freistaat thüringen · 2019-03-30 · 3 einnahmen aus schuldenaufnahmen, aus zuweisungen und zusch...
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Landeshaushaltsplan 2001/2002
Förderung des Wohnungs- und Städtebaus
Einzelplan 19
Freistaat Thüringen
19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus
Inhaltsverzeichnis
Seite
4Vorwort zum Einzelplan 19
6Einnahmen und Ausgaben Einzelplan 2001
8Einnahmen und Ausgaben Einzelplan 2002
10Sozialer WohnungsbauKapitel 19 03
28StädtebauKapitel 19 04
43Verpflichtungsermächtigungen des Einzelplans 2001
44Verpflichtungsermächtigungen des Einzelplans 2002
45Anlage I zu Einzelplan 19
46Anlage II zu Einzelplan 19
47Anlage III zu Einzelplan 19
49Anlage IV zu Einzelplan 19
- 4 -
V o r w o r t z u m E i n z e l p l a n A Aufgaben und Aufbau der Verwaltung in den wichtigsten Grundzügen I. Aufgaben und Verwaltung Die Zuständigkeit für den Wohnungs- und Städtebau im Freistaat Thüringen liegt beim Thüringer Innenministerium. Sie wird dort von der Abteilung 7 – Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen wahrgenommen, der insgesamt 8 Referate zugeordnet sind. Vier davon sind für städtebauliche Angelegenheiten in den Bereichen Grundsatzfragen, Städtebau, Recht des Städtebaus, Städtebauförderung, Bautechnik/Normen und 4 für Wohnungsbauangelegenheiten in den Bereichen Wohnungswirtschaft, Förderung des sozialen Wohnungsbaus, Planung und Technik im Wohnungsbau und Wohnungsrecht zuständig. Der Freistaat Thüringen fördert den Wohnungs- und Städtebau in Thüringen einschließlich der Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungen mit erheblichen Mitteln in verschiedenen teils Bund- und Landes-, teils landeseigenen Programmen. Alle Einnahmen und Ausgaben für diese Leistungen werden im Einzelplan 19 veranschlagt. Über die Abwicklung der einzelnen Programme, die sich jeweils über mehrere Jahre erstrecken, geben die Erläuterungen zu den einzelnen Haushaltstiteln bei den Kapiteln 19 03 und 19 04 Aufschluss. II. Aufbau
Der vorliegende Einzelplan 19 enthält im Einzelnen die Einnahmen und Ausgaben
1. Sozialer Wohnungsbau und Wohngeld (Kap. 19 03)
2. Städtebau (Kap. 19 04)
- 5 -
B Gliederung der Einnahmen und Ausgaben
Ist 1999 2000 2001 2002
EUR EUR EUR EUR
0 Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-Eigenmittel 0 0 0 0
1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. 42.399.385 14.993.500 15.351.500 20.402.700
2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen 58.376.057 56.242.100 65.189.700 65.189.700
3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen 110.020.429 96.880.600 88.895.500 85.052.100
Gesamteinnahmen 210.795.871 168.116.200 169.436.700 170.644.500
4 Personalausgaben 0 0 0 0
5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst 2.533.038 3.216.100 2.445.000 1.414.200
6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen 230.502.575 207.468.900 202.328.000 171.518.600
7 Baumaßnahmen 0 0 0 0
8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 206.356.246 214.390.200 189.336.500 201.942.300
9 Besondere Finanzierungsausgaben 0 0 0 0
Gesamtausgaben 439.391.859 425.075.200 394.109.500 374.875.100
Überschuss(+)/Zuschuss(-) -228.595.988 -256.959.000 -224.672.800 -204.230.600
Haushaltsansatz
0Einnahmen aus
Steuern und steuerähnlichen
Abgaben
1Verwaltungsein-
nahmen, Einnahmen aus Schuldendienst
und dgl.
- EUR - - EUR -
Kapitel
Summe
Einnahmen
Einnahmen
3
4Personal- ausgaben
7
- EUR -
2Einnahmen aus Zuweisungen
und Zuschüssen mit Ausnahme
für Investitionen
3Einnahmen aus Schuldenauf- nahmen, aus Zuweisungen
und Zuschüssen für Investitionen,
besondere Finanzierungsein-
nahmen
2 4 5
- EUR - - EUR -
6
- EUR -
1
- 6 -
Haushaltsübersicht 2001
19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus
Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der Kapitel
Einzelplan
65.189.700 126.175.00045.633.80015.351.5001903
43.261.70043.261.7001904
65.189.700 169.436.70088.895.50015.351.500Summe 2001
+358.000 +8.947.600 -7.985.100 +1.320.500Vgl. zu 2000
56.242.100 168.116.20096.880.60014.993.500Summe 2000
+ Überschuss
- Zuschuss
Ausgaben
1413
- EUR - - EUR -
Summe
Ausgaben
8Sonstige
Ausgaben für Investitionen und
Investitions- förderungs- maßnahmen
11
- EUR -
10
- EUR -
7Baumaßnahmen
12
- EUR -
9Besondere
Finanzierungs- ausgaben
5Sächliche
Verwaltungs- ausgaben und Ausgaben für
den Schuldendienst
8
- EUR -
6Ausgaben für Zuweisungen
und Zuschüsse mit Ausnahme
für Investitionen
- EUR -
9
- 7 -
Haushaltsübersicht 2001
19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus
Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der Kapitel
Einzelplan
-115.762.10039.270.0002.445.000 200.222.100 241.937.100
-108.910.700150.066.5002.105.900 152.172.400
-771.100 -25.053.700-5.140.900 +32.286.200-30.965.700
-256.959.000214.390.2003.216.100 207.468.900 425.075.200
-224.672.800189.336.5002.445.000 202.328.000 394.109.500
0Einnahmen aus
Steuern und steuerähnlichen
Abgaben
1Verwaltungsein-
nahmen, Einnahmen aus Schuldendienst
und dgl.
- EUR - - EUR -
Kapitel
Summe
Einnahmen
Einnahmen
3
4Personal- ausgaben
7
- EUR -
2Einnahmen aus Zuweisungen
und Zuschüssen mit Ausnahme
für Investitionen
3Einnahmen aus Schuldenauf- nahmen, aus Zuweisungen
und Zuschüssen für Investitionen,
besondere Finanzierungsein-
nahmen
2 4 5
- EUR - - EUR -
6
- EUR -
1
- 8 -
Haushaltsübersicht 2002
19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus
Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der Kapitel
Einzelplan
65.189.700 124.868.70039.276.30020.402.7001903
45.775.80045.775.8001904
65.189.700 170.644.50085.052.10020.402.700Summe 2002
+5.051.200 -3.843.400 +1.207.800Vgl. zu 2001
65.189.700 169.436.70088.895.50015.351.500Summe 2001
+ Überschuss
- Zuschuss
Ausgaben
1413
- EUR - - EUR -
Summe
Ausgaben
8Sonstige
Ausgaben für Investitionen und
Investitions- förderungs- maßnahmen
11
- EUR -
10
- EUR -
7Baumaßnahmen
12
- EUR -
9Besondere
Finanzierungs- ausgaben
5Sächliche
Verwaltungs- ausgaben und Ausgaben für
den Schuldendienst
8
- EUR -
6Ausgaben für Zuweisungen
und Zuschüsse mit Ausnahme
für Investitionen
- EUR -
9
- 9 -
Haushaltsübersicht 2002
19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus
Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der Kapitel
Einzelplan
-95.767.00050.193.8001.414.200 169.027.700 220.635.700
-108.463.600151.748.5002.490.900 154.239.400
-1.030.800 +12.605.800-30.809.400 +20.442.200-19.234.400
-224.672.800189.336.5002.445.000 202.328.000 394.109.500
-204.230.600201.942.3001.414.200 171.518.600 374.875.100
Einnahmen
Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999
19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 03 Sozialer Wohnungsbau
Angaben in EUR
Titel
- 10 -
FZ Zweckbestimmung Ansatz 2002
HGr. 1: Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl.
111 11 51.100 51.100411 Bürgschaftsentgelte 51.100120.235
Erläuterungen:
Die nach der Verwaltungsvereinbarung vom 15.03.1991 gewährten Bürgschaften durch Bund und Land zur Sicherung der Finanzierung von Mietwohnungsbauten im Beitrittsgebiet nach Art. 3 des Einigungsvertrages laufen aus.Mit der Übertragung der Grundstücke auf die Wohnungsunternehmen werden die Darlehen dinglich gesichert.
111 12 12.800 12.800411 Verwaltungseinnahmen 12.80025.283
Die Kosten für Sachverständigengutachten in Zustimmungs-Genehmigungsverfahren dürfen von den Einnahmen abgesetzt werden.
112 03 0 0411 Geldleistungen, insbes. nach §§ 7 und 25 Abs.1 WoBindG und nach §§ 4 und 11 des Thür. Belegungsrechtegesetz
0355
Die Ist-Einnahmen dienen zur Verstärkung der Ausgaben bei Titel 893 12 und 893 16.
119 41 511.300 511.300411 Rückzahlungen von Überzahlungen 5.511.30016.890.703
Erläuterungen:
Rückzahlungen von Zinsverbilligungsmitteln aus Schlussrechnungen der Vorjahre.
119 51 0 766.900411 Vermischte Einnahmen 766.9001.178.810
162 01 2.147.400 2.096.300411 Zinsen aus Baudarlehen für den Wohnungsbau (Bund-Länder-Programme)
2.045.2002.237.611
Erläuterungen:
Veranschlagt sind alle Zinsrückflüsse aus öffentlichen und nicht öffentlichen Baudarlehen.
162 02 562.400 562.400411 Zinsen aus Baudarlehen für den Wohnungsbau (Landesprogramme)
562.400583.284
Erläuterungen:
Veranschlagt sind alle Zinsrückflüsse aus Landesbaudarlehen.
182 01 8.487.400 8.589.700411 Tilgung aus Baudarlehen für den Wohnungsbau (Bund-Länder-Programme)
8.692.00011.926.586
Erläuterungen:
Veranschlagt sind alle Tilgungsrückflüsse aus öffentlichen und nicht öffentlichen Baudarlehen.
