grundlagenwissen zur gesundheitsförderung an hochschulen€¦ · kenntnissen aus der...

141
Grundlagenwissen zur Gesundheitsförderung an Hochschulen Handreichung für Gesundheitsexperten überreicht von der Techniker Krankenkasse Autoren: Prof. Dr. Thomas Hartmann Diana Siebert Hochschule Magdeburg-Stendal

Upload: others

Post on 22-Aug-2020

0 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

  • Grundlagenwissen zur Gesundheitsförderung

    an Hochschulen

    Handreichung für Gesundheitsexperten überreicht von der

    Techniker Krankenkasse

    Autoren: Prof. Dr. Thomas Hartmann

    Diana Siebert

    Hochschule Magdeburg-Stendal

  • Hinweise zum Urheberrecht: © 2006 Prof. Dr. Thomas Hartmann. Alle Rechte bei Thomas Hartmann Dieses Werk ist durch das deutsche und internationale Urheberrecht und andere Gesetze ge-schützt. Weitergabe, Nachdruck, Fotokopie und Speicherung auf Datenträger jeder Art sind erlaubt. Ein Veröffentlichungs-, Verbreitungs- oder kommerzielles Verwertungsrecht besteht nicht. Der Verkauf, Abdruck in Printmedien, Veröffentlichung in Bild und Funk, Veröffentlichung durch Onlinedienste sowie Veröffentlichung auf Vorträgen bedürfen der ausdrücklichen Zu-stimmung der Autoren. Widerrechtliches Handeln kann eine straf- und zivilrechtliche Verfol-gung nach sich ziehen.

    Postanschrift:

    Hochschule Magdeburg-Stendal (FH) Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen Studiengang Gesundheitsförderung und -management Breitscheidstrasse 2 D-39114 Magdeburg

  • Vorwort Techniker Krankenkasse

    Vorwort der Techniker Krankenkasse

    Ziel unseres Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) ist es, in Betrieben wie

    zum Beispiel Hochschulen, Gesundheitskompetenzen zu entwickeln und so zu sozia-

    ler Veränderung beizutragen. Grundlagen unseres Engagements sind der § 20 des

    Sozialgesetzbuchs V und die Ottawa-Charta.

    Neben der Hochschule an sich haben wir bei unserem Einsatz an Universitäten ins-

    besondere den Einzelnen, also die Studierenden im Blick. Für sie bietet die Techni-

    ker Krankenkasse Präventionsmaßnahmen wie Gesundheitskurse von Autogenem

    Training bis zu "Stressfrei durchs Examen" an und berät die Unis zudem darüber, wie

    sie für Studierende und Angestellte die Voraussetzungen für ein möglichst gesundes

    Lernen und Arbeiten schaffen können.

    Gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen an Universitäten und Wirtschaftsunter-

    nehmen zu schaffen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der viele ver-

    schiedene Akteure gefragt sind. Daher ist eine partnerschaftliche Kooperation bei

    Maßnahmen zur Veränderung des "Settings Hochschule" für die TK besonders wich-

    tig.

    Das gemeinsame Engagement ist ein richtiger Schritt in eine gesunde Zukunft, in

    dem sich die TK als innovative und leistungsstarke Krankenkasse bestätigt sieht.

    Unser Dank gilt den Befürworterinnen und Befürwortern dieses Projektes.

    Dr. Sabine Voermans

    Gesundheitsmanagement

    Techniker Krankenkasse

    Hamburg, Juni 2006

  • Vorwort Autoren

    Vorwort der Autoren

    Die vorliegende Handreichung „Grundlagen zur Gesundheitsförderung an Hochschu-

    len“ für Beraterinnen und Berater der Techniker Krankenkasse im Hochschulbereich

    stellt einen Auszug der umfangreichen Internetpräsenz des Arbeitskreises Gesund-

    heitsfördernde Hochschulen dar. Die Internetpräsenz wurde im Rahmen des Projek-

    tes: „Ausbau der Informations- und Kommunikationsplattform des Arbeitskreises Ge-

    sundheitsfördernde Hochschulen zur Unterstützung der Prävention und Gesundheits-

    förderung an deutschen Hochschulen“ im Zeitraum von September 2004 bis Ende

    2005 von der Techniker Krankenkasse finanziell gefördert und mit einem Endbericht

    im März 2006 abgeschlossen.

    Seit der Einführung des Settings (Lebenswelt) durch die Ottawa-Charta (1986) wurde

    der Setting-Ansatz als Kernstrategie der Gesundheitsförderung sowohl durch interna-

    tionale als auch nationale Dokumente und Gesetzesvorlagen bestätigt und fortge-

    schrieben. Die Durchführung von Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförde-

    rung in einem Setting als auch die Entwicklung eines gesundheitsfördernden Settings

    erscheinen deshalb so erfolgversprechend, weil Verhaltens- und Verhältnispräventi-

    on im direkten Lebensumfeld und Alltag der Zielgruppen stattfinden können.

    Durch die Wiederbelebung des § 20 SGB V im Jahr 2000 und die Entscheidung des

    Bundesversicherungsamtes vom Mai 2002, hat sich der Setting-Ansatz neben der

    Betrieblichen Gesundheitsförderung im Rahmen der Primärprävention mittlerweile

    auch als zentraler Förderbereich der Krankenkassen durchgesetzt, obwohl in einem

    Setting i.d.R. Versicherte unterschiedlichster Sozialversicherungsträger zu finden

    sind. Nach dem vorerst gescheiterten Bundespräventionsgesetz, das den Lebens-

    welt-Ansatz ebenfalls priorisierte, ist Anfang 2006 in Reaktion darauf in die überar-

    beiteten Leitlinien - also die „Durchführungsbestimmungen“ zum § 20 SGB V Absatz

    2 und 3 - der Spitzenverbände der Krankenkassen auch die nichtbetriebliche Ge-

    sundheitsförderung festgeschrieben worden. Für Maßnahmen der Primärprävention

    nach dem Setting-Ansatz sollen zunächst mindestens 50 Cent pro Kopf der Pflicht-

    versicherten zu verausgaben sein (Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der

    Krankenkassen 2006). Das würde für Deutschland einer Summe von ca. 35 Millionen

    Euro pro Jahr entsprechen.

  • Vorwort Autoren

    An deutschen Hochschulen nehmen Projekte und Strukturen zur Prävention und Ge-

    sundheitsförderung in den letzten Jahren auch durch die kontinuierliche Unterstüt-

    zung der Techniker Krankenkasse zu und haben sich zu einem eigenständigen

    Handlungs- und Forschungsfeld entwickelt. Darüber hinaus sind Hochschulen der

    Ort, wo in Lehre und Forschung wichtige Impulse und wissenschaftliche Erkenntnis-

    se zur Weiterentwicklung des Setting-Ansatzes erfolgen. Dieses Potenzial an Er-

    kenntnissen aus der „Gesundheitsfördernden“ oder „Gesunden“ Hochschule - insbe-

    sondere in Bezug auf die Wechselwirkung mit anderen Settings des Bildungs- und

    Erziehungssektors (Kindertagesstätte, Schule) - konnte bisher nur in Ansätzen ge-

    nutzt werden. Darüber hinaus haben Hochschulen durchaus das Potenzial, sozial

    bedingte Ungleichheiten von Gesundheitschancen auszugleichen und übernehmen

    als wichtige bildungspolitische Institution die Ausbildung von Multiplikatoren/-innen,

    zukünftigen Entscheidungsträgern/-innen und potenziellen Führungskräften. Damit

    haben Hochschulen, zumindest indirekt, eine wesentliche sozialkompensatorische

    Dimension, der es durch eine gesundheitsfördernde Gestaltung der Studienorganisa-

    tion und -inhalte, der Forschung und Lehre und des Hochschulalltags gerecht zu

    werden gilt. Vor diesem Hintergrund sind die Hochschulen in Deutschland als multi-faktorielles Schlüsselsetting zu bezeichnen. Folgerichtig bedarf es seitens der Ak-teure der Krankenkassen, die mit Hochschulen zusammenarbeiten, ein hohes Maß

    an Sachkenntnis und Interesse an Entwicklungsprozessen. Wir hoffen mit der Hand-

    reichung dazu beitragen zu können.

    Die Texte und Darstellungen der Handreichung „Grundlagen zur Gesundheitsförde-

    rung an Hochschulen“ sind in den letzten zwei Jahren erstellt und eigentlich für das

    Internet konzipiert worden. Der Schritt zu einer Druckversion ist mit begrenztem Auf-

    wand erfolgt, um das Produkt möglichst zeitnah herausbringen zu können. In Darstel-

    lung und Aktualität sowie Handhabbarkeit gibt es somit weiteren Entwicklungsbedarf.

    Sollte die Handreichung bei Ihnen, den Leserinnen und Lesern auf Interesse stoßen,

    lassen Sie es uns bzw. die Techniker Krankenkasse wissen. Wir freuen uns auf Ihre

    Rückmeldungen und erhoffen uns, Sie dadurch zu weiteren Projekten an Hochschu-

    len ermutigt zu haben.

    Prof. Dr. Thomas Hartmann

    Dipl.-Gesundheitswirtin Diana Siebert

    Magdeburg, Juni 2006

  • Zusammenfassung

    Zusammenfassung

    Zur Zeit gibt es in Deutschland 372 Hochschulen in denen ca. 2,5 Millionen Men-

    schen arbeiten und studieren. Die Hochschulen bilden die zukünftigen Führungskräf-

    te und Entscheidungsträger aus. Daher ist der Vorbildcharakter einer Hochschule als

    „Gesundheitsfördernde“ oder „Gesunde“ Hochschule auch über das Setting Hoch-

    schule hinaus von weitreichender Bedeutung. Die bisherigen Ansätze und Projekte

    zur Gesundheitsförderung an Hochschulen sind daher vordringlich auszubauen und

    weiterzuentwickeln.

    Diese Handreichung soll als Grundlage dienen, mit deren Hilfe die Beraterinnen und

    Berater der Techniker-Krankenkasse die Hochschulen im Entwicklungsprozess zu

    einer Gesundheitsfördernden Hochschule begleiten und unterstützen können. Aus-

    gehend von einem Überblick zur Entwicklung und den Rahmenbedingungen der Ge-

    sundheitsförderung, werden Vernetzung als zentrales Handlungsprinzip und der Set-

    ting-Ansatz als Kernstrategie der Gesundheitsförderung vorgestellt. Des weiteren

    werden der Gender-Aspekt und das Nachhaltigkeitsprinzip sowohl im Allgemeinen

    als auch im Kontext der Gesundheitsfördernden Hochschule diskutiert.

    Neben den historischen sowie theoretischen Auseinandersetzungen mit dem Ge-

    sundheitsförderungskonzept bietet dieser Handlungsleitfaden auch konkrete Hand-

    lungshilfen, u.a. zum Projektmanagement sowie zu den verschiedensten Instrumen-

    ten der Gesundheitsförderung, die zunächst vorgestellt und anschließend auf An-

    wendbarkeit und Nutzen für die Gesundheitsfördernde Hochschule vergleichend be-

    wertet werden. Im Anschluss werden die Ziele, Prinzipien und Handlungsstrategien

    Gesundheitsfördernder Hochschulen aufgezeigt.

    Abschließend wird der bundesweite Arbeitskreis Gesundheitsfördernde Hochschu-

    len, die von ihm entwickelten Gütekriterien Gesundheitsfördernder Hochschulen so-

    wie das Projekt „Ausbau der Informations- und Kommunikationsplattform des Ar-

    beitskreises Gesundheitsfördernde Hochschulen zur Unterstützung der Prävention

    und Gesundheitsförderung an deutschen Hochschulen“ dokumentiert. Beispiele von

    Hochschulprojekten aus der Projektdatenbank der Internetpräsenz des Arbeitskrei-

    ses sollen zusätzliche Anregungen geben.

