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Einphasiger freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Auslobung FREIRAUMGESTALTUNG KÖRBERHAUS

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Einphasiger freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb

Auslobung

FREIRAUMGESTALTUNG KÖRBERHAUS

ausgelobt durch dieFreie und Hansestadt Hamburgvertreten durch dasBezirksamt Bergedorf

Freiraumgestaltung KörberHaus Einphasiger freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb

Verfahrensbetreuungclaussen-seggelke stadtplanerHolzdamm 3920099 HamburgTel.: 0049 (0)40 28 40 34 - 0Fax: 0049 (0)40 28 05 43 43 E-Mail: [email protected]: Ole von Nerée, Torsten Wild

Oktober 2017

claussen-seggelkestadtplaner

und im Einvernehmen mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

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A Grundlagen

Anlass und Ziel

Erläuterungen zum Wettbewerbsgebiet

Topographie und historische Entwicklung

Städtebauliches Umfeld

Aktuelle städtebauliche Entwicklung

Kommunlales Kultur-/ Begegnungszentrum

Hochbaulicher Entwurf

Freiräume/ Grünbestand

Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur

B Programm

Planungsaufgabe

Vorgaben zur Freiraumgestaltung

Bautechnische Anforderungen

Nachhaltigkeit/ Wirtschaftlichkeit

C Verfahren

Verfahren

Verfahrensbeteiligte

Preissummen und Bearbeitungshonorare

Unterlagen

Geforderte Leistungen

Beurteilungskriterien

Ablauf des Verfahrens

Terminübersicht

Inhaltsverzeichnis

4A

Anlass und Ziel

Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertre-ten durch das Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, beabsichtigt in Kooperation mit der Körber-Stiftung auf der Halbinsel zwischen Schleusengraben und Schiffwasser ein kommunales Kultur- und Begegnungszentrum an Stelle des heutigen Lichtwarkhauses zu errichten. Das zu über-planende Grundstück befindet sich in der Ber-gedorfer Innenstadt, südlich der Bergedorfer Straße (B 5). Das Baugrundstück wird auf drei Seiten von Wasser umgeben: im Westen vom Schleusengraben, im Norden und im Osten vom sog. Schiffwasser, einem ehemaligen Ha-fenbecken. Seit 1962 ist es mit dem Lichtwark-haus bebaut (Eröffnung 1965) und wird über die Straße Holzhude erschlossen.

Der Neubau soll an diesem Standort im Sin-ne eines Community Centers eine Reihe von öffentlichen Begegnungsangeboten und nicht-kommerziellen Dienstleistungen bün-deln und so das bestehende, erheblich sanie-rungsbedürftige Lichtwarkhaus ersetzen. Als Hauptnutzer sollen das LichtwarkTheater und die Körber-Stiftung mit den Nutzungen aus dem bisherigen Haus im Park, das Bezirksamt Bergedorf mit dem AWO-Seniorentreff und dem Seniorenbeirat, die Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen mit einer Stadtteilbi-bliothek sowie – optional – weitere öffentliche Angebote unter einem Dach vereint werden.

Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens für das kommunale Kultur- und Begegnungs-zentrum KörberHaus im unmittelbaren Zent-rum Bergedorfs, liegt jetzt ein hochbaulicher Entwurfsvorschlag vor, dessen umgebende Freiräume und Außenanlagen in diesem Ver-fahren attraktiv gestaltet werden sollen, um das Gebäude in das Umfeld zu integrieren. Ausloberin ist die Freie und Hansestadt Ham-burg, vertreten durch das Bezirksamt Berge-dorf, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung.

Ziel dieses Verfahrens ist die Entwicklung at-traktiver, für unterschiedliche Zielgruppen nutzbarer Freiflächen im Umfeld des Kör-berHauses und in angrenzenden Bereichen. Es soll ein zeitgemäßes Freiflächenkonzept entstehen, das mit dem Neubau und der Umgebung korrespondiert. Die Umsetzung muss die städtebaulichen und hochbaulichen Vorgaben der Ausloberin und der Entwurfs-verfasser des Hochbaus, des Büros MGF Ar-chitekten (Stuttgart) berücksichtigen und die bestehenden funktionalen Anforderungen qualitätsvoll integrieren sowie eine Lösung für eine praktikable, sich in das Freiraumkonzept einfügende Erschließung präsentieren.

A Grundlagen

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Schleusengrabenachse (Stuhlrohrquartier)

Körberhaus Wettbewerbssieger

(Hochbau)

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BahnhofCCBCity

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0 50 100 15025Meter

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Legende

erweiterter Denkraum für Freiflächenplanung

Abgrenzung zu planender Freiraum

Bezirk BergedorfFA Stadt- und Landschaftsplanung

Freie und Hansestadt Hamburg

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Bez.-amtBergedorf

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Stand: 15.09.2017Maßstab: 1:1.000Bearb.: SL30/SL14

FreiraumwettbewerbKörberhausPlanungsraum

Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32NKartenhintergrund ALKIS des LGV

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Stuhlrohrhallen

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Schleusengrabenachse (Stuhlrohrquartier)

Körberhaus Wettbewerbssieger

(Hochbau)

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BahnhofCCBCity

CCBCity

Bergedorf Süd

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0 50 100 15025Meter

M 1:1.000 (A3)

Legende

erweiterter Denkraum für Freiflächenplanung

Abgrenzung zu planender Freiraum

Bezirk BergedorfFA Stadt- und Landschaftsplanung

Freie und Hansestadt Hamburg

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Stand: 15.09.2017Maßstab: 1:1.000Bearb.: SL30/SL14

FreiraumwettbewerbKörberhausPlanungsraum

Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32NKartenhintergrund ALKIS des LGV

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Erläuterungen zum Wettbewerbsgebiet

Das Plangebiet liegt im Zentrum des Hambur-ger Stadtteils Bergedorf, südlich der Bergedor-fer Straße (Bundesstraße 5). Die zu beplanen-den Flächen umfassen ca. 5.100 m2, wobei die Flächen des neuen KörberHauses (ca. 2.600 m2) sowie Wasser- und Brückenflächen hierin nicht enthalten sind. Hinzu kommt ein erwei-terter Betrachtungsraum, der in den Planun-gen zu berücksichtigen ist, für den aber keine Umgestaltung im Rahmen des Freiraumwett-bewerbs erfolgen soll.

Das Plangebiet wird im Süden durch die Stra-ße Holzhude und angrenzende Bebauung, im Westen durch den Schleusengraben, im Osten durch das sogenannte Schiffwasser, ein ehemaliges Hafenbecken, und im Norden durch die Bergedorfer Straße begrenzt. Seit 1962 ist die Fläche mit dem Lichtwarkhaus bebaut (Eröffnung 1965) und wird über die Straße Holzhude erschlossen. Im Bestandsge-bäude befindet sich ein Kulturzentrum und Treffpunkt für alle Altersgruppen von Jugend-lichen bis Senioren.

Das Plangebiet umfasst zwei Flurstücke der Gemarkung Bergedorf, die durch das Schiff-wasser getrennt sind und sich beide im Besitz der Ausloberin befinden:

• Das derzeit mit dem Lichtwarkhaus be-baute Flurstück 5618 mit einer Fläche von ca. 4.100 m² südlich des Schiffwassers ist das Baugrundstück für das KörberHaus.

• Das zwischen Schiffwasser und Berge-dorfer Straße gelegene Flurstück 6714 (ca. 2.000 m²) ist eine Grünanlage, die für die Gestaltung der Eingangssituation des KörberHauses von der Bergedorfer Straße besonders einbezogen werden soll.

Nach Fertigstellung des KörberHauses wird die Halbinsel zwischen Schiffwasser und Schleusengraben das Tor zum südöstlich an-schließenden Quartier Bergedorf-Süd bilden, das im Rahmen eines RISE-Verfahrens zurzeit aufgewertet wird.

In diesem Verfahren sollen konkrete Freiflä-chenplanungen für das Wettbewerbsgebiet erfolgen. Hierbei ist für eine barrierefreie An-bindung und Vernetzung im Stadtraum unbe-dingt auch der erweiterte Betrachtungsraum miteinzubeziehen (siehe Anlage 2).

[01] Luftbild mit der Ver-ortung des Plangebiets, (LGV Hamburg)

[02] Plangebiet (grün ein-gefärbt), (LGV Hamburg/ Bezirksamt Bergedorf )

8A

Topographie und historische Entwicklung

Das Plangebiet liegt geografisch im Einmün-dungsgebiet der von der Geest kommenden (Ober-)Bille in das Urstromtal der Elbe. Hier mündete die Bille in den damaligen nördli-chen Elbarm, die heutige Brookwetterung, wodurch sich ihr Lauf im flachen Gelän-de verzweigte und eine von Wasserrinnen durchzogene Landschaft hinterließ, die we-gen des wechselnden Wasserstands weder als Transportweg noch als Bauland nutzbar war. Um diesen Missstand zu beseitigen, wur-de im Jahre 1443 der Schleusengraben vom Serrahn zur damals noch nicht vom Haupt-strom durch Deiche abgetrennten Dove-El-be angelegt. Um das in Hamburg dringend benötigte Bauholz aus dem Sachsenwald für den Transport auf Boote verladen zu können, erwarb die Stadt 1477 die aktuell zu überpla-nende Fläche am Schiffwasser als Säge- und Stapelplatz. So entstand an der Einmündung eines Seitenarms der Brookwetterung, dem heutigen Schiffwasser, der historische Ha-fen Bergedorfs. Für viereinhalb Jahrhunderte diente der Schleusenkanal dem Transport von landwirtschaftlichen Produkten aus den Vier- und Marschlanden nach Bergedorf und in umgekehrter Richtung von Holz aus dem Sachsenwald nach Hamburg.

