haus brandenburg 2 · zuständigen asd und den sorgeberechtig-ten entwickelten hilfeplan werden die...
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Wer kann zu uns kommen?
Aufgenommen werden nicht regelschulfä-
hige Kinder bzw. Jugendliche im Alter von
8 - 17 Jahren, insofern
• unsere psychologische Begutachtung
keine Intelligenzminderung im Sinne
einer geistigen Behinderung erkennen
lässt
• ein etwaiger Drogenkonsum keinen
Suchtcharakter aufweist
• den Sorgeberechtigten noch als hinrei-
chend einstufbare Einflussmöglichkei-
ten gegeben sind.
Ziel der lernpsychotherapeutischen Be-
treuung ist die Ausformung einer stabilen
Gesamtpersönlichkeit auf dem Weg Erfolg
geleiteten Lernens. Im gemeinsam mit dem
zuständigen ASD und den Sorgeberechtig-
ten entwickelten Hilfeplan werden die vo-
raussichtlich erforderliche Dauer und die
Richtung der Betreuung formuliert.
Somit endet die auf dem SGB VIII basieren-
de und daher vom ASD finanzierte Betreu-
ung entweder mit der Reintegration des
Kindes in eine entsprechende Regelschule
oder aber mit dem Erwerb des Schulab-
schlusses nach erfolgreicher Absolvierung
der von der zuständigen Behörde durchge-
führten sog. Nicht-Schülerprüfung.
Um die Rückkehr eines Kindes abzusichern,
bieten wir darüber hinaus eine begleitende
Nachbetreuung an.
Wo finden Sie uns?
Haus Brandenburg 2
18 teilstationäre Plätze
Kleine Gartenstr. 44
14776 Brandenburg
Telefon: 0 33 81 - 21 19 36
Fax: 0 33 81 - 21 19 37
E-Mail: [email protected]
Leitung: Thomas Lüdtke
Träger
Schultz-Hencke-Haus Berlin GmbH
Guido Ahrens & Peter Ahrens
Neupetersdorf 11 a23744 Schönwalde am Bungsberg
Telefon: 0 45 28 - 93 06
Fax: 0 45 28 - 93 07
E-Mail: [email protected]
www.schultz-hencke-haus.de
Haus Brandenburg 2
Lernpsychotherapeutische
Einrichtung
Wer sind wir?
Wir betreuen Kinder und Jugendliche, die
auf das Scheitern ihres Regelschulbesuchs
mit depressivem, aggressivem und/oder
verweigerndem Verhalten in Verbindung
mit einer Reduzierung des Selbstwertge-
fühls reagieren.
Die Realisierung erfolgt durch Kostenüber-
nahme seitens des ASDs oder der Einglie-
derungshilfe. Die §§ 27, 32, 35a und 41 SGB
VIII bilden dafür die Rechtsgrundlage.
Wir arbeiten in freier Trägerschaft und sind
in unserer Tätigkeit nicht konfessionell ge-
bunden. In der Kinderbetreuung wirken
unsere Lehrer, Erzieher, Psychologen und
Pädagogen eng zusammen.
Alle unsere Mitarbeiter verfügen entspre-
chend ihrer Tätigkeit über die erforderliche
fachliche Qualifikation. Wissenschaftliche
Fundiertheit und Kontinuität in der Betreu-
ung gehören zu unseren Leitbildern.
Wie gehen wir vor?
In der Lerngruppe wird jedes der 6 - 7 Kin-
der individuell gefördert, wobei der tat-
sächlich vorhandene Wissensstand und das
kognitive Verarbeitungstempo des Kindes
als Leitlinien im so verstandenen Individu-
alunterricht gelten.
Hilfreich wirkt sich die Ermöglichung von
Einzelzuwendung durch den Lerngruppen-
leiter und die dem Kind vielfach überlasse-
ne Auswahl des jeweiligen Lernmittels (PC,
Video- und Bildwiedergabegeräte, Arbeits-
blätter) aus.
Unterstützt und abgesichert wird dieses
Vorgehen durch einen strukturierten Ta-
gesablauf, gemeinsame Mahlzeiten von
Kindern und Pädagogen sowie individuell
bezogene Freizeitangebote zur Erweite-
rung und Festigung des Selbstwertgefühls
und der sozialen Kompetenz.
Die Kinder werden Montag bis Donnerstag
von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 13
Uhr betreut – auch in Teilen der Ferien.
Jährlich durchgeführte Ferienfahrten der
Kinder mit ihren Bezugspersonen aus der
Einrichtung ergänzen die Formen der Fes-
tigung von Selbstwertgefühl und Sozial-
verhalten. Sie bilden so auch eine wichtige
Voraussetzung für die erfolgreiche lern-
psychotherapeutische Arbeit und die von
gegenseitigem Vertrauen getragene Bezie-
hung zwischen Kind und Pädagogen.
Wir beziehen die Sorgeberechtigten von
Beginn an in unsere Arbeit ein: Regelmä-
ßige Gesprächskontakte sowie die von un-
seren Psychologen monatlich angebotene
Elterngruppe bilden damit ein weiteres
Wesensmerkmal unserer Tätigkeit.