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IFRS Muster- Konzernabschluss Januar 2013

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IFRS

Muster-Konzernabschluss Januar 2013

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Inhalt

Was ist neu? 3

Über diese Veröffentlichung 4

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers zum Konzernabschluss 7

Konzernabschluss 9Konzernbilanz 11Konzerngesamtergebnisrechnung 17Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung 23Konzernkapitalflussrechnung 29Anhang zum Konzernabschluss 37

AnlagenI Neue Standards oder Änderungen,

die erstmals 2012 anzuwenden sind, und zukünftige Anforderungen 341

II Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Konzerngesamtergebnisrechnung – „two-statement approach“ 345

III Konzernkapitalflussrechnung – direkte Methode 349

Fachlicher Leitfaden 352

Weitere Unterstützung durch KPMG-Mitgliedsfirmen 354

2 © 2013 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netz werks unabhängiger Mitglieds firmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.© 2013 KPMG IFRG Limited, a UK company, limited by guarantee. All rights reserved.

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Bedeutende inhaltliche Änderungen gegenüber der englischen Original-Ausgabe der Illustra tive financial statements von September 2011 werden durch eine grüne Linie am linken Rand des Textes innerhalb dieser Veröffentlichung hervorgehoben. Die bedeutenden Ände-rungen schließen das Folgende ein:

• Beispiele von Angaben für die Anwendung Latenter Steuern: Realisierung von zugrunde liegenden Vermögenswerten (Änderungen zu IAS 12), die erstmals in der ersten Berichts-periode eines am 1. Januar 2012 oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden sind.

Darüber hinaus wurden vom IASB im Laufe des letzten Jahres verschiedene weitere Ände-rungen zu Standards herausgegeben. In Anlage I sind die Änderungen aufgelistet, die erst-mals in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2012 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden sind, und diejenigen, die in der Berichtsperiode frühzeitig angewendet werden können. Die Auflistung enthält Querverweise auf die zugehörigen Beispiele von Anhang-angaben.

Was ist neu?

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Über diese Veröffentlichung

Diese Veröffentlichung ist eine Übersetzung der englischen Original-Veröffentlichung Illustrative financial statements vom Oktober 2012. Die Original-Ausgabe wurde von der KPMG International Standards Group (Teil der KPMG IFRG Limited) herausgegeben und bringt die Auffassungen der KPMG International Standards Group zum Ausdruck. Über-setzt wurde sie von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, und der KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien.

Sollten sich Abweichungen zwischen der Original-Veröffentlichung und dieser Über set-zung ergeben, dann hat der Text der Original-Veröffentlichung Vorrang. Die Urheberrechte an der Original-Veröffentlichung verbleiben vollständig bei der KPMG IFRG Limited.

Inhalt

Diese Veröffentlichung unterstützt Sie bei der Erstellung von Konzernabschlüssen nach IFRS. Sie zeigt eine mögliche Form eines Konzernabschlusses am Beispiel eines fiktiven Weltkonzerns; der Konzern ist kein IFRS-Erstanwender (siehe „Fachlicher Leitfaden“).

Diese Veröffentlichung spiegelt die bis zum 1. Oktober 2012 veröffentlichten IFRS, die ein Unternehmen in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2012 beginnenden Ge-schäftsjahres anwenden muss („derzeit gültige“ Anforderungen). Die IFRS, die erstmals in der ersten Berichtsperiode eines nach dem 1. Januar 2012 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden sind („zukünftige“ Anforderungen), wurden bei der Erstellung dieses Muster-Konzernabschlusses nicht berücksichtigt. Bestimmte zukünftige Anforderungen wurden jedoch in grau hinterlegten Kästen in die Erläuterungen aufgenommen. Anlage I stellt eine Liste mit Standards oder Änderungen zur Verfügung, die erstmals in der ersten Berichts-periode eines am 1. Januar 2012 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden sind sowie zukünftige Anforderungen.

Ersteller eines Konzernabschlusses nach den von der EU übernommenen IFRS („EU-IFRS“) haben die Darstellungen in diesem Muster-Konzernabschluss daher darauf-hin zu würdigen, ob die genannten Vorschriften bereits in EU-Recht übernommen wurden. Aktuelle Informationen zum Stand der Übernahme in EU-Recht finden Sie auf www.efrag.org (Endorsement Status Report).

Bei der Erstellung von Abschlüssen nach IFRS muss das aufstellende Unternehmen zusätzlich die geltenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen berücksich-tigen. In dieser Veröffentlichung werden keine Anforderungen einer bestimmten Rechts-ordnung betrachtet. Die IFRS verlangen beispielsweise keine Vorlage eines Einzelab-schlusses für das Mutterunternehmen, und diese Veröffentlichung beinhaltet lediglich einen Konzernabschluss. In einigen Rechtsordnungen können jedoch zusätzlich Finanzin-formationen des Mutterunternehmens erforderlich sein.

In dieser Veröffentlichung werden die Anforderungen des IFRS 4 Versicherungsverträge, IFRS 6 Exploration und Evaluierung von Bodenschätzen, IAS 26 Bilanzierung und Bericht­erstattung von Altersversorgungsplänen oder IAS 34 Zwischenberichterstattung nicht dargestellt. Die Anforderungen in Bezug auf IAS 34 werden in der von der KPMG Inter-national Standards Group veröffentlichten Publikation Illustrative condensed interim financial report dargestellt.

Diese Veröffentlichung zeigt nur die Abschlussbestandteile eines Finanzberichts und den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Ein Finanzbericht beinhaltet jedoch mitunter eine zusätzliche Stellungnahme des Managements, entweder in Übereinstimmung mit lokalen Gesetzen und Vorschriften oder nach Wahl des Unternehmens (zum Beispiel aufgrund gesellschaftsrechtlicher Vorgaben) (siehe „Fachlicher Leitfaden“).

Die IFRS und ihre Interpretation verändern sich im Laufe der Zeit. Demzufolge sollte dieser Muster-Konzernabschluss nicht isoliert von den Standards und Interpretationen selbst verwendet werden.

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Verweise

Der Muster-Konzernabschluss ist auf den ungeraden Seiten dieser Veröffentlichung enthal-ten. Die geraden Seiten beinhalten Erläuterungen zu den Angabepflichten der IFRS. Die erläuternden Beispiele und Erläuterungen erheben keinen Anspruch auf eine umfassende und erschöpfende Zusammenfassung aller nach IFRS anzuwendenden Angabepflichten. Darüber hinaus braucht ein Unternehmen einer bestimmten Angabeverpflichtung eines IFRS nicht nachzukommen, wenn die Information nicht wesentlich ist. Für einen Überblick über alle nach IFRS anzuwendenden Angabepflichten verweisen wir auf unsere Veröffent-lichung Disclosure checklist.

Links neben jedem Posten und jeder Anhangangabe findet sich ein Verweis auf den relevanten Standard. Der Muster-Konzernabschluss beinhaltet ebenfalls Verweise auf die 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS.

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Erläuterungen

1 Das Muster eines Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss wurde auf Grundlage des International Standard on Auditing 700 Bildung eines Prüfungs­urteils und Erteilung eines Vermerks zum Abschluss erstellt. Das Format des Bestätigungs-vermerks spiegelt keine etwaigen zusätzlichen Anforderungen der rechtlichen Rahmen-bedingungen bestimmter Rechtsordnungen wider.

Für Konzernabschlüsse, die nach den Grundsätzen des IDW geprüft werden, richtet sich die Erteilung des Bestätigungsvermerks nach IDW PS 400 Grundsätze für die ordnungs­mäßige Erteilung von Bestätigungsvermerken bei Abschlussprüfungen.

Für Konzernabschlüsse, die nach den vom Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder herausgegebenen Grundsätzen geprüft werden, richtet sich die Erteilung des Bestätigungsvermerks nach KFS/PG3.

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Bestätigungsvermerk

des unabhängigen Abschlussprüfers zum Konzernabschluss

[Empfänger]

Wir haben den beigefügten Konzernabschluss der [Name des Unternehmens] (das „Unter-nehmen“), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2012, der Konzerngesamt-ergebnisrechnung, Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und Konzernkapitalfluss-rechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie den Anhang, der eine zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen enthält, geprüft.

Verantwortung des Managements für den Konzernabschluss

Das Management ist verantwortlich für die Erstellung und eine den tatsächlichen Verhält-nissen entsprechende Darstellung dieses Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards sowie für die internen Kontrollen, die das Management als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Verantwortung der Abschlussprüfer

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Konzern-abschluss abzugeben. Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing durchgeführt. Nach diesen Standards haben wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einzuhalten und die Abschlussprüfung so zu planen und durchzuführen, dass eine hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Konzern abschluss frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet das Durchführen von Prüfungshandlungen, um Prü-fungs nachweise für die im Konzernabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt in unserem pflicht-gemäßen Ermessen. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher – beabsich-tigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigen wir das für die Aufstellung und eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung des Konzernabschlusses durch die Einheit relevante interne Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungs-urteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Einheit abzugeben. Eine Abschlussprüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise als Grundlage für unser Prüfungsurteil ausreichend und geeignet sind.

Prüfungsurteil

Nach unserer Beurteilung vermittelt der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhält-nissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezem-ber 2012 sowie von dessen Ertragslage und Cashflows für das an diesem Stichtag enden-de Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards.

KPMG [Datum des Bestätigungsvermerks] [Ort]

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Erläuterungen

Diese Seite ist bewusst freigelassen.

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[Name des Unternehmens]

Konzernabschluss

31. Dezember 2012

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Erläuterungen

1 IAS 1.10 IAS 1 Darstellung des Abschlusses verwendet die Bezeichnung „Bilanz“. Diese Bezeichnung ist nicht obligatorisch. Ein Unternehmen kann andere Bezeichnungen verwenden, solange deren Bedeutung klar verständlich ist und sie nicht irreführend sind.

2 IAS 1.45 Die Darstellung und der Ausweis von Posten im Abschluss ist von einer Periode zur nächsten beizubehalten, es sei denn:

• Änderungen werden von einem neuen Standard oder einer neuen Interpretation vorge-schrieben oder

• aufgrund einer wesentlichen Änderung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens oder einer Überprüfung der Darstellung seines Abschlusses zeigt sich, dass eine Änderung der Darstellung oder der Gliederung zu einer besser geeigneten Darstellungsform führt. In diesem Fall berücksichtigt das Unternehmen ebenfalls die in IAS 8 Rechnungslegungs­methoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler enthal-tenen Kriterien zur Auswahl bzw. zur Anwendung der Rechnungslegungsmethoden.

3 IAS 1.10, 39 Aufgrund einer rückwirkenden Änderung einer Rechnungslegungsmethode, einer rückwirken-den Berichtigung eines Fehlers oder einer Umgliederung von Abschlussposten werden eine zusätzliche Bilanz und die dazugehörigen Anhangangaben zum Beginn der frühesten Ver-gleichsperiode veröffentlicht. Der aktuelle IAS 1 bietet keine weiteren Ausführungen hinsicht-lich der Interpretation dieser Anforderung. Nach unserer Auffassung sollte die Anforderung, eine „dritte“ Bilanz zu veröffentlichen, unter Berücksichtigung von Wesentlichkeitsaspekten interpretiert werden, die auf den gegebenen Tatsachen und Umständen beruht. Nach unserer Auffassung sollten „zugehörige Anhangangaben“ als Angabeverpflichtung für jene Angaben interpretiert werden, die für den Grund der Veröffentlichung der dritten Bilanz von Bedeutung sind – das heißt nicht alle Anhangangaben sind in jedem Fall erforderlich. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (2.1.35) diskutiert.

Zukünftige Anforderungen

In den Jährlichen Verbesserungen an den IFRS­Zyklus 2009–2011, die erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2013 oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden sind, ändert das IASB den IAS 1, um unter anderem die Anforderungen hinsichtlich der Veröffentlichung der dritten Bilanz zu verdeutlichen.

• Die dritte Bilanz ist nur erforderlich, wenn eine rückwirkende Änderung einer Rech-nungslegungsmethode, eine rückwirkende Berichtigung eines Fehlers oder eine Umgliederung eine wesentliche Auswirkung auf die Informationen in der Bilanz hat.

• Mit Ausnahme der nach IAS 8 erforderlichen Angaben sind keine zu der dritten Bilanz zugehörigen Anhangangaben mehr erforderlich.

• Die zu veröffentlichende dritte Bilanz ist zum Beginn der vorhergehenden Periode anstatt zum Beginn der frühesten dargestellten Vergleichsperiode zu erstellen. Dies ist selbst dann der Fall, wenn ein Unternehmen über die Mindestanforderungen an Ver-gleichsinformationen hinaus zusätzliche Vergleichsinformationen liefert.

4 Nach unserer Auffassung sind derivative Vermögenswerte und Schulden als gesonderte Posten in der Bilanz darzustellen, wenn sie wesentlich sind. Wenn sie nicht wesentlich sind, können sie unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten bzw. sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. Im Anhang sind weitere Einzelheiten anzugeben. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (7.8.120.40) diskutiert.

5 IAS 1.60–61 In diesem Muster-Konzernabschluss haben wir kurzfristige und langfristige Vermögenswerte sowie kurzfristige und langfristige Schulden als getrennte Gliederungsgruppen in der Bilanz dargestellt. Ein Unternehmen kann seine Vermögenswerte und Schulden weitgehend nach der Liquidität darstellen, wenn diese Darstellung zuverlässige und relevantere Informationen liefert.

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Konzernbilanz1, 2

IAS 1.10(a),10(f), 38, 113 In TEUR Anm.

31. Dezember 2012

31. Dezember 2011

angepasst*

1. Januar 20113

angepasst*

Vermögenswerte

IAS 1.54(a) Sachanlagen 16 26.586 31.049 34.937

IAS 1.54(c) Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert

17 6.226 4.661 5.429

IAS 1.54(f) Biologische Vermögenswerte 18 4.860 6.636 6.111

IAS 1.54(h) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forde-rungen

24 213 – –

IAS 1.54(b), 17.49

Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

19 2.170 1.050 950

IAS 1.54(e), 28.38

Nach der Equity-Methode bilan zierte Finanzanlagen

20 4.179 3.638 3.099

IAS 1.54(d) Finanzielle Vermögenswerte, inklusive Derivate4

21 3.631 3.525 3.212

IAS 1.54(o), 56 Latente Steueransprüche2 auf Seite 14 22 – 1.376 1.902

Vermögenswerte im Zusammen-hang mit Leistungen an Arbeit-nehmer

29 635 731 587

IAS 1.60 Langfristige Vermögenswerte5 48.500 52.666 56.227

IAS 1.54(g) Vorräte 23 12.867 12.119 12.716

IAS 1.54(f) Biologische Vermögenswerte 18 245 140 402

IAS 1.54(d) Finanzielle Vermögenswerte, inklusive Derivate4

21 662 1.032 821

IAS 1.54(n) Steuererstattungsansprüche3 auf

Seite 14– 228 –

IAS 1.54(h) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderun-gen

24 26.250 17.999 16.311

Vorauszahlungen 330 1.200 895

IAS 1.54(i) Zahlungsmittel und Zahlungsmittel-äquivalente

25 1.505 1.850 2.529

IFRS 5.38, 40, IAS 1.54(j)

Zur Veräußerung gehaltene Vermö-genswerte4 auf Seite 14

8 14.410 – –

IAS 1.60 Kurzfristige Vermögenswerte5 56.269 34.568 33.674

Bilanzsumme 6 104.769 87.234 89.901

* Siehe Anhangangabe 2(e).

Die Anhangangaben auf den Seiten 39 bis 339 stellen einen integralen Bestandteil

des Konzern abschlusses dar.

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Erläuterungen

Unabhängig davon, welche Methode der Darstellung gewählt wird, gibt ein Unternehmen für jeden Vermögens- und Schuldposten, der Beträge zusammenfasst, von denen erwartet wird, dass sie:

• bis zu zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag und • nach mehr als zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erfüllt werden,

den Betrag im Anhang an, von dem erwartet wird, dass er nach mehr als zwölf Monaten realisiert oder erfüllt wird.

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Erläuterungen

1 IAS 1.55, 58 Zusätzliche Posten, Überschriften und Zwischensummen werden in der Bilanz dargestellt, wenn sie für das Verständnis der Vermögens- und Finanzlage eines Unternehmens relevant sind. Die Entscheidung basiert auf einer Einschätzung

• der Art und der Liquidität der Vermögenswerte • der Funktion der Vermögenswerte innerhalb des Unternehmens und • der Beträge, der Art und des Fälligkeitszeitpunkts von Schulden.

Zusätzliche Posten können beispielsweise, wie hier dargestellt, einen Kontokorrentkredit beinhalten.

IAS 1.57 IAS 1 schreibt nicht die Reihenfolge oder die Gliederung vor, in der ein Unternehmen die Posten darstellt. Zusätzliche Posten werden hinzugefügt, wenn der Umfang, die Art oder die Funktion eines Postens oder eine Zusammenfassung ähnlicher Posten so sind, dass eine gesonderte Darstellung für das Verständnis der Vermögens- und Finanzlage des Unterneh-mens und der verwendeten Bezeichnungen relevant ist. Die Reihenfolge der Posten oder die Zusammenfassung ähnlicher Posten können der Art des Unternehmens und seinen Ge-schäftsvorfällen entsprechend geändert werden, um Informationen zu liefern, die für das Verständnis der Vermögenslage eines Unternehmens relevant sind.

2 IAS 12.74 Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden saldiert, wenn das Unterneh-men ein einklagbares Recht zur Saldierung tatsächlicher Steuerschulden und tatsächlicher Steuererstattungsansprüche hat (siehe nachstehende Erläuterung 3), und die latenten Steuerschulden und latenten Steueransprüche sich auf Ertragssteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden für:

• entweder dasselbe Steuersubjekt; oder• unterschiedliche Steuersubjekte, die jedoch beabsichtigen, den Ausgleich der tatsächlichen

Steuerschulden und tatsächlichen Steuererstattungsansprüche auf Nettobasis herbeizufüh-ren, oder ihre Steueransprüche und Steuerschulden werden gleichzeitig für jede künftige Periode realisiert, in der sich diese Differenzen auflösen.

3 IAS 12.71 Ein Unternehmen saldiert tatsächliche Steuererstattungsansprüche und tatsächliche Steuer-schulden nur dann, wenn es einen Rechtsanspruch hat, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbind-lichkeit abzulösen.

4 IFRS 5.40 Vergleichsinformationen werden nicht angepasst, um eine Einstufung als zur Veräußerung gehalten oder als zur Ausschüttung gehalten am Abschlussstichtag widerzuspiegeln.

IAS 1.66 Nach unserer Auffassung werden langfristige Vermögenswerte sowie Vermögenswerte und Schulden von Veräußerungsgruppen, die als zur Veräußerung gehalten oder als zur Ausschüt-tung gehalten eingestuft sind, in der Bilanz als kurzfristig dargestellt. Demzufolge wäre die Darstellung einer dreispaltigen Bilanz mit den Überschriften „nicht zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte/Schulden“, „zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte/Schulden“ und „Summe“, wobei die zur Veräußerung gehaltenen oder zur Ausschüttung gehaltenen Vermö-genswerte und Schulden in den langfristigen Posten enthalten sind, in der Regel nicht geeignet. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (5.4.110.30) diskutiert.

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Konzernbilanz (Fortsetzung)1

IAS 1.10(a), 10(f), 38, 113 In TEUR Anm.

31. Dezember 2012

31. Dezember 2011

angepasst*

1. Januar 2011

angepasst*

Eigenkapital

IAS 1.54(r), 78(e) Gezeichnetes Kapital 14.979 14.550 14.550

IAS 1.55, 78(e) Kapitalrücklage 4.777 3.500 3.500

IAS 1.54(r), 78(e) Sonstige Rücklagen 1.210 449 322

IAS 1.55, 78(e) Gewinnrücklagen 20.886 14.006 10.600

Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens

41.852 32.505 28.972

IAS 1.54(q), 27.27 Nicht beherrschende Anteile 1.582 842 601

Eigenkapital 26 43.434 33.347 29.573

Schulden

IAS 1.54(m) Finanzielle Verbindlichkeiten 28 20.942 19.206 21.478

IAS 1.55, 1.78(d) Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer

29, 30 982 841 2.204

IAS 1.54(k) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

33, 34 290 5 –

IAS 20.24 Passivischer Abgrenzungsposten 31 1.389 1.436 –

IAS 1.54(l) Sonstige Rückstellungen 32 1.010 400 682

IAS 1.54(o), 56 Latente Steuerschulden2 22 2.464 1.567 1.436

IAS 1.60 Langfristige Schulden5 auf Seite 10 27.077 23.455 25.800

IAS 1.55 Kontokorrentkredite 25 334 282 303

IAS 1.54(n) Steuerschulden3 762 – 25

IAS 1.54(m) Finanzielle Verbindlichkeiten 28 4.390 4.386 2.017

IAS 1.54(k) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

33 23.489 24.370 30.627

IAS 11.42(b) Passivischer Abgrenzungsposten 31 213 194 156

IAS 1.54(l) Sonstige Rückstellungen 32 660 1.200 1.400

IFRS 5.38, 40, IAS 1.54(p)

Zur Veräußerung gehaltene Schulden4

8 4.410 – –

IAS 1.60 Kurzfristige Schulden5 auf Seite 10 34.258 30.432 34.528

Schulden 6 61.335 53.887 60.328

Bilanzsumme 104.769 87.234 89.901

* Siehe Anhangangabe 2(e).

Die Anhangangaben auf den Seiten 39 bis 339 stellen einen integralen Bestandteil

des Konzern abschlusses dar.

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Erläuterungen

1 IAS 1.7, 81 Das Gesamtergebnis ist die Veränderung des Eigenkapitals in einer Periode mit Ausnahme von Veränderungen, die sich aus Geschäftsvorfällen mit Eigentümern ergeben, die in ihrer Eigenschaft als Eigentümer handeln. Unternehmen können bei der Darstellung aller in einer Periode erfassten Ertrags- und Aufwandsposten wählen zwischen:

• einer Aufstellung („one statement“) – das heißt einer Gesamtergebnisrechnung – oder• zwei Aufstellungen („two statements“) – das heißt einer gesonderten Gewinn- und Verlust-

rechnung und einer Gesamtergebnisrechnung; letztere leitet vom Gewinn oder Verlust zum Gesamtergebnis mit Ausweis der Bestandteile des sonstigen Ergebnisses über.

In diesem Muster-Konzernabschluss wird der „one-statement approach“ dargestellt. Anlage II enthält ein Muster für einen „two-statement approach“.

2 IAS 1.85 Ein Unternehmen fügt zusätzliche Posten, Überschriften und Zwischensummen ein, wenn eine solche Darstellung für das Verständnis seiner Erfolgslage relevant ist.

3 IAS 1.99, 100 Ein Unternehmen gliedert den Aufwand auf Grundlage der Funktion oder Art auf, je nachdem, welche Darstellungsform verlässliche und relevantere Informationen ermöglicht. Diese Auf-glie derung kann in der Gesamtergebnisrechnung oder im Anhang dargestellt werden. Einzelne wesentliche Posten werden nach ihrer Art oder Funktion in Übereinstimmung mit der Gliede-rung der Posten, die einzeln nicht wesentlich sind, eingestuft. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (4.1.82.10–20) diskutiert. In diesem Muster-Konzernabschluss werden die Aufwendungen – gegliedert nach ihrer funk-tionalen Zugehörigkeit – dargestellt.

4 In den IFRS ist nicht geregelt, ob die Umsatzerlöse in der Gesamtergebnisrechnung nur in einem einzigen Posten dargestellt werden sollten oder ob sie in ihre einzelnen Bestandteile mit einer Zwischensumme für Umsatzerlöse aus fortzuführenden Geschäftsbereichen aufzugliedern sind.

5 IAS 28.38 Ein Unternehmen stellt seinen Anteil an allen aufgegebenen Geschäftsbereichen der assozi-ierten Unternehmen gesondert dar.

6 IFRS 5.33(a)–(b), IAS 1.82(e)

Ein Unternehmen gibt einen gesonderten Betrag in der Gesamtergebnisrechnung an. Dieser Betrag entspricht der Summe aus dem Gewinn oder Verlust nach Steuern des aufgegebenen Geschäftsbereichs und dem Ergebnis nach Steuern, das bei der Bewertung mit dem beizu-legenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten oder bei der Veräußerung der Vermögens-werte oder Veräußerungsgruppen, die den aufgegebenen Geschäftsbereich darstellen, erfasst wurde.

Darüber hinaus gliedert ein Unternehmen den vorstehenden gesonderten Betrag in Erlöse, Aufwendungen und Gewinn oder Verlust vor Steuern des aufgegebenen Geschäftsbereichs; Steuern auf den Gewinn oder Verlust des aufgegebenen Geschäftsbereichs; Gewinn oder Verlust bei der Veräußerung oder Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten; und Steuern auf diesen Gewinn oder Verlust.

Die vorstehende Gliederung kann entweder in der Gesamtergebnisrechnung oder im Anhang dargestellt werden (siehe Anhangangabe 7). Die Darstellung in der Gesamtergebnisrechnung hat in einem eigenen Abschnitt für aufgegebene Geschäftsbereiche zu erfolgen. Beispiels-weise ist eine spaltenförmige Gliederung, bei der die Ergebnisse aus fortzuführenden und aufgegebenen Geschäftsbereichen in gesonderten Spalten dargestellt werden, akzeptabel.

7 IAS 1.82(g)–(h)

Ein Unternehmen stellt jeden Bestandteil des sonstigen Ergebnisses nach der Art dar. Die einzige Ausnahme von diesem Grundsatz betrifft Finanzanlagen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden. Der Anteil eines Unternehmens am sonstigen Ergebnis, der auf ein Unter-nehmen entfällt, das nach der Equity-Methode bilanziert wird, wird als gesonderter Posten getrennt von den anderen Bestandteilen des sonstigen Ergebnisses dargestellt. Für zukünf-tige Anforderungen siehe Erläuterung 6 auf Seite 14.

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Konzerngesamtergebnisrechnung1, 2

1. Januar bis 31. Dezember

IAS 1.10(b), 38, 81(a), 113

In TEUR Anm. 2012 2011 angepasst*

Fortzuführende Geschäftsbereiche

IAS 1.82(a) Umsatzerlöse4 10 102.716 96.636

IAS 1.99, 103 Umsatzkosten3 13 (55.708) (56.186)

IAS 1.103 Bruttogewinn 47.008 40.450

IAS 1.85 Sonstige Erträge 11 1.021 194

IAS 1.99, 103 Vertriebskosten3 13 (17.984) (18.012)

IAS 1.99, 103 Verwaltungsaufwendungen3 13 (17.142) (15.269)

IAS 1.99, 103, 38.126

Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen3 13 (1.109) (697)

IAS 1.99, 103 Andere Aufwendungen 12 (860) (30)

IAS 1.85 Betriebsergebnis 10.934 6.636

IAS 1.85 Finanzerträge 1.161 480

IAS 1.82(b) Finanzierungsaufwendungen (1.707) (1.646)

IAS 1.85 Finanzergebnis 15 (546) (1.166)

IAS 1.82(c), 28.38

Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden5

20 541 708

IAS 1.85 Gewinn vor Steuern 10.929 6.178

IAS 1.82(d), 12.77 Steueraufwendungen 22 (3.371) (1.800)

IAS 1.85 Gewinn aus fortzuführenden Geschäftsbereichen

7.558 4.378

Aufgegebene Geschäftsbereiche

IFRS 5.33(a), IAS 1.82(e)

Gewinn oder Verlust nach Steuern der aufgegebenen Geschäftsbereiche6

7 379 (422)

IAS 1.82(f) Gewinn 7.937 3.956

Sonstiges Ergebnis7

IAS 1.82(g), 21.52(b)

Währungsumrechnungsdifferenzen ausländische Geschäftsbetriebe

680 499

IAS 28.39, 1.82(h)

Währungsumrechnungsdifferenzen – Finanz-anlagen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden

(159) (169)

IAS 1.82(g), 1.92 Umgliederungen von Währungsumrechnungsdiffe-renzen bei Verlust des maßgeblichen Einfl usses

(20) –

IAS 1.82(g) Nettoverluste aus Absicherungen von Netto-investitionen in ausländische Geschäftsbetriebe

15 (3) (8)

IAS 1.82(g) Neubewertung von Sachanlagen 16 200 –

IFRS 7.23(c), IAS 1.82(g)

Effektiver Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes von Absicherungen von Zahlungsströmen

15 (62) 77

IFRS 7.23(d), IAS 1.92

Nettoveränderungen des beizulegenden Zeit-wertes von Absicherungen von Zahlungsströmen, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wurden8 auf Seite 18

15 (31) (11)

Fortsetzung auf Seite 19

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Erläuterungen

8 IAS 1.92, 94 Ein Unternehmen kann Umgliederungsbeträge direkt in der Gesamtergebnisrechnung oder in den Anhangangaben darstellen. In diesem Muster-Konzernabschluss haben wir den erstgenannten Ansatz dargestellt.

9 IAS 1.90–91 Die einzelnen Bestandteile des sonstigen Ergebnisses können entweder nach Berücksich-tigung aller damit verbundenen steuerlichen Auswirkungen oder vor Berücksichtigung der damit verbundenen steuerlichen Auswirkungen dargestellt werden, wobei die Steuern als eine Summe ausgewiesen werden.

In diesem Muster-Konzernabschluss haben wir den letztgenannten Ansatz dargestellt. Demzufolge werden Angaben, die mit Steuern auf die einzelnen Bestandteile des sonstigen Ergebnisses verbunden sind, im Anhang dargestellt.

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Konzerngesamtergebnisrechnung (Fortsetzung)

1. Januar bis 31. Dezember

In TEUR Anm. 2012 2011 angepasst*

IFRS 7.20(a)(ii), IAS 1.82(g)

Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes von zur Veräußerung verfügbaren fi nanziellen Vermögenswerten

15 199 94

IFRS 7.20(a)(ii), IAS 1.92

Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes von zur Veräußerung verfügbaren fi nanziellen Vermögenswerten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wurden8

15 (64) –

IAS 1.82(g), 19.93B

Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste aus leistungsorientierten Plänen

29 72 (15)

IAS 1.91(b) Steuern auf das sonstige Ergebnis9 22 (104) (48)

IAS 1.85 Sonstiges Ergebnis nach Steuern 708 419

IAS 1.82(i) Gesamtergebnis 8.645 4.375

* Siehe Anhangangaben 2(e), 7 und 16.

Fortsetzung auf Seite 21

Die Anhangangaben auf den Seiten 39 bis 339 stellen einen integralen Bestandteil

des Konzern abschlusses dar.

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Erläuterungen

1 IAS 33.2–3, 4A

Die unverwässerten und verwässerten Ergebnisse je Aktie müssen von einem Unternehmen dargestellt werden,

• dessen Stammaktien oder potenzielle Stammaktien öffentlich gehandelt werden oder • das seinen Abschluss zwecks Emission einer Stammaktien-Gattung auf einem öffentlichen

Markt bei einer Wertpapieraufsichts- oder anderen Regulierungsbehörde einreicht.

Legt ein Unternehmen freiwillig Angaben zum Ergebnis je Aktie vor, werden diese Angaben in Übereinstimmung mit IAS 33 Ergebnis je Aktie ermittelt und dargestellt.

2 IAS 33.73 Unternehmen können auch ein Ergebnis je Aktie darstellen, das auf einer alternativen Ermitt-lung des Ergebnisses basiert. Diese Beträge werden jedoch nur im Anhang und nicht in der Gesamtergebnisrechnung dargestellt. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (5.3.370.55) diskutiert.

3 IAS 33.67A Wenn ein Unternehmen die Ergebnisbestandteile in einer gesonderten Gewinn-und Verlust-rechnung darstellt (der „two-statement approach“; siehe Erläuterung 1 auf Seite 16), weist es das unverwässerte und verwässerte Ergebnis je Aktie in diesem Abschlussbestandteil aus.

Für eine Darstellung des „two-statement approach“ siehe Anlage II.

4 IAS 33.68 Ein Unternehmen, das über die Aufgabe eines Geschäftsbereichs berichtet, hat die unver-wässerten und verwässerten Ergebnisse je Aktie für den aufgegebenen Geschäftsbereich entweder in der Gesamtergebnisrechnung oder im Anhang auszuweisen. In diesem Muster-Konzernabschluss sind diese Informationen in Anhangangabe 7 enthalten.

5 IAS 33.67, 69 Die unverwässerten und verwässerten Ergebnisse je Aktie werden auch dann ausgewiesen, wenn die Beträge negativ (als Verlust je Aktie) sind. Das verwässerte Ergebnis je Aktie ist selbst dann auszuweisen, wenn es dem unverwässerten Ergebnis je Aktie entspricht. Stimmen unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Aktie überein, kann der gemeinsame Ausweis in einer Zeile erfolgen. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Ver-öffentlichung Insights into IFRS (5.3.370.50) diskutiert.

6 Zukünftige Anforderungen

Darstellung von Posten des sonstigen Ergebnisses (Änderungen zu IAS 1) ist erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Juli 2012 oder danach beginnenden Geschäfts-jahres anzuwenden. Die neuen Regelungen

• erfordern von einem Unternehmen, die Posten des sonstigen Ergebnisses, die später in die Gewinn- und Verlustrechnung reklassifiziert werden („recycling“), künftig separat von den Posten des sonstigen Ergebnisses darzustellen, die niemals reklassifiziert werden. Sofern die Posten brutto, das heißt ohne Saldierung mit Effekten aus latenten Steuern ausgewiesen werden, sind die latenten Steuern nunmehr nicht mehr in einer Summe auszuweisen, sondern den beiden Gruppen von Posten zuzuordnen und

• ändern die Bezeichnung der Gesamtergebnisrechnung in „Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Ergebnis“. Ein Unternehmen darf jedoch weiterhin auch andere Bezeich-nungen verwenden.

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Konzerngesamtergebnisrechnung (Fortsetzung)

1. Januar bis 31. Dezember

In TEUR Anm. 2012 2011 angepasst*

Zuordnung des Gewinns oder Verlusts:

IAS 1.83(a)(ii) Eigentümer des Mutterunternehmens 7.413 3.737

IAS 1.83(a)(i) Nicht beherrschende Anteile 524 219

Gewinn 7.937 3.956

Zuordnung des Gesamtergebnisses:

IAS 1.83(b)(ii) Eigentümer des Mutterunternehmens 8.094 4.134

IAS 1.83(b)(i) Nicht beherrschende Anteile 551 241

Gesamtergebnis 8.645 4.375

IAS 33.4 Ergebnis je Aktie1, 2, 3, 4

IAS 33.66 Unverwässertes Ergebnis je Aktie (Euro)5 27 2,26 1,08

IAS 33.66 Verwässertes Ergebnis je Aktie (Euro)5 27 2,15 1,07

Ergebnis je Aktie – fortzuführende Geschäfts-bereiche

IAS 33.66 Unverwässertes Ergebnis je Aktie (Euro)5 27 2,14 1,22

IAS 33.66 Verwässertes Ergebnis je Aktie (Euro)5 27 2,03 1,21

* Siehe Anhangangaben 2(e), 7 und 16.

Die Anhangangaben auf den Seiten 39 bis 339 stellen einen integralen Bestandteil

des Konzern abschlusses dar.

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Erläuterungen

1 IAS 1.80 Ein Unternehmen ohne gezeichnetes Kapital – zum Beispiel eine Personengesellschaft – hat Informationen anzugeben, die dem für andere Unternehmen Geforderten gleichwertig sind, dabei Bewegungen während der Periode in jeder Eigenkapitalkategorie darzustellen sowie die Rechte, Vorzugsrechte und Beschränkungen jeder Eigenkapitalkategorie anzugeben.

2 IAS 1.106(b) Wenn eine Änderung der Rechnungslegungsmethode, die entweder freiwillig oder infolge der erstmaligen Anwendung eines Standards vorgenommen worden ist, sich auf die aktuelle Periode oder eine vorangegangene Periode auswirkt, stellt ein Unternehmen die Auswirkun-gen einer rückwirkenden Anwendung, die gemäß IAS 8 bilanziert wurden, in der Eigenkapital-veränderungsrechnung dar. Die erläuternden Beispiele zu IAS 1 zeigen dies in Bezug auf eine Änderung der Rechnungslegungsmethode. Die 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (2.8.40.90) enthält ein Beispiel im Zusammenhang einer Fehlerkorrektur.

3 IAS 1.106A Unternehmen können die Aufgliederung von Änderungen jeder Eigenkapitalkomponente, die aus im sonstigen Ergebnis erfassten Geschäftsvorfällen resultieren, in der Eigenkapitalverän-derungsrechnung oder im Anhang vornehmen. In diesem Muster-Konzernabschluss stellen wir diese Angaben in Anhangangabe 26 dar.

4 IAS 32.33 Ein Unternehmen zieht erworbene eigene Anteile vom Eigenkapital ab. Alle bei der Wieder-ausgabe von gehaltenen eigenen Anteilen erhaltenen Entgelte werden direkt als eine Eigenka-pitalveränderung und nicht als Gewinn oder Verlust erfasst. Die IFRS schreiben keine be-stimmte Methode der Darstellung der eigenen Anteile im Eigenkapital vor. In diesem Muster-Konzernabschluss wird der sich bei der Wiederausgabe eigener Anteile ergebende Überschuss unter den Kapitalrücklagen dargestellt. Vor Anwendung dieses Ansatzes sollte ein Unternehmen jedoch sein gesetzliches Umfeld bei der Wahl der Darstellung von eigenen Anteilen berücksichtigen. Ein Unternehmen sollte die gewählte Darstellungsform auf alle eigenen Anteile gleichbleibend anwenden. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (7.3.480) diskutiert. Darin werden einige mögliche Darstellungsalternativen erläutert.

5 IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung beschäftigt sich nicht gezielt mit der Frage der Darstellung von anteilsbasierten Vergütungen im Eigenkapital – zum Beispiel ob eine Erhöhung des Eigenkapitals im Zusammenhang mit einer anteilsbasierten Vergütung als separater Bestand-teil im Eigenkapital oder in den Gewinnrücklagen dargestellt wird. Nach unserer Auffassung sind beide Ansätze zulässig. In diesem Muster-Konzernabschluss wird die in Zusammenhang mit einer anteilsbasierten Vergütung erfasste Erhöhung des Eigenkapitals in den Gewinnrück-lagen erfasst. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (4.5.1230.10–30) diskutiert.

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Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung1

1. Januar bis 31. Dezember 2011

Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar:

IAS 1.38, 108–109, 110(c), 113

In TEUR Anm.

Gezeich-netes

Kapital1

Kapital-rücklage

Währungs-umrech-

nungs-rücklage

Rücklage aus Siche-

rungsge-schäften

Rücklage aus Zeit-

wertände-rungen

Neu-bewer-tungs-

rücklage

Rücklage für eigene

Anteile

Wandel-anleihen

Gewinn-rücklage

Gesamt Nicht beherr-

schende Anteile

Gesamtes Eigen-kapital

Stand zum 1. Januar 2011 wie zuvor berichtet

14.550 3.500 (129) 434 17 – – – 10.565 28.937 601 29.538

IAS 1.106(b) Änderungen von Rechnungslegungs-methoden2

2(e) – – – – – – – – 35 35 – 35

Angepasster Stand zum 1. Januar 2011

14.550 3.500 (129) 434 17 – – – 10.600 28.972 601 29.573

Gesamtergebnis

IAS 1.106(d)(i) Angepasster Gewinn – – – – – – – – 3.737 3.737 219 3.956IAS 1.106(d)(ii), Sonstiges Ergebnis3 22, 26 – – 300 44 63 – – – (10) 397 22 419 106A

IAS 1.106(a) Gesamtergebnis – – – 300 44 63 – – – 3.727 4.134 241 4.375

IAS 1.106(d)(iii) Transaktionen mit Eigentümern, die direkt im Eigenkapital erfasst werden

Einzahlungen von und Ausschüttungen an Eigentümer

Erwerb eigener Aktien4 26 – – – – – – (280) – – (280) – (280)Dividenden 26 – – – – – – – – (571) (571) – (571)Anteilsbasierte Vergütung5

30 – – – – – – – – 250 250 – 250

Gesamte Einzahlun-gen von und Aus-schüttungen an Eigentümer

– – – – – – (280) – (321) (601) – (601)

Angepasster Stand zum 31. Dezember 2011

14.550 3.500 171 478 80 – (280) – 14.006 32.505 842 33.347

Die Anhangangaben auf den Seiten 39 bis 339 stellen einen integralen Bestandteil des Konzern abschlusses dar.

© 2013 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netz werks unabhängiger Mitglieds fi rmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.© 2013 KPMG IFRG Limited, a UK company, limited by guarantee. All rights reserved.

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Erläuterungen

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Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung (Fortsetzung)

1. Januar bis 31. Dezember 2012

Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar:

IAS 1.10(c), 38, 108, 110(c), 113

In TEUR Anm.

Gezeich-netes

Kapital

Kapital-rücklage

Währungs-umrech-

nungs-rücklage

Rücklage aus Siche-

rungsge-schäften

Rücklage aus Zeit-

wertände-rungen

Neu-bewer-tungs-

rücklage

Rücklage für eigene

Anteile

Wandel-anleihen

Gewinn-rücklage

Gesamt Nicht beherr-

schende Anteile

Gesamtes Eigen-kapital

Angepasster Stand zum 31. Dezember 2011

14.550 3.500 171 478 80 – (280) – 14.006 32.505 842 33.347

Gesamtergebnis

IAS 1.106(d)(i) Gewinn – – – – – – – – 7.413 7.413 524 7.937

IAS 1.106(d)(ii), 106A

Sonstiges Ergebnis 22, 26 – – 471 (62) 90 134 – – 48 681 27 708

IAS 1.106(a) Gesamtergebnis – – – 471 (62) 90 134 – – 7.461 8.094 551 8.645

Transaktionen mit Eigentümern, die direkt im Eigenkapital erfasst werden

IAS 1.106(d)(iii) Einzahlungen von und Ausschüttungen an Eigentümer

Ausgabe von Stamm-aktien im Zusammen-hang mit Unterneh-menszusammen-schlüssen

9 24 63 – – – – – – – 87 – 87

Ausgabe von Stamm-aktien

26 390 1.160 – – – – – – – 1.550 – 1.550

Ausgabe von Wandel-anleihen, nach Steuern

22, 28 – – – – – – – 109 – 109 – 109

Veräußerung eigener Aktien

26 – 19 – – – – 11 – – 30 – 30

Dividenden 26 – – – – – – – – (1.243) (1.243) – (1.243)

Anteilsbasierte Vergütung

30 – – – – – – – – 755 755 – 755

Ausgeübte Aktien-optionen

26 15 35 – – – – – – – 50 – 50

Gesamte Einzahlun-gen von und Aus-schüttungen an Eigentümer

429 1.277 – – – – 11 109 (488) 1.338 – 1.338

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Erläuterungen

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Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung (Fortsetzung)

1. Januar bis 31. Dezember 2012

Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar:

IAS 1.10(c), 38, 108, 110(c), 113

In TEUR Anm.

Gezeich-netes

Kapital

Kapital-rücklage

Währungs-umrech-

nungs-rücklage

Rücklage aus Siche-

rungsge-schäften

Rücklage aus Zeit-

wertände-rungen

Neu-bewer-tungs-

rücklage

Rücklage für eigene

Anteile

Wandel-anleihen

Gewinn-rücklage

Gesamt Nicht beherr-

schende Anteile

Gesamtes Eigen-kapital

IAS 1.106(d)(iii) Veränderungen bei Eigentumsanteilen an Tochterunternehmen

Erwerb von nicht beherr-schenden Anteilen ohne Kontrollwechsel

9 – – 8 – – – – – (93) (85) (115) (200)

Erwerb eines Tochter-unternehmens mit nicht beherrschenden Anteilen

9 – – – – – – – – – – 304 304

Gesamte Trans-aktionen mit Eigen-tümern des Unter-nehmens

429 1.386 8 – – – 11 – (581) 1.253 189 1.442

Stand zum 31. Dezember 2012

14.979 4.777 650 416 170 134 (269) 109 20.886 41.852 1.582 43.434

Die Anhangangaben auf den Seiten 39 bis 339 stellen einen integralen Bestandteil des Konzern abschlusses dar.

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Erläuterungen

1 IAS 7.50 Einem Unternehmen wird empfohlen, aber nicht vorgeschrieben, Folgendes anzugeben:

• den Betrag der nicht ausgenutzten Kreditlinien, die für die künftige betriebliche Tätigkeit und zur Erfüllung von Verpflichtungen eingesetzt werden könnten, unter Angabe aller Beschränkungen der Verwendung dieser Kreditlinien

• die Summe des Betrags der Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit, aus der Investitions-tätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit, die sich auf quotal konsolidierte Anteile an Gemeinschaftsunternehmen beziehen

• die Summe des Betrags der Cashflows, die Erweiterungen der betrieblichen Kapazität betreffen, im Unterschied zu den Cashflows, die zur Erhaltung der Kapazität erforderlich sind, und

• den Betrag der Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit, aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit, aufgegliedert nach den einzelnen berichtspflichtigen Segmen-ten, wenn das Unternehmen Segmentinformationen darstellt.

2 IAS 7.22 Für Cashflows aus betrieblichen Tätigkeiten, Investitionstätigkeiten oder Finanzierungstätig-keiten ist eine saldierte Darstellung zulässig, wenn

• die Einzahlungen und Auszahlungen im Namen von Kunden vorgenommen werden und die Cashflows auf die Tätigkeiten des Kunden zurückzuführen sind oder

• bei großer Umschlagshäufigkeit der betreffenden Posten, großen Beträgen und kurzen Laufzeiten.

3 IAS 7.18–19 In diesem Muster-Konzernabschluss haben wir die Darstellung von Cashflows aus der betrieb-lichen Tätigkeit nach der indirekten Methode dargestellt, wobei der Gewinn um Auswirkungen nicht zahlungswirksamer Geschäftsvorfälle, Abgrenzungen und Ertrags- oder Aufwandspos-ten, die den Cashflows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind, berichtigt wird. Ein Unternehmen hat auch die Möglichkeit bzw. es wird ihm empfohlen, Cash-flows aus der betrieblichen Tätigkeit nach der direkten Methode darzustellen, wobei die Hauptgruppen der Bruttoeinzahlungen und Bruttoauszahlungen, die sich auf die betriebliche Tätigkeit beziehen, angegeben werden.

Für eine beispielhafte Darstellung der Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit nach der direkten Methode siehe Anlage III.

4 IAS 7.18, 20, A Bei einem Unternehmen, das die Darstellung der Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode wählt, herrscht häufig Unklarheit über den korrekten Startpunkt: Sollte dies der Gewinn oder Verlust sein? Oder kann eine andere Größe, wie zum Beispiel der Gewinn vor Steuern, als Startpunkt verwendet werden?

IAS 7 Kapitalflussrechnungen bezieht sich auf den Gewinn oder Verlust, wohingegen das im Anhang des Standards dargestellte Beispiel eine andere Größe (Gewinn vor Steuern) als Start-punkt hat. Da der Anhang nur zur Erläuterung dient und nicht denselben Stellenwert hat wie der Standard, wäre es angemessener, sich nach dem Standard zu richten. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (2.3.30.20) diskutiert.

5 IAS 7.31 In den IFRS ist die Einstufung von Cashflows aus erhaltenen und gezahlten Zinsen und Divi-denden nicht festgelegt. Jede Ein- und Auszahlung ist stetig von Periode zu Periode entweder als betriebliche, Investitions- oder Finanzierungstätigkeit einzustufen. Die Darstellung dieser Cashflows ist in der für das Geschäft oder die Branche angemessenen Art und Weise zu wählen und stetig anzuwenden. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Ver-öffentlichung Insights into IFRS (2.3.50.20) diskutiert.

Nach unserer Auffassung sollten in den Fällen, in denen Fremdkapitalkosten in Bezug auf qualifizierte Vermögenswerte aktiviert worden sind, die Anschaffungskosten solcher Ver-mögenswerte, in denen die Fremdkapitalkosten enthalten sind, in der Kapitalflussrechnung entsprechend aufgeteilt werden. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (2.3.50.40) diskutiert.

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Konzernkapitalfl ussrechnung1, 2

1. Januar bis 31. Dezember

IAS 1.10(d), 38, 113

In TEUR Anm. 2012 2011 angepasst*

IAS 7.18(b) Cashfl ow aus der betrieblichen Tätigkeit3

Gewinn oder Verlust4 7.937 3.956

Anpassungen bei:

– Abschreibungen auf Sachanlagen 16 5.001 5.122

– Abschreibungen auf immaterielle Vermögens werte

17 785 795

– Wertminderungen von (Wertaufholungen bei) Sachanlagen

16 (393) 1.123

– Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten

17 116 285

– Wertaufholungen bei immateriellen Vermögenswerten

17 (100) –

– Wertminderungen aufgrund einer Neubewertung einer Veräußerungsgruppe

8 25 –

– Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes von biologischen Vermögenswerten

18 (576) 71

– Nettoveränderungen von biologischen Vermögenswerten durch Geburt/Tod

18 (11) (15)

– Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien

19 (20) (60)

– Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

12 150 30

– Netto-Finanzierungsaufwendungen 15 546 1.166

– Gewinnanteil an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden

20 (541) (708)

– Gewinn aus dem Verkauf von Sachanlagen 11 (26) (100)

– Gewinn aus dem Verkauf eines aufgegebenen Geschäftsbereichs, nach Steuern

7 (516) –

– Gewinn aus einer Plankürzung 29 (100) –

– Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente

30 755 250

– Steueraufwendungen 22 3.346 1.756

16.378 13.671 Veränderungen bei:

– Vorräten (352) 2.305

– kurzfristigen biologischen Vermögenswerten aufgrund von Verkäufen

18 127 63

– Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen

(15.101) (1.318)

– Vorauszahlungen 870 (305)

– Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten

5.164 (2.619)

– Rückstellungen und Leistungen an Arbeit neh mer – ausgenommen Gewinne aus einer Plankürzung

152 (1.500)

– passivischen Abgrenzungsposten, inklusive Zuwendungen der öffentlichen Hand

31 (28) 1.474

Cash-Zufl uss aus der betrieblichen Tätigkeit 7.210 11.771

Fortsetzung auf Seite 31

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Erläuterungen

6 IAS 7.35 Gezahlte Steuern werden als betriebliche Tätigkeit eingestuft, es sei denn, sie können bestimmten Finanzierungs- und Investitionstätigkeiten zugeordnet werden. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (2.3.50.20–35) diskutiert.

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Konzernkapitalfl ussrechnung (Fortsetzung)

1. Januar bis 31. Dezember

In TEUR Anm. 2012 2011 angepasst*

IAS 7.31–32 Gezahlte Zinsen5 auf Seite 28 (1.604) (1.521)

IAS 7.35 Gezahlte Ertragsteuern6 (400) (1.400)

IAS 7.10 Netto-Cashfl ow aus der betrieblichen Tätigkeit 5.206 8.850

* Siehe Anhangangaben 2(e).

Fortsetzung auf Seite 33

Die Anhangangaben auf den Seiten 39 bis 339 stellen einen integralen Bestandteil

des Konzern abschlusses dar.

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Erläuterungen

1 In diesem Muster-Konzernabschluss haben wir eine Konzernkapitalflussrechnung dargestellt, die eine Aufgliederung aller Cashflows enthält – das heißt sie ist aufgegliedert in fortzufüh-rende und aufgegebene Geschäftsbereiche. Die Cashflows der aufgegebenen Geschäfts-bereiche sind in der Anhangangabe 7 aufgegliedert nach betrieblichen, Investitions- und Finan-zierungstätigkeiten. Nach unserer Auffassung gibt es jedoch verschiedene Möglichkeiten der Darstellung von Cashflows aus aufgegebenen Geschäftsbereichen. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (5.4.220.40) diskutiert.

2 IAS 7.16, 39 Die Summe der Cashflows aus der Übernahme oder dem Verlust der Beherrschung über Tochterunternehmen oder sonstige Geschäftseinheiten werden gesondert als Investitions-tätigkeit dargestellt. In einigen Fällen sind gegebenenfalls weitergehende Beurteilungen notwendig, um bestimmte Cashflows einzustufen, die mit Unternehmenszusammenschlüs-sen im Zusammenhang stehen, wie zum Beispiel Transaktionskosten, abzugrenzende Gegen-leistung und bedingte Gegenleistung. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (2.3.20.14–18) diskutiert.

3 IAS 7.43 Ein Unternehmen gibt außerhalb der Kapitalflussrechnung nicht zahlungswirksame Investi-tions- und Finanzierungstransaktionen derart an, dass alle notwendigen Informationen über diese Investitions- und Finanzierungsaktivitäten bereitgestellt werden. In diesem Muster-Konzernabschluss werden diese Information in den Anhangangaben 16 und 26 angegeben.

4 IAS 7.16 Wenn ein Sicherungsinstrument bilanziell als Sicherungsgeschäft, das sich auf ein bestimm-bares Grundgeschäft bezieht, behandelt wird, werden die Cashflows des Sicherungsinstru-ments auf dieselbe Art und Weise eingestuft wie die Cashflows des gesicherten Grund-geschäfts.

Wenn ein derivatives Instrument, das als wirtschaftliches Sicherungsinstrument abgeschlos-sen wird, bilanziell nicht als Sicherungsgeschäft behandelt wird, können nach unserer Auf-fassung Gewinne und Verluste aus den Derivaten in der Gesamtergebnisrechnung je nach Art des wirtschaftlich gesicherten Postens als betriebliche oder Finanzierungsposten ausgewie-sen werden. Nach unserer Auffassung gelten die Möglichkeiten für die Darstellung in der Gesamtergebnisrechnung auch für die Darstellung in der Konzernkapitalflussrechnung. Diese Themen werden in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (7.8.220.80 und 7.8.225.70) diskutiert.

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Konzernkapitalfl ussrechnung (Fortsetzung)

1. Januar bis 31. Dezember

IAS 1.10(d), 38, 113

In TEUR Anm. 2012 2011 angepasst*

Cashfl ow aus der Investitionstätigkeit

IAS 7.31 Erhaltene Zinsen5 auf Seite 28 211 155

IAS 7.31 Erhaltene Dividenden5 auf Seite 28 369 330

IAS 7.16(a) Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen 1.177 481

IAS 7.21 Einzahlungen aus dem Verkauf von Finanzanlagen 987 849

IAS 7.39 Veräußerung eines aufgegebenen Geschäfts-bereichs, abzüglich veräußerter liquider Mittel1

7 10.890 –

IAS 7.39 Erwerb eines Tochterunternehmens, abzüglich erworbener liquider Mittel2

9 (2.125) –

IAS 7.39 Gründung eines Unternehmens, welches nach der Equity-Methode bilanziert wird

20 (600) –

IAS 7.16(a) Beschaffung von Sachanlagen (15.657) (2.228)

IAS 7.16(a) Erwerb von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien

19 (300) (40)

IAS 7.21 Anpfl anzungen und Erwerb von langfristigen biologischen Vermögenswerten

18 (305) (437)

IAS 7.16(a) Erwerb von anderen Finanzanlagen (319) (2.411)

IAS 24.18 Dividenden von Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden

20 21 –

IAS 7.21 Entwicklungskosten (1.235) (503)

IAS 7.10 Cashfl ow aus der Investitionstätigkeit3 (6.886) (3.804)

Cashfl ow aus der Finanzierungstätigkeit

IAS 7.17(a) Einzahlungen aus der Ausgabe von Anteilen 26 1.550 –

IAS 7.17(c) Einzahlungen aus der Ausgabe von Wandel-anleihen

28 5.000 –

IAS 7.17(c) Einzahlungen aus der Ausgabe von rückkaufpfl ich-tigen Vorzugsaktien

28 2.000 –

IAS 7.21 Einzahlungen aus dem Verkauf von eigenen Aktien 26 30 –

IAS 7.21 Einzahlungen aus der Ausübung von Aktien-optionen

26 50 –

IAS 7.16(h) Einzahlungen aus der Abwicklung von Derivaten4 5 11

IAS 7.21 Auszahlungen von Transaktionskosten in Bezug auf Kredite und Ausleihungen

28 (311) –

IAS 7.42A Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen 9 (200) –

IAS 7.17(b) Rückkauf von eigenen Aktien 26 – (280)

IAS 7.17(d) Rückzahlung von Ausleihungen (5.132) (4.445)

IAS 7.17(e) Auszahlungen für Finanzierungsleasing- Verbindlichkeiten

(454) (394)

IAS 7.31 Gezahlte Dividenden5 auf Seite 28 26 (1.243) (571)

IAS 7.10 Cashfl ow aus der Finanzierungstätigkeit3 1.295 (5.679)

Nettoabnahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

(385) (633)

Fortsetzung auf Seite 35

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Konzernkapitalfl ussrechnung (Fortsetzung)

1. Januar bis 31. Dezember

In TEUR Anm. 2012 2011 angepasst*

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 1. Januar

1.568 2.226

IAS 7.28 Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

(12) (25)

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 31. Dezember

25 1.171 1.568

* Siehe Anhangangaben 2(e).

Die Anhangangaben auf den Seiten 39 bis 339 stellen einen integralen Bestandteil

des Konzern abschlusses dar.

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Erläuterungen

1 IAS 1.7 Der Anhang enthält verbale Beschreibungen oder Aufgliederungen der in den primären Abschlussbestandteilen angegebenen Beträge. Er enthält ebenfalls Informationen über nicht ansatzpflichtige Posten.

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Anhang zum Konzernabschluss1

Seite

1. Das berichtende Unternehmen 39

2. Grundlagen der Abschlusserstellung 39

3. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden 47

4. Neue Standards und Interpretationen, die noch nicht angewendet wurden 113

5. Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte 117

6. Geschäftssegmente 125

7. Aufgegebener Geschäftsbereich 139

8. Veräußerungsgruppe, die als zur Veräußerung gehalten eingestuft wird 143

9. Erwerb von Tochterunternehmen und nicht beherrschenden Anteilen 143

10. Umsatzerlöse 157

11. Sonstige Erträge 159

12. Andere Aufwendungen 161

13. Aufwendungen nach Aufwandsarten 161

14. Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer 163

15. Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen 165

16. Sachanlagen 169

17. Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert 177

18. Biologische Vermögenswerte 191

19. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 195

20. Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 199

21. Finanzielle Vermögenswerte 203

22. Steuern 207

23. Vorräte 219

24. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 219

25. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 223

26. Eigenkapital 223

27. Ergebnis je Aktie 233

28. Finanzielle Verbindlichkeiten 237

29. Leistungen an Arbeitnehmer 245

30. Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen 257

31. Passivischer Abgrenzungsposten 271

32. Sonstige Rückstellungen 271

33. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 279

34. Finanzinstrumente 279

35. Operating-Leasingverhältnisse 327

36. Künftige Zahlungsverpfl ichtungen 331

37. Eventualforderungen und -verbindlichkeiten 331

38. Nahestehende Unternehmen und Personen 331

39. Konzernunternehmen 339

40. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag 339

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Erläuterungen

1 IAS 1.36 Wenn ein Unternehmen seine Berichtsperiode ändert und der Abschluss für einen Zeitraum aufgestellt wird, der länger oder kürzer als ein Jahr ist, hat es Folgendes anzugeben:

• den Grund für die Änderung und • die Tatsache, dass dargestellte Vergleichsbeträge nicht vollständig vergleichbar sind.

2 Wird ein Abschluss auf Grundlage nationaler Rechnungslegungsstandards erstellt, die nach den IFRS modifiziert oder angepasst sind, und der Abschluss von börsennotierten Unterneh-men öffentlich zugänglich gemacht, empfiehlt die Internationale Organisation der Wertpapier-aufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) die nach-stehenden Angaben:

• eine klare und unmissverständliche Angabe des Rechnungslegungsrahmenkonzepts, auf dem die Rechnungslegungsmethoden basieren

• eine eindeutige Angabe der Rechnungslegungsmethoden des Unternehmens in allen wesentlichen Rechnungslegungsbereichen

• eine Erläuterung, wo die jeweiligen Rechnungslegungsstandards zu finden sind• eine Angabe zur Verdeutlichung, dass der Abschluss im Einklang mit den vom IASB

herausgegebenen IFRS steht, wenn dies der Fall ist, und• eine Angabe zur Verdeutlichung, in welcher Hinsicht die verwendeten Standards und das

Rechnungslegungsrahmenkonzept sich von den vom IASB herausgegebenen IFRS unter-scheiden, wenn dies der Fall ist.

Dieses Thema wird in dem von der IOSCO im Februar 2008 veröffentlichten Statement on Providing Investors with Appropriate and Complete Information on Accounting Frameworks Used to Prepare Financial Statements diskutiert.

3 IAS 1.19–20, 23

In den äußerst seltenen Fällen, in denen das Management zu dem Ergebnis gelangt, dass die Einhaltung einer Anforderung eines IFRS oder einer Interpretation so irreführend wäre, dass sie zu einem Konflikt mit dem im Rahmenkonzept für die Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen dargestellten Zweck führen würde, hat das Unternehmen von dieser Anforde-rung abzuweichen, sofern die geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen eine solche Abweichung erfordern oder ansonsten nicht untersagen. In diesen Fällen sind ausführliche Angaben erforderlich.

4 IAS 10.17 Ein Unternehmen gibt den Zeitpunkt an, an dem der Abschluss zur Veröffentlichung geneh-migt wurde und wer diese Genehmigung erteilt hat. Wenn die Eigentümer des Unternehmens oder andere die Möglichkeit haben, den Abschluss nach seiner Veröffentlichung zu ändern, gibt das Unternehmen diese Tatsache an.

5 IAS 1.25, 10.16(b)

Unter Berücksichtigung bestimmter Anforderungen in seiner Rechtsordnung gibt ein Unter-nehmen alle wesentlichen Unsicherheiten in Verbindung mit Ereignissen und Gegebenheiten an, die erhebliche Zweifel an der Fortführbarkeit des Unternehmens aufwerfen können, unabhängig davon, ob sie während der Berichtsperiode oder nach dem Abschlussstichtag entstehen. Ein Unternehmen wird möglicherweise, wie hier dargestellt, die Erläuterung sonstiger Unsicherheiten vornehmen wollen.

6 IAS 21.53 Wenn der Konzernabschluss in einer Währung dargestellt wird, die nicht die funktionale Währung des Mutterunternehmens ist, gibt das Unternehmen Folgendes an:

• diese Tatsache• seine funktionale Währung und • die Begründung für die Verwendung einer abweichenden Darstellungswährung.

IAS 29.39 Wenn die funktionale Währung eines Unternehmens hochinflationär ist, gibt das Unter-nehmen Folgendes an:

• die Tatsache, dass der Konzernabschluss aufgrund von Änderungen der allgemeinen Kaufkraft der funktionalen Währung angepasst wurde und daher in der am Abschlussstich-tag geltenden Maßeinheit angegeben ist

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Anhang zum Konzernabschluss

IAS 1.10(e)

IAS 1.51(a)–(c) 1. Das berichtende Unternehmen

IAS 1.138(a)–(b) [Name des Unternehmens] (das „Unternehmen“) ist ein Unternehmen mit Sitz in [Land x]. Die Adresse des eingetragenen Sitzes des Unternehmens lautet [Adresse]. Der Konzernab-schluss des Unternehmens für das am 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr1 umfasst das Unter nehmen und seine Tochterunternehmen (zusammen als der „Konzern“ und einzeln als „Konzernunternehmen“ bezeichnet) sowie die Anteile des Konzerns an assoziierten Unter nehmen und gemeinschaftlich geführten Unternehmen. Der Konzern ist hauptsächlich mit der Herstellung von Papier und Papierprodukten, der Baumzucht und dem Verkauf von Holz produk ten beschäftigt (siehe Anhangangabe 6).

IAS 1.112(a) 2. Grundlagen der Abschlusserstellung

(a) Bestätigung der Übereinstimmung

IAS 1.16 Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt.2, 3

IAS 10.17 Der Konzernabschluss wurde vom Vorstand am [Datum] zur Veröffentlichung genehmigt.4

(b) Bewertungsgrundlagen

Der Konzernabschluss wurde auf Grundlage historischer Anschaffungs- und Herstellungs-kosten erstellt – mit Ausnahme der nachstehenden wesentlichen Posten in der Bilanz:

IAS 1.117(a) • derivative Finanzinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet • nicht derivative Finanzinstrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

bewertet werden, werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet• zur Veräußerung verfügbare fi nanzielle Vermögenswerte werden zum beizulegenden

Zeitwert bewertet• biologische Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräuße-

rungskosten bewertet• als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet• Schulden aus anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen mit Barausgleich werden zum

beizulegenden Zeitwert bewertet und• der Vermögenswert des leistungsorientierten Plans wird als Planvermögen zuzüglich des

nicht erfassten nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands abzüglich des Barwerts der leistungsorientierten Verpfl ichtung erfasst und ist, wie in Anhangangabe 3(k)(iv) erläutert, begrenzt.

IFRS 7.19 Wie in Anhangangabe 28 erläutert, steht das Management in Verhandlungen mit einer Bank, seit der Konzern im dritten Quartal 2012 seine zulässige Obergrenze der Fremdkapitalauf-nahme überschritten hat. Die Bank hat im Oktober 2012 per Verzichtserklärung von einer Sank tionierung (zum Beispiel in Form einer frühzeitigen Rückzahlungseinforderung) der Verletzung des Kreditvertrags abgesehen. Nach dem Abschlussstichtag korrigierte die Bank die Fremd kapitalquote (Verschuldung zu vierteljährlichen Umsatzerlösen aus fortzuführen-den Geschäftsbereichen) vom 2,5- auf das 3,5-Fache. Auf der Grundlage des neuen Kredit-vertrags und seiner Prognosen geht das Management davon aus, dass das Risiko einer Verletzung des neuen Kreditvertrags gering ist und dass daher das Unternehmen den Geschäftsbetrieb auf absehbare Zeit fortführen kann.5

(c) Funktionale und Darstellungswährung6

IAS 1.51(d)–(e) Dieser Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Unternehmens, dar gestellt. Alle in Euro dargestellten Finanzinformationen wurden, soweit nicht anders angegeben, auf den nächsten Tausender gerundet.

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Erläuterungen

• ob der Konzernabschluss auf dem Konzept historischer Anschaffungs- und Herstellungs-kosten oder dem Konzept der Tageswerte basiert und

• die Art und Höhe des Preisindexes am Abschlussstichtag sowie Veränderungen des Indexes während der aktuellen und der vorangegangenen Periode.

IAS 21.54 Gibt es einen Wechsel der funktionalen Währung des Unternehmens oder eines wesentlichen ausländischen Geschäftsbetriebs, gibt das Unternehmen diese Tatsache zusammen mit dem Grund für den Wechsel an.

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Erläuterungen

1 IAS 1.122–124 Ein Unternehmen gibt an, welche Ermessensentscheidungen (mit Ausnahme solcher, bei denen Schätzungen einfließen) das Management bei der Anwendung der Rechnungslegungs-methoden getroffen hat, die die Beträge im Abschluss am wesentlichsten beeinflussen. Die in IAS 1 angeführten Beispiele zeigen, dass eine solche Angabe auf qualitativen Angaben basiert.

IAS 1.125, 129 Ein Unternehmen gibt im Anhang die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Abschlussstichtag wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten an, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb der nächsten Berichtsperiode eine wesentliche Anpassung der Buchwerte der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird. Die in IAS 1 angeführten Beispiele zeigen, dass eine solche Angabe auf quantitativen Daten basiert – zum Beispiel entsprechenden Abzinsungssätzen.

2 Wenn eine Änderung der Rechnungslegungsmethode das Ergebnis der Anwendung eines neuen, überarbeiteten oder geänderten IFRS ist, wendet ein Unternehmen die spezifischen Übergangsvorschriften des betreffenden IFRS an. Nach unserer Auffassung sollte ein Unter-nehmen jedoch trotzdem die Angabenanforderungen des IAS 8 erfüllen, insofern als die Übergangsvorschriften keine Angabenanforderungen enthalten. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (2.8.20) diskutiert.

3 IAS 1.10(f), 8.28–29

Wenn eine Änderung der Rechnungslegungsmethode, entweder freiwillig oder infolge der Anwendung eines neuen, überarbeiteten oder geänderten IFRS, Auswirkungen auf die Berichtsperiode oder eine frühere Periode hat, gibt ein Unternehmen unter anderem und, soweit durchführbar, den Korrekturbetrag für jeden einzelnen betroffenen Posten des Abschlusses an.

IAS 8.49 Wenn ein Fehler aus einer früheren Periode im Abschluss des aktuellen Jahres korrigiert wird, gibt ein Unternehmen Folgendes an:

• die Art des Fehlers aus einer früheren Periode• soweit durchführbar, die betragsmäßige Korrektur für jeden einzelnen betroffenen Posten

des Abschlusses und für das unverwässerte und das verwässerte Ergebnis je Aktie für jede frühere dargestellte Periode

• die betragsmäßige Korrektur am Anfang der frühesten dargestellten Periode und• wenn eine rückwirkende Anpassung für eine bestimmte frühere Periode nicht durchführbar

ist, die Umstände, die zu diesem Zustand geführt haben, unter Angabe wie und ab wann der Fehler beseitigt wurde.

4 Die in diesem Muster-Konzernabschluss angegebene Änderung der Rechnungslegungs-methode spiegelt die Tatsachen und Umstände des fiktiven Unternehmens wider, auf denen dieser Abschluss basiert. Er erhebt keinen Anspruch auf eine vollständige Einsicht in die Änderungen zu den IFRS, Vollständigkeit der in der Periode anwendbaren neuen Standards und Auswirkungen auf den Abschluss. Ferner sollte der Muster-Konzernabschluss nicht als ein Ersatz für das Nachschlagen in diesen Standards und Interpretationen selbst verwendet werden.

Für eine Auflistung neuer Standards, die erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2012 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden sind oder in der Periode frühzeitig angewendet werden können, siehe Anlage I.

