immissionsschutz-gutachten - emstek · [recknagel 1995] taschenbuch für heizung- + klimatechnik,...
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Messstelle nach § 29b BlmSchG
für Geräusche und Gerüche
Hauptsitz Ahaus
Fon +49 2561 44915-0
Kapellenweg 8
48683 Ahaus
Niederlassung Berlin
Fon +49 30 6953999-60
Köpenicker Str. 145
10997 Berlin
Niederlassung Hamburg
Fon +49 40 43910762-0
Kampstraße 9
20357 Hamburg
Niederlassung Rheinland
Fon +49 2175 89576-0
Moltkestr. 25
42799 Leichlingen
Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025
für die Ermittlung von Emissionen/
Immissionen von Geräuschen
und Gerüchen sowie Immissions-
prognosen nach TA Luft und GIRL
www.uppenkamp-partner.de
Immissionsschutz-Gutachten
Auftraggeber Gemeinde Emstek
Am Markt 1
49685 Emstek
Immissionsprognose Nr. I04 0671 19
Geruch vom 6. Sept. 2019
Projektleiter M.Sc. Laura Hinderink
Umfang Textteil 35 Seiten
Anhang 36 Seiten
Ausfertigung PDF-Dokument
Eine auszugsweise Vervielfältigung des Berichtes bedarf der schriftlichen Zustimmung
der uppenkamp + partner Sachverständige für Immissionsschutz GmbH.
Geruchsimmissionsprognose im Rahmen der
Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der
Gemeinde Emstek
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Inhalt
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 2 von 35
Inhalt Textteil
Zusammenfassung ...................................................................................................................................................... 5
1 Grundlagen ................................................................................................................................................. 7
2 Veranlassung und Aufgabenstellung ....................................................................................................... 9
3 Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen .......................................................... 10
4 Beschreibung des Vorhabens ................................................................................................................. 14 4.1 Lage des Plangebietes ................................................................................................................................... 14 4.2 Vorbelastungsbetriebe ................................................................................................................................... 15
5 Beschreibung der Emissionsansätze....................................................................................................... 17 5.1 Allgemein .......................................................................................................................................................... 17 5.1.1 Emissionen ......................................................................................................................................................... 17 5.1.2 Quellgeometrie ................................................................................................................................................ 18 5.1.3 Zeitliche Charakteristik .................................................................................................................................... 18 5.1.4 Abgasfahnenüberhöhung ............................................................................................................................. 18 5.2 Emissionen der Tierhaltungsbetriebe innerhalb des Beurteilungsgebietes ........................................... 19 5.2.1 Nr. A4 ................................................................................................................................................................. 19 5.2.2 Nr. A5 ................................................................................................................................................................. 20 5.2.3 Nr. A6 ................................................................................................................................................................. 22 5.3 Emissionen des Substratwerkes Garther Heide........................................................................................... 24 5.3.1 Ermittlung der Emissionen und Quellparameter......................................................................................... 24 5.3.2 Belästigungsrelevante Kenngröße der Zusatzbelastung .......................................................................... 26
6 Ausbreitungsparameter ........................................................................................................................... 27 6.1 Ausbreitungsmodell......................................................................................................................................... 27 6.2 Meteorologische Daten ................................................................................................................................. 27 6.2.1 Räumliche Repräsentanz ............................................................................................................................... 27 6.2.2 Zeitliche Repräsentanz ................................................................................................................................... 28 6.2.3 Anemometerstandort und -höhe ................................................................................................................. 28 6.2.4 Kaltluftabflüsse ................................................................................................................................................. 29 6.3 Berechnungsgebiet......................................................................................................................................... 29 6.4 Beurteilungsgebiet .......................................................................................................................................... 29 6.5 Berücksichtigung von Bebauung ................................................................................................................. 30 6.6 Berücksichtigung von Geländeunebenheiten .......................................................................................... 30 6.7 Zusammenfassung der Modellparameter .................................................................................................. 31 6.8 Durchführung der Ausbreitungsrechnungen .............................................................................................. 31
7 Ergebnisse der Ausbreitungsrechnung und Diskussion der Ergebnisse .............................................. 32 7.1 Ergebnisse ......................................................................................................................................................... 32 7.2 Diskussion ........................................................................................................................................................... 33
8 Angaben zur Qualität der Prognose ....................................................................................................... 34
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Inhalt
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 3 von 35
Inhalt Anhang
A Grafische Darstellung der Häufigkeitsverteilung (Windrichtung, Windgeschwindigkeit) der verwendeten meteorologischen Daten
B Auswahl des zeitlich repräsentativen Jahres
C Bestimmung der Rauigkeitslänge
D Grafische Emissionskataster
E Dokumentation der Immissionsberechnung
F Prüfliste
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Inhalt
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 4 von 35
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Lage des Plangebietes mit Angabe der zu überbauenden Flurstücke 14
Abbildung 2: Lage der potentiellen Vorbelastungsbetriebe 15
Abbildung 3: Zusatzbelastung IZ/IZb, Vorbelastungsbetrieb Nr. B1, genehmigter Bestand,
Isolinien in % der Jahresstunden 26
Abbildung 4: Gesamtbelastung IGb durch die Tierhaltungsanlagen Nr. A4 – Nr. A6
(genehmigter Bestand) in % der Jahresstunden, Seitenlänge: 50 m 32
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Immissionswerte in Abhängigkeit der Gebietsnutzung 11
Tabelle 2: Gewichtungsfaktoren für die einzelnen Tierarten 12
Tabelle 3: Geruchsemissionen (Tierhaltung), Nr. A4, genehmigter Bestand 19
Tabelle 4: Geruchsemissionen (Sonstiges), Nr. A4, genehmigter Bestand 19
Tabelle 5: Zusammenfassung der Quellparameter, Nr. A4, genehmigter Bestand 20
Tabelle 6: Geruchsemissionen (Tierhaltung), Nr. A5, genehmigter Bestand 21
Tabelle 7: Geruchsemissionen (Sonstiges), Nr. A5, genehmigter Bestand 21
Tabelle 8: Zusammenfassung der Quellparameter, Nr. A5, genehmigter Bestand 21
Tabelle 9: Geruchsemissionen (Tierhaltung), Nr. A6, genehmigter Bestand 22
Tabelle 10: Geruchsemissionen (Sonstiges), Nr. A6, genehmigter Bestand 23
Tabelle 11: Zusammenfassung der Quellparameter, Nr. A6, genehmigter Bestand 23
Tabelle 12: Geruchsemissionen (gefasste Emissionen), Nr. B1, genehmigter Bestand 24
Tabelle 13: Geruchsemissionen (nicht gefasste Emissionen), Nr. B1, genehmigter Bestand 24
Tabelle 14: Zusammenfassung der Quellparameter, Nr. B1, genehmigter Bestand 25
Tabelle 15: Meteorologische Daten 28
Tabelle 16: Zusammenfassung der Modellparameter 31
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Kurzfassung
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 5 von 35
Zusammenfassung
Gegenstand des vorliegenden Gutachtens zum Immissionsschutz ist die von der Gemeinde Emstek
geplante 14. Flächennutzungsplanänderung „Halen – südlich Marienstraße“ in Verbindung mit der
Aufstellung eines gleichnamigen Bebauungsplanes zur Realisierung von Wohnbauflächen in der
Bauernschaft Halen. Die Realisierung der Wohnbauflächen soll auf den bislang überwiegend
landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb des ca. 14,2 ha umfassenden Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes erfolgen.
Im Umfeld des Plangebietes sind Geruchsemittenten in Form von Tierhaltungsanlagen und in Form eines
Substratwerkes vorhanden. Die nächstgelegene zu beurteilende Tierhaltungsanlage außerhalb des
Plangebietes befindet sich nördlich in einem Abstand von ca. 230 m. Nördlich und östlich des Plangebietes
befinden sich forstwirtschaftlich genutzte Flächen sowie vereinzelt Wohnhäuser im Außenbereich. Südlich
und westlich des Plangebietes befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie Wohnhäuser im
Außenbereich.
Um dem allgemeinen Grundsatz der Konfliktbewältigung Rechnung zu tragen, ist im Rahmen der
Bauleitplanung der Nachweis erforderlich, dass im Plangebiet die Anforderungen der Geruchsimmissions-
Richtlinie [GIRL] des Landes Niedersachsen eingehalten werden. Hierzu wurde eine Geruchsimmissions-
prognose erstellt, in der die Gesamtbelastung – resultierend aus den Immissionen, hervorgerufen durch
insgesamt drei relevant auf das Plangebiet einwirkende Tierhaltungsanlagen – ermittelt wurde.
Die Planungsgrundlagen und die getroffenen Annahmen und Voraussetzungen werden in der Langfassung
des vorliegenden Berichts erläutert.
Die Untersuchungen zum Immissionsschutz haben Folgendes ergeben:
Genehmigter Bestand
Für die Beurteilungsflächen des Plangebietes wurden im genehmigten Bestand Geruchsstunden-
häufigkeiten zwischen 6 % und 19 % als Gesamtbelastung unter Berücksichtigung der tierartspezifischen
Gewichtungsfaktoren ermittelt. Die belästigungsrelevanten Kenngrößen liegen demnach teilweise
oberhalb des Immissionswertes gemäß Geruchsimmissions-Richtlinie [GIRL] für Dorfgebiete (IW = 15 %). Im
Detail ist erkennbar, dass an allen zu überbauenden Flächen östlich des Weges „Zur Espelage“
(Gemarkung Emstek, Flur 36, Flurstücke 2 bis 8 und Flur 36, Flurstück 9/1) der Immissionswert eingehalten und
an der zu überbauenden Fläche westlich des Weges „Zur Espelage“ (Gemarkung Emstek, Flur 35,
Flurstück 252) sowie an der nordwestlich gelegenen Bestandbebauung überschritten wird.