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts änderte sich der Charakter des gegenüber-liegenden, bis dahin ländlich geprägten Ufers am Schleusengraben. Da Hamburg innerhalb der engen Stadtgrenzen keine Flächen für die Ansiedlung der aufstrebenden Industrie zur Verfügung standen, wich man auf die ver-kehrsgünstig gelegenen Flächen mit Kanal- und/ oder Eisenbahnanschluss im Westen Bergedorfs aus. Dort entstand so ein Indus- triegebiet von gesamthamburgischer Bedeu-tung. Es zeigte sich, dass der Schiffwasser-

Hafen nun am falschen Ufer lag und dass u.a. Güter durch die engen Straßen der Altstadt transportiert werden mussten, während die Industrie am Schleusengraben über eigene Anleger verfügte.

Am Schiffwasser siedelte sich neues, hafen-nahes Gewerbe an, neben einer Schiffswerft an der Landspitze („Schiffbauer-Platz“) auch mehrere Schlepp-Dampfschifffahrtsgesell-schaften, Kohlen- und Schrotthändler. In den 1950er Jahren kam auch für sie das Ende, sodass die Schiffwasser-Halbinsel Anfang der 1960er Jahre zur Verfügung stand, als es darum ging, in Bergedorf – wie in anderen Stadtteilen – sogenannte „Hamburg-Häuser“ zu errichten, Bauten der sozialen Fürsorge für junge und alte Menschen und zugleich kultu-relle Stadtteilzentren.

Das noch bestehende, von Paul Seitz ent-worfene Lichtwarkhaus wurde nie in der ur-sprünglich geplanten Form (mit Festsaal für 600 Zuschauer) fertiggestellt. Es ist inzwischen nach 50 Jahren der intensiven Nutzung sanie-rungsbedürftig und soll für den Neubau des KörberHauses abgerissen werden. Das Licht-warkhaus ist das erste von am Ende nur zwei realisierten „Hamburg-Häusern“. Zumindest in den ersten Jahrzehnten galt es als eine gelun-gene Synthese von Altentagesstätte, Erwach-senenbildung und Haus der Jugend – unter einem Dach, aber untereinander abtrennbar und separat zu erschließen. Begünstigt durch die Lage auf einer Halbinsel überzeugte es vor allem durch das Zusammenspiel von Innen- und Außenraum.

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Städtebauliches Umfeld

Das Plangebiet liegt in unmittelbarer Nähe zum Regionalbahnhof/ ZOB Bergedorf (ca. 250 m) und zum historischen Stadtkern um den Bergedorfer Markt, der heutigen Fußgän-gerzone Sachsentor (ca. 300 m). Aufgrund sei-ner Lage bildet es heute als Schnittstelle und Bindeglied den Übergang zwischen kommer-ziellem Zentrum im Norden und Westen und den sich im Süden und Osten anschließenden Wohnquartieren.

[03] Bergedorfer Hafen 1760 (Quelle folgt in gedruckter Datei)

[04] Werftbetrieb am Schiffwasser (Ende 19. Jh.) (Quelle folgt in gedruckter Datei)

[05] CCB-Fachmarktzen-trum, westlich des Plange-biets (eigene Darstellung)

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Aktuelle städtebauliche Entwicklung

Nachdem der Schleusengraben über Jahr-zehnte seine Bedeutung als Transportweg und Erschließung der anliegenden Industrie verloren hat und die Industrieansiedlungen auf beiden Ufern zunehmend brach gefal-len sind, wurde Anfang des 21. Jahrhunderts die Chance erkannt, ihn als Rückgrat für eine neue städtebauliche Entwicklungsachse im Süden Bergedorfs zu nutzen. Grundlage für diese Entwicklung sind Planungsüberlegun-gen und -prozesse, die vor etwa 15 Jahren mit einem Gestaltungsleitfaden für die We-geverbindung begannen. Im Rahmen ei-ner Planungswerkstatt (IBA-Labor) wurden seinerzeit Konzepte für die Flächen südlich des Sander Damms entwickelt und grund-sätzliche Entwicklungsziele als Leitmotiv für die Erweiterung des Bergedorfer Kerns nach Süden formuliert. Diese mündeten 2010 in einem Masterplan. Ziel des Masterplans ist es, den Schleusengraben als ehemalige wirt-schaftliche Lebensader Bergedorfs zu einem lebendigen Stadtquartier mit einer reizvollen Mischung aus Gewerbe, Wohnen und Freizeit zu entwickeln und in den Uferbereichen wie-der erlebbar zu machen.

Zwischen dem Bergedorfer Zentrum rund um den Bahnhof und den Vier- und Marsch-landen werden ehemals gewerblich/ indust-riell genutzte (Konversions-)Flächen westlich und östlich des Schleusengrabens zu einem lebendigen Stadtquartier mit einer Mischung aus Wohnen, Arbeiten und Freizeit entwickelt (siehe Anlage 4: Entwicklungsgebiet Schleu-sengraben). In den nächsten Jahren werden hier durch die Projekte Bergedorfer Tor, Licht-warkquartier Stuhlrohrquartier, Glasbläser-höfe, Weidensteg und Schilfpark insgesamt ca. 2.500 neue Wohneinheiten, gewerbliche Arbeitsplätze, Nahversorgungseinrichtungen und Freizeitmöglichkeiten entstehen. Das Pro-

jekt Bergedorfer Tor auf der bisherigen Post-fläche südlich des Bahnhofs und westlich des Plangebiets, sieht eine Mischung aus Dienst-leistungen, Gastronomie, Büros, Wohnungen und einer Pflegeeinrichtung vor. Bereits vor-handen ist der Neubau des CCB-Fachmarkt-zentrums westlich des Schleusengrabens gegenüber dem heutigen Lichtwarkhaus. Das Stuhlrohrquartier, das heute überwiegend durch gewerbliche Nutzungen und Einzel-handelseinrichtungen geprägt ist, soll grund-legend umstrukturiert und zu einem Wohn-quartier mit ergänzenden, das Wohnen nicht störenden, gewerblichen und Einzelhandels- einrichtungen, entwickelt werden.

Rückgrat der Entwicklungen entlang der Ach-se mit einem großen Wohnungsbaupotential bildet die geplante durchgängige Fuß- und Radwegeverbindung auf der Westseite des Schleusengrabens. Diese wird nicht nur die neu entstehenden Quartiere am Gewässer mit dem Zentrum Bergedorfs verbinden, sondern auch erstmals eine attraktive durch-gängige Rad- und Fußwegeverbindung vom Bergedorfer Zentrum in das Naherholungsge-biet Vier- und Marschlande bieten. Zwischen Fachmarktzentrum und Schleusengraben ist bereits der Anfang der Promenade erkennbar.

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Kommunales Kultur-/ Begegnungszentrum „KörberHaus“

In zentraler Lage Bergedorfs entsteht mit dem KörberHaus in den nächsten Jahren ein neuer, attraktiver Treffpunkt mit gemeinwohl-orientierten Angeboten für den ganzen Be-zirk. Offenheit, Dialog und das Miteinander unterschiedlicher Altersgruppen und sozialer Schichten stellen die zentralen Qualitäten ei-nes zukunftsfähigen Gemeinwesens dar. Das Zusammenwirken unterschiedlicher Träger und Institutionen unter einem Dach soll dabei den Austausch und die Begegnung fördern und gemeinsame Projekte und vielfältige Syn-ergien ermöglichen. Der Neubau soll mit einer BGF von ca. 6.200 m2 realisiert werden.

Das KörberHaus wird ein Ort der Kommuni-kation, Begegnung, Bildung und Kultur, der sowohl städtebaulich, als auch hinsichtlich des zivilgesellschaftlichen Engagements neue Im-pulse setzen soll. Als neues Stadtteilzentrum ist es offen für alle Bergedorfer unterschiedlichen Alters, Herkunft und Kultur und gibt dem öf-fentlichen und gemeinschaftlichen Leben im Stadtteil eine attraktive Adresse. Eine Schwer-punktzielgruppe sind die Generationen 50 plus. Das KörberHaus wird aber auch Anlauf-stelle für jüngere Menschen und insbesondere über die Bücherhalle Kinder und Jugendliche ansprechen.

