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Felix G. HenselGeschäftsführer der Gustav Hensel GmbH & Co. KG
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Ab 2017 müssen Daten der Zählerplätze digital übertragen werden!
DER ELEKTROKunden-Information für Elektro-Fachleute 4/2016
32. Jahrgang, 135. Ausgabe
Energiedatenübertragung installiert
werden.
Die VDE Anwendungsregel VDE-
AR-N 4101:2015-09 beschreibt die
zukünftigen Anforderungen an den
Zählerplatz und ermöglicht damit
einen weiteren Schritt in Richtung
Energietransparenz.
Der Gesetzgeber gibt die Richtung
vor: Für das Gelingen der Energie-
wende sind intelligente Messsys-
teme zur Digitalisierung der Ver-
teilnetze vorzusehen. Sie sind die
Voraussetzung für eine zukunftsfähi-
ge Infrastruktur.
In Zukunft müssen bei Zählerplät-
zen intelligente Messsysteme zur
Digitalisierung der Energiewende:Übertragen der Zählerdaten wirdin 2017 PflichtSmart Meter Gateways (Router) sind für die Übertragung von Messdaten zu installieren
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Energiewende in Deutschland schrei-tet voran. Die Messstellenbetreiber, also die örtlichen Elektrizitätsversorgungs-unternehmen, benötigen Datentranspa-renz. Sie planen die Netzauslastung und wollen das Netz mit weniger Kraftwerken effizienter machen, das heißt wissen, wieviel Strom vorzuhalten ist.
Deshalb wurde das Gesetz zur Digitali-sierung der Energiewende geschaffen: Ab 2017 werden alle Netzverbraucher ab 10.000 kWh Jahresstromverbrauch nach und nach zur Erfassung ihrer Verbrauchs-daten eine Datenverbindung zu ihrem Messstellenbetreiber einrichten müssen.
Gefordert sind Messstellen mit intelligen-ten Messsystemen als Voraussetzung für die Datenerfassung und -übertra-gung. Die Anwendungsregel VDE-AR-N 4101:2005-09 definiert dazu einen „Ab-schlusspunkt Zählerplatz (APZ)“ von dem die Kommunikationsverbindung zum Te-lefonnetz hergestellt werden muss.
Hierbei liefert der Messstellenbetreiber ein Smart Meter Gateway (Router) mit Kabel zum Einbau in einen standardisier-ten „Abschlusspunkt Zählerplatz (APZ)“. Es wird die Aufgabe des Elektrofach-manns diesen APZ und die Verbindung zum Zähler in der Zählerverteilung zu in-stallieren.
Hensel hat dafür die vorgedachte Lö-sung: Mi APZ mit allem notwendigen Zubehör. Informieren Sie sich bitte: ein umfangreiches Betätigungsfeld liegt vor Ihnen.
Ab sofort bei Ihrem Elektrogroßhandel!
Gustav Hensel GmbH & Co. KG Elektroinstallations- u. VerteilungssystemeRedaktion Elektro-Tipp, Gustav-Hensel-Str. 6, D-57368 Lennestadt, Tel.: 0 27 23/6 09-0, E-Mail: [email protected], www.hensel-electric.de
PASSION FOR POWER.
Hensel Mi APZ für die Integration eines Smart Meter Gateways (Router) des Messstellenbetreibers nach Anwendungsregel VDE-AR-N 4101:2015-09
Kostenlos anfordern: Neue Produktinformation "Abschlusspunkt Zählerplatz (APZ)" und hand-licher Terminplaner 2017.Gleich mit beiliegendem Antwortfax oder unter www.hensel-electric.de im Bereich „Aktuell“ kostenlos anfordern!
Schritt 1 Schritt 2 Schritt 3 In 2017 wird die Übertra-
gung von Zählerdaten für Letztverbraucher ab 10.000 kWh Jahresstrom-verbrauch verpflichtend.
Ihre Kunden sprechen Sie an und beauftragen Sie mit der Installation eines APZ.
Nutzen Sie die Hensel- Lösung Mi APZ: Stellen Sie damit die nach der Anwendungsregel VDE-AR-N 4101: 2015-09 vorgeschriebene Instal-lationsumgebung für den Einbau eines Smart Meter Gateways (Routers) her.
Sie erhalten den Mi APZ ab sofort bei Ihrem Elektro-Fachgroßhandel!
Prüfen Sie bei Bestands-anlagen, ob der vorge-schriebene Abschlusspunkt Zählerplatz (APZ) im vor-handenen Zählerschrank oder in der Zählerverteilung nach den Vorgaben der neuen Anwendungsregel installiert werden kann. Falls nicht, muss er außer-halb in einem separaten Gehäuse installiert werden.
Lieferung über den Elektro-Fachgroßhandel!