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Kurzfassung
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 6 von 35
Da sich das Plangebiet (Charakterisierung als Dorfgebiet) im Übergang zum Außenbereich befindet, ist
nach Punkt 3.1 der Auslegungshinweise der [GIRL] bzw. [EXP GIRL 2017] jedoch die Festlegung von
Zwischenwerten möglich. Allgemein sollten die Beurteilungsflächen jedoch den nächsthöheren
Immissionswert (im vorliegenden Fall den Immissionswert für den Außenbereich (20 %)) nicht überschreiten.
In diesem Zusammenhang wird auf eine Entscheidung des OVG Münster vom 08.02.2017 (Az: 10B
1176/16.NE) hingewiesen, wonach die Geruchsimmissionswerte der [GIRL] weder im Baugenehmigungs-
verfahren noch im Bauleitplanverfahren im Sinne von Grenzwerten absolut einzuhalten sind. Bei den
Immissionswerten handelt es sich vielmehr um Orientierungswerte, die im Rahmen der bauleitplanerischen
Abwägung in begründeten Einzelfällen überschritten werden können. Durch die Überschreitung sind damit
nicht zwingend Konflikte mit den Vorgaben der [GIRL] zu erwarten und gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse bleiben gewahrt.
Geplanter Zustand
Für die relevanten Tierhaltungsbetriebe lagen zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung keine konkreten
Anträge auf Erweiterungen vor. Mögliche, noch nicht beantragte Erweiterungen der relevanten
Tierhaltungsbetriebe sind der Gemeinde Emstek nicht bekannt und wurden in Absprache mit der
Gemeinde Emstek nicht berücksichtigt.
Eine detaillierte Ergebnisdarstellung erfolgt in Kapitel 7. Die Dokumentation der Immissionsberechnung kann
im Anhang eingesehen werden.
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Grundlagen
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 7 von 35
1 Grundlagen
[4. BImSchV] Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes,
Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440)
[AUSTAL2000] Programmsystem Austal2000 in der Version 2.6.11-WI-x, Janicke
Ingenieurgesellschaft mbH
[AUSTAL View] Benutzeroberfläche AUSTAL View in der Version 9.5.31 TG, Lakes
Environmental Software Ins, ArguSoft GmbH & Co. KG
[Bericht LG2672.2/01] Geruchtechnischer Bericht Nr. LG2672.2/01 „über die Ermittlung der
Gesamtbelastung an Geruchsimmissionen am MP 3, hervorgerufen durch die
Geruchsemissionen des Substratwerkes Garther Heide und die umliegenden
landwirtschaftlichen Betriebe“ des Gutachterbüro Zech Ingenieurgesellschaft
mbH vom 21.09.2005
[BImSchG] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftver-
unreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge, Bundes-
Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013
(BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017
(BGBl. I S. 2771) geändert worden ist
[DWD 2014] Merkblatt – Bestimmung der in AUSTAL2000 anzugebenen Anemometerhöhe,
Deutscher Wetterdienst, Abt. Klima- und Umweltberatung, Offenbach.
15.10.2014
[DIN EN ISO/IEC 17025] Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlabo-
ratorien. 2005-08
[EXP GIRL 2017] Zweifelsfragen zur Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL), Zusammenstellung des
länderübergreifenden GIRL-Expertengremiums. 2017-08
[GIRL] (RdErl. GIRL NI) Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen
(Geruchsimmissions-Richtlinie – GIRL- ), Gem. RdErl. d. MU, d. MS, d. ML u. d.
MW v. 23.7.2009 - 33-40500/201.2 (Nds.MBl. Nr.36/2009 S.794)
[LANUV Arbeitsbl. 36] Leitfaden zur Prüfung und Erstellung von Ausbreitungsrechnungen nach
TA Luft (2002) und der Geruchsimmissions-Richtlinie (2008) mit AUSTAL2000,
LANUV-Arbeitsblatt 36, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen. Recklinghausen 2018
[LUA Merkbl. 56] Leitfaden zur Erstellung von Immissionsprognosen mit Austal2000 im
Genehmigungsverfahren nach TA Luft und der Geruchsimmissions-Richtlinie,
Merkblatt 56, Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen. 2006
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Grundlagen
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 8 von 35
[LUBW Polaritäten 2017] Erstellung von Polaritätenprofilen für das Konzept Gestank und Duft für die
Tierarten Mastbullen, Pferde und Milchvieh, Bayrisches Landesamt für Umwelt,
LUBW. 2017-06
[Recknagel 1995] Taschenbuch für Heizung- + Klimatechnik, Recknagel/Sprenger/Schramek.
1995
[srj Oldenburg 2012] Selektion repräsentatives Jahr, Station Oldenburg (NS), DWD Hamburg, Email
20. August 2012
[TA Luft] Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
(Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) vom 24. Juli 2002
(GMBl. 2002, Heft 25 – 29, S. 511 – 60)
[VDI 3783-13] Umweltmeteorologie - Qualitätssicherung in der Immissionsprognose -
Anlagenbezogener Immissionsschutz - Ausbreitungsrechnung gemäß TA Luft.
2010-01
[VDI 3788-1] Umweltmeteorologie – Ausbreitung von Geruchsstoffen in der Atmosphäre -
Grundlagen. 2000-07
[VDI 3894-1] Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen – Haltungsverfahren und
Emissionen – Schweine, Rinder, Geflügel, Pferde. 2011-09
[VDI 3945-3] Umweltmeteorologie - Atmosphärische Ausbreitungsmodelle – Partikelmodell.
2000-09
Hinweis: Die im gegenständlichen Bericht dokumentierte Untersuchung wurde auf Basis bzw. unter Berücksichtigung der im oben
stehenden Grundlagenverzeichnis genannten Regelwerke durchgeführt. Die Ergebnisse sind somit – wenn nicht anders gekennzeichnet –
entlang den entsprechenden Anforderungen ermittelt.
Weitere verwendete Unterlagen (Stand, zur Verfügung gestellt durch):
deutsche Grundkarte (© OpenStreetMap-Mitwirkende),
Amtliche Karte (Auszug aus den Geobasisdaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung
Niedersachsen, © 2019),
Geltungsbereich Bebauungsplan „Halen – südlich Marienstraße“ (16. Jan. 2019, Planungsbüro Diekmann
Mosebach & Partner)
Vorentwurf 14. Flächennutzungsplanänderung „Halen – südlich Marienstraße“ (24. Apr. 2019,
Gemeinde Emstek),
meteorologische Zeitreihe der Wetterstation Oldenburg (2001, DWD),
Aktuell genehmigte Tierplatzzahlen der umliegenden Tierhaltungsanlagen (11. Jul. 2019, Landkreis
Cloppenburg, Dez. 60.1, Herr G. Hoppe).
Ein Ortstermin wurde am 31. Jul. 2019 durchgeführt.
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 9 von 35
2 Veranlassung und Aufgabenstellung
Gegenstand des vorliegenden Gutachtens zum Immissionsschutz ist die von der Gemeinde Emstek
geplante 14. Flächennutzungsplanänderung „Halen – südlich Marienstraße“ in Verbindung mit der
Aufstellung eines gleichnamigen Bebauungsplanes zur Realisierung von Wohnbauflächen in der
Bauernschaft Halen. Die Flächen des ca. 14,2 ha umfassenden Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
„Halen – südlich Marienstraße“ sind mit Ausnahme von mehreren Wohnnutzungen und einer Tierhaltungs-
anlage unbebaut und werden derzeitig landwirtschaftlich genutzt. Die Realisierung der Wohnbauflächen
soll auf den bislang überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb des Bebauungsplanes
(Gemarkung Emstek, Flur 35, Flurstück 252 westlich des Weges „Zur Espelage“, sowie Gemarkung Emstek,
Flur 36, Flurstücke 2 bis 8 und Flur 36, Flurstück 9/1 östlich des Weges „Zur Espelage“) erfolgen.
Im Umfeld des Plangebietes sind Geruchsemittenten in Form von Tierhaltungsanlagen und in Form eines
Substratwerkes vorhanden. Die nächstgelegene zu beurteilende Tierhaltungsanlage außerhalb des
Bebauungsplanes befindet sich nördlich in einem Abstand von ca. 230 m. Nördlich und östlich des
Plangebietes befinden sich forstwirtschaftlich genutzte Flächen sowie vereinzelt Wohnhäuser im
Außenbereich. Südlich und westlich des Plangebietes befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen
sowie Wohnhäuser im Außenbereich.
Kriterien zur Ermittlung von Geruchsimmissionen und Beurteilung, dass die von den Tierhaltungen
ausgehenden Gerüche keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen können, sind in der [GIRL] des
Landes Niedersachsen definiert. Aufgrund der vorhandenen Geruchsemittenten ist zur planungsrechtlichen
Umsetzung des Vorhabens zu prüfen, ob die Belange des Immissionsschutzes hinsichtlich der vorhandenen
Geruchsimmissionen ausreichend Berücksichtigung finden. Hierzu wird eine Geruchsimmissionsprognose
erstellt, in der die durch insgesamt drei relevant einwirkende Tierhaltungsanlagen verursachte Gesamt-
belastung im Bereich des Plangebietes ermittelt wird.
Die uppenkamp + partner Sachverständige für Immissionsschutz GmbH führt die Immissionsprognose als ein
nach [DIN EN ISO/IEC 17025] für Immissionsprognosen gemäß [VDI 3783-13] akkreditiertes Prüflabor aus.
Die Planungsgrundlagen und die getroffenen Annahmen und Voraussetzungen werden in der Langfassung
des vorliegenden Berichts erläutert.