Das KörberHaus wird ein breites Spektrum an Bildungs-, Kultur-, und Freizeitangeboten verschiedener professioneller wie auch ehren-amtlicher Anbieter unter einem Dach bündeln: offene Treffpunkte und Begegnungsmöglich-keiten sowie Kurse in den Bereichen Sprache, Gesundheit, Bewegung und digitales Lernen, über Literatur und Medien in der Stadteil-bibliothek bis hin zu kulturellen Events und unterschiedlichsten Veranstaltungen. Zudem wird in das neue Gebäude das LichtwarkThe-ater mit über 90 Aufführungen pro Jahr einzie-hen. Das LichtwarkTheater ist bisher im Haus

[06] Auszug Schleusen-grabenplan (Bezirksamt Bergedorf )

[07] Lageplan mit Sieger-entwurf für das zukünftige KörberHaus (MGF Archi-tekten)

[08] Ansicht Nord, Sieger-entwurf für das zukünftige KörberHaus (MGF Archi-tekten)

im Park ansässig. Es ist über die Grenzen Ham-burgs hinaus ein Begriff, so dass beispielswei-se auch Theaterfans aus Kiel, Lübeck, Bremen oder Berlin zu den Besuchern zählen. Mit der Fokussierung auf einmalige Gastspiele hat sich die Spielstätte eine Nische in der Kulturland-schaft Hamburgs erobert. Der individuelle und einzigartige Spielplan wird mit der Unterstüt-zung des Bezirks Bergedorf realisiert. Neben der Theaternutzung wird es bis zu 100 weite-re öffentliche Veranstaltungen im KörberHaus geben.

Zusammen mit den anderen Angeboten des KörberHauses soll es ein identitätsstiftender Ort der Gemeinschaft für Bergedorf werden. Zahlreiche verschiedene Nutzer und Inte- ressensgruppen werden das neue Gebäude prägen. Das KörberHaus bringt als Gemein-schaftsprojekt „Aus Bergedorf für Bergedorf“ unter einem Dach die folgenden Nutzer zu-sammen:

• die Körber-Stiftung mit der Stiftung Haus im Park (SHiP) und der Freiwilligenagen-tur Bergedorf,

• das Bezirksamt Bergedorf mit diversen temporären Nutzern wie dem Senioren-beirat Bergedorf, der Hamburger Volks-hochschule und weiteren Trägern, z.B. der Familienhilfe,

• die Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bergedorf,

• die Stiftung Hamburger Öffentliche Bü-cherhallen mit einer Stadtteilbibliothek,

• sowie das LichtwarkTheater.

Hinzu kommen Projekte und Initiativen, die das Engagement für Bergedorf fördern. Alle zusammen bilden das zukünftige Angebot in der Kultur- und Begegnungsstätte ab und set-zen so in enger Kooperation die Ziele für das neue Stadtteil- und Kulturzentrum um.

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Hochbaulicher Entwurf

Aus dem hochbaulichen Realisierungswett-bewerb zum KörberHaus ist der Entwurf von MGF Architekten (Stuttgart) als Sieger hervor-gegangen.

Auszug aus dem Preisgerichtsprotokoll: „Der dreigeschossige Entwurf schafft Räume für die unterschiedlichen Nutzungen und ord-net die Räume in einer einfachen Großform zu einer sinnvollen Gestalt und bindet mit einer einprägsamen Fassade alles zu einem Ganzen zusammen (siehe Anlage 5: Entwurf + Erläuterung MGF). Transparenz und Of-fenheit des Gebäudes erleichtern die Orien-tierung und ermöglichen ein Miteinander der unterschiedlichen Angebote und eine Kommunikation zwischen Innen und Außen. Vielfältige Beziehungen zwischen Innen und Außen verorten das Gebäude im Stadtgefüge, und sollen mit attraktiven Außenanlagen und Aufenthaltsbereichen ergänzt und erweitert werden. Die Architektur liefert dazu mit Ma-terial, Konstruktion und Gestalt, mit Maß und Proportion den notwendigen Rahmen.

Das Gebäude nutzt die Standortqualitäten und kombiniert ein überzeugendes inne-res Konzept mit einer klaren Gliederung und Nutzungsverteilung. Der ruhig gelagerte, ho-mogen wirkende Baukörper trägt in seiner Fassadenstruktur eine angemessene Differen-zierung, die verschiedene Grade der Öffent-lichkeit verdeutlicht und so in subtiler Form seine unterschiedlichen Nutzungen zeigt. Mit der Orientierung von Café und Bücherhalle zur Bergedorfer Straße entsteht eine belebte Vorzone zum Schiffwasser, während westlich und östlich ruhigere, funktionale Bereiche mit Wegeverbindungen angeboten werden.

Äußerlich zeigt sich der Entwurf mit großer Ästhetik und kann durch die bewusste Mate-rialwahl einer Kupferfassade eine ansprechen-de Prägnanz bei gleichzeitiger Einfügung in den Kontext erreichen. Das Preisgericht zeigte sich dabei überzeugt, dass dieser Beitrag in hervorragender Weise für die anspruchsvolle Bauaufgabe geeignet ist und sehr flexibel auf unterschiedliche Nutzungsanforderungen re-agieren kann.“

Innerer Gebäudeaufbau KörberHaus

Konzeptionell haben die Verfasser ein „Haus für alle“ entwickelt, das sich als Begegnungs-zentrum zu seinem Umfeld öffnet. Der Entwurf von MGF Architekten bietet ein dreigeschossi-ges Gebäude, das sich mit einem definierten Haupteingang in Richtung Bergedorfer Straße orientiert. Hieran schließt ein großzügiges Fo-yer an, das als Atrium bis zum Dach geführt wird und somit eine natürliche Belichtung und offene, kommunikative Erschließung auf allen Ebenen erzeugt. Diese sind zusammen-hängend in einem wiederkehrenden Prinzip über die drei Geschosse verortet, was eine in-tuitive Orientierung erleichtert. Südlich an das Foyer schließt das LichtwarkTheater an, das sich aufgrund der Saalhöhe über alle Ebene des Gebäudes erstreckt. Die Lage des Theaters zur Holzhude ist schlüssig positioniert und bringt klare Vorteile für die weiteren Nutzer. Es wird von dem Theater zugehörigen Nut-zungen umschlossen. Die Lage im südlichen Gebäudekörper bietet Vorteile für die Anlie-ferung, die nur über die Holzhude erfolgen kann. Das östliche Erdgeschoss wird durch die Hamburger Öffentliche Bücherhallen genutzt, die so eine gewünschte Präsenz zur Bergedor-fer Straße erhalten. An der Nordwest-Ecke soll es ein Café geben.

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In den Obergeschossen setzt sich die klar und übersichtlich gegliederte Gebäudestruk-tur fort. Oberhalb des Cafés befindet sich ein größerer Veranstaltungsraum, der sich mit einer größeren Raumhöhe über zwei Ebe-nen erstreckt. In den beiden Ebenen über der Bücherhalle, aber auch im südwestlichen Be-reich des Gebäudes sind die Räumlichkeiten des Bezirksamts und der Körber-Stiftung vor-gesehen.

[09] Perspektive, Sieger-entwurf für das zukünftige KörberHaus (MGF Archi-tekten), von der Bergedor-fer Straße

[10] Perspektive, Sieger-entwurf für das zukünftige KörberHaus (MGF Archi-tekten), von Westen

[11] EG-Grundriss, Sieger-entwurf für das zukünftige KörberHaus (MGF Archi-tekten)

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Freiräume/ Grünbestand

Der hochbauliche Entwurf ist im Zentrum der Halbinsel, die das Grundstück definiert, positioniert. Entsprechend der inneren Nut-zungsverteilung werden unterschiedliche Re-aktionen auf die Umgebung vorgeschlagen, die in diesem Verfahren ausformuliert werden können.

Entlang des Schleusengrabens befinden sich im südwestlichen Plangebiet dichte Gehölz-streifen aus Bäumen und Büschen, die den Charakter des Wasserlaufs prägen. Als Uferge-hölz ist hier vielfach die Schwarzerle vorhan-den, die als einzige Baumart in der Lage ist, mit ihren Wurzeln die Uferbereiche unterhalb der Wasserlinie zu durchwachsen und damit zu be-festigen. Im Norden und Osten des zentralen Plangrundstücks ist der Übergang zum Wasser durch eine Böschung und teilweise eine harte Kante einer Stahlspundwand ausgebildet. Auf dem nördlichen und südlichen Grundstück befinden sich einige Baumgruppen, zusätz-lich sind Einzelbäume im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt. Nördlich des Schiffwassers befindet sich im Übergang zur Bergedorfer Straße eine öffentliche Grünanlage, die aber den Auftakt zum heutigen Lichtwarkhaus und zukünftigen KörberHaus darstellt und ein gro-ßes Entwicklungspotential besitzt.

Das Schiffwasser wird als geschütztes Gewäs-ser im Sinne des Denkmalschutzes geführt, d.h. die Form des Gewässers steht unter Denk-malschutz einschließlich der Ufermauern. Der Erhalt der Spundwände ist im weiteren Ver-fahren mit der Denkmalpflege zu klären. Im Zuge der Bauarbeiten wird auch der Boden-denkmalschutz beteiligt werden, da unmit-telbar östlich des Schiffwassers Hinweise auf eine neolithische (ca. 5.000 Jahre zurücklie-gende) Siedlung gefunden wurden.

Einbindung in das Wege- und Grünflä-chennetz

Etwa 500 m nördlich des Plangebiets befindet sich das Bergedorfer Schloss mit dem 5 ha großen Schlossgarten, der über Wegeverbin-dungen entlang des Wassers (Schleusengra-ben/ Serrahn) erreicht werden kann.

