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GARANTIERT GUT INFORMIERT
Informationszugang zu Tarifverträgen
DeutschlandÖsterreich
Schweiz
Christian Wachter, IRIS 2008
Christian Wachter IRIS 2008 Seite 2 GARANTIERT GUT INFORMIERT
Worum geht‘s?
Rechtliche Grundlagen Bedeutung von Tarifverträgen Nutzer von Kollektivverträgen Informationsangebote
Österreich Das Internet Arbeitgeber, Wirtschaftskammer HGKV KVSystem Gewerkschaften, Arbeiterkammern, RDB, dataweb
Schweiz Deutschland
Christian Wachter IRIS 2008 Seite 3 GARANTIERT GUT INFORMIERT
Rechtlichen Grundlagen
Deutschland TVG – Tarifvertragsgesetz => Verordnung zur Durchführung des TVG
Tarifbindung durch beidseitige Mitgliedschaft Gleichstellungsabrede, Allgemeinverbindlichkeitserklärung
Österreich ArbVG – Arbeitsverfassungsgesetz §§ 1-21 =>
Außenseiterwirkung, Satzung
Schweiz Obligationenrecht Artikel 356 – 362 => Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von
Gesamtarbeitsverträgen – AVEG 1956 =>
Christian Wachter IRIS 2008 Seite 4 GARANTIERT GUT INFORMIERT
Bedeutung von Tarifverträgen
Anzahl Deckungsgrad Priv.Wirtschaft
Deutschland > 20.000 TV 71/56% der AN Österreich ~ 620 KV 97% der AN (?) Schweiz ~ 500 GAV ~ 50% der AN
Sonderstellung des öffentlichen Dienstes Ausgliederungen Anstellungen nach dem privaten Arbeitsrecht
Flucht aus dem Tarifvertrag Öffnungsklauseln Wegbrechen der Flächentarifverträge Weniger Allgemeinverbindlichkeitserklärungen
Christian Wachter IRIS 2008 Seite 5 GARANTIERT GUT INFORMIERT
Wer nutzt KV-Informationen?
ArbeitnehmerInnen als Betroffene GewerkschaftssekretärInnen und BeraterInnen der Arbeiterkammern
im Rahmen der Rechtsberatung für Mitglieder bzw. unselbständig Beschäftigte
Arbeitgeber, Personalabteilungen Justizministerium - Arbeits- und Sozialgerichte BMF, GKK – GPLA-Prüfung Arbeitsmarktservice Insolvenz-Ausfallsgeld-Fonds Rechtsanwälte Personaldienstleister Lohnverrechner
Christian Wachter IRIS 2008 Seite 6 GARANTIERT GUT INFORMIERT
KV-Informationsangebote in Österreich
Internet, öffentliche Hand Arbeitgeber, Wirtschaftskammer HGKV KVSystem, Arbeiterkammern Gewerkschaften, Betriebsrat, Personalvertretung RDB, Dataweb =>
Christian Wachter IRIS 2008 Seite 7 GARANTIERT GUT INFORMIERT
KV-Informationsangebote in Österreich
Internet, öffentliche Hand Arbeitgeber, Wirtschaftskammer HGKV KVSystem, Arbeiterkammern Gewerkschaften, Betriebsrat, Personalvertretung RDB, Dataweb =>
Christian Wachter IRIS 2008 Seite 8 GARANTIERT GUT INFORMIERT
Internet, öffentliche Hand
Suchmaschinen => Linkliste des Linde-Verlags => Linkliste Guschlbauer => Öffentliche Hand
help.gv.at => BMWA: Mindestlohntarife, Lehrlingsentschädigungen,
Satzungen =>
Christian Wachter IRIS 2008 Seite 9 GARANTIERT GUT INFORMIERT
Christian Wachter IRIS 2008 Seite 10 GARANTIERT GUT INFORMIERT
Christian Wachter IRIS 2008 Seite 11 GARANTIERT GUT INFORMIERT
Christian Wachter IRIS 2008 Seite 12 GARANTIERT GUT INFORMIERT
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Arbeitgeber, Wirtschaftskammer
§ 15 ArbVGAuflegung des Kollektivvertrages im Betrieb Jeder kollektivvertragsangehörige Arbeitgeber hat den Kollektivvertrag
binnen drei Tagen nach dem Tage der Kundmachung (§ 14 Abs 3) im Betrieb in einem für alle Arbeitnehmer zugänglichen Raume aufzulegen und darauf in einer Betriebskundmachung hinzuweisen.
Kollektivvertragsdatenbank der Wirtschaftskammerportal.wko.at => Für Mitglieder frei zugänglich, sonst kostenpflichtig Authentische Dokumente Keine einheitliche Struktur DB = Dateiverzeichnis
Christian Wachter IRIS 2008 Seite 14 GARANTIERT GUT INFORMIERT
Christian Wachter IRIS 2008 Seite 15 GARANTIERT GUT INFORMIERT
Arbeitgeber, Wirtschaftskammer
§ 15 ArbVG - Auflegung des Kollektivvertrages im Betrieb Jeder kollektivvertragsangehörige Arbeitgeber hat den Kollektivvertrag
binnen drei Tagen nach dem Tage der Kundmachung (§ 14 Abs 3) im Betrieb in einem für alle Arbeitnehmer zugänglichen Raume aufzulegen und darauf in einer Betriebskundmachung hinzuweisen.
