formalerschließung av-medien musik workshop am 21. sept. 2011
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FormalerschließungAV-Medien Musik
Workshop am 21. Sept. 2011
Formalerschließung AV-Medien Musik
Wolfgang Neuwirth, UB Mozarteum [email protected]
Mag. Thomas Pöltl, Büchereien [email protected]
AV-MEDIEN9:00 – ca. 12:30 Theorie,
Neuwirth, Pöltl - BVÖ Schulungsraum, Museumstr. 3/B/1213:30 – 17:00 Praxis
Aleph: Neuwirth – ÖNB Schulungsraum, Josefspl. 1Bibliotheca: Pöltl – BVÖ Schulungsraum, Museumstr. 3/B/12
Agenda
EinführungRegelwerke + ArbeitshilfenAV-MaterialienRAK-Musik Katalogisierungsvorlage, MAB2Einheitssachtitel (RAK-Musik §§ 501 – 515)
VorbemerkungIm Block „Formalerschließung Musikdrucke“ wird RAK Musik incl. der
Ermittlung des Einheitssachtitels bereits erörtert. Dazu auch die Skripten von Hr. Mag. Ellensohn und Hr. Friederici
Der Block „Formalerschließung AV-Medien“ soll sowohl theoretisch als auch praktisch darüber hinaus nützliche Informationen vermitteln!
Anhand einer vom Vortragenden erstellten Katalogisierungsvorlage zur FE von Musik-CDs werden MAB2-Felder (Kategorien) erörtert.Einige „Segmente“ (z. B. „Sekundärausgaben“) werden nur am Rande erwähnt.
Der lokale Geschäftsgang sowie Elemente der Sacherschließung sind nicht Thema des Workshops.
Dieses Handout ist nicht der vollständige Vortrag für den theoretischen Teil!
Fragen und Diskussionsbeiträge sind selbstverständlich willkommen!Für den praktischen Teil sind auch Beispiele der Teilnehmer
willkommen!
Regelwerke
RAK-WB - mit den aktualisierten Ergänzungen (bis 2007)RAK-Musik (2003) + Anlage M9 (letzte Aktualisierung Nov.
2010)RAK-NBM (1996 + Präzisierungen; Aktualisierung 2006)RAK-UW - Diskussionsentwurf 1986Weiterentwicklung
Nützliche Internetressourcen zur FE(DNB)
Standardisierungsausschuss der DNBhttp://www.d-nb.de/standardisierung/regelwerke/afs_dok_reg_entw.htm
RAK-Datenbank,http://www.allegro-c.de/regeln/
RAK-WB mit den aktualisierten Ergänzungen (bis 2007)http://files.d-nb.de/pdf/rak_wb_netz.pdf
MAB 2 http://www.d-nb.de/standardisierung/txt/titelmab.txt
RAK-NBM (1996 + Präzisierungen; Aktualisierung 2006)http://files.d-nb.de/pdf/rak_nbm_gw_und_erg.pdf
RAK-Musik (2003) http://www.d-nb.de/standardisierung/pdf/rak_musik_2003.pdf
Anlage M9 (2010)http://www.d-nb.de/standardisierung/pdf/rak_musik_m9_2010.pdf
Katalog des DMA für die Recherche nach Einheitssachtitelnhttp://dispatch.opac.d-nb.de/DB=2.1/HTML=Y/
Allgemeine Materialbenennung, Materialarten
Die Allgemeine Materialbenennung ist in RAK-Musik § M 131a, die Materialarten sind in RAK-Musik § M3a bzw. RAK-NBM § 3a definiert.
Allgemeine Materialbenennung - § M 131aa) Musikdruckb) Tonträgerc) Bildtonträgerd) Medienkombination (vgl. § M 13a)e) Mikroformf) Elektronische RessourceBei Sekundärausgaben wird nicht die allgemeine Materialbenennung der
Primärausgabe, sondern diejenige der Sekundärausgabe verwendet.Die Liste der Materialarten auf der folgenden Folie ist nicht vollständig!
