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Handreichung für die Kindertagesbetreuung in Zeiten des Coronavirus Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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Page 1: Handreichung für die Kindertagesbetreuung · vorzunehmen. Die Kommunale Unfallversiche-rung Bayern, das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, das Staatsinstitut

Handreichung für die Kindertagesbetreuung

in Zeiten des Coronavirus

Bayerisches Staatsministerium fürFamilie, Arbeit und Soziales

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Das neuartige Coronavirus (COVID-19) hat ab 16. März 2020 landesweit zu

Betretungsverboten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege-stellen geführt, die derzeit noch andauern. Von Anfang an war für bestimmte,

eng abgegrenzte Personenkreise (kritische Infrastruktur) eine Notbetreuung

möglich. Weitere schrittweise Ausweitungen der Notbetreuung bedurften

und bedürfen weiterhin einer sorgfältigen Prüfung. Der Schutz der Gesund-heit steht dabei an oberster Stelle. Die Ausgestaltung der Bildung, Erziehung

und Betreuung der Kinder in Zeiten der Corona-Pandemie ist ein dynamischer

Prozess. Die Rückmeldungen der Praxis helfen dabei, diesen Prozess kon-

struktiv weiterzuentwickeln.

dürfen auch dann nicht in der Kindertagesein-richtung betreut werden, wenn ein Familienan-gehöriger nachweislich an COVID-19 erkrankt ist und sich in Quarantäne befindet oder Krank-heitszeichen zeigt. Es empfiehlt sich, diese Fragestellung in geeigneter Form den Eltern zu vermitteln.

2. Thema „Masken“

2.1 Von welchem „Maskentyp“ sprechen wir im Kontext von Kindertagesbetreuung?

Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB, sog. Community-Masken) sind Masken, die aus handelsüblichen Stoffen genäht und im Alltag getragen werden. Sie sind weder ein Medizinprodukt (wie Mund-Nasen-Schutz-Masken, sog. OP-Masken) noch Teil der persönlichen Schutzausrüstung (wie FFP2/FFP3 Masken). Community-Masken können die Infektionsgefahr verringern und helfen dabei, die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verlangsamen. Sie dienen dem Fremdschutz. Der Stoff für Community-Masken sollte mög-lichst dicht sein, aus 100 % Baumwolle bestehen und täglich gewaschen (mind. 60 Grad) werden. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass der Einsatz von MNB die zentralen Schutzmaßnah-men, wie die (Selbst-)Isolation Erkrankter, die

Erster und wichtigster Ansprechpartner bei allen Fragen zum Infektionsgeschehen ist das

örtliche Gesundheitsamt.

Soweit Kindertagesbetreuung in Zeiten des Coronavirus stattfinden kann, gilt es, soweit möglich Normalität zu wahren und nur wo nötig Anpassungen in der Arbeit mit den Kindern vorzunehmen. Die Kommunale Unfallversiche-rung Bayern, das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, das Staatsinstitut für Frühpädagogik und das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales haben daher die folgenden Handlungs-empfehlungen erarbeitet, die in bewusst knap-per Form die hier zentralen Themen behandeln.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Handlungs empfehlungen für die Praxis

1. Ausschluss kranker Kinder

Appellieren Sie nachdrücklich an die Eltern, nur Kinder, die gesund sind, zu bringen. In diesen Zeiten gilt gemäß der Allgemeinverfügung für die Kindertagesbetreuung ein strenger Maßstab für den Ausschluss kranker Kinder! Kinder

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Einhaltung der physischen Distanz von mindestens 1,5 m, die Hustenregeln und die Händehygiene zum Schutz vor Ansteckung, nicht ersetzen kann. Diese zentralen Schutz-maßnahmen müssen also weiterhin strikt eingehalten werden. Siehe hierzu https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/19_20_MNB.pdf?__blob=publicationFile.

→ Kinder müssen in der Kindertageseinrichtungbzw. Kindertagespflege keine „Masken“tragen. Es besteht das Risiko eines unsachge-mäßen Umgangs damit.

→ Personal kann situationsbedingt eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, beispielsweise,wenn das Abstandsgebot (mindestens 1,5Meter) vorhersehbar und planbar nichteingehalten werden kann.