182 02 2.709.800 2.761.000411 Tilgung aus Landesbaudarlehen 2.761.0003.332.589
Erläuterungen:
Veranschlagt sind alle Tilgungsrückflüsse aus Landesbaudarlehen.
Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999
19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 03 Sozialer Wohnungsbau
Angaben in EUR
Titel
- 11 -
FZ Zweckbestimmung Ansatz 2002
182 03 0 0411 Tilgung aus Landesbaudarlehen mit IfG-Bindung 00
Die Ist-Einnahmen dienen zur Verstärkung der Ausgaben bei Titel 893 12, 893 16, 893 24.
Erläuterungen:
Veranschlagt sind alle Tilgungsrückflüsse aus Landesbaudarlehen mit IfG-Bindung.
14.482.200 15.351.500Summe HGr. 1: 20.402.70036.295.457
HGr. 2: Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
231 51neu
56.242.100 65.189.700233 Anteil des Bundes an den Miet- und Lastenzuschüssen nach dem Wohngeldgesetz
65.189.70058.376.057
Die Ist-Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben beiTitel 681 31.
Erläuterungen:
Nach § 34 des Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes und anderer Gesetze (BGBl. I S. 2671) ist das Wohngeld, das vom Freistaat gezahlt wurde, vom Bund zur Hälfte zu erstatten.
231 52neu
233 Einmaliger Heizkostenzuschuss 0
Die Ist-Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Titel 681 32.
Erläuterungen:
Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses auf der Grundlage des Gesetzes vom 20.12.2000.
Weggefallene oder umgesetzte Titel
(241 51) 233 Anteil des Bundes an den Miet- und Lastenzuschüssen nach dem Wohngeldgesetz
umgesetzt nach 19 03 / 231 51
56.242.100 65.189.700Summe HGr. 2: 65.189.70058.376.057
HGr. 3: Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen
331 01 54.078.800 45.633.800411 Finanzhilfen des Bundes für Maßn. des sozialen Wohnungs- baus sowie der Modernisierung und Instandsetzung
38.774.40062.217.575
Die Ist-Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Titel 663 08, 663 09, 893 13, TG 71, TG 72.
Erläuterungen:
Der Bund stellt den neuen Ländern gemäß Verwaltungsvereinbarung Finanzhilfen für Maßnahmen der sozialen Wohnraumförderung sowie der Modernisierung und Instandsetzung zur Verfügung. Der Freistaat setzt die Fördermittel als Darlehen, Zinszuschüsse und Zuschüsse ein.Die Auszahlung erstreckt sich über einen Zeitraum bis zu 7 Jahren.
Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999
19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 03 Sozialer Wohnungsbau
Angaben in EUR
Titel
- 12 -
FZ Zweckbestimmung Ansatz 2002
331 02neu
0411 Finanzhilfen des Bundes für Maßnahmen zur Wohneigentumsbildung in der Innenstadt im Rahmen der VV-Städtebau 2002 (Stadtumbau Ost)
501.900
Die Ist-Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Titel 893 14.
Erläuterungen:
Der Bund stellt in den neuen Bundesländern gemäß Verwaltungsvereinbarung-Städtebau im Rahmen des Stadtumbauprgramms Ost Finanzhilfen zur Wohneigentumsbildung in der Innenstadt zur Verfügung. Der Freistaat Thüringen setzt die Fördermittel als Zuschüsse ein. Die Auszahlung erstreckt sich über einen Zeitraum von 8 Jahren.
331 16 45.000 0411 Finanzhilfen des Bundes zur Wohneigentumsförderung für Neubaumaßnahmen
02.765.578
54.123.800 45.633.800Summe HGr. 3: 39.276.30064.983.153
Ausgaben
Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999
19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 03 Sozialer Wohnungsbau
Angaben in EUR
Titel
- 13 -
FZ Zweckbestimmung Ansatz 2002
Die Ausgaben sind bei den Titeln der Hauptgruppe 8, bei Titel 663 08 und bei Titel 663 09 gegenseitig deckungsfähig.
HGr. 5: Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst
526 01 0 0411 Gerichts- und ähnliche Kosten 00
526 02 20.500 56.200411 Kosten für Sachverständige 25.6000
2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu
davon fällig:
2001EUR
2002EUR
Betrag: 0 0
Verpflichtungsermächtigung:
Durch die 2000 ausgebrachte VE
(EUR)
Gesamtbelastung (EUR)
Durch die 2001 ausgebrachte VE
(EUR)
Durch die bis 1999 in Anspruch gen.
VE (EUR)
30.700 30.700
Belast. d. HH - Jahre
2001
2002
2003
2004
30.700 30.700
2005 ff.
Summen
1 2 3 4 6
Haushaltsbelastungen nach Jahren:
Durch die 2002 ausgebrachte VE
(EUR)
5
zur Verpflichtungsermächtigung:
Erläuterungen:
Die Mittel sind vorgesehen, um anhand analytischer wohnungspolitischer, betriebswirtschaftlicher, sozialpolitischer und städtebaulicher Untersuchungen in Stadt- bzw. Wohngebieten und Wohnungsunternehmen Konsequenzen für die Neugestaltung von Förderungskonzepten und Fachpolitikgrundsätzen zu entwickeln.
531 01 51.100 127.800411 Veröffentlichungen 127.8000
Erläuterungen:
2001EUR
2002EUR
1. Öffentlichkeitsarbeit 102.300 102.300
2. Andere Veröffentlichungen 25.500 25.500
127.800 127.800Summe
Die Veröffentlichungen und die Öffentlichkeitsarbeit betreffen Arbeitsmethoden und Ergebnisse zu den Programmen der wohnungs- und städtebaulichen Förderung, insbesondere zur Weiterentwicklung der Programmstrukturen im Bereich des wohnungswirtschaftlichen Stabilisierungsprogrammes.
533 01 5.100 17.900012 Sachaufwand der Ausbildung, Prüfung und Fortbildung Außenstehender
17.900220
Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999
19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 03 Sozialer Wohnungsbau
Angaben in EUR
Titel
- 14 -
FZ Zweckbestimmung
noch zu533 01
Ansatz 2002
Erläuterungen:
Für den Bereich Wohngeld:Entgelte für Referenten für Wohngeldschulungen (zweimal im Jahr) aufgrund geänderter gesetzlicher Regelungen.Entgelt für Referenten für Schulung zu neuen Rahmengesetzen im Wohnungsbau.Für den Bereich Wohnungsbau:Hier tagen im Wechsel der Ausschuss für Wohnungswesen ARGEBAU, um die Beschlüsse der Bauministerkonferenz vorzubereiten. Für derartige Veranstaltungen entstehen Kosten für Raummieten, Veranstaltungsservice etc.
2001EUR
2002EUR
1. Entgelte für Referenten für Wohngeldschulungen 1.500 1.500
2. Entgelte für Referenten für Schulung zu neuen Rahmengesetzen im Wohnungsbau
1.100 1.100
3. Kosten für den Ausschuss für Wohnungswesen ARGEBAU 15.300 15.300
17.900 17.900Summe
538 01 1.963.400 1.067.100411 Sonstige Dienstleistungen und Gestattungen 66.9001.908.653
Erläuterungen:
Hier werden Ausgaben für Arbeiten nachgewiesen, die durch eigene Kräfte nicht erledigt werden können und daher an Dritte vergeben werden.
Kostenerstattung an die Thüringer Aufbaubank für die Durchführung der Aufgaben gemäß Rahmenvereinbarung im Bereich der Wohnungsbauförderung.
538 60 1.176.000 1.176.000012 Benutzerentgelte an das Landesrechenzentrum für den Betrieb DV-Verfahren der Landesverwaltung
1.176.000621.834
Einsparungen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Tit. 981 01.
Erläuterungen:
Benutzerentgelte an das Landesrechenzentrum für den Betrieb des landeseinheitlichen Online DV-Verfahrens zur Berechnung und Zahlbarmachung des Wohngeldes.
544 01 0 0411 Rückzahlungen vereinnahmter Beträge nach Schluss des Haushaltsjahres
00
561 01 0 0411 Zinsausgaben an den Bund 02.332
3.216.100 2.445.000Summe HGr. 5: 1.414.2002.533.038
HGr. 6: Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
632 01 227.700 250.700411 Verwaltungskostenerstattungen an Länder 251.000440.957
Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999
19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 03 Sozialer Wohnungsbau
Angaben in EUR
Titel
- 15 -
FZ Zweckbestimmung
noch zu632 01
Ansatz 2002
Erläuterungen:
2001EUR
2002EUR
1. Anteil an den Kosten der Geschäftsstelle ARGEBAU 10.200 10.300
2. Anteil an den Kosten beim Institut für Bautechnik Berlin 214.500 214.600
3. Anteil an den Kosten des Deutschen Instituts für Normung e.V. 26.000 26.100
250.700 251.000Summe
661 01 0 715.800411 Zinszuschüsse im Rahmen des Wohnungsbauprogramms der KfW
1.738.4000
2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu
davon fällig:
2001EUR
2002EUR
507.700807.200807.200
5.676.600
2.761.0002.761.000
20.958.800
Betrag: 7.798.700 26.480.800
Verpflichtungsermächtigung:
Durch die 2000 ausgebrachte VE
(EUR)
Gesamtbelastung (EUR)
Durch die 2001 ausgebrachte VE
(EUR)
Durch die bis 1999 in Anspruch gen.
VE (EUR)
161.900 161.900
393.200 507.700 900.900
624.500 807.200 4.192.700
4.290.800 807.200 7.859.000
Belast. d. HH - Jahre
2001
2002
2003
2004
5.676.600 26.635.400
5.470.400 7.798.700 39.749.900
2005 ff.
Summen
1 2 3 4 6
Haushaltsbelastungen nach Jahren:
Durch die 2002 ausgebrachte VE
(EUR)
5
2.761.000
2.761.000
20.958.800
26.480.800
zur Verpflichtungsermächtigung:
Erläuterungen:
VE der Jahre 2000 und 2001 wurde aktualisiert.