Die nach Süden geplante Fuß- und Radweg-verlängerung von der Alten Holstenstraße entlang des Serrahns und der westlichen Uferseite des Schleusengrabens wird in den nächsten Jahren eine direkte Verbindung in die nahegelegene, offene Kulturlandschaft der Vier- und Marschlande schaffen. Gleich-zeitig werden die neu entwickelten Wohnge-biete auf der Westseite des Schleusengrabens und weiter südlich auch auf der Ostseite an das Bergedorfer Zentrum fuß- und radläufig auf kürzestem Wege angeschlossen. Dadurch wird die gesamte Schleusengrabenachse qualitativ aufgewertet.

15 A

Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur

Das Plangebiet befindet sich im Zentrum der Bergedorfer Innenstadt und grenzt unmittel-bar an die Bergedorfer Straße, einem vielbe-fahrenen Abschnitt der B5 (42.000 Kfz/ 24h), von der es jedoch keine Erschließung für den motorisierten Individualverkehr gibt. Für die-sen ist das Plangebiet über die Straße Holzhu-de mit einer kopfsteingepflasterten Zufahrt erschlossen, die teilweise durch eine Tiefga-rage unterbaut ist. Die Straße ist eine Sack-gasse und mündet in die Hauptstraße Vier-landenstraße. Zum Wenden für Lkws wird es erforderlich sein, die hierfür bereitstehenden Flächen auf dem (privaten) Nachbargrund-stück mit in Anspruch zu nehmen.

Für Fußgänger ist das Grundstück auch von der Bergedorfer Straße und von südlich des Fachmarktzentrums jeweils über Brückenbau-werke erreichbar.

Das Plangebiet ist sehr gut an den Öffentli-chen Personennahverkehr angebunden. Von der Haltestelle „Am Bergedorfer Hafen“, die sich unmittelbar nördlich des Grundstücks an der Bergedorfer Straße befindet, verkehren diverse Buslinien u.a. in die Vier- und Marsch-lande, nach Wentorf, Reinbek, Geesthacht, Lauenburg und Mölln und in Gegenrichtung zum Bahnhof und ZOB.

In etwa 250 m Entfernung zum Plangebiet befindet sich der Eingang zum Bahnhof Ber-gedorf. Hier halten sämtliche (Metro-)Busli-nien, die in Bergedorf verkehren, sowie die S-Bahn-Linien S2 und S21 (Aumühle - Ham-burg Hauptbahnhof - Elbgaustraße) und die Regionalverkehrszüge des RE1 (Hamburg - Schwerin - Rostock).

[12] Schleusengraben westlich des Plangebiets mit dem CCB-Fachmarkt-zentrum (eigene Darstel-lung)

[13] Bergedorfer Straße in Richtung Osten, rechts der Eingang zum Plangebiet (eigene Darstellung)

[13]

16B

Planungsaufgabe

In diesem Wettbewerb soll ein freiraumplaneri-sches Konzept für die Gestaltung des Umfelds des kommunalen Kultur- und Begegnungs-zentrums KörberHaus an der Holzhude in Ber-gedorf entwickelt werden. Die Gestaltung der Außenräume soll den Charakter des offenen, vielschichtigen Gebäudes fortsetzen und dem Ort entsprechend eine sehr hohe Aufenthalts-qualität sicherstellen.

Im KörberHaus werden vielfältige Nutzungen etabliert, die bereits im Außenraum einen at-traktiven, qualitätsvollen Antritt erhalten sollen. Die Außenraumgestaltung soll unterschiedli-che Zielgruppen und Nutzungszeiten berück-sichtigen. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf eine räumliche Inszenierung des Hauptein-gangs und dessen Bedeutung für die Theater-nutzung gelegt werden. Die Eingangsbereiche sollen so konzipiert werden, dass sie den ein-ladenden und offenen Charakter des Körber-Hauses als Haus für alle nach Außen tragen und zum Besuch und zum Verweilen einladen.

Der Entwurf soll attraktive und weitestgehend barrierefrei zugängliche Freiräume schaffen, die verschiedene Funktionen und Nutzungen ermöglichen und dabei identitätsstiftend wir-ken. Durch die städtebauliche Verdichtung und den hohen Nutzungsdruck auf innerstäd-tischen Flächen wächst die Bedeutung der Freiräume und steigen die Ansprüche. Deshalb wird großen Wert auf eine Freiflächenkonzep-tion gelegt, die vielfältige Aufenthaltsmöglich-keiten und öffentliche Orte der Begegnung und Bewegung als Fortführung des Kultur- und Begegnungszentrums im Inneren des Gebäu-des gestattet. Angesichts der relativ schmalen zur Verfügung stehenden Randzonen besteht hierin auch die besondere Herausforderung für die Planung.

Die Zonierung der Freiräume soll in passen-der Art und Weise zur Funktion des Gebäudes und seiner Einbindung in das Quartiersumfeld skizziert werden. Der Außenbereich soll zum Besuch und zur Belebung des KörberHauses einladen und mit ihm in Einklang stehen. Die besonderen Vorteile der Lage am Wasser sol-len für die Aufenthaltsqualität genutzt werden und können durch Sitzgelegenheiten und an-dere Ausstattungen ergänzt werden. Das Haus sollte über den Außenbereich der Gastrono-miefläche mit der umgebenden Außen- und Wasserfläche verbunden werden.

B Programm

18B

Vorgaben zur Freiraumgestaltung

Städtebau

Stadträumliche Präsenz und Auftritt des KörberHauses: Aufgrund der kompakten Bauweise und der daraus resultierenden re-lativ geringen Gebäudehöhe (ca. 11,0 m über Gelände) des zukünftigen KörberHauses soll der Blick auf die attraktiven, der Innenstadt und den Wasserflächen zugewandten Fassa-den(-abschnitte) nicht verstellt werden. Ins-besondere sind Blickbeziehungen von der Brücke der Bergedorfer Straße sowie der Ufer-promenade jenseits des Schleusengrabens zum KörberHaus und dessen Eingangsbe-reich vorzusehen.

Genius Loci „Alter Hafen“: Schiffwasser und Holzhude bildeten den ältesten Teil des Ber-gedorfer Hafens am Schleusengraben. Auch wenn das Schiffwasser diese Funktion nie wieder erlangen wird - allenfalls noch in ge-ringem Umfang für Wassersportler – soll das Gestaltungskonzept den Genius Loci berück-sichtigen und die Vergangenheit des Gelän-des in Erinnerung rufen und ggf. wieder er-lebbar machen.

Überleitung zur benachbarten Bebauung: Entwurfsbedingt wird auf der Südseite des KörberHauses eine weitgehend fensterlose Fassade entstehen, hinter der sich das Licht-warkTheater mit seinen Betriebsräumen ver-birgt. Da die Anlieferung und Entsorgung für alle Bereiche des Hauses von dieser Seite erfolgt, muss die Freiflächenplanung hier so-wohl einen möglichst reibungslosen Betrieb (siehe Erschließung), wie auch eine gestalte-rische Überleitung und den Gestus der nach-barschaftlichen Rücksichtnahme abbilden.

Erschließung

Zugänglichkeit des KörberHauses/ Anbin-dung Fußwegenetz: Das KörberHaus benö-tigt einen repräsentativen Auftakt und eine Inszenierung des Eingangs von der Bergedor-fer Straße aus. Hierbei ist entwurfsabhängig zu prüfen, wie an dieser Stelle – vor Überque-rung des Schiffwassers – eine ansprechende Freiraumgestaltung mit Aufenthaltsqualität sichergestellt werden kann.

Die Zugänge von der Bergedorfer Straße und an der Holzhude sind leicht auffindbar und bequem zugänglich zu gestalten mit barriere-freiem Angebot. Die während der Öffnungs-zeiten öffentlich nutzbare interne Passage, die das Zentrum mit den benachbarten Quartie-ren verbindet, stellt zudem eine wichtige Ver-bindung zum Straßenzug der Holzhude dar.

Da die verkehrliche Erschließung über die Holzhude erfolgt und Besucher des Körber-Hauses per Pkw oder aus Bergedorf Süd kom-mend über die Holzhude zum KörberHaus geführt werden, soll die Holzhude eine sicht-bare Aufwertung erfahren.

Eine besondere Herausforderung stellt die barrierefreie Bewältigung des Höhenunter-schiedes zwischen Bergedorfer Straße (ca. + 4,50 bis + 6,00 m üNHN) und dem Uferniveau (ca. + 3,00 bis + 3,20 m üNHN) insbesondere für Rollstuhlfahrer dar. Hier werden Vorschläge für eine ebenso barrierefreie wie gestalterisch überzeugende Lösung erwartet (qualitätsvol-le Integration).

[14]

19 B

Stellplätze/ Behindertenstellplätze: Stell-plätze werden in benachbarten Parkhäusern nachgewiesen.

Brücken: Eine Grundinstandsetzung der Brü-cke in Richtung Bergedorfer Straße und der Brücke nach Osten zur Straße „Am Schiffwas-ser“ ist vorgesehen. Ein Ersatz der Brücken wird geprüft, die räumliche Lage kann daher in der Vorentwurfsplanung bedarfsweise ver-ändert werden. Das Freiflächenkonzept muss jedoch auch mit der Lage der bestehenden Brücke funktionieren.