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 10 von 35
3 Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen
Als Ermittlungs- und Berechnungsgrundlage wird die [GIRL] herangezogen. Eine Geruchsimmission ist
demnach zu berücksichtigen, wenn sie nach ihrer Herkunft anlagenbezogen, d. h. abgrenzbar ist
gegenüber Gerüchen aus dem Kraftfahrzeugverkehr, dem Hausbrand, der Vegetation, landwirtschaft-
lichen Düngemaßnahmen oder Ähnlichem. Der Geltungsbereich der [GIRL] erstreckt sich über alle nach
dem [BImSchG] genehmigungsbedürftigen Anlagen. Für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen kann die
[GIRL] sinngemäß angewandt werden. Dabei ist zunächst zu überprüfen, ob die nach dem Stand der
Technik gegebenen Möglichkeiten zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen ausgeschöpft sind. So
soll verhindert werden, dass unverhältnismäßige Maßnahmen verlangt werden. Ebenso kann die [GIRL] im
Rahmen der Bauleitplanung zur Beurteilung herangezogen werden.
Die Kenngröße der auf das Beurteilungsgebiet einwirkenden Geruchsbelastung ist gegliedert in die
vorhandene Belastung und die Zusatzbelastung. Diese definieren sich wie folgt:
Vorbelastung (IV)
Bereits im Beurteilungsgebiet vorhandene Geruchsimmissionen sind als Vorbelastung zu bewerten. Hierzu
gehören die beurteilungsrelevanten Immissionen benachbarter Industrie- und Gewerbebetriebe ebenso
wie die Geruchsimmissionen, verursacht durch Tierhaltungen innerhalb des Beurteilungsgebietes (Radius
von mindestens 600 m um die Grenzen des Plangebietes). Zudem wird in Absprache mit der Gemeinde
Emstek das ca. 3 km östlich gelegene Substratwerk Garther Heide berücksichtigt, sofern dieses relevant
(Zusatzbelastung IZb > 2 % im Bereich des Plangebietes) auf das Plangebiet einwirkt.
Zusatzbelastung (IZ)
Die Immissionen, die aus den Emissionen der zu betrachtenden Anlage resultieren, sind als Zusatzbelastung
zu betrachten.
Gesamtbelastung (IG)
Die in der [GIRL] angegebenen Kenngrößen der Immissionswerte beziehen sich dabei auf die durch alle
relevanten Emittenten innerhalb des Beurteilungsgebietes verursachte Gesamtbelastung. Diese wiederum
ergibt sich aus der Addition der vorhandenen Belastung und der zu erwartenden Zusatzbelastung.
IG = IV + IZ
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 11 von 35
Hierbei ist:
IG die Gesamtbelastung,
IV die Vorbelastung,
IZ die Zusatzbelastung.
Gemäß [GIRL] sind, unterschieden nach Gebietsausweisung, folgende Immissionswerte (angegeben als
relative Häufigkeiten der Geruchsstunden) als zulässig zu erachten:
Tabelle 1: Immissionswerte in Abhängigkeit der Gebietsnutzung
Gebietsnutzung Immissionswerte (IW)
Wohn-/Mischgebiete 0,10
Gewerbe-/Industriegebiete 0,15
Dorfgebiete 0,15
Der Immissionswert für „Dorfgebiete“ gilt nur für Geruchsimmissionen, verursacht durch Tierhaltungsanlagen
in Verbindung mit der belästigungsrelevanten Kenngröße IGb zur Berücksichtigung der tierartspezifischen
Geruchsqualität.
Werden die genannten Immissionswerte überschritten, so ist die Geruchsimmission in der Regel als
erhebliche Belästigung (und somit als schädliche Umwelteinwirkung) zu werten.
Sofern sich Beurteilungsflächen mit Überschreitung des jeweiligen Immissionswertes jedoch im Übergangs-
bereich zwischen Wohn-/Mischgebiet und Dorfgebiet, zwischen Wohn-/Mischgebiet und Außenbereich,
zwischen Dorfgebiet und Außenbereich oder zwischen Gewerbe-/Industriegebiet und Außenbereich
befinden, ist nach Punkt 3.1 der Auslegungshinweise der [GIRL] bzw. [EXP GIRL 2017] die Festlegung von
Zwischenwerten möglich. Allgemein sollten die Beurteilungsflächen jedoch den nächsthöheren
Immissionswert nicht überschreiten. In begründeten Einzelfällen sind jedoch auch Überschreitungen
oberhalb des nächsthöheren Immissionswertes möglich. Begründete Einzelfälle liegen z. B. vor, wenn die
bauplanungsrechtliche Prägung der Situation stärkere Immissionen hervorruft (z. B. Vorbelastung durch
gewachsene Strukturen, Ortsüblichkeit der Nutzungen), höhere Vorbelastungen sozial akzeptiert werden
oder immissionsträchtige Nutzungen aufeinander treffen.
Gewichtungsfaktoren für die einzelnen Tierarten
Gemäß [GIRL] ist im Falle der Beurteilung von Geruchsimmissionen, verursacht durch Tierhaltungsanlagen,
eine belästigungsrelevante Kenngröße IGb zu berechnen und diese anschließend mit den vorgenannten
Immissionswerten zu vergleichen.
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 12 von 35
Für die Berechnung der belästigungsrelevanten Kenngröße IGb wird die Gesamtbelastung IG mit dem
Faktor fgesamt multipliziert:
IGb = IG · fgesamt
Hierbei ist:
IGb die belästigungsrelevante Kenngröße,
IG die Gesamtbelastung,
fgesamt ein Faktor.
Der Faktor fgesamt berechnet sich nach folgender Beziehung:
fgesamt = (1
H1 + H2 + … + Hn) ∙(H1∙ f1 + H2 ∙ f2 + … + Hn ∙ fn)
Hierbei ist
n 1 bis 4,
H1 r1,
H2 min(r2, r - H1),
H3 min(r3, r - H1 - H2),
H4 min(r4, r - H1 - H2 - H3),
r die Geruchshäufigkeit aus der Summe aller Emissionen (unbewertete Geruchshäufigkeit),
r1 die Geruchshäufigkeit für die Tierart Mastgeflügel,
r2 die Geruchshäufigkeit ohne Wichtung,
r3 die Geruchshäufigkeit für die Tierart Mastschweine, Sauen,
r4 die Geruchshäufigkeit für die Tierart Milchkühe mit Jungtieren,
f1 der Gewichtungsfaktor für die Tierart Mastgeflügel,
f2 der Gewichtungsfaktor 1 (z. B. Tierarten ohne Gewichtungsfaktor),
f3 der Gewichtungsfaktor für die Tierart Mastschweine, Sauen,
f4 der Gewichtungsfaktor für die Tierart Milchkühe mit Jungtieren.
Die Gewichtungsfaktoren für die einzelnen Tierarten sind der Tabelle 4 der [GIRL] sowie aktuell aus
[LUBW Polaritäten 2017] zu entnehmen. Für Tierarten, die hier nicht angegeben sind, ist die tierartspezifische
Geruchshäufigkeit in die Formel ohne Gewichtungsfaktor einzusetzen.
Tabelle 2: Gewichtungsfaktoren für die einzelnen Tierarten
Tierartspezifische Geruchsqualität Gewichtungsfaktor f
Mastgeflügel (Puten, Masthähnchen) 1,50
Mastschweine, Sauen
(bis zu einer Tierplatzzahl von ca. 5.000 Mastschweinen bzw. unter
Berücksichtigung der jeweiligen Umrechnungsfaktoren für eine ent-
sprechende Anzahl von Zuchtsauen)
0,75
Milchkühe mit Jungtieren, Mastbullen (Kälbermast, sofern diese zur
Geruchsbelastung nur unwesentlich beiträgt) 0,5
Pferde 0,5
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 13 von 35
Für die Berechnung der Kenngrößen der Gesamtbelastung IG bzw. IGb sind die Kenngrößen für die
vorhandene Belastung und die zu erwartende Zusatzbelastung mit 3 Stellen nach dem Komma zu
verwenden. Zum Vergleich der Kenngrößen der Gesamtbelastung IG bzw. IGb mit dem Immissionswert für
das jeweilige Gebiet sind sie auf zwei Stellen hinter dem Komma zu runden.
Die Berücksichtigung der verschiedenen tierspezifischen Faktoren erfolgt durch eine getrennte Berechnung
von faktoridentischen Quellen und der anschließenden programminternen Zusammenführung der
einzelnen Berechnungsergebnisse. Da die Berechnungen gemäß den genannten Vorgaben erfolgen, wird
auf eine differenzierte Herleitung verzichtet.
Die Zuordnung der Gewichtungsfaktoren kann in Kapitel 5 bzw. im Anhang eingesehen werden.
Irrelevanzgrenze
Gemäß [GIRL] gelten Geruchseinwirkungen einer zu beurteilenden Anlage, die den Wert (angegeben als
relative Häufigkeiten der Geruchsstunden)
0,02 (entsprechend 2 % der Jahresstunden)
auf keiner der Beurteilungsflächen überschreiten, als vernachlässigbar gering (Irrelevanzkriterium). Man
geht davon aus, dass derartige Zusatzbelastungen keinen nennenswerten Einfluss auf die vorhandene
Belastung haben. Die Ermittlung einer Vorbelastung kann in diesem Fall unterbleiben.
Die Irrelevanzgrenze ist bei der Betrachtung einer Gesamtanlage ohne Berücksichtigung einer
Vorbelastung anzuwenden. Unter „Anlage“ ist dabei weder die Einzelquelle noch der Gesamtbetrieb zu
verstehen, sondern bei genehmigungsbedürftigen Anlagen die Definition gemäß [4. BImSchV], nach der
eine Anlage mehrere Quellen umfassen kann. Bei der Prüfung auf Einhaltung des Irrelevanzkriteriums finden
zudem die Faktoren zur Berücksichtigung der hedonischen Wirkung von Gerüchen keine Anwendung.