Mi 3 APZAPZ-Gehäuse mit Einbauhöhe 300 mm, zur Integration eines Routers des Messstellenbetreibers
Für die Installation in einem geeigneten Gehäuse außerhalb einer VerteilungNEU
PASSION FOR POWER.
Mi-Verteiler
Abschlusspunkt Zählerplatz (APZ)
nach Anwendungsregel VDE-AR-N 4101:2015-09
und DIN EN 61439-2
Download unter www.hensel-electric.de
Neue Produktinformation Abschlusspunkt Zählerplatz (APZ) und TERMINPLANER 2017 im handlichen Taschenformat
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Terminplaner2017
Welche Rolle spielt die neue Anwendungsregel für Zählerplätze bei der Übertragung von Daten?
Die Hensel-Lösung: Mi APZ für die Aufnahme des Smartmeter GatewaysAbschlusspunkt Zählerplatz (APZ) nach Anwendungsregel VDE-AR-N 4101:2015-09
Den entscheidenden Schlüssel zum Gelingen der Energiewende sieht der Gesetzgeber in intelligenten Mess-
systemen. Diese bestehen aus einem Smart Meter und einem Smart Meter Gateway zur Fernkommunikation. Sie
zählen nicht nur Stromverbräuche, sondern übertragen über eine Online-Anbindung Messdaten, zum Beispiel Ver-
brauchsdaten für Lastprofile. Sie geben damit Auskunft über die Auslastung des Netzes. Intelligente Messsysteme für
die Übertragung von Energiedaten sind dabei ein wichtiger Schritt zu mehr Energietransparenz.
Neue Anwendungsregel VDE-AR-N 4101:2015-09
Die Anbindung von Kommunikationseinrichtungen (Smart Meter Gateways) für die Datenübermittlung ist im Abschnitt 4.7 der Anwendungsregel beschrieben.
Definiert ist ein Abschlusspunkt Zählerplatz (APZ), in dem über ein Smart Meter Gateway (Router) Zählerdaten übertragen werden. Ein APZ ist immer erforderlich, wenn Zählerdaten über ein Smart Meter Gateway in das Telekommunikationsnetz übertragen werden.
Für alle neuen Anlagen, die nach der neuen Anwen-dungsregel errichtet werden, gilt unabhängig vom Stromverbrauch: Bei vorhandenem oder geplantem Abschlusspunkt Liniennetz (APL), entspricht dem Tele-kommunikationsnetz, muss als Schnittstelle zum Zähler-platz ein Abschlusspunkt Zählerplatz (APZ) vorgesehen werden. Von diesem wird die Kommunikationsverbin-dung zum APL hergestellt, damit Zählerdaten übertragen werden können.
Gefordert sind intelligente Messstellen und Messsysteme als Voraussetzung für die Datenerfassung und Datenübertragung.
Anforderungen an den APZ (Abschlusspunkt Zählerplatz)
�� Der APZ kann innerhalb des Zählerschrankes im Kommunikations- bzw. Verteilerfeld platziert werden oder außerhalb in einem geeigneten Gehäuse in unmittel-barer Nähe zum Zählerschrank, z.B. im Installations-kleinverteiler oder Stromkreisverteiler.
�� Schutzklasse II (Schutzisolierung)
�� Plombierbar
�� Zwischen APL und APZ ist ein Elektroinstallationsrohr zu verlegen
Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch ab 10.000 kWh werden ab 2017 verpflichtet, ihre Verbrauchsdaten mittels der Verwendung eines APZ an ihren Messstellenbetreiber zu senden.
Davon können bereits Kleingewerbebetriebe betroffen sein.
Im Laufe des Jahres 2017 werden die ersten zertifizierten Smart Meter Gateways (Router) zur Verfügung stehen.
Ab 2020 gilt dieses auch für Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch bereits ab 6.000 kWh.Auch sie müssen dann täglich die Daten des Vortages an den Lieferanten und Netzbetreiber senden.
Davon kann dann teilweise schon der private Woh-nungsbau betroffen sein.
Router
APZ
230V
VerteilungAPL
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Blau: bereitet der Elektrofachmann vorRot: setzt der Messstellenbetreiber
beim Anschluss des Messsystems
Welche Arbeiten muss der Elektro-Fachmann vorbereiten?
Der Elektrofachmann installiert den APZ und stellt die Verbindung zum Zähler in der Verteilung her.
Der Messstellenbetreiber liefert den Router mit Kabel.
Beispiel:
APZ außerhalb der Verteilung* Router gehören nicht zum Lieferumfang eines Mi APZ.
Sie werden vom Messstellenbetreiber geliefert!
Transparenter Deckel: Routerstatus
immer im Blick
Plombierbar Schutzklasse II
Montageplatte oder Tragschiene
für Router
Mit RJ45-Buchse für die Datenleitung
vom Router
Mit Schuko-Steckdose für die 230V-Versorgung
des Routers