hoffnungsträger betriebsrente hans böckler stiftung , frankfurt, den 15.12.2005
DESCRIPTION
Hoffnungsträger Betriebsrente Hans Böckler Stiftung , Frankfurt, den 15.12.2005. Klaus Stiefermann aba, Heidelberg. Hoffnungsträger Betriebsrente?. Aus Sicht des Staates: Stabilisierung der Alterseinkommen durch Flankierung der GRV - PowerPoint PPT PresentationTRANSCRIPT
Hoffnungsträger BetriebsrenteHoffnungsträger BetriebsrenteHans Böckler StiftungHans Böckler Stiftung, Frankfurt, den 15.12.2005
Klaus Stiefermannaba, Heidelberg
© Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung Seite 2
Hoffnungsträger Betriebsrente?
Aus Sicht des Staates: Stabilisierung der Alterseinkommen durch Flankierung der GRV
Aus Sicht der Arbeitnehmer: Sichere und effiziente Möglichkeit für Ergänzung bzw. Teilersatz der ersten Säule
Aus Sicht der Arbeitgeber: Attraktives Gesamtvergütungselement und Möglichkeit Lohnzusatzkosten kontrolliert zu stabilisieren
Aus Sicht der Tarifvertragsparteien:Qualitatives Element der Tarifpolitik zur Unterstützung der Sozialpolitik
Aus Sicht der betroffenen „Dienstleister“: Wachsender Markt der unterschiedlichsten Dienstleistungen
© Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung Seite 3
Hoffnungsträger Betriebsrente – Künftige Anforderungen an Unternehmen, Arbeitgeber,
Tarifpartner, Dienstleister und Gesetzgeber
Der status quo Hoffnungsträger Betriebsrente: Was kann der
Gesetzgeber zur Ausweitung der Betriebsrente tun? Welche Herausforderungen, Diskussionen und
Tendenzen gibt es im Bereich der betrieblichen Altersversorgung?
Brauchen wir ein Obligatorium? Altersvorsorgekonto – Ein Wolf im Schafspelz? DC – (K)ein Königsweg? Arbeitszeitkonten – Ein sechster Durchführungsweg? Portabilitätsrichtlinie – Ein Trojanisches Pferd? Wie „demographiefest“ ist Kapitaldeckung?
© Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung Seite 4
Betriebsrente im Aufwärtstrend
Rund 400 Milliarden Euro hat die Privatwirtschaft für Betriebsrenten angesammelt.
Verbreitung stieg von Ende 2001 bis Mitte 2004 von 38 % auf fast 46 % in der Privatwirtschaft, zusammen mit dem öffentlichen Dienst auf rund 60 % obwohl
allgemeine Vertrauenskrise bei den Bürgern verfügbare Einkommen sinken Angst vor Arbeitsplatzverlust
© Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung Seite 5
Hoffnungsträger Betriebsrente
In der Diskussion um die Altersversorgung ist die Betriebsrente der Hoffnungsträger !
Die Hoffnungen werden sich nur erfüllen, wenn der Gesetzgeber die richtigen Rahmenbedingungen setzt:
mehr Flexibilität – weniger Hemmnisse mehr Trennschärfe zur dritten Säule Besinnung auf den kollektiven Ansatz mehr Planungssicherheit durch längerfristige Reformen
© Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung Seite 6
Warum Obligatorium und automatische Entgeltumwandlung keine Lösungen sind
Auch ohne Obligatorium ist die Verbreitung der bAV in Deutschland auf EU-Durchschnitt
Trotz vieler Unwägbarkeiten steigt der Verbreitungsgrad
Rechtliche Legitimation fraglich Obligatorium fördert Überregulierung (auch des
über-obligatorischen Teils) Entwicklung des über-obligatorischen Teils fraglich Automatische Entgeltumwandlung ist nur ein
abgeschwächtes Obligatorium
© Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung Seite 7
Altersvorsorgekonto – Ein Wolf im Schafspelz
Altersvorsorgekonto will Aufhebung der Grenzen zwischen 2. und 3. Säule Reduzierung des Arbeitgebers auf bloße Zahlstelle
ohne Mitsprache Reduzierung auf bloße Altersvorsorge (qualitativer Rückschritt) Schaffung eines level playing fields zu Lasten der
Vorsorgequalität BAV hat mehr denn je ihre Daseinsberechtigung
© Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung Seite 8
DC – Kein Königsweg
DC führt tendenziell zu qualitativen Rückschritten Die USA zeigen, dass nicht gilt
DC = mit Sicherheit höhere Betriebsrenten DC = mit Sicherheit mehr Betriebsrentner
Die USA zeigen, dass gilt DC = Austausch der Risiken auf Arbeitgeberseite gegen neue
(unwägbare) Haftungsrisiken
© Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung Seite 9
Zeitkonten – Kein neuer Durchführungsweg
Aufgabeninflation bei Zeitkonten Mögliches (gesetzlich/tarifvertraglich geregeltes)
Ansparvolumen wird überschätzt Bei optimaler personalpolitischer Nutzung bleibt am
Ende wenig für bAV Missbrauchsanfällig Sozialabgabenrechtliche Flankierung gefährdet
möglicherweise Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung über 2008 hinaus
© Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung Seite 10
Portabilitätsrichtlinie – Das Trojanische Pferd
Aktueller Entwurf entschärft gegenüber Vorentwürfen Direktzusage, Unterstützungskasse und umlagefinanzierte
Systeme müssen nicht zwingend portabel sein (nationale Regelungen können insoweit Ausnahmen machen, 2018 Bericht)
Nicht jede unverfallbare Anwartschaft ausgeschiedener Arbeitnehmer muss dynamisiert werden (nationale Besonderheiten können berücksichtigt werden), dennoch drohen erhebliche Auswirkungen für Deutschland
Aber immer noch erhebliche Belastungen Unverfallbarkeit: 2 Jahre Alter: 21 Informationspflichten
© Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung Seite 11
Wie „demographiefest“ ist Kapitaldeckung?
Die letzten Jahre haben die Asset-Manager vor große Herausforderungen gestellt
Was ist dran, an der „Asset Meltdown“-Hypothese?
Ist ein umlagefinanziertes System doch dem kapitalgedeckten überlegen?