i. die wesentlichen rechtsgrundlagen im Überblick

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Aktuelle Fragen zum Abbau Aktuelle Fragen zum Abbau von Bodenschätzen: Planung von Bodenschätzen: Planung – Genehmigung – – Genehmigung – Umweltbelange – Umweltbelange – Rekultivierung Rekultivierung vhw-Seminar am 20.11.2008 in München – vhw-Seminar am 20.11.2008 in München – Seminarunterlage von Dr. Wolfgang Seminarunterlage von Dr. Wolfgang Schrödter, Kanzlei Dr. Fricke & Collegen, Schrödter, Kanzlei Dr. Fricke & Collegen, Hannover Hannover

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Aktuelle Fragen zum Abbau von Bodenschätzen: Planung – Genehmigung – Umweltbelange – Rekultivierung. vhw-Seminar am 20.11.2008 in München – Seminarunterlage von Dr. Wolfgang Schrödter, Kanzlei Dr. Fricke & Collegen, Hannover. I. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen im Überblick. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: I. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen im Überblick

Aktuelle Fragen zum Abbau von Aktuelle Fragen zum Abbau von Bodenschätzen: Planung – Bodenschätzen: Planung –

Genehmigung – Umweltbelange – Genehmigung – Umweltbelange – RekultivierungRekultivierung

vhw-Seminar am 20.11.2008 in München – vhw-Seminar am 20.11.2008 in München – Seminarunterlage von Dr. Wolfgang Seminarunterlage von Dr. Wolfgang

Schrödter, Kanzlei Dr. Fricke & Collegen, Schrödter, Kanzlei Dr. Fricke & Collegen, HannoverHannover

Page 2: I. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen im Überblick

I. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen im I. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen im ÜberblickÜberblick

1. Der Begriff der Bodenschätze1. Der Begriff der Bodenschätze

a) Baurecht erfasst nur a) Baurecht erfasst nur „bergfreie“ Bodenschätze„bergfreie“ Bodenschätze (d.h. die nicht (d.h. die nicht

nach § 3 BBergG dem Bergrecht unterfallen)nach § 3 BBergG dem Bergrecht unterfallen)

b) Abbau ist nach § 29 i.V.m. § 35 Abs. 1 Nr. 3, 4 BauGB ein b) Abbau ist nach § 29 i.V.m. § 35 Abs. 1 Nr. 3, 4 BauGB ein

privilegiertes Vorhabenprivilegiertes Vorhaben

c) c) BayBOBayBO (Art. 2 Abs. 1 S. 3 BayBO: Aufschüttungen = bauliche (Art. 2 Abs. 1 S. 3 BayBO: Aufschüttungen = bauliche

AnlagenAnlagen

d) d) Bayerisches AbgrabungsgesetzBayerisches Abgrabungsgesetz

Page 3: I. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen im Überblick

I. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen im I. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen im ÜberblickÜberblick

2. Prüfungsmaßstäbe nach Art. 9 Abs. 1 Satz 1 HS 1 AbgrG: alle öffentlich 2. Prüfungsmaßstäbe nach Art. 9 Abs. 1 Satz 1 HS 1 AbgrG: alle öffentlich rechtlichen Vorschriften, insbesondererechtlichen Vorschriften, insbesondere

a) BauGB über Art. 9 Abs. 1 Satz 1 HS 1 AbgrG a) BauGB über Art. 9 Abs. 1 Satz 1 HS 1 AbgrG

b) BNatSchG unmittelbarb) BNatSchG unmittelbar

c) BayNatSchGc) BayNatSchG

d) Wasserrechtd) Wasserrecht

f) Hochwasserschutzf) Hochwasserschutz

g) Recht der Umweltverträglichkeitsprüfungg) Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung

h) Resümee: Ein schwer durchschaubarer „Dschungel“ von formellen und materiellenh) Resümee: Ein schwer durchschaubarer „Dschungel“ von formellen und materiellen

VorschriftenVorschriften

Page 4: I. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen im Überblick

I. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen im I. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen im ÜberblickÜberblick

3. Entscheidung und Überwachung3. Entscheidung und Überwachung (dazu Art. 4 Abs. (dazu Art. 4 Abs.

2 Satz 2 AbgrG i.V.m. § 81f BayBO sowie BayVGH2 Satz 2 AbgrG i.V.m. § 81f BayBO sowie BayVGH

1991, 245 und sehr instruktiv Nds. OVG 08.11.20011991, 245 und sehr instruktiv Nds. OVG 08.11.2001