  • Inhaltsverzeichnis

    7

    Inhaltsverzeichnis

    Vorwort der Techniker Krankenkasse

    Vorwort der Autoren

    Zusammenfassung

    Inhaltsverzeichnis................................................................................................................... 7

    1. Historische Entwicklung und gesetzliche Grundlagen der Gesundheitsförderung ….… 9

    1.1 Internationale Entwicklung der Gesundheitsförderung……………………………….. 9

    1.2 Die Europäische Union als Akteur der Gesundheitsförderung………………………. 16

    1.3 Gesundheitsförderung in Deutschland…………………………………………………. 18

    1.3.1 Gesundheitsförderung auf Bundesebene………………………………………... 19

    1.3.2 Gesundheitsförderung auf Ebene der Bundesländer ………………………….. 26

    1.3.3 Gesundheitsförderung auf kommunaler Ebene…………………………………. 29

    2. Rahmenbedingungen der Gesundheitsförderung…………………………………………. 32

    2.1 Prävention und Gesundheitsförderung…………………………………………………. 32

    2.1.1 Sichtweisen von Gesundheit und Krankheit ……………………………………. 32

    2.1.2 Prävention…………………………………………………………………………… 34

    2.1.3 Gesundheitsförderung……………………………………………………………... 36

    2.1.4 Prävention und Gesundheitsförderung…………………………………………... 37

    2.2 Ziele, Zielgruppen und Handlungsfelder von Gesundheitsförderung……………….. 39

    2.3 Prinzipien und Merkmale von Gesundheitsförderung………………………………… 43

    3. Der Setting-Ansatz in der Gesundheitsförderung………………………………………….. 45

    4. Vernetzung als Strategie der Gesundheitsförderung……………………………………… 47

    5. Der Gender-Aspekt in der Gesundheitsförderung…………………………………………. 53

    5.1 Geschlechterbezogene Perspektive in der Gesundheitsförderung………………….. 53

    5.2 Gender-Mainstreaming…………………………………………………………………… 54

    6. Gesundheitsförderung und Nachhaltigkeit…………………………………………………. 57

    6.1 Nachhaltigkeit……………………………………………………………………………… 57

    6.2 Gesundheitsförderung und Nachhaltigkeit……………………………………………... 61

    7. Instrumente der Gesundheitsförderung…………………………………………………….. 63

    7.1 Analyse der Arbeitsunfähigkeitsdaten der Krankenkassen…………………………... 63

    7.2 Mitarbeiter- bzw. Studierendenbefragung ……………………………………………... 64

    7.3 Gesundheitszirkel…………………………………………………………………………. 68

    7.4 Experten/-inneninterview…………………………………………………………………. 72

    7.5 Arbeitssituationsanalyse…………………………………………………………………. 74

    7.6 Fokusgruppen……………………………………………………………………………... 76

    7.7 Gefährdungsbeurteilungen (nach dem Arbeitsschutzgesetz)………………………... 78

    7.8 Gesundheitsbericht……………………………………………………………………….. 82

  • Inhaltsverzeichnis

    8

    7.9 Hochschulbezogene Gesundheitsberichterstattung…………………………………... 84

    7.10 TK-Gesundheitswerkstatt………………………………………………………………… 86

    8. Projektmanagement in der Gesundheitsförderung………………………………………… 89

    8.1 Idealtypischer Ablauf eines Projektes der Gesundheitsförderung…………………… 92

    8.2 Finanzierung eines Projektes der Gesundheitsförderung……………………………. 99

    8.2 Der Projektantrag für ein Projekt der Gesundheitsförderung………………………… 100

    9. Gesundheitsförderung an Hochschulen…………………………………………………….. 104

    9.1 Warum Gesundheitsförderung an Hochschulen?..................................................... 104

    9.2 Gesundheitsförderung in Hochschulen und Gesundheitsfördernde Hochschulen………………………………………………………………………………. 104

    9.3 Ziele, Prinzipien und Handlungsstrategien einer Gesundheitsfördernden Hochschule………………………………………………………………………………… 105

    9.4 Maßnahmen und Aktivitäten Gesundheitsfördernder Hochschulen…………………. 107

    9.5 Kooperationspartner Gesundheitsfördernder Hochschulen………………………….. 108

    9.5.1 Strategische Partner Gesundheitsfördernder Hochschulen …………………... 108

    9.5.2 Netzwerke an Hochschulen in Deutschland…………………………………….. 109

    10. Der Arbeitskreis Gesundheitsfördernde Hochschulen…………………………………….. 110

    10.1 Gütekriterien des Arbeitskreises Gesundheitsfördernde Hochschulen für eine Gesundheitsfördernde Hochschule……………………………………………. 111

    10.2 Das Projekt „Ausbau der Informations- und Kommunikationsplattform des Arbeitskreises Gesundheitsfördernde Hochschulen zur Unterstützung der Prävention und Gesundheitsförderung an deutschen Hochschulen“…………… 116

    10.2.1 Screenshot der Homepage des Arbeitskreises Gesundheitsfördernde Hochschulen………………………………………………………………………… 118

    10.2.2 Screenshot der Projektdatenbank der Website des Arbeitskreises Gesundheitsfördernde Hochschulen……………………………………………... 119

    10.2.3 Detailansicht der Projektdatenbankeinträge (Stand März 2006)……………… 120

    10.2.4 Screenshot der Datenbank „Dokumente, Literatur, Links, Medien“ der Website des Arbeitskreises Gesundheitsfördernde Hochschulen………... 128

    10.2.5 Screenshot der Detailansicht der Dokumentendatenbank der Website des Arbeitskreises Gesundheitsfördernde Hochschulen……………. 129

    10.2.6 Screenshot der Detailansicht der Literaturdatenbank der Website des Arbeitskreises Gesundheitsfördernde Hochschulen………………………. 130

    11. Gesunde Hochschule - Übersicht über Kooperationspartner der Techniker Krankenkasse …………………………………………………………………………………. 131

    12. Literaturverzeichnis……………………………………………………………………………. 133

  • 1. Historische Entwicklung und gesetzliche Grundlagen der Gesundheitsförderung

    1. Historische Entwicklung und gesetzliche Grundlagen der Gesundheitsförderung

    1.1 Internationale Entwicklung der Gesundheitsförderung

    Im Folgenden soll ein Überblick über die internationale Entwicklung der Gesundheitsförde-

    rung gegeben werden. Dabei spielen vor allem die Weltgesundheitskonferenzen zur Ge-

    sundheitsförderung als wichtige Meilensteine eine bedeutende Rolle. Die Weltgesundheits-

    organisation (WHO) ist eine internationale Organisation der Vereinten Nationen (vgl. Abb. 1),

    gegründet 1948 in Genf, die alle, über den Rahmen nationaler Gesundheitsorganisationen

    hinausgehenden, gesundheitspolitischen Fragen bearbeitet, mit dem Ziel, allen Völkern den

    bestmöglichen Gesundheitszustand zu ermöglichen. Die derzeit 192 Mitgliedsstaaten der

    WHO werden in sechs große Regionen zusammengefasst, die jeweils über ein Regionalbüro

    verfügen:

    - Afrikanische Region (Regionalbüro Cité du Djoue/Kongo)

    - Amerikanische Region (Regionalbüro Washington, DC/USA)

    - Europäische Region (Regionabüro Kopenhagen/Dänemark)

    - Östliche Mittelmeer-Region (Regionabüro Kairo/Ägypten)

    - Südostasiatische Region (Regionabüro Neu Dehli/Indien)

    - Westpazifische Region (Regionabüro Manila/Philippinen)

    UNUnited Nations,

    New York

    ILO Interna-tional

    Labour Organi-zation

    Genf

    UNICEF United Nations

    Children’s Fund

    New York

    UNESCO United Nations

    Educational, Scientific

    and Cultural Organization

    Paris

    WHO World Health Organi-zation

    Genf

    FAO Food and

    Agriculture Organi-zation of

    the United Nations

    Rom

    UNEP United Nations Environ-

    ment Programme

    New York

    UNCTAD United Nations

    Conference on Trade and Development

    New York

    UNDP United Nations

    Develop-ment

    Programme

    New York

    WHO Regional Office for Europe

    Kopenhagen

    WHO Regional Office for Africa

    Cité du Djoue

    WHO Regional Office for

    Southeast Asia Neu Dehli

    WHO Regional Office for the

    Western Pacific Manila

    WHO Regional Office for the East-

    Mediterranean Kairo

    Pan-American Health

    Organization Washington, DC

    Abb. 1: Ausgewählte Unterorganisationen und Unterabteilungen der Vereinten Nationen (Franzkowiak, Sabo 1993)

    Die WHO-Gesundheitskonferenzen (vgl. Abb. 2) verstehen sich in erster Linie als eine Ant-

    wort auf die wachsenden Erwartungen an eine neue öffentliche Gesundheitsbewegung. Be-

    ginnend mit der Deklaration von Alma-Ata (UdSSR) 1978, „Gesundheit für alle bis zum Jahr

    2000“, beschäftigen sich die Konferenzen vorrangig mit Erfordernissen in den Industrielän-

    9

  • 1. Historische Entwicklung und gesetzliche Grundlagen der Gesundheitsförderung

    dern. Darüber hinaus werden Probleme aller anderen Regionen erörtert. Die Alma-Ata nach-

    folgenden Konferenzen beschäftigen sich in immer stärkerem Maße mit den Möglichkeiten

    der Gesundheitsförderung und dem Public Health-Ansatz. Speziell zu diesem Themenkom-

    plex haben fünf Konferenzen stattgefunden (Hering 2003).

    1978 Alma-Ata-Konferenz und -Deklaration zur Primären Gesundheitsversorgung

    1979 Globalstrategie „Gesundheit für alle 2000“ (GFA)

    1984 Europäische Regionalstrategie „Gesundheit für alle“ (38 Einzelziele) (GFA 2000)

    1981 Europäisches Regional-programm über Gesundheits-erziehung und Lebensweisen

    1984 WHO-Programm Ge-sundheitsförderung „Diskussionsgrundlage über Konzept und Prinzipien der Gesundheitsförderung“

    1986 Ottawa-Konferenz und -Charta zur Gesundheits-förderung

    1988 Adelaide-Konferenz und -Empfehlungen zur ge-sundheitsfördernden Ge-samtpolitik

    1991 Sundsvall-Konferenz und -Stellungnahme: Entwick-lung gesundheits-fördernder Lebenswelten

    1997 Jakarta-Konferenz und -Erklärung zur Gesundheits-förderung für das 21. Jahr-hundert

    1998 Globale Strategie „Gesundheit für alle im 21. Jahrhundert“

    1991 Revision

    Internationale Gesundheitsförderungs-programme und -konferenzen

    Frauen-, Ge-sundheits-, Selbsthilfe-, Umwelt-, Verbraucher- bewegung

    EU-Programm-Ebene

    1998 Neue Europäi-sche Politik „Ge-sundheit für alle/ Gesundheit 21“ (21 Einzelziele)

    Globale WHO-Programme

    2000 Mexiko-Konferenz und -Erklärung der Gesundheits-minister zur Gesundheits-förderung; Rahmen für natio-nale Aktionspläne

    Abb. 2: Historische Wendepunkte und Einflüsse der Gesundheitsförderung auf internationaler Ebene (Kaba-Schönstein 2003a)

    Das Konzept und die Prinzipien der Gesundheitsförderung wurden in den 80er Jahren in den

    Industriestaaten Europas, Nordamerikas und Australiens entwickelt. Für die Entwicklung und

    Fortschreibung des Konzepts der Gesundheitsförderung waren insbesondere die Konferen-

    zen von Ottawa (1986) und Jakarta (1997) ausschlaggebend (vgl. Tab. 1).