Das Wohnraum-Modernisierungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau dient der Kreditfinanzierung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bei Vermietern und eigengenutztem Wohnraum sowie von Aus-, An- und Umbaumaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Mietwohnungen in bestehenden Gebäuden in den neuen Ländern.
662 01 5.100 5.100411 Kosten der Zinshilfen für Wohnungsunternehmen und private Vermieter nach dem Altschuldenhilfe-Gesetz
5.10023.008
Erläuterungen:
Nach § 8 des Altschuldenhilfegesetzes vom 26.06.1993 (BGBl. I, S. 944 ff ) tragen der Bund und der Freistaat jeweils die Hälfte der Kosten der Zinshilfe für die auf Altverbindlichkeiten zu zahlenden Zinsen.
663 08 39.369.500 30.217.400411 Zinsverbilligte Baudarlehen für Eigenwohnraum Bund-Landes-Programm
19.372.10054.960.223
Ausgaben dürfen geleistet werden, wenn bei Titel 331 01 entsprechende Ist-Einnahmen gegenüberstehen.
Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999
19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 03 Sozialer Wohnungsbau
Angaben in EUR
Titel
- 16 -
FZ Zweckbestimmung
noch zu663 08
Ansatz 2002
2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu
davon fällig:
2001EUR
2002EUR
7.158.100635.000 7.167.500
2.054.600
Betrag: 7.793.100 9.222.100
Verpflichtungsermächtigung:
Durch die 2000 ausgebrachte VE
(EUR)
Gesamtbelastung (EUR)
Durch die 2001 ausgebrachte VE
(EUR)
Durch die bis 1999 in Anspruch gen.
VE (EUR)
10.225.800 9.111.800 19.337.600
7.158.100 7.158.100
635.000 7.802.500
2.054.600
Belast. d. HH - Jahre
2001
2002
2003
2004
10.225.800 9.111.800 7.793.100 36.352.800
2005 ff.
Summen
1 2 3 4 6
Haushaltsbelastungen nach Jahren:
Durch die 2002 ausgebrachte VE
(EUR)
5
7.167.500
2.054.600
9.222.100
zur Verpflichtungsermächtigung:
Erläuterungen:
VE der Jahre 2000 und 2001 wurde aktualisiert.
Zur Schaffung von Wohneigentum fördert der Freistaat den Neubau von Eigenheimen und den Erwerb von Eigentumswohnungen mit zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehen. Der Kreditrahmen wird jeweils in einer Globalbürgschaft in Höhe von 62 Mio. EURO im Haushaltsgesetz 2001 und 82 Mio. EURO im Haushaltsgesetz 2002 gesichert.Art und Umfang der Förderung ist in der Wohnungsbauförderrichtlinie Eigenwohnraum (WFBR-Eigenwohnraum, StAnz.11/1999 und 14/2000) geregelt.
663 09 53.685.600 38.653.700411 Zinsverbilligte Baudarlehen zur Modernisierung und Instandsetzung - Bund-Landes-Programm -
17.281.70057.004.578
Ausgaben dürfen geleistet werden, wenn bei Titel 331 01 entsprechende Ist-Einnahmen gegenüberstehen.
Gemäß § 35 Abs. 2 LHO dürfen Ausgaben im Rahmen des Verwendungszwecks auch geleistet werden, wenn an anderer Stelle des Landeshaushaltes Mittel für denselben Zweck veranschlagt sind.
Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999
19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 03 Sozialer Wohnungsbau
Angaben in EUR
Titel
- 17 -
FZ Zweckbestimmung
noch zu663 09
Ansatz 2002
2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu
davon fällig:
2001EUR
2002EUR
751.400
Betrag: 751.400 0
Verpflichtungsermächtigung:
Durch die 2000 ausgebrachte VE
(EUR)
Gesamtbelastung (EUR)
Durch die 2001 ausgebrachte VE
(EUR)
Durch die bis 1999 in Anspruch gen.
VE (EUR)
7.209.200 9.766.800 16.976.000
751.400 751.400
Belast. d. HH - Jahre
2001
2002
2003
2004
7.209.200 9.766.800 751.400 17.727.400
2005 ff.
Summen
1 2 3 4 6
Haushaltsbelastungen nach Jahren:
Durch die 2002 ausgebrachte VE
(EUR)
5
zur Verpflichtungsermächtigung:
Erläuterungen:
VE der Jahre 2000 und 2001 wurde aktualisiert.
Die Erläuterungen erhalten folgende Fassung:Die Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden fördert der Freistaat mit zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehen. Die Ausreichung der Mittel erfolgt nach der ThürModR-Mietwohnungen und der ThürModR-Eigenwohnraum (StAnz. 11/1999 und 14/2000).Der Kreditrahmen wird jeweils in einer Globalbürgschaft in Höhe von 87 Mio. EUR im Haushaltsgesetz 2001 und 164 Mio. EUR im Haushaltsgesetz 2002 gesichert.
681 01 0411 Schadenersatzleistungen (im Allgemeinen) 03.464
681 31 112.484.200 130.379.400233 Miet- und Lastenzuschüsse nach dem Wohngeldgesetz 130.379.400116.680.320
Ausgaben dürfen bis zur Höhe des veranschlagten Betrages geleistet werden, wenn bei Titel 231 51 entsprechende Ist-Einnahmen gegenüberstehen.
Erläuterungen:
vgl. Erläuterungen zu Titel 231 51
681 32neu
0233 Einmaliger Heizkostenzuschuss 0
Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Isteinnahmen bei Titel 231 52 geleistet werden.
Erläuterungen:
Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses auf der Grundlage des Gesetzes vom 20.12.2000.
205.772.100 200.222.100Summe HGr. 6: 169.027.700229.112.551
Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999
19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 03 Sozialer Wohnungsbau
Angaben in EUR
Titel
- 18 -
FZ Zweckbestimmung Ansatz 2002
HGr. 8: Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
863 03 0 0411 Baudarlehen für den Neubau von Mietwohnungen im sozialen Wohnungsbau Landesprogramm
0404.675
863 04 0 0411 Baudarlehen und Baukostenzuschüsse zur Wiederherstellung von ehemaligen GUS-Wohnungen - Landesprogramm
0201.598
863 05 94.600 84.400411 Baudarlehen und Zuschüsse zur Schaffung von Wohneigentum - Bund-Landes-Programm -
71.60098.219
2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu
davon fällig:
2001EUR
2002EUR
Betrag: 0
Verpflichtungsermächtigung:
Durch die 2000 ausgebrachte VE
(EUR)
Gesamtbelastung (EUR)
Durch die 2001 ausgebrachte VE
(EUR)
Durch die bis 1999 in Anspruch gen.
VE (EUR)
84.400 84.400
71.600 71.600
66.500 66.500
51.100 51.100
Belast. d. HH - Jahre
2001
2002
2003
2004
241.300 241.300
514.900 514.900
2005 ff.
Summen
1 2 3 4 6
Haushaltsbelastungen nach Jahren:
Durch die 2002 ausgebrachte VE
(EUR)
5
zur Verpflichtungsermächtigung:
Erläuterungen:
Der Freistaat fördert die Schaffung von Wohneigentum einschließlich Maßnahmen der organisierten Gruppenselbsthilfe mit Baudarlehen, Aufwendungszuschüssen und Beihilfen. Die Förderung erfolgt nach den Maßgaben der Wohnungsbauförderungsbestimmungen 1992 (StAnz. 23/1992 und StAnz. 14/1993) sowie nach der Förderung des Wohnungsbaus, 1. ThürBauR (StAnz. 23/1992 und StAnz. 14/1993).
893 04 0 0411 Baudarlehen und Baukostenzuschüsse für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen - Bund-Landes-Programm -
00
Ausgaben dürfen geleistet werden, wenn bei Titel 331 01 entsprechende Ist-Einnahmen gegenüberstehen.
893 12 8.692.000 10.225.800411 Gewährung von Zuschüssen Landesprogramm
8.692.0004.192.593
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Tit. 112 03 und Tit. 182 03 geleistet werden.Ausgaben dürfen nur für Maßnahmen im Rahmen des IfG geleistet werden.vgl. Vermerk bei Kap. 17 03 Titel 331 03
Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999
19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 03 Sozialer Wohnungsbau
Angaben in EUR
Titel
- 19 -
FZ Zweckbestimmung
noch zu893 12
Ansatz 2002
2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu
davon fällig:
2001EUR
2002EUR
3.067.8002.556.500 4.090.300
2.556.500
Betrag: 5.624.300 6.646.800
Verpflichtungsermächtigung:
Durch die 2000 ausgebrachte VE
(EUR)
Gesamtbelastung (EUR)
Durch die 2001 ausgebrachte VE
(EUR)
Durch die bis 1999 in Anspruch gen.
VE (EUR)
5.112.900 5.112.900
1.533.900 3.067.800 4.601.700
2.556.500 6.646.800
2.556.500
Belast. d. HH - Jahre
2001
2002
2003
2004
6.646.800 5.624.300 18.917.900
2005 ff.
Summen
1 2 3 4 6
Haushaltsbelastungen nach Jahren:
Durch die 2002 ausgebrachte VE
(EUR)
5
4.090.300
2.556.500
6.646.800
zur Verpflichtungsermächtigung:
Erläuterungen:
Der Freistaat gewährt Zuschüsse zur Instandsetzung der gebäudebezogenen Freiflächen. Diese Mittel sind zusätzlich zur Modernisierung von Wohnungen gebäudebezogen an die Wohnungsunternehmen auszureichen. Die Gewährung erfolgt nach der ThürModR-Mietwohnungen (StAnz. 11/1999 und 14/2000).
893 13 11.406.900 4.919.700411 Baudarlehen zur Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen - Bund-Landes-Programm -
30.514.8000
Ausgaben dürfen geleistet werden, wenn bei Titel 331 01 entsprechende Ist-Einnahmen gegenüberstehen.
Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999
19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 03 Sozialer Wohnungsbau
Angaben in EUR
Titel
- 20 -
FZ Zweckbestimmung
noch zu893 13
Ansatz 2002
2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu
davon fällig:
2001EUR
2002EUR
2.236.40014.658.8007.899.100
Betrag: 2.236.400 22.557.900
Verpflichtungsermächtigung:
Durch die 2000 ausgebrachte VE
(EUR)
Gesamtbelastung (EUR)
Durch die 2001 ausgebrachte VE
(EUR)
Durch die bis 1999 in Anspruch gen.
VE (EUR)
2.284.800 2.284.800
2.236.400 2.236.400
14.658.800
7.899.100
Belast. d. HH - Jahre
2001
2002
2003
2004
2.284.800 2.236.400 27.079.100
2005 ff.
Summen
1 2 3 4 6
Haushaltsbelastungen nach Jahren:
Durch die 2002 ausgebrachte VE
(EUR)
5
14.658.800
7.899.100
22.557.900
zur Verpflichtungsermächtigung:
Erläuterungen:
VE der Jahre 2000 und 2001 wurde aktualisiert.
Der Freistaat gewährt Baudarlehen zur Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen.Die Mittel sind bestimmt für Wohnungen in Gebäuden an deren Erhalt ein städtebauliches und wohnungsrechtliches Interesse besteht.Die Förderung erfolgt nach der ThürModR-Mietwohnungen.
893 14neu
0411 Förderung der Wohneigentumsbildung in der Innenstadt (Stadtumbau Ost)
1.003.800
Ausgaben dürfen geleistet werden, wenn bei Titel 331 02 entsprechende Ist-Einnahmen gegenüberstehen.
Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999
19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 03 Sozialer Wohnungsbau
Angaben in EUR
Titel
- 21 -
FZ Zweckbestimmung
noch zu893 14
Ansatz 2002
2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu
davon fällig:
2001EUR
2002EUR
1.003.8001.003.8005.018.600
Betrag: 0 7.026.200
Verpflichtungsermächtigung:
Durch die 2000 ausgebrachte VE
(EUR)
Gesamtbelastung (EUR)
Durch die 2001 ausgebrachte VE
(EUR)
Durch die bis 1999 in Anspruch gen.
VE (EUR)
1.003.800
1.003.800
Belast. d. HH - Jahre
2001
2002
2003
2004
5.018.600
7.026.200
2005 ff.
Summen
1 2 3 4 6
Haushaltsbelastungen nach Jahren:
Durch die 2002 ausgebrachte VE
(EUR)
5
1.003.800
1.003.800
5.018.600
7.026.200
zur Verpflichtungsermächtigung:
Erläuterungen:
Gefördert wird im Rahmen des Stadtumbauprogramms Ost der Ersterwerb vorhandenen Wohnraums zur Selbstnutzung in besonderen Gebietskulissen mit Zuschüssen.Die Förderung erfolgt nach der ThürEig-Altbauquartiere.
893 16 2.045.200 255.600411 Beihilfen zur Behebung von Wohnungsnotständen Landesprogramm
02.300.813
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Tit. 112 03 und Tit. 182 03 geleistet werden.Ausgaben dürfen nur für Maßnahmen im Rahmen des IfG geleistet werden.vgl. Vermerk bei Kap. 17 03 Titel 331 03
Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999
19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 03 Sozialer Wohnungsbau
Angaben in EUR
Titel
- 22 -
FZ Zweckbestimmung
noch zu893 16
Ansatz 2002
2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu
davon fällig:
2001EUR
2002EUR
Betrag: 0 0
Verpflichtungsermächtigung:
Durch die 2000 ausgebrachte VE
(EUR)
Gesamtbelastung (EUR)
Durch die 2001 ausgebrachte VE
(EUR)
Durch die bis 1999 in Anspruch gen.
VE (EUR)
255.600 255.600
Belast. d. HH - Jahre
2001
2002
2003
2004
255.600 255.600
2005 ff.
Summen
1 2 3 4 6
Haushaltsbelastungen nach Jahren:
Durch die 2002 ausgebrachte VE
(EUR)
5
zur Verpflichtungsermächtigung:
Erläuterungen:
Der Freistaat gibt Zuwendungen zur Behebung außerordentlicher Wohnungsnotstände und für die Anpassung von Wohnungen an die Bedürfnisse von behinderten und kranken Personen. Die Förderung erfolgt nach der ThürBeihilfe (StAnz. 11/1997, StAnz. 13/1998, StAnz. 11/1999 und 14/2000).
893 18 388.600 332.300411 Aufwendungszuschüsse für den Neubau von Mietwohnungen im sozialen Wohnungsbau Landesprogramm
265.900324.670
2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu
davon fällig:
2001EUR
2002EUR
Betrag: 0
Verpflichtungsermächtigung:
Durch die 2000 ausgebrachte VE
(EUR)
Gesamtbelastung (EUR)
Durch die 2001 ausgebrachte VE
(EUR)
Durch die bis 1999 in Anspruch gen.
VE (EUR)
332.300 332.300
265.900 265.900
250.500 250.500
214.700 214.700
Belast. d. HH - Jahre
2001
2002
2003
2004
505.600 505.600
1.569.100 1.569.100
2005 ff.
Summen
1 2 3 4 6
Haushaltsbelastungen nach Jahren:
Durch die 2002 ausgebrachte VE
(EUR)
5
zur Verpflichtungsermächtigung:
Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999
19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 03 Sozialer Wohnungsbau
Angaben in EUR
Titel
- 23 -
FZ Zweckbestimmung
noch zu893 18
Ansatz 2002
Erläuterungen:
Die Mittel werden zur Verbilligung der Einzelmieten auf die jeweils geltende Mietgrenze bewilligt. Sie werden nach der gültigen Förderrichtlinie eingesetzt.
893 19 475.500 439.700411 Aufwendungszuschüsse zur Wiederherstellung von ehemaligen GUS-Wohnungen Landesprogramm
398.800593.099
2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu
davon fällig:
2001EUR
2002EUR
Betrag: 0
Verpflichtungsermächtigung:
Durch die 2000 ausgebrachte VE
(EUR)
Gesamtbelastung (EUR)
Durch die 2001 ausgebrachte VE
(EUR)
Durch die bis 1999 in Anspruch gen.
VE (EUR)
439.700 439.700
398.800 398.800
329.800 329.800
255.600 255.600
Belast. d. HH - Jahre
2001
2002
2003
2004
598.700 598.700
2.022.700 2.022.700
2005 ff.
Summen
1 2 3 4 6
Haushaltsbelastungen nach Jahren:
Durch die 2002 ausgebrachte VE
(EUR)
5
zur Verpflichtungsermächtigung:
Erläuterungen:
Die Mittel werden zur Verbilligung der Einzelmieten auf die jeweils geltende Mietgrenze bewilligt. Sie werden nach der gültigen Förderrichtlinie eingesetzt.
893 20 0 0411 Baudarlehen und Baukostenzuschüsse zur Verbesserung von Wohngebäuden, die in Block- und Plattenbauweise errichtet wurden -Landesprogramm-
00
893 23 1.533.900 0411 Erwerb kommunaler Wohnungen Landesprogramm
03.272.268
893 24 1.022.600 0411 Zuschüsse zu Vorhaben der Mietermodernisierung Landesprogramm
01.241.849
893 26neu
1.789.500411 Zuschüsse zur Wohnungsmarktstabilisierung und Sanierung von Wohnungsquartieren
2.556.500
Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999
19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 03 Sozialer Wohnungsbau
Angaben in EUR
Titel
- 24 -
FZ Zweckbestimmung
noch zu893 26
Ansatz 2002
2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu
davon fällig:
2001EUR
2002EUR
2.556.5004.857.300
Betrag: 7.413.800 0
Verpflichtungsermächtigung:
Durch die 2000 ausgebrachte VE
(EUR)
Gesamtbelastung (EUR)
Durch die 2001 ausgebrachte VE
(EUR)
Durch die bis 1999 in Anspruch gen.
VE (EUR)
2.556.500 2.556.500
4.857.300 4.857.300
Belast. d. HH - Jahre
2001
2002
2003
2004
7.413.800 7.413.800
2005 ff.
Summen
1 2 3 4 6
Haushaltsbelastungen nach Jahren:
Durch die 2002 ausgebrachte VE
(EUR)
5
zur Verpflichtungsermächtigung:
Erläuterungen:
Der Freistaat gewährt Zuschüsse zur Wohnungsmarktstabilisierung und Sanierung von Wohnquartieren. Die Gewährung erfolgt nach Teil IV ThürModR-Mietwohnungen.
32.258.200 21.223.000Aus Titelgruppen 6.690.40034.483.767
57.917.500 39.270.000Summe HGr. 8: 50.193.80047.113.552
HGr. 9: Besondere Finanzierungsausgaben
981 01 0 0991 Abführungen an andere Kapitel des Landeshaushaltsplanes 00
Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Tit. 538 60 geleistet werden.
0 0Summe HGr. 9: 00
Titelgruppen
Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999
19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 03 Sozialer Wohnungsbau
Angaben in EUR
Titel
- 25 -
FZ Zweckbestimmung Ansatz 2002
Ausgaben
TGr. 71 Mietwohnungsbau Bund-Landes-Programm
Ausgaben dürfen geleistet werden, wenn bei Titel 331 01 entsprechende Ist-Einnahmen gegenüberstehen.
2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu
davon fällig:
2001EUR
2002EUR
Betrag: 0 0
Verpflichtungsermächtigung:
Durch die 2000 ausgebrachte VE
(EUR)
Gesamtbelastung (EUR)
Durch die 2001 ausgebrachte VE
(EUR)
Durch die bis 1999 in Anspruch gen.
VE (EUR)
15.774.200 3.337.200 19.111.400
3.359.300 1.597.800 4.957.100
2.323.800 923.400 3.247.200
1.643.800 300.100 1.943.900
Belast. d. HH - Jahre
2001
2002
2003
2004
6.589.600 6.589.600
29.690.700 6.158.500 35.849.200
2005 ff.
