ganzheitliches brandschutzkonzept (fortschreibung) für die ... · arnulf-klett-platz 2, 70173...
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Ingenieurgruppe Freiburg GmbH
Brandschutzkonzept
Donaueschingen Seite 1
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Ganzheitliches Brandschutzkonzept (Fortschreibung)
für die Personenverkehrsanlage
Donaueschingen
(Baden-Württemberg)
Bahnhofskennnummer: 1264
Auftraggeber: DB Station&Service AG
Arnulf-Klett-Platz 2, 70173 Stuttgart
Auftragnehmer: Ingenieurgruppe Freiburg GmbH
Munzinger Strasse 5a, 79111 Freiburg
Stand: 22.08.2014, zuletzt geändert am 19.11.2015
Das BSK umfasst: 62 Seiten und Brandschutzpläne
Ingenieurgruppe Freiburg GmbH
BrandschutzkonzeptDonaueschingen Seite 2
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Änderungen:
Datum Seite/ Kapitel/ Abschnitt
Geänderte Punkte
Bearbeiter/ Auftragnehmer
2001-09-25 Ersterstellung DB Anlagen und Haus Service
Geschäftsbereich Ingenieurleistun-gen
Ingenieurbüro Brandschutz
Brandschutzberater
Rainer Schmitt
Mittelbruchstrasse 4
76137 Karlsruhe
2008-05-05 - Einarbeitung IVE-Nachweis
- Anpassung an geänderte Nut-zung
- Geänderte Anforderungen an ganzheitliche Brandschutzkon-zeptes für Personenverkehrsan-lagen
Fortschreibung (komplette Über-arbeitung)
Ingenieurgruppe Freiburg GmbH
Ingo Bullerjahn
Haslacher Strasse 199
79115 Freiburg
2008-10-24 - Redaktionelle Änderungen:
Inhaltsverzeichnis
Keine Feuerlöscher auf Bahn-steigen
Fortschreibung Ingenieurgruppe Freiburg GmbH
Ingo Bullerjahn
Haslacher Strasse 199
79115 Freiburg
2009-07-20 - Aufnahme der Zusatzergänzungs-beleuchtung (10.2.4.3)
- Funktionserhalt aufgenommen (10.1.6)
- Maßnahmen des inneren und äu-ßeren Blitzschutzes eingetragen (10.1.5)
- Redaktionelle Überarbeitung
Fortschreibung Ingenieurgruppe Freiburg GmbH
Ingo Bullerjahn
Haslacher Strasse 199
79115 Freiburg
2009-08-14 - Nach Absprache mit Brandschutz-beauftragten einige Ertüchti-gungsmaßnahmen (Türen) her-ausgenommen
Fortschreibung Ingenieurgruppe Freiburg GmbH
Ingo Bullerjahn
Haslacher Strasse 199
79115 Freiburg
2011-06-09 - Prüfung des Brandschutzkonzep-tes
Fortschreibung Ingenieurgruppe Freiburg GmbH
Ingo Bullerjahn
Haslacher Strasse 199
79115 Freiburg
2011-10-12 - Einarbeitung des Prüfberichtes Fortschreibung Ingenieurgruppe Freiburg GmbH
Ingo Bullerjahn
Haslacher Strasse 199
79115 Freiburg
2011-11-10 - Einarbeitung des Prüfberichtesvom 09.11.2011
Fortschreibung Ingenieurgruppe Freiburg GmbH
Ingo Bullerjahn
Haslacher Strasse 199
79115 Freiburg
Ingenieurgruppe Freiburg GmbH
BrandschutzkonzeptDonaueschingen Seite 3
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Datum Seite/ Kapitel/ Abschnitt
Geänderte Punkte
Bearbeiter/ Auftragnehmer
2013-07-18 - Gleichstellung des Brandschutz-konzeptes an ausgeführte Maß-nahmen
Fortschreibung Ingenieurgruppe Freiburg GmbH
Ingo Bullerjahn
Haslacher Strasse 199
79115 Freiburg
2013-11-30 - Einarbeitung von umgesetzten Maßnahmen gemäß Besprechung v. 21.11.2013 mit Hr. Knorr
Fortschreibung Ingenieurgruppe Freiburg GmbH
Ingo Bullerjahn
Haslacher Strasse 199
79115 Freiburg
2014-08-22 - Berücksichtigung des IVE-Nach-weises v. 04.06.2013
- Maße der PU/ PU-Abgänge korri-giert
Fortschreibung Ingenieurgruppe Freiburg GmbH
Ingo Bullerjahn
Munzinger Strasse 5a
79111 Freiburg
2015-10-26 - Berücksichtigung von Umbau-maßnahmen hinsichtlich eines Presse- und Buchladens sowie ei-nes Backwarenladens
Fortschreibung Ingenieurgruppe Freiburg GmbH
Ingo Bullerjahn
Munzinger Strasse 5a
79111 Freiburg
2015-11-12 - Einarbeitung der neu geplanten Aufzüge
- Redaktionelle Überarbeitung
Fortschreibung Ingenieurgruppe Freiburg GmbH
Ingo Bullerjahn
Munzinger Strasse 5a
79111 Freiburg
2015-11-19 - Redaktionelle Korrektur (Pkt. 15) Korrektur Ingenieurgruppe Freiburg GmbH
Ingo Bullerjahn
Munzinger Strasse 5a
79111 Freiburg
Ingenieurgruppe Freiburg GmbH
BrandschutzkonzeptDonaueschingen Seite 4
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1 Inhaltsverzeichnis
1 INHALTSVERZEICHNIS..................................................................................................................................... 4
1.1 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS............................................................................................................................... 8
1.2 BEGRIFFE .......................................................................................................................................................... 8
1.3 ANSPRECHPARTNER .......................................................................................................................................... 8
2 ZWECK DER BEAUFTRAGUNG ....................................................................................................................... 9
2.1 BESTANDSSCHUTZ .......................................................................................................................................... 11
3 BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN .................................................................................................................... 11
3.1 GESETZE, VERORDNUNGEN, NORMEN, RICHTLINIEN ...................................................................................... 11
3.2 ANGEWANDTE RICHTLINIEN DER DEUTSCHEN BAHN/ DES EISENBAHNBUNDESAMTES................................... 12
3.3 ORTS- UND BESPRECHUNGSTERMINE .............................................................................................................. 13
3.4 VERWENDETE UNTERLAGEN........................................................................................................................... 13
3.5 ANGEWANDTE BERECHNUNGSVERFAHREN UND SIMULATION ........................................................................ 13
4 SACH- UND PLANSTANDFESTSTELLUNG.................................................................................................. 14
4.1 GRUNDSTÜCK ................................................................................................................................................. 14
4.1.1 Angrenzende Grundstücke ......................................................................................................................... 14
4.1.2 Feuerwehrzu- und -umfahrt, -flächen, etc.................................................................................................. 15
4.1.3 Rettungswege auf dem Grundstück ............................................................................................................ 17
4.2 OBJEKTDATEN................................................................................................................................................. 17
4.3 OBJEKTBESCHREIBUNG ................................................................................................................................... 17
4.3.1 Empfangsgebäude ...................................................................................................................................... 18
4.3.2 Personenunterführung ............................................................................................................................... 19
4.3.3 Bahnsteige.................................................................................................................................................. 20
4.4 NUTZUNG........................................................................................................................................................ 20
4.4.1 Bahnsteige.................................................................................................................................................. 23
4.4.2 Kreuzungsbauwerke ................................................................................................................................... 24
5 BRANDGEFAHREN, SCHUTZZIELE UND RISIKOBEWERTUNG .......................................................... 25
5.1 VORGEHENSWEISE .......................................................................................................................................... 25
5.2 BESONDERE SCHUTZZIELE .............................................................................................................................. 25
5.2.1 Personenschutz .......................................................................................................................................... 25
5.2.2 Sachschutz.................................................................................................................................................. 25
5.2.3 Umweltschutz ............................................................................................................................................. 25
5.2.4 Nachbarschutz............................................................................................................................................ 26
5.3 RISIKOBEWERTUNG......................................................................................................................................... 26
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BrandschutzkonzeptDonaueschingen Seite 5
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5.3.1 Gemäß EBA-Leitfaden Ziffer 3.2 [1] ......................................................................................................... 26
5.3.2 Brandszenarien .......................................................................................................................................... 26
Qualitative Abwägung............................................................................................................................................. 27
5.4 ABSCHALTUNG/ ERDUNG DER FAHRSTROMANLAGEN..................................................................................... 28
6 EINSATZWERT DER ÖRTLICH ZUSTÄNDIGEN FEUERWEHR............................................................. 29
7 BAULICHER BRANDSCHUTZ ......................................................................................................................... 30
7.1 BRAND- UND BRANDBEKÄMPFUNGSABSCHNITTE ........................................................................................... 30
7.1.1 Brandabschnitte ......................................................................................................................................... 30
7.1.2 Brandbekämpfungsabschnitte .................................................................................................................... 30
7.2 RAUCHABSCHNITTE ........................................................................................................................................ 31
7.3 ANFORDERUNGEN AN EINZELNE BAUTEILE HINSICHTLICH DES BRANDSCHUTZES .......................................... 31
7.3.1 Tragende und aussteifende Wände, Pfeiler und Stützen ............................................................................ 31
7.3.2 Raumabschließende Bauteile/ Trennwände ............................................................................................... 31
7.3.3 Außenwände/ Außenwandkonstruktionen .................................................................................................. 32
7.3.4 Decken ....................................................................................................................................................... 33
7.3.5 Unterdecken in Flucht- und Rettungswegen .............................................................................................. 33
7.3.6 Dächer ....................................................................................................................................................... 33
7.3.7 Systemböden............................................................................................................................................... 34
7.4 BAUPRODUKTE IN/ AN RAUMABSCHLIEßENDEN BAUTEILEN............................................................................ 34
7.4.1 Brandschutztüren ....................................................................................................................................... 34
7.4.2 Rauchschutztüren/ dichtschließende Türen................................................................................................ 35
7.4.3 Bauaufsichtlich zugelassene Feststelleinrichtungen .................................................................................. 36
7.4.4 Lichtkuppeln und Lichtbänder ................................................................................................................... 36
7.4.5 Verglasungen ............................................................................................................................................. 36
7.4.6 Verkleidungen für Wände und Decken....................................................................................................... 36
7.4.7 Dämmschichten.......................................................................................................................................... 37
7.4.8 Dehnungsfugen .......................................................................................................................................... 37
7.4.9 Schottungen................................................................................................................................................ 37
8 RETTUNGSWEGKONZEPT.............................................................................................................................. 38
8.1 RETTUNGSWEGFÜHRUNG ................................................................................................................................ 38
8.2 PERSONENSTROMANALYSE ............................................................................................................................. 39
8.2.1 Einholung und Ermittlung von Personenzahlen......................................................................................... 40
8.2.2 Evakuierung ............................................................................................................................................... 40
8.2.3 Rauchfreihaltung........................................................................................................................................ 41
8.3 ANFORDERUNGEN AN RETTUNGSWEGE .......................................................................................................... 42
8.3.1 Flure/ Vorräume/ Schleusen ...................................................................................................................... 42
8.3.2 Treppenräume ............................................................................................................................................ 42
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8.3.3 Sicherheitstreppenräume ........................................................................................................................... 44
8.4 KENNZEICHNUNG DER RETTUNGSWEGE/ RETTUNGSWEGLEITSYSTEM ............................................................ 44
9 FÖRDERTECHNIK ............................................................................................................................................. 45
9.1 PERSONENAUFZÜGE ........................................................................................................................................ 45
9.2 FEUERWEHRAUFZÜGE ..................................................................................................................................... 45
9.3 LASTENAUFZÜGE ............................................................................................................................................ 45
9.4 FAHRSTEIGE/ FAHRTREPPEN ........................................................................................................................... 45
9.5 FÖRDERBÄNDER.............................................................................................................................................. 45
10 ELEKTRISCHE LEITUNGEN UND ANLAGEN ............................................................................................ 46
10.1 ELEKTRISCHE LEITUNGEN............................................................................................................................... 46
10.1.1 Funktionserhalt elektrischer Leitungen ................................................................................................. 46
10.2 ELEKTRISCHE ANLAGEN ................................................................................................................................. 46
10.2.1 Strom- und Ersatzstrommaßnahmen...................................................................................................... 46
10.2.2 Notbeleuchtung...................................................................................................................................... 46
10.2.3 Blitzschutz.............................................................................................................................................. 47
10.3 TELEKOMMUNIKATIONS- UND INFORMATIONSTECHNISCHE ANLAGEN ........................................................... 47
11 HEIZUNG, LÜFTUNG, SANITÄR .................................................................................................................... 48
11.1 HEIZUNG ......................................................................................................................................................... 48
11.2 LÜFTUNG ........................................................................................................................................................ 48
11.3 SANITÄR.......................................................................................................................................................... 48
12 ANLAGENTECHNISCHER BRANDSCHUTZ................................................................................................ 49
12.1 NOTRUFEINRICHTUNGEN................................................................................................................................. 49
12.2 GEFAHRENMELDEANLAGEN ............................................................................................................................ 49
12.2.1 Brandmeldeanlage................................................................................................................................. 49
12.2.2 Gaswarnanlage...................................................................................................................................... 51
12.2.3 Leckwarnanlage..................................................................................................................................... 51
12.3 ALARMIERUNGSANLAGE ................................................................................................................................. 51
12.3.1 Beschallungsanlage ............................................................................................................................... 51
12.3.2 Sprachalarmanlagen (SAA), Elektroakustisches Notfallwarnsystem (ENS).......................................... 51
12.4 LÖSCH-/ INERTISIERUNGSANLAGEN ................................................................................................................ 51
12.5 ANLAGEN ZUR RAUCHFREIHALTUNG .............................................................................................................. 51
12.5.1 Natürliche Entrauchung ........................................................................................................................ 51
12.5.2 Maschinelle Entrauchung...................................................................................................................... 52
12.5.3 Druckbelüftung ...................................................................................................................................... 52
12.6 GEBÄUDEFUNKANLAGE .................................................................................................................................. 52
13 MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ................................................................................................ 53
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13.1 EINRICHTUNGEN ZUR SELBSTHILFE ................................................................................................................ 53
13.1.1 Feuerlöscher.......................................................................................................................................... 53
13.1.2 Wandhydranten an nassen Steigleitungen ............................................................................................. 53
13.2 EINRICHTUNGEN DER FEUERWEHR.................................................................................................................. 53
13.2.1 Wandhydranten an trockenen Steigleitungen ........................................................................................ 53
13.2.2 Feuerwehr-Schlüsseldepot..................................................................................................................... 53
13.2.3 Löschwasserversorgung ........................................................................................................................ 54
14 ORGANISATORISCHER BRANDSCHUTZ.................................................................................................... 55
14.1 VERANTWORTLICHKEITEN UND AUFGABENVERTEILUNG................................................................................ 55
14.2 FLUCHT- UND RETTUNGSWEGPLÄNE............................................................................................................... 55
14.3 FEUERWEHRPLÄNE.......................................................................................................................................... 55
14.4 BRANDSCHUTZORDNUNG ................................................................................................................................ 56
14.5 BRANDSCHUTZAKTE GEMÄß VORGABE FACHSTELLE BRANDSCHUTZ ............................................................. 56
14.6 NOTFALLMANAGEMENT.................................................................................................................................. 56
14.7 FESTLEGUNG BESONDERER MAßNAHMEN ....................................................................................................... 56
15 ZUSAMMENFASSUNG ...................................................................................................................................... 57
15.1 ABWEICHUNGEN ............................................................................................................................................. 58
15.2 MAßNAHMENLISTE.......................................................................................................................................... 60
15.3 SCHLUSSWORT ................................................................................................................................................ 61
16 ANHÄNGE ............................................................................................................................................................ 62
16.1 BRANDSCHUTZPLÄNE ..................................................................................................................................... 62
16.2 ANLAGEN ........................................................................................................................................................ 62
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1.1 Abkürzungsverzeichnis
ABC Zusammenfassung der drei Brandklassen A, B und C. Findet Anwendung bei der Be-
zeichnung von Löschmitteln und Feuerlöschern (hier: ABC-Pulver)
DG Dachgeschoss
DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.
