informationsbroschüre zum seniorenwohn- und pflegeheim in heideck
DESCRIPTION
Mehr Informationen unter www.heideck.deTRANSCRIPT
SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
Verkaufsprospekt 10|2012
Seniorenwohn- und Pfl egeheim Heideck
SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
Zukunft Die Zukunft planen.Eine sinnvolle Sozialvorsorge.
Eine Investition in eine Immobilie, die
speziell für Senioren konzipiert ist, stellt
auch für die eigene Vorsorge ein Stück
Zukunftssicherheit dar.
Das Seniorenwohn- und Pfl egeheim
Heideck bietet dafür die optimalen
Voraussetzungen – für vitale Menschen,
die jetzt schon an eine mögliche Pfl ege-
bedürftigkeit denken, genauso wie für
Investoren, die eine gute Anlagemöglich-
keit suchen.
Wer jetzt investiert, kann gleichzeitig von
günstigen Kaufpreisen und niedrigen
Zinsen profi tieren. Das macht Pfl ege-
immobilien zu einer sinnvollen Entschei-
dung, auch im Hinblick auf die private
Altersvorsorge.
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SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
InhaltSeniorenwohn- und Pfl egeheim HeideckEin zukunftsweisendes Projekt
Helmut StranzingerGeschäftsführer
Helmut Stranzinger ist seit über 25 Jahren in der Baubranche tätig. Als Zimmermeister und Mitglied im Bundesverband freier Sachver-ständiger e.V. ist er umfassend mit der Ent-wicklung und Realisierung von Bauprojekten vertraut.
Die SH GmbH & Co. Projektentwicklungs KG ist ein Unternehmen, das sich seit dem
Jahr 2006 mit der Entwicklung und Realisierung von Bauprojekten beschäftigt. Nicht
der kurzfristige Erfolg, sondern ausgereifte Lösungen stehen bei uns im Vordergrund.
Mit dem Bau eines stationären Seniorenpfl egeheims soll ein Ort entstehen, an dem
Menschen Halt fi nden, kombiniert mit einer guten Rendite für Sie als Investor. Das ist
das Ziel von SH-Projekte.
Gemeinsam mit dem Bayerischen Roten Kreuz realisieren wir mit dem Seniorenwohn-
und Pfl egeheim Heideck ein zukunftsweisendes Konzept: Die Bewohner leben in
Hausgemeinschaften zusammen, genießen gleichermaßen liebevolle, fachkundige Be-
treuung und private Rückzugsmöglichkeiten. Durch die Aufteilung in 56 Sondereigen-
tumseinheiten können Sie sich als Investor an diesem Projekt beteiligen. Wir laden Sie
herzlichst ein, das Seniorenwohn- und Pfl egeheim Heideck und das BRK als Betreiber
auf den folgenden Seiten näher kennen zu lernen.
Ihr
Demografi sche Entwicklung 6Immobilien mit sozialem Aspekt 8 Immobilien mit Sicherheitsaspekt, TÜV-geprüft 9Das Sorglos-Immobilienpaket 10BRK, der starker Partner 12Seniorenwohn- und Pfl egeheim Heideck 14Hausgemeinschaften nach KDA, Köln 15Seniorenpfl egeheime BRK und SH-Projekte 16BRK-Seniorenwohn- und Pfl egeheim Heideck – die Lage 17Heideck in fränkischen Seenland 18Das Projekt im Detail 22 Ansichten 24 Zimmerbeispiele 26 Gemeinschaftsräume 29 Grundrisse 30Bau- und Lieferbeschreibung 36Wichtige Informationen ... zum Projekt 42 zu den Verträgen des Objektes 44 Was regelt der Kaufvertrag? 47 Was regelt der Mietvertrag? 51 Was wird im Verwaltervertrag geregelt? 58 Was wird im Mietverwaltungsvertrag geregelt? 58Chancen und Risiken 64Beispielrechnung 72Preisliste 74Referenzen 76Ihre Vorteile 78Partner 79Kontakt, Vertriebspartner 80
54
SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
Wertentwicklung Immobilien seit 1950
Wertverfall Geld seit 1950
19501990
2010
9 0
20101990
Quelle: Deutscher Immobilienindex, IPD, stat. Bundesamt
Quelle: Statistisches Bundesamt, Stand 2007
28,828,728,6
24,6
21,520,520,519,4
15,215,6
12,7
Bevölkerung (60 Jahre und älter) in Deutschland in absoluten Zahlen in Mio.
10
20
30
0 1960 1970 1980 1990 2000 2005 2010 2020 2030 2040 2050 Jahr2050
Männer Frauen
600.000 300.000 300.0000 600.000
20
40
60
80
100
0
Quelle: Statistisches Bundesamt, Stand 2007
2000
*1915 - 1919
*1930 - 1933
*1942 - 1945
1997
400
200
500
100
0
600
700
2010 2020 2030 2040 2050
300
*Geburtenschwache Jahrgänge
Prognose der Entwicklung der über 85-Jähri-gen in Bayern [in Tsd.]Quelle: Bay. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (10. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung 2004)
Demografi eDemografi sche EntwicklungJetzt für die Zukunft vorsorgen
Richtig investieren –Werte steigern mit eingebauter Sicherheit
Gegenwärtig erleben wir in unserer
Gesellschaft einen tief greifenden Struk-
turwandel: Während auf der einen Seite
deutlich weniger Kinder geboren werden,
steigt andererseits die Zahl der älteren
Menschen kontinuierlich an. Altersbe-
dingte Erkrankungen aus dem Bereich
der Psychogerontologie treten häufi ger
auf und erfordern entsprechende Auf-
merksamkeit. Deshalb denken auch wir
bei SH Projekte heute intensiv darüber
nach, wie wir für das Miteinander der
Generationen künftig eine noch bessere
Basis schaffen können.
Gerade für Menschen im dritten Lebens-
abschnitt werden sich neue Formen des
Wohnens herausbilden, in denen neben
individueller Pfl ege und umfassender
Versorgung auch die Nähe zur Familie
und zur gewohnten Umgebung gewähr-
leistet ist. Die sogenannte „wohnortnahe
Versorgung” wird in Zukunft immer
wichtiger werden. Für ältere Menschen,
die in ein Seniorenwohn- und Pfl egeheim
umziehen, ist es sehr wichtig, dabei mög-
lichst in der bisherigen Region bleiben
zu können. Denn mit jedem Kilometer
Entfernung nimmt die Besuchshäufi gkeit
von Verwandten, Bekannten und früheren
Nachbarn ab. Es gilt, den Senioren ein
Höchstmaß an Freiräumen für eigenver-
antwortliches Handeln zu schaffen und
gemeinschaftliches Erleben zu fördern –
auch im Umfeld stationärer Senioren-
wohn- und Pfl egeheime.
Eine gute Vorsorge für das Alter ist heute
wichtiger denn je. Daher sollte sie unter
zwei Gesichtspunkten betrachtet werden.
Zum einen, damit Sie im Alter richtig ver-
sorgt sind und sich rundum wohl fühlen,
weil Ihnen die Gemeinschaft mit anderen
Menschen Halt gibt.
Zum anderen, und das ist noch ein viel
wichtigerer Aspekt, können Sie mit Ihrer
Investition in das Seniorenwohn- und
Pfl egeheim Heideck schon heute für
Ihren Lebensabend bestens vorsorgen.
Daher ist eine solide und möglichst
sichere Anlage eine wichtige Vorausset-
zung. Während eine reine, auf Verzinsung
basierende Geldanlage dem allgemeinen
Wertverfall unterliegt und spekulative
Anlagen ein sehr großes Risiko bergen,
ist eine Investition in eine Immobilie
eine gute Alternative. Der zentrumsnahe
Standort in einer wirtschaftlich starken
Region im Bundesland Bayern wertet die
Immobilie zusätzlich auf.
Die beste Lösung ist es doch, beide
Aspekte miteinander verbinden zu können:
Im Alter gut versorgt zu sein und sein
Geld in einer wertorientierten Immobilie
anzulegen.
Neben der seit jeher zu beobachtenden
Wertentwicklung von Immobilien, bietet
Ihnen eine Investition in das Senioren-
wohn- und Pfl egeheim Heideck beson-
dere Vorteile. Der langfristig angelegte,
indexierte Mietvertrag führt bei einer
Steigerung der Lebenshaltungskosten
auch zu einer anteiligen Erhöhung der
Miete (60 %). Die Trägerschaft durch das
Bayerische Rote Kreuz bietet zudem nicht
nur ein hervorragendes Pfl egekonzept,
sondern auch außergewöhnliche Sicher-
heit. Da das BRK als Körperschaft des öf-
fentlichen Rechts der Rechtsaufsicht des
Freistaates Bayern (Art. 25(1) BayAGGVG)
untersteht (Art. 1, 3(1) BRK-Gesetz),
kann über das Vermögen nach derzeitiger
Rechtslage kein Insolvenzverfahren statt-
fi nden.
Nicht zuletzt aufgrund der demografi -
schen Entwicklung ist davon auszugehen,
dass der analysierte Bedarf ansteigen
wird, was die Attraktivität des Senioren-
pfl egeheims steigert.
Zusätzlich bietet SH Projekte mit dem
bevorzugten Belegungsrecht in einem
BRK Seniorenwohn- und Pfl egeheim in
den Landkreisen Roth, Weißenburg-
Gunzenhausen, der Stadt Schwabach so-
wie in allen anderen, von der SH GmbH
& Co Projektentwicklungs KG realisierten
Pfl egeheimen einen ganz besonderen
Vorteil.
Eine Investition mit hohem Maß an SicherheitGut zu wissen: Während die Kaufkraft des
Geldes über längere Zeiträume stetig ab-
nimmt, haben Immobilien seit den 1950er
Jahren stark an Wert gewonnen, Tendenz
weiter steigend Gerade in wirtschaftlich
turbulenten Zeiten erweisen sich attraktive
Immobilien nach wie vor als solide Basis
für die persönliche Vermögensbildung.
Immobilien von hoher Bauqualität in guter
Lage bleiben im Wert stabil und liefern
einen gesicherten Ertrag.
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SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
Vorsorgen für eine gute Zukunft
Auch auf dem Immobilienmarkt gilt:
Die Nachfrage bestimmt das Angebot.
Objekte wie das Seniorenwohn- und
Pfl egeheim Heideck des BRK tragen der
demografi schen Entwicklung Rechnung.
Denn immer mehr ältere Menschen
werden in den kommenden Jahrzehnten
Bedarf auf einen Wohn- und Pfl egeplatz
anmelden.
Das pfl egeleichte Sorglos-
Immobilienpaket:
– Großer Bedarf in Heideck und im Landkreis Roth
– BRK als starker Partner – mit gesetzlicher Absicherung BayAGGVG Art. 25(1)
– Baubegleitende Qualitäts- sicherung durch den TÜV SÜD
– Mietvertrag über 25 Jahre
– Bevorzugtes Belegungsrecht für Investoren, auch an anderen BRK-Standorten
– Interessante Steuervorteile
– Sachwerte sind sicherer als Geldwerte
– Ertrags- und Wertentwicklung durch indexierten Mietvertrag
– Attraktive Rendite mit hohem Krisenschutz
Eine gute Entscheidung, für Ihre
Zukunft hervorragend zu sorgen.
Neben den fi nanziellen Vorteilen einer
sicheren Geldanlage genießen Investoren
des BRK-Seniorenwohn- und Pfl ege-
heims Heideck auch ein bevorzugtes
Belegungsrecht. Sichern Sie sich mit
Ihrer Investition für den Bedarfsfall
einen Pfl egeplatz auch an anderen BRK-
Standorten.
Die Investition in das fünfte Senioren-
wohn- und Pfl egeheim von SH Projek-
te ist eine gute Entscheidung, mit der
Sie vorausschauend für Ihre Zukunft
sorgen.
MehrwertrweehrDas pfl egeleichte Sorglos
ilienp
er Bedarf in Heideck
Immobilien mit SicherheitsaspektDer TÜV SÜD übernimmt das Baucontrolling
Immobilien mit sozialem AspektEine Investition mit Mehrwert
Das qualitätssichere
Sorglos-Immobilienpaket:
– Baubegleitendes Qualitäts- controlling durch den TÜV SÜD stellt sicher, dass Baubeschrei- bung, Bauplanung und Bau ausführung übereinstimmen
– Die qualifi zierten Mitarbeiter be- sitzen hervorragende Kenntnis aller relevanten Richtlinien und Normen und sorgen für eine transparente und erfolgreiche Realisierung des Projekts
– Bessere Bauqualität schützt vor Baumängeln und schafft damit große Kundenzufriedenheit
– TÜV SÜD – das ist die Sicherheit eines neutralen Partners von der Planung bis zur Fertigstellung
Baucontrolling durch den
TÜV SÜD – Erfahrung ist durch
nichts zu ersetzen!
Qualität hat Vorrang
Ein reibungsloser Betrieb ist das eine,
das andere ist der Immobilienwert selbst.
Bei SH Projekte haben Sie auch an dieser
Stelle gute Voraussetzungen für eine
hohe Sicherheit.