Musiktonträger:a) Schallplatten;b) Tonbänder;c) Tonkassetten;d) CDs (= Compact Discs);e) DAT-Kassetten (= Digital-Audio-Tapes-Kassetten); f) DVD-Audios (= Digital-Versatile-Discs-Audios);g) MDs (= Mini Discs);h) DCCs (= Digital Compact Cassettes);Bildtonträger:a) Filme;b) Filmkassetten und Filmschleifen;c) Videobänder;d) Videokassetten;e) Bildplatten;f) DVD-Videos (= Digital-Versatile-Discs-Videos); Elektronische Ressourcen (mit Werken der Musik): a) Disketten;b) CD-Is, CD-Rs, CD-ROMs, CD-WORMs, Photo-CDs, Video-CDs und dgl.;c) Magnetbandkassetten;d) Magnetbänder;e) DVDs (= Digital Versatile Discs), DVD-Rs;f) diverse Datenträger, z. B. Chipkarten, USB-Sticks, etc.Elektronische Ressourcen im Fernzugriff mit Werken der Musik.
RAK-Musik (2003)
Gliederung mit den §§ von RAK-Musik, RAK-NBM und RAK-WB
Für AV-Medien:Abgrenzung RAK NBM – RAK-Musik; Vorbemerkung § M 3aMedienkombination, Begleitmaterial § M 3b, § M 13aHaupttitelstelle § M 26 BDie Bestandteile der Einheitsaufnahme und ihre Gliederung (§ M 114)Die Informationsquellen § M 115 (1)Einheitssachtitel §§ 501 - 515
Gliederung der RAK Musik Vorwort 1. Grundbegriffe
(§§ M 3a – M 26, §§ 1 – 36 RAK-WB, §§ NBM 2 – NBM 26) 2. Allgemeine Regeln
(§§ M 107 – M 165, §§ 101 – 193, §§ NBM 113 – 162) 3. Allgemeine Ansetzungsregeln
(§§ 201 – 208 RAK WB) 4. Ansetzung der Namen von Personen
(§§ 301 – 342 RAK-WB) 5. Ansetzung der Namen von Körperschaften
(§§ 401 – 486 RAK-WB) 6. Ansetzung von Sachtiteln und Bestimmung des Einheitssachtitels
(§§ M 501 – M 515), 7. Haupt- und Nebeneintragungen unter Personen, Körperschaften
und Sachtiteln(§§ M 603 – M 697, §§ 601 – 696 RAK-WB)
8. Bestimmung des Sachtitels oder des Titels für Haupt- und Nebeneintragungen(§§ M 701 – M 716, §§ 702 – 715 RAK-WB)
9. Ordnung der Eintragungen(§§ 801 – 828 RAK WB, § NBM 820)
Anlagen
Abgrenzung RAK NBM – RAK-Musik; Vorbemerkung § M 3a
Katalogisierung nach RAK-Musik Das Musikalische Werk an sich und nicht
(nur) seine filmische Umsetzung: - Opern, Operetten, Musicals und Ballette
in werknahen Umsetzungen, Bühnenabfilmungen, Studioproduktionen und dgl.); „Werknahe“ = Musik vollständig in Originalfassung
- Konzerte aller Musikrichtungen ohne zusätzliche Visualisierung;
- Videoclips interpretengebundener Musik (Jazz, Rock, Pop und dgl., enge Verbindung zu zeitgleicher inhaltlich identischer Veröffentlichung);
Musikalische Werke überwiegen im Verhältnis zu Moderations- und/oder Dokumentarteilen: Thematische Sammelwerke oder Interpretenporträts - Aneinanderreihung musikalischer Werke.
Katalogisierung nach RAK-NBM Musik ist nur ein künstlerisches
Gestaltungselement neben gleichwertigen anderen Elementen:
- Opern, Operetten, Musicals und Ballette in freien Umsetzungen mit eindeutigem Spielfilmcharakter (z.B. wechselnde Originalschauplätze);
- Theater, Tanztheater;- Visualisierte Musik, d.h. nachträgliche
Visualisierung von musikalischen Werken, in der Regel ohne Einbeziehung des Komponisten oder Urhebers;
Musik wird zum „dargestellten Objekt“: Dokumentationen, Proben, Werkstattberichte, Werkbeschreibungen bzw. Ausgaben, bei denen diese Anteile deutlich überwiegen oder im Vordergrund stehen.Erfassung DVD-Videos
Materialien, die nach RAK-Musik (§ M 3a) katalogisiert werden, erhalten die allgemeine Materialbenennung „Bildtonträger“.
Alle anderen DVD-Videos werden nach RAK-NBM katalogisiert und erhalten die allgemeine Materialbenennung „Elektronische Ressource“.