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Anhang zum Konzernabschluss

2. Grundlagen der Abschlusserstellung (Fortsetzung)

(d) Verwendung von Schätzungen und Ermessensentscheidungen1

Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS verlangt vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen.

Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen der rechnungslegungsbezogenen Schätzungen werden in der Periode, in der die Schätzun-gen überarbeitet werden, und in allen betroffenen zukünftigen Perioden erfasst.

IAS 1.122, 125, 129, 130

Informationen über bedeutende Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rech-nungslegungsmethoden, die die im Konzernabschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinfl ussen, sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:

• Anhangangabe 10 – Provisionserlöse: Bestimmung, ob der Konzern bei einer Transaktion als Agent oder Prinzipal handelt

• Anhangangabe 28 – Bilanzierung einer Vereinbarung, die ein Leasingverhältnis enthält und• Anhangangabe 35 – Leasingklassifi zierung.

Informationen über Annahmen und Schätzungsunsicherheiten, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung erforderlich wird, sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:

• Anhangangabe 17 – in diskontierten Cashfl ow-Prognosen verwendete wesentliche Annahmen

• Anhangangabe 17 – Erzielbarkeit von Entwicklungskosten• Anhangangabe 22 – Verwertung von steuerlichen Verlusten• Anhangangabe 29 – Bewertung von leistungsorientierten Verpfl ichtungen und• Anhangangabe 32 und 37 – Rückstellungen und Eventualforderungen und -verbindlich-

keiten.

(e) Änderung der Rechnungslegungsmethode2, 3, 4

Latente Steuern in Verbindung mit als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien

IAS 8.28 2012 wendete der Konzern Latente Steuern: Realisierung von zugrunde liegenden Vermö­genswerten (Änderungen zu IAS 12) an und änderte seine Rechnungslegungsmethode für die Bewertung latenter Steuern in Bezug auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, die nach dem Modell des beizulegenden Zeitwertes bilanziert wurden (siehe Anhang-angabe 3(g)).

Infolge dieser Änderung bewertet der Konzern latente Steuern im Zusammenhang mit als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien unter der Annahme, dass der Buchwert der Immo bilien vollständig durch einen Verkauf realisiert wird.

Zuvor bewertete der Konzern latente Steuern auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien mit einem „Durchschnittssatz“, in dem sich sowohl die Verkaufsabsicht als auch die Absicht zur weiteren Nutzung widerspiegelte.

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Erläuterungen

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Anhang zum Konzernabschluss

2. Grundlagen der Abschlusserstellung (Fortsetzung)

(e) Änderung einer Rechnungslegungsmethode (Fortsetzung)

Die folgende Tabelle fasst die Anpassungen in der Bilanz aufgrund der Einführung einer neuen Rechnungslegungsmethode zusammen.

IAS 8.28(f)–(g)

In TEUR

Latente Steuer-

schulden

Gewinn-rücklagen

Stand zum 1. Januar 2011, wie zuvor berichtet 1.471 10.565

Auswirkungen der Änderung einer Rechnungslegungs-methode

(35) 35

Angepasster Stand zum 1. Januar 2011 1.436 10.600

Stand zum 31. Dezember 2011, wie zuvor berichtet 1.614 13.559

Auswirkungen der Änderung einer Rechnungslegungs-methode zum 1. Januar 2011

(35) 35

Auswirkungen der Änderung einer Rechnungslegungs-methode im Jahr 2011

(12) 12

Angepasster Stand zum 31. Dezember 2011 1.567 14.006

Die Auswirkungen auf die Gesamtergebnisrechnung waren wie folgt:

Zum 31. Dezember

In TEUR 2012 2011

Minderung der Steueraufwendungen 13 12

Erhöhung des Gewinns 13 12

Die Änderung einer Rechnungslegungsmethode hat sich nur unwesentlich auf das Ergebnis je Aktie der laufenden Berichtsperiode und das der Vergleichsperiode ausgewirkt.

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Erläuterungen

1 IAS 1.117(b) Die Rechnungslegungsmethoden beschreiben jede spezifische Rechnungslegungsmethode, die für das Verständnis des Abschlusses relevant ist.

IAS 8.5 Rechnungslegungsmethoden sind die besonderen Prinzipien, grundlegenden Überlegungen, Konventionen, Regeln und Praktiken, die ein Unternehmen bei der Aufstellung und Darstellung eines Abschlusses anwendet.

2 Die in diesem Muster-Konzernabschluss angegebenen Rechnungslegungsmethoden spiegeln die Tatsachen und Umstände des fiktiven Unternehmens, auf denen dieser Abschluss basiert. Er erhebt keinen Anspruch auf eine vollständige Einsicht in die IFRS und sollte nicht als ein Ersatz für das Nachschlagen in den Standards und Interpretationen selbst verwendet werden. Die für ein Unternehmen zweckmäßigen Angaben in Bezug auf die Rechnungslegungs-methoden hängen von den Tatsachen und Umständen dieses Unternehmens ab, einschließ-lich der von einem Unternehmen gewählten Rechnungslegungsmethoden, und können von den in diesem Muster-Konzernabschluss dargestellten Angaben abweichen. Die Erfassungs- und Bewertungsanforderungen der IFRS werden in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffent-lichung Insights into IFRS diskutiert.

3 Ein Unternehmen kann als Grundlage für die Konsolidierung von Tochterunternehmen auch ein De­facto -Beherrschungsmodell in Betracht ziehen, bei dem die praktische Möglichkeit besteht, ein anderes Unternehmen zu beherrschen, ohne dass eine andere Partei die Möglich-keit hat, Beherrschung auszuüben. Ob ein Unternehmen De­facto -Beherrschungsaspekte in seine Analyse der Beherrschung ein- oder ausschließt, ist nach unserer Auffassung eine Entscheidung für eine Rechnungslegungsmethode, die stetig anzuwenden ist und die im Anhang im Rahmen der Beschreibung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden auf-zuführen ist. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (2.5.30) diskutiert.

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Anhang zum Konzernabschluss

IAS 1.112(a), 117 3. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden1, 2

Die nachstehenden Rechnungslegungsmethoden wurden mit Ausnahme der in Anhang-angabe 2(e) erläuterten Änderung der Rechnungslegungsmethode von allen Konzern-unternehmen für alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden gleichbleibend angewendet.

IAS 1.41 Bestimmte Vergleichsbeträge in der Konzerngesamtergebnisrechnung wurden umgeglie-dert, um mit der Darstellung des aktuellen Jahres übereinzustimmen (siehe Anhangangabe 16). Darüber hinaus wurden die Vorjahreszahlen in der Konzerngesamtergebnisrechnung so dargestellt, als ob ein während des aktuellen Jahres aufgegebener Geschäftsbereich schon zu Beginn des Vorjahres aufgegeben worden wäre (siehe Anhangangabe 7).

(a) Konsolidierungsgrundsätze

(i) Unternehmenszusammenschlüsse

IFRS 3.4 Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode zum Erwerbszeit-punkt bilanziert – das heißt dann, wenn die Beherrschung auf den Konzern übergegangen ist. Beherrschung ist die Möglichkeit, die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens zu bestimmen, um aus dessen Tätigkeiten Nutzen zu ziehen. Bei der Beurteilung der Beherrschung berücksichtigt der Konzern auch ausübbare potenzielle Stimmrechte.3

Der Konzern bewertet den Geschäfts- oder Firmenwert zum Erwerbszeitpunkt als:

• den beizulegenden Zeitwert der übertragenen Gegenleistung – zuzüglich • des erfassten Betrags aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unter-

nehmen – zuzüglich• des beizulegenden Zeitwertes des vorher bestehenden Eigenkapitalanteils an dem

erworbenen Unternehmen, wenn es sich um einen sukzessiven Unternehmens-zusammenschluss handelt – abzüglich

• des Nettobetrags (im Allgemeinen der beizulegende Zeitwerte) der erworbenen identi-fi zierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden.

Wenn der Überschuss negativ ist, wird ein Gewinn aus einem Erwerb zu einem Preis unter dem Marktwert unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst.

Die übertragene Gegenleistung enthält keine mit der Erfüllung von vorher bestehenden Beziehungen verbundenen Beträge. Solche Beträge werden grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst.

Andere als die mit der Emission von Schuldverschreibungen oder Dividendenpapieren verbundenen Transaktionskosten, die beim Konzern in Zusammenhang mit einem Unter-nehmenszusammenschluss anfallen, werden sofort als Aufwand erfasst.

IFRS 3.58 Jede fällige bedingte Gegenleistung wird zum beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeit-punkt bewertet. Wird die bedingte Gegenleistung als Eigenkapital eingestuft, wird sie nicht neu bewertet und eine Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Ansonsten werden spätere Änderungen des beizulegenden Zeitwertes der bedingten Gegenleistungen im Gewinn oder Verlust erfasst.

Wenn anteilsbasierte Vergütungsprämien (Ersatzprämien) gegen Prämien ausgetauscht werden müssen, die von Mitarbeitern des erworbenen Unternehmens gehalten werden (Prämien des erworbenen Unternehmens) und die sich auf bereits erbrachte Dienstzeiten beziehen, werden alle oder ein Teil der Beträge der Ersatzprämien des Erwerbers in die Bewertung der bei dem Unternehmenszusammenschluss übertragenen Gegenleistung einbezogen. Diese Ermittlung basiert auf dem Verhältnis von marktbasiertem Wert der Ersatzprämien zum marktbasierten Wert der Prämien des erworbenen Unternehmens und dem Umfang, in dem sich die Ersatzprämien auf bereits erbrachte und/oder künftig zu erbringende Arbeitsleistungen beziehen.

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Erläuterungen

1 IAS 27.41(c) Wenn der zur Erstellung des Konzernabschlusses verwendete Abschluss eines Tochter-unternehmens auf einen Abschlussstichtag oder für eine Periode erstellt wird, der bzw. die von denen des Mutterunternehmens abweicht, gibt das Unternehmen Folgendes an:

• den Abschlussstichtag des Tochterunternehmens und • die Gründe für die Verwendung unterschiedlicher Abschlussstichtage oder Perioden.

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Anhang zum Konzernabschluss

3. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)

(a) Konsolidierungsgrundsätze (Fortsetzung)

(ii) Nicht beherrschende Anteile

IFRS 3.19 Bei jedem Unternehmenszusammenschluss entscheidet sich der Konzern für eine Bewer-tung etwaiger nicht beherrschender Anteile an dem erworbenen Unternehmen – entweder

• zum beizulegenden Zeitwert oder • zu ihrem entsprechenden Anteil am identifi zierbaren Nettovermögen des erworbenen

Unternehmens, das im Allgemeinen zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird.

Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Transaktionen mit Eigentümern bilanziert, die in ihrer Eigenschaft als Eigentümer handeln. Anpassungen der nicht beherrschenden Anteile basieren auf dem anteiligen Betrag des Nettovermögens des Tochterunternehmens. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht angepasst und es wird kein Gewinn bzw. Verlust im Gewinn oder Verlust erfasst.

(iii) Tochterunternehmen1

IAS 27.24 Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt, an dem die Beherr-schung beginnt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet, enthalten.

(iv) Verlust der Beherrschung

IAS 27.35 Beim Verlust der Beherrschung bucht der Konzern die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens, nicht beherrschende Anteile und die sonstigen Bestandteile am Eigenkapital des Tochterunternehmens aus. Jeder Überschuss oder Fehlbetrag, der beim Verlust der Beherrschung entsteht, wird im Gewinn oder Verlust erfasst. Wenn der Konzern einen Anteil an dem früheren Tochterunternehmen behält, wird ein solcher Anteil zu dem zum Zeitpunkt des Verlustes der Beherrschung beizulegenden Zeitwert bewertet. In der Folge wird dieser zurückbehaltene Anteil in Abhängigkeit von der Höhe des Einfl usses als eine nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlage (siehe Anhangangabe 3(a)(v)) oder als ein zur Veräußerung verfügbarer fi nanzieller Vermögenswert (siehe Anhangangabe 3(c)(i)) bilanziert.

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Erläuterungen

1 Ein assoziiertes Unternehmen kann eine Rechnungslegungsmethode anwenden, die nicht vom Eigentümer angewendet wird – zum Beispiel wenn der Abschluss des Eigentümers nicht alle Abschlussposten eines assoziierten Unternehmens enthält. Wenn die Angabe der Rech-nungslegungsmethoden eines assoziierten Unternehmens für das Verständnis der Erträge aus assoziierten Unternehmen oder des Buchwerts der Anteile an assoziierten Unternehmen in der Bilanz als notwendig erachtet wird, sollten diese Angaben nach unserer Auffassung in der Rechnungslegungsmethode für Anteile an assoziierten Unternehmen enthalten sein. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (3.5.670.10) diskutiert.

2 In den IFRS ist nicht festgelegt, ob die Eliminierung von nicht realisierten Gewinnen und Ver lusten aus Geschäftsvorfällen mit Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, als eine Verringerung der Anteile an dem assoziierten Unternehmen oder als Ver-ringerung des zugrunde liegenden Vermögenswerts – zum Beispiel Vorräte – dargestellt wird. Nach unserer Auffassung sind beide Ansätze akzeptabel. Dieses Thema wird in der 9. Auf-lage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (3.5.430.80) diskutiert.

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Anhang zum Konzernabschluss

3. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)

(a) Konsolidierungsgrundsätze (Fortsetzung)

(v) Anteile an assoziierten Unternehmen und gemeinschaftlich geführten Unternehmen (nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen)1

IAS 28.6 Assoziierte Unternehmen sind die Unternehmen, bei denen der Konzern einen maßgeb-lichen Einfl uss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat. Es besteht die Vermutung, dass maßgeblicher Einfl uss existiert, wenn der Konzern 20–50 Prozent der Stimmrechte an einem anderen Unter-nehmen hält. Gemeinschaftlich geführte Unternehmen sind die Unternehmen, über deren Geschäftstätigkeiten der Konzern mit einem oder mehreren Partnern eine gemeinschaft-liche Führung ausübt, die durch vertragliche Vereinbarung begründet ist, und die eine einstimmige Zustimmung zu strategischen fi nanziellen und betrieblichen Entscheidungen erfordern.

IAS 28.23, 31.57 Anteile an assoziierten Unternehmen und gemeinschaftlich geführten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert und zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt. Zu den Anschaffungskosten der Anteile zählen auch Transaktionskosten.

IAS 28.27 Der Konzernabschluss enthält den Anteil des Konzerns am Gewinn oder Verlust und am sonstigen Ergebnis der Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, nach Anpassungen zur Angleichung der Rechnungslegungsmethoden an die des Konzerns, ab dem Zeitpunkt, an dem der maßgebliche Einfl uss oder die gemeinschaftliche Führung beginnt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem der maßgebliche Einfl uss oder die gemeinschaftliche Führung endet.

IAS 28.29–30 Wenn der Anteil des Konzerns an den Verlusten den Wert seines Anteils an einem Unter-nehmen, das nach der Equity-Methode bilanziert wird, übersteigt, wird der Buchwert dieses Anteils inklusive aller langfristigen Anteile, die diesem zuzuordnen sind, auf null reduziert, und werden weitere Verluste nicht mehr erfasst, außer in dem Umfang, in dem der Konzern eine Verpfl ichtung hat oder Zahlungen für das Beteiligungsunternehmen geleistet hat.

(vi) Gemeinschaftliche Tätigkeiten

IAS 31.13 Eine gemeinschaftliche Tätigkeit ist ein Gemeinschaftsunternehmen, das von jedem Partnerunternehmen bei der Ausübung der gemeinschaftlichen Tätigkeiten unter Verwen-dung seines eigenen Vermögens betrieben wird. Der Konzernabschluss enthält die Ver-mögenswerte, die der Konzern beherrscht, außerdem die im Laufe der Ausübung der gemeinschaftlichen Tätigkeit eingegangen Schulden und die durch den Konzern getätigten Aufwendungen sowie seinen Anteil an den Erträgen, die er mit der gemeinschaftlichen Tätigkeit erzielt.

(vii) Bei der Konsolidierung eliminierte Geschäftsvorfälle

IAS 27.21 Konzerninterne Salden und Geschäftsvorfälle und alle nicht realisierten Erträge und Auf-wendungen aus konzerninternen Geschäftsvorfällen werden bei der Erstellung des Konzern-abschlusses eliminiert. Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen mit Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, werden gegen die Beteiligung in Höhe des Anteils des Konzerns an dem Beteiligungsunternehmen ausgebucht.2 Nicht realisierte Verluste werden auf die gleiche Weise eliminiert wie nicht realisierte Gewinne, jedoch nur, falls es keinen Hinweis auf eine Wertminderung gibt.

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Erläuterungen

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Anhang zum Konzernabschluss

3. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)

(b) Fremdwährung

(i) Geschäftsvorfälle in Fremdwährung

IAS 21.21, 23(a) Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden zum Kassakurs am Tag der Transaktion in die entsprechende funktionale Währung der Konzernunternehmen umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden, die am Abschlussstichtag auf eine Fremdwährung lauten, werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Fremdwährungs-gewinne und -verluste bei monetären Posten entstehen als Differenz aus den fortgeführten Anschaffungskosten in der funktionalen Währung am Anfang des Geschäftsjahres, ange-passt um die Effektivverzinsung und die Zahlungen des Jahres sowie den fortgeführten Anschaffungskosten in Fremdwährung, umgerechnet zum Umrechnungskurs am Ende des Geschäftsjahres.

IAS 21.23 Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die mit dem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeit-punkt der Ermittlung des Zeitwertes gültig ist. Nicht monetäre Posten, die zu histo rischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.

Währungsumrechnungsdifferenzen werden grundsätzlich im Gewinn oder Verlust der Periode erfasst. Ausgenommen davon sind die folgenden Posten, bei denen die Währungs-umrechnungsdifferenzen im sonstigen Ergebnis erfasst werden:

• zur Veräußerung gehaltene Eigenkapitalinstrumente (außer bei Wertminderungen, bei denen Währungsumrechnungsdifferenzen aus dem sonstigen Ergebnis in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden);

• eine fi nanzielle Verbindlichkeit, die als Absicherung einer Nettoinvestition in einen aus-ländischen Geschäftsbetrieb qualifi ziert wird, soweit die Absicherung effektiv ist oder

• qualifi zierte Absicherungen von Zahlungsströmen, soweit sie effektiv sind.

(ii) Ausländische Geschäftsbetriebe

IAS 21.39 Vermögenswerte und Schulden aus ausländischen Geschäftsbetrieben, einschließlich des Geschäfts- oder Firmenwertes und der Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert, die beim Erwerb entstanden sind, werden mit dem Stichtagskurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Die Erträge und Aufwendungen aus den ausländischen Geschäftsbetrieben werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt des jeweiligen Geschäftsvorfalls umgerechnet.

IAS 21.48 Währungsumrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Wäh rungsumrechnungsrücklage im Eigenkapital ausgewiesen. Soweit der ausländische Geschäftsbetrieb ein nicht vollständig im Besitz des Mutterunternehmens stehendes Tochterunternehmen ist, wird der entsprechende Teil der Umrechnungsdifferenz den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen. Bei Abgang eines ausländischen Geschäftsbetriebs, der zum Verlust der Beherrschung, gemeinschaftlichen Führung oder des maßgeblichen Einfl usses führt, wird der entsprechende, bis zu diesem Zeitpunkt kumuliert in der Wäh-rungsumrechnungsrücklage erfasste Betrag in den Gewinn oder Verlust als Teil des Abgangserfolges umgegliedert. Bei nur teilweisem Abgang ohne Verlust der Beherrschung eines Tochterunternehmens, das einen ausländischen Geschäftsbetrieb umfasst, wird der entsprechende Teil der kumulierten Umrechnungsdifferenz den nicht beherrschenden Anteilen zugeordnet. Soweit der Konzern ein assoziiertes oder gemeinschaftlich geführtes Unternehmen, das einen ausländischen Geschäftsbetrieb umfasst, teilweise veräußert, jedoch der maßgebliche Einfl uss bzw. die gemeinschaftliche Führung erhalten bleibt, wird der entsprechende Anteil der kumulierten Währungsumrechnungsdifferenz in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.

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Anhang zum Konzernabschluss

IAS 21.15 Wenn die Abwicklung von monetären Posten in Form von Forderungen oder Verbindlich-keiten gegenüber einem ausländischen Geschäftsbetrieb in einem absehbaren Zeitraum weder geplant noch wahrscheinlich ist, werden die daraus entstehenden Fremdwährungs-gewinne und -verluste als Teil der Nettoinvestition in den ausländischen Geschäftsbetrieb betrachtet. Die Fremdwährungsgewinne und -verluste werden dann im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Währungsumrechnungsrücklage im Eigenkapital ausgewiesen.

(iii) Absicherung von Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb

IAS 39.102 Der Konzern geht Sicherungsgeschäfte für Währungsdifferenzen ein, die zwischen der funktionalen Währung des ausländischen Geschäftsbetriebs und der funktionalen Währung des Mutterunternehmens (EUR) entstehen – unabhängig davon, ob die Nettoinvestition direkt oder über ein zwischengeschaltetes Mutterunternehmen gehalten wird.

Währungsdifferenzen aus der Umrechnung einer fi nanziellen Verbindlichkeit, die als Ab-sicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb bestimmt wurde, werden in dem Umfang, in dem die Absicherung effektiv ist, im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Währungsumrechnungsrücklage im Eigenkapital ausgewiesen. In dem Umfang, in dem die Absicherung nicht effektiv ist, werden entsprechende Währungsdifferenzen im Gewinn oder Verlust erfasst. Bei Abgang der abgesicherten Nettoinvestition ist der entspre-chende Betrag aus der Währungsumrechnungsrücklage in den Gewinn oder Verlust als Teil des Abgangserfolgs umzugliedern.

(c) Finanzinstrumente

(i) Nicht derivative fi nanzielle Vermögenswerte

IAS 39.A53–A56 Der Konzern bilanziert Kredite und Forderungen ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind. Alle anderen fi nanziellen Vermögenswerte (einschließlich der als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten bestimmten fi nanziellen Vermögenswerte) sind erstmals am Handelstag, also dem Tag, an dem der Konzern Vertragspartei hinsichtlich des Finanzinstruments wird, zu erfassen.

IAS 39.17 Der Konzern bucht einen fi nanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Cashfl ows aus einem Vermögenswert auslaufen oder er die Rechte zum Erhalt der Cashfl ows in einer Transaktion überträgt, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des fi nanziellen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden. Jeder Anteil an solchen übertragenen fi nanziellen Vermögenswerten, die im Kon-zern entstehen oder verbleiben, wird als separater Vermögenswert oder separate Verbind-lichkeit bilanziert.

IAS 32.42 Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden verrechnet und in der Bilanz als Nettowert ausgewiesen, allerdings nur wenn der Konzern einen Rechtsanspruch hat, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen und beabsichtigt ist, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.

IAS 39.45 Der Konzern klassifi ziert die nicht derivativen fi nanziellen Vermögenswerte in die folgenden Kategorien: fi nanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen, Kredite und Forde-rungen sowie zur Veräußerung verfügbare fi nanzielle Vermögenswerte.

IFRS 7.21 Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

Ein fi nanzieller Vermögenswert wird erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, falls er zu Handelszwecken gehalten oder bei erstmaligem Ansatz entsprechend bestimmt wird. Finanzielle Vermögenswerte werden entsprechend bestimmt, wenn der Konzern diese Vermögenswerte auf Basis der beizulegenden Zeitwerte verwaltet und Kauf- und Verkaufsentscheidungen trifft und dies mit dem dokumentierten Risikomanagement oder

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Anhang zum Konzernabschluss

der Investi tionsstrategie des Konzerns übereinstimmt. Zurechenbare Transaktionskosten werden im Gewinn oder Verlust erfasst, sobald sie anfallen. Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden mit dem bei-zulegenden Zeitwert bewertet und entsprechende Änderungen, welche auch alle Dividen-denerträge umfassen, werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

Finanzielle Vermögenswerte, die als zu Handelszwecken gehalten eingestuft werden, um-fassen kurzfristige Schuldverschreibungen staatlicher Emittenten, die von der Finanzabtei-lung des Konzerns (Treasury) aktiv zur kurzfristigen Liquiditätsversorgung verwaltet werden.

IFRS 7.B5(a) Finanzielle Vermögenswerte, die zur erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bestimmt werden, umfassen Dividendenpapiere, die ansonsten als zur Veräuße-rung verfügbar eingestuft würden.

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Erläuterungen

1 Von bestimmten Ausnahmen abgesehen, darf ein Unternehmen seine Investitionen nicht als bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen einstufen, wenn das Unternehmen im laufenden oder in den vorangegangenen zwei Geschäftsjahren mehr als einen (in Relation zum Gesamtbetrag) unwesentlichen Teil der bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen vor Endfälligkeit verkauft oder umklassifiziert hat. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/2013 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (7.4.80.50) diskutiert.

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Anhang zum Konzernabschluss

3. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)

(c) Finanzinstrumente (Fortsetzung)

(i) Nicht derivative fi nanzielle Vermögenswerte (Fortsetzung)

IFRS 7.21 Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen1

IAS 39.46(b) Wenn der Konzern sowohl die Fähigkeit als auch die Absicht hat, Schuldverschreibungen bis zur Endfälligkeit zu halten, werden solche fi nanziellen Vermögenswerte als bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen eingestuft. Bis zur Endfälligkeit zu haltende fi nanzielle Vermögenswerte werden zunächst mit ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung werden die bis zur Endfälligkeit zu haltenden fi nanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich etwaiger Wert-minderungen bewertet (siehe Anhangangabe 3(j)(i)).

Die bis zur Endfälligkeit zu haltenden fi nanziellen Vermögenswerte umfassen Schuld-verschreibungen.

IFRS 7.21 Kredite und Forderungen

IAS 39.46(a) Kredite und Forderungen stellen fi nanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimm-baren Zahlungen dar, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Solche Vermögens-werte wer den bei ihrem erstmaligen Ansatz zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung werden Kredite und Forderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet (siehe Anhang-angabe 3(j)(i)).

Zu den Krediten und Forderungen zählen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen.

IAS 7.46 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände und sofort verfügbare Sichteinlagen mit einer Fälligkeit von drei Monaten oder weniger vom Erwerbs-zeitpunkt, die allenfalls unwesentlichen Risiken einer Änderung des beizulegenden Zeit-wertes unterliegen und im Konzern für die Abwicklung der kurzfristigen Verpfl ichtungen genutzt werden.

IFRS 7.21, B5(b) Zur Veräußerung verfügbare fi nanzielle Vermögenswerte

Zur Veräußerung verfügbare fi nanzielle Vermögenswerte sind nicht derivative fi nanzielle Vermögenswerte, die als zur Veräußerung verfügbar bestimmt werden oder nicht einer der anderen oben genannten Kategorien zugeordnet werden. Zur Veräußerung verfügbare fi nanzielle Vermögenswerte werden zunächst mit ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet.

Im Rahmen der Folgebewertung werden die zur Veräußerung verfügbaren fi nanziellen Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet und entsprechende Wertänderun-gen, mit Ausnahme von Wertminderungen (siehe Anhangangabe 3(j)(i)) und Fremdwäh-rungsumrechnungsdifferenzen bei zur Veräußerung verfügbaren Schuldverschreibungen (siehe Anhangangabe 3(b)(i)), im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Neubewertungs-rücklage im Eigenkapital ausgewiesen. Wenn ein Vermögenswert ausgebucht wird, wird das kumulierte sonstige Ergebnis in den Gewinn oder Verlust umgeliedert.

Zur Veräußerung verfügbare fi nanzielle Vermögenswerte umfassen Dividendenpapiere und Schuldverschreibungen.

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Anhang zum Konzernabschluss

(ii) Nicht derivative fi nanzielle Verbindlichkeiten

IAS 39.44 Der Konzern erfasst ausgegebene Schuldverschreibungen und nachrangige Verbindlich-keiten erstmals zu dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind. Alle anderen fi nanziellen Verbindlichkeiten werden erstmals am Handelstag erfasst. Dies ist der Zeitpunkt, zu dem der Konzern Vertragspartei hinsichtlich des Finanzinstruments geworden ist.

IAS 39.39 Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpfl ichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind.

Nicht derivative Finanzinstrumente werden als sonstige fi nanzielle Verbindlichkeiten einge-stuft. Solche fi nanziellen Verbindlichkeiten werden bei erstmaligem Ansatz zum beizulegen-den Zeitwert abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung werden diese fi nanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaf-fungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.

Zu den sonstigen fi nanziellen Verbindlichkeiten zählen Kredite und verzinsliche fi nanzielle Verbindlichkeiten, ausgegebene Schuldverschreibungen (einschließlich bestimmter Vorzugsaktien (siehe Anhangangabe 3(c)(iii))), Kontokorrentkredite, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten.

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Erläuterungen

1 Das Thema der Klassifizierung von Vorzugsaktienkapital als Schuld oder Eigenkapital wird in der 9. Auflage 2012/2013 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (7.3.310) diskutiert. Die oben dargestellten Angaben umfassen keine vollständige Beschreibung der Rechnungsle-gungsmethoden, die im Zusammenhang mit Vorzugsaktienkapital ggf. anzuwenden sind.

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Anhang zum Konzernabschluss

3. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)

(c) Finanzinstrumente (Fortsetzung)

(ii) Nicht derivative fi nanzielle Verbindlichkeiten (Fortsetzung)

IAS 7.8 Kontokorrentkredite, die auf Anforderung rückzahlbar und ein integraler Bestandteil der Zahlungsmitteldisposition des Konzerns sind, werden als Bestandteil der liquiden Mittel in den Finanzmittelfonds der Kapitalfl ussrechnung einbezogen.

IFRS 7.21 (iii) Gezeichnetes Kapital

Gezeichnetes Kapital/Stammaktien

Das gezeichnete Kapital wird/ Die Stammaktien werden als Bestandteil des Eigenkapitals ausgewiesen. Die der Emission unmittelbar zurechenbaren Kosten werden als Abzug vom Eigenkapital (ggf. netto nach Steuern) erfasst.

IAS 32.A26 Vorzugsaktienkapital1

Das Vorzugsaktienkapital wird innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen, wenn es nicht rückkaufpfl ichtig ist oder ein eventueller Rückkauf ausschließlich auf Initiative der Gesell-schaft erfolgt und die Festsetzung der Dividende im Ermessensspielraum der Gesellschaft liegt. Solche Dividenden werden als Gewinnausschüttungen innerhalb des Eigenkapitals nach Zustimmung der Anteilseigner der Gesellschaft bilanziert.

Das Vorzugsaktienkapital wird als fi nanzielle Verbindlichkeit klassifi ziert, wenn es zu einem bestimmten Zeitpunkt rückkaufpfl ichtig ist oder nach Wahl der Anteilseigner rückübertragen werden kann oder wenn die Dividenden nicht im Ermessensspielraum der Gesellschaft stehen (siehe Anhangangabe/Absatz 3(c)(ii)). Solche Dividenden werden daher als Zinsauf-wand im Gewinn oder Verlust erfasst, sobald sie anfallen.

IAS 32.33 Rückerwerb und Wiederausgabe von Eigenkapitalanteilen (Eigene Anteile)

Wenn im Eigenkapital ausgewiesenes gezeichnetes Kapital zurückgekauft wird, wird der ge zahlte Betrag einschließlich der direkt zurechenbaren Kosten unter Berücksichtigung von Steuereffekten vom Eigenkapital abgezogen. Die erworbenen Anteile werden als eigene An teile klassifi ziert und in der Rücklage für eigene Anteile ausgewiesen. Werden eigene An teile später veräußert oder erneut ausgegeben, wird der Erlös als Erhöhung des Eigen-kapitals erfasst. Ein etwaiger Differenzbetrag ist innerhalb der Kapitalrücklagen zu berück-sichtigen.

IAS 32.28–32 (iv) Zusammengesetzte Finanzinstrumente

Durch den Konzern emittierte, zusammengesetzte Finanzinstrumente umfassen Wandelan-leihen in Euro, welche nach Wahl des Inhabers in Eigenkapitalanteile umgewandelt werden können, soweit die Zahl der auszugebenen Aktien festgelegt ist.

Die Fremdkapitalkomponente des zusammengesetzten Finanzinstruments wird beim erst-maligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert einer ähnlichen Verbindlichkeit, die keine Option zur Umwandlung in Eigenkapital enthält, erfasst. Die Eigenkapitalkomponente wird beim erstmaligen Ansatz als Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des zusam-mengesetzten Finanzinstruments und dem beizulegenden Zeitwert der Fremdkapitalkom-ponente erfasst. Direkt zurechenbare Transaktionskosten sind im Verhältnis der Buchwerte von Fremd- und Eigenkapitalkomponente des Finanzinstruments zum Zeitpunkt des erst-maligen Ansatzes zuzuordnen.

Im Rahmen der Folgebewertung wird die Fremdkapitalkomponente des zusammengesetz-ten Finanzinstruments zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effek-tivzinsmethode bewertet. Die Eigenkapitalkomponente des zusammengesetzten Finanz-instruments wird mit dem beim erstmaligen Ansatz erfassten Wert fortgeführt.

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Anhang zum Konzernabschluss

Zinsen in Verbindung mit der fi nanziellen Verbindlichkeit werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Bei Umwandlung wird die fi nanzielle Verbindlichkeit erfolgsneutral in das Eigen-kapital umgebucht.

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Erläuterungen

1 Im vorliegenden Muster-Konzernabschluss wird die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften bei der Absicherung von Zahlungsströmen und der Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb dargestellt. Verwendet das Unternehmen auch Absiche rungen von beizulegenden Zeitwerten, sind die Rechnungslegungsmethoden und die Angaben entsprechend anzupassen. Nachfolgend werden die Rechnungslegungsmethoden für eine Absicherung des beizulegenden Zeitwertes beispielhaft dargestellt.

Absicherung des beizulegenden Zeitwertes

Änderungen des beizulegenden Zeitwertes eines derivativen Sicherungsinstruments, wel-ches als Absicherung des beizulegenden Zeitwertes bestimmt wird, sind im Gewinn oder Verlust zu erfassen. Das gesicherte Grundgeschäft wird an die Änderung des beizulegenden Zeitwertes in Bezug auf das abzusichernde Risiko angepasst; der dem abgesicherten Risiko zuzurechnende Gewinn oder Verlust ist ebenfalls im Gewinn oder Verlust, mit Anpassung des Buchwerts des gesicherten Grundgeschäfts, zu erfassen.

2 IAS 39.98–99 Führt eine Absicherung einer erwarteten Transaktion später zum Ansatz eines nicht finanziel-len Postens oder wird eine erwartete Transaktion für einen nicht finanziellen Posten zu einer festen Verpflichtung, für die die Bilanzierung für die Absicherung des beizulegenden Zeit-wertes angewendet wird, hat das Unternehmen das folgende Wahlrecht:

• die im sonstigen Ergebnis erfassten zugehörigen Gewinne oder Verluste sind auszubuchen und in die Anschaffungskosten oder den sonstigen Buchwert des nicht finanziellen Postens einzubeziehen; oder

• die zugehörigen Gewinne oder Verluste verbleiben zunächst im sonstigen Ergebnis. Sie sind in der Periode oder den Perioden in den Gewinn oder Verlust umzugliedern, in denen der nicht finanzielle Posten den Gewinn oder Verlust beeinflusst.

Das Wahlrecht ist stetig auszuüben.

Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (7.7.80) diskutiert.

Im vorliegenden Muster-Konzernabschluss wird die zweite Option dargestellt.

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Anhang zum Konzernabschluss

3. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)

(c) Finanzinstrumente (Fortsetzung)

(v) Derivative Finanzinstrumente, einschließlich der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften1

IAS 39.11 Der Konzern hält derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Währungs- und Zins-risiken. Eingebettete Derivate werden unter folgenden Voraussetzungen vom Basisvertrag getrennt und separat bilanziert:

• Die wirtschaftlichen Merkmale und Risiken des Basisvertrags und des eingebetteten Derivates sind nicht eng miteinander verbunden.

• Ein eigenständiges Instrument mit gleichen Vertragsbedingungen wie das eingebettete Derivat würde die Defi nition eines Derivats erfüllen.

• Das zusammengesetzte Finanzinstrument wird nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

IAS 39.88 Bei erstmaliger Festlegung des derivativen Finanzinstruments als Sicherungsinstrument dokumentiert der Konzern formal die Beziehung zwischen Sicherungsinstrument und abgesichertem Grundgeschäft, einschließlich der Risikomanagementziele und -strategien für die Sicherungstransaktion und das abgesicherte Risiko sowie der Methoden für die Beurteilung der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung. Sowohl zu Beginn der Sicherungs-beziehung als auch fortlaufend wird beurteilt, ob das Sicherungsinstrument eine hohe Effektivität im Hinblick auf die Absicherung des beizulegenden Zeitwertes oder der Zah-lungsströme des Grundgeschäftes – bezogen auf das abgesicherte Risiko – aufweist. Dabei wird auch beurteilt, ob die Sicherungsbeziehungen eine festgestellte Effektivität in einer Bandbreite von 80–125 Prozent aufweisen. Hinsichtlich der Absicherung von Zahlungs-strömen für eine erwartete Transaktion ist von einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit der Transaktion auszugehen. Des Weiteren ist notwendig, dass daraus Schwankungen der Zahlungsströme resultieren, die sich auch im Gewinn oder Verlust niederschlagen können.

IAS 39.46 Derivate werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet; zurechen-bare Transaktionskosten werden bei Anfall im Gewinn oder Verlust erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung werden Derivative mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Sich daraus ergebende Änderungen werden wie nachfolgend beschrieben bilanziert.

Absicherung von Zahlungsströmen

IAS 39.95 Bei Derivaten, die der Absicherung gegen das Risiko schwankender Zahlungsströme für ein bestimmtes Risiko bezüglich eines bilanzierten Vermögenswertes, einer bilanzierten Verbindlichkeit oder einer mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktion dienen, die Auswirkungen auf das Periodenergebnis haben könnten, wird der effektive Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes des Derivates im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital in der Rücklage aus Sicherungsgeschäften ausgewiesen. Der ineffektive Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst.

IAS 39.98, 101 Besteht das Grundgeschäft aus einem nicht fi nanziellen Vermögenswert, verbleibt der kumuliert im Eigenkapital erfasste Betrag zunächst im sonstigen Ergebnis. Der Betrag ist in der gleichen Periode oder den gleichen Perioden in den Gewinn oder Verlust umzugliedern, in denen der nicht fi nanzielle Posten den Gewinn oder Verlust beeinfl usst.2 Auch in anderen Fällen wird der kumuliert im Eigenkapital erfasste Betrag in der gleichen Periode, in der der gesicherte Posten den Gewinn oder Verlust beeinfl usst, in den Gewinn oder Verlust um-gegliedert. Soweit das Sicherungsinstrument die Voraussetzungen zur Bilanzierung als Sicherungsgeschäft nicht mehr erfüllt, ausläuft bzw. veräußert, beendet, ausgeübt oder nicht mehr als Absicherungsinstrument bestimmt wird, wird die Bilanzierung als Sicherungs-geschäft eingestellt. Wird mit dem Eintritt einer erwarteten Transaktion nicht mehr gerech-net, wird der bisher im Eigenkapital kumuliert erfasste Betrag in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.

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Erläuterungen

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Anhang zum Konzernabschluss

Zu separierende eingebettete Derivate

Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes eines separierten eingebetteten Derivates werden unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst.

Andere nicht zu Handelszwecken gehaltene Derivate

Bei derivativen Finanzinstrumenten, die nicht als Sicherungsinstrument bestimmt werden, obwohl die Voraussetzungen für die Bilanzierung als Sicherungsbeziehung vorliegen, sind alle Änderungen des beizulegenden Zeitwertes unmittelbar im Gewinn oder Verlust zu erfassen.

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Erläuterungen

1 Wenn ein Unternehmen die IFRS zuvor erstmals angewendet hat, und die Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Sachanlagen zum Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS für das Verständnis des Abschlusses von Bedeutung ist, könnte das Unternehmen die folgende Rechnungslegungsmethode aufführen.

Ersatz für Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Die Anschaf-fungs- oder Herstellungskosten für Sachanlagen am [Übergangsdatum], dem Zeitpunkt des Übergangs des Konzerns auf IFRS, wurden im Hinblick auf ihren beizulegenden Zeitwert zu diesem Zeitpunkt ermittelt.

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Anhang zum Konzernabschluss

3. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)

(d) Sachanlagen

IAS 16.73(a) (i) Erfassung und Bewertung1

IAS 16.30 Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.

IAS 16.16 Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten Aufwendungen, die dem Erwerb des Vermögenswerts direkt zurechenbar sind. Die Herstellungskosten für selbsterstellte Vermögenswerte beinhalten Folgendes:

• die Materialkosten und Fertigungslöhne• alle anderen direkt zurechenbaren Kosten, die anfallen, um die Vermögenswerte in einen

betriebsbereiten Zustand für ihren beabsichtigten Zweck zu bringen• die geschätzten Kosten für den Abbruch und die Beseitigung der Gegenstände und die

Wiederherstellung des Standorts, an dem sie sich befi nden, wenn der Konzern eine Verpfl ichtung hat, den Vermögenswert zu beseitigen oder den Standort wiederherzu-stellen und

• aktivierte Fremdkapitalkosten.

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten auch Umbuchungen von im Eigen-kapital erfassten Gewinnen oder Verlusten aus qualifi zierenden Absicherungen von Zahlungsströmen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Sachanlagen in Fremdwährung. Erworbene Software, die für die Funktionalität des zugehörigen Geräts wesentlich ist, wird als Bestandteil dieses Geräts aktiviert.

IAS 16.45 Wenn Teile einer Sachanlage unterschiedliche Nutzungsdauern haben, werden sie als gesonderte Posten (Hauptbestandteile) von Sachanlagen bilanziert.

IAS 16.41, 71 Jeder Gewinn oder Verlust aus dem Abgang einer Sachanlage (berechnet als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Gegenstands) wird im Gewinn oder Verlust erfasst.

(ii) Umgliederung in als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

IAS 40.62 Wenn sich die Nutzung einer Immobilie ändert und eine vom Eigentümer selbstgenutzte Immobilie zu einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie wird, wird die Immobilie mit dem beizulegenden Zeitwert neu bewertet und in eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie umgegliedert. Ein etwaiger Gewinn aus dieser Neubewertung wird im Gewinn oder Verlust erfasst, insofern als er einen früheren Wertminderungsaufwand für genau die Immobilie aufhebt. Ein etwaiger darüber hinausgehender Gewinn wird im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Neubewertungsrücklage im Eigenkapital dargestellt. Ein etwai-ger Verlust wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst.

(iii) Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten

IAS 16.13 Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit den Ausgaben verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufl ießen wird. Laufende Reparaturen und Instandhaltungen werden sofort als Aufwand erfasst.

(iv) Abschreibung

IAS 16.55, 73(b) Sachanlagen werden ab dem Zeitpunkt abschrieben, an dem sie zur Verfügung stehen oder im Hinblick auf selbst erstellte Vermögenswerte ab dem Zeitpunkt, an dem der Vermögens-wert fertiggestellt und gebrauchsfertig ist.

Die Abschreibung wird berechnet, um die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Sach-anlagen abzüglich ihrer geschätzten Restwerte linear über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern abzuschreiben. Die Abschreibung wird grundsätzlich im Gewinn oder Ver-lust erfasst, sofern der Betrag nicht im Buchwert eines anderen Vermögenswerts enthalten

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Erläuterungen

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Anhang zum Konzernabschluss

ist. Geleaste Vermögenswerte werden über den kürzeren der beiden Zeiträume, Laufzeit des Leasingverhältnisses oder Nutzungsdauer, abgeschrieben, sofern nicht hinreichend sicher ist, dass das Eigentum zum Ende des Leasingverhältnisses auf den Konzern über-geht. Grundstücke werden nicht abgeschrieben.

IAS 16.73(c) Die geschätzten Nutzungsdauern für das laufende Jahr und Vergleichsjahre von bedeuten-den Sachanlagen lauten wie folgt:

• Gebäude 40 Jahre• Technische Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung 3–12 Jahre• Einbauten und Zubehör 5–10 Jahre

IAS 16.51 Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden an jedem Abschluss-stichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Nutzungsdauer und der Restwert einiger Färbeanlagen wurden 2012 geändert (siehe Anhangangabe 16).

(e) Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert

(i) Geschäfts- oder Firmenwert

Der aus dem Erwerb von Tochterunternehmen resultierende Geschäfts- oder Firmenwert wird unter den immateriellen Vermögenswerten dargestellt. Hinsichtlich der Bewertung des Geschäfts- oder Firmenwertes beim erstmaligen Ansatz siehe Anhangangabe 3(a)(i).

Folgebewertung

IAS 28.23(a) Der Geschäfts- oder Firmenwert wird mit den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Im Hinblick auf Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, ist der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts im Buchwert der Beteiligung enthalten und etwaige Wertminderungsaufwendungen werden dem Buchwert des Unternehmens, das nach der Equity-Methode bilanziert wird, zugeord-net.

(ii) Forschung und Entwicklung

IAS 38.55 Ausgaben für Forschungstätigkeiten mit der Aussicht, zu neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen zu gelangen, werden im Gewinn oder Verlust erfasst, wenn sie anfallen.

IAS 38.57, 66 Entwicklungstätigkeiten beinhalten einen Plan oder Entwurf für die Produktion neuer oder wesentlich verbesserter Produkte und Verfahren. Entwicklungsausgaben werden nur aktiviert, wenn die Entwicklungskosten verlässlich bewertet werden können, das Produkt oder das Verfahren technisch und kommerziell geeignet ist, ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich ist und der Konzern sowohl beabsichtigt als auch über genügend Ressourcen verfügt, die Entwicklung abzuschließen und den Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen. Die aktivierten Ausgaben umfassen die Materialkosten, die Personal-kosten für die an der Entwicklung beteiligten Arbeitnehmer, weitere direkt zuordenbare Gemeinkosten, die erforderlich sind, um die beabsichtigte Nutzung des Vermögenswertes vorzubereiten, und aktivierte Fremdkapitalkosten. Sonstige Entwicklungsausgaben werden im Gewinn oder Verlust erfasst, sobald sie anfallen.

IAS 38.74 Aktivierte Entwicklungsausgaben werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Amortisationen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.

(iii) Sonstige immaterielle Vermögenswerte

IAS 38.74 Sonstige immaterielle Vermögenswerte, die vom Konzern erworben werden und begrenzte Nutzungsdauern haben, werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Amortisationen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.

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Erläuterungen

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Anhang zum Konzernabschluss

(iv) Nachträgliche Ausgaben

IAS 38.18 Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn sie den künftigen wirtschaftlichen Nutzen des Vermögenswerts, auf den sie sich beziehen, erhöhen. Alle sonstigen Ausgaben, inklusive der Ausgaben für einen selbst geschaffenen Geschäfts- oder Firmenwert und selbst geschaffene Markennamen, werden im Gewinn oder Verlust erfasst, sobald sie anfallen.

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Erläuterungen

1 IAS 41.54(a)–(b)

Wenn biologische Vermögenswerte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet werden, da ihr beizulegender Zeitwert nicht verlässlich geschätzt werden kann, beschreibt ein Unternehmen solche biologischen Vermögenswerte und erklärt, warum ihr beizulegender Zeitwert nicht verlässlich bewertet werden kann.

2 IAS 40.75(c) Wenn die Zuordnung von Immobilien Schwierigkeiten bereitet, gibt ein Unternehmen die Kriterien an, die zur Unterscheidung zwischen als Finanzinvestition gehaltenen, vom Eigen-tümer selbst genutzten und Immobilien, die zum Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gehalten werden, entwickelt wurden.

3 IAS 40.56, 79(a)–(b), 79(e)

Wenn ein Unternehmen als Finanzinvestition gehaltene Immobilien nach dem Anschaffungs-kostenmodell bilanziert, gibt es das Folgende an:• die Abschreibungsmethode • die zugrunde gelegten Nutzungsdauern oder Abschreibungssätze und • den beizulegenden Zeitwert solcher als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien.

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Anhang zum Konzernabschluss

3. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)

(e) Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert (Fortsetzung)

(v) Amortisationen

IAS 38.118(a)–(b) Mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwertes werden immaterielle Vermögenswerte über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern ab dem Zeitpunkt linear abgeschrie-ben, an dem sie für die Nutzung bereitstehen. Die Abschreibungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

Die geschätzten Nutzungsdauern für das laufende Jahr und Vergleichsjahre lauten wie folgt:

• Patente und Warenzeichen 3–20 Jahre• Aktivierte Entwicklungskosten 2–5 Jahre• Kundenbeziehungen 4–5 Jahre

IAS 38.104 Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden an jedem Abschluss-stichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.

(f) Biologische Vermögenswerte

IAS 41.12–13 Biologische Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert abzüglich der geschätz-ten Verkaufskosten bewertet, wobei etwaige diesbezügliche Änderungen im Gewinn oder Verlust erfasst werden.1 Die geschätzten Verkaufskosten umfassen alle Kosten, die zum Verkauf der Vermögenswerte notwendig wären, inklusive Transportkosten. Der Holzbestand wird neu bewertet, sobald der Einschlag erfolgt ist. Die Bewertung erfolgt zum beizulegen-den Zeitwert des gefällten Holzes abzüglich der geschätzten noch anfallenden Verkaufs-kosten. Mit diesem Wert erfolgt eine Umbuchung in die Vorräte.

(g) Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

IAS 40.75(a) Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind Immobilien, die entweder zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden, jedoch nicht für den Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, zur Herstellung oder Lieferung von Gütern bzw. zur Erbringung von Dienstleistungen oder für Verwaltungs-zwecke.2 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden zunächst zu den Anschaf-fungs- oder Herstellungskosten und später zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei etwaige diesbezügliche Änderungen im Gewinn oder Verlust erfasst werden.3

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten Ausgaben, die dem Erwerb der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien direkt zurechenbar sind. Die Herstellungskosten für selbsterstellte als Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen die Materialkosten und Personalkosten, alle sonstigen Kosten, die anfallen, um die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in einen betriebsbereiten Zustand für ihren beabsichtigten Zweck zu bringen, und aktivierte Fremdkapitalkosten.

IAS 16.41, 71 Jeder Gewinn oder Verlust beim Abgang einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie (berechnet als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Gegenstands) wird im Gewinn oder Verlust erfasst. Wenn eine als Finanzinvestition gehal-tene Immobilie, die zuvor als Sachanlage klassifi ziert wurde, verkauft wird, wird jeder in der Neubewertungsrücklage eingestellte damit verbundene Betrag den Gewinnrücklagen zugeführt.

IAS 40.60 Wenn sich die Nutzung einer Immobilie derart ändert, dass sie in die Sachanlagen umzu-gliedern ist, entsprechen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Immobilie für die Folgebewertung ihrem beizulegender Zeitwert zum Zeitpunkt der Umgliederung.

(h) Vorräte

IAS 2.36(a) Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet.

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Anhang zum Konzernabschluss

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten basieren auf dem First-in-First-out-Verfahren und umfassen Ausgaben, die beim Erwerb der Vorräte angefallen sind, Pro-duktions- oder Herstellungskosten und sonstige Kosten, die angefallen sind, um sie an ihren gegenwärtigen Ort und in ihren gegenwärtigen Zustand zu versetzen. Im Fall von hergestell-ten Erzeugnissen beinhalten die Herstellungskosten einen angemessenen Anteil an den auf der normalen Betriebskapazität basierenden Produktionsgemeinkosten. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten auch Umbuchungen aller im Eigenkapital erfassten Gewinne oder Verluste aus qualifi zierenden Absicherungen von Zahlungsströmen eines Erwerbs von Vorräten in Fremdwährung.

IAS 2.6 Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.

IAS 2.20 Die Kosten für den Holzbestand, das von den biologischen Vermögenswerten in die Vorräte umgebucht worden wird, sind sein beizulegender Zeitwert zum Zeitpunkt der Einschlags abzüglich der geschätzten Verkaufskosten.

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Erläuterungen

1 Obwohl diese Beträge getrennt angegeben werden müssen, gibt es keine Leitlinien für den Ausweis der mit laufenden Fertigungsaufträgen verbundenen Vermögenswerte und Schul-den. Ein Ansatz ist, die Vermögenswerte als Forderungen und die Schulden als passivischen Abgrenzungsposten darzustellen. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (4.2.260.40) diskutiert.

2 Die IFRS enthalten keine bestimmten quantitativen Schwellenwerte für „signifikant“ oder „länger anhaltend“. Nach unserer Auffassung sollte ein Unternehmen Kriterien aufstellen, die es stetig für die Bestimmung anwendet, ob ein Rückgang eines notierten Marktpreises „signi fikant“ oder „länger anhaltend“ ist. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (7.6.490.40–130) diskutiert.

Nach unserer Auffassung kann ein Unternehmen neben signifikanten oder länger anhaltenden Schwellenwerten zusätzliche Ereignisse festsetzen, die eine Wertminderung auslösen. Diese können unter anderem eine Kombination von signifikanten und länger anhaltenden Schwellen-werten enthalten, die auf den besonderen Umständen und der besonderen Art des Portfolios dieses Unternehmens basieren. Ein Rückgang des beizulegenden Zeitwertes von mehr als 15 Prozent, der sechs Monate lang anhält, könnte beispielsweise von einem Unternehmen als Auslöser einer Wertminderung bestimmt werden. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (7.6.490.40–50) diskutiert.

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Anhang zum Konzernabschluss

3. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)

(i) Laufende Fertigungsaufträge1

Laufende Fertigungsaufträge stellen Fertigungsaufträge mit aktivischem Saldo gegenüber Kunden bis zum Stichtag dar. Sie werden zu den angefallenen Kosten zuzüglich der ausge-wiesenen Gewinne (siehe Anhangangabe 3(m)(iv)) abzüglich Teilabrechnungen und etwaiger ausgewiesener Verluste bewertet. Die Kosten umfassen alle Ausgaben, die direkt mit den spezifi schen Projekten verbunden sind, sowie eine Zurechnung von fi xen und variablen Gemeinkosten, die bei der Erfüllung von Aufträgen durch den Konzern auf Basis normaler Betriebskapazität anfallen.

IAS 11.40–43 Laufende Fertigungsaufträge werden als Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leis-tungen und sonstigen Forderungen in der Bilanz für alle Aufträge dargestellt, bei denen die angefallenen Kosten zuzüglich der ausgewiesenen Gewinne die Teilabrechnungen und ausgewiesenen Verluste übersteigen. Wenn die Teilabrechnungen und ausgewiesenen Verluste die angefallenen Kosten zuzüglich der ausgewiesenen Gewinne übersteigen, wird die Differenz als passivischer Abgrenzungsposten in der Bilanz dargestellt. Anzahlungen von Kunden werden als passivischer Abgrenzungsposten in der Bilanz ausgewiesen.

(j) Wertminderung

(i) Nicht derivative fi nanzielle Vermögenswerte

IFRS 7.B5(f), Ein fi nanzieller Vermögenswert, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert IAS 39.58–59, eingestuft ist, einschließlich eines Anteils an einem Unternehmen, das nach der Equity-28.31 Methode bilanziert wird, wird an jedem Abschlussstichtag überprüft, um festzustellen, ob

es einen objektiven Hinweis darauf gibt, dass eine Wertminderung eingetreten ist. Bei einem fi nan ziellen Vermögenswert liegt eine Wertminderung vor, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswertes eingetreten sind, ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung vorliegt und diese/r Schadensfall/-fälle eine verlässlich schätzbare Auswirkung auf die erwarteten künftigen Cashfl ows dieses Ver mögenswerts hatte/n.

IFRS 7.B5(d) Als objektive Hinweise darauf, dass bei fi nanziellen Vermögenswerten Wertminderungen eingetreten sind, gelten

• der Ausfall oder Verzug eines Schuldners• die Umstrukturierung eines dem Konzern geschuldeten Betrags zu Bedingungen, die

der Konzern anderenfalls nicht in Betracht ziehen würde • Hinweise, dass ein Schuldner oder Emittent in Insolvenz geht • nachteilige Veränderungen beim Zahlungsstand von Kreditnehmern oder Emittenten • wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die mit Ausfällen korrelieren oder • das Verschwinden eines aktiven Markts für ein Wertpapier.

Darüber hinaus ist bei einem gehaltenen Eigenkapitalinstrument ein signifi kanter oder länger anhaltender Rückgang2 des beizulegenden Zeitwertes unter dessen Anschaffungs-kosten ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung. Der Konzern hält einen Rückgang um 20 Prozent für signifi kant und einen Zeitraum von neun Monaten für länger anhaltend.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete fi nanzielle Vermögenswerte

IAS 39.63–64 Der Konzern berücksichtigt Hinweise auf Wertminderungen von fi nanziellen Vermögens-werten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (Kredite und Forderun-gen und bis zur Endfälligkeit zu haltende fi nanzielle Vermögenswerte), sowohl auf der Ebene des einzelnen Vermögenswertes als auch auf kollektiver Ebene. Alle Vermögenswerte, die für sich genommen bedeutsam sind, werden auf spezifi sche Wertminderungen beurteilt. Diejenigen, die sich als nicht spezifi sch wertgemindert herausstellen, werden anschließend kollektiv auf etwaige Wertminderungen beurteilt, die eingetreten, aber noch nicht identifi -ziert worden sind. Vermögenswerte, die für sich genommen nicht bedeutsam sind, werden

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Anhang zum Konzernabschluss

kollektiv auf Wertminderungen beurteilt, indem Vermögenswerte mit ähnlichen Risikoeigen-schaften in einer Gruppe zusammengefasst werden.

Bei der Beurteilung kollektiver Wertminderungen verwendet der Konzern historische Trends der Ausfallwahrscheinlichkeiten, den zeitlichen Anfall von Einzahlungen und die Höhe der eingetretenen Verluste, angepasst um eine Ermessensentscheidung des Managements darüber, ob die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Kreditbedingungen derart sind, dass die tatsächlichen Verluste wahrscheinlich größer oder geringer sind als die Verluste, die aufgrund der historischen Trends zu erwarten wären.

IAS 39.65–66 Eine Wertminderung hinsichtlich eines fi nanziellen Vermögenswerts, der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird, wird als Differenz zwischen seinem Buchwert und dem Barwert der geschätzten künftigen Cashfl ows berechnet, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des Vermögenswerts. Verluste werden im Gewinn oder Verlust erfasst und in einem Konto für Wertberichtigungen auf Kredite und Forderungen oder auf bis zur End-fällig keit zu haltende Finanzinvestitionen wiedergegeben. Die Zinsen aus dem wertgemin-derten Vermögenswert werden weiterhin erfasst. Wenn ein nach der Erfassung der Wert-berichtigung eintretendes Ereignis eine Verringerung der Höhe der Wertberichtigung zur Folge hat, wird die Verringerung der Wertberichtigung ergebniswirksam rückgängig gemacht.

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Erläuterungen

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Anhang zum Konzernabschluss

3. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)

(j) Wertminderung (Fortsetzung)

(i) Nicht derivative fi nanzielle Vermögenswerte (Fortsetzung)

Zur Veräußerung verfügbare fi nanzielle Vermögenswerte

IAS 39.67–70 Wertminderungen von zur Veräußerung verfügbaren fi nanziellen Vermögenswerten werden durch Umgliederung der in der Rücklage aus Zeitwertänderungen im Eigenkapital kumu-lierten Verluste in den Gewinn oder Verlust erfasst. Der kumulierte Verlust, der vom Eigen-kapital in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wird, ist die Differenz zwischen den Anschaffungskosten, abzüglich etwaiger Tilgungen und Amortisationen, und dem aktuellen beizulegenden Zeitwert, abzüglich etwaiger bereits früher ergebniswirksam erfasster Wertberichtigungen. Änderungen der kumulierten Wertminderungen, die der Anwendung der Effektivzinsmethode geschuldet sind, werden als Bestandteil der Zinserträge wieder-gegeben. Wenn sich der beizulegende Zeitwert eines wertgeminderten zur Veräußerung verfügbaren Schuldinstruments in einer folgenden Periode erhöht und sich diese Erhöhung objektiv auf ein Ereignis zurückführen lässt, das nach der Erfassung der Wertminderung eingetreten ist, wird die Wertberichtigung rückgängig gemacht und der Betrag der Wert-aufholung ergebniswirksam erfasst. Eine etwaige folgende Wiedererlangung des beizu-legenden Zeitwertes eines wertgeminderten zur Veräußerung verfügbaren Eigenkapital-instruments wird jedoch im sonstigen Ergebnis erfasst.

IAS 28.33 Ein Wertminderungsaufwand hinsichtlich eines Unternehmens, das nach der Equity- Methode bilanziert wird, wird bewertet, indem der erzielbare Betrag der Anteile mit ihrem Buchwert in Übereinstimmung mit Anhangangabe 3(j)(ii) verglichen wird. Ein Wertminde-rungsaufwand wird im Gewinn oder Verlust erfasst. Ein Wertminderungsaufwand wird rückgängig gemacht, wenn es eine vorteilhafte Änderung der Schätzungen gegeben hat, die zur Feststellung des erzielbaren Betrags verwendet wurden.

(ii) Nicht-fi nanzielle Vermögenswerte

IAS 36.9 Die Buchwerte der nicht-fi nanziellen Vermögenswerte des Konzerns – mit Ausnahme von biologischen Vermögenswerten, als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, Vorräten und latenten Steueransprüchen – werden an jedem Abschlussstichtag überprüft, um festzu-stellen, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt. Ist dies der Fall, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt. Der Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer werden jährlich auf Wertminderung überprüft. Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) seinen/ihren erzielbaren Betrag übersteigt.

IAS 36.18, 80 Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts oder einer ZGE ist der höhere der beiden Beträge aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert, abzüglich Verkaufskosten. Bei der Beurteilung des Nutzungswerts werden die geschätzten künftigen Cashfl ows auf ihren Barwert abgezinst, wobei ein Abzinsungssatz vor Steuern verwendet wird, der gegenwär-tige Marktbewertungen des Zinseffekts und der speziellen Risiken eines Vermögenswerts oder einer ZGE widerspiegelt. Um zu prüfen, ob eine Wertminderung vorliegt, werden Vermögenswerte in die kleinste Gruppe von Vermögenswerten zusammengefasst, die Mittelzufl üsse aus der fortgesetzten Nutzung erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzufl üssen anderer Vermögenswerte oder ZGEs sind. Die ZGEs, zu denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, werden so zusammengefasst, dass die Ebene, auf der die Überprüfung auf eine Wertminderung durchgeführt wird, die niedrigste Ebene widerspiegelt, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert für interne Berichtszwecke überwacht wird; die zusammengefassten Einheit darf jedoch nicht größer sein als ein Geschäftssegment. Ein Geschäfts- oder Firmenwert, der bei einem Unternehmenszusam-menschluss erworben wurde, wird den Gruppen von ZGEs zugeordnet, von denen erwartet wird, dass sie einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen.

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Erläuterungen

1 In den IFRS ist nicht festgelegt, in welchem Posten der Gesamtergebnisrechnung Wertminde-rungsaufwendungen auszuweisen sind. Wenn ein Unternehmen die Aufwendungen nach ihrer funktionalen Zugehörigkeit gliedert, wird jeder Wertminderungsaufwand der entspre-chenden Funktion zugeordnet. Nach unserer Auffassung sollte ein Wertminderungsaufwand in dem seltenen Fall, dass er keiner Funktion zugeordnet werden kann, unter den anderen Aufwendungen erfasst werden, wobei dann zusätzliche Angaben im Anhang vorzunehmen sind. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (3.10.430.20) diskutiert.

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Anhang zum Konzernabschluss

IAS 36.104 Wertminderungsaufwendungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst.1 Wertminderun-gen, die im Hinblick auf ZGEs erfasst werden, werden zuerst verteilt, um den Buchwert jeglichen Geschäfts- oder Firmenwerts, der der ZGE (Gruppe von ZGEs) zugeordnet ist, zu vermindern, und dann, um die Buchwerte der anderen Vermögenswerte der ZGE (Gruppe von ZGEs) auf anteiliger Basis zu vermindern.

IAS 36.124 Ein Wertminderungsaufwand im Hinblick auf den Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht aufgeholt. Bei anderen Vermögenswerten wird ein Wertminderungsaufwand nur insofern aufgeholt, als der Buchwert des Vermögenswerts den Buchwert nicht übersteigt, der abzüglich der Abschreibungen oder Amortisationen bestimmt worden wäre, wenn kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.

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Erläuterungen

1 IFRS 2.IG19 In den IFRS ist nicht festgelegt, ob die Neubewertung der Schuld bei einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung mit Barausgleich als eine Aufwendung für Arbeitnehmer oder als Finanzertrag oder Finanzierungsaufwand dargestellt wird. Nach unserer Auffassung sind beide Darstellungen erlaubt. Ein Unternehmen sollte eine Rechnungslegungsmethode wählen und diese stetig anwenden. In der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (4.5.1280.10) wird dieses Thema diskutiert.

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Anhang zum Konzernabschluss

3. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)

(k) Leistungen an Arbeitnehmer

(i) Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer

IAS 19.10 Verpfl ichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer werden auf nicht diskon-tierter Basis bewertet und als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleis-tung erbracht wird. Eine Schuld ist für den erwartungsgemäß zu zahlenden Betrag aufgrund eines kurzfristig fälligen Barprämien- oder Gewinnbeteiligungsplans zu erfassen, wenn der Konzern gegenwärtig eine rechtliche oder faktische Verpfl ichtung hat, diesen Betrag auf-grund einer vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung zu zahlen und die Verpfl ichtung verlässlich geschätzt werden kann.

(ii) Anteilsbasierte Vergütungen

IFRS 2.15, 19, Der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung von anteilsbasierten Vergütungsprämien21A an Arbeitnehmer wird als Aufwand für Arbeitnehmer mit einer entsprechenden Erhöhung

des Eigenkapitals über den Zeitraum erfasst, für den die Arbeitnehmer einen uneinge-schränkten Anspruch auf die Prämien erwerben. Der als Aufwand erfasste Betrag wird angepasst, um die Anzahl der Prämien widerzuspiegeln, für die die entsprechenden Dienst-bedingungen und marktbedingungsunabhängigen Leistungsbedingungen erwartungs-gemäß erfüllt werden, sodass der letztlich als Aufwand erfasste Betrag auf der Anzahl der Prämien basiert, die die entsprechenden Dienstbedingungen und marktbedingungsunab-hängigen Leistungsbedingungen am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit erfüllen. Für anteilsbasierte Vergütungsprämien mit Nichtausübungsbedingungen wird der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung der anteilsbasierten Vergütung unter Berücksichtigung dieser Bedingungen ermittelt,. Eine Anpassung der Unterschiede zwischen erwarteten und tatsächlichen Ergebnissen ist nicht möglich.

IFRS 2.32 Der beizulegende Zeitwert des Betrags, der an die Arbeitnehmer im Hinblick auf Wertstei-gerungsrechte zu zahlen ist, die bar beglichen werden, wird als Aufwand mit einer entspre-chenden Erhöhung der Schulden über den Zeitraum erfasst, für den die Arbeitnehmer einen uneingeschränkten Anspruch auf diese Zahlungen erwerben. Die Schuld wird an jedem Abschlussstichtag sowie am Erfüllungstag basierend auf dem beilzulegenden Zeitwert der Wertsteigerungsrechte neu bewertet. Alle Änderungen der Schuld werden als Aufwendun-gen für Leistungen an Arbeitnehmer im Gewinn oder Verlust erfasst.1

(iii) Beitragsorientierte Pläne

IAS 19.44 Ein beitragsorientierter Plan ist ein Plan für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsver-hältnisses, bei dem ein Unternehmen festgelegte Beiträge an eine eigenständige Einheit ent richtet und weder rechtlich noch faktisch zur Zahlung darüber hinausgehender Beiträge verpfl ichtet ist. Verpfl ichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Plänen werden als Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer im Gewinn oder Verlust in den Zeiträumen erfasst, in denen die damit verbundenen Arbeitsleistungen von den Arbeitnehmern erbracht werden. Vorausgezahlte Beiträge werden als ein Vermögenswert insofern erfasst, als eine Rückerstattung oder eine Verringerung künftiger Zahlungen vorliegt. Beiträge zu einem beitragsorientierten Plan, die mehr als zwölf Monate nach Ende der Periode fällig sind, in der die Arbeitnehmer die Arbeitsleistung erbringen, werden auf ihren Barwert abgezinst.

(iv) Leistungsorientierte Pläne

IAS 19.50, 56, 78 Ein leistungsorientierter Plan ist ein Plan für Leistungen nach Beendigung des Arbeits-verhältnisses, der nicht unter die Defi nition eines beitragsorientierten Plans fällt. Die Netto-verpfl ichtung des Konzerns im Hinblick auf leistungsorientierte Pläne wird für jeden Plan separat berechnet, indem die künftigen Leistungen geschätzt werden, die die Arbeitnehmer im Austausch für die erbrachten Arbeitsleistungen in der laufenden Periode und in früheren Perioden erdient haben. Diese Leistungen werden zur Bestimmung ihres Barwerts ab-gezinst. Ein etwaiger, nicht erfasster nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand und der

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Anhang zum Konzernabschluss

beizulegende Zeitwert eines etwaigen Planvermögens werden abgezogen. Der Abzinsungs-satz ist die Rendite, die am Abschlussstichtag für festverzinsliche Industrieanleihen erzielt wird, die eine von der Ratingagentur [y] eingeschätzte Bonität von mindestens AA besitzen, deren Rückzahlungstermine annähernd den Laufzeiten der Verpfl ichtungen des Konzerns entsprechen und die in der Währung angegeben sind, in der die Leistungen erwartungs-gemäß gezahlt werden.

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Erläuterungen

1 Die Erträge und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit leistungsorientierten Verpflichtun-gen anfallen, müssen nicht im selben Posten innerhalb der Gesamtergebnisrechnung erfasst werden. Ein Unternehmen sollte eine Rechnungslegungsmethode wählen und stetig anwen-den. Eine Möglichkeit wäre, den Zinsaufwand und den erwarteten Ertrag aus Planvermögen im Finanzergebnis zu berücksichtigen oder den Saldo daraus als Aufwand für Leistungen an Arbeitnehmer aufzuführen. Unabhängig von der gewählten Rechnungslegungsmethode müssen jedoch die Posten angegeben werden, in denen die Bestandteile der Aufwendungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfasst sind. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (4.4.1130) diskutiert.