    10

  • 1. Historische Entwicklung und gesetzliche Grundlagen der Gesundheitsförderung

    11

    Tab. 1: Überblick über die wichtigsten Meilensteine der Entwicklung der Gesundheitsförde-

    rung (Hartmann & Springer 2005)

    1946 New York/ USA

    Verfassung der WHO

    „Die Präambel der WHO-Verfassung (1946, Dokument 4.1) enthält die vielzitierte Umschrei-bung von Gesundheit als ‚Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen

    Wohlbefindens und nicht nur des Freiseins von Krankheit und Gebrechen’…Über diesen Defini-

    tionsversuch hinaus enthält die WHO-Verfassung aber bereits wesentliche Elemente, die die

    Präventionsdiskussion und -praxis bis heute geprägt haben. Gesundheit wird als allgemeines,

    globales Menschen- und Grundrecht festgeschrieben, wobei jedwede Diskriminierung aufgrund

    von Unterschieden der Rasse, Religion, Politik, des Geschlechts und der gesellschaftlichen

    Stellung geächtet werden. Desweiteren wird die Beseitigung aller gesellschaftlichen und globa-

    len Ungleichheiten eingeklagt und die politischen Entscheidungsträger aller Länder ausdrück-

    lich dazu verpflichtet“ (Franzkowiak, Sabo 1993, S.20).

    1977 Genf/ Schweiz

    30. Weltgesundheitsversammlung Programm: „Gesundheit für alle bis zum Jahr 2000“ 02. - 19. 05. 1977

    „Die Entschließung der 30. Weltgesundheitsversammlung von 1977 (Dokument 4.2) hat eine

    ähnlich wegweisende Wirkung wie die WHO-Gesundheitsdefinition drei Jahrzehnte zuvor. Die

    Versammlung bekräftigt Gesundheit als ‚grundlegendes Menschenrecht’ und erinnert die WHO

    an ihr ‚letztendliches verfassungsmäßiges Ziel’: weltweit auf das Erreichen des höchstmögli-

    chen Grades von Gesundheit von allen Menschen hinzuarbeiten. Doch die Bedeutung des

    Dokuments geht weit über eine bloße Reanimation der Gesundheitsutopie hinaus: die 30.

    Weltgesundheitsversammlung verabschiedete die Strategie ‚Gesundheit für alle’ und schuf

    damit eine Keimzelle für die Gesundheitsförderung“ (Franzkowiak, Sabo 1993, S.20).

    1978 Alma-Ata/ UdSSR

    Internationale Konferenz zur Primären Gesundheitsversorgung 06. - 12. 09. 1978

    Auf der Konferenz von Alma-Ata wird Gesundheit als ein grundlegendes Menschenrecht dekla-

    riert und die Primäre Gesundheitsversorgung zu einem Schlüsselkonzept der WHO erklärt.

    Neben dem Gesundheitssektor werden erstmalig auch Sozial- und Wirtschaftssektoren als

    Verantwortliche für die gesundheitliche Entwicklung benannt und das Zusammenwirken der

    verschiedenen Sektoren sowie die Beteiligung der Bürger/-innen als notwendig erachtet. Die

    Deklaration von Alma-Ata ist ein Schlüsseldokument in der Entwicklung und Weiterentwicklung

    der Strategie „Gesundheit für alle bis zum Jahr 2000“. Sie ist Grundlage der daraus abgeleite-

    ten Gesundheitsförderung (Franzkowiak, Sabo 1993).

    1979

    Genf/ Schweiz

    32. Weltgesundheitsversammlung Globalstrategie Gesundheit für alle 2000 07. - 25. 05. 1979

    Auf der 32. Weltgesundheitsversammlung der WHO in Genf wurde entschieden, dass „das

    vorrangige soziale Ziel von Regierungen und WHO in den kommenden Jahrzehnten das Errei-

    chen eines Grades von Gesundheit für alle Bürger/-innen der Welt bis zum Jahr 2000 sein soll,

    das ihnen erlaubt, ein sozial und ökonomisch produktives Leben zu führen“. Diese Globalstra-

    tegie bildete den Rahmen für alle folgenden regionalen Strategien und Programme.

  • 1. Historische Entwicklung und gesetzliche Grundlagen der Gesundheitsförderung

    12

    Tab. 1: Überblick über die wichtigsten Meilensteine der Entwicklung der Gesundheitsförde-

    rung (Hartmann & Springer 2005)

    1984 Europäische Regionalstrategie „Gesundheit für alle“

    Im Jahr 1984 verabschiedeten die Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation in der Europäischen Region auf Grundlage der WHO-Globalstrategie „Gesundheit für alle 2000“ das europäische Grundsatzprogramm „38 Einzelziele für Gesundheit 2000“. Die formulierten

    Ziele zur Gesundheit für alle wurden 1991 vom WHO-Regionalkomitee für Europa revidiert und

    aktualisiert.

    1986

    Ottawa/ Kanada 1. Internationale Konferenz zur Gesundheitsförderung 17. - 21. 11. 1986

    Die 1986 verabschiedete Ottawa-Charta der ersten Internationalen Konferenz zur Gesundheits-förderung in Ottawa (mit 240 Teilnehmern aus 35 Ländern) ist ein Aktionsprogramm zur Ver-

    wirklichung der Ziele der WHO-Globalstrategie „Gesundheit für alle 2000“. Die Ottawa-Charta

    ist Schlüsseldokument der weiteren konzeptionellen Entwicklung und der internationalen

    Verbreitung von Gesundheitsförderung. In der Ottawa-Charta wird Gesundheitsförderung fol-

    gendermaßen definiert: „Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess, allen Menschen ein

    höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie dadurch zur

    Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen“.

    Die Ottawa-Charta benennt für die Gesundheitsförderung drei zentrale Handlungsstrategien:

    1. Interessen vertreten

    2. Befähigen und ermöglichen

    3. Vermitteln und vernetzen

    sowie fünf zentrale Aktionsbereiche für ein aktives gesundheitliches Handeln:

    1. Entwicklung einer gesundheitsfördernden Gesamtpolitik

    2. Schaffung gesundheitsfördernder Lebenswelten

    3. Unterstützung gesundheitsbezogener Gemeinschaftsaktionen

    4. Stärkung persönlicher Kompetenzen und Ressourcen

    5. Neuorientierung der Gesundheitsdienste

    1988 Adelaide/ Australien

    2. Internationale Konferenz zur Gesundheitsförderung 05. - 09. 04. 1988

    Auf der zweiten Internationalen zur Gesundheitsförderung in Adelaide wurde der Handlungsbe-reich Gesundheitsförderliche Gesamtpolitik weiterentwickelt und spezifiziert. Die Adelaide-

    Empfehlungen postulieren Gesundheit und Chancengleichheit als zentrale Elemente aller Poli-

    tikbereiche sowie die Schaffung von unterstützenden physischen und sozialen Umwelten, in

    denen Menschen befähigt werden, ein gesundes Leben zu führen, durch die Zusammenarbeit

    aller Politikbereiche. Es wurden folgende vorrangigen Handlungsfelder benannt:

    1. Unterstützung der Gesundheit von Frauen

    2. Essen und Ernährung zur Überwindung von Hunger und Mangelernährung

    3. Tabak- und Alkoholgebrauch sowie Missbrauch

    4. Schaffung unterstützender Umfelder und Umwelten

    5. Entwicklung neuer Bündnisse und Partnerschaften für Gesundheit

    6. Verpflichtung zu einer globalen Verantwortung für öffentliche Gesundheit

  • 1. Historische Entwicklung und gesetzliche Grundlagen der Gesundheitsförderung

    13

    Tab. 1: Überblick über die wichtigsten Meilensteine der Entwicklung der Gesundheitsförde-

    rung (Hartmann & Springer 2005)

    1991 Sundsvall/ Schweden

    3. Internationale Konferenz zur Gesundheitsförderung 09. - 15. 06. 1991

    Die dritte Internationale Konferenz zur Gesundheitsförderung zur Entwicklung gesundheitsför-dernder Lebenswelten in Sundsvall war die erste mit globaler Beteiligung aus 81 Ländern und

    einer gleichgewichtigen Teilnahme von Industrie- und Entwicklungsländern. Die Delegierten

    riefen in Ihrer Stellungnahme auf, sich aktiv an der Schaffung und Gestaltung gesundheitsför-

    derlicher Lebenswelten zu beteiligen und den Gesundheits- und Umweltbereich miteinander zu

    verknüpfen, wobei dabei auch die Themen „gesundheitliche Chancengleichheit“, „Armut“ sowie

    „Zugang zu einer medizinischen Grundversorgung“ eine wichtige Rolle spielten. Ferner wurde

    festgestellt, dass das Ziel von Alma-Ata „Gesundheit für alle bis zum Jahr 2000“ nicht zu errei-

    chen ist. Im nächsten Schritt sollte daher das psychische, soziale, wirtschaftliche und politische

    Umfeld gesundheitsförderlich gestaltet werden. Erstmals wurde der Begriff „New Public Health“

    definiert (Kaba-Schönstein 2003a).

    1992 Our Planet, our Health - Bericht über die Weltgesundheitslage

    Im Vorfeld der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (United Nati-ons Conference on Environment and Development - UNCED) 1992 in Rio de Janeiro/ Brasilien

    etablierte die WHO eine Kommission für Umwelt und Gesundheit. Diese lieferte mit ihrem Be-

    richt „Our Planet, our health“ (WHO 1992) einen detaillierten Überblick über die Weltgesund-

    heitslage (Hartmann, Springer 2005).

    1992 Rio de Janeiro/ Brasilien

    3. Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED) 03. - 14. 06. 1992

    Bei der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (United Nations Con-ference on Environment and Development - UNCED) waren 176 Staaten der Welt durch

    Staats- und Regierungschefs bzw. Minister/-innen vertreten. Als wegweisendes Dokument

    wurde die Agenda 21 (UN 1992, BMU 1992), ein Aktionsprogramm mit detaillierten Handlungs-aufträgen für eine gesellschaftlich und wirtschaftlich dauerhafte und umweltgerechte Entwick-

    lung im 21. Jahrhundert, verabschiedet. Als Leitmotiv dieses Aktionsprogramms wurde der

    Begriff der nachhaltigen Entwicklung geprägt, deren Ziel es ist, das Leben heute so zu gestal-

    ten, dass die Generationen von morgen eine intakte Umwelt vorfinden und ihre Bedürfnisse

    befriedigen können. Im Kapitel 6 der Agenda 21 wird ausdrücklich auf den Schutz und die För-

    derung der menschlichen Gesundheit eingegangen. Auf der Konferenz werden folgende Ver-

    tragswerke unterzeichnet (Springer, Hartmann 2004):

    - Agenda 21 (BMU 1992)

    - Vertrag zum Schutz des Waldes

    - Vertrag zum Schutz der biologischen Vielfalt

  • 1. Historische Entwicklung und gesetzliche Grundlagen der Gesundheitsförderung

    14

    Tab. 1: Überblick über die wichtigsten Meilensteine der Entwicklung der Gesundheitsförde-

    rung (Hartmann & Springer 2005)

    1993 Globale Strategie für Umwelt und Gesundheit

    Die WHO verabschiedete die „Globale Strategie für Gesundheit und Umwelt“ (Global Strategy for Health and Environment), welche als Arbeitsrahmen für die Erfüllung der in der Agenda 21

    vereinbarten Ziele gilt (Hartmann, Springer 2005).