Es gibt keine Empfehlung zum generellen Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in der Kinder tagesbetreuung.

Bei Beschäftigten, die nach den Informationen des Robert-Koch-Instituts zu Personengruppen gehören, die nach bisherigen Erkenntnissen ein höheres Risiko für einen schweren Krankheits-verlauf haben, sollte der Träger mit dem Be-triebsarzt und der/dem Beschäftigten geeignete Schutzmaßnahmen vereinbaren.

Bei Kindern, die nach den Informationen des Robert-Koch-Instituts zu Personengruppen gehören, die nach bisherigen Erkenntnissen ein höheres Risiko für einen schweren Krankheits-verlauf haben, klären die Eltern mit dem Kinderarzt geeignete Schutzmaßnahmen und mit dem Träger deren Umsetzung in der Kindertagesbetreuung ab.

Handreichung fürdie Kindertagesbetreuung in Zeiten des Coronavirus

Beispiele für den situationsbedingten Einsatz von Mund-Nasen-Bedeckungen:

Situation Mund-Nasen-Bedeckung

Beschäftigte im Kontakt mit Eltern, z.B. Bring- und Abholsituation

Ja (Beschäftigte und Eltern, vor allem, wenn 1,5 m Abstand nicht eingehalten werden kann)

Beschäftigte im Kontakt untereinander Ja (insbesondere, wenn 1,5 m Abstand nicht eingehalten werden kann)

Beschäftigte im Kontakt mit Externen Ja (Beschäftigte und Externe)

Kinder im Kontakt untereinander Nein

Kinder nehmen Kontakt zu Beschäftigten auf Nein

Beschäftigte im Kontakt zu Kindern Nur in vorhersehbaren und planbaren Situationen → es wird die Analyse kritischer Hygiene situationen

im pädagogischen Alltag empfohlen

Pflegerische Tätigkeiten der Beschäftigten, z.B. Wickeln, Erste-Hilfe-Maßnahmen oder das Auftragen von Sonnencreme

Ja

Auf die gebotene (körperliche) Nähe zum Kind, z.B. Trösten, kann und sollte nicht verzichtet werden.

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→ Wechselseitigen Gebrauch von Alltagsmaterial (z.B. Spielzeug) zwischen den Gruppen mög-lichst vermeiden. Vor der Aufnahme neuerKinder oder der Bildung neuer Gruppen ist eineReinigung zu empfehlen.

→ Außenbereich verstärkt nutzen.

→ Elterngespräche telefonisch oder durch denEinsatz von Plexiglaswänden geschützt durch-führen.

→ Ausflüge in der näheren Umgebung sindmöglich (auf Abstandsgebot zu Kita-fremdenPersonen achten, keine ÖPNV-Nutzung),soweit nicht durch eine Ausgangsbeschrän-kung untersagt.

→ Das Betreten der Kita durch Externe (z.B.Fachdienste, Lieferanten) sollte vom Träger aufseine Notwendigkeit hin überprüft und aufein Mindestmaß reduziert werden. Externe,wie z.B. Lieferanten, müssen eine Mund- Nasen-Bedeckung tragen.

→ Angebote zur sprachlichen Bildung, wie z.B.die Vorkurse Deutsch, oder andere Förderan-gebote, z.B. im heilpädagogischen Bereich,können in Abstimmung aller Beteiligter undunter Wahrung des Infektionsschutzesdurchgeführt werden. Die Förderung sollte sodurchgeführt werden, dass die Maßgaben zurBetreuung der Kinder durch einen festenPersonenstamm eingehalten werden.

→ Weitere Schutzmaßnahmen können individu-ell und nach Bedarf vereinbart und eingesetztwerden.

3. Empfehlungen zur Gestaltung desTagesablaufs

→ Die Bring- und Abholsituation sollte sogestaltet werden, dass Kontakte möglichstreduziert werden (zwischen Beschäftigtenund Eltern, Eltern untereinander). Hierbeikönnten gestaffelte Zeiten oder eine Überga-be im Außenbereich helfen. Für die Übergabekann beispielsweise eine Decke verwendetwerden: Die Eltern setzen dabei das Kind aufdie Decke, die Beschäftigen nehmen dann dasKind von der Decke behutsam in Empfang.

