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16 Fragen und Antworten zu Oldtimernund der „Oldtimer-Richtlinie“
Informationsdienst der GTÜ aus dem Bereich der amtlichen Fahrzeugüberwachung
Mit der „Oldtimer-Richtlinie“ von 2011 sind verschie-dene Änderungen verbunden, die Oldtimerbesitzer be-achten müssen. Diese Änderungen wurden in die wich-tigsten Fragen zu Oldtimern eingearbeitet, die Ihnen die GTÜ in nachfolgender Übersicht beantwortet.
1. Welches Ziel hat die „Oldtimer-Richtlinie“?
Ziel der Richtlinie ist es, eine Verwaltungsvereinfachungbei der Zuteilung von Oldtimerkennzeichen herbeizu-führen. Dies soll durch Anpassung des Anforderungs-
katalogs bei unveränderten Kriterien für die Einstufungals Oldtimer und mit dem Verzicht auf eine Bewertungs-skala herbeigeführt werden.
2. Für welche Kennzeichen ist eine Oldtimer-
erforderlich?
-lung des roten 07- und des H-Kennzeichens erforder-lich.
Foto
: GTÜ
/KDB
usch
Stand 01/2018
als Oldtimer durch?
Alle in Deutschland amtlich anerkannten Überwachungs-
-
5. Wie alt muss ein Fahrzeug sein, um als
Ein Fahrzeug kann nur dann als Oldtimer eingestuft
hergestellt wurde oder in den Verkehr gekommen ist.
6. Welche Kriterien werden an das Fahrzeug gestellt?
als „normale alte“ Fahrzeuge. Die Hauptbaugruppen müssen, angelehnt an den
damaligen Originalzustand, vorhanden oder zeitge- nössisch ersetzt sein.
Durch zusätzliche Ausrüstung und Ausstattung darf der Originaleindruck des Fahrzeugs nicht beeinträch- tigt werden.
7. Welche Abweichungen vom Originalzustand sind erlaubt?
Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten
lungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können und damit zeitgenössisch sind.
Technische Änderungen, die innerhalb der Fahrzeug- baureihe bereits für zulässig/möglich erklärt wurden.
Foto
: GTÜ
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Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich
nachgewiesen werden?
damalige Gutachten,
damalige Herstellerfreigaben, einschlägige Fachliteratur,
Bei der Beschaffung entsprechender Nachweise
auch selbst recherchieren.
ein H-Kennzeichen oder rotes 07-Kenn- zeichen?
aus Umweltschutzgründen generell erlaubt, wenn de-ren Zulässigkeit nachgewiesen werden kann.
es noch?
Kennzeichens. Im festgelegten Zeitraum ist das Fahr-zeug automatisch zugelassen, bzw. außerhalb davon automatisch abgemeldet.
-kennzeichen für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen zuge-teilt werden.
-fahrten möglich. Es ist höchstens fünf Tage gültig.
Reguläres amtliches Kennzeichen
Beim regulären Kennzeichen lässt sich der Zeitraum
individuell festlegen.
kann für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden. Das Haupt-
von diesen Fahrzeugen geführt werden. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und Kennzeichen gleicher Abmessungen an den Fahrzeu-gen verwendet werden können. Fahrzeuge mit H-Kenn-zeichen sind für das Wechselkennzeichen zugelassen.
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NEU
NEU
Hauptkennzeichen Zusatzschild
11. Muss auch ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen
Überwachung wie Hauptuntersuchung und ggf. „Ab-gasuntersuchung“.
12. Muss ein Fahrzeug mit rotem 07-Kennzeichen
Nein, diese Fahrzeuge unterliegen nicht der periodi-schen Überwachung bez. „Verkehrssicherheit und Vor-schriftsmäßigkeit“. Die Verantwortung für den Zustand
des Fahrzeugs liegt ausschließlich beim Halter und beim Fahrer.
eine „AU“ durchgeführt werden?
Bei Fahrzeugen mit einem sogenannten „Fremdzün-
-chung“ turnusmäßig durchgeführt werden.
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Möglichkeiten der Zulassung
07-Kennzeichen
H-Kennzeichen
H-Kennzeichen mit
Reguläres amtlichesKennzeichen
Vorteile
Haupt- und „Abgasuntersuchung“ entfallen
Keine Feinstaubplakette in Umweltzonen notwendig
Keine Nutzungseinschränkung
Keine Feinstaubplakette in Umweltzonen notwendig
Zulassung
anfang und -ende Keine Feinstaubplakette in Umweltzonen
notwendig
zeitraum an
Zulassung
anfang und -ende
Kein Abmelden nach Ablauf der Gültigkeit
noch genutzt werden Die Kraftfahrzeugsteuer wird nur für den Zeit-
raum fällig, in dem das Fahrzeug zugelassen
Autobesitzer können immer zwischen zwei Fahrzeugen wählen
Das Kennzeichen ist im Gegensatz zum
Teilweise bieten Versicherer spezielle kosten- günstigere Tarife für die beiden Fahrzeuge an
Nachteile
nur bewegt werden, um Oldtimerveranstal-
Haupt- und evtl. „Abgasuntersuchung“ müssen
halten werden
Fahrzeug darf innerhalb des Abmeldezeitraums nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen bzw. im öffentlichen Verkehrsraum stehen
außerhalb des Zulassungszeitraums nicht genutzt werden
Haupt- und evtl. „Abgasuntersuchung“ müssen
halten werden
Fahrzeug darf innerhalb des Abmeldezeitraums nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen bzw. im öffentlichen Verkehrsraum stehen
Feinstaubplakette in Umweltzonen notwendig
Höchstens fünf Tage gültig Feinstaubplakette in Umweltzonen notwendig
Aufwändiges An- und Abmelden bei der Zulassungsstelle
Feinstaubplakette in Umweltzonen notwendig
Das Fahrzeug darf ohne Kennzeichen nicht
werden und man benötigt einen geeigneten
Wer ein Fahrzeug ohne komplettes Kenn- zeichen fährt oder öffentlich parkt, muss
burg. Wer das Fahrzeug wechselt, darf also das Anbringen des Kennzeichens nicht vergessen
Die Autobesitzer müssen für beide Fahrzeuge
Es gibt nicht viele Kombinierungsmöglich-
nicht über dasselbe Wechselkennzeichen
Oldtimer ist dagegen zugelassen
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GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH
E-Mail: [email protected], Internet: www.gtue.de
Überreicht durch:
*
*
* Vergleichsrechnung für die jährliche Kfz-Steuer eines Pkw (Schlüssel-Nr. 00, nicht schadstoffarm) mit regulärem Kennzeichen gegenüber einer Zu-lassung mit H-Kennzeichen / H-Kennzeichen mit Saisonzulassung (04/10)
Hubraum 600 cm3 800 cm3 1200 cm3 1400 cm3 2000 cm3 3000 cm3
Differenz
Differenz
* Vergleichsrechnung für die jährliche Kfz-Steuer eines Pkw (Schlüssel-Nr. 00, nicht schadstoffarm) mit Saisonkennzeichen gegenüber einer Zulas-sung mit H-Kennzeichen / H-Kennzeichen mit Saisonzulassung (04/10)
Hubraum 900 cm3 1200 cm3 1400 cm3 2000 cm3 3000 cm3 4000 cm3
Differenz
Differenz
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