identitätsfeststellung vs. persönlichkeitsrecht1000 750 500 250 januar anzahl der...
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Identitätsfeststellung vs. Persönlichkeitsrecht
Datenschutz im Asylverfahren
Gesetz zur besseren Durchsetzungder Ausreisepflicht (2017)
„[Der Ausländer] ist insbesondere verpflichtet, im Falle des Nichtbesitzes eines gültigen Passes oder Passersatzes ... auf Verlangen alle Datenträger, die für die Feststellung seiner Identität und Staatsangehörigkeit von Bedeutung sein können und in deren Besitz er ist, den mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden vorzulegen, auszuhändigen und zu überlassen;“
§ 15 AsylG
Datenschutz
Recht auf Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen
Notwendig und verhältnismäßig?
„mildere Mittel“
Auslesen vs. auswerten
Genehmigungsvorbehalt→ Freigabe durch Volljuristen
Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung
(§ 48 AufenthG)
Datenschutzfolgenabschätzung?
Geeignet?
1. Quartal 2019:
41 % d. Antragsteller hatten einen Datenträger77 % d. Datenträger waren auslesbar3.502 Reports wurden gespeichert
Quelle: Bt-Drs. 19/11001
1.236 Reports wurden freigegeben55 % der freigegebenen Reports brachten
keine brauchbaren Informationen44 % bestätigten die Angaben des
Antragstellers