Medienkombination, Begleitmaterial § M 3b, § M 13a
Medienkombination ist ein Werk, in dem zwei oder mehr Medien verschiedener physischer Form (Materialarten) unter einem Gesamttitel vereinigt sind.
Eine Medienkombination wird stets als mehrteiliges Werk behandelt.Nicht als Medienkombination gelten jedoch:
a) Kombinationen einer Materialart mit Begleitmaterialien;b) mehrteilige Werke - einzelne Teile als Sekundärausgaben.c) begrenzte Sammelwerke, wenn die Texte über den Verfasser (z.B. Register, Werkkonkordanzen) in einer anderen Materialart als die Texte des Verfassers vorliegen.
Begleitmaterial
a) physisch getrennte Bestandteile, z.B. erläuternde Texte, Beilagen, Installationsanleitungen, Installationsdisketten zu CD-ROM-Ausgaben und dgl.,
b) Stimmen, die gemeinsam mit einer Partitur, …oder einem - Music-minus-one-Musiktonträger in einer Ausgabe vorliegen,
c) Werkerläuterungen und Libretti als Beilage zu einem Nichtbuchmaterial.
Hauptwerk mit Begleitmaterial auch Musikdrucke mit beigelegten Ton- bzw. Datenträgern in Tasche (z.B. Demo-kassetten zu Instrumentalschulen, Tonbeispiele zu Liederbüchern).
Im Zweifelsfall gelten zusammengehörige Medien als Teile einer Medienkombination,
Hinweise auf Medienkombination:a) Jeder Teil kann einzeln erworben werden.b) Jeder Teil hat eine eigene ISBN bzw. ISMN.
Werbe- und Pressematerialien und dgl. gelten nicht als Bestandteile der Vorlage.
Medienkombination, Begleitmaterial Entscheidungshilfe
Medienkombination aus drei oder mehr Materialarten
Medienkombination oder Hauptwerk + Beilage
Haupttitelstelle § M 26 BDie Bestandteile der Einheitsaufnahme … (§ M 114)Die Informationsquellen § M 115 (1)
Haupttitelstelle § M 26 BStelle mit den zusammenfassenden Angaben zum Inhalt der Vorlage.
Die Bestandteile der Einheitsaufnahme und ihre Gliederung (§ M 114) Reihenfolge der bibliographischen Beschreibung
Die Informationsquellen § M 115 (1)Die Informationsquellen werden in der hier genannten Reihenfolge herangezogen.
Katalogisierungsvorlage für Audio-CD MusikDie hier abgebildete Katalogisierungsvorlage ist für die Musik-CD-Erfassung im
OBV erstellt. Sie ist keine „offizielle“ Vorlage der OBVSG!
Die Felder (Kategorien) entsprechen der MAB2-Dokumentation. Eine verkürzte Darstellung der MAB2-Felder findet man unter http://www.d-nb.de/standardisierung/txt/titelmab.txt
Maske aus Bibliotheca 2000
Maske aus Bibliotheca 2000
MAB2MAB2 („Maschinelles Austauschformat für Bibliotheken“) ist Grundlage für die
Bibliothekssoftware, sowohl im ÖBV (Aleph) als auch im BVÖ (Biblioteca 2000)MAB2 ist in folgende „Segmente“ aufgeteilt:
001-088 Segment 0— Codierte Felder089-090 Segment Bandangaben1-- Segment Personennamen2-- Segment Körperschaftsnamen3-- Segment Sachtitel400-437 Segment Veröffentlichungsvermerk, Umfang, Beigaben451-496 Segment Gesamttitelangaben501-539 Segment Fußnoten590-599 Segment Herkunft (Quelle) unselbständig erschienener Werke (RAK-UW)600-603 Segment Pauschalverweisungen und Siehe-Auch-Hinweise610-650 Segment Ausgabevermerk Sekundärformen651-659 Segment Ausgabevermerk Computerdateien661-669 Segment Ausgabevermerk Nachlässe und Autographen670-675 Segment Zusätzliche Suchkriterien7-- Segment Sacherschließung8-- Segment Nichtstandardmässige Nebeneintragungen (NE)9-- Segment RSWK-Schlagwortketten
Die Kategorien haben gegebenenfalls unterschiedliche Indikatoren bzw. Unterfelder! Im „Normalfall“ Indikator „blank“ und Unterfeld „a“„Einleitende Wendungen“ sind im Aleph im Unterfeld „p“
MAB2, Codierte Felder, Personen, Körperschaften
037 SprachcodeNur bei „gesungenen“ oder „gesprochen“ Anteilen, nicht bei reinen Instrumentalwerken. Eventuelle Anmerkungen zu Beih. in Fußnote 516