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3. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)

(k) Leistungen an Arbeitnehmer (Fortsetzung)

(iv) Leistungsorientierte Pläne (Fortsetzung)

IAS 19.64 Die Berechnung wird jährlich von einem anerkannten Versicherungsmathematiker nach der Methode der laufenden Einmalprämien durchgeführt. Resultiert aus der Berechnung eine Leistung an den Konzern, ist der erfasste Vermögenswert auf die Summe aus allen nicht erfassten nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwendungen und dem Barwert eines wirt-schaftlichen Nutzens in Form von etwaigen künftigen Rückerstattungen aus dem Plan oder Minderungen künftiger Beitragszahlungen an den Plan begrenzt. Zur Berechnung des Bar-werts eines wirtschaftlichen Nutzens werden etwaige Mindestdotierungsverpfl ichtungen berücksichtigt, die für einen Plan des Konzerns gelten. Ein wirtschaftlicher Nutzen steht dem Konzern zur Verfügung, wenn er während der Laufzeit des Plans oder bei Abgeltung der Schulden des Plans realisierbar ist. Wenn die Leistungen eines Plans verbessert werden, wird der Teil der höheren Leistung, der mit einer bereits erbrachten Arbeitsleistung von Arbeitnehmern verbunden ist, linear über den durchschnittlichen Zeitraum bis zum Eintritt der Unverfallbarkeit der Anwartschaften ergebniswirksam erfasst. Sofern die Anwartschaften sofort unverfallbar sind, wird der Aufwand sofort ergebniswirksam erfasst.

IAS 19.93A, Der Konzern erfasst alle versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste aus leis-120A(a) tungsorientierten Plänen unmittelbar im sonstigen Ergebnis und alle Aufwendungen, die

mit leistungsorientierten Plänen verbunden sind, ergebniswirksam als Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer.1

IAS 19.109 Der Konzern erfasst Gewinne und Verluste aus der Kürzung oder Abgeltung eines leistungs-orientierten Plans zum Zeitpunkt der Kürzung oder Abgeltung. Der Gewinn oder Verlust aus der Kürzung oder Abgeltung beinhaltet jede daraus resultierende Änderung des beizulegen-den Zeitwertes des Planvermögens, jede Änderung des Barwerts der leistungsorientierten Verpfl ichtung, alle etwaigen, damit verbundenen versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste und etwaigen nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand, soweit diese nicht schon erfasst wurden.

(iii) Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer

IAS 19.128 Die Nettoverpfl ichtung des Konzerns im Hinblick auf langfristig fällige Leistungen an Arbeit-nehmer, mit Ausnahme von Altersversorgungsplänen, ist der Betrag der künftigen Leistung, die die Arbeitnehmer im Austausch für die erbrachten Arbeitsleistungen in der laufenden Periode und in früheren Perioden erdient haben. Diese Leistung wird zur Bestimmung ihres Barwerts abgezinst, und der beizulegende Zeitwert aller etwaigen damit verbundenen Ver-mögenswerte wird abgezogen. Der Abzinsungssatz ist die Rendite, die am Abschluss-stichtag für festverzinsliche Industrieanleihen erzielt wird, die eine von der Ratingagentur [y] eingeschätzte Bonität von mindestens AA besitzen und deren Rückzahlungstermine annähernd den Laufzeiten der Verpfl ichtungen des Konzerns entsprechen und die in der Währung angegeben sind, in der die Leistungen erwartungsgemäß gezahlt werden. Die Berechnung wird nach der Methode der laufenden Einmalprämien durchgeführt. Alle etwaigen versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden in der Periode ergebniswirksam erfasst, in der sie entstehen.

(iv) Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

IAS 19.133 Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden als Aufwand erfasst, wenn der Konzern nachweislich und ohne realistische Möglichkeit, sich dem zu entziehen, zu einem formalen detaillierten Plan verpfl ichtet ist, entweder das Arbeits-verhältnis vor dem Zeitpunkt der regulären Pensionierung zu beenden oder Leistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Angebots zur Förderung eines frei-willigen vorzeitigen Ausscheidens zu erbringen. Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund eines freiwilligen vorzeitigen Ausscheidens werden als

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Anhang zum Konzernabschluss

Aufwand erfasst, wenn der Konzern ein Angebot für ein freiwilliges vorzeitiges Ausscheiden gemacht hat, es wahrscheinlich ist, dass das Angebot angenommen wird und die Anzahl der Arbeitnehmer, die das Angebot annehmen, verlässlich geschätzt werden kann. Sind Leis tungen mehr als zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag fällig, werden sie auf ihren Barwert abgezinst.

IAS 37.14 (l) Rückstellungen

Eine Rückstellung wird erfasst, wenn dem Konzern aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpfl ichtung entstanden ist, die verlässlich geschätzt werden kann, und der Abfl uss eines wirtschaftlichen Nutzens zur Erfüllung dieser Verpfl ichtung wahrscheinlich ist. Die Höhe der Rückstellungen wird ermittelt, indem die erwarteten künftigen Cashfl ows mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst werden, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für die Schuld spezifi -schen Risiken widerspiegelt. Die Aufzinsung wird als Finanzierungsaufwand dargestellt.

(i) Gewährleistungen

IAS 37.39 Eine Rückstellung für Gewährleistungen wird erfasst, sobald die zugrunde liegenden Pro-dukte oder Dienstleistungen verkauft werden. Die Rückstellung basiert auf historischen Gewährleistungsdaten und einer Gewichtung aller möglichen Ergebnisse mit den damit verbundenen Wahrscheinlichkeiten.

(ii) Restrukturierungsmaßnahmen

IAS 37.72(a) Eine Rückstellung für Restrukturierungsmaßnahmen wird erfasst, sobald der Konzern einen detaillierten und formalen Restrukturierungsplan genehmigt hat und die Restrukturierungs-maßnahmen entweder begonnen haben oder öffentlich angekündigt wurden. Künftige betriebliche Verluste werden nicht berücksichtigt.

(iii) Behebung von Umweltschäden

IAS 37.21 In Übereinstimmung mit den veröffentlichten Umweltrichtlinien des Konzerns und anzu-wendenden gesetzlichen Anforderungen werden eine Rückstellung für die Behebung von Umweltschäden im Hinblick auf Altlasten sowie der damit verbundene Aufwand erfasst, sobald der Boden kontaminiert ist.

(iv) Belastende Verträge

IAS 37.66 Eine Rückstellung für belastende Verträge wird erfasst, sobald der erwartete Nutzen, den der Konzern aus einem Vertrag zieht, geringer als die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpfl ichtungen ist. Die Rückstellung wird zum Barwert des niedrigeren Betrags von den zu erwartenden Kosten aus der Vertragsbeendigung und den zu erwarten-den Nettokosten aus der Vertragsfortführung bewertet. Bevor eine Rückstellung erfasst wird, erfasst der Konzern einen etwaigen Wertminderungsaufwand für die Vermögens-werte, die mit dem Vertrag verbunden sind (siehe Anhangangabe 3(j)(ii)).

(m) Umsatzerlöse

IAS 18.35(a) (i) Verkauf von Gütern

Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern im Rahmen der gewöhnlichen Tätigkeit werden zum beizulegenden Zeitwert des erhaltenen oder zu beanspruchenden Entgelts bewertet, abzüglich Rücknahmen, Preisnachlässen und Mengenrabatten. Umsatzerlöse werden erfasst, sobald die maßgeblichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, auf den Käufer übertragen wurden, der Erhalt des Entgelts wahrscheinlich ist, die zuge-hörigen Kosten und mögliche Warenrücknahmen verlässlich geschätzt werden können, es kein weiter bestehendes Verfügungsrecht über die Waren gibt und die Höhe der Umsatzer-löse verlässlich bestimmt werden kann. Wenn es wahrscheinlich ist, dass Preisnachlässe gewährt werden und die Höhe verlässlich bestimmt werden kann, wird der Preisnachlass während der Erfassung der Verkäufe als Verminderung der Umsatzerlöse erfasst.

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Anhang zum Konzernabschluss

IAS 18.15 Der Zeitpunkt der Übertragung der Risiken und Chancen unterscheidet sich je nach den individuellen Bedingungen des Kaufvertrags. Beim Verkauf von Holz- und Papierprodukten vollzieht sich die Übertragung in der Regel mit der Lieferung des Produkts zum Lager des Kunden; bei einigen internationalen Warenlieferungen vollzieht sich die Übertragung jedoch beim Verladen der Güter auf das entsprechende Frachtschiff im Hafen. Im Allgemeinen hat der Kunde für solche Produkte kein Rückgaberecht. Beim Verkauf von Viehbestand vollzieht sich die Übertragung bei Übernahme durch den Kunden.

(ii) Kundenbindungsprogramm

IFRIC 13.6 Der Konzern verfügt über ein Kundenbindungsprogramm, bei dem Kunden Prämiengut-schriften erhalten, die als „P-Treuepunkte“ bekannt sind und Kunden dazu berechtigen, Papierprodukte mit einem Preisnachlass bei dem Konzern zu erwerben. Der beizulegende Zeitwert der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung aus dem ursprünglichen Verkauf wird zwischen den P-Treuepunkten und den anderen Bestandteilen des Geschäftsvorfalls aufgeteilt. Der den P-Treuepunkten zugeordnete Betrag wird zum beizulegenden Zeitwert des Rechts geschätzt, Papierprodukte mit einem Preisnachlass zu erwerben. Der beizule-gende Zeitwert des Rechts, vergünstigte Papierprodukte zu erwerben, wird auf Grundlage der Höhe des Preisnachlasses unter Berücksichtigung der erwarteten Nichteinlösequote geschätzt. Der den P-Treuepunkten zugeordnete Betrag wird zunächst abgegrenzt und erst dann als Umsatzerlöse erfasst, sobald die P-Treuepunkte eingelöst werden und der Konzern seine Verpfl ichtungen zur Lieferung der vergünstigten Papierprodukte erfüllt hat. Die Höhe der unter diesen Umständen erfassten Umsatzerlöse basiert auf der Anzahl der P-Treue-punkte, die gegen vergünstigte Papierprodukte eingelöst wurden, in Relation zur Gesamt-zahl der erwarteten einzulösenden P-Treuepunkte. Der im passivischen Abgrenzungsposten erfasste abgegrenzte Umsatz wird auch dann zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst, sobald es nicht mehr als wahrscheinlich gilt, dass die entsprechenden P-Treuepunkte eingelöst werden.

(iii) Erbringen von Dienstleistungen

IAS 18.20, 35(a) Die Umsatzerlöse aus dem Erbringen von Dienstleistungen werden im Verhältnis zum Fertigstellungsgrad des Geschäfts am Abschlussstichtag im Gewinn oder Verlust erfasst. Der Fertigstellungsgrad wird anhand der Begutachtung der erbrachten Arbeitsleistungen beurteilt.

Der Konzern ist mit der Bewirtschaftung von Waldressourcen sowie der Erbringung von damit verbundenen Dienstleistungen beschäftigt. Wenn die Dienstleistungen im Rahmen einer einzigen Vereinbarung in verschiedenen Berichtsperioden erbracht werden, wird das Entgelt zwischen den Dienstleistungen auf Grundlage der relativen beizulegenden Zeitwerte aufgeteilt.

(iv) Fertigungsaufträge

IAS 11.22, 32, Auftragserlöse beinhalten den ursprünglich im Vertrag vereinbarten Betrag zuzüglich aller39(b)–(c) Zahlungen für Abweichungen im Gesamtwerk, Ansprüche und Anreize, sofern es wahr-

scheinlich ist, dass sie zu Erlösen führen und verlässlich bewertet werden können. Ist das Ergebnis eines Fer tigungsauftrags verlässlich zu schätzen, werden die Auftragserlöse im Verhältnis zum Fer tigstellungsgrad des Auftrags im Gewinn oder Verlust erfasst. Der Fertigstellungsgrad wird anhand der Begutachtung der erbrachten Arbeitsleistungen beur-teilt. Sofern das Ergebnis eines Fertigungsauftrags nicht verlässlich geschätzt werden kann, werden die Auftrags erlöse nur in Höhe der angefallenen Auftragskosten erfasst, die wahr-scheinlich einbringbar sind.

IAS 11.36 Auftragskosten werden erfasst, wenn sie anfallen, es sei denn, sie schaffen einen Vermö-genswert, der mit einer künftigen Auftragserfüllung verbunden ist. Ein erwarteter Verlust eines Auftrags wird sofort im Gewinn oder Verlust erfasst.

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Erläuterungen

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Anhang zum Konzernabschluss

(v) Provisionen

IAS 18.8 Wenn der Konzern bei einer Transaktion eher in der Eigenschaft als Agent denn als Prinzipal handelt, sind die erfassten Umsatzerlöse der Nettobetrag der vom Konzern verdienten Provision.

(vi) Mieterträge

IAS 17.50 Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden als Umsatzerlöse linear über die Laufzeit des Mietverhältnisses erfasst. Gewährte Mietanreize werden als Bestand-teil der Gesamtmieterträge über die Laufzeit des Mietverhältnisses erfasst. Mieterträge aus sonstigen Immobilien werden als sonstige Erträge ausgewiesen.

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Erläuterungen

1 IAS 20.24 Ein Unternehmen kann Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte auch bei der Feststellung des Buchwerts des Vermögenswertes absetzen.

Eine Zuwendung der öffentlichen Hand kann als ein nicht monetärer Vermögenswert über-tragen werden. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (4.3.50 und 5.7.70) diskutiert.

2 SIC-27.10(b) Ein Unternehmen gibt die Bilanzierungsmethode an, die auf die erhaltenen Entgelte aus einer Vereinbarung in der rechtlichen Form eines Leasingverhältnisses angewandt wurde, auf die die Rechnungslegung für Leasingverhältnisse nicht angewendet wird, da die Vereinbarung nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt kein Leasingverhältnis einschließt.

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Anhang zum Konzernabschluss

3. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)

IAS 20.39 (n) Zuwendungen der öffentlichen Hand

Eine bedingungslose Zuwendung der öffentlichen Hand, die sich auf einen biologischen Vermögenswert bezieht, wird als sonstiger Ertrag im Gewinn oder Verlust erfasst, sobald ein Anspruch auf die Zuwendung entsteht. Sonstige Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zunächst als passivische Abgrenzungsposten zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass sie gewährt werden und der Konzern die mit der Zuwendung verbundenen Bedingungen erfüllen wird. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, werden diese sonstigen Zuwendungen der öffentlichen Hand planmäßig über den Zeitraum der Nutzungsdauer des Vermögenswertes als sonstige Erträge im Gewinn oder Verlust erfasst.1

Zuwendungen, die den Konzern für angefallene Aufwendungen kompensieren, werden planmäßig in den Zeiträumen, in denen die Ausgaben erfasst werden, als sonstige Erträge im Gewinn oder Verlust erfasst.

(o) Leasingverhältnisse2

(i) Leasinggegenstände

Vermögenswerte, die von dem Konzern im Rahmen eines Leasingverhältnisses gehalten werden, bei dem dem Konzern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risi-ken und Chancen übertragen werden, werden als Finanzierungsleasing eingestuft. Beim erstmaligen Ansatz wird der Leasinggegenstand in Höhe des niedrigeren Wertes aus seinem beizulegenden Zeitwert und dem Barwert der Mindestleasingzahlungen bewertet. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Vermögenswert in Übereinstimmung mit der für diesen Vermögenswert anzuwendenden Rechnungslegungsmethode bilanziert.

Vermögenswerte aus anderen Leasingverhältnissen werden als Operating-Leasingverhält-nisse eingestuft und nicht in der Bilanz des Konzerns erfasst.

(ii) Leasingzahlungen

IAS 17.33, Geleistete Zahlungen im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen werden linear überSIC-15.3 die Laufzeit des Leasingverhältnisses im Gewinn oder Verlust erfasst. Erhaltene Leasing-

anreize werden als Bestandteil des Gesamtleasingaufwands über die Laufzeit des Leasing-verhältnisses erfasst.

IAS 17.25 Geleistete Mindestleasingzahlungen im Rahmen von Finanzierungs-Leasingverhältnissen werden in den Finanzierungsaufwand und den Tilgungsanteil der Restschuld aufgeteilt. Der Finanzierungsaufwand wird so über die Laufzeit des Leasingverhältnisses verteilt, dass über die Perioden ein konstanter Zinssatz auf die verbliebene Schuld entsteht.

IFRIC 4.6 (iii) Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält

IFRIC 4.10 Bei Abschluss einer Vereinbarung stellt der Konzern fest, ob eine solche Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält. Dies ist der Fall, wenn die beiden folgenden Kriterien erfüllt sind:

• Die Erfüllung der Vereinbarung hängt von der Nutzung eines bestimmten Vermögens-wertes oder bestimmter Vermögenswerte ab.

• Die Vereinbarung beinhaltet ein Recht auf Nutzung des Vermögenswerts/der Vermögens-werte.

IFRIC 4.12–15 Bei Abschluss oder Neubeurteilung der Vereinbarung trennt der Konzern die von einer solchen Vereinbarung geforderten Zahlungen und andere Entgelte in diejenigen für das Leasingverhältnis und diejenigen für andere Posten auf der Grundlage ihrer relativen bei-zulegenden Zeitwerte. Wenn der Konzern bei einem Finanzierungsleasing zu dem Ergebnis kommt, dass es undurchführbar ist, die Zahlungen verlässlich zu trennen, werden ein Ver-mögenswert und eine Schuld zu einem dem beilzulegenden Zeitwert des zugrunde liegen-

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Anhang zum Konzernabschluss

den Vermögenswertes entsprechenden Betrag erfasst. Die Schuld wird anschließend unter Anwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes des Konzerns reduziert, wenn Zahlungen erfolgt sind und die auf die Schuld angerechneten Finanzierungskosten erfasst wurden.

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Erläuterungen

1 IAS 1.35 Gewinne und Verluste aus einer Gruppe von ähnlichen Geschäftsvorfällen werden saldiert berichtet – zum Beispiel Fremdwährungsgewinne und -verluste oder Gewinne und Verluste, die aus Finanzinstrumenten entstehen, die zu Handelszwecken gehalten werden. Solche Gewinne und Verluste sind jedoch, sofern sie wesentlich sind, gesondert auszuweisen.

2 Ein Unternehmen kann Fremdwährungsgewinne und -verluste im Zusammenhang mit finan-ziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die aus betrieblichen Tätigkeiten (zum Bei spiel Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Waren) entstehen, als Teil der Erträge und Aufwendungen vor Finanzierungsaufwendungen darstellen und Fremdwährungsgewinne und -verluste, die im Zusammenhang mit Finanzierungstätigkeiten anfallen, als Teil der Finanz-erträge und Finanzierungsaufwendungen. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (7.6.730.10–20) diskutiert.

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Anhang zum Konzernabschluss

3. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)

IFRS 7.20, 24 (p) Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen

Finanzerträge umfassen Zinserträge auf investierte Mittel (einschließlich zur Veräußerung verfügbarer fi nanzieller Vermögenswerte), Dividendenerträge, Gewinne aus dem Verkauf von zur Veräußerung verfügbaren fi nanziellen Vermögenswerten, Gewinne aus der Zeitwert-bewertung von fi nanziellen Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeit-wert bewertet werden, Gewinne aus der Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert eines jeden vorher existierenden Anteils an einem bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbenen Unternehmen, Gewinne aus Sicherungsinstrumenten, die im Gewinn oder Verlust erfasst werden, und Umgliederungen von Nettogewinnen, die zuvor im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. Zinserträge werden nach der Effektivzinsmethode im Gewinn oder Verlust erfasst, sobald sie anfallen. Dividendenerträge werden im Gewinn oder Verlust zu dem Zeitpunkt erfasst, an dem der Rechtsanspruch des Konzerns auf Zahlung entsteht, was im Fall von börsennotierten Wertpapieren in der Regel das Ex-Dividenden-Datum ist.

Finanzierungsaufwendungen umfassen

• Zinsaufwendungen für Fremdkapitalaufnahmen• Aufzinsung von Rückstellungen und abzugrenzender Gegenleistung• Verluste aus der Veräußerung von zur Veräußerung verfügbaren fi nanziellen Vermögens-

werten• Dividenden auf Vorzugsaktien, die als Verbindlichkeiten eingestuft werden• Verluste aus der Zeitwertbewertung von fi nanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirk-

sam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, und von bedingten Gegenleistungen• erfasste Wertminderungsaufwendungen für fi nanzielle Vermögenswerte (mit Ausnahme

von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen), • Verluste aus Sicherungsinstrumenten, die im Gewinn oder Verlust erfasst werden und • Umgliederungen von Nettoverlusten, die zuvor im sonstigen Ergebnis erfasst wurden.

IAS 23.8 Fremdkapitalkosten, die nicht direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifi zierten Vermögenswertes zugeordnet werden können, werden nach der Effektivzins-methode im Gewinn oder Verlust erfasst.

Fremdwährungsgewinne und -verluste aus fi nanziellen Vermögenswerten und fi nanziellen Verbindlichkeiten werden entweder als Finanzerträge oder als Finanzierungsaufwendungen saldiert ausgewiesen – je nachdem, ob sich die Fremdwährungsbewegungen in einer Nettogewinn- oder Nettoverlustposition befi nden.1, 2

(q) Steuern

IAS 12.58 Der Steueraufwand umfasst tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche Steuern und latente Steuern werden im Gewinn oder Verlust erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem Unternehmenszusammenschluss oder mit einem direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfassten Posten verbunden sind.

(i) Tatsächliche Steuern

IAS 12.46 Tatsächliche Steuern sind die erwartete Steuerschuld oder Steuerforderung auf das für das Geschäftsjahr zu versteuernde Einkommen oder den steuerlichen Verlust, und zwar auf der Grundlage von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie alle Anpassungen der Steuerschuld hinsichtlich früherer Jahre. Tatsächliche Steuer-schulden beinhalten auch alle Steuerschulden, die als Folge der Festsetzung von Dividenden entstehen.

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Anhang zum Konzernabschluss

(ii) Latente Steuern

IAS 12.22(c), 39 Latente Steuern werden im Hinblick auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden für Konzernrechnungslegungszwecke und den verwen-deten Beträgen für steuerliche Zwecke erfasst. Latente Steuern werden nicht erfasst für:

• temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten oder Schulden bei einem Geschäftsvorfall, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammen-schluss handelt und der weder das bilanzielle Ergebnis vor Steuern noch das zu versteu-ernde Ergebnis beeinfl usst

• temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und gemeinschaftlich geführten Unternehmen, sofern der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Aufl ösung der temporären Differenzen zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sie sich in absehbarer Zeit nicht aufl ösen werden und

• zu versteuernde temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwertes.

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Erläuterungen

1 Es ist nicht eindeutig, ob ein Geschäft, das durch Ausschüttung an Eigentümer veräußert werden wird, vor seiner Veräußerung als ein aufgegebener Geschäftsbereich eingestuft werden könnte. Obwohl IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche geändert wurde, um die Anforderungen im Hinblick auf langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden, auf solche Posten auszuweiten, die zur Ausschüttung an Eigentümer gehalten werden, reicht der Querverweis in den Änderungen nicht bis zu aufgegebenen Geschäfts-bereichen. Obwohl die Definition für einen aufgegebenen Geschäftsbereich nicht ausdrücklich erweitert wurde, ist jedoch nach unserer Auffassung die Einstufung langfristiger Vermögens-werte oder Veräußerungsgruppen, die zur Ausschüttung an Eigentümer gehalten werden, als aufgegebener Geschäftsbereich angemessen, wenn die übrigen Kriterien des IFRS 5 erfüllt werden. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (5.4.130.40) diskutiert.

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3. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)

(q) Steuern (Fortsetzung)

(ii)Latente Steuern (Fortsetzung)

IAS 12.51, 51C Die Bewertung latenter Steuern spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Erwartung des Konzerns im Hinblick auf die Art und Weise der Realisierung der Buch-werte seiner Vermögenswerte bzw. der Erfüllung seiner Schulden zum Abschlussstichtag ergeben. Für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wurde die Vermutung, dass der Buchwert der als Finanzinvestition gehal-tenen Immobilien durch ihre Veräußerung realisiert wird, nicht widerlegt.

Latente Steuern werden anhand der Steuersätze bewertet, die erwartungsgemäß auf tempo räre Differenzen angewendet werden, sobald sie sich aufl ösen, und zwar unter Ver-wendung von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gültig oder angekündigt sind.

IAS 12.71, 74 Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden saldiert, wenn es ein einklag-bares Recht gibt, die tatsächlichen Steuerschulden und tatsächlichen Steuererstattungsan-sprüche zu saldieren und sie sich auf Steuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde für dasselbe Steuersubjekt oder für unterschiedliche Steuersubjekte erhoben werden, die jedoch beabsichtigen, den Ausgleich der tatsächlichen Steuerschulden und Erstattungs-ansprüche auf Nettobasis herbeizuführen, oder deren Steueransprüche und Steuerschulden gleichzeitig realisiert werden.

IAS 12.56 Ein latenter Steueranspruch wird für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass künftige zu versteuernde Ergebnisse zur Verfü-gung stehen werden, für die sie genutzt werden können. Latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene Steuervorteil realisiert werden wird.

(iii) Steuerrisiken

Bei der Feststellung der Höhe von tatsächlichen und latenten Steuern berücksichtigt der Konzern die Auswirkungen von ungewissen Steuerpositionen und ob zusätzliche Steuern und Zinsen fällig sein können. Diese Beurteilung erfolgt auf der Basis von Schätzungen und Annahmen und kann eine Reihe von Ermessensentscheidungen über künftige Ereignisse enthalten. Es können neue Informationen zur Verfügung stehen, die den Konzern dazu ver-anlassen, seine Ermessensentscheidung bezüglich der Angemessenheit der bestehenden Steuerschulden zu ändern; solche Änderungen an den Steuerschulden werden Auswirkun-gen auf den Steueraufwand in der Periode haben, in der eine solche Feststellung getroffen wird.

(s) Zur Veräußerung gehaltene oder zur Ausschüttung gehaltene Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche1

(i) Zur Veräußerung gehaltene oder zur Ausschüttung gehaltene Vermögenswerte

IFRS 5.15, 15A, Langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen, die Vermögenswerte und 19 Schulden umfassen, werden als zur Veräußerung gehalten oder zur Ausschüttung gehalten

eingestuft, wenn es höchstwahrscheinlich ist, dass sie überwiegend durch Veräußerung oder Ausschüttung und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert werden.

Unmittelbar vor der Einstufung als zur Veräußerung gehalten oder zur Ausschüttung gehal-ten werden die Vermögenswerte oder Bestandteile einer Veräußerungsgruppe gemäß den sonstigen Rechnungslegungsmethoden des Konzerns neu bewertet. Danach werden im Allgemeinen die Vermögenswerte oder die Veräußerungsgruppe zum niedrigeren Wert aus ihrem Buchwert und beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. Ein etwaiger Wertminderungsaufwand einer Veräußerungsgruppe wird zunächst dem Geschäfts- oder Firmenwert und dann den verbleibenden Vermögenswerten und Schulden

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auf anteiliger Basis zugeordnet – mit der Ausnahme, dass den Vorräten, fi nanziellen Ver-mögenswerten, latenten Steueransprüchen, Vermögenswerten im Zusammenhang mit Leistungen an Arbeitnehmer, als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien oder biologischen Vermögenswerten, die weiterhin gemäß der sonstigen Rechnungslegungsmethoden des Konzerns bewertet werden, kein Verlust zugeordnet wird. Wertminderungsaufwendungen bei der erstmaligen Einstufung als zur Veräußerung gehalten oder zur Ausschüttung gehal-ten und spätere Gewinne und Verluste bei Neubewertung werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Gewinne werden nur bis zur Höhe eines etwaigen kumulierten Wertminderungs-aufwands erfasst.

IFRS 5.25, Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden nicht mehr planmäßig abgeschrie-IAS 28.13(a) ben und jedes nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungsunternehmen wird nicht

mehr nach der Equity-Methode bilanziert, solange sie als zur Veräußerung gehalten oder zur Ausschüttung gehalten eingestuft sind.

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Erläuterungen

1 IAS 8.30 Wenn ein Unternehmen einen neuen Standard oder eine neue Interpretation nicht angewandt hat, der/die herausgegeben wurde, aber noch nicht in Kraft getreten ist, so gibt das Unter-nehmen diese Tatsache und bekannte bzw. einigermaßen zuverlässig einschätzbare Informa-tionen an, die zur Beurteilung der möglichen Auswirkungen einer Anwendung des neuen Standards bzw. der neuen Interpretation auf den Abschluss des Unternehmens in der Periode der erstmaligen Anwendung relevant sind.

IAS 1.31 Wenn neue Standards, Änderungen zu Standards und Interpretationen keine oder keine wesent liche Auswirkung auf den Konzernabschluss haben werden, ist es nicht notwendig, sie aufzuführen, da eine solche Angabe nicht wesentlich wäre.

2 IAS 8.30 Die in diesem Muster-Konzernabschluss gemachten Ausführungen basieren auf einem Stand vom 1. Oktober 2012 und spiegeln die IFRS wider, wie sie vom IASB herausgegeben wurden (IASB-IFRS). Die Anhangangabe ist daher erstens zu aktualisieren und zweitens, sofern es sich um einen Konzernabschluss nach von der EU übernommenen IFRS handelt (EU-IFRS), hinsichtlich der Übernahme in EU-Recht zu würdigen. Aktuelle Informationen zur Übernahme in EU-Recht finden Sie unter www.efrag.org (Endorsement Status Report).

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Anhang zum Konzernabschluss

3. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)

(s) Zur Veräußerung gehaltene oder zur Ausschüttung gehaltene Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche (Fortsetzung)

(ii) Aufgegebene Geschäftsbereiche

IFRS 5.32, 34 Ein aufgegebener Geschäftsbereich ist ein Bestandteil des Konzerngeschäfts, dessen Geschäftsbereich und Cashfl ows vom restlichen Konzern klar abgegrenzt werden können und der:

• einen gesonderten, wesentlichen Geschäftszweig oder geografi schen Geschäftsbereich darstellt

• Teil eines einzelnen, abgestimmten Plans zur Veräußerung eines gesonderten wesent-lichen Geschäftszweigs oder geografi schen Geschäftsbereichs ist oder

• ein Tochterunternehmen darstellt, das ausschließlich mit der Absicht einer Weiter-veräußerung erworben wurde.

Eine Einstufung als ein aufgegebener Geschäftsbereich geschieht bei Veräußerung oder sobald der Geschäftsbereich die Kriterien für eine Einstufung als zur Veräußerung gehalten erfüllt, wenn dies früher der Fall ist.

Wenn ein Geschäftsbereich als aufgegebener Geschäftsbereich eingestuft wird, wird die Vergleichsgesamtergebnisrechnung so angepasst, als ob der Geschäftsbereich von Beginn des Vergleichsjahres an aufgegeben worden wäre.

(t) Segmentberichterstattung

IFRS 8.25 Segmentergebnisse, die dem Vorstand (der verantwortlichen Unternehmensinstanz) des Konzerns übermittelt werden, enthalten Posten, die einem Segment direkt zurechenbar sind sowie solche, bei denen eine Allokation auf vernünftiger Basis erfolgen kann. Nicht zuge-ordnete Posten umfassen hauptsächlich Vermögenswerte des Unternehmens (in erster Linie den Hauptsitz des Unternehmens), Aufwendungen der Hauptverwaltung sowie Steueransprüche und Steuerschulden.

IAS 8.30–31 4. Neue Standards und Interpretationen, die noch nicht angewendet wurden1, 2

Eine Reihe von neuen Standards, Änderungen zu Standards und Interpretationen sind erst-mals in der ersten Berichtsperiode eines nach dem 1. Januar 2012 beginnenden Geschäfts-jahres anzuwenden und wurden bei der Erstellung dieses Konzernabschlusses nicht ange wendet. Diejenigen, die für den Konzern relevant sein können, werden nach stehend dargelegt. Der Konzern beabsichtigt keine frühzeitige Anwendung dieser Standards.

(a) IFRS 9 Finanzinstrumente (2010), IFRS 9 Finanzinstrumente (2009)

IFRS 9 (2009) führt neue Anforderungen für die Einstufung und Bewertung von fi nanziellen Vermögenswerten ein. Nach IFRS 9 (2009) werden fi nanzielle Vermögenswerte auf Grund-lage des Geschäftsmodells, in dessen Rahmen sie gehalten werden, und der Eigenschaften ihrer vertraglichen Cashfl ows eingestuft und bewertet. IFRS 9 (2010) führt Ergänzungen in Bezug auf fi nanzielle Verbindlichkeiten ein. Derzeit läuft ein Projekt des IASB zur Durchfüh-rung begrenzter Änderungen hinsichtlich der Einstufungs- und Bewertungsanforderungen des IFRS 9 und hinsichtlich der Einführung neuer Anforderungen in Bezug auf die Wertmin-derung fi nanzieller Vermögenswerte und die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen.

Die IFRS 9 (2010 und 2009) sind erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2015 oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden, wobei eine frühzeitige Anwendung zulässig ist. Es wird erwartet, dass die Anwendung des IFRS 9 Auswirkungen auf die fi nanziellen Vermögenswerte, nicht jedoch auf die fi nanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns haben wird.

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Anhang zum Konzernabschluss

IAS 8.30–31 4. Neue Standards und Interpretationen, die noch nicht angewendet wurden (Fortsetzung)

(b) IFRS 10 Konzernabschlüsse, IFRS 11 Gemeinschaftliche Vereinbarungen, IFRS 12 Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen (2011)

IFRS 10 führt ein einheitliches Beherrschungsmodell zur Ermittlung ein, ob ein Beteiligungs-unternehmen konsolidiert werden sollte. Demzufolge muss der Konzern möglicherweise seine Konsolidierungsentscheidung hinsichtlich seiner Beteiligungsunternehmen ändern, was zu Änderungen der derzeitigen Bilanzierung dieser Beteiligungsunternehmen führen kann (siehe Anhangangabe 3(a)(iii)).

Nach IFRS 11 ist die Struktur der gemeinschaftlichen Vereinbarung, obwohl sie noch immer eine wichtige Entscheidungshilfe darstellt, nicht mehr der Hauptfaktor für die Ermittlung der Art der gemeinschaftlichen Vereinbarung und somit für die daraus folgende Bilanzierung.

• Der Anteil des Konzerns an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit, die eine Vereinbarung darstellt, bei der die Parteien Rechte an den Vermögenswerten besitzen und Verpfl ichtun-gen für die Schulden haben, wird auf der Grundlage des Anteils des Konzerns an diesen Vermögenswerten und Schulden bilanziert.

• Der Anteil des Konzerns an einem Gemeinschaftsunternehmen, das eine Vereinbarung darstellt, bei der die Parteien Rechte am Nettovermögen besitzen, wird nach der Equity-Methode bilanziert.

Der Konzern muss möglicherweise seine gemeinschaftlichen Vereinbarungen neu klassi-fi zieren, was zu Änderungen der derzeitigen Bilanzierung dieser Anteile führen kann (siehe Anhangangaben 3(a)(v) und (vi)).

IFRS 12 vereinigt alle Angabepfl ichten für Anteile eines Unternehmens an Tochterunter-nehmen, gemeinschaftlichen Vereinbarungen, assoziierten Unternehmen und nicht konso-lidierten strukturierten Unternehmen in einem einzigen Standard. Der Konzern beurteilt derzeit die Angabepfl ichten für Anteile an Tochterunternehmen, gemeinschaftlichen Ver-einbarungen, assoziierten Unternehmen und nicht konsolidierten strukturierten Unter-nehmen im Vergleich zu den bestehenden Angaben. IFRS 12 erfordert die Angabe von Informationen über die Art, Risiken und fi nanziellen Auswirkungen dieser Anteile.

Diese Standards sind erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2013 oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden, wobei eine frühzeitige Anwendung zulässig ist.

(c) IFRS 13 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (2011)

IFRS 13 bietet eine einzige Quelle von Ausführungen, wie der beizulegende Zeitwert bewer-tet wird, und ersetzt die Ausführungen zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, die derzeit über die gesamten IFRS verteilt sind. Mit einigen wenigen Ausnahmen wird IFRS 13 angewendet, wenn Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert oder Angaben von anderen IFRS erfordert oder zugelassen werden. Der Konzern überprüft derzeit seine Methoden bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte (siehe Anhangangabe 5). IFRS 13 ist erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2013 oder danach beginnenden Geschäfts-jahres anzuwenden, wobei eine frühzeitige Anwendung zulässig ist.

(d) IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer (2011)

IAS 19 (2011) ändert die Defi nition für kurzfristig fällige und andere langfristig fällige Leis-tungen an Arbeitnehmer, um den Unterschied zwischen den beiden zu verdeutlichen. Es wird nicht erwartet, dass die Abschaffung der Wahlmöglichkeit hinsichtlich der Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten bei leistungsorientierten Plänen Auswirkungen auf den Konzern hat. Der Konzern hat jedoch möglicherweise die Auswirkungen der Änderung der Bewertungsgrundsätze für den erwarteten Ertrag aus Planvermögen zu beurteilen. IAS 19 (2011) ist erstmals in der ersten Berichtsperiode eines

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Erläuterungen

1 Zukünftige Anforderungen

Der vom IASB im Mai 2011 herausgegebene IFRS 13 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert ersetzt die in verschiedenen Standards bestehenden Ausführungen zur Bewer-tung zum beizulegenden Zeitwert durch eine einzige Definition des beizulegenden Zeit-wertes, ein Rahmenkonzept und Anhangangaben.

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Anhang zum Konzernabschluss

am 1. Januar 2013 oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden, wobei eine frühzeitige Anwendung zulässig ist.

5. Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte1

Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben des Konzerns verlangen die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte für fi nanzielle und nicht fi nanzielle Vermögens-werte und Verbindlichkeiten. Die beizulegenden Zeitwerte wurden für Bewertungs- und/oder Angabezwecke auf Grundlage der nachstehenden Methoden ermittelt. Gegebenen-falls werden weitere Informationen über die bei der Ermittlung der beizulegenden Zeit-werte getroffenen Annahmen in den auf diesen Vermögenswert oder diese Verbindlichkeit bezogenen Anhangangaben angegeben.

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Erläuterungen

1 IAS 40.32, 75(e)

Einem Unternehmen wird empfohlen, aber nicht vorgeschrieben, den beizulegenden Zeitwert anhand einer Bewertung durch einen unabhängigen Gutachter zu ermitteln, der eine entspre-chende berufliche Qualifikation hat und der aktuelle Erfahrungen mit der Lage und der Art der zu bewertenden als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien hat. Ein Unternehmen gibt das Ausmaß an, in dem der beizulegende Zeitwert auf der Grundlage einer Bewertung durch einen geeigneten unabhängigen Gutachter basiert. Hat eine solche Bewertung nicht stattgefunden, wird diese Tatsache angegeben.

IAS 40.77 Wird die Bewertung einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie für die Abschlüsse erheb lich angepasst, erstellt das Unternehmen eine Überleitungsrechnung zwischen der ursprünglichen Bewertung und der in den Abschlüssen enthaltenen angepassten Bewertung, in der der Gesamtbetrag aller erfassten zurückaddierten Leasingverpflichtungen und alle anderen wesentlichen Berichtigungen gesondert dargestellt sind.

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Anhang zum Konzernabschluss

5. Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte (Fortsetzung)

(a) Sachanlagen

Der beizulegende Zeitwert von Sachanlagen, der infolge eines Unternehmenszusammen-schlusses erfasst wird, ist der geschätzte Betrag, zu dem Immobilien zum Erwerbszeitpunkt zwischen einem vertragswilligen Käufer und einem vertragswilligen Verkäufer, die vonein-ander unabhängig sind, nach ordnungsgemäßer Vermarktung, bei der jede der Parteien sachverständig gehandelt hat, unter marktüblichen Bedingungen getauscht werden könn-ten. Der beizulegende Zeitwert von technischen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstat-tung, Einbauten und Zubehör basiert auf der Marktmethode und Anschaffungskosten-methode unter Verwendung notierter Marktpreise für ähnliche Gegenstände, wenn diese verfügbar sind, und gegebenenfalls fortgeführter Wiederbeschaffungskosten. Fortgeführte Wiederbeschaffungskosten spiegeln Anpassungen für eine physische Verschlechterung sowie funktionale Überholung und wirtschaftliche Veralterung wider.

(b) Immaterielle Vermögenswerte

Der beizulegende Zeitwert von Patenten und Warenzeichen, die bei einem Unternehmens-zusammenschluss erworben wurden, basiert auf den abgezinsten geschätzten Zahlungen von Nutzungsentgelten, die voraussichtlich dadurch eingespart werden, dass sich die Patente oder Warenzeichen im eigenen Besitz befi nden. Der beizulegende Zeitwert von Kundenbeziehungen, die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurden, wird nach der Residualwertmethode („multi-period excess earnings method“) ermittelt, wobei der betreffende Vermögenswert nach Abzug von angemessenen Erträgen aus allen anderen Vermögenswerten, die zur Erzeugung der zugehörigen Cashfl ows beitragen, bewertet wird.

Der beizulegende Zeitwert von sonstigen immateriellen Vermögenswerten basiert auf den abgezinsten Cashfl ows, die voraussichtlich aus der Verwendung und dem letztendlichen Verkauf der Vermögenswerte erzielt werden.

IAS 41.47 (c) Biologische Vermögenswerte

Der beizulegende Zeitwert von mehr als 25 Jahre altem stehendem Holz – das übliche Alter für marktfähiges Holz – basiert auf dem Marktpreis der geschätzten haubaren Holzmengen abzüglich der Einschlag- und Transportkosten. Der beizulegende Zeitwert von jüngerem stehendem Holz basiert auf dem Barwert der erwarteten Netto-Cashfl ows, die die Pfl an-zung bei Erreichen des Haubarkeitsalters auf dem relevantesten Markt erzeugt. Der beizu-legende Zeitwert berücksichtigt auch die mögliche zusätzliche biologische Transformation und die mit dem Vermögenswert verbundenen Risiken. Der beizulegende Zeitwert von zur Veräußerung gehaltenem Viehbestand basiert auf dem Marktpreis eines hinsichtlich Alter, Gewicht, Rasse und Erbgut vergleichbaren Viehbestands.

IAS 40.75(d)–(e) (d) Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Ein externer, unabhängiger Gutachter mit einschlägiger berufl icher Qualifi kation und aktuel-ler Erfahrung mit der Lage und der Art der zu bewertenden Immobilien bewertet das als Finanzinvestition gehaltene Immobilienportfolio des Konzerns alle sechs Monate.1 Die beizulegenden Zeitwerte basieren auf Marktwerten, die dem geschätzten Betrag, zu dem eine Immobilie am Tag der Bewertung zwischen einem vertragswilligen Käufer und einem vertragswilligen Verkäufer, die voneinander unabhängig sind, nach ordnungsgemäßer Ver-marktung, bei der jede der Parteien sachverständig gehandelt hat, unter marktüblichen Bedingungen getauscht werden könnte.

Liegen aktuelle Preise eines aktiven Markts nicht vor, werden die Wertgutachten durch Betrachtung des geschätzten Mietwerts der Immobilie erstellt. Eine Marktrendite wird dem geschätzten Mietwert zugrunde gelegt, um zur Bruttobewertung der Immobilie zu gelan-gen. Wenn sich die tatsächlichen Mieten wesentlich von dem geschätzten Mietwert unter-scheiden, werden entsprechende Anpassungen vorgenommen, um die tatsächliche Mieten abzubilden.

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Erläuterungen

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Anhang zum Konzernabschluss

In den Bewertungen spiegelt sich gegebenenfalls eine Vielzahl von Merkmalen, etwa

• die Art von Mietern, die die Immobilie tatsächlich nutzen oder verantwortlich für die Erfüllung der Mietverpfl ichtungen sind oder die die Immobilie wahrscheinlich nach Vermietung leerstehender Unterkünfte nutzen

• die Aufteilung der Instandhaltungs- und Versicherungspfl ichten zwischen dem Konzern und dem Mieter

• die wirtschaftliche Restnutzungsdauer der Immobilie.

Wenn Neufestsetzungen der Miete oder Verlängerungen des Mietvertrags mit voraussicht-lichen Mieterhöhungen bevorstehen, wird angenommen, dass alle Dokumente und gege-benenfalls Widersprüche, rechtskräftig und innerhalb der angemessenen Frist zugestellt wurden.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, die noch erstellt werden, werden bewertet, indem zunächst der beizulegende Zeitwert der fertiggestellten Immobilien geschätzt wird. Von diesem geschätzten Betrag werden die geschätzten Kosten für das Abschließen der Erstellung, die Finanzierungsaufwendungen und eine angemessene Gewinnmarge abge-zogen.

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Erläuterungen

1 IFRS 7.27 Ein Unternehmen gibt für jede Klasse von Finanzinstrumenten an, nach welchen Methoden und – wenn Bewertungstechniken verwendet werden – unter welchen erheblichen Annahmen die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen Klassen von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten ermittelt wurden. Wurde die Bewertungstechnik geändert, gibt das Unternehmen die Änderung und die Gründe für die Änderung an.

2 IFRS 7.29(a) Für Finanzinstrumente wie kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wird keine Angabe über den beizulegenden Zeitwert verlangt, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.

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Anhang zum Konzernabschluss

5. Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte (Fortsetzung)

(e) Vorräte

IAS 1.125 Der beizulegende Zeitwert von Vorräten, die im Rahmen eines Unternehmenszusammen-schlusses erworben wurden, wird auf Grundlage des geschätzten Verkaufspreises im normalen Geschäftsgang ermittelt, abzüglich der geschätzten Fertigstellungs- und Verkaufs-kosten sowie angemessener Gewinnmargen, die auf den erforderlichen Bemühungen zur Fertigstellung und Veräußerung der Vorräte basieren.

IFRS 7.27 (f) Dividendenpapiere und Schuldverschreibungen1

Die beizulegenden Zeitwerte von Investitionen in Dividendenpapiere und Schuldverschrei-bungen werden im Hinblick auf ihren notierten Schlusskurs am Bewertungsstichtag oder, falls sie nicht notiert sind, nach einer Bewertungstechnik ermittelt. Zu den eingesetzten Bewertungstechniken gehören die Analyse von Marktmultiplikatoren und abgezinsten Cashfl ows unter Verwendung von erwarteten künftigen Cashfl ows und eines marktbezoge-nen Abzinsungssatzes. Nach dem erstmaligen Ansatz werden die beizulegenden Zeitwerte von bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen nur für Angabezwecke ermittelt.

IFRS 7.27 (g) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen1, 2

Die beizulegenden Zeitwerte von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sons-tigen Forderungen, mit Ausnahme von unfertigen Fertigungsaufträgen, werden zum Bar-wert künftiger Cashfl ows, abgezinst zum Marktzinssatz am Bewertungsstichtag, ermittelt. Kurzfristige Forderungen ohne vereinbarten Zinssatz werden zum ursprünglichen Rech-nungsbetrag bewertet, wenn die Auswirkungen einer Abzinsung unwesentlich sind. Der beizulegende Zeitwert wird beim erstmaligen Ansatz ermittelt und für Angabezwecke an jedem Abschlussstichtag.

IFRS 7.27 (h) Devisentermingeschäfte und Zinsswaps1

Die beizulegenden Zeitwerte von Devisentermingeschäften und Zinsswaps basieren auf Preisnotierungen von Brokern. Diese Preisnotierungen werden durch eine Abzinsung der geschätzten künftigen Cashfl ows auf Basis der Laufzeiten und Fälligkeit jedes Kontrakts und unter Verwendung von Marktzinssätzen für ein vergleichbares Finanzinstrument am Bewer-tungsstichtag auf Angemessenheit überprüft. Die beizulegenden Zeitwerte spiegeln das Ausfallrisiko des Finanzinstruments wider und enthalten Anpassungen, um gegebenenfalls das Ausfallrisiko des Konzernunternehmens und der Vertragspartei zu berücksichtigen.

IFRS 7.27 (i) Sonstige nicht derivative fi nanzielle Verbindlichkeiten1, 2

Sonstige nicht derivative fi nanzielle Verbindlichkeiten werden zum beizulegenden Zeitpunkt beim erstmaligen Ansatz für Angabezwecke an jedem Abschlussstichtag bewertet. Der beizulegende Zeitwert wird auf Grundlage des Barwerts von künftigen Zins- und Tilgungs-cashfl ows berechnet, abgezinst zum Marktzinssatz am Bewertungsstichtag. Im Hinblick auf die Schuldkomponente von Wandelanleihen wird der Marktzinssatz mit Bezug auf vergleich-bare Schulden ermittelt, die keine Wandeloption besitzen. Für Finanzierungs-Leasingverhält-nisse wird der Marktzinssatz mit Bezug auf vergleichbare Leasingvereinbarungen ermittelt.

(j) Passivische Abgrenzungsposten

Der Betrag, der den P-Treuepunkten zugeordnet ist, die durch ein Kundenbindungspro-gramm gewährt wurden, wird anhand des beizulegenden Zeitwertes der Papierprodukte geschätzt, für die sie eingelöst werden könnten, da der beizulegende Zeitwert für P-Treue-punkte selbst nicht direkt feststellbar ist. Der beizulegende Zeitwert des Rechts, vergüns-tigte Papierprodukte zu erwerben, für die die P-Treuepunkte eingelöst werden können, berücksichtigt die Höhe des Preisnachlasses für Kunden, die keine P-Treuepunkte erhalten haben sowie die erwartete Nichteinlösequote.

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Erläuterungen

1 IFRS 2.47(b) Bei anteilsbasierten Vergütungen, bei denen der beizulegende Zeitwert von erhaltenen Gütern und Dienstleistungen auf Grundlage des beizulegenden Zeitwertes von Eigenkapitalinstru-menten mit Ausnahme von Aktienoptionen ermittelt wurde, gibt ein Unternehmen an, wie es den beizulegenden Zeitwert solcher Eigenkapitalinstrumente ermittelt hat. Diese Angaben umfassen:

• Hinweise darauf, wie der beizulegende Zeitwert bestimmt wurde, wenn er nicht anhand eines beobachtbaren Marktpreises ermittelt werden konnte

• Informationen darüber, ob und auf welche Weise erwartete Dividenden bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes berücksichtigt wurden

• Auskünfte dazu, ob und auf welche Weise andere Ausstattungsmerkmale der gewährten Eigenkapitalinstrumente in die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eingeflossen sind.

IFRS 2.47(c) Ein Unternehmen gibt an, auf welche Weise es den zusätzlichen beizulegenden Zeitwert von etwaigen anteilsbasierten Vergütungen ermittelt hat, die in der Berichtsperiode geändert wurden.

2 IFRS 8.2 IFRS 8 Geschäftssegmente ist auf Unternehmen anzuwenden,

• deren Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente an einem öffentlichen Markt gehandelt werden oder

• die ihre Abschlüsse einer Wertpapieraufsichtsbehörde oder einer anderen Regulierungs-behörde zur Emission beliebiger Kategorien von Instrumenten an einem öffentlichen Markt vorlegen.

3 IFRS 8.IN13, 27–28

Dem IFRS 8 liegt ein Managementansatz zur Berichterstattung der Ertragsentwicklung der Geschäftssegmente zugrunde, bei dem ein Unternehmen Segmentinformationen darstellt, die mit den von einer verantwortlichen Unternehmensinstanz überprüften Informationen übereinstimmen. Das bedeutet, dass die im Abschluss angegebenen Segmentinformationen nicht in Übereinstimmung mit den IFRS sind, wenn die der verantwortlichen Unternehmens-instanz übermittelten Informationen auf diese Weise erstellt werden.

Um den Abschlussadressaten die dargestellten Segmentinformationen verständlich zu machen, fordert IFRS 8 von einem Unternehmen Angaben zu:

• Informationen über die angewendete Bewertungsgrundlage, wie die Art etwaiger Unter-schiede zwischen den Bewertungen, die bei der Berichterstattung von Segmentinforma-tionen verwendet wurden, und denen, die im Abschluss des Unternehmens verwendet wurden, sowie die Art und Auswirkungen etwaiger asymmetrischer Allokationen auf berichtspflichtige Segmente und

• Überleitungsrechnungen für Segmentinformationen zu den entsprechenden Beträgen im Abschluss des Unternehmens nach IFRS.

Da die Segmentinformationen des Konzerns auf Grundlage interner Wertmaßstäbe mit den Beträgen gemäß IFRS übereinstimmen, kommen in diesem Muster-Konzernabschluss keine Überleitungsrechnungen auf Grund von Unterschieden zur Erstellungsgrundlage der Infor-mationen vor, sondern nur in Bezug auf Posten, die keinen berichtspflichtigen Segmenten zugeordnet sind.

4 IFRS 8.23 Ein Unternehmen gibt Folgendes an:

• eine Bewertung des Gewinns oder Verlustes für jedes berichtspflichtige Segment• eine Bewertung von Vermögenswerten und/oder Schulden für jedes berichtspflichtige

Segment, wenn ein solcher Betrag der verantwortlichen Unternehmensinstanz regelmäßig gemeldet wird und

• Nachstehendes zu jedem berichtspflichtigen Segment, wenn die angegebenen Beträge in die von der verantwortlichen Unternehmensinstanz überprüfte Bewertung des Gewinns oder Verlusts einbezogen oder dieser regelmäßig übermittelt werden, auch wenn sie nicht in die Bewertung des Gewinns oder Verlusts des Segments einfließen:

– Umsatzerlöse, die von externen Kunden stammen

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Anhang zum Konzernabschluss

5. Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte (Fortsetzung)

(k) Anteilsbasierte Vergütungen

IFRS 2.46, Der beizulegende Zeitwert des Mitarbeiteraktienkaufplans wird nach der Monte-Carlo-47(a)(i)–(iii) Simulation bemessen. Der beizulegende Zeitwert der Mitarbeiteraktienoptionen und der

Wertsteigerungsrechte wird nach der Black-Scholes-Formel bemessen.1 In die Bewertung einfl ießende Daten umfassen den Aktienkurs am Bewertungsstichtag, den Ausübungspreis des Instruments, die erwartete Volatilität (basierend auf einer Beurteilung der historischen Volatilität des Aktienkurses der Gesellschaft, insbesondere im historischen Zeitraum, der der erwarteten Laufzeit entspricht), die erwartete Laufzeit der Instrumente (basierend auf historischen Erfahrungswerten und allgemeinem Optionsinhaberverhalten), erwartete Dividenden und den risikolosen Zins (basierend auf Staatsanleihen). Dienst- und markt-unabhängige Leistungsbedingungen, die mit den Geschäftsvorfällen verbunden sind, werden bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes nicht berücksichtigt.

(l) Bedingte Gegenleistung

Der beizulegende Zeitwert einer bedingten Gegenleistung, die sich bei einem Unterneh-menszusammenschluss ergibt, wird nach dem Ertragswertverfahren auf Grundlage der erwarteten Zahlungsbeträge und ihren Wahrscheinlichkeiten berechnet. Gegebenenfalls wird er auf den Barwert abgezinst.

6. Geschäftssegmente2, 3, 4

IFRS 8.20–22, A Der Konzern verfügt, wie nachstehend beschrieben, über sechs berichtspfl ichtige Seg-mente, die die strategischen Abteilungen des Konzerns darstellen. Die strategischen Abteilungen bieten unterschiedliche Produkte und Dienstleistungen an und werden ge-trennt verwaltet, da sie unterschiedliche Technologie- und Marketingstrategien erfordern. Für jede strategische Abteilung überprüft der Vorstand des Konzerns (die verantwortliche Unternehmensinstanz) interne Managementberichte mindestens vierteljährlich. Die nach-stehende Zusammenfassung beschreibt die Geschäftsbereiche in jedem berichtspfl ich-tigen Segment des Konzerns.

• Standardpapier umfasst den Erwerb, die Herstellung und den Vertrieb von Papierbrei und Papier.

• Recyclingpapier umfasst den Erwerb, das Recycling und den Vertrieb von Papierbrei und Papier.

• Verpackung umfasst den Entwurf und die Herstellung von Verpackungsmaterialen; dieses Segment wurde im Mai 2012 verkauft (siehe Anhangangabe 7).5 auf Seite 126

IAS 41.46(a) • Forstwirtschaft umfasst die Kultivierung und Bewirtschaftung von Waldressourcen sowie damit verbundene Dienstleistungen.

• Holzprodukte umfasst die Herstellung und den Vertrieb von Weichholz, Sperrholz, Furnierholz, Verbundplatten, Holzwerkstoffen, Rohstoffen und Baustoffen.

• Forschung und Entwicklung umfasst Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten.

IFRS 8.16, Andere Geschäftsbereiche umfassen die Zucht und den Verkauf von Nutztieren (Schafe IAS 41.46(a) und Rinder), die Errichtung von Speichern und Warenlagern, die Vermietung von als Finanz-

investition gehaltenen Immobilien und die Herstellung von Möbeln und Zubehör. Keines dieser Segmente erfüllt die quantitativen Schwellenwerte für die Bestimmung berichts-pfl ichtiger Segmente in den Jahren 2012 oder 2011.

IFRS 8.27(a) Es gibt einen unterschiedlichen Integrationsgrad zwischen den berichtspfl ichtigen Segmen-ten Forstwirtschaft und Holzprodukte und den berichtspfl ichtigen Segmenten Standard-papier und Recyclingpapier. Diese Integration umfasst Transfers von Rohstoffen bzw. gemeinsame Vertriebsdienstleistungen. Die Verrechnungspreise zwischen den Segmenten werden zu marktüblichen Bedingungen festgelegt.

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Erläuterungen

– Umsatzerlöse aufgrund von Geschäftsvorfällen mit anderen Geschäftssegmenten desselben Unternehmens

– Zinserträge – Zinsaufwendungen – planmäßige Abschreibungen und Amortisationen – wesentliche Ertrags- und Aufwandsposten, die gemäß IAS 1 genannt werden – das nach der Equity-Methode bilanzierte Ergebnis – Steueraufwand oder -ertrag und – wesentliche zahlungsunwirksame Posten, bei denen es sich nicht um planmäßige

Abschreibungen und Amortisationen handelt.

5 In diesem Muster-Konzernabschluss wird das Segment Verpackung, bei dem es sich auch um einen aufgegebenen Geschäftsbereich handelt, als ein Geschäftssegment dargestellt.

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Anhang zum Konzernabschluss

IFRS 8.20 Informationen bezüglich der Ergebnisse jedes berichtspfl ichtigen Segments sind nach-stehend aufgeführt. Die Ertragskraft wird auf Grundlage des Gewinns vor Steuern eines Segments bewertet, wie in den internen Managementberichten aufgeführt, die vom Vor-stand des Konzerns überprüft werden. Der Gewinn eines Segments wird zur Bewertung der Ertragskraft verwendet, da das Management der Auffassung ist, dass dieser die relevan-teste Information bei der Beurteilung der Ergebnisse bestimmter Segmente im Verhältnis zu anderen Unternehmen darstellt, die in diesen Branchen tätig sind.

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Erläuterungen

1 IFRS 8.IG5, 32

Als Teil der erforderlichen ,Angaben auf Unternehmensebene‘ gibt ein Unternehmen Umsatzerlöse von externen Kunden für jedes Produkt und jede Dienstleistung bzw. für jede Gruppe vergleichbarer Produkte und Dienstleistungen an, unabhängig davon, ob die Informa-tionen von der verantwortlichen Unternehmensinstanz bei der Beurteilung der Ertragskraft eines Segments verwendet werden. Solche Angaben stützen sich auf die Finanzinforma-tionen, die für die Erstellung des Unternehmensabschlusses verwendet werden.

In diesem Muster-Konzernabschluss werden diesbezüglich keine zusätzlichen Angaben zu Informationen über Umsatzerlöse von Produkten und Dienstleistungen zur Verfügung gestellt, da sie bereits in der Gesamtaufstellung der Information über berichtspflichtige Segmente angegeben sind. Die berichtspflichtigen Segmente des Konzerns basieren bereits auf verschiedenen Produkten und Dienstleistungen, und die Segmentinformationen wurden in Übereinstimmung mit den IFRS erstellt.

2 IFRS 8.23 Ein Unternehmen stellt Zinserträge gesondert von Zinsaufwendungen für jedes berichts-pflichtige Segment dar, es sei denn, die meisten Umsatzerlöse des Segments wurden aufgrund von Zinsen erwirtschaftet und die verantwortliche Unternehmensinstanz stützt sich in erster Linie auf die Nettozinserträge, um die Ertragskraft des Segments zu beurteilen und Entscheidungen über die Allokation der Ressourcen für das Segment zu treffen. In einem solchen Fall kann ein Unternehmen die segmentbezogenen Zinserträge abzüglich der Zins-aufwendungen angeben und über diese Vorgehensweise informieren.

3 IFRS 8.23 IFRS 8 erfordert eine Vorlage der Bewertung der Segmentvermögenswerte nur, wenn die Beträge der verantwortlichen Unternehmensinstanz regelmäßig gemeldet werden. Eine entsprechende Anforderung gibt es hinsichtlich der Bewertung von Segmentschulden.

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Anhang zum Konzernabschluss

6. Geschäftssegmente (Fortsetzung)

Informationen über die berichtspfl ichtigen Segmente

Standard-papier

Recycling-papier

Verpackung (aufgegeben)*

Forstwirt-schaft

Holzprodukte Forschung und Entwicklung

Alle anderen Segmente

Summe

In TEUR 2012 2011 2012 2011 2012 2011 2012 2011 2012 2011 2012 2011 2012 2011 2012 2011

IFRS 8.23(a), 32 Externe Umsatzerlöse1 64.118 67.092 30.367 22.060 7.543 23.193 3.967 3.646 2.700 2.985 – – 1.564 853 110.259 119.829IFRS 8.23(b) Umsatzerlöse zwischen

den Segmenten– – 317 323 940 2.835 2.681 2.676 1.845 1.923 875 994 891 765 7.549 9.516

Segmentumsatzerlöse 64.118 67.092 30.684 22.383 8.483 26.028 6.648 6.322 4.545 4.908 875 994 2.455 1.618 117.808 129.345

IFRS 8.21(b) Gewinn oder Verlust vor Steuern

6.627 4.106 5.595 1.664 (162) (466) 1.212 979 (263) 1.280 101 67 771 195 13.881 7.825

IFRS 8.23(c) Zinserträge2 116 103 46 29 – – 48 32 10 7 – – 28 7 248 178IFRS 8.23(d) Zinsaufwendungen2 (594) (586) (402) (362) – – (353) (308) (76) (63) – – (75) (19) (1.500) (1.338)IFRS 8.23(e) Planmäßige Abschrei-

bungen und Amorti -sa tionen

(1.599) (1.780) (1.487) (1.276) (623) (1.250) (1.069) (696) (233) (201) (189) (165) (231) (199) (5.431) (5.567)

IFRS 8.23(g) Gewinn- und Verlust-anteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden

467 587 – – – – 74 121 – – – – – – 541 708

IFRS 8.23(i) Sonstige wesentliche zahlungsunwirksame Posten:

IAS 36.129(a) – Wertminderungs-aufwand bei Sachanla-gen und immateriellen Vermögenswerten

– (1.408) – – – – – – (116) – – – – – (116) (1.408)

IAS 36.129(b) – Werthaufholung bei Sachanlagen und immateriellen Ver mögenswerten

493 – – – – – – – – – – – – – 493 –

IFRS 8.21(b) Vermögenswerte3 41.054 25.267 23.025 16.003 – 13.250 21.046 16.942 4.521 3.664 2.323 1.946 7.398 3.683 99.367 80.755IFRS 8.24(a) Nach der Equity-

Methode bilanzierte Finanzanlagen

2.025 1.558 – – – – 2.154 2.080 – – – – – – 4.179 3.638

IFRS 8.24(b) Zugänge zu langfristigen Vermögenswerten

9.697 1.136 6.365 296 – 127 1.158 722 545 369 1.203 123 560 150 19.528 2.923

IFRS 8.21(b) Schulden 39.399 26.907 10.875 14.316 – 2.959 5.769 7.097 1.236 1.456 169 158 237 454 57.685 53.347

*Siehe Anhangangabe 7

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Erläuterungen

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Anhang zum Konzernabschluss

6. Geschäftssegmente (Fortsetzung)

Überleitungsrechnungen für Umsatzerlöse, Gewinn oder Verlust, Vermögenswerte und Schulden und andere wesentliche Posten der berichtspfl ichtigen Segmente

In TEUR 2012 2011

IFRS 8.28(a) Umsatzerlöse

Umsatzerlöse der berichtspfl ichtigen Segmente 114.853 127.727

Umsatzerlöse der anderen Segmenten 2.955 1.618

117.808 129.345

Eliminierung von Umsatzerlösen zwischen den Segmenten (7.549) (9.516)

Eliminierung von aufgegebenen Geschäftsbereichen (7.543) (23.193)

Umsatzerlöse 102.716 96.636

IFRS 8.28(b) Gewinn oder Verlust

Gewinn oder Verlust der berichtspfl ichtigen Segmente 13.110 7.630

Gewinn oder Verlust der anderen Segmente 771 195

13.881 7.825

Eliminierung von Gewinnen zwischen den Segmenten (1.695) (1.175)

Eliminierung von aufgegebenen Geschäftsbereichen 162 466

Nicht zugeordnete Beträge:

– Andere Aufwendungen des Unternehmens (1.960) (1.646)

– Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden

541 708

Gewinn vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen

10.929 6.178

IFRS 8.28(c) Vermögenswerte

Vermögenswerte der berichtspfl ichtigen Segmente 91.969 77.072

Vermögenswerte der anderen Segmente 7.398 3.683

99.367 80.755

Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 4.179 3.638

Andere nicht zugeordnete Beträge 1.223 2.841

Vermögenswerte 104.769 87.234

IFRS 8.28(d) Schulden

Schulden der berichtspfl ichtigen Segmente 57.448 52.893

Schulden der anderen Segmente 237 454

57.685 53.347

Andere nicht zugeordnete Beträge 3.650 540

Schulden 61.335 53.887

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Erläuterungen

1 IFRS 8.28(e) Ein Unternehmen identifiziert und beschreibt gesondert alle wesentlichen Abstimmungs-posten in den Überleitungsrechnungen.

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Anhang zum Konzernabschluss

IFRS 8.28(e) Andere wesentliche Posten (2012)

In TEUR

Summe berichts-pfl ichtige

Segmente

Anpas-sungen1

Summe

Zinserträge 220 (12) 208

Zinsaufwendungen 1.425 (12) 1.413

Zugänge zu langfristige Vermögenswerten 18.968 560 19.528

Planmäßige Abschreibungen und Amortisationen

5.200 586 5.786

Wertminderungsaufwand bei immateriellen Vermögenswerten

116 – 116

Wertaufholung bei Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten

493 – 493

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Erläuterungen

1 IFRS 8.31–33 Ein Unternehmen stellt Angaben auf Unternehmensebene dar, die mit den nachstehenden Posten verbunden sind, unabhängig davon, ob die Informationen von der verantwortlichen Unternehmensinstanz bei der Beurteilung der Ertragskraft eines Segments verwendet wird:

• Umsatzerlöse von externen Kunden für Produkte und Dienstleistungen• Umsatzerlöse von externen Kunden nach geografischen Gebieten, sowohl nach dem

Herkunftsland des Unternehmens als auch nach einem einzigen Drittland, wenn sie eine wesentliche Höhe erreichen und

• langfristige Vermögenswerte, ausgenommen Finanzinstrumente, latente Steueransprüche, Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Rechte aus Versicherungs-verträgen.

Die vorstehenden Informationen stützen sich auf die Finanzinformationen, die für die Erstellung des Unternehmensabschlusses verwendet werden, anstatt auf Grundlagen, die der verantwortlichen Unternehmensinstanz regelmäßig gemeldet werden.

Nach unserer Auffassung erfüllen bei der Angabe von Umsatzerlösen von externen Kunden nach geografischen Gebieten die Angaben nach einer Region – zum Beispiel Europa oder Asien – nicht die Anforderung der Angabe der Informationen nach einem einzigen Drittland, wenn sie wesentlich sind. Solche Informationen sind für das jeweilige Drittland – zum Beispiel Frankreich, Niederlande, Singapur – anzugeben, wenn sie wesentlich sind.

Diese Angaben sind gemäß IFRS 8 von allen Unternehmen anzuwenden, einschließlich Unternehmen, die nur ein berichtspflichtiges Segment haben. Es ist jedoch nicht notwendig, die durch die Angaben auf Unternehmensebene erforderlichen Informationen zu wiederholen, wenn sie bereits in den Segmentangaben enthalten sind (siehe Erläuterung 1 auf Seite 128). Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (5.2.230.10–13) diskutiert.

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Anhang zum Konzernabschluss

6. Geschäftssegmente (Fortsetzung)

Überleitungsrechnungen für Umsatzerlöse, Gewinn oder Verlust, Vermögenswerte und Schulden und andere wesentliche Posten der berichtspfl ichtigen Segmente (Fortsetzung)

IFRS 8.28(e) Andere wesentliche Posten (2011)

In TEUR

Summe berichts-pfl ichtige

Segmente

Anpas -sungen

Summe

Zinserträge 171 (20) 151

Zinsaufwendungen 1.319 (20) 1.299

Zugänge zu langfristige Vermögenswerten 2.773 150 2.923

Planmäßige Abschreibungen und Amortisationen

5.368 549 5.917

Wertminderungsaufwand bei Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten

1.408 – 1.408

Geografi sche Informationen1

IFRS 8.33(a)–(b) Die Segmente Standardpapier, Recyclingpapier und Forstwirtschaft werden auf weltwei-ter Ebene verwaltet, betreiben jedoch Produktionsstätten und Verkaufsbüros hauptsäch-lich in Frankreich, den Niederlanden, Deutschland, Großbritannien und den USA.