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 14 von 35
4 Beschreibung des Vorhabens
4.1 Lage des Plangebietes
Die Gemeinde Emstek plant die 14. Flächennutzungsplanänderung „Halen – südlich Marienstraße“ in
Verbindung mit der Aufstellung eines gleichnamigen Bebauungsplanes zur Realisierung von
Wohnbauflächen in der Bauernschaft Halen. Die Flächen des ca. 14,2 ha umfassenden Geltungsbereiches
des Bebauungsplanes „Halen – südlich Marienstraße“ sind mit Ausnahme von mehreren Wohnnutzungen
und einer Tierhaltungsanlage unbebaut und werden derzeitig landwirtschaftlich genutzt. Die Realisierung
der Wohnbauflächen soll innerhalb des Bebauungsplanes auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen
östlich des Weges „Zur Espelage“ (Gemarkung Emstek, Flur 36, Flurstücke 2 bis 8 und Flur 36, Flurstück 9/1)
sowie auf der mit einer Scheune bebauten Fläche westlich des Weges „Zur Espelage“ (Gemarkung Emstek,
Flur 35, Flurstück 252) erfolgen.
Abbildung 1: Lage des Plangebietes mit Angabe der zu überbauenden Flurstücke
Plangebiet
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Nördlich und östlich des Plangebietes befinden sich forstwirtschaftlich genutzte Flächen sowie vereinzelt
Wohnhäuser im Außenbereich. Südlich und westlich des Plangebietes befinden sich landwirtschaftlich
genutzte Flächen sowie Wohnhäuser im Außenbereich.
4.2 Vorbelastungsbetriebe
Im Umfeld des Plangebietes sind Geruchsemittenten in Form von Tierhaltungsanlagen und in Form eines
Substratwerkes vorhanden. Nach Rücksprache mit der Gemeinde Emstek befinden sich innerhalb des
Beurteilungsgebietes (600 m um die Anlage) insgesamt 6 zu beurteilende Tierhaltungsbetriebe
(Nr. A1 – Nr. A6), teilweise mit Haupt- und Nebenstandorten. Zudem wird in Absprache mit der Gemeinde
Emstek das Einwirken des ca. 3 km östlich gelegenen Substratwerkes Garther Heide geprüft.
Abbildung 2: Lage der potentiellen Vorbelastungsbetriebe
Beurteilungsgebiet Plangebiet
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Für die Auswahl der in die Berechnung der Gesamtbelastung einzubeziehenden Vorbelastungsbetriebe
erfolgte eine Abfrage bei der Gemeinde Emstek. Hiernach sind die nachfolgend aufgeführten Betriebe in
die Gesamtbelastungsbetrachtung einzubeziehen. Für sonstige Betriebe im Umfeld des Plangebietes
konnten gemäß Angaben der Gemeinde Emstek keine Geruchsrelevanz festgestellt werden.
1. Nr. A1, Christian Niemann, Lether Weg 12, 49685 Emstek –Aufgabe durch Vertrag,
2. Nr. A2, Aloys Niemann, Lether Weg 1, 49685 Emstek – Aufgabe durch Vertrag,
3. Nr. A3, Menke, Hauptstr. 2, 49685 Emstek – keine Tierhaltung,
4. Nr. A4, Blanke, Marienstr. 8, 49685 Emstek,
5. Nr. A5, Kalvelage, Bremer Str. 11, 49685 Emstek (Schweinehaltung und Geflügelhaltung),
6. Nr. A6, Reinhard Vaske, Bremer Str. 1, 49685 Emstek,
7. Nr. B1, Substratwerk Garther Heide, Gemarkung Emstek, Flur 1, Flurstück 220.
Im Zuge der Bauleitplanung ist zwischen der Gemeinde Emstek und den Herren Christian Niemann
(Tierhaltungen Nr. 1) und Aloys Niemann (Tierhaltung Nr. 2) schriftlich vereinbart worden, dass die
Genehmigungen der Schweinehaltungen an den jeweiligen Standorten Lether Weg 12 bzw. Lether Weg 1
bis 31.12.2021 erlöschen. Gemäß Angaben des Landkreises Cloppenburg vom 11. Jul. 2019 ist für die
Betriebe Nr. A1 und Nr. A2 daher keine Tierhaltung zu berücksichtigen. Zudem liegen gemäß Angaben des
Landkreises Cloppenburg vom 11. Jul. 2019 für den Betrieb Nr. A3 keine Tierplatzangaben vor. Für die
weitere Betrachtung werden daher ausschließlich die Tierhaltungsanlagen Nr. A4 – Nr. A6 und das
Substratwerk Nr. B1 berücksichtigt.
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5 Beschreibung der Emissionsansätze
5.1 Allgemein
5.1.1 Emissionen
Das Emissionsverhalten von Tierhaltungsanlagen definiert sich primär über die abgeleitete Stallabluft der
einzelnen Anlagen. Emissionen aus Wirtschaftsdünger- und Futterlagerstätten definieren sich über die
Grund- bzw. Anschnittfläche. Die Berechnung der Geruchsemissionen von Tierhaltungen und Wirtschafts-
düngerlagerstätten erfolgt auf Grundlage des Großvieheinheiten-Schlüssels bzw. der Grundfläche und der
Geruchsstoffemissionsfaktoren (Konventionswerte) der [VDI 3894-1].
Die aktuell genehmigten Tierplatzzahlen wurden am 11. Jul. 2019 vom Landkreis Cloppenburg (Dez. 60.1,
Hrn. G. Hoppe) schriftlich zur Verfügung gestellt. Für die Tierhaltungsanlagen Nr. A1 und Nr. A2 wurden keine
Tierplatzzahlen angegeben, da die Genehmigungen der Schweinehaltungen im Zuge der Bauleitplanung
bis zum 31.12.2021 erlöschen. Zudem lagen gemäß Angaben des Landkreises Cloppenburg für den Betrieb
Nr. A3 keine Tierplatzangaben vor, sodass auch dieser Betrieb für die weitere Betrachtung unberücksichtigt
bleiben kann.
Aktuelle Erweiterungsanträge der Tierhaltungsanlagen lagen zum Zeitpunkt der Anfrage nicht vor. Pauschal
angenommene Erweiterungsmöglichkeiten der Tierhaltungsbetriebe werden in Absprache mit der
Gemeinde Emstek nicht betrachtet. (Aktuell dürfen im Landkreis Cloppenburg nur dann Erweiterungen von
Tierhaltungsanlagen genehmigt werden, wenn im Zuge der Erweiterung eine Verbesserung der
Geruchssituation nachgewiesen wird.)
Das Emissionsverhalten von Substratwerken definiert sich zum einen über die abgeleitete Luft der
Tunnelanlagen, zum anderen über die Grund- bzw. Oberflächen von Mieten und Deichen.
Alle Emissions- und Quellangaben zum Substratwerk Garther Heide werden dem Geruchstechnischen
Bericht [Bericht LG2672.2/01] entnommen. Die Berechnung der Geruchsemissionen erfolgt somit auf Basis
der im Jahr 2001 am Standort des Substratwerkes Garther Heide durchgeführten Fahnenbegehungen und
Probenahmen des Gutachterbüro Zech Ingenieurgesellschaft mbH.
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5.1.2 Quellgeometrie
Die Festlegung der Quellgeometrie ist Grundlage für die Modellierung und Implementierung der Emissions-
quellen in das Ausbreitungsmodell sowie für die Interpretation der Ergebnisse der Immissionsprognose. Die
Quellgeometrie beeinflusst signifikant das Ausbreitungsverhalten von Emissionen in der Atmosphäre. Hierbei
werden die in der Praxis vorkommenden Quellformen in
Punkt-, Linien-, Flächen- oder Volumenquellen
umgesetzt.
5.1.3 Zeitliche Charakteristik
Für Emissionsquellen, die nur zu bestimmten Zeiten im Tages-, Wochen- oder Jahresablauf emittieren bzw. zu
unterschiedlichen Zeiten unterschiedliche Emissionsmassenströme aufweisen, wird eine Zeitreihe der
Emissionsparameter erstellt. In der Zeitreihe werden die Quellstärken und, soweit zulässig, die Parameter
Austrittsgeschwindigkeit, Wärmestrom, Zeitskala zur Berechnung der Abgasfahnenüberhöhung, Abgas-
temperatur, relative Feuchte und Flüssigwassergehalt zeitabhängig gesetzt.
In dieser Untersuchung wird allen Quellen aus Tierhaltungsanlagen und allen Quellen des Substratwerkes
Garther Heide eine ganzjährige Emissionszeit von 8.760 h/a zugeordnet (konservativer Ansatz).
5.1.4 Abgasfahnenüberhöhung
Grundsätzlich ist im Rahmen der Ausbreitungsrechnung eine Abgasfahnenüberhöhung nur für Abluft aus
Schornsteinen anzusetzen, die in den freien Luftstrom gelangt. Dies ist in der Regel gewährleistet, wenn
folgende Bedingungen vorliegen:
Quellhöhe mindestens 10 m über der Flur und 3 m über First,
Abluftgeschwindigkeit in jeder Betriebsstunde minimal 7 m/s und
eine Beeinflussung durch andere Strömungshindernisse (Gebäude, Vegetation usw.) im weiteren
Umkreis um die Quelle wird ausgeschlossen.
In dieser Untersuchung wird keiner Quelle eine Abgasfahnenüberhöhung zugeordnet, da die o. g.
Bedingungen durch die Quellen nicht erfüllt werden.
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5.2 Emissionen der Tierhaltungsbetriebe innerhalb des Beurteilungsgebietes
5.2.1 Nr. A4
Name: Blanke
Adresse: Marienstr. 8, 49685 Emstek
Interne Nummer: A4
Herkunft der Tierplatzzahlen: Landkreis Cloppenburg, Dez. 60.1, Herr G. Hoppe (Stand: 11. Jul. 2019)
inklusive Lagepläne für den Hauptstandort (Marienstr. 8) und den
Nebenstandort (Gemarkung Emstek, Flur 35, Flurstück 269/1).