    1997 Jakarta/ Indonesien

    4. Internationale Konferenz zur Gesundheitsförderung 21. - 25. 07. 1997

    Die Konferenz von Jakarta stand unter dem Motto "Neue Akteure für eine neue Ära - Gesund-heitsförderung für das 21. Jahrhundert". Auf der Konferenz wurden die Erfahrungen und Er-

    gebnisse seit der Verabschiedung der Ottawa-Charta bilanziert, die Kernbereiche und Strate-

    gien der Charta bestätigt, neu bewertet und weiterentwickelt. Die in der Ottawa-Charta be-

    schriebene Definition der Gesundheitsförderung wurde in der Erklärung von Jakarta weiterent-

    wickelt: „Gesundheitsförderung ist ein Prozess, der Menschen befähigen soll, mehr Kontrolle

    über ihre Gesundheit zu erlangen und sie zu verbessern durch Beeinflussung der Determinan-

    ten für Gesundheit“. Die Jakarta-Erklärung setzt für das 21. Jahrhundert folgende Prioritäten

    (Kaba-Schönstein 2003b):

    - Förderung sozialer Verantwortung für Gesundheit

    - Ausbau der Investitionen in die Gesundheitsentwicklung

    - Festigung und Ausbau von Partnerschaften für Gesundheit

    - Stärkung der gesundheitsfördernden Potenziale von Gemeinschaften und der Handlungs-

    kompetenzen des Einzelnen

    - Sicherstellung einer Infrastruktur für die Gesundheitsförderung

    Weiterhin sind in der Erklärung von Jakarta die Forderung nach einem stabilen Ökosystem

    sowie der nachhaltigen Nutzung von Ressourcen verankert.

    1998 Genf/ Schweiz

    51. Weltgesundheitsversammlung Resolution zur Gesundheitsförderung: Gesundheit für alle im 21. Jahrhundert 11. – 16. 05. 1998

    Auf der 51. Weltgesundheitsversammlung verabschiedete die WHO die 1. Resolution zur Ge-sundheitsförderung, die die Aussagen der Ottawa-Charta und der Jakarta-Erklärung bestätigt.

    „Wir, die Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO), bekräftigen unsere Ver-

    pflichtung auf das in der WHO-Satzung verankerte Prinzip, dass es zu den Grundrechten

    eines jeden Menschen gehört, sich der bestmöglichen Gesundheit erfreuen zu können, und

    damit bekräftigen wir zugleich die Würde und den Wert einer jeden Person und die für alle

    geltenden gleichen Rechte, aber auch das Prinzip, dass alle die gleichen Pflichten und Ver-

    antwortlichkeiten für die Gesundheit haben. Wie erkennen an, dass die Verbesserung der

    Gesundheit und des Wohlergehens der Menschen das Endziel der sozialen und wirtschaft-

    lichen Entwicklung darstellt...“ (WHO-Euro 1998a)

  • 1. Historische Entwicklung und gesetzliche Grundlagen der Gesundheitsförderung

    15

    Tab. 1: Überblick über die wichtigsten Meilensteine der Entwicklung der Gesundheitsförde-

    rung (Hartmann & Springer 2005)

    1998 Gesundheit 21

    Unter dem Titel „Gesundheit 21“ (Health 21) legte die WHO die überarbeitete Fassung der Strategie Gesundheit für alle (vgl. 1984) vor.

    „Die 38 Einzelziele der Vorläuferprogramme wurden auf 21 Ziele (für das 21. Jahrhundert)

    konzentriert. Das Rahmenkonzept Gesundheit21 ist in acht Kapitel im Sinne von Programmtei-

    len gegliedert... Das für die Gesundheitsförderung zentrale Programm ist Kapitel 5: ‚Multisekt-

    orale Strategien für die Schaffung nachhaltiger Gesundheit’. Es konzentriert sich auf Hand-

    lungsansätze vieler Sektoren, um ein gesundheitsförderliches natürliches, wirtschaftliches,

    soziales und kulturelles Umfeld sicherzustellen. Es werden die Bereiche ‚Lebensweisen’ und

    ‚Umwelt’ enger verknüpft und der Begriff der ‚nachhaltigen Gesundheit’ eingeführt, ohne ihn

    näher zu definieren“ (Kaba-Schönstein 2003b, S.86 f.).

    2000 Mexiko Stadt/ Mexiko

    5. Internationale Konferenz zur Gesundheitsförderung 05. - 09. 06. 2000

    „Im Jahr 2000 wurde Mexico-City die 5. Internationale Konferenz zur Gesundheitsförderung durchgeführt zum Thema: ‚Abbau gesundheitlicher Chancenungleichheiten’. Das zweigeteilte

    Programm war ein Novum. Ein zweitägiges ministerielles Programm war ganz auf die Delegati-

    on der Gesundheitsministerien u.a. Ministerien ausgerichtet; das fünftägige Fachprogramm für

    die ca. 800 Experten/-innen und Entscheidungsträger/-innen aus Wissenschaft, Politik und

    Praxis der Gesundheitsförderung fand parallel statt mit zwei gemeinsamen Sitzungen. Die

    Konferenz verabschiedete erstmalig eine Erklärung nicht nur der geladenen Delegierten, son-

    dern der Gesundheitsminister zur Gesundheitsförderung: ‚Die Lücke der Gleichstellung schlie-

    ßen’ und den ‚Rahmen für landesweite Aktionspläne zur Gesundheitsförderung’. Insgesamt

    haben 87 Länder die Erklärung verabschiedet“ (Kaba-Schönstein 2003b, S.85).

    Folgende Punkte der Erklärung sind besonders hervorzuheben (Kaba-Schönstein 2003b):

    - Die Festlegung der Förderung der Gesundheit als grundlegende Priorität im Hinblick auf Politiken und Programme von lokaler bis internationaler Ebene,

    - die Verpflichtung zur Übernahme der Führungsrolle seitens der Nationalen Gesundheits-ministerien, unter besonderer Berücksichtigung folgender Prozesse:

    - der aktiven Beteiligung von gesellschaftlichen Gruppen und Sektoren

    - von Maßnahmen, die Partnerschaften stärken und

    - der Bildung und Stärkung von effizienten Netzwerken.

    2002 Johannesburg/ Südafrika

    4. Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung – Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung (World Summit on Sustainable Development) 26.08. - 04. 09. 2002

    Zehn Jahre nach der Konferenz in Rio de Janeiro (vgl. 1992) kam die Staatengemeinschaft in Johannesburg/Südafrika erneut zusammen. In der Johannesburg-Erklärung (UN 2002a) be-

    kräftigen die Staats- und Regierungschefs erneut die weltweite Bedeutung der nachhaltigen

    Entwicklung. Das zweite Konferenzdokument, der „Plan of Implementation“ (UN 2002b) enthält

    in 10 Kapiteln z. T. zeitlich gesetzte Ziele und die Forderung zur Ausarbeitung von Umset-

    zungsprogrammen. Auf Initiative der WHO wurde auf dem Weltgipfel zudem eine „Allianz Ge-

    sunde Umwelten für Kinder“ (Healthy Environments for Children Alliance – HECA) (HECA

    2004) ins Leben gerufen.

  • 1. Historische Entwicklung und gesetzliche Grundlagen der Gesundheitsförderung

    16

    1.2 Die Europäische Union als Akteur der Gesundheitsförderung

    Seit den 90ern ist die Europäische Union (EU) ein wichtiger Akteur und Finanzier der Ge-

    sundheitsförderung. Die EU fördert und unterstützt die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten

    im Gesundheitsbereich. Bei der Gesundheitsförderung übernimmt die EU neben der Finan-

    zierung ausgeschriebener Programme und der Forschungsförderung vor allem eine Koordi-

    nierungsfunktion. Weniger bedeutend ist die inhaltliche Weiterentwicklung der Gesundheits-

    förderung durch die EU. Neben den Aktionsprogrammen (vgl. Abb. 3) sind für die Entwick-

    lung der Gesundheitsförderung auf europäischer Ebene auch die Gesundheitsforschung

    innerhalb der europäischen Forschungsrahmenprogramme, der Aufbau einer europäischen

    Gesundheitsstatistik durch EUROSTAT (1994), der Auf- und Ausbau der europäischen Ge-

    sundheitsberichterstattung sowie der Auf- und Ausbau des gesundheitlichen Verbraucher-

    schutzes von Bedeutung. Seit den 90ern werden EU-Aktionsprogramme zur Öffentlichen

    Gesundheit und Gesundheitsförderung entwickelt (Kaba-Schönstein 2003c):

    Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Gesundheitsförderung, -aufklärung, -erziehung und -ausbildung (1996-2000) (zentrales Programm für die Gesundheitsförderung)

    Aktionsplan zur Krebsbekämpfung (1996-2000)

    Aktionsprogramm zur Prävention von AIDS und bestimmten anderen übertragbaren Krankheiten (1996-2000)

    Aktionsprogramm zur Suchtprävention (1996-2000)

    Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Gesundheitsberichterstattung (1997-2000)

    Aktionsprogramm zur Verhütung von Verletzungen (1999-2003)

    Aktionsprogramm betreffend seltene Krankheiten (1999-2003)

    Aktionsprogramm betreffend durch Umweltverschmutzung bedingte Krankheiten (1999-2001)

    Abb. 3: Europäische Aktionsprogramme der Gemeinschaft im Rahmen des Aktionsrah-mens im Bereich der Öffentlichen Gesundheit (Kaba-Schönstein 2003c)

    Die themenbezogene Gliederung in 8 Einzelprogramme wurde von einem einheitlichen Pro-

    gramm ersetzt. Die allgemeinen Programmziele des Aktionsprogramms der Europäischen

    Gemeinschaft in der Union im Bereich der Öffentlichen Gesundheit (2003-2008) sind (vgl.

    Abb. 4):

  • 1. Historische Entwicklung und gesetzliche Grundlagen der Gesundheitsförderung

    17

    Verbesserung des Informations- und Wissensstandes in Bezug auf Gesundheitsfragen im Interesse der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens

    Verbesserung der Fähigkeit zur schnellen und koordinierten Reaktion auf Gesundheits-gefahren

    Gesundheitsförderung und Verhütung von Krankheiten durch Beeinflussung der Ge-sundheitsfaktoren/ Determinanten in allen gemeinschaftlichen Politik- und Tätigkeitsfel-dern

    Abb. 4: Allgemeine Programmziele des Aktionsprogramms der EU im Bereich der Öffentli-chen Gesundheit (Kaba-Schönstein 2003c)

    „Das Programm soll dazu beitragen, dass

    − durch die Förderung einer integrierten und sektorübergreifenden Gesundheitsstrategie bei Festlegung und Durchführung aller Gemeinschaftspolitiken und –maßnahmen ein ho-

    hes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt wird,

    − Ungleichheiten im Gesundheitsbereich abgebaut werden,

    − die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten gefördert wird.

    Die Förderung der Gesundheit und Verhütung von Krankheiten (Hauptzielbereich 3) durch

    die Beeinflussung von Gesundheitsfaktoren in allen gemeinschaftlichen Politik- und Tätig-

    keitsfeldern soll durch Aktionen und Unterstützungsmaßnahmen in sechs Bereichen erfol-

    gen“ (Kaba-Schönstein 2003c, S.93) (vgl. Abb. 5).

    1. Ausarbeitung und Durchführung von Strategien und Maßnahmen, einschließlich Akti-onen zur Sensibilisierung, hinsichtlich der Gesundheitsfaktoren/ Determinanten im Zu-sammenhang mit der Lebensführung wie Ernährung, körperlichen Aktivität, Tabak, Al-kohol, Drogen und andere Stoffe und der psychischen Gesundheit, einschließlich Maßnahmen, die in allen Gemeinschaftspolitiken zu ergreifen sind sowie alters- und geschlechtsspezifischer Strategien

    2. Situationsanalyse und Entwicklung von Strategien in Bezug auf sozio-ökonomische Gesundheitsfaktoren/ Determinanten, zur Ermittlung und Bekämpfung von Ungleich-heiten beim Gesundheitswesen und zur Bewertung der Auswirkungen sozialer und wirtschaftlicher Verhältnisse auf die Gesundheit

    3. Situationsanalyse und Entwicklung von Strategien in Bezug auf umweltbedingte Ge-sundheitsfaktoren und Beitrag zur Identifizierung und Bewertung der gesundheitlichen Folgen von Umweltfaktoren

    4. Situationsanalyse und Informationsaustausch in Bezug auf genetische Faktoren/ De-terminanten und die Nutzung des genetischen Screenings

  • 1. Historische Entwicklung und gesetzliche Grundlagen der Gesundheitsförderung

    18

    5. Ausarbeitung von Methoden zur Bewertung der Qualität und Wirksamkeit der Strate-gien und Maßnahmen zur Gesundheit

    6. Förderung der für die genannten Maßnahmen relevanten Aus- und Fortbildungstätig-keiten

    Abb. 5: Zielbereich 3 des neuen EU-Aktionsprogramms im Bereich der Öffentlichen Gesundheit (Kaba-Schönstein 2003c)

    Mit dem neuen Programm soll ein hohes Koordinationsniveau zwischen den Aktionen und

    Initiativen der EU und der Mitgliedsstaaten gewährleistet und die Koordination bestehender

    und künftiger Netze im Bereich der Öffentlichen Gesundheit verbessert werden. Die Effizienz

    und Kohärenz der Maßnahmen des Programms sollen von der Europäischen Kommission

    sichergestellt werden (Kaba-Schönstein 2003c).