Die Erreichbarkeit des KörberHauses über die südliche Friedrichs-Brücke, die das Plange-biet von Westen über den Schleusengraben (südlich des Fachmarktzentrums) erschließt, soll verbessert werden. Aktuell ist die Brücke gen Osten ausgerichtet und die nördliche Erschließung zum Plangebiet ist untergeord-net. Es soll geprüft werden, wie eine intuitive Wegebeziehung zum KörberHaus hergestellt werden kann.

Es ist vorgesehen, zukünftig auch die Reali-sierbarkeit eines zusätzlichen Brückenschlags in Höhe des Einkaufszentrums zu prüfen. Vorschläge für Standort und Verlauf können als Maßnahmen im Betrachtungsraum ange-deutet werden, sind aber ausdrücklich nicht Bestandteil des Wettbewerbs.

Nutzungen

Verbesserung der Aufenthaltsqualität: Zur Aktivierung und Attraktivierung der Uferzo-nen sollen am Rande des Wegenetzes er-kennbare Bereiche geschaffen werden, die vom „Durchgangsverkehr“ weitgehend frei-gehalten werden, verbunden mit einem diffe-renzierten Angebot an Verweilmöglichkeiten

Anbindung Radwegenetz/ Fahrradstellplät-ze: Das KörberHaus soll für Radfahrer und Fußgänger aus allen Richtungen bequem er-reichbar sein. Durchgangsverkehre über die Halbinsel sind jedoch unter Berücksichtigung der bestehenden übergeordneten Wegever-bindungen nicht erforderlich und auch nicht erwünscht. Sie sollten im Hinblick auf die an-gestrebte Aufenthaltsqualität der Freiflächen am Gelände vorbeigeführt werden (z.B. west-liche Uferpromenade, Am Schiffwasser).

Im Rahmen der Freiflächenplanung werden Vorschläge für die Anordnung von ca. 60 Fahr-radstellplätzen erwartet. Fahrradstellplätze für Mitarbeiter und Besucher sind im Entwurfs-konzept gebündelt sinnvoll im Plangebiet zu verorten und qualitativ hochwertig mit An-schließbügeln zu gestalten. Vermieden wer-den sollte dabei eine Störung der Uferzonen.

Anlieferung/ Entsorgung/ Behindertenstell-plätze: Die Anlieferung und Entsorgung und die Anfahrt für Rettungsfahrzeuge kann nur von Süden über die Straße Holzhude erfolgen. Südlich des KörberHauses ist entsprechend eine Vorfahrt für Lkw (Anlieferung Theaterbe-trieb) vorzusehen. Zum Wenden für Lkw wird es erforderlich sein, hierfür bestehende Hof- flächen auf dem privaten Nachbargrundstück mit in Anspruch zu nehmen. Das hochbauliche Konzept für das KörberHaus wird derzeit wei-ter ausgearbeitet und dabei auch Vorgaben zu Rettungswegen (Zufahrten, Feurwehrangriffs-wege, Hydranten, Sammelplätze, Feuerwehr-aufstellflächen) formuliert. Zunächst ist hierfür der Planungsstand aus dem Hochbauwett-bewerb (siehe Anlage 5) zu berücksichtigen. Ebenso wird in der weiteren Planung auch noch die Anlieferung und Müllentsorgung wei-ter ausgearbeitet, die derzeit von Süden vis-a-vis des Wohnungsbaus geplant ist.

[14] Luftbild mit dem Plan-gebiet (LGV Hamburg)

[15] verkehrliche Erschlie-ßung über die Holzhude (eigene Darstellung)

[15]

20B

(z.B. Sitzbänke/ –stufen, Rasenflächen). Der Außenbereich des Cafés soll als Bindeglied zwischen dem Haus und der umgebenden Außen- und Wasserfläche ausgestaltet wer-den.

Aktivierung der Uferzonen: Für die Uferzo-nen sollen im Zusammenhang mit der beson-deren Lage am Wasser, neue Freiraumquali-täten herausgearbeitet werden (siehe auch Wasserflächen – Nutzung von Wasserflächen). Gesucht werden Vorschläge für angemessene temporäre und/ oder dauerhafte Nutzungs-möglichkeiten der Freiflächen in Wasserlage. Hierzu können z.B. Sitztreppen und Sitzterras-sen o.ä. das Element Wasser erlebbarer ma-chen und auch zu einer Korrespondenz mit den anderen Uferseiten führen.

Umgestaltung Grünfläche/ Böschung an der Bergedorfer Straße: Der Freiraum zwi-schen der Bergedorfer Straße und dem Schiff-wasser ist planungsrechtlich als Grünfläche ausgewiesen. Ihre Aufenthaltsqualität wird jedoch von den Lärm- und Abgasemissionen der erhöht gelegenen Bergedorfer Straße be-einträchtigt. Zur Gestaltung der Grünfläche gehören daher insbesondere auch Maßnah-men, die diese Belastungen reduzieren und in diesem schwierigen Umfeld einen Freiraum mit Aufenthaltsqualitäten schaffen können.

Wasserflächen

Denkmalschutz: Erhaltung der Wasserflä-chen/ Uferlinien: Das Schiffwasser als histo-rischer Hafen Bergedorfs und der Schleusen-graben im Bereich des Plangebiets stehen unter Denkmalschutz. Dies betrifft die Wasser-flächen einschließlich der sie begrenzenden Uferlinien. Sie dürfen deshalb nicht verändert werden. Inwieweit dies auch die baulichen

Befestigungen (Spundwände, Böschungen) betrifft, ist im Detail mit dem Denkmalschutz-amt zu klären. Die Kaimauern sind denkmal-geschützt und in jeden Fall zu erhalten (sie-he Karte geschütztes Gewässer in Anlage 6), die weiteren Wasserkanten können innerhalb des Entwurfs einbezogen werden ohne je-doch die Wasserflächen signifikant zu verän-dern (Beachtung der Wasserrahmenrichtlinie in Anlage 6). Östlich entlang des geplanten Neubaus ist die Erschließung auf Höhe des Schiffwassers verengt. Hier ist trotz der vor-handenen Restriktionen (Flächenengpass) ein geeigneter Auftakt zum KörberHaus zu entwi-ckeln.

Nutzung von Wasserflächen: Zur temporä-ren oder auch dauerhaften Erweiterung der Aufenthaltsbereiche sind Vorschläge zur Ak-tivierung der Wasserflächen im Schleusengra-ben und im Schiffwasser gewünscht (z.B. dem Ufer vorgelagerte Pontons), die auch in Bezug zum Nutzungskonzept des KörberHauses ste-hen sollen. Nach jetzigem Kenntnisstand ist im Schleusengraben (Wasserstraße) der Raum für zwei sich begegnende Schiffe zu erhalten. Ob dazu Abweichungen möglich sind, wird noch geprüft und kurzfristig mitgeteilt.

Vegetation

Erhaltung Baumbestand: Das architektoni-sche Konzept bedingt eine weitgehende Be-seitigung des Baum- und Strauchbestandes im direkten Umfeld des heutigen Lichtwark-hauses. Darüber hinaus gilt es, vorhandene erhaltenswerte und ortsprägende Bäume, die die angestrebten Blickbeziehungen nicht nennenswert verstellen, soweit möglich zu er-halten. Die als erhaltenswert gekennzeichne-ten Bäume (siehe Anlage 6) sind, soweit mög-lich, schlüssig in das Konzept zu integrieren.

[16]

21 B

Das kommunale Kultur- und Begegnungszen-trum soll sich auch in dessen Außenraum wie-derfinden. Im Freiflächenkonzept sollen inno-vative Elemente (z.B. für einen Aktiv-Parcours mit Sport- und Spielgeräten für unterschied-liche Altersgruppen) und Aufenthaltsgele-genheiten für die breite Öffentlichkeit und die Nutzer des Hauses abgebildet werden. Ein vielfältiges Angebot an Sitzgelegenheiten ist erstrebenswert. Bei der Anordnung dieser gilt es zumindest zum Teil, die Wettereinflüsse durch Wind und Sonne zu beachten.

Mobiliar und Materialien sind passend zum Entwurf und unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeit, also auch Wirtschaftlichkeit vorzuschlagen.

Weiteres

Lichtkonzept: Viele Veranstaltungen im KörberHaus, insbesondere die Theaterauf-führungen, werden in den Abendstunden stattfinden. Daher soll innerhalb der Freiflä-chengestaltung auch ein Lichtkonzept (in-sektenfreundlich) aufskizziert werden, das sicherstellt, dass zumindest die zum Körber-Haus führenden Wege sowie der Vorplatz an-gemessen ausgeleuchtet werden.

Leitsystem: Das Freiflächenkonzept ist mög-lichst intuitiv zu gestalten. Daneben kann ein Leitsystem eine ausreichende Orientierung auf dem Gelände bieten, auch für Menschen, die mobilitätseingeschränkt sind. Hierfür sind Ideen zu skizzieren.

Neuplanzungen: Neu- und Ersatzpflanzun-gen sind innerhalb der Konzeptentwicklung zu prüfen und schlüssig anzuordnen. Pflan-zungen sind so zu konzipieren, dass der Au-ßenraum auch für mobilitätseingeschränkte Menschen gut nutzbar und die gute Sichtbar-keit des KörberHauses aus den verschiedenen Richtungen gewährleistet ist. Erstrebenswert ist eine pflegeleichte und vielfältige Bepflan-zung, die im gesamten Jahreszyklus interes-sante Aspekte aufweist.