NuR 2002, 563 sowie NuR 2002, 563 sowie BertramBertram Abfallrecht 2007, 37) Abfallrecht 2007, 37)

Page 5: I. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen im Überblick

II. Die Steuerung des Bodenabbaus nach dem II. Die Steuerung des Bodenabbaus nach dem

BauGBBauGB

1. Darstellungen und Festsetzungen in Bauleitplänen und deren 1. Darstellungen und Festsetzungen in Bauleitplänen und deren

SicherungSicherung

a) Darstellungen nach § 5 Abs. 1 Nr. 8 BauGB ohnea) Darstellungen nach § 5 Abs. 1 Nr. 8 BauGB ohne

KonzentrationswirkungKonzentrationswirkung

b) Darstellung von Abbau-Konzentrationsflächen nach § 35 Abs. 3 b) Darstellung von Abbau-Konzentrationsflächen nach § 35 Abs. 3

Satz 3 BauGB mit AusschlusswirkungSatz 3 BauGB mit Ausschlusswirkung

c) Steuerung nach den Grundsätzen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGBc) Steuerung nach den Grundsätzen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB

Page 6: I. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen im Überblick

II. Die Steuerung des Bodenabbaus nach II. Die Steuerung des Bodenabbaus nach dem BauGBdem BauGB

d) Sicherung durch Antrag auf Zurückstellung nach § 15 Abs. 3 d) Sicherung durch Antrag auf Zurückstellung nach § 15 Abs. 3 BauGBBauGB

aa) Allgemeines; Sinn der Regelungaa) Allgemeines; Sinn der Regelung

bb) Einzelne Voraussetzungen einer Zurückstellung nach § 15 Abs.bb) Einzelne Voraussetzungen einer Zurückstellung nach § 15 Abs. 1 BauGB1 BauGB

- Aufstellungsbeschluss und Bekanntmachung- Aufstellungsbeschluss und Bekanntmachung - Antrag der Gemeinde nach § 15 Abs. 3 BauGB- Antrag der Gemeinde nach § 15 Abs. 3 BauGB - Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde- Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde - Berechnung der maßgeblichen Zeiträume- Berechnung der maßgeblichen Zeiträume

Page 7: I. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen im Überblick

II. Die Steuerung des Bodenabbaus nach II. Die Steuerung des Bodenabbaus nach dem BauGBdem BauGB

e) Steuerung durch einen Bebauungsplan nach § 9 Abs. 1 Nr. 17 BauGBe) Steuerung durch einen Bebauungsplan nach § 9 Abs. 1 Nr. 17 BauGB

aa)aa) positive Wirkung positive Wirkung: Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung, wenn: Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung, wenn die Erschließung gesichert istdie Erschließung gesichert ist

bb)bb) negative Wirkung negative Wirkung: die positive Planung sperrt nicht den Abbau in: die positive Planung sperrt nicht den Abbau in anderen Teilen des Gebietes anderen Teilen des Gebietes

cc) negative Darstellung von Abbaufläche (z.B. bei hoher cc) negative Darstellung von Abbaufläche (z.B. bei hoher ökologischerökologischer QualitätQualität oder oder hoher Bonität des Bodenshoher Bonität des Bodens))

dd) Steuerung des Bodenabbaus durch bedingte oder befristete Nutzungendd) Steuerung des Bodenabbaus durch bedingte oder befristete Nutzungen nach § 9 Abs. 2 BauGB 2004nach § 9 Abs. 2 BauGB 2004

Page 8: I. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen im Überblick

II. Die Steuerung des Bodenabbaus nach II. Die Steuerung des Bodenabbaus nach dem BauGBdem BauGB

2. Beteiligung der Gemeinde; Haftung2. Beteiligung der Gemeinde; Haftung

a) Erteilung des a) Erteilung des Einvernehmens Einvernehmens nach § 36 BauGB bei Genehmigung nachnach § 36 BauGB bei Genehmigung nach den §§ 33 – 35 BauGBden §§ 33 – 35 BauGB

b) b) Bei rechtswidriger Versagung HaftungBei rechtswidriger Versagung Haftung nach § 839 BGB oder wegen nach § 839 BGB oder wegen eines enteignungsgleichem Eingriffseines enteignungsgleichem Eingriffs

c) c) AmtshaftungAmtshaftung der Aufsichtsbehörde der Aufsichtsbehörde wegen nicht ersetzten wegen nicht ersetzten Einvernehmens Einvernehmens nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB? nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB?