Summen
1 2 3 4 6
Haushaltsbelastungen nach Jahren:
Durch die 2002 ausgebrachte VE
(EUR)
5
zur Verpflichtungsermächtigung:
863 71 411 Baudarlehen für Mietwohnungen 26.075.900 16.000.200 2.199.70028.672.935
Erläuterungen:
Der Freistaat fördert den Mietwohnungsneubau, den Um- und Ausbau vorhandener Bausubstanz mit Baudarlehen, Aufwendungszuschüssen und Beihilfen nach der Wohnungsbauförderrichtlinie, WBFR Mietwohnungen (StAnz. 11/1997, StAnz. 13/1998, StAnz. 11/1999 und 14/2000). Die Mittel sind bestimmt zur Förderung von Wohnraum, insbesondere für kinderreiche Familien, alleinstehende Elternteile mit Kindern, Schwerbehinderte, ältere Menschen, Aussiedler, die Beseitigung von Wohnungsnotständen und für den Wohnungsbau im Rahmen von Stadt- und Dorferneuerungsmaßnahmen.Es gelten die Einkommensgrenzen nach den jeweiligen Festlegungen in den Förderrichtlinien des Freistaates.
893 71 411 Aufwendungszuschüsse für Mietwohnungen 3.526.100 3.111.200 2.757.4003.229.320
Erläuterungen:
Die Mittel werden zur Verbilligung der Einzelmieten auf die jeweils geltende Mietgrenze durch Aufwendungszuschüsse für den 1. Förderweg und durch Zusatzförderung für die Einkommensorientierte Förderung bewilligt. Sie werden nach der gültigen Förderrichtlinie eingesetzt.Vgl. Erläuterungen zu Titel 863 71.
Nachrichtlich: Summe TGr. 71 29.602.000 19.111.400 4.957.10031.902.254
Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999
19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 03 Sozialer Wohnungsbau
Angaben in EUR
Titel
- 26 -
FZ Zweckbestimmung Ansatz 2002
TGr. 72 Eigenwohnraum Bund-Landes-Programm
Ausgaben dürfen geleistet werden, wenn bei Titel 331 01 entsprechende Ist-Einnahmen gegenüberstehen.
2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu
davon fällig:
2001EUR
2002EUR
Betrag: 0 0
Verpflichtungsermächtigung:
Durch die 2000 ausgebrachte VE
(EUR)
Gesamtbelastung (EUR)
Durch die 2001 ausgebrachte VE
(EUR)
Durch die bis 1999 in Anspruch gen.
VE (EUR)
2.111.600 2.111.600
1.733.300 1.733.300
1.314.000 1.314.000
976.100 976.100
Belast. d. HH - Jahre
2001
2002
2003
2004
1.374.800 1.374.800
7.509.800 7.509.800
2005 ff.
Summen
1 2 3 4 6
Haushaltsbelastungen nach Jahren:
Durch die 2002 ausgebrachte VE
(EUR)
5
zur Verpflichtungsermächtigung:
863 72 411 Baudarlehen für Eigentumsmaßnahmen 0 0 0204.517
893 72 411 Aufwendungszuschüsse für Eigentumsmaßnahmen 2.656.200 2.111.600 1.733.3002.376.996
Erläuterungen:
Die Fördermittel werden nach Förderrichtlinien des Freistaates eingesetzt.
Nachrichtlich: Summe TGr. 72 2.656.200 2.111.600 1.733.3002.581.513
Nachrichtlich: Summe Ausgaben der Titelgruppen 32.258.200 21.223.000 6.690.40034.483.767
Abschluss
Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999
19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 03 Sozialer Wohnungsbau
Titel
- 27 -
FZ Zweckbestimmung
Angaben in EUR
Ansatz 2002
Einnahmen
14.482.200 15.351.500 20.402.700HGr. 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl.
36.295.457
56.242.100 65.189.700 65.189.700HGr. 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
58.376.057
54.123.800 45.633.800 39.276.300HGr. 3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen 64.983.153
124.848.100 126.175.000 124.868.700Gesamteinnahme159.654.667
Ausgaben
3.216.100 2.445.000 1.414.200HGr. 5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst
2.533.038
205.772.100 200.222.100 169.027.700HGr. 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
229.112.551
57.917.500 39.270.000 50.193.800HGr. 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
47.113.552
0 0 0HGr. 9 Besondere Finanzierungsausgaben
0
266.905.700 241.937.100 220.635.700Gesamtausgabe278.759.141
-142.057.600 -115.762.100 -95.767.000Überschuss (+) / Zuschuss (-)-119.104.474
Einnahmen
Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999
19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 04 Städtebau
Angaben in EUR
Titel
- 28 -
FZ Zweckbestimmung Ansatz 2002
HGr. 1: Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl.
119 41 0 0441 Rückzahlungen von Fördermitteln wegen nicht zweckent-sprechender Verwendung im Bereich der Städtebauförderung
0222
Die Ist-Einnahmen dienen zur Verstärkung der Ausgabenbei Titel 883 01.
Erläuterungen:
Bei diesem Titel werden die von den Kommunen zurückgezahlten Fördermittel vereinnahmt, die sich als Rückforderungen aufgrund der Unwirksamkeit, Rücknahme oder dem Widerruf von Zuwendungsbescheiden ergeben.
119 42 0 0441 Rückzahlungen von Städtebaufördermitteln aus Zwischen- oder Endabrechnungen in Bund-Landes-Programmen
05.707.469
Die Ist-Einnahmen dienen zur Verstärkung der Ausgaben bei Titel 883 01, 883 19 und 883 20.
Erläuterungen:
Bei diesem Titel werden die von den Kommunen zurückgezahlten Fördermittel vereinnahmt, die sich als Rückforderungen aufgrund von Zwischen- oder Endabrechnungen in Bund-Landes-Programmen ergeben.
119 43 511.300 0441 Rückzahlungen von Städtebaufördermitteln aus Zwischen- oder Endabrechnungen in Landesprogrammen
0721
Erläuterungen:
Bei diesem Titel werden die von den Kommunen zurückgezahlten Fördermittel vereinnahmt, die sich als Rückforderungen aufgrund von Zwischen-, oder Endabrechnungen aus Landesprogrammen ergeben.Der Ansatz ist geschätzt.
119 51 0 0441 Zinsen wegen nicht zweckentsprechender Verwendung von Fördermitteln
0395.517
Die Ist-Einnahmen dienen zur Verstärkung der Ausgaben bei Titel 883 01.
511.300 0Summe HGr. 1: 06.103.928
HGr. 3: Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen
331 01 22.209.200 23.070.000441 Finanzhilfen des Bundes für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
23.615.70025.145.530
Die Ist-Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Titel 883 01.
Erläuterungen:
Der Bund gewährt dem Freistaat Finanzhilfen zur Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen aufgrund von Verwaltungsvereinbarungen.
331 02 560.900 1.211.800441 Finanzhilfen des Bundes für Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt -
1.838.00093.464
Die Ist-Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Titel 883 24.
Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999
19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 04 Städtebau
Angaben in EUR
Titel
- 29 -
FZ Zweckbestimmung
noch zu331 02
Ansatz 2002
Erläuterungen:
Der Bund gewährt dem Freistaat Finanzhilfen zur Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen aufgrund von Verwaltungsvereinbarungen.
331 03neu
0441 Zuweisung des Bundes für Stadtumbau Ost 2.408.900
Einnahmen dürfen für Ausgaben bei Titel 883 25 verwendet werden.
Erläuterungen:
Der Bund gewährt dem Freistaat Finanzhilfen zur Förderung von Rückbaumaßnahmen dauerhaft leer stehender Wohnungen und zur Aufwertung von Stadtquartieren.
331 07 16.233.500 16.176.300441 Zuweisungen des Bundes für städtebaulichen Denkmalschutz 16.129.10016.417.276
Die Ist-Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Titel 883 07.
Erläuterungen:
Der Bund gewährt dem Freistaat Zuweisungen zur Förderung des städtebaulichen Denkmalschutzes nach Verwaltungsvereinbarungen.
331 08 0 0441 Zuweisungen des Bundes für den Experimentellen Wohnungs-und Städtebau
065.445
Die Ist-Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Titel 883 10.
331 11 0 0441 Finanzhilfen des Bundes für die Entwicklung von Wohngebieten
00
Die Ist-Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Titel 883 19.
331 12 3.753.200 2.803.600441 Zuweisungen des Bundes zur Förderung der städtebaulichen Weiterentwicklung großer Neubaugebiete
1.784.1003.315.561
Die Ist-Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben beiTitel 883 20.
Erläuterungen:
Der Bund gewährt dem Freistaat Zuweisungen für die Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung großer Neubaugebiete aufgrund von Verwaltungsvereinbarungen.
331 13 0 0441 Zuweisungen der EU zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative "URBAN"
00
Erläuterungen:
Die EU gewährt dem Freistaat Finanzhilfen für die Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative "URBAN" für die Stadt Erfurt.
42.756.800 43.261.700Summe HGr. 3: 45.775.80045.037.276
Ausgaben
Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999
19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 04 Städtebau
Angaben in EUR
Titel
- 30 -
FZ Zweckbestimmung Ansatz 2002
HGr. 5: Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst
526 01 0 0441 Sachverständige, Gerichts- und ähnliche Kosten 00
Ausgaben dürfen in Höhe der Minderausgaben bei Titel 883 23 geleistet werden.
Erläuterungen:
Kosten für die Begleitforschung im Experimentellen Wohnungs- und Städtebau zur Erfassung von Daten durch Dritte.
0 0Summe HGr. 5: 00
HGr. 6: Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
661 01 306.800 715.800441 Schuldendiensthilfen an öffentliche Unternehmen 971.5000
Gemäß § 35 Abs. 2 LHO dürfen Ausgaben im Rahmen des Verwendungszwecks auch geleistet werden, wenn an anderer Stelle des Landeshaushalts Mittel für denselben Zweck veranschlagt sind.