→ feste, möglichst kleine Gruppen bilden

→ Aufgrund der unterschiedlichen Gegeben-heiten vor Ort können hier keine konkre-ten Zahlen zu Gruppen- oder Raum-größen gemacht werden.

→ Offene und teiloffene Konzepte solltenvorübergehend ausgesetzt und Geschwis-terkinder in einer Gruppe betreut werden.

→ Infektionsketten bleiben nachvollziehbar.

→ feste Bezugspersonen pro Gruppe (mög-lichst kein Personalwechsel zwischen denGruppen, dadurch bleiben Infektionskettennachvollziehbar). Sollten Sprachfördermaß-nahmen, therapeutische / pädagogischeFörderangebote durch Beschäftigte stattfin-den, so sollen diese möglichst nicht zwischenden Gruppen wechseln.

→ Nutzung aller Räume für die Gruppen-bildung, z. B. auch den Mehrzweckraum oderden Turnraum.

→ Funktionsräume, d.h. Wasch- und Toiletten-bereiche, Essbereich, Turnräume, Ruheräumeetc. – sofern möglich – festen Gruppenzuweisen bzw. zeitversetzt nutzen.

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4. Hygiene

Die aufgeführten Maßnahmen des Hygie-neplans, über den jede Kindertageseinrichtung verfügt, sind weiterhin grundsätzlich ausrei-chend.

In Pandemiefällen ist darüber hinaus der Bayeri-sche Influenza-Pandemieplan zu beachten (https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/02/influenza-bayern.pdf).

Falls nicht bereits im Hygieneplan vorgesehen, sollten die Hygienemaßnahmen mindestens wie folgt erweitert werden:

→ Kontaktflächen täglich mit dem laut Hygie-neplan vorgesehen Reinigungsmittel reinigen.

→ Handkontaktflächen (insbesondere Tür-klinken, Tischoberflächen, Fenstergriffe, inKinderkrippen auch Fußböden) je nach Bedarf auch häufiger am Tag reinigen. Hierkönnte eine Kennzeichnung hilfreich sein.

→ Besonders wichtig: vermehrte Händehygieneund Erstellung eines Hautschutzplans fürBeschäftigte und Kinder. Hierbei ist auch diePflege der Hände der Kinder mit einemgeeigneten Hautschutzmittel zu berücksichti-gen.

→ Regelmäßiges und alters- und entwicklungs-angemessenes Einüben der gängigen Hygie-neetikette (richtiges Händewaschen, Hustenund Niesen in den Ellbogen) mit den Kindern.

Darüberhinausgehend:

→ Die Anwendung von Desinfektionsmittelnsollte auf die im Hygieneplan vorgesehenenAnwendungsbereiche beschränkt bleiben.

→ Insbesondere sind keine routinemäßigenFlächendesinfektionsmaßnahmen (Boden,Möbel, Sanitärbereich) erforderlich. Auch beihäufigen Handkontaktflächen reicht eineReinigung mit einem handelsüblichen Reinigeraus.

→ Neben den Beschäftigten der Kindertagesein-richtungen sollten auch Externe und Kinder nach Betreten der Kindertageseinrichtungsich gründlich die Hände waschen. Einezusätzliche oder alternative Handdesinfektionvon Personengruppen nach Betreten derKindertageseinrichtung ist nicht zielführend.

→ Betreuungsräume häufig, mindestens viermaltäglich für zehn Minuten, lüften.

5. Personaleinsatz

→ Grundsätzlich obliegen die konkrete Ausge-staltung des Personaleinsatzes und derEinsatz spezifischer Schutzmaßnahmen, z.B.von Beschäftigen mit erhöhtem gesundheitli-chen Risiko, dem Arbeitgeber.

→ Bei der Frage, ob und in welchem UmfangBeschäftigte eingesetzt werden können, kannsich der Träger durch seinen Betriebsarzt beraten lassen.

→ Über Personengruppen, bei denen ein höheresRisiko für einen schweren Krankheitsverlaufbesteht, informiert das Robert-Koch-Institut.