d) Haftung bei rechtswidriger Veränderungssperre wegen Amtshaftung oderd) Haftung bei rechtswidriger Veränderungssperre wegen Amtshaftung oder enteignungsgleichem Eingriffenteignungsgleichem Eingriff

Page 9: I. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen im Überblick

II. Die Steuerung des Bodenabbaus nach II. Die Steuerung des Bodenabbaus nach dem BauGBdem BauGB

e) Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Darstellung von e) Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Darstellung von Konzentrationsflächen für den AbbauKonzentrationsflächen für den Abbau

die Steuerung durch Darstellung von Konzentrationsflächen ist nach h.M. nicht die Steuerung durch Darstellung von Konzentrationsflächen ist nach h.M. nicht entschädigungspflichtig entschädigungspflichtig

die Aufhebung oder Einschränkung von Konzentrationsflächen istdie Aufhebung oder Einschränkung von Konzentrationsflächen ist

dagegen hoch riskantdagegen hoch riskant, nachdem das BVerwG ein Normenkontrollverfahren , nachdem das BVerwG ein Normenkontrollverfahren analog § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO gegen die Darstellung zugelassen hat analog § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO gegen die Darstellung zugelassen hat (28.04.2007)(28.04.2007)

Entschädigung beim „Entschädigung beim „SandabbauverbotSandabbauverbot“ nach Naturschutzrecht“ nach Naturschutzrecht

Zur Abwägung möglicher Entschädigungsansprüche im Rahmen der Planung Zur Abwägung möglicher Entschädigungsansprüche im Rahmen der Planung

Entschädigung bei UnterbrechungEntschädigung bei Unterbrechung

Page 10: I. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen im Überblick

II. Die Steuerung des Bodenabbaus nach II. Die Steuerung des Bodenabbaus nach dem BauGBdem BauGB

3. Rechtsschutzfragen3. Rechtsschutzfragen

a) a) Nachbarklage Nachbarklage

BeachteBeachte: Kläger kann sich nach § 4 Abs. 3 URG auf fehlerhafte UVP berufen! (a.A. : Kläger kann sich nach § 4 Abs. 3 URG auf fehlerhafte UVP berufen! (a.A.

bisherige Rechtsprechung)bisherige Rechtsprechung)

b) b) NormenkontrollverfahrenNormenkontrollverfahren gegen Darstellung von Konzentrationsflächen im Flächen- gegen Darstellung von Konzentrationsflächen im Flächen-

nutzungsplan: zulässig seit BVerwG v. 28.04.2007nutzungsplan: zulässig seit BVerwG v. 28.04.2007

c)c) Umweltverbandsklage Umweltverbandsklage

nach § 61 BNatSchG, soweit Abbau auf Planfeststellung beruht; Beschränkung des Rechtsschutzes nach § 61 BNatSchG, soweit Abbau auf Planfeststellung beruht; Beschränkung des Rechtsschutzes Umweltvorschriften des Naturschutz- und WasserrechtsUmweltvorschriften des Naturschutz- und Wasserrechts

gegen Bebauungsplan mit flächenbezogenen Festsetzungen nach Art. 8 AbgrG oder i. S. der Nrn. 18.1 gegen Bebauungsplan mit flächenbezogenen Festsetzungen nach Art. 8 AbgrG oder i. S. der Nrn. 18.1 - 18.8 Anlage 1 zum UVPG (dazu - 18.8 Anlage 1 zum UVPG (dazu SchrödterSchrödter, LKV 2008, 361), LKV 2008, 361)

gegen Genehmigungen des UVP-pflichtigen Bodenabbaus nach § 1 Abs. 1 URG; Beachte: Prüfungs-gegen Genehmigungen des UVP-pflichtigen Bodenabbaus nach § 1 Abs. 1 URG; Beachte: Prüfungs- gegenstand sind nur „drittschützende Umweltvorschriften“, insbesondere die Schutzvorschriften desgegenstand sind nur „drittschützende Umweltvorschriften“, insbesondere die Schutzvorschriften des BImSchG und nachbarschützende Vorschriften des Wasserrechts, nicht aber das Naturschutzrecht (str.)BImSchG und nachbarschützende Vorschriften des Wasserrechts, nicht aber das Naturschutzrecht (str.)