ELA Elektroakustische Alarmierungsanlage
LAR Leitungsanlagenrichtlinie
LBO-BW Landesbauordnung Baden-Württemberg
LBO-AVO Allgemeine Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung Baden-Württemberg
NAM nichtautomatischer Melder (Handtaster zum Auslösen eines Brandalarms)
Pva Personenverkehrsanlage
RMO Rauchmelder optisch
1.2 Begriffe
Es werden nur gebräuchliche Begriffe verwendet.
1.3 Ansprechpartner
Bahnhofsmanagement DB Station&Service AG Wentzingerstraße 7a 0761/212-2127
79106 Freiburg
zuständige Feuerwehr Donaueschingen Dürrheimer Str. 2a 0771/ 83785-0
78166 Donaueschingen
Stadtverwaltung Donaueschingen Rathausplatz 1 0771/ 857-0
78166 Donaueschingen
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2 Zweck der Beauftragung
Die Ingenieurgruppe Freiburg GmbH wurde von der
DB Station&Service AG
Bahnhofsplatz 1, 76137 Karlsruhe
beauftragt, ein das ganzheitliches Brandschutzkonzept für den Bahnhof Donaueschingen
aufgrund von Umbaumaßnahmen für einen Presse- und Buchladen sowie eines Backwarenladens
fortzuschreiben.
Ziel der Fortschreibung:
Es sollen die brandschutztechnischen Maßnahmen im Bestand geprüft werden.
Zu beurteilen ist ausschließlich der Bereich der Umbaumaßnahmen (Buch- und Presseladen so-
wie Backshop) und damit verbundene Änderungen hinsichtlich Flucht- und Rettungswege, bauli-
cher Veränderungen, etc..
Aufgrund des Auftrags zur Fortschreibung des Brandschutzkonzeptes wird hier nicht beur-
teilt:
• Die Personenverkehrsanlage in ihrer Gesamtheit, bestehend aus dem Empfangsge-
bäude und den Bahnsteigen
• die benachbarte Gaststätte
• das Nebengebäude (West) aufgrund des Leerstands
Das vorliegende Brandschutzkonzept soll für den Auftraggeber eine Grundlage zur Umsetzung
von Brandschutzmaßnahmen sein.
Das Brandschutzkonzept geht auf alle Aspekte des Brandschutzes ein. Dies betrifft im Wesentli-
chen den baulichen, technischen, abwehrenden sowie den organisatorischen Brandschutz.
Das Ziel ist eine aus Sicht des Brandschutzes betriebswirtschaftlich sinnvolle Lösung zu erarbei-
ten. Dabei ist grundsätzlich zu beachten, dass bauliche Anlagen derart anzuordnen, zu errichten,
zu ändern und instand zu halten sind, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung
von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von
Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind (§15, LBO).
Vor der Erstellung des Brandschutzkonzeptes wurde eine Ortsbegehung durchgeführt. Dabei wur-
den beispielweise nicht alle Wände mit Anforderung oder Leitungsanlagen geprüft. Die entdeckten
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Mängel werden bei der Beurteilung beispielhaft genannt. Alle entdeckten Mängel werden im An-
hang gelistet.
Als Grundlage dienen das am 25.09.2001 sowie das bisher erstellte Brandschutzkonzept sowie
die aktuellen Brandschutzvorschriften der Deutschen Bahn AG und die anerkannten Regeln der
Technik. Es sind Abweichungen und Mängel in einem Maßnahmenkatalog zusammenzufassen
und mit einer Kostenberechnung zu hinterlegen.
Bild: Bahnhof Donaueschingen
Das nachfolgende brandschutztechnische Konzept bezieht sich ausschließlich auf den bestehen-
den Bahnhof Donaueschingen mit den im Konzept genannten Planunterlagen / Schriftstücken. In
diesem Konzept können nur die Sachverhalte geprüft werden, die in den Planunterlagen erkenn-
bar sind und in übergebenen Beschreibungen und Informationen (schriftlich oder mündlich) dem
Konzeptersteller zur Kenntnis gebracht wurden.
Zukünftige Plan- und Nutzungsänderungen sowie Neuvermietungen sind mit dem Fachspezialis-
ten Brandschutz abzustimmen. Im Rahmen des weiteren Verfahrens wird durch den Fachspezia-
listen Brandschutz bewertet ob die v.g. Änderung oder Neuvermietung einer Fortschreibung des
BSK bedarf.
Auftragsgemäß wird das brandschutztechnische Konzept auf der Grundlage der Mindestanforde-
rungen nach öffentlich - rechtlichen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Tech-
nik erstellt.
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Maßnahmen des betrieblichen Brandschutzes, die sich aus internen betrieblichen Festlegungen
ergeben, werden soweit bekannt, in das Brandschutzkonzept integriert.
Brandschutztechnische Maßnahmen, die sich aus versicherungsrechtlichen Regelungen ergeben
können, werden nicht berücksichtigt. Versicherungsrechtliche Regeln (z.B. Richtlinien des Verban-
des der Schadensversicherer) werden ausschließlich beim Fehlen anderer geeigneter Vorschriften
bzw. Regelwerke oder Fachliteratur als Entscheidungshilfe herangezogen.
2.1 Bestandsschutz
Da es sich um ein bestehendes Gebäude handelt, ist die Frage des Bestandsschutzes i.d.R. von
wichtiger Bedeutung.
Werden an einem Gebäude bauliche Veränderungen vorgenommen, welche „die Genehmigungs-
frage neu aufwerfen“, dann kann dies bedeuten, dass das Gebäude im Rahmen der baulichen
Maßnahmen wesentlichen Änderungen (auch Nutzungsänderung) unterworfen wird (z.B. durch
Abriss, Erweiterungen, etc.)
Dies ist hier zum Teil der Fall.
Da lediglich Umbaumaßnahmen des Presse- und Buchladens sowie bei einem Teil der Empfangs-
halle (Einrichtung eines Backwarenverkaufs) erfolgen, die Grundrissänderungen nach sich ziehen,
kann der Bestandsschutz außerhalb dieses Bereiches weiterhin geltend gemacht werden.
Der Bestandsschutz besteht nicht bzgl. einer veränderten oder mangelhaften Flucht- und Ret-
tungswegsituation. Hier kann die Bauaufsicht jedoch „das Gebot der Erforderlichkeit und das Ge-
bot der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf den Gebäudebestand und den Umfang des Eingriffs“
beachten und „die vorhandene bauliche Substanz“ angemessen berücksichtigen.
3 Beurteilungsgrundlagen
3.1 Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien
1 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO-BW) LBO-BW
Stand: 2010-03-05 (GBl. S. 358, ber. S. 416), zuletzt geändert 2014-11 (GBl. S. 501)
2 Landesbauordnung für Baden-Württemberg: Allgemeine Aus-führungsverordnung des Ministeriums für Verkehr und Infra-struktur zur Landesbauordnung (LBOAVO)
Stand: 2010-02-05 (GBl. S. 24), zuletzt geändert am 11.11.2014 (GBl. S. 501, 505)
3 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4102-4
Stand: ---
4 Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung)einschließlich Arbeitsstättenrichtlinien
ArbStättV
Stand: 2004-08-12
5 DIN EN 50172: Sicherheitsbeleuchtungsanlagen Stand: 2005-01
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6 DIN 14096 – Brandschutzordnung Stand: 2014-05
7 DIN 14095: Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen Stand: 2007-05
8 DIN 4844 – Teil 1 bis 3: Sicherheitskennzeichnung Stand: 2001-02, 2002-11, 2003-09
9 ASR A2.2: Maßnahmen gegen Brände Stand: 2012-11
10 Feuerungsverordnung Baden-Württemberg (FeuVO) Stand: 2012-01
11 Leitungsanlagenrichtlinie Baden-Württemberg LAR
Stand: 2006-11
12 Betriebssicherheitsverordnung BetrSichVO
Stand: 2004-12
13 Verwaltungsvorschrift Löschwasserversorgung
in Verbindung mit Arbeitsblatt DVGW W 405
DVGW W 405
Stand: 2008-02
14 Muster-Richtlinie über automatische Schiebetüren in Ret-tungswegen (M-AutSchR)
Stand: 1997-12
15 sowie aktuelle Richtlinien, DIN-Normen und technische Bau-bestimmungen, soweit hier nicht gelistet.
3.2 Angewandte Richtlinien der Deutschen Bahn/ des Eisenbahnbundesamtes
1 DB Netze AG: Leistungsbeschreibung Erstellung/ Fort-schreibung von Brandschutzkonzepten und brandschutz-technische Fachbegleitung von Projekten
DB Netze AG:
Stand: 2013-01-01
2 Leitfaden für den Brandschutz in Personenverkehrsanla-gen der Eisenbahnen des Bundes
EBA-RL
Stand: 2011-03
3 Erläuterungen zum Leitfaden für den Brandschutz in Perso-nenverkehrsanlagen der Eisenbahnen des Bundes vom Ja-nuar 2001
Referat 21, Arbeitskreis Hochbau
EBA-RL
Stand: 2014-11
4 Allgemeines Eisenbahngesetz AEG
Stand: 1993-12; zuletzt geändert 2013-06-26 I 1738
5 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung EBO
Stand: 1967-05; zuletzt geändert 2012-07-25 I 1703
6 Notfallmanagement, Brandschutz
Grundsätze
DB-Konzernrichtlinie 123.0101
Stand: 2015-10-12
7 Organisation und Managementsysteme
Vorbeugender Brandschutz; Grundsätze
DB-Konzernrichtlinie 123.0105
Stand: 2013-04-15
8 Notfallmanagement, Brandschutz
Maßnahmen zur Selbstrettung
DB-Konzernrichtlinie 123.0130
Stand: 2015-01-12
9 Notfallmanagement, Brandschutz
Erläuterungen der DB
DB-Konzernrichtlinie 123.0180A02
Stand: 2015-10-01
10 Maschinen-, Energie- und DB Konzernrichtlinie 954.9105
Stand: 2011-08-01
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Elektrotechnik, Werkstättenwesen - Elektrische Energiean-lagen
Gebäudeblitzschutz
11 Risikoanalyse Bahnsteige, Kurzfassung IVE
Stand: 2005
3.3 Orts- und Besprechungstermine
1 Donaueschingen, Vor-Ort-Begehung, Teilnehmer:
Hr. Lehmann (DB Station&Service AG, Bahnhofsmanage-ment)
Hr. Bullerjahn (Ingenieurgruppe Freiburg GmbH)
am 12.10.2007
3.4 Verwendete Unterlagen
1 Bahnhof Donaueschingen, Grundriss, 1. Obergeschoss, dwg-Datei
Plan-Nr. ---
Stand: 2007-09
2 Bahnhof Donaueschingen, Grundriss, Erdgeschoss, dwg-Datei
Plan-Nr. ---
Stand: 2007-09
3 Bahnhof Donaueschingen, Grundriss, Kellergeschoss, dwg-Datei
Plan-Nr. ---
Stand: 2007-09
5 Maßnahmenblatt durch den Anlagenverantwortlichen bzw. Bauherren/ Bauherrenvertreter
Bericht-Nr.: keine
Stand: 23.03.2011
6 BHF Donaueschingen, Umbau des Presse- und Buchla-dens
Grundriss EG/ Schnitt A-A7 Schnitt B-B/ Schnitt C-C
LP 03 Entwurf
Stand: 26.06.2015
3.5 Angewandte Berechnungsverfahren und Simulation
1 IVE-Nachweis Stand: 04.06.2013
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127_BSK-DO.docx Seite 14 von 62
4 Sach- und Planstandfeststellung
4.1 Grundstück
Das Grundstück des Gebäudes befindet sich in zentraler Lage in der Stadt Donaueschingen.
Das Grundstück grenzt an:
Im Norden: öffentliche Verkehrsfläche
Im Süden: Gleisanlagen der DB Netz
Im Osten: öffentliche Verkehrsflächen
Im Westen: öffentliche Verkehrsflächen mit Parkplätzen
4.1.1 Angrenzende Grundstücke
Das Empfangsgebäude ist ein alleinstehendes, mehrgeschossiges Gebäude mit zwei Gebäudetei-
len. Weitere, benachbarte Gebäude (z.B. Wohnhäuser, Firmengebäude) stehen mehr als 5 Meter
entfernt.
Folgende Abstände gibt es zur Grundstückgrenze (minimaler Abstand ab Gebäudeaußenkante):
Nach Norden: ca. 0 Meter zur öffentlichen Verkehrsfläche (Bahnhofstraße)
Nach Süden: ca. 80 Meter zur öffentlichen Verkehrsfläche (Friedrich-Ebert-Straße)
Nach Osten: ca. 50 Meter bis zur öffentlichen Verkehrsfläche
Nach Westen: mehr als 100 Meter bis zur öffentlichen Verkehrsfläche
Standort Bahnhof Donaueschingen
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Für die Gefährdungsbeurteilung sind Anlagen und Gebäude sowie Bahnsteige einzubeziehen.
Diese haben folgenden Abstand zum Empfangsgebäude (minimaler Abstand ab Gebäudeaußen-
kante):
Im Norden: keine Anlagen/ Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft
Im Süden: Bahnsteig 1: 0 Meter
Bahnsteig 2: ca. 20 Meter
Im Osten : Fahrradunterstand in unmittelbarer Nachbarschaft
Im Westen: keine Anlagen/ Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft
Aus Sicht des Brandschutzes werden die baurechtlichen Mindestabstände zwischen baulichen
Anlagen eingehalten
Die Bahngleise/ Bahnsteige sind durch eine Personenunterführung erreichbar. Auf den Bahnstei-
gen stehen überdachte Wartebereiche.
4.1.2 Feuerwehrzu- und -umfahrt, -flächen, etc.
Bezug: u.a. § 2 LBO-AVO, DIN 14090
Die Gebäude und baulichen Anlagen sind wie folgt für die Feuerwehr zugänglich:
Empfangsgebäude:
- Im Norden: über die Bahnhofstraße (Eingang Wohnung, Eingang Empfangshalle,
Nebeneingang Gaststätte
- Im Süden: über den Bahnsteig 1
- Im Osten: über Nebeneingang Gaststätte
- Im Westen: kein Zugang
Bild: Gebäudezugänge (alter Grundriss)
Trotz der Umbaumaßnahmen ändern sich sowohl die Feuerwehrflächen, als auch die Zugänge
(für Löschangriff und Rettungsmaßnahmen) ins Gebäude nicht.
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Aufgrund der Umbaumaßnahme ändert sich ein Teil des Gebäudes. Das Servicecenter und der
Lagerbereich im Erdgeschoss am Treppenraum werden zu einem Presse- und Buchladen umge-
baut. Zusätzlich wird ein Teil der Empfangshalle für Gastronomiezwecke genutzt:
Abbildung 4.1-1: schematische Darstellung der Grundrissänderungen sowie der veränderten Fluchtwegsitu-
ation
Personenunterführung:
- über den Bahnsteig 1
Bahnsteig 1:
- über die Empfangshalle
- über den Bahnsteig 1
- über öffentliche Verkehrsflächen
Bahnsteig 2:
- über Personenunterführung
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Die befestigte Hauptzufahrt erfolgt über die Bahnhofstrasse.
Nördlich und westlich des Gebäudes grenzen öffentliche Verkehrsflächen, im Westen mit Parkplät-
zen an, so dass der Bahnhof von mindestens zwei Seiten angefahren werden kann.
Der Löschangriff kann von drei Seiten stattfinden.
Eine Umfahrung der baulichen Anlage ist nicht möglich und auch nicht erforderlich.
4.1.3 Rettungswege auf dem Grundstück
Das Gebäude kann über zwei Seiten verlassen werden:
- Nach vorne, zur Bahnhofsstraße
- Nach hinten, auf den Bahnsteig bzw. durch die Fußgängerunterführung zu Bahnsteig 2
Das Grundstück kann im Brandfall schnell verlassen werden. Die Rettungswegsituation ist auf-
grund der übersichtlichen Struktur und der zu erwartenden Anzahl von Personen ausreichend.