Bei der Darstellung von Informationen auf geografi scher Grundlage stützen sich die Umsatzerlöse eines Segments auf den geografi schen Standort der Kunden und die Vermögenswerte eines Segments auf die geografi sche Lage der Vermögenswerte.

Umsatzerlöse

In TEUR 2012 2011

a) Land (x) 31.696 34.298

b) Alle anderen Länder

Niederlande 22.654 25.641

Deutschland 23.556 25.877

USA 22.643 23.268

Großbritannien 4.001 5.300

Sonstige Länder 5.709 5.445

Verpackung (aufgegeben) (7.543) (23.193)

Umsatzerlöse 102.716 96.636

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Erläuterungen

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Anhang zum Konzernabschluss

Langfristige Vermögenswerte (siehe Anmerkung unten)

In TEUR 2012 2011

a) Land (x) 17.013 12.993

b) Alle anderen Länder

Niederlande 5.983 8.986

Deutschland 6.104 9.877

USA 7.691 7.807

Großbritannien 2.002 1.998

Sonstige Länder 1.049 1.735

39.842 43.396

Anmerkung: ausgenommen Finanzinstrumente, latente Steueransprüche und Vermögens-werte im Zusammenhang mit Leistungen an Arbeitnehmer.

Wichtiger Kunde

IFRS 8.34 Die Umsatzerlöse von einem Kunden der Konzernsegmente Standardpapier und Recycling papier machen annähernd 20.000 TEUR (2011: 17.500 TEUR) der Gesamterlöse des Konzerns aus.

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Erläuterungen

1 IFRS 5.5A, 5B Die Angabepflichten des IFRS 5 gelten für langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungs-gruppen, die als zur Veräußerung gehalten oder als zur Ausschüttung gehalten eingestuft sind, und für aufgegebene Geschäftsbereiche. Die von anderen IFRS vorgeschriebenen Angaben gelten, wenn sie sich ausdrücklich beziehen auf

• langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen, die als zur Veräußerung gehalten oder als zur Ausschüttung gehalten eingestuft sind oder

• aufgegebene Geschäftsbereiche – zum Beispiel die Angabe des Ergebnisses je Aktie für einen aufgegebenen Geschäftsbereich. Die von anderen IFRS vorgeschriebenen Angaben müssen auch vorgenommen werden, wenn sie sich auf Vermögenswerte und Schulden einer Veräußerungsgruppe beziehen, die nicht unter den Bewertungsbereich des IFRS 5 fallen. Zusätzliche Angaben können erforderlich sein, um den allgemeinen Anforderungen des IAS 1 insbesondere der Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entspre-chenden Bildes und hinsichtlich der Quellen von Schätzungsunsicherheiten zu genügen.

2 IFRS 5.35 Die Art und Höhe etwaiger Berichtigungen, die im Zusammenhang mit der Veräußerung eines aufgegebenen Geschäftsbereichs in vorangegangenen Perioden stehen, werden gesondert eingestuft und angegeben.

3 In einigen Fällen kann es Geschäftsvorfälle zwischen den fortzuführenden und aufgegebenen Geschäftsbereichen geben – zum Beispiel Käufe und Verkäufe zwischen den Segmenten. Wenn solche Geschäftsvorfälle voraussichtlich nach der Veräußerung der Geschäftsbereiche fortgeführt werden, sollte die Darstellung des aufgegebenen Geschäftsbereichs nach unserer Auffassung die Fortführung der Beziehung abbilden, da solche Informationen es den Ab-schlussadressaten ermöglichen, die finanziellen Auswirkungen der aufgegebenen Geschäfts-bereiche zu beurteilen. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (5.4.220.12–17) diskutiert.

4 IFRS 5.33(b) Die Darstellung dieser Informationen ist nicht für ein neu erworbenes Tochterunternehmen erforderlich, das zum Erwerbszeitpunkt als eine zur Veräußerung gehaltene Veräußerungs-gruppe eingestuft wird.

5 IFRS 5.33(c) Die Netto-Cashflows, die der laufenden Geschäftstätigkeit sowie der Investitions- und Finanzierungstätigkeit von aufgegebenen Geschäftsbereichen zuzurechnen sind, können stattdessen gesondert in der Kapitalflussrechnung angegeben werden. Die Darstellung dieser Informationen ist nicht für ein neu erworbenes Tochterunternehmen erforderlich, das zum Erwerbszeitpunkt als eine zur Veräußerung gehaltene Veräußerungsgruppe eingestuft wird.

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Anhang zum Konzernabschluss

IFRS 5.30 7. Aufgegebener Geschäftsbereich1, 2

IFRS 5.41(a)–(b), 41(d)

Im Mai 2012 verkaufte der Konzern sein gesamtes Segment Verpackung (siehe Anhang-angabe 6). Das Segment war zum 31. Dezember 2011 nicht als aufgegebener Geschäfts-bereich oder als zur Veräußerung gehalten eingestuft. Die Vorjahreszahlen der Konzern-gesamtergebnisrechnung wurden entsprechend angepasst, um den aufgegebenen Geschäftsbereich gesondert von den fortzuführenden Geschäftsbereichen darzustellen. Das Management verpfl ichtete sich zur Veräußerung dieses Segments Anfang 2012, nachdem eine strategische Entscheidung getroffen worden war, sich verstärkt auf die Schlüsselkompetenzen des Konzerns, also die Herstellung von Papier aus Zellstoff, die Forstwirtschaft und die Herstellung von Holzprodukten, zu konzentrieren.

In TEUR Anm. 2012 2011

IAS 1.98(e) Gewinn aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich3, 4

IFRS 5.33(b)(i) Erlöse 7.543 23.193

IFRS 5.33(b)(i) Aufwendungen (7.705) (23.659)

IFRS 5.33(b)(i) Ergebnis vor Steuern aus laufender Geschäftstätigkeit

(162) (466)

IAS 12.81(h)(ii) Steuern 22 25 44

IFRS 5.33(b)(i) Ergebnis nach Steuern aus laufender Geschäftstätigkeit

(137) (422)

IFRS 5.33(b)(iii) Gewinn aus dem Verkauf des aufgegebenen Geschäftsbereichs

846 –

IFRS 5.33(b)(iv), IAS 12.81(h)(i)

Steuern auf den Gewinn aus dem Verkauf des aufgegebenen Geschäftsbereichs

22 (330) –

Gewinn (Verlust) des Jahres 379 (422)

IAS 33.68 Unverwässertes Ergebnis je Aktie (Euro)4 auf

Seite 2027 0,12 (0,14)

IAS 33.68 Verwässertes Ergebnis je Aktie (Euro)4 auf

Seite 2027 0,12 (0,14)

IFRS 5.33(d) Der Gewinn aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich von 379 TEUR (2011: Verlust von 422 TEUR) ist vollständig den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnen. Vom Gewinn aus den fortzuführenden Geschäftsbereichen von 7.558 TEUR (2011: 4.378 TEUR) ist ein Betrag von 7.034 TEUR den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnen (2011: 4.159 TEUR).

IFRS 5.33(c), 34 Cashfl ows aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich5

In TEUR 2012 2011

Netto-Cashfl ow aus der betrieblichen Tätigkeit (225) (910)

Netto-Cashfl ow aus der Investitionstätigkeit 10.890 –

Netto-Cashfl ow aus der Finanzierungstätigkeit – –

Netto-Cashfl ow des Jahres 10.665 (910)

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Erläuterungen

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Anhang zum Konzernabschluss

IAS 7.40(d) Auswirkungen der Veräußerung auf die Bilanzposten des Konzerns

In TEUR Anm. 2012

Sachanlagen (7.986)

Vorräte (134)

Forderungen aus Lieferung und Leistungen und sonstige Forderungen

(3.955)

IAS 7.40(c) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (110)

Latente Steuerschulden 22 110

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistun-gen und sonstige Verbindlichkeiten

1.921

Netto-Vermögenswerte und -Schulden (10.154)

IAS 7.40(a)–(b) In Zahlungsmitteln erhaltenes Entgelt 11.000

Veräußerter Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten

(110)

Netto-Zufl uss an Zahlungsmitteln 10.890

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Erläuterungen

1 In diesem Muster-Konzernabschluss erfüllt der Teil der Produktionsstätte des Konzerns, der als eine zur Veräußerung gehaltene Veräußerungsgruppe dargestellt wurde, nicht die Defini-tion eines aufgegebenen Geschäftsbereichs nach IFRS 5. Hätte dieser Teil der Produktions-stätte die Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs erfüllt, wären zusätzliche Angaben für aufgegebene Geschäftsbereiche erforderlich gewesen. In diesem Muster- Konzernabschluss haben wir die Angaben, die aufgegebene Geschäftsbereiche betreffen, in Anhang angabe 7 dargestellt.

2 IFRS 5.42 Wird ein Plan zur Veräußerung oder zur Ausschüttung geändert und ein langfristiger Ver-mögenswert oder eine Veräußerungsgruppe nicht länger als zur Veräußerung gehalten oder zur Ausschüttung gehalten eingestuft, gibt das Unternehmen in der Berichtsperiode, in der die Änderung stattfand, Folgendes an:

• eine Beschreibung des langfristigen Vermögenswerts oder der Veräußerungsgruppe• eine Beschreibung der Sachverhalte und Umstände, die zu dieser Entscheidung geführt

haben • die Auswirkungen der Entscheidung auf das Ergebnis für die dargestellte Berichtsperiode

und die dargestellten vorangegangenen Berichtsperioden und• gegebenenfalls das berichtspflichtige Segment, in dem der langfristige Vermögenswert

oder die Veräußerungsgruppe dargestellt wird.

3 IFRS 5.38–39 Die Hauptgruppen der Vermögenswerte und Schulden, die als zur Veräußerung gehalten oder zur Ausschüttung gehalten eingestuft werden, werden in der Bilanz oder im Anhang gesondert dargestellt. Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn es sich bei der Veräuße-rungsgruppe um ein neu erworbenes Tochterunternehmen handelt, das zum Erwerbszeit-punkt die Kriterien für eine Einstufung als zur Veräußerung gehalten erfüllt.

4 IFRS 3.61, B67(e)

Für jeden wesentlichen Unternehmenszusammenschluss oder zusammengefasst für einzeln betrachtet unwesentliche Unternehmenszusammenschlüsse, die erst gemeinsam wesentlich sind, sind von einem Unternehmen jeder in der laufenden Berichtsperiode erfasste Gewinn oder Verlust anzugeben und zu erläutern, der

• sich auf die bei einem Unternehmenszusammenschluss, der in der laufenden oder einer früheren Periode stattfand, erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte oder über-nommenen Schulden bezieht und

• von solchem Umfang, solcher Art oder Häufigkeit ist, dass diese Angabe für das Verständ-nis des Abschlusses des zusammengeschlossenen Unternehmens relevant ist.

5 IFRS 3.63 Wenn die von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und anderen IFRS geforderten spezifischen Angaben nicht ausreichen, damit die Abschlussadressaten die Art und finanziel-len Auswirkungen von Unternehmenszusammenschlüssen, die in der laufenden Periode stattgefunden haben, oder etwaige Berichtigungen, die in der laufenden Periode im Zusam-menhang mit Unternehmenszusammenschlüssen erfasst wurden, die in früheren Perioden stattgefunden haben, beurteilen können, gibt ein Unternehmen zusätzliche Informationen an.

6 IFRS 3.45, B67

Wenn die erstmalige Bilanzierung eines Erwerbs auf vorläufigen Werten basierte, und diese vorläufigen Werte innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erwerbszeitpunkt berichtigt werden, werden Vergleichsinformationen angepasst und etwaige zusätzliche planmäßige Abschreibungen oder sonstige Auswirkungen auf den Gewinn oder Verlust, die sich aus der endgültigen Festlegung der vorläufigen Werte ergeben, erfasst. In diesem Muster-Konzern-abschluss gab es in der Vergleichsperiode keinen Erwerb.

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Anhang zum Konzernabschluss

8. Veräußerungsgruppe, die als zur Veräußerung gehalten eingestuft wird1, 2

IFRS 5.41(a)–(b), 41(d)

Ein Teil einer Produktionsstätte innerhalb des Segments Standardpapier wird als eine zur Veräußerung gehaltene Veräußerungsgruppe dargestellt, entsprechend der Verpfl ichtung des Konzernmanagements am 15. Juni 2012 zu einem Plan, einen Teil der Produktions-stätte zu verkaufen. Die Verkaufsbemühungen für die Veräußerungsgruppe haben begon-nen, und es wird mit einem Verkauf vor Juni 2013 gerechnet.

IFRS 5.37, 41(c) Bei der Neubewertung der Veräußerungsgruppe zum niedrigeren Wert aus ihrem Buch-wert und ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ist ein Wertmin-derungsaufwand von 25 TEUR entstanden, der in der Gesamtergebnisrechnung unter den „anderen Aufwendungen“ erfasst worden ist (siehe Anhangangabe 12).

Am 31. Dezember 2012 umfasste die Veräußerungsgruppe die nachstehenden Vermö-genswerte und Schulden.

IFRS 5.38 Vermögenswerte der Veräußerungsgruppe, die als zur Veräußerung gehalten eingestuft wird3

In TEUR 2012

Sachanlagen 8.139

Vorräte 2.775

Forderungen aus Lieferung und Leistungen und sonstige Forderungen

3.496

14.410

IFRS 5.38 Schulden der Veräußerungsgruppe, die als zur Veräußerung gehalten eingestuft wird3

In TEUR Anm. 2012

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

4.270

Latente Steuerschulden 22 140

4.410

IFRS 5.38 Kumulative Erträge oder Aufwendungen, die im sonstigen Ergebnis enthalten sind

Es sind keine kumulativen Erträge oder Aufwendungen, die in Verbindung mit der Veräu-ßerungsgruppe stehen, im sonstigen Ergebnis enthalten.

9. Erwerb von Tochterunternehmen und nicht beherrschenden Anteilen4, 5

IFRS 3.59–60 Erwerb von Tochterunternehmen6

IFRS 3.B64(a)–(d) Am 31. März 2012 erlangte der Konzern die Beherrschung über Papyrus Pty Limited, einen Hersteller und Vertriebspartner von Standardpapierbrei und -papier, indem er 65 Prozent der Anteile und der Stimmrechtsanteile an dem Unternehmen erwarb. Dadurch stieg der Eigenkapitalanteil des Konzerns an Papyrus von 25 auf 90 Prozent.

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Erläuterungen

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Anhang zum Konzernabschluss

IFRS 3.B64(d) Die Beherrschung über Papyrus ermöglicht dem Konzern, seinen Herstellungsprozess aufgrund des Zugangs zu der patentierten Technologie von Papyrus zu modernisieren. Es wird erwartet, dass der Erwerb dem Konzern durch den Zugang zum Kundenstamm des erworbenen Unternehmens einen höheren Anteil am Standardpapiermarkt verschafft. Der Konzern erwartet außerdem Kostensenkungen aufgrund von Skaleneffekten.

IFRS 3.B64(q) In den neun Monaten bis zum 31. Dezember 2012 trug Papyrus Umsatzerlöse von 13.678 TEUR und einen Gewinn von 1.562 TEUR zum Konzernergebnis bei. Hätte der Erwerb am 1. Januar 2012 stattgefunden, hätten die Konzernumsatzerlöse nach Schät zun-gen des Managements bei 107.091 TEUR und der Konzerngewinn für das Jahr bei 8.257 TEUR gelegen. Bei der Ermittlung dieser Beträge hat das Management angenom-men, dass die vorläufi g ermittelten Anpassungen des beizulegenden Zeitwertes, die zum Erwerbszeitpunkt vorgenommen wurden, auch im Falle des Erwerbs am 1. Januar 2012 gültig gewesen wären.

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Erläuterungen

1 IFRS 3.B64(g) Für Vereinbarungen über eine bedingte Gegenleistung und Vermögenswerte für Entschä-digungsleistungen gibt ein Unternehmen Folgendes an:

• den zum Erwerbszeitpunkt erfassten Betrag • Beschreibung der Vereinbarung und die Grundlage für die Ermittlung des Betrags und • Schätzung der Bandbreite der Ergebnisse (nicht abgezinst) oder, falls eine Bandbreite nicht

geschätzt werden kann, diese Tatsache und die Gründe, warum eine Bandbreite nicht geschätzt werden kann. Wenn der Höchstbetrag der Zahlung unbegrenzt ist, gibt ein Unternehmen diese Tatsache an.

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Anhang zum Konzernabschluss

9. Erwerb von Tochterunternehmen und nicht beherrschenden Anteilen (Fortsetzung)

Erwerb von Tochterunternehmen (Fortsetzung)

Nachstehend sind die Hauptgruppen von übertragenen Gegenleistungen und die zum Erwerbszeitpunkt erfassten Beträge von erworbenen Vermögenswerten und übernom-menen Schulden zusammengefasst.

IFRS 3.B64(f) Übertragene Gegenleistung

In TEUR Anm.

IAS 7.40(a) Zahlungsmittel 2.500

IAS 7.43 Eigenkapitalinstrumente (8.000 Stammaktien) 26 87

Ersatz von anteilsbasierten Vergütungs-prämien – Wert der erbrachten Arbeitsleistung

120

Bedingte Gegenleistung 250

Erfüllung einer vorher bestehenden Beziehung (326)

2.631

Ausgegebene Eigenkapitalinstrumente

Der beizulegende Zeitwert der ausgegebenen Stammaktien basierte auf dem Börsenkurs des Unternehmens am 31. März 2012 von 10,88 EUR je Aktie.

Ersatz von anteilsbasierten Vergütungsprämien

IFRS 3.B64(l) In Übereinstimmung mit den Bedingungen des Kaufvertrags tauschte der Konzern von den Mitarbeitern von Papyrus gehaltene anteilsbasierte Vergütungsprämien (die Prämien des erworbenen Unternehmens) gegen anteilsbasierte Vergütungsprämien des Unternehmens (die Ersatzprämien). Die Einzelheiten der Prämien des erworbenen Unternehmens und der Ersatzprämien sind wie folgt.

Prämien des Erwerbers Ersatzprämien

Vertragsbedingungen • Tag der Gewährung am 1. April 2011 • Unverfallbar zum 31. März 2015 • Ausübungstag am 31. März 2015 • Dienstbedingung • DienstbedingungMarktbasierender Wertzum Erwerbszeitpunkt 527 TEUR 571 TEUR

Die Gegenleistung für den Unternehmenszusammenschluss enthält 120 TEUR, die den Mitarbeitern von Papyrus übertragen wurden, als die Prämien des erworbenen Unterneh-mens durch die Ersatzprämien ausgetauscht wurden. Ein Betrag von 400 TEUR wird als Vergütungsaufwand nach dem Erwerb erfasst. Die Ermittlung dieser Beträge beinhaltet eine geschätzte Verfallsrate von neun Prozent. Wir verweisen auf Anhangangabe 30 für weitere Einzelheiten zu den Ersatzprämien.

Bedingte Gegenleistung

IFRS 3.B64(g), B67(b)

Der Konzern ist verpfl ichtet, den verkaufenden Anteilseignern in drei Jahren eine zusätzliche Gegenleistung von 600 TEUR zu zahlen, wenn das kumulative Ergebnis vor Zinsen, Steuern, und Abschreibungen des erworbenen Unternehmens in den kommenden drei Jahren 10.000 TEUR übersteigt. Der Konzern hat 250 TEUR als bedingte Gegenleistung in Ver-bindung mit der zusätzlichen Gegenleistung berücksichtigt, was ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt unter Verwendung eines Abzinsungssatzes von elf Prozent entspricht. Am 31. Dezember 2012 hatte sich der beizulegende Zeitwert der bedingten Gegenleistung auf 270 TEUR erhöht.1

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Anhang zum Konzernabschluss

9. Erwerb von Tochterunternehmen und nicht beherrschenden Anteilen (Fortsetzung)

Erwerb von Tochterunternehmen (Fortsetzung)

Übertragene Gegenleistung (Fortsetzung)

Erfüllung einer vorher bestehenden Beziehung

IFRS 3.B64(l) Der Konzern und Papyrus waren Parteien eines langfristigen Liefervertrags, auf dessen Grundlage Papyrus dem Konzern Holz zu einem Festpreis lieferte. Die Vereinbarung enthielt eine Klausel, nach der der Konzern die Vereinbarung durch eine Zahlung von 326 TEUR an Papyrus kündigen konnte. Zum Erwerbszeitpunkt wurde diese vorher beste-hende Beziehung tatsächlich als Teil des Erwerbs beendet. Der beizulegende Zeit wert der Vereinbarung zum Erwerbszeitpunkt lag bei 600 TEUR, wovon sich 400 TEUR auf den für den Konzern nachteiligen Aspekt des Vertrags im Verhältnis zu den Marktpreisen bezogen. Der Konzern hat der Beendigung des Liefervertrags mit Papyrus 326 TEUR der übertrage-nen Gegenleistung zugerechnet, was dem niedrigeren aus dem Betrag zur Kündigung und dem Wert des nicht marktgerechten Bestandteils des Vertrags entspricht. Dieser Betrag ist in der Gesamtergebnisrechnung in den „anderen Aufwendungen“ erfasst (siehe Anhangangabe 12).

IFRS 3.B64(i), IAS 7.40(a)–(d)

Identifi zierbare erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden

In TEUR Anm.

Sachanlagen 16 1.955

Immaterielle Vermögenswerte 17 250

Vorräte 825

Forderungen aus Lieferung und Leistungen 848

IAS 7.40(c) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 375

Finanzielle Verbindlichkeiten (500)

Latente Steuerschulden (79)

Eventualverbindlichkeiten 32 (20)

Rückstellungen für die Behebung von Umweltschäden 32 (150)

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

(460)

3.044

IFRS 3.B67(a)(i)–(ii)

Die nachstehenden beizulegenden Zeitwerte wurden vorläufi g ermittelt.• Die beizulegenden Zeitwerte der immateriellen Vermögenswerte (die patentierte Tech-

nologie und die Kundenbeziehungen von Papyrus) wurden bis zu einer vollständigen unabhängigen Bewertung vorläufi g ermittelt.

IFRS 3.B64(j), B67(c), IAS 37.86

• Die Eventualverbindlichkeit von 20 TEUR stellt eine gegenwärtige Verpfl ichtung hinsicht-lich eines Anspruchs auf Vertragsstrafen dar, den einer der Kunden von Papyrus erhebt. Obwohl der Konzern die Verantwortung einräumt, stellt er den vom Kunden geforderten Betrag von 100 TEUR in Frage. Es wird erwartet, dass der Anspruch im April 2012 vor einem Schiedsgericht verhandelt wird. Der erfasste beizulegende Zeitwert von 20 TEUR basiert auf der Auslegung des zugrunde liegenden Vertrags durch den Konzern, bei der die Bandbreite der möglichen Ergebnisse des Schlichtungsverfahrens berücksichtigt wurde und die durch eine unabhängige Rechtsberatung gestützt ist. Im Zusammenhang mit dieser Verpfl ichtung bestehen keine Erstattungsansprüche.

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Anhang zum Konzernabschluss

• Die Geschäftsbereiche von Papyrus unterliegen bestimmten Umweltaufl agen. Der Kon-zern hat eine vorläufi ge Beurteilung der Rückstellungen für die Behebung von Umwelt-schäden durchgeführt, die sich aus diesen Aufl agen ergeben und hat einen vorläufi gen Betrag in seiner erstmaligen Bilanzierung erfasst. Der Konzern wird jedoch mit seiner Beurteilung dieser Angelegenheiten während des Bewertungszeitraums fortfahren.

Wenn innerhalb eines Jahres vom Erwerbszeitpunkt an neue Informationen über Tatsachen und Umstände bekannt werden, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden und die zu Berich-tigungen der vorstehenden Beträge oder zu zusätzlichen Rückstellungen geführt hätten, wird die Bilanzierung des Unternehmenserwerbs korrigiert.

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Erläuterungen

1 IFRS 3.B64(h) Ein Unternehmen gibt den beizulegenden Zeitwert, die Bruttobeträge der vertraglichen For-derungen und die zum Erwerbszeitpunkt bestmögliche Schätzung der vertraglichen Cash-flows, die voraussichtlich uneinbringlich sein werden, für jede Hauptgruppe von erworbenen Forderungen (zum Beispiel Kredite, direkte Finanzierungs-Leasingverhältnisse) an.

2 IFRS 3.B64(n) Wenn ein Erwerber bei einem Unternehmenszusammenschluss einen Erwerb zu einem Preis unter dem Marktwert tätigt, gibt er Folgendes an:

• den Betrag des erfassten Gewinns • den Posten der Gesamtergebnisrechnung, in dem dieser Gewinn dargestellt wird und • eine Beschreibung der Gründe, weshalb die Transaktion zu einem Gewinn führte.

3 IFRS 3.B64(o)(ii)

Entscheidet sich ein Unternehmen für eine Bewertung von nicht beherrschenden Anteilen zum beizulegenden Zeitwert, werden die Bewertungstechniken und die in das Hauptmodell einfließenden Parameter zur Ermittlung dieses Werts angegeben.

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Anhang zum Konzernabschluss

9. Erwerb von Tochterunternehmen und nicht beherrschenden Anteilen (Fortsetzung)

Erwerb von Tochterunternehmen (Fortsetzung)

Identifi zierbare erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden (Fortsetzung)

IFRS 3.B64(h) Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umfassen fällige Bruttobeträge der vertraglichen Forderungen von 900 TEUR, wovon 52 TEUR zum Erwerbszeitpunkt voraussichtlich uneinbringlich waren.1

Geschäfts- oder Firmenwert2

Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde infolge des Erwerbs wie folgt erfasst.

In TEUR Anm.

Gesamtbetrag der übertragenen Gegenleistung 2.631

IFRS 3.B64(o), B64(p)(ii)

Nicht beherrschende Anteile auf der Basis des Anteils an den erfassten Vermögenswerten und Schulden von Papyrus3

304

IFRS 3.B64(p)(i) Beizulegender Zeitwert des zuvor gehaltenen Anteils an Papyrus

650

Beizulegender Zeitwert der identifi zierbaren Netto- Vermögenswerte

(3.044)

17 541

IFRS 3.B64(p)(ii) Die Neubewertung mit dem beizulegenden Zeitwert des bestehenden 25-Prozent-Anteils des Konzerns an Papyrus führte zu einem Gewinn von 250 TEUR (650 TEUR abzüglich 420 TEUR Buchwert des Unternehmens, das nach der Equity-Methode bilanziert wird, zum Erwerbszeitpunkt zuzüglich 20 TEUR der Währungsumrechnungsrücklage, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wurde).Der Gewinn ist in der Gesamtergebnisrechnung in den „Finanzerträgen“ ausgewiesen (siehe Anhangangabe 15).

IFRS 3.B64(e), B64(k)

Der Geschäfts- oder Firmenwert resultiert hauptsächlich aus den Fähigkeiten und der fach-lichen Begabung der Belegschaft von Papyrus sowie den erwarteten Synergien aus der Eingliederung des Unternehmens in das bestehende Standardpapiergeschäft des Konzerns. Von dem erfassten Geschäfts- oder Firmenwert ist voraussichtlich nichts für Steuerzwecke abzugsfähig.

Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten

IFRS 3.B64(l), B64(m)

Bei dem Konzern sind mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten von 50 TEUR für externe Rechtsberatungsgebühren und Due-Diligence-Kosten angefallen. Diese Kosten sind in der Gesamtergebnisrechnung in den „Verwaltungsaufwendungen“ erfasst (siehe Anhangangabe 13).

IAS 27.30–31 Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen

Im Juni 2012 erwarb der Konzern einen zusätzlichen Anteil von 15 Prozent an der Swisso-lote AG für 200 TEUR in bar und erhöhte damit seinen Anteil von 60 auf 75 Prozent. Der Buchwert des Nettovermögens von Swissolote im Abschluss des Konzerns betrug zum Erwerbszeitpunkt 767 TEUR. Der Konzern erfasste eine Verringerung des nicht beherr-schenden Anteils von 115 TEUR, eine Reduzierung der Gewinnrücklagen von 93 TEUR und eine Erhöhung der Währungsumrechnungsrücklage um 8 TEUR.

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Anhang zum Konzernabschluss

IAS 27.41(e) Nachstehend ist die Auswirkung der Änderungen der Beteiligungsquote des Unternehmens an Swissolote zusammengefasst.

In TEUR 2012

Anteil des Unternehmens zum 1. Januar 392

Auswirkung der Erhöhung der Beteiligungsquote 115

Anteil am Gesamtergebnis 290

Anteil des Unternehmens zum 31. Dezember 797

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Erläuterungen

1 IAS 18.35(c) In diesem Muster-Konzernabschluss wird angenommen, dass es keine Tauschgeschäfte gibt. Wenn ein Unternehmen wesentliche Tauschgeschäfte abschließt, gibt es den Betrag von Umsatzerlösen aus Tauschgeschäften mit Waren oder Dienstleistungen an, der in jeder bedeutsamen Kategorie von Umsatzerlösen enthalten ist.

2 IAS 18.35(b) In IAS 18 Umsatzerlöse werden Zinsen und Dividenden ebenfalls als „Umsatzerlöse“ be-zeichnet. Nach unserer Erfahrung weisen Unternehmen mit Ausnahme von Finanzinstituten erhaltene Zinsen und Dividenden in der Regel innerhalb der Finanzerträge aus. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (4.2.720.20 und 7.8.80.20) diskutiert.

3 Ob Änderungen des beizulegenden Zeitwertes von biologischen Vermögenswerten als Umsatz erlöse in einem gesonderten Posten der Gesamtergebnisrechnung oder als Teil der sonstigen Erträge darzustellen sind, hängt nach unserer Auffassung von der relativen Bedeu-tung der landwirtschaftlichen Tätigkeiten ab. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (3.9.110) diskutiert.

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Anhang zum Konzernabschluss

10. Umsatzerlöse1,2

Fortzufüh rende Geschäfts-bereiche

Aufgegebener Geschäfts-

bereich (siehe Anhang-

angabe 7)

Summe

In TEUR Anm. 2012 2011 2012 2011 2012 2011

IAS 18.35(b)(i) Verkaufte Güter 98.176 92.690 7.543 23.193 105.719 115.883

IAS 18.35(b)(ii) Erbrachte Dienstleistun-gen

3.120 2.786 – – 3.120 12.786

IAS 18.35(b)(iv) Provisionen 451 307 – – 451 307

IAS 40.75(f)(i) Mieteinnahmen aus als Finanzinvestition gehalte-nen Immobilien

35 310 212 – – 310 212

IAS 11.39(a) Erlöse aus Fertigungsauf-trägen

659 641 – – 659 641

102.716 96.636 7.543 23.193 110.259 119.829

Der Konzern verfügt über ein Kundenbindungsprogramm zur Förderung des Verkaufs von bestimmten Papierprodukten, die in der Druckindustrie verwendet werden. Der Konzern gewährt den Kunden P-Treuepunkte beim Kauf von bestimmten gekennzeichneten Papier-produkten. Diese P-Treuepunkte können gegen Vergünstigungen auf Papierprodukte eingelöst werden. Bei ihrer Einlösung wird der entsprechende Betrag aus dem passivi-schen Abgrenzungsposten aufgelöst und in die Verkäufe von Gütern einbezogen.

Zum 31. Dezember 2012 weist der Konzern einen passivischen Abgrenzungsposten von 50 TEUR (2011: 38 TEUR) aus, der den beizulegenden Zeitwert des Teils der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung aus den ursprünglichen Verkäufen von Papierproduk-ten darstellt, für die P-Treuepunkte gewährt, aber noch nicht eingelöst worden sind (siehe Anhangangabe 31).

IAS 1.122 Eine Provision bezieht sich auf den Verkauf von Produkten, bei dem der Konzern bei der Transaktion eher als Agent denn als Prinzipal handelt. Das Management berücksichtigte die nachstehenden Faktoren bei der Unterscheidung zwischen Agent und Prinzipal:• Der Konzern erlangt nicht das rechtliche Eigentum an den Gütern und übernimmt keine

Verantwortung hinsichtlich der verkauften Güter.• Der Konzern nimmt zwar die Entgelte vom Endkunden ein, doch das das gesamte

Ausfallrisiko trägt der Lieferant der Güter.• Der Konzern kann die vom Lieferanten festgelegten Verkaufspreise nicht um mehr als

ein Prozent ändern.

IAS 11.39(b) Fertigungsauftragserlöse wurden auf Grundlage der Methode der Gewinnrealisierung nach dem Fertigstellungsgrad ermittelt. Der Betrag der erfassten Umsatzerlöse ergibt sich aus dem Aufbau einer Reihe von Speichern und Warenlagern für einige Kunden des Konzerns im Segment Holzprodukte. Diese Speicher und Warenlager werden auf Grund-lage von kundenspezifi schen Verträgen gefertigt.

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Erläuterungen

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Anhang zum Konzernabschluss

IAS 1.97 11. Sonstige Erträge

In TEUR Anm. 2012 2011

IAS 41.40 Veränderung des beizulegenden Zeitwertes der biologischen Vermögenswerte3 auf Seite 156

18 576 (71)

Nettoerhöhung des Wertes der biologischen Ver-mögenswerte aufgrund von Geburten/Todesfällen

18 11 15

IAS 40.76(d) Veränderung des beizulegenden Zeitwertes von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien

19 20 60

Zuwendungen der öffentlichen Hand 31 238 –

IAS 1.98(c) Gewinn aus der Veräußerung von Sachanlagen 26 100

Erträge aus Untervermietung 35 150 90

1.021 194

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Erläuterungen

1 IAS 1.87, 1.97 Ein Unternehmen stellt weder in der Gesamtergebnisrechnung noch im Anhang Ertrags- oder Aufwandsposten als außerordentliche Posten dar. Die Art und Beträge von wesentlichen Posten werden als gesonderter Posten der Gesamtergebnisrechnung oder im Anhang angegeben. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (4.1.82–86) diskutiert.

2 Die IFRS sagen nichts darüber aus, wie Wertminderungsaufwendungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dargestellt werden. In diesem Muster-Konzernabschluss werden Wertminderungsaufwendungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als Teil der anderen Aufwendungen erfasst, was eine mögliche Darstellungsalternative ist. Andere Darstellungen – zum Beispiel als Finanzierungsaufwendungen – sind ebenfalls möglich, solange die Angabepflichten des IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben erfüllt werden.

3 IAS 1.104 Ein Unternehmen, welches das Umsatzkostenverfahren anwendet, gibt zusätzliche Informati-onen über die Art der Aufwendungen – zum Beispiel Aufwendungen für planmäßige Abschrei-bungen und Amortisationen sowie Leistungen an Arbeitnehmer – an. Der in diesem Muster-Konzernabschluss dargestellte Umfang der Angaben ist freiwillig.

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Anhang zum Konzernabschluss

IAS 1.97 12. Andere Aufwendungen1

In TEUR Anm. 2012 2011

IFRS 5.41(c) Wertminderungsaufwand aufgrund der Neubewertung der Veräußerungsgruppe

8 25 –

IFRS 7.20(e) Wertminderungsaufwand bei Forderungen aus Lieferung und Leistungen2

34 150 30

Aufwendungen aus der Erfüllung einer vorher bestehenden Beziehung mit dem erworbenen Unternehmen

9 326 –

Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Erdbeben

359 –

860 30

Bei einem hundertprozentigen Tochterunternehmen sind Aufwendungen von 359 TEUR aufgrund eines Erdbebens angefallen. Die Aufwendungen betreffen die Begutachtung der Anlagen und die Entfernung von beschädigten Gegenständen.

IAS 1.104 13. Aufwendungen nach Aufwandsarten3

In TEUR Anm. 2012 2011

Bestandsveränderungen bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen

23 (1.641) 1.380

Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebs-stoffe

23 43.716 41.485

Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer 14 22.204 19.457

Abschreibungen und Amortisationen 16, 17 5.786 5.917

Wertminderungen von Sachanlagen und Geschäfts- oder Firmenwerten

16, 17 (377) 1.408

Beratungsaufwendungen 4.866 4.212

Aufwendungen für Werbung 2.550 2.650

Wartungsaufwendungen 12.673 12.824

Andere Aufwendungen 2.166 831

Summe der Umsatz-, Vertriebs- und Verwaltungskosten sowie der Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen

91.943 90.164

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Anhang zum Konzernabschluss

IAS 1.104 14. Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer3 auf Seite 160

In TEUR Anm. 2012 2011

Löhne und Gehälter 18.285 16.209

Sozialversicherungsbeiträge 1.468 1.267

IAS 19.46 Beiträge an beitragsorientierte Versorgungspläne

455 419

Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

350 450

Aufwendungen im Zusammenhang mit leistungsorientierten Plänen

29 425 500

Erhöhung der Verbindlichkeit wegen Sonder-urlaub nach langjähriger Dienstzeit

26 12

IFRS 2.51(a) Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente

30 755 250

IFRS 2.51(a) Anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich 30 440 350

22.204 19.457

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Erläuterungen

1 IFRS 7.20 In den IFRS existieren keine Vorgaben, welche Größen in die Finanzerträge und Finanzierungs-aufwendungen einzubeziehen sind. Im Rahmen der Darstellung der Rechnungslegungs-methoden sind allerdings Angaben zu den in die Finanzerträge und Finanzierungsaufwendun-gen einbezogenen Posten zu machen; siehe entsprechend Anhangangabe 3(p). Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/2013 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (7.8.80.20) diskutiert.

2 IFRS 7.20(b) Die gesamten Zinserträge der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte sind im Anhang anzugeben. In diesem Muster-Konzernab-schluss werden die Zinserträge nach den Kategorien der finanziellen Vermögenswerte unter-gliedert. Obwohl dieser Grad der Untergliederung nicht verlangt wird, hat das Unternehmen jede wesentliche Erfolgswirkung aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten im Anhang separat darzustellen.

3 Soweit anwendbar, werden ferner folgende Angaben verlangt:

IFRS 7.20(a)(iii)–(v)

• Nettogewinne bzw. -verluste aus bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzanlagen, Krediten, Forderungen und finanziellen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden

IFRS 7.20(c) • Erträge und Aufwendungen in Form von Entgelten, bei denen es sich nicht um Beträge handelt, die zur Bestimmung des Effektivzinssatzes herangezogen worden sind

IFRS 7.24(a) • bei Absicherungen des beizulegenden Zeitwertes die Gewinne und Verluste aus dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundgeschäft, die dem abgesicherten Risiko zuzurechnen sind, und

IFRS 7.24(c) • der unwirksame Teil einer Veränderung des beizulegenden Zeitwertes der Absicherung einer Nettoinvestition.

4 IFRS 7.28 Hinsichtlich des sofort zu vereinnahmenden Gewinns oder Verlusts („Day One Profit „) sind folgende Angaben notwendig:

• die relevante Rechnungslegungsmethode und• die aggregierte Differenz, die noch im Gewinn oder Verlust zu erfassen ist, sowie eine

entsprechende Überleitung zwischen Anfangs- und Endbestand.

5 IAS 32.40 Als Aufwand eingestufte Dividenden können in der Gesamtergebnisrechnung entweder mit dem Zinsaufwand aus sonstigen Verbindlichkeiten zusammengefasst oder gesondert aus-gewiesen werden. Soweit Unterschiede in der Behandlung von Dividenden und Zinsen im Hinblick auf ihre steuerliche Abzugsfähigkeit bestehen, ist ein gesonderter Ausweis in der Gesamtergebnisrechnung zu empfehlen.

6 IAS 1.93 Ein Umgliederungsbetrag wird mit dem zugehörigen Bestandteil des sonstigen Ergebnisses in der Periode berücksichtigt, in welcher der Anpassungsbetrag in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wird.

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Anhang zum Konzernabschluss

IAS 1.97 15. Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen1

Im Gewinn oder Verlust erfasste Beträge

In TEUR Anm. 2012 2011

IFRS 7.20(b) Zinserträge aus nicht wertgeminderten bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen2

157 89

IFRS 7.20(d) Zinserträge aus wertgeminderten bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen2

7 6

IFRS 7.20(b) Zinserträge aus zur Veräußerung verfügbaren fi nanziellen Vermögenswerten2

8 27

IFRS 7.20(b) Zinserträge aus Krediten und Forderungen2 36 29

IFRS 7.20(b) Gesamtzinserträge aus fi nanziellen Vermögens-werten, die nicht erfolgswirksam zum bei zu-legenden Zeitwert bewertet werden

208 151

IFRS 3.42, B64(p) Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert bereits vorhandener Anteile an nunmehr konsolidierungspfl ichtigen Unternehmen

9 250 –

IAS 18.35(b)(v) Dividendenerträge aus zur Veräußerung verfügbaren fi nanziellen Vermögenswerten

26 32

IFRS 7.20(a)(ii) Aus dem Eigenkapital umgegliederter Netto-gewinn aus dem Abgang zur Veräußerung verfügbarer fi nanzieller Vermögenswerte

64 –

IFRS 7.23(d) Aus dem Eigenkapital umgegliederte Netto-veränderung des beizulegenden Zeitwertes von Absicherungen von Zahlungsströmen

31 11

IFRS 7.20(a)(i) Nettoveränderungen des beizulegenden Zeit-wertes von fi nanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden:

– zu Handelszwecken gehaltene Vermögens-werte

74 –

– Vermögenswerte, die bei Erstansatz entsprechend bestimmt wurden

508 286

Finanzerträge3, 4 1.161 480

IFRS 7.20(b) Zinsaufwendungen für fi nanzielle Verbindlich-keiten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungs-kosten5

(1.413) (1.299)

IAS 21.52(a) Netto-Fremdwährungsverluste (138) (293)

IFRS 7.20(a)(i) Nettoveränderung des beizulegenden Zeit-wertes von fi nanziellen Vermögenswerten:

– zu Handelszwecken gehaltene Vermögens-werte

– (19)

– solche, die als erfolgswirksam zum beizu-legenden Zeitwert bestimmt wurden

– (22)

IFRS 7.20(v) Änderungen des beizulegenden Zeitwertes bedingter Gegenleistungen

9 (20) –

IAS 37.84(e) Aufzinsung der Rückstellungen für die Behebung von Umweltschäden

32 (60) –

Fortsetzung auf Seite 167

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Anhang zum Konzernabschluss

In TEUR Anm. 2012 2011

IFRS 7.20(e) Wertminderungen von bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen

(60) –

IFRS 7.24(b) Unwirksamer Teil der Änderungen des beizu-legenden Zeitwertes von Absicherungen von Zahlungsströmen

(16) (13)

Finanzierungsaufwendungen3 und 4 auf

Seite 164(1.707) (1.646)

Im Gewinn oder Verlust erfasster Nettofi nanzaufwand

(546) (1.166)

Im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge

In TEUR Anm. 2012 2011

IAS 1.7 Nettoverlust aus einer Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb

(3) (8)

IFRS 7.23(c) Wirksamer Teil der Änderungen des beizu-legenden Zeitwertes von Absicherungen von Zahlungsströmen

(62) 77

IFRS 7.23(d) In den Gewinn oder Verlust umgegliederte Nettoveränderung des beizulegenden Zeit-wertes von Absicherungen von Zahlungs-strömen6 auf Seite 164

(31) (11)

IFRS 7.20(a)(ii), IAS 1.82(g)

Nettoveränderungen im beizulegenden Zeitwert bei zur Veräußerung verfügbaren fi nanziellen Vermögenswerten

199 94

IFRS 7.20(a)(ii) In den Gewinn oder Verlust umgegliederte Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes aus zur Veräußerung verfügbaren fi nanziellen Vermögenswerten6 auf Seite 164

(64) –

IAS 1.90–91 Im sonstigen Ergebnis erfasste Steuern auf Finanzerträge und Finanzaufwendungen9 auf

Seite18

22 (14) (53)

Im sonstigen Ergebnis erfasste Finanz erträge nach Steuern

25 99

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Erläuterungen

1 IAS 16.73 (d)–(e)

Ein Unternehmen gibt eine Überleitung des Buchwerts von Sachanlagen vom Beginn bis zum Ende der Berichtsperiode an. Die gesonderten Überleitungen des Bruttobuchwerts und der kumulierten Abschreibungen, die in diesem Muster-Konzernabschluss gezeigt werden, sind nicht erforderlich, und es kann ein anderes Format verwendet werden. Ein Unternehmen ist jedoch verpflichtet, den Bruttobuchwert und kumulierte Abschreibungen zu Beginn und zum Ende der Berichtsperiode anzugeben.

IAS 16.74(d) Ein Unternehmen gibt den im Gewinn oder Verlust erfassten Entschädigungsbetrag von Dritten für Sachanlagen an, die wertgemindert, untergegangen oder außer Betrieb genom-men wurden.

IAS 16.77 Wenn ein Unternehmen das Neubewertungsmodell zur Bilanzierung von Sachanlagen verwendet, gibt es das Folgende an:

• den Stichtag der Neubewertung• ob ein unabhängiger Gutachter hinzugezogen wurde• die Methoden und wesentlichen Annahmen, die zur Schätzung der beizulegenden Zeit-

werte der Gegenstände geführt haben• den Umfang, in dem die beizulegenden Zeitwerte der Gegenstände unter Bezugnahme

auf die in einem aktiven Markt beobachteten Preise oder auf kürzlich zu marktüblichen Bedingungen getätigte Transaktionen direkt ermittelt wurden, oder ob andere Bewertungs-techniken zur Schätzung benutzt wurden

• für jede neu bewertete Gruppe von Sachanlagen den Buchwert, der angesetzt worden wäre, wenn die Vermögenswerte nach dem Anschaffungskostenmodell bewertet worden wären (das heißt nicht neu bewertet) und

• die Neubewertungsrücklage mit Angabe der Veränderung in der Periode und eventuell bestehender Ausschüttungsbeschränkungen an die Eigentümer.

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Anhang zum Konzernabschluss

16. Sachanlagen1

IAS 16.73(d)–(e)

In TEUR Anm.

Grund-stücke

und Gebäude

Tech-nische

Anlagen und BGA

Einbau-ten und

Zubehör

Sach-anlagen

im Bau Summe

Anschaffungs- und Herstellungskosten

IAS 16.73(d) Stand zum 1. Januar 2011 7.328 29.509 5.289 – 42.126

IAS 16.73(e)(i) Zugänge 193 1.540 675 – 2.408

IAS 16.73(e)(ii) Abgänge – (1.081) – – (1.081)

IAS 16.73(e)(viii) Nettoumrechnungsdifferenzen – 316 171 – 487

IAS 16.73(d) Stand zum 31. Dezember 2011 7.521 30.284 6.135 – 43.940

IAS 16.73(d) Stand zum 1. Januar 2012 7.521 30.284 6.135 – 43.940

IAS 16.73(e)(iii) Erwerbe durch Unternehmens-zusammenschlüsse

9 185 1.580 190 – 1.955

IAS 16.73(e)(i), 74(b)

Andere Zugänge 1.750 9.544 657 4.100 16.051

IAS 16.73(e)(ix) Verrechnung der kumulierten Abschreibungen auf das in die als Finanzinvestition gehaltene Immobilien umgegliederte Gebäude

(300) – – – (300)

IAS 16.73(e)(ix) Neubewertung des in die als Finanzinvestition gehaltene Immobilien umgegliederten Gebäudes

200 – – – 200

IAS 16.73(e)(ix) Umklassifi zierung in als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

19 (800) – – – (800)

IAS 16.73(e)(ii) Umklassifi zierung in als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

8 – (9.222) – – (9.222)

IAS 16.73(e)(ii) Abgänge – (11.972) (2.100) – (14.072)

IAS 16.73(e)(viii) Nettoumrechnungsdifferenzen – 91 50 – 141

IAS 16.73(d) Stand zum 31. Dezember 2012 8.556 20.305 4.932 4.100 37.893

Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen

IAS 16.73(d) Stand zum 1. Januar 2011 693 5.557 939 – 7.189

IAS 16.73(e)(vii) Abschreibungen des Jahres 13 123 4.240 759 – 5.122

IAS 16.73(e)(vi) Wertminderungsaufwand 17 – 1.123 – – 1.123

IAS 16.73(e)(ii) Abgänge – (700) – – (700)

IAS 16.73(e)(viii) Nettoumrechnungsdifferenzen – 98 59 – 157

IAS 16.73(d) Stand zum 31. Dezember 2011 816 10.318 1.757 – 12.891

Fortsetzung auf Seite 171

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Anhang zum Konzernabschluss

In TEUR Anm.

Grund-stücke

und Gebäude

Tech-nische

Anlagen und BGA

Einbau-ten und

Zubehör

Sach-anlagen

im Bau Summe

IAS 16.73(d) Stand zum 1. Januar 2012 816 10.318 1.757 – 12.891

IAS 16.73(e)(vii) Abschreibungen des Jahres 13 120 4.140 741 – 5.001

IAS 16.73(e)(vi) Wertaufholungen 17 – (393) – – (393)

IAS 16.73(e)(ix) Verrechnung der kumulierten Abschreibungen des in die als Finanzinvestition gehaltene Immobilien umgegliederten Gebäudes

(300) – – – (300)

IAS 16.73(e)(ii) Umklassifi zierung in als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

8 – (1.058) – – (1.058)

IAS 16.73(e)(ii) Abgänge – (3.808) (1.127) – (4.935)

IAS 16.73(e)(viii) Nettoumrechnungsdifferenzen – 63 38 – 101

IAS 16.73(d) Stand zum 31. Dezember 2012 636 9.262 1.409 – 11.307

IAS 16.73(e), Buchwerte

1.78(a) Zum 1. Januar 2011 6.635 23.952 4.350 – 34.937

Zum 31. Dezember 2011 6.705 19.966 4.378 – 31.049

Zum 31. Dezember 2012 7.920 11.043 3.523 4.100 26.586

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Erläuterungen

1 IAS 36.131 Im Hinblick auf den Gesamtbetrag der Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholun-gen, die nicht gesondert angegeben werden, da sie nicht als wesentlich erachtet werden, gibt ein Unternehmen Folgendes an:

• die wichtigsten Gruppen von Vermögenswerten, die von Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen betroffen sind, und

• die wichtigsten Ereignisse und Umstände, die zu den Wertminderungsaufwendungen und Wertaufholungen geführt haben.

2 IAS 8.39–40 Ein Unternehmen gibt die Art und den Betrag einer Änderung einer rechnungslegungsbezoge-nen Schätzung an, die eine Auswirkung in der Berichtsperiode hat oder von der erwartet wird, dass sie Auswirkungen in zukünftigen Perioden hat. Erfolgt jedoch die Angabe des Betrags der Auswirkungen in zukünftigen Perioden nicht, weil die Schätzung dieser Auswirkungen undurchführbar ist, weist das Unternehmen auf diesen Umstand hin.

3 IAS 1.42 Wenn die Umgliederung der Vergleichsbeträge undurchführbar ist, gibt das Unternehmen das

Folgende an:

• den Grund für die unterlassene Umgliederung der Beträge und • die Art der Anpassungen, die bei einer Umgliederung erfolgt wären.

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Anhang zum Konzernabschluss

16. Sachanlagen (Fortsetzung)

Wertminderungsaufwand und nachfolgende Wertaufholung1

Im Laufe des Jahres 2011 überprüfte der Konzern aufgrund regulatorischer Beschrän kun-gen, die der Herstellung eines neuen Produkts im Segment Standardpapier auferlegt wurden, die zugehörige Produktlinie auf Wertminderung und erfasste einen Wertminde-rungsaufwand von 1.123 TEUR im Hinblick auf die technischen Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung. Im Jahr 2012 wurden 393 TEUR des Wertminderungsaufwands wieder zugeschrieben. Wir verweisen auf Anhangangabe 17 für weitere Einzelheiten zum Wertminderungsaufwand und der nachfolgenden Wertaufholung.

Geleaste technische Anlagen und Maschinen

IAS 17.31(a), (e) Der Konzern mietet Fertigungsanlagen im Rahmen einer Reihe von Finanzierungs-Leasing-vereinbarungen. Einige Leasingverhältnisse bieten dem Konzern die Option, die Anlagen zu einem günstigen Preis zu erwerben. Bei einem der Leasingverhältnisse handelt es sich nicht um eine Vereinbarung in der rechtlichen Form eines Leasingverhältnisses, jedoch wird es auf Grundlage seiner Vertragsbedingungen als ein solches bilanziert. Die geleasten Anlagen dienen als Sicherheit für die Leasingverpfl ichtungen. Am 31. Dezember 2012 lag der Netto buchwert der geleasten technischen Anlagen und Betriebs- und Geschäftsaus-

IAS 7.43 stattung bei 1.646 TEUR (2011: 1.972 TEUR). Im Laufe des Jahres erwarb der Konzern Leasing gegenstände im Wert von 200 TEUR (2011: 180 TEUR) (siehe Anhangangabe 28).Andere, nicht zahlungswirksame Investitions- und Finanzierungstransaktionen werden in Anhangangabe 26 angegeben.

Sicherheiten

IAS 16.74(a) Am 31. Dezember 2012 unterliegen Immobilien mit einem Buchwert in Höhe von 5.000 TEUR (2011: 4.700 TEUR) einer Namensschuldverschreibung zur Sicherung von Bankdarlehen (siehe Anhangangabe 28).

Im Bau befi ndliche Sachanlagen

IAS 16.74(b) Im Laufe des Jahres erwarb der Konzern ein Grundstück mit der Absicht, eine neue Fabrik an diesem Standort zu errichten. Die Erwerbskosten lagen bei 3.100 TEUR. Der Konzern begann mit der Errichtung der neuen Fabrik. Die bis zum Abschlussstichtag angefallenen Anschaffungs- und Herstellungskosten beliefen sich auf 1.000 TEUR (2011: 0 TEUR).

IAS 23.26 In den oben genannten Kosten sind aktivierte Fremdkapitalkosten für den Grundstücks-erwerb und die Errichtung der neuen Fabrik von 194 TEUR (2011: 0 TEUR) enthalten, deren Finanzierungskostensatz bei 5,2 Prozent (2011: k. A.) lag.

Änderung von Schätzungen

Im Laufe des Jahres führte der Konzern eine Überprüfung der betrieblichen Effi zienz bei einem seiner Werke durch, was zu Änderungen der erwarteten Nutzung von bestimmten Sachanlagen führte. Einige Färbeanlagen, für die das Management zuvor einen Verkauf nach fünfjähriger Nutzung vorgesehen hat, werden nun voraussichtlich zwölf Jahre, gerech-net ab dem Erwerbszeitpunkt, in der Produktion eingesetzt. Das hat zur Folge, dass sich die erwarteten Nutzungsdauern dieser Vermögenswerte erhöhen und sich ihre geschätzten Restwerte reduzieren. Die Auswirkung dieser Änderungen auf den tatsächlichen und erwarteten Abschreibungsaufwand im laufenden Jahr bzw. in künftigen Jahren (in den „Umsatzkosten“ enthalten) ist wie folgt:2

In TEUR 2012 2013 2014 2015 2016 Später

IAS 8.39, 16.76 (Reduzierung) Anstieg des Abschreibungsaufwands

(256) (113) 150 150 130 170

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Erläuterungen

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Anhang zum Konzernabschluss

Änderung der Klassifi zierung

IAS 1.41(a), (c) Im laufenden Jahr änderte der Konzern den Ausweis von Abschreibungen auf einige Büro-räume innerhalb der Konzerngesamtergebnisrechnung von „Verwaltungsaufwendungen“ in „Vertriebskosten“, um die Art, in der ein wirtschaftlicher Nutzen aus der Nutzung der

IAS 1.41(b) Büroräume erzielt wird, sachgerechter darzustellen. Die Vorjahresbeträge in der Gesamt-ergebnisrechnung wurden aus Gründen der Vergleichbarkeit entsprechend angepasst, was dazu führte, dass 120 TEUR von den „Verwaltungsaufwendungen“ in die „Vertriebskosten“ umgegliedert wurden.3 auf Seite 172

Da es sich bei den Beträgen um Umgliederungen innerhalb des Betriebsergebnisses in der Gesamtergebnisrechnung handelt, hatte diese Umgliederung keinerlei Auswirkung auf die Konzernbilanz.

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Erläuterungen

1 IAS 38.122 Ein Unternehmen gibt das Folgende an:

• für einen immateriellen Vermögenswert, dessen Nutzungsdauer als unbegrenzt einge-schätzt wurde, den Buchwert dieses Vermögenswerts und die Gründe für die Einschätzung seiner unbegrenzten Nutzungsdauer. Im Rahmen der Begründung beschreibt das Unter-nehmen den/die Faktor(en), der/die bei der Ermittlung der unbegrenzten Nutzungsdauer des Vermögenswerts eine wesentliche Rolle spielte(n)

• eine Beschreibung, den Buchwert und den verbleibenden Amortisationszeitraum für jeden einzelnen immateriellen Vermögenswert, der für den Abschluss von wesentlicher Bedeu-tung ist

• für immaterielle Vermögenswerte, die durch eine Zuwendung der öffentlichen Hand erworben und zunächst mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt wurden:• den beizulegenden Zeitwert, der für diese Vermögenswerte zunächst angesetzt wurde• ihren Buchwert und• ob sie in der Folgebewertung nach dem Anschaffungskostenmodell oder nach dem

Neubewertungsmodell bewertet werden• das Bestehen und die Buchwerte immaterieller Vermögenswerte, mit denen ein beschränk-

tes Eigentumsrecht verbunden ist, und die Buchwerte immaterieller Vermögenswerte, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten begeben sind und

• den Betrag für vertragliche Verpflichtungen für den Erwerb immaterieller Vermögenswerte.

IFRS 3.61, B67(d)(iii)–(v), IAS 38.118

Bei der Darstellung einer Überleitung des Buchwerts immaterieller Vermögenswerte und des Geschäfts- oder Firmenwerts, gibt ein Unternehmen gegebenenfalls an:

• Vermögenswerte, die gemäß IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten eingestuft werden oder zu einer als zur Veräußerung gehalten eingestuften Veräußerungsgruppe gehören, und andere Abgänge

• Verminderungen und Erhöhungen des Buchwerts immaterieller Vermögenswerte während der Periode aufgrund von im sonstigen Ergebnis erfassten oder aufgehobenen Wertminde-rungsaufwendungen und

IFRS 3.67, IAS 12.68(a)

• Berichtigungen des Geschäfts- oder Firmenwerts aufgrund des Ansatzes latenter Steuer-ansprüche nach einem Unternehmenszusammenschluss.

IAS 38.124 Wenn ein Unternehmen immaterielle Vermögenswerte nach dem Neubewertungsmodell bilanziert, gibt es das Folgende an:

• den Stichtag der Neubewertung für jede Gruppe der immateriellen Vermögenswerte• den Buchwert jeder Gruppe von neu bewerteten immateriellen Vermögenswerten• den Buchwert, der angesetzt worden wäre, wenn die neu bewertete Gruppe von immate-

riellen Vermögenswerten nach dem Anschaffungskostenmodell bewertet worden wäre• den Betrag der sich auf immaterielle Vermögenswerte beziehenden Neubewertungsrück-

lage zu Beginn und zum Ende der Berichtsperiode unter Angabe der Änderungen während der Periode und jeglicher Ausschüttungsbeschränkungen an die Eigentümer und

• die Methoden und wesentlichen Annahmen, die zur Schätzung des beizulegenden Zeit-wertes der Vermögenswerte geführt haben.

2 IAS 28.23 Nach unserer Auffassung sind die Angaben, die für einen Geschäfts- oder Firmenwert, der aus einem Unternehmenszusammenschluss entstanden ist, vorzunehmen sind, für einen Geschäfts- oder Firmenwert, der sich auf ein Unternehmen bezieht, das nach der Equity- Methode bilanziert wird, nicht notwendig. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (3.5.660) diskutiert.

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Anhang zum Konzernabschluss

17. Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert1

IFRS 3.61, IAS 38.118(c), (e)

In TEUR Anm.

Geschäfts- oder

Firmen-wert2

Patente und

Waren-zeichen

Entwick-lungs-kosten Andere Summe

Anschaffungs- und Herstellungskosten

IFRS 3.B67(d)(i), IAS 38.118

Stand zum 1. Januar 2011 3.545 1.264 4.111 – 8.920

IAS 38.118(e)(i) Zugänge aus unternehmens-interner Entwicklung

– – 515 – 515

IAS 38.118(e)(vii) Nettoumrechnungsdifferenzen – (171) (75) – (246)

IFRS 3.B67(d)(viii), IAS 38.118

Stand zum 31. Dezember 2011 3.545 1.093 4.551 – 9.189

IFRS 3.B67(d)(i), IAS 38.118

Stand zum 1. Januar 2012 3.545 1.093 4.551 – 9.189

IFRS 3.B67(d)(ii), IAS 38.118(e)(i)

Erwerbe durch Unternehmens-zusammenschlüsse

9 541 170 – 80 791

IAS 38.118(e)(i) Andere Zugänge aus unter-nehmensinterner Entwicklung

– – 1.272 – 1.272

IAS 38.118(e)(vii) Nettoumrechnungsdifferenzen – 186 195 – 381

IFRS 3.B67(d)(viii), IAS 38.118

Stand zum 31. Dezember 2012 4.086 1.449 6.018 80 11.633

Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen

IFRS 3.B67(d)(i), IAS 38.118

Stand zum 1. Januar 2011 138 552 2.801 – 3.491

IAS 38.118(e)(vi) Abschreibungen des Jahres 13 – 118 677 – 795

IAS 38.118(e)(iv) Wertminderungsaufwand – – 285 – 285

IAS 38.118(e)(vii) Nettoumrechnungsdifferenzen – (31) (12) – (43)

IFRS 3.B67(d)(viii), IAS 38.118(c)

Stand zum 31. Dezember 2011 138 639 3.751 – 4.528

IFRS 3.B67(d)(i), IAS 38.118

Stand zum 1. Januar 2012 138 639 3.751 – 4.528

IAS 38.118(e)(iv) Abschreibungen des Jahres 13 – 129 646 10 785

IFRS 3.B67(d)(v) Wertminderungsaufwand 116 – – – 116

IAS 38.118(e)(v) Wertaufholungen – – (100) – (100)

IAS 38.118(e)(vii) Nettoumrechnungsdifferenzen – 61 17 – 78

IFRS 3.B67(d)(viii), IAS 38.118

Stand zum 31. Dezember 2012 254 829 4.314 10 5.407

Fortsetzung auf Seite 179

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Erläuterungen

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Anhang zum Konzernabschluss

In TEUR Anm.

Geschäfts- oder

Firmen-wert

Patente und

Waren-zeichen

Entwick-lungs-kosten Andere Summe

Buchwerte

IAS 38.118(c) Zum 1. Januar 2011 3.407 712 1.310 – 5.429

IAS 38.118(c) Zum 31. Dezember 2011 3.407 454 800 – 4.661

IAS 38.118(c) Zum 31. Dezember 2012 3.832 620 1.704 70 6.226

Abschreibungen und Wertminderungsaufwand

IAS 38.118(d) Die Abschreibungen auf Patente, Warenzeichen und Entwicklungskosten werden den Her-stellungskosten der Vorräte zugerechnet und werden mit dem Verkauf der Vorräte in den „Umsatzkosten“ erfasst; die Abschreibungen auf sonstige immaterielle Vermögenswerte werden genauso den „Umsatzkosten“ zugeordnet wie der Wertminderungsaufwand.

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Erläuterungen

1 IAS 36.132 Einem Unternehmen wird empfohlen, die benutzten Annahmen zur Bestimmung des erziel-baren Betrags der Vermögenswerte und zahlungsmittelgenerierenden Einheiten anzugeben. Diese Veröffentlichung veranschaulicht die Angaben des Abzinsungssatzes und der ewigen Wachstumsrate. Paragraph 134 des IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten erfordert diese Angaben nur für zahlungsmittelgenerierende Einheiten, die einen Geschäfts- oder Firmenwert oder immaterielle Vermögenswerte mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer enthalten, was bei dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit nicht der Fall ist.

2 IAS 36.130(f) Wenn der erzielbare Betrag eines einzelnen Vermögenswerts, einschließlich Geschäfts- oder Firmenwerts, oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf Grundlage seines beizu-legenden Zeitwertes abzüglich der Verkaufskosten bestimmt wird und ein wesentlicher Wertminderungsaufwand erfasst wird oder, im Fall von immateriellen Vermögenswerten mit Ausnahme eines Geschäfts- oder Firmenwerts (eine Wertminderung für den Geschäfts- oder Firmenwert darf nicht aufgeholt werden), während der Periode aufgeholt wird, gibt ein Unternehmen die Grundlage an, die benutzt wurde, um den beizulegenden Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten zu bestimmen.

IAS 36.130(c) Wenn ein wesentlicher Wertminderungsaufwand für einen einzelnen Vermögenswert erfasst wird, gibt ein Unternehmen an:

• die Art des Vermögenswerts und• falls das Unternehmen gemäß IFRS 8 Informationen für Segmente darstellt, das berichts-

pflichtige Segment, zu dem der Vermögenswert gehört.

IAS 36.130 (d)(iii)

Wenn ein wesentlicher Wertminderungsaufwand für eine zahlungsmittelgenerierende Einheit erfasst wird, und sich die Zusammenfassung von Vermögenswerten für die Identifizierung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit seit der vorhergehenden Schätzung des erzielbaren Betrags geändert hat, beschreibt ein Unternehmen die gegenwärtige und frühere Art der Zusammenfassung der Vermögenswerte sowie die Gründe für die Änderung der Art, wie die zahlungsmittelgenerierende Einheit identifiziert wird.

IAS 36.126 (c)–(d)

Sofern anwendbar gibt ein Unternehmen die Höhe der Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen bei neu bewerteten Vermögenswerten an, die während der Periode in das sonstige Ergebnis eingegangen sind.

3 IAS 36.126 Wenn ein Unternehmen Aufwendungen auf Grundlage ihrer Funktion einstuft, wird ein etwai ger Wertminderungsaufwand der entsprechenden Funktion zugeordnet. In dem selte-nen Fall, dass ein Wertminderungsaufwand keiner Funktion zugeordnet werden kann, hat er nach unserer Auffassung als ein gesonderter Posten in die anderen Aufwendungen einzu-gehen, wenn er wesentlich ist (zum Beispiel Wertminderung beim Geschäfts- oder Firmen-wert), wobei zusätzliche Angaben in einer Anhangangabe gemacht werden. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (3.10.430.20) diskutiert.

Nach unserer Auffassung ist ein Wertminderungsaufwand, der in einem veröffentlichten Zwischenabschluss erfasst wurde, im Abschluss zum Geschäftsjahresende in dem gleichen Posten darzustellen, selbst wenn der Vermögenswert zwischenzeitlich verkauft worden ist und der Gewinn oder Verlust aus dem Abgang in einen anderen Posten des Abschlusses zum Geschäftsjahresende eingeht. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröf-fentlichung Insights into IFRS (3.10.430.30) diskutiert.

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Anhang zum Konzernabschluss

17. Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert (Fortsetzung)

Erzielbarkeit von Entwicklungskosten1

IAS 36.132 Der Buchwert eines immateriellen Vermögenswerts, der ein Entwicklungsprojekt für ein neues Verfahren in einer der Fabriken des Konzerns im Segment Standardpapier darstellt, beträgt 400 TEUR. Im Laufe des Jahres wurde ein Wertminderungstest vorgenommen, da die aufsichtsbehördliche Genehmigung für die Einführung dieses neuen Verfahrens sich derart verzögerte, dass der Nutzen aus dem neuen Verfahren nicht so schnell wie zuvor erwartet erzielt werden wird. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (der Fabrik, die das Verfahren anwendet) wurde auf Grundlage seines Nutzungs-werts geschätzt, unter der Annahme, dass die Genehmigung bis Juli 2012 erteilt wird und unter Verwendung eines Abzinsungssatzes vor Steuern von zwölf Prozent und einer Wachs-tumsrate von zwei Prozent 2016. Der erzielbare Betrag wurde höher geschätzt als der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, sodass kein Wertminderungsbedarf bestand.

IAS 1.125, 129 Das Management hält es für möglich, dass sich die aufsichtsbehördliche Genehmigung um ein weiteres Jahr bis Juli 2013 verzögern wird. Die Umsatzerlöse aus dem unveränderten Verfahren würden weiter zurückgehen und eine weitere Verzögerung um ein Jahr hätte eine Wertminderung von ca. 100 TEUR auf den Buchwert der Fabrik zur Folge.

Wertminderungsaufwand und nachfolgende Wertaufholung

IAS 36.130(a), 130(d)(i)

Im Laufe des Jahres 2011 beurteilte der Konzern aufgrund regulatorischer Beschränkungen, die der Herstellung eines neuen Produkts im Segment Standardpapier auferlegt wurden, den erzielbaren Betrag der zugehörigen Produktlinie. Die Produktlinie steht in Zusammen-hang mit einem neuen innovativen Produkt, das erwartungsgemäß im Jahr 2012 zur Veräußerung verfügbar sein sollte. Eine aufsichtsbehördliche Prüfung im Jahr 2011 ergab jedoch, dass das Produkt bestimmte Umweltstandards nicht erfüllte, was umfangreiche Änderungen des Herstellungsprozesses notwendig machte. Das hatte zur Folge, dass die Produktion verschoben werden musste und der erwartete Markteintrittszeitpunkt sich verzögerte.

IAS 36.130(e) Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (der Produktlinie, die das Produkt herstellen wird) wurde auf Grundlage seines Nutzungswerts2 unter der Annahme geschätzt, dass die Produktlinie ihren Regelbetrieb im August 2014 aufnehmen würde. Auf Grundlage der Annahme im Jahr 2011 wurde ein Buchwert der Produktlinie ermittelt, der um 1.408 TEUR höher war als ihr erzielbarer Betrag, sodass in entsprechender Höhe ein Wertminderungsaufwand erfasst wurde (siehe unten). Nach einigen Änderungen am Sanierungsplan überprüfte der Konzern im Jahr 2012 seine Schätzungen, und es wurden 493 TEUR der ursprünglich erfassten Wertminderung aufgehoben.

IAS 36.130(g) Die Schätzung des Nutzungswerts wurde unter Verwendung eines Abzinsungssatzes vor Steuern in Höhe von 10,5 Prozent (2011: 9,8 Prozent) ermittelt.