    1.3 Gesundheitsförderung in Deutschland

    „Die Entwicklung der Gesundheitsförderung in der Bundesrepublik Deutschland seit der Mitte

    der 1980er Jahre wurde sowohl im staatlichen als auch im nicht-staatlichen Bereich stark

    durch die Programme und Konzepte der Weltgesundheitsorganisation beeinflusst. Deutsch-

    land unterstützt seither auch offiziell die Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung von 1986

    sowie das 1991 aktualisierte Programm des Europäischen Regionalbüros der WHO von

    1984 (Gesundheit für alle 2000), das in seinen 38 Einzelzielen operationalisierte Vorgaben

    für nationale Strategien, vor allem nicht-medizinischer Prävention und Gesundheitsförderung

    enthielt. Dies gilt auch für die nachfolgende Strategie Gesundheit21, für die Resolution zur

    Gesundheitsförderung von 1998 und die Mexiko-Erklärung aus dem Jahr 2000 (Diese WHO-

    Programmatik galt auch für die Deutsche Demokratische Republik bis zum Ende ihres Be-

    stehens 1990). Die Entwicklung der Gesundheitsförderung in der Bundesrepublik Deutsch-

    land ist geprägt durch die föderale Gliederung mit der vorrangigen Länderverantwortung für

    Gesundheits- und Gesundheitsförderungspolitik sowie durch das insgesamt stark geglieder-

    te, plurale Gesundheitssystem mit einer Vielzahl von Akteuren, Strukturen, Finanzierungen

    und Interessen. Es gibt keine durchgängigen, einheitlichen Gesundheitsförderungs-

    Strukturen wie z.B. in Staaten mit einem steuerfinanzierten nationalen Gesundheitsdienst

    wie Großbritannien, oder wie es sie im sozialistischen Einheitsstaat und Gesundheitssystem

    der DDR für die Gesundheitserziehung gegeben hat“ (Kaba-Schönstein 2003d, S.96).

  • 1. Historische Entwicklung und gesetzliche Grundlagen der Gesundheitsförderung

    19

    1.3.1 Gesundheitsförderung auf Bundesebene

    Für den Bereich Gesundheitsförderung bestehen die Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten

    des Bundes vor allem in der Sozialgesetzgebung, insbesondere über die Gesetzliche Kran-

    kenversicherung (GKV). Über die Förderung von Forschung und Entwicklung (z.B. Aufbau

    der Public Health-Verbünde und -Studiengänge), die Finanzierung von Modell-Projekten,

    Kongressen und Diskussionsrunden und über die Beauftragung zu Gutachten und Berichten

    ergeben sich weitere Steuermöglichkeiten in der Gesundheitsförderungspolitik des Bundes.

    Der Bund nimmt die Aufgabe der gesundheitlichen Aufklärung der Bevölkerung durch Bun-

    desbehörden, -ministerien und nachgeordnete Einrichtungen, wie die Bundeszentrale für

    gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wahr. Mit der Steuer- und Abgabenpolitik und des ge-

    sundheitlichen Verbraucherschutzes und Gesundheitsschutzes ergeben sich weitere Ein-

    griffsmöglichkeiten für den Bund (Kaba-Schönstein 2003d).

    Der Sozialgesetzgebung kommt also eine besondere Bedeutung für die Entwicklung der Ge-

    sundheitsförderung zu (vgl. Abb. 6). „Wichtige Etappen der Entwicklung von Gesundheitsför-

    derungspolitik in Deutschland waren auf der Ebene der Bundesgesundheitspolitik deshalb

    markiert durch vier Stufen der Gesundheitsreform und gesetzlichen Regelung der Gesund-

    heitsförderung und Prävention im Rahmen der Krankenversicherung, § 20 SGB V“ (Kaba-

    Schönstein 2003d, S. 98).

    − 1989: das Gesundheitsreformgesetz (GRG)

    − 1992: das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG)

    − 1996: das Beitragsentlastungsgesetz

    − 2000: das GKV-Gesundheitsreformgesetz

    − 2004: das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)

    1989 Gesundheitsreformgesetz (GRG) § 20 SGB V:

    Gesundheitsförderung/ Krankheitsverhütung

    1992 Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) § 20 SGB V:

    Erweiterung um Förderung von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen

    1996 Beitragsentlastungsgesetz § 20 SGB V:

    Krankheitsverhütung

    1999/ 2000

    GKV-Gesundheitsreform 2000 § 20 SGB V:

    − Primäre Prävention, insbes. Beitrag zur Verminderung sozialer Ungleichheit von Gesundheitschancen (sozialkompensatorischer Ansatz),

    − Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF),

  • 1. Historische Entwicklung und gesetzliche Grundlagen der Gesundheitsförderung

    20

    − Selbsthilfe-Förderung,

    − § 43 SGB V: Patientenschulungen,

    − § 65 SGB V: Verbraucher- und Patientenberatung

    2000/ 2001

    Gemeinsame und Einheitliche Handlungsfelder und Kriterien der Spitzen-verbände der Krankenkassen

    Konzentration auf 2 Ansätze:

    − Interventionen nach dem Setting-Ansatz, die mehr auf die Verhältnisse ab-zielen und durch Strukturgestaltung Gesundheit fördern

    − Interventionen nach dem individuellen Ansatz, die in erster Linie auf Men-schen, Verhalten und gesunde Lebensführung zielen

    2002

    „Weiterentwicklung der Prävention und Gesundheitsförderung in Deutschland“ Positionspapier der Spitzenverbände der Krankenkassen

    − betont die Notwendigkeit interdisziplinärer und intersektoraler Kooperation

    − schlägt die Gründung eines Forums Prävention und Gesundheitsförderung vor zur Verbesserung der Kooperation aller Akteure

    − fordert gemeinsame Finanzierung von allen Akteuren (v.a. beim Setting-Ansatz zur Reduzierung sozialer bedingter ungleicher Gesundheitschancen)

    2004 GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)

    Förderung primärer Prävention durch ein Bonussystem für Versicherte der GKV

    Abb. 6: Entwicklung der Grundlagen, Handlungsfelder und Kriterien der Gesundheits-förderung und Prävention in der GKV (nach Kaba-Schönstein 2003d, ergänzt)

    Das Gesundheitsreformgesetz 1989, § 20 SGB V: „Die politische Entscheidung, mit der Verabschiedung des Gesundheitsreformgesetzes (GRG) 1989 Gesundheitsförderung und

    Prävention zur Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen zu machen und einen Koope-

    rationsauftrag der Krankenkassen bei der Durchführung der Gesundheitsförderung zu veran-

    kern, kann als einer der Meilensteine in der deutschen Entwicklung der Gesundheitsförde-

    rung gesehen werden. Seit Verabschiedung des GRG wurden vermehrt Gesundheitsförde-

    rungsprogramme von Krankenkassen initiiert und Stellen für Gesundheitsförderung (und

    Prävention) geschaffen“ (Kaba-Schönstein 2003d, S.99).

    In dieser Pionierphase existierten aber auch zahlreiche Unzulänglichkeiten in der Planung,

    Koordinierung und Umsetzung von Gesundheitsförderungsmaßnahmen, z. B.:

    − unzureichende oder gar fehlenden Bedarfsanalysen,

    − unzulängliche Prioritätensetzung und Zielgruppenauswahl,

    − überwiegend sporadische Einzelmaßnahmen der Verhaltensprävention,

  • 1. Historische Entwicklung und gesetzliche Grundlagen der Gesundheitsförderung

    21

    − unzulängliche oder fehlende Evaluationsroutinen (Meierjürgen 2002).

    Im Rahmen der Umsetzung des § 20 Abs. 2 SGB V wurde die Zusammenarbeit der Kran-

    kenkassen und der Unfallversicherungsträger intensiviert (Meierjürgen 2002).

    Das Gesundheitsstrukturgesetz 1992, § 20 SGB V: Die zweite Stufe der Gesundheitsre-form umfasste die Erweiterung des § 20 SGB V um die Förderung von Selbsthilfegruppen

    und Selbsthilfe-Kontaktstellen mit gesundheitsfördernder und rehabilitativer Zielsetzung (Ka-

    ba-Schönstein 2003d).

    Das Beitragsentlastungsgesetz 1996, § 20 SGB V: „Als Folge der stärkeren wettbewerbli-chen Weichenstellung im System der Gesetzlichen Krankenversicherung gerieten die Ge-

    sundheitsförderungsaktivitäten der Krankenkassen zu Beginn der 90er Jahre zusehends in

    das Spannungsfeld zwischen gesundheitspolitischen und wettbewerblichen Zielen (Meierjür-

    gen 2002).“

    Vereinzelte Auswüchse führten dazu, dass trotz zahlreicher Proteste im Zuge der „Bauch-

    tanzdebatte“ im Jahr 1996 die Gesundheitsförderung, die als Pflichtleistung der Gesetzlichen

    Krankenkassen mit dem GRG 1989 eingeführt worden war, im Rahmen des Beitragsentlas-

    tungsgesetzes 1996 wieder gestrichen wurde und den Trägern der Gesetzlichen Unfallversi-

    cherungen übertragen wurde (Meierjürgen 2002).

    − Die Gründung des Europäischen Netzwerkes zur Betrieblichen Gesundheitsförderung (European Network for Workplace Health Promotion) (1996)

    − Die Luxemburger Deklaration zur Betrieblichen Gesundheitsförderung in der EU (1997)

    − Das Integrationsprogramm Arbeit und Gesundheit der gesetzlichen Krankenkassen und Unfallversicherungen (IPAG) (1997)

    − verschiedene Projekte zum Qualitätsmanagement in der Gesundheitsförderung.

    Abb. 7: Initiativen und Projekte zur Weiterentwicklung der Gesundheitsförderung (nach Meierjürgen 2002)

    Die Neuformulierung des § 20 SGB V, der nun auf Schutzimpfungen, krankheitsbezogene

    Selbsthilfeunterstützung und die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren begrenzt

    war, wurde vom zuständigen Minister Horst Seehofer mit Kostendämpfungsargumenten und

    der Tatsache fehlender Evaluationsroutinen und Qualitätssicherungsmaßnahmen begründet.

    Trotz zahlreicher Appelle aus Wissenschaft und Praxis wurde das Gesetz verabschiedet. Die

    bestehenden Gesundheitsförderungsstrukturen der Krankenkassen wurden wieder abgebaut

    und Gesundheitsförderung zur ausschließlich versichertenfinanzierten Satzungsleistung, was

    eine negative Signalwirkung für die Bewertung der weiteren Verankerung umfassender Prä-

  • 1. Historische Entwicklung und gesetzliche Grundlagen der Gesundheitsförderung

    22

    ventions- und Gesundheitsförderungsstrukturen in Deutschland zur Folge hatte (Kaba-

    Schönstein 2003d).