Page 11: I. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen im Überblick

III. Aktuelle Konflikte zwischen Bodenabbau III. Aktuelle Konflikte zwischen Bodenabbau und Bodenschutz – Kurz-Inputund Bodenschutz – Kurz-Input

1. Abbau in normalen Schutzgebieten1. Abbau in normalen Schutzgebieten

- Fall 1: OVG SH v. 18.02.1992 NuR 1993, 344 - Fall 1: OVG SH v. 18.02.1992 NuR 1993, 344

(Abbau im Landschaftsschutzgebiet)(Abbau im Landschaftsschutzgebiet)

- Fall 2: OVG Münster v. 02.10.1997 NuR 1998, 329- Fall 2: OVG Münster v. 02.10.1997 NuR 1998, 329

(Ausgleich von Eingriffen in das Landschaftsbild)(Ausgleich von Eingriffen in das Landschaftsbild)

Page 12: I. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen im Überblick

III. Aktuelle Konflikte zwischen Bodenabbau III. Aktuelle Konflikte zwischen Bodenabbau und Bodenschutz – Kurz-Inputund Bodenschutz – Kurz-Input

2. Abbau in FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten2. Abbau in FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten , dazu VG , dazu VG Koblenz v. 15.07.2007 NuR 2007, 367 (Abbau von Feldspat); Koblenz v. 15.07.2007 NuR 2007, 367 (Abbau von Feldspat);

Beispiele:Beispiele:

Fall 1: Abbau von Gips im Buchenwald (FFH-Gebiet)Fall 1: Abbau von Gips im Buchenwald (FFH-Gebiet)

Fall 2: Begriff der zumutbaren Alternative i. S. von § 34 Abs. 2 Nr. 2Fall 2: Begriff der zumutbaren Alternative i. S. von § 34 Abs. 2 Nr. 2 BNatSchG (örtliche Begrenzung, standortgebundene Prüfung)BNatSchG (örtliche Begrenzung, standortgebundene Prüfung)

Fall 3: Kohärenzausgleich nach § 34 Abs. 5 BNatSchG (kein Fall 3: Kohärenzausgleich nach § 34 Abs. 5 BNatSchG (kein Abwägungsspielraum, Berücksichtigung von Kosten?,Abwägungsspielraum, Berücksichtigung von Kosten?, Nachmeldung von Gebieten als Kohärenzausgleich)Nachmeldung von Gebieten als Kohärenzausgleich)

Fall 4: Verzicht eines Unternehmers auf ein Abbaurecht, um ein neuesFall 4: Verzicht eines Unternehmers auf ein Abbaurecht, um ein neues Abbaurecht zu erhaltenAbbaurecht zu erhalten

Page 13: I. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen im Überblick

III. Aktuelle Konflikte zwischen Bodenabbau III. Aktuelle Konflikte zwischen Bodenabbau und Bodenschutz – Kurz-Inputund Bodenschutz – Kurz-Input

3. Bodenabbau und Artenschutz nach der „Kleinen Novelle“3. Bodenabbau und Artenschutz nach der „Kleinen Novelle“

4. Abbau im Hochwasserschutzgebieten und Wasserschutzgebieten4. Abbau im Hochwasserschutzgebieten und Wasserschutzgebieten

durch Bauleitplanung durch Bauleitplanung durch Genehmigung nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 und 4 BauGBdurch Genehmigung nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 und 4 BauGB

5. Abbau durch Planfeststellung nach § 31 WHG5. Abbau durch Planfeststellung nach § 31 WHG: Materielle: Materielle Kriterien nach § 31 Abs. 5 WHG sind zu beachten, lex specialis zurKriterien nach § 31 Abs. 5 WHG sind zu beachten, lex specialis zur Eingriffsregelung, da unmittelbar geltendes Recht;Eingriffsregelung, da unmittelbar geltendes Recht; Nassauskiesung ist die Herstellung eines Gewässers und fällt unterNassauskiesung ist die Herstellung eines Gewässers und fällt unter den § 31 WHG, sofern nicht konkret eine Befristung festgelegtden § 31 WHG, sofern nicht konkret eine Befristung festgelegt wurde (BVerwG NVwZ 1991, 362) wurde (BVerwG NVwZ 1991, 362)

Page 14: I. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen im Überblick

Vielen Dank für Ihre Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!Aufmerksamkeit!