Als Rettungswege stehen im Einzelnen zur Verfügung:
Gebäude/ Anlage Rettungsweg über Rettungswegbreite ca. [m]
Empfangsgebäude - Öffentliche Verkehrsfläche
- Bahnsteig 1
2,00 (Ausgang)
2,00 (Ausgang)
Personenunterführung - Norden: Karlsgarten
- Süden: Friedrich-Ebert-Straße
2,57
3,50
Bahnsteig, Gleis 1 - Abgang Giebelseite Ost
- Abgang Giebelseite West
- Abgang P&R-Anlage
3,50
7,20
1,80
Bahnsteig, Gleis 2/3 - Abgang Personenunterführung 1,80
Bahnsteig, Gleis 4/5 - Abgang Personenunterführung 2,77
4.2 Objektdaten
Das Empfangsgebäude steht in zentraler Lage in Donaueschingen.
Die Stadt Donaueschingen ist eine große Kreisstadt mit ca. 21.600 Einwohner (inkl. umliegende
Gemeinden, siehe www.Donaueschingen.de). Der Bahnhof wird als Durchgangsbahnhof betrie-
ben.
Er ist als Personenverkehrsanlage (Pva) in der Gefährdungsstufe 1 einzuordnen:
• Oberirdische Pva ohne Überbauung mit Hochbauten und Bahnsteiganlagen6 sowie
• Personenzahl < 1000 Personen pro Stunde und
• zugehörige Gebäude, wenn vorhanden, bis einschließlich Gebäudeklasse 3 (MBO)
4.3 Objektbeschreibung
Bezug: u.a. § 2 Abs. 5 LBO
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127_BSK-DO.docx Seite 18 von 62
Der Bahnhof ist als Durchgangsbahnhof errichtet, welcher an der elektrifizierten Strecke Villingen
– Singen steht. Er verfügt über 3 Bahnsteige und 7 durchgehende Gleise. Die Gleise 1 bis 5 bzw.
die Bahnsteige 2 bis 3 sind über eine Personenunterführung erreichbar.
Zum Bahnhof gehören folgende bauliche Anlagen:
- Empfangsgebäude mit Gaststätte, Empfangshalle, Presse- und Buchladen, Verkaufs- und
Gastronomiefläche, Wohnung, Fahrdienstleitung, Technik-/ IT-Räume
- Betriebsdienstgebäude mit Büros und Garagen
- Relaisgebäude
- Personenunterführung
- Bahnsteige 1 bis 3
- Fahrradunterstand
Die Bahnsteige sind zum Teil mit einer Beton-/ Bitumendachkonstruktion überdacht.
Das Empfangsgebäude ist in folgende Teile strukturiert:
Erdgeschoss: Gaststätte, Empfangshalle, Technik, Presse- und Buchladen, Verkaufs- und
Gastronomiefläche
1. Obergeschoss: Wohnung
4.3.1 Empfangsgebäude
Es ist gemäß LBO-BW ein Gebäude der Gebäudeklasse 3 (sonstige Gebäude mit einer maxima-
len Höhe des Aufenthaltsraums von maximal 7 Meter und mehr als 2 Nutzungseinheiten)
PersonenunterführungEmpfangsgeb.LadenbereichTechnik
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127_BSK-DO.docx Seite 19 von 62
Das Gebäude ist als Sonderbau einzustufen, da es als bauliche Anlage bewertet wird, welche
zwar überwiegend für gewerbliche Betriebe bestimmt ist, deren Grundfläche insgesamt mehr als
400 qm hat.
Die Gaststätte ist aufgrund der Bruttogrundfläche keine Versammlungsstätte.
Das Gebäude besteht aus einem Untergeschoss (teilweise unterkellert), einem Erdgeschoss und
zum Teil aus einem 1. Obergeschoss (Westteil) mit darüber liegendem Speicher.
Die tragenden Wände sind massiv und bestehen Stahlbeton.
Die tragenden Decken sind ebenfalls massiv und aus Stahlbeton
Das Dach ist ein Ziegelsatteldach.
Die Längen x Breiten sowie Grundrissflächen (brutto) betragen:
Empfangsgebäude: ca. 60 x 12 Meter = ca. 720 m2
Betriebsdienstgebäude: ca. 37 x 11,25 Meter = ca. 416 m2
Relaisgebäude: 10 x 9 Meter = 90 m2
4.3.2 Personenunterführung
Die Personenunterführung ist eine bauliche Anlage unterhalb der Geländeebene. Sie verbindet die
Bahnsteige 1 bis 3. Der Zugang zur Unterführung erfolgt über offene Treppen.
Länge: ca. 99,50 Meter (Bahnhofstrasse - Friedrich-Ebert-Strasse)
Breite: ca. 3,00 Meter
Höhe: ca. 2,20 Meter
Bilder: Bahnsteige & Personenunterführung
Die Personenunterführung endet also nicht im Empfangsgebäude. Daher führt der Flucht- und
Rettungsweg für die Bahnsteige 1 bis 3 nicht über das Empfangsgebäude
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127_BSK-DO.docx Seite 20 von 62
Es ist zu beachten, dass die Personenunterführung zu 50% der Stadt Donaueschingen gehört und
zu 50% der DB Station&Service AG. Dennoch wird die Personenunterführung im Brandschutzkon-
zept komplett betrachtet.
4.3.3 Bahnsteige
Der Bahnsteig 1 befindet sind unmittelbar am Empfangsgebäude.
Er ist über die Eingangshalle und den öffentlichen Verkehrsflächen erreichbar.
Die Bahnsteige 2 und 3 sind durch eine Personenunterführung erreichbar.
Die Bahnsteige sind teilweise durch eine Überdachung aus Stahltagkonstruktion mit Betonplatten-
überdeckung überdacht.
Die Bahnsteige haben folgende Ausdehnung und Abgänge:
Bahnsteig Gleis 1 Gleis 2/3 Gleis 4/5
Länge x Breite [m] 245,00 x 6,55 245,00 x 5,90 120,00 x 9,10
Abgang Giebelseite Ost [m] 16,00 x 3,50
Abgang Giebelseite West [m] 17,00 x 7,20
Abgang P&R-Anlage [m] 2,40 x 1,80
Abgang Bahnhofstrasse [m] ---
Abgang Personenunterführung [m] 9,20 x 1,80 9,37 x 2,77
Quelle. IVE-Nachweis
Die Bahnsteigflächen betragen ca. 4.142 m2. Die Höhe beträgt ca. 0,00 Meter (FBOK höchster
Aufenthaltsraum)
4.4 Nutzung
Nutzung der Gebäudeteile
Im Mittelteil des Bahnhofgebäudes (Empfangshalle) befindet sich:
Untergeschoss: nicht unterkellert
Erdgeschoss: Empfangshalle mit Reisezentrum und Fahrkartenverkauf sowie der Fahrdienst.
Im westlichen Teil des Bahnhofgebäudes (Wohnung) befindet sich:
Untergeschoss: Treppenabgang, Lagerräume
Erdgeschoss: Treppenaufgang, Aufenthaltsraum, Technikräume, Presse- und Buchladen, Ver-
kaufs- und Gastronomiefläche
Obergeschoss: Wohnung
Die Wohnung ist über einen eigenen Treppenraum zugänglich.
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Im östlichen Teil des Bahnhofgebäudes (Gaststätte) befindet sich:
Untergeschoss: Heizungsraum, Tankraum, Lagerräume
Erdgeschoss: Treppenabgang, Gaststätte mit Küche und Lagerräumen
Nutzung der Räume
Gebäudeteil Etage Raumnr. Nutzung Nutzungseinheit
Empfangsgebäude
Gaststätte UG TR1 Treppenraum DB Station&Service
Gaststätte UG U01 Heizraum (36 KW) Gaststätte
Gaststätte UG U02 Lagerraum Gaststätte
Gaststätte UG U03 Kühlraum Gaststätte
Gaststätte UG U04 Flur DB Station&Service
Gaststätte UG U05 Lagerraum Gaststätte
Gaststätte UG U06 Lagerraum Gaststätte
Gaststätte UG U07 Lagerraum Gaststätte
Gaststätte UG U08 Lagerraum DB Station&Service
Wohnung UG TR2 Treppenraum DB Station&Service
Wohnung UG U08 Lagerraum Wohnung
Wohnung UG U09 Lagerraum Wohnung
Wohnung UG U10 Lagerraum Wohnung
Wohnung UG U11 Heizraum (192 KW) DB Station&Service
Wohnung UG U12 Lagerraum Wohnung
Wohnung UG U13 Lagerraum Wohnung
Wohnung UG U14 Vorraum/ Abstellbereich Wohnung
Wohnung UG U15 Vorraum DB Station&Service
Gaststätte EG TR1 Treppe DB Station&Service
Gaststätte EG 001 Kühlraum Gaststätte
Gaststätte EG 002 Lager Gaststätte
Gaststätte EG 003 Küche Gaststätte
Gaststätte EG 004 Gastraum Gaststätte
Gaststätte EG 005 WC Herren/ WC Damen Gaststätte
Gaststätte EG 006 Flur Gaststätte
Gaststätte EG 007 Büro Gaststätte
Gaststätte EG 008 WC Damen Gaststätte
Gaststätte EG 009 WC Herren Gaststätte
Gaststätte EG 010 Gastraum Gaststätte
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BrandschutzkonzeptDonaueschingen Seite 22
127_BSK-DO.docx Seite 22 von 62
Gebäudeteil Etage Raumnr. Nutzung Nutzungseinheit
Empfangshalle EG 011-014 Verkaufs- und Gastronomiefläche DB Station&Service
Empfangshalle EG 013 Alt: Büro
Neu: DB-Vertrieb (Lager & Tresor)
DB Netz
Wohnung EG 014 Alt: Fahrdienst
Neu: Fahrdienst & DB-Technik
DB Netz
Wohnung EG 015 Alt: Service Center
Neu: Empfangshalle
DB Vertrieb
Wohnung EG 016 Alt: Büro
Neu: Buch- und Presseladen
DB Station&Service
Wohnung EG 017 Vorraum Treppenraum DB Station&Service
Wohnung EG 018 Flur/ Vorraum DB Station&Service
Wohnung EG 019 Vorraum DB Station&Service
Wohnung EG 020 Relaisraum DB Station&Service
Wohnung EG 021 Aufenthaltsraum DB Netz
Wohnung EG 022 Alt: Lagerraum
Neu: Nebenraum (Aufenthaltsraum)
DB Netz
Wohnung EG TR2 Treppenraum DB Station&Service
Wohnung EG 023 WC Behinderte DB Station&Service
Wohnung EG 024 Alt: Lagerraum
Neu: Lager-/ Sozialraum
DB Station&Service
Wohnung EG 025 WC Buch-/ Presseladen DB Station&Service
Wohnung EG 026 WC barrierefrei DB Station&Service
Wohnung EG 027 Alt: WC Damen
Neu: Abstellraum DB
DB Station&Service
Wohnung EG 028 Windfang DB Station&Service
Wohnung EG 029 Gemeinsamer Sozialraum DB Station&Service
Wohnung EG 030 DB Technik, Elektroverteilung DB Station&Service
Wohnung EG 031 Fahrdienstleiter DB Station&Service
Wohnung EG 032 DB Vertrieb, Lager + Tresor DB Station&Service
Wohnung OG TR2 Treppenraum Wohnung 1 + 2
Wohnung OG 101 Flur Wohnung 1
Wohnung OG 102 Zimmer Wohnung 1
Wohnung OG 103 WC Wohnung 1
Wohnung OG 104 Zimmer Wohnung 1
Wohnung OG 105 Zimmer Wohnung 1
Wohnung OG 106 Zimmer Wohnung 1
Wohnung OG 107 Zimmer Wohnung 1
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127_BSK-DO.docx Seite 23 von 62
Gebäudeteil Etage Raumnr. Nutzung Nutzungseinheit
Wohnung OG 108 Zimmer Wohnung 2
Wohnung OG 109 WC Wohnung 2
Wohnung OG 110 Zimmer Wohnung 2
Wohnung OG 111 Zimmer Wohnung 2
Wohnung OG 112 Flur Wohnung 2
4.4.1 Bahnsteige
4.4.1.1 Bahnsteige außerhalb geschlossener Hallen und Bauwerke
Die Bahnsteige sind über die Fußgängerunterführung und offene Treppen erreichbar.
Durch ihre Länge ist ein Teil im Brandfall ausreichend
weit vom Gebäude oder Zug entfernt, so dass die Nut-
zer im gesicherten Bereich im Freien stehen.
Im Brandfall eines an den Bahnsteigen stehenden
Zugteils sind die Bahnsteige in Teilbereichen, je nach
Ereignisort, ebenfalls aufgrund ihrer Länge als sichere
Bereiche gemäß EBA-Leitfaden zu bewerten.
Sicher bedeutet:
• Entfluchtungsmöglichkeiten in zwei Richtungen
• Ausreichende, hindernisfreie Breite (mindestens 1,20 Meter) der Bahnsteige sowie der Perso-
nenunterführung für maximal anzunehmende Personenzahl
• Ausreichender Abstand (mehr als 30 Meter, Entfernung Überdachungsende - Bahnsteigende)
von brennbaren Bauteilen auf den Bahnsteigen Dachkonstruktion, etc.) möglich
• Keine Gefährdung durch Rauch, da Aufenthalt vollständig im Freien, ohne Überdachung
Die Bahnsteige haben gemäß IVE-Nachweis folgende Ausdehnung und Abgänge
Bahnsteig Maße [m] Fläche [qm]
Bahnsteig Gleis 1 (Länge x Breite) 245,00 x 6,55 1.604,75
Abgang: Giebelseite Ost 16,00 x 3,50 ---
Abgang: Giebelseite West 17,00 x 7,20 ---
Abgang: P&R Anlage 2,40 x 1,80
Bahnsteig 2/3 (Länge x Breite) 245,00 x 5,90 1.445,50
Abgang: Treppenabgang in Personenunterführung 9,20 x 1,80
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Bahnsteig 4/5 (Länge x Breite) 120,00 x 9,10 1.092,00
Abgang: Treppenabgang in Personenunterführung 9,37 x 2,77
Die Abgänge sind hinsichtlich ihrer Flucht- und Rettungswegbreite und aufgrund der im IVE-Nach-
weis dargestellten Personenanzahl ausreichend.
Die Bahnsteige:
• verfügen über eine hindernisfreie breite von mindestens 1,20 m Breite
• enthalten keine Kioske, Aufsichts- und Warteräume.
• sind zum Teil mit einer Stahltragkonstruktion und nichtbrennbaren Bedachung überdacht.
4.4.1.2 Bahnsteige innerhalb geschlossener Hallen und Bauwerke
Nicht vorhanden
4.4.2 Kreuzungsbauwerke
Aufgrund der gemischten Eigentumsverhältnisse ist die Personenunterführung als Kreuzungs-
punkt aufzunehmen. Zur Beurteilung siehe Pkt. 4.3.2.
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127_BSK-DO.docx Seite 25 von 62
5 Brandgefahren, Schutzziele und Risikobewertung
5.1 Vorgehensweise
Die Analyse der Brandgefahren und die Risikobewertung wird aufgrund der Gebäudestruktur und
der im Durchschnitt anwesenden Personen im Gebäude ohne Ingenieurmethoden durchgeführt.
Für das Empfangsgebäude werden auf Grundlage der o.g. Gesetze und Verordnungen sowie der
nachstehenden Schutzziele und möglichen Brandszenarien brandschutztechnische Anforderun-
gen ermittelt und ggfs. Ertüchtigungsmaßnahmen vorgegeben.
5.2 Besondere Schutzziele
Bezug: u.a. LBO-BW § 15 Abs. 1
5.2.1 Personenschutz
Primäres Schutzziel
Das Bahnhofsgelände wird zu den Öffnungszeiten von mehreren hundert Personen besucht.
Die Empfangshalle und das Reisezentrum sowie der Presse- und Buchladen sind zurzeit nicht
durchgehend geöffnet.