→ Ein Beschäftigungsverbot besteht fürschwangere Beschäftigte

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6. Verhalten beim Auftreten vonKrankheitszeichen

Grundsätzlich darf die Notbetreuung aus-schließlich von Kindern ohne Krankheitssympto-me in Anspruch genommen werden. Auch das Personal muss gesund sein.

→ Krankheitszeichen bei Kindern:Kinder mit Krankheitssymptomen müssen zurAbklärung der Symptomatik so schnell wiemöglich den Eltern übergeben werden.

→ Krankheitszeichen bei Beschäftigten:Zeigen sich während der Betreuung derKinder einschlägige Symptome (siehe Hinwei-se des RKI https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/ Steckbrief.html) bei Beschäftigen, ist dieArbeitstätigkeit sofort zu beenden. Es wirdempfohlen, sich dann an einen Arzt / eine Ärz-tin oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienstzu wenden (Informationen siehe https://www.116117.de/de/coronavirus.php). DieFachleute entscheiden dann, ob ein Testangezeigt und was weiter zu tun ist.

→ Sollte bei einem in der Einrichtung betreutenKind oder bei einem Beschäftigten eineInfektion mit COVID-19 nachgewiesenwerden, so ist umgehend das zuständigeGesundheitsamt (https://www.stmgp.bayern.de/service/ansprechpartner-und-fachstellen/#Gesundheitsaemter) zu informie-ren, um die weiteren Maßnahmen abzustim-men.

7. Dokumentation zur Nachverfolgungmöglicher Infektionsketten

→ Tägliche Dokumentation der Zusammenset-zung der gebildeten (Klein-) Gruppen (Namender Kinder)

→ Tägliche Dokumentation der Betreuer derKleingruppen (Namen und Einsatzzeit)

→ Tägliche Dokumentation der Anwesenheitexterner Personen in der Kita (Namen undAnwesenheit, Ausnahme: Eltern bzw. abhol-berechtigte Personen in der Bring- undAbholzeit)

8. Eingewöhnung in Zeiten der Not-betreuung

Grundsätzlich wird die Eingewöhnung im Zuge neuer Betreuungsverhältnisse in der Regel über einen Zeitraum von zwei bis drei Wochen von Eltern und Beschäftigten eng begleitet.

Aus fachlicher Sicht ist der Beginn neuer Betreu-ungsverhältnisse im Rahmen der Notbetreuung möglich. Allerdings wird die Eingewöhnung vor allem bei Kleinstkindern in den ersten drei Lebensjahren nicht bei jedem Kind und wenn, dann nur äußerst behutsam möglich sein und gelingen. Zu beachten ist hierbei vor allem die Reaktion und das Temperament des Kindes.

→ Ob und wie die Eingewöhnung neuer Kinderim Rahmen der Notbetreuung erfolgen kann,ist in Rücksprache mit der zuständigenAufsichtsbehörde und im Einvernehmen mitden Eltern zu klären.

→ Förderlich auswirken kann sich beispielsweise,wenn das einzugewöhnende (Klein)Kind miteinem älteren Geschwisterkind in der Notbe-treuung betreut wird. Entsprechend kennt dasKind die Einrichtung, das Personal und andere

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Kinder bereits vom Bringen/Abholen des Geschwisterkindes und kann auf diese Erfahrungen aufbauen.

9. Praktische Tipps für die Gestaltungder Notbetreuung aus Sicht der Früh-pädagogik

→ Normalität im Alltag und gewohnte Routinengeben Sicherheit Auch wenn Sie nur einzelne oder sehr wenigeKinder in der Kindertageseinrichtung betreu-en, versuchen Sie so viel Normalität imKitaalltag wie möglich herzustellen und mitdem Kind oder den wenigen Kindern an denAlltagsritualen und der gewohnten Tages-struktur, soweit es möglich und für die Kindergut ist, festzuhalten.