2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu
davon fällig:
2001EUR
2002EUR
Betrag: 0
Verpflichtungsermächtigung:
Durch die 2000 ausgebrachte VE
(EUR)
Gesamtbelastung (EUR)
Durch die 2001 ausgebrachte VE
(EUR)
Durch die bis 1999 in Anspruch gen.
VE (EUR)
715.800 715.800
971.500 971.500
2.198.600 2.198.600
2.198.600 2.198.600
Belast. d. HH - Jahre
2001
2002
2003
2004
28.581.200 28.581.200
34.665.600 34.665.600
2005 ff.
Summen
1 2 3 4 6
Haushaltsbelastungen nach Jahren:
Durch die 2002 ausgebrachte VE
(EUR)
5
zur Verpflichtungsermächtigung:
Erläuterungen:
Der Freistaat übernimmt den Kapitaldienst für die Oper Erfurt aus einem Darlehen in Höhe von 40 Mio. DM.
661 02 1.390.000 1.390.100441 Schuldendiensthilfen an öffentliche Unternehmen 1.519.4001.390.024
Gemäß § 35 Abs. 2 LHO dürfen Ausgaben im Rahmen des Verwendungszwecks auch geleistet werden, wenn an anderer Stelle des Landeshaushalts Mittel für denselben Zweck veranschlagt sind.
Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999
19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 04 Städtebau
Angaben in EUR
Titel
- 31 -
FZ Zweckbestimmung
noch zu661 02
Ansatz 2002
2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu
davon fällig:
2001EUR
2002EUR
Betrag: 0
Verpflichtungsermächtigung:
Durch die 2000 ausgebrachte VE
(EUR)
Gesamtbelastung (EUR)
Durch die 2001 ausgebrachte VE
(EUR)
Durch die bis 1999 in Anspruch gen.
VE (EUR)
1.390.100 1.390.100
1.519.400 1.519.400
1.519.400 1.519.400
1.519.400 1.519.400
Belast. d. HH - Jahre
2001
2002
2003
2004
8.386.800 8.386.800
14.335.000 14.335.000
2005 ff.
Summen
1 2 3 4 6
Haushaltsbelastungen nach Jahren:
Durch die 2002 ausgebrachte VE
(EUR)
5
zur Verpflichtungsermächtigung:
Erläuterungen:
Auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Freistaat Thüringen und der Stadt Suhl werden der Stadt einmalige Kapitaldiensthilfen in der Zeit von 1999 - 2008 gewährt.
1.696.800 2.105.900Summe HGr. 6: 2.490.9001.390.024
Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999
19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 04 Städtebau
Angaben in EUR
Titel
- 32 -
FZ Zweckbestimmung Ansatz 2002
HGr. 8: Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
883 01 54.066.900 59.359.500441 Vorauszahlungen an Gemeinden für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen Bund-Landes-Programm
62.533.70052.345.880
Mehrausgaben dürfen in Höhe der Ist-Einnahmen bei den Titeln119 41, 119 42 und 119 51 geleistet werden.Ausgaben dürfen geleistet werden, wenn bei Titel 331 01 entsprechende Ist-Einnahmen gegenüberstehen.Gemäß § 35 Abs. 2 LHO dürfen Ausgaben im Rahmen des Verwendungszwecks auch geleistet werden, wenn an anderer Stelle des Landeshaushalts Mittel für denselben Zweck veranschlagt sind.
2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu
davon fällig:
2001EUR
2002EUR
16.382.90022.936.10013.106.4009.829.800
10.599.40014.839.20014.839.200
Betrag: 62.255.200 40.277.800
Verpflichtungsermächtigung:
Durch die 2000 ausgebrachte VE
(EUR)
Gesamtbelastung (EUR)
Durch die 2001 ausgebrachte VE
(EUR)
Durch die bis 1999 in Anspruch gen.
VE (EUR)
38.665.800 17.351.100 56.016.900
19.643.800 24.291.500 16.382.900 60.318.200
8.379.100 13.880.900 22.936.100 55.795.500
10.405.600 13.106.400 38.351.200
Belast. d. HH - Jahre
2001
2002
2003
2004
9.829.800 24.669.000
66.688.700 65.929.100 62.255.200 235.150.800
2005 ff.
Summen
1 2 3 4 6
Haushaltsbelastungen nach Jahren:
Durch die 2002 ausgebrachte VE
(EUR)
5
10.599.400
14.839.200
14.839.200
40.277.800
zur Verpflichtungsermächtigung:
Erläuterungen:
VE der Jahre 2000 und 2001 wurde aktualisiert.
Die Erläuterungen erhalten folgende Fassung:Bund und Freistaat gewähren den Städten und Gemeinden Finanzhilfen zur Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung nach BauGB. Die Finanzhilfen sind zunächst Vorauszahlungen. Spätestens nach Abschluss der jeweiligen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahme wird entschieden, ob die Mittel Darlehen oder Zuweisungen werden oder durch andere Fördermittel zu ersetzen oder zurückzuzahlen sind. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage von Verwaltungsvereinbarungen. Der Mitleistungsanteil der Gemeinden beträgt 20 v.H.
883 04 14.571.800 12.066.500441 Vorauszahlungen an Gemeinden für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Landesprogramm
11.356.90014.477.025
Gemäß § 35 Abs. 2 LHO dürfen Ausgaben im Rahmen des Verwendungszwecks auch geleistet werden, wenn an anderer Stelle des Landeshaushalts Mittel für denselben Zweck veranschlagt sind.
Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999
19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 04 Städtebau
Angaben in EUR
Titel
- 33 -
FZ Zweckbestimmung
noch zu883 04
Ansatz 2002
2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu
davon fällig:
2001EUR
2002EUR
4.601.6004.601.600 4.090.400
3.579.000
Betrag: 9.203.200 7.669.300
Verpflichtungsermächtigung:
Durch die 2000 ausgebrachte VE
(EUR)
Gesamtbelastung (EUR)
Durch die 2001 ausgebrachte VE
(EUR)
Durch die bis 1999 in Anspruch gen.
VE (EUR)
3.067.800 6.135.500 9.203.300
3.067.800 4.601.600 7.669.400
4.601.600 8.692.000
3.579.000
Belast. d. HH - Jahre
2001
2002
2003
2004
3.067.800 9.203.300 9.203.200 29.143.600
2005 ff.
Summen
1 2 3 4 6
Haushaltsbelastungen nach Jahren:
Durch die 2002 ausgebrachte VE
(EUR)
5
4.090.400
3.579.000
7.669.300
zur Verpflichtungsermächtigung:
Erläuterungen:
Die Erläuterungen erhalten folgende Fassung:Der Freistaat stellt die Mittel zunächst als Vorauszahlung zur Verfügung. Spätestens nach Abschluss der jeweiligen Sanierungsmaßnahme wird entschieden, ob die Mittel Darlehen oder Zuweisungen werden oder durch andere Fördermittel zu ersetzen oder zurückzuzahlen sind. Der Mitleistungsanteil der Gemeinden beträgt 20 v.H.
883 07 35.100.100 35.685.400441 Zuweisungen an Städte und Gemeinden für städtebaulichen Denkmalschutz - Bund-Landes-Programm -
35.588.00034.037.877
Ausgaben dürfen geleistet werden, wenn bei Titel 331 07 entsprechende Ist-Einnahmen gegenüberstehen.Gemäß § 35 Abs. 2 LHO dürfen Ausgaben im Rahmen des Verwendungszwecks auch geleistet werden, wenn an anderer Stelle des Landeshaushalts Mittel für denselben Zweck veranschlagt sind.
Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999
19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 04 Städtebau
Angaben in EUR
Titel
- 34 -
FZ Zweckbestimmung
noch zu883 07
Ansatz 2002
2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu
davon fällig:
2001EUR
2002EUR
8.532.70011.945.9006.826.3005.119.700
8.029.60011.241.40011.241.400
Betrag: 32.424.600 30.512.400
Verpflichtungsermächtigung:
Durch die 2000 ausgebrachte VE
(EUR)
Gesamtbelastung (EUR)
Durch die 2001 ausgebrachte VE
(EUR)
Durch die bis 1999 in Anspruch gen.
VE (EUR)
24.907.500 9.037.000 33.944.500
12.747.600 12.651.800 8.532.700 33.932.100
5.442.600 7.229.600 11.945.900 32.647.700
5.422.200 6.826.300 23.489.900
Belast. d. HH - Jahre
2001
2002
2003
2004
5.119.700 16.361.100
43.097.700 34.340.600 32.424.600 140.375.300
2005 ff.
Summen
1 2 3 4 6
Haushaltsbelastungen nach Jahren:
Durch die 2002 ausgebrachte VE
(EUR)
5
8.029.600
11.241.400
11.241.400
30.512.400
zur Verpflichtungsermächtigung:
Erläuterungen:
VE der Jahre 2000 und 2001 wurde aktualisiert.
Die Erläuterungen erhalten folgende Fassung:Der Bund gewährt dem Freistaat Zuweisungen zur Förderung von Maßnahmen im städtebaulichen Denkmalschutz aufgrund von Verwaltungsvereinbarungen.Der Mitleistungsanteil der Gemeinden beträgt 20 v.H.
883 10 0 0441 Zuweisungen des Bundes für den ExperimentellenWohnungs- und Städtebau Bundesprogramm
065.445
Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Ist-Einnahmen bei Titel 331 08 geleistet werden.
Erläuterungen:
Die Einnahmen bei Titel 331 08 werden den betreffenden Gemeinden zur Finanzierungforschungsbedingter Ausgaben für den Wohnungs- und Städtebau zur Verfügung gestellt.