IAS 36.126(a)–(b), 130(b), 130(d)(ii)

Der Wertminderungsaufwand und die spätere Wertaufholung wurden den einzelnen Vermögenswerten, die die Produktlinie (Teil des Segments Standardpapier) bilden, wie folgt anteilig zugeordnet.

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Erläuterungen

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Anhang zum Konzernabschluss

In TEUR

Ursprüng-licher

BuchwertVerlust in 2011

Wert-aufholung

in 2012

Technische Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung (siehe Anhang-angabe 16) 1.987 1.123 (393)

Aktivierte Entwicklungskosten 504 285 (100)

2.491 1.408 (493)

IAS 36.126(a)–(b) Der Wertminderungsaufwand und die spätere Wertaufholung wurden in den „Umsatzkosten“ erfasst.3 auf Seite 180

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Erläuterungen

1 IAS 36.84–85, 96, 133

Wenn ein Geschäfts- oder Firmenwert, der einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zu ge-ord net ist, bei einem Unternehmenszusammenschluss in der Berichtsperiode identifiziert worden ist, wird dieser Geschäfts- oder Firmenwert auf Wertminderung vor Ablauf dieser Berichtsperiode überprüft. Wenn jedoch die Bilanzierung eines Unternehmenserwerbs nur vorläufig ermittelt werden kann, ist es ggf. auch nicht möglich, die Zuordnung eines Ge-schäfts- oder Firmenwerts zu zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vor Ende der Periode vorzunehmen, in der der Unternehmenszusammenschluss stattfand. In solchen Fällen gibt ein Unternehmen den Betrag des nicht zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts zusammen mit den Gründen an, warum der Geschäfts- oder Firmenwert nicht zu zahlungsmittelgenerie-renden Einheiten zugeordnet worden ist. Die Zuordnung des Geschäfts- oder Firmenwerts zu zahlungsmittelgenerierenden Einheiten hat jedoch vor Ablauf der ersten jährlichen Berichts-periode, die nach dem Erwerbsdatum beginnt, zu erfolgen. Dieses Thema wird in der 9. Auf-lage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (3.10.480.20) diskutiert.

2 IAS 36.99 Anstatt den erzielbaren Betrag zu berechnen, kann ein Unternehmen seine letzte vorherige Berechnung des erzielbaren Betrags einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, die einen Geschäfts - oder Firmenwert enthält, verwenden, wenn alle nachstehenden Kriterien erfüllt sind:

• Es hat seit der Berechnung keine wesentlichen Änderungen der Vermögenswerte und Schulden, die diese Einheit bilden, gegeben.

• Die Berechnung ergab einen erzielbaren Betrag, der den Buchwert der Einheit wesentlich überstieg.

• Auf der Grundlage einer Analyse der seit der letzten Berechnung aufgetretenen Ereignisse und Umstände ist die Wahrscheinlichkeit, dass der aktuelle erzielbare Betrag niedriger als der aktuelle Buchwert der Einheit sein würde, äußerst gering.

3 IAS 36.134 Schätzungen, die zur Bewertung der erzielbaren Beträge verwendet werden, werden für jede zahlungsmittelgenerierende Einheit, die einen Geschäfts- oder Firmenwert oder immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer enthält, angegeben, wenn der zugeord-nete Buchwert signifikant ist im Vergleich zum Gesamtbuchwert des Geschäfts- oder Firmen-werts oder der immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer. Bei den Angaben zu den entsprechenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ist es üblich, dass sie zusammen dargestellt werden. In diesem Muster-Konzernabschluss werden diese Angaben jedoch in separaten Abschnitten gemacht, um die Angabepflichten für den Nut-zungswert gegenüber dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten deutlich zu zeigen.

4 Nach unserer Erfahrung ist die gebräuchlichste Methode, die zur Ermittlung des beizulegen-den Zeitwertes abzüglich der Verkaufskosten verwendet wird, ein diskontiertes Cashflow- Modell. In diesem Fall stimmen die bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes verwen-deten Annahmen mit denen überein, die ein Marktteilnehmer treffen würde. Somit sind die Sonderregelungen in IAS 36 für die Schätzung der Cashflows, die bei einer Berechnung des Nutzungswerts verwendet werden, nicht anwendbar (zum Beispiel Cashflows, die mit einer in der nachstehenden Erläuterung 5 diskutierten Restrukturierung verbunden sind). Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (3.10.190.40) diskutiert.

5 IAS 36.46-47 Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich der Verkaufskosten wird eine Restrukturierung in dem Umfang berücksichtigt, in dem ein Marktteilnehmer, der die zah-lungsmittelgenerierende Einheit erwirbt, eine Restrukturierung durchführen würde. Bei der Ermittlung des Nutzungswerts werden jedoch Cashflows, die mit einer Restrukturierung verbunden sind, bei der Planung der Cashflows nicht berücksichtigt, bis sich das Unter-nehmen zu einer Restrukturierung verpflichtet hat – das heißt wenn es die Kriterien für die Erfassung einer Restrukturierungsrückstellung erfüllt.

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Anhang zum Konzernabschluss

17. Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert (Fortsetzung)

Überprüfung von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit einem Geschäfts- oder Firmenwert auf eine Wertminderung1, 2

Zum Zweck der Überprüfung auf eine Wertminderung wird den Geschäftsbereichen des Konzerns ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet. Die Summe der Buchwerte des Geschäfts- oder Firmenwerts, der jeder zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet ist, ist wie folgt.

IAS 36.134(a) In TEUR 2012 2011

Papierherstellung und -vertrieb in Europa 2.676 2.135

Holzerzeugnisse 960 1.076

3.636 3.211

IAS 36.135 Mehrere Einheiten ohne signifi kanten Geschäfts- oder Firmenwert 196 196

3.832 3.407

Papierherstellung und -vertrieb in Europa3

IAS 36.134(c), (e) Die Überprüfung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit für Papierherstellung und -vertrieb in Europa auf eine Wertminderung im Jahr 2011 basiert auf dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten, der durch diskontierte Cashfl ow-Prognosen ge-schätzt wurde4.

IAS 36.134(e)(i) Die wesentlichen Annahmen, die bei der Berechnung des erzielbaren Betrags verwendet werden, sind Abzinsungssätze, Wachstumsraten des Endwertes und die Wachstumsrate des Ergebnisses vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. Die den wesentlichen Annah-men zugewiesenen Werte stellen die Beurteilung des Managements der zukünftigen Ent-wicklungen in der Forstwirtschaft sowie der Zellstoff- und Papierindustrie dar und basieren auf externen und internen Quellen (Vergangenheitswerte). Die im Folgenden dargestellten, wesentlichen Annahmen bilden einen gewichteten Mittelwert aller zahlungsmittelgenerie-renden Einheiten der jeweiligen Geschäftsbereiche:

Gewichteter Durchschnitt (in Prozent) 2012 2011

IAS 36.134(e)(v), 134(f)(ii)

Abzinsungssatz 8,7 8,5

IAS 36.134(e)(iv) Wachstumsrate des Endwertes 1,0 0,9

IAS 36.134(e)(i), 134(f)(ii)

Geplante EBITDA-Wachstumsrate (Durch-schnitt der kommenden 5 Jahre)

5,2 4,8

IAS 36.134(e)(ii) Der Abzinsungssatz stellt eine Nach-Steuer-Größe dar, die auf der Grundlage vergangener Erfahrungen und auf branchendurchschnittlich gewichteten Kapitalkosten geschätzt wurde, die auf einer möglichen Bandbreite eines Verschuldungsgrads von 40 Prozent und einem Marktzinssatz von sieben Prozent basieren.

IAS 36.134(e)(ii)–(iii)

In das diskontierte Cashfl ow-Modell sind Cashfl ows aus einem Zeitraum von fünf Jahren eingegangen. Eine langfristige Wachstumsrate auf unbegrenzte Dauer wurde ermittelt, die auf der Schätzung des Managements der langfristigen durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate des Ergebnisses vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) basiert und bei der das Management davon ausgeht, dass sie mit der Annahme, die ein Marktteil-nehmer treffen würde, übereinstimmt.

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Erläuterungen

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Anhang zum Konzernabschluss

IAS 36.134(e)(ii) Das geplante Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen basiert auf der Erwartung künftiger Ergebnisse unter Berücksichtigung vergangener Erfahrungen, bereinigt um das Folgende:

• Im ersten Jahr des Unternehmensplans wurden die Umsatzerlöse unter Verwendung der Wachstumsrate des Jahres 2012 prognostiziert. Das erwartete jährliche Wachstum der Umsatzerlöse, das in den Cashfl ow-Prognosen für die Jahre 2014 bis 2017 enthalten war, basiert auf dem durchschnittlichen Wachstum der letzten fünf Jahre.

• Nachdem diese Bezugsgröße für die Umsatzerlöse geschätzt worden war, wurde ange-nommen, dass die Preise in den nächsten fünf Jahren entsprechend der vorhergesagten Infl ation steigen würden.

• Gewichtete Wahrscheinlichkeiten von wesentlichen einmaligen Umweltkosten wurden mit in das geplante Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen einbezogen und spiegeln verschiedene mögliche regulatorische Entwicklungen in einer Reihe von euro-päischen Ländern wider, in denen die zahlungsmittelgenerierende Einheit tätig ist. Es wird angenommen, dass andere Umweltkosten sich mit der Infl ation in späteren Jahren erhöhen.

• Geschätzte Cashfl ows, die mit einer Restrukturierung in Zusammenhang stehen, deren Ausführung im Jahr 2013 erwartet wird, sind im geplanten Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen enthalten.5 auf Seite 184

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Erläuterungen

1 IAS 36.50(b), 55, A20

Auf den ersten Blick erfordert IAS 36 die Ermittlung des Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflows vor Steuern und eines Abzinsungssatzes vor Steuern. In der Praxis ist jedoch die Verwendung von Cashflows nach Steuern und eines Abzinsungssatzes nach Steuern, wie zum Beispiel durchschnittlich gewichtete Kapitalkosten, gebräuchlicher. Es gibt keine der artigen Anforderungen für die Berechnung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich der Verkaufskosten. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (3.10.310.10) diskutiert.

2 Der risikolose Zinssatz ergibt sich im Allgemeinen aus der Rendite hochwertiger Staats-anleihen in der gleichen Währung wie die Cashflows, die die gleiche oder eine ähnliche Lauf-zeit bis zur Fälligkeit haben wie der Vermögenswert oder die zahlungsmittelgenerierende Einheit. Dies führt häufig dazu, dass zehn- oder 20-jährige Staatsanleihen stellvertretend für den längsten verfügbaren Zeithorizont betrachtet werden. Dieses Thema wird in der 9. Auf-lage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (3.10.300.120) diskutiert.

3 IAS 36.33, 35 Die Berechnung des Nutzungswerts beruht auf vernünftigen und vertretbaren Annahmen hinsichtlich der Prognosen von Cashflows, die vom Management genehmigt wurden (als Teil des Finanzplans) und an die Anforderungen der IFRS angepasst wurden. Diese Cashflow-Planungen haben sich auf einen Zeitraum von maximal fünf Jahren zu erstrecken, es sei denn, ein längerer Zeitraum kann gerechtfertigt werden. Die Cashflows nach dem Planungszeitraum werden über die Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit in die Zukunft extrapoliert – unter Anwendung einer gleichbleibenden oder rückläufi-gen Wachstumsrate, die der Wachstumsrate des Produkts, der Branche oder des Landes entspricht, es sei denn, es gibt eindeutige Beweise, die eine andere Grundlage nahelegen; diese Cashflows bilden die Grundlage für das, was als der „Endwert“ bezeichnet wird. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (3.10.230.10) diskutiert.

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Anhang zum Konzernabschluss

17. Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert (Fortsetzung)

Überprüfung von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit einem Geschäfts- oder Firmenwert auf eine Wertminderung (Fortsetzung)

Papierherstellung und -vertrieb in Europa (Fortsetzung)

IAS 36.134(f) Der geschätzte erzielbare Ertrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit übersteigt deren Buchwert um annähernd 300 TEUR (2011: 250 TEUR). Das Management hat zwei wesent-liche Annahmen identifi ziert, die dazu führen könnten, dass der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt. Die nachstehende Tabelle zeigt den Betrag, um den sich diese beiden wesentlichen Annahmen jeweils ändern müssten, damit der geschätzte erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit gleich deren Buchwert ist.

Erforderliche Änderung, damit der erzielbare Betrag dem

Buchwert entspricht

Gewichteter Durchschnitt (in Prozent) 2012 2011

IAS 36.134(f)(iii) Abzinsungssatz 1,6 1,3

IAS 36.134(f)(iii) Geplantes EBIDTA-Wachstum (4,4) (3,6)

Holzprodukte

IAS 36.134(c)–(d), 1.125

Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit für Holzprodukte basiert auf ihrem Nutzungswert, der durch Diskontierung der aus der fortgesetzten Nutzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit geplanten künftigen Cashfl ows ermittelt wurde. Der Nutzungswert des Jahres 2012 wurde in ähnlicher Weise ermittelt wie der des Jahres 2011. Der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit fi el höher aus als ihr ermittelter erzielbarer Betrag, sodass ein Wertminderungsaufwand von 116 TEUR (2011: 0 TEUR) erfasst wurde. Der Wertminderungsaufwand wurde vollständig dem Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet und in den „Umsatzkosten“ erfasst.

IAS 36.134(d)(i), 134(d)(v)

Die wesentlichen Annahmen, die bei der Berechnung des Nutzungswerts verwendet wurden, sind der Abzinsungssatz, die Endwert-Wachstumsrate und die Wachstumsrate des Ergebnisses vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. Diese Annahmen spiegeln einen gewichteten Mittelwert aller zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wider, die die jewei-ligen Geschäftsbereiche bilden, und waren wie folgt:

Gewichteter Durchschnitt (in Prozent) 2012 2011

IAS 36.134(d)(v) Abzinsungssatz 9,6 10,0

IAS 36.134(d)(iv) Wachstumsrate des Endwertes 1,8 2,0

IAS 36.134(d)(i) Geplante EBIDTA-Wachstumsrate (Durchschnitt der kommenden 5 Jahre)

8,0 9,0

IAS 36.134(d)(ii) Der Abzinsungssatz stellt eine Vor-Steuer-Größe dar1. Als Basis hierfür dient der risikolose Zinssatz, der sich aus der Rendite für zehnjährige Anleihen2 ableitet, die von der Regierung auf dem relevanten Markt und in der gleichen Währung wie die zugrunde liegenden Cash-fl ows ausgegeben werden. Dieser Abzinsungssatz wird bereinigt um einen Risikozuschlag, der das erhöhte allgemeine Risiko einer Eigenkapital-Investition und das spezifi sche Risiko der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheit spiegelt.

IAS 36.134(d)(ii)–(iii)

In das diskontierte Cashfl ow-Modell sind Cashfl ows über einen Zeitraum von fünf Jahren eingegangen.3 Eine langfristige Wachstumsrate auf unbegrenzte Dauer wurde ermittelt als der niedrigere Wert aus den Wachstumsraten des nominalen BIP der Länder, in denen die zahlungsmittelgenerierende Einheit tätig ist, und der vom Management geschätzten langfristigen durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate des Ergebnisses vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen.

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Erläuterungen

1 IAS 41.43 Unternehmen wird empfohlen, aber nicht vorgeschrieben, eine wertmäßige Beschreibung jeder Gruppe von biologischen Vermögenswerten zur Verfügung zu stellen, unterschieden nach verbrauchbaren und produzierenden biologischen Vermögenswerten oder nach reifen und unreifen biologischen Vermögenswerten. Ein Unternehmen gibt die Grundlage für solche Unterscheidungen an.

IAS 41.54 (a)–(f)

Kann der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden, gibt ein Unternehmen Folgendes an:

• eine Beschreibung der biologischen Vermögenswerte• eine Erklärung, warum der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich bemessen werden kann• die verwendete Abschreibungsmethode und verwendeten Nutzungsdauern• sofern möglich eine Schätzungsbandbreite, innerhalb der der beizulegende Zeitwert

höchstwahrscheinlich liegt, und• den Bruttobuchwert sowie die kumulierten Abschreibungen, zusammengefasst mit den

kumulierten Wertminderungsaufwendungen, zu Beginn und zum Ende der Berichtsperiode.

IAS 41.55 Wenn biologische Vermögenswerte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet werden, gibt ein Unternehmen jeden beim Ausscheiden solcher biologischen Vermögens-werte erfassten Gewinn oder Verlust gesondert an sowie eine Überleitungsrechnung der Änderungen ihres Buchwerts zu Beginn und zum Ende der Berichtsperiode, die Wertminde-rungsaufwendungen, Wertaufholungen aufgrund früherer Wertminderungsaufwendungen und Abschreibungen enthält.

IAS 41.56 Wenn der beizulegende Zeitwert der biologischen Vermögenswerte verlässlich ermittelbar wird, die früher zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibun-gen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet wurden, gibt ein Unternehmen Folgendes an:

• eine Beschreibung der biologischen Vermögenswerte• eine Begründung, warum der beizulegende Zeitwert verlässlich ermittelbar wurde und• die Auswirkung der Änderung.

IAS 41.49(a) Ein Unternehmen gibt Existenz und Buchwerte biologischer Vermögenswerte an, mit denen ein beschränktes Eigentumsrecht verbunden ist, und den Buchwert biologischer Vermögens-werte, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten begeben sind.

IAS 41.49(b) Ein Unternehmen gibt den Betrag von Verpflichtungen für die Entwicklung oder den Erwerb von biologischen Vermögenswerten an.

IAS 41.50(e) Ein Unternehmen gibt Erhöhungen von biologischen Vermögenswerten aufgrund von Unter-nehmenszusammenschlüssen an.

IAS 41.53 Wenn eine landwirtschaftliche Tätigkeit klimatischen, krankheitsbedingten und anderen natürlichen Risiken ausgesetzt ist und ein Ereignis eintritt, durch das ein wesentlicher Ertrags- bzw. Aufwandsposten entsteht, gibt ein Unternehmen die Art und den Betrag des Ertrags- bzw. Aufwandspostens an.

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Anhang zum Konzernabschluss

17. Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert (Fortsetzung)

Das geplante Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen basiert auf den Erwartun-gen künftiger Ergebnisse unter Berücksichtigung vergangener Erfahrungen, bereinigt um:

• Im ersten Jahr des Unternehmensplans wurden die Umsatzerlöse unter Verwendung der Wachstumsrate des Jahres 2012 prognostiziert. Das erwartete jährliche Wachstum der Umsatzerlöse, das in den Cashfl ow-Prognosen für die Jahre 2014–2017 enthalten ist, basiert auf dem durchschnittlichen Wachstum der letzten fünf Jahre.

• Nachdem diese Bezugsgröße für die Umsatzerlöse geschätzt worden war, wurde ent-sprechend den Informationen von externen Analysten, die eine statistische Analyse langfristiger Marktpreisentwicklungen veröffentlichen, angenommen, dass der Anstieg der Verkaufspreise die vorhergesagte Infl ation in den nächsten fünf Jahren konstant geringfügig übersteigen würde.

Entsprechend dem erfassten Wertminderungsaufwand für die zahlungsmittelgenerierende Einheit für Holzprodukte des Konzerns ist der erzielbare Betrag gleich dem Buchwert. Demzufolge würde eine etwaige ungünstige Entwicklung einer wesentlichen Annahme zu einer weiteren Wertminderung führen.

Entwicklungskosten

IAS 23.26(a)–(b) In den aktivierten Entwicklungskosten sind im Laufe des Jahres aktivierte Fremdkapital-kosten von 37 TEUR (2011: 12 TEUR) enthalten. Der Ermittlung der aktivierbaren Fremd-kapitalkosten wurde ein Finanzierungskostensatzes von 5,1 Prozent (2011: 5,4 Prozent) zugrunde gelegt.

18. Biologische Vermögenswerte1

In TEUR Holzbestand Vieh bestand Summe

Stand zum 1. Januar 2011 5.713 800 6.513

IAS 41.50(b) Erhöhungen infolge von Käufen 415 22 437

IAS 41.50(c) Verringerungen durch Verkäufe – (63) (63)

IAS 41.50(g) Nettoerhöhungen infolge von Geburten/Todesfällen – 15 15

IAS 41.40, 50(a) Änderung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich der Verkaufskosten:

IAS 41.51 – aufgrund von Preisänderungen (101) 8 (93)

IAS 41.51 – aufgrund von körperlichen Änderungen 15 7 22

IAS 41.50(d) Gefälltes, in die Vorräte umgegliedertes Holz (168) – (168)

IAS 41.50(f) Nettoumrechnungsdifferenzen 68 45 113

IAS 41.50 Stand zum 31. Dezember 2011 5.942 834 6.776

Langfristig 5.907 729 6.636

Kurzfristig 35 105 140

5.942 834 6.776

Fortsetzung auf Seite 193

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Erläuterungen

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Anhang zum Konzernabschluss

In TEUR Holzbestand Vieh bestand Summe

Stand zum 1. Januar 2012 5.942 834 6.776

IAS 41.50(b) Erhöhungen infolge von Käufen 294 11 305

IAS 41.50(c) Verringerungen durch Verkäufe – (127) (127)

IAS 41.50(g) Nettoerhöhungen infolge von Geburten/Todesfällen

– 11 11

IAS 41.40, 50(a) Änderung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich der Verkaufskosten:

IAS 41.51 – aufgrund von Preisänderungen (8) 18 10

IAS 41.51 – aufgrund von körperlichen Änderungen 415 151 566

IAS 41.50(d) Gefälltes in die Vorräte umgegliedertes Holz (2.480) – (2.480)

IAS 41.50(f) Nettoumrechnungsdifferenzen 30 14 44

IAS 41.50 Stand zum 31. Dezember 2012 4.193 912 5.105

Langfristig 4.083 777 4.860

Kurzfristig 110 135 245

4.193 912 5.105

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Erläuterungen

1 IAS 40.75(f)–(h)

Ein Unternehmen gibt an:

• Mieteinnahmen und direkte betriebliche Aufwendungen, die den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien direkt zurechenbar sind, mit denen Mieteinnahmen erzielt wurden, getrennt von denen, die den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien direkt zurechenbar sind, mit denen keine Mieteinnahmen erzielt wurden

• die kumulierte Änderung des beizulegenden Zeitwertes, die beim Verkauf einer als Finan-zinvestition gehaltenen Immobilie von einem Bestand von Vermögenswerten, in dem das Anschaffungskostenmodell verwendet wird, an einen Bestand, in dem das Modell des beizulegenden Zeitwertes verwendet wird, im Gewinn oder Verlust erfasst wird

• die Existenz und die Höhe von Beschränkungen hinsichtlich der Veräußerbarkeit von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien oder der Überweisung von Erträgen und Veräuße-rungserlösen und

• etwaige wesentliche vertragliche Verpflichtungen, als Finanzinvestition gehaltene Immobi-lien zu kaufen, zu erstellen oder zu entwickeln oder solche für Reparaturen, Instandhaltung oder Verbesserungen.

IAS 40.76 Bei der Darstellung einer Überleitungsrechnung von Buchwerten vom Beginn bis zum Ende der Berichtsperiode gibt ein Unternehmen Änderungen der Buchwerte der als Finanz-investition gehaltenen Immobilien an, die sich wie folgt ergeben:

• Zugänge, wobei nachträgliche Anschaffungskosten gesondert identifiziert werden• Erwerb im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen • Beträge, die als zur Veräußerung gehalten eingestuft werden • Nettogewinne oder -verluste aus der Berichtigung des beizulegenden Zeitwertes• Umrechnungsdifferenzen• Übertragungen in den bzw. aus dem Bestand der Vorräte und der vom Eigentümer selbst

genutzten Immobilien• Abgänge und • Währungsdifferenzen.

IAS 40.78 Für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, für die der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann, gibt ein Unternehmen an:

• eine Beschreibung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien• eine Erklärung, warum der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich bewertet werden kann• (wenn möglich), die Schätzungsbandbreite, innerhalb derer der beizulegende Zeitwert

höchstwahrscheinlich liegt, und• bei Abgang der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, die nicht zum beizulegenden

Zeitwert bewertet wurden, den Umstand, dass das Unternehmen als Finanzinvestition gehaltene Immobilien veräußert hat, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, den Buchwert zum Zeitpunkt des Verkaufs und den erfassten Gewinn oder Verlust.

2 IAS 1.77, 40.74–79

Da der IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien keinerlei Anforderungen enthält, wonach die Angaben nach Klassen unterteilt vorzunehmen sind, könnte angenommen werden, dass die Angaben für das gesamte Portfolio von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zumindest zusammengefasst zu machen sind. Stellen die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien einen bedeutenden Teil der Vermögenswerte dar, würden wir es vorziehen, dass die Unternehmen eine zusätzliche Analyse angeben – zum Beispiel Portfolio nach Art der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien. Dieses Thema wird in der 9. Auf-lage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (3.4.270.20) diskutiert.

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Anhang zum Konzernabschluss

18. Biologische Vermögenswerte (Fortsetzung)IAS 41.41, 43, 46(b)(i)–(ii)

Am 31. Dezember 2012 bestand stehendes Holz aus annähernd 2.160 Hektar Kiefernplanta-gen (2011: 3.230 Hektar), die von neu errichteten Plantagen bis zu 30 Jahre alten Plantagen reichen. 601 TEUR des stehenden Holzes sind jünger als ein Jahr und gelten als unreife Vermögenswerte. Im Laufe des Jahres schlug der Konzern annähernd 74.242 Tonnen Holz (2011: 5.295 Tonnen), deren beizulegender Zeitwert abzüglich der geschätzten Verkaufs-

IAS 41.48 kosten zum Einschlagzeitpunkt bei 2.480 TEUR (2011: 168 TEUR) lag.

IAS 41.41, 43, 46(b)(i)

Am 31. Dezember 2012 umfasste der Viehbestand 1.875 Rinder und 3.781 Schafe (2011: 2.160 Rinder und 4.010 Schafe). 587 TEUR dieses Viehbestands sind jünger als ein Jahr und gelten als unreife Vermögenswerte. Im Laufe des Jahres verkaufte der Konzern 279 Rinder und 286 Schafe (2011: 150 Rinder und 175 Schafe).

IAS 41.49(c) Der Konzern ist den nachstehenden Risiken in Zusammenhang mit seinen Kiefernplantagen ausgesetzt.

Aufsichtsrechtliche und Umweltrisiken

Der Konzern unterliegt den Gesetzen und Vorschriften der verschiedenen Länder, in denen er tätig ist. Der Konzern hat Umweltrichtlinien aufgestellt und Abläufe eingeführt, die auf die Einhaltung der örtlichen Umwelt- und anderer Gesetze abzielen.

Angebots- und Nachfragerisiko

Der Konzern ist Risiken ausgesetzt, die sich aus Preis- und Umsatzschwankungen bei Kiefernholz ergeben. Nach Möglichkeit steuert der Konzern dieses Risiko durch Anpassung seiner Einschlagmenge an Angebot und Nachfrage auf dem Markt. Das Management führt regelmäßige Branchenentwicklungsanalysen für geplante Einschlagmengen und Preisfest-setzungen durch.

Klimatische und andere Risiken

Die Kiefernplantagen des Konzerns sind der Gefahr von Schäden aufgrund von Klima-schwankungen, Krankheiten, Waldbränden und anderen Naturgewalten ausgesetzt. Der Konzern verfügt über umfangreiche Prozesse, die der Überwachung und Abschwächung dieser Risiken dienen, was regelmäßige Waldzustandskontrollen und Branchenstudien über Schädlinge und Krankheiten einschließt. Der Konzern ist außerdem gegen Naturkatastro-phen wie Hochwasser und Wirbelstürme versichert.

19. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien1, 2

In TEUR Anm. 2012 2011

Stand zum 1. Januar 1.050 950

IAS 40.76(a) Zugänge 300 40

IAS 40.76(f) Übertragungen aus Sachanlagen 16 800 –

IAS 40.76(d) Änderung des beizulegenden Zeitwertes 11 20 60

IAS 40.76 Stand zum 31. Dezember 2.170 1.050

IAS 17.56(c) Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen eine Reihe von Geschäftsimmobilien, die an dritte Parteien verleast sind. Jedes der Leasingverhältnisse besteht anfänglich aus einem unkündbaren Zeitraum von zehn Jahren, wobei die jährlichen Mietzahlungen an den Verbraucherpreisindex ausgerichtet sind. Spätere Verlängerungen werden mit dem Leasing-nehmer verhandelt. Die durchschnittlichen Verlängerungszeiträume liegen bei vier Jahren. Die Leasingverträge enthalten keine Eventualmietzahlungen. Für weitere Informationen verweisen wir auf Anhangangabe 35. Eine Immobile wurde von den Sachanlagen (siehe Anhangangabe 16) in die als Finanzinvestition gehaltene Immobilien übertragen, da das Gebäude nicht länger vom Konzern selbst genutzt wurde und deshalb entschieden wurde, das Gebäude an eine dritte Partei zu verleasen.

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Erläuterungen

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Anhang zum Konzernabschluss

IAS 40.75(d) Die Bandbreite der für die Nettojahresmieteinnahmen geltenden Renditen zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Immobilien, für die keine aktuellen Preise auf einem aktiven Markt verfügbar sind, ist wie folgt.

Renditen

Büros 2012 2011

Niederlande 5,1 %–7,9 % 5,8 %–8,5 %

Frankreich 4,8 %–6,8 % 5,2 %–7,5 %

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Erläuterungen

1 IAS 28.37(b) Ein Unternehmen gibt zusammenfassende Finanzinformationen über nach der Equity- Methode bilanzierte Finanzanlagen einschließlich der aggregierten Beträge der Vermögens-werte, Schulden, Umsatzerlöse und Ergebnisse an, die nicht an den vom Unternehmen gehaltenen Anteil angepasst wurden. In diesem Muster-Konzernabschluss haben wir Finanz-informationen über die Finanzanlagen sowohl einzeln als auch insgesamt dargestellt.

IAS 31.56 Ein Partnerunternehmen gibt eine Auflistung und Beschreibung von Anteilen an maßgeblichen Gemeinschaftsunternehmen sowie die Höhe der Beteiligung an. Ein Partnerunternehmen, das die Bilanzierung nach der Equity-Methode oder die Quotenkonsolidierung der entspre-chenden Posten anwendet, gibt die Summe aller kurzfristigen Vermögenswerte, langfristigen Vermögenswerte, kurzfristigen Schulden, langfristigen Schulden, Erträge und Aufwendungen in Bezug auf seine Anteile an Gemeinschaftsunternehmen an. In diesem Muster-Konzern-abschluss haben wir diese Angaben zusammen mit den Angaben für assoziierte Unternehmen dargestellt. Es können andere Darstellungsmethoden verwendet werden.

IAS 28.37(d) Hat ein Unternehmen einen Anteil an einer Finanzinvestition von 20 Prozent oder mehr, bilanziert ihn jedoch nicht als einen Anteil an einem assoziierten Unternehmen, müssen die Gründe dafür angegeben werden.

2 IAS 28.37 (e)–(f)

Weitere Angaben sind erforderlich, wenn das Unternehmen bei der Erstellung des Konzern-abschlusses den Abschluss eines Unternehmens, das nach der Equity-Methode bilanziert wird, mit einem Abschlussstichtag verwendet hat, der von seinem eigenen abweicht, und/oder es Beschränkungen der Fähigkeit des Equity-Unternehmens gibt, Finanzmittel an das Unternehmen zu transferieren.

3 IAS 28.37(b), 31.56

IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen erfordert keine Angabe dieser Informationen für assoziierte Unternehmen. IAS 31 Anteile an Gemeinschaftsunternehmen erfordert sie jedoch für Gemeinschaftsunternehmen, für die das Unternehmen die Bilanzierung nach der Equity-Methode oder die Quotenkonsolidierung der entsprechenden Posten anwendet.

4 IAS 28.37(b), 31.56

IAS 31 erfordert keine Angabe dieser Informationen für Gemeinschaftsunternehmen, jedoch erfordert IAS 28 sie für assoziierte Unternehmen.

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Anhang zum Konzernabschluss

20. Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen1

IAS 28.37(g) Der Anteil des Konzerns am Gewinn seiner nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen lag 2012 bei 467 TEUR (2011: 587 TEUR). Der Konzern hat Verluste der Cellulose S.A., die sich im Jahr 2012 auf 15 TEUR beliefen, nicht erfasst, da der Konzern keine Verpfl ichtung hinsichtlich dieser Verluste hat.

IAS 24.18(a), 19(d)

Im Jahr 2012 erhielt der Konzern Dividenden von 21 TEUR aus seinen Anteilen an nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen (2011: 0 TEUR).

IAS 28.37(a) Es handelt sich bei keiner der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen des Konzerns um ein börsen-notiertes Unternehmen. Folglich verfügen sie nicht über öffentlich notierte Marktpreise, mit Ausnahme der Cellulose S.A., die an der Schweizer Börse notiert ist. Auf Grundlage ihres Schlusskurses von 2,28 EUR am Abschlussstichtag beträgt der beizulegende Zeitwert des Anteils des Konzerns 175 TEUR.

IAS 28.37(c) Obwohl der Konzern 20 Prozent an der Cellulose S.A. besitzt, hält er weniger als 20 Prozent der Stimmrechte. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Konzern einen maßgeblichen Einfl uss hat, da er im Geschäfts-führungsorgan des Unternehmens vertreten ist.

IAS 28.37(b), 31.56

Zusammenfassende Finanzinformationen für die nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen sind wie folgt.

In TEURAbschluss-

stichtag2 Anteil3

Kurz-fristige Ver mö-

gens-werte3

Lang-fristige Ver mö-

gens-werte3

Summe Ver-

mögens-werte4

Kurz-fristige

Schulden3

Lang-fristige

Schulden3

Summe Schul-

den4

Netto-vermö-

gens-werte Erträge

Aufwen-dungen3

Gewinn/Verlust4

Konzern-anteil am

Netto-vermö-

genBuch-werte

Konzern-anteil

Gewinn/Verlust

2011

Papyrus Pty Ltd (assoziiertes Unternehmen)

31. Dezember 25 % 1.470 1.810 3.280 670 720 1.390 1.890 27.400 (26.850) 550 472 472 138

Paletel AB (Gemeinschafts-unternehmen)

31. Dezember 40 % 310 3.259 3.569 1.130 1.320 2.450 1.119 21.405 (20.725) 680 448 848 272

Cellulose S.A. (assoziiertes Unternehmen)

31. Dezember 20 % 4.220 7.030 11.250 3.250 6.810 10.060 1.190 16.600 (15.715) 885 238 238 177

Silver Fir S.A. (assoziiertes Unternehmen)

31. Dezember 45 % 122 4.652 4.774 249 403 652 4.122 494 (225) 269 1.855 2.080 121

6.122 16.751 22.873 5.299 9.253 14.552 8.321 65.899 (63.515) 2.384 3.013 3.638 708

Fortsetzung auf Seite 201

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Erläuterungen

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Anhang zum Konzernabschluss

In TEURAbschluss-

stichtag Anteil

Kurz-fristige Ver mö-

gens-werte

Lang-fristige Ver mö-

gens-werte

Summe Ver-

mögens-werte

Kurz-fristige

Schulden

Lang-fristige

Schulden

Summe Schul-

den

Netto-vermö-

gens-werte Erträge

Aufwen-dungen

Gewinn/Verlust

Konzern-anteil am

Netto-vermö-

genBuch-werte

Konzern-anteil

Gewinn/Verlust

2012

Papyrus Pty Ltd (assoziiertes Unternehmen)*

31. Dezember 25 % – – – – – – – 4.375 (3.949) 426 – – 106

Paletel AB (Gemeinschafts-unternehmen)

31. Dezember 40 % 348 5.953 6.301 543 1.716 2.259 4.042 25.796 (22.821) 2.975 1.617 2.017 1.190

Cellulose S.A. (assoziiertes Unternehmen)

31. Dezember 20 % 3.210 4.790 8.000 2.220 5.855 8.075 (75) 32.635 (33.900) (1.265) (15) – (253)

Paper Web SARL (assoziiertes Unternehmen)

31. Dezember 49 % 3.460 7.592 11.052 2.850 8.185 11.035 17 – (1.207) (1.207) 8 8 (591)

Silver Fir S.A. (assoziiertes Unternehmen)

31. Dezember 45 % 72 4.998 5.070 259 524 783 4.287 346 (181) 165 1.929 2.154 74

8.090 23.333 30.423 5.872 16.280 22.152 8.271 63.152 (62.058) 1.094 3.539 4.179 526

Nicht erfasste Verluste im Zusammenhang mit Cellulose S.A.

15

541

*siehe Anhangangabe 9

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Erläuterungen

1 IFRS 7.30 Wenn Finanzinvestitionen in nicht notierte Eigenkapitalinstrumente (oder in mit diesen ver-knüpfte und in diesen zu begleichende Derivate) zu Anschaffungskosten bewertet werden, da ihr beizulegender Zeitwert nicht verlässlich bestimmt werden kann, gibt ein Unternehmen außer diesem Umstand Folgendes an: eine Beschreibung der Finanzinstrumente; ihren Buch-wert; eine Erklärung, warum der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich bestimmt werden kann; Informationen darüber, ob und auf welche Weise das Unternehmen beabsichtigt, diese Finanzinstrumente zu veräußern; Informationen über den Markt für diese Finanzinstrumente und, wenn die finanziellen Vermögenswerte ausgebucht werden, die Tatsache, dass sie aus-gebucht wurden; deren Buchwert zum Zeitpunkt der Ausbuchung und den erfassten Gewinn oder Verlust.

2 IFRS 7.42B, 42D

Ein Unternehmen kann finanzielle Vermögenswerte so übertragen haben, dass sie nicht oder nur teilweise die Kriterien für eine Ausbuchung erfüllen. Wenn das Unternehmen den gesam-ten Vermögenswert weiterhin ansetzt oder den Vermögenswert weiterhin nach Maßgabe des anhaltenden Engagements des Unternehmens ansetzt, gibt es Informationen an, die es den Abschlussadressaten ermöglichen:

• die Beziehung zwischen den übertragenen finanziellen Vermögenswerten, die nicht voll-ständig ausgebucht werden, und den dazugehörigen Verbindlichkeiten zu verstehen, und

• die Art und die damit verbundenen Risiken des anhaltenden Engagements des Unter-nehmens an ausgebuchten finanziellen Vermögenswerten zu bewerten.

Um die vorstehenden Ziele zu erreichen, gibt ein Unternehmen zum Ende jeder Berichts-periode für jede Klasse übertragener, aber nicht vollständig ausgebuchter finanzieller Vermögenswerte an:

• die Art der Vermögenswerte, die Art der Risiken und Chancen der weiteren Eigentümer-schaft

• eine Beschreibung der Art der Beziehung, die zwischen den Vermögenswerten und den dazugehörigen Verbindlichkeiten besteht, einschließlich Nutzungsbeschränkungen

• wenn ein Rückgriff der dazugehörigen Verbindlichkeiten auf die übertragenen Vermögens-werte beschränkt ist, eine Aufstellung des beizulegenden Zeitwertes der Vermögenswerte, des beizulegenden Zeitwertes der dazugehörigen Verbindlichkeiten und der Nettoposition

• den Buchwert des Vermögenswerts und der dazugehörigen Verbindlichkeiten, wenn der Vermögenswert weiterhin vollständig angesetzt wird, und

• den Buchwert des ursprünglichen Vermögenswerts, den Betrag, der weiterhin angesetzt wird, und den Buchwert der dazugehörigen Verbindlichkeiten, wenn der Vermögenswert weiterhin nach Maßgabe des anhaltenden Engagements angesetzt wird.

IFRS 7.42E, 42G Wenn ein Unternehmen übertragene finanzielle Vermögenswerte vollständig ausbucht, an denen es aber noch ein anhaltendes Engagement besitzt, gibt es zum Ende jeder Berichtsperiode für jede Art von anhaltendem Engagement an:

• den Buchwert und beizulegenden Zeitwert;• den Betrag, der das maximale Verlustrisiko des Unternehmens aus seinem anhaltenden

Engagement an den ausgebuchten finanziellen Vermögenswerten am besten spiegelt, sowie Angaben darüber, wie das maximale Verlustrisiko bestimmt wird

• undiskontierte Cashflows zum Rückkauf ausgebuchter finanzieller Vermögenswerte oder sonstige Beträge, die zu zahlen sind

• eine Restlaufzeitanalyse der vorstehend genannten Cashflows oder sonstigen Beträge und• qualitative Angaben zur Erläuterung der vorstehend genannten Punkte sowie den zum

Zeitpunkt der Übertragung erfassten Gewinn oder Verlust und die im Berichtszeitraum und kumuliert erfassten Erträge und Aufwendungen.

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Anhang zum Konzernabschluss

20. Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen (Fortsetzung)

Am 31. März 2012 stieg der Eigenkapitalanteil des Konzerns an Papyrus Pty Limited von 25 auf 90 Prozent. Papyrus Pty Limited wurde ab diesem Zeitpunkt zu einem Tochter-unternehmen (siehe Anhangangabe 9). Dementsprechend beziehen sich die in der vorstehenden Tabelle dargestellten Informationen zu Papyrus Pty Limited nur auf den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 31. März 2012.

Im Laufe des Jahres gründete der Konzern mit anderen Unternehmen aus der Papier-branche die Paper Web SARL, ein webbasiertes Marketingunternehmen. Der Beitrag des Konzerns zum Aufbau dieses Unternehmens lag bei 600 TEUR und führte dazu, dass der Konzern einen Anteil von 49 Prozent an der Paper Web SARL erhielt. Dieser Beitrag deckte die Kosten für die Gründung und den Anlauf des Geschäftsbetriebs ab, weswegen kein Geschäfts- oder Firmenwert in dem Anteil von 600 TEUR enthalten ist. Der Konzern stellt der Paper Web SARL Managementleistungen zur Verfügung (siehe Anhangangabe 38).

21. Finanzielle Vermögenswerte1, 2, 3 auf Seite 204

In TEUR 2012 2011

Langfristige Finanzanlagen

IFRS 7.8(b) Unternehmensanleihen – bis zur Endfälligkeit zu halten 2.436 2.256

IFRS 7.8(d) Unternehmensanleihen – zur Veräußerung verfügbar 118 373

IFRS 7.8(d) Dividendenpapiere – zur Veräußerung verfügbar 710 511

IFRS 7.8(a) Dividendenpapiere – erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bestimmt

251 254

IFRS 7.22(b) Zur Sicherungszwecken eingesetzte Zinsswaps 116 131

3.631 3.525

Kurzfristige Finanzanlagen

IFRS 7.8(a) Staatsanleihen – zu Handelszwecken gehalten 243 568

IFRS 7.22(b) Zur Sicherungszwecken eingesetzte Devisentermingeschäfte 297 375

Sonstige Devisentermingeschäfte 122 89

662 1.032

IFRS 7.7 Unternehmensanleihen, die als zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen eingestuft sind (Buchwert von 118 TEUR am 31. Dezember 2012, 2011: 373 TEUR), sind mit verein-barten Zinssätzen von 5,2–7,0 Prozent (2011: 6,5–8,0 Prozent) und einer Restlaufzeit von ein bis zwei Jahren ausgestattet. Unternehmensanleihen, die als bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen eingestuft sind (Buchwert von 2.436 TEUR, 2011: 2.256 TEUR) sind mit Zinssätzen von 6,3–7,8 Prozent (2011: 7,5–8,3 Prozent) und einer Restlaufzeit von zwei bis fünf Jahren ausgestattet.

Staatsanleihen, die als zu Handelszwecken gehalten eingestuft sind, sind mit vereinbarten Zinssätzen von 3,5–4,0 Prozent (2011: 3,2–3,8 Prozent) und einer Fälligkeit innerhalb eines Jahres ausgestattet.

IFRS 7.B5(a)(i), (iii)

Bei den fi nanziellen Vermögenswerten, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet bestimmt wurden, handelt es sich um Dividendenpapiere, die anderenfalls als zur Veräußerung verfügbar eingestuft worden wären. Die Wertentwicklung dieser Dividenden-papiere wird aktiv überwacht, und sie werden anhand des beizulegenden Zeitwertes gesteuert.

Die Ausfall- und Marktrisikopositionen des Konzerns sowie die Informationen zum beizu-legenden Zeitwert von fi nanziellen Vermögenswerten werden in Anhangangabe 34 ange-geben.

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Erläuterungen

3 IFRS 7.14 Hat ein Unternehmen einen finanziellen Vermögenswert als Sicherheit gestellt, gibt es Folgendes an:

• den Buchwert der finanziellen Vermögenswerte, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten oder Eventualverbindlichkeiten gestellt werden, und

• die Vertragsbedingungen für die Besicherung.

IFRS 7.15 Hat ein Unternehmen Sicherheiten akzeptiert und darf diese ohne Vorliegen eines Zahlungs-verzugs ihres Eigentümers verkaufen oder als Sicherheit weiterreichen, gibt es den beizu-legenden Zeitwert der akzeptierten Sicherheiten (finanzielle und nicht finanzielle Vermögens-werte) an; den beizulegenden Zeitwert aller verkauften oder weitergereichten Sicherheiten und ob das Unternehmen zur Rückgabe an den Eigentümer verpflichtet ist sowie die Vertrags-bedingungen, die mit der Nutzung dieser Sicherheiten verbunden sind.

IFRS 7.12 Hat ein Unternehmen einen finanziellen Vermögenswert umgegliedert in einen, der statt zum beizulegenden Zeitwert nunmehr mit den Anschaffungskosten oder fortgeführten Anschaf-fungskosten bewertet wird, gibt es den Umgliederungsbetrag und den Grund für diese Umgliederung an.

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Erläuterungen

1 Eine Anhangangabe über den Anteil am Steueraufwand von Unternehmen, die der Equity-Methode bilanziert werden, ist nicht erforderlich.

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Anhang zum Konzernabschluss

22. Steuern

Im Gewinn oder Verlust erfasste Steuern

In TEUR Anm. 2012 2011 angepasst*

Tatsächlicher Steueraufwand

IAS 12.80(a) Laufendes Jahr 988 1.225

IAS 12.80(b) Steuern für Vorjahre 97 (34)

1.085 1.191

Latenter Steueraufwand

IAS 12.80(c) Entstehen bzw. Aufl ösung temporärer Differenzen 2.371 856

IAS 12.80(d) Reduzierung des Steuersatzes (15) –

IAS 12.80(f) Ansatz von bisher nicht berücksichtigten steuerlichen Verlusten (50) (240)

IAS 12.80(g) Änderung der erfassten abzugsfähigen temporären Differenzen (7) 5

IAS 12.80(h) Änderung der Rechnungslegungsmethode 2(e) (13) (12)

2.286 609

Steueraufwand aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 3.371 1.800

IAS 12.81(h)(i)–(ii)

Der Steueraufwand aus fortzuführenden Geschäftsbereichen umfasst nicht den Konzern-anteil am steuerlichen Aufwand der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen1 von 251 TEUR (2011: 316 TEUR ), der unter „Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden“ in der Gesamtergebnisrechnung erfasst ist. Der Betrag umfasst auch nicht den Steuerertrag aus aufgegebenen Geschäftsbereichen von 25 TEUR (2011: 44 TEUR) und den Steueraufwand aus dem Veräußerungsgewinn der aufgegebenen Geschäftsbereiche von 330 TEUR (2011: 0 TEUR). Beide sind unter „Gewinn oder Verlust nach Steuern der aufgegebenen Geschäftsbereiche” in der Gesamtergebnis-rechnung (siehe Anhangangabe 7) erfasst.Der Konzern geht davon aus, dass die Steuerrückstellungen unter Berücksichtigung zahl-reicher Faktoren inklusive der Interpretationen des Steuerrechts und früherer Erfahrungen für alle offenen Steuerjahre angemessen sind.

IAS 12.81(a) Direkt im Eigenkapital erfasste Steuern

2012 2011

In TEURVor

Steuern SteuernNach

SteuernVor

Steuern SteuernNach

Steuern

Wandelanleihen 163 (54) 109 – – –

*Siehe Anhangangabe 2(e).

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Erläuterungen

1 IAS 12.85 Die Überleitung des effektiven Steuersatzes hat auf Basis eines anzuwendenden Steuer-satzes zu erfolgen, der für die Informationsinteressen der Abschlussadressaten am besten geeignet ist. In diesem Muster-Konzernabschluss beruht die Überleitungsrechnung auf dem inländischen Steuersatz des Unternehmens und umfasst einen eigenen Posten, der die von Konzernunternehmen anderer Steuerrechtskreise angewendeten Steuersätze überleitet. In manchen Fällen ist es jedoch sinnvoller, einzelne Überleitungen zusammenzufassen. Dabei ist der jeweilige Steuersatz in jedem individuellen Steuerrechtskreis zu verwenden.

IAS 12.81(c) In diesem Muster-Konzernabschluss werden zwei Überleitungsrechnungen dargestellt: Zum einen wird eine Überleitungsrechnung zwischen dem gesamten Steueraufwand und dem Produkt aus dem bilanziellen Ergebnis vor Steuern multipliziert mit dem anzuwendenden Steuersatz aufgeführt. Zum anderen wird eine Überleitungsrechnung zwischen dem durch-schnittlichen effektiven Steuersatz und dem anzuwendenden Steuersatz offengelegt. Ein Unternehmen wählt eine der beiden Methoden oder beide und gibt die Basis an, auf deren Grundlage der anzuwendende Steuersatz berechnet wurde.

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Anhang zum Konzernabschluss

22. Steuern (Fortsetzung)

IAS 12.81(ab) Im sonstigen Ergebnis erfasste Steuern9 auf Seite 18

2012 2011IAS 1.90

In TEURVor

Steuern

Steuer-(aufwand)

ertragNach

SteuernVor

Steuern

Steuer-(aufwand)

ertragNach

Steuern

Währungsumrechnungs-differenzen aus aus-ländischen Geschäfts-betrieben

521 – 521 330 – 330

Umgliederung von Währungsumrechnungs-differenzen aus Verlust des maßgeblichen Einfl usses

(20) – (20) – – –

Absicherung von Netto-investitionen in ausländi-sche Geschäftsbetriebe

(3) – (3) (8) – (8)

Neubewertung des Sachanlagevermögens

200 (66) 134 – – –

Absicherung von Zahlungsströmen

(93) 31 (62) 66 (22) 44

Zur Veräußerung verfügbare fi nanzielle Vermögenswerte

135 (45) 90 94 (31) 63

Versicherungsmathemati-sche Gewinne (Verluste)

72 (24) 48 (15) 5 (10)

812 (104) 708 467 (48) 419

IAS 12.81(c) Überleitung des effektiven Steuersatzes1

In TEUR 2012 2012 2011 2011 angepasst*

Gewinn vor Steuern aus fort-zuführenden Geschäftsbereichen

10.929 6.178

Steuern auf der Grundlage des inländischen Steuersatz des Unternehmens

33,00 % 3.606 33,00 % 2.039

Steuersatzeffekte ausländischer Steuerrechtskreise

(0,81 %) (89) (0,84 %) (52)

Steuersatzsenkung (0,14 %) (15) – –

Nicht abzugsfähige Aufwen-dungen

0,88 % 96 0,58 % 36

Steuerfreie Erträge (0,72 %) (79) (1,13 %) (70)

Steuervergünstigungen (1,32 %) (144) (0,50 %) (31)

Erfassung von Steuereffekten bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verlustvorträge

(0,46 %) (50) (3,88 %) (240)

Fortsetzung auf Seite 211

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Erläuterungen

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Anhang zum Konzernabschluss

In TEUR 2012 2012 2011 2011 angepasst*

Verluste des laufenden Jahres, für die kein latenter Steueran-spruch angesetzt wurde

0,14 % 15 2,06 % 127

Veränderungen erfasster abzugs-fähiger temporärer Differenzen

(0,12 %) (13) 0,08 % 5

Veränderungen von Schätzungen früherer Jahre

0,16 % 17 (0,23 %) (14)

30,84 % 3.371 29,14 % 1.800

*Siehe Anhangangabe 2(e).

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Erläuterungen

1 IAS 12.87, 81(f)

Ein Unternehmen gibt die Summe des Betrages temporärer Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen, Zweigniederlassungen und assoziierten Unternehmen und Gemein-schaftsunternehmen, für die keine latenten Steuerschulden bilanziert wurden, an. Obwohl keine Verpflichtung besteht, sollten Unternehmen auch, soweit praktikabel, die Beträge der nicht bilanzierten latenten Steuerschulden angeben. In diesem Muster-Konzernabschluss wurden sowohl die Beträge nicht bilanzierter latenter Steuerschulden als auch die temporären Differenzen angegeben.

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Anhang zum Konzernabschluss

22. Steuern (Fortsetzung)Nicht erfasste latente Steuerschulden1

IAS 12.81(f), 87 Am 31. Dezember 2012 wurde eine latente Steuerschuld von 150 TEUR (2011: 86 TEUR) für temporäre Differenzen von 500 TEUR (2011: 287 TEUR ) im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen nicht angesetzt, weil das Unternehmen deren Aufl ösung steuern kann und auf absehbare Zeit keine Aufl ösungen stattfi nden werden.

IAS 12.82A In einigen Länder, in denen der Konzern tätig ist, sehen lokale Steuergesetze Steuerver-günstigungen bei Gewinnen aus der Veräußerung von bestimmten Vermögenswerte vor. Dabei gilt die Voraussetzung, dass keine Ausschüttung der Gewinne erfolgt. Am 31. Dezember 2012 betrugen die gesamten steuerfreien Rücklagen 600 TEUR (2011: 540 TEUR), die zu einer Steuerschuld von 198 TEUR (2011: 178 TEUR führen würden, sollten die Tochterunternehmen Dividenden aus diesen Rücklagen zahlen.

IAS 12.81(e) Nicht erfasste latente Steueransprüche

Latente Steueransprüche wurden im Hinblick auf folgende Posten nicht erfasst.

In TEUR 2012 2011

Abzugsfähige temporäre Differenzen 161 200

Steuerliche Verluste 644 796

805 996

Die steuerlichen Verluste werden 2014 verfallen. Die abzugsfähigen temporären Differen-zen verfallen nach geltendem Steuerrecht nicht. Die latenten Steueransprüche wurden im Hinblick auf diese Posten nicht erfasst, weil es nicht wahrscheinlich ist, dass künftig zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der Konzern die latenten Steueransprüche verwenden kann.

IAS 1.125, 129 In 2011 wurden 720 TEUR der zuvor nicht berücksichtigten steuerlichen Verluste erfasst, weil das Management es als wahrscheinlich erachtete, dass künftig zu versteuerndes Ergebnis vorhanden sein wird, das verwendet werden kann. Das Management revidierte seine Schätzungen im Zuge der Einführung eines neuen Papiertyps, der großen Anklang bei den Kunden fi ndet und zunehmend das Betriebsergebnis des Tochterunternehmens steigert. Ein zusätzlicher Betrag von 152 TEUR der zuvor nicht berücksichtigten steuerlichen Verluste wurde 2012 aufgrund weiterer Schätzungsänderungen der künftigen Betriebs-ergebnisse des Tochterunternehmens erfasst. Das Management geht davon aus, dass die Verwertbarkeit der steuerlichen Verluste von 644 TEUR weiterhin zweifelhaft ist, weil sich der Trend zum profi tablen Wachstum noch nicht vollständig herausgebildet hat. Wenn auch im nächsten Jahr profi tables Wachstum stattfi ndet, werden die übrigen nicht berücksich-tigten latenten Steueransprüche erfasst werden, was zu einem zusätzlichen Steuer-einkommen von 213 TEUR führen würde.

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Erläuterungen

1 IAS 12.81(g) Ein Unternehmen ist verpflichtet, je nach Art der temporären Differenz den Betrag der in der Bilanz angesetzten Steueransprüche und -schulden anzugeben. Aus den IFRS kommt nicht eindeutig hervor, was eine „Art“ von temporären Differenzen darstellt. Die im diesem Muster-Konzernabschluss angegebenen Anhangangaben beruhen auf den mit temporären Differenzen in Zusammenhang stehenden Bilanzposten. Eine andere mögliche Auslegung besteht in Anhangangaben, die sich an dem Grund für die temporären Differenzen orientie-ren – zum Beispiel Abschreibungen.

Nach unserer Auffassung ist es nicht angemessen, abzugsfähige temporäre Differenzen brutto und die damit verbundenen Wertberichtigungen gesondert zu zeigen, weil gemäß IFRS die temporären Differenzen, für welche die latenten Steuern angesetzt werden, anzugeben sind.

Diese Themen werden in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insight into IFRS (3.13.1000.40–50) diskutiert.

2 IAS 12.82 Ein Unternehmen gibt die substanzielle Hinweise für den Ansatz eines latenten Steuer-anspruches an, wenn:

• die Realisierung des latenten Steueranspruchs von künftigen zu versteuernden Ergebnissen abhängt, die höher als die Ergebniseffekte aus der Auflösung bestehender zu versteuernder temporärer Differenzen sind; und

• das Unternehmen in der laufenden Periode oder der Vorperiode in dem Steuerrechtskreis, auf den sich der latente Steueranspruch bezieht, Verluste erlitten hat.

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22. Steuern (Fortsetzung)

Erfasste latente Steueransprüche und -schulden1

IAS 12.81(g)(i) Latente Steueransprüche und -schulden lassen sich wie folgt zuordnen:

Vermögenswerte2 Schulden Netto

In TEUR 2012 2011 2012 2011 ange-

passt*

2012 2011 ange-

passt*

Sachanlagen (10) (373) 2.182 843 2.172 470

Immaterielle Vermögens-werte

(61) (94) 824 495 763 401

Biologische Vermögens-werte

– – 345 127 345 127

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

– – 220 160 220 160

Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete fi nanzielle Vermögenswerte

– – 167 73 167 73

Zur Veräußerung verfügbare fi nanzielle Vermögenswerte

– – 160 115 160 115

Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanz-investitionen

(7) – – – (7) –

Derivate (9) (4) 177 197 168 193

Vorräte (83) (41) – – (83) (41)

Finanzielle Verbindlich-keiten

– – 136 – 136 –

Leistungen an Arbeitnehmer

– – 99 149 99 149

Anteilsbasierte Vergütungen

(583) (317) – – (583) (317)

Rückstellungen (557) (528) – – (557) (528)

Andere Posten (100) (225) – – (100) (225)

Steuerliche Verlust-vorträge

(436) (386) – – (436) (386)

Steuer(ansprüche)/-schulden vor Verrechnung

(1.846) (1.968) 4.298 2.159 2.464 191

Verrechnung der Steuern 1.846 592 (1.846) (592) – –

Steuer(ansprüche)/-schulden netto

– (1.376) 2.464 1.567 2.464 191

*Siehe Anhangangabe 2(e).

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

1 IAS 12.81(g)(ii)

Falls der Betrag der in der Gewinn-und Verlustrechnung erfassten latenten Steuern hinsicht-lich jeder Art temporärer Unterschiede aus den Änderungen der Bilanz angesetzten Beträgen hervorgeht, ist eine Anhangangabe dieses Betrags nicht erforderlich.

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Anhang zum Konzernabschluss

22. Steuern (Fortsetzung)

IAS 12.81(g)(ii)

Veränderung der latenten Steuern in der Bilanz während des Jahres1

In TEUR

Stand zum 1. Januar 2011

angepasst*

erfasst im Gewinn oder

Verlust

erfasst im sonstigen Ergebnis

Stand zum 31. Dezember

2011 angepasst*

erfasst im Gewinn oder

Verlust

direkt im Eigenkapital

erfasst

erfasst im sonstigen Ergebnis

Erworben durch

Unterneh-menszusam-menschluss

Sonstiges (siehe

Anm. 7 und 8)

Stand zum 31. Dezember

2012

Sachanlagen (320) 790 – 470 1.811 – 66 35 (210) 2.172

Immaterielle Vermögenswerte 98 303 – 401 324 – – 38 – 763

Biologische Vermögenswerte 106 21 – 127 218 – – – – 345

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

115 45 – 160 60 – – – – 220

Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete fi nanzielle Vermögenswerte

47 26 – 73 94 – – – – 167

Zur Veräußerung verfügbare fi nanzielle Vermögenswerte

84 – 31 115 – – 45 – – 160

Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen

– – – – (7) – – – – (7)

Derivate 163 8 22 193 6 – (31) – – 168

Vorräte – (41) – (41) (5) – – 3 (40) (83)

Finanzielle Verbindlichkeiten – – – – 73 54 – 9 – 136

Leistungen an Arbeitnehmer 194 (40) (5) 149 (74) – 24 – – 99

Anteilsbasierte Vergütungen (211) (106) – (317) (266) – – – – (583)

Rückstellungen (438) (90) – (528) (23) – – (6) – (557)

Andere Posten (158) (67) – (225) 125 – – – – (100)

Steuerliche Verlustvorträge (146) (240) – (386) (50) – – – – (436)

(466) 609 48 191 2.286 54 104 79 (250) 2.464

*Siehe Anhangangabe 2(e).

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Erläuterungen

1 IAS 2.39 Stellt ein Unternehmen eine Aufwandsanalyse dar, die eine auf der Art der Aufwendungen beruhende Gliederung in der Gesamtergebnisrechnung zugrunde legt, gibt es an:

• die als Aufwand erfassten Kosten für Rohstoffe und Verbrauchsgüter, Personalkosten und andere Kosten sowie

• den Betrag der Nettobestandsveränderung des Vorratsvermögens in der Berichtsperiode.

2 IAS 1.61 In diesem Muster-Konzernabschluss wird angenommen, dass die Vorräte nicht länger als zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag realisiert werden. Wäre dies nicht der Fall, würde das Unternehmen den Betrag der Vorräte angeben, deren Realisierung nach mehr als zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (3.8.440.10) diskutiert.

3 IAS 2.34 Stellt ein Unternehmen eine Analyse des Aufwands nach der Funktion in der Gesamtergebnis-rechnung dar, sind nach unserer Auffassung Wertminderungen von Vorräten auf den Netto-veräußerungswert sowie alle Wertaufholungen in den „Umsatzkosten“ auszuweisen. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (3.8.440.70) diskutiert.

4 IFRS 7.9(a)–(d)

Hat ein Unternehmen einen Kredit oder eine Forderung (oder eine Gruppe von Krediten und Forderungen) als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet bestimmt, sind folgende Angaben notwendig:

• maximales Ausfallrisiko des Kredits oder der Forderung (oder einer Gruppe von Krediten und Forderungen) am Ende der Berichtsperiode

• Betrag, um den ein zugehöriges Kreditderivat oder ähnliches Instrument diese maximale Ausfallrisiko vermindert

• Betrag, um den sich der beizulegende Zeitwert des Kredits oder der Forderung (oder einer Gruppe von Krediten und Forderungen) während der Berichtsperiode und kumuliert geändert hat, soweit dies auf Änderungen beim Ausfallrisiko des finanziellen Vermögens-werts zurückzuführen ist. Dieser Betrag wird bestimmt entweder: – als Änderung des beizulegenden Zeitwertes, soweit diese nicht auf solche Änderungen

der Marktbedingungen zurückzuführen ist, die das Marktrisiko beeinflussen, oder – mithilfe einer alternative Methode, mit der nach Ansicht des Unternehmens genauer

bestimmt werden kann, in welchem Umfang sich der beizulegende Zeitwert durch das geänderte Ausfallrisiko ändert

• Höhe der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes jedes zugehörigen Kreditderivats oder ähnlichen Instruments, während der Berichtsperiode sowie kumuliert seit der Bestimmung des Kredits oder der Forderung in diese Bewertungskategorie.

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Anhang zum Konzernabschluss

23. Vorräte1, 2

In TEUR 2012 2011

IAS 1.78(c), 2.36(b)

Rohstoffe und Verbrauchsgüter 4.860 5.753

IAS 1.78(c), 2.36(b)

Unfertige Erzeugnisse 2.543 1.661

IAS 1.78(c), 2.36(b)

Fertigerzeugnisse 5.464 4.705

Vorräte 12.867 12.119

IAS 2.36(h) Buchwert der Vorräte, die unter Eigentums-vorbehalt stehen

1.650 2.090

IAS 1.98(a), 104, 2.36(d)–(f)

Im Jahr 2012 beliefen sich Rohstoffe, Verbrauchsgüter und Veränderungen des Bestands an Fertigerzeugnissen und unfertigen Erzeugnissen, die in den „Umsatzkosten“ enthalten sind, auf 42.075 TEUR (2011: 42.865 TEUR). Im Jahr 2012 beliefen sich die Wertminderun-gen der Vorräte auf den Nettoveräußerungswert auf 345 TEUR (2011: 125 TEUR). Die Wert-aufholungen beliefen sich wie unten dargestellt auf 10 TEUR (2011: 0 TEUR). Sowohl die Wertminderungen als auch die Wertaufholungen sind in den „Umsatzkosten“ ausgewie-sen.3

Im Laufe des Jahres 2011 überprüfte der Konzern aufgrund regulatorischer Beschränkun-gen, die der Herstellung eines neuen Produkts im Segment Standardpapier auferlegt wurden, die zugehörige Produktlinie auf Wertminderung. In diesem Zusammenhang wurden die zugehörigen Vorräte auf ihren Nettoveräußerungswert abgeschrieben, was zu einem Verlust von 42 TEUR führte.

IAS 2.36(g) Im Jahr 2012 wurden 10 TEUR der Wertminderung nach einer Änderung von Schätzungen aufgeholt, (siehe Anhangangabe 17). Diese Beträge sind im Gesamtbetrag der vorstehen-den Wertminderungen und Wertaufholungen enthalten.

24. Forderungen aus Lieferungen und Leistung und sonstige Forderungen4

In TEUR Anm. 2012 2011

IAS 1.78(b) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen

38 1.236 642

Darlehen an Mitglieder der Unternehmens-leitung

38 78 32

IAS 1.78(b) Sonstige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

32 24.801 17.045

IFRS 7.8(c) Kredite und Forderungen 26.115 17.719

IAS 1.78(b), 11.40(a)

Noch nicht abgeschlossene Fertigungsaufträge 348 280

26.463 17.999

Davon langfristig 213 –

Davon kurzfristig 26.250 17.999

26.463 17.999

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Anhang zum Konzernabschluss

IAS 11.40(a) Am 31. Dezember 2012 betrug die Summe der für die noch nicht abgeschlossenen Ferti-gungsaufträge angefallenen Aufwendungen und erfassten Gewinne, abzüglich der erfass-ten Verluste, 570 TEUR (2011: 530 TEUR).

IAS 11.40(c) Zum 31. Dezember 2012 enthalten die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bezüglich der noch nicht abgeschlossenen Fertigungsaufträge Einbehalte von 200 TEUR (2011: 180 TEUR).

Die Kredit- und Marktrisiken des Konzerns sowie die Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forderungen (ohne noch nicht abge-schlossene Fertigungsaufträge) werden in Anhangangabe 34 dargestellt.

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Erläuterungen

1 IAS 7.48 In Verbindung mit einer Stellungnahme des Managements ist der Betrag an wesentlichen Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, über die der Konzern nicht verfügen kann, im Anhang anzugeben.

2 IAS 1.79(a)(ii) Die Anzahl der ausgegebenen, aber nicht voll eingezahlten Anteile ist anzugeben.

IAS 1.79(a)(vii) Anteile, die für die Ausgabe aufgrund von Options- und Verkaufsverträgen zurückgehalten werden, sind unter Angabe der Modalitäten und Beträge detailliert zu erläutern.

3 IAS 1.79(a)(iii) Falls Anteile keinen Nennwert haben, ist dies anzugeben.

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IAS 7.45 25. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente1

In TEUR 2012 2011

Bankguthaben 51 988

Sofort abrufbare Sichteinlagen 1.454 862

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.505 1.850

Kontokorrentkredite, die für das Cash Management genutzt werden

(334) (282)

In der Kapitalfl ussrechnung dargestellte Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

1.171 1.568

26. Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage

Stammaktien Nicht rücknahmepfl ichtige

Vorzugsaktien

IAS 1.79(a)(iv) In Tausend Stück 2012 2011 2012 2011

Zum 1. Januar ausgegeben 3.100 3.100 1.750 1.750

Gegen Bareinlagen ausgegeben 130 – – –

Ausübung von Aktienoptionen 5 – – –

IAS 7.43 Bei einem Unternehmens-zusammenschluss ausgegeben

8 – – –

IAS 1.79(a)(ii) Zum 31. Dezember ausgegeben – voll eingezahlt2

3.243 3.100 1.750 1.750

IAS 1.79(a)(i), 79(a)(iii)

Genehmigte – Nennwert 3 EUR3

10.000 10.000 2.000 2.000

Stammaktien

IAS 1.79(a)(v) Im Hinblick auf das Restvermögen des Unternehmens haben alle Aktien den gleichen Rang mit der Ausnahme, dass Vorzugsaktionäre nur im Umfang des Nennwerts der Aktien beteiligt sind.

Die Stammaktionäre haben ein Recht auf die jeweils beschlossene Dividende sowie auf eine Stimme je Aktie bei den Hauptversammlungen des Unternehmens. Im Hinblick auf die von Konzernunternehmen gehaltenen Aktien am Unternehmen sind alle Rechte bis zur Wiederausgabe dieser Aktien ausgesetzt.

Ausgabe von Stammaktien

IAS 1.79(a) Im Oktober 2012 beschloss die Hauptversammlung die Ausgabe von 130.000 Stammaktien zu einem Ausübungskurs von 11,92 EUR je Aktie (2011: 0 EUR).

Darüber hinaus wurden 5.000 Stammaktien infolge der Ausübung von ausübbaren Optio-nen, die durch das den Personen in Schlüsselpositionen gewährte Aktienoptionsprogramm des Jahres 2007 entstanden sind, ausgegeben (2011: 0 Aktien). Die Optionen wurden zu einem Durchschnittskurs von zehn EUR je Option ausgeübt (siehe Anhangangabe 30).

Schließlich wurden 8.000 Stammaktien infolge des Erwerbs von Papyrus Pty Limited aus-gegeben (siehe Anhangangabe 9) (2011: 0 Aktien).