Die Erstellung des Gebäudes wird
während der gesamten Bauphase mit
einem baubegleitenden Qualitäts-
controlling durch den TÜV SÜD über-
wacht.
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SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
– Sicherheit ist Ihnen wichtiger als
nur reines Renditedenken
– Niedrige Zinsen von derzeit um
1 % für Festgelder auf der Bank
stellen Sie nicht zufrieden
– Sie vertrauen einer Geldanlage in
Sachwerten mehr als Papiergeld
– 4,25 % Rendite in Bezug auf
Gesamtkaufpreis zur Jahresmiete
überzeugen Sie
– Sie vertrauen einer Investition mit
indexiertem Mietvertrag und einer
Laufzeit von 25 Jahren
– Sie möchten das bevorzugte Bele-
gungsrecht zu späterer Zeit even-
tuell selbst nutzen
– Sie haben nicht die Zeit, sich um
Mieterwechsel und sonstige
Verpfl ichtungen rund um eine
Immobilie zu kümmern
– Sie möchten eine optimale Geldan-
lage und eine vermögenserhalten-
de Lebensvorsorge kombinieren
– Die Qualität der Immobilie ist Ihnen
wichtig, für die der TÜV SÜD als
starker Partner mit seinem baube-
gleitenden Qualitätscontrolling sorgt
Denken Sie schon heute mit Weitblick an Ihre gesicherte Zukunft:
Eine Investition in das pfl egeleichte Sorglos-Immobilienpaket mit 25 Jahren
Mietlaufzeit ist die richtige Entscheidung.
Pfl egeleichtes Sorglos-ImmobilienpaketBis zur Hausverwaltung – alles aus einer Hand
Durchdachtes Gesamt-paket mit einem Ansprechpartner
Mit der SH GmbH & Co. Projekt-
entwicklungs KG haben Sie einen
Bauträger, der nicht nur für den Bau
des Objektes verantwortlich ist. Mit der
SH Verwaltungs GmbH kümmern wir
uns auch selbst um die Hausverwal-
tung. Wir sind sowohl für Sie als Inves-
tor als auch das BRK als Betreiber für
die nächsten Jahre Ihr Ansprechpartner
bei sämtlichen Anliegen und Fragen
rund um das Seniorenwohn- und
Pfl egeheim.
Das pfl egeleichte Immobilien-Sorglospaket Ihre Immobilieninvestition bei SH
Projekte ist auch gut versorgt. Die SH
Verwaltungs GmbH übernimmt die
Verwaltung komplett und kümmert
sich um alle Belange, die um das
Objekt entstehen. Sie selbst können
sich an pünktlichen Zahlungseingängen
erfreuen und einmal im Jahr, falls Sie
dies wünschen, dabei sein, wenn in
der Eigentümerversammlung auf den
Jahresverlauf zurückgeblickt wird
Eine Geldanlage, der Sie vertrauen könnenDie Entwicklung und Realisierung von
Immobilien-Projekten wird immer kom-
plexer, erfordert umfassendes Wissen,
Sachverstand und das richtige Gespür
für Marktbewegungen. Verlassen Sie
sich deshalb ganz auf ausgewiesene
Fachleute. Bei SH Projekte sind Sie gut
aufgehoben, um zukunftsgerichtet in
Immobilien zu investieren.
Investieren Sie in Ihr pfl egeleichtes
Sorglos-Immobilienpaket.
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SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
Rot es Kreuzoteseseses Das neue BRK Seniorenwohn- und Pfl e-
geheim entsteht in der Stadt Heideck, im
Stadtteil Ziegelmoos, direkt angrenzend
an eine kleine Kapelle. Aufgrund der Lage
am Ortsrand hat man einen herrlichen,
weitreichenden Ausblick ins Grüne und
trotzdem ist das Stadtzentrum in nur
wenigen Minuten zu Fuß erreichbar.
Mit dem Pilotprojekt beschreitet der
BRK Kreisverband neue, zielorientierte
Wege im Landkreis Roth, die sich auf
langjährige Erfahrungen in der Senioren-
arbeit in den unterschiedlichsten Facetten
stützen und damit als zukunftsorientiert
gelten. Dieses neue Konzept ist ein
herausragendes Beispiel, pfl egebedürf-
tigen Menschen ein echtes Zuhause mit
Perspektive und nicht nur eine Wohnstatt
zu geben.
Mit dem BRK Kreisverband Südfranken
ist es SH-Projekte gelungen, einen erfah-
renen und leistungsfähigen Partner zu ge-
winnen, der zudem über breit gefächerte
Erfahrungen in der Pfl egearbeit verfügt
und kontinuierlich an der Weiterentwick-
lung und Verbesserung dieser Aufgabe
arbeitet.
Das BRK unterliegt als Körperschaft des
öffentlichen Rechts der Rechtsaufsicht
des Freistaates Bayern (Art. 1, 3 (1) BRK-
Gesetz), wodurch über das Vermögen
kein Insolvenzverfahren stattfi nden kann
(Art. 25 (1) BayAGGVG).
Das BRK ist gerade in der Altenhilfe und
-pfl ege leidenschaftlich engagiert und
kümmert sich seit jeher um das Wohl
älterer, pfl egebedürftiger Menschen.
Pfl ege im Zeichen der Menschlichkeit
Das Rote Kreuz gehört in Deutschland
mit Abstand zu den bekanntesten Wohl-
fahrtsverbänden – und das aus gutem
Grund. Seit seiner Gründung im Jahr
1863 helfen Mitglieder des Roten Kreu-
zes Opfern von Kriegen und Katastrophen
ebenso wie Kranken und pfl egebedürfti-
gen Menschen in aller Welt.
Derzeit zählt das Deutsche Rote Kreuz
circa 4,5 Millionen Mitglieder, von denen
ungefähr 500.000 im Hilfe-, Rettungs-
und Pfl egebereich tätig sind.
Als rundherum kompetenter Dienstleister im Bereich Altenhilfe freuen wir uns darauf, in Kooperation mit SH Projekte ein vorbildliches Seniorenwohn- und Pfl egeheim in Heideck zu verwirklichen. Ansprechende Architektur, frische Farben und ein modernes Interieur setzen zusammen mit einem innovativen Betreuungskonzept neue Maßstäbe in Ausstattung und Pfl egequalität.
Rainer BraunKreisgeschäftsführer BRK Kreisverband Südfranken
Als Geburtsstunde des Roten Kreuzes
gilt allgemein die Schlacht bei Solferino
in Oberitalien, die 1859 stattgefunden
hat. Der Gründer des Roten Kreuzes,
der Genfer Kaufmann Henry Dunant, der
sich zu dieser Zeit auf Geschäftsreise
in Solferino aufhielt, wurde eher zufällig
Zeuge einer der blutigsten Schlachten der
Geschichte.
Schockiert vom Elend der Opfer und der
Hilfl osigkeit der Sanitätskräfte reifte in
ihm der Gedanke an eine internationale
und unabhängige Hilfsorganisation.
Schon bald verwirklichte Dunant seine
Pläne und gründete im Jahr 1863 in Genf
das Internationale Komitee vom Roten
Kreuz. Nur ein Jahr später beschlossen
13 Staaten die erste Genfer Konvention.
Bayern trat der Konvention im Jahr 1868
bei.
Bald nach seiner Gründung wurden die
Ziele des Roten Kreuzes weiter gesteckt
als ursprünglich vorgesehen. Nicht nur
in Kriegszeiten, sondern auch im Frieden
sollte es den Menschen humanitäre Hilfe
bringen: Fürsorge für Gebrechliche, Alte
und Jugendliche. Hilfe bei Naturkatas-
trophen, im Kampf gegen Krankheiten
und bei der Rettung aus allgemeinen
Gefahren.
Auch in Deutschland gründeten sich
ab 1863 Vereinigungen, die auf dem
Rotkreuz-Gedanken beruhten. Sechs
Jahre später schlossen sich diese Lan-
desvereine zu einer Gesamt-
organisation zusammen. Aus dieser Ge-
samtorganisation entstand am 25. Januar
1921 das Deutsche Rote Kreuz. Von den
Nationalsozialisten 1937 dem Innenmi-
nisterium unterstellt, bildeten sich nach
Kriegsende wieder neue Landesverbän-
de, die am 04. Februar 1950 das jetzige
Deutsche Rote Kreuz als eingetragenen
Verein gründeten.
24. Juni 1859Schlacht bei Solferino.
Henry Dunant© DRK
Bereits am 22. Mai 1945 beauftragte
die Amerikanische Besatzungsbehörde
den Münchner Oberbürgermeister Dr.
Scharnagl, den Neuaufbau des Baye-
rischen Roten Kreuzes in die Wege zu
leiten. Am 27. Juli 1945 verlieh Bayerns
Ministerpräsident Schäffer dem BRK die
Anerkennung als Körperschaft des öffent-
lichen Rechts. Adalbert Prinz von Bayern
wurde erster Präsident des BRK.
Die Geschichte des Roten KreuzesEine weltweite Erfolgsstory
Der starke PartnerEngagement, das sich auszahlt
1312
SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
Gemeinschaft – Seniorenwohn- und Pfl egeheim der IV. Generation, konzipiert nach den neuesten Erkenntnissen des Kurato- riums Deutsche Altershilfe (KDA) in Köln
– Ideal für aktive Bewohner bis hin zu Pfl egebedürftigen der Stufe 3
– Einbindung in den gemeinsamen Tagesablauf nach Belieben möglich
– Mithelfen beim Kochen, Besor- gungen und andere tägliche Aktivitäten fördern die körperliche und geistige Fitness
– Fachkundige Umsorgung im gesamtenTagesablauf durch Hauswirtschafterinnen und Pfl egepräsenzkräfte
– Förderung des Gemeinschafts- sinns durch Mitgestalten des Tagesablaufs und auch des Speiseplans
– Private Rückzugsmöglichkeiten, ganz nach den eigenen Vorlieben
Modernes Wohnen im Seniorenwohn- und Pfl egeheim Heideck bietet
viele Vorteile:
Das BRK Seniorenwohn- und Pfl egeheim Heideck rückt den Menschen mit all seiner Individualität in den Mittelpunkt. Respekt für den Bewohner und seine Bedürfnisse steht an oberster Stelle. Die gesamte Konzeption des Heimes ist darauf ausgelegt, älteren und pfl egebedürftigen Menschen ein Zuhause zu geben, in dem sie ihre Würde bewahren können und voll in die Gemeinschaft integriert bleiben.
Wohlfühlen im Alter steht im Vordergrund:
– Gemeinsam aktiv den Alltag
gestalten
– Ein Zuhause in der Gemeinschaft
unter Gleichgesinnten erleben
– Jederzeit die eigene Privatsphäre
genießen können
– In jeder Lebenslage gut gepfl egt
und umsorgt sein
– Sich auf fachlich und menschlich
kompetente Kräfte verlassen können
Ein gutes Zuhause
Das BRK Seniorenwohn- und Pfl egeheim
schließt für die gesamte Region eine
Lücke in der Versorgung älterer und pfl e-
gebedürftiger Mitbürger. Mit 60 Plätzen
für die Langzeitpfl ege ist die Einrichtung
vergleichsweise klein ausgelegt. Das ist
durchaus beabsichtigt. Denn das Heim
möchte in erster Linie den Menschen
ein Zuhause bieten, die in der näheren
Umgebung seit jeher ihren Lebensmit-
telpunkt hatten. Die Heimbewohner
bewegen sich weiterhin in ihrem ver-
trauten Umfeld und bleiben in der Nähe
der Menschen, die ihnen immer lieb und
teuer waren.
Die Häufi gkeit der Besuche von Freunden
und Verwandten kann dadurch nachweis-
lich gesteigert werden.
Die Größe des Heimes lässt es zu, dass
Leistungen individuell, jedoch aber auch
wirtschaftlich erbracht werden können.
Das Haus wird nach neuesten energeti-
schen Gesichtspunkten gebaut und erhält
unter anderem eine Holzpelletsheizung.
Der Betrieb kann dadurch nachhaltig
ökologisch, energieeffi zient und wirt-
schaftlich erfolgen!
Das Zentrum bildet ein großer offe-ner Küchen- und Wohnbereich. Hier hat jede/r Bewohner/in die Möglich-keit, aktiv am Gemeinschaftsleben teilzunehmen – oder sich in seine privaten Räumlichkeiten zurückzu-ziehen.
Ziel des Hausgemeinschaftskonzeptsist es, die Bewohner/innen in ihrer aktuellen Lebenssituation zu beglei-ten und zu fördern und auf ihre indi-viduellen Gewohnheiten einzugehen. Ein strukturierter Alltag mit gezielten beschäftigungstherapeutischen Akti-vitäten bildet hierfür die Grundlage. Gemeinsam mit den betreuenden Fachkräften werden die Mahlzeiten vorbereitet und – fein abgestimmt auf die Fähigkeiten des Einzelnen – auch in die alltäglichen hauswirt-schaftlichen Tätigkeiten eingebunden.