050 DatenträgerHier werden die hierfür vorgesehenen Codes für die unterschiedlichen „NBMs“ eingetragen.
076 Fachgruppein OBV verbindlich! Für Musikalien 46
100 (ff) Name der 1. (- xx.) Person in AnsetzungsformIndikatoren:blank = Name des 1. Verfassersb = Name der 1. sonstigen beteiligten Person, einteilige Nebeneintragung…e = Name des 1. Interpreten, einteilige Nebeneintragung Im Unterfeld „9“ ID der PND (ab 2012 GND!)in 4-er-Schritten bis Kat. 196 (= 25. Person)
200 (ff) Name der 1. (- xx.) Körperschaft in Ansetzungsformblank = Name des 1. Urhebers - Haupteintragung
…e = Name des 1. Interpreten (Ensemble), einteilige NebeneintragungIm Unterfeld „9“ ID der PND (ab ca. April 2012 GND!)in 4-er-Schritten bis Kat. 296 (= 25. Körperschaft)
MAB2, Sachtitel304 Einheitssachtitel
Gem. § M 501 – M 516331 Hauptsachtitel in Vorlageform oder Mischform
(nach den Regeln zur Ansetzung des Sachtitels)334 Allgemeine Materialbenennung
Das Feld enthält die allgemeine Materialbenennung nach RAK-NBM.335 Zusätze zum Hauptsachtitel341 Parallelsachtitel inVorlageform oder Mischform 359 Verfasserangabe
RAK-Musik § M 136 – M 137361 Beigefügte Werke
RAK WB § 15Einheitssachtitel des beigef. Werkes in Fußnote Feld 502
369 Verfasserangabe zur gesamten Vorlage370 Weitere Sachtitel
(hier können Einträge zu Fußnoten suchbar gemacht werden)
MAB2Veröffentlichungsvermerk, Umfang,
Beigaben. Gesamttitel 403 Ausgabebezeichnung
Beispiel: 403 | a Ersteinspielung410 + 412 (415 + 417) Ort des 1. (2.) Verlegers, Name des 1. (2.) Verlegers
Hauptsitz und Name der produzierenden Firma. Ist die Ortsangabe nicht zu ermitteln, erfolgt in Kategorie 410 die Eingabe "[S.l.]".
425 Erscheinungsjahr433 Umfangsangabe
Indikator c: Anzahl der physischen Einheiten und der spezifischen Materialbenennung, Art des BehältersKann bei CDs auch die Gesamtspielzeit enthalten, obwohl gem. § M 151a, c nur für Tonbänder explizit vorgesehen.
434 Technische Angaben zu TonträgernIndikator:a = Technisches Systemb = Laufgeschwindigkeit bei Tonträgernc = Umdrehungszahl bei Schallplattend = Aufnahme- und Wiedergabeverfahren
435 Formatangabe437 Angabe von Begleitmaterialien 451 - 496 Gesamttitel
(übergeordnete Reihe, gem. Regelwerke)
MAB2, Fußnoten (1)501 Sammelfeld für unaufgegliederte Fußnoten
Achtung! Einträge in diesem Feld nicht suchbar502 Einheitssachtitel eines beigefügten oder kommentierten Werkes
Einheitssacht. zu Titel in Kat. 361510 Angaben zur Ausgabebezeichnung511 Angaben zum Erscheinungsvermerk
Z. B.: Angaben zum Erstproduktionsjahr, wenn auf Vorlage oder leicht zu ermitteln.
512 Angaben zum Kollationsvermerk bzw. zur physischen BeschreibungIndikatorblank = Angaben zum Kollationsvermerka = Angaben zur physischen BeschreibungEin eigener selbstständiger Titel für das Begleitmaterial wird zusätzlich angegeben. Da Kat. 512 nicht suchbar ist, kann eine aussagekräftige sachliche Benennung über Kat. 370 suchbar gemacht werden.
516 Angaben über Schrift, Sprache und Vollständigkeit der VorlageHier Angaben über „gesungene“ Sprache(n), aber auch Sprache(n) der Textbeilagen (Einführungen, Libretti, etc.)