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

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Nicht rücknahmepfl ichtige Vorzugsaktien

Inhaber von nicht rücknahmepfl ichtigen Vorzugsaktien erhalten eine nicht kumulative Dividende von 25,03 Cent je Aktie nach Ermessen des Unternehmens oder jedes Mal, wenn Dividenden an Stammaktionäre beschlossen werden. Sie haben kein Recht auf etwaige zusätzliche Dividenden, die für die Stammaktionäre beschlossen werden. Nicht rücknahmepfl ichtige Vorzugsaktien sind nicht mit einem Stimmrecht ausgestattet.

Art und Zweck der Rücklagen

Währungsumrechnungsrücklage

IAS 1.79(b) Die Währungsumrechnungsrücklage umfasst alle Fremdwährungsdifferenzen aufgrund der Umrechnung von Abschlüssen von ausländischen Geschäftsbetrieben sowie den wirksamen Teil von etwaigen Fremdwährungsdifferenzen aufgrund von Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb.

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

1 IAS 16.77(f) Werden Sachanlagen neu bewertet, gibt das Unternehmen die Neubewertungsrücklage mit Angabe der Veränderung in der Periode und eventuell bestehender Ausschüttungsbeschrän-kungen an die Eigentümer an.

2 IAS 1.79(a)(vi), 32.34

Ein Unternehmen gibt den Betrag der eigenen Anteile in der Bilanz oder im Anhang gesondert an. In diesem Muster-Konzernanschluss geben wir diese Informationen im Anhang an.

3 IAS 32.34 Werden Aktien des Unternehmens von nahestehenden Unternehmen oder Personen des Konzerns erworben, gibt ein Unternehmen die Einzelheiten der Transaktion gemäß IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen an.

4 IAS 1.137(b) Ein Unternehmen gibt den Betrag der kumulierten noch nicht bilanzierten Vorzugsdividen-den an.

5 IAS 12.81(i), 87A

Ein Unternehmen gibt den Betrag der steuerlichen Konsequenzen von Dividendenzahlungen an die Anteilseigner an, die vorgeschlagen oder beschlossen wurden, bevor der Abschluss zur Veröffentlichung genehmigt wurde, die aber nicht als Verbindlichkeit im Abschluss bilanziert werden. Außerdem gibt ein Unternehmen die wichtigen Bestandteile des steuerlichen Systems und die Faktoren an, die den Betrag der potenziellen steuerlichen Konsequenzen von Dividenden beeinflussen.

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26. Eigenkapital (Fortsetzung)

IAS 1.79(b) Rücklage aus Sicherungsgeschäften

Die Rücklage aus Sicherungsgeschäften umfasst den wirksamen Teil der kumulierten Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes von zur Absicherung von Zahlungs-strömen verwendeten Sicherungsinstrumenten bis zur späteren Erfassung der abgesicher-ten Zahlungsströme (siehe Anhangangabe 3(c)(v)).

Rücklage aus Zeitwertänderungen

IAS 1.79(b) Die Rücklage aus Zeitwertänderungen enthält die kumulierten Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes von zur Veräußerung verfügbaren fi nanziellen Vermögenswerten bis zur Ausbuchung oder Wertminderung der Vermögenswerte.

Neubewertungsrücklage1

IAS 1.79(b) Die Neubewertungsrücklage bezieht sich auf die Neubewertung von Sachanlagen unmittel-bar vor ihrer Umgliederung in als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (siehe Anhang-angabe 16).

Wandelanleihen

Die Rücklage für Wandelanleihen enthält den Betrag, der der Eigenkapitalkomponente der Wandelanleihen zugeordnet ist, die vom Konzern im Mai 2012 ausgegeben wurden (siehe Anhangangabe 28).

Rücklage für eigene Anteile

IAS 1.79(a)(vi), 79(b), 32.33–34

Die Rücklage für die eigenen Anteile des Unternehmens umfasst die Anschaffungskosten der vom Konzern gehaltenen Anteile des Unternehmens. Am 31. Dezember 2012 hielt der Konzern 48.000 der Anteile des Unternehmens (2011: 50.000 Anteile).2, 3

Dividenden

IAS 1.107 Die nachstehenden Dividenden wurden vom Unternehmen für das am 31. Dezember endende Geschäftsjahr beschlossen und ausbezahlt.

In TEUR 2012 2011

25,25 Cent je qualifi zierende Stammaktie (2011: 4,28 Cent) 805 133

25,03 Cent je nicht rücknahmepfl ichtiger Vorzugsaktie (2011: 25,03 Cent)

438 438

1.243 571

IAS 1.137(a), 10.13, 12.81(i)

Nach dem Abschlussstichtag wurden die nachstehenden Dividenden vom Vorstand vorgeschlagen. Die Dividenden wurden bilanziell nicht erfasst und es gibt keine steuerlichen Konsequenzen.4, 5

In TEUR 2012 2011

27,92 Cent je qualifi zierende Stammaktie (2011: 26,40 Cent) 892 805

25,03 Cent je nicht rücknahmepfl ichtiger Vorzugsaktie (2011: 25,03 Cent)

438 438

1.330 1.243

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

1 IAS 1.106A Unternehmen dürfen die Aufgliederung der Veränderungen jeder Eigenkapitalkomponente aufgrund von Transaktionen, die im sonstigen Ergebnis erfasst wurden, entweder in der Eigenkapitalveränderungsrechnung oder im Anhang darstellen. In diesem Muster-Konzern-abschluss stellen wir diese Informationen im Anhang dar.

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Anhang zum Konzernabschluss

26. Eigenkapital (Fortsetzung)

IAS 1.106(d)(ii)

Sonstiges Ergebnis, nach Steuern1

Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar

In TEUR

Währungs-umrech-

nungsrück-lage

Rücklage aus Sicherungs-geschäften

Rücklage aus Zeitwert-

änderungen

Neu-bewertungs-

rücklageGewinn-

rücklagen Gesamt

Nicht beherr-

schende Anteile

Gesamt Sonstiges

Ergebnis

2012

IAS 1.82(g), 21.52(b)

Währungsumrechnungsdifferenzen für ausländische Geschäftsbetriebe

494 – – – – 494 27 521

IAS 1.82(g) Umgliederung von Währungsumrechnungsdifferenzen bei Verlust des maßgeblichen Einfl usses

(20) – – – – (20) – (20)

IAS 1.82(g) Nettoverlust aus Absicherungen von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe

(3) – – – – (3) – (3)

IAS 1.82(g) Neubewertung von Sachanlagen, nach Steuern – – – 134 – 134 – 134

IFRS 7.23(c), IAS 1.82(g)

Effektiver Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes von Absicherungen von Zahlungsströmen, nach Steuern

– (41) – – – (41) – (41)

IFRS 7.23(d), IAS 1.82(g)

Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes von Absicherungen von Zahlungsströmen, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wurden, nach Steuern

– (21) – – – (21) – (21)

IFRS 7.20(a)(ii), IAS 1.82(g)

Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes von zur Veräußerung verfügbaren fi nanziellen Vermögenswerten, nach Steuern

– – 133 – – 133 – 133

IFRS 7.20(a)(ii), IAS 1.82(g)

Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes von zur Veräußerung verfügbaren fi nanziellen Vermögenswerten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wurden, nach Steuern

– – (43) – – (43) – (43)

IAS 19.93(b) Versicherungsmathematische Verluste aus leistungs-orientierten Plänen, nach Steuern

– – – – 48 48 – 48

Sonstiges Ergebnis, nach Steuern 471 (62) 90 134 48 681 27 708

Fortsetzung auf Seite 231

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Erläuterungen

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Anhang zum Konzernabschluss

Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar

In TEUR

Währungs-umrech-

nungsrück-lage

Rücklage aus Sicherungs-geschäften

Rücklage aus Zeitwert-

änderungen

Neu-bewertungs-

rücklageGewinn-

rücklagen Gesamt

Nicht beherr-

schende Anteile

Gesamt Sonstiges

Ergebnis

2011

IAS 1.82(g), 21.52(b)

Währungsumrechnungsdifferenzen für ausländische Geschäftsbetriebe

308 – – – – 308 22 330

IAS 1.82(g) Nettoverlust aus Absicherungen von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe

(8) – – – – (8) – (8)

IFRS 7.23(c), IAS 1.82(g)

Effektiver Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes von Absicherungen von Zahlungsströmen, nach Steuern

– 52 – – – 52 – 52

IFRS 7.23(d), IAS 1.82(g)

Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes von Absicherungen von Zahlungsströmen, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wurden, nach Steuern

– (8) – – – (8) – (8)

IFRS 7.20(a)(ii), IAS 1.82(g)

Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes von zur Veräußerung verfügbaren fi nanziellen Vermögenswerten, nach Steuern

– – 63 – – 63 – 63

IAS 19.93(b) Versicherungsmathematische Verluste aus leistungsorientierten Plänen, nach Steuern

– – – – (10) (10) – (10)

Sonstiges Ergebnis, nach Steuern 300 44 63 – (10) 397 22 419

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Erläuterungen

1 IAS 33.64 Wenn Berechnungen des Ergebnisses je Aktie den Änderungen in der Zahl der Aktien Rech-nung tragen, die aufgrund von Ereignissen nach dem Abschlussstichtag eingetreten sind, gibt ein Unternehmen diese Tatsache an.

2 IAS 33.73 Falls ein Unternehmen zusätzlich zum unverwässerten und verwässerten Ergebnis je Aktie Beträge je Aktie angibt, die mittels eines im Finanzbericht enthaltenen Bestandteils des Gewinns ermittelt werden, der von dem den Stammaktionären zurechenbaren Gewinn oder Verlust für die Periode abweicht, werden derartige Beträge unter Verwendung des gemäß IAS 33 ermittelten gewichteten Durchschnitts von Stammaktien bestimmt.

IAS 33.73 Bei Verwendung eines Bestandteils des Gewinns, der nicht als eigenständiger Posten in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen wird, stellt ein Unternehmen eine Überleitung zwischen diesem verwendeten Bestandteil und einem in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Posten dar.

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27. Ergebnis je Aktie1, 2

Unverwässertes Ergebnis je Aktie

Die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie zum 31. Dezember 2012 basiert auf dem den Stammaktionären zurechenbaren Gewinn in Höhe von 6.975 TEUR (2011: 3.299 TEUR) und einem gewichteten Durchschnitt der im Umlauf gewesenen Stammaktien von 3.083.000 (2011: 3.060.000 Aktien), die wie folgt berechnet wurden:

IAS 33.70(a) Zurechnung des Gewinns auf Stammaktionäre (unverwässert)

2012 2011

In TEUR

Fortzu-führende

Geschäfts-bereiche

Aufge-gebene

Geschäfts-bereiche

Summe Fortzu-führende

Geschäfts-bereiche

Aufge-gebene

Geschäfts-bereiche

Summe

Gewinn (Verlust), den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar

7.034 379 7.413 4.159 (422) 3.737

Dividenden auf nicht rücknahmepfl ichtige Vorzugsaktien

(438) – (438) (438) – (438)

Gewinn oder Verlust, den Inhabern der Stammaktien zurechenbar

6.596 379 6.975 3.721 (422) 3.299

IAS 33.70(b) Gewichteter Durchschnitt der Stammaktien (unverwässert)

In TEUR Anm. 2012 2011

Ausgegebene Stammaktien zum 1. Januar 26 3.100 3.100

Auswirkung eigener Aktien (49) (40)

Auswirkung der ausgeübten Aktienoptionen 3 –

Auswirkung der Aktien, die im Zusammenhang mit einem Unternehmenszusammenschluss ausgegeben wurden

9 6 –

Auswirkung der im Oktober 2012 ausgegebenen Aktien 23 –

Gewichteter Durchschnitt der Stammaktien zum 31. Dezember

3.083 3.060

Verwässertes Ergebnis je Aktie

Die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie am 31. Dezember 2012 basiert auf dem den Stammaktionären zurechenbaren Gewinn von 7.036 TEUR (2011: 3.299 TEUR) und einem gewichteten Durchschnitt der nach Bereinigung um alle Verwässerungseffekte potenzieller Stammaktien im Umlauf gewesenen Stammaktien von 3.278.000 (2011: 3.078.000 Aktien), die wie folgt berechnet wurden:

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

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IAS 33.70(a) Zurechnung des Gewinns auf Stammaktionäre (verwässert)

2012 2011

In TEUR

Fortzu-führende

Geschäfts-bereiche

Aufge-gebene

Geschäfts-bereiche

Summe Fortzu-führende

Geschäfts-bereiche

Aufge-gebene

Geschäfts-bereiche

Summe

Gewinn (Verlust), den Stammaktionären zurechenbar (unverwässert)

6.596 379 6.975 3.721 (422) 3.299

Zinsaufwendungen auf Wandelanleihen, nach Steuern

61 – 61 – – –

Gewinn (Verlust), den Stammaktionären zurechenbar (verwässert)

6.657 379 7.036 3.721 (422) 3.299

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

1 Nach unserer Auffassung ist eine Überleitungsrechnung nicht erforderlich, wenn das unver-wässerte und das verwässerte Ergebnis je Aktie übereinstimmen. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/2013 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (5.3.370.50) diskutiert.

2 Nach unserer Auffassung ist, besonders im Hinblick auf nicht notierte Eigenkapitalinstrumen-te, die Methode anzugeben, mit der der durchschnittliche Marktwert der Aktien des Unter-nehmens für die Berechnung des verwässernden Effektes ausstehender Optionsscheine auf Aktien bestimmt wird. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/2013 unserer Veröffent-lichung Insights into IFRS (5.3.170.62–70) diskutiert.

3 IFRS 7.8(e) Hat ein Unternehmen finanzielle Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bestimmt, ist der Buchwert dieser Verbindlichkeiten getrennt vom Buchwert der zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten anzugeben. Obwohl diese Anhan-gangabe in die Angaben zu den finanziellen Verbindlichkeiten eingefügt wurde, ist dies kein Hinweis darauf, dass die derart bestimmten Verbindlichkeiten zwingend hier auszuweisen sind.

IFRS 7.10–11 Wird eine finanzielle Verbindlichkeit als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bestimmt, sind die folgenden Angaben notwendig:

• Änderung des beizulegenden Zeitwertes der finanziellen Verbindlichkeit sowohl während der Berichtsperiode als auch kumuliert, soweit dies auf Änderungen des Ausfallrisikos zurückzuführen ist, sowie die Methode, mit der die erforderlichen Angaben ermittelt worden sind. Falls das Unternehmen zu der Auffassung gelangt, dass diese Angaben die durch das geänderte Ausfallrisiko bedingte Änderung des beizulegenden Zeitwertes nicht glaubwürdig wiedergeben, sind die Gründe und Einflussfaktoren entsprechend darzustellen

• Differenz zwischen dem Buchwert der finanziellen Verbindlichkeit und dem Betrag, den das Unternehmen vertragsgemäß bei Fälligkeit an den Gläubiger zahlen muss.

4 IFRS 7.18–19 Hinsichtlich der zum Abschlussstichtag angesetzten Darlehensverbindlichkeiten sind Anga-ben zu in der Berichtsperiode eingetretenen Zahlungsverzögerungen bzw. -ausfälle sowie zu sonstigen Verletzungen der vereinbarten Darlehenskonditionen zu machen.

IAS 1.74–76 Tritt in der Berichtsperiode eine Verletzung der Darlehensvereinbarung auf und wird diese bis zum Abschlussstichtag nicht behoben bzw. werden die Konditionen der Darlehensverbindlich-keit bis zu diesem Zeitpunkt nicht neu verhandelt, sind die Auswirkungen dieses Sachverhal-tes auf die Klassifizierung als kurzfristige bzw. langfristige Verbindlichkeit zu bestimmen.

IFRS 7.18 Für am Abschlussstichtag angesetzte Darlehensverbindlichkeiten sind folgende Angaben zu machen:

• Detaillierte Erläuterung aller in der Berichtsperiode eingetretenen Zahlungsverzögerungen bzw. -ausfällen, welche die Tilgungs- oder Zinszahlungen, den Tilgungsfonds oder die Tilgungsbedingungen dieser Darlehen betreffen

• Buchwert der Darlehensverbindlichkeiten am Berichtsstichtag, bei denen Zahlungsverzöge-rungen bzw. -ausfälle aufgetreten sind

• ob bis zur Genehmigung der Veröffentlichung des Abschlusses Zahlungsverzögerungen oder -ausfälle behoben wurden bzw. die Neuverhandlung der Darlehenskonditionen durchgeführt wurde.

5 IAS 1.71–73 Der kurzfristig fällige Teil langfristiger Bankverbindlichkeiten ist auch dann als kurzfristige Verbindlichkeit zu klassifizieren, wenn eine Vereinbarung hinsichtlich einer langfristigen Refinanzierung bzw. Umschuldung der Zahlungsverpflichtungen nach dem Abschlussstichtag, jedoch vor der Genehmigung zur Veröffentlichung des Abschlusses abgeschlossen wird. Soweit allerdings das Unternehmen am Berichtsstichtag erwartet und nach freien Ermessen entscheiden kann, eine Verpflichtung im Rahmen einer bestehenden Kreditvereinbarung für mindestens zwölf Monate nach dem Berichtsstichtag zu refinanzieren oder zu verlagern, ist diese Verpflichtung als langfristige Verbindlichkeit zu klassifizieren, auch wenn sie sonst als kurzfristige Verbindlichkeit zu klassifizieren wäre. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/2013 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (3.1.45.10) diskutiert.

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27. Ergebnis je Aktie (Fortsetzung)

IAS 33.70(b) Gewichteter Durchschnitt der Stammaktien (verwässert)1

In Tausend Stück Anm. 2012 2011

Gewichteter Durschnitt der Stammaktien (unverwässert) 3.083 3.060

Auswirkung der Umwandlung der Wandelanleihen 28 148 –

Auswirkung der ausgegebenen Aktienoptionen 47 18

Gewichteter Durschnitt der Stammaktien (verwässert) zum 31. Dezember

3.278 3.078

IAS 33.70(c) Bei der Berechnung des verwässerten gewichteten Durchschnitts der Stammaktien zum 31. Dezember 2012 wurden 135.000 Optionen (2011: 44.000 Optionen) unberücksichtigt gelassen, da sie einer Verwässerung entgegengewirkt hätten.

Der durchschnittliche Marktwert der Aktien des Unternehmens für die Berechnung des Verwässerungseffekts von Aktienoptionen basiert auf den notierten Marktpreisen für die Periode, in der die Optionen in Umlauf waren.2

28. Finanzielle Verbindlichkeiten3, 4

IFRS 7.7–8 Diese Anhangangabe enthält Informationen zu den vertraglichen Konditionen von verzins-lichen fi nanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Umfassende Informationen zu den Zins-, Währungs- und Liquiditätsrisiken des Konzerns hinsichtlich fi nanzieller Verbindlichkeiten werden in Anhangangabe 34 darge-stellt.

In TEUR 2012 2011

Langfristige Schulden5

Gesicherte Bankdarlehen 6.576 7.093

Ungesicherte Anleihen 6.136 9.200

Wandelanleihen 4.678 –

Rücknahmepfl ichtige Vorzugsaktien 1.939 –

Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 1.613 1.913

IAS 1.77 Darlehen von assoziierten Unternehmen – 1.000

20.942 19.206

Kurzfristige Schulden

Kurzfristig fälliger Teil gesicherter Bankdarlehen 3.500 4.000

Ungesicherte Bankdarlehen 524 117

Dividenden auf rücknahmepfl ichtige Vorzugsaktien 51 –

Kurzfristig fälliger Teil der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 315 269

4.390 4.386

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

1 IFRS 7.7 Allgemein sind alle Angaben zu machen, die dem Abschlussadressaten eine Einschätzung ermöglichen, inwieweit die Finanzinstrumente für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von Bedeutung sind. Der vorliegende Muster-Konzernabschluss zeigt eine Möglichkeit der Darstellung wesentlicher Informationen hinsichtlich finanzieller Verbindlich-keiten. Die Einschätzung, inwieweit die Anforderungen von IFRS 7 erfüllt werden, ist dabei auf sämtliche im Abschluss veröffentlichten Informationen zu stützen.

2 IFRS 7.17 Hat ein Unternehmen ein Finanzinstrument emittiert, das sowohl eine Fremd- als auch eine Eigenkapitalkomponente enthält und gleichzeitig über mehrere derivative eingebettete Aus-stattungsmerkmale verfügt, deren Werte wechselseitig voneinander abhängen (wie etwa hinsichtlich einer kündbaren Wandelanleihe), sind die Ausstattungsmerkmale entsprechend anzugeben.

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28. Finanzielle Verbindlichkeiten (Fortsetzung)

IFRS 7.7 Konditionen und Verbindlichkeitenspiegel1

Die ausstehenden Darlehen weisen folgende Konditionen auf:

31. Dezember 2012 31. Dezember 2011

In TEURWäh-rung

Nominal -zinssatz

Fällig-keits-

jahrNenn-betrag Buchwert

Nenn-betrag

Buch-wert

Gesichertes Bank-darlehen

CHF 3,90 % 2016 4.324 4.324 1.257 1.257

Gesichertes Bank-darlehen

USD 4,70 % 2012–2013

460 447 523 521

Gesichertes Bank-darlehen

Euro 4,50 % 2013–2017

4.460 4.460 4.460 4.460

Gesichertes Bank-darlehen

GBP LIBOR+ 1 %

2012–2013

850 845 4.850 4.855

Ungesichertes Bankdarlehen

USD 3,80 % 2013 554 524 – –

Ungesicherte Kredit-linien bei Banken

Euro 5,50 % 2012 – – 117 117

Ungesicherte Anleihe Euro LIBOR+ ½ %

2016 1.023 1.023 1.023 1.023

Ungesicherte Anleihe Euro LIBOR+ 1 %

2017 5.113 5.113 5.113 5.113

Ungesicherte Anleihe Euro LIBOR 2014 – – 3.064 3.064

Darlehen von assozi-ierten Unternehmen

Euro 4,80 % 2013 – – 1.000 1.000

Wandelanleihe Euro 3,00 % 2015 5.000 4.678 – –

Rücknahmepfl ichtige Vorzugsaktien

Euro 4,40 % 2018 2.000 1.939 – –

Dividenden aus rücknahmepfl ichtigen Vorzugsaktien

Euro – 2013 51 51 – –

Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing

Euro 6,5–7,0 % 2012–2026

2.663 1.928 3.186 2.182

Verzinsliche fi nan zielle Verbindlichkeiten gesamt

26.498 25.332 24.593 23.592

IFRS 7.7, IAS 16.74(a)

Die gesicherten Bankdarlehen werden mit Grundstücken und Gebäuden mit einem Buchwert von 5.000 TEUR (2011: 4.700 TEUR) besichert (siehe Anhangangabe 16).

Verstöße gegen Darlehensbedingungen

IFRS 7.18–19 Der Konzern hält am 31. Dezember 2012 ein gesichertes Bankdarlehen mit einem Buchwert von 4.460 TEUR. Gemäß den Vertragsbedingungen ist dieses Darlehen tranchenweise über die nächsten fünf Jahre zurückzuzahlen. Allerdings enthält das Darlehen eine Aufl age, der zufolge an jedem Quartalsende die Konzernschulden (in der Vereinbarung als fi nanzielle Verbindlichkeiten sowie als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten defi niert) nicht 250 Prozent des Quartalsumsatzes der fortzuführenden Geschäftsbereiche übersteigen dürfen.

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

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Der Konzern verzeichnete einen Anstieg dieses Wertes und überschreitet damit die maxi male Obergrenze im dritten Quartal 2012. Die Geschäftsleitung konnte allerdings im Oktober 2012 eine Einigung mit der Bank erreichen. Entsprechend ist das Darlehen nicht unmittelbar am 31.12.2012 fällig gestellt worden (siehe Anhangangabe 2(b)).

Wandelanleihe2 auf Seite 238

In TEUR

Emissionserlöse aus Wandelanleihe (1.250.000 Stück zum Nennwert von 4 EUR)

5.000

Transaktionskosten (250)

Nettoerlöse 4.750

Als Eigenkapital klassifi zierter Betrag (163)

Zinszuwachs 91

Buchwert der Verbindlichkeit am 31. Dezember 2012 4.678

Der Betrag der Wandelanleihe, der als Eigenkapital klassifi ziert wird (163 TEUR), umfasst bereits den Abzug zurechenbarer Transaktionskosten von 9 TEUR.

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

1 IFRIC 2.13 Führt die Änderung eines Rücknahmeverbotes zu einer Umklassifizierung zwischen finan-ziellen Verbindlichkeiten und Eigenkapital, hat das Unternehmen den Betrag, den Zeitpunkt und den Grund für die Umklassifizierung gesondert anzugeben.

2 IAS 17.31(d) Die Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Untermietverhältnis-sen, die zum Abschlussstichtag erwartet wird, ist im Anhang anzugeben.

IAS 17.31(e)(iii) Alle Restriktionen aus Leasingvereinbarungen, zum Beispiel hinsichtlich der Ausschüttung von Dividenden, der Aufnahme zusätzlicher Schulden und des Abschlusses weiterer Leasing-verhältnisse, sind im Anhang anzugeben.

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28. Finanzielle Verbindlichkeiten (Fortsetzung)

Wandelanleihe (Fortsetzung)

Die Anleihe kann im Mai 2015 in 250.000 Stammaktien zu einem Umwandlungsverhältnis von einer Stammaktie zu fünf Wandelanleihen umgewandelt werden; nicht umgewandelte Teile der Anleihe werden sofort fällig. Die Anleihe wurde am 29. Mai 2012 ausgegeben.

Die Wandelanleihe ist zudem sofort fällig, wenn die Nettoverschuldung im Verhältnis zum bereinigten Eigenkapital eine Größenordnung von 1,95 übersteigt (siehe Anhangangabe 34).

Rücknahmepfl ichtige Vorzugsaktien1

In TEUR

Emissionserlöse aus rücknahmepfl ichtigen Vorzugsaktien 2.000

Transaktionskosten (61)

Buchwert zum 31. Dezember 2012 1.939

Im Geschäftsjahr wurden 1.000.000 Stück rücknahmepfl ichtige Vorzugsaktien mit einem Nennwert von 2 EUR (2011: 0 EUR) ausgegeben. Die ausgegebenen Aktien sind vollständig eingezahlt. Die rücknahmepfl ichtigen Vorzugsaktien sind nicht stimmberechtigt, aber hinsichtlich ihrer Ansprüche auf das Gesellschaftsreinvermögen mit anderen Aktien gleich-rangig, mit der Ausnahme, dass die Inhaber von rücknahmepfl ichtigen Vorzugsaktien nur in Höhe des Nennwertes der Aktien partizipieren. Die rückzahlbaren Vorzugsaktien sind am 31. Mai 2018 zum Nennwert zurückzuzahlen. Der Konzern hat den Inhabern während der Laufzeit am 31. Mai jeden Jahres eine jährliche Dividende von 4,4 Prozent des Nennwertes zu zahlen.

Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing

IAS 17.31(b) Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing sind wie folgt fällig:2

Künftige Mindest-leasingzahlungen Zinszahlungen

Barwert der künftigen Mindest-leasingzahlungen

In TEUR 2012 2011 2012 2011 2012 2011

Unter einem Jahr 535 531 220 262 315 269

Zwischen einem und fünf Jahren

1.128 1.124 343 385 785 739

Über fünf Jahre 1.000 1.531 172 357 828 1.174

2.663 3.186 735 1.004 1.928 2.182

IAS 17.31(c), 31(e)(i)–(ii)

Bestimmte Leasingverhältnisse sehen zusätzliche Zahlungen vor, die von einer Veränderung der marktüblichen Mieten abhängen. Bedingte Mietzahlungen, die im Rahmen des Finan-zierungsleasing im Gewinn oder Verlust der Periode erfasst wurden, belaufen sich auf 17 TEUR (2011: 15 TEUR).

IAS 1.122, 17.31(e)

Im Laufe des Jahres 2011 schloss der Konzern eine Vereinbarung ab, nach der ein Zulieferer eine spezielle Anlage zur Herstellung und Lieferung einer speziellen Chemikalie errichtete. Die Mindestlaufzeit beträgt 16 Jahre. Die Chemikalie wird für die Herstellung eines neuen Produktes für den amerikanischen Papiermarkt verwendet. Aufgrund der speziellen Art des Produktes und des Produktionsprozesses ist es unwahrscheinlich, dass der Zulieferer die Chemikalie an andere Kunden veräußern kann. Für den Zulieferer wäre die Herstellung der Chemikalie unter Verwendung anderer Anlagen wirtschaftlich nicht möglich. Der Konzern zahlt eine jährliche feste Pauschalvergütung über die Vertragslaufzeit zuzüglich eines variablen Betrags, der auf der Menge der gelieferten Chemikalien basiert.

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

1 IAS 19.118 Unternehmen sind nicht verpflichtet, Vermögenswerte und Schulden aus Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in kurzfristige und langfristige Vermögenswerte oder Schulden aufzuteilen.

IAS 19.122 Falls ein Unternehmen mehr als einen leistungsorientierten Plan hat, können die Angaben für alle Pläne zusammengefasst werden, für jeden Plan gesondert dargestellt oder nach Gruppie-rungen, die am sinnvollsten erscheinen, zusammengefasst werden. Sinnvoll erscheinen Grup-pierungen beispielsweise nach der geografischen Zuordnung der Pläne oder nach erheblichen Unterschieden in den Risiken der Pläne.

IAS 19.30 Stehen für einen leistungsorientierten gemeinschaftlichen Plan mehrerer Arbeitgeber nicht ausreichende Informationen zur Verfügung, um diesen wie einen leistungsorientierten Plan zu bilanzieren, dann hat das Unternehmen diese Tatsache und den Grund, warum keine ausrei-chenden Informationen zur Verfügung stehen, anzugeben. Soweit eine Vermögensüber- oder -unterdeckung des Plans Auswirkungen auf die Höhe der künftigen Beitragszahlungen haben könnte, hat das Unternehmen alle verfügbaren Informationen über die Vermögensüber- oder -unterdeckung, die zur Bestimmung der Vermögensüber- oder -unterdeckung verwendeten Grundlagen und etwaige Auswirkungen für das Unternehmen zusätzlich anzugeben.

2 IAS 19.120A (f)(i)–(iv)

Gegebenenfalls hat ein Unternehmen in der Überleitungsrechnung des Barwerts der leis-tungs orientierten Verpflichtung und des beizulegenden Zeitwertes des Planvermögens zu der in der Bilanz angesetzten Schuld (Vermögenswert) Folgendes aufzuführen:

• Saldo der noch nicht in der Bilanz angesetzten versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste

• Noch nicht in der Bilanz angesetzter nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand• Jeder aufgrund der Begrenzung des Paragraphen 58(b) des IAS 19 Leistungen an Arbeit­

nehmer nicht als Vermögenswert erfasster Betrag. Dieser ist die Summe aus allen kumulierten, nicht erfassten und saldierten versicherungsmathematischen Verlusten und nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand und dem Barwert eines wirtschaftlichen Nutzens in Form von Rückerstattungen aus dem Plan oder Minderungen künftiger Beitrags-zahlungen an den Plan und

• Beizulegender Zeitwert der am Abschlussstichtag als Vermögenswert angesetzten Erstat-tungsansprüche, mit einer kurzen Beschreibung des Zusammenhangs zwischen dem Erstattungsanspruch und der zugehörigen Verpflichtung.

3 IAS 19.116 Ein Unternehmen kann einen Vermögenswert aus einen Plan dann, und nur dann, mit der Schuld aus einem anderen Plan saldieren, wenn das Unternehmen:

• ein einklagbares Recht hat, die Vermögensüberdeckung des einen Plans zur Ablösung von Verpflichtungen aus dem anderen Plan zu verwenden und

• beabsichtigt, entweder den Ausgleich der Verpflichtungen auf Nettobasis herbeizuführen, oder gleichzeitig mit der Verwertung der Vermögensüberdeckung des einen Plans seine Verpflichtung aus dem anderen Plan abzulösen.

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28. Finanzielle Verbindlichkeiten (Fortsetzung)

Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing (Fortsetzung)

Obwohl die Vereinbarung rechtlich nicht die Form eines Leasingverhältnisses aufweist, kommt der Konzern zu dem Schluss, dass die Vereinbarung ein Leasingverhältnis hinsichtlich der Anlage umfasst, da die Erfüllung der Vereinbarung bei wirtschaftlicher Betrachtungswei-se von der Nutzung der Anlage abhängig ist und es unwahrscheinlich ist, dass Dritte mehr als einen unwesentlichen Teil der Produktion erhalten. Das Leasingverhältnis wird als Finan-zierungsleasing klassifi ziert. Für den Konzern war es nicht möglich, die relativen beizulegen-den Zeitwerte der Leasingkomponente sowie der anderen Elemente der erforderlichen Auszahlungen verlässlich zu ermitteln. Daher erfasst der Konzern bei Beginn des Leasing-verhältnisses einen Vermögenswert und eine Verbindlichkeit in Höhe des Betrages, der dem geschätzten beizulegenden Zeitwert der Anlage entspricht (siehe Anhangangabe 16). Die Finanzierungskosten hinsichtlich der Verbindlichkeit wurden unter Zugrundelegung des Grenzfremdkapitalzinssatzes des Konzerns ermittelt (6,5 Prozent).

29. Leistungen an Arbeitnehmer1, 2

In TEUR Anm. 2012 2011

Plan A3

IAS 19.120A(d) Beizulegender Zeitwert des Planvermögens (2.242) (2.450)

IAS 19.120A(d), 120A(f)

Barwert der Verpfl ichtungen 1.607 1.719

IAS 19.120A(f) Leistungen an Arbeitnehmer (Vermögenswert)3 (635) (731)

Plan B

IAS 19.120A(d) Beizulegender Zeitwert des Planvermögens – –

IAS 19.120A(d), 120A(f)

Barwert der Verpfl ichtungen 335 280

IAS 19.120A(f) Vermögensunterdeckung des Plans3 335 280

Schulden aus Sonderurlaub nach langjähriger Dienstzeit 207 181

IFRS 2.51(b)(i) Schulden aus anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich

30 440 380

Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer 982 841

IAS 19.120A(b) Der Konzern leistet Beiträge an zwei für die Arbeitnehmer beitragsfreie leistungsorientierte Pläne, die den Arbeitnehmern bei Pensionierung eine Pension und medizinische Versorgung gewähren. Plan A gibt den Pensionären das Recht auf jährliche Zahlungen von 1/60 ihres letzten Gehalts für jedes geleistetes Dienstjahr. Plan B gibt den Pensionären das Recht, die Kosten bestimmter medizinischer Versorgungsleistungen ersetzt zu bekommen.

Der Konzern leistet auch Beiträge an einen gesonderten leistungsorientierten Plan für seine Direktoren und Vorstandsmitglieder. Eine Beschreibung dieses Plans ist in der Anhang-angabe 38 enthalten. Die entsprechenden Beträge wurden mit denen des Plans A zusam-mengefasst und sind in der obigen Aufstellung enthalten.

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

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IFRIC 14.10 In Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen der Pläne und entsprechend den gesetz-lichen Anforderungen (wie zum Beispiel Mindestdotierungsverpfl ichtungen) in den betroffe-nen Ländern hat der Konzern ermittelt, dass der Barwert von Rückerstattungen oder von Minderungen künftiger Beitragszahlungen nicht niedriger als der gesamte beizulegende Zeitwert des Planvermögens abzüglich des gesamten Barwerts der Verpfl ichtungen ist. Diese Ermittlung wurde für jeden Plan gesondert getroffen. Deshalb ist zum 31. Dezember 2012 keine Kürzung des Vermögenswertes aus leistungsorientierten Plänen erforderlich (31. Dezember 2011: keine Kürzung des Vermögenswertes aus leistungsorientierten Plänen).

Die folgenden Aufstellungen analysieren, zusammengefasst für die Pläne A und B, Plan-vermögen, Barwert der leistungsorientierten Verpfl ichtungen, im Gewinn oder Verlust erfasste Aufwendungen, versicherungsmathematische Annahmen und andere Informa-tionen.

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

1 IAS 19.120A (c)(iii), 120A (c)(v), 120A (c)(vii)–(x)

Gegebenenfalls gibt ein Unternehmen in der Überleitungsrechnung der Eröffnungs- und Schlusssalden der leistungsorientierten Verpflichtung folgende Posten an:

• nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand• Beiträge der Teilnehmer des Plans• Unternehmenszusammenschlüsse• Plankürzungen und• Abgeltungen.

2 IAS 19.120A (e)(iii), 120A (e)(v), 120A (e)(vii)–(viii)

Gegebenenfalls gibt ein Unternehmen in der Überleitungsrechnung der Eröffnungs- und Schlusssalden des Planvermögens folgende Posten an:

• Beiträge der Teilnehmer des Plans• Unternehmenszusammenschlüsse und• Abgeltungen.

3 IAS 19.120A (g)(iv)–(viii), 120A(m)

Gegebenenfalls gibt ein Unternehmen die gesamten im Gewinn oder Verlust erfassten Aufwendungen für jede der folgenden Komponenten an:

• erwartete Erträge aus Erstattungsansprüchen, die als Vermögenswert bilanziert worden sind

• versicherungsmathematische Gewinne und Verluste• nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand• Auswirkungen von Plankürzungen oder -abgeltungen und• Auswirkungen der Obergrenze des Paragraphen 58(b) des IAS 19.

Gegebenenfalls stellt ein Unternehmen zusätzlich die tatsächlichen Erträge aus Erstattungs-ansprüchen, die als Vermögenswert aktiviert worden sind, dar.

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29. Leistungen an Arbeitnehmer (Fortsetzung)

Planvermögen

IAS 19.120A(j) Das Planvermögen umfasst:

In TEUR 2012 2011

Dividendenpapiere 902 1.127

Staatsanleihen 1.044 1.062

Qualifi zierte Versicherungsverträge 90 48

IAS 19.120A(k)(ii) Vom Konzern selbst genutzte Immobilien 153 162

IAS 19.120A(k)(i) Eigene Stammaktien der Gesellschaft 53 51

2.242 2.450

IAS 19.120A(m) Tatsächliche Erträge aus Planvermögen 140 162

IAS 19.120A(c) Veränderung des Barwertes der leistungsorientierten Verpfl ichtungen1

In TEUR 2012 2011

Leistungsorientierte Verpfl ichtungen zum 1. Januar 1.999 1.913

IAS 19.120A(c)(vi)

Gezahlte Versorgungsleistungen (505) (568)

IAS 19.120A(c)(i)–(ii)

Laufender Dienstzeitaufwand und Zinsaufwand (siehe unten) 656 636

IAS 19.120A(c)(ix)

Gewinn aus Plankürzungen (100) –

IAS 19.120A(c)(iv)

Im sonstigen Ergebnis erfasste versicherungsmathematische (Gewinne) Verluste (siehe unten)

(82) 18

IAS 19.120A(c)(v) Auswirkung von Wechselkursänderungen (26) –

Leistungsorientierte Verpfl ichtung zum 31. Dezember 1.942 1.999

IAS 19.120A(e) Veränderung des beizulegenden Zeitwertes des Planvermögens2

In TEUR 2012 2011

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 1. Januar 2.450 2.500

IAS 19.120A(e)(iv)

Gezahlte Beiträge 299 379

IAS 19.120A(e)(vi)

Gezahlte Versorgungsleistungen (505) (568)

IAS 19.120A(e)(i) Erwartete Erträge aus Planvermögen 131 136

IAS 19.120A(e)(ii) Im sonstigen Ergebnis erfasste versicherungsmathematische (Gewinne) Verluste (siehe unten)

(10) 3

IAS 19.120A(e)(iii)

Auswirkung von Wechselkursänderungen (123) –

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31. Dezember

2.242 2.450

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

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IAS 19.120A(g) Im Gewinn oder Verlust erfasste Aufwendungen3 auf Seite 248

In TEUR 2012 2011

IAS 19.120A(g)(i) Laufender Dienstzeitaufwand 494 502

IAS 19.120A(g)(ii) Zinsaufwand für die Verpfl ichtung 162 134

IAS 19.120A(g)(vii)

Gewinn aus der Plankürzung (100) –

IAS 19.120A(g)(iii)

Erwartete Erträge aus Planvermögen (131) (136)

425 500

Als Ergebnis einer Plankürzung in den Pensionsverträgen einiger Mitarbeiter in Frankreich reduzierte sich die leistungsorientierte Verpfl ichtung des Konzerns um 100 TEUR (31. De-zember 2011: 0 TEUR). Ein korrespondierender Gewinn aus der Plankürzung wurde in der Konzerngesamtergebnisrechnung zum 31. Dezember 2012 erfasst.

IAS 19.120A(g) Der Aufwand wurde in folgenden Posten der Gesamtergebnisrechnung erfasst:

In TEUR 2012 2011

Umsatzkosten 216 297

Vertriebskosten 109 154

Verwaltungsaufwendungen 100 49

425 500

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

1 IAS 19.120A (n)

Ein Unternehmen gibt die wichtigsten zum Abschlussstichtag verwendeten versicherungs-mathematischen Annahmen an. Dies umfasst gegebenenfalls für die im Abschluss dargestell-ten Berichtsperioden die erwarteten Erträge aus Erstattungsansprüchen, die als Vermögens-wert bilanziert wurden. Die wichtigsten versicherungsmathematischen Annahmen werden in absoluten Werten und nicht beispielsweise als Spanne zwischen Prozentsätzen oder anderen Variablen angegeben.

2 IAS 19.120A (n)(vi)

Wenn Sterbewahrscheinlichkeiten als eine wichtige versicherungsmathematische Annahme für die Bewertung eines leistungsorientierten Plans erachtet werden, dann hat ein Unter-nehmen die zum Abschlussstichtag verwendeten Sterblichkeitsannahmen anzugeben. Sterbe-wahrscheinlichkeiten können beispielsweise dann wesentlich sein, wenn Pensionsleistungen bis zum Lebensende der Teilnehmer zu erbringen sind im Gegensatz zu einer einmaligen Abfindungszahlung, die anlässlich der Pensionierung zu zahlen ist.

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29. Leistungen an Arbeitnehmer (Fortsetzung)

Im sonstigen Ergebnis erfasste versicherungsmathematische Gewinne und Verluste

In TEUR 2012 2011

IAS 19.120A(i) Kumulierter in den Gewinnrücklagen erfasster Betrag zum 1. Januar

(103) (88)

IAS 19.120A(h)(i) Im laufenden Jahr erfasster Betrag 72 (15)

IAS 19.120A(i) Kumulierter in den Gewinnrücklagen erfasster Betrag zum 31. Dezember

(31) (103)

IAS 1.125 Versicherungsmathematische Annahmen1

IAS 19.120A(n) Im Folgenden sind die wichtigsten zum Abschlussstichtag verwendeten versicherungs-mathematischen Annahmen (in Form von gewichteten Durchschnittswerten) aufgeführt:

2012 2011

IAS 19.120A(n)(i) Abzinsungssatz zum 31. Dezember 5,1 % 4,8 %

IAS 19.120A(n)(ii) Erwartete Rendite auf das Planvermögen zum 1. Januar 5,8 % 5,9 %

IAS 19.120A(n)(iv)

Zukünftige Lohn- oder Gehaltssteigerungen 2,5 % 2,5 %

IAS 19.120A(n)(v)

Kostentrends im Bereich der medizinischen Versorgung 4,5 % 4,0 %

IAS 19.120A(n)(vi)

Zukünftige Pensionserhöhungen 3,0 % 2,0 %

IAS 19.120A(n)(vi)

Die Annahmen über die künftige Sterblichkeit beruhen auf veröffentlichten Statistiken und Sterbetafeln. Die folgenden derzeitigen Lebenserwartungen liegen den Rückstellungen aus leistungsorientierten Verpfl ichtungen zugrunde.2

31. Dezember 2012 31. Dezember 2011

Plan A Plan B Plan A Plan B

Lebenserwartung derzeitiger Pensionäre im Alter von 65 Jahren

Männer 18,5 18,2 18,3 18,0

Frauen 21,0 19,0 21,0 18,8

Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren für heute 45 jährige

Männer 19,2 19,0 19,0 18,7

Frauen 22,9 20,5 22,9 20,0

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

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29. Leistungen an Arbeitnehmer (Fortsetzung)

Versicherungsmathematische Annahmen (Fortsetzung)

IAS 1.125, 129 Die Berechnung der leistungsorientierten Verpfl ichtung ist wie oben beschrieben hinsicht-lich der Annahmen über die künftige Sterblichkeit sensitiv. Da sich die versicherungsmathe-matischen Schätzungen hinsichtlich der Sterblichkeit weiterentwickeln werden, wird es für das nächste Geschäftsjahr für möglich gehalten, dass die oben dargestellten Lebenserwar-tungen um ein Jahr ansteigen können. Die Auswirkung einer derartigen Änderung wäre ein Anstieg der Verpfl ichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer um 300 TEUR.

IAS 19.120A(l) Die insgesamt erwartete langfristige Rendite der Vermögenswerte beträgt 5,8 Prozent. Die erwartete langfristige Rendite basiert auf dem Portfolio in seiner Gesamtheit und nicht auf der Summe der Renditen der einzelnen Kategorien von Vermögenswerten. Die erwarte-te Rendite basiert auf Markterwartungen zu Beginn des Geschäftsjahres für Rückfl üsse über die gesamte Laufzeit der zugehörigen Verpfl ichtung.

IAS 19.120A(o) Der angenommene Kostentrend im Bereich der medizinischen Versorgung hat eine signi-fi kante Auswirkung auf die im Gewinn oder Verlust erfassten Beträge. Eine Änderung um einen Prozentpunkt bei dem angenommenen Kostentrend im Bereich der medizinischen Versorgung hätte folgende Auswirkungen.

Zunahme um einen Prozent-

punkt

Abnahme um einen Prozent-

punkt

Auswirkung auf Dienstzeit- und Zinsaufwand 20 (14)

Auswirkungen auf die leistungsorientierte Verpfl ichtung 380 (250)

IAS 19.120A(p) Historische Informationen

in TEUR 2012 2011 2010 2009 2008

IAS 19.120A(p)(i) Barwert der leistungsorientierten Verpfl ichtung

1.942 1.999 1.913 2.101 2.040

IAS 19.120A(p)(i) Beizulegender Zeitwert des Planvermögens

(2.242) (2.450) (2.500) (2.483) (2.475)

IAS 19.120A(p)(i) Vermögensüber-deckung aus dem Plan

(300) (451) (587) (382) (435)

IAS 19.120A(p)(ii)(a)

Erfahrungsbedingte Berichtigungen der Schulden des Plans

(110) (50) 32 (10) 49

IAS 19.120A(p)(ii)(b)

Erfahrungsbedingte Berichtigungen der Vermögenswerte des Plans

(10) 3 (9) (12) (13)

IAS 19.120A(q) Der Konzern erwartet, dass 2013 Beiträge von 350 TEUR in die leistungsorientierten Pläne einzuzahlen sind.

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

1 IFRS 2.52 Sind die von IFRS 2 verlangten Angabepflichten zum Verständnis der Art und des Ausmaßes von anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen, der Ermittlung des beizulegenden Zeit-wertes der erhaltenen Dienstleistungen und der Auswirkungen auf den Gewinn oder Verlust nicht ausreichend, dann hat ein Unternehmen zusätzliche Angaben zu machen.

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30. Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen1

IFRS 2.44 Beschreibung der anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen

Zum 31. Dezember 2012 existieren im Konzern die folgenden anteilsbasierten Vergütungs-vereinbarungen.

Aktienoptionsprogramme (mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente)

IFRS 2.45(a) Am 1. Januar 2008 und am 1. Januar 2011 führte der Konzern Aktienoptionsprogramme ein, die die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrates (key management personnel) berech-tigen, Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Am 1. Januar 2012 wurde eine weitere Zusage zu gleichartigen Bedingungen (mit Ausnahme des Ausübungspreises) den Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrates und leitenden Mitarbeitern angeboten. Entsprechend dieser Programme haben die Inhaber ausübbarer Optionen das Recht, Aktien zum Marktpreis der Aktien am Tag der Gewährung zu erwerben.

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

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30. Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen (Fortsetzung)

Beschreibung der anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen (Fortsetzung)

Aktienoptionsprogramme (mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente) (Fortsetzung)

Die folgenden Vertragsbedingungen liegen den zugesagten Aktienoptionsprogrammen zugrunde. Alle Optionen sind durch physische Lieferung von Aktien zu erfüllen.

IFRS 2.45(a)

Tag der Gewährung/berechtigte Mitarbeiter

Anzahl der Instrumente

in Tausend Ausübungsbedingungen

Vertragliche Laufzeit der

Optionen

Dem Vorstand/Aufsichtsrat zugesagte Optionen

Am 1. Januar 2008 400 3 Jahre Dienstzeit ab dem Tag der Gewährung und 5 Prozent Anstieg des operativen Ergeb-nisses in jedem der 3 Jahre

7 Jahre

Am 1. Januar 2011 200 3 Jahre Dienstzeit ab dem Tag der Gewährung und 5 Prozent Anstieg des operativen Ergeb-nisses in jedem der 3 Jahre

10 Jahre

Am 1. Januar 2012 225 3 Jahre Dienstzeit ab dem Tag der Gewährung und 5 Prozent Anstieg des operativen Ergeb-nisses in jedem der 3 Jahre

10 Jahre

Leitenden Mitarbei-tern zugesagte Optionen

Am 1. Januar 2012 100 3 Jahre Dienstzeit ab dem Tag der Gewährung

10 Jahre

Aktienoptionen insgesamt

925

Ersatzprämien (mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente)

Im Zusammenhang mit dem Erwerb der Papyrus Pty Limited tauschte der Konzern den von den Mitarbeitern der Papyrus gehaltenen anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente in 150.000 anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigen-kapitalinstrumente des Konzerns mit einer vertraglichen Laufzeit von neun Jahren (Ersatz-prämien) um (siehe Anhangangabe 9).

Anhang zum Konzernabschluss

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Mitarbeiteranteilskaufpläne (mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente)

IFRS 2.44, 45(a) Am 1. Januar 2012 hat der Konzern 26 Mitarbeitern angeboten, an einem Aktienkaufplan teilzunehmen. Um an diesem Plan teilnehmen zu können, müssen die Mitarbeiter über einen Zeitraum von 36 Monaten fünf Prozent ihres Bruttomonatsgehalts bis zu einen Maximal-betrag von 300 EUR pro Monat sparen. Nach den Bedingungen des Plans sind die Mitarbei-ter am Ende der Drei-Jahresperiode berechtigt, Aktien unter Verwendung des angesparten Betrages zu einem um 20 Prozent unter dem Marktpreis des Tages der Gewährung liegen-den Preis zu erwerben. Nur Mitarbeiter, die im Beschäftigungsverhältnis verbleiben und den erforderlichen Betrag ihres Bruttomonatsgehalts fortlaufend 36 Monate hindurch angespart haben, sind berechtigt, Aktien zu kaufen. Die Mitarbeiter, die ihr Beschäftigungsverhältnis beenden oder die nicht den erforderlichen Betrag ihres Bruttomonatsgehalts in einem Monat während der 36 Monate ansparen oder die nicht ihre Option zum Kauf der Aktien ausüben wollen – zum Beispiel weil der Preis der Aktie unter dem Ausübungspreis liegt – bekommen den angesparten Betrag zurück.

Wertsteigerungsrechte (mit Barausgleich)

IFRS 2.45(a) Am 1. Januar 2009 und am 1. Januar 2012 hat der Konzern 100.000, respektive 300.000 Wert steigerungsrechte (share appreciation rights – SARs) Mitarbeitern zugesagt. Diese Zusage berechtigt diese Mitarbeiter nach drei Jahren Dienstzeit zum Empfang einer Barzahlung. Die SARs haben eine Laufzeit von fünf Jahren ab dem Tag der Gewährung. Die Höhe der Barzahlung ist von dem Anstieg des Aktienkurses der Gesellschaft zwischen dem Tag der Gewährung und dem Ausübungszeitpunkt abhängig.

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

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30. Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen (Fortsetzung)

Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes

Der beizulegende Zeitwert der durch den Mitarbeiteranteilskaufplan zugesagten Rechte wurde anhand einer Monte-Carlo-Simulation bestimmt. Der beizulegende Zeitwert aller anderen anteilsbasierten Vergütungspläne wurde anhand der Black-Scholes-Formel bestimmt. Die erwartete Volatilität wird unter Berücksichtigung der historischen Volatilitäten des Aktienkurses der Gesellschaft über einen der erwarteten Laufzeit angemessenen Zeitraum geschätzt.

Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente

Folgende Parameter wurden bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte am Tag der Gewährung der anteilsbasierten Vergütungspläne mit Ausgleich durch Eigenkapital-instrumente verwendet:

Aktienoptionsprogramme

Vorstand/AufsichtsratLeitende

MitarbeiterErsatz-

prämienAktien-

kaufplan

2012 2011 2012 2012 2012

IFRS 2.47(a) Beizulegender Zeitwert am Tag der Gewährung

€ 3,54 € 3,75 € 3,14 € 3,81 € 4,02

Aktienkurs am Tag der Gewährung

€ 10,10 € 10,50 € 10,10 € 10,88 € 10,10

Ausübungspreis € 10,10 € 10,50 € 10,10 € 10,30 € 8,08

Erwartete Volatilität (gewichteter Durch-schnitt)

40,1 % 40,9 % 40,1 % 42,4 % 43,3 %

Erwartete Laufzeit (gewichteter Durch-schnitt)

8,6 Jahre 8,8 Jahre 5,4 Jahre 5,9 Jahre 3,0 Jahre

Erwartete Dividenden 3,2 % 3,2 % 3,2 % 3,2 % 3,2 %

Risikoloser Zinssatz (basierend auf Staats-anleihen)

3,9 % 3,8 % 3,8 % 3,9 % 3,9 %

IFRS 2.47(a)(iii) Das Erfordernis, dass die Mitarbeiter sparen müssen, um Aktien gemäß dem Mitarbeiter-anteilskaufplans erwerben zu können, ist eine Nicht-Ausübungsbedingung. Diese Eigen-schaft wurde im beizulegenden Zeitwert am Tag der Gewährung mit einem Abschlag auf die erhaltene Bewertung berücksichtigt. Der Abschlag wurde durch Schätzung der auf Vergan-genheitserfahrung beruhenden Wahrscheinlichkeit, dass ein Mitarbeiter das Sparen einstellt, ermittelt.

Am 31. Dezember 2012 haben die Teilnehmer am Mitarbeiteranteilskaufplan (vgl. Anhang-angabe 38) insgesamt 78 TEUR investiert. Dieser Betrag ist im Posten „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen“ (vgl. Anhangangabe 33) enthalten.

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

1 IFRS 2.52 Eine Angabe der für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes verwendeten Eingangs-größen bei anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich – wie zum Beispiel Wertsteige-rungsrechte – wird in IFRS 2 nicht gesondert verlangt. Diese Informationen sollten jedoch in Übereinstimmung mit den allgemeinen Angabeerfordernissen der Paragraphen 44 und 50 des IFRS 2 angegeben werden, wenn die anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich für das Unternehmen entweder am Tag der Gewährung oder am Abschlussstichtag wesentlich sind. Unseres Erachtens sollten

• für Prämien, die in der laufenden Berichtsperiode zugesagt wurden, Angaben über die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes am Tag der Gewährung und am Abschluss-stichtag und

• für Prämien, die in früheren Berichtsperioden zugesagt aber am Abschlussstichtag noch nicht ausgeübt wurden, Angaben über die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes am Ende der Berichtsperiode

angegeben werden. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (4.5.1330.10) diskutiert.

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Anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich1

Folgende Parameter wurden bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte am Tag der Gewährung und am Bewertungsstichtag der Wertsteigerungsrechte (SARs) verwendet:

SARs

2012

Tag der Gewährung

1. Januar 2012

Bewer-tungs-

stichtag 31. Dezem-

ber 2012

IFRS 2.52 Beizulegender Zeitwert € 2,82 € 4,40

Aktienkurs € 10,10 € 12,70

Ausübungspreis € 10,10 € 10,10

Erwartete Volatilität (gewichteter Durchschnitt) 40,3 % 43,1 %

Erwartete Laufzeit (gewichteter Durchschnitt) 3,6 Jahre 2,8 Jahre

Erwartete Dividenden 3,2 % 3,3 %

Risikoloser Zinssatz (basierend auf Staatsanleihen) 4,4 % 4,5 %

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

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30. Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen (Fortsetzung)

Im Gewinn oder Verlust erfasste Aufwendungen

In TEUR Anm. 2012 2011

Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente

IFRS 2.51(a) Aktienoptionen zugesagt 2011 250 250

IFRS 2.51(a) Aktienoptionen zugesagt 2012 370 –

IFRS 2.51(a) Rechte nach dem Mitarbeiteranteilskaufplan 2012

35 –

IFRS 2.51(a) Ersatzprämien zugesagt 2012 9 100 –

Insgesamt erfasster Aufwand für anteils-basierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente

14 755 250

Anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich

IFRS 2.51(a)–(b) Aufwendungen für SARs zugesagt 2009 – 350

IFRS 2.51(a)–(b) Aufwendungen für SARs zugesagt 2012 440 –

Insgesamt erfasster Aufwand für anteils-basierte Vergütungen mit Barausgleich

14 440 350

IFRS 2.51(a) Gesamter erfasster Personalaufwand für anteilsbasierte Vergütungen

1.195 600

IFRS 2.51(b)(i) Buchwert der Schulden für Vereinbarungen mit Barausgleich

440 380

IFRS 2.51(b)(ii) Innerer Wert der Schulden für unverfallbare Leistungen

– 380

Der Buchwert der Schulden zum 31. Dezember 2011 wurde während des Jahres 2012 beglichen.

Überleitung der ausstehenden Aktienoptionen

IFRS 2.45(b) Die Anzahl und der gewichtete Durchschnitt der Ausübungspreise der Aktien/Optionen unter den Aktienoptionsprogrammen, Ersatzprämien und Aktien, die nach dem Mitarbeiter-anteilskaufplan ausgegeben werden müssen, entwickelten sich wie folgt:

In Tausend Optionen

Anzahl der Optionen

2012

gewichteter durchschnitt-

licher Aus-übungspreis

2012

Anzahl der Optionen

2011

gewichteter durchschnitt-

licher Aus-übungspreis

2011

IFRS 2.45(b)(i) Stand zum 1. Januar 550 € 10,18 400 € 10,00

IFRS 2.45(b)(iii) Während des Jahres verfallen (50) € 10,00 (50) € 10,00

IFRS 2.45(b)(iv) Während des Jahres ausgeübt (5) € 10,00 – –

IFRS 2.45(b)(v) Während des Jahres ausgelaufen – – – –

IFRS 2.45(b)(ii) Während des Jahres zugesagt 505 € 10,04 200 € 10,50

IFRS 2.45(b)(vi) Stand zum 31. Dezember 1.000 € 10,12 550 € 10,18

IFRS 2.45(b)(vii) Zum 31. Dezember ausübbar 295 € 10,00 350 € 10,00

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

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IFRS 2.45(d) Die zum 31. Dezember 2012 ausstehenden Optionen haben einen Ausübungspreis zwischen 8,08 EUR und 10,50 EUR (2011: 10,00 EUR und 10,50 EUR) und eine gewichtete durchschnittliche Vertragslaufzeit von 6,4 Jahren (2011: 5,2 Jahre).

IFRS 2.45(c) Der gewichtete durchschnittliche Aktienpreis zum Ausübungstag der in 2012 ausgeübten Optionen war 12,00 EUR (2011: keine Optionen ausgeübt)

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

1 Obwohl es von IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme nicht vorgeschrieben wird, haben wir Angaben veranschaulicht, die Unternehmen eventuell darstellen möchten, da sie für die Abschlussadressaten nützlich sein könnten. Zusätzliche Angaben könnten notwendig sein, wenn ein Kundenbindungsprogramm bedeutend ist.

In diesem Muster-Konzernabschluss wird angenommen, dass es keine Beschränkung der Möglichkeit zur Einlösung von Treuepunkten gibt, und daher wird ein passivischer Abgren-zungsposten in Bezug auf dieses Programm als kurzfristig dargestellt. In der Praxis kann es Kundenbindungsprogramme mit Beschränkungen der Möglichkeit zur Einlösung von Treue-punkten geben, die zu einer Darstellung des zugehörigen passivischen Abgrenzungspostens als langfristig führen könnten.

2 Ein mit einer Zuwendung der öffentlichen Hand verbundener passivischer Abgrenzungsposten wird im Allgemeinen als eine langfristige Schuld eingestuft. Der Teil, der im folgenden Jahr im Gewinn oder Verlust erfasst wird, wird als eine kurzfristige Schuld ausgewiesen. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (4.3.130.60) diskutiert.

3 IAS 20.39(c), 41.57(b)–(c)

Ein Unternehmen gibt jede unerfüllte Bedingung und andere Erfolgsunsicherheiten im Zusam-menhang mit Zuwendungen der öffentlichen Hand an. Für in Verbindung mit einer landwirt-schaftlichen Tätigkeit stehende Zuwendungen der öffentlichen Hand gibt ein Unternehmen außerdem wesentliche zu erwartende Verringerungen des Umfangs der Zuwendungen an.

4 IAS 37.92 In äußerst seltenen Fällen kann damit gerechnet werden, dass die teilweise oder vollständige Angabe von Informationen, die im Hinblick auf Rückstellungen erforderlich sind, die Lage des Unternehmens in einem Rechtsstreit mit anderen Parteien ernsthaft beeinträchtigt. In solchen Fällen werden nur angegeben:

• der allgemeine Charakter des Rechtsstreits• die Tatsache, dass die erforderlichen Informationen nicht angegeben wurden und• die Gründe dafür.

5 IAS 37.84 Es ist nicht erforderlich, Vergleichsinformationen in der Überleitung der Rückstellungen anzugeben.

6 IAS 1.97–1.98(f)–(g)

Ein Unternehmen gibt Ertrags- und Aufwandsposten, die mit wesentlichen Auflösungen der Rückstellungen für die Beendigung von Rechtsstreitigkeiten und anderer Rückstellungen verbunden sind, gesondert an.

Nach unserer Auffassung ist die Auflösung einer Rückstellung in der gleichen Zeile in der Gesamtergebnisrechnung wie die ursprüngliche Schätzung darzustellen. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (3.12.850) diskutiert.

7 Rückstellungen, die innerhalb eines Jahres verwendet werden, werden als kurzfristige Schulden eingestuft. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (3.12.770.10) diskutiert.

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31. Passivischer Abgrenzungsposten

In TEUR Anm. 2012 2011

Zuwendungen der öffentlichen Hand 1.425 1.462

IAS 11.40(b) Kundenanzahlungen 110 117

IAS 11.41 Rechnungsstellung vor Fertigstellung der Leistung 17 13

Abgegrenzter Umsatz aufgrund des Kundenbindungs-programms1

10 50 38

1.602 1.630

Langfristig2 1.389 1.436

Kurzfristig 213 194

1.602 1.630

IAS 20.39(b) Dem Konzern wurden zwei Zuwendungen der öffentlichen Hand gewährt.3 Eine der Zuwendungen, die er im Jahr 2011 erhielt, belief sich auf 1.462 TEUR und war an die Bedingung gebunden, ein Fabrikgelände in einer bestimmten Region zu erwerben. Die Fabrik wurde Anfang 2012 in Betrieb genommen. Die als passivischer Abgrenzungsposten erfasste Zuwendung wird über den Zeitraum der Nutzungsdauer des Gebäudes abge-schrieben. Die zweite, im Jahr 2012 erhaltene Zuwendung war nicht an eine Bedingung gebunden. Sie belief sich auf 201 TEUR und bezog sich auf Kiefern. Diese Zuwendung wurde mit Entstehen des Anspruchs darauf in den „sonstigen Erträgen“ erfasst.

32. Sonstige Rückstellungen4, 5

In TEUR

Gewähr-leistun-

genRestruk-

turierungUmwelt-schäden

Belas-tende

VerträgeRechtl. Verpfl . Summe

IAS 37.84(a) Stand zum 1. Januar 2012 200 600 800 – – 1.600

IFRS 3.23 Im Rahmen eines Unter-nehmenszusammen-schlusses übernommen (siehe Anhangangabe 9)

– – 150 – 20 170

IAS 37.84(b) Im Berichtsjahr gebildete Rückstellungen

280 400 600 160 – 1.440

IAS 37.84(c) Im Berichtsjahr verwen-dete Rückstellungen

(200) (500) (800) – – (1.500)

IAS 37.84(d) Im Berichtsjahr aufge-löste Rückstellungen6

– (100) – – – (100)

IAS 37.84(e) Aufzinsung – – 60 – – 60

IAS 37.84(a) Stand zum 31. Dezember 2012

280 400 810 160 20 1.670

Langfristig 100 – 810 100 – 1.010

Kurzfristig7 180 400 – 60 20 660

280 400 810 160 20 1.670

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

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Gewährleistungen

IAS 37.85(a)–(c) Die Rückstellung für Gewährleistungen bezieht sich hauptsächlich auf Papier, das in den Jahren 2011 und 2012 verkauft wurde. Die Rückstellung basiert auf Schätzungen aufgrund historischer Gewährleistungsdaten von ähnlichen Produkten und Dienstleistungen. Der Konzern erwartet, den überwiegenden Teil der Rückstellung im kommenden Jahr zu beglei-chen. Eine erwartete Erstattung des angefallenen Gewährleistungsaufwands von 25 TEUR ist in den „sonstigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ erfasst worden (siehe Anhangangabe 24), da ein Lieferant die Verantwortung für die fehlerhaften Produkte über-nommen hat.

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

1 IFRS 5.31– 36A, IAS 37.9

IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen ist auf Rückstel-lungen für Restrukturierungsmaßnahmen, einschließlich im Zusammenhang mit aufgegebe-nen Geschäftsbereichen, anzuwenden. Wenn eine Restrukturierungsmaßnahme der Defini-tion eines aufgegebenen Geschäftsbereichs entspricht, können zusätzliche Angaben nach IFRS 5 erforderlich werden.

2 IFRIC 5.11 Ein Unternehmen gibt seinen Anteil an und die Art von allen Fonds für Entsorgung, Rekultivie-rung und Umweltsanierung sowie alle Zugriffsbeschränkungen zu den Vermögenswerten des Fonds an.

IAS 37.85(c), IFRIC 5.13

Wurde ein Recht, eine Erstattung aus dem Fonds zu erhalten, als ein Vermögenswert erfasst, gibt ein Unternehmen die Beträge des Vermögenswerts und der erwarteten Erstattung an.

IAS 37.86, IFRIC 5.12

Wurde eine Verpflichtung, Beiträge an den Fonds zu leisten, nicht als Schuld erfasst, gibt ein Unternehmen die geschätzten finanziellen Auswirkungen der Verpflichtung, eine Beschrei-bung von Unsicherheiten hinsichtlich des Betrags oder der Fälligkeiten von Beiträgen und jede mögliche Erstattung an.

3 IAS 34.26 Wenn eine Schätzung eines in einer Zwischenberichtperiode berichteten Betrags während der abschließenden Zwischenberichtsperiode eines Geschäftsjahres wesentlich geändert wird, aber kein gesonderter Finanzbericht für diese abschließende Zwischenberichtsperiode ver öf-fentlicht wird, werden bei Unternehmen, die Zwischenberichte erstellen, die Art und der Betrag dieser Änderung der Schätzung im Anhang des Abschlusses zum Geschäftsjahres-ende angegeben.

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32. Sonstige Rückstellungen (Fortsetzung)

Restrukturierungsmaßnahmen

IAS 1.98(b), 125, Im Laufe des Jahres 2011 gab der Konzern seine Zusage zu einem Plan zur Restrukturierung37.85(a)–(b) einer der Produktlinien im amerikanischen Geschäftsbereich Papierherstellung und -vertrieb

aufgrund einer Abnahme der Nachfrage infolge verschlechterter wirtschaftlicher Rahmen-bedingungen. Nach der Ankündigung des Plans erfasste der Konzern eine Rückstellung von 600 TEUR für erwartete Restrukturierungskosten, einschließlich Kosten für Vertragsbeendi-gungen, Beratungskosten und Leistungen an Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die geschätzten Kosten basieren auf den Bedingungen der entspre-chenden Verträge. Ein Betrag von 500 TEUR der ursprünglichen Rückstellungen wurde 2012 verwendet. Die Restrukturierungsmaßnahmen wurden im Laufe des Jahres 2012 abge-schlossen. Die nicht verwendeten Rückstellungen in Höhe von 100 TEUR wurden aufgelöst und in den „Umsatzkosten“ der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Im Laufe des Jahres wurde eine Rückstellung in Höhe von 400 TEUR für die Restrukturie-rung eines Teils einer Fertigungsanlage im Segment Standardpapier gebildet. Dieser Teil bleibt im Bestand, während der Rest der Anlage verkauft wird (siehe Anhangangabe 8). Die geschätzten Restrukturierungskosten enthalten hauptsächlich Leistungen an Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und basieren auf einem detaillierten Plan, der zwischen Management und Arbeitnehmervertretern vereinbart wurde. Der Abschluss der Restrukturierungsmaßnahmen und des Verkaufs wird bis Juni 2013 erwartet.

Die zum Zeitpunkt ihrer Entstehung in den Aufwand gebuchten Restrukturierungskosten beliefen sich im Jahr 2012 auf 68 TEUR und wurden in den „Verwaltungsaufwendungen“ erfasst (2011: 0 TEUR)1.

IAS 1.125 Behebung von Umweltschäden2

IAS 37.85(a) Im Laufe des Jahres 2011 wurde eine Rückstellung in Höhe von 800 TEUR im Hinblick auf die Verpfl ichtung des Konzerns gebildet, Umweltschäden in Frankreich zu beheben. Die erforderlichen Arbeiten wurden im Laufe des Jahres 2012 abgeschlossen und führten zu Kosten in Höhe von 800 TEUR.