883 11 0 0441 Zuweisungen an Städte und Gemeinden zur Gebäudesiche-rung und zur Wiedergewinnung und Erhaltung von Wohnraum Landesprogramm
0436.183
883 12 19.429.100 19.429.100441 Zuweisungen an Städte und Gemeinden zur Wohnumfeld-verbesserung in Wohngebieten Landesprogramm
19.630.20021.357.582
Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999
19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 04 Städtebau
Angaben in EUR
Titel
- 35 -
FZ Zweckbestimmung
noch zu883 12
Ansatz 2002
2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu
davon fällig:
2001EUR
2002EUR
8.319.8004.591.700 8.692.000
5.041.100
Betrag: 12.911.500 13.733.100
Verpflichtungsermächtigung:
Durch die 2000 ausgebrachte VE
(EUR)
Gesamtbelastung (EUR)
Durch die 2001 ausgebrachte VE
(EUR)
Durch die bis 1999 in Anspruch gen.
VE (EUR)
7.669.400 5.112.900 12.782.300
5.112.900 8.319.800 13.432.700
4.591.700 13.283.700
5.041.100
Belast. d. HH - Jahre
2001
2002
2003
2004
7.669.400 10.225.800 12.911.500 44.539.800
2005 ff.
Summen
1 2 3 4 6
Haushaltsbelastungen nach Jahren:
Durch die 2002 ausgebrachte VE
(EUR)
5
8.692.000
5.041.100
13.733.100
zur Verpflichtungsermächtigung:
Erläuterungen:
VE der Jahre 2000 und 2001 wurde aktualisiert.
Die Gemeinden erhalten Finanzhilfen zur Beseitigung städtebaulicher Missstände in Wohngebieten. Der Mitleistungsanteil der Gemeinden beträgt 25 v.H.
883 14 639.100 843.600441 Zuweisungen zur Förderung städtebaulicher Planungsleistungen Landesprogramm
766.900674.905
Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999
19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 04 Städtebau
Angaben in EUR
Titel
- 36 -
FZ Zweckbestimmung
noch zu883 14
Ansatz 2002
2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu
davon fällig:
2001EUR
2002EUR
306.800306.800
Betrag: 306.800 306.800
Verpflichtungsermächtigung:
Durch die 2000 ausgebrachte VE
(EUR)
Gesamtbelastung (EUR)
Durch die 2001 ausgebrachte VE
(EUR)
Durch die bis 1999 in Anspruch gen.
VE (EUR)
383.500 255.600 639.100
255.700 306.800 562.500
306.800
Belast. d. HH - Jahre
2001
2002
2003
2004
383.500 511.300 306.800 1.508.400
2005 ff.
Summen
1 2 3 4 6
Haushaltsbelastungen nach Jahren:
Durch die 2002 ausgebrachte VE
(EUR)
5
306.800
306.800
zur Verpflichtungsermächtigung:
Erläuterungen:
Förderung der städtebaulichen Planung in den Gemeinden bei überdurchschnittlichen Planungsanforderungen. Der Freistaat stellt den Gemeinden Zuweisungen bis zu 80 v.H. zur Verfügung.
883 15 2.106.400 977.400441 Sonderzuweisung an Gemeinden zur Absenkung des Mitleistungsanteils in der Städtebauförderung Landesprogramm
02.679.732
2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu
davon fällig:
2001EUR
2002EUR
Betrag: 0 0
Verpflichtungsermächtigung:
Durch die 2000 ausgebrachte VE
(EUR)
Gesamtbelastung (EUR)
Durch die 2001 ausgebrachte VE
(EUR)
Durch die bis 1999 in Anspruch gen.
VE (EUR)
977.400 977.400
Belast. d. HH - Jahre
2001
2002
2003
2004
977.400 977.400
2005 ff.
Summen
1 2 3 4 6
Haushaltsbelastungen nach Jahren:
Durch die 2002 ausgebrachte VE
(EUR)
5
zur Verpflichtungsermächtigung:
Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999
19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 04 Städtebau
Angaben in EUR
Titel
- 37 -
FZ Zweckbestimmung
noch zu883 15
Ansatz 2002
Erläuterungen:
Der Freistaat stellt zur Entlastung der Gemeinden zusätzliche Finanzhilfen als Vorauszahlung zur Verfügung. Damit wird die gemeindliche Mitleistung im Bund-Landes-Programm (Kapitel 1904 Titel 883 01) auf 25 v.H. verringert. Ab dem Programmjahr 1998 sind die Mittel zur Absenkung des Mitleistungsanteils auf 10 v.H. im Titel 883 01 veranschlagt.
883 19 0 0441 Vorauszahlungen an Städte und Gemeinden für städtebau-liche Entwicklungsmaßn. zur Entwicklung von Wohngebieten Bund-Landes-Programm
00
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Ist-Einnahmen bei Titel 119 43 geleistet werden.Ausgaben dürfen geleistet werden, wenn bei Titel 331 11 entsprechende Ist-Einnahmen gegenüberstehen.
883 20 8.444.700 6.334.000441 Zuweisungen an Städte und Gemeinden für Maßnahmen zur städtebaulichen Weiterentwicklung großer Neubaugebiete Bund-Landes-Programm
4.014.5007.460.757
Ausgaben dürfen geleistet werden, wenn bei Titel 331 12 entsprechende Ist-Einnahmen gegenüberstehen.
2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu
davon fällig:
2001EUR
2002EUR
Betrag: 0 0
Verpflichtungsermächtigung:
Durch die 2000 ausgebrachte VE
(EUR)
Gesamtbelastung (EUR)
Durch die 2001 ausgebrachte VE
(EUR)
Durch die bis 1999 in Anspruch gen.
VE (EUR)
6.308.400 6.308.400
4.014.500 4.014.500
1.720.500 1.720.500
Belast. d. HH - Jahre
2001
2002
2003
2004
12.043.400 12.043.400
2005 ff.
Summen
1 2 3 4 6
Haushaltsbelastungen nach Jahren:
Durch die 2002 ausgebrachte VE
(EUR)
5
zur Verpflichtungsermächtigung:
Erläuterungen:
Bereitstellung von Finanzhilfen für Städte und Gemeinden zur Beseitigung städtebaulicher Missstände in Baugebieten der Block- und Plattenbauweise in großen Neubaugebieten. Parallel zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungen sollen die zum Teil schwerwiegenden städtebaulichen Missstände vor allem in den Bereichen des ruhenden Verkehrs, der Freiflächen und des Gemeinbedarfs behoben werden. Damit kann langfristig zur Verbesserung der Wohnqualität für einen großen Teil der Bevölkerung beigetragen werden. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage von Verwaltungsvereinbarungen. Der Mitleistungsanteil der Gemeinden beträgt 25 v.H.
883 21 17.895.200 11.856.900441 Vorauszahlungen an Städte und Gemeinden für strukturwirksame städtebauliche Maßnahmen Landesprogramm
7.669.40022.136.944
Gemäß § 35 Abs. 2 LHO dürfen Ausgaben im Rahmen des Verwendungszwecks auch geleistet werden, wenn an anderer Stelle des Landeshaushalts Mittel für denselben Zweck veranschlagt sind.
Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999
19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 04 Städtebau
Angaben in EUR
Titel
- 38 -
FZ Zweckbestimmung
noch zu883 21
Ansatz 2002
2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu
davon fällig:
2001EUR
2002EUR
5.112.9002.556.500 3.579.000
3.067.800
Betrag: 7.669.400 6.646.800
Verpflichtungsermächtigung:
Durch die 2000 ausgebrachte VE
(EUR)
Gesamtbelastung (EUR)
Durch die 2001 ausgebrachte VE
(EUR)
Durch die bis 1999 in Anspruch gen.
VE (EUR)
3.676.200 4.601.600 8.277.800
5.112.900 5.112.900
2.556.500 6.135.500
3.067.800
Belast. d. HH - Jahre
2001
2002
2003
2004
3.676.200 4.601.600 7.669.400 22.594.000
2005 ff.
Summen
1 2 3 4 6
Haushaltsbelastungen nach Jahren:
Durch die 2002 ausgebrachte VE
(EUR)
5
3.579.000
3.067.800
6.646.800
zur Verpflichtungsermächtigung:
Erläuterungen:
Die Erläuterungen erhalten folgende Fassung:Die Finanzhilfen werden den Städten und Gemeinden für überproportionale Anforderungen zur Beseitigung erheblicher städtebaulicher Missstände und darüber hinaus zur Entlastung des kommunalen Anteils in den Programmen 883 01, 883 04 883 07, 883 12, 883 24 und 883 25 bereitgestellt. Die Förderung erfolgt nur in Ausnahmefällen bis zu 97,5 v.H., z.B. bei bedeutenden überörtlichen Maßnahmen, insbesondere bei der Bundesgartenschau und der Landesgartenschau.Darüber hinaus kann die Finanzhilfe zur Absenkung des kommunalen Mittleistungsanteils im Kapitel 1904 auf 15 v.H. verwendet werden, wenn die Gemeinde bedarfzuweisungsberechtigt nach Absch. II der VV Bedarfszuweisung vom 15.01.1998 in der jeweils gültigen Fassung ist.
883 22 2.244.700 0441 Zuweisungen der EU zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative "URBAN" EU-Programm
02.814.427
Erläuterungen:
Die EU gewährt dem Freistaat Finanzhilfen für die Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative "URBAN" für die Stadt Erfurt.
883 23 460.200 255.600441 Zuweisungen für den Experimentellen Wohnungs- und Städtebau Landesprogramm
306.800503.511
Einsparungen dienen zur Deckung der Ausgaben beiTitel 526 01.
Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999
19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 04 Städtebau
Angaben in EUR
Titel
- 39 -
FZ Zweckbestimmung
noch zu883 23
Ansatz 2002
2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu
davon fällig:
2001EUR
2002EUR
204.500204.500
Betrag: 204.500 204.500
Verpflichtungsermächtigung:
Durch die 2000 ausgebrachte VE
(EUR)
Gesamtbelastung (EUR)
Durch die 2001 ausgebrachte VE
(EUR)
Durch die bis 1999 in Anspruch gen.
VE (EUR)
153.400 153.400
204.500 204.500
204.500
Belast. d. HH - Jahre
2001
2002
2003
2004
153.400 204.500 562.400
2005 ff.