Oberflächenentwässerung/ Sickerflächen: Da die Einleitung von Oberflächenwasser in Schleusengraben und Schiffwasser limitiert ist, kann die nahezu vollflächige Versiegelung des KörberHaus-Grundstücks bei extremen Wetterlagen ein Problem darstellen. Es sollten daher – soweit möglich – auch Flächen vor-gesehen werden, die eine Rückhaltung bzw. Versickerung des Regenwassers ermöglichen.

Ausstattung/ Möblierung

Vielfältige Aufenthaltsmöglichkeiten und Orte des Miteinanders und der Bewegung setzen die Idee eines Kultur- und Begegnungszent-rums im Außenraum fort. Generationsüber-greifende Angebote tragen zur Interaktion verschiedener Bevölkerungsgruppen und zur Belebung des Freiraums bei, zudem wird auf diese Weise die soziale Kontrolle sichergestellt. Dabei sollten nach Möglichkeit keine einseiti-gen bzw. monofunktionalen Nutzungs- und Gestaltungsangebote vorgeschlagen wer-den, sondern eine generelle Nutzbarkeit und Mehrfachbelegung der Flächen angestrebt werden.

[16] Grünfläche an der Bergedorfer Straße (eige-ne Darstellung)

[17] Schiffwaser mit Blick Richtung Stuhlrohrhallen (eigene Darstellung)

[17]

22B

Kommunikationskonzept/ Gebäudebran-ding: Für das Körber Haus mit seinem viel-schichtigen Nutzungsangebot wird ein einheitliches Kommunikationskonzept ent-wickelt, dass auch im Rahmen der Freiflä-chenkonzeption berücksichtigt werden soll. In der Entwurfsplanung sind eine Reihe von üblichen Marketingelementen (z.B. Hinweis-schilder, Stelen, Fahnenmasten) als Platzhalter zu berücksichtigen und es sollen Vorschläge für geeignete öffentlichkeitswirksame Stand-orte skizziert werden. Die konkrete Gestaltung der Elemente und die Corporate Identity des Körber Hauses werden erst zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt, es sollen deshalb reine Platzhalter verwendet werden. Die Teilneh-mer sind ausdrücklich nicht aufgefordert, ei-nen eigenen Gestaltungsvorschlag für diese Marketing-Bausteine zu entwickeln. Die An-sätze zu dem Kommunikationskonzept sind grundsätzlich so zu konzipieren, dass sie in ei-nem angemessenen Kontext und Dialog mit dem Gebäude und den Freiflächen stehen und nicht dominierend gegenüber Architek-tur oder Freiraum wirken.

Kunst: In der Freiflächenkonzeption soll zu-dem ein Vorschlag für die Verortung eines Kunstwerks im öffentlichen Raum vorgese-hen werden. Die Festlegung auf eine konkrete Umsetzung und auf ein konkretes Werk er-folgt jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Erweiterter Betrachtungsraum: Für den über den konkret festgelegten Planungsraum hin-ausgehenden in Anlage 2 gekennzeichneten Betrachtungsbereich können darüber hinaus im Hinblick auf eine langfristige Entwicklung weitere Vorschläge unterbreitet werden, die optional in ein Entwicklungskonzept integ-riert werden können. Das eigentliche Konzept muss aber ohne diese Bereiche und Maßnah-men funktionieren.

[18]

23 B

[18] westlich gelegenes CCB-Fachmarktzentrum (eigene Darstellung)

[19] Schiffwaser (eigene Darstellung)

[19]

Bautechnische Anforderungen

Nachhaltigkeit/Wirtschaftlichkeit

Es wird Wert auf die Berücksichtigung und die konsequente Umsetzung der Vorgaben für barrierefreies Bauen nach höchsten Maßstä-ben gesetzt, die eine technisch einwandfrei integrierte Lösung der Oberflächenentwäs-serung beinhaltet (z. B. taktile Bodenindikato-ren, strukturelle Orientierungssysteme, alles in Verbindung mit Punkt und/ oder Linienent-wässerungen etc.). Eine Oberflächenentwäs-serung der Freiflächen ist zu planen. Schnitt-stellen in Gebäudelage sind im Nachgang des Verfahrens mit der Hochbauarchitektur zu detaillieren.

Die Vorgaben zum barrierefreien Bauen im öffentlichen Raum gemäß DIN 18040-3 Bar-rierefreies Bauen - Plangrundlagen, Teil 3: Öf-fentlicher Verkehrs- und Freiraum sind zu be-rücksichtigen.

Wegebeläge und Fugenmaterialien sind entsprechend der hohen mechanischen Belastung von Reinigungsfahrzeugen (Saug-Kehrmaschinen) sowie dem Lieferver-kehr einschließlich Feuerwehrfahrzeugen zu wählen.

Die Ausloberin ist bestrebt, den hohen Nach-haltigkeitsanspruch des Hochbaus auch auf die Außenanlagen zu übertragen. Dies soll durch Verwendung nachhaltiger regionaler Materialien und standortgerechter Vegetation erreicht werden.

Es wird ebenso Wert auf eine wirtschaftliche Planung und Gestaltung sowie auf eine Op-timierung der Bau- und Betriebskosten ge-legt. Daher werden kostensenkende Ideen erwartet, die preisbewusstes Bauen mit hoher gestalterischer und technischer Qualität ver-einbaren. Außerdem sollen langlebige und pflegeleichte Materialien bzw. Elemente ein-gesetzt werden, die eine hohe Lebensdauer und niedrige Unterhaltungskosten aufweisen.In der Kostenbetrachtung sind die höheren Unterhaltungskosten für Sondereinbauten jeglicher Art, die vom Standard im öffentli-chen Raum abweichen, dezidiert zu berück-sichtigen und haushälterisch zu hinterfragen.Das mittelfristig umzusetzende Freiflächen-konzept umfasst alle Maßnahmen im engeren Wettbewerbsgebiet. Es soll bezüglich Materi-al- und Arbeitsaufwand den dem Standort, der Aufgabe und den Möglichkeiten der Aus-loberin angemessenen Rahmen berücksichti-gen und einen Kostenrichtwert von 220 €/ m² im Mittel nicht überschreiten (Gesamtbudget 1,1 Mio. €).

24C

Verfahren

Ausloberin Ausloberin des Verfahrens ist dieFreie und Hansestadt Hamburg

vertreten durch dasBezirksamt BergedorfFachamt Stadt- und LandschaftsplanungWentorfer Straße 3821029 Hamburg

im Einvernehmen mit derBehörde für Stadtentwicklung und WohnenAmt für Landesplanung und StadtentwicklungNeuenfelder Straße 1921109 Hamburg

Verfahrensbetreuung

Die inhaltliche und fachliche Betreuung und organisatorische Abwicklung des Verfahrens erfolgt durch

claussen-seggelke stadtplanerHolzdamm 3920099 HamburgTel.: 0049 (0)40 28 40 34 –0Fax: 0049 (0)40 28 05 43 [email protected]: Ole von Nerée, Torsten Wild

Verfahrensart und -bedingungen

Das Verfahren wird als einphasiger, nichtoffe-ner, freiraumplanerischer Realisierungswett-bewerb mit fünf Teilnehmern ausgelobt.

Die Durchführung des Wettbewerbs erfolgt gemäß der „Richtlinie für Planungswettbewer-be der Freien und Hansestadt Hamburg RPW 2015“ mit fünf Teilnehmern.

Der Wettbewerbsausschuss der Hamburgi-schen Architektenkammer hat das Verfahren unter der Nummer NO_18_17_LRW registriert. Mit ihrer Teilnahme erkennen die Teilnehmer den Inhalt und die Bedingungen des Verfah-rens an.

Das Verfahren ist anonym. Die Verfahrensspra-che ist Deutsch.

Wettbewerbsgegenstand

Gegenstand des Verfahrens ist die Entwick-lung eines freiraumplanerischen Konzepts für das Umfeld des kommunale Kultur- und Be-gegnungszentrum KörberHaus an der Holzhu-de in Bergedorf.

C Verfahren

26C

Verfahrensbeteiligte

Teilnehmer In Abstimmung zwischen dem Bezirksamt Ber-gedorf und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wurden die folgenden fünf Land-schaftsarchitekturbüros für den Wettbewerb ausgewählt:

ANNABAU Architektur und LandschaftBerlin

arbos FreiraumplanungHamburg

G2 LandschaftHamburg

TH Treibhaus LandschaftsarchitekturHamburg/ Berlin

WES LandschaftsarchitekturHamburg/ Berlin

Fachpreisrichter

Arne DornquastBezirksamtsleiter BergedorfMicaela Perner-HofmannBehörde für Stadtentwicklung und Wohnen,Arbeitsstab OberbaudirektorHille von Seggernfreie Landschaftsarchitektin, HamburgJörg Michelfreier Landschaftsarchitekt, BerlinJosef HämmerlMGF Architekten, Stuttgart

Stellvertretende Fachpreisrichter

Eva HerrLeiterin Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Bezirksamt Bergedorf NNBehörde für Umwelt und Energie, NGE Heike Lorenzfreie Landschaftsarchitektin, HamburgAndo Yoofreier Landschaftsarchitekt, HamburgNNMGF Architekten, Stuttgart

Sachpreisrichter

Uwe CzaplenskiLeiter Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt,Bezirksamt Bergedorf Anja PaehlkeVorstand Körber-StiftungWerner OmniczynskiSPD-Fraktion, Bezirksversammlung BergedorfEckhard KolwaCDU-Fraktion, Bezirksversammlung Bergedorf

27 C

Andrea Soykasteg Stadterneuerungs- und Stadtentwick-lungsgesellschaft HamburgAndreas Kleinau, Marco Kuhlwilmcombine Consulting GmbHNNHotel H4 Holzhude

Gäste

Lutz MüllerBergedorfer Hafen e.V.NNEigentümergemeinschaft Holzhude

Die Ausloberin behält sich vor, im Verfahren weitere Sachverständige und Gäste zu benen-nen.

