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119 Empire Circuit, Yarralumla ACT 2600 Tel.: +61-2-62701911 Fax: +61-2-62701951 E-Mail: [email protected] Internet: www.canberra.diplo.de Stand: September 2009 Heiraten in Australien oder Deutschland? I. Wie kann ich als Deutscher in Australien heiraten? Die deutschen Vertretungen in Australien haben keine standesamtlichen Befugnisse und können daher keine Eheschließungen vornehmen. Jedoch ist eine Heirat nach australischem Recht bei einem australischen Standesamt (Registry of Births, Deaths and Marriages) möglich. Für nähere Auskünfte zum Verfahren und zu den benötigten Unterlagen wenden Sie sich bitte an das Zentralstandesamt des Bundesstaates (s.u.), in dem die Heirat stattfinden soll, da keine einheitliche Regelung für ganz Australien besteht. Voraussetzungen für eine Eheschließung sind grundsätzlich: Bestellung des Aufgebots spätestens einen Monat und einen Tag vor der geplanten Eheschließung Geburtsurkunden der Verlobten mit englischer Übersetzung Gültige Reisepässe Zwei Trauzeugen (mindestens 18 Jahre alt) Falls einer der Brautleute geschieden ist, muss das Scheidungsurteil mit englischer Über- setzung vorgelegt werden. Sollte einer der Brautleute verwitwet sein, so ist ein Nachweis des Todes des entsprechen- den Ehegatten erforderlich. Von ledigen Brautleuten fordern einige australische Standesämter eine Bescheinigung der deutschen Meldebehörde, aus der hervorgeht, dass ein Heiratseintrag nicht vermerkt ist (Ledigkeitsbescheinigung). Ein Dolmetscher ist nur auf Wunsch der Brautleute anwesend, die sich selbst darum be- mühen müssen. Nach der Eheschließung wird Ihnen die standesamtliche Heiratsurkunde (Marriage Certi- ficate) ausgestellt. Deutsche Behörden verfolgen keine einheitliche Linie bei der Anerken- nung solcher Urkunden. Es ist daher ratsam, die Urkunde durch das australische Außen- ministerium (Department of Foreign Affairs and Trade) oder seine Zweigstellen in den Bun- desstaaten mit einer Echtheitsbestätigung (Apostille) versehen zu lassen. Nähere Informa- tionen hierzu können Sie dem Merkblatt zu Apostillen entnehmen. Daneben gibt es in Australien noch die Möglichkeit, sich durch einen zugelassenen Marriage Celebrant trauen zu lassen. Das von diesen Privatpersonen ausgestellte Certi- ficate of Marriage wird in Deutschland jedoch nicht als Heiratsurkunde anerkannt. Es ist notwendig, dass Sie sich nachträglich vom jeweils zuständigen Zentralstandesamt eine standesamtliche Heiratsurkunde (Marriage Certificate, s.o.) ausstellen lassen. Die Marriage Celebrants müssen die von ihnen vorgenommenen Eheschließungen innerhalb von 14 Ta- gen an das Standesamt melden.

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Page 1: Heiraten in Australien oder Deutschland? · PDF file- 2 - Wie bekommen wir einen Ehenamen? Bei einer Heirat in Australien können - anders als in Deutschland - gegenüber dem Stan-desbeamten

119 Empire Circuit, Yarralumla ACT 2600 Tel.: +61-2-62701911 Fax: +61-2-62701951 E-Mail: [email protected] Internet: www.canberra.diplo.de Stand: September 2009

Heiraten in Australien oder Deutschland?

I. Wie kann ich als Deutscher in Australien heirate n? Die deutschen Vertretungen in Australien haben keine standesamtlichen Befugnisse und können daher keine Eheschließungen vornehmen. Jedoch ist eine Heirat nach australischem Recht bei einem australischen Standesamt (Registry of Births, Deaths and Marriages) möglich. Für nähere Auskünfte zum Verfahren und zu den benötigten Unterlagen wenden Sie sich bitte an das Zentralstandesamt des Bundesstaates (s.u.), in dem die Heirat stattfinden soll, da keine einheitliche Regelung für ganz Australien besteht. Voraussetzungen für eine Eheschließung sind grundsätzlich:

• Bestellung des Aufgebots spätestens einen Monat und einen Tag vor der geplanten Eheschließung

• Geburtsurkunden der Verlobten mit englischer Übersetzung • Gültige Reisepässe • Zwei Trauzeugen (mindestens 18 Jahre alt)

Falls einer der Brautleute geschieden ist, muss das Scheidungsurteil mit englischer Über-setzung vorgelegt werden. Sollte einer der Brautleute verwitwet sein, so ist ein Nachweis des Todes des entsprechen-den Ehegatten erforderlich. Von ledigen Brautleuten fordern einige australische Standesämter eine Bescheinigung der deutschen Meldebehörde, aus der hervorgeht, dass ein Heiratseintrag nicht vermerkt ist (Ledigkeitsbescheinigung). Ein Dolmetscher ist nur auf Wunsch der Brautleute anwesend, die sich selbst darum be-mühen müssen. Nach der Eheschließung wird Ihnen die standesamtliche Heiratsurkunde (Marriage Certi-ficate) ausgestellt. Deutsche Behörden verfolgen keine einheitliche Linie bei der Anerken-nung solcher Urkunden. Es ist daher ratsam, die Urkunde durch das australische Außen-ministerium (Department of Foreign Affairs and Trade) oder seine Zweigstellen in den Bun-desstaaten mit einer Echtheitsbestätigung (Apostille) versehen zu lassen. Nähere Informa-tionen hierzu können Sie dem Merkblatt zu Apostillen entnehmen. Daneben gibt es in Australien noch die Möglichkeit, sich durch einen zugelassenen Marriage Celebrant trauen zu lassen. Das von diesen Privatpersonen ausgestellte Certi-ficate of Marriage wird in Deutschland jedoch nicht als Heiratsurkunde anerkannt. Es ist notwendig, dass Sie sich nachträglich vom jeweils zuständigen Zentralstandesamt eine standesamtliche Heiratsurkunde (Marriage Certificate, s.o.) ausstellen lassen. Die Marriage Celebrants müssen die von ihnen vorgenommenen Eheschließungen innerhalb von 14 Ta-gen an das Standesamt melden.