Tabelle 3: Geruchsemissionen (Tierhaltung), Nr. A4, genehmigter Bestand
Quelle/
Nummer
Tierart Tierplätze Mittlere Tier-
lebendmasse
in GV/Tier
Geruchsstoff-
emissionsfaktor
in GE/(s*GV)
Min-
derung
in %
Geruchs-
stoffstrom
in GE/s
A4_2/ 2 Mastbullen
bis 18 Monate 65 0,7 12 0 546
A4_2/ 3 Mastschweine 250 0,151) 50 0 1.875
A4_4/ 4a Mastschweine 310 0,151) 50 0 2.325
A4_4/ 4b Mastschweine 90 0,151) 50 0 675
A4_7-1/
7b
Kälber
bis 3 Monate 50 0,19 12 0 114
A4_7-2
bis
A4_7-3/
7c
Mastschweine 170 0,151) 50 0 1.275
1) konservativer Ansatz: bis 120 kg Mastendgewicht
Tabelle 4: Geruchsemissionen (Sonstiges), Nr. A4, genehmigter Bestand
Quelle/
Nummer
Art der Flächenquelle Größe
in m²
Geruchs-
stoffemissions-
faktor
Min-
derung
Geruchs-
stoffstrom
in GE/(s*m²) in % in GE/s
A4_5/ 5 Güllelager 170 7 851) 179
A4_10/ 10 Fahrsilo, Maissilage 22 3 0 66
A4_N1/ - Fahrsilo, Maissilage2) 64 3 0 192
1) Das Güllelager befindet sich innerhalb eines geschlossenen Gebäudes; die Überdachung verhindert, ähnlich wie bei
einem Zeltdach, dass der Geruch der Gülle sich mit der überströmenden Luft ausbreitet. Daher Minderung der
Emissionen in Anlehnung an VDI3894-1 "Zeltdach". 2) befindet sich am Nebenstandort
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Tabelle 5: Zusammenfassung der Quellparameter, Nr. A4, genehmigter Bestand
Quelle Geruchs-
stoffstrom
Wärme-
strom
Austritts-
höhe
Quellart Ableitung Emissions-
zeit
Gewich-
tungs-
faktor
in GE/s in MW in m diffus/ger. in h/a f
A4_2 546 - 0 - 6 Volumenquelle diffus 8.760 0,5
A4_3-1
bis
A4_3-5
je 375 - 0 - 6 5 x vertikale
Linienquellen diffus 8.760 0,75
A4_4-1
bis
A4_4-6
je 500 - 0 - 5 6 x vertikale
Linienquellen diffus 8.760 0,75
A4_5 179 - 0 - 2 Volumenquelle diffus 8.760 0,75
A4_7-1 114 - 0 - 8 Volumenquelle diffus 8.760 0,5
A4_7-2
bis
A4_7-3
je 637,5 - 0 - 10 2 x vertikale
Linienquellen diffus 8.760 0,75
A4_10 66 - 0 - 2 Volumenquelle diffus 8.760 0,5
A4_N1 192 - 0 - 4 Volumenquelle diffus 8.760 1
Die angegebenen Tierplatzzahlen scheinen im Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten plausibel. Die
Ermittlung der Ableitbedingungen erfolgte auf Grundlage von Luftbildern, Fotos des Ortstermins und den
Lageplänen des Haupt- und Nebenstandortes. Die Verteilung der Tierplätze auf die Stallanlagen erfolgte
analog zum Lageplan des Hauptstandortes. Abweichungen zu der tatsächlichen Verteilung sind möglich.
5.2.2 Nr. A5
Name: Kalvelage
Adresse: Bremer Str. 11, 49685 Emstek
Interne Nummer: A5
Herkunft der Tierplatzzahlen: Landkreis Cloppenburg, Dez. 60.1, Herr G. Hoppe (Stand: 11. Jul. 2019)
inklusive Lagepläne für den Standort der Schweinehaltung und für den
Standort der Putenhaltung
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Tabelle 6: Geruchsemissionen (Tierhaltung), Nr. A5, genehmigter Bestand
Quelle/
Nummer
Tierart Tierplätze Mittlere Tier-
lebendmasse
in GV/Tier
Geruchsstoff-
emissionsfaktor
in GE/(s*GV)
Min-
derung
in %
Geruchs-
stoffstrom
in GE/s
A5_2/ 2.1 Kühe1) 35 - - - -
A5_2/ 2.2 Mastschweine2) 100 - - - -
A5_3/ 3 Mastschweine 150 0,153) 50 0 1.125
A5_8/ 8 Putenhennen4) 8.591 0,0125 32 0 3.436
A5_9/ 9 Putenhennen5) 7.723 0,0125 32 0 3.089
A5_10/ 10 Putenhennen5) 7.723 0,0125 32 0 3.089
A5_12/ 12 Putenhennen6) 4.651 0,0125 32 0 1.860
1) Nutzungsänderung zu Wohnhaus (Bremer Str 7) ist inzwischen umgesetzt 2) Nutzungsänderung zu Wohn- /Vereinsräumen des Puller Club Halen e.V. 3) konservativer Ansatz: bis 120 kg Mastendgewicht 4) mögliche max. Tierplätze und Haltungsformen in diesem Putenstall: 4.791 Putenhähne/ 8.591 Putenhennen /
6.691 gemischte (Puten-)Mast / 16.522 Aufzuchtputen bis 6 Wochen. Die höchsten Geruchsemissionen werden dabei
durch die Haltung der max. Anzahl an Putenhennen hervorgerufen. 5) mögliche max. Tierplätze und Haltungsformen in diesem Putenstall: 4.307 Putenhähne/ 7.723 Putenhennen /
6.015 gemischte (Puten-)Mast. Die höchsten Geruchsemissionen werden dabei durch die Haltung der max. Anzahl
an Putenhennen hervorgerufen. 6) mögliche max. Tierplätze und Haltungsformen in diesem Putenstall: 2.593 Putenhähne/ 4.651 Putenhennen /
3.622 gemischte (Puten-)Mast. Die höchsten Geruchsemissionen werden dabei durch die Haltung der max. Anzahl
an Putenhennen hervorgerufen.
Tabelle 7: Geruchsemissionen (Sonstiges), Nr. A5, genehmigter Bestand
Quelle/
Nummer
Art der Flächenquelle Größe
in m²
Geruchs-
stoffemissions-
faktor
Min-
derung
Geruchs-
stoffstrom
in GE/(s*m²) in % in GE/s
A5_11/ 11 Mistlagerplatte 200 3 0 600
Tabelle 8: Zusammenfassung der Quellparameter, Nr. A5, genehmigter Bestand
Quelle Geruchs-
stoffstrom
Wärme-
strom
Austritts-
höhe
Quellart Ableitung Emissions-
zeit
Gewich-
tungs-
faktor
in GE/s in MW in m diffus/ger. in h/a f
A5_3 1.125 - 0 - 8 Volumenquelle diffus 8.760 0,75
A5_8 3.436 - 0 - 5 Volumenquelle diffus 8.760 1,5
A5_9 3.089 - 0 - 5 Volumenquelle diffus 8.760 1,5
A5_10 3.089 - 0 - 5 Volumenquelle diffus 8.760 1,5
A5_11 600 - 0 - 2 Volumenquelle diffus 8.760 1,5
A5_12 1.860 - 0 - 5 Volumenquelle diffus 8.760 1,5
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Die angegebenen Tierplatzzahlen scheinen im Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten plausibel. Die
Ermittlung der Ableitbedingungen erfolgte auf Grundlage von Luftbildern, Fotos des Ortstermins und den
oben genannten Lageplänen. Die Verteilung der Tierplätze auf die Stallanlagen erfolgte analog zu den
oben genannten Lageplänen. Abweichungen zu der tatsächlichen Verteilung sind möglich.
5.2.3 Nr. A6
Name: R. Vaske
Adresse: Bremer Str. 1, 49685 Emstek
Interne Nummer: A6
Herkunft der Tierplatzzahlen: Landkreis Cloppenburg, Dez. 60.1, Herr G. Hoppe (Stand: 11. Jul. 2019)
inklusive Lagepläne für den Hauptstandort an der Bremer Str. 1/
Bremer Str. 3 mit Nebenstandort an der Bremer Str. 1A in Emstek.
Tabelle 9: Geruchsemissionen (Tierhaltung), Nr. A6, genehmigter Bestand
Quelle/
Nummer
Tierart Tierplätze Mittlere Tier-
lebendmasse
in GV/Tier
Geruchsstoff-
emissionsfaktor
in GE/(s*GV)
Min-
derung
in %
Geruchs-
stoffstrom
in GE/s
A6_2-1/ 2 Mastbullen
4 bis 12 Monate 23 0,5 12 0 138
A6_2-2
bis
A6_2-3/ 2
Mastschweine
bis 110 kg 40 0,13 50 0 260
A6_3/ 3 Mastschweine
bis 110 kg 134 0,13 50 0 871
A6_4/ 4 Mastschweine
bis 110 kg 200 0,13 50 0 1.300
A6_6/ 6 Mastbullen
4 bis 12 Monate 50 0,5 12 0 300
A6_6/ 6 Mastbullen
12 bis 18 Monate 40 0,7 12 0 336
A6_N1/ I Mastschweine1)
bis 110 kg 400 0,13 50 0 2.600
1) befinden sich am Nebenstandort
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Tabelle 10: Geruchsemissionen (Sonstiges), Nr. A6, genehmigter Bestand
Quelle/
Nummer
Art der Flächenquelle Größe
in m²
Geruchs-
stoffemissions-
faktor
Min-
derung
Geruchs-
stoffstrom
in GE/(s*m²) in % in GE/s
A6_10/ 10 Festmistlager 40 3 0 120
A6_N2/ II Güllehochbehälter1) 201 7 0 1.407
A6_N4/ - Fahrsilo, Maissilage1) 2) 24 3 0 72
1) befindet sich am Nebenstandort
2) keine Angaben zu Fahrsilos in den vom Landkreis Cloppenburg zugesandten Unterlagen enthalten. Im Rahmen eines
konservativen Ansatzes werden die beim Ortstermin festgestellten Fahrsilos westlich des Schweinestalles Nr. I dennoch
betrachtet.