Stellvertretende Sachpreisrichter

NNBezirksamt Bergedorf Dr. Lothar Dittmer Vorstandsvorsitzender Körber-StiftungThorsten ScharnkeFraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNENBezirksversammlung BergedorfErnst HeilmannFraktion DIE LINKE, Bezirksversammlung Bergedorf

Sachverständige

Stefan Stitz, Michael HoltmannBezirksamt Bergedorf,Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung,Mona Rühle, Johannes MielchenBezirksamt Bergedorf,Fachamt Management des öffentlichen RaumsAnne Dusch-OttmarBezirksamt Bergedorf, Zentrum für Wirt-schaftsförderung, Bauen und UmweltSabine Steffen, Birgit Haustein Bezirksamt Bergedorf,Fachamt SozialraummanagementCordula RasuliBehörde für Umwelt und Energie, NGEStefanie BohnsackSprinkenhof GmbHSusanne Kutz, Oke PetersenKörber-Stiftung Micheal Lehmann, Axel BeisterLKA Hamburg, Kriminalpolizeiliche BeratungMichael Studt, Bianca LohseStiftung Öffentl. BücherhallenRenate Polis, Wolfram BundesmannArbeiterwohlfahrt, Landesverband Hamburg Stefanie Buddethat Hamburg GmbH (für das LichtwarkTheater)

28C

Preissummen undBearbeitungshonorare

Unterlagen

Die Kalkulation der Wettbewerbssumme er-folgt auf Basis der HOAI. Das Honorar wird auf Grundlage der Honorare gem. § 21f HOAI 2013 ermittelt und liegt einschließlich Aufwandsent-schädigung für Perspektiven und Fassadende-taillierungen bei 40.000,- € (netto).

Jeder Teilnehmer, der eine prüffähige Arbeit einreicht, erhält ein Bearbeitungshonorar von 4 .000,- € (netto).

Es ist folgende Aufteilung vorgesehen:1. Preis: 10.000,- € (netto)2. Preis: 6.000,- € (netto)3. Preis: 4.000,- € (netto)

Im Fall einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht neu vergütet. Das Bearbeitungshonorar wird nicht auf die nach-folgende Leistung angerechnet.

Zur Lösung der Aufgabenstellung wird die Auslobungsbroschüre bestehend aus Teil A (Grundlagen), Teil B (Programm) und Teil C (Verfahren) mit folgenden Anlagen in digita-ler Fassung (zum Download) herausgegeben:

01 Kartengrundlage

02 Geländehöhen

03 Fotos und Luftbilder

04 Planungsrecht, Entwicklungspläne

05 Entwurf KörberHaus, MGF Architekten

06 Denkmalschutz, Wasserrahmenrichtlinie, Baumerhalt

07 Hamburgische Bauordnung, Bauprüf-dienste, Fachanweisungen, Richtlinien

08 Formblätter Flächen und Kosten

09 Formblatt Verfassererklärung

10 Formblatt Verpflichtungserklärung für die Nutzung elektronischer Daten

Im Rahmen des Verfahrens sind die Bestimmun-gen der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) und die nach HBauO erlassenen Rechtsverord-nungen und sonstigen Verordnungen und tech-nischen Richtlinien einzuhalten.

29 C

Geforderte Leistungen

Die Abgabeunterlagen sind an der rechten oberen Ecke jedes Plans, jeder Textseite und der Verfassererklärung durch eine Kennzahl aus sechs verschiedenen arabischen Ziffern (1 cm hoch und insgesamt 6 cm breit) zu kennzeichnen.

Alle Planbeschriftungen sind in Druckschrift anzufertigen. Die Pläne sind ungefaltet und gerollt einzureichen. Alle Beschriftungen und Texte sind in Deutsch zu verfassen, Höhenan-gaben sind auf Normalnull zu beziehen.

Jeder Teilnehmer darf nur einen Entwurf einreichen. Juristische Personen und Ar-beitsgemeinschaften gelten als ein Verfah-rensteilnehmer. Bei der Abgabe der Wettbe-werbsarbeiten sind in der Verfassererklärung sämtliche am Wettbewerb beteiligten Mitar-beiter mit Vor- und Zunamen zu benennen.

Sämtliche Zeichnungen sind auf maximal zwei DIN A0 Blättern im Querformat einzurei-chen. Nicht verlangte Leistungen oder darü-ber hinausgehende Leistungen werden von der Beurteilung ausgeschlossen. Zusätzlich ist eine Verkleinerung der Blätter in A3 abzuge-ben.

Lageplan (genordet, M 1:500)

Freiraumplanerischer Funktions- und Rahmen-plan mit Aussagen zu• Strukturierung/ Zonierung der Freiraumge-

staltung• Verteilung der Nutzungen, Zugänge und

Erschließungsanlagen• Höhenpunkte und -anschlüsse• Anordnung von Stellplätzen für Pkw, Lkw

und Fahrräder• Einbeziehung von Fachaspekten wie

Straßenführung, Lkw-Anlieferung, Ober-flächenentwässerung

Detailausschnitte (genordet, M 1:200)

Darstellung von drei exemplarischen De-tailausschnitten:

• Zugang Plangebiet von der Bergedor-fer Straße

• Gebäudevorzone Nord (inkl. Café)• Gebäudevorzone Süd (inkl. Anlieferung)

Quer- und Längsschnitte (M 1:200)

Es ist mindestens ein Quer- und ein Längs-schnitt zu zeichnen, die die Höhenabwick-lung im Plangebiet und die unterschiedliche Zonierung im Plangebiet darstellen.

Skizzen und Perspektiven

Räumliche Darstellung der wesentlichen Ele-mente mit Differenzierung der Materialitäten und wesentlichen Gliederungselemente.

Formblätter Flächenermittlung/ Kostenkennwerte

Hier sind die Flächen der einzelnen Elemente und zusätzlich die überschlägigen Herstel-lungskosten anzugeben (siehe Anlage 8).

Erläuterungsbericht Entwurfskonzept

Die grundlegenden Entwurfsgedanken, Aus-sagen zur Materialität und Erscheinung und Hinweise, die nicht unmittelbar aus den Zeich-nungen hervorgehen, sind in einem Erläu-terungsbericht darzulegen. Der Umfang des Erläuterungsberichts darf zwei DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Der Erläuterungsbericht kann auf den Plänen montiert werden, er ist gleichzeitig jedoch auf einzelnen DIN A4-Sei-ten abzugeben.

30C

Prüfpläne

Die Prüfpläne sind in digitaler Form auf einer CD oder USB-Stick einzureichen. Hier sind die unterschiedlichen Oberflächen und die Er-schließungsanlagen farbig zwingend nach den Vorgaben im Formblatt Flächen und Kosten (siehe Anlage 8) zu unterscheiden.

Verfassererklärung

Die Verfassererklärung ist auf dem beigefüg-ten Formblatt (siehe Anlage 9) unterschrie-ben mit Angabe aller an der Entwurfslösung beteiligten Mitarbeiter in einem verschlosse-nen, undurchsichtigen Umschlag, der ledig-lich mit der Beschriftung „Verfassererklärung“ und der Kennzahl versehen ist, abzugeben.

Nutzungsvereinbarung für elektronische Daten

Die Nutzungsvereinbarung (siehe Anlage 10) für elektronische Daten ist ausgefüllt und unter-schrieben zusammen mit der Verfassererklärung in einem verschlossenen Umschlag abzugeben.

Inhaltsverzeichnis

Sämtliche eingereichte Unterlagen sind in einem Verzeichnis aufzulisten und in Papier-form abzugeben.

Digitale Unterlagen

Alle Unterlagen, bis auf die Verfassererklärung, die Nutzungsvereinbarung und das Inhaltsver-zeichnis, sind zusätzlich auf einer CD-ROM oder einem USB-Stick abzugeben. Die Plandateien müssen neben dem PDF-Format auch als DXF-, DWG- oder VectorWorks 2014-Dateien abge-speichert sein.

Alle textlichen Informationen sind als Word- und alle Berechnungen als Excel-Dateien so-wie jeweils im PDF-Format abzugeben. Aus den Dateien sind sämtliche Hinweise auf den Verfasser der Arbeit bzw. die Bearbeiter zu ent-fernen.

31 C

Realisierbarkeit/ Funktionsgerechtigkeit

• Wirtschaftlichkeit der Investitions- und Folgekosten, Einhaltung der Kostenvor-gaben

• Angemessenheit der vorgeschlagenen Gestaltung und Materialien

• Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften und des anerkannten Stands der Technik. Dies beinhaltet sowohl die HBauO als auch alle weiteren hierzu er-lassenen Rechtsverordnungen.