Es ist davon auszugehen, dass:
- Diese Personen mit den örtlichen Gegebenheiten des Gebäudes nicht vertraut sind.
- Personen eingeschränkt mobil sein können. Dies bedeutet, dass sie auf Fremdhilfe angewie-
sen sind. Dies gilt nicht für den öffentlichen Bereich im Gebäude sowie Bahnsteig 1. Diese
sind ebenerdig zugänglich. Die Personenunterführung ist nicht barrierefrei zugänglich.
Der Personenschutz muss deshalb besonders betrachtet werden. Hier hat in erster Linie die
Selbstrettung oberste Priorität. Dabei spielen die Aspekte der Gefahrenerkennung, Warnung/ Alar-
mierung der Personen sowie die Sicherung der Flucht- und Rettungswege eine wichtige Rolle.
5.2.2 Sachschutz
Sekundäres Schutzziel
Es befinden sich keine für den Sachschutz wesentlichen Einrichtungen. Maßnahmen des Sach-
schutzes sind nicht erforderlich.
5.2.3 Umweltschutz
Es werden keine umwelt- bzw. wassergefährdenden Stoffe oder explosionsgefährdenden Stoffe
gelagert. Daher spielt der Umweltschutz im Brandschutzkonzept eine untergeordnete Rolle.
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5.2.4 Nachbarschutz
Das Empfangsgebäude ist ein alleinstehendes Gebäude. Der Abstand zu benachbarten Gebäu-
den ist mehr als 5 Meter, so dass keine direkte Brandgefährdung besteht.
5.3 Risikobewertung
5.3.1 Gemäß EBA-Leitfaden Ziffer 3.2 [1]
Eine gesonderte Risikoanalyse ist nicht erforderlich
5.3.2 Brandszenarien
Potentielle Brandursachen
Folgende potentiellen Brandursachen sind im Gebäude vorhanden:
- Elektrische Lichtquellen
- Elektrische Kleingeräte im Erdgeschoss wie z.B. PCs, Kaffeemaschine, etc. (Defekte Geräte-
teile, Wärmestau, Blitzeinschlag, etc.)
- Elektrische Schaltanlagen im Relaisraum (Defekte Anlagenteile, Wärmestau, Blitzeinschlag,
etc.)
- Elektrische Leitungsanlagen im Relaisraum (Anschlüsse, Klemmverbindungen)
- Sonstige Gefahrenquellen, die auf Handlungen von Personen zurückzuführen sind (feuerge-
fährliche Arbeiten, etc.)
Potentielle Brandlasten
Folgende Brandlasten sind in erheblichem Maß im Empfangsgebäude/ auf dem Bahnhofsgelände
vorhanden:
- Lagerbestände
- Mobiliar
- Elektrische Einrichtungen und Leitungen
Diese Brandlasten können zur einer schnellen Brand- und Rauchausbreitung führen.
Risiken der Brandbekämpfung
Die Raumaufteilung des Gebäudes ist übersichtlich und stellt daher für die Brandbekämpfung kein
erhöhtes Risiko dar.
In allen Bereichen kann mit Wasser oder Schaum gelöscht werden.
Im Erdgeschoss des Empfangsgebäudes befindet sich im Westteil ein elektrotechnische Einrich-
tung (Relaisraum), die jedoch keine Spannung größer 1000 Volt führt.
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Brandszenarien
Brandfall im Gaststättenbereich
- Brand-/ Rauchausbreitung innerhalb der Gaststätte
Brandfall in der Fahrdienstleitung
- Brand-/ Rauchausbreitung in das Gebäude (DB-Vertrieb, Buch- und Presseladen)
Brandfall im Presse- und Buchladen
- Brand-/ Rauchausbreitung in die Empfangshalle
Brandfall in einem Personen- oder Güterzug
- Evakuierung der betroffenen Züge und Bahnsteige
- Zerstörung der Dachkonstruktion der Bahnsteigüberdachungen
Alle Brandszenarien, mit Ausnahme der Brände in den Zügen, haben eine thermische Beanspru-
chung von Wänden und Decken des Bahnhofgebäudes zur Folge. Zum gegenseitigen Schutz der
Nutzungseinheiten müssen im weiteren Verlauf die baulichen brandschutztechnischen Maßnah-
men überprüft werden.
Qualitative Abwägung
Das Gebäude ist durch folgende Aspekte gekennzeichnet:
• Kurze Flucht- und Rettungswege
• Flucht- und Rettungswege innerhalb und außerhalb des Gebäudes ausreichend breit.
• Alle Räume sind mit öffenbaren Fenstern ausgestattet (außer Untergeschoss)
• Zum Teil keine brandschutztechnische Trennung der Nutzungseinheiten vorhanden
• Geringe Gebäudetiefe
Die o.g. Aspekte geben den Gebäudenutzern die Möglichkeit, das Gebäude schnell zu verlassen.
Weiterhin sind die Orte der Brandentstehung für fremde Personen nur zu Öffnungszeiten zugäng-
lich, so dass eine schnelle Alarmierung durch Entdeckung eines Brandes möglich ist.
Die Nutzungseinheiten in den Obergeschossen sind durch die Gefahr der Brand- und Rauchaus-
breitung gefährdet, da es keine ausreichende brandschutztechnische Trennung gibt. Daher sind
hier Maßnahmen erforderlich, um diese Einheiten zu schützen bzw. die Flucht- und Rettung zu er-
möglichen.
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5.4 Abschaltung/ Erdung der Fahrstromanlagen
Bezug: u.a. Konzernrichtlinie (KoRiL) 123, DB Station&Service: MP02-05-A01
Die Bahnerdung der Oberleitung dient der Abwehr einer bahntypischen Gefahr und ist daher
Aufgabe der Deutschen Bahn AG. Für die Sicherstellung der Bahnerdung ist der Notfallmanager
verantwortlich.
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6 Einsatzwert der örtlich zuständigen Feuerwehr
Die örtlich zuständige Feuerwehr ist die Freiwillige Feuerwehr Donaueschingen. Die Hilfsfrist be-
trägt im Einzelnen:
Alarmierungszeit
Die telefonische Alarmierung wird i.d.R. unter der Nummer 112 erfolgen. Daher wird die Alarmie-
rungszeit ca. ½ Minute dauern.
Ausrückzeit
Bei der freiwilligen Feuerwehr Donaueschingen beträgt die Ausrückzeit durchschnittlich 5-10 Minu-
ten.
Anfahrtszeit
Die Entfernung zwischen Feuerwehr und Empfangsgebäude beträgt ca. 1,4 km. Bei einer anzu-
nehmenden Geschwindigkeit vom 30 km/h beträgt die Anfahrtszeit ca. 4 Minuten.
Die Hilfsfrist beträgt in der Summe mindestens ca. 11 – 15 Minuten, aufgrund der Meldezeit kann
die Hilfsfrist durchaus erheblich länger dauern. Es ist beim Eintreffen der Feuerwehr, je nach
Brandszenario, durchaus mit einem Vollbrand zu rechnen.
Meldezeit
Die freiwillige Feuerwehr wird nicht durch eine automatische Brandmeldeanlage alarmiert, sondern
durch einen Telefonanruf von Gebäudenutzern bzw. Personen. Welche den Brand entdecken und
alarmieren. Daher ist mit einer Meldezeit von mindestens 5 Minuten zu rechnen. Bei einem
Schwelbrand in den Technikräumen, die i.d.R. selten betreten werden, kann die Meldezeit erheb-
lich länger sein.
Nach den Öffnungszeiten bzw. in der Nacht ist mit erheblich längeren Meldezeiten zu rechnen, da
das Gebäude nicht unter Beobachtung steht.
Die Feuerwehr ist u.a. imstande Brände von empfindlichen elektrotechnischen Anlagen zu lö-
schen. Die Standardausrüstung der Feuerwehr ist für wirksame Löschmaßnahmen und Rettungs-
maßnahmen (z.B. tragbare Leitern), auch im Hinblick auf die Hilfsfrist, geeignet.
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7 Baulicher Brandschutz
7.1 Brand- und Brandbekämpfungsabschnitte
7.1.1 Brandabschnitte
Das Empfangsgebäude ist ca. 60 Meter lang. Innerhalb ausgedehnter Gebäude sind in Abständen
von höchstens 40 m Brandwände zu errichten. Größere Abstände sind zuzulassen, wenn die Nut-
zung des Gebäudes dies erfordert und keine Bedenken wegen des Brandschutzes bestehen.
Aufgrund der Gebäudelänge ist eine Brandwand erforderlich.
Hier wird von den baurechtlichen Anforderungen abgewichen
Abweichung 7.1-1: Auf eine Brandwand wird verzichtet
BEZUG: § 7 Brandwände, Abs. 1, Satz 2
SOLL:
Brandwände sind erforderlich als innere Brandwand zur Unterteilung ausgedehnter Gebäude in
Abständen von nicht mehr als 40 m.
IST:
Aufgrund der Gebäudestruktur des Bahnhofgebäudes wird auf eine Brandwand verzichtet.
BEURTEILUNG/ KOMPENSATION:
Es bestehen aus Sicht des Brandschutzes jedoch keine Bedenken.
Begründung:
• Die Grundfläche der baulichen Anlage ist wesentlich geringer als die maximal zulässige Brand-
abschnittsfläche (1.600 qm), sodass ein Brandszenario für die Einsatzkräfte beherrschbar ist.
• Die Gebäudetiefe ist gering (ca. 12 m), sodass ein rascher Zugang zum Brandszenario, für ge-
eignete Löschmaßnahmen, möglich ist
• Die Empfangshalle verhindert mit der geringen Brandlast und der Breite von ca. 5 Meter in
ausreichendem Maß eine Brandausbreitung. Voraussetzung: Es dürfen keine Brandlasten,
bspw. Stelen, Fahrkartenautomaten, zwischen dem Eingang des Buch-/ Presseladens und der
Verkaufstheke der Bäckerei vorhanden sein. Stelen, Fahrkartenautomaten, etc. sind gesondert
zu beurteilen.
• Es sind die Trennwände zwischen den Nutzungseinheiten ausreichend, welche jedoch min-
destens feuerhemmend ausgeführt sein müssen.
• Eine erhöhte Gefährdung der Gebäudenutzer ist auch aufgrund der kurzen Flucht- und Ret-
tungswege nicht zu erwarten.
7.1.2 Brandbekämpfungsabschnitte
Nicht vorhanden und nicht erforderlich
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7.2 Rauchabschnitte
Rauchabschnitte innerhalb von notwendigen Fluren sind hier nicht vorhanden und nicht erforder-
lich. Die Nutzungseinheiten selbst bilden Rauchabschnitte (Ausnahme: an die Empfangshalle an-
grenzenden Nutzungseinheiten (Buch- und Presseladen, Backshop). Hier werden jedoch aufgrund
der kurzen Flucht- und Rettungswege keine weiteren brandschutztechnischen Maßnahmen gefor-
dert.
7.3 Anforderungen an einzelne Bauteile hinsichtlich des Brandschutzes
7.3.1 Tragende und aussteifende Wände, Pfeiler und Stützen
Bezug: u.a. LBO-AVO § 5
Innenliegende, tragende Wände sind im Untergeschoss feuerbeständig und in den oberen Ge-
schossen feuerhemmend herzustellen. Aufgrund der Massivbauweise ist davon auszugehen, dass
die tragenden Wände die Anforderung erfüllen.
Räume mit erheblicher Brandgefahr nach § 6 LBO-AVO sind in diesem Gebäude nicht vorhanden,
sodass eine feuerhemmende Abtrennung für ausreichend angesehen wird. Dies betrifft Raumnr.
30 und 018-020
Bei genehmigungspflichtigen Umbauten oder Nutzungsänderungen, etc. ist ein Nachweis für die
tatsächlich vorhandene Feuerwiderstandsklasse zu erbringen. Bei Nichteinhaltung der o.g. Anfor-
derungen sind die Wände zu ertüchtigen.
7.3.2 Raumabschließende Bauteile/ Trennwände
Bezug: u.a. LBO-BW § 26, LBO-AVO § 7
Folgende Bereiche müssen brandschutztechnisch mindestens feuerhemmend abgetrennt sein:
Hauptgebäude
Feuerbeständige Abtrennung
Untergeschoss (Abtrennung erfolgt im Erdgeschoss, siehe Treppenräume)
Feuerhemmende Abtrennung
Treppenraum 1 und 2 (Erdgeschoss + Obergeschoss)
Empfangshalle (011), Büros (012/ 013), Servicecenter (015), WC-Räume
Fahrdienstleitung (014) inkl. DB-Technik (Elektroverteilung)
Gaststätte mit Küche, Gasträumen, WC-Räumen, Lagerraum (001 – 010)
Relaisraum mit Vorraum (019/ 020)
Lagerraum (016)
Aufenthaltsraum (021, 022), da eigene Nutzungseinheit und zu Ruhezwecken genutzt
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Innerhalb des Buch- und Presseladenbereiches sind keine weiteren brandschutztechnischen Ab-
trennungen erforderlich.
Der brandschutztechnische Raumabschluß des Buch- und Presseladens, der Empfangshalle und
des Backshops sind aufgrund der offenen Verbindung nicht gegeben.
Hier wird von den baurechtlichen Anforderungen abgewichen
Abweichung 7.3-1: kein brandschutztechnischer Raumabschluß vorhanden
BEZUG: LBO-AVO § 6 Trennwände, Abs. 1, Satz 1
SOLL:
Trennwände sind erforderlich zwischen Nutzungseinheiten sowie zwischen Nutzungseinheiten und
anders genutzten Räumen, ausgenommen notwendigen Fluren
IST:
Zwischen den Nutzungseinheiten Backshop, Empfangshalle und Buch- und Presseladen sind
keine Trennwände für einen brandschutztechnischen Raumabschluß geplant
BEURTEILUNG/ KOMPENSATION:
Aus Sicht des Brandschutzes bestehen keine Bedenken, weil folgende Aspekte erfüllt werden:
• Sehr kurze Flucht- und Rettungswege aus den Nutzungseinheiten, sodass die Gebäudenutzer
auf schnellstem Wege das Gebäude verlassen können
• Offene und durchgängige Sichtverbindungen zwischen den Nutzungseinheiten vorhanden, so-
dass die Gebäudenutzer einen Entstehungsbrand rechtzeitig entdecken können
• Große Rauchableitungsflächen (Fenster, Schiebetüren) vorhanden, sodass die Einsatzkräfte
im Brandereignisfall ausreichende Sichtverbindungen herstellen können
• Kleine Grundfläche (<< 1.600 m2) für geeignete Löschmaßnahmen der Feuerwehr
• Empfangshalle mit geringer Brandlast und ausreichender Breite (ca. 5 Meter)
An sonstige nichttragende Innenwände in den Nutzungseinheiten werden keine brandschutztech-
nischen Anforderungen gestellt, soweit im Konzept nicht anders gefordert.
7.3.3 Außenwände/ Außenwandkonstruktionen
Bezug: u.a. LBO-BW § 26 Abs. 1, LBO-AVO § 6
Nichttragende Außenwände und nichttragende Teile tragender Außenwände müssen aus
nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.
Oberflächen von Außenwänden sowie Außenwandbekleidungen müssen aufgrund der Ge-
bäudeklasse 3 keine brandschutztechnischen Anforderungen erfüllen.
Die tragenden Außenwände bestehen aus verputztem Mauerwerk.
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BrandschutzkonzeptDonaueschingen Seite 33
127_BSK-DO.docx Seite 33 von 62
An die tragenden Außenwände werden keine weiteren brandschutztechnischen Anforderungen
gestellt, da der Abstand zu benachbarten Gebäuden größer 5 Meter beträgt.
7.3.4 Decken
Bezug: u.a. LBO-AVO § 5
Im Untergeschoss der Gebäudeklasse 3 müssen tragende Decken feuerbeständig (F90-AB) sein.
Aufgrund der Massivbauweise ist davon auszugehen, dass die tragenden Decken die Anforderung
erfüllen.
Im Erdgeschoss und im Obergeschoss sind die tragenden Wände und Decken augenscheinlich
feuerhemmend (F30-A).
