - Kurskosten
bis zu 100 % der anfallenden Kosten für externe Kurse
Auszahlung im Nachhinein, vor Kursbeginn – Betreuungsplan mit AMS!
VOR - Vorstellbeihilfe
Online-Ticket (ÖBB Businesscard) Kostenersatz bei Fahrten mit Privat-PKW Ersatz für Übernachtungen möglich (€ 55,--) mindestens 30 km in eine Richtung
ENT - Entfernungsbeihilfe
mindestens 30 km in eine Richtung brutto unter € 2000,-- Selbstbehalt - € 67,-- max. Beihilfe - € 203,-- mtl. Förderzeitraum je 26 Wochen –
verlängerbar auf max. 104 Wochen pro Dienstgeber
ENT – Entfernungsbeihilfe bei Lehrlingen und lehrähnlichen Ausbildungen
mindestens 30 km in eine Richtung brutto unter € 2000,-- Selbstbehalt - € 67,-- max. Beihilfe - € 264,-- mtl. Förderzeitraum je 52 Wochen –
verlängerbar auf die gesamte Ausbildungsdauer
KBH - Kinderbetreuungsbeihilfe
Einkommensgrenze € 2000,-- bzw. € 2912,-- für Ehepaare oder LG (bei einem Kind)
50 – 90 % der Betreuungskosten Förderzeitraum – je 26 Wochen
max. 156 Wochen pro Kind Förderung sowohl für Beschäftigungs- und
Ausbildungszeiten (AMS geförderte Kurse) möglich
KOMB - Kombilohnbeihilfe
Personen über 50 Jahre WiedereinsteigerInnen Behinderte nach dem BEinstG oder
Landesbehindertengesetz, Begünstigbare Behinderte die länger als 182 Tage im Status AL und SC
vorgemerkt sind. Codierung „KOMB“
KOMB - Kombilohnbeihilfe
Entlohnung höher als € 650,00 und höchstens € 1.700,00.
Förderzeitraum max. 1 Jahr ab Beschäftigungsbeginn
bei Teilzeit (16 WoStd. und mehr): mtl. € 150,-- bei Vollzeit (ab 35 WoStd.):
– bis € 1.500,-- mtl. € 300,-- – Ab € 1.500,-- mtl. € 150,--
Arbeitsaufnahme bis spätestens 30.06.2010
Danke für ihre Aufmerksamkeit und die gute Zusammenarbeit mit dem AMS.