MAB2, Fußnoten (2)517 Angaben zum Inhalt
Indikatora = beigefügte Werkeb = enthaltene Werkec = InhaltsverzeichnisWird auch verwendet, um enthaltenes Bonusmaterial zu verzeichnen.
518 Angabe der Namen von Interpreten bzw. weitere Angaben zur InterpretationIndikatora = Interpreten b = weitere Angaben zur Interpretation (Aufnahmedaten, etc.)
540 - Internationale Standardbuchnummer (ISBN), 541 - Internationale Standardnummer für Musikalien (ISMN), 542 - Internationale Standardnummer für fortlaufende Sammelwerke (ISSN), falls vorhanden!
551 Verlags-, Produktions- und Bestellnummer von Musikalien und TonträgernIndikatorblank = nicht spezifizierta = Verlags- und Firmenbestellnummerb = Druckplattennummer bei Musikalienc = Plattennummerd = Setnummere = Produktionsnummerf = KompaktkassettennummerBestellnummer in Vorlageform
553 ArtikelnummerIndikatorblank = nicht aufgegliederta = Internationale Artikelnummer (EAN)b = Universal Product Code (UPC)
MAB2, Herkunft (Quelle) unselbständig
erschienener Werke, Elektronische Ressourcen
590 - 599 Herkunft (Quelle) unselbständig erschienener Werkenur wenn beigefügte oder enthaltene Werke nach RAK-UW erfasst werden
610 - 650 Ausgabevermerk Sekundärformenz. B. Mikroformen.
651 – 659 Ausgabevermerk Computerdateienbei Verwendung dieser Felder werden die Kat‘s 433 ff nicht verwendet!
651 Fußnote zur Computerdatei hier können „Systemvoraussetzungen“ ohne genaue Präzisierung eingetragen werden!
652 Spezifische Materialbenennung und DateitypIm OBV wird auch für Musik-DVDs (gem RAK-Musik „Bildtonträger“!) „DVD-Video“ eingetragen. In diesem Fall werden auch die Kat‘s 433 ff benützt
653 Physische Beschreibung der Computerdatei auf Datenträger654 Systemvoraussetzungen für die Computerdatei
durch Unterfelder präzisiert!655 Elektronische Adresse und Zugriffsart für eine Computerdatei im
FernzugriffEs besteht keine Verpflichtung lizensierte „Online-Zugriffe“ im Bibliothekskatalog zu erfassen
MAB2Nichtstandardmäßige Nebeneintragungen
(NE)
800 Person der 1. NE801 Verweisungsform zur Person der 1. NE802 Körperschaft der 1. NE803 Verweisungsform zur Körperschaft der 1. NE804 Einheitssachtitel der 1. NE805 Sachtitel der 1. NE
Indikator:a = Ansetzungsformb = Mischform
Bis zu 5 Nebeneintragungen sind in 6-er-Schritten möglich (Feld 824 - 829)
Bestimmung des Einheitssachtitels, Nachschlagewerke
Reihenfolge der Nachschlagewerke für die individuelle Benennung zum EST (gem. § M 505 (1):a) das maßgebliche Werkverzeichnis (s. Anlage M 9, aktualisiert Nov. 2010),b) The New Grove Dictionary of Music and Musicians (2. ed.),c) Die Musik in Geschichte und Gegenwart (2., neubearb. Aufl.),d) andere geeignete Nachschlagewerke.DMA: http://dispatch.opac.d-nb.de/DB=2.1/HTML=Y
Ist eine individuelle Benennung in diesen Nachschlagewerken nicht nachweisbar, wird der Titel der ersten Ausgabe verwendet.
Ansetzung von Sachtiteln und Bestimmung des Einheitssachtitels - §§ 504 - 515Bestimmung des EinheitssachtitelsAllgemeines - § M 504Individuelle Benennungen als Einheitssachtitel - § M 505Formalsachtitel als Einheitssachtitel - Allgemeines - § M 507Formalsachtitel bei Einzelwerken - § M 508Formalsachtitel bei Sammlungen - § M 509 (EST = „Werke“)Einheitssachtitel für Bearbeitungen musikalischer Werke
Bearbeitungen von fremder Hand - § M 510 Bearbeitungen von eigener Hand (Fassungen). Entwürfe - § M 511
Einheitssachtitel für Teile musikalischer Werke - § M 512Einheitssachtitel bei Zyklen - § M 513Werke, für die kein Einheitssachtitel bestimmt wird - § M 515