fortbildung und personalentwicklung verwaltungsvorschrift vom 24. mai 2006 k.u.u. seite 244/2006
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Fortbildung und Personalentwicklung Verwaltungsvorschrift vom 24. Mai 2006 K.u.U. Seite 244/2006 zuletzt geändert: 11.11.2009 – K.u.U. Seite 223/2009 Aktualisierte Zusammenfassung der VwV-Leitlinien von: Andrea Müller-Janson, Mirjam Storz, Karsten Krawczyk, Gerhard Liehner - PowerPoint PPT PresentationTRANSCRIPT
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Fortbildung und Personalentwicklung
Verwaltungsvorschrift vom 24. Mai 2006K.u.U. Seite 244/2006 zuletzt geändert: 11.11.2009 – K.u.U. Seite 223/2009
Aktualisierte Zusammenfassung der VwV-Leitlinien von: Andrea Müller-Janson, Mirjam Storz, Karsten Krawczyk, Gerhard Liehner
Rottweil, 03.02.2011
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Die Verwaltungsvorschrift basiert auf den Veränderungen durch die „Bildungsreform 2004“ und dem „Orientierungsrahmen zur Schulqualität“.
Das Fortbildungskonzept der Schule ist ein verbindliches Instrument der Personal- und Schulentwicklung.
Die regelmäßige Evaluation des Fortbildungs-konzepts ist verbindlich (Instrument und Umfang sind offen).
1. Grundlegende Thesen
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Ministerium: bildungspolitischer, inhaltlicher, organisatorischer und finanzieller
Rahmen
Landesakademien: überregionale Umsetzung, inhaltliche Gestaltung (Erlasslehrgänge, Wunschkurse, …)
RP Abt. 7 / Ref. 77: Begleitung im Rahmen von Schul- entwicklung und Evaluation, pädagogisch-psychologische
Angebote, …
2. Verantwortlichkeiten (1)
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Staatl. Schulamt: regionale und bedarfsorientierte Fortbildungsangebote, Beratung und Steuerung
Schule: Fortbildungsplan – korrespondierend zu Schulentwicklung und Evaluation (Zielvereinbarungen mit dem SSA)
ÖPR / BfC: Zusammenarbeit in rechtlichen Fragen
2. Verantwortlichkeiten (2)
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Staatliches Schulamt: regionale und bedarfsorientierte Fortbildungsangebote
3. Rolle des SSA Donaueschingen
Steuer-gruppe LFB
Fachberater/-innen
Angebots-veranstaltungen
Wunsch- veranstaltungen
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Ich bin verantwortlich für…… die Weiterentwicklung der Schule,… die Rechenschaftslegung nach innen und außen,… alle Maßnahmen betr. Personalentwicklung, Beratung und Fortbildung.
Tipp: - kooperative statt direktoriale Fortbildungsmotivation- Ansprechperson LFB im Kollegium
Vorsicht: - Teilnahmeverpflichtung möglich ! - Teilnahmeverpflichtung nützlich?!
4. Rolle der Schulleitung
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Aufgabe der GLK: jährliches Entwickeln, Beraten und Beschließen des schulinternen Fortbildungsplans zur zielgerichteten Schulentwicklung
Wer koordiniert die Abläufe an der Schule (Ansprechperson LFB)? Was steuern wir an, was wollen wir (Ziel)? Was brauchen wir (Inhalte, Kompetenzen)? Wer wird ausgebildet (Personen)? Wie wird das Wissen multipliziert (Methoden)? Wie wird das Wissen umgesetzt (Konsequenzen)? Woran erkennen wir, dass wir unser Ziel erreicht haben (Evaluation)?
5. Rolle des Kollegiums
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Im Wesentlichen geht es weniger um eine Rolle, vielmehr um eine „Grundhaltung“:
Mein Beruf ist ein kontinuierlicher Entwicklungsprozess! Ich habe die Pflicht zur Einarbeitung in neue Inhalte und bildungspolitische Schwerpunkte! Ich identifiziere mich mit meiner Schule (Leitbild)! Ich wirke aktiv an der Qualitätsentwicklung meiner Schule mit! Ich habe ein Recht auf Förderung im Rahmen einer schulbezogenen Personalentwicklung durch Fortbildung, Beratung und Zielvereinbarungen (Jahresmitarbeitergespräch)! Ich bin für mich selbst verantwortlich und dokumentiere meine Aktivitäten (Fortbildungsportfolio)!
6. Rolle der Lehrerin / des Lehrers
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Beratung durch Fachberater/-innen Unterrichtsentwicklung und Fachberater/-innen Schulentwicklung (kollegiale Beratung, Beratungsgespräche und Fortbildungen für Fachschaften und Kollegien)
SSA Donaueschingen RP Freiburg / Referat 77
Angebot von regionalen und überregionalen Fortbildungs- und Abrufveranstaltungen SSA Donaueschingen
RP Freiburg / Referat 77 Vernetzung von Schulen mit gleichartigen Profilen und Zielvorgaben
SSA Donaueschingen (Steuergruppe LFB) / Schulen Schulinterne Maßnahmen: SchiLF / pädagogischer Tag
Schule / evtl. SSA Donaueschingen Angebote außerschulischer Bildungsträger
Schule / SSA Donaueschingen (Unfallschutz, RK, Honorar)
7. Organisation der Fortbildung
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Zweck: Fortbildung des gesamten Kollegiums Teilnahme der übrigen an der Schule beteiligten Partner möglich (Eltern, Schüler/-innen, Kooperationspartner, …) Dienstpflicht für gesamtes Kollegium Abstimmung vorab mit der Schulkonferenz grundsätzlich in der unterrichtsfreien Zeit (Wochenende, Ferien, Brückentage) Meldung ans SSA Donaueschingen ca. vier Wochen vorher (Formblatt des SSA DS) Einsatz externer Referenten möglich (evtl. Absprache mit SSA DS betr. Honorar, …)
Bitte beachten und klären: Der Termin sollte von allen Beteiligten akzeptiert werden!
8. Der pädagogische Tag
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Falls Sie keine weiteren Fragen haben,
bedanken wir uns für Ihre Aufmerksamkeit!
9. Zu guter Letzt