7.3.5 Unterdecken in Flucht- und Rettungswegen
Da brandschutztechnisch relevante Unterdecken im Objekt nicht vorhanden sind, ist die Betrach-
tung im Rahmen dieses Brandschutzkonzeptes nicht relevant
7.3.6 Dächer
Bezug: u.a. LBO-BW § 27 Abs. 1, LBO-AVO § 9, DIN 4102-7
Die Bedachung/ Dachdeckung besteht aus Ziegel. Daher ist das Dach eine harte Bedachung nach
DIN 4102-7.
In der Trennwand des nordwestlich stehenden höheren Gebäudeteils sind oberhalb des Daches
des niedrigeren Gebäudeteils Fenster eingebaut.
Abbildung 7.3-1: Fenster in der Außenwand über Bauteil Mitte
Diese abgebildeten Fenster befinden sich an der Außenwand, welche eine Trennwand zwischen
Nutzungseinheiten darstellt. Aufgrund dieser Fenster besteht ein Brandüberschlagspotential vom
Erdgeschoss (Service Center, Büros) zum Obergeschoss (Wohnung, z.Zt. leerstehend).
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BrandschutzkonzeptDonaueschingen Seite 34
127_BSK-DO.docx Seite 34 von 62
Es bestehen folgende Lösungsmöglichkeiten:
Aufgrund der Raumnutzung (Abstellraum, WC) können diese Wandöffnungen fachgerecht ge-
schlossen werden ODER
Abweichung 7.3-2: Fenster ohne brandschutztechnische Anforderungen
BEZUG: LBO-AVO § 6 Trennwände, Abs. 4
SOLL:
Öffnungen in Trennwänden (hier zwischen Nutzungseinheiten) sind nur zulässig, wenn sie auf
die für die Nutzung erforderliche Zahl und Größe beschränkt sind. Sie müssen feuerhem-
mende und selbstschließende Abschlüsse haben.
IST:
Das Fenster in der Außenwand erfüllt keine brandschutztechnischen Anforderungen
BEURTEILUNG/ KOMPENSATION:
Aus Sicht des Brandschutzes bestehen keine Bedenken, wenn folgende Aspekte erfüllt werden:
• Sollten diese Wandöffnungen beibehalten werden, so muss für eine frühzeitige Alarmierung
der Wohnungsnutzer (wenn Wohnung nicht leer steht) gesorgt werden.
Dies muss dann durch funkvernetzte Rauchwarnmelder umgesetzt werden. Das bedeutet,
dass bei Nutzung der Wohnung funkvernetzte Rauchwarnmelder in folgenden Räumen instal-
liert werden müssen:
o Erdgeschoss: Buch- und Presseladen, DB Vertrieb
o Obergeschoss: Flur (101)
7.3.7 Systemböden
Bezug: u.a. MSysBöR
Da brandschutztechnisch relevante Systemböden im Objekt nicht vorhanden sind, ist die Betrach-
tung im Rahmen dieses Brandschutzkonzeptes nicht relevant
7.4 Bauprodukte in/ an raumabschließenden Bauteilen
Bezug: u.a. LBO-AVO § 14
7.4.1 Brandschutztüren
Folgende Türen sind mindestens feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend auszuführen:
Nr. Geschoss Standort SOLL IST
1 UG Heizraum (Ost) DS T30-RS
2 UG Heizraum (West) DS T30-RS
3 UG Heizraum (West) T30 T30
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BrandschutzkonzeptDonaueschingen Seite 35
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Nr. Geschoss Standort SOLL IST
4 EG Zugang Kellertreppen (TR2 & TR1) T30-RS T30-RS
5 EG Aufenthaltsraum (021) – Treppenraum TR2 T30-RS T30-RS
6 EG Zugang Fahrdienstleiter T30 Neu
7 EG Zugang Elektroverteilung T30 Neu
7.4.2 Rauchschutztüren/ dichtschließende Türen
Bezug: u.a. LBO-AVO § 14, DIN 18095-1
Nr. Geschoss Standort SOLL IST
1 OG Zugang Wohnung D D
Anforderungen an Türen sowie Feuer-/ Rauchschutzabschlüsse
Definition dichtschließend: - das Türbblatt muss einfach gefälzt oder stumpf in eine Zarge mit dreiseitig umlaufender Dichtung ein-schlagen ODER- das Türbblatt muss zweifach gefälzt in eine Zarge ohne dreiseitig umlaufender Dichtung einschlagen- die Türen dürfen am Boden einen offenen Luftspalt haben- Verglasungen in diesen Türen sind zulässig- ein Verwendbarkeitsnachweises ist nicht erforderlich
Definition vollwandig: - Eine Tür darf keine „Hohlräume“, also keine Röhrenspan oder Wabeneinlage, haben.- Eine Türe darf keine "Durchbrüche" (z.B. Briefschlitz) haben
Als vollwandig gelten beispielsweise:- Türblätter in einer durchgehenden Dicke von mindestens 4 cm ohne Hohlräume- Türblätter aus Glasflächen - Türblätter mit Glasflächen aus Drahtglas
Türblätter mit Ausführung als Röhrenspan oder Wabeneinlage sind nicht vollwandig
Notausgänge, die aus Sicherheitsgründen verschlossen sein müssen, müssen dennoch von innen stets zugänglich und zu öffnen sein. Gegebenenfalls muss ein Panikschloss oder eine Fluchtwegsteuerung eingebaut werden.
Türen zu Räumen mit besonderen Brandlasten oder Technikräume sind derart von außen zu kennzeich-nen, dass die Nutzung der Räume klar ersichtlich ist.
Die Türen der jeweiligen Rettungswege müssen jederzeit von innen leicht und in voller Breite geöffnet werden können
Schiebetüren und -tore sind in Rettungswegen unzulässig; dies gilt nicht für automatische Schiebetüren, die die Rettungswege nicht beeinträchtigen
Brand-/ Rauchschutztüren sind mit der Kennzeichnung der bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Nach-weis der Güteüberwachung zu versehen. Das Kennzeichnungsschild muss an den Brandschutztüren dauerhaft, durch Schweißen oder Nieten, angebracht werden.
absenkbare Rauchschutzleisten müssen bei geschlossener Türe auf einer glatten Bodenoberfläche eben aufliegen
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Anforderungen an Türen sowie Feuer-/ Rauchschutzabschlüsse
Die Schlüssellöcher bei Rauchschutztüren nach DIN 18095 müssen geschlossen sein (ggfs. Blindzylinder einsetzen)
Feuerschutz- oder Rauchabschlüssen dürfen nicht verkeilt oder durch andere Gegenstände am Schließ-vorgang gehindert werden.
Hinweis für Betreiber: Feuerschutz- oder Rauchabschlüsse sind regelmäßig, mindestens jedoch 1 x jährlich oder nach Herstel-lerangaben auf ordnungsgemäßen Zustand und Funktion durch eine sachkundige Person zu prüfen
7.4.3 Bauaufsichtlich zugelassene Feststelleinrichtungen
Bauaufsichtlich zugelassene Feststellanlagen können aus betrieblichen Gründen eingebaut wer-
den.
Anforderungen an Feststellanlagen
Brandschutz-/ Rauchschutztüren sind stets geschlossen zu halten.
Türen, die selbstschließend sein müssen, dürfen offengehalten werden, wenn sie baurechtlich zugelassene Einrichtungen haben, die bei Raucheinwirkung ein selbsttätiges Schließen der Türen bewirken. Sie müssen auch von Hand geschlossen werden können.Das unzulässige Offenhalten von Türen mit Keilen, Ketten, Feuerlöscher, etc. ist grob fahrlässig!
Werden Handtaster zum Auslösen der Feststellanlagen verwendet bzw. gemäß baurechtlicher Zulassungbenötigt, sind diese rot zu kennzeichnen und mit der Aufschrift „Türe schließen“ zu versehen.
Hinweis für Betreiber: Feststellanlagen sind regelmäßig, mindestens jedoch alle 3 Monate oder nach Herstellerangaben (gemäß bauaufsichtlichem Nachweis) auf ordnungsgemäßen Zustand und Funktion durch eine sachkundige Per-son zu prüfen (DIN 14637, 2008-01)
7.4.4 Lichtkuppeln und Lichtbänder
Da brandschutztechnisch relevante Lichtkuppeln und Lichtbänder im Objekt nicht vorhanden sind,
ist die Betrachtung im Rahmen dieses Brandschutzkonzeptes nicht relevant
7.4.5 Verglasungen
Aufgrund der in Pkt. 7.3.2 dargestellten Situation des brandschutztechnischen Raumabschlusses
wird an die Verglasung des Buch-/ Presseladens (Trennwand bzw. Eingangsbereich) keine Anfor-
derungen gestellt.
Da brandschutztechnisch weitere relevante Verglasungen im Objekt nicht vorhanden sind, ist die
Betrachtung im Rahmen dieses Brandschutzkonzeptes nicht relevant
7.4.6 Verkleidungen für Wände und Decken
Da brandschutztechnisch relevante Verkleidungen von Wänden im Objekt nicht vorhanden sind,
ist die Betrachtung im Rahmen dieses Brandschutzkonzeptes nicht relevant.
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BrandschutzkonzeptDonaueschingen Seite 37
127_BSK-DO.docx Seite 37 von 62
Die Wände und Decken bestehen aus Mauerwerk bzw. Stahlbeton.
7.4.7 Dämmschichten
Da brandschutztechnisch relevante Dämmschichten im Objekt nicht vorhanden sind, ist die Be-
trachtung im Rahmen dieses Brandschutzkonzeptes nicht relevant.
7.4.8 Dehnungsfugen
Da brandschutztechnisch relevante Dehnungsfugen im Objekt nicht vorhanden sind, ist die Be-
trachtung im Rahmen dieses Brandschutzkonzeptes nicht relevant
7.4.9 Schottungen
Bezug: u.a. LAR-BW
Die Leitungsanlagenrichtlinie ist in der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten. Abweichungen von
den eingeführten technischen Baubestimmungen sind auf Grundlage der LBO-BW möglich, wenn
die Gleichwertigkeit der Lösung durch den Ersteller gegenüber dem Konzeptersteller und der un-
teren Bauaufsicht nachgewiesen wird.
Wand- und Deckendurchführungen sind bei Feuerwiderstandsanforderungen in der Qualität der
Wand/ Decke abzuschotten. Dabei können Erleichterungen gemäß Leitungsanlagenrichtlinie ge-
stattet werden.
Die Wand- und Deckendurchführungen sind regelmäßig zu prüfen und ggfs. fachgerecht gemäß
den Anforderungen der Leitungsanlagenrichtlinie geschlossen werden.
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BrandschutzkonzeptDonaueschingen Seite 38
127_BSK-DO.docx Seite 38 von 62
8 Rettungswegkonzept
8.1 Rettungswegführung
Bezug: u.a. LBO § 15 Abs. 3, LBO-AVO § 11, LB1-AVO § 12
Die Rettungswege im Gebäude sind:
Raumbezeichnung 1. Rettungswegmöglichkeiten Lauflänge (ca.)
Empfangsgebäude
UG Aus den Kellerräumen 2. Nur über Treppen ins Erdgeschoss < 15 Meter
EG Gaststätte 1. Über Flur (006) direkt ins Freie
2. Aus dem Gastraum (004) direkt ins Freie
3. Aus dem Gastraum (010) über Empfangshalle ins Freie
ca. 12 Meter
7 Meter
ca. 10 Meter
EG Backshop 1. 2 x Ausgänge (Empfangshalle) direkt ins Freie
2. Nicht erforderlich (Stichweg < 10 Meter zuläs-sig)
< 15 Meter
EG Empfangshalle 1. Haupteingang (Bahnhofstrasse)
2. Haupteingang (Bahnsteig 1)
< 10 Meter
< 10 Meter
EG Fahrdienst 1. Ausgang direkt ins Freie
2. Über Presse- und Buchladen – Empfangshalle – Ausgang ins Freie
ca. 8 Meter
ca. 25 Meter
EG Aufenthaltsraum 1. Über Treppenraum (TR2) ins Freie
2. Über Lager (016) ins Freie
ca. 15 Meter
ca. 15 Meter
EG Presse- und Buchladen 1. Über Empfangshalle ins Freie
2. Über Treppenraum (TR2) ins Freie
ca. 25 Meter
ca. 15 Meter
EG DB Arbeitsraum 1. Ausgang direkt ins Freie
2. Nicht erforderlich (kein Aufenthaltsraum)
ca. 5 Meter
EG DB Technik 1. Über Presse- und Buchladen – Empfangshalle – Ausgang direkt ins Freie
2. Nicht erforderlich (kein Aufenthaltsraum)
ca. 25 Meter
EG Relaisraum 1. Ausgang direkt ins Freie
2. Nicht erforderlich (kein Aufenthaltsraum)
< 10 Meter
OG Wohnung 1. Über Treppenraum (TR2) ins Freie
2. Fenster als anleiterbare Stelle der Feuerwehr
ca. 25 Meter
ca. 5 Meter
Bahnsteige
EG Gleis 1 1. mehrere niveaugleiche Abgänge ---
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BrandschutzkonzeptDonaueschingen Seite 39
127_BSK-DO.docx Seite 39 von 62
Raumbezeichnung 1. Rettungswegmöglichkeiten Lauflänge (ca.)
EG Gleis 2/3 und 4/5 1. sicherer Bereich auf dem Bahnsteig
2. über Personenunterführung
- zum Bahnsteig 1 oder
- zur Bahnhofstrasse oder
- zur Friedrich-Ebert-Strasse
---
---
Hinweis zum Raum Nr. 011 (Personal/ Lager) zur Flucht- und Rettungswegsituation:
Der Raum ist ein gefangener Raum. Um eine rechtzeitige Selbstrettung zu gewährleisten, sind fol-
gende Aspekte zu erfüllen:
• Sichtverbindung zur Spülküche
• Einweisung des Personals, dass im Brandereignisfall die Mitarbeiter im Aufenthaltsraum durch
Zuruf zu alarmieren sind
8.2 Personenstromanalyse
Bezug: IVE-Nachweis
Bahnsteig 1:
Der Bahnsteig 1 (Außenbahnsteig) hat 3 Abgänge.
In den für den IST-Zustand erstellten IVE-Nachweis wurde für die Rettungswegmöglichkeiten Fol-
gendes festgestellt:
Rettungszeit Risikostufe Fazit/ Maßnahme zur Risikominderung
540 sec. tolerabel keine
Gemäß IVE-Nachweis/ Festlegung aus dem Maßnahmenblatt (IVE) verfügt der Bahnsteig somit
über ausreichend dimensionierte Rettungsmöglichkeiten. Maßnahmen zur Risikominderung sind
nicht erforderlich.
Bahnsteig 2/3:
Der Bahnsteig 2/3 (Mittelbahnsteig) hat 1 Abgang in die Personenunterführung.
In dem für den IST-Zustand erstellten IVE-Nachweis wurde für die Rettungswegmöglichkeiten fol-
gendes festgestellt:
Rettungszeit Risikostufe Fazit/ Maßnahme zur Risikominderung
540 sec. intolerabel Weitere Maßnahmen erforderlich:
Es ist ein sicherer Bereich für 59 Personen auszuweisen
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BrandschutzkonzeptDonaueschingen Seite 40
127_BSK-DO.docx Seite 40 von 62
Gemäß IVE-Nachweis/ Festlegung aus dem Maßnahmenblatt (IVE) verfügt der Bahnsteig somit
nicht über ausreichend dimensionierte Rettungsmöglichkeiten. Maßnahmen zur Risikominderung
sind erforderlich.
Bahnsteig 4/5:
Der Bahnsteig 4/5 (Außenbahnsteig) hat 1 Abgang in die Personenunterführung.
In den für den IST-Zustand erstellten IVE-Nachweis wurde für die Rettungswegmöglichkeiten Fol-
gendes festgestellt:
Rettungszeit Risikostufe Fazit/ Maßnahme zur Risikominderung
540 sec. tolerabel keine
Gemäß IVE-Nachweis/ Festlegung aus dem Maßnahmenblatt (IVE) verfügt der Bahnsteig somit
über ausreichend dimensionierte Rettungsmöglichkeiten. Maßnahmen zur Risikominderung sind
nicht erforderlich.
