für steuerfachangestellte
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für Steuerfachangestellte. 1. Jahr. 2. Jahr. 3. Jahr. Reguläre dreijährige Ausbildung: zum/zur Steuerfachangestellten. 1. Jahr. 2. Jahr. 3. Jahr. Verkürzte Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten für Abiturienten und Fachabiturienten. Steuerberater- kammer: Zwischen- prüfung. - PowerPoint PPT PresentationTRANSCRIPT
für Steuerfachangestellte
1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
Reguläre dreijährige Ausbildung: zum/zur Steuerfachangestellten
1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
Steuerberater-kammer:
Abschluss-Prüfung
Verkürzte Ausbildung zur/zumSteuerfachangestellten
für Abiturientenund Fachabiturienten
Steuerberater-kammer:Zwischen-prüfung
HM1. Sem.
1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr
Studium: Bachelor Betriebswirtschaft
HM4. Sem.Praxis
HM3. Sem.
HM2. Sem.
HM5. Sem.
HM7. Sem.
HM6. Sem.
Bachelor
Nur Studium
HM1. Sem.
1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr
StBK-Abschluss-Prüfung;
Anerkennungvon Leistungen
für das Grundstudium
Studium: Bachelor BW
StBK- Zwischenprüfung
Berufs-schule
Betrieb
HM4.Sem. (Praxis)
HM3. Sem.
HM2. Sem.
HM5. Sem.
HM7. Sem.
HM6. Sem.
Kombination: Studium und Ausbildung
Bachelor
Ausbildung: Steuerfachangestellte(r)
B e r u f s s c h u l e
Steuer Dual an der Berufsschule BGL
und an der Hochschule München •1. Jahr: Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten in einer der
beteiligten Kanzleien mit Unterricht an der Berufsschule BGL in Freilassing (2 Tage/Woche), StBK-Zwischenprüfung.
•2. Jahr: Unterricht an der Berufsschule (1 Tag/W) 2 Semester Studium im Bachelor Betriebswirtschaft betriebliche Ausbildg. in der
unterrichts-/vorlesungsfreien Zeit•3. Jahr: 1. Halbjahr: Unterricht an der Berufsschule (1
Tag/W) 1 Semester Studium (ggf. kooperatives 3. Semester
oder Praxis-Urlaubssemester) StBK-Abschlussprüfung zur/zum
Steuerfachangestellten 2. Halbjahr: Praxissemester (= 4. Semester)
•4. Jahr: Fortsetzung Studium mit Festlegung der Kern- und Wahlmodule
•5. Jahr: Fortsetzung Studium mit Erstellung der Abschlussarbeit (Bachelorarbeit)
FH3. Sem.
Kooperatives (3.) Semester
Student arbeitet 1-3 Tage im Betrieb
Möglich durch:
• Abstimmung der Inhalte zwischen der Kooperations-Berufsschule und der Hochschule
• Stundenplangestaltung
Als Einstieg in diese Teilzeittätigkeit ist eine 6-wöchige Vollzeitphase in den Semesterferien vorgesehen (Mitte August bis Ende September)
Allgemeine Vorteile • Verkürzung der Ausbildungszeit, da Berufsausbildung und Studium innerhalb von 4,5 Jahren.
• Gegenseitige Anerkennung von Leistungen der Hoch- und der Berufsschule. Hier speziell in den
Bereichen Unternehmensbesteuerung und Buchführung/ Jahresabschluss
• Bindung zwischen Student und Kanzlei ermöglicht ggf. finanzielle Absicherung für den Auszubildenden und bringt der Kanzlei einen qualifizierten Mitarbeiter mit betrieblichem Know-how in kurzer Zeit.
• Möglichkeiten zur Lösung von betrieblichen Problemstel-lungen (Projekte und Abschlussarbeiten) in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule schon während der Ausbildungszeit
Vorteile für die Kanzleien
- frühe Selektion und Förderung guter Mitarbeiter im Wettbewerb um gute Abiturienten
- für große Kanzleien: Personalentwicklung für Berater
- für kleine Kanzleien: Nachfolgeregelung
- Übernahme nach Studium ohne größere Einarbeitung
- intensive Kontakte zur Hochschule
- personelle Bindung
Vorteile für Studierende/ Auszubildende(wichtig für gute Abiturienten)
- 2 Abschlüsse und vertiefte betriebliche Praxis
- enge Verbindung Kanzlei und Student
- starke Integration des Lernorts „Kanzlei“ in die Hochschulausbildung
- Umsetzung theoretischer Kenntnisse in der Praxis
- einmalige Suche nach Praktikumsstelle
- ggf. Bezahlung während des Studiums, Studienbeiträge