IAS 1.129, Nach rumänischem Recht muss Land, das von der Tochtergesellschaft des Konzerns in37.85(a)–(b) Rumänien kontaminiert wurde, vor Ende des Jahres 2014 wieder in seinen ursprünglichen

Zustand versetzt werden. Im Laufe des Jahres bildete der Konzern Rückstellungen von 600 TEUR für diesen Zweck. Aufgrund der Langfristigkeit der Schuld stellen die anfallenden Kosten die größte Unsicherheit bei der Schätzung der Rückstellung dar. Der Konzern hat insbesondere angenommen, dass der Standort mit Technologien und Materialien wieder-hergestellt wird, die derzeit verfügbar sind. Der Konzern hat ein Spektrum an für möglich gehaltenen Ergebnissen von Gesamtkosten betrachtet, die von 500 –700 TEUR reichten und unterschiedliche Annahmen über die Preisfestsetzung der einzelnen Kostenbestandteile widerspiegelten. Die Rückstellung wurde unter Verwendung eines Abzinsungssatzes von 5,9 Prozent berechnet, der dem risikolosen Zinssatz im Land der Entstehung der Schuld entspricht. Es wird erwartet, dass die Sanierung in den nächsten zwei bis drei Jahren stattfi ndet.

IAS 34.26 Die Rückstellung ist im Vergleich zu dem Betrag von 500 TEUR, der im Zwischenbericht3 zum 30. Juni 2012 angegebenen wurde, aufgrund einer Änderung der geschätzten Kosten gestiegen. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Zwischenberichts war das Ausmaß der erfor-derlichen Wiederherstellungsarbeiten ungewiss, da der Untersuchungsbericht der rumäni-schen Behörden noch nicht fertiggestellt worden war. Später wurden die Schätzungen auf Grundlage des Abschlussberichts überarbeitet.

Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Papyrus Pty Limited erfasste der Konzern vorläufi g ermittelte Rückstellungen für Umweltsanierungen i von 150 TEUR (siehe Anhangangabe 9).

Anhang zum Konzernabschluss

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Belastende Verträge

IAS 37.85(a)–(b) Im Jahr 2011 ging der Konzern ein unkündbares Leasingverhältnis über Büroräume ein. Aufgrund der Änderungen seiner Tätigkeiten beendete der Konzern die Nutzung der Räum-lichkeiten am 30. September 2012 (siehe Anhangangabe 35). Das Leasingverhältnis läuft im Jahr 2015 aus. Die Räumlichkeiten wurden für die Restlaufzeit des Leasingverhältnisses untervermietet, jedoch führten Änderungen der Marktbedingungen dazu, dass die Miet-einnahmen niedriger sind als die Mietaufwendungen. Für die Verpfl ichtung für die abgezins-ten künftigen Zahlungen abzüglich der erwarteten Mieteinnahmen wurde entsprechend Vorsorge in Form einer Rückstellung getroffen.

IAS 1.125, Rechtliche Verpfl ichtungen37.86(a)–(b)

Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Papyrus Pty Limited übernahm der Konzern eine vorläufi g ermittelte Eventualverbindlichkeit von 20 TEUR (siehe Anhangangabe 9).

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

1 Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten ist komplex; die diesbezüglich erforderlichen Angaben sind von den individuellen Gegebenheiten des Unternehmens abhängig. In dem vorliegenden Muster-Konzernabschluss werden die Angaben zu den Finanzinstrumenten so dargestellt, dass unterschiedliche Szenarien und Situationen, die bei einem Unternehmen auftreten können, berücksichtigt werden. Die jeweiligen Angaben sind daher auf die spezifi-schen Sachverhalte und Umstände in Abhängigkeit vom Geschäfts- und Risikomanagement zuzuschneiden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, welche Bedeutung der Gefährdung des Unternehmens durch Risiken aus der Nutzung von Finanzinstrumenten zukommt. Die Bilan-zierung von Finanzinstrumenten wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (Abschnitt 7) ausführlich diskutiert.

2 IFRS 7.31–32 Die Angaben sind so zu gestalten, dass die Abschlussadressaten Art und Ausmaß der mit den Finanzinstrumenten verbundenen Risiken, denen das Unternehmen zum Abschluss-stichtag ausgesetzt ist, beurteilen können. Zu diesen Risiken gehören typischerweise unter anderem Ausfallrisiken, Liquiditätsrisiken und Marktrisiken.

IFRS 7.33 Für jede Risikokategorie sind folgende Angaben erforderlich:

(1) Umfang und Ursache der Risiken

(2) Ziele, Methoden und Prozesse zur Steuerung dieser Risiken und die zur Bewertung der Risiken eingesetzten Methoden und

(3) Änderungen der in (1) oder (2) genannten Sachverhalte gegenüber der vorhergehenden Periode.

IFRS 7.32A Erforderlich sind zusätzliche qualitative Angaben bezüglich der quantitativen Angaben des Abschlusses. Diese sind so zu gestalten, dass die Abschlussadressaten eine Verbindung zu den zugehörigen Angaben herstellen können und somit ein Gesamtbild der Art und des Umfangs der Risiken aus Finanzinstrumenten entwickeln können. Die Verknüpfung zwischen den quantitativen und qualitativen Angaben trägt zur Informationsvermittlung bei, da sie dem Abschussadressaten ermöglicht, den Umfang der Risiken besser einzuschätzen.

IFRS 7.3, 5 Die Angabepflichten des IFRS 7 beschränken sich auf Finanzinstrumente, die in den Anwen-dungsbereich des Standards fallen. Operationale Risiken, die nicht aus den entsprechenden Finanzinstrumenten des Unternehmens stammen, sind daher von den Anforderungen ausgenommen. Die betrifft zum Beispiel Warentermingeschäfte, die unter die „Own use“-Ausnahme des IAS 39.5–7 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung fallen.

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IFRS 7.8(f) 33. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

In TEUR Anm. 2012 2011

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Kurzfristig

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen

38 174 351

Übrige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

22.995 23.525

Abgrenzungen 312 487

23.481 24.363

Sonstige Verbindlichkeiten

Kurzfristig

Zu Sicherungszwecken eingesetzte Derivate4 auf Seite 10

34 8 7

Langfristig

Zu Sicherungszwecken eingesetzte Derivate4 auf Seite 10

34 20 5

Bedingte Gegenleistungen 9 270 –

298 12

23.779 24.375

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

In TEUR 2012 2011

Langfristig 290 5

Kurzfristig 23.489 24.370

23.779 24.375

Angaben zu den Währungs- und Liquiditätsrisiken des Konzerns hinsichtlich der Verbind-lichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und den sonstigen Verbindlichkeiten werden in Anhangangabe 34 gemacht.

34. Finanzinstrumente1

Finanzielles Risikomanagement2

Überblick

IFRS 7.31 Der Konzern ist den folgenden Risiken aus dem Einsatz von Finanzinstrumenten ausgesetzt:

• Ausfallrisiko• Liquiditätsrisiko• Marktrisiko.

IFRS 7.33 In dieser Anhangangabe werden sowohl die Risikopositionen hinsichtlich der oben genannten Risiken als auch die Ziele, Richtlinien und Prozesse der Risikomessung und -steuerung sowie das Kapitalmanagement des Konzerns dargestellt.

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

1 IFRS 7.34 Gemäß IFRS 7 sind zusammengefasste quantitative Informationen hinsichtlich der Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, basierend auf den intern an Personen in Schlüssel-positionen gelieferten Informationen laut IAS 24, zum Beispiel dem Geschäftsführungs- und/oder Aufsichtsorgan des Unternehmens oder dessen Vorsitzenden, in den Abschluss auf-zunehmen.

Allerdings sind bestimmte Mindestangaben erforderlich, soweit sie nicht durch die Angaben abdeckt werden, die aus dem dargestellten „Management Approach” resultieren.

IFRS 7.35, IG20

Sind die quantitativen Informationen am Abschlussstichtag nicht repräsentativ für die Risiken, denen ein Unternehmen während des Geschäftsjahres ausgesetzt war, so sind zusätzliche repräsentative Angaben zu machen – beispielsweise zur durchschnittlichen Risikobelastung während des Geschäftsjahres. Wenn das Geschäft eines Unternehmens zum Beispiel saisonal ausgerichtet ist und der Saldo von Verbindlichkeiten und Forderungen während des Geschäftsjahres wesentlich schwankt, kann eine Sensitivitätsanalyse, die allein auf dem Betrag am Abschlussstichtag basiert, nicht als repräsentativ angesehen werden.

2 IFRS 7.36(a) In den Anhang sind Angaben über die Art und den Umfang des Ausfallrisikos, dem ein Unter-nehmen ausgesetzt ist, aufzunehmen. Die Angabe des maximalen Ausfallrisikos berücksich-tigt nicht die verfügbaren Sicherheiten oder andere Kreditbesicherungen. Die Angabe ist für solche Finanzinstrumente nicht erforderlich, deren Buchwert das maximale Ausfallrisiko am besten spiegelt.

IFRS 7.B9– B10

Das maximale Ausfallrisiko ist typischerweise der Bruttobuchwert des finanziellen Vermö-genswertes, abzüglich aller gemäß IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung saldierten Beträge und gemäß IAS 39 erfassten Wertminderungen.

IFRS 7.IG21– IG29

Die „Implementation Guidance” des IFRS 7 enthält zusätzliche Leitlinien zu den erforderlichen Angaben, ohne Mindeststandards für die Offenlegung zu bestimmen.

3 IFRS 7.36, B1–B3

Angaben hinsichtlich des Ausfallrisikos sind für jede Klasse der finanziellen Vermögenswerte erforderlich. Die „Klassen“ werden nicht in IFRS 7 definiert und unterscheiden sich von den in IAS 39 bestimmten „Kategorien“. Bei der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente müssen zumindest die Instrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten, und die Instru-mente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, unterschieden werden. Weiterhin sind Finanzinstrumente außerhalb des Anwendungsbereichs des IFRS 7 in eine separate Klasse aufzunehmen.

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34. Finanzinstrumente (Fortsetzung)

Grundsätze des Risikomanagements

Der Vorstand der Gesellschaft trägt die Verantwortung für den Aufbau und die Kontrolle des Konzernrisikomanagements. Der Vorstand hat dazu einen Risikomanagement-Ausschuss eingesetzt, der für die Überwachung und Weiterentwicklung der Risikomanagementricht-linien des Konzerns zuständig ist. Der Ausschuss berichtet dem Vorstand regelmäßig über seine Tätigkeit.

Die Richtlinien zum Risikomanagement des Konzerns wurden zur Identifi zierung und Analyse der Risiken des Konzerns entwickelt, um geeignete Risikolimits und Kontrollen einzuführen und die Entwicklung der Risiken und die Einhaltung der Limits zu überwachen. Die Risikomanagementrichtlinien und das Risikomanagementsystem werden regelmäßig überprüft, um Veränderungen der Marktbedingungen und der Aktivitäten des Konzerns aufgreifen zu können. Durch die bestehenden Ausbildungs- und Managementstandards sowie die zugehörigen Prozesse soll ein zielführendes Kontrollumfeld sichergestellt werden, in dem alle Mitarbeiter ihre jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten verstehen.

Der Prüfungsausschuss überwacht die Einhaltung der Richtlinien und Prozesse des Konzern-risikomanagements durch den Vorstand und prüft die Angemessenheit des Risikomanage-ments im Hinblick auf die Risiken, denen der Konzern ausgesetzt ist. Die interne Revision unterstützt den Prüfungsausschuss bei seinen Überwachungsaufgaben. Dazu werden sowohl regelmäßige Prüfungen als auch Ad-hoc-Prüfungen der Risikomanagementkontrol-len und -verfahren durchgeführt, deren Ergebnisse unmittelbar an den Prüfungsausschuss berichtet werden.

Ausfallrisiko1

Das Ausfallrisiko ist das Risiko von fi nanziellen Verlusten, falls ein Kunde oder die Vertrags-partei eines Finanzinstrumentes seinen vertraglichen Verpfl ichtungen nicht nachkommt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistun-gen sowie den Finanzanlagen des Konzerns.

Bedeutung des Ausfallrisikos

IFRS 7.36(a) Die Buchwerte der fi nanziellen Vermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko. Das maximale Ausfallrisiko des Konzerns am Abschlussstichtag stellt sich wie folgt dar:2, 3

Buchwert

In TEUR Anm. 2012 2011

Zu Handelszwecken gehaltene Staatsanleihen 21 243 568

Zur Veräußerung verfügbare Unternehmens-anleihen

21 118 373

Bis zur Endfälligkeit zu haltende Unternehmens-anleihen

21 2.436 2.256

Forderungen aus Lieferungen und Leistung sowie sonstige Forderungen

24 26.115 17.719

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 25 1.505 1.850

Der Absicherung dienende Zinsswaps:

– Vermögenswerte 21 116 131

Der Absicherung dienende Devisentermin-geschäfte

– Vermögenswerte 21 297 375

Sonstige Devisentermingeschäfte 21 122 89

30.952 23.361

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

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34. Finanzinstrumente (Fortsetzung)

Ausfallrisiko (Fortsetzung)

Bedeutung des Ausfallrisikos (Fortsetzung)

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

IFRS 7.31, 33 Das Ausfallrisiko des Konzerns wird hauptsächlich durch die individuellen Merkmale der Kunden beeinfl usst. Allerdings berücksichtigt der Vorstand auch die demografi schen Merk-male der gesamten Kundenbasis, einschließlich des Ausfallrisikos der Branche und der Länder, in denen die Kunden tätig sind, da diese Faktoren das Ausfallrisiko ebenfalls beein-fl ussen können. Genaue Angaben zur Konzentration der Umsätze in bestimmten Bereichen enthält Anhangangabe 6.

Der Risikomanagement-Ausschuss hat ein Forderungsmanagement eingeführt, mit dessen Hilfe Neukunden zunächst individuell hinsichtlich ihrer Kreditwürdigkeit analysiert werden, bevor der Konzern seine standardisierten Liefer- und Zahlungskonditionen anbietet. Diese Analyse umfasst, soweit erhältlich, auch externe Ratings und in bestimmten Fällen auch Bankauskünfte. Kundenlimits werden für einzelne Kunden bestimmt. Diese stellen den maxi-mal ausstehenden Betrag dar, der ohne Zustimmung durch den Risikomanagement-Aus-schuss gewährt werden kann. Die Limits werden quartalsweise überprüft. Mit Kunden, die den Konzernrichtwert hinsichtlich ihrer Kreditwürdigkeit nicht erfüllen, dürfen Geschäfte nur gegen Vorauskasse geschlossen werden.

Mehr als 85 Prozent der Kunden haben seit mehr als vier Jahren Geschäftsbeziehungen mit dem Konzern. Für keinen dieser Kunden war bisher die Erfassung einer Wertminderung not-wendig. Zur Überwachung des Ausfallrisikos werden die Kunden hinsichtlich ihrer Kredit-würdigkeit in Gruppen eingeteilt. Dabei wird auch berücksichtigt, ob es sich um eine natür-liche oder juristische Person, einen Groß- oder Einzelhändler oder einen Endverbraucher handelt. Ebenso berücksichtigt werden der geografi sche Standort, Branche, Altersstruktur sowie Auftreten und Dauer von Zahlungsproblemen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen betreffen vor allem die Großhandelskunden des Konzerns. Kunden mit einem hohen Risiko werden auf einer speziellen Kundenliste geführt und durch den Risikomanagement-Ausschuss überwacht. Einkäufe sind hier nur gegen Vorauskasse zulässig.

IFRS 7.33(c) Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Eurozone werden intensiv beobachtet. Zur Begrenzung der Risiken durch Kunden aus Ländern mit ungewöhnlich volatiler Konjunktur werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet. In 2012 wurden bestimmte Einkaufslimits neu defi niert. Die betrifft vor allem Kunden, die in den [Ländern a, b, c, d, und e] tätig sind. Dies beruht auf der Erfahrung des Konzerns, dass sich die zuletzt sehr volatile Konjunktur stärker auf die Kunden in diesen Ländern als auf die Kunden in anderen Ländern auswirkt.

IFRS 7.36(b) Zudem werden zusätzliche Vereinbarungen in Form von Eigentumsvorbehalten geschlossen, sodass bei einem Zahlungsausfall ein gesicherter Anspruch vorliegt. Weitere Sicherheiten hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen werden nicht verlangt.

Zur Bestimmung ggf. notwendiger Wertberichtigungen hat der Konzern ein Verfahren ein-geführt, das eine Schätzung bereits eingetretener Verluste aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ermöglicht. Die wesentlichen Komponenten bestehen aus einem spezifi -schen Teil für individuell identifi zierte Risiken und einem kollektiven Teil für Risiken aus Gruppen vergleichbarer Vermögenswerte, bei denen bereits Verluste eingetreten sind, die bisher allerdings noch nicht identifi ziert werden konnten. Pauschale Wertberichtigungen werden auf Basis historischer Daten der Zahlungsstatistiken für vergleichbare fi nanzielle Vermögenswerte bestimmt.

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

1 IFRS 7.B8, IG18–IG19

Die Identifikation der Konzentrationen von Risiken ist ermessensbehaftet. Die individuellen Gegebenheiten des Unternehmens sind dabei zu berücksichtigen. Eine Konzentration des Ausfallrisikos entsteht zum Beispiel aus bestimmten Branchen, Ratings oder anderen Verfah-ren zur Beurteilung der Bonität, der geografischen Verteilung oder einer begrenzten Zahl individueller Kunden. Die Angaben zur Risikokonzentration haben daher auch eine Beschrei-bung der gemeinsamen Merkmale zu umfassen.

2 IFRS 7.37(a) Für finanzielle Vermögenswerte, die zum Abschlussstichtag überfällig, aber nicht wert-gemindert sind, ist eine Analyse der Altersstruktur darzustellen.

Diese Angabe ist für alle Klassen von finanziellen Vermögenswerten erforderlich. In dem vorliegenden Muster-Konzernabschluss enthalten allerdings nur die Forderungen aus Liefe-rungen und Leistungen sowie die sonstigen Forderungen Beträge, die überfällig, aber nicht wertgemindert sind. Sie stellen daher die einzige Klasse finanzieller Vermögenswerte dar, bei denen diese Angabe relevant ist.

3 IFRS 7.36(b) Eigentumsvorbehalte und ähnliches sowie andere Kreditbesicherungen einschließlich ihrer finanziellen Auswirkungen hinsichtlich des Betrages, der das maximale Ausfallrisiko am besten widerspiegelt, sind darzustellen.

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34. Finanzinstrumente (Fortsetzung)

Ausfallrisiko (Fortsetzung)

Bedeutung des Ausfallrisikos (Fortsetzung)

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (Fortsetzung)

IFRS 7.34(a) Das maximale Ausfallrisiko für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen am Abschlussstichtag, gegliedert nach geografi schen Regionen, stellt sich wie folgt dar:1

Buchwert

In TEUR 2012 2011

[Länder a, b, c, d und e] 843 1.232

Andere Länder der Eurozone 13.826 7.550

Großbritannien 3.029 2.590

USA 7.939 5.938

Andere Regionen 478 409

26.115 17.719

IFRS 7.34(a) Das maximale Ausfallrisiko für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen am Abschlussstichtag, gegliedert nach der Art der Kunden, stellt sich wie folgt dar:1

Buchwert

In TEUR 2012 2011

Großhandelskunden 19.060 11.231

Einzelhandelskunden 6.478 5.600

Endverbraucher 239 856

Andere 338 32

26.115 17.719

IFRS 7.34(a) Der Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen des bedeutendsten Kunden des Konzerns, ein europäischer Großhändler, beläuft sich am 31. Dezember 2012 auf 8.034 TEUR (2011: 4.986 TEUR).

Wertminderungen

IFRS 7.37(a) Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Forderungen, die nicht wertgemindert wurden, stellt sich am Abschlussstichtag wie folgt dar:2, 3

In TEUR 2012 2011

Weder fällig, noch wertgemindert 23.408 15.057

Fällig seit 1–30 Tagen 2.150 2.360

Fällig seit 31–90 Tagen 300 87

Fällig seit 91–120 Tagen 30 20

25.888 17.524

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

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Anhang zum Konzernabschluss

34. Finanzinstrumente (Fortsetzung)Ausfallrisiko (Fortsetzung)

Bedeutung des Ausfallrisikos (Fortsetzung)

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (Fortsetzung)

Wertminderungen (Fortsetzung)

IFRS 7.16 Die Entwicklung der Wertberichtigungen bezüglich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen während des Jahres stellt sich wie folgt dar:

In TEUR

Einzelwert-berich-

tigungen

Pauschale Wertberich-

tigungen

Stand am 1. Januar 2011 6 20

Erfasster Wertminderungsaufwand 6 24

Abgeschriebene Beträge (2) –

Stand am 31. Dezember 2011 10 44

Erfasster Wertminderungsaufwand 144 6

Abgeschriebene Beträge (4) –

Stand am 31. Dezember 2012 150 50

IFRS 7.37(b) Zum 31. Dezember 2012 betreffen Wertminderungen von 60 TEUR Kunden, bei denen wäh-rend des Geschäftsjahres ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Obwohl bei den Gütern, die an diese Kunden verkauft wurden, ein Eigentumsvorbehalt besteht, kann der Konzern nicht ermitteln, ob die Güter noch im Besitz des Kunden sind. Zum 31. Dezember 2012 besteht eine Wertminderung in Höhe von 20 TEUR hinsichtlich Forderungen aus Lieferun-gen und Leistungen, die als Teil des Erwerbs der Papyrus Pty Limited erworben wurden (siehe Anhangangabe 9). Die restlichen Wertminderungen betreffen mehrere Kunden, die mitgeteilt haben, dass sie aufgrund ihrer wirtschaftlichen Umstände nicht erwarten, die ausstehenden Beträge begleichen zu können.

Nicht wertgeminderte Beträge, die seit mehr als 30 Tagen fällig sind, werden aufgrund des Zahlungsverhaltens in der Vergangenheit und der detaillierten Analyse des Ausfallsrisikos einschließlich eines zugrunde liegenden Ratings weiterhin als vollständig werthaltig einge-stuft.

IFRS 7.36(c) Die Werthaltigkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forde-rungen wird anhand des durch den Risikomanagement-Ausschuss eingeführten Forde-rungsmanagements beurteilt. Das Ausfallrisiko der Kunden wird überwacht, indem die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Forderungen anhand ihrer spezifi schen Merkmale zusammengefasst werden. Die Analyse der Werthaltigkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen Forderungen, die nicht wertgemindert wurden, stellt sich wie folgt dar:

In TEUR 2012 2011

Kunden mit externen Ratings (mindestens A1 bei Rating-agentur [x] oder A bei der Ratingagentur [y])

15.255 10.529

Sonstige Kunden:

– Geschäftsbeziehungen über vier oder mehr Jahre* 9.014 5.941

– Geschäftsbeziehungen über weniger als vier Jahre* 1.545 1.004

– Kunden mit höherem Risiko 74 45

25.888 17.524

*Ohne höhere Risiken

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Erläuterungen

1 IFRS 7.36(c) Hinsichtlich der Werthaltigkeit der finanziellen Vermögenswerte, die weder überfällig noch wertgemindert sind, sind zusätzliche Erläuterungen aufzunehmen.

2 IFRS 7.38 Falls ein Unternehmen in der Berichtsperiode finanzielle oder nicht finanzielle Vermögens-werte erlangt, die in Form von Eigentumsvorbehalten oder ähnlichem bestehen oder dem Unternehmen durch andere Kreditsicherungen (wie Garantien) vermittelt werden, sind – soweit diese den Ansatzkriterien anderer relevanter IFRS genügen – folgende Angaben für am Abschluss stichtag gehaltene Vermögenswerte erforderlich:

• Art und Buchwert der Vermögenswerte • Verfahren, nach denen Vermögenswerte, die nicht leicht liquidierbar sind, veräußert oder

im eigenen Geschäftsbetrieb eingesetzt werden.

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34. Finanzinstrumente (Fortsetzung)

Ausfallrisiko (Fortsetzung)

Bedeutung des Ausfallrisikos (Fortsetzung)

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (Fortsetzung)

Wertminderungen (Fortsetzung)

Die Beträge in der obigen Tabelle enthalten alle Forderungen aus Lieferungen und Leistun-gen sowie sonstige Forderungen am Abschlussstichtag, die nicht wertgemindert sind. In die höhere Risikokategorie der oberen Tabelle werden keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen einbezogen, die weder überfällig noch wertgemin-dert sind.1

Aufgrund der Überwachung des Ausfallrisikos der Kunden durch den Konzern ist davon aus-zugehen, dass keine Wertberichtigung bei den nicht überfälligen Forderungen aus Lieferun-gen und Leistungen – mit Ausnahme der oben dargestellten Sachverhalte – notwendig ist.

Anleihen

Der Konzern begrenzt sein Ausfallrisiko aus Anleihen, da ausschließlich in liquide Anleihen von Schuldnern, deren Rating mindestens die Bewertung A1 der Ratingagentur [x] und A der Ratingagentur [y] aufweist, investiert wird. Die Entwicklung der Ratings wird durch den Vorstand aktiv überwacht. Aufgrund der Tatsache, dass ausschließlich in Anleihen hoher Bonität investiert wird, erwartet der Vorstand – mit Ausnahme des unten dargestellten Sachverhaltes – dass die Schuldner ihren Verpfl ichtungen nachkommen werden.

IFRS 7.34(a) Zum Abschlussstichtag stellt sich das maximale Ausfallrisiko aus Anleihen, die als bis zur Endfälligkeit zu halten, als zur Veräußerung verfügbar oder zu Handelszwecken gehalten eingestuft werden – gegliedert nach geografi schen Regionen – wie folgt dar:

Buchwert

In TEUR 2012 2011

Inland 1.625 2.328

[Länder a, b, c, d and e] 69 115

Sonstige Länder der Eurozone 368 273

Großbritannien 436 430

USA 299 51

2.797 3.197

IFRS 7.16 Die Entwicklung der Wertminderungen bei Unternehmensanleihen, die bis zur Endfälligkeit gehalten werden, stellten sich während des Geschäftsjahres wie folgt dar:

In TEUR 2012 2011

Stand am 1. Januar 20 20

Erfasste Wertminderungen 60 –

Stand am 31. Dezember 80 20

Der Konzern hält keine fälligen, aber nicht wertgeminderten Anleihen am 31. Dezem-ber 2012 (2011: 0 Anleihen).

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

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IFRS 7.37(b) Bei bis zur Endfälligkeit zu haltenden Investitionen wurde im laufenden Geschäftsjahr auf-grund wesentlicher Zahlungsprobleme der Emittenten einiger dieser Wertpapiere eine Wertminderung von 60 TEUR erfasst. Der Konzern verfügt über keine Sicherheiten hinsicht-lich dieser Investitionen.2 auf Seite 288

IFRS 7.16, B5(d), IAS 39.64

Die Wertberichtigungen zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sons-tigen Forderungen und den bis zur Endfälligkeit zu haltenden Anleihen erfassen die Wert-minderungsverluste, bis der Konzern davon ausgeht, dass die noch geschuldeten Beträge nicht ausgeglichen werden können. Zu diesem Zeitpunkt werden die Beträge als unein-bringlich angesehen und der fi nanzielle Vermögenswert unmittelbar abgeschrieben.

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

1 IFRS 7.B11F Die Anwendungshinweise in IFRS 7 liefern eine Orientierung zu den Angaben, wie ein Unter-nehmen das Liquiditätsrisiko, dass sich in der Fälligkeitsanalyse der finanziellen Verbindlich-keiten darstellt, im Einzelnen steuert. Hier werden insbesondere Faktoren aufgeführt, die ein Unternehmen bei der Angabe gegebenenfalls zu berücksichtigen hat.

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34. Finanzinstrumente (Fortsetzung)

Ausfallrisiko (Fortsetzung)

Bedeutung des Ausfallrisikos (Fortsetzung)

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

IFRS 7.34(a), Der Konzern hält am 31. Dezember 2012 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 36(a), 36(c) von 1.505 TEUR (2011: 1.850 TEUR). Diese Summe stellt somit auch das maximale Ausfall-

risiko im Hinblick auf diese Vermögenswerte dar. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmittel-äquivalente werden bei Banken oder Finanzinstituten hinterlegt, die mit Ratings von AA- bis AA+ der Ratingagentur [y] bewertet werden.

IFRS 7.36(c) Derivate

Derivate werden bei Banken oder Finanzinstituten abgeschlossen, die mit Ratings von AA- bis AA+ der Ratingagentur [y] bewertet werden.

Garantien

Nach den Richtlinien des Konzerns werden fi nanzielle Garantien nur für Tochterunternehmen bereitgestellt, die vollständig im Besitz des Konzerns sind. Am 31. Dezember 2012 lagen keine ausstehenden Garantien vor (2011: keine Garantien).

IFRS 7.31, 33 Liquiditätsrisiken1

Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass der Konzern möglicherweise nicht in der Lage ist, seine fi nanziellen Verbindlichkeiten vertragsgemäß durch Lieferung von Zahlungsmitteln oder anderen fi nanziellen Vermögenswerten zu erfüllen. Die Steuerung der Liquidität im Konzern soll sicherzustellen, dass – soweit möglich – stets ausreichend liquide Mittel verfügbar sind, um unter normalen wie auch unter angespannten Bedingungen den Zah-lungsverpfl ichtungen bei Fälligkeit nachkommen zu können, ohne untragbare Verluste zu erleiden oder die Reputation des Konzerns zu schädigen.

IFRS 7.34(a), Der Konzern nutzt eine aktivitätsbasierte Kostenrechnung zur Berechnung seiner Produkt-B10A kosten und Dienstleistungen. Dies ermöglicht eine Überwachung des Zahlungsmittelbedarfs

und die Optimierung der Zufl üsse auf das eingesetzte Kapital. Der Konzern strebt an, die Höhe der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie sonstigen hochgradig han-delsfähigen Schuldinstrumente auf einem Stand zu halten, der über den erwarteten Zah-lungsabfl üssen aus fi nanziellen Verbindlichkeiten (außer Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) der nächsten 60 Tage liegt.

Das Verhältnis von Investitionen zu Mittelabfl üssen betrug am 31. Dezember 2012 1,65 (2011: 1,58). Der Konzern überwacht zudem die Höhe der erwarteten Einzahlungen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forderungen zusammen mit den erwarteten Auszahlungen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Verbindlichkeiten. Zum 31. Dezember 2012 betragen die erwarteten Zahlungs-ströme aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forderungen, die innerhalb von zwei Monaten fällig werden, 24.331 TEUR (2011: 16.940 TEUR). Dies berücksichtigt nicht die möglichen Auswirkungen von extremen Umständen (zum Beispiel Naturkatastrophen), die nicht realistisch prognostiziert werden können.

IAS 7.50(a) Zudem verfügt der Konzern über die folgenden Kreditlinien:

• Ungesicherte Kreditlinien über 10 Mio. EUR Die Verzinsung beläuft sich auf den Euribor plus 150 Basispunkte (2011: Euribor plus 160 Basispunkte).

• Auf 15 Mio. EUR kann zur kurzfristigen Finanzierung zurückgegriffen werden. Die Kredit-linie hat eine Laufzeit von 30 Tagen, die sich nach Wahl des Konzerns automatisch ver-längert. Bei Inanspruchnahme sind Zinsen in Höhe des Euribor plus 100 Basispunkte zu zahlen (2011: Euribor plus 110 Basispunkte).

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

1 IFRS 7.34(a), B10A

In den Anhang sind zusammengefasste quantitative Informationen bezüglich des Liquiditäts-risikos des Unternehmens, basierend auf den intern für Personen in Schlüsselpositionen bereitgestellten Informationen, aufzunehmen (siehe Erläuterung Nr. 1 auf Seite 280).

Dabei ist darzustellen, wie diese Daten ermittelt werden. Falls die in den Informationen zu den Liquiditätsrisiken enthaltenen Abflüsse von Zahlungsmitteln (oder anderen finanziellen Vermögenswerten) entweder

• erheblich früher eintreten können als angegeben oder• in ihrer Höhe erheblich von den in den Informationen angegebenen Beträgen abweichen

können,

ist dies im Anhang anzugeben. Zusätzlich sind quantitative Angaben zu machen, die den Abschlussadressaten erlauben, den Umfang des damit verbundenen Risikos einzuschätzen, soweit diese Informationen nicht in der Analyse der vertragsgemäßen Fälligkeiten enthalten sind.

IFRS 7.39, B11B

Als Mindestangabe verlangt IFRS 7 eine Analyse der vertragsgemäßen Fälligkeiten der finan-ziellen Verbindlichkeiten. Die Fälligkeitsanalyse muss die verbleibenden vertraglichen Rest-laufzeiten für nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten und für die derivativen finanziellen Verbindlichkeiten, bei denen die vertraglichen Restlaufzeiten für das Verständnis des zeit-lichen Anfalls der Zahlungsströme wesentlich sind, darstellen. Letzteres wäre zum Beispiel bei Kreditzusagen jeder Art und für einen Zinsswap mit fünfjähriger Restlaufzeit, der der Absicherung der Zahlungsströme bei einem finanziellen Vermögenswert oder einer finan-ziellen Verbindlichkeit mit variablem Zinssatz dient, der Fall.

IFRS 7.B11 Bei Erstellung der vorgeschriebenen Fälligkeitsanalysen bestimmt ein Unternehmen nach eigenem Ermessen die angemessenen Zeitbänder. Dieses Thema wird in der 9. Auf-lage 2012/2013 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (7.8.390.80) diskutiert.

IFRS 7.B11D Die vertraglichen Zahlungsströme werden ohne Abzinsung berücksichtigt und können daher von den in der Bilanz ausgewiesenen zugehörigen Buchwerten abweichen.

IFRS 7.B11E Darzustellen ist, wie das mit der Fälligkeitsanalyse für derivative und nicht derivative finan-zielle Verbindlichkeiten verbundene Liquiditätsrisiko gesteuert wird. Ebenso ist für die finanziellen Vermögenswerte, die zur Steuerung des Liquiditätsrisikos gehalten werden, eine Fälligkeitsanalyse anzugeben, wenn dies für die Abschlussadressaten zur Einschätzung von Art und Umfang des Liquiditätsrisikos erforderlich ist.

2 IFRS 7 definiert die vertraglichen Laufzeiten nicht. Folglich lässt der Standard einen Interpre-tationsspielraum hinsichtlich der Beträge, die für bestimmte Typen von finanziellen Verbind-lichkeiten, wie Derivate und „ewige“ Instrumente, in die Analyse einbezogen werden. Nach unserer Auffassung sollten sowohl die Zahlungsströme aus Zinsen als auch aus Tilgungen in die Analyse einbezogen werden. Nur auf diese Weise kann das Liquiditätsrisiko des Unter-nehmens vollständig dargestellt werden. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/2013 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (7.8.390.70) diskutiert.

3 In dem vorliegenden Muster-Konzernabschluss wird davon ausgegangen, dass die Angaben zu den vertraglichen Laufzeiten von zu Risikomanagementzwecken gehaltenen derivativen finanziellen Verbindlichkeiten wesentlich für das Verständnis des zeitlichen Anfalls der Zahlungsströme sind.

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34. Finanzinstrumente (Fortsetzung)

IFRS 7.33 Liquiditätsrisiko (Fortsetzung)1 auf Seite 28

IFRS 7.39(a) Im Folgenden werden die vertraglichen Restlaufzeiten der fi nanziellen Verbindlichkeiten am Abschlussstichtag einschließlich geschätzter Zinszahlungen, jedoch ohne die Auswirkung von Vereinbarungen zur Verrechnung dargestellt:1, 2

31. Dezember 2012

Vertragliche Zahlungsströme

In TEURBuch-wert

Gesamt-betrag

2 Monate

oder weniger

2–12 Monate

1–2 Jahre

2–5 Jahre

Mehr als 5

Jahre

IFRS 7.39(a), B11A–B11D

Nicht derivative fi nanzielle Verbind-lichkeiten

Gesicherte Bank-darlehen

10.076 (11.036) (1.039) (2.798) (820) (6.379) –

Ungesicherte Anleihen 6.136 (6.596) (18) (87) (105) (6.386) –

Wandelanleihen 4.678 (5.375) – (150) (150) (5.075) –

Rücknahmepfl ichtige Vorzugsaktien

1.939 (2.528) (15) (73) (88) (264) (2.088)

Dividenden auf rücknahmepfl ichtige

Vorzugsaktien 51 (51) (51) – – – –

Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing

1.928 (2.663) (178) (357) (450) (678) (1.000)

Ungesicherte Bank-darlehen

524 (547) (231) (316) – – –

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

23.481 (23.487) (23.403) – – (84) –

Bedingte Gegen-leistungen

270 (330) – – – (330) –

Kontokorrentkredite 334 (334) (334) – – – –

49.417 (52.947) (25.269) (3.781) (1.613) (19.196) (3.088)

IFRS 7.39(b), B11A–B11D

Derivative fi nanzielle Verbindlichkeiten3

Zu Sicherungszwecken eingesetzte Zinsswaps

(20) (21) (1) (6) (6) (8) –

Zu Sicherungszwecken eingesetzte Devisen-termingeschäfte

– Abfl üsse (8) (152) (91) (61) – – –

– Zufl üsse – 142 85 57 – – –

(28) (31) (7) (10) (6) (8) –

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

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34. Finanzinstrumente (Fortsetzung)

Liquiditätsrisiko (Fortsetzung)

IFRS 7.39(a) 31. Dezember 2011

Vertragliche Zahlungsströme

In TEURBuch-wert

Gesamt-betrag

2 Monate

oder weniger

2–12 Monate

1–2 Jahre

2–5 Jahre

Mehr als 5

Jahre

IFRS 7.39(a), B11A–B11D

Nicht derivative fi nanzielle Verbind-lichkeiten

Gesicherte Bank-darlehen

11.093 (12.112) (720) (3.605) (2.518) (4.357) (912)

Ungesicherte Anleihen 9.200 (9.828) (22) (108) (130) (4.409) (5.159)

Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing

2.182 (3.186) (177) (354) (458) (666) (1.531)

Darlehen von assozi-ierten Unternehmen

1.000 (1.048) (8) (1.040) – – –

Ungesicherte Bank-darlehen

117 (125) (63) (62) – – –

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

24.363 (24.363) (24.363) – – – –

Kontokorrentkredite 282 (282) (282) – – – –

48.237 (50.944) (25.635) (5.169) (3.106) (9.432) (7.602)

IFRS 7.39(b), B11A–B11D

Derivative fi nanzielle Verbindlichkeiten

Zu Sicherungszwecken eingesetzte Zinsswaps

(5) (5) – (2) (1) (2) –

Zu Sicherungszwecken eingesetzte Devisen-termingeschäfte:

– Abfl üsse (7) (41) (25) (16) – – –

– Zufl üsse – 32 19 13 – – –

(12) (14) (6) (5) (1) (2) –

IFRS 7.39(b)–(c), B11D

Die Bruttozufl üsse/-abfl üsse, die in der vorhergehenden Tabelle angegeben werden, stellen die undiskontierten Zahlungsströme im Zusammenhang mit derivativen fi nanziellen Verbind-lichkeiten dar, die zu Risikomanagementzwecken gehalten werden und normalerweise nicht vor ihrer vertraglichen Fälligkeit ausgeglichen werden. Die Darstellung zeigt die Netto-zahlungsströme von Derivaten mit einem Nettobarausgleich und die Bruttomittelzufl üsse und -abfl üsse von Derivaten, bei denen ein gleichzeitiger Bruttozahlungsausgleich vorliegt (zum Beispiel Devisentermingeschäfte).

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

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IFRS 7.B10A Wie in Anhangangabe 2(b) und 28 angegeben, verfügt der Konzern über ein gesichertes Bankdarlehen, das eine Aufl age enthält. Ein künftiger Verstoß gegen die Aufl age kann dazu führen, dass das Darlehn früher als in der oberen Tabelle angegeben zurückzuzahlen ist. Zudem werden Wandelanleihen, wie in Anhangangabe 28 angegeben, jederzeit fällig, wenn das Verhältnis der Netto-Konzernfi nanzverbindlichkeiten zur bereinigten Eigenkapitalquote 1,95 übersteigt. Die Zinszahlungen für variable verzinsliche Darlehen und Anleihen in der oberen Tabelle spiegeln die Marktverhältnisse für Terminzinssätze am Ende des Geschäfts-jahres wider. Diese können sich mit der Veränderung der Marktzinssätze ändern. Die künftigen Zahlungsströme bedingter Gegenleistungen (siehe Anhangangabe 9) und aus derivativen Instrumenten können von den in der obigen Tabelle dargestellten Beträgen abweichen, da Zinssätze und Wechselkurse oder die relevanten Bedingungen Veränderun-gen unterworfen sind. Außer für diese fi nanziellen Verbindlichkeiten wird nicht erwartet, dass ein in die Fälligkeitsanalyse einbezogener Zahlungsstrom erheblich früher anfallen könnte oder zu einem wesentlich abweichenden Betrag anfällt.1 auf Seite 294

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

1 IFRS 7.34 IFRS 7 fordert eine Angabe zusammengefasster quantitativer Informationen, basierend auf den intern für die Personen in Schlüsselpositionen bereitgestellten Informationen, entspre-chend der Definitionen in IAS 24, also zum Beispiel der Vorstand des Unternehmens.

IFRS 7.35, IG20

Sind die quantitativen Informationen am Abschlussstichtag nicht repräsentativ für das Risiko des Unternehmens während des Geschäftsjahres, muss das Unternehmen weitere Informati-onen bereitstellen, die repräsentativ sind – zum Beispiel das durchschnittliche Risiko während des Geschäftsjahres. Aus den Anwendungshinweisen des IFRS 7 wird zum Beispiel ersicht-lich, dass ein Unternehmen mit wesentlichen Risiken in einer bestimmten Währung, diese Positionen aber zum Abschlussstichtag hin abwickelt, entweder eine Grafik offenlegen sollte, die das Währungsrisiko während verschiedener Zeitpunkte der Periode darstellt oder das höchste, niedrigste und durchschnittliche Risiko angeben sollte.

IFRS 7 behandelt nur Risiken, die aus Finanzinstrumenten und Verträgen zum Kauf oder Ver-kauf von nicht finanziellen Posten, die im Anwendungsbereich des IAS 39 liegen, entstehen. Infolgedessen sind einige Kauf- und Verkaufsverträge für nicht finanzielle Posten, die in Fremdwährung abgewickelt werden, und einige mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende künftige Transaktionen vom Anwendungsbereich des IFRS 7 ausgeschlossen, obwohl daraus finanzielle Risiken für das Unternehmen entstehen können. Wenn ein Unternehmen seine finanziellen Risiken auf der Basis seiner Gesamtrisiken steuert – zum Beispiel einschließlich der Risiken aus den Posten, die nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 7 fallen, und diese Risiken in die Berichte für Personen in Schlüsselpositionen einbezogen werden, ist es nach unserer Auffassung zulässig, zusätzliche Informationen über das gesamte finanzielle Risiko in den Abschluss aufzunehmen. Die zusätzlichen Angaben sollten von den nach IFRS 7 geforder-ten Angaben getrennt dargestellt werden. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/2013 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (7.8.320.30) diskutiert.

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34. Finanzinstrumente (Fortsetzung)

IFRS 7.33 Marktrisiko

Das Marktrisiko ist das Risiko, dass sich die Marktpreise, zum Beispiel Wechselkurse, Zins-sätze oder Aktienkurse, ändern und dadurch die Erträge des Konzerns oder der Wert der gehaltenen Finanzinstrumente beeinfl usst werden. Ziel des Marktrisikomanagements ist es, das Marktrisiko innerhalb akzeptabler Bandbreiten zu steuern und zu kontrollieren und gleichzeitig die Rendite zu optimieren.

Zur Steuerung der Marktrisiken erwirbt und veräußert der Konzern Derivate bzw. geht auch fi nanzielle Verbindlichkeiten ein. Sämtliche Transaktionen erfolgen innerhalb der Richtlinien des Risikomanagement-Ausschusses. Zur Steuerung von Ergebnisvolatilitäten soll, soweit möglich, Hedge-Accounting eingesetzt werden.

Währungsrisiko1

Der Konzern ist Währungsrisiken aus Veräußerungs- und Erwerbsgeschäften sowie Kredit-geschäften in einer Währung, die nicht der funktionalen Währung der Konzerngesellschaften entspricht, ausgesetzt. Die funktionale Währung entspricht in erster Linie dem Euro, aber in bestimmten Fällen auch dem Schweizer Franken. Die genannten Transaktionen werden vorwiegend auf der Grundlage von Euro (EUR), US-Dollar (USD), Britischem Pfund (GBP) und Schweizer Franken (CHF) durchgeführt.

IFRS 7.22 Der Konzern sichert fortlaufend 75–85 Prozent seiner geschätzten Fremdwährungsrisiken aus erwarteten Veräußerungs- und Erwerbsgeschäften über die nächsten sechs Monate ab. Der Konzern sichert zudem mindestens 80 Prozent aller Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die auf fremde Währung lauten. Zur Sicherung des Fremd-währungsrisikos werden Devisentermingeschäfte meist mit einer Laufzeit unter einem Jahr ab dem Abschlussstichtag genutzt. Solche Verträge werden grundsätzlich als Absiche-rungen von Zahlungsströmen bestimmt.

IFRS 7.22 Währungsrisiken, die aus den vor allem auf Britisches Pfund und US-Dollar lautenden wesentlichen Bankkrediten resultieren, die von Konzerngesellschaften, deren funktionale Währung der Euro ist, aufgenommen wurden, sind vollständig durch Devisentermin-geschäfte gleicher Laufzeit abgesichert. Diese Verträge werden als Absicherungen von Zahlungsströmen bestimmt.

Die Kreditzinsen basieren auf der Währung, in der auch der jeweilige Kredit aufgenommen wurde. Grundsätzlich basieren die Kredite auf den Währungen, in denen die Zahlungsströme des jeweiligen Geschäftsbetriebs erzielt werden, in erster Linie Euro, aber auch Schweizer Franken. Dies führt zu einer wirtschaftlichen Absicherung ohne Abschluss eines Derivats, sodass in diesen Fällen keine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften angewendet wird.

Im Hinblick auf andere monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung ent-spricht es der Strategie des Konzerns, das Nettorisiko durch den Kauf oder Verkauf von Fremdwährungen zum Kassakurs, wenn dies zum Ausgleich kurzfristiger Ungleichgewichte notwendig ist, in akzeptabler Weise zu begrenzen.

IFRS 7.22 Die Investitionen des Konzerns in seine Schweizer Tochtergesellschaft, die Oy Kossu AG, wird durch einen auf Schweizer Franken lautenden gesicherten Bankkredit abgesichert (Buchwert 1.047 TEUR (2011: 1.020 TEUR)). Dies reduziert das Wechselkursrisiko aus den Nettovermögenswerten des Tochterunternehmens. Der beizulegende Zeitwert des Kredites zum 31. Dezember 2012 belief sich auf 1.090 TEUR (2011: 1.050 TEUR). Das Darlehen wird als Sicherung einer Nettoinvestition bestimmt. Eine Unwirksamkeit hinsichtlich der Absiche-rung war nicht zu erfassen. Investitionen in andere Tochterunternehmen des Konzerns wurden nicht abgesichert.

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

1 Diese Angabe ist nicht Teil der Mindestangaben in IFRS 7, da die erwarteten Einkäufe und Verkäufe keine Finanzinstrumente sind. In dem vorliegenden Muster-Konzernabschluss wird jedoch davon ausgegangen, dass solche Informationen wesentlich für das Verständnis des Währungsrisikos des Unternehmens sind und dass solche Informationen auch intern an Personen in Schlüsselpositionen des Konzerns kommuniziert werden.

2 Diese Angabe ist nach IFRS nicht verpflichtend, sie zeigt aber ein Beispiel für eine Angabe, die für bestimmte Unternehmen von Bedeutung sein kann.

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34. Finanzinstrumente (Fortsetzung)

IFRS 7.33 Marktrisiko (Fortsetzung)

Währungsrisiko (Fortsetzung)

IFRS 7.34(a) Bedeutung des Währungsrisikos

Die zusammengefassten quantitativen Informationen zum Währungsrisiko des Konzerns, die dem Vorstand auf Basis des Risikomanagements berichtet wurden, stellen sich wie folgt dar:

31. Dezember 2012 31. Dezember 2011

In TEUR Euro USD GBP CHF Euro USD GBP CHF

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

1.977 8.365 2.367 – 3.099 6.250 1.780 –

Gesicherte Bankdarlehen

– (500) (850) (4.324) – (500) (4.850) (1.257)

Ungesicherte Bankdarlehen

– (554) – – – – – –

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

(876) (7.956) (4.347) – (5.411) (10.245) (2.680) –

Nettorisiko in der Bilanz

1.101 (645) (2.830) (4.324) (2.312) (4.495) (5.750) (1.257)

Prognostizierte Umsätze für die nächsten sechs Monate1

9.000 22.000 8.000 – 18.700 16.000 24.000 –

Prognostizierte Einkäufe für die nächsten sechs Monate1

(10.000) (20.000) (12.000) – (9.800) (10.000) (17.000) –

Nettorisiko aus prognosti-zierten Trans-aktionen

(1.000) 2.000 4.000 – 8.900 6.000 7.000 –

Devisentermin-geschäfte

– (950) (946) – – (1.042) (870) –

Nettorisiko 101 405 224 (4.324) 6.588 463 380 (1.257)

IFRS 7.31 Die folgenden wesentlichen Wechselkurse waren während des Geschäftsjahres anzu wenden:2

DurchschnittskursKassakurs am

Abschlussstichtag

Euro 2012 2011 2012 2011

USD 1 0,760 0,679 0,711 0,710

GBP 1 1,113 1,256 1,108 1,027

CHF 1 0,674 0,631 0,664 0,672

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

1 IFRS 7.40(a) Der Einfluss von Änderungen der relevanten Risikoparameter auf den Gewinn oder Verlust und das Eigenkapital, die am Abschlussstichtag für möglich gehalten werden, ist im Anhang darzustellen. Eine solche Sensitivitätsanalyse ist für jede Art des Marktrisikos, dem das Unternehmen am Abschlussstichtag ausgesetzt ist, notwendig.

IFRS 7.40 (b)–(c)

Weiterhin sind folgende Angaben notwendig:

• Methoden und Annahmen, die bei der Erstellung der Sensitivitätsanalyse zugrunde gelegt werden

• Änderungen der Methoden und Annahmen im Vergleich zur vorangegangenen Berichts-periode sowie eine Begründung der Änderungen.

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34. Finanzinstrumente (Fortsetzung)

IFRS 7.33 Marktrisiko (Fortsetzung)

Währungsrisiko (Fortsetzung)

IFRS 7.40 Sensitivitätsanalyse1

Eine Stärkung (Schwächung) von Euro, US-Dollar, Britischem Pfund oder Schweizer Franken gegenüber den anderen Währungen zum 31. Dezember hätte die Bewertung der Finanz-instrumente in fremder Währung beeinfl usst und mit den unten dargestellten Beträgen das Eigenkapital und den Gewinn oder Verlust erhöht (vermindert). Die Analyse basiert auf Währungskursabweichungen, die der Konzern am Abschlussstichtag als möglich erachtet. In der Analyse wird unterstellt, dass alle anderen Einfl ussfaktoren, vor allem die Zinssätze, konstant bleiben. Die Einfl üsse der prognostizierten Verkaufs- und Erwerbsgeschäfte werden außer Acht gelassen. Die Analyse wird auf derselben Basis auch für 2011 vorge-nommen, obgleich die möglichen Währungskursabweichungen abweichen, wie unten dargestellt ist.

Eigenkapital Gewinn oder Verlust

Effekt in TEUR Stärkung Schwächung Stärkung Schwächung

31. Dezember 2012

EUR (9 % Veränderung) 25 (26) (33) 36

USD (10 % Veränderung) (7) 6 25 23

GBP (8 % Veränderung) (5) 4 17 (16)

CHF (3 % Veränderung) (30) 30 2 (2)

31. Dezember 2011

EUR (10 % Veränderung) 28 (29) (37) 35

USD (12 % Veränderung) (8) 7 85 (76)

GBP (10 % Veränderung) (7) 6 92 (84)

CHF (5 % Veränderung) (50) 50 6 (6)

Zinsänderungsrisiko

IFRS 7.22 Der Konzern verwendet eine Sicherheitsstrategie, bei der zwischen 45 und 65 Prozent der Änderungen des Zinssatzes von Verbindlichkeiten auf einem fi xierten Zinssatz basieren. Dabei werden auch Vermögenswerte berücksichtigt, bei denen Zinsänderungen auftreten. Der Konzern erwirbt Zinsswaps und bestimmt diese entsprechend als Sicherungsgeschäfte für Schwankungen der Zahlungsströme aus Zinsänderungsrisiken ein.

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

1 In dem vorliegenden Muster-Konzernabschluss basiert die Sensitivitätsanalyse auf fest-verzinslichen Finanzinstrumenten, die „als zur Veräußerung verfügbar“ eingestuft werden (siehe Anhangangabe 21).

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34. Finanzinstrumente (Fortsetzung)

IFRS 7.33 Marktrisiko (Fortsetzung)

IFRS 7.34(a) Risikoprofi l

Am Abschlussstichtag stellte sich das Zinssatzprofi l der verzinslichen Finanzinstrumente des Konzerns, wie es auch dem Vorstand berichtet wurde, wie folgt dar:

Nominalwert

In TEUR 2012 2011

Festverzinsliche Instrumente

Finanzielle Vermögenswerte 4.059 4.479

Finanzielle Verbindlichkeiten (7.009) (7.067)

Zinsswaps (8.000) (7.500)

(10.950) (10.088)

Variabel verzinsliche Instrumente

Finanzielle Vermögenswerte 535 595

Finanzielle Verbindlichkeiten (18.685) (17.819)

Zinsswaps 8.000 7.500

(10.150) (9.724)

Sensitivitätsanalyse des beizulegenden Zeitwertes der festverzinslichen Instrumente

Der Konzern bilanziert keine festverzinslichen fi nanziellen Vermögenswerte und Verbindlich-keiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Derivate (Zinsswaps) werden nicht als Sicherungsinstrumente zur Absicherung des beizulegenden Zeitwertes bestimmt. Eine Änderung des Zinssatzes zum Abschlussstichtag würde den Gewinn oder Verlust daher nicht beeinfl ussen.

Eine Änderung der Zinssätze von 100 Basispunkten1 auf Seite 304 hätte das Eigenkapital um 15 TEUR (2011: 6 TEUR) erhöht oder vermindert.1

IFRS 7.40(a) Sensitivitätsanalyse der Zahlungsströme für variabel verzinsliche Instrumente1 auf Seite 304

Eine Veränderung von 100 Basispunkten1 der Zinssätze zum Abschlussstichtag hätte das Eigenkapital und den Gewinn oder Verlust mit den unten aufgeführten Beträgen erhöht oder vermindert. Bei dieser Analyse wurde unterstellt, dass alle anderen Einfl ussfaktoren, vor allem Wechselkurse, konstant bleiben.

Gewinn oder Verlust Eigenkapital

Effekt in TEUR100 Bp

Erhöhung

100 Bp

Minderung

100 Bp

Erhöhung

100 Bp

Minderung

31. Dezember 2012

Variabel verzinsliche Instrumente (66) 66 – –

Zinsswaps 61 (61) 310 (302)

Sensitivität der Zahlungs-ströme (netto) (5) 5 310 (302)

31. Dezember 2011

Variabel verzinsliche Instrumente (142) 142 – –

Zinsswaps 61 (61) 280 (275)

Sensitivität der Zahlungs-ströme (netto) (81) 81 280 (275)

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

1 IAS 1.134–136 Auf Grundlage der intern an Personen in Schlüsselpositionen des Unternehmens (zum Bei-spiel Vorstand) bereitgestellten Informationen, sind Informationen in den Anhang aufzuneh-men, die es dem Abschlussadressaten ermöglichen, die Ziele, Methoden und Prozesse des Kapitalmanagements einzuschätzen. Im Einzelnen sind anzugeben:

• zusammengefasste quantitative Informationen darüber, welche Größen unter das Kapital-management fallen

• qualitative Informationen zu den Zielen, Methoden und Prozessen des Kapitalmanagements • Änderungen der quantitativen und qualitativen Informationen im Vergleich zur Vorjahres-

periode.

Soweit das Unternehmen externen Mindestkapitalanforderungen unterliegt, sind die Art dieser Anforderungen sowie eine Aussage zur Erfüllung dieser Anforderungen bzw. die Umstände ihrer Nichterfüllung und wie die Anforderungen in das Kapitalmanagement einbe-zogen wurden.

Falls die zusammengefassten Angaben zu den Mindestkapitalanforderungen und zum Kapital-management keine nützlichen Informationen liefern oder den Abschlussadressaten ein verzerrtes Bild der Kapitalressourcen vermitteln, hat das Unternehmen zu jeder Mindest-kapitalanforderung gesonderte Angaben zu machen.

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34. Finanzinstrumente (Fortsetzung)

IFRS 7.33 Marktrisiko (Fortsetzung)

Sonstige Marktpreisrisiken

Aktienkursrisiken entstehen sowohl aus zur Veräußerung verfügbaren Dividendenpapieren, die zur Deckung der nicht durch einen Fonds fi nanzierten leistungsorientierten Verpfl ichtun-gen aus Altersversorgung gehalten werden, als auch aus Wertpapieren, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Der Vorstand überwacht die Mischung aus Dividendenpapieren und Anleihen des Wertpapier-Portfolios auf Grundlage von Marktindi-zes. Wesentliche Investitionen innerhalb des Portfolios werden auf einer individuellen Basis gesteuert und alle Kauf- und Verkaufsentscheidungen unterliegen einer Genehmigung durch den Risikomanagement-Ausschuss.

IFRS 7.B5(a)(iii) Das vorrangige Ziel der Investmentstrategie des Konzerns besteht in der Maximierung der Investitionsrendite zur teilweisen Erfüllung der nicht durch einen Fonds fi nanzierten leis-tungsorientierten Verpfl ichtungen aus Altersversorgung. Hierzu werden auch externe Bera-ter hinzugezogen. Im Rahmen dieser Strategie werden bestimmte Investitionen als erfolgs-wirksam zum beizulegenden Zeitwert bestimmt, da ihre Wertentwicklung aktiv überwacht wird und sie auf der Basis des beizulegenden Zeitwertes gesteuert werden.

Der Konzern schließt Warentermingeschäfte nur insoweit ab, als sie die erwarteten Ver-brauchs- und Verkaufsanforderungen des Konzerns erfüllen; diese Kontrakte werden nicht auf Netto-Basis beglichen.

IFRS 7.40(a) Sensitivitätsanalyse der Aktienkursrisiken1 auf Seite 304

Alle börsennotierten Investitionen des Konzerns werden entweder an der Londoner oder New Yorker Börse notiert. Für Anteile, die als „zur Veräußerung verfügbar“ eingestuft werden, hätte eine Erhöhung von zwei Prozent des „FTSE 100” und eine Erhöhung von drei Prozent des „Dow Jones Industrial Average” am Abschlussstichtag zu einer Erhöhung des Eigenkapitals um 28 TEUR nach Steuern geführt (2011: Erhöhung von 18 TEUR). Eine ver-gleichbare gegengesetzte Entwicklung hätte das Eigenkapital um 28 TEUR nach Steuern gemindert (2011: Minderung von 18 TEUR). Für Anteile, die erfolgswirksam zum beizulegen-den Zeitwert bewertet werden, hätte dies eine Erhöhung oder Minderung des Gewinns oder Verlustes und des Eigenkapitals um 16 TEUR nach Steuern (2011: 18 TEUR) zur Folge gehabt. Die Analyse wird für 2011 auf der gleichen Basis durchgeführt und unterstellt, dass alle anderen Einfl ussfaktoren unverändert bleiben.

IAS 1.134, Kapitalmanagement1

135(a)–(b) Ziel des Konzerns ist, eine starke Kapitalbasis zu erhalten, um das Vertrauen der Anleger,

Gläubiger und der Märkte zu wahren und die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens sicher zu stellen. Das Kapital umfasst das bilanzielle Eigenkapital, abzüglich der kumuliert im Eigenkapital erfassten Beträge im Zusammenhang mit Absicherungen von Zahlungsströmen. Der Vorstand überwacht regelmäßig die Kapitalrendite sowie die Höhe der Dividenden, die an die Halter der Stammaktien ausgeschüttet werden.

IAS 1.135(a) Derzeit diskutiert der Vorstand über Alternativen zur Erweiterung der bestehenden Aktien-optionsprogramme über diejenigen für Personen in Schlüsselpositionen und andere leitende Angestellte des Konzerns hinaus. Zurzeit stehen den anderen Mitarbeitern Wertsteigerungs-rechte und die Teilnahme am Belegschaftsaktienprogramm zu. Der Vorstand diskutiert dies zurzeit auch mit den Arbeitnehmervertretern, bisher wurde jedoch noch keine Entscheidung getroffen.

IAS 1.135(a) Der Vorstand strebt ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Steigerung der Rendite, die mit einer höheren Kreditaufnahme erzielt werden könnte, und den Vorteilen einer stabilen Kapitalbasis an. Ziel des Konzerns ist es, eine Kapitalrendite von mehr als 23 Prozent zu errei-chen. 2012 lag die Rendite bei 29,9 Prozent (2011: 24,3 Prozent). Im Vergleich dazu beträgt der gewogene durchschnittliche Zinssatz hinsichtlich der verzinslichen Kredite (ohne Verbindlichkeiten mit kalkulatorischer Verzinsung) 5,8 Prozent (2011: 5,5 Prozent).

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

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34. Finanzinstrumente (Fortsetzung)

Kapitalmanagement (Fortsetzung)

Der Konzern überwacht das Kapital mithilfe eines angepassten Verhältnisses von Netto-Verschuldung und Eigenkapital. Die bereinigte Netto-Verschuldung wird dabei durch das bereinigte Eigenkapital dividiert. Die bereinigte Netto-Verschuldung umfasst alle Schulden (einschließlich der verzinslichen Anleihen und Kredite sowie Verbindlichkeiten aus Finanzie-rungsleasing) zuzüglich der vorgeschlagenen, noch nicht erfassten Dividenden, abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Das bereinigte Eigenkapital umfasst alle Bestandteile des Eigenkapitals, außer den im Zusammenhang mit Cashfl ow-Hedges im Eigenkapital erfassten Beträgen, abzüglich der vorgeschlagenen, noch nicht erfassten Dividenden.

Der Konzern strebt eine Kennzahl von weniger als 2,00 an. Das Verhältnis der bereinigten Netto-Schulden zum Eigenkapital am Abschlussstichtag stellte sich wie folgt dar:

IAS 1.135(b) In TEUR 2012 2011

Gesamte Schulden 61.335 53.887

Abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.505 1.850

Nettoschulden 59.830 52.037

Eigenkapital 43.434 33.347

Abzüglich im Eigenkapital kumulierte Beträge in Verbindung mit Absicherungen von Zahlungsströmen

416 478

Bereinigtes Eigenkapital 43.018 32.869

Netto-Schulden im Verhältnis zum bereinigten Eigenkapital zum 31. Dezember

1,39 1,58

IAS 1.135(a) Gelegentlich erwirbt der Konzern eigene Anteile am Markt; der Zeitpunkt dieser Käufe ist vom Marktpreis abhängig. Vorwiegend sollen diese Anteile im Rahmen der Aktienoptions-programme des Konzerns ausgegeben werden. Die jeweiligen Kauf- und Verkaufsentschei-dungen werden durch den Risikomanagement-Ausschuss auf Basis der einzelnen Trans-aktionen getroffen. Ein fi xes Rückkaufprogramm besteht nicht.

IAS 1.135(c) Während des Geschäftsjahres gab es keine Veränderungen hinsichtlich des Kapitalmanage-ments des Konzerns.

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

1 IFRS 7.23(b) Sämtliche erwarteten künftigen Transaktionen, die zuvor als Sicherungsgeschäfte bilanziert wurden, deren Eintritt jedoch nicht mehr erwartet wird, sind im Anhang zu beschreiben.

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Anhang zum Konzernabschluss

34. Finanzinstrumente (Fortsetzung)

Derivative Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die als Absicherung von Zahlungsströmen eingestuft werden

IFRS 7.23(a) Die folgende Tabelle stellt die Perioden dar, in denen die Zahlungsströme voraussichtlich eintreten werden sowie die beizulegenden Zeitwerte der zugehörigen Sicherungsinstrumente.1

2012 2011

Erwartete Zahlungsströme Erwartete Zahlungsströme

In TEUR

Beizu-legender Zeitwert Gesamt

2 Monate oder

weniger2–12

Monate1–2

Jahre2–5

JahreMehr als

5 Jahre

Beizu-legender Zeitwert Gesamt

2 Monate oder

weniger2–12

Monate1–2

Jahre2–5

JahreMehr als

5 Jahre

Zinsswaps

Vermögenswerte 116 140 12 36 27 54 11 131 155 15 24 33 59 24 Verbindlichkeiten (20) (21) (1) (6) (6) (8) – (5) (5) – (2) (1) (2) –Devisentermingeschäfte

Vermögenswerte 297 326 150 176 – – – 375 405 185 220 – – –Verbindlichkeiten (8) (10) (6) (4) – – – (7) (9) (6) (3) – – –

385 435 155 202 21 46 11 494 546 194 239 32 57 24

Die folgende Tabelle stellt die Perioden dar, in denen sich die Zahlungsströme voraussichtlich auf den Gewinn oder Verlust auswirken werden sowie die beizulegenden Zeitwerte der zugehörigen Sicherungsinstrumente.

2012 2011

Erwartete Zahlungsströme Erwartete Zahlungsströme

In TEUR

Beizu-legender Zeitwert Gesamt

2 Monate oder

weniger2–12

Monate1–2

Jahre2–5

JahreMehr als

5 Jahre

Beizu-legender Zeitwert Gesamt

2 Monate oder

weniger2–12

Monate1–2

Jahre2–5

JahreMehr als

5 Jahre

Zinsswaps

Vermögenswerte 116 140 12 36 27 54 11 131 155 15 24 33 59 24 Schulden (20) (21) (1) (6) (6) (8) – (5) (5) – (2) (1) (2) –Devisentermingeschäfte

Vermögenswerte 297 326 105 123 98 – – 375 405 175 178 52 – –Verbindlichkeiten (8) (10) (6) (2) (2) – – (7) (9) (6) (2) (1) – –

385 435 110 151 117 46 11 494 546 184 198 83 57 24

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Erläuterungen

1 IFRS 7.25, B1–B3 Die Angaben zu den beizulegenden Zeitwerten sind auf jede „Klasse” von finanziellen Ver-mögenswerten anzuwenden, ohne dass „Klasse“ in IFRS 7 definiert wird (siehe Erläuterung Nr. 3 auf Seite 280).

2 IFRS 7.8(f), B2(a) Entweder in der Bilanz oder im Anhang sind die Buchwerte aller finanziellen Verbindlich-keiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, darzustellen. In dieser Tabelle werden zur Erfüllung der Anforderungen des IFRS 7 die Vermögenswerte und Schulden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, separat von denen dargestellt, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Unterschiedliche Darstel-lungsmethoden können abhängig von den Bedingungen des Einzelfalles sinnvoll sein. Bei der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente sollten die Informationen, die intern an Personen in Schlüsselpositionen kommuniziert werden, berücksichtigt werden.

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Anhang zum Konzernabschluss

34. Finanzinstrumente (Fortsetzung)

IFRS 7.6, 8, 25

Klassifi zierung und beizulegende Zeitwerte1, 2

Beizulegende Zeitwerte und Buchwerte

Die beizulegenden Zeitwerte von fi nanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, zusammen mit den jeweiligen in der Bilanz erfassten Buchwerten, stellen sich wie folgt dar:

In TEUR Anm.

Zu Handels-

zwecke gehalten

Zum beizu-

legenden Zeitwert

bestimmtSicherungs-instrumente

Bis zur Endfällig-

keit gehalten

Kredite und

Forderungen

Zur Veräu-

ßerung verfügbar

Sonstige fi nanzielle

Verbind-lichkeiten

Gesamt-buchwert

Beizu-legender Zeitwert

31. Dezember 2012

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 25 – – – – 1.505 – – 1.505 1.505

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen

24 – – – – 26.115 – – 26.115 26.115

Zinsswaps, die für Sicherungsgeschäfte genutzt werden 21 – – 116 – – – – 116 116

Devisentermingeschäfte, die für Sicherungsgeschäfte genutzt werden

21 – – 297 – – – – 297 297

Sonstige Devisentermingeschäfte 21 122 – – – – – – 122 122

Staatsanleihen 21 243 – – – – – – 243 243

Unternehmensanleihen – bis zur Endfälligkeit gehalten 21 – – – 2.436 – – – 2.436 2.450

Unternehmensanleihen – zur Veräußerung verfügbar 21 – – – – – 118 – 118 118

Dividendenpapiere 21 – 251 – – – 710 – 961 961

365 251 413 2.436 27.620 828 – 31.913 31.927

Zinsswaps, die für Sicherungsgeschäfte genutzt werden 33 – – (20) – – – – (20) (20)

Devisentermingeschäfte, die für Sicherungsgeschäfte genutzt werden

33 – – (8) – – – – (8) (8)

Gesicherte Bankdarlehen 28 – – – – – – (10.076) (10.076) (10.402)

Ungesicherte Anleihen 28 – – – – – – (6.136) (6.136) (5.675)

Wandelanleihen – Schuldkomponente 28 – – – – – – (4.678) (4.678) (5.216)

Rücknahmepfl ichtige Vorzugsaktien 28 – – – – – – (1.939) (1.939) (1.936)

Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 28 – – – – – – (1.928) (1.928) (1.856)

Dividenden und rücknahmepfl ichtige Aktien – – – – – – – (51) (51) (51)

Ungesicherte Bankdarlehen 28 – – – – – – (524) (524) (524)

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 33 – – – – – – (23.481) (23.481) (23.481)

Bedingte Gegenleistungen 33 – (270) – – – – – (270) (270)

Kontokorrentkredite 25 – – – – – – (334) (334) (334)

– (270) (28) – – – (49.147) (49.445) (49.773)

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Anhang zum Konzernabschluss

34. Finanzinstrumente (Fortsetzung)

IFRS 7.6, 8, 25

Klassifi zierung und beizulegende Zeitwerte

Beizulegende Zeitwerte und Buchwerte

Die beizulegenden Zeitwerte von fi nanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, zusammen mit den jeweiligen in der Bilanz erfassten Buchwerten, stellen sich wie folgt dar:

In TEUR Anm.