    In dieser Restrukturierungsphase übten eine Vielzahl von Projekten und Initiativen nachhalti-

    gen Einfluss auf die Weiterentwicklung der (Betrieblichen) Gesundheitsförderung aus, wie

    z.B. (Meierjürgen 2002) (vgl. Abb. 7):

    Das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000: Mit der Gesundheitsreform 2000 erfolgte die Neugestaltung des § 20 SGB V, nach dem die Krankenkassen Leistungen der primären Prä-

    vention vorsehen, die den Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag

    zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen. Kran-

    kenkassen können den Arbeitsschutz ergänzende Maßnahmen der Betrieblichen Gesund-

    heitsförderung durchführen. Die Krankenkassen haben die Aufgabe, den Ursachen von ar-

    beitsbedingten Erkrankungen nachzugehen und dabei mit den Trägern der Gesetzlichen

    Unfallversicherung zusammenzuarbeiten. Für die Durchführung von Leistungen zur Primär-

    prävention und BGF sieht das Gesetz einen Betrag von 5,00 DM bzw. 2,56 € pro Versicher-

    ten vor. Der Begriff Gesundheitsförderung taucht außer bei der Betrieblichen Gesundheits-

    förderung nicht mehr auf. Positiv war die erstmalige Einführung einer "Förderung von Einrich-

    tungen zur Verbraucher- und Patientenberatung" (§ 65b SGB V) sowie Patientenschulungen

    als ergänzende Leistung der Rehabilitation (§ 43, Abs. 3) für chronisch Kranke und ihre An-

    gehörigen (§ 43 SGB V) (Kaba-Schönstein 2003d).

    Gemeinsame und Einheitliche Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen 2000/ 2001: „Um die Kritik an der vorherigen Praxis aufzugreifen, erteilte der Gesetzgeber den Spitzenverbänden der Krankenkassen den Auftrag zur Qualitätssiche-

    rung der Angebote. Sie sollten gemeinsam und einheitlich, unter Einbindung von unabhängi-

    gem Sachverstand, prioritäre Handlungsfelder und Kriterien insbesondere hinsichtlich Be-

    darf, Zielgruppen, Zugangswegen, Inhalten und Methodik beschließen. Diese ‚Gemeinsamen

    und einheitlichen Handlungsfelder und Kriterien’ haben die Krankenkassen im Juni 2000

    vorgelegt (2001 ergänzt) und sich dabei auf zwei Ansätze zur Eindämmung von Krankheits-

    risiken und Belastungen und zur Förderung der Gesundheit konzentriert:

    − Interventionen nach dem Setting-Ansatz, die mehr auf Verhältnisse abzielen und durch Strukturgestaltung Gesundheit fördern und

    − Interventionen nach einem individuellen Ansatz, die in erster Linie auf Menschen, Verhal-ten und gesunde Lebensführung zielen.

    Die Handlungsfelder im Bereich der Primärprävention sind Bewegungsgewohnheiten, Ernäh-

    rung, Stressreduktion/ Entspannung und Genuss und Suchtmittelkonsum. Für die betriebli-

    che Gesundheitsförderung sind es: arbeitsbedingte körperliche Belastungen, Betriebsver-

    pflegung, Psychosozialer Stress und Genuss- und Suchtmittelkonsum. Der Setting-Ansatz

  • 1. Historische Entwicklung und gesetzliche Grundlagen der Gesundheitsförderung

    23

    wird als besonders geeignet angesehen, den geforderten Beitrag zur Verminderung sozial

    bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen zu erbringen. Eine Ausgabenbegrenzung

    soll einen priorisierten und effizienten Mitteleinsatz unterstützen. Es gibt in diesem Bereich

    Anlaufschwierigkeiten, die dazu führten, dass in den vergangenen Jahren das minimale

    Budget nicht einmal ausgeschöpft worden ist“ (Kaba-Schönstein 2003d, S.99 f.).

    Weiterentwicklung der Prävention und Gesundheitsförderung in Deutschland 2002: „Im Mai 2002 legten die Spitzenverbände der Krankenkassen ihre Vorstellungen zur Weiter-

    entwicklung der Prävention und Gesundheitsförderung in Deutschland vor. Sie begrüßen

    deren zunehmende gesellschaftliche und politische Akzeptanz und das Vorantreiben des Er-

    arbeitens von Strategien und Konzepten durch das Bundesministerium für Gesundheit. Prä-

    vention wird als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gesehen, die über das Gesundheitswesen

    und die Krankenversicherung hinausgeht. Betont wird die Notwendigkeit interdisziplinärer

    und intersektoraler Kooperation. Bestimmte Aufgaben, wie die Gesundheitsförderung und

    Prävention im Bereich der Sozialen Benachteiligung sollten jenseits des Wettbewerbs von

    Krankenkassen und anderen Akteuren gemeinsam und koordiniert angegangen werden. Die

    Verstetigung der Kooperation aller verantwortlichen Akteure in Deutschland solle in einem

    Forum Prävention und Gesundheitsförderung ermöglicht werden. Eine umfängliche Finanzie-

    rung durch alle zuständigen Institutionen und Ressorts wird für notwendig erachtet. Insbe-

    sondere Setting-Ansätze zur Reduzierung sozial ungleicher Gesundheitschancen sollen von

    den verantwortlichen Akteuren gemeinsam finanziert werden“ (Kaba-Schönstein 2003d,

    S.100).

    Das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) 2004: Am 01. Januar 2004 trat das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz GMG)

    in Kraft. Damit wurde u.a. für alle Leistungen der Krankenkassen bis zu einer finanziellen

    Belastungsgrenze eine Zuzahlung von den Patienten/innen erhoben. Interessant für die Ge-

    sundheitsförderung ist die Einführung eines Bonussystems, nach welchem die Versicherten,

    die aktiv Vorsorge betreiben und an qualitätsgesicherten Präventionsmaßnahmen teilneh-

    men von ihrer Krankenkasse einen Bonus erhalten. Das gleiche gilt auch für Versicherte, die

    an einem Hausarztsystem, einem Chronikerprogramm oder an einer integrierten Versorgung

    teilnehmen. Weiterhin dürfen Krankenkassen mit Einführung des GMG bei Maßnahmen der

    betrieblichen Gesundheitsförderung durch Arbeitgeber sowohl an die Arbeitgeber als auch

    an die teilnehmenden Versicherten Boni vergeben.

    Parallel zu diesen Entwicklungen wurde 1996 zur Umsetzung der EU-

    Arbeitsschutzrahmenrichtlinie 89/391/EWG von 1989 das Arbeitsschutzgesetz novelliert, das

    mit seinem umfassenden Präventionsansatz die wohl bedeutendste Reform des Arbeits-

    schutzes darstellt (Gusy & Kleiber 2000).

  • 1. Historische Entwicklung und gesetzliche Grundlagen der Gesundheitsförderung

    24

    1972 Das Betriebverfassungsgesetz

    1973 Das „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte

    der Arbeitssicherheit“ (ASiG)

    1989

    Rahmenrichtlinie der EU: „Über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbes-

    serung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der

    Arbeit“ (steckt den normativen Rahmen für die Gestaltung des Arbeits- und Ge-

    sundheitsschutzes ab)

    1996 Das Arbeitsschutzgesetz und die darauf basierenden Verordnungen

    1996

    SGB VII: erweiterter Präventionsauftrag der Unfallversicherungsträger zur „Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen“ (Beschreibung von Aufgaben, Hand-

    lungsfeldern, Instrumenten und Ebenen der Zusammenarbeit zwischen den Ko-

    operationspartnern)

    Abb. 8: Weitere für die Gesundheitsförderung relevante gesetzliche Regelungen (VDSI 2001)

    Gesundheitsziele Ein weiterer Meilenstein in der Entwicklung der Gesundheitsförderung in der Bundesrepublik

    war der Gesundheitsziele-Prozess, der von der damaligen Gesundheitsministerin Andrea

    Fischer im Juli 2000 in Gang gesetzt wurde. In Anknüpfung an nationale und internationale

    Initiativen, z.B. der WHO und einzelner deutscher Bundesländer, wurde eine Konsensplatt-

    form zur Formulierung nationaler Gesundheitsziele eingerichtet. Im Rahmen des Programms

    gesundheitsziele.de wurden sowohl Ziele mit Krankheitsbezug als auch Ziele zur Gesund-

    heitsförderung und Prävention sowie Ziele für bestimmte Bevölkerungs- und Altersgruppen

    und solche mit Bürger/-innen und Patienten/-innen-Orientierung formuliert. Der Zielfindungs-

    prozess war im Sommer 2002 abgeschlossen (Kaba-Schönstein 2003d).

    Neuere Entwicklungen „Seit dem Jahr 2000 ist viel Bewegung in die Diskussion um Gesundheitsförderung und Prä-

    vention in Deutschland gekommen durch eine kaum überschaubare Vielzahl von Initiativen,

    Veranstaltungen, Gesprächsrunden, Gutachten, Entschließungen und Empfehlungen zur

    Planung, Prioritätensetzung, Vernetzung der Akteure und zu Strukturen und Finanzierung

    der Gesundheitsförderung und Prävention“ (Kaba-Schönstein 2003d, S.102).

    Seit der Neufassung des § 20 SGB V in der Gesundheitsreform 2000 beteiligen sich die

    Spitzenverbände der Krankenkassen maßgeblich an den Diskussionen und Aktivitäten zur

    Entwicklung der Gesundheitsförderung und Prävention in Deutschland. Dabei fordern die

    Krankenkassen jedoch, Gesundheitsförderung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu be-

  • 1. Historische Entwicklung und gesetzliche Grundlagen der Gesundheitsförderung

    25

    trachten, die über den Rahmen der GKV hinausgehen sollte. Eine besondere Bedeutung

    kommt auch dem Gutachten des Sachverständigenrats für die konzertierte Aktion im Ge-

    sundheitswesen (2000/2001) "Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit" zu. Wesentliche

    Punkte des Gutachtens sind u.a.:

    − die Forderung der Optimierung des Systems der Gesundheitsförderung und Prävention,

    − die Kritik an der unkoordinierten Vielzahl von Akteuren, der fehlenden Transparenz der Angebote, der unbesetzten Felder und Überschneidungen und an dem Übergewicht von

    individuenbezogenen gegenüber kontextbezogenen Maßnahmen in der öffentlichen De-

    batte,

    − die Empfehlung, sich in Zukunft stärker auf kontextbezogene Maßnahmen nach dem Setting-Ansatz zu orientieren, v. a. in den Settings Schule und Betrieb,

    − die Empfehlung, Gesundheitsfördernde Krankenhäuser in Anlehnung an Projekte der Betrieblichen Gesundheitsförderung evaluationsgestützt weiterzuentwickeln (Kaba-

    Schönstein 2003d).

    „Im Dezember 2000 wurde auf einer mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums

    für Gesundheit (BMGS) durchgeführten Tagung unter Beteiligung zahlreicher Akteure und

    Einrichtungen eine ‚Allianz für Gesundheitsförderung in Deutschland’ gegründet. Ziel der

    Allianz war ein offenes Arbeitsbündnis aller, die sich für die Gesundheitsförderungspolitik auf

    der Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen einsetzen. Unter Bezugnahme der

    Mexiko-Erklärung von 2000 strebte die Allianz an, Bemühungen zu unterstützen, mittelfristi-

    ge Aktionspläne für vorrangige gesundheitsförderliche Handlungsfelder zu entwickeln. Mit

    der Einrichtung des ‚Runden Tisches Gesundheit’ durch die Gesundheitsministerin, wurde

    seit 2001 die im Rahmen der Allianz begonnene Diskussion der wichtigen Akteure in dieses

    Gremium verlagert und dort weiterentwickelt. Die Gesundheitsministerin hatte diese Diskus-

    sionsrunde der Kostenträger, Leistungsanbieter und Vertreter von Patienten und Selbsthilfe

    einberufen, die in sechs Arbeitsgruppen zu sechs Themenbereichen tagte, darunter Arbeits-

    gruppe 5 ‚Stärkung der Prävention’. Diese Arbeitsgruppe legte im Dezember desselben Jah-

    res Empfehlungen vor, auf die sich seither verschiedene Stellungnahmen und Äußerungen

    und Erklärungen berufen: Sie empfahl die Gründung einer eigenständigen, auf Dauer ange-

    legten Institution in Form einer Stiftung oder einer vergleichbaren Einrichtung anderer

    Rechtsform zur Unterstützung der in der Prävention und Gesundheitsförderung tätigen Ein-

    richtungen im Sinne eines Kompetenz- und Servicezentrums. Im Juli 2002 wurde das Deut-

    sche Forum Prävention und Gesundheitsförderung in Berlin durch eine gemeinsame Erklä-

    rung der Vertreter von über 65 maßgeblichen Verbänden, Institutionen, Behörden, Körper-

    schaften und Einrichtungen gegründet. Es versteht sich als gemeinsame Plattform, die über-

    greifende Ziele, Inhalte, Maßnahmen und Instrumente der Prävention vereinbart, umsetzt

    und kommuniziert. Sie soll u.a. die Grundlagen für den Aufbau einer neuen tragfähigen, auf

  • 1. Historische Entwicklung und gesetzliche Grundlagen der Gesundheitsförderung

    26

    Dauer angelegten Organisationsstruktur legen, die in der Lage sein soll, Mittel für Prävention

    und Gesundheitsförderung zu akquirieren“ (Kaba-Schönstein 2003d, S.103).