Tabelle 11: Zusammenfassung der Quellparameter, Nr. A6, genehmigter Bestand
Quelle Geruchs-
stoffstrom
Wärme-
strom
Austritts-
höhe
Quellart Ableitung Emissions-
zeit
Gewich-
tungs-
faktor
in GE/s in MW in m diffus/ger. in h/a f
A6_2-1 138 - 0 - 8 Volumenquelle diffus 8.760 0,5
A6_2-2
bis
A6_2-3
je 130 - 0 - 9/ 0 - 7 2x vertikale
Linienquellen diffus 8.760 0,75
A6_3-1
bis
A6_3-2
je 435,5 - 0 - 4 2x vertikale
Linienquellen diffus 8.760 0,75
A6_4-1
bis
A6_4-4
je 325 - 4 - 8 4x vertikale
Linienquellen diffus 8.760 0,75
A6_6 636 - 0 - 4 Volumenquelle diffus 8.760 0,5
A6_10 120 - 0 - 2 Volumenquelle diffus 8.760 0,75
A6_N1-1
bis
A6_N1-8
je 325 - 0 - 7 8x vertikale
Linienquellen diffus 8.760 0,75
A6_N2 1.407 - 0 - 5 Volumenquelle diffus 8.760 0,75
A6_N4 72 - 0 - 2 Volumenquelle diffus 8.760 0,5
Die angegebenen Tierplatzzahlen scheinen im Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten plausibel. Die
Ermittlung der Ableitbedingungen erfolgte auf Grundlage von Luftbildern, Fotos des Ortstermins und den
oben genannten Lageplänen. Die Verteilung der Tierplätze auf die Stallanlagen erfolgte analog zu den
oben genannten Lageplänen. Abweichungen zu der tatsächlichen Verteilung sind möglich.
Die Lage aller Quellen ist in einer Karte im Anhang dieses Gutachtens dargestellt. Die berücksichtigten
Koordinaten der einzelnen Quellen können in den Protokollblättern im Anhang eingesehen werden.
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5.3 Emissionen des Substratwerkes Garther Heide
Name: Substratwerk Garther Heide
Adresse: Gemarkung Emstek, Flur 1, Flurstück 220
Interne Nummer: B1
Herkunft der Emissionsdaten: Geruchstechnischer Bericht [Bericht LG2672.2/01]
5.3.1 Ermittlung der Emissionen und Quellparameter
Tabelle 12: Geruchsemissionen (gefasste Emissionen), Nr. B1, genehmigter Bestand
Quelle/
Nummer
Bezeichnung Anzahl Volumenstrom
in m³/h
Geruchsstoff-
konzentration
in GE/m³
Min-
derung
in %
Geruchs-
stoffstrom
in GE/s
B1_1/ 1 Tunnel 1, 2, 3 und 7 41) je 8.2801) 682) 0 624
B1_2/ 2 Tunnel 4, 6 und 9 31) je 28.8001) 452) 0 1.083
B1_3/ 3 Tunnel 5, 8 und 10 31) je 14.4001) 1272) 0 1.524
1) analog zu [Bericht LG2672.2/01] 2) zugrunde liegende Geruchstoffkonzentration wurde auf Basis der übrigen in [Bericht LG2672.2/01] angegebenen
Emissionsdaten rückgerechnet
Tabelle 13: Geruchsemissionen (nicht gefasste Emissionen), Nr. B1, genehmigter Bestand
Quelle/
Nummer
Bezeichnung Anzahl Größe
in m²
Geruchsstoff-
emissionsfaktor
in GE/(s*m²)
Min-
derung
in %
Geruchs-
stoffstrom
in GE/s
B1_4/ 4 1. Wo., Miete in Ruhe 11) 1.0501) 0,381) 0 399
B1_5/ 5 2. Wo., Miete in Ruhe 11) 1.0501) 0,291) 0 305
B1_6/ 6 3. Wo., 5 Deiche 51) 7001) 0,701) 0 2.450
B1_7/ 7 feuchter Betriebshof 11) 2.4001) 0,201) 0 480
B1_8/ 8 Wasserspeicher 11) 2541) 0,361) 0 92
1) analog zu [Bericht LG2672.2/01]
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Tabelle 14: Zusammenfassung der Quellparameter, Nr. B1, genehmigter Bestand
Quelle Geruchs-
stoffstrom
Wärme-
strom
Austritts-
höhe
Quellart Ableitung Emissions-
zeit
Gewich-
tungs-
faktor
in GE/s in MW in m diffus/ger. in h/a f
B1_1-1 bis
B1_1-4 je 156 - 0 - 9 4x Punktquellen diffus 8.760 1
B1_2-1 bis
B1_2-3 je 361 - 0 - 9 3x Punktquellen diffus 8.760 1
B1_3-1 bis
B1_3-3 je 508 - 0 - 9 3x Punktquellen diffus 8.760 1
B1_4 399 - 0,1 - 3,5 Volumenquelle diffus 8.760 1
B1_5 305 - 0,1 - 3,5 Volumenquelle diffus 8.760 1
B1_6 je 490 - 0 - 2 5x Volumenquellen diffus 8.760 1
B1_7 480 - 0 Flächenquelle diffus 8.7601) 1
B1_8 92 - 6 Flächenquelle diffus 8.760 1
1) konservativer Ansatz: ganzjährige Emissionszeit (8.760 h/a). Zum Vergleich: In [Bericht LG2672.2/01] wurde eine
Emissionszeit von 1.248 h/a (4 h/Tag, 6 Tage/Woche, 52 Wochen/a) für den feuchten Betriebshof berücksichtigt.
Alle Ansätze zur Berechnung der Geruchsstoffströme und alle Ableitbedingungen wurden analog zu
[Bericht LG2672.2/01] angenommen. Es erfolgte lediglich eine Anpassung der Betriebszeit für den feuchten
Betriebshof. Abweichungen zu den tatsächlichen Bedingungen sind möglich.
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5.3.2 Belästigungsrelevante Kenngröße der Zusatzbelastung
Die Ausbreitungsrechnung hat unter Berücksichtigung der Parameter aus Kapitel 6 folgende
belästigungsrelevante Kenngröße für die Zusatzbelastung durch den Vorbelastungsbetrieb Nr. B1 ergeben:
Abbildung 3: Zusatzbelastung IZ/IZb, Vorbelastungsbetrieb Nr. B1, genehmigter Bestand, Isolinien in % der
Jahresstunden
Wie zu erkennen ist, verläuft die 2-%-Isolinie außerhalb des Plangebietes. Der Vorbelastungsbetrieb Nr. B1
trägt damit nicht relevant zur Belastung im Bereich des Plangebietes bei und kann daher für die weiteren
Ausbreitungsrechnungen unberücksichtigt bleiben.
2-%-Isolinie
Plangebiet
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6 Ausbreitungsparameter
6.1 Ausbreitungsmodell
Die gegenständlichen Ausbreitungsrechnungen werden auf Basis der [VDI 3788-1], der Anforderungen der
[TA Luft], der [VDI 3783-13] sowie spezieller Anpassungen für Geruch mit dem Referenzmodell [AUSTAL2000]
durchgeführt.
6.2 Meteorologische Daten
Mit Hilfe der Emissionskenndaten (Emissionsfrachten, Ableitbedingungen, etc.) und der meteorologischen
Ausbreitungsparameter lässt sich die durch den Betrieb der vorgenannten Emissionsquellen verursachte
Immissionsbelastung in deren Umgebung berechnen. Gemäß [LUA Merkbl. 56],[LANUV Arbeitsbl. 36] und
[VDI 3783-13] soll für eine Ausbreitungsrechnung vorrangig eine Ausbreitungsklassenzeitreihe verwendet
werden, damit eine veränderliche Emissionssituation mit einer zeitlichen Auflösung von minimal 1 Stunde in
der Ausbreitungsrechnung zu berücksichtigen ist.
Sofern am Anlagenstandort keine Wetterdaten vorliegen, sind Daten einer Wetterstation zu verwenden, die
als repräsentativ für den Anlagenstandort anzusehen ist.
6.2.1 Räumliche Repräsentanz
Klimatische Situation im Untersuchungsgebiet
Deutschland gehört vollständig zur gemäßigten Klimazone Mitteleuropas im Bereich der Westwindzone und
befindet sich im Übergangsbereich zwischen dem maritimen Klima in Westeuropa und dem kontinentalen
Klima in Osteuropa. Der Standort liegt somit ganzjährig in der außertropischen Westwindzone. Die vor-
wiegend westlichen Luftströmungen treffen erst im Bereich der Westlichen Mittelgebirge auf Hindernisse,
sodass erst dort entsprechende Leitwirkungen zu erwarten sind. An küstennahen Standorten erreichen
Strömungen ohne signifikante Einflüsse den Standort.
Einflüsse der Topographie auf die Luftströmung
Entsprechend meteorologischen Grunderkenntnissen bestimmt die großräumige Luftdruckverteilung die
vorherrschende Richtung des Höhenwindes in einer Region. Im Jahresmittel ergeben sich hieraus für
Deutschland häufige südwestliche bis westliche Windrichtungen. Das Geländerelief hat jedoch einen
erheblichen Einfluss sowohl auf die Windrichtung infolge Ablenkung oder Kanalisierung als auch auf die
Windgeschwindigkeit durch Effekte der Windabschattung. Außerdem modifiziert die Beschaffenheit des
Untergrundes (Freiflächen, Wald, Bebauung, Wasserflächen) die lokale Windgeschwindigkeit, in geringem
Maße aber auch die lokale Windrichtung infolge unterschiedlicher Bodenrauigkeit.