Zu Handels-

zwecke gehalten

Zum beizu-

legenden Zeitwert

bestimmtSicherungs-instrumente

Bis zur Endfällig-

keit gehalten

Kredite und

Forderungen

Zur Veräu-

ßerung verfügbar

Sonstige fi nanzielle

Verbind-lichkeiten

Gesamt-buchwert

Beizu-legender Zeitwert

31. Dezember 2011

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 25 – – – – 1.850 – – 1.850 1.850 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen

24 – – – – 17.719 – – 17.719 17.719

Zinsswaps, die für Sicherungsgeschäfte genutzt werden 21 – – 131 – – – – 131 131Devisentermingeschäfte, die für Sicherungsgeschäfte genutzt werden

21 – – 375 – – – – 375 375

Sonstige Devisentermingeschäfte 21 89 – – – – – – 89 89Staatsanleihen 21 568 – – – – – – 568 568Unternehmensanleihen – bis zur Endfälligkeit gehalten 21 – – – 2.256 – – – 2.256 2.265Unternehmensanleihen – zur Veräußerung verfügbar 21 – – – – – 373 – 373 373Dividendenpapiere 21 – 254 – – – 511 – 765 765

657 254 506 2.256 19.569 884 - 24.126 24.135

Zinsswaps, die für Sicherungsgeschäfte genutzt werden 33 – – (5) – – – – (5) (5) Devisentermingeschäfte, die für Sicherungsgeschäfte genutzt werden

33 – – (7) – – – – (7) (7)

Gesicherte Bankdarlehen 28 – – – – – – (11.093) (11.093) (10.984) Ungesicherte Anleihen 28 – – – – – – (9.200) (9.200) (9.346) Darlehen von assoziierten Unternehmen 28 – – – – – – (1.000) (1.000) (1.040)Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 28 – – – – – – (2.182) (2.182) (2.078)Gesicherte Bankdarlehen 28 – – – – – – (117) (117) (117)Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 33 – – – – – – (24.363) (24.363) (24.363)Kontokorrentkredite 25 – – – – – – (282) (282) (282)

– – (12) – – – (48.237) (48.249) (48.222)

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Erläuterungen

1 IFRS 7.27B Werden Finanzinstrumente in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert bewertet, hat das Unternehmen die Stufe der „Fair Value“-Hierarchie, der die Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert insgesamt zugehörig sind, anzugeben.

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34. Finanzinstrumente (Fortsetzung)

Klassifi zierung und beizulegende Zeitwerte (Fortsetzung)

IFRS 7.27 Zinssätze zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes

Die Zinssätze zur Abzinsung der erwarteten Zahlungsströme werden, soweit möglich, auf Grundlage der Zinsstrukturkurve für Staatsanleihen am Abschlussstichtag zuzüglich eines angemessenen Risikoaufschlages ermittelt und ergaben sich wie folgt:

2012 2011

Derivate 2,5 %–4,5 % 3,0 %–4,5 %

Finanzielle Verbindlichkeiten 4,0 %–7,5 % 4,0 %–7,0%

Leasing 6,0 %–10,0 % 5,5 %–9,0 %

IFRS 7.27A–27B, BC39C

Fair Value-Hierarchie1

Die unten stehende Tabelle stellt die Finanzinstrumente, die mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, entsprechend der Zuordnung zu den Stufen der Fair Value- Hierarchie da. Die jeweiligen Stufen werden wie folgt defi niert.

• Stufe 1: Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden

• Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (das heißt als Preis) oder indirekt (das heißt als Ableitung von Preisen) beobachten lassen

• Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen

In TEUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt

31. Dezember 2012

Unternehmensanleihen 78 40 – 118

Dividendenpapiere – zur Veräußerung verfügbar

710 – – 710

Dividendenpapiere, die als „erfolgswirksam zum beizu-legenden Zeitwert bewertet“ bestimmt werden

251 – – 251

Staatsanleihen 243 – – 243

Zinsswaps, die für Sicherungs-geschäfte genutzt werden

– 116 – 116

Devisentermingeschäfte, die für Sicherungsgeschäfte genutzt werden

– 297 – 297

Sonstige Devisentermingeschäfte – 122 – 122

Gesamte Vermögenswerte 1.282 575 – 1.857

Devisentermingeschäfte, die für Sicherungsgeschäfte genutzt werden

– (8) – (8)

Zinsswaps, die für Sicherungs-geschäfte genutzt werden

– (20) – (20)

Bedingte Gegenleistungen – – (270) (270)

Gesamte Schulden – (28) (270) (298)

Fortsetzung auf Seite 321

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

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In TEUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt

31. Dezember 2011

Unternehmensanleihen 373 – – 373

Dividendenpapiere – zur Veräußerung verfügbar

286 – 225 511

Dividendenpapiere, die als „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ bestimmt werden

254 – – 254

Staatsanleihen 568 – – 568

Zinsswaps, die für Sicherungs-geschäfte genutzt werden

– 131 – 131

Devisentermingeschäfte, die für Sicherungsgeschäfte genutzt werden

– 375 – 375

Sonstige Devisentermingeschäfte – 89 – 89

Gesamte Vermögenswerte 1.481 595 225 2.301

Devisentermingeschäfte, die für Sicherungsgeschäfte genutzt werden

– (7) – (7)

Zinsswaps, die für Sicherungs-geschäfte genutzt werden

– (5) – (5)

Gesamte Schulden – (12) – (12)

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

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34. Finanzinstrumente (Fortsetzung)

Klassifi zierung und beizulegende Zeitwerte (Fortsetzung)

Fair Value-Hierarchie (Fortsetzung)

IFRS 7.27B(b) Am 1. September 2012 wurden die zur Veräußerung verfügbaren Unternehmensanleihen mit einem Buchwert von 40 TEUR von Stufe 1 in Stufe 2 übertragen, da die notierten Preise am Markt für diese Anleihen nicht mehr regelmäßig erhältlich waren (2011: keine Übertra-gungen). Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes solcher Anleihen nutzt das Mana-gement ein Bewertungsverfahren, bei dem alle wesentlichen Parameter auf beobachtbaren Marktdaten basieren. In 2012 lagen keine Übertragungen von Stufe 2 in Stufe 1 vor (2011: Keine Übertragungen in beide Richtungen).

IFRS 7.27B(c), IG13B

Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung des Anfangsbestandes auf den Endbestand für die Bewertungen zum Fair Value in Stufe 3 der Fair Value-Hierarchie:

In TEUR

Dividenden-papiere (zur

Veräußerung verfügbar)

Bedingte Gegen-

leistung

2012

Stand am 1. Januar 225 –

Gesamte Gewinne und Verlust:

IFRS 7.27B(c)(i) – im Gewinn oder Verlust erfasst – (20)

IFRS 7.27B(c)(ii) – im sonstigen Ergebnis erfasst 18 –

IFRS 7.27B(c)(iii) Effekte aus Unternehmenszusammenschlüssen – (250)

IFRS 7.27B(c)(iv) Übertragungen aus Stufe 3 in andere Stufen (243) –

Stand am 31. Dezember – (270)

Die Änderung des beizulegenden Zeitwertes einer bedingten Gegenleistung von – 20 TEUR resultiert aus der Verbindlichkeit, die am 31. Dezember 2012 entstanden ist und wird in der Gesamtergebnisrechnung in die Finanzierungsaufwendungen einbezogen.

In TEUR

Dividenden-papiere (zur

Veräußerung verfügbar)

2011

Stand am 1. Januar –

IFRS 7.27B(c)(ii) Gesamte Gewinne und Verluste, die im sonstigen Ergebnis erfasst wurden

13

IFRS 7.27B(c)(iii) Erwerbe/Käufe 212

Stand am 31. Dezember 225

Dividendenpapiere – Übertragungen aus Stufe 3 in andere Stufen

IFRS 7.27 Im Laufe des Geschäftsjahres 2011 erwarb der Konzern 2,5 Prozent der Stammaktien der Tall Tree PLC, ein Unternehmen, das sich auf Business-to-Business-Geschäfte mit papier-basierten Produkten oder Dienstleistungen im Internet spezialisiert hat. Der Konzern zahlte für die Beteiligung 212 TEUR. Die Beteiligung weist zum 31. Dezember 2012 einen beizu-legenden Zeitwert von 243 TEUR auf (31. Dezember 2011: 225 TEUR).

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

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34. Finanzinstrumente (Fortsetzung)

Klassifi zierung und beizulegende Zeitwerte (Fortsetzung)

Fair Value-Hierarchie (Fortsetzung)

Dividendenpapiere – Übertragung aus Stufe 3 in andere Stufen (Fortsetzung)

IFRS 7.27B(e) Die Tall Tree PLC war in 2011 noch nicht börsennotiert, so dass eine Preisnotierung nicht zur Verfügung stand. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes der Anteile wurde daher der Stufe 3 der Fair Value-Hierarchie zugeordnet. Der beizulegende Zeitwert der Anteile wurde daher anhand der erwarteten Zahlungsströme und der risiko-adjustierten Zinssätze auf Basis des wahrscheinlichkeitsgewichteten Durchschnitts der Bandbreite möglicher Ergebnisse berechnet. Zu den wesentlichen Bewertungsparametern und Annahmen des Bewertungs-verfahrens zum 31. Dezember 2011 gehören die folgenden Größen:

Abzinsungssatz

Der Abzinsungssatz, der auf alle Zahlungsströme aus der Geschäftstätigkeit der Tall Tree PLC angewendet wird, basiert auf einem risikofreien Zinssatz für Zehn-Jahres-Staatsanlei-hen am relevanten Markt, der zur Berücksichtigung des erhöhten Risikos aus Investitionen in Eigen kapitaltitel um einen Risikoaufschlag erhöht wird. Die Anpassung berücksichtigt auch das systematische Risiko der Tall Tree PLC sowie das unternehmensspezifi sche Risiko, soweit diese nicht bereits bei der Ermittlung der Zahlungsströme berücksichtigt wurden.

Geplantes EBITDA

Das geplante EBITDA beruht auf Prognosen des Managements aus der Planung der nächs-ten fünf Geschäftsjahre der Tall Tree PLC.

IFRS 7.27B(c)(iv) Seit dem laufenden Geschäftsjahr werden die Aktien der Tall Tree PLC an einer Börse notiert und gegenwärtig an einem aktiven Markt gehandelt. Da somit öffentlich notierte Preise auf einem aktiven Markt zur Verfügung stehen, wurde die Bewertung der Anteile am Abschluss-stichtag von Stufe 3 in Stufe 1 der Fair Value-Hierarchie übertragen.

In Anhangangabe 9 fi nden sich Informationen zu den Verbindlichkeiten aus bedingten Gegen-leistungen, die aus einem Unternehmenszusammenschluss entstanden sind.

Hinsichtlich der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes in Stufe 3 würden aus einer Ände-rung von einer oder mehrerer der zugrunde gelegten Annahmen hin zu möglichen Alternati-ven folgende Effekte resultieren:

Gewinn oder Verlust Sonstiges Ergebnis

In TEUR Vorteilhaft (Nachteilig) Vorteilhaft (Nachteilig)

2012

Bedingte Gegenleistung 60 (60) – –

Sonstiges Ergebnis

In TEUR Vorteilhaft (Nachteilig)

2011

Dividendenpapiere – zur Veräußerung verfügbar 40 (39)

Die vorteilhaften oder nachteiligen Effekte aus der Zugrundelegung alternativer Annahmen wurden anhand einer Anpassung der Modellwerte durch Verwendung alternativer Schät-zungen der erwarteten Zahlungsströme und risiko-adjustierten Zinssätze, die möglicher-weise durch einen Marktteilnehmer zur Preisermittlung am Ende der Berichtsperiode herangezogen worden wäre, berechnet.

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

1 SIC-27.10 Hat ein Unternehmen eine Vereinbarung in der rechtlichen Form eines Leasingverhältnisses, auf die jedoch die Rechnungslegung für Leasingverhältnisse nicht angewendet wird, da sie nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt kein Leasingverhältnis einschließt, stellt es angemessene Angaben dar, die die Vereinbarung und die Bilanzierungsmethode für die Abschlussadressaten nachvollziehbar machen und mindestens Folgendes enthalten:

• die wichtigen Bedingungen der Vereinbarung, einschließlich ihrer Laufzeit, den betreffen-den Vermögenswert und etwaige Beschränkungen seiner Nutzung sowie die miteinander verknüpften Transaktionen, einschließlich aller Optionen, und

• den Betrag, der in der Berichtsperiode als Ertrag erfasst wurde, und den Posten der Gesamtergebnisrechnung, in welchem er enthalten ist.

IFRIC 4.13, 15 Im Fall einer Vereinbarung, die nicht in der rechtlichen Form eines Leasingverhältnisses besteht, auf die jedoch die Rechnungslegung für Leasingverhältnisse angewendet wird, da sie ein Leasingverhältnis enthält, werden die von einer solchen Vereinbarung geforderten Zahlungen und anderen Entgelte in diejenigen für das Leasingverhältnis und diejenigen für andere Bestandteile auf Grundlage ihrer relativen beizulegenden Zeitwerte getrennt. Wenn ein Unternehmen im Fall eines Operating-Leasingverhältnisses zu dem Ergebnis gelangt, dass es undurchführbar ist, die Zahlungen verlässlich zu trennen, dann:

• behandelt es für Angabezwecke alle Zahlungen als künftige Mindestleasingzahlungen• gibt es jene Zahlungen von den Mindestleasingzahlungen anderer Vereinbarungen, die

keine Zahlungen für nicht zu einem Leasingverhältnis gehörende Bestandeile beinhalten, getrennt an und

• erklärt es, dass die angegebenen Zahlungen auch Zahlungen für nicht zum Leasing-verhältnis gehörende Bestandteile der Vereinbarung enthalten.

2 IAS 17.35(d)(iii)

Ein Unternehmen gibt alle durch Leasingvereinbarungen auferlegte Beschränkungen, wie beispielsweise Beschränkungen für Dividenden, zusätzliche Schulden und weitere Leasing-verhältnisse, an.

3 IAS 17.15A Bei der Einstufung jeder Komponente entweder als Finanzierungs-Leasingverhältnis oder als Operating-Leasingverhältnis werden Grundstücke und Gebäude gemäß IAS 17 Leasingver-hältnisse getrennt beurteilt. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffent-lichung Insights into IFRS (5.1.230) und in IFRS Practice Issues: Leases of land diskutiert.

4 IAS 17.47 Ist ein Unternehmen Leasinggeber in einem Finanzierungs-Leasingverhältnis, gibt es Folgendes an:

• eine Überleitung von der Bruttoinvestition in das Leasingverhältnis am Abschlussstichtag zum Barwert der am Abschlussstichtag ausstehenden Mindestleasingzahlungen

• die Bruttoinvestition in das Leasingverhältnis und den Barwert der am Abschlussstichtag ausstehenden Mindestleasingzahlungen, die wie folgt gegliedert sind: bis zu einem Jahr; länger als ein Jahr, jedoch nicht länger als fünf Jahre und länger als fünf Jahre

• noch nicht realisierter Finanzertrag• die nicht garantierten Restwerte, die zugunsten des Leasinggebers anfallen• die kumulierte Wertberichtigungen für uneinbringliche ausstehende Mindestleasing-

zahlungen• in der Berichtsperiode als Ertrag erfasste bedingte Mietzahlungen und• eine allgemeine Beschreibung der wesentlichen Leasingvereinbarungen des Unter-

nehmens.

IAS 17.48 Es ist auch sinnvoll, die Bruttoinvestition, vermindert um die noch nicht realisierten Erträge, aus in der Berichtsperiode abgeschlossenem Neugeschäft, nach Abzug der entsprechenden Beträge für gekündigte Leasingverhältnisse, anzugeben.

5 IAS 17.56(b) Ein Unternehmen gibt auch den Betrag der in der Berichtsperiode als Ertrag erfassten Eventualmietzahlungen an.

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35. Operating-Leasingverhältnisse1

Leasingverhältnisse als Leasingnehmer

IAS 17.35(a) Zum Abschlussstichtag sind die künftigen Mindestleasingzahlungen von unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen wie folgt zu zahlen.

In TEUR 2012 2011

Bis zu einem Jahr 417 435

Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren 419 486

Länger als fünf Jahre 1.764 1.805

2.600 2.726

IAS 17.35(d)(i)–(ii) Der Konzern least eine Reihe von Lagerhäusern und Fabrikanlagen im Rahmen von Opera-ting-Leasingverhältnissen.2 Die Leasingverhältnisse haben normalerweise eine Laufzeit von zehn Jahren und nach Ablauf dieses Zeitraums eine Option zur Verlängerung des Leasing-verhältnisses. Die Leasingzahlungen werden alle fünf Jahre erhöht, um die Marktmieten widerzuspiegeln. Einige Leasingverhältnisse sehen zusätzliche Mietzahlungen vor, die auf Änderungen eines regionalen Preisindexes basieren.

IAS 17.35(b) Eine der geleasten Immobilien wurde vom Konzern untervermietet. Sowohl das Leasing- als auch das Untermietverhältnis laufen im Jahr 2015 aus. Für 2013 werden Einnahmen aus dem Untermietverhältnis von 50 TEUR erwartet. Der Konzern hat eine Rückstellung von 160 TEUR im Hinblick auf dieses Leasingverhältnis erfasst (siehe Anhangangabe 32).

IAS 17.35(c) Im Laufe des Jahres wurde im Zusammenhang mit Operating-Leasingverhältnissen ein Betrag von 435 TEUR als Aufwand im Gewinn oder Verlust erfasst (2011: 447 TEUR). Als Aufwand erfasste Eventualmietzahlungen beliefen sich auf 40 TEUR (2011: 30 TEUR). Ein Betrag von 150 TEUR aus Untermietverhältnissen ging in die „sonstigen Erträge“ ein (2011: 90 TEUR) (siehe Anhangangabe 11).

IFRS 7.15A, IAS 1.122

Die Warenlager- und Fabrik-Leasingverhältnisse wurden vor vielen Jahren als kombinierte Leasingverhältnisse von Grundstücken und Gebäuden abgeschlossen. Der Konzern stufte die Grundstücks- und Gebäudekomponenten der Warenlager- und Fabrik-Leasingverhältnis-se als Operating-Leasingverhältnisse ein. Die an den Vermieter gezahlte Miete wird in regelmäßigen Abständen an die Marktmiete angepasst, und der Konzern ist nicht am Rest-wert der Grundstücke und Gebäude beteiligt. Demzufolge wurde bestimmt, dass im Wesentlichen alle Risiken und Chancen der Grundstücke und Gebäude beim Vermieter liegen.3

Leasingverhältnisse als Leasinggeber4

IAS 17.56(a) Der Konzern verleast seine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie (siehe Anhang-angabe 19). Zum Abschlussstichtag stehen die folgenden künftigen Mindestleasingzahlun-gen im Rahmen von unkündbaren Leasingverhältnissen aus:

In TEUR 2012 2011

Bis zu einem Jahr 332 290

Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren 1.470 1.360

Länger als fünf Jahre 445 320

2.247 1.970

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

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IAS 40.75(f)(i)–(ii) Im Laufe des Jahres wurden 310 TEUR als „Mieterträge“ im Gewinn oder Verlust erfasst (2011: 212 TEUR).5 auf Seite 326 Die in den „Umsatzkosten“ enthaltenen Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltung stellen sich wie folgt dar (siehe Anhangangabe 13).

In TEUR 2012 2011

Immobilien, mit denen Mieteinnahmen erzielt werden 45 30

Immobilien, die leer stehen 20 15

65 45

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

1 IAS 38.122 (e), 40.75(h), 41.49(b)

Der Betrag vertraglicher Verpflichtungen für den Erwerb immaterieller Vermögenswerte, die Entwicklung und den Erwerb biologischer Vermögenswerte sowie für den Erwerb, die Konstruktion, Entwicklung, Reparatur und Erhaltung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien ist im Anhang anzugeben.

2 IAS 37.89 Im Hinblick auf eine Eventualforderung gibt ein Unternehmen eine kurze Beschreibung ihrer Art und, wenn praktikabel, eine Schätzung ihrer finanziellen Auswirkungen an.

IAS 37.91 Wenn eine Schätzung der potenziellen finanziellen Auswirkungen einer Eventualverbindlich-keit oder -forderung aus Gründen der Praktikabilität nicht durchgeführt wird, gibt ein Unterneh-men dies an.

IAS 37.92 In äußerst seltenen Fällen kann damit gerechnet werden, dass die teilweise oder vollständige Angabe von Informationen, die im Hinblick auf Eventualforderungen und -verbindlichkeiten erforderlich sind, die Lage des Unternehmens in einem Rechtsstreit mit anderen Parteien ernsthaft beeinträchtigt. In diesen Fällen wird nur das Folgende angegeben:

• der allgemeine Charakter des Rechtsstreits• die Tatsache, dass die erforderlichen Informationen nicht angegeben wurden und• der Grund dafür.

IAS 28.40 Ein Unternehmen gibt seinen Anteil an den gemeinschaftlich mit anderen Eigentümern einge-gangenen Eventualverbindlichkeiten eines assoziierten Unternehmens und Eventualverbind-lichkeiten an, die entstehen, weil der Eigentümer getrennt für alle oder einzelne Schulden des assoziierten Unternehmens haftet.

IAS 31.54(a)–(c) Ein Unternehmen gibt Folgendes an:

• alle Eventualverbindlichkeiten, die es in Bezug auf seine Anteile an Gemeinschaftsunter-nehmen eingegangen ist sowie seinen Anteil an jeder gemeinschaftlich mit anderen Partnerunternehmen eingegangenen Eventualverbindlichkeit

• seinen Anteil an den Eventualverbindlichkeiten der Gemeinschaftsunternehmen, für den es gegebenenfalls haftet und

• Eventualverbindlichkeiten, die aus der Haftung des Partnerunternehmens für die Schulden der anderen Partnerunternehmen des Gemeinschaftsunternehmens resultieren.

IAS 19.125, 141

Von einem Unternehmen kann verlangt werden, dass es Informationen über Eventual-verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Plänen für Leistungen nach Beendigung des Arbeits-verhältnisses und über Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses angibt, wenn die Anzahl der Arbeitnehmer ungewiss ist, die dem Angebot auf Leistungen aus Anlass der Beendigung ihrer Arbeitsverhältnisse zustimmen und ein Mittelabfluss bei der Erfüllung wahrscheinlich ist.

3 IAS 1.138(c), 24.13

Ein Unternehmen gibt den Namen seines Mutterunternehmens und seiner obersten beherr-schenden Partei an, falls diese davon abweicht. Es gibt auch den Namen seines obersten Mutterunternehmens an, wenn dieser nicht an anderer Stelle in den Informationen enthalten ist, die zusammen mit dem Abschluss veröffentlicht werden. Nach unserer Auffassung ist das „oberste Mutterunternehmen“ nicht zwangsläufig gleichbedeutend mit der „obersten beherrschenden Partei“. Das liegt daran, dass sich die Definition eines Mutterunternehmens auf ein Unternehmen bezieht, während sich die „oberste beherrschende Partei“ auf ein Unter-nehmen oder eine natürliche Person beziehen kann. Demzufolge könnte ein Unternehmen ein oberstes Mutterunternehmen und eine oberste beherrschende Partei haben. Ist die oberste beherrschende Partei des Unternehmens eine natürliche Person oder eine Gruppe von natür-lichen Personen, sind daher die Identität dieser Person oder Gruppe von Personen und diese Beziehung anzugeben. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (5.5.90.10) diskutiert.

4 IAS 24.24 Gleichartige Posten dürfen zusammengefasst angegeben werden, es sei denn, eine geson-derte Angabe ist erforderlich, um die Auswirkungen der Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen auf den Abschluss des Unternehmens beurteilen zu können.

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36. Künftige Zahlungsverpfl ichtungen1

IAS 16.74(c) Im Laufe des Geschäftsjahres hat der Konzern einen Vertrag über den Kauf von Sachanlagen in 2013 in Höhe von TEUR 1.465 (2011: 0 TEUR) geschlossen.

IAS 31.55(a)–(b) Hinsichtlich der Beteiligung an einem Gemeinschaftsunternehmen (siehe Anhangangabe 20) ist das Gemeinschaftsunternehmen eine Kapitalverpfl ichtung in Höhe von 23 TEUR (2011: 11 TEUR) eingegangen. Der Anteil des Konzerns beträgt 9 TEUR (2011: 4 TEUR). Der Konzern selbst ist eine Kapitalverpfl ichtung in Höhe von 150 TEUR (2011: 45 TEUR) eingegangen. Diese Verpfl ichtungen werden erwartungsgemäß im Jahr 2013 abgewickelt.

37. Eventualforderungen und -verbindlichkeiten2

IAS 1.125, Gegen ein Tochterunternehmen ist von einer Umweltagentur in Europa Klage eingereicht37.86(a)–(c) worden. Wird dieser Klage stattgegeben, könnten die Geldstrafen und Prozesskosten trotz

Nichtanerkennung der Schuld 950 TEUR betragen, von denen 250 TEUR aufgrund einer Ver-sicherung erstattungsfähig wären. Auf der Grundlage der Beurteilung der Rechtsanwälte erwarten die Vorstandsmitglieder keine wesentliche Auswirkung auf die Vermögenslage des Konzerns.

Im Rahmen des Erwerbs von Papyrus Pty Limited erfasste der Konzern eine Eventual-verbindlichkeit von 20 TEUR aufgrund eines Anspruchs auf Vertragsstrafe, den einer der Kunden von Papyrus erhebt (siehe Anhangangaben 9 und 32).

38. Nahestehende Unternehmen und Personen

Mutterunternehmen und oberste beherrschende Partei

IAS 1.138(c), Im Laufe des Jahres erwarb Cameron Paper Co die Mehrheit der Aktien des Unternehmens24.13 von Brown Products Corporation. Infolgedessen ist AJ Pennypacker die neue oberste

beherrschende Partei des Konzerns.3

IAS 24.18 Geschäftsvorfälle mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen

Darlehen an Vorstandsmitglieder

Die im Laufe des Jahres ausgegebenen ungesicherten Darlehen an Vorstandsmitglieder beliefen sich auf 85 TEUR (2011: 32 TEUR). Es sind keine Zinsen von den Vorstandsmitglie-dern zu zahlen und die Darlehen sind zwölf Monate nach dem Ausgabedatum vollständig in bar rückzahlbar. Am 31. Dezember 2012 betrug der ausstehende Saldo 78 TEUR (2011: 32 TEUR) und ist in den „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen“ enthalten (siehe Anhangangabe 24).4

Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen

IAS 19.124(b) Zusätzlich zu ihren Gehältern stellt der Konzern den Vorstandsmitgliedern und leitenden Angestellten auch Sachleistungen zur Verfügung und zahlt für sie Beiträge in einen leistungs-orientierten Plan für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Gemäß den Bedingungen des Plans gehen Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte im Alter von 60 Jahren in den Ruhestand und haben bis zum 65. Lebensjahr Anspruch auf jährliche Zah-lungen, die 70 Prozent ihres Gehalts zum Zeitpunkt der Pensionierung entsprechen. Mit dem Erreichen des 65. Lebensjahres sinken ihre Ansprüche auf 50 Prozent ihres Gehalts zum Zeitpunkt der Pensionierung (siehe Anhangangabe 29).

Leitende Angestellte sind auch am Aktienoptionsprogramm des Konzerns beteiligt (siehe Anhangangabe 30). Darüber hinaus haben alle Angestellten der Holdinggesellschaft An-spruch auf Beteiligung an einem Aktienkaufprogramm (siehe Anhangangabe 30), wenn sie die Kriterien erfüllen, einen prozentualen Anteil des Monatsgehalts über einen Zeitraum von 36 Monaten anzulegen. Dementsprechend hat der Konzern 78 TEUR von den Gehältern aller betreffenden Arbeitnehmer abgezogen (einschließlich eines Betrags von 37 TEUR, der die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen betrifft), um die Kriterien zu erfüllen. Die zurückbehaltenen Beträge sind in den „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistun-gen und sonstigen Verbindlichkeiten“ enthalten (siehe Anhangangabe 33).

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

1 Nach unserer Auffassung können Wesentlichkeitsüberlegungen nicht dazu führen, dass den expliziten Anforderungen des IAS 24 zur Angabe von Bestandteilen der Vergütung der Mit-glieder des Managements in Schlüsselpositionen nicht nachgekommen wird. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (5.5.110.20) diskutiert.

2 IAS 19.124, 24.19

Das Unternehmen muss Informationen der nahestehenden Unternehmen und Personen über die Geschäftsvorfälle und ausstehenden Salden für jede Kategorie der nahestehenden Unter-nehmen und Personen angeben, einschließlich Mitglieder des Managements in Schlüssel-positionen und Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der in diesem Muster-Konzernabschluss aufgezeigte Umfang der Angaben wird von IAS 24 nicht ausdrücklich verlangt. Angaben über einzelne Geschäftsvorfälle könnten mit einem geringe-ren Maß an Detailinformationen zusammengefasst werden.

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38. Nahestehende Unternehmen und Personen (Fortsetzung)

Geschäftsvorfälle mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen (Fortsetzung)

Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen (Fortsetzung)

IAS 24.17(d) Einige leitende Angestellte unterliegen einer beidseitigen Kündigungsfrist von zwölf Mona-ten. Bei einer Kündigung durch den Konzern haben sie in Abhängigkeit von der Anzahl der Beschäftigungsjahre als leitender Angestellter Anspruch auf Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses von bis zu 24 Bruttomonatsgehältern.

IAS 24.17 Die Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen umfasst:1

In TEUR 2012 2011

Kurzfristige fällige Leistungen 502 420

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 475 450

Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 25 –

Andere langfristig fällige Leistungen 420 430

Anteilsbasierte Vergütungen 516 250

1.938 1.550

Geschäftsvorfälle mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen und Vorstandsmitgliedern

Die Vorstandsmitglieder des Unternehmens verfügen über zwölf Prozent der Stimmrechts-anteile des Unternehmens. Ein Angehöriger eines Vorstandsmitglieds bei einem Tochter-unternehmen hält einen Anteil von zehn Prozent an dem Gemeinschaftsunternehmen des Konzerns.

Eine Reihe von Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen oder ihnen nahe-stehende Unternehmen und Personen nehmen Positionen in anderen Unternehmen ein, infolge derer sie die Beherrschung oder maßgeblichen Einfl uss auf die Finanz- und Geschäftspolitik dieser Unternehmen haben.

IAS 24.18(b)(i) Eine Reihe dieser Unternehmen tätigte im Laufe des Jahres Geschäfte mit dem Konzern. Die Bedingungen und Konditionen dieser Geschäftsvorfälle mit Mitgliedern des Manage-ments in Schlüsselpositionen und ihnen nahestehenden Unternehmen und Personen waren marktüblich.

IAS 24.18(a), 18(b)(i)

Der zusammengefasste Wert der Geschäftsvorfälle und der ausstehenden Salden im Zusammenhang mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen und Unterneh-men, über die sie die Beherrschung oder maßgeblichen Einfl uss haben, waren wie folgt:2

In TEURWerte der

Geschäftsvorfälle inSalden ausstehend zum 31. Dezember

Vorstand Geschäfts vorfall Anm. 2012 2011 2012 2011

F. D. Adair Rechtsberatung (i) 12 13 – –

H. W. James Reparatur und Wartung (ii) 410 520 – 351

B. Q. Barton Ankäufe von Vorräten – Papier

(iii) 66 – – –

IAS 24.18(b)(i) (i) Der Konzern nutzte die Rechtsberatung von Herrn F. D. Adair im Zusammenhang mit der Veräußerung von bestimmten langfristigen Vermögenswerten des Unternehmens. Es wurden marktübliche Sätze für derartige Beratungsdienstleistungen in Rechnung gestellt, und die Rechnungsbeträge waren gemäß den üblichen Zahlungsbedingungen fällig und zu bezahlen.

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

Diese Seite ist bewusst freigelassen.

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(ii) Im Jahr 2011 schloss der Konzern einen Zweijahresvertrag mit On Track Limited ab, einem von Herrn H. W. James beherrschten Unternehmen, um Reparatur- und Instand-haltungsleistungen für Fertigungsanlagen zu beziehen. Der Gesamtauftragswert liegt bei 986 TEUR. Die Vertragsbedingungen basieren auf den marktüblichen Sätzen für derartige Dienstleistungen und die Beträge sind während der Vertragslaufzeit vierteljährlich zu zahlen.

(iii) Der Konzern erwarb verschiedene Papierlieferungen von Alumfab Limited, einem von Herrn B. Q. Barton beherrschten Unternehmen. Die Beträge wurden auf Grundlage markt-üblicher Preise für derartige Lieferungen in Rechnung gestellt und waren gemäß den üblichen Zahlungsbedingungen fällig und zu bezahlen.

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

1 Zahlungen eines Unternehmens können sich auf Dienstleistungen beziehen, die für Dritte und nicht für das zahlende Unternehmen erbracht wurden. Wenn ein Unternehmen als Agent handelt und Zahlungen an eine Person im Namen einer anderen Partei leistet, muss das Unternehmen nach unserer Auffassung nur Vergütungen angeben, die als Entgelt für erbrachte Dienstleistungen für das Unternehmen gezahlt wurden.

Nach unserer Auffassung muss ein Unternehmen die Teile der Geschäftsvorfälle mit Gemein-schaftsunternehmen oder assoziierten Unternehmen angeben, die im Konzernabschluss nicht eliminiert werden.

Diese Themen werden in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (5.5.110.40 und 120.30) diskutiert.

2 IAS 24.18(c)–(d)

Ein Unternehmen gibt auch Rückstellungen für zweifelhafte Forderungen und den während der Periode erfassten Aufwand für uneinbringliche oder zweifelhafte Forderungen im Zusam-menhang mit ausstehenden Salden von nahestehenden Unternehmen und Personen an.

3 IAS 24.23 Die Angabe, dass Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen unter den gleichen Bedingungen abgewickelt wurden wie Geschäftsvorfälle mit unabhängigen Geschäftspartnern, ist nur zulässig, wenn dies nachgewiesen werden kann.

4 IAS 24.18(b)(ii) Ein Unternehmen gibt Einzelheiten gewährter oder erhaltener Garantien im Hinblick auf ausstehende Salden mit nahestehenden Unternehmen und Personen an.

5 IAS 24.21, 1.114(d)(i)

Ein Unternehmen gibt Verpflichtungen gegenüber einem nahestehenden Unternehmen/einer nahestehenden Person an, bei künftigem Eintritt oder Ausbleiben eines bestimmten Ereignis-ses etwas Bestimmtes zu tun, worunter auch (erfasste und nicht erfasste) erfüllungsbedürf-tige Verträge fallen.

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38. Nahestehende Unternehmen und Personen (Fortsetzung)

Geschäftsvorfälle mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen (Fortsetzung)

Geschäftsvorfälle mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen und Vorstandsmitgliedern (Fortsetzung)

Von Zeit zu Zeit können Vorstandsmitglieder des Konzerns oder ihnen nahestehende Unter-nehmen vom Konzern Güter erwerben. Für diese Käufe gelten dieselben Bedingungen und Konditionen wie für die von anderen Angestellten oder Kunden des Konzerns eingegange-nen Kaufverträge.

IAS 24.18 Andere Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen1

Werte der Geschäftsvorfälle in

Salden ausstehend zum 31. Dezember

In TEUR 2012 2011 2012 2011

IAS 24.18(a)–(b) Verkauf von Waren und Dienstleistungen2

Mutterunternehmen – Cameron Paper Co (2011: Brown Products Corporation)

350 320 220 250

Assoziiertes Unternehmen 1.145 400 916 41

Sonstige

Assoziiertes Unternehmen – Verwaltungsleistungen

623 678 96 339

Assoziiertes Unternehmen – Zinsaufwendungen

16 25 – 12

Assoziiertes Unternehmen – Dividenden (siehe Anhang-angabe 20)

21 – – –

IAS 24.18(b)(i) Alle ausstehenden Salden mit diesen nahestehenden Unternehmen und Personen wurden zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen und sind innerhalb von zwei Monaten nach dem Abschlussstichtag bar zu begleichen.3 Keiner der Salden ist gesichert.4 Im laufenden Jahr gab es keine Geschäftsvorfälle oder ausstehenden Salden mit Brown Products Cor-poration, dem vorherigen Mutterunternehmen des Konzerns.

Darüber hinaus zahlte der Konzern im Laufe des Jahres ein Darlehen von 1.000 TEUR zurück, das er von einem assoziierten Unternehmen erhalten hatte (siehe Anhang-angabe 28).

IAS 19.143 Infolge der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mit einem leitenden Angestell-ten des Konzerns in Frankreich erhielt dieser einen verbesserten Anspruch auf Altersversor-gung. Daraus resultierte für den Konzern im Laufe des Jahres ein Aufwand von 25 TEUR (2011: 0 TEUR).

Das Gemeinschaftsunternehmen des Konzerns stellt die Ergebnisse seiner Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten dem Konzern sowie einem der anderen Partnerunternehmen des Gemeinschaftsunternehmens zur Verfügung. Keines der Partnerunternehmen zahlt dafür etwas. Von Zeit zu Zeit erhöhen die Partnerunternehmen ihre Anteile an dem Gemein-schaftsunternehmen, um die Tätigkeiten des Gemeinschaftsunternehmens zu unterstützen.

Aus Liefer- und Dienstleistungsverträgen bestehen für den Konzern Abnahmeverpfl ichtun-gen für Recyclingpapierprodukte. Im Laufe des Jahres 2012 hat der Konzern eine Finanzie-rungsvereinbarung für Lieferungen von 89 TEUR mit Cameron Paper Co abgeschlossen. Am 31. Dezember 2012 hat der Konzern 25 TEUR seiner Verpfl ichtung im Rahmen der Verein-barung verwendet.5

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

1 IAS 24.13 IAS 24 erfordert eine Angabe der Beziehungen zwischen Mutter- und Tochterunternehmen, unabhängig davon, ob Geschäftsvorfälle zwischen diesen nahestehenden Unternehmen stattgefunden haben.

Nach unserer Erfahrung umfassen die Konzernabschlüsse vieler Unternehmen eine Liste der wesentlichen Tochterunternehmen, um die Vorschriften der lokalen Gesetze oder einer Aufsichtsbehörde zu befolgen oder als Folge eines vorherigen Rechnungslegungsgrund-satzes. Dieser Muster-Konzernabschluss enthält eine Liste der wesentlichen Tochterunter-nehmen, um diese Praxis widerzuspiegeln.

2 IAS 27.41(d) Ein Unternehmen gibt Art und Umfang erheblicher Beschränkungen – zum Beispiel aus Darlehensvereinbarungen oder aufsichtsrechtlichen Bestimmungen – der Fähigkeit eines Tochterunternehmens an, Finanzmittel in Form von Bardividenden oder Darlehens- und Vorschusstilgungen an das Mutterunternehmen zu transferieren.

3 IAS 27.41(b) Gegebenenfalls gibt ein Unternehmen die Begründung an, warum der Besitz, unmittelbar oder mittelbar durch Tochterunternehmen, von mehr als der Hälfte der Stimmrechte oder potenziellen Stimmrechte keine Beherrschung darstellt.

4 IAS 10.21(b) Wenn eine Schätzung der finanziellen Auswirkungen eines wesentlichen nicht zu berück-sichtigenden Ereignisses nach dem Abschlussstichtag nicht vorgenommen werden kann, gibt ein Unternehmen diese Tatsache an.

5 IFRS 3.59(b), 5.41, IAS 10.21, 22, 33.70(d)

Ein Unternehmen gibt über jede bedeutende Art von nicht zu berücksichtigenden Ereignissen nach dem Abschlussstichtag die Art des Ereignisses und eine Schätzung der finanziellen Auswirkungen oder eine Aussage darüber an, dass eine solche Schätzung nicht vorgenom-men werden kann. IAS 10 Ereignisse nach der Berichtsperiode liefert Beispiele von nicht zu berücksichtigenden Ereignissen, die normalerweise Angaben erfordern würden.

6 IFRS 3.59(b), B66

Erfolgt ein Unternehmenszusammenschluss nach dem Abschlussstichtag, jedoch vor der Genehmigung zur Veröffentlichung des Abschlusses, gibt ein Unternehmen die von IFRS 3 vorgeschriebenen Informationen an, damit die Abschlussadressaten die Art und finanziellen Auswirkungen jedes Unternehmenszusammenschlusses beurteilen können. Es gelten die-selben Angabepflichten wie für Unternehmenszusammenschlüsse, die während der Periode durchgeführt wurden. Ist die Angabe einer Information undurchführbar, gibt ein Unternehmen diese Tatsache und die Gründe dafür an.

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39. Konzernunternehmen

IAS 24.13 Wesentliche Tochterunternehmen1, 2, 3

Eigentumsanteile (%)

Anm. Sitz 2012 2011

Baguette S.A. Frankreich 100 100

Mermaid A / S Dänemark 100 100

Lei Sure Limited Rumänien 100 100

Papier GmbH Deutschland 100 100

Oy Kossu AG Schweiz 90 90

Swissolote AG 9 Schweiz 75 60

Papyrus Pty Limited 9 USA 90 25

Maple-leaf Inc Kanada 48 48

Paper Pabus Co Großbritannien 100 100

Hemy Payo Products N.V. Die Niederlande 100 100

Sloan Bio-Research Co Großbritannien – –

MayCo USA – –

IAS 27.41(a) Obwohl das Unternehmen keine Eigentumsanteile an Sloan Bio-Research Co und MayCo hält, erhält es im Wesentlichen den gesamten Nutzen aus ihren Tätigkeiten und ihrem Netto-vermögen, basierend auf den Bedingungen der Vereinbarungen, aufgrund derer diese Unter-nehmenseinheiten errichtet wurden. Demzufolge konsolidiert das Unternehmen diese Unternehmen.

IAS 27.41(a) Obwohl der Konzern weniger als die Hälfte von Maple-leaf Inc besitzt und folglich weniger als die Hälfte der Stimmrechte hält, kann er die Finanz- und Geschäftspolitik des Unter-nehmens kraft einer mit den anderen Anteilseignern von Maple-leaf Inc abgeschlossenen Vereinbarung bestimmen. Demzufolge konsolidiert der Konzern das Unternehmen.

IAS 10.21 40. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag4, 5, 6

Restrukturierungsmaßnahmen

Ende Januar 2013 kündigte der Konzern seine Absicht an, ein Kostensenkungsprogramm einzuführen und weitere Maßnahmen zur Kostensenkung zu ergreifen. Um es dem Konzern zu ermöglichen, seine Größe an die derzeitigen Marktbedingungen anzupassen, ist des Weiteren beabsichtigt, die Belegschaft des Konzerns um 400 Stellen weltweit bis Ende 2013 abzubauen, nach Möglichkeit dadurch, dass frei werdende Stellen nicht neu besetzt werden. Der Konzern rechnet damit, dass die mit dem Stellenabbau in Verbindung stehen-den Restrukturierungsmaßnahmen zwischen 600 TEUR und 850 TEUR im Jahr 2013 kosten werden.

Sonstige Ereignisse

Nach dem 31. Dezember 2012 geriet ein wesentlicher Schuldner des Konzerns infolge einer Naturkatastrophe im Februar 2013, die seine Betriebsstätte beschädigt hatte, in Insolvenz. Der Konzern rechnet damit, weniger als 10 TEUR der vom Schuldner geschuldeten 100 TEUR wiederzuerlangen. Im Konzernabschluss wurde keine Wertminderung berücksichtigt.

Wie im verkürzten Zwischenbericht dargestellt, kündigte der Konzern am 22. Juli 2012 seine Absicht an, alle Aktien der ABC Company für 6.500 TEUR zu erwerben. Am 4. Januar 2013 stimmten die Aktionäre des Konzerns der Transaktion zu und der Konzern wartet jetzt auf die Genehmigung der Aufsichtsbehörden, bevor er den Erwerb vornimmt. Das Management geht davon aus, dass die Genehmigung bis April 2013 erteilt wird.

Siehe auch Anhangangaben 2(b) und 28.

Anhang zum Konzernabschluss

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Erläuterungen

1 Gilt nur für IFRS-Erstanwender.

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Anlage I

Neue Standards oder Änderungen, die erstmals 2012 anzuwenden sind, und zukünftige Anforderungen

Seit der englischen Original-Ausgabe der Illustrative financial statements von September 2011 wurden eine Reihe von Standards, Änderungen und Interpretationen von Standards heraus-gegeben. Diese Anlage listet diese neuen Standards, Änderungen und Interpretationen von Standards auf, die bis zum 1. Oktober 2012 veröffentlicht wurden, noch nicht für Perioden galten, die am 1. Januar 2011 begannen, und somit erstmalig bei der Erstellung von IFRS-Abschlüssen berücksichtigt werden müssten, die sich auf die Berichtsperiode eines am 1. Januar 2012 beginnenden Geschäftsjahres beziehen.

Diese Anlage enthält zwei Tabellen.

• Neue derzeit gültige Anforderungen: Diese Tabelle listet die jüngsten Änderungen an den IFRS auf, die in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2012 beginnenden Geschäftsjahres angewendet werden müssen.

• Zukünftige Anforderungen: Diese Tabelle listet die jüngsten Änderungen an den IFRS auf, die in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2012 oder danach beginnenden Geschäftsjahres frühzeitig angewendet werden können, obwohl sie erst in einer späteren Berichtsperiode verpflichtend anzuwenden sind.

Die Tabellen enthalten auch einen Querverweis auf die entsprechenden Abschnitte in diesem Muster-Konzernabschluss, die die zugehörigen Beispiele von Angaben darlegen.

Alle Erstanwendungszeitpunkte in den Tabellen beziehen sich auf den Beginn einer jährlichen Bilanzierungsperiode.

Neue derzeit gültige Anforderungen

Erstmalige Anwendung

Neue Standards, die erstmalig für eine Berichtsperiode eines am 1. Januar 2012 begin-nenden Geschäftsjahres anzuwenden sind.

Relevante Abschnitte dieser Veröffentlichung

1. Juli 2011 Amendments to IFRS 1: Severe Hyperinflation and Removal of Fixed Dates for First-time Adopters/Hochinflation und Ersetzung des festen Umstel-lungszeitpunktes für IFRS-Erstanwender1

Amendments to IFRS 7: Disclosures – Transfers of Financial Assets/Angabepflichten bei der Übertragung finanzieller Vermögenswerte

1. Januar 2012 Amendments to IAS 12: Recovery of underlying assets/Realisierung zugrunde liegender Vermögenswerte

Anhangangaben 2(e) und 3(q)(ii)

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Erläuterungen

1 Gilt nur für IFRS-Erstanwender.

2 IAS 32.97L Eine frühzeitige Anwendung ist zulässig, wenn ein Unternehmen auch die Angaben macht, die gemäß den Änderungen zu IFRS 7 erforderlich sind.

3 Für die Berichtsperiode eines am 1. Januar 2015 oder danach beginnenden Geschäftsjahres wendet ein Unternehmen IFRS 9 (2010) Finanzinstrumente an. Für die Berichtsperiode eines vor dem 1. Januar 2015 beginnenden Geschäftsjahres kann ein Unternehmen die frühzeitige Anwendung von IFRS 9 (2009) anstatt von IFRS 9 (2010) wählen.

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Anlage I

Neue Standards oder Änderungen, die erstmals 2012 anzuwenden sind, und zukünftige Anforderungen (Fortsetzung)

Zukünftige Anforderungen*

Erstmalige Anwendung

Zukünftige Anforderungen, die bereits in 2012 angewendet werden können

Relevante Abschnitte dieser Veröffentlichung

1. Juli 2012 Amendments to IAS 1: Presentation of Items of Other Comprehensive Income/Darstellung der Posten des sonstigen Ergebnisses

1. Januar 2013 Amendments to IFRS 1: Government Loans/ Darlehen der öffentlichen Hand1

Nicht anwendbar

Amendments to IFRS 7: Disclosures – Offsetting Financial Assets and Financial Liabilities/Anhang-angaben – Saldierung finanzieller Vermögenswerte und Schulden

IFRS 10: Consolidated Financial Statements/ Konzernabschlüsse

IFRS 11: Joint Arrangements/Gemeinschaftliche Tätigkeiten

IFRS 12: Disclosure of Interests in Other Entities/Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen

Amendments to IFRS 10, IFRS 11 and IFRS 12: Consolidated Financial Statements, Joint Arrange-ments and Disclosure of Interests in Other Entities: Transition Guidance/ Konzernabschlüsse, Gemein-schaftliche Tätigkeiten, Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen: Übergangsvorschriften

IFRS 13: Fair Value Measurement/Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

IAS 19 (2011): Employee Benefits/Leistungen an Arbeitnehmer

IAS 27 (2011): Separate Financial Statements/ Einzelabschlüsse

Nicht anwendbar

IAS 28 (2011): Investments in Associates and Joint Ventures/Beteiligungen an assoziierten Unter-nehmen und Gemeinschaftsunternehmen

Annual Improvements to IFRSs – 2009–2011 –

IFRIC 20: Stripping Costs in the Production Phase of a Surface Mine/Abraumbeseitigungskosten während der Produktionsphase im Tagebau

1. Januar 2014 Amendments to IAS 32: Offsetting Financial Assets and Financial Liabilities/Saldierung finanzieller Vermögenswerte und Schulden2

1. Januar 2015 IFRS 9 (2010): Financial Instruments/ Finanzinstrumente3

IFRS 9 (2009) Financial Instruments/ Finanzinstrumente3

*Bitte beachten Sie, dass diese Tabelle dem Stand vom 1. Oktober 2012 entspricht und daher für Zwecke der Abschlusserstellung zum 31. Dezember 2012 aktualisiert werden muss. Aktuelle Informationen erhalten Sie unter www.efrag.org.

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Erläuterungen

1 IAS 1.10, 81(b) Diese Anlage veranschaulicht den „two-statement approach“ zur Darstellung des Gesamt-ergebnisses, bestehend aus einer gesonderten Gewinn- und Verlustrechnung, die die Bestandteile des Gewinns oder Verlustes ausweist, und einer zweiten Aufstellung, die die Komponenten des sonstigen Ergebnisses aufzeigt.

IAS 1.12 Ein Unternehmen darf die Bestandteile des Gewinn oder Verlusts im Rahmen einer einzigen Gesamtergebnisrechnung oder in einer gesonderten Gewinn- und Verlustrechnung darstellen. Wählt ein Unternehmen die Darstellung in zwei Aufstellungen, ist die gesonderte Gewinn- und Verlustrechnung Bestandteil des vollständigen Abschlusses und wird der Gesamtergebnis-rechnung unmittelbar vorangestellt.

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IAS 1.10(b), 38, 81(a), 113

In TEUR Anm. 2012 2011 angepasst*

Fortzuführende Geschäftsbereiche

IAS 1.82(a) Umsatzerlöse 10 102.716 96.636

IAS 1.99, 103 Umsatzkosten 13 (55.708) (56.186)

IAS 1.103 Bruttogewinn 47.008 40.450

IAS 1.85 Sonstige Erträge 11 1.021 194

IAS 1.99, 103 Vertriebskosten 13 (17.984) (18.012)

IAS 1.99, 103 Verwaltungsaufwendungen 13 (17.142) (15.269)

IAS 1.99, 103, 38.126

Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen 13 (1.109) (697)

IAS 1.99, 103 Andere Aufwendungen 12 (860) (30)

IAS 1.85 Betriebsergebnis 10.934 6.636

IAS 1.85 Finanzerträge 15 1.161 480

IAS 1.82(b) Finanzierungsaufwendungen 15 (1.707) (1.646)

IAS 1.85 Finanzergebnis (546) 1.166

IAS 1.82(c) Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden

20 467 587

Gewinn vor Steuern 10.929 6.178

IAS 1.82(d) Steueraufwendungen 22 (3.371) (1.800)

Gewinn aus fortzuführenden Geschäfts bereichen

7.558 4.378

IFRS 5.33(a), Aufgegebene Geschäftsbereiche

IAS 1.82(e) Gewinn oder Verlust nach Steuern der aufgegebenen Geschäftsbereiche

7 379 (422)

IAS 1.82(f) Gewinn 7.937 3.956

Zuordnung des Gewinns

IAS 1.83(a)(ii) Eigentümer des Mutterunternehmens 7.413 3.737

IAS 1.83(a)(i) Nicht beherrschende Anteile 524 219

Gewinn 7.937 3.956

IAS 33.4 Ergebnis je Aktie

IAS 33.66, 67A Unverwässertes Ergebnis je Aktie (Euro) 27 2,26 1,08

IAS 33.66, 67A Verwässertes Ergebnis je Aktie (Euro) 27 2,16 1,07

Ergebnis je Aktie – fortzuführende Geschäftsbereiche

IAS 33.66, 67A Unverwässertes Ergebnis je Aktie (Euro) 27 2,14 1,22

IAS 33.66, 67A Verwässertes Ergebnis je Aktie (Euro) 27 2,03 1,21

*Siehe Anhangangaben 2(e), 7 und 16.

Die Anhangangaben auf den Seiten 39 bis 339 stellen einen integralen Bestandteil

des Konzern abschlusses dar.

Anlage II

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung1 1. Januar bis 31. Dezember

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Erläuterungen

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In TEUR Anm. 2012 2011 angepasst*

Gewinn 7.937 3.956

Sonstiges Ergebnis

IAS 1.82(g), 21.52(b)

Währungsumrechnungsdifferenzen – ausländische Geschäftsbetriebe

680 499

IAS 28.39, 1.82(h)

Währungsumrechnungsdifferenzen – Finanzanlagen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden

(159) (169)

IAS 1.82(g), 1.92 Umgliederungen von Währungsumrechnungsdiffe-renzen bei Verlust des maßgeblichen Einfl usses

(20) –

IAS 1.82(g) Nettoverluste aus Absicherungen von Netto-investitionen in ausländische Geschäftsbetriebe

15 (3) (8)

IAS 1.82(g) Neubewertung von Sachanlagen 16 200 –

IFRS 7.23(c), IAS 1.82(g)

Effektiver Teil der Änderungen des beizu legenden Zeitwertes von Absicherungen von Zahlungsströmen

15 (62) 77

IFRS 7.23(d), IAS 1.92

Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes von Absicherungen von Zahlungsströmen, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wurden

15 (31) (11)

IFRS 7.20(a)(ii), IAS 1.82(g)

Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes von zur Veräußerung verfügbaren fi nanziellen Vermögenswerten

15 199 94

IFRS 7.20(a)(ii), IAS 1.92

Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes von zur Veräußerung verfügbaren fi nanziellen Vermögenswerten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wurden

15 (64) –

IAS 1.82(g), 19.93B

Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste aus leistungsorientierten Plänen

29 72 (15)

IAS 1.91(b) Steuern auf das sonstige Ergebnis 22 (104) (48)

IAS 1.85 Sonstiges Ergebnis nach Steuern 708 419

IAS 1.82(i) Gesamtergebnis 8.645 4.375

Zuordnung des Gesamtergebnisses:

IAS 1.83(b) Eigentümer des Mutterunternehmens 8.094 4.134

IAS 1.83(b) Nicht beherrschende Anteile 551 241

8.645 4.375

*Siehe Anhangangaben 2(e), 7 und 16.

Die Anhangangaben auf den Seiten 39 bis 339 stellen einen integralen Bestandteil

des Konzern abschlusses dar.

Anlage II

Konzerngesamtergebnisrechnung 1. Januar bis 31. Dezember

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Erläuterungen

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In TEUR Anm. 2012 2011 angepasst*

Cashfl ow aus der betrieblichen Tätigkeit

Erhaltene Zahlungen von Kunden 96.049 97.996

Zahlungen an Lieferanten und Mitarbeiter (88.839) (86.225)

Cash-Zufl uss aus der betrieblichen Tätigkeit 7.210 11.771

Gezahlte Zinsen (1.604) (1.521)

Gezahlte Ertragsteuern (400) (1.400)

Netto-Cashfl ow aus der betrieblichen Tätigkeit 5.206 8.850

Cashfl ow aus der Investitionstätigkeit

Erhaltene Zinsen 211 155

Erhaltene Dividenden 369 330

Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen 1.177 481

Einzahlungen aus dem Verkauf von Finanzanlagen 987 849

Veräußerung eines aufgegebenen Geschäfts-bereichs, abzüglich veräußerter liquider Mittel

7 10.890 –

Erwerb eines Tochterunternehmens, abzüglich erworbener liquider Mittel

9 (2.125) –

Gründung eines Unternehmens, welches nach der Equity-Methode bilanziert wird

20 (600) –

Beschaffung von Sachanlagen (15.657) (2.228)

Erwerb von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien

19 (300) (40)

Anpfl anzungen und Erwerb von langfristigen biologischen Vermögenswerten

18 (305) (437)

Erwerb von anderen Finanzanlagen (319) (2.411)

Dividenden von Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden

21 –

Entwicklungskosten (1.235) (503)

Cashfl ow aus der Investitionstätigkeit (6.886) (3.804)

Fortsetzung auf Seite 351

Anlage III

Konzernkapitalfl ussrechnung – direkte Methode 1. Januar bis 31. Dezember

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Erläuterungen

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Cashfl ow aus der Finanzierungstätigkeit

Einzahlungen aus der Ausgabe von Anteilen 26 1.550 –

Einzahlungen aus der Ausgabe von Wandel anleihen 28 5.000 –

Einzahlungen aus der Ausgabe von rückkauf-pfl ichtigen Vorzugsaktien

28 2.000 –

Einzahlungen aus dem Verkauf von eigenen Aktien 26 30 –

Einzahlungen aus der Ausübung von Aktienoptionen 26 50 –

Einzahlungen aus der Abwicklung von Derivaten 5 11

Auszahlungen von Transaktionskosten in Bezug auf Kredite und Ausleihungen

28 (311) –

Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen 9 (200) –

Rückkauf von eigenen Aktien 26 – (280)

Rückzahlung von Ausleihungen (5.132) (4.445)

Auszahlungen für Finanzierungsleasing-Verbindlichkeiten

(454) (394)

Gezahlte Dividenden 26 (1.243) (571)

Cashfl ow aus der Finanzierungstätigkeit 1.295 (5.679)

Nettoabnahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

(385) (633)

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 1. Januar

1.568 2.226

Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

(12) (25)

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 31. Dezember

25 1.171 1.568

*Siehe Anhangangabe 2(e).

Die Anhangangaben auf den Seiten 39 bis 339 stellen einen integralen Bestandteil

des Konzern abschlusses dar.

Anlage III

Konzernkapitalfl ussrechnung – direkte Methode 1. Januar bis 31. Dezember(Fortsetzung)

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Fachlicher Leitfaden

Form und Inhalt der Abschlüsse

IAS 1 enthält die grundlegenden Vorschriften für die Darstellung von Abschlüssen, einschließ-lich ihres Inhalts und ihrer Struktur. Die anderen Standards und Interpretationen behandeln die Ansatz- und Bewertungsvorschriften sowie die Angabepflichten, die mit bestimmten Ge -schäfts vorfällen und Ereignissen verbunden sind. Die IFRS sind nicht auf bestimmte gesetz-liche Rahmenbedingungen beschränkt. Daher enthalten die nach IFRS erstellten Abschlüsse häufig zusätzliche Informationen, die nach lokalen Gesetzesbestimmungen oder Aufstellungs-pflichten erforderlich sind, wie beispielsweise Berichte von Vorstandsmitgliedern (siehe unten).

Wahl der Rechnungslegungsmethoden

Die in diesem Muster-Konzernabschluss angegebenen Rechnungslegungsmethoden spiegeln die Tatsachen und Umstände des fiktiven Konzerns wider, auf denen dieser Abschluss basiert. Er erhebt keinen Anspruch auf eine vollständige Einsicht in die Anforderungen der IFRS und sollte nicht isoliert von den Standards und Interpretationen verwendet werden. Die für ein Unternehmen angemessenen Rechnungslegungsmethoden hängen von den Tatsachen und Umständen dieses Unternehmens ab, einschließlich der von einem Unternehmen getroffenen Entscheidungen für Rechnungslegungsmethoden, und können von den in diesem Muster-Konzernabschluss dargestellten Angaben abweichen. Die Ansatz- und Bewertungsvorschrif-ten der IFRS werden in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS diskutiert.

Berichterstattung durch Vorstandsmitglieder

Im Allgemeinen bestimmen die lokalen Gesetze und Vorschriften den Umfang der Bericht-erstattung durch Vorstandsmitglieder zusätzlich zur Darstellung des Abschlusses. IAS 1 empfiehlt, fordert aber nicht, dass Unternehmen neben dem Abschluss einen durch das Management erstellten Bericht über die Unternehmenslage veröffentlichen. Dieser Bericht beschreibt und erläutert die wesentlichen Merkmale der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie die wichtigsten Unsicherheiten, denen sich das Unternehmen gegenübersieht. Ein solcher Bericht könnte einen Überblick geben über:

• die Hauptfaktoren und Einflüsse, welche die Ertragskraft bestimmen, einschließlich Verän-derungen des Umfelds, in dem das Unternehmen tätig ist, die Reaktionen des Unterneh-mens auf diese Veränderungen und deren Auswirkungen sowie die Investitionspolitik des Unternehmens, durch die die Ertragskraft erhalten und verbessert werden soll, einschließ-lich der Dividendenpolitik

• die Finanzierungsquellen des Unternehmens und das vom Unternehmen angestrebte Ver-hältnis von Fremd- zu Eigenkapital sowie

• die gemäß den IFRS nicht in der Bilanz ausgewiesenen Ressourcen.

Erstanwender der IFRS

In diesem Muster-Konzernabschluss wird davon ausgegangen, dass das Unternehmen kein Erstanwender der IFRS ist. IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Report­ing Standards gilt für den ersten gemäß IFRS erstellten Abschluss eines Unternehmens. IFRS 1 erfordert umfangreiche Angaben zur Erläuterung, wie sich der Übergang von vorheri-gen Rechnungslegungsgrundsätzen auf IFRS auf die dargestellte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie den Cashflow eines Unternehmens auswirkt. Diese Angaben enthalten Überleitungsrechnungen des Eigenkapitals und ausgewiesenen Gewinns oder Verlusts zum Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS und zum Ende der Vergleichsperiode, die im ersten IFRS-Abschluss des Unternehmens zur Erläuterung der wesentlichen Anpassungen der Bilanz, der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Gesamtergebnisrechnung sowie zur gesonderten Kennzeichnung der Korrektur etwaiger Fehler, die im Rahmen der vorherigen Rechnungs-legungsgrundsätze entstanden sind, dargestellt werden. Ein Unternehmen, das eine Kapital-flussrechnung im Rahmen der vorherigen Rechnungslegungsgrundsätze darstellte, muss

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auch etwaige wesentliche Anpassungen seiner Kapitalflussrechnung erläutern. Für weitere Informationen verweisen wir auf die von der KPMG International Standards Group veröffent-lichten Publikationen Illustrative financial statements: first­time adopters vom Februar 2010 und Illustrative condensed interim financial statements: first­time adopters vom Juli 2011.

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Weitere Unterstützung durch KPMG-Mitgliedsfirmen

Unsere Veröffentlichung Insights into IFRS enthält eine noch ausführlichere Diskussion der Rechnungslegungsthemen, die sich aus der Anwendung der IFRS ergeben.

Darüber hinaus kann es hilfreich sein, sich durch einen Besuch der Website kpmg.com/ifrs hinsichtlich der neuesten Entwicklungen bei den IFRS auf dem Laufenden zu halten und in unseren Veröffentlichungen zu blättern. Sowohl Erstanwender als auch erfahrene Anwender der IFRS können dort leicht verständliche Zusammenfassungen der neuesten Entwicklungen, detaillierte Leitfäden zu komplexen Vorschriften und praktische Hilfsmittel wie beispielsweise IFRS Newsletter und Checklisten finden.

Hinsichtlich branchenspezifischer oder lokaler Bedürfnisse verweisen wir auf die Links zu den auf die IFRS bezogenen Hilfsmittel, die von KPMG-Mitgliedsfirmen weltweit erstellt werden und ebenfalls unter kpmg.com erhältlich sind.

All diese Veröffentlichungen sind relevant für diejenigen, die an der externen Bericht-erstattung nach IFRS beteiligt sind. Die Reihe In the Headlines bietet eine Kurzunterrichtung für Prüfungsausschüsse, Geschäftsführungs- und Aufsichtsgremien.

Bedarf der Abschluss-adressaten

Veröffentlichungs-reihe Zweck

Unterrichtung In the Headlines Bietet eine Kurzzusammenfassung der maß-geblichen Änderungen im Hinblick auf Rech-nungslegungsmethoden, Abschlussprüfung- und Überwachungsthemen sowie deren Einfluss auf Unternehmen.

IFRS Newsletters Stellt aktuelle Diskussionen des IASB und des FASB über Projekte zu Finanzinstrumenten, Versicherungen, Leasingverhältnissen und Um-satzerlösen dar. Enthält darüber hinaus einen Überblick, eine Analyse des möglichen Einflus-ses von Entscheidungen, den aktuellen Stand und den voraussichtlichen Zeitplan bis zur Verabschiedung.

The Balancing Items Konzentriert sich auf solche Änderungen der IFRS, die nur einen begrenzten Anwendungs-bereich haben.

New on the Horizon Betrachtet die möglichen Anforderungen, die sich aus den im Rahmen des formalisierten Normsetzungsverfahren (due process) erstell-ten Dokumenten ergeben, beispielsweise Standardentwürfe (exposure drafts), und stellt Anmerkungen dazu von KPMG bereit. Auch für bestimmte Branchen erhältlich.

First Impressions Betrachtet die Anforderungen von neuen Ver-lautbarungen und hebt die Bereiche hervor, die von der Änderung betroffen sein könnten. Auch für bestimmte Branchen erhältlich.

Fragen zur Anwendung

Insights into IFRS Hebt die Anwendung der IFRS in der Praxis hervor und erläutert die Ergebnisse, zu denen wir bei vielen Auslegungsfragen gekommen sind.

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Insights into IFRS: An overview

Bietet einen strukturierten Leitfaden zu den zentralen Themen, die sich aus den Standards ergeben.

IFRS Practice Issues Thematisiert praktische Anwendungsfragen, die sich einem Unternehmen bei der Anwen-dung der IFRS stellen könnten. Auch für bestimmte Branchen erhältlich.

IFRS Handbooks Enthält umfangreiche Interpretationsleitlinien und erläuternde Beispiele zur Ausarbeitung oder Verdeutlichung der praktischen Anwen-dung eines Standards.

Zwischen- und Jahres- bericht- erstattung

Illustrative financial statements

Zeigt eine mögliche Form für einen nach IFRS erstellten Abschluss am Beispiel eines fiktiven Weltkonzerns. Erhältlich für jährliche und Zwischenberichtsperioden sowie für bestimmte Branchen.

Disclosure checklist Listet die erforderlichen Angaben aufgrund derzeit gültiger Anforderungen für jährliche und Zwischenberichtsperioden auf.

Vergleich der Rechnungs-legungs- grundsätze

IFRS compared to US GAAP

Hebt wesentliche Unterschiede zwischen den IFRS und den US GAAP hervor. Der Schwer-punkt liegt auf Ansatz, Bewertung und Darstel-lung. Somit werden Unterschiede hinsichtlich der Anhangangaben im Allgemeinen nicht diskutiert.

Branchen-spezifische Themen

IFRS Sector Newsletters

Bietet eine regelmäßige Aktualisierung zu Rechnungslegungs- und regulatorischen Ent-wicklungen, die direkte Auswirkungen auf bestimmte Branchen haben.

Application of IFRS Zeigt, wie Unternehmen branchenspezifische Themen in ihrem Abschluss bilanzieren und angeben.

Accounting under IFRS

Konzentriert sich auf die Fragen der praktischen Anwendung, die sich Unternehmen in bestimm-ten Branchen stellen, und untersucht, wie in der Praxis damit umgegangen wird.

Impact of IFRS Bietet eine Kurzeinführung in die zentralen Themen der Rechnungslegung nach IFRS für bestimmte Branchen und diskutiert, welche Auswirkungen der Übergang auf IFRS für ein Unternehmen, das in der jeweiligen Branche tätig ist, haben wird.

Weitere umfangreiche Leitfäden und Literatur zu den Themen Rechnungslegung, Prüfung und Jahresabschlusserstellung finden Sie unter Accounting Research Online bei KPMG. Dieser internetbasierte Abonnement-Service ist ein wertvolles Hilfsmittel für alle, die im heutigen dynamischen Umfeld auf dem Laufenden sein wollen. Ein kostenloses 15-tägiges Probeabonnement ist unter aro.kpmg.com erhältlich.

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Autoren

Autoren und Lektoren der englischen Originalveröffentlichung:

Brandon Gardner Ashish Gupta Yoshiaki Hasegawa Fabian Junqueira Sousa Katja van der Kuij-Groenberg Lynn Pearcy Margarita Perez Rodriguez Julie Santoro Robert Sledge Chris Spall Jim Tang

An der deutschen Übersetzung haben mitgewirkt:

Birgit Baumgartner Dr. Hanne Böckem Dr. Eva Bracht Ingmar Brammer Otto Nowotny Sven Arne Pollmann Ingo Rahe Prof. Dr. Bernd Stibi

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Kontakt

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Ingo Rahe Director,Department of Professional PracticeT +49 30 2068-4892 [email protected]

www.kpmg.de

Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation. Unsere Leistungen erbringen wir vorbehaltlich der berufsrechtlichen Prüfung der Zulässigkeit in jedem Einzelfall.

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KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Otto Nowotny Senior Manager, Department of Professional PracticeT +43 1 [email protected]

www.kpmg.at