Das Preisgericht hat das Recht, die oben ge-nannten Kriterien zu ändern, zu ergänzen bzw. zu modifizieren. Die oben dargestellte Reihenfolge hat keine Auswirkung auf die Wertung der Aspekte.

Die Beurteilung der Leistungen erfolgt an-hand der folgenden, vorläufigen Kriterienliste:

Formalleistungen

• Termingerechte Abgabe• Leistungs- und Programmerfüllung

Freiraumplanerisches Konzept

• Gestalterische Qualität und Originalität• Zonierung/ Differenzierung der Freiflächen• Adressbildung/ Aufenthaltsqualität• Nutzungszonierung und Funktionsfähig-

keit im Außenbereich• Verknüpfung mit angrenzenden Räumen

und Wegebeziehungen• Qualitätsvoller Antritt• Beachtung der Anforderungen an die

Barrierefreiheit• Materialverwendung und Einfügung in

den hochbaulichen Kontext

Verkehrsplanerische/ erschließungsbezogene Funktionalität

• Berücksichtigung der erforderlichen Wege und Flächen für die Feuerwehr und Anlieferung/ Entsorgung

• Beachtung/ Anordnung der notwendi-gen Stellplätze für Pkw/ Lkw

• Beachtung/ Anordnung von ausreichen-den Fahrradabstellmöglichkeiten

Beurteilungskriterien

Ablauf des Verfahrens

Ausgabe der Unterlagen

Die Verfahrensunterlagen werden den Teil-nehmern, den Preisrichtern, den sachverstän-digen Beratern sowie allen sonstigen Betei-ligten am 05.10.2017 per E-Mail zugesandt. Eine gedruckte Fassung wird zum Kolloquium verteilt. Die Unterlagen sind kostenlos.

Rückfragen

Die Verfahrensteilnehmer haben die Mög-lichkeit, schriftliche Rückfragen zur Auf-gabe zu stellen. Die Fragen sind bis zum 11.10.2017, 12.00 Uhr an das betreuende Büro claussen-seggelke stadtplaner per E-Mail an [email protected] zu stellen. Die eingegangenen Fragen werden gesammelt, mit den Beteiligten abgestimmt und im Rückfragenkolloquium beantwortet.

Preisrichtervorbesprechung/ Rückfragenkolloquium/Öffentlichkeitsbeteiligung

Zur Vorstellung der Planungsaufgabe und zur Klärung offener Fragen des Preisgerichts und der Architekturbüros findet am 13.10.2017, 16.00 - 19.00 Uhr eine geteilte Veranstaltung mit Preisrichtervorbesprechung und Rückfra-genkolloquium statt. Die Teilnehmer haben bei diesem Termin die Möglichkeit, weitere Rückfragen zu stellen. Eine Einladung mit Benennung der Örtlichkeit und zeitliche Ter-minierung der beiden Abschnitte wird im Vor-feld des Termins versandt.

Es wird den teilnehmenden Büros empfoh-len, vor der Veranstaltung eine Ortsbegehung vorzunehmen, um sich mit den konkreten Gegebenheiten des Plangebiets vertraut zu machen.

Zur Vorstellung der Planungsaufgabe ist auch die interessierte Öffentlichkeit eingeladen, um sich über das Verfahren zu informieren und Fragen zu ermöglichen sowie gleichzei-tig den beteiligten Planern noch Ideen und Anmerkungen mit in den Planungsprozess zu geben. Daher handelt es sich um ein Pflicht-kolloquium. Das Preisrichtervorgespräch und der direkte Austausch von Preisgericht und Planern sollen aber ohne die Öffentlichkeit stattfinden.

Mit dem Protokoll des Rückfragenkolloqui-ums wird die Beantwortung sämtlicher Rück-fragen schriftlich allen Teilnehmenden zuge-sandt. Die Beantwortung der Rückfragen wird Bestandteil der Auslobung.

Abgabe der Arbeiten

Alle Unterlagen sind zu richten an das Büro:

claussen-seggelke stadtplanerHolzdamm 3920099 Hamburg

Abgabetermin für die Wettbewerbsarbeiten ist der 28.11.2017, 16.00 Uhr.

Pläne und Modelle, die durch Post, Bahn oder andere Transportunternehmen eingereicht werden, gelten als fristgerecht eingereicht, wenn der Tagesstempel das oben stehende jeweilige Datum (unabhängig von der Uhr-zeit) eindeutig nachweist. Die Teilnehmen-den haben den Einlieferungsschein bis zur Bekanntgabe der Preisgerichtentscheidung aufzubewahren.

Die Verpackungen mit den Beiträgen müssen mit dem Vermerk „Freiraumgestaltung Körber-Haus“ eingereicht werden. Die Einlieferung

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muss für den Empfänger porto- und zustel-lungsfrei erfolgen. Als Absender ist lediglich die sechsstellige Kennzahl ohne Hinweis auf das Büro oder die Adresse des Teilnehmers/ Absenders anzugeben.

Vorprüfung

Die Vorprüfung erfolgt von der 49. - 50. KW 2017. Sie erfolgt in Zusammenarbeit mit den Sachverständigen durch claussen-seggelke stadtplaner.

Die eingereichten Arbeiten werden anhand von Prüfkriterien durch die Vorprüfung und die Sachverständigen geprüft. Die Prüfung erfolgt ohne Bewertung, die dem Urteil des Preisgerichts vorgreifen könnte, als Faktenprü-fung und Beschreibung der jeweiligen Aufga-benlösung.

Preisgerichtssitzung

Das Preisgericht tagt am 18.12.2017 und ent-scheidet über die Rangfolge der Arbeiten. Nach der Preisgerichtssitzung benachrichtigt die Ausloberin alle Verfahrensteilnehmer über die Entscheidung des Gremiums. Das Proto-koll des Preisgerichts wird allen Teilnehmern zugesandt.

Weitere Bearbeitung

Das Preisgericht gibt eine schriftliche Emp-fehlung zur weiteren Entwicklung und Be-arbeitung der Aufgabe gem. RPW 2015 HH § 6 Abs. 2.

Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und ent-sprechend der RPW 2015 HH § 8 Abs. 2 vor-zugsweise den ersten Preisträger mit der

weiteren Bearbeitung der Planungsleistun-gen gemäß HOAI § 39 – mindestens Leis-tungsphasen 3 bis 4 und Teilen von 5 (z.B. Erarbeitung von Leitdetails) beauftragen (die Beauftragung erfolgt stufenweise), so-fern das Projekt umgesetzt wird, soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entge-gensteht und soweit mindestens eines der teilnahmeberechtigten Büros, dessen Ar-beit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu über-tragenden Leistung gewährleistet.

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden bereits erbrachte Leistungen des Teilneh-mers bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in we-sentlichen Teilen unverändert einer weite-ren Beauftragung zugrunde gelegt werden kann. Der Verfahrensteilnehmer verpflich-tet sich im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.

Eigentum und Urheberrecht

Das Urheberrecht einschließlich des Schutzes gegen Nachbauen und das Recht auf Veröf-fentlichung bleibt jedem Verfahrensteilneh-mer erhalten. Die Ausloberin hat das Recht, die Arbeit des Verfassers, dem weitere planeri-sche Leistungen übertragen bzw. dessen Nut-zungsrechte erworben werden, für den vor-gesehenen Zweck zu nutzen. Dies gilt auch für das ausgeführte Werk.

Die Verfasser und ihre Rechtsnachfolger sind verpflichtet, Abweichungen von dem Ent-wurf zu gestatten. § 14 des 2. Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrech-te (Urheberrechtsgesetz) vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273) bleiben unberührt. Vor

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einer wesentlichen Änderung des ausgeführ-ten Werks ist der Verfasser, soweit zumutbar, zu hören. Vorschläge des Teilnehmers sind zu berücksichtigen, soweit ihnen nicht nach Auffassung der Ausloberin wirtschaftlich oder funktionell bedingte Bedenken entgegenste-hen, die mitzuteilen sind.

Die Ausloberin hat das Erstveröffentlichungs-recht. Sie ist berechtigt, die eingereichten Arbeiten ohne weitere Vergütung zu veröf-fentlichen. Die Namen der Verfasser und Mit-arbeiter werden genannt. Nach einer Frist von drei Monaten nach der Preisgerichtssitzung sind die Verfasser berechtigt, ihre Beiträge zu veröffentlichen.

Rücksendung der Arbeiten

Die eingereichten Arbeiten werden Eigentum der Ausloberin. Eine Rücksendung der Arbei-ten erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch in Abstimmung mit der Ausloberin.

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/ Nachprüfungsverfahren

Freie und Hansestadt HamburgVergabekammer der Behörde für Stadtent-wicklung und WohnenNeuenfelder Straße 1921109 HamburgTel.: 040 42840 2441Fax: 040 42731 0499E-Mail: [email protected]

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05.10.2017

Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen

11.10.2017, bis 12.00 Uhr

Frist für schriftliche Rückfragen

13.10.2017, 16.00 - 19.00 Uhr

PreisrichtervorgesprächRückfragenkolloquiumÖffentlichkeitsbeteiligung

28.11.2017, bis 16.00 Uhr

Abgabe der Wettbewerbsbeiträge

49. - 50. KW 2017

Vorprüfung

18.12.2017

Preisgerichtssitzung

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