Summen
1 2 3 4 6
Haushaltsbelastungen nach Jahren:
Durch die 2002 ausgebrachte VE
(EUR)
5
204.500
204.500
zur Verpflichtungsermächtigung:
Erläuterungen:
Der Freistaat gewährt den Städten und Gemeinden Finanzhilfen für den Bereich des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus. Gefördert werden wissenschaftliche Planungskonzepte, neue Organisationsformen und deren landesweite Veröffentlichungen.
883 24 1.514.500 3.258.500441 Zuweisungen an Städte und Gemeinden "Soziale Stadt"Bund-Landes-Programm
4.823.400252.425
Ausgaben dürfen geleistet werden, wenn bei Titel 331 02 entsprechende Ist-Einnahmen gegenüberstehen.
Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999
19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 04 Städtebau
Angaben in EUR
Titel
- 40 -
FZ Zweckbestimmung
noch zu883 24
Ansatz 2002
2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu
davon fällig:
2001EUR
2002EUR
1.759.0002.462.9001.407.3001.055.600
1.438.2002.013.5002.013.500
Betrag: 6.684.800 5.465.200
Verpflichtungsermächtigung:
Durch die 2000 ausgebrachte VE
(EUR)
Gesamtbelastung (EUR)
Durch die 2001 ausgebrachte VE
(EUR)
Durch die bis 1999 in Anspruch gen.
VE (EUR)
1.766.900 1.214.200 2.981.100
1.009.700 1.699.800 1.759.000 4.468.500
757.300 971.300 2.462.900 5.629.700
728.500 1.407.300 4.149.300
Belast. d. HH - Jahre
2001
2002
2003
2004
1.055.600 3.069.100
3.533.900 4.613.800 6.684.800 20.297.700
2005 ff.
Summen
1 2 3 4 6
Haushaltsbelastungen nach Jahren:
Durch die 2002 ausgebrachte VE
(EUR)
5
1.438.200
2.013.500
2.013.500
5.465.200
zur Verpflichtungsermächtigung:
Erläuterungen:
VE der Jahre 2000 und 2001 wurde aktualisiert.
Die Erläuterungen erhalten folgende Fassung:Bund und Freistaat gewähren den Städten und Gemeinden Finanzhilfen zur Förderung von Maßnahmen in Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf entsprechend der Verwaltungsvereinbarungen. Das Programm wurde 1999 außerplanmäßig bei Titel 883 02 eingerichtet. Der Mitleistungsanteil der Gemeinden beträgt 20 v.H.
883 25neu
0441 Zuweisungen an Städte und Gemeinden Stadtumbau Ost 5.058.700
Ausgaben dürfen geleistet werden, wenn bei Titel 331 03 entsprechenden Ist-Einnahmen gegenüber stehen.Gemäß § 35 Abs. 2 ThürLHO dürfen Ausgaben im Rahmen des Verwendungszwecks auch geleistet werden, wenn an anderer Stelle des Landeshaushalts Mittel für den selben Zweck veranschlagt sind.
Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999
19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 04 Städtebau
Angaben in EUR
Titel
- 41 -
FZ Zweckbestimmung
noch zu883 25
Ansatz 2002
2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu
davon fällig:
2001EUR
2002EUR
13.249.00018.548.60016.139.800
Betrag: 0 47.937.400
Verpflichtungsermächtigung:
Durch die 2000 ausgebrachte VE
(EUR)
Gesamtbelastung (EUR)
Durch die 2001 ausgebrachte VE
(EUR)
Durch die bis 1999 in Anspruch gen.
VE (EUR)
13.249.000
18.548.600
Belast. d. HH - Jahre
2001
2002
2003
2004
16.139.800
47.937.400
2005 ff.
Summen
1 2 3 4 6
Haushaltsbelastungen nach Jahren:
Durch die 2002 ausgebrachte VE
(EUR)
5
13.249.000
18.548.600
16.139.800
47.937.400
zur Verpflichtungsermächtigung:
Erläuterungen:
Bund und Freistaat gewähren den Städten und Gemeinden Zuweisungen zur Förderung von Maßnahmen im Programm Stadtumbau Ost. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage von Verwaltungsvereinbarungen. Der Mitleistungsanteil der Gemeinden beträgt im Teil Aufwertungsmaßnahmen 20 v.H..
156.472.700 150.066.500Summe HGr. 8: 151.748.500159.242.694
Abschluss
Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999
19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 04 Städtebau
Titel
- 42 -
FZ Zweckbestimmung
Angaben in EUR
Ansatz 2002
Einnahmen
511.300 0 0HGr. 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl.
6.103.928
42.756.800 43.261.700 45.775.800HGr. 3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen 45.037.276
43.268.100 43.261.700 45.775.800Gesamteinnahme51.141.204
Ausgaben
0 0 0HGr. 5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst
0
1.696.800 2.105.900 2.490.900HGr. 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
1.390.024
156.472.700 150.066.500 151.748.500HGr. 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
159.242.694
158.169.500 152.172.400 154.239.400Gesamtausgabe160.632.718
-114.901.400 -108.910.700 -108.463.600Überschuss (+) / Zuschuss (-)-109.491.514
3 5 64 71 2
1.000 EUR
2005 ff.
Kap.
Bezeichnung
Ver-pflich-tungs-
ermächti-gungen
2002
Titel
2001 2003 2004
durch die Verpflichtungsermächtigung entstehende Rechtsverpflichtungen
- 43 -
Haushaltsübersicht 2001
19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus
Verpflichtungsermächtigungen
Einzelplan
19 03 Sozialer Wohnungsbau508 807 807 5.6777.799661 01 Zinszuschüsse im Rahmen des Wohnungsbauprogramms
der KfW7.158 6357.793663 08 Zinsverbilligte Baudarlehen für
Eigenwohnraum Bund-Landes-Programm751751663 09 Zinsverbilligte Baudarlehen zur Modernisierung und
Instandsetzung - Bund-Landes-Programm -3.068 2.5575.624893 12 Gewährung von Zuschüssen
Landesprogramm2.2362.236893 13 Baudarlehen zur Modernisierung und Instandsetzung von
Mietwohnungen - Bund-Landes-Programm -2.557 4.8577.414893 26 Zuschüsse zur Wohnungsmarktstabilisierung und
Sanierung von Wohnungsquartieren
19 04 Städtebau16.383 22.936 13.106 9.83062.255883 01 Vorauszahlungen an Gemeinden für städtebauliche
Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen Bund-Landes-Programm
4.602 4.6029.203883 04 Vorauszahlungen an Gemeinden für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Landesprogramm
8.533 11.946 6.826 5.12032.425883 07 Zuweisungen an Städte und Gemeinden für städtebaulichen Denkmalschutz - Bund-Landes-Programm -
8.320 4.59212.912883 12 Zuweisungen an Städte und Gemeinden zur Wohnumfeld-verbesserung in Wohngebieten Landesprogramm
307307883 14 Zuweisungen zur Förderung städtebaulicher Planungsleistungen Landesprogramm
5.113 2.5577.669883 21 Vorauszahlungen an Städte und Gemeinden für strukturwirksame städtebauliche Maßnahmen Landesprogramm
205205883 23 Zuweisungen für den Experimentellen Wohnungs- und Städtebau Landesprogramm
1.759 2.463 1.407 1.0566.685883 24 Zuweisungen an Städte und Gemeinden "Soziale Stadt"Bund-Landes-Programm
Zusammen: 163.278 22.14657.952 21.68361.500
3 5 64 71 2
1.000 EUR
2005 ff.
Kap.
Bezeichnung
Verpflichtungs-ermächtigungen
2002
Titel
2001 2003 2004
durch die Verpflichtungsermächtigung
entstehende Rechtsverpflichtungen
- 44 -
Haushaltsübersicht 2002
19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus
Verpflichtungsermächtigungen
Einzelplan
19 03 Sozialer Wohnungsbau26.481 2.761 2.761 20.9597.799661 01 Zinszuschüsse im Rahmen des Wohnungsbauprogramms
der KfW9.222 7.168 2.0557.793663 08 Zinsverbilligte Baudarlehen für
Eigenwohnraum Bund-Landes-Programm751663 09 Zinsverbilligte Baudarlehen zur Modernisierung und
Instandsetzung - Bund-Landes-Programm -6.647 4.090 2.5575.624893 12 Gewährung von Zuschüssen
Landesprogramm22.558 14.659 7.8992.236893 13 Baudarlehen zur Modernisierung und Instandsetzung von
Mietwohnungen - Bund-Landes-Programm -7.026 1.004 1.004 5.019893 14 Förderung der Wohneigentumsbildung in der Innenstadt
(Stadtumbau Ost)7.414893 26 Zuschüsse zur Wohnungsmarktstabilisierung und
Sanierung von Wohnungsquartieren
19 04 Städtebau40.278 10.599 14.839 14.83962.255883 01 Vorauszahlungen an Gemeinden für städtebauliche
Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen Bund-Landes-Programm
7.669 4.090 3.5799.203883 04 Vorauszahlungen an Gemeinden für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Landesprogramm
30.512 8.030 11.241 11.24132.425883 07 Zuweisungen an Städte und Gemeinden für städtebaulichen Denkmalschutz - Bund-Landes-Programm -
13.733 8.692 5.04112.912883 12 Zuweisungen an Städte und Gemeinden zur Wohnumfeld-verbesserung in Wohngebieten Landesprogramm
307 307307883 14 Zuweisungen zur Förderung städtebaulicher Planungsleistungen Landesprogramm
6.647 3.579 3.0687.669883 21 Vorauszahlungen an Städte und Gemeinden für strukturwirksame städtebauliche Maßnahmen Landesprogramm
205 205205883 23 Zuweisungen für den Experimentellen Wohnungs- und Städtebau Landesprogramm
5.465 1.438 2.014 2.0146.685883 24 Zuweisungen an Städte und Gemeinden "Soziale Stadt"Bund-Landes-Programm
47.937 13.249 18.549 16.140883 25 Zuweisungen an Städte und Gemeinden Stadtumbau Ost
Zusammen: 163.278 74.60779.871 70.212224.687