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Erwartete Lage der Häufigkeitsmaxima und -minima
Die regionale Lage stützt die Annahme eines südwestlichen primären und östlichen sekundären Maximums.
Gewählte meteorologische Daten
Für die Berechnung werden die meteorologischen Daten folgender Messstation verwendet (Tabelle 15).
Tabelle 15: Meteorologische Daten
Wetterstation Oldenburg (NS)
Zeitraum 2001
Stationshöhe in m ü. NN 11
Anemometerhöhe in m 10
primäres Maximum West-/Südwest
sekundäres Maximum Ost
Typ AKTERM
Der Standort der Messstation liegt ca. 36 km in nördlicher Richtung vom Anlagenstandort entfernt. Anhand
der topographischen Struktur sowie der jeweils vorherrschenden Bebauung und des Bewuchses sind keine
Anhaltspunkte gegeben, die einer Verwendung von Daten der o. g. Messstation entgegensprechen.
6.2.2 Zeitliche Repräsentanz
Für die Messstation Oldenburg sind Ausbreitungsklassenzeitreihen (AKTERM) für Einzeljahre verfügbar. Der
Nachweis der zeitlichen Repräsentanz erfolgt für Ausbreitungsklassenzeitreihen durch eine Selektion des
zeitlich repräsentativen Jahres mittels Vergleich von Windrichtungs- und Windgeschwindigkeitsverteilung
mit dem langjährigen Mittel. Für die Ausbreitungsklassenzeitreihen der vorgenannten Messstation ergab die
Selektion des zeitlich repräsentativen Jahres [srj Oldenburg 2012] für die Ausbreitungsklassenzeitreihe des
Jahres 2001 die geringste Abweichung gegenüber dem langjährigen Mittel. Die Selektion des zeitlich
repräsentativen Jahres kann im Anhang eingesehen werden.
6.2.3 Anemometerstandort und -höhe
Da die Ausbreitungsrechnung mit Geländemodell und ohne Gebäudemodell erfolgt, wird gemäß den
Vorschriften der [VDI 3783-13] eine Positionierung (x: 443265 m, y: 5856799 m) ca. 170 m nördlich des
Anlagenstandortes bei freier Anströmung auf einer Höhenlinie von 67 m über NN gewählt.
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Die für die Berechnung relevante Anemometerhöhe ist gemäß [DWD 2014] in Abhängigkeit von der
Rauigkeitslänge am Messort sowie am Beurteilungsort zu korrigieren. Die korrigierte Anemometerhöhe kann
Tabelle 16 entnommen werden.
6.2.4 Kaltluftabflüsse
Relevante Kaltluftabflüsse sind aufgrund der vorliegenden Topografie nicht zu erwarten.
6.3 Berechnungsgebiet
Diese Prognose berücksichtigt ein 3-fach geschachteltes Rechengitter mit einer Seitenlänge von
2.688 m x 2.944 m. Das durch das Berechnungsmodell konform zu den Vorgaben der [TA Luft] ermittelte
Berechnungsgitter wird ohne Änderung übernommen.
6.4 Beurteilungsgebiet
Die Beurteilungsflächen sind quadratische Teilflächen des Beurteilungsgebietes, deren Seitenlänge 250 m
beträgt. Eine Verkleinerung der Beurteilungsflächen soll gewählt werden, wenn außergewöhnlich ungleich-
mäßig verteilte Geruchsimmissionen auf Teilen von Beurteilungsflächen zu erwarten sind, so dass sie den
Vorgaben entsprechend nicht annähernd zutreffend erfasst werden können. Die Seitenlänge der Beurtei-
lungsflächen sollte die größte Seitenlänge des darunterliegenden Rasters des Berechnungsgebietes nicht
unterschreiten. Das quadratische Gitternetz ist so festzulegen, dass der Emissionsschwerpunkt in der Mitte
einer Beurteilungsfläche liegt. Abweichend davon ist eine Verschiebung des Netzes zulässig, wenn dies
einer sachgerechten Beurteilung dienlich ist. Beurteilungsflächen, die gleichzeitig Emissionsquellen
enthalten, sind von einer Beurteilung auszuschließen.
Das Beurteilungsgebiet ist die Summe der Beurteilungsflächen, die sich vollständig innerhalb eines Kreises
um den Emissionsschwerpunkt mit einem Radius befinden, der dem 30-fachen der gemäß [GIRL]
ermittelten Schornsteinhöhe H' entspricht. Als kleinster Radius sind 600 m zu wählen. Im vorliegenden Fall
(Bauleitplanung) wird ein Radius von 275 m gewählt.
Die Seitenlänge der Beurteilungsflächen wurde hier auf 50 m reduziert, um eine Inhomogenität der
Belastung weitestgehend zu vermeiden.
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6.5 Berücksichtigung von Bebauung
Die Einflüsse von Bebauung auf die Immissionen im Rechengebiet sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Im
vorliegenden Falle entsprechen die Emissionsquellenhöhen:
weniger als dem 1,2fachen der maximalen Gebäudehöhe, die im Umkreis von weniger als dem
6fachen der Emissionsquelle liegt.
mehr als dem 1,2fachen jedoch weniger als dem 1,7fachen der maximalen Gebäudehöhe, die im
Umkreis von weniger als dem 6fachen der Emissionsquelle liegt.
Um bei einer solchen Quellenkonstellation den Einfluss der Gebäudeumströmung auf die Immissions-
ausbreitung einbeziehen zu können, erfolgt die Berücksichtigung der Bebauung gemäß den Vorgaben der
[VDI 3783-13] durch Modellierung der Quellen als:
Senkrechte Linienquellen oder Volumenquellen mit einer senkrechten Ausdehnung von 0 – hQ
(für < 1,2fach),
Senkrechte Linienquellen mit einer senkrechten Ausdehnung von hQ/2 – hQ (für > 1,2fach und
< 1,7fach).
Die Rauigkeitslänge in der Umgebung der Quellen fließt in die Berechnungen mit Hilfe eines CORINE–
Katasters ein. Die mittlere Rauigkeitslänge wird in Abhängigkeit von den Landnutzungsklassen des CORINE–
Katasters mit dem Wert 0,50 m angesetzt.
Von den drei relevanten Vorbelastungsbetrieben ist die Tierhaltungsanlage Nr. A5 diejenige Anlage, die
aufgrund ihrer Lage und Tierhaltungsform (Putenmast) die höchsten Geruchsimmissionen innerhalb des
Plangebietes hervorruft. Daher wird zur Bestimmung der Rauigkeitslänge der gewichtete Emissions-
schwerpunkt dieser Tierhaltung als Ursprung gewählt und in Anlehnung an [LANUV Arbeitsbl. 36] ein Radius
von 200 m (imaginäre Quellhöhe von 20 m) festgelegt. Gemäß der Tabelle in Anhang C wird die mittlere
Rauigkeitslänge über die gewichteten Flächenanteile innerhalb des zuvor beschriebenen 200 m-Radius
bestimmt.
6.6 Berücksichtigung von Geländeunebenheiten
Die maximalen Geländesteigungen im Berechnungsgebiet liegen oberhalb von 1:20 und unterhalb
von 1:5. Ebenso treten Höhendifferenzen zum Emissionsort von mehr als dem 0,7fachen der Ableithöhen der
Quellen auf. Geländeunebenheiten lassen sich daher mit Hilfe eines mesoskaligen diagnostischen Wind-
feldmodells auf Basis eines digitalen Geländemodells berücksichtigen. Dieses Windfeldmodell wird auf Basis
des Topografischen Geländemodells der Shuttle Radar Topography Mission – SRTM1 (WebGIS) durch das in
[AUSTAL2000] implementierte Modul TALdia erstellt.
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6.7 Zusammenfassung der Modellparameter
Die Berechnungen werden mit den folgenden Rahmeneingabedaten (Tabelle 16) durchgeführt.
Tabelle 16: Zusammenfassung der Modellparameter
Modellparameter Einheit Wert
Wetterdatensatz Oldenburg 2001
Typ AKTERM
Anemometerhöhe m 12,3
Rauigkeitslänge m 0,50
Rechengebiet m 2.688 x 2.944
Typ Rechengitter 3fach geschachtelt
Gitterweiten m 16, 32, 64
Koordinate Rechengitter links unten
(UTM ETRS89, Zone 32 Nord) m
x: 441710
y: 5855426
Abmessungen Beurteilungsgitter m 550 x 550
Seitenlänge der Beurteilungsflächen m 50
Qualitätsstufe 2
Gebäudemodell nein
Geländemodell ja
6.8 Durchführung der Ausbreitungsrechnungen
Die Ausbreitungsrechnung für Geruch erfolgt als dezidierte und in dem Ausbreitungsmodell implementierte
Einzelstoffe (ODOR_050, ODOR_075, ODOR_100, ODOR_150) unter Verwendung der in Kapitel 5 ermittelten
Emissionen ohne Deposition.
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7 Ergebnisse der Ausbreitungsrechnung und Diskussion der Ergebnisse
7.1 Ergebnisse
Die Ausbreitungsrechnung hat für den genehmigten Bestand der Tierhaltungsanlagen Nr. A4 – Nr. A6
innerhalb des Beurteilungsgebietes folgende Geruchsstundenhäufigkeit in % ergeben:
Abbildung 4: Gesamtbelastung IGb durch die Tierhaltungsanlagen Nr. A4 – Nr. A6 (genehmigter Bestand) in % der
Jahresstunden, Seitenlänge: 50 m
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7.2 Diskussion
Genehmigter Bestand
Für die Beurteilungsflächen des Plangebietes wurden im genehmigten Bestand Geruchsstunden-
häufigkeiten zwischen 6 % und 19 % als Gesamtbelastung unter Berücksichtigung der tierartspezifischen
Gewichtungsfaktoren ermittelt. Die belästigungsrelevanten Kenngrößen liegen demnach teilweise
oberhalb des Immissionswertes gemäß Geruchsimmissions-Richtlinie [GIRL] für Dorfgebiete (IW = 15 %).