→ Besondere Spielerlebnisse ermöglichen Versuchen Sie auf individuelle oder aufwendi-ge Spielwünsche des Kindes einzugehen, diemit der größeren Gruppe nicht möglich sind.So ermöglichen Sie in der Notbetreuungbesonders schöne Erlebnisse. Beispielekönnten größere Bauprojekte z.B. mit einergroßen Eisenbahnlandschaft oder aufwendigeMal- und Bastelprojekte sein. Lassen Sie sichvon dem Kind und seinen Interessen leiten,beteiligen Sie sich aber aktiv. Gerade wennSie nur ein oder zwei Kinder betreuen, sindSie auch als Spielpartner/in sehr wichtig.

→ Eltern Sicherheit geben Eltern die ihr Kind zur Betreuung in dieKindertageseinrichtung bringen, stehenmöglicherweise unter Anspannung oder sindverunsichert. Sie können Eltern und ihreKinder am besten unterstützen, wenn Sie denEltern signalisieren, dass Sie das Kind gernebetreuen und alles daransetzen werden, ummit dem Kind einen anregungsreichen undentspannten Tag zu verbringen.

Elterngespräche können alternativ beispiels-weise telefonisch, per Videochat oder durch Plexiglasscheiben geschützt durchgeführt werden.

→ Mit Eltern und Kindern in Kontakt bleiben Wenn Sie als Fachkraft nicht in die Notbetreu-ung von Kindern eingebunden sind, lohnt essich trotzdem während der Kita-Schließungmit Ihren Bezugskindern und Familien inKontakt zu bleiben. Das zeigt Ihr Interesseund Ihre Wertschätzung gegenüber dem Kindund der Familie, es unterstützt die Eltern inder Betreuungssituation daheim und eserleichtert den Übergang zur Rückkehr in dengewohnten Kita-Alltag für alle.

Sie können in Ihren Botschaften auch dieErinnerung an Kita-Rituale und Spiele wach-halten, indem Sie beispielsweise ein Lieblings-lied der Kinder singen oder ein kurzes Bilder-buch zeigen. Ältere Kinder können Sie auchermutigen, Ihnen ein Bild zu malen oder etwaszu bauen, von dem die Kinder Ihnen dann einFoto schicken. Sie haben auch die Möglich-keit, so den Kontakt zwischen den Kindernvirtuell herzustellen. Damit helfen Sie Kindernund ihren Familien sich in dieser Krisensituati-on nicht so einsam zu fühlen und stärken dasMiteinander in Ihrer Kindertageseinrichtung.

Anregungen hierzu finden Sie auf derHomepage des Familienministeriums unterfolgendem Link: https://www.stmas.bayern.de/unser-soziales-bayern/familien-fachkraefte/corona-fachkraefte.php

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10. Weiterführende Links:

→ Informationen zu routinemäßigen Hygienemaßnahmen in Kindertageseinrichtungenhttps://www.lgl.bayern.de/downloads/gesundheit/hygiene/doc/hygienemassnahmen_kindertageseinrichtungen.pdf

In Pandemiefällen ist der Bayerische Influenza-Pandemieplan zu beachtenhttps://www.stmgp.bayern.de/wp-content/ uploads/2020/02/influenza-bayern.pdf

→ Informationen zu Schutzmasken

→ https://www.infektionsschutz.de/fileadmin/infektionsschutz.de/Downloads/ Merkblatt-Mund-Nasen-Bedeckung.pdf

→ https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/faq.htm

→ https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html

→ Zur Verantwortung der Träger in Bezug auf Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheits-schutz der Kinder und Beschäftigten:https://www.kuvb.de/fileadmin/daten/dokumente/GBI/Kitas/200421_2. _aktual.Zusammenstellung.pdf

→ Informationen für Familien und Kindertageseinrichtungen mit Notbetreuung in Zeitendes Coronavirus https://www.stmas.bayern.de/unser-soziales-bayern/familien-fachkraefte/index.php

www.stmas.bayern.de

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Winzererstr. 9, 80797 MünchenE-Mail: [email protected]: CMS – Cross Media Solutions GmbH, WürzburgBildnachweis: © highwaystarz/Fotolia (Titelfoto)Gedruckt auf umweltzertifiziertem Papier (FSC, PEFC oder vergleichbares Zertifikat)Stand: 24. April 2020

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