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Wie bekommen wir einen Ehenamen? Bei einer Heirat in Australien können - anders als in Deutschland - gegenüber dem Stan-desbeamten keine Erklärungen über den Ehenamen abgegeben werden. Sie haben also keine Möglichkeit, Ihren Namen ändern zu lassen. Beide Ehegatten behalten daher zu-nächst ihren bisherigen Nachnamen.

Sofern Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen möchten, können Sie beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Standesamt in Deutschland gemeinsam eine Namenserklärung ab-geben. Dort können Sie ebenfalls die Anlegung eines Familienbuchs beantragen.

Befindet sich Ihr Wohnsitz in Australien, kann die Namenserklärung auch bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung abgegeben werden. Namensänderungen, die gegenüber australischen Behörden vorgenommen werden (Deed Poll, name change), sind für deutsche Standesämter nicht ausreichend oder bindend. II. Können Deutsche mit Wohnsitz in Australien in De utschland heiraten? Auskünfte über die Voraussetzungen für eine Eheschließung in Deutschland erteilt Ihnen das jeweilige Standesamt am beabsichtigen Eheschließungsort in Deutschland.

Zu beachten ist, dass es in Australien weder Meldebescheinigungen noch Ehefähigkeits-zeugnisse gibt. Beim zuständigen australischen Zentralstandesamt (s.u.) kann ein Single Status Certificate beantragt werden, welches bestätigt, dass im betroffenen Amtsbezirk keine Eheschließung des Antragstellers registriert wurde. Allgemeine Informationen zur Internationalen Eheschließung sind über die Homepage des Auswärtigen Amtes verfügbar: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Konsularisches/Eheschliessung.html III. Beeinflusst die Heirat unsere Staatsangehörigk eit? Eine Heirat hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Staatsangehörigkeit. Insbeson-dere erhalten ausländische Ehepartner von deutschen Staatsbürgern durch die Heirat nicht die deutsche Staatsbürgerschaft.

Auch zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits geborene Kinder der Ehegatten erhalten nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Merkblättern zur Staatsangehörigkeit und zu Geburten in Australien. Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblatts. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

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IV. Adressen der Zentralstandesämter der australisc hen Bundesstaaten: Australian Capital Territory: Postadresse: The Registry-General’s Office Births, Deaths & Marriages PO Box 225 Civic Square Canberra ACT 2608 Australia Telefon: 0061 (0)2 62070 460 Website: www.rgo.act.gov.au/bdm.shtml New South Wales: Postadresse: NSW Registry of Births Deaths & Marriages GPO Box 30 Sydney NSW 2001 Australia Telefon: 0061 (0)2 9354 1370 Fax: 0061 (0)2 9699 5120 Website: www.bdm.nsw.gov.au/index.htm Northern Territory: Darwin Postadresse: The Registrar Births, Deaths and Marriages GPO Box 3021 Darwin NT 0801 Australia Telefon: 0061 (0)8 8999 6119 Fax: 0061 (0)8 8999 6324 Website: www.nt.gov.au/justice/graphpages/bdmindex.shtml Email: [email protected] Alice Springs Postadresse: The Registrar Births, Deaths and Marriages PO Box 8043 Alice Springs NT 0871 Australia Telefon: 0061 (0)8 8951 5339 Fax: 0061 (0)8 8951 5340 Website: www.nt.gov.au/justice/graphpages/bdmindex.shtml Email: [email protected] Queensland Postadresse: Registry of Births, Deaths and Marriages PO Box 15188 City East Qld 4002 Australia Telefon: 0061 (0)7 3247 9203 Fax: 0061 (0)7 3247 5818 Website: www.justice.qld.gov.au/bdm/home.htm Email: [email protected]

South Australia Postadresse: Office of Consumer and Business Affairs Births, Deaths and Marriages Registration Office PO Box 1351 Adelaide SA 5001 Australia Telefon: 0061 (0)8 8204 9599 Website: www.ocba.sa.gov.au/bdm/ Tasmania Postadresse: Registry of Births, Deaths and Marriages GPO Box 198 Hobart TAS 7001 Telefon: 0061 (0)3 6233 3793 Fax: 0061 (0)3 6233 6444 Website: www.justice.tas.gov.au/bdm Email: [email protected] Victoria Postadresse: Registry of Births, Deaths and Marriages PO Box 4332 Melbourne Vic 3001 Australia Telefon: 0061 (0)3 9613 5999 Fax: 0061 (0)3 9613 5880 Website: www.dvc.vic.gov.au/bdm.htm Email: [email protected] Western Australia Adresse: Registry of Births, Deaths & Marriages Level 10 141 St Georges Terrace Perth WA 6000 Australia Telefon: (08) 9264 1555 Fax: (08) 9264 1599 Website: www.justice.wa.gov.au