8.2.1 Einholung und Ermittlung von Personenzahlen
Als Grundlage zur Ermittlung der Personenstromanalyse dient der IVE-Nachweis vom 04.06.2013.
Die Evakuierungskapazität der Abgänge ist von Faktoren wie z.B. der Bahnsteig- und Rettungs-
wegbeleuchtung abhängig. Dadurch ergibt sich eine erforderliche Evakuierungszeit, die Grundlage
von erforderlichen Maßnahmen ist.
8.2.2 Evakuierung
Aus der Empfangshalle können die Reisenden über die o.g. Rettungswege direkt ins Freie gelan-
gen (Maximale Länge 10 Meter). Die Ausgangsbreiten betragen sowohl in Richtung Bahnsteig 1
als auch in Richtung Bahnhofsplatz ca. 2,00 Meter. Diese Ausgangsbreiten sind für eine Evakuie-
rung ausreichend.
Die maximal verfügbare Rettungswegbreite mit Ausgang direkt ins Freie (Empfangshalle) beträgt
ca. 4,00 Meter (2 Ausgänge).
Die Kapazitäten für das Verlassen des Bahnhofsgeländes (Abgänge Bahnsteig Gleis 1) in Rich-
tung Giebelseiten Ost/ West sowie P&R-Abgang beträgt lt. IVE 6.478 Personen.
Die Kapazität des Abgangs zur Personenunterführung beträgt laut IVE-Analyse 699 Personen.
Das Personenaufkommen beträgt für Bahnsteig Gleis 2/3 jedoch bis zu 759 Personen. Daher sind
weitere Maßnahmen zur Sicherung der Flucht- und Rettung erforderlich.
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Bahnsteig Gleis 1
Rettungswegmöglichkeiten tolerabel Rettungszeit = 540 Sekunden
keine weiteren Maßnahmen
Beleuchtung --- Gemäß TM 01/2012 keine Berücksichtigung; keine weiteren Maßnahmen
Bahnsteig Gleis 2/ 3
Rettungswegmöglichkeiten
Zusätzliche Maßnahme
tolerabel Rettungszeitzeit = 540 Sekunden =>
Sicheren Bereich für 59 Personen herstellen
Beleuchtung --- Gemäß TM 01/2012 keine Berücksichtigung; keine weiteren Maßnahmen
Bahnsteig Gleis 4/ 5
Rettungswegmöglichkeiten tolerabel Rettungszeit = 540 Sekunden
keine weiteren Maßnahmen
Beleuchtung --- Gemäß TM 01/2012 keine Berücksichtigung; keine weiteren Maßnahmen
Der Bahnsteig Gleis 2/3 ist lt. IVE-Nachweis ca. 245 Meter lang. Die Länge der Überdachung be-
trägt weit weniger als 50% der Bahnsteiglänge.
• Bereichsbreite: 5,90 Meter abzgl. 2 x 0,5 Meter (Mittelbahnsteig, gemäß EBA-Leitfaden, Pkt.
2.2) = 4,90 Meter
• Personendichte gemäß EBA-Leitfaden: 3 P/ m2
• Länge des Sicheren Bereiches: 59 [P]/ 3 [P/m2]/ 4,90 [m] = 4,0 Meter an beiden Bahnsteigen-
den
„Sichere Bereiche“ nach EBA-Leitfaden sind auf dem Bahnsteig Gleis 2/3 in ausreichender Größe
vorhanden.
8.2.3 Rauchfreihaltung
Bezug: u. a. LBO-AVO §11 Abs. 5, ArbStättVo Pkt. 2.3, MAutSchR
Bauliche Anlage Maßnahmen
Bahnsteige Keine weiteren Maßnahmen
Personenunterführung Keine weiteren Maßnahmen, da ausreichend Öffnungen (Treppen) vorhanden sind
Eingangshalle Zur Rauchableitung stehen zwei gegenüberliegende Schiebtüren zur Verfügung. Diese haben eine ausreichend große Fläche zur Rauch-ableitung
Buch- und Presseladen Im Buch- und Presseladen sind i.d.R. die Fenster (Straßenseite) durch Regale verstellt. Daher ist zu beachten, dass diese Fenster zu-gänglich und manuell öffenbar bleiben.
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Weiterhin besteht eine offene Verbindung zur Empfangshalle, so dass eine Rauchableitung auch durch die Halle erfolgen kann
Backshop Der Backshop wird über die Empfangshalle entraucht
Gaststätte Alle Räume der Gaststätte verfügen über ausreichende Rauchablei-tungsmöglichkeiten über Fenster und Türen
Wohnung Die Wohnung verfügt über ausreichende Rauchableitungsmöglich-keiten über Fenster und Türen
Treppenraum Der Treppenraum ist ein außenliegender Treppenraum mit öffenba-ren Fenstern im Obergeschoss
Für den Hauptpersonenstrom (Reisende) ist die Rettungswegsituation im Erdgeschoss aufgrund
der kurzen Rettungswege und der breiten Fluchtwegöffnungen als ausreichend zu bezeichnen.
8.3 Anforderungen an Rettungswege
Bezug: u.a. LBO-AVO; ArbStättVO Pkt. 2.3; M-AutSchR; LAR-BW
Die Ausgangstüren der Flucht- und Rettungswege im Empfangsgebäude entsprechend bzgl. der
lichten Breite den Anforderungen der LBO.
Die Schiebetüren in der Empfangshalle müssen für Flucht- und Rettungswege gemäß Muster-
Richtlinie über automatische Schiebtüren (Stand: 1997-12) zugelassen sein.
8.3.1 Flure/ Vorräume/ Schleusen
Es existieren keine notwendigen Flure, Schleusen oder Vorräume, welche feuerhemmend abge-
trennt werden müssen.
Der brandlastfreie Raum (017), vor Treppenraum 2, ist keine Schleuse, sondern Bestandteil des
Treppenraums. Die Türe zwischen diesem Vorraum und dem Treppenraum kann aus Sicht des
Brandschutzes entfallen.
8.3.2 Treppenräume
Für den Treppenraum (TR-2) gelten folgende Anforderungen:
Anforderungen an notwendige Treppenräume
LBO-AVO i.V. mit LBO-BW (Stand: 01.03.2010, zuletzt geändert am 11.11. 2014 (GBl. S. 501)§ 10 Treppen§ 11 Notwendige Treppenräume, Ausgänge
Merkmale Beschreibung
Höhe < 13 m
Standort außenliegend
Erschlossene Geschosse 1. Untergeschoss – Erdgeschoss – 1. Obergeschoss
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(im Wesentlichen) Erschlossene Nutzungsein-heiten
Keller, Buch- und Presseladen, Aufenthaltsraum, Wohnung
Merkmale Anforderungen
Tragende Bauteile (Wände)FeuerhemmendHier: Oberlichter in der Trennwand zw. Wohnung und Treppenraum (Siehe Hinweis nach Tabelle)
Tragenden Teile notwendiger Treppen aus nichtbrennbaren Baustoffen oder feuerhemmend
Oberer Abschluß bis zur Dachhaut wird bis unter die Dachhaut geführt
Maximale Lauflänge (Erreichbarkeit)35 MeterHier: wird erfüllt
Merkmale Anforderungen
Verkleidungen von Decken und Wänden, inkl.Dämmstoffe
nicht brennbar (A)hier: wird erfüllt, Wände nicht verkleidet, verputzt
Bodenbelägemind. schwer entflammbar (B1)hier: wird erfüllt, Stufen bestehen aus Steinmaterial
Öffnungen zu KellergeschossenT30-RSHier: erfüllt, Zugang zum Keller hat Feuerschutzab-schluss
Öffnungen zu nicht ausgebauten DachräumenT30-RSHier: Nicht erforderlich, da keine nicht ausgebauten Dachräume vorhanden sind
Öffnungen zu Werkstätten, Läden, Lager- und ähnlichen Räumen
T30-RSHier: nicht vorhanden
Öffnungen zu Räumen und Nutzungseinhei-ten mit einer Fläche von mehr als 200 m² Brutto-Grundfläche, ausgenommen Wohnun-gen
T30-RSHier: Zugang zum Buch- und Presseladen muss eine T30-RS Türe seinZugang zum Aufenthaltsraum hat T30-RS im Bestand
Öffnungen zu WohnungenDHier: erfüllt
Öffnungen zu notwendigen FlurenRSHier: keine notwendigen Flure vorhanden
Innenliegende Treppenräume (Gebäude > 13 Meter Höhe)
SicherheitsbeleuchtungHier: nicht erforderlich
Rauchableitung (außenliegender Treppen-raum)
öffenbare Fenster in jedem Geschoss mit einem freien Öff-nungsquerschnitt von mind. 0,5 m2
Hier: erfüllt, EG: Türe; OG: öffenbare Fenster
Rauchableitung (innenliegender Treppen-raum)
Rauchableitungsöffnung im Dach mit einem freien Öff-nungsquerschnitt von mind. 1,0 m2
Rauchableitung (Treppenräume in Gebäude > 13 Meter Höhe)
Rauchableitungsöffnung im Dach mit einem freien Öff-nungsquerschnitt von mind. 1,0 m2
Allgemeine AnforderungenTreppenräume müssen grundsätzlich brandlastfrei gehal-ten werden.
DefinitionTrennwände aus Gipskarton können nicht durch die Wär-medämmung weiter nach oben geführt werden, da der Gipskarton ansonsten in den Taupunktbereich gerät und
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BrandschutzkonzeptDonaueschingen Seite 44
127_BSK-DO.docx Seite 44 von 62
Hinweis zum Oberlicht in der Trennwand zwischen Wohnung und Treppenraum
Die Wohnung ist zurzeit leerstehend, daher besteht zurzeit kein Handlungsbedarf, da eine Gefähr-
dung der Gebäudenutzer im Erdgeschoss durch ein Brandereignis in der Wohnung auszuschlie-
ßen ist. Des Weiteren ist die Wohnung frei von Brandentstehungspotentialen (z.B. stromlos).
Wird die Wohnung vermietet, muss das Oberlicht die baurechtlichen Anforderungen erfüllen, wo-
bei aufgrund der Höhe (> 1,80 m) auf eine F30-Verglasung verzichtet wird und lediglich G30-Ver-
glasung eingebaut werden kann.
8.3.3 Sicherheitstreppenräume
Nicht vorhanden und keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
8.4 Kennzeichnung der Rettungswege/ Rettungswegleitsystem
Bezug: ASR A2.3, Pkt. 7, Abs. 2
In den Flucht- und Rettungswegen werden lang anhaltend nachleuchtende Hinweisschilder ange-
bracht. Die Orte der Kennzeichnungen sind
• die Türen ins Freie
• in den Treppenräumen auf jeder Geschossebene
• im Buch- und Presseladen insoweit, dass keine Sichtverbindung zu den Ausgängen besteht
und darauf durch Flucht- und Rettungswegkennzeichnen hingewiesen werden muss
Auf hinterleuchtete Flucht- und Rettungskennzeichen wird bspw. im Buch- und Presseladen ver-
zichtet, weil die Gänge zwischen den Bücherregalen ausreichend breit sind und nicht durch Ver-
kaufsartikel oder anderes Lagermaterial verstellt werden dürfen. Des Weiteren sind die Zugänge
zur Empfangshalle sehr großzügig bemessen, so dass ein gefahrloses Verlassen des Raums,
auch aufgrund der großen Fenster- und Türflächen möglich ist.
Schaden nehmen kann. Daher ist die Decken des Trep-penraum ebenfalls mit Brandschutzanforderungen auszu-führen
Leitungsanlagen in Sicherheitstreppenräumen
In Sicherheitstreppenräumen und in Räumen zwischen Si-cherheitstreppenräumen und Ausgängen ins Freie sind nur Leitungsanlagen zulässig, die ausschließlich der unmittel-baren Versorgung dieser Räume oder der Brandbekämp-fung dienen (M-LAR, Pkt. 3.1.3)
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9 Fördertechnik
9.1 Personenaufzüge
Für den barrierefreien Zugang der Bahnsteige 1 – 3 sind Personenaufzüge vorgesehen.
An diese Aufzüge werden keine brandschutztechnischen Anforderungen gestellt, weil:
1. diese im Außenbereich stehen und lediglich die Personenunterführung mit den ebenerdigen
Bahnsteigen verbinden
2. die Flucht- und Rettungswegbreiten der Personenunterführung nicht beeinträchtigen
3. eine Brandfallsteuerung für ein Brandereignisfall auf den Bahnsteigen nicht erforderlich ist
4. diese Aufzüge nicht zur Personenevakuierung der Bahnsteige verwendet werden dürfen
9.2 Feuerwehraufzüge
Nicht vorhanden und nicht erforderlich.
9.3 Lastenaufzüge
Nicht vorhanden
9.4 Fahrsteige/ Fahrtreppen
Nicht vorhanden
9.5 Förderbänder
Nicht vorhanden
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BrandschutzkonzeptDonaueschingen Seite 46
127_BSK-DO.docx Seite 46 von 62
10 Elektrische Leitungen und Anlagen
10.1 Elektrische Leitungen
Bezug: u.a. LBO-AVO §15; LAR-BW
Die Muster-Leitungsanlagenrichtlinie ist in der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten. Abweichun-
gen von den eingeführten technischen Baubestimmungen sind auf Grundlage der LBO-BW mög-
lich, wenn die Gleichwertigkeit der Lösung durch den Ersteller gegenüber dem Konzeptersteller
und der unteren Bauaufsicht nachgewiesen wird.
Wand- und Deckendurchführungen sind bei Feuerwiderstandsanforderungen in der Qualität der
Wand/Decke abzuschotten. Dabei können Erleichterungen gemäß Leitungsanlagenrichtlinie ge-
stattet werden.
Es sind insbesondere im Kellerbereich eine erhebliche Anzahl von fehlerhaften Wand- und De-
ckendurchführungen vorhanden. Diese sind zu prüfen und fachgerecht zu schließen. Ein zentrales
Management der Wand- und Deckendurchführungen ist im organisatorischen Brandschutz zu in-
tegrieren.
An Kabeltrassen werden keine brandschutztechnischen Anforderungen gestellt, da keine Leitun-
gen mit Anforderungen an den Funktionserhalt vorhanden sind bzw. gefordert werden.
Installationsschächte sind nicht vorhanden.
10.1.1 Funktionserhalt elektrischer Leitungen
Das Verlegen von Leitungen mit Funktionserhalt kann entfallen, da keine sicherheitstechnischen
Anlagen installiert werden, bei denen eine Verlegung der Leitungen im Funktionserhalt notwendig
ist.
10.2 Elektrische Anlagen
10.2.1 Strom- und Ersatzstrommaßnahmen
Da keine sicherheitstechnischen Einrichtungen mit der Anforderungen einer Ersatzstrommaß-
nahme im Objekt vorhanden sind, ist die Betrachtung im Rahmen dieses Brandschutzkonzeptes
nicht relevant.
10.2.2 Notbeleuchtung
10.2.2.1 Sicherheitsnotbeleuchtung
Im Gebäude befindet sich keine Sicherheitsnotbeleuchtung. Dies ist in diesem Gebäude aufgrund:
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BrandschutzkonzeptDonaueschingen Seite 47
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• der geringen Personenanzahl und
• der ausreichenden Flucht- und Rettungswegsituation (Lauflänge, Breite)
auch nicht erforderlich.
10.2.2.2 Ersatzbeleuchtung
Eine Ersatzbeleuchtung erscheint brandschutztechnisch für die betrachtete Personenverkehrsan-
lage nicht notwendig. Die Vorhaltung einer Ersatzbeleuchtung obliegt dem Betreiber und ist nicht
durch den Konzeptersteller festzulegen.
10.2.3 Blitzschutz
Bezug: u.a. LBO §15
Das Gebäude ist gemäß VdS 2010 in die Schutzklasse III einzuordnen.
Zum Schutz gegen Zerstörung der elektrischen und elektronischen Systemen (insbesondere im
Fahrdienstraum) Maßnahmen zum Überspannungsschutz erforderlich (Überspannungsschutz).