Kollektivvertragsdatenbank der Wirtschaftskammerportal.wko.at => Für Mitglieder frei zugänglich, sonst kostenpflichtig Authentische Dokumente Keine einheitliche Struktur DB = Dateiverzeichnis
Christian Wachter IRIS 2008 Seite 16 GARANTIERT GUT INFORMIERT
HGKV
HG-Datenbanken GmbH, Innsbruck => Zielgruppen:
HR-Abteilungen Personalverechner
Strukturierte Datenbank: Lohn, Zulagen, KM-Geld ~ 360 Verträge, auch Historie Offline- und Online-Lösung
Christian Wachter IRIS 2008 Seite 17 GARANTIERT GUT INFORMIERT
Christian Wachter IRIS 2008 Seite 18 GARANTIERT GUT INFORMIERT
HGKV
HG-Datenbanken GmbH, Innsbruck => Zielgruppen:
HR-Abteilungen Personalverechner
Strukturierte Datenbank: Lohn, Zulagen, KM-Geld ~ 360 Verträge, auch Historie Offline- und Online-Lösung
Christian Wachter IRIS 2008 Seite 19 GARANTIERT GUT INFORMIERT
KVSystem
Entwickelt in Zusammenarbeit mit ÖGB und AK ~ 780 Kollektivverträge: Vollständigkeit
Alle Kammern, nicht nur WKO Öffentlicher Dienst Mindestlohntarife, Lehrlingsentschädigungen, Satzungen
Bis zu 10 Jahre zurück Authentische Texte und kategorisierte Informationen > 2000 Anwender www.kvsystem.at/kvsweb/kvs.jsp -- demo/demo => www.oegbverlag.at =>
Christian Wachter IRIS 2008 Seite 20 GARANTIERT GUT INFORMIERT
KVSystem – InhaltserschließungWie findet man, was man sucht?
Sachgebiet => KV-Familie => Kollektivvertrag
Gliederung nach Gewerkschaften Fachverbänden der WK
Suchfunktionen Über die Datenbank in KV-(Familie): Kategorien! Gegenstück Arbeiter-Angestellte
Christian Wachter IRIS 2008 Seite 21 GARANTIERT GUT INFORMIERT
Christian Wachter IRIS 2008 Seite 22 GARANTIERT GUT INFORMIERT
Christian Wachter IRIS 2008 Seite 23 GARANTIERT GUT INFORMIERT
Christian Wachter IRIS 2008 Seite 24 GARANTIERT GUT INFORMIERT
Christian Wachter IRIS 2008 Seite 25 GARANTIERT GUT INFORMIERT
Christian Wachter IRIS 2008 Seite 26 GARANTIERT GUT INFORMIERT
KVSystem – Was gibt‘s noch?
Metadaten Inhaltsnutzung: Inhaltsselektion für Druck, PDF-Export, Email Personalisierung der Oberfläche Wissensmanagement mittels Notizfunktion Mobiler Arbeitsplatz
=> Expertensystem: Inhalt Technik
Informationsangebote für Arbeitnehmer von Arbeiterkammern und Gewerkschaften
§ 2 Abs 2 AVRAGDienstzettel mit Bezeichnung des Kollektivvertrages
Christian Wachter IRIS 2008 Seite 27 GARANTIERT GUT INFORMIERT
Christian Wachter IRIS 2008 Seite 28 GARANTIERT GUT INFORMIERT
KVSystem - hinter der Oberfläche
Technik Verlags-CMS mit Datenhaltung in XML
Single source publishing: Publikation in Webapplikationen Printpublikation mittels 3B2-Workflow
Workflow Datenbeschaffung: manchmal schwierig Verschiedene Grade der Kooperation Lektorat Kein durchgängiger eRechts-Workflow!
Christian Wachter IRIS 2008 Seite 29 GARANTIERT GUT INFORMIERT
Informationsangebote:Schweiz
SECO – Staatssekretariat für Wirtschaft:Allgemeinverbindlichkeitserklärung von GAV =>
GAV-Datenbank der Realisator AG (82 AVE) => GAV-Service der Unia (Eckdaten, 100 GAV) => GAV-Service der Syna (Volltext, ~100?) =>
Christian Wachter IRIS 2008 Seite 30 GARANTIERT GUT INFORMIERT
Christian Wachter IRIS 2008 Seite 31 GARANTIERT GUT INFORMIERT
Christian Wachter IRIS 2008 Seite 32 GARANTIERT GUT INFORMIERT
Christian Wachter IRIS 2008 Seite 33 GARANTIERT GUT INFORMIERT
Christian Wachter IRIS 2008 Seite 34 GARANTIERT GUT INFORMIERT
Informationsangebote:Schweiz
SECO – Staatssekretariat für Wirtschaft:Allgemeinverbindlichkeitserklärung von GAV =>
GAV-Datenbank Realisator AG (Eckdaten 82 AVE) =>
GAV-Service der Unia (Eckdaten, 100 GAV) =>
GAV-Service der Syna (Volltext, ~100(?) GAV) =>
Christian Wachter IRIS 2008 Seite 35 GARANTIERT GUT INFORMIERT
Informationsangebote:Deutschland
§ 8 TVG Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die für ihren Betrieb maßgebenden
Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen. Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten
Tarifverträge beim BMAS => Tarifregister der Bundesländer => Arbeitsgerichte WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung => Informationsangebote der Gewerkschaften Kommerzielle Angebote wie
Tarifsammlung für die Bauwirtschaft =>
Christian Wachter IRIS 2008 Seite 36 GARANTIERT GUT INFORMIERT
Fazit
Durch Digitalisierung Fortschritte im Informationszugang
Verschiedene Informationsangebote bedienen unterschiedliche Bedürfnisse: Gesetzliche Aushangpflicht Rechtsberatung für Arbeitnehmer Personalverwaltung Lohnverrechnung Tarifpolitik
Keine Reduktion der Komplexität