    Die vorgeschlagene Präventions-Stiftung und ein Präventions-Gesetz werden seitdem diskutiert und sind auf der politischen Tagesordnung. Am 18. Februar hat der Bundestag in

    1. Lesung den Entwurf der Regierungsparteien für ein Präventionsgesetz beraten. Laut Ge-

    setzentwurf sollen künftig jährlich 250 Millionen Euro in Prävention und Gesundheitsförde-

    rung fließen, wobei davon 180 Millionen Euro über die GKV finanziert werden sollen, 40 Mil-

    lionen Euro von der Rentenversicherung, 20 Millionen Euro von der Unfallversicherung und

    10 Millionen Euro von der Pflegeversicherung getragen werden sollen. Mit dem Geld sollen

    der Aufbau der Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung auf Bundesebene, die z.B.

    Modellprojekte initiiert und bundesweite Präventionskampagnen durchführt, vorangetrieben

    werden, der Ausbau settingbezogener Modellprojekte im Bereich Prävention und Gesund-

    heitsförderung auf Länderebene gefördert werden und Projekte der GKV, v. a. im Bereich

    verhaltensbezogener Prävention und Gesundheitsförderung sowie Betrieblicher Gesund-

    heitsförderung finanziert werden. Das Ausgabenvolumen von jährlich 250 Millionen Euro ist

    im Vergleich zu den Gesamtausgaben der Krankenversorgung in Deutschland zwar ver-

    schwindend gering, dennoch ist ein Präventionsgesetz ein erster Schritt und ein zentraler

    Meilenstein auf dem Weg zur Verankerung von Prävention und Gesundheitsförderung als

    „Vierte Säule“ des Gesundheitssystems neben der Primärversorgung, der Rehabilitation und

    der Pflege.

    1.3.2 Gesundheitsförderung auf Ebene der Bundesländer

    „Die Zuständigkeit für Gesundheits(förderungs)politik liegt in den Ländern bei den Sozial-

    bzw. den Gesundheitsministerien. Die Abstimmung der Länder untereinander und mit der

    Gesundheitspolitik des Bundes erfolgt über die Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Für

    die Akzeptanz und Entwicklung der Gesundheitsförderung auf der Ebene der Länder war die

    Entschließung der 64. Sitzung der GMK über ‚Möglichkeiten zur Gesundheitsvorsorge,

    Krankheitsverhütung und Gesundheitsförderung in der BRD’ von 1991 von herausgehobener

    Bedeutung… Die GMK war sich darin einig, dass präventive Gesundheitspolitik in den letz-

    ten Jahren eine vordringliche Bedeutung gewonnen habe. Sie hielt es für erforderlich, dass

    die Begrenzungen der traditionellen Handlungsfelder überwunden und diese durch Maß-

    nahmen der Gesundheitsförderung ergänzt werden. Diese GMK-Entschließung wurde zum

    Bezugsdokument und zur Legitimationsgrundlage für die Gesundheitsförderung in den Län-

    dern und insbesondere im Öffentlichen Gesundheitsdienst, dem sie eine besondere Verant-

    wortung für die Gesundheitsförderung zuwies.

    Die 75. GMK hat 2002 einen Antrag zur ‚Gesundheit von Kindern und Jugendlichen - Prä-

    vention, Früherkennung und Frühförderung’ beschlossen. Der Schwerpunkt zukünftiger

  • 1. Historische Entwicklung und gesetzliche Grundlagen der Gesundheitsförderung

    27

    Maßnahmen und Aktivitäten soll verstärkt in den Handlungsfeldern Gesundheitsförderung,

    Prävention, Früherkennung und Frühförderung liegen und v.a. auf die Zielgruppe sozial be-

    nachteiligte Kinder und Jugendliche ausgerichtet sein. Der Bundesrat, die Länderkammer im

    deutschen föderativen politischen System, hat auf Initiative des Saarlandes in seiner Sitzung

    vom 15.5.2002 eine Entschließung zum Stellenwert der Prävention und Gesundheitsförde-

    rung in der Gesellschaft verabschiedet. Prävention und Gesundheitsförderung werden darin

    als gesamtgesellschaftliche Aufgaben bezeichnet, zu denen sich die Politik bekennen und

    die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen schaffen müsse. Dem müsse auch ein

    neues Finanzierungskonzept entsprechen“ (Kaba-Schönstein 2003d, S.100 f.).

    In fast allen Bundesländern gibt es Landesvereine und -zentralen für Gesundheit und Ge-

    sundheitsförderung (vgl. Tab. 2), deren zentrale Aufgabe die Anregung und Koordination von

    Gesundheitsförderung durch die Organisation und Bereitstellung von Veranstaltungen, Fort-

    bildungen, Projekten und Materialien ist. Die Landesvereinigungen und -zentralen für Ge-

    sundheit und Gesundheitsförderung sind Nichtregierungsorganisationen, die jedoch häufig

    von den Landesgesundheitsministerien/ -senaten finanziell gefördert werden (Kaba-

    Schönstein 2003d).

  • 1. Historische Entwicklung und gesetzliche Grundlagen der Gesundheitsförderung

    28

    Tab. 2: Landesvereine und -zentralen für Gesundheit und Gesundheitsförderung und mit der Wahrnehmung ähnlicher Aufgaben betraute Organisationen auf Länderebene

    Bundesland Kontakt

    Baden-Württemberg

    Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg Abt. III Hoppenlaustr. 7 D-70174 Stuttgart E-Mail: [email protected] Internet: www.lga.bwl.de

    Bayern

    Landeszentrale für Gesundheit in Bayern e.V. Landwehrstr. 60-62 D-80336 München E-Mail: [email protected] Internet: www.lzg-bayern.de

    Berlin

    Gesundheit Berlin e.V. Landesarbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung Friedrichstr. 231 D-10969 Berlin E-Mail: [email protected] Internet: http://www.gesundheitberlin.de

    Brandenburg

    Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Frauen Heinrich-Mann-Allee 103 D-14473 Potsdam E-Mail: [email protected] Internet: http://www.brandenburg.de

    Bremen

    Landesvereinigung für Gesundheit Bremen c/o Universität Bremen, IPP Grazer Str. 2a D-28209 Bremen E-Mail: [email protected]

    Hamburg

    Hamburgische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. - HAG Repsoldstr. 4 D-20097 Hamburg E-Mail: [email protected] Internet: www.hag-gesundheit.de

    Hessen

    Hessische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitserziehung Heinrich-Heine-Straße 44-46 D-35039 Marburg E-Mail: [email protected] Internet: www.hage.de

    Mecklenburg-Vorpommern

    Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Mecklenburg-Vorpommern e.V. Zum Bahnhof 20 D-19053 Schwerin E-Mail: [email protected] Internet: www.lvg-mv.de

    Niedersachsen

    Landesvereinigung für Gesundheit Niedersachsen e.V. Fenskeweg 2 D-30165 Hannover E-Mail: [email protected] Internet: www.gesundheit-nds.de

  • 1. Historische Entwicklung und gesetzliche Grundlagen der Gesundheitsförderung

    29

    Tab. 2: Landesvereine und -zentralen für Gesundheit und Gesundheitsförderung und mit der Wahrnehmung ähnlicher Aufgaben betraute Organisationen auf Länderebene

    Bundesland Kontakt

    Nordrhein-Westfalen

    Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW Westerfeldstr. 35-37 D-33611 Bielefeld E-Mail: [email protected] Internet: www.loegd.nrw.de

    Rheinland-Pfalz

    Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. Karmeliterplatz 3 D-55116 Mainz E-Mail: [email protected] Internet: www.lzg-rlp.de

    Saarland

    Landes-Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung Saarland e.V. Feldmannstraße 110 D-66119 Saarbrücken E-Mail: [email protected] Internet: www.lags.de

    Sachsen

    Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e.V. Helgolandstraße 19 D-01097 Dresden E-Mail: [email protected] Internet: www.slfg.de

    Sachsen-Anhalt

    Landesvereinigung für Gesundheit Sachsen-Anhalt e.V. Badestraße 2 D-39114 Magdeburg E-Mail: [email protected] Internet: www.lvg-lsa.de

    Schleswig-Holstein

    Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Schleswig-Holstein e.V. Flämische Straße 6-10 D-24103 Kiel E-Mail: [email protected] Internet: www.lv-gesundheit-sh.de

    Thüringen

    Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Thüringen e.V. Carl-August-Allee 1a D-99423 Weimar E-Mail: [email protected] Internet: www.agethur.de

    Dementsprechend gibt es auf der Bundesebene als Nichtregierungsorganisation die Bun-

    desvereinigung für Gesundheit (BfG).

    1.3.3 Gesundheitsförderung auf kommunaler Ebene

    Die meisten Aktivitäten im Gesundheitsförderungsbereich auf kommunaler Ebene werden im

    Rahmen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Gesundheitsämter und anderer Ge-

    sundheitsbehörden wahrgenommen. Diesen Organisationen bzw. Organisationseinheiten

    wird in der GMK-Entschließung von 1991 und in den Ländergesetzen zum Öffentlichen Ge-

    sundheitsdienst besondere Bedeutung zugemessen. Zu den zentralen Aufgaben der Ge-

  • 1. Historische Entwicklung und gesetzliche Grundlagen der Gesundheitsförderung

    sundheitsförderung auf kommunaler Ebene durch die Gesundheitsämter gehören sowohl die

    Koordination und Vernetzung der verschiedenen Akteure und Maßnahmen als auch die Um-

    setzung eigener Aktivitäten und Projekte, die insbesondere sozial Benachteiligte und schwer

    erreichbare Zielgruppen fokussieren. Zudem entstanden auf lokaler Ebene vielfach spezifi-

    sche Kooperations-Strukturen wie Gesundheits(förderungs)-Konferenzen, Runde Tische,

    (Regionale) Arbeitsgemeinschaften, Gesundheitsforen etc. (Kaba-Schönstein 2003d).

    Als ein Beispiel gesundheitsfördernder Aktivitäten durch die Gesundheitsämter wird im Fol-

    genden die Arbeit des Gesundheitsamtes Essen zur Einrichtung eines städtischen Internet-

    Portals „Gesundheit“ vorgestellt (vgl. Abb. 9).

    Abb. 9: Artikel Gesundheitsamt Essen - Erstes städtisches Internetpor-tal Gesundheit (Heinemann 2004)

    Nachdem sich seit 1986 auch deutsche Städte am Gesunde-Städte-Projekt der WHO (Ge-

    sunde Städte: Mailänder Erklärung 1990) beteiligten und Mitglieder im internationalen WHO-

    Netzwerk Healthy Cities wurden, folgte 1989 auch auf Bundesebene die Gründung eines

    nationalen Gesunde Städte-Netzwerks und die Einrichtung eines Gesunde Städte-

    Sekretariats in Hamburg. 2002 beschlossen die Mitglieder des deutschen Gesunde Städte-

    Netzwerks die Einrichtung von Kompetenzzentren für Gesundheitsförderung und Prävention.