Blitzschutzmaßnahmen zum äußeren Blitzschutz sind an dem Gebäude erkennbar.
Der Blitzschutz wird regelmäßig geprüft.
10.3 Telekommunikations- und Informationstechnische Anlagen
Da keine entsprechende Anlage im Objekt vorhanden ist, ist die Betrachtung im Rahmen dieses
Brandschutzkonzeptes nicht relevant.
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11 Heizung, Lüftung, Sanitär
11.1 Heizung
Es gelten lediglich die Anforderungen der LBO für Untergeschosse der Gebäudeklasse 3.
Feuerungsstätten in Donaueschingen:
Die Heizung in den Gebäuden wird mit Gas betrieben.
Gemäß der Feuerungsverordnung 2012-01 sind Räume, in denen die Brennwerttechnik für flüs-
sige oder gasförmige Brennstoffe steht, lediglich Aufstellräume von Feuerstätten. Diese haben fol-
gende Anforderungen (für mehr als 50 kW):
• Sie dürfen nicht anderweitig genutzt werden, ausgenommen zur Aufstellung von Wärmepum-
pen Blockheizkraftwerken und ortsfesten Verbrennungsmotoren sowie zur Lagerung von
Brennstoffen
• sie dürfen gegenüber anderen Räumen keine Öffnungen ausgenommen Öffnungen für Türen,
haben
• die Türen zu diesen Räumen müssen mindestens dicht- und selbstschließend sein
• die Räume müssen gelüftet werden können.
Da sich in diesen Räumen keine Heizöllagertanks befinden, sind keine weiteren brandschutztech-
nischen Anforderungen erforderlich.
11.2 Lüftung
Eine Lüftungsanlage ist im Empfangsgebäude nicht vorhanden.
Für die Abluftleitungen der Küche werden keine weiteren Maßnahmen erforderlich, da diese aus
nicht brennbarem Material direkt nach außen geführt werden.
11.3 Sanitär
Querverweis: Kap. 10.1.4
Leitungen, die durch Wände und Decke mit Feuerwiderstandsanforderungen verlaufen, müssen in
der Qualität der Wand/ Decke abgeschottet werden. Keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
Bei genehmigungspflichtigen Umbauten oder Nutzungsänderungen, etc. ist ein Nachweis für die
tatsächlich vorhandene Feuerwiderstandsklasse zu erbringen. Bei Nichteinhaltung der o.g. Anfor-
derungen sind die Abschottungen fachgerecht auszuführen.
Heizraum / S & S 10196503 Heizung Bahnhof Brenner/Kessel 192,0 1989Heizraum / Gaststätte 10196504 Heizung EG Gaststätte Brenner/Kessel 36,0 1986Heizraum / Gaststätte 10276192 Gaswarmwasserspeicher 9,0 2003
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12 Anlagentechnischer Brandschutz
12.1 Notrufeinrichtungen
Eine brandschutztechnisch relevante Notrufeinrichtung ist im Objekt nicht vorhanden und nicht er-
forderlich. Daher ist die Betrachtung im Rahmen dieses Brandschutzkonzeptes nicht relevant und
nicht erforderlich.
12.2 Gefahrenmeldeanlagen
12.2.1 Brandmeldeanlage
Bezug: u.a. DIN VDE 0833-2, DIN 14675
Eine brandschutztechnisch relevante Brandmeldeanlage ist im Objekt nicht vorhanden und auf-
grund dieses Konzeptes nicht erforderlich. Daher ist die Betrachtung im Rahmen dieses Brand-
schutzkonzeptes nicht relevant und nicht erforderlich.
Es werden jedoch Rauchwarnmelder installiert. Diese sind auch nur dann erforderlich bzw. müs-
sen installiert werden, wenn die Wohnung vermietet wird bzw. diese nicht mehr leerstehend ist.
Folgende Anforderungen werden gestellt:
Anforderungen an Rauchwarnmelder
LBO-AVO i.V. mit LBO-BW (Stand: 01.03.2010, zuletzt geändert am 11.11. 2014 (GBl. S. 501)§ 15 Brandschutz, Abs. 7 (LBO-BW)
DIN 14676
Merkmale Anforderungen
Definition
Unter „Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung“ werden „Räume bzw. Raum-gruppen in wohnungsähnlicher Struktur“ verstanden. Dazu gehören z.B. Wohnungen, Wohnhäuser, Hotels, Pensionen o.Ä. mit weni-ger als 12 Gastbetten, Containerräume, Freizeitunterkünfte u.Ä., soziale Einrich-tungen wie Kindergärten, Schulen für diekeine bauaufsichtlichen Auflagen bestehen.
RauchmelderpflichtEinbau: Der Eigentümer der Wohnung/ der baulichen Anlage ist zum Einbau der Rauchwarnmelder verpflichtet
ÜberwachungsbereichRettungswege von Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen (LBO-BW § 15).
ÜberwachungsbereichEs sind mindestens Kinderzimmer, Schlafbereiche und Flure von Wohnungen zuüberwachen (DIN 14676, Pkt. 4.2)
ÜberwachungsbereichEs sind mindestens Schlafbereiche und Flure von Räumen mit wohnungsähnli-cher Nutzung zu überwachen (DIN 14676, Pkt. 4.3)
BetriebsbereitschaftDie Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird (LBO-BW § 15).
Betriebsbereitschaft
- Der Rauchwarnmelder muss an geeigneter Position an der Decke angebracht sein.- Die Raucheintrittsöffnungen dürfen nicht verstaubt, verschmutzt oder überklebtsein.
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BetriebsbereitschaftDie Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst (LBO-BW § 15)
BetriebsbereitschaftRauchmelder sind mindestens einmal jährlich entsprechend der Herstelleranlei-tung einer Funktionsprüfung zu unterziehen (DIN 14676, Pkt. 6)
BetriebsbereitschaftDie Funktionsprüfung erfolgt durch eine Sichtprüfung und durch eine Alarmprü-fung mittels Prüftaste (DIN 14676, Pkt. 6)
Betriebsbereitschaft
Bei Rauchwarnmeldern mit wechselbarer Batterie muss die Batterie für mindes-tens ein Jahr, bei Rauchwarnmeldern mit fest eingebauter Batterie für mindes-tens zehn Jahre ausreichend Energie liefern, wenn von den Bewohnern jede Wo-che einmal die Prüftaste betätigt wird.
Betriebsbereitschaft
Die Batterie des Rauchmelders sollte mindestens einmal jährlich oder nach Her-stellerangaben ausgewechselt werden. Der Batteriewechsel muss spätestens dann erfolgen, wenn dies durch den Rauchmelder akustisch signalisiert wird (DIN 14676, Pkt. 6)
Instandhaltung
Rauchwarnmelder sind nach Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal im Abstand von 12 Monaten, mit einer Schwankungsbreite von höchstens +/- 3 Mo-naten einer Inspektion, Wartung und Funktionsprüfung der Warnsignale zu unter-ziehen (DIN 14676, Pkt. 6.1)
InstandhaltungDie Ergebnisse der Inspektion, Wartung und Funktionsprüfung sowie Maßnah-men sind zu dokumentieren (DIN 14676, Pkt. 6.1)
Instandhaltung
Zur Inspektion, Wartung und Funktionsprüfung der Rauchwarnmelder gehört min-destens:- Kontrolle der Verschmutzung der Raucheindringöffnungen- Kontrolle auf funktionsrelevante Beschädigungen- Kontrolle des Abstandes zu Hindernissen (z.B. Einrichtungsgegenstände) (DIN 14676, Pkt. 6.2)
Austausch von Batte-rien
- Die Batterie des Rauchwarnmelders muss nach Herstellerangaben ausge-tauscht werden.- Ein Austausch von Batterien muss spätestens dann erfolgen, wenn der Rauch-warnmelder die Batteriestörungsmeldung abgibt.- Rauchwarnmelder mit nicht auswechselbaren Langzeitbatterien als Energie-speicher (z. B. Lithiumbatterien) sind nach Herstellerangaben auszutauschen, spätestens jedoch wenn die Störungsmeldung der Energieversorgung auftritt.(DIN 14676, Pkt. 6.4.1)
Austausch von Akumu-latoren
- Der Akkumulator bzw. der Rauchwarnmelder mit nicht austauschbarem Akku-mulator ist nach Herstellerangaben auszutauschen. - Liegen hierüber keine Herstellerangaben vor, so muss der Akkumulator bzw. der Rauchwarnmelder mit nicht tauschbarem Akkumulator spätestens dann aus-getauscht werden, wenn die Störungsmeldung der Energieversorgung auftritt.(DIN 14676, Pkt. 6.4.1)
Austausch von Rauch-warnmelder
Rauchwarnmelder sind spätestens 10 Jahre + 6 Monate nach dem Datum der In-betriebnahme auszutauschen oder einer Werksprüfung mit Werksinstandsetzung zu unterziehen (DIN 14676, Pkt. 6.5.).
Funkvernetzung
Bei Detektion in derWohnung
keine Funkvernetzung innerhalb der Wohnung erforderlich
Funkvernetzung mit Buch- und Presseladen/ DB Vertrieb erforderlich (siehe Pkt. 7.3.6)
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Bei Detektion im Buch-und Presseladen
Funkvernetzung mit Wohnung erforderlich (siehe Pkt. 7.3.6)
Bei Detektion im DB-Vertriebsraum
Funkvernetzung mit Wohnung erforderlich (siehe Pkt. 7.3.6)
12.2.2 Gaswarnanlage
Eine brandschutztechnisch relevante Gasversorgung ist im Objekt nicht vorhanden. Daher ist die
Betrachtung im Rahmen dieses Brandschutzkonzeptes nicht relevant.
12.2.3 Leckwarnanlage
Eine brandschutztechnisch relevante Gasversorgung ist im Objekt nicht vorhanden. Daher ist die
Betrachtung im Rahmen dieses Brandschutzkonzeptes nicht relevant.
12.3 Alarmierungsanlage
12.3.1 Beschallungsanlage
Im Empfangsgebäude nicht relevant, da zu Öffnungszeiten eine Alarmierung durch das anwe-
sende Personal möglich und ausreichend ist. Dies ist im organisatorischen Brandschutz zu be-
rücksichtigen.
Für die Bahnsteige sind Beschallungsanlagen vorhanden, diese müssen nicht als akustische Not-
fallwarnanlage gemäß DIN 60849 installiert werden.
12.3.2 Sprachalarmanlagen (SAA), Elektroakustisches Notfallwarnsystem (ENS)
Nicht relevant, da:
- zu Öffnungszeiten eine Alarmierung durch das anwesende Personal möglich und ausreichend
ist. Dies ist im organisatorischen Brandschutz zu berücksichtigen.
- Die Flucht- und Rettungswege aus den Aufenthaltsräumen, in den sich ortsunkundige Perso-
nen aufhalten können (hier: Erdgeschoss: Eingangshalle), kurz sind.
12.4 Lösch-/ Inertisierungsanlagen
Brandschutztechnisch relevante stationäre Löschanlagen sind im Objekt nicht vorhanden und
nicht erforderlich. Daher ist die Betrachtung im Rahmen dieses Brandschutzkonzeptes nicht rele-
vant.
12.5 Anlagen zur Rauchfreihaltung
12.5.1 Natürliche Entrauchung
Bezug: u.a. LBO-AVO: § 11
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Siehe Pkt. 8.2.3
Für die Treppenräume sind Fenster als Möglichkeiten der Rauchableitung vorhanden. Diese sind
jedoch schlecht bedienbar. Daher sind diese Fenster derart umzurüsten, dass diese leicht zu öff-
nen sind.
12.5.2 Maschinelle Entrauchung
Eine brandschutztechnisch relevante maschinelle Entrauchung ist im Objekt nicht vorhanden und
nicht erforderlich. Daher ist die Betrachtung im Rahmen dieses Brandschutzkonzeptes nicht rele-
vant.
12.5.3 Druckbelüftung
Eine brandschutztechnisch relevante Druckbelüftung ist im Objekt nicht vorhanden und nicht erfor-
derlich. Daher ist die Betrachtung im Rahmen dieses Brandschutzkonzeptes nicht relevant.
12.6 Gebäudefunkanlage
Eine brandschutztechnisch relevante Gebäudefunkanlage ist im Objekt nicht vorhanden und nicht
erforderlich. Eine Anforderung für eine Gebäudefunkanlage durch Feldstärkemessungen muss
nicht geprüft bzw. nachgewiesen werden.
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13 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
13.1 Einrichtungen zur Selbsthilfe
13.1.1 Feuerlöscher
Bezug: u.a. ASR A2.2; DIN EN 3
Empfohlene Löscheinheiten nach ASR A2.2 pro Teilbereiche:
Anzahl und Standorte der Feuerlöscher ist, insbesondere nach Nutzungsänderungen, mit der zu-
ständigen Feuerwehr abzustimmen.
13.1.2 Wandhydranten an nassen Steigleitungen
Brandschutztechnisch relevante Wandhydranten sind im Objekt nicht vorhanden und nicht erfor-
derlich. Daher ist die Betrachtung im Rahmen dieses Brandschutzkonzeptes nicht relevant.
13.2 Einrichtungen der Feuerwehr
13.2.1 Wandhydranten an trockenen Steigleitungen
Brandschutztechnisch relevante Wandhydranten sind im Objekt nicht vorhanden und nicht erfor-
derlich. Daher ist die Betrachtung im Rahmen dieses Brandschutzkonzeptes nicht relevant.
13.2.2 Feuerwehr-Schlüsseldepot
Ein brandschutztechnisch relevantes Feuerwehr-Schlüsseldepot ist im Objekt nicht vorhanden und
nicht erforderlich. Daher ist die Betrachtung im Rahmen dieses Brandschutzkonzeptes nicht rele-
vant.
Bereich
beurteilte
Grundriss-
fläche [m2]
Brand-
klassen
Brand-
gefährdung
Grund-
ausstattung
Anzahl der
Wand-
hydranten
davon
anrechenbar
LE für
Hand-
feuerlöscher
festgelegte
Anzahl der
FL1)
Bemerkungen
Grundlage: ASR 2.2 "Maßnahmen gegen
Brände" (Stand: 2012-11)
Pkt. 4.1,
Tab. 1
Pkt. 5.2.1,
Tab. 3
Pkt. 5.2.2,
Abs. 2Empfehlung Bemerkungen
Untergeschoss: Gebäudeteil Ost 108ABC/
Schaumnormal 12 0 0 12 2
Untergeschoss: Gebäudeteil West 150ABC/
Schaumnormal 12 0 0 12 2
Erdgeschoss: Gaststätte: Gastraum 110ABC/
Schaumnormal 12 0 0 12 2
Erdgeschoss: Gaststätte: Küche 0ABC/
Schaumnormal 6 0 0 6 1
zzgl. 1 x
Fettbrandlöscher
Erdgeschoss: Empfangshalle 100ABC/
Schaumnormal 9 0 0 9 2
Erdgeschoss: Empfangshalle: Verkaufs-/
Gastronomiebereich65
ABC/
Schaumnormal 9 0 0 9 2
Erdgeschoss: Presse-/ Buchladen 87ABC/
Schaumnormal 9 0 0 9 2
Erdgeschoss: Relaisraum 36ABC/
Schaumnormal 6 0 0 6 1
Obergeschoss: Wohnung 200ABC/
Schaumnormal 12 0 0 12 2 optional
Gesamt 16
1) es wird angenommen, dass ein Feuerlöscher ca. 6 Löscheinheiten erzielt. Die Anzahl hängt von der LE-Leistung des Feuerlöschers ab
Feuerlöscherberechnung für neue Feuerlöscher
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13.2.3 Löschwasserversorgung
Bezug: u.a. DVGW Arbeitsblatt 405
Das Empfangsgebäude benötigt eine Löschwasserversorgung der Kategorie Grundschutz.
Die Löschwasserversorgung wird aus dem öffentlichen Trinkwassernetz der Gemeinde Donaue-
schingen gedeckt.
Der Löschwasserbedarf beträgt nach DVGW Arbeitsblatt 405 mindestens 48 m3/h für 2 Stunden.