Ein festes Team von Pfl ege- und Hauswirtschaftsfachkräften ist in den Gruppen dauerhaft präsent. Diese bieten den Bewohnerinnen und Be-wohnern als feste Bezugspersonen psychischen Halt und Unterstützung in allen Angelegenheiten des tägli-chen Lebens.
In den Privatzimmern wird Wohlfüh-len großgeschrieben – jede/r Bewoh-ner/in kann den jeweils eigenen, per-sönlichen Bereich so individuell mit vertrauten Gegenständen einrichten, wie sie oder er möchte. In der vom BRK eingebrachten Grundausstattung verfügen alle Zimmer über ein mo-dernes Pfl egebett samt Nachttisch und einer Notrufanlage. Die Dusche/Toilette wird barrierefrei ausgeführt.
Das neue Seniorenwohn- und Pfl egeheim in Heideck ist im mittelfränkischen
Raum neuartig in seiner Konzeption. Es ist im mittelfränkischen Raum eines der
ersten Häuser, das ausschließlich Hausgemeinschaften nach dem Modell des
Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) in Köln führt. Es ist als Seniorenwohn-
und Pfl egeheim der IV. Generation zukunftsorientiert und setzt auf Freiräume und
Bewegungsmöglichkeiten sowie auf das Zusammengehörigkeitsgefühl.
Ein modernes Pfl egeheimSeniorenwohn- und Pfl egeheim Heideck
Hausgemeinschaften nach KDAGemeinsam aktiv den Tag gestalten
1514
Landkreis Roth
Heideck
HaimingTüßling
GrünwaldMünchen
Feldafi ng
Gräfelfi ngFürstenfeldbruck
Gilching
Freilassing
Neuburg/Donau
Aichach
Oberstdorf
Buxheim
Krumbach
Kaufbeuren
Ebersdorf
Gößweinstein
Oberasbach
Bad Staffelstein
Ludwigsstadt
Friedberg
Füssen (3x)
Bayreuth (2x)
Forchheim
Fürth
Donauwörth
Marktoberdorf (2x)
Höchstadt/Aisch
Wiesenttal
Kronach
(3x)
Marktleugast
Bad Neustadt a. d. Saale
Würzburg (2x)
GerbrunnRottendorf
Geisenfeld
Wolnzach
Pfaffenhofen
Ergoldsbach
Geisen-hausen
Velden
Woffenbach, Neumarkt
Hirschau
Neumarkt/Opf.
Zandt
Kastl
Bad Kötzting
Plattling
Roding
Kelheim
Waldmünchen
Abensberg
Deggendorf
Landshut-Hofberg
Gangkofen
Drachselsried
Burglengenfeld
Rotthal-münsterWurmannsquick
Simbach a. Inn
Viechtach
Nabburg
Mallersdorf, Pfaffenberg
Kemnath
GrafenwöhrWeiden
Mitterfels
EschenbachPlößberg
Tirschenreuth (2x)
Regensburg
Ensdorf
Vilseck
AltöttingNeuötting
Nürnberg
Ingolstadt
Niederbayern
Oberpfalz
OberfrankenUnterfranken
FüFü thth NMittelfranken
Oberbayern
Schwaben
Pfl egeheime des BRK in Bayern
SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
Wendelstein
AnsbachRothWindsbachAurach
Rothenburg o.T.
Brombachsee
Pleinfeld
Denkendorf
Neustadt
Gunzenhausen
Wasser-trüdingen
Eichstätt
Ingolstadt
Manching
NeuburgDonauwörth
Nördlingen
Beilngries
Berching
Parsberg
Regensburg
Georgens-gmünd
Dinkelsbühl
Feuchtwangen
Hilpoltstein
Fürth
Feucht
Nürnberg
Freystadt
Thal-mässing
Weißenburg
Treuchtlingen
Greding
Kehlheim
DietfurthHemau
Velburg
Hersbruck
Burgthann
Amberg
Burg-lengenfeld
Regenstauf
SchwandorfSchwabach
Neumarkt
13
6
6
9
9
3
3
93
93
7
7
13 14
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8
2
2
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13
13
466
299
299
466
ZiegelmoosHopfenstr.
Alleestr.
dter Str.
Kreuther Str.
StadthalleFestplatz
Sudetenstr.Schulstr.Frankenstr.
Jahnstr.
Westenstr.
Stadt-weiher
Ziegelmoos
Ziegelmoos
Ziegelmoos
Südl. Stadtgraben
Nördl. Stadtgraben
Hauptstr.
Bahnh
ofst
r. Herren-weiher
Selingstädter Str
Laff
enau
er S
tr.
Marktplatz
Rud
letz
holz
er S
tr.
Schlossberger Str.
Siebenloher Weg
Pfl egeheime undBetreutes Wohnen erbaut durch
SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
In zahlreichen BRK Pfl egeheimen können
Sie sich nach Terminabsprache vor Ort
von der Leistungsfähigkeit des BRK über-
zeugen.
Gerne beraten wir Sie über Ihre Mög-
lichkeiten, sinnvoll in die Zukunft zu
investieren.
Sprechen Sie mit uns.
Ideale Lage im Landkreis RothSeniorenwohn- und Pfl egeheim Heideck
Pfl egeheime des BRKEin überzeugendes Leistungsangebot
ZiegelmoosZiegelmoosZiegelmoos SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
SH-ProjektSeniorenwohn- und Pfl egeheim HeideckRudletzholzer Straße
Im Zuge eines Altenhilfeplans für den Landkreis Roth wurde im Auftrag eines Bamberger Forschungsverbundes eine Marktanalyse erstellt.
Demnach wird ein deutlicher Anstieg des Pfl egeplatzbedarfs prognostiziert:• Bis zum Jahr 2015 steigt der Platzbedarf auf bis 1.370, • bis 2020 sogar auf bis zu 1.712 Pfl egeplätze.
Derzeit stehen im Landkreis Roth lediglich 1.034 Pfl egeplätze (inklu-sive Kurzzeit- und Tagespfl ege-plätzen sowie betreutes Wohnen) zur Verfügung, sodass spätestens 2015 die Nachfrage deutlich über dem Pfl egeplatzangebot liegen wird.
BHeideck
Pfl egeplatzbedarf in der Region – Tendenz steigend!
1716
SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
Heidec kLeben in schönster Umgebung Heideck im fränkischen Seenland
Die Stadt Heideck mit ihren ca. 4.600
Einwohnern befi ndet sich im südlichen
Mittelfranken, idyllisch gelegen zwischen
Rothsee und Brombachsee und gehört
zum Landkreis Roth. Sie wurde bereits
1192 erstmals urkundlich erwähnt.
1278 ließen die Herren von Heideck auf
dem 610 Meter hohen Schlossberg eine
mächtige Burg erbauen, von der heute
leider nur noch Ruinen zu sehen sind. Im
darunterlegenden Tal der kleinen Roth
entstand die neue Stadt Heideck.
Während der Ort
früher überwiegend
landwirtschaftlich ge-
prägt war – vor allem
Hopfenanbau war ein
wichtiger wirtschaftli-
cher Faktor – dominieren heute moderne
Industriebetriebe und vor allem, durch die
ideale Lage im Fränkischen Seeland, der
Tourismus.
Verkehrstechnisch durch die Nähe zur
A9 und eine VGN-Buslinie zum Bahnhof
Allersberg gut erschlossen, ist Heideck
aus allen Richtungen schnell zu erreichen.
Im Ort laden viele historische Gebäude
wie z.B. das Rathaus aus dem Jahr
1481 mit seinem seltenen Stufengiebel,
liebevoll erhaltene Fachwerkhäuser, die
zwei großen Kirchen sowie zahlreiche
Kunstwerke zu einem Streifzug durch die
bewegte Vergangenheit der Stadt ein.
Wer Ruhe und Entspannung sucht, fi ndet
diese auf Wander- und Radwegen rund
um Heideck in Mitten einer herrlichen
Natur. Besonders zu erwähnen ist hierbei
der Heidecker Burgenweg, und auch die
beiden großen Seen sind jeweils nur 15
Autominuten entfernt.
Heideck macht es den Bewohnern und
deren Angehörigen leicht, auch außerhalb
des Seniorenwohn- und Pfl egeheims ein
abwechslungsreiches Tagesprogramm zu
gestalten.FotosChristian Albrecht, Bau- & Ordnungsamt
„Seit vielen Jahren haben wir uns in Heideck um eine neue Seniorenwohn- und Pfl egeeinrich-tung bemüht, die älteren Menschen ein hohes Maß an Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und gesellschaft-licher Teilhabe ermöglicht. Mit der
Firma SH GmbH &Co. Projektentwicklungs KG als Investor wurde nun ein zuverlässiger Partner zur Errichtung gefunden und mit dem BRK Südfranken ein ebenso verläss-licher Betreiber, der das zukunftsweisende Konzept der offenen Pfl egeabteilungen realisiert. Ich hoffe, dass die neue Einrich-tung alle Erwartungen erfüllt und allen, die darin leben, schöne und zufriedene Jahre beschert – frei und fl exibel, zugleich aber betreut und sicher.“
Ottmar Brunner, 1. Bürgermeister
SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
SH-ProjektSeniorenwohn- und Pfl egeheim Heideck
1918
SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
Das ProjektDas Projekt im DetailSeniorenwohn- und Pfl egeheim Heideck
Das Seniorenwohn- und Pfl egeheim
Heideck befi ndet sich am grünen Rand
der Stadt und trotzdem in zentrumsnaher
Lage. Zu Fuß sind es nur wenige Minuten
in die historische Innenstadt. Gleich
nebenan, direkt auf dem Grundstück,
befi ndet sich die Sebastianskapelle mit
einem herrlichen Blick über die weiten
fränkischen Wiesen, Äcker und Wälder,
die anschließend im Süden des Senioren-
wohn- und Pfl egeheims liegen.
Der Landkreis Roth, die Ferienlandschaft
zwischen Reichswald und Jura bietet
für Freizeitaktivitäten zusätzlich viel Ab-
wechslung.
2120
SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
AnsichtenDas Projekt im DetailAnsichten und Lageplan
Rud
letz
hofe
r Str
aße Ziegelmoos
Haupteingang
Hof der
Stille
Terrasse/
Balkon
Grundstücksfl äche ca. 5.954 m2
Müll
Parkplätze
Quell-
stein
Hoch-
beet
Streuobstwiese
Streuobst-wiese
Eine moderne architektonische Gestal-
tung prägt das Gebäude. Große Fenster-
fl ächen geben den Räumen im Inneren
viel Licht und schaffen so eine Wohlfühl-
atmosphäre.
Bei der Fassadengestaltung geben zeit-
gemäße Farben und anthrazitfarbene
Fensterelemente dem Gebäudekomplex
eine besondere Note. Parkmöglichkeiten
werden gegenüber beim ehemaligen
Pestfriedhof errichtet.
Aufgrund des fl ach geneigten Pultdaches
ergibt sich eine optisch niedrige Gebäu-
dehöhe. Das Dach wird mit einer lang-
lebigen und wartungsarmen Metalldach-
deckung ausgeführt.
Zwei voneinander getrennte Eingänge für
Besucher und Anlieferungen werten das
Projekt auf. Die für das Brandschutzkon-
zept notwendigen Fluchttreppen werden
statt der sonst üblichen außen liegenden
Stahlwendeltreppen in den Gebäude-
körper integriert.
Durch die niedriger gestalteten Brüs-
tungshöhen und die somit größeren
Fenster werden die Belichtungsfl ächen
vergrößert und den Bewohnern ist ein
besserer Blick nach außen – auch im
Liegen – möglich. Ein Aufzug, der auch
für den Transport von Betten geeignet ist,
verbindet alle Geschossfl ächen barriere-
frei miteinander.
In der Draufsicht lässt sich gut die attrak-
tive Gestaltung des Gesamtkomplexes
erkennen. Das moderne Seniorenwohn-
und Pfl egeheim mit dem zukunftsweisen-
den Hauswirtschaftskonzept wird durch
den Innenhof zusätzlich aufgewertet.
Entlang eines Rundweges im Innenhof
mit Duftpfl anzen, Stauden und Hoch-
beeten laden Bänke zum Verweilen ein.
Daran schließen sich im Außengelände
großzügig angelegte Streuobstwiesen
an.
Nordansicht
Südansicht
Westansicht
Ostansicht
2322
SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
Det ailsDas Projekt im DetailHerzlich willkommen
Ein überdachter Balkon im Innenhof
ermöglicht es, die Tische und Stühle bei
jeder Witterung stehenlassen zu können
und frische Luft zu genießen.
Ausreichend breit gepfl asterte Wege
laden zu Spaziergängen im Innenhof-
bereich und zu den außenseitig liegenden
Hochbeeten ein.
Alle Bewohnerzimmer werden durch
Brandmelder zentral überwacht – keine
gesetzliche Anforderung, aber eine Maß-
nahme, die den Bewohnern zusätzliche
Sicherheit verleiht. Jedes Bewohnerbad
erhält eine Entlüftung mit Entlüftungsfüh-
rung über das Dach.
Ein überdachter Balkon im Innenhof
ermöglicht es, die Tische und Stühle bei
jeder Witterung stehenlassen zu können
und frische Luft zu genießen.
2524
SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
Beispiel Einzelzimmer 1.01
Wohnfl äche14,22 m2
Wohnfl äche14,44 m2
Bad4,15 m2
Bad 5,16 m2
3,95 m
2,31 m1,53 m
2,15
m3,
60 m
5,85
m
5,85
m
Vorraum3,45 m2
Vorraum4,19 m2
4,31 m
2,53 m 1,67 m
2,40
m3,
35 m
Ermittlung der Wohnfl äche nach Wohnfl ächen-verordnung (§3 Abs. 4 WoFlV) ermittelt nach Rohbaumaßen
Beispiel Einzelzimmer 1.14 (R-Ausführung)
Das Projekt im DetailGrundriss in R-Ausführung
Das Projekt im DetailGrundriss Einzelzimmer
Einzelzimmer
Die Einzelzimmer werden größer ausgeführt als es
in der früheren Heim-Mindestbauverordnung vorge-
schrieben war.
Das Bad ist barrierefrei gemäß DIN 18040/2 ausge-
führt. Die Wandlänge mit 2,41 m bietet zudem die
Möglichkeit das Bett auf der Längsseite aufzustellen.
Somit hat der Bewohner mehr Möglichkeiten bei der
Einrichtung seines Pfl egezimmers.
Jedes Zimmer verfügt über einen Telefon- und
Fernseh anschluss sowie über eine ausreichen de
Anzahl an Steckdosen. Das Bad wird durch eine
Schiebetür vom Vorraum getrennt.
Einzelzimmer in R-Ausführung
(optimiert für Rollstuhlnutzung)
Einzelzimmer in R-Ausführung (nach
DIN 1840-2 „R“) sind im Prinzip ausge-
führt wie die normalen Einzelzimmer,
jedoch mit einer rollstuhlgerechten Aus-
stattung sowie einer größeren Fläche um
die benötigten Rollstuhlradien gewähr-
leisten zu können. Damit kann das BRK
diese Pfl egebereiche optimal nach den
gesetzlichen Anforderungen anbieten.
Ermittlung der Wohnfl äche nach Wohnfl ächen-verordnung (§3 Abs. 4 WoFlV) ermittelt nach Rohbaumaßen
2726
SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
Pfl egebad Besprechung WC WC Treppe
FlurPatientenzimmer
Patientenzimmer
Flur
Küche
Müll
EssbereichWohnbereich
Schwestern-zimmerSpeisekammer
Wäschekammer Terrasse
Beispiel Aufenthaltsraum und Küche
Bad4,15 m2
Wohnfl äche14,22 m2
Wohnfl äche14,22 m2
5,67 m
2,31 m
3,95 m
8,07 m
3,95 m
3,25 m
2,15
m
5,85
m
3,60
m
Vorraum7,00 m2
Ermittlung der Wohnfl äche nach Wohnfl ächen-verordnung (§3 Abs. 4 WoFlV) ermittelt nach Rohbaumaßen
Beispiel Doublette 1.16
Doublette
Doubletten sind für die Bewohner eine
kostengünstige Wohnalternative im
Vergleich zum Einzelzimmer. Hier teilen
sich zwei Bewohner ein gemeinsames
Bad, jedoch hat jeder sein eigenes
Pfl egezimmer mit allen Vorzügen eines
Einzelzimmers.
Für den Investor ergeben sich aufgrund
der unterschiedlichen Pfl egeheimzimmer-
größen individuell gestaltbare Möglichkei-
ten bei seiner Investition.
Doubletten eignen sich besonders gut
für die Belegung durch Ehepaare, die
gemeinsam im Seniorenwohn- und
Pfl egeheim Heideck die Dienste des
BRK nützen wollen.
Die Möblierung aller Zimmer erfolgt
betreiberseitig durch das BRK, kann aber
auch mit eigenen Möbeln individuell
ergänzt werden.
Der großzügig dimensionierte Aufent-
haltsraum teilt sich auf in die Bereiche
Essen mit entsprechender Bestuhlung
zur Einnahme der Mahlzeiten und für ge-
meinsame Aktivitäten wie z.B. Spiele und
Kurse sowie den Bereich Wohnen. Dieser
soll an ein häusliches Wohnzimmer er-
innern, ausgestattet vom BRK mit be-
quemer Couch, Fernseher, Stereoanlage
usw. Hier können es sich die Bewohner
ganz nach Belieben bequem machen,
ein Buch lesen oder auch einen kleinen
Mittagsschlaf halten.
Das Zentrum des Aufenthaltsbereiches
ist allerdings die Küche, um die sich,
wie früher in den Haushalten üblich, der
Tagesablauf hauptsächlich dreht. Aus
diesem Grund kommt der Haushalts- und
Präsenzkraft eine besondere Bedeutung
zu.
Diese zentralen Bereiche sind in jeder der
vier Wohngruppen zu fi nden.
Das Projekt im DetailGrundriss Gemeinschaftsräume
Das Projekt im DetailGrundriss Doublette
2928
SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
Pflegedienstleitung19,91 m²
Heimleitung 19,91 m²WC Beh.4,80 m²
Personalaufenthalt25,81 m²
Sekretariat20,90 m²
Rezeption10,83 m²
Flur32,56 m²
EingangshalleHaupteingang 27,09 m²
Treppenhaus 135,74 m²
Multifunktionsraum
Hof der Stille
71,06 m²
36,93 m²
8,76 m²
Flur54,46 m²
Flur54,46 m²
Küche34,65 m²
Flur30,95 m²
Flur30,95 m²
Wohnbereich 1
13,95 m²Pflegebad
BesprechungPersonal14,86 m²
6,75 m²
Wohnen22,72 m²
Einzelzimmer21,82 m²
Einzelzimmer21,82m²
Einzelzimmer21,82 m²
Einzelzimmer21,82 m²
Einzelzimmer21,82 m²
Einzelzimmer21,82 m²
Einzelzimmer21,82 m²
Einzelzimmer21,82 m²
Einzelzimmer21,82 m²
Einzelzimmer21,82 m²
Rollstühle14,16 m²
Rollstühle14,16 m²
Einzelzimmer21,82 m²
Einzelzimmer21,82 m²
Einzelzimmer21,82 m²
Einzelzimmer21,82 m²
Einzelzimmer21,82 m²
Einzelzimmer21,82 m²
Einzelzimmer21,82 m²
Einzelzimmer21,82 m²
Einzelzimmer21,82 m²
Einzelzimmer21,82 m²
Einzelzimmer21,82 m²
Einzelzimmer21,82 m²
4,15 m²Bad
Rollstühle6,80 m²
Schwestern-dienstplatz
Wohnbereich 2
Hauswirtschaft14,82 m²
Küche34,65 m²
Speisekammer6,75 m²
3,09 m²Müll
3,09 m²Müll
Friseur22,18 m²
Kapelle 23,46 m²
2,99 m²Pfarrer
WC Bes.1,82 m²
WC Pers.1,82 m²
19,66 m²
Treppen-haus 3
14,70 m²Wäsche
57,06 m²Flur
57,06 m²Flur
Wohnen22,72 m²
Essen36,99 m²
Essen36,99 m²
Aufzug 7,29 m²
Speisekammer
Wäsche14,70 m²
14,22 m²Doublette
14,22 m²Doublette
14,22 m²Doublette
14,22 m²Doublette
7,00 m²Vorraum
4,95 m²Pfl.unrein
4,15 m²Bad
7,00 m²Vorraum
4,95 m²Pfl.unrein
EinzelzimmerR-Ausführung23,79 m²
EinzelzimmerR-Ausführung23,79 m²
EinzelzimmerR-Ausführung23,79 m²
EinzelzimmerR-Ausführung23,79 m²
19,66 m²
Treppen-haus 2
57,35 m²Terrasse
Treppenhaus 135,74 m²
8,76 m²
Flur54,46 m²
Flur54,46 m²
Küche34,65 m²
Flur30,95 m²
Flur30,95 m²
Wohnbereich 3
Verwaltungstrakt EG
13,95 m²Pflegebad
BesprechungPersonal14,86 m²
6,90 m²
Wohnen22,72 m²
Einzelzimmer21,82 m²
Einzelzimmer21,82 m²
Einzelzimmer21,82 m²
Einzelzimmer21,82 m²
Einzelzimmer21,82 m²
Einzelzimmer21,82 m²
Einzelzimmer21,82 m²
Einzelzimmer21,82 m²
Einzelzimmer21,82 m²
Einzelzimmer21,82 m²
Rollstühle14,16 m²
Rollstühle14,16 m²
Einzelzimmer21,82 m²
Einzelzimmer21,82 m²
Einzelzimmer21,82 m²
Einzelzimmer21,82 m²
Einzelzimmer21,82 m²
Einzelzimmer21,82 m²
Einzelzimmer21,82 m²
Einzelzimmer21,82 m²
Einzelzimmer21,82 m²
Einzelzimmer21,82 m²
Einzelzimmer21,82 m²
Einzelzimmer21,82m²
4,15 m²Bad
Rollstühle6,80 m²
Schwestern-dienstplatz
Wohnbereich 4
Hauswirtschaft14,82 m²
Küche34,65 m²
Speisekammer6,89 m²
3,09 m²Müll
3,08 m²Müll
WC Bes.1,82 m²
WC Pers.1,82 m²
19,66 m²
Treppen-haus 3
14,70 m²Wäsche
Wohnen22,72 m²
Essen36,99 m²
Essen36,99 m²
Aufzug 7,29 m²
Speisekammer
Wäsche14,70 m²
Flur57,06 m²
Flur57,06 m²
14,22 m²Doublette
14,22 m²Doublette
14,22 m²Doublette
14,22 m²Doublette
7,00 m²Vorraum
4,95 m²Pfl.unrein
4,15 m²Bad
7,00 m²Vorraum
4,95 m²Pfl.unrein
EinzelzimmerR-Ausführung23,79 m²
EinzelzimmerR-Ausführung23,79 m²
EinzelzimmerR-Ausführung23,79 m²
EinzelzimmerR-Ausführung23,79 m²
19,66 m²
Treppen-haus 2
57,35 m²Balkon
Hof der Stille
Das Projekt im DetailGrundriss Obergeschoss
Das Projekt im DetailGrundriss Erdgeschoss
Geschossfl ächen Erdgeschoss Obergeschoss
Netto-Grundfl äche ca. 1.700 m² ca. 1.363 m²Wohnfl äche ca. 980 m² ca. 867 m²Gemeinschaftsfl äche ca. 330 m² ca. 217 m²Verkehrsfl äche ca. 372 m² ca. 312 m²Zimmeranzahl: 28 28
Ermittlung der Wohnfl äche nach Wohn-fl ächenverordnung (§3 Abs. 4 WoFlV) ermittelt nach Rohbaumaßen.
2.151.15 2.101.10
2.161.16 2.111.11
2.171.17 2.121.12
2.181.18 2.13
2.191.19 2.142.281.28 2.091.09
2.271.27 2.081.08
2.251.25 2.061.06
2.231.23 2.041.04
2.211.21 2.021.02
2.261.26 2.071.07
2.241.24 2.051.05
2.221.22 2.031.03
2.201.20 2.011.01
1.13
1.14
Erdgeschoss
Sie haben als Investor die Wahl zwischen einem normalen Einzelzimmer, einem Einzelzimmer in „R-Ausführung“ oder einer Doublette. Die detaillierte Auf-stellung der jeweiligen Größen fi nden Sie in der Gesamtansicht auf Seite 74.
Obergeschoss
Einzelzimmer
Einzelzimmerin „R-Ausführung“
Doublette
3130
SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
Treppenhaus 133,86 m²
Schacht 2,5 m²
Flur79,19 m²
Flur79,19 m²
Elektro17,79 m²
Heizung28,99 m²
Lichtschacht Lichtschacht Lichtschacht
Batterie7,11 m²
HA Wasser7,11 m²
Pelletslager29,68 m²
Dekolager11,88 m²
Putzmittel15,51 m²
Hilfsmittel15,51 m²
EDV17,82 m²
Vorratsraum20,71 m²
Kühlzelle19,95 m²
Lager 131,78 m²
Umkleide H12,92 m²
Dusche8,02 m²
WC2,47 m²
WC2,47 m²
Dusche8,02 m²
Umkleide D38,27m²
Lager 232,35 m²
Werkstatt22,40 m²
BMZ4,87 m²
Aufzug 7,29 m²
LichtschachtLichtsLichtschachtchacht LichtsLichtschachtchacht LichtsLichtschachtchacht LichtsLichtschachtchacht
Das Projekt im DetailGrundriss Gemeinschaftsräume, Verwaltung
Sekretariat
Rezeption
MultifunktionsraumHaupteingang
zumTreppenhaus Kapelle
Pfarrer
Pfl egedienst-leitung
Aufenthalts-raum
Personal
Hof der Stille
FriseurBeh.WC
Heimleitung
GrundGrundriss Gemeinschaftsräume, Verwaltung
GrunGruunununununununuuunununuuuuunGrunGrunGGGGGGGGrGGrGGrrrrrrrruuuuuuuururururuuururuununununununuuGGGGrrrruuuuuuuuuuuuGGGGGGGGrGrGGrurururururururururururuGGGGGGGGGGGGGG uuuuununuuururrurrrrrrGGGGGGGGGGGGGGGGGrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrGGGGGGGGGGGGGGGGGGGGGGGruuuuuuuurrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrruruuuuuununuunnnH i l
ndrDas Projekt im DetailGrundriss Kellergeschoss
Geschossfl ächen Kellergeschoss
Netto-Grundfl äche ca. 491 m²Nutzfl äche ca. 242 m²techn. Funktionsfl äche ca. 116 m²Verkehrsfl äche ca. 133 m²
Ermittlung der Wohnfl äche nach Wohn-fl ächenverordnung (§3 Abs. 4 WoFlV) ermittelt nach Rohbaumaßen.
Der Multifunktionsraum kann sowohl für
Messen und Andachten, als auch für Ver-
anstaltungen aller Art, wie beispielsweise
die jährlichen Eigentümerversammlung
genutzt werden. Er lässt sich fl exibel
bestuhlen. Ziel ist es, diesen Raum auch
ortsansässigen Vereinen und Gemein-
schaften zur Verfügung zu stellen, um
auf diese Weise das Seniorenwohn- und
Pfl egeheim als aktiven Bestandteil in das
Gemeindeleben zu integrieren.
Angrenzend an den Multifunktionsraum
fi ndet sich eine optisch schöne Freifl äche,
der sogenannte „Hof der Stille“ über
den die angrenzenden Räume zusätzlich
helles Tageslicht bekommen.
Auf der anderen Seite grenzt eine Kapelle
für stille Andachten und Gottesdienste
an den Innenhof.
Im Keller befi nden sich die Funktions-
räume, die vor allem für die Versorgung
der Gebäudetechnik notwendig sind und
verschiedene Lagerräume.
Die zentrale Heizungsanlage ist eine
zukunftsweisende, umweltfreundliche
Holzpelletsheizung. Im Elektroraum ist die zentrale Stromver-sorgung untergebracht.
Weiterhin beherbergt dieses Geschoss
verschiedene Lagerräume, Umkleide-
räume mit Duschen und WC für das
Personal, eine Werkstatt für den
Hausmeister, einen EDV-Raum und ein
Lebensmittellager mit Kühlraum, wo auch
die Bewohner ihren kleinen „Einkauf“
machen können.
Ein zentral gelegener, großer Aufzug
sorgt für einen barrierefreien Zugang zu
allen Etagen.
Verwaltung und Gemeinschaftsräume
Kellergeschoss
3332
SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
Die Zukunft im BlickUnabhängigkeit im Alter schaffen
Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte,
für die Mutigen die Chance.
Victor Hugo
”“
3534
SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
Auss tatt ungBau- und LieferbeschreibungDarauf dürfen Sie sich freuen
ALLGEMEINES
Die Realisierung erfolgt nach den aner-kannten Regeln der Technik, insbesonde-re unter der Beachtung aller einschlägigen DIN-Normen (DIN 18024, DIN 18040-2Barrierefreies Bauen, usw.), der Energie-Einsparverordnung (EnEV 2009), dem Bayerischen Pfl egewohnqualitätsgesetz (Pfl egWoqG) Teil 1 – bauliche Anforderun-gen – § 1 bis § 10, der Ausführungsver-ordnung zum Pfl egWoqG und sämtlicher einschlägiger gesetzlichen Bestimmun-gen, die zum Stand der Planung 2012 Gültigkeit haben.
Die Ausführung erfolgt ausdrücklich nach den Maßgaben/Vorgaben der DIN 4109 für den Schallschutz in Krankenanstalten und Sanatorien und damit ausdrücklich nicht nach den Maßgaben/Vorgaben der Technik (Stand der Technik), die für Geschoßhäuser mit Wohnungen bzw. für Eigentum im Wohnungsbau gilt.
Abweichend zur AV Pfl egWogG werden in Abstimmung mit FQA und dem Betrei-ber folgende Regelungen getroffen:
Die Türen zum Außenbereich werden mit einer Schwellhöhe von max. 15 mm Höhe ausgeführt, die Bewohnertüren werden mit einem Schalldämmmaß von mindestens RwP 27 dB ausgeführt.
Die Brüstungshöhen der Fenster in den Bewohnerzimmern werden mit einer Höhe von ca. 65-75cm ausgeführt.
In den „R“-Zimmern werden im Hinblick auf die Schutzziele für die Bewohner, die Griffoliven am Fenster mit einer Griffhöhe von 1,30 m und die Höhe der Türdrücker mit einer Höhe von 1,05 m ausgeführt.
In den Bädern der „R“-Zimmer wird auf einer Seite der Toiletten ein geeigneter Haltegriff an die Wand montiert werden, an der anderen Seite wird die Unterkon-struktion für den späteren Anbau von Stütz-/Klappgriffen vorgesehen.
Zimmer- und Bäderausstattung entspre-chen zudem den Vorgaben der zum Zeit-punkt der Vertragsunterzeichnung gelten-den DIN 18040-2 mit Ausnahme der Anforderung „R“. Diese Anforderung wird einvernehmlich abbedungen. Es werden 8 Bewohnerzimmer und Bewohnerbäder für die uneingeschränkte Rollstuhlnut-zung „R“ ausgeführt sowie ausgestattet (nach DIN 18040-2 R).
Änderungen der Bauausführung aufgrund von gesetzlichen und behördlichen Aufl agen/Vorgaben, sowie Vorgaben aus technischen Bestimmungen/Richtlinien (wie z.Bsp. Baugenehmigung, Energie-einsparverordnung, Werkplanung etc), bzw. Änderungen auf Grund von Vorga-ben für den betrieblichen Ablauf durch den Betreiber sind möglich bzw. werden vorbehalten.
FUNDAMENTEAlle Fundamente werden nach der statischen Berechnung in Beton bzw. in Stahlbeton errichtet.
AUSSENWÄNDEGeschosswände als Massivwände gemäß statischer Berechnung/EnEV Berechnung, gegebenenfalls mit Wärme-dämmverbundsystem.
INNENWÄNDETragende Wände als Massivwände; nicht-tragende Zwischenwände in Trockenbau als Metallständerkonstruktion, oder als Massivwände;
Trennwände der Bewohnerzimmer in Tro-ckenbau als Metallständerkonstruktion. Vorsatzschalen ebenfalls in Trockenbau.
ABDICHTUNGWaagrechte/vertikale Abdichtung Keller-geschoss gemäß Vorgaben.
GESCHOSSDECKEN, TREPPENStahlbetonmassivdecken nach statischer Berechnung; Stahlbetontreppe mit Po-desten. Innen liegende Fluchttreppen aus Beton. Decke über OG als abgehängte
GK-Decke an Binderkonstruktion oder Stahlbetonmassivdecke.
DÄCHERDachstuhl Binderkonstruktion oder glw.; Dacheindeckung in Metall.
PUTZ
TechnikräumeZiegelwände mit einlagigem Maschinen-putz, Betonfl ächen entgratet und gestri-chen oder GK-Wände.
Sonstige RäumeMauerwerk mit einlagigem Maschinen-putz, Leichtbauwände gespachtelt, Betonwände geputzt mit einlagigem Maschinenputz oder glatt gespachtelt.
FassadeAußenputz zweilagig aus Unterputz Kalk-Zement, Oberputz aufgeglätteter Struk-turputz bzw. Wärmedämmverbundsystem mit Oberputzkörnung max. 3 mm.
DECKENBEHANDLUNGOrtbetondecken mit einlagigem Maschi-nenputz; Fertigteildecken verspachtelt und mit Raufaser gespritzt; abgehängte Flurdecken im Obergeschoss gespachtelt und gestrichen.
SPENGLERARBEITENAlle Dachrinnen und Regenfallrohre in Metall, Kupfer oder Titanzink, passend zum Dach; Außenfensterbänke in Alu.
AUFZUGSANLAGENPersonenaufzug, der auch zum Transport von Betten geeignet ist. Der Aufzug ist ausgestattet mit automatischer Schiebe-tür in Edelstahl oder Metall lackiert, rollstuhl- und behindertengerechtem Bedientableau, Klappsitz und Einbaube-leuchtung.
AUSBAU
FENSTER UND FENSTERTÜRENFenster und Fenstertüren in Kunststoff mit Isolierverglasung; eloxierte Leicht-metallbeschläge als Einhandbeschläge; Fenster in den Bewohnerzimmern als
Dreh-Kippfl ügel; Fensterbänke innen aus Naturstein Jura oder glw.
ROLLLÄDEN UND SONNENSCHUTZSämtliche Außenfenster in den Bewoh-nerzimmern, den Stationszimmern und den Stationsbädern erhalten Kunststoff-rollläden mit Aufbau- oder Vorbaukasten, manuell betrieben, soweit technisch mög-lich. Die Aufenthaltsräume erhalten bei den nach Osten, und Westen orientierten Fenstern Sonnenschutzeinrichtungen.
TÜREN
HaupteingangTürelement als Drehtür, 1-fl üglig, in Aluminium mit Seitenverglasungen, mit elektrisch betriebenem Öffnungsmecha-nismus.
Eingangstüren zu den Pfl egezimmern Stahlumfassungszargen mit umlaufender Gummidichtung. Schalldämmendes Voll-spantürblatt mit mindestens RwP 27 dB, CPL kunststoffbeschichtet, Oberfl äche nach Mustervorlage. Zylinderschloss mit Leichtmetall-Beschlag, schwellenlos mit Schallex-Dichtung.
BadtürenSchiebetüren vor der Wand laufend mit Schiebetürkasten und Durchgangszarge in Stahlblech, lackiert. Glatte Türblätter, Schiebetürgriff außen, Griffmuschel innen, Türblatt CPL kunststoffbeschichtet, Oberfl äche nach Mustervorlage, schwel-lenlos.
Sonstige TürenStahlumfassungszargen mit glatten Tür-blättern, Ausstattung mit Zylinderschloss.
BrandschutztürenAusführung der Brandschutztüren nach den Vorgaben Brandschutzkonzept.
Als Stahlblechtüren mit der entsprechen-den Zulassung für das KG. Stahl-Glastü-ren in den Fluren EG und OG teilweise mit Feststeller und Schließung über Rauch- und Brandmelder, Stahl-Glastüren zu den Treppenhäusern ohne Feststellvor-
richtung, sowie Holz-Brandschutztüren in den entsprechenden Räumen EG und OG. Sämtliche Türen in den Bereichen, die den Bewohnern zugänglich sind, wer-den schwellenlos ausgeführt.
BODENBELÄGE
Nebenräume, Heizungs- und TechnikräumeZementestrich mit Betonfarbe gestrichen.
Bewohnerzimmer-BäderRutschhemmender Fliesenbelag.
Pfl egezimmerPVC-Belag mit PVC-Sockelleiste oder Flotexbelag gemäß Bemusterung.
Flure, AufenthaltsräumePVC-Belag mit PVC-Sockelleiste. oder Flotexbelag gemäß Bemusterung.
Pfl egeräume, Küchen, SpeisPVC-Belag mit PVC-Sockelleiste.
Pfl egebäder, sonstige NassräumeRutschhemmender keramischer Boden-belag.
Foyer und EmpfangKeramischer Bodenbelag mit keramischenSockelleisten oder Flotexbelag gemäß Bemusterung.
Müll-, Fäkalien- und WäscheräumePVC-Belag mit PVC-Sockelleiste oder rutschhemmender Fliesenbelag.
VerwaltungsräumePVC-Belag mit PVC-Sockelleiste.
MultifunktionsraumPVC-Belag mit PVC-Sockelleiste.
TreppenhäuserKeramischer Bodenbelag, Treppenstufen mit Edelstahl Kantenprofi len und kerami-schen Sockelleisten.
KellerräumePVC-Belag mit PVC-Sockelleiste.
WANDFLIESEN
Bewohnerzimmer-BäderTürhoch auf zwei Seiten gefl iest; mit Bor-düre oder eingestreuten farbigen Fliesen.
Pfl egebäderIm Spritzwasserbereich gefl iest, mit Bor-düre oder eingestreuten farbigen Fliesen.
Personal WCs, PersonalduschenTürhoch gefl iest.
KücheIm Bereich der Küchenarbeitsplatten Fliesenschürze oder gleichwertig.
Sonstige BetriebsräumeIn Bereichen von Waschtischen und Spülen Fliesenschürze.
ANSTRICHEInnenwände und Decken wischfeste Innenanstriche, weiß oder pastellfarben nach Vorgaben der Mieter; sämtliche Holzanstriche in Holzlasur; Fassade mit Silikatfarbenanstrich; Eisen- und Stahltei-le gut deckend mit Ölfarbe seidenmatt.
TREPPENGELÄNDER INNENTreppengeländer als Stahlkonstruktion gestrichen mit Holzhandlauf
HANDLÄUFE INNENHolzhandläufe aus Buche in den Fluren und in den Treppenhäusern einseitig.
SONSTIGESDem Mieter werden vor Ausführung der Arbeiten Ausführungspläne sowie Material- und Farbmuster zur Freigabe vorgelegt.
HEIZUNG, LÜFTUNG, SANITÄR
HEIZUNGFür das Bauvorhaben wird eine eigene Wärmeerzeugungsanlage nach geltender Vorschrift erstellt.
Technikzentrale im Untergeschoss des Ge-bäudes. Als Kesselanlage ist ein Pellets-kessel mit angeschlossenem Pelletsbun-ker zur Befüllung von außen vorgesehen.
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SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
Auss tatt ungBau- und LieferbeschreibungDarauf dürfen Sie sich freuen
LÜFTUNGInnenliegende Räume wie WC’s, Putzräu-me, Fäkalienräume, erhalten zur mechani-schen Entlüftung Einzelabluftventilatoren für Wandeinbau. Auslegung der Abluft-menge nach DIN 18017 Einzelentlüftungs-anlagen. Ansteuerung über Lichtkontakt mit elektrischem Nachlaufrelais.
Abluftführung über Dach, Nachströmung über Türunterschneidung bzw. Nachströ-melemente.
Für die Bewohnerküchen werden Ab-lufthauben mit Abluftrohren über Dach führend vorgesehen.
Lüftungsleitungen aus Stahlblech ver-zinkt, mit Wärmedämmung, nichtbrenn-bar Klasse A1.
Durchdringungen von Brandabschnitten mit zugelassenen Brandschutzeinrichtun-gen.
SANITÄRAbwasserentsorgung des Gebäudes nach DIN 1986 und der Abwassersatzung der Stadt Heideck.
Anschluss an den öffentlichen Kanal.
Für Grund- und Kanalleitungen wird KG-Kunststoffabfl ussrohr eingesetzt. Fallstränge und Verzüge im Gebäude aus muffenlosem Guss-Abfl ussrohr, Objekt-anschlüsse mit HT-Kunststoffabfl ussrohr.
Entwässerung von Bereichen die ggf. unter der Rückstauebene liegen, erfolgt über eine Hebeanlage.
Wasserversorgung des Gebäudes nach DIN 1988 und der Wasserversorgungs-satzung der Stadt Heideck. Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung. Übergabe im Technikraum Untergeschoss mit Hauptabsperrung, Hauptzählung und zentraler Filteranlage.
Verteilung der Wasserversorgung auf die Gebäudekaltwasserversorgung, die Warmwasserbereitung mit Gebäude-warmwasserversorgung mit Zirkulation. Steuerung der Zirkulation über Zeitpro-gramm.
Warmwasserbereitung über Warmwas-serspeicher mit integrierter Heizschlange, mit vorgeschalteter Dosiereinrichtung zur Härtestabilisierung.
Wasserverteilung im Gebäude mit Edelstahlrohr, Presssystem. Dezentrale Absperrarmaturen für bereichsweise Absperrbarkeit.
Wärmedämmung nach geltender Energieeinsparverordnung (ENEV), nichtbrennbar Klasse A1, Oberfl ächen in Sichtbereichen mit Kunststofffolie.
Sanitäre Einrichtungen aus formschöner Sanitärkeramik, Farbe weiß, WC-Anlagen wandhängend mit Unterputzspülkasten. Behinderten-WC’s mit entsprechenden Sonderausstattungen.
Duschbereiche in den Pfl egezimmern bodengleich mit Ablauf über Gully.
Sanitäre Armaturen als Aufputz-Eingriff-armaturen mit mechanischem Verbrüh-schutz durch Anschlagsbegrenzung, in verchromter Ausführung.
SANITÄRES EINRICHTUNGS-ZUBEHÖR WIE FOLGT:
WC-ANLAGERollenhalter, Reserverollenhalter, Bürstengarnitur
Behinderten-WC-AnlageRollenhalter, Reserverollenhalter, Bürs-tengarnitur, Unterkonstruktion als Vorrüs-tung für einen möglichen Stützklappgriff (optional durch Mieter) und Winkelgriff.
WT- / WB-AnlageWahlweise Ausführung einer Ablage aus Keramik und oberfl ächenbündigem Spiegel ab Ablage, bzw. oberfl ächenbün-diger Spiegel bis zum Waschbecken ohne Ablage, Handtuchhalter
Behinderten WT- Anlage: Unterfahrbar, fl ächenbündiger Spiegel, Handtuchhalter
Duschanlage Pfl egezimmer: Gleitstange mit Brauseschlauch und Handbrause, Handlauf L-förmig.
Duschanlage Personalbereich: Dusch-wanne Stahl emailliert, Gleitstange mit Brauseschlauch und Handbrause, Dusch-abtrennung mit Schiebetür in Kunststoff.
Die Stationsbäder erhalten als Sanitär-ausstattung ein Hänge-WC, ein Wasch-becken, eine Hubbadewanne. Diese Ausstattung stellt der Vermieter.
Die Fäkalienspülen werden ebenfalls durch den Vermieter ausgeführt.
ELEKTRO
ELEKTROINSTALLATION
Vorschriften – GrundlageDIN / VDE 100 und fortlaufend für Elektro-installation, EN 12464-1 und EN 12193 für Beleuchtung, DIN 14675 / VDE 0833 für Brandmelde-/ Hausalarmanlagen, VDE 0108-100 für Sicherheitsbeleuchtung sowie VDE 0185-305 für Blitzschutz.
Schaltgeräte nach Erfordernis und DIN 18040, Teil 2.
Jedes Bewohnerzimmer erhält eine Telefon- sowie eine Antennenanschluss-dose, sowie einen Telefonanschluss. Die Telefonanlage/Geräte kommt durch den Mieter.
Aufenthaltsbereiche erhalten ebenfalls ei-nen Antennenanschluss. Satellitenanlage oder Kabelanschluss
Alle Bewohnerzimmer mit Nasszellen sowie die Pfl egebäder erhalten Verkabe-lungen für das betreiberseitige Telefon (Dect) und Notrufsystem.
Diesbezügliche Installationen erfolgen auch in den Schwesternzimmern usw.
Alle Flure und Rettungswege erhalten Einzelakkuleuchten. Ausführung nach VDE. Fluchtweghinweisleuchten werden zusätzlich ausgeführt.
Brandschutztüren in Fluren erhalten Obertürschließer mit integriertem Rauch-melder.
Eine Brandmeldeanlage, welche mit Druckknopf und automatischen Rauch-meldern ausgestattet ist, alarmiert im Gefahrenfall über Sirenen im Gebäude.
Gleichzeitig wird die Feuerwehr oder ein Wachunternehmen automatisch informiert. Jedes Bewohnerzimmer erhält einen automatischen Rauchmelder.
Die Sprechanlage ist so ausgeführt, dass sie auf das bauseits gestellte Dect-System aufgeschaltet werden kann. Die Anlieferung erhält eine zusätzliche Sprechanlage.
BELEUCHTUNGWand und Deckenleuchten in den Fluren.
Aufbauleuchten in den Bewohnerzim-mern, im Bad zusätzlich Wandlampe (Höhe 2,25 m)
Formschöne Pollerleuchten im Außenbe-reich
BLITZSCHUTZ
Äußerer Blitzschutz Falls erforderlich in Alu oder verzinkter Ausführung, verbunden mit dem Funda-menterder, nach DIN VDE 0185 Teil 304 der Norm IEC 62305 sowie VDE 0108-100
Innerer Blitzschutz Grobschutz im Bereich der Einspeisung E-Raum. Mittelschutz, eingesetzt in den Unterverteilungen
KÜCHENEINRICHTUNG
Erdgeschoss/Obergeschoss
Küche bestehend aus:Einbauschränken als Hoch- bzw. Unter-bauschränken mit Türen, Schubkästen und teilweise feststehenden Blenden, kunstoffbeschichtet, Oberfl äche nach Musterfl äche. Arbeitsplatte aus Holzwerk-stoffplatten, kunststoffbeschichtet nach Mustervorlage oder Granitarbeitsplatte 3 cm, poliert, Kanten gerade gefasst, nach Mustervorlage.
Aufteilung siehe Grundrisspläne.
Mit folgenden Einaugeräten:- Einbau-Kühl-Gefrierkombination
- Einbau-Backofen/Mikrowelle
- Einbaugeschirrspüler vollintegriert
- Besteckeinteilung 60 cm, samtgrau
- Aufsatzspüle mit Einhebelmisch- batterie reversibel mit Ablauffern- bedienung
- Handwaschbecken mit Armatur mit Sensortechnik
- Elektroherd mit Cerankochfeld
- Edelstahl-Dunstabzugs-Inselhaube für Umluft.
- Abfalltrennsystem
AUSSENANLAGEN
GRÜNANLAGEN:Die gesamte Anlage wird nach der Grünfl ächenplanung mit Bäumen und Sträuchern sorgfältig bepfl anzt. Eingänge werden rollstuhlgerecht angelegt. Die Außenanlagen werden ausgestattet mit Bänken zum Verweilen.
PKW-ZUFAHRT UND ANLIEFERUNG:Asphaltiert, soweit von der Genehmi-gungsbehörde gestattet. Ansonsten Betonpfl aster.
PKW-STELLPLÄTZE:Rasenfugen-Betonsteine.
GEHWEGE:Behindertenfreundliches Betonpfl aster soweit von der Genehmigungsbehörde gestattet.
ABSTELLPLÄTZE MÜLLTONNEN/CONTAINER:Befestigte Fläche mit Betonpfl aster
GERÄTESCHUPPEN:Geräteschuppen aus Metall oder Holz. Ausführung in gegenseitiger Abstimmung mit dem Betreiber.
Anlagenauslegung im Niedertemperatur-bereich 75/55°C. Die Heizkreisregelung erfolgt außentemperaturabhängig glei-tend, mit wählbarer Nachtabsenkung mittels elektronischen Regelsystems.
Warmwasserbereitung über die Kessel-anlage über Warmwasserspeicher mit integrierter Heizschlange. Aufl adung nach dem Ladepumpenprinzip, mit Legionellenschaltung zur periodischen Aufheizung.
Umwälzpumpen als Einzelpumpen mit elektronischer Leistungsregelung für Heizkreise.
Heizfl ächen als fertig lackierte Platten-heizkörper aus Stahlblech, mit Thermos-tatventil und absperrbarer Rücklaufver-schraubung. Berechnung der Heizlast und Festlegung der Raumtemperaturen nach DIN 12831. Heizkörperanschlüsse im Zweirohrsystem.
Wärmeverteilung im Gebäude im Zweirohrsystem mit Stahlgewinderohr, Stahlrohr für Hauptleitungen und Mehr-schichtenverbundrohr für Heizkörperan-schlüsse.
Wärmedämmung nach geltender Energie-einsparverordnung (ENEV), nichtbrennbar Klasse A1, Oberfl ächen in Sichtbereichen mit Kunststofffolie.
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SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
Jeanne Moreau
Französische Schauspielerin, Film-regisseurin und Sängerin, geboren 23. Januar 1928 in Paris
Alternde Menschen sind wie Museen: Nicht auf die Fassade kommt es an, sondern auf die Schätze im Innern.
Jeanne Moreau
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SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
Wichtige InformationenDas sollten Sie wissen
Wichtige Informationen zum Projekt Seniorenwohn- und Pfl egeheim Heideck
Was wird in Heideck gebaut?
Auf dem Vertragsgrundstück Ziegelmoos/
Rudletzholzer Straße in Heideck wird auf
einer Fläche von ca. 5.954 m² ein Senio-
renwohn- und Pfl egeheim errichtet.
Im gesamten Bereich des Gebäudes,
bestehend aus einem zweigeschossigen,
U-förmigen Gebäude und einem einge-
schossigen, angebauten Verwaltungstrakt
wird eine stationäre Einrichtung der
Altenhilfe errichtet. Das Seniorenwohn-
und Pfl egeheim wird eine Einrichtung
gemäß dem Bayerischen Pfl ege- und
Wohnqualitätsgesetz (Pfl eWoqG) und
unterliegt diesen Vorschriften sowie den
dazu ergangenen Begleitgesetzen und
Verordnungen.
Es werden in diesem Bereich 56 Sonder-
eigentumseinheiten gebildet und darin
60 Pfl egeplätze in 52 Einzel- und 4 Doub-
letten erstellt.
Was ist ein stationäres Seniorenwohn-
und Pfl egeheim?
Das stationäre Wohn- und Pfl egeheim
unterliegt als stationäre Einrichtung der
Altenhilfe dem Bayerischen Pfl ege- und
Wohnqualitätsgesetz (Bay Pfl eWoqG)
und somit auch der Kontrolle durch die
staatliche Heimaufsichtsbehörde.
Außerdem wird das Pfl egeheim durch die
Pfl egekassen, den medizinischen Dienst
der Krankenkassen und die Gewerbeauf-
sicht kontrolliert.
Während bei Betreuungsformen wie z.B.
dem „Betreuten Wohnen“ das Wohnen
im Vordergrund steht, und somit die allge-
meinen gesetzlichen Vorschriften für den
Wohnungsbau gelten, ist bei stationären
Pfl egeheimen das Pfl eWoqG einzuhalten.
Hier werden spezielle Anforderungen an
das Gebäude bezüglich Ausführung und
Ausstattung für die zu erbringende Be-
treuungs- und Pfl egeleistung sowie auch
an räumliche Mindestgrößen gestellt.
Das stationäre Seniorenwohn- und
Pfl egeheim wird insgesamt von einem
Betreiber angemietet und betrieben.
Dieser überlässt den pfl egebedürftigen
Bewohnern das jeweilige Pfl egezimmer
und erbringt die für die Betreuung
notwendigen Dienstleistungen. Aus
diesem Grund handelt es sich bei einem
stationären Pfl egeheim nicht um eine
„Wohnimmobilie“, sondern um eine
gewerblich genutzte Immobilie. Der
Mietvertrag mit dem Seniorenwohn- und
Pfl egeheim-Betreiber unterliegt nach der-
zeitiger Rechtslage nicht den Regelungen
der Mietgesetzgebung für Wohnräume
und deren Einschränkungen.
Wie können Sie sich an diesem
Projekt beteiligen?
Die Firma SH GmbH & Co. Projekt-
entwicklungs KG realisiert das Senio-
renwohn- und Pfl egeheim Heideck
als Bauträger. Unter Berücksichtigung
der gesetzlichen Bestimmungen des
Wohn eigentumsgesetzes (WEG) wurde
das Seniorenwohn- und Pfl egeheim so
aufgeteilt, dass die einzelnen Pfl egezim-
mer jeweils eine Sondereigentumsein-
heit bilden und somit an verschiedene
Investoren veräußert werden können.
Diese Konzeption geht konform mit dem
Pfl egeversicherungsgesetz und den dazu
erlassenen Begleitgesetzen und Verord-
nungen.
Der Betreiber ist das BRK Bayerische
Rote Kreuz, Kreisverband Südfranken,
Rothenburger Str. 33, 91781 Weißenburg.
Es wurde ein Mietvertrag mit einer
Laufzeit von 25 Jahren, zuzüglich einer
Verlängerungsoption um weitere 5 Jahre
abgeschlossen. Mit dem Kauf eines
Pfl egezimmers gehen alle Rechte und
Pfl ichten dieses Mietvertrages auf den
jeweiligen Eigentümer der Sondereinheit
über. Dies stellt einen großen Vorteil für
den einzelnen Käufer dar, denn er kann
bereits vor dem Kauf alle im Mietvertrag
getroffenen Vereinbarungen prüfen und
es bestehen keine vertraglichen Unge-
wissheiten.
Welche Größe hat das Objekt?
Die Brutto-Grundfl äche BGF des Gebäu-
des beträgt ca. 3.961 m².
Die Netto-Grundfl äche NGF beträgt
ca. 3.524 m². Davon entfallen auf die
Sondereigentumseinheiten (Pfl ege-
zimmer) ca. 1.300 m² und auf die
gemeinschaftlichen Nutz-, Funktions- und
Verkehrsfl ächen des Seniorenwohn- und
Pfl egeheims (z.B.Verwaltungsräume,
Sozialräume, Aufenthaltsräume, Flure,
Archiv, Schwesternzimmer, Multifunkti-
onsraum, Lagerräume, Werkstatt, usw.)
ca. 2.224 m².
Gibt es bereits eine Baugenehmigung?
Das Bebauungsplan-Verfahren läuft. Der
Bauantrag wurde bereits beim Bauamt
Roth eingereicht.
Wann ist Baubeginn?
Der Baubeginn ist für Frühjahr 2013
geplant. Die Bezugsfertigkeit und Inbe-
triebnahme des Seniorenwohn- und Pfl e-
geheims ist für 30.06.2014 geplant und
wird im Mietvertrag bis zum 30.09.2014
auch zugesichert.
Wo befi ndet sich das Baugrundstück?
Das Vertragsgrundstück befi ndet sich
zwischen Ziegelmoos und Rudletzholzer
Straße. Das Grundstück hat die Flur-
Nummer 2136/622 mit einer Fläche
von ca. 5.954 m². Das Grundstück ist
im Grundbuch Schwabach, Blatt 2136
eingetragen und mit notarieller Vertrags-
unterzeichnung von der Fa. SH GmbH
& Co. Projektentwicklungs KG gesichert
worden.
Gibt es Belastungen auf dem
Baugrundstück?
Das Baugrundstück ist mit
der Urkunde 2118/2012
vom 04.10.2012 mit einem
Wohnungsbelegungsrecht zu
Gunsten des Mieters, dem
Bayerischen Roten Kreuz, Kreis-
verband Südfranken, beschränkt
auf die Dauer des Mietvertrages
belastet. Dieses Recht sichert dem BRK
als Betreiber die einheitliche Nutzung als
Seniorenwohn- und Pfl egeheim.
Die Kosten der Bestellung dieser Dienst-
barkeit trägt die Fa. SH GmbH & Co.
Projektentwicklungs KG, die Kosten der
Löschung nach Beendigung des Miet-
verhältnisses die jeweiligen Eigentümer
der Pfl egezimmer.
Ansonsten ist das Grundstück, mit Aus-
nahme von Grundpfandrechten für die
Bauträgerzwischenfi nanzierung, die im
Zuge der Kaufvertragsabwicklung wieder
zur Löschung gelangt, lastenfrei. Die
Kosten für die Löschung dieser Grund-
pfandrechte trägt die Fa. SH GmbH & Co.
Projektentwicklungs KG.
4342
SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
wichtigWichtige InformationenDas sollten Sie wissen
Welche Regelungen enthalten die
Teilungserklärung und die Gemein-
schaftsordnung?
Sowohl die Teilungserklärung, als auch
die dazugehörige Gemeinschaftsordnung
werden den Kaufi nteressenten vor dem
Kauf, zusammen mit weiteren Informatio-
nen zugesendet.
Trotzdem möchten wir Ihnen mit diesem
Prospekt einige Regelungen daraus
zusätzlich erläutern.
Die Teilungserklärung
Die Teilungserklärung für das Senio-
renwohn- und Pfl egeheim Heideck
wurde mit Urkunde Nr. 2117/2012 vom
04.10.2012 beurkundet.
Durch die Teilungserklärung wurde das
Gebäude entsprechend den Bestim-
mungen des § 8 Wohneigen tumsgesetz
(WEG) in 56 Sonder eigentumseinheiten
aufgeteilt. Jedes Pfl egezimmer bildet
eine Sondereigentumseinheit für die im
Grundbuchamt Schwabach ein eigenes
Grundbuchblatt angelegt wird.
Die sogenannten Gemeinschaftsfl ächen
wie z.B. die Verwaltungsräume, Sozial-
räume, Aufenthaltsräume, Flure, Archiv,
Schwesternzimmer, Multifunktionsraum,
Lagerräume, Werkstatt usw., oder
auch das Vertragsgrundstück inkl. der
errichteten Außenanlagen befi nden sich
dagegen im Gemeinschaftseigentum aller
Eigentümer.
Die einzelnen Sondereigentumseinheiten
sind gemäß den der Teilungserklärung
beiliegenden Plänen in sich abgeschlos-
sen im Sinne des Wohneigentumsgeset-
zes.
Für das Verhältnis der Wohnungs- bzw.
Teileigentümer untereinander und der
Rechtsbeziehungen zwischen ihnen und
dem Verwalter gelten die Bestimmungen
der beigefügten Gemeinschaftsordnung,
des Verwaltervertrages sowie den Be-
stimmungen der WEG.
Außerdem wird in der Teilungserklärung
die Verwalterbestellung geregelt.
Als Verwalter wird die Fa. SH Verwal-
tungs GmbH mit Sitz in Pfarrkirchen auf
die Dauer von 3 Jahren bestellt.
Die Kosten dieser Urkunde trägt die Fa.
SH GmbH & Co Projektentwicklungs KG.
Die Gemeinschaftsordnung
Mit Urkunde Nr. 2117/2012 vom
04.10.2012 wurde die Gemeinschafts-
ordnung für das Seniorenwohn- und
Pfl egeheim Heideck beurkundet.
In Abschnitt 1 dieser Urkunde wird das
Sonder- und Gemeinschaftseigentum in
Ergänzung der Bestimmungen des WEG
festgelegt. Es wird aufgeführt, welche
Bauteile, Flächen und Rechte in den je-
weiligen Bereichen zum Sondereigentum
und welche zum Gemeinschaftseigentum
gehören.
In der Gemeinschaftsordnung wird ge-
regelt, dass für die Rechte und Pfl ichten
der Sondereigentümer untereinander
und für die Rechtsbeziehungen zwischen
ihnen und dem Verwalter die Vorschriften
des WEG und ergänzend des BGB gel-
ten, sofern nichts anderes bestimmt ist.
Außerdem wird der Umfang der Nutzung
und die Zweckbestimmung dahingehend
geregelt, dass das Seniorenwohn- und
Pfl egeheim gemäß dem bayerischen
Pfl ege- und Wohnqualitätsgesetz genutzt
wird. Eine Änderung dieser Zweckbe-
stimmung kann nur durch die Eigentü-
merversammlung mit einer Mehrheit von
90% der in der Eigentümerversammlung
vertretenen Stimmen beschließen.
Des Weiteren wird in der Gemeinschafts-
ordnung geregelt, dass jeder einzelne
Sondereigentümer des Seniorewohn- und
Pfl egeheims die Sondereigentumseinheit
samt anteiligem Gemeinschaftseigentum
einheitlich an einen Betreiber vermietet.
Eine Nutzung des Sondereigentums
durch den Eigentümer selbst ist daher –
zumindest solange die genannte Zweck-
bindung besteht – ausgeschlossen.
Wie eine Eigennutzung erfolgen kann
und welche Vorteile Ihnen hier das be-
vorzugte Belegungsrecht bietet, wird im
Mietvertrag mit dem Betreiber geregelt
und in diesem Prospekt auf Seite 56
erläutert.
Eine vorzeitige Beendigung des Mietver-
hältnisses mit dem Betreiber durch den
einzelnen Sondereigentümer ist nur zu-
lässig, wenn dies, neben dem Vorliegen
der mietvertraglichen Voraussetzungen,
durch die Eigentümerversammlung
mit einer Mehrheit von 90% der in der
Versammlung vertretenen Stimmen
beschlossen wird. Liegt ein solcher
Beschluss vor, sind sämtliche Eigentümer
verpfl ichtet, das Rechtsverhältnis mit
dem Betreiber vorzeitig zu beenden.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses
entscheidet die Eigentümerversammlung
des Seniorenwohn- und Pfl egeheims mit
einer Mehrheit von mehr als 90 % der in
dieser Versammlung vertretenen Stim-
men, an welchen Betreiber das Senioren-
wohn- und Pfl egeheim vermietet wird.
Wichtige Informationen zu den Verträgen dieses Objektes
Dem Ordner Verkaufsinformationen
10/2012, den jeder Käufer vor Abschluss
des Kaufvertrages erhält, liegen sämtliche
Verträge mit ausführlichen Informationen
bei. Trotzdem möchten wir Ihnen einige
Punkte aus den Verträgen nachfolgend
genauer erörtern.
Als erster Betreiber ist das Bayerische
Rote Kreuz, Kreisverband Südfranken mit
Mietvertrag vom 12.09.2012 für die Dau-
er von 25 Jahren zuzüglich einer Verlänge-
rungsoption für den Mieter für weitere
5 Jahre vertraglich festgelegt.
Gemäß WEG wurde ein Verwalter be-
stellt. Die Zustimmung des Verwalters ist
zur Vermietung des Seniorenwohn- und
Pfl egeheims grundsätzlich erforderlich,
was eine weitere Sicherheit für eine ein-
heitliche Vermietung an einen Betreiber
darstellt. Der WEG-Verwalter soll mit
dem Mietverwalter identisch sein. Für
beide Aufgaben wurde die Fa. SH Verwal-
tungs GmbH vertraglich verpfl ichtet.
Mit dem Verwaltervertrag vom 15.10.2012
und dem Mietverwaltungsvertrag, in
welche der jeweilige Käufer einer Son-
dereigentumseinheit des Seniorenwohn-
und Pfl egeheims einsteigt, wurden die
Voraussetzungen geschaffen.
4544
SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
wichtigWichtige InformationenDas sollten Sie wissen
Im Mietverwaltungsvertrag vom
15.10.2012 ist der Verwalter mit der Ab-
wicklung aller Angelegenheiten, die das
Mietverhältnis des Seniorenwohn- und
Pfl egeheims betreffen, insbesondere das
Inkasso der Mietzahlungen, beauftragt
und bevollmächtigt. Der jeweilige Eigen-
tümer einer Sondereigentumseinheit des
Seniorenwohn- und Pfl egeheims braucht
sich somit nicht um den pünktlichen
Eingang der Mietzahlungen und um
sämtliche das Mietverhältnis betreffende
Erklärungen sowie den Schriftverkehr
dazu zu kümmern. Hierzu ist der Mietver-
walter vertraglich verpfl ichtet.
In der Gemeinschaftsordnung ist auch
geregelt, dass das jeweilige Sondereigen-
tum veräußerlich und vererblich ist und
wie die Übertragung an den Erwerber
erfolgt.
Ein Wiederverkauf, eine Schenkung
oder eine Vererbung ist somit jederzeit
möglich, auch ohne Zustimmung der
Eigentümergemeinschaft oder des Ver-
walters. Solange das Seniorenwohn- und
Pfl egeheim durch einen Betreiber ein-
heitlich genutzt wird, werden die Kosten
für Instandhaltungsarbeiten sowohl für
das Sondereigentum, als auch für das
Gemeinschaftseigentum von der Eigen-
tümergemeinschaft des Seniorenwohn-
und Pfl egeheims getragen. Wann und
in welcher Höhe die Kosten für Instand-
haltung und auch Schönheitsreparaturen
vom Mieter getragen werden, ist im
Mietvertrag mit dem Betreiber geregelt.
Des Weiteren ist in der Gemeinschafts-
ordnung geregelt, dass bauliche Verän-
derungen am Gemeinschaftseigentum
durch den Sondereigentümer nicht
möglich sind. Bauliche Änderungen am
Gemeinschaftseigentum sind nur ohne
Änderung des Nutzungs zweckes des
Gesamtgebäudes und mit einer Mehrheit
von 50% der in der Eigentümerversamm-
lung vertretenen Stimmen möglich.
Um das Bauwerk zu schützen, sind von
der Eigentümergemeinschaft entspre-
chende Versicherungen abzuschließen
und etwa anfallende Versicherungsleis-
tungen auch zur Wiederherstellung der
jeweiligen Bauteile zu verwenden. Wel-
che Versicherungen durch den Verwalter
abzuschließen sind, ist ebenfalls in der
Gemeinschaftsordnung festgelegt.
In der Gemeinschaftsordnung wird
weiter geregelt, wie die Bewirtschaf-
tungskosten, sofern sie nicht durch den
Mieter getragen werden, gemäß dem
WEG aufgeteilt werden und, dass der
Verwalter für jedes Jahr im Voraus einen
Wirtschaftsplan aufzustellen hat. Nach
Ablauf eines jeden Wirtschaftsjahres
hat der Verwalter der Eigentümerge-
meinschaft über alle seiner Verwaltung
unterliegenden Vermögensangelegenhei-
ten der Gemeinschaft Rechnung zu legen
und jedem Teileigentümer noch vor der
Eigentümerversammlung zuzustellen.
Wie die Eigentümerversammlungen
stattzufi nden haben, ist ebenfalls in der
Gemeinschaftsordnung festgelegt. Die
Versammlung ist mindestens einmal im
Jahr vom Verwalter einzuberufen und soll
in der Regel am Ort des Seniorenwohn-
und Pfl egeheimes abgehalten werden.
Der Verwalter wird von der Eigentümer-
versammlung gewählt und abberufen. Zu
den Rechten und Pfl ichten des Verwal-
ters gehört es, das Seniorenwohn- und
Pfl egeheim im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen und des jeweils gültigen
Wirtschaftsplanes ordnungsgemäß zu
verwalten und in Erweiterung der gesetz-
lichen Befugnisse des WEG sich bei der
Erfüllung seiner Aufgaben für bestimmte
Bereiche auch Dritter zu bedienen. Der
Verwalter ist zur Sorgfalt eines ordent-
lichen Kaufmanns verpfl ichtet und hat
die Grundsätze einer ordnungsgemäßen
Buchführung zu beachten.
Neben dem Verwalter ist auch ein
Verwaltungsbeirat, gemäß §29 WEG ein-
zurichten. Dieser hat die ihm nach dem
Gesetz zugewiesenen Befugnisse. Der
Verwaltungsbeirat besteht aus mindes-
tens 3 Mitgliedern und wird in der ersten
Eigentümerversammlung gewählt.
Was regelt der Kaufvertrag?
Der Kaufvertrag wurde nach den Be-
stimmungen der Makler- und Bauträger-
verordnung (MaBV) ausgeführt. Gemäß
diesem Vertrag errichtet die Firma
SH GmbH & Co. Projektentwicklungs KG
das Seniorenwohn- und Pfl egeheim
Heideck als Bauträger und veräußert die
einzelnen Sondereinheiten in Teileigen-
tum, inkl. dem dazugehörigen Gemein-
schaftseigentum, zu einem Festpreis. Der
Vertrag besteht aus einem befristeten
Angebot, das vom Käufer beim Notar
unterzeichnet wird und kann innerhalb
der festgelegten Frist vom Bauträger
angenommen werden.
Der Käufer verpfl ichtet sich in diesem
Angebot, den Kaufpreis durch eine Bürg-
schaft oder einer unwiderrufl ichen Finan-
zierungszusage einer deutschen oder
österreichischen Bank für den Bauträger
abzusichern und diese Finanzierungs-
zusage innerhalb 3 Wochen an den
Bauträger zu übergeben. Diese Finanzie-
rungsbestätigung stellt sicher, dass alle
Teileigentümer die in den Kaufverträgen
eingegangenen Verpfl ichtungen nachkom-
men können. Sie dient somit dem Schutz
des gesamten Projektes und stellt auch
für jeden einzelnen Investor eine zusätz-
liche Sicherheit dar. Im Kaufvertrag geht
der Bauträger eine Bauverpfl ichtung ein,
wonach er sich verpfl ichtet, das Gebäude
nach den amtlichen Bauplänen, unter
Maßgabe der Baubeschreibung und den
insbesondere für Pfl egeheime im Sinne
des Bayerischen Pfl ege- und Wohnquali-
tätsgesetzes geltenden Bauvorschriften,
technisch einwandfrei zu erstellen.
Er verpfl ichtet sich normgerechte Bau-
stoffe zu verwenden und die gültigen
DIN-Vorschriften einzuhalten.
Bauträger ist die Firma SH GmbH & Co.
Projektentwicklungs KG mit Sitz in Pfarr-
kirchen. Diese ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Landshut unter der HRA-Nr.
9878 eingetragen. Die Haftsumme der
Firma SH GmbH & Co. Projektentwick-
lungs KG beträgt EUR 100.000,00.
Persönlich haftende Gesellschafterin der
SH GmbH & Co. Projektentwicklungs KG
ist die Firma SH Verwaltungs GmbH mit
Sitz in Pfarrkirchen, ein getragen im Han-
delsregister am Amts gericht Landshut
unter HRB-Nr. 6964; deren Stammkapital
beträgt EUR 25.000,00, deren Geschäfts-
führer ist Herr Helmut Stranzinger.
Kommanditisten der SH GmbH & Co.
Projektentwicklungs KG und an dem
Haftkapital von EUR 100.000,00 beteiligt
mit einer Kommanditeinlage in Höhe von
jeweils EUR 50.000,00 sind zum einen
die HS Vermögensverwaltungs GmbH
(mit Sitz in Pfarrkirchen, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Lands-
hut unter HRB 7621) und zum anderen
die RMI Immobilien GmbH (mit Sitz in
Pfarrkirchen, eingetragen im Handelsre-
gister des Amtsgerichts Landshut unter
HRB 4710).
Wie setzt sich der Kaufpreis
zusammen?
Im Kaufvertrag wird auch der Kaufpreis
festgelegt und aufgeschlüsselt in Grund-
stückskosten, der Kosten für Einrichtung
und Ausstattung (z.B. Küche) sowie die
Bauleistungskosten (anteiliger Kaufpreis
für die Herstellung des Gebäudes).
Der Kaufpreis ist ein Festpreis. Er ent-
hält die Kosten für die schlüsselfertige
Herstellung des Kaufobjektes gemäß
Baubeschreibung samt Außenanlagen,
die Grundstückskosten und alle Bau-
nebenkosten, die Vermessungskosten,
die Kosten für Versorgungs- und
Abwasseranlagen, insbesondere die
Erschließungsbeiträge nach dem BauGB
und die Herstellungsbeiträge nach dem
Kommunalabgabengesetz, sowie alle
Anschlusskosten für die Versorgungs-und
Entsorgungsleitungen. Außerdem sind
die Vertriebskosten bereits im Kaufpreis
enthalten.
4746
SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
Wichtige InformationenDas sollten Sie wissen
Auch bei diesen Partnern können Sie sich
über dieses Projekt und den Verkauf infor-
mieren. Soweit hierdurch Verkaufs- bzw.
Vermittlungsprovisionen anfallen, trägt
diese die SH GmbH & Co. Projektent-
wicklungs KG, sodass auch in diesem
Fall für den Käufer keine zusätzlichen
Vertriebskosten anfallen.
Der Kaufvertrag wird beim Notar ge-
schlossen. Der Notar steht Ihnen mit Rat
und Tat zur Seite, zumal der Notar schon
von Gesetzes wegen verpfl ichtet ist, den
Willen aller Parteien zu erforschen und
beider Interessen zu wahren. Lassen Sie
sich also ruhig von Ihrem Notar bei allen
Fragen im Zusammenhang mit dem Kauf
der Immobilie beraten. Mit der notariellen
Urkunde haben Sie außerdem einen
sicheren und durchsetzbaren Vertrag in
der Hand, ein Schutz für alle Beteiligten,
besonders wenn ein Käufer mit Immobili-
en noch unerfahren ist.
Wann ist die Abnahme und
Übergabe?
Der Kaufvertrag regelt auch, wann die
Übergabe und wie der Ablauf der Überga-
be zu erfolgen hat. Demnach wird die
Bezugsfertigkeit bis 30.04.2014 ange-
strebt, so wie auch im Mietvertrag mit
dem Betreiber dieser Termin als frühest
möglicher Termin für die Übernahme
festgelegt ist.
Im Sinne einer verbindlichen Vertrags frist
wurde mit dem Betreiber des Senioren-
wohn- und Pfl egeheims im Mietvertrag
als Termin spätestens 30.09.2014
festgelegt. Bis zu diesem Termin kann
der Erwerber auch gemäß Kaufvertrag
keine Schadensersatzansprüche oder
Rücktrittsrechte herleiten.
Der Abnahmetermin wird vom Veräuße-
rer bestimmt und wird dem Erwerber
mindestens 2 Wochen vorher schriftlich
mitgeteilt. Die Abnahme erfolgt durch
eine gemeinsame Besichtigung. Dabei
wird ein von beiden Vertragspartnern
zu unterzeichnendes Übergabeprotokoll
angefertigt, in das alle Vorbehalte über
Mängel aufzunehmen sind.
Der Veräußerer verpfl ichtet sich, die fest-
gestellten Mängel in angemessener Frist
zu beseitigen.
Nimmt der Erwerber den Übergabeter-
min nicht wahr, so hat der Veräußerer
einen neuen Termin mit einer Ladungs-
frist von mindestens einer Woche festzu-
legen. Nimmt der Erwerber auch diesen
Termin schuldhaft nicht war, so gilt die
Übergabe und Abnahme als erfolgt. Der
Veräußerer hat den Erwerber hierüber
vorab schriftlich zu informieren.
Mit der Abnahme gehen Besitz, Lasten
und Nutzen auf den Erwerber über und
gleichzeitig beginnen die Gewährleis-
tungsfristen zu laufen.
Die Abnahme des Gemeinschaftseigen-
tums erfolgt durch die (künftige) Eigen-
tümer- bzw. Erwerbergemeinschaft,
bestehend aus sämtlichen Käufern.
Bis zur Bezugsfertigkeit und Besitzüber-
gabe trägt der Veräußerer das gesamte
Bauherrenrisiko, insbesondere auch das
Kostenrisiko.
Der Veräußerer haftet gegenüber dem
Käufer für Sachmängel am Gebäude und
der Einrichtung. Die Gewährleistungs-
fristen sind hinsichtlich der vertragsge-
Nicht enthalten sind die durch den Kauf
anfallende Grunderwerbsteuer in Höhe
von 3,5% des Kaufpreises ohne Möblie-
rung (z.B. Küche).
Im Kaufpreis nicht enthalten sind auch
die Kosten, die bei den Behörden, dem
Grundbuchamt und beim Notar im
Zusammenhang mit dem Kaufvertrag
anfallen.
Die Notarkosten für die grundbuchmäßi-
ge Abwicklung der Kaufverträge betragen
ca. 1,5% des Kaufpreises, abhängig
davon, ob und in welcher Höhe die
Finanzierung des Kaufpreises durch eine
Grundschuld/Hypothek abgesichert wird.
Die Zahlungen erfolgen entsprechend
den vom Notar erbrachten Leistungen in
verschiedenen Schritten, z.B. nach Ab-
schluss des Kaufvertrages, nach Eintra-
gung der Aufl assungsvormerkung, nach
Eintragung eventueller Grundpfandrechte
für die Finanzierung und nach Übergabe
und entsprechender Eigentumsum-
schreibung. Durch den Betreiber des
Seniorenwohn- und Pfl egeheims werden
die Kosten für den Telefonanschluss
übernommen.
Wann ist der Kaufpreis fällig?
Die Kaufpreisfälligkeit ist gesetzlich gere-
gelt und erfolgt gemäß der Makler- und
Bauträgerverordnung in mehreren Zah-
lungsraten, entsprechend dem jeweiligen
Baufortschritt.
Gemäß §632 a BGB gewährt der Bau-
träger einen zusätzlichen