    Diese sollten zu bestimmten Arbeitsbereichen wie Gesundheitskonferenzen oder Gesund-

    30

  • 1. Historische Entwicklung und gesetzliche Grundlagen der Gesundheitsförderung

    31

    heitsberichterstattung über fundierte, dokumentierte Erfahrungen verfügen und zur Vermitt-

    lung und Diskussion dieser Erfahrungen angemessene Kompetenzen und Ressourcen zur

    Verfügung stellen können. Ende 2004 waren über 60 Städte, Kreise und Bezirke Mitglied im

    deutschen Netzwerk. Das Gesunde Städte-Sekretariat befindet sich seit Mitte 2004 in Müns-

    ter (Kaba-Schönstein 2003d).

    „In den letzten Jahren wurde in der kommunalen Gesundheitsförderung die Zusammenarbeit

    mit Akteuren und Aktivitäten der Lokalen Agenda 21 und des Programms der Sozialen Stadt

    aktuell. Diese Kooperation ist aber noch auszubauen, ebenso wie die Verknüpfung von Ge-

    sunder und Sozialer Stadt zur ‚Gesunden sozialen Stadt’ und Ansätze der Gemeinwesenar-

    beit, des Quartiersmanagement und der Partizipation und Beteiligung von Bürgerinnen und

    Bürgern“ (Kaba-Schönstein 2003d, S.102).

  • 2. Rahmenbedingungen der Gesundheitsförderung

    32

    2. Rahmenbedingungen der Gesundheitsförderung

    2.1 Prävention und Gesundheitsförderung

    Die Unterscheidung der Begriffe Prävention und Gesundheitsförderung gestaltet sich als

    schwierig. In der Literatur finden sich eine Vielzahl von Definitions- und Abgrenzungsversu-

    chen, wobei hinsichtlich der Verwendung der Begrifflichkeiten zum Teil erhebliche Differen-

    zen bestehen. Im Folgenden soll versucht werden, Merkmale sowie Abgrenzungsmöglichkei-

    ten der Begrifflichkeiten darzustellen und damit zu einer Begriffsbestimmung zu gelangen.

    Dafür ist es sinnvoll, zunächst die unterschiedlichen Sichtweisen und Verständnisse von Ge-

    sundheit und Krankheit zu reflektieren.

    2.1.1 Sichtweisen von Gesundheit und Krankheit

    Gesundheit und Krankheit werden aus unterschiedlichen Perspektiven heraus definiert. Bei

    der Betrachtung unterschiedlicher Sichtweisen von Gesundheit und Krankheit ergeben sich

    eine Vielzahl von Differenzierungskriterien: Bei den wissenschaftlichen Konzepten von Ge-

    sundheit und Krankheit existieren verschiedene Dimensionen von Gesundheit und Krankheit

    (z.B. physische, psychische, soziale und emotionale Gesundheit und Krankheit), unter-

    schiedliche Auffassungen von Gesundheit und Krankheit (Gesundheit und Krankheit als al-

    ternative Zustände oder als Eckpunkte eines gedachten Kontinuums mit fließenden Über-

    gängen zwischen Gesundheit und Krankheit) sowie unterschiedliche Konzepte (krankheits-,

    risikofaktorenorientierte Konzepte [Pathogenese] und gesundheits-, ressourcenorientierte

    Konzepte [Salutogenese]).

    Dem gegenüber stehen die individuellen subjektiven Gesundheits- bzw. Krankheitszustände

    sowie die verschiedenen Laienkonzepte von Gesundheit und Krankheit, die sich je nach Ge-

    sellschaft, Kultur, Religion, Geschlecht, Alter, sozialer Schichtzugehörigkeit, etc. unterschei-

    den. „Unter Laienkonzepten (auch ‚subjektive Konzepte’ oder ‚Alltagskonzepte’ genannt) von

    Gesundheit werden die persönlichen Auffassungen und Definitionen von Gesundheit sowie

    die persönlichen Sichtweisen über Ursachen und Kontextbedingungen von Gesundheit ver-

    standen (letztere werden auch als ‚subjektive Theorien’ von Gesundheit bezeichnet)“ (Waller

    2002, S.15).

    Nach Faltermaier (1994) existieren folgende Dimensionen des subjektiven Gesundheitsbeg-

    riffes:

    1. Gesundheit als Abwesenheit von Krankheit

    2. Gesundheit als Reservoir an Energie

    3. Gesundheit als Gleichgewicht

    4. Gesundheit als funktionale Leistungsfähigkeit

  • 2. Rahmenbedingungen der Gesundheitsförderung

    Die Salutogenese (lat. Salus = Heil, griech. Genesis = Entstehung), die von dem Medizinso-

    ziologen Aaron Antonovsky in erster Linie für körperliche Gesundheit entwickelt und in den

    90ern aber auch mit Erfolg auf das Gebiet der seelischen Gesundheit übertragen werden

    konnte, ist vor allem durch die Frage nach den Entstehungs- und Erhaltungsbedingungen

    von Gesundheit gekennzeichnet und steht damit der pathogenetischen (griech. Pathos =

    Krankheit, Genesis = Entstehung) Perspektive, die sich in erster Linie an krankmachenden

    Faktoren bzw. Risikofaktoren orientiert und Kernelement der biomedizinischen Sichtweise

    ist, gegenüber. Gesundheit und Krankheit werden in einer salutogenetischen Sichtweise

    nicht als einander ausschließende Zustände sondern als angenommene Endpunkte eines

    Gesundheits-Krankheits-Kontinuums betrachtet (vgl. Abb. 10), wobei sich der individuelle

    Gesundheitszustand eines Menschen aus der dynamischen Wechselwirkung zwischen Ge-

    sundheitsrisiken und Gesundheitsressourcen der Person und seiner Umwelt ergibt (Franz-

    kowiak 2003).

    Gesundheits- risiken

    Gesundheits- ressourcen

    Gesundheits-Krankheits-Kontinuum

    Abb. 10: Vereinfachte Darstellung des Gesundheits-Krankheits-Kontinuums

    Typische Fragestellungen der pathogenetischen Perspektive sind z.B. (Franzkowiak 2003):

    − Warum und woran erkranken Menschen?

    − Was sind Krankheitsvorläufer und –bedingungen?

    − Welche Schlussfolgerungen lassen sich daraus für präventive Krankheitsvermeidung und Gesunderhaltung ziehen?

    Die salutogenetische Perspektive kehrt die Richtung um – ihre Grundfragen lauten (Franz-

    kowiak 2003):

    − Warum bleiben Menschen trotz einer Vielzahl von krankheitserregenden Risikokonstella-tionen und kritischer Lebensereignisse gesund?

    − Warum befinden sie sich auf der positiven Seite des Gesundheits-Krankheits-Kontinuums?

    − Unter welchen persönlichen Voraussetzungen und unter welchen sozial-ökologischen Rahmenbedingungen können Menschen ihre Gesundheit bewahren und fördern?

    33

  • 2. Rahmenbedingungen der Gesundheitsförderung

    34

    2.1.2 Prävention

    Der Begriff Prävention stammt aus dem Lateinischen und bedeutet die Vermeidung bzw.

    Vorbeugung von Krankheiten durch die Beeinflussung bzw. Reduktion von krankheitsspezifi-

    schen Risikofaktoren.

    Nach Waller (2002) lässt sich die Einteilung von Präventionsmaßnahmen nach dem Zeit-

    punkt, nach der Zielgröße und nach der Methode vornehmen: Nach dem Zeitpunkt unter-

    scheidet man Primäre Prävention (Krankheitsvermeidung, bezieht sich auf die Krankheitsur-

    sachen), Sekundäre Prävention (Krankheitsfrüherkennung, bezieht sich auf die Krankheits-

    entstehung) und die Tertiäre Prävention (Verhütung des Rückfalls bzw. Rehabilitation, be-

    zieht sich auf den Krankheitsverlauf). Nach der Zielgröße können Verhaltensprävention

    (Krankheitsvermeidung durch Änderung des Verhaltens) und Verhältnisprävention (Krank-

    heitsvermeidung durch Änderung der Verhältnisse) unterschieden werden. Bei der Einteilung

    der Präventionsmaßnahmen nach der Methode unterscheidet man Präventivmedizin, Ge-

    sundheitsaufklärung und –beratung, Gesundheitserziehung und –bildung, Gesundheits-

    selbsthilfe und Gesundheitspolitik.

    Die Primäre Prävention (Krankheitsverhütung) soll schon vor Auftreten der Krankheit wirksam werden und zielt somit auf die Senkung der Inzidenz. Somit besteht die Zielgruppe

    primärpräventiver Maßnahmen aus Gesunden bzw. aus Personen ohne manifeste Sympto-

    matik (Leppin 2004).

    Primärpräventive Maßnahmen umfassen die Verhütung von Krankheit und Förderung der

    Gesundheit durch Beseitigung bzw. Reduktion eines oder mehrerer Risikofaktoren (z.B. Ab-

    bau verhaltensbedingter Risikofaktoren), durch Erhöhung der organismischen Widerstands-

    kraft (z.B. Schutzimpfungen, Jodprophylaxe) und durch Veränderung von Umweltfaktoren

    (z.B. Verbesserung der Arbeitsbedingungen) (Franzkowiak 1999).

    Durch Sekundäre Prävention (Vorsorge/ Krankheitsfrüherkennung) sollen Krankheiten möglichst frühzeitig erkannt werden, um vor dem Krankheitsausbruch rechtzeitig intervenie-

    ren zu können. Individuelle Krankheitsfrüherkennungsmaßnahmen (z.B. Gesundheits-Check-

    Up und Massen-Screenings wie Mammographien) sind ein„klassisches“ Beispiel sekundär-

    präventiver Maßnahmen, die sich an gesunde bzw. symptomlose Personen richten, welche

    jedoch durch die Identifikation der Krankheit oder des Risikofaktors zu Patienten/-innen wer-

    den (Leppin 2004).

    Die Tertiäre Prävention (Verhinderung der Krankheitsverschlechterung/ Rehabilitation) „…richtet sich an Patienten/-innen, bei denen bereits eine Krankheit oder ein Leiden manifest

    ist und behandelt wird. Hier ist das Ziel die Verhinderung von Folgeerkrankungen bzw. die

    Verhütung von ‚Rückfällen’ und Verschlimmerungen bzw. Chronifizierungen. Dazu werden

  • 2. Rahmenbedingungen der Gesundheitsförderung

    35

    notwendige Heil- und Folgebehandlungen [z.B. Ernährungstraining bei Diabetis-Patienten/-

    innen, Bewegungsprogramme bei Herz-Kreislauf-Patienten/-innen] so schnell wie möglich

    eingeleitet. Tertiärpräventive Maßnahmen und Rehabilitation überschneiden sich teilweise.

    Während Maßnahmen der tertiären Prävention rein krankheitsorientiert sind, zielt die Rehabi-

    litation darauf ab, Kranke und ihre Umwelt nicht nur medizinisch-therapeutisch, sondern auch

    psychologisch und schulisch-beruflich zu einem Leben mit Krankheit oder Behinderung zu

    befähigen“ (Franzkowiak 1999, S.86).

    Verhaltensprävention zielt darauf ab, individuelles (Risiko)Verhalten wie Rauchen oder Fehlernährung zu verändern und Personen zu motivieren, Maßnahmen wie Impfungen oder

    Früherkennungsverfahren in Anspruch zu nehmen (Leppin 2004).

    Verhaltenspräventive Maßnahmen werden nach Waller (2002) mit unterschiedlichen Metho-

    den wie Gesundheitsaufklärung und –beratung, Gesundheitserziehung und –bildung sowie

    Gesundheitsselbsthilfe realis