Bei Verwendung des öffentlichen Trinkwassernetzes darf bei Anschluss von „besonderen“ Abneh-
mern der Druck nicht unter 1,5 bar sinken. Die Feuerwehr benötigt einen Druck von mindestens 3
bar.
Die von der Gemeinde als Grundschutz zugesicherte Löschwassermenge ist schriftlich nachge-
wiesen.
Das Löschwasser muss in einem maximalen Umkreis von 300 Meter aus Hydranten entnommen
werden können. Als Löschwasserentnahmestelle stehen 3 Unterflurhydranten und 1 Überflurhyd-
rant zur Verfügung. Die maximale Entfernung zur Brandbekämpfung beträgt weniger als 100 Me-
ter. Die Hydranten sind auch für einen Erstangriff gut geeignet.
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14 Organisatorischer Brandschutz
14.1 Verantwortlichkeiten und Aufgabenverteilung
Bezug: u.a. vfdb 12-09/01
a) Bahnhofsmanager
Dem Bahnhofsmanager obliegt gemäß BGB und dem Betriebssicherheitsgesetz allgemein die Be-
treiberverantwortung. Er muss nach AEG § 4 Abs. 1 den Betrieb sicher führen und in Anlagen in
einem betriebssicheren Zustand erhalten.
b) Brandschutzbeauftragter
Zur Unterstützung der unter a) genannten Aufgaben des Bahnhofsmanagers wird ein Brand-
schutzbeauftragter benannt.
Der Brandschutzbeauftragte ist als Erfüllungsgehilfe des Bahnhofsmanagers für die Veranlassung
der Instandhaltung der brandschutztechnischen Einrichtungen, die Einhaltung der betrieblichen
Brandschutzmaßnahmen und Einhaltung der Prüffristen verantwortlich.
Durch den Brandschutzbeauftragten werden alle brandschutztechnisch relevanten Dokumente in
der Brandschutzakte dokumentiert.
14.2 Flucht- und Rettungswegpläne
Bezug: u.a. DIN 4844 Teil 1-3, ArbeitsstättVO, BGV A8
Für den Bahnhof Donaueschingen sind keine Flucht- und Rettungspläne notwendig, das die Infra-
struktur übersichtlich ist, nur wenige Räume für ortsunkundige Personen zugänglich sind, die
Flucht– und Rettungswege ausreichend gekennzeichnet sind und während der Betriebszeiten
ortskundiges Personal anwesend ist.
Flucht- und Ret-tungswegpläne
Ja Nein Maßnahmen/ Bemerkung
erforderlich X keine
vorhanden X keine
14.3 Feuerwehrpläne
Bezug: u.a. DIN 14095
Für den Bahnhof Donaueschingen sind nach Absprache mit der zuständigen Feuerwehr (FFw Do-
naueschingen, Kommandant Hr. Wicher, 0771/ 83785-0 (Fw-Gerätehaus)) keine Feuerwehrein-
satzpläne gemäß DIN 14095 und deren Ausführungsbestimmungen zu erstellen. Diese sind auch
weiterhin nicht erforderlich, da ein Buch- und Presseladen bereits vorher vorhanden am Bahnhof
war.
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Feuerwehrpläne Ja Nein Maßnahmen/ Bemerkung
erforderlich X keine
vorhanden X keine
14.4 Brandschutzordnung
Bezug: u.a. DIN 14096
Eine Brandschutzordnung Teil A liegt vor. Die Aktualisierung erfolgt durch das Bahnhofsmanage-
ment.
Eine Brandschutzordnung Teil B ist aufgrund der unterschiedlichen Pächter/ Mieter erforderlich.
Sie ist allen Mitarbeitern und Pächtern zur Kenntnis zu geben.
Eine Brandschutzordnung Teil C ist zentral im Bahnhofsmanagement zu hinterlegen.
14.5 Brandschutzakte gemäß Vorgabe Fachstelle Brandschutz
Die Brandschutzakte wird beim Bahnhofsmanagement geführt.
14.6 Notfallmanagement
Im Ereignisfall ist die Feuerwehr zu alarmieren. Weitere Alarmierungen regelt das Notfallmanage-
ment gemäß Konzernrichtlinie 123.
14.7 Festlegung besonderer Maßnahmen
Nicht vorhanden
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15 Zusammenfassung
Zusammenfassende Wertung
• Der Bahnhof Donaueschingen wird von verschiedenen Mietern genutzt.
• Es sind keine weiteren sicherheitstechnischen Anlagen (Brandmeldeanlage, Sicherheitsbe-
leuchtung, etc.) erforderlich.
• Die Flucht- und Rettungswegsituation ist ausreichend.
• Aussagen bzgl. der Brandszenarien:
Aufgrund der in diesem Konzept beschriebenen baulichen und technischen Maßnahmen wird
eine Brandausbreitung in benachbarte Nutzungseinheiten hinreichend lang vermieden. Wei-
tere Maßnahmen sind nicht erforderlich.
Bei einem Brandszenario bzgl. eines in Bahnhofbereich stehenden Zuges werden ebenfalls
die Personenschutzziele erreicht, wenn die Mindestzugfolgezeiten (394 sec.) gemäß IVE-
Nachweis im Vergleich zur maximalen Räumzeit (hier: 353 sec) nicht unterschritten werden.
Außerdem wird in der Personenunterführung eine Zusatzergänzungsbeleuchtung installiert,
da für die Gleise 2 + 3 die Mindestzugfolgezeiten kleiner ist als die tolerierbare Räumzeit ohne
weitere Maßnahmen.
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15.1 Abweichungen
Abweichung 7.1-1: Auf eine Brandwand wird verzichtet......................................................... 30
BEZUG: § 7 Brandwände, Abs. 1, Satz 2
SOLL:
Brandwände sind erforderlich als innere Brandwand zur Unterteilung ausgedehnter Gebäude in
Abständen von nicht mehr als 40 m.
IST:
Aufgrund der Gebäudestruktur des Bahnhofgebäudes wird auf eine Brandwand verzichtet.
BEURTEILUNG/ KOMPENSATION:
Es bestehen aus Sicht des Brandschutzes jedoch keine Bedenken.
Begründung:
• Die Grundfläche der baulichen Anlage ist wesentlich geringer als die maximal zulässige Brand-
abschnittsfläche (1.600 qm), sodass ein Brandszenario für die Einsatzkräfte beherrschbar ist.
• Die Gebäudetiefe ist gering (ca. 12 m), sodass ein rascher Zugang zum Brandszenario, für ge-
eignete Löschmaßnahmen, möglich ist
• Die Empfangshalle verhindert mit der geringen Brandlast und der Breite von ca. 5 Meter in
ausreichendem Maß eine Brandausbreitung. Voraussetzung: Es dürfen keine Brandlasten,
bspw. Stelen, Fahrkartenautomaten, zwischen dem Eingang des Buch-/ Presseladens und der
Verkaufstheke der Bäckerei vorhanden sein. Stelen, Fahrkartenautomaten, etc. sind gesondert
zu beurteilen.
• Es sind die Trennwände zwischen den Nutzungseinheiten ausreichend, welche jedoch min-
destens feuerhemmend ausgeführt sein müssen.
• Eine erhöhte Gefährdung der Gebäudenutzer ist auch aufgrund der kurzen Flucht- und Ret-
tungswege nicht zu erwarten.
Empfehlung:
Nicht zustimmungspflichtige Abweichung
Abweichung 7.3-1: kein brandschutztechnischer Raumabschluß vorhanden ...................... 32
BEZUG: LBO-AVO § 6 Trennwände, Abs. 1, Satz 1
SOLL:
Trennwände sind erforderlich zwischen Nutzungseinheiten sowie zwischen Nutzungseinheiten und
anders genutzten Räumen, ausgenommen notwendigen Fluren
IST:
Zwischen den Nutzungseinheiten Backshop, Empfangshalle und Buch- und Presseladen sind
keine Trennwände für einen brandschutztechnischen Raumabschluß geplant
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BEURTEILUNG/ KOMPENSATION:
Aus Sicht des Brandschutzes bestehen keine Bedenken, weil folgende Aspekte erfüllt werden:
• Sehr kurze Flucht- und Rettungswege aus den Nutzungseinheiten, sodass die Gebäudenutzer
auf schnellstem Wege das Gebäude verlassen können
• Offene und durchgängige Sichtverbindungen zwischen den Nutzungseinheiten vorhanden, so-
dass die Gebäudenutzer einen Entstehungsbrand rechtzeitig entdecken können
• Große Rauchableitungsflächen (Fenster, Schiebetüren) vorhanden, sodass die Einsatzkräfte
im Brandereignisfall ausreichende Sichtverbindungen herstellen können
• Kleine Grundfläche (<< 1.600 m2) für geeignete Löschmaßnahmen der Feuerwehr
• Empfangshalle mit geringer Brandlast und ausreichender Breite (ca. 5 Meter)
Empfehlung:
Nicht zustimmungspflichtige Abweichung
Abweichung 7.3-2: Fenster ohne brandschutztechnische Anforderungen ........................... 34
BEZUG: LBO-AVO § 6 Trennwände, Abs. 4
SOLL:
(4) Öffnungen in Trennwänden (hier zwischen Nutzungseinheiten) sind nur zulässig, wenn sie
auf die für die Nutzung erforderliche Zahl und Größe beschränkt sind. Sie müssen feuerhem-
mende und selbstschließende Abschlüsse haben.
IST:
Das Fenster in der Außenwand erfüllt keine brandschutztechnischen Anforderungen
BEURTEILUNG/ KOMPENSATION:
Aus Sicht des Brandschutzes bestehen keine Bedenken, wenn folgende Aspekte erfüllt werden:
• Sollten diese Wandöffnungen beibehalten werden, so muss für eine frühzeitige Alarmierung
der Wohnungsnutzer (wenn Wohnung nicht leer steht) gesorgt werden.
Dies muss dann durch funkvernetzte Rauchwarnmelder umgesetzt werden. Das bedeutet,
dass bei Nutzung der Wohnung funkvernetzte Rauchwarnmelder in folgenden Räumen instal-
liert werden müssen:
o Erdgeschoss: Buch- und Presseladen, DB Vertrieb
o Obergeschoss: Flur (101)
Empfehlung:
Nicht zustimmungspflichtige Abweichung
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15.2 Maßnahmenliste
Bahnhof/ Objekt Donaueschingen
Gebäude-Nr. Bahnhofskennnummer 1264
BM
Konzeptersteller IGF GmbH
Datum des BSK 19.11.2015
Nr. BSK-Pkt. Maßnahme/ Bemerkungen Priorität
7.4.1Feuerschutzabschlüsse einbauen Zugang Fahrdienstleiter Zugang Elektroverteilerraum
3
7.4.9Wand- und Deckendurchführungen prüfen und ggfs. fachgerecht schließen
3
8.3.2Oberlichter im Obergeschoss feuerhemmend ertüchtigen oder schließen, sobald Wohnung vermietet wird.
3
8.4 geänderte Flucht- und Rettungswege kennzeichnen 3
12.2.1funkvernetzte Rauchwarnmelder installieren(erst, wenn Wohnung wieder vermietet wird!)
3
12.5.1Die Bedienung der Fenster des Treppenraums TR-2 müssen der-art angepasst werden, dass diese leicht öffenbar sind
3
13.1.1 Anzahl und Art der Feuerlöscher anpassen 3
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15.3 Schlusswort
Dieses Brandschutzkonzept wurde nach bestem Wissen und Gewissen unter Zugrundelegung der
anerkannten Regeln der Technik sowie der aufgeführten und dem Verfasser zugänglichen Unter-
lagen ohne Ansehen der Person des Auftraggebers angefertigt.
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Dipl.-Ing., M.Eng. Ingo Bullerjahn
Freiburg, 19.11.2015
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16 Anhänge
16.1 Brandschutzpläne
Plan Plan-Nr. Stand
Untergeschoss
151112_127_BSP-DO 12.11.2015Erdgeschoss
Obergeschoss
Lageplan 151113_BSP_127_LP-DO 13.11.2015
16.2 Anlagen
• Anlage 1: Lageplan (beiliegend)
• Anlage 2: Brandschutzpläne (beiliegend)
• Anlage 3: Maßnahmenliste (Seite 60)
• Anlage 4: bemaßte Grundrisspläne (nicht beiliegend)
• Anlage 4: bemaßte Schnittzeichnung (nicht beiliegend)
• Anlage 5: Fotodokumentation (nicht beiliegend)
• Anlage 6: Brandschutzordnung Teil A (nicht beiliegend)
• Anlage 7: Feuerwehrpläne (nicht erforderlich)
• Anlage 8: Flucht- und Rettungspläne (nicht erforderlich)
• Anlage 9: Löschwassernachweis (beiliegend)
• Anlage 10: IVE-Nachweis
Ingo Bullerjahn
Von: [email protected]
Gesendet: Freitag, 10. Juni 2011 08:22
Betreff: WG: Löschwassernachweis: Hydranten: Bahnhofsnähe
Seite 1 von 2Nachricht
10.06.2011
Sehr geehrter Herr Bullerjahn, im Bereich des Bahnhofes Donaueschingen liegen die Rohrnetzleistungen an den Hydranten mit bis zu
ca. 104 m3/h sowie den Rohrnetzruhedrücken mit bis zu ca. 5,5 bar (Ruhedruck) über mind. 2 Stunden.
Um ganz genaue Angaben machen zu können müssten die einzelnen Hydranten auf Leistung und Druck
gemessen werden. Mit freundlichen Grüßen STADT DONAUESCHINGEN Klaus Scholl Leiter Wasserwerk Villinger Str. 27 - 78166 Donaueschingen Telefon 0771 857-230 - Fax 0771 857-6230 E-Mail [email protected] Internet www.donaueschingen.de
Von: Bayer, Petra (WW) Gesendet: Donnerstag, 9. Juni 2011 15:02 An: Scholl Klaus (WW) Betreff: WG: Löschwassernachweis: Hydranten: Bahnhofsnähe Hallo Herr Scholl, bitte um weitere Bearbeitung. Danke Gruß STADT DONAUESCHINGEN Petra Bayer Wasserwerk Villinger Str. 27 - 78166 Donaueschingen Telefon 0771 857-231 - Fax 0771 857-6231 E-Mail [email protected] Internet www.donaueschingen.de -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Ingo Bullerjahn [mailto:[email protected]] Gesendet: Donnerstag, 9. Juni 2011 14:50 An: Bayer, Petra (WW) Betreff: Löschwassernachweis: Hydranten: Bahnhofsnähe
Sehr geehrte Frau Bayer, wie soeben telefonisch angefragt, benötige ich für die Hydranten im Umkreis vom 300 Meter um den Bahnhof Donaueschingen herúm, die Angabe der Durchflussmenge in [m3/h] für mind. 2 Stunden. Die Angaben werden für ein Brandschutzkonzept benötigt. Herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen Ingo Bullerjahn geprüfter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz (EIPOS/ IHK Dresden) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- BTE-Consult GmbH Oltmannsstraße 3 * 79100 Freiburg Tel.: 0761/ 13 73 13 35 * Mobil: 0170/ 4 876 452 * Fax: 0761/ 13 73 13 34 [email protected] * www.bte-consult.de GF: Dipl.-Ing. Ingo Bullerjahn, Registergericht Freiburg HRB 703383, Sitz der Gesellschaft: Freiburg, Ust.-ID-Nr.: DE 264372547 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Partner der Sachverständigengemeinschaft roser & bullerjahn Brandschutzsachverständige Ingenieure & Architekten Oltmannsstraße 3 * 79100 Freiburg Tel.: 0761/ 13 73 13 0 * Fax: 0761/ 13 73 13 34 ********************************************************************************************************************************************************** Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet. This e-mail may contain confidential and/or privileged information. If you are not the intended recipient (or have received this e-mail in error) please notify the sender immediately and destroy this e-mail. Any unauthorized copying, disclosure or distribution of the material in this e-mail is strictly forbidden. **********************************************************************************************************************************************************
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Seite 2 von 2Nachricht
10.06.2011