Werden die zu überbauenden Flurstücke einzeln betrachtet, so ergibt sich für die prognostizierte
Geruchsbelastung folgende Unterteilung: An allen zu überbauenden Flächen östlich des Weges „Zur
Espelage“ (Gemarkung Emstek, Flur 36, Flurstücke 2 bis 8 und Flur 36, Flurstück 9/1) wird der Immissionswert
eingehalten. An der zu überbauenden Fläche westlich des Weges „Zur Espelage“ (Gemarkung Emstek,
Flur 35, Flurstück 252) sowie an der nordwestlich gelegenen Bestandsbebauung wird der Immissionswert
hingegen überschritten.
Da sich das Plangebiet (Charakterisierung als Dorfgebiet) im Übergang zum Außenbereich befindet, ist
nach Punkt 3.1 der Auslegungshinweise der [GIRL] bzw. nach [EXP GIRL 2017] jedoch die Festlegung von
Zwischenwerten möglich. Allgemein sollten die Beurteilungsflächen jedoch den nächsthöheren
Immissionswert (im vorliegenden Fall den Immissionswert für den Außenbereich (20 %)) nicht überschreiten.
In diesem Zusammenhang wird auf eine Entscheidung des OVG Münster vom 08.02.2017 (Az: 10B
1176/16.NE) hingewiesen, wonach die Geruchsimmissionswerte der [GIRL] weder im Baugenehmi-
gungsverfahren noch im Bauleitplanverfahren im Sinne von Grenzwerten absolut einzuhalten sind. Bei den
Immissionswerten handelt es sich vielmehr um Orientierungswerte, die im Rahmen der bauleitplanerischen
Abwägung in begründeten Einzelfällen überschritten werden können. Durch die Überschreitung sind damit
nicht zwingend Konflikte mit den Vorgaben der [GIRL] zu erwarten und gesunde Wohn- und Arbeits-
verhältnisse bleiben gewahrt.
Geplanter Zustand
Für die relevanten Tierhaltungsbetriebe lagen zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung keine konkreten
Anträge auf Erweiterungen vor. Mögliche, noch nicht beantragte, Erweiterungen der relevanten
Tierhaltungsbetriebe sind der Gemeinde Emstek nicht bekannt und wurden in Absprache mit der
Gemeinde Emstek nicht berücksichtigt.
Das Berechnungsprotokoll sowie die Zusammenfassung der Emissionsdaten können im Anhang eingesehen
werden.
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung
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8 Angaben zur Qualität der Prognose
Gemäß Nr. 9 des Anhangs 3 der [TA Luft] ist festgelegt, dass die statistische Unsicherheit im Rechengebiet
bei Bestimmung des Jahresimmissionskennwertes 3 % des Jahresimmissionswertes nicht überschreiten darf
und beim Tagesimmissionskennwert 30 % des Tagesimmissionswertes. Gegebenenfalls ist die statistische
Unsicherheit durch eine Erhöhung der Partikelzahl (Parameter qs) zu reduzieren.
Angaben zur statistischen Unsicherheit können den Protokollen im Anhang entnommen werden.
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung
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Die Unterzeichner erstellten dieses Gutachten unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen.
Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen der Sachverständigen dienten die vorgelegten und
im Gutachten zitierten Unterlagen sowie die Auskünfte der Beteiligten.
M.Sc. Laura Hinderink
Projektleiterin
Berichtserstellung und Auswertung
Dipl.-Ing. Hendrik Riesewick
Fachlich Verantwortlicher
(Ausbreitungsrechnungen)
Prüfung und Freigabe
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
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Anhang
Verzeichnis des Anhangs
A Grafische Darstellung der Häufigkeitsverteilung (Windrichtung, Windgeschwindigkeit) der verwendeten meteorologischen Daten
B Auswahl des zeitlich repräsentativen Jahres
C Bestimmung der Rauigkeitslänge
D Grafische Emissionskataster
E Dokumentation der Immissionsberechnung
F Prüfliste
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
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A Grafische Darstellung der Häufigkeitsverteilung
(Windrichtung, Windgeschwindigkeit)
der verwendeten meteorologischen Daten
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
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B Auswahl des zeitlich repräsentativen Jahres
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
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C Bestimmung der Rauigkeitslänge
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D Grafische Emissionskataster
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
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Übersicht
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
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Detailansicht - Tierhaltungsanlage Nr. A4 (Hauptstandort)
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Detailansicht - Tierhaltungsanlage Nr. A4 (Nebenstandort)
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Detailansicht - Tierhaltungsanlage Nr. A5
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Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 13 von 36
Detailansicht - Tierhaltungsanlage Nr. A6 (Hauptstandort)
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 14 von 36
Detailansicht - Tierhaltungsanlage Nr. A6 (Nebenstandort)
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E Dokumentation der Immissionsberechnung
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Zusammenfassung der Emissionsdaten
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Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 18 von 36
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 22 von 36
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 23 von 36
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 24 von 36
Quellenparameter
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 27 von 36
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 28 von 36
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 29 von 36
Protokolldatei
2019-08-28 09:14:57 AUSTAL2000 gestartet
Ausbreitungsmodell AUSTAL2000, Version 2.6.11-WI-x
Copyright (c) Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau, 2002-2014
Copyright (c) Ing.-Büro Janicke, Überlingen, 1989-2014
===============================================
Modified by Petersen+Kade Software , 2014-09-09
===============================================
Arbeitsverzeichnis: C:/Users/berechnung/Desktop/hl/I04067119_BP_Halen_Marienstr/erg0008
Erstellungsdatum des Programms: 2014-09-10 09:06:28
Das Programm läuft auf dem Rechner "UPPENKAMPBER02".
============================= Beginn der Eingabe ============================
> settingspath "C:\Program Files (x86)\Lakes\AUSTAL View\Models\austal2000.settings"
> settingspath "C:\Program Files (x86)\Lakes\AUSTAL View\Models\austal2000.settings"
> ti "Bebauungsplan Halen - Südlich Marienstraße" 'Projekt-Titel
> ux 32443374 'x-Koordinate des Bezugspunktes
> uy 5856450 'y-Koordinate des Bezugspunktes
> z0 0.50 'Rauigkeitslänge
> qs 2 'Qualitätsstufe
> az Oldenburg_dwd_102150_2001.akterm
> xa -109.00 'x-Koordinate des Anemometers
> ya 349.00 'y-Koordinate des Anemometers
> dd 16 32 64 'Zellengröße (m)
> x0 -928 -1280 -1664 'x-Koordinate der l.u. Ecke des Gitters
> nx 80 62 42 'Anzahl Gitterzellen in X-Richtung
> y0 -320 -704 -1024 'y-Koordinate der l.u. Ecke des Gitters
> ny 92 70 46 'Anzahl Gitterzellen in Y-Richtung
> nz 19 19 19 'Anzahl Gitterzellen in Z-Richtung
> os +NOSTANDARD+SCINOTAT
> hh 0 3.0 6.0 10.0 16.0 25.0 40.0 65.0 100.0 150.0 200.0 300.0 400.0 500.0 600.0 700.0 800.0 1000.0 1200.0 1500.0
> gh "I04067119_BP_Halen_Marienstr.grid" 'Gelände-Datei
> xq -497.67 -519.54 -530.59 -535.18 -540.30 -545.82 -551.17 -552.68 -554.37 -556.17 -557.85 -559.49 -538.69 -
519.91 -526.95 -503.07 -510.92 -450.28 -179.64 -137.75 -102.74 -73.83 -48.46 -23.04 -472.76 -476.94 -469.07 -
492.78 -479.69 -491.88 -485.60 -479.31 -472.78 -411.05 -457.87 -349.51 -348.38 -348.06 -346.42 -346.04 -344.59 -
344.19 -342.49 -359.26 -372.41
> yq 241.23 229.89 226.28 224.95 223.26 221.63 208.72 213.43 218.73 224.13 229.18 234.48 196.02 199.21
183.89 184.89 212.16 39.01 406.94 462.63 447.55 435.49 425.12 565.23 672.19 661.38 662.33 665.27
670.96 687.16 691.03 694.66 698.77 653.97 659.26 771.97 776.41 777.78 783.41 784.96 789.88 791.41
797.30 733.51 769.19
> hq 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00
0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 4.00 4.00 4.00
4.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00
> aq 22.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 10.00 10.00 0.00
0.00 11.00 50.00 30.00 112.00 100.00 100.00 20.00 60.00 18.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00
0.00 0.00 0.00 30.00 10.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 16.00 40.00
> bq 15.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 17.00 7.00 0.00
0.00 28.00 16.00 27.00 16.00 16.00 16.00 10.00 16.00 6.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00
0.00 0.00 13.00 4.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 16.00 12.00
> cq 6.00 6.00 6.00 6.00 6.00 6.00 5.00 5.00 5.00 5.00 5.00 5.00 2.00 8.00 10.00
10.00 2.00 4.00 8.00 5.00 5.00 5.00 2.00 5.00 8.00 9.00 7.00 4.00 4.00 4.00 4.00
4.00 4.00 4.00 2.00 7.00 7.00 7.00 7.00 7.00 7.00 7.00 7.00 5.00 2.00
> wq 106.73 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 106.73 -178.74 0.00
0.00 102.75 84.56 41.48 66.16 66.39 66.39 79.46 163.89 213.06 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 30 von 36
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