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Folie 1, Sitzung des RAK am 29.06.04 in Holzminden OP-TU-SU-VA, Dr. Joachim Kochta
Das ExplosionsschutzdokumentBeispiel für eine praktische
Anwendung/Umsetzung im Betrieb
Vortrag anlässlich der Sitzung des
Regionalen Arbeitskreises Hildesheim
am 29.06.04 in Holzminden
Folie 2, Sitzung des RAK am 29.06.04 in Holzminden OP-TU-SU-VA, Dr. Joachim Kochta
Gesetzliche Grundlagen: 1. Richtlinie 1999/92/EG vom 16.12.1999 (ATEX 137)(Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können).2. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 27.09.2002(Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes)
Grundlage für die Erstellung eines
Explosionsschutzdokumentes
Folie 3, Sitzung des RAK am 29.06.04 in Holzminden OP-TU-SU-VA, Dr. Joachim Kochta
(1) Der Arbeitgeber hat unabhängig von der Zahl der Beschäftigten im Rahmen seiner Pflichten nach § 3 sicherzustellen, dass ein Dokument (Explosionsschutzdokument) erstellt und auf dem letzten Stand gehalten wird.
(2) Aus dem Explosionsschutzdokument muss insbesondere hervorgehen, 1. dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind, 2. dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen, 3. welche Bereiche entsprechend Anhang 3 in Zonen eingeteilt wurden und 4. für welche Bereiche die Mindestvorschriften gemäß Anhang 4 gelten.
(3) Das Explosionsschutzdokument ist vor Aufnahme der Arbeit zu erstellen. Es ist zu überarbeiten, wenn Veränderungen, Erweiterungen oder Umgestaltungen der Arbeitsmittel oder des Arbeitsablaufes vorgenommen werden.
BetrSichV: § 6 Explosionsschutzdokument
Folie 4, Sitzung des RAK am 29.06.04 in Holzminden OP-TU-SU-VA, Dr. Joachim Kochta
(4) Unbeschadet der Einzelverantwortung jedes Arbeitgebers nach dem Arbeitsschutzgesetz und § 16 der Gefahrstoffverordnung koordiniert der Arbeitgeber, der die Verantwortung für die Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel trägt, die Durchführung aller die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten betreffenden Maßnahmen und macht in seinem Explosionsschutzdokument genauere Angaben über das Ziel, die Maßnahmen und die Bedingungen der Durchführung dieser Koordinierung.
(5) Bei der Erfüllung der Verpflichtungen nach Absatz 1 können auch vorhandene Gefährdungsbeurteilungen, Dokumente oder andere gleichwertige Berichte verwendet werden, die auf Grund von Verpflichtungen nach anderen Rechtsvorschriften erstellt worden sind.
Betr SichV: § 6 Explosionsschutzdokument
Folie 5, Sitzung des RAK am 29.06.04 in Holzminden OP-TU-SU-VA, Dr. Joachim Kochta
Fristen:
a) Neuanlagen und neu genehmigte Bereiche: ab sofort
b) Altanlagen: bis 31.12.2005
Erstellung Explosionsschutzdokument
Folie 6, Sitzung des RAK am 29.06.04 in Holzminden OP-TU-SU-VA, Dr. Joachim Kochta
Seminare/Unterlagen (TÜV/DEKRA/Bayer)
Fortbildungsveranstaltungen (Lieferanten, DECHEMA, etc.)
Informationen des Sächsischen Landesinstitutes für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Literatur/Artikel in Fachzeitschriften, etc.
Erkenntnisquellen für die Erstellung
Folie 7, Sitzung des RAK am 29.06.04 in Holzminden OP-TU-SU-VA, Dr. Joachim Kochta
Aufbau Deckblatt:
1) Angaben zum bewerteten Bereich (Werk, Betrieb, Anlage, Teilanlage, Gebäude) 2) Verantwortlichkeiten festlegen 3) Zugehörige Dokumente und Organisationsanweisungen 4) Gefährdungsbeurteilungen 5) Kennzeichnung der explosionsgefährdeten Bereiche (z.B. Ex-Zeichen) 6) Stoffdaten über brennbare Stoffe und ggf. brandfördernde Gase 7) Prüfung Einsatz weniger gefährlicher Stoffe (§16(2) GefStoffV) 8) Bemerkungen 9) Unterschriften10) Festlegung interner Verteiler
Erstellung Explosionsschutzdokument
Folie 8, Sitzung des RAK am 29.06.04 in Holzminden OP-TU-SU-VA, Dr. Joachim Kochta
Aufbau Dokumentation:
1) Deckblatt 2) Gefährdungsbeurteilungen a) Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube in Anlagen/Apparaturen b) Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube in Räumen/im Freien 3) Beispielhafte Stoffliste der brennbaren Gase/Stäube mit explosionstechnischen Kenndaten 4) Ex-Zonenplan Gebäude/Raum/Außenbereich 5) Liste über Festlegung der Ex-Zonen in Anlagen/Apparaturen oder Räumen/Außenbereichen - Hinweis auf Quelle (z.B. TRbF, BGR 104) 6) Unterschriften 7) Festlegung interner Verteiler
Erstellung Explosionsschutzdokument
Folie 9, Sitzung des RAK am 29.06.04 in Holzminden OP-TU-SU-VA, Dr. Joachim Kochta
Aktuelles Beispiel:
Bereich: Chemische Produktion 3
Anlage zur Herstellung von Produkten durch Hydrierung mit Wasserstoffbei max. 20 bar und 170°C
Organisation: OP CP 3, Geb. D325
Vorgestellte Dokumente: Deckblatt, Gefährdungsbeurteilung Anlage und Außenbereich, Stoffliste, Bewertungsliste Zoneneinteilung, Ex-Zonenplan Gebäude und Außenbereich.
Erstellung Explosionsschutzdokument
Folie 10, Sitzung des RAK am 29.06.04 in Holzminden OP-TU-SU-VA, Dr. Joachim Kochta
Temperaturklassen für elektr. Betriebsmittel
T1 450°C
T2 300°C
T3 200°C
T4 135°C
T5 100°C
T6 85°C
Folie 11, Sitzung des RAK am 29.06.04 in Holzminden OP-TU-SU-VA, Dr. Joachim Kochta
Kennzeichnung Typ. ProduktZündenergie
IIA Propan > 180 J
IIB Ethylen 60 - 180 J
IIC Wasserstoff < 60 J
I Methan 280 J
Explosionsgruppen nach EN 50014
Folie 12, Sitzung des RAK am 29.06.04 in Holzminden OP-TU-SU-VA, Dr. Joachim Kochta
Fazit - Explosionsschutzdokument- in der vorliegenden Form vertretbarer Aufwand, jedoch im Einzelfall hoher Aufwand für die jeweiligen Bereiche (Gefährdungsbeurteilung für jeden Apparat),
- vorliegendes Ex-Dokument derzeit in Prüfung beim GAA Hildesheim und NLÖ Hannover,
- seitens zugelassener Überwachungsstelle (DEKRA) als umfassend und ausreichend bewertet,
- „Ausstattungsliste“ als nicht praktikabel und nicht sinnvoll eingestuft.