herbstveranstaltung 2014 neues aus der welt der normen · 2017-06-30 · neben den din vde normen...
TRANSCRIPT
1
Herbstveranstaltung 2014
Neues aus der Welt der Normen Bedeutung der Normen: Sind sie anerkannte Regeln der Technik?
Bestandsschutz oder Anpassungspflicht:
Was muss man und was muss man nicht anpassen
Fundamenterder und Potentialausgleich: Die Notwendigkeit des Ringerders
Neues aus DIN 18015 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden“
Änderungen in Teil 1: Planungsgrundlagen
Der neue Teil 5: Luftdichte und wärmebrückenfreie Elektroinstallation
Referent:
Hans Schultke, HEA Fachausschuss Elektroinstallation und Gebäudesystemtechnik
2 Hans Schultke, Bad Abbach
Neues aus der Welt der Normen Bedeutung der Normen: Sind sie anerkannte Regeln der Technik?
Bestandsschutz oder Anpassungspflicht:
Was muss man und was muss man nicht anpassen
Fundamenterder und Potentialausgleich: Die Notwendigkeit des Ringerders
Neues aus DIN 18015 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden“
Änderungen in Teil 1: Planungsgrundlagen
Der neue Teil 5: Luftdichte und wärmebrückenfreie Elektroinstallation
3 Hans Schultke, Bad Abbach
Bedeutung der Normen
§ 319 (früher § 323) Baugefährdung
(1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Vorhabens, technische Einrichtungen in ein Bauwerk einzubauen oder eingebaute Einrichtungen dieser Art zu ändern, gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet.
(3) Wer die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wo finde ich Hinweise auf allgemein anerkannte Regeln der Technik
Strafgesetzbuch StGB
4 Hans Schultke, Bad Abbach
Bedeutung der Normen
§ 49 Anforderungen an Energieanlagen
(1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische
Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften
die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
(2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet,
wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von
Elektrizität die technischen Regeln des VDE,
Gas die technischen Regeln der DVGW
eingehalten worden sind.
Rechtliche Bedeutung von Normen
Vermutungswirkung der VDE-Bestimmungen
Energiewirtschaftsgesetz EnWG
5 Hans Schultke, Bad Abbach
Bedeutung der Normen
§ 13 Elektrische Anlage
(1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instand-haltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich. Satz 1 gilt nicht für die Messeinrichtungen, die nicht im Eigentum des Anschlussnehmers stehen. Hat der Anschlussnehmer die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so bleibt er verantwortlich.
Rechtliche Bedeutung von Normen
Vermutungswirkung der VDE-Bestimmungen
Niederspannungsanschlussverordnung – NAV
6 Hans Schultke, Bad Abbach
Bedeutung der Normen
§ 13 Elektrische Anlage (Fortsetzung)
(2) Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. ……
Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installations-unternehmen durchgeführt werden; …….
Rechtliche Bedeutung von Normen
Vermutungswirkung der VDE-Bestimmungen
Niederspannungsanschlussverordnung – NAV
7 Hans Schultke, Bad Abbach
Bedeutung der Normen
§ 13 Elektrische Anlage (Fortsetzung)
(2) …...
Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik hergestellt sind.
Die Einhaltung der Voraussetzungen … wird vermutet, wenn das Zeichen einer akkreditierten Stelle, insbesondere das VDE-Zeichen, GS-Zeichen oder CE-Zeichen, vorhanden ist. Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.
Rechtliche Bedeutung von Normen
Vermutungswirkung der VDE-Bestimmungen
Niederspannungsanschlussverordnung – NAV
8 Hans Schultke, Bad Abbach
Bedeutung der Normen
Normung und damit zusammenhängende Tätigkeiten - Allgemeine Begriffe
Anerkannte Regel der Technik
technische Festlegung, die von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute als Wiedergabe
des Standes der Technik angesehen wird
ANMERKUNG
Ein normatives Dokument zu einem technischen Gegenstand wird zum Zeitpunkt seiner
Annahme als der Ausdruck einer anerkannten Regel der Technik anzusehen sein, wenn es in
Zusammenarbeit der betroffenen Interessen durch Umfrage- und Konsensverfahren erzielt
wurde.
Rechtliche Bedeutung von Normen
DIN EN 45020:2007-03
9 Hans Schultke, Bad Abbach
Bedeutung der Normen
Normung und damit zusammenhängende Tätigkeiten - Allgemeine Begriffe
Stand der Technik
entwickeltes Stadium der technischen Möglichkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt, soweit
Produkte, Prozesse und Dienstleistungen betroffen sind, basierend auf entsprechenden
gesicherten Erkenntnissen von Wissenschaft, Technik und Erfahrung
Rechtliche Bedeutung von Normen
DIN EN 45020:2007-03
10 Hans Schultke, Bad Abbach
Bedeutung der Normen
DIN Normen entsprechen nach der Rechtsprechung in der Regel den anerkannten
Regeln der Technik und beanspruchen in diesem Zusammenhang besondere
Beachtung.
Normen haben zivilrechtlich den Zweck der Haftungsentlastung und öffentlich-
rechtlich den Zweck der Erfüllung behördlicher Anforderungen.
Es ist zu berücksichtigen, dass die DIN-Normen durch Weiterentwicklung der Technik
oder „Veralterung“ der Norm hinter den anerkannten Regeln der Technik
zurückbleiben können. Um diesem entgegenzuwirken, sind sie stets zu aktualisieren,
d. h., dem fortschreitenden Stand der Technik anzupassen. Normung ist Abbildung
des Stands der Technik und nicht des Stands der Wissenschaft. Es wird daher das
Ziel verfolgt, Normen als anerkannte Regeln der Technik zu etablieren.
Rechtliche Bedeutung von Normen DIN-Normen (des NABau)
Auszug aus dem Leitfaden des DIN
„Empfehlungen für die Normungsarbeit im Bauwesen“
11 Hans Schultke, Bad Abbach
Bedeutung der Normen
Urteil zur Einhaltung von DIN Normen
Das OLG Saarbrücken musste in der Frage entscheiden, ob bei
einem BGB-Vertrag die technischen Normen auch ohne ausdrückliche
Vereinbarung Gültigkeit hätten und beachtet werden müssten.
Während im VOB-Vertrag die Normen stets Vertragsbestandteil und
einzuhalten sind (VOB/C), ist eine solche Regelung im BGB nicht enthalten.
Dennoch, so das Gericht, seien sie auch im BGB-Vertrag ohne weiteres
Bestandteil, da sie allgemeingültig seien. Allgemeingültig seien sie, weil sie der
gewerblichen Verkehrssitte entsprechen.
Eine Abweichung hiervon sei zwar möglich, aber entweder in einer individuellen
Vereinbarung, oder aber im Rahmen von vorgegebenen Vertragsbedingungen.
Im letzteren Fall aber sei die Vertragsbedingung nach den Regeln über die
Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen nach §§305ff. BGB zu prüfen.
(OLG Saarbrücken 7U 326/99-80 vom 27.06.2000)
12 Hans Schultke, Bad Abbach
Bedeutung der Normen
Neben den DIN VDE Normen der Gruppe
0100 und Gruppe 0800 und ….
gelten u.a. folgende DIN Normen:
DIN 5035 Beleuchtung mit künstlichem Licht
DIN 18012 Hausanschlussräume
DIN 18013 Nischen für Zählerplätze
DIN 18015 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden
DIN 18022 Küchen, Bäder und WC‘s im Wohnungsbau
13 Hans Schultke, Bad Abbach
Neues aus der Welt der Normen Bedeutung der Normen: Sind sie anerkannte Regeln der Technik?
Bestandsschutz oder Anpassungspflicht:
Was muss man und was muss man nicht anpassen
Fundamenterder und Potentialausgleich: Die Notwendigkeit des Ringerders
Neues aus DIN 18015 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden“
Änderungen in Teil 1: Planungsgrundlagen
Der neue Teil 5: Luftdichte und wärmebrückenfreie Elektroinstallation
14 Hans Schultke, Bad Abbach
Bestandsschutz oder Anpassungspflicht
Wohngebäude
2011 2011in Tausend in Tausend
Gegenstand der Nachweisung Deutschland Deutschland
Wohneinheiten insgesamt 40 325 18 204
davon errichtet von ... bis ...
bis 1900 3 267
1901 - 1918 2 629
1919 - 1948 4 970
1949 - 1978 18 094
1979 - 1986 4 189
1987 - 1990 1 236
1991 - 2000 4 003
2001 - 2011 1 937
* Ohne Wohnheime
Wohnheinheiten in Gebäuden mit Wohnraum
nach
dem Baujahr * in 1 000
Quelle: Statistisches Bundesamt
10,6 Mio.
Wohnungen
älter als 40 Jahre
Gebäudebestand in Deutschland
15 Hans Schultke, Bad Abbach
Bestandsschutz oder Anpassungspflicht
Suche nach „Bestandsschutz“
kein Ergebnis
16 Hans Schultke, Bad Abbach
Bestandsschutz oder Anpassungspflicht
Bestandsschutz entsteht, wenn die entsprechende bauliche Anlage zum
Zeitpunkt ihrer Errichtung bzw. Nutzungsaufnahme bauaufsichtlich genehmigt
(= formelle Legalität) wurde und/oder
während eines längeren Zeitraumes mit dem materiellen Recht übereinstimmte
(= frühere materielle Legalität).
Was ist Bestandsschutz?
Bestandsschutz im Baurecht
17 Hans Schultke, Bad Abbach
Bestandsschutz oder Anpassungspflicht
Elektrische Anlagen oder Betriebsmittel müssen nicht angepasst werden, wenn
diese den zum Zeitpunkt ihres Errichtens oder Herstellens gültigen DIN VDE-
Normen oder TGL`s entsprochen haben und noch entsprechen;
eine Anpassung an den aktuellen Stand der Technik in Folgenormen oder
anderen Regelwerke nicht gefordert werden;
Die zum Zeitpunkt der Errichtung bestehenden Betriebs- und
Umgebungsbedingungen weiterhin bestehen.
keine Mängel bestehen, die eine Gefahr für Leib und Leben sowie für
Sachen sind.
„Bestandsschutz“ elektrischer Anlagen
Im Zweifelsfall gilt: Anpassung geht vor Bestandsschutz.
18 Hans Schultke, Bad Abbach
Bestandsschutz oder Anpassungspflicht
19 Hans Schultke, Bad Abbach
Bestandsschutz oder Anpassungspflicht
20 Hans Schultke, Bad Abbach
Bestandsschutz oder Anpassungspflicht
21 Hans Schultke, Bad Abbach
Bestandsschutz oder Anpassungspflicht
Quelle: Elektro+
22 Hans Schultke, Bad Abbach
Bestandsschutz oder Anpassungspflicht
Quelle: Elektro+ Quelle: Hager
23 Hans Schultke, Bad Abbach
Bestandsschutz oder Anpassungspflicht
Hausinstallationen in Räumen mit isolierendem Fußboden
Steckvorrichtungen nach DIN VDE 0620, Bauart nach DIN 49450 und DIN 4945
(ovale Kragensteckvorrichtungen)
Adapter für ovale Kragensteckvorrichtungen an CEE-Rundsteckvorrichtungen
Vorführstände für Leuchten
Überdachte Schwimmbecken und Schwimmanlagen im Freien
Saunas
Caravans, Bote und Jachten sowie ihre Stromversorgung auf Campingplätzen
bzw. an Liegeplätzen
Standorte, die für das Aufstellen von Fliegenden Bauten, Wagen und Wohnwagen
nach Schaustellerart vorgesehen sind
Wasserrohrnetze als Erder, Erdungsleiter oder Schutzleiter
Anpassungsforderungen der DKE
DIN-Mitteilungen Jahrg. 71, 1992; etz Band 113 (1992); Beiblatt 2 zu DIN VDE 0100 Anhang C: Mai 2001
Entscheidung des Komitees 221 im DIN und VDE zur Anpassung bestehender
Anlagen in den neuen Bundesländern und im Ostteil Berlins für:
24 Hans Schultke, Bad Abbach
Bestandsschutz oder Anpassungspflicht
Quelle: HEA
Anpassen aufgrund von geänderten Nutzungs- oder
Betriebsbedingungen
Bei der Erweiterungen der elektrische Anlage für die Nutzung von zusätzlichen
Elektrohaushaltsgroßgeräten, z.B. Waschmaschine, Wäschetrockner, Kochmulde,
Backofen, Wärmepumpen müssen geeignete Stromkreise zusätzlich installiert werden.
25 Hans Schultke, Bad Abbach
Bestandsschutz oder Anpassungspflicht
elektrische Jalousieantriebe und -steuerungen,
Systeme, die das altersgerechte oder behindertengerechte Wohnen unterstützen,
andere Nutzung: aus einem Kinderzimmer wird ein Arbeitszimmer,
Andere Nutzung: aus Wohnung wird Büro o.ä.
Anpassen aufgrund von geänderten Nutzungs- oder
Betriebsbedingungen
Beispiele:
26 Hans Schultke, Bad Abbach
Bestandsschutz oder Anpassungspflicht
www.elektro-plus.com
27 Hans Schultke, Bad Abbach
Neues aus der Welt der Normen Bedeutung der Normen: Sind sie anerkannte Regeln der Technik?
Bestandsschutz oder Anpassungspflicht:
Was muss man und was muss man nicht anpassen
Fundamenterder und Potentialausgleich: Die Notwendigkeit des Ringerders
Neues aus DIN 18015 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden“
Änderungen in Teil 1: Planungsgrundlagen
Der neue Teil 5: Luftdichte und wärmebrückenfreie Elektroinstallation
28 Hans Schultke, Bad Abbach
Fundamenterder und Potentialausgleich
29 Hans Schultke, Bad Abbach
Fundamenterder und Potentialausgleich
Ein Ringerder ist zu installieren, wenn die notwendige Erdfühligkeit des Erders im
Fundament nicht gegeben, z. B. durch die Verwendung von:
wasserundurchlässigen Beton nach DIN EN 206 und DIN 1045-2
(weiße Wanne), Bitumenabdichtungen (schwarze Wanne) z. B. Bitumenbahnen,
kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung (KMB),
schlagzähen Kunststoffbahnen;
Wärmedämmung (Perimeterdämmung) auf der Unterseite und Seitenwänden
der Fundamente;
zusätzlich eingebrachten, kapillarbrechenden, schlecht elektrisch leitenden
Bodenschichten z. B. aus Recyclingmaterial,
Fundamente mit erhöhtem Erdübergangswiderstand
Fundamenterder / Ringerder
30 Hans Schultke, Bad Abbach
Fundamenterder und Potentialausgleich
Zur Reduzierung elektromagnetischer Störungen ist eine kombinierte
Potentialausgleichsanlage nach DIN VDE 0100-444 zu errichten.
Dazu ist zusätzlich zum Ringerder ein Funktionspotentialausgleichsleiter aus
Rund- oder Bandmaterial im bewehrten Fundament entlang der Außenwände
vorzusehen.
Der Funktionspotentialausgleichsleiter ist mit der Bewehrung in Abständen von
höchstens 2 m dauerhaft elektrisch leitend zu verbinden und weist eine Maschenweite
von ≤ 20 m × 20 m auf.
Weitere Ausführungsbedingungen …..
Kombinierte Potentialausgleichsanlage (CBN) (en: common bonding network)
31 Hans Schultke, Bad Abbach
Fundamenterder und Potentialausgleich
Folgende Verbindungen sind herzustellen:
zum Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene nach
DIN VDE 0100-410;
zum Ringerder mindestens alle 20 m des Gebäudeumfangs;
zum Blitzschutzsystem, je Ableitung;
zu weiteren metallisch leitfähigen Teilen zum Zwecke des
Funktionspotentialausgleiches.
Zusätzliche Maßnahmen können nach DIN EN 50310 (VDE 0800-2-310) und
DIN EN 62305-4 (VDE 0185-305-4) erforderlich sein.
Kombinierte Potentialausgleichsanlage (CBN) (en: common bonding network)
32 Hans Schultke, Bad Abbach
Fundamenterder und Potentialausgleich
Vor dem Einbringen des Betons ist durch eine
Elektrofachkraft oder
Blitzschutzfachkraft
eine
Dokumentation
zu erstellen und eine
Durchgangsmessung
durchzuführen.
Dokumentation und Durchgangsmessung
33 Hans Schultke, Bad Abbach
Fundamenterder und Potentialausgleich
Die Durchgangsmessung zwischen dem Anschlussteil für die Haupterdungsschiene
und allen anderen Anschlussteilen muss einen Widerstandswert von ≤ 0,2 Ω
aufweisen.
Es sind Messeinrichtungen nach DIN EN 61557-4 (VDE 0413-4) zu verwenden.
Die Durchgangsmessung hat vor dem Einbringen des Betons zu erfolgen.
ANMERKUNG Der Messstrom beträgt nach DIN EN 61557-4 (VDE 0413-4)
innerhalb des minimalen Messbereichs 0,2 A.
Durchgangsmessung
34 Hans Schultke, Bad Abbach
Fundamenterder und Potentialausgleich
Anschlussfahne
Funktionspotentialaus-
gleichsleiter, ≤ 2 m mit der
Bewehrung verbunden
Verbindung zur Bewehrung
Bemessungswiderstand
Sauberkeitsschicht
(Kiesschüttung)
Anschlussfahne
an Ringerder Ringerder
Bild 9: Anordnung des Ringerders bei wasserundurchlässigem Beton
(weiße Wanne) in bewehrtem Fundament - Beispiel
35 Hans Schultke, Bad Abbach
Fundamenterder und Potentialausgleich
Anhang 2
Entscheidungshilfe zur Ausführung
des Fundamenterders
36 Hans Schultke, Bad Abbach
Fundamenterder und Potentialausgleich
Auszug Dokumentation des Fundamenterders nach DIN 18014 (Seite 2)
Die Dokumentation
kann unter
www.elektro-plus.com
heruntergeladen und
ausgefüllt werden
37 Hans Schultke, Bad Abbach
Fundamenterder und Potentialausgleich
38 Hans Schultke, Bad Abbach
Neues aus der Welt der Normen Bedeutung der Normen: Sind sie anerkannte Regeln der Technik?
Bestandsschutz oder Anpassungspflicht:
Was muss man und was muss man nicht anpassen
Fundamenterder und Potentialausgleich: Die Notwendigkeit des Ringerders
Neues aus DIN 18015 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden“
Änderungen in Teil 1: Planungsgrundlagen
Der neue Teil 5: Luftdichte und wärmebrückenfreie Elektroinstallation
39 Hans Schultke, Bad Abbach
DIN 18015-1 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden
- Planungsgrundlagen
September 2013
Ersatz für
DIN 18015-1:2007-09
40 Hans Schultke, Bad Abbach
DIN 18015-1 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden
- Planungsgrundlagen
IZ mindestens erforderliche Strombelastbarkeit
Pges Leistung, die sich aus der erforderlichen Strombelastbarkeit und der Nennspannung ergibt
a Mindestabsicherung zur Sicherstellung der Selektivität bei Schmelzsicherungen
1 mit elektrischer Warmwasserbereitung
für Bade- oder Duschzwecke
2 ohne elektrischer Warmwasserbereitung
für Bade- oder Duschzwecke
- - - geeignete
Bemessungsströme
von zugeordneten
Überstromschutz-
einrichtungen
DIN 18015-1
Bild 1
Anzahl der Wohnungen
Iz (A) Pges (kVA)
41 Hans Schultke, Bad Abbach
DIN 18015-1 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden
- Planungsgrundlagen
Hausinstallation - Hauptstromversorgung und Hauptleitungen
ANMERKUNG
Nach DIN VDE 0100-444 ist in neuen Gebäuden bei der Ausführung eines TN-
Systems im Gebäude aus Gründen der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV)
eine Aufteilung des PEN-Leiters in N und PE ab der Einspeisung vorzunehmen
(TN-S-System).
Diese Anforderung wird als erfüllt angesehen, wenn die Aufteilung erfolgt
im Hausanschlusskasten oder,
bei gemeinsamer Anordnung in einer Hausanschlussnische, auf einer
Hausanschlusswand oder in einem Hausanschlussraum,
im Zählerschrank - vorzugsweise im unteren Anschlussraum,
im Hauptverteiler zwischen Hausanschlusskasten und Zählerschrank
42 Hans Schultke, Bad Abbach
DIN 18015-1 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden
- Planungsgrundlagen
Stromkreisverteiler innerhalb jeder Wohnung in der Nähe des Belastungs-
schwerpunktes, in der Regel im Flur;
Anmerkung in Einfamilienhäusern auch in gemeinsamer Umhüllung mit den
Zählerplätzen;
Stromkreisverteiler entsprechend dem Ausstattungsumfang der elektrischen
Anlage dimensionieren. Zusätzlich Reserveplätze vorzusehen.
Mindestgröße:
bei Einraumwohnungen dreireihige Stromkreisverteiler,
bei Mehrraumwohnungen vierreihige Stromkreisverteiler.
Verbindungsleitung vom Zählerplatz zum Stromkreisverteiler: Leitung mit
3 Außenleitern (3L, N, PE) und einer zulässigen Strombelastbarkeit von
mindestens 63 A zu installieren, ein PEN-Leiter ist nicht zulässig.
Hausinstallation - Wohnungsanlagen
43 Hans Schultke, Bad Abbach
DIN 18015-1 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden
- Planungsgrundlagen
Hausinstallation - Wohnungsanlagen
Stromkreisverteiler als
Installationskleinverteiler 4-reihig
(dargestellt ohne Tür und ohne
Berührungsschutzabdeckung
44 Hans Schultke, Bad Abbach
DIN 18015-1 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden
- Planungsgrundlagen
Beispiel für die
Bestückung des
Stromkreisverteilers bei
Mindestausstattung
nach DIN 18015-2
(für Ausstattungswert 1
– Kennzeichnung
bzw.
mit FI/LS-Schaltern
mit Gruppen-FI
44
Hausinstallation –
Wohnungsanlagen
45 Hans Schultke, Bad Abbach
DIN 18015-1 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden
- Planungsgrundlagen
Für den Anschluss von Ladevorrichtungen an das Niederspannungsnetz sind
DIN VDE 0100-722:2012-10 sowie VDE-AR-N 4102:2012-04 zu berücksichtigen;
Wird eine Lademöglichkeit für Elektrostraßenfahrzeuge vorgesehen: Zuleitung
mit 3 Außenleitern (3L, N, PE) und einer zulässigen Strombelastbarkeit von 32A
von der Hauptverteilung bzw. dem Zähler-schrank zum Ladeplatz oder
mindestens ein entsprechendes Rohr;
Zusätzlich zur Stromversorgung: Installationsrohr für ein Netzwerkkabel von der
Hauptverteilung bzw. dem Zählerschrank zum Ladeplatz;
Für zukünftige Anwendungen in Bezug auf Smart Grid und evtl. spezieller
Abrechnungsmöglichkeiten beim Laden von Elektrostraßen-fahrzeugen: Platz für
einen zusätzlichen Energiezähler und im Verteiler Platz für weitere
Reiheneinbaugeräte;
Besondere Maßnahmen und Anlagen
Lademöglichkeit für Elektrostraßenfahrzeuge
46 Hans Schultke, Bad Abbach
DIN 18015-1 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden
- Planungsgrundlagen
Innerhalb der Kundenanlage ist die Anschlussleitung der Erzeugungsanlage an
einer geeigneten Stelle (zugangsseitig in einem Stromkreisverteiler bzw. am
Zählerplatz) fest anzuschließen.
Die Einspeisung über einen Endstromkreis ist nicht zulässig.
Zusätzlich zur Anschlussleitung ist ein Installationsrohr für eine Datenleitung von
der Hauptverteilung bzw. dem Zählerschrank zur Steuereinheit (z. B. Wechsel-
richter bei PV-Anlagen) zu verlegen.
Besondere Maßnahmen und Anlagen
Erzeugungsanlagen parallel zum öffentlichen Netz
47 Hans Schultke, Bad Abbach
DIN 18015-1 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden
- Planungsgrundlagen
Kommunikationsanlagen
48 Hans Schultke, Bad Abbach
DIN 18015-1 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden
- Planungsgrundlagen
Stromkreisverteiler und
Kommunikationsverteiler
nebeneinander angeordnet
Kommunikationsanlagen
49 Hans Schultke, Bad Abbach
DIN 18015-1 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden
- Planungsgrundlagen
Kommunikationsverteiler
und Stromkreisverteiler im
Zählerschrank angeordnet
Kommunikationsanlagen
50 Hans Schultke, Bad Abbach
Neues aus der Welt der Normen Bedeutung der Normen: Sind sie anerkannte Regeln der Technik?
Bestandsschutz oder Anpassungspflicht:
Was muss man und was muss man nicht anpassen
Fundamenterder und Potentialausgleich: Die Notwendigkeit des Ringerders
Neues aus DIN 18015 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden“
Änderungen in Teil 1: Planungsgrundlagen
Der neue Teil 5: Luftdichte und wärmebrückenfreie Elektroinstallation
51 Hans Schultke, Bad Abbach
DIN 18015-5 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden
– Luftdichte und wärmebrückenfreie Elektroinstallation
EnEV // Grundlagen
52 Hans Schultke, Bad Abbach
DIN 18015-5 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden
– Luftdichte und wärmebrückenfreie Elektroinstallation
EnEV // Grundlagen
Für die Planung und Ausschreibung der Elektroinstallationsarbeiten müssen Lage und
Ort der luftdichten und winddichten Schicht bekannt sein. Bei der Planung ist die
Anzahl der Durchdringungen dieser Schichten möglichst gering zu halten.
Beim Bauen im Bestand / Modernisierung muss im Einzelfall abgewogen werden,
welche Ausführung der Elektroinstallation sinnvoll umsetzbar ist.
Durchdringungen und Anschlüsse sind dauerhaft luftdicht, winddicht bzw.
wärmebrückenfrei herzustellen.
Anmerkung 1: Dies kann mit bauteilabdichtenden Elektroinstallationsprodukten
oder durch einen luftdichten Bauteilanschluss geschehen.
Anmerkung 2: Um die Anzahl der Durchdringungen durch die Luftdichtheitsschicht
zu reduzieren, ist der Einbau von Installationsebenen für die Aufnahme von Elektro-
installation raumseitig vor der Luftdichtheitsschicht vorteilhaft.
Sofern weitere Anforderungen an die Bauteile hinsichtlich Brand- oder Schallschutz
bestehen, sind diese bei der Planung und der Materialauswahl von Anschlüssen und
Durchdringungen ebenfalls zu berücksichtigen.
Planung der Elektroinstallation
53 Hans Schultke, Bad Abbach
DIN 18015-5 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden
– Luftdichte und wärmebrückenfreie Elektroinstallation
EnEV // Grundlagen
Allgemeine Hinweise
Voraussetzung für die Materialauswahl und die luftdichte Ausführung der
Elektroinstallation ist die Kenntnis über den detaillierten Aufbau der luftdichten
Schicht sowie das Vorliegen einer detaillierten Planung.
Sowohl bei Erstinstallationen als auch bei Umbauarbeiten im Gebäudebestand
(sofern gefordert) muss die Dichtheit der luft- bzw. winddichten Schicht sichergestellt
werden. Dazu sollte die Elektroinstallation in oder an der luftdichten Schicht mit
solchen Elektroinstallationsprodukten bzw. Bauteilanschlüssen hergestellt werden,
die nachweislich die Luftdichtheit sicherstellen.
Bei Elektroinstallation in oder an Dämmschichten ist zusätzlich die Wärmebrücken-
freiheit zu berücksichtigen.
……………..
Ausführung der luftdichten und wärmebrückenfreien
Elektroinstallation in Decken und Wänden
54 Hans Schultke, Bad Abbach
DIN 18015-5 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden
– Luftdichte und wärmebrückenfreie Elektroinstallation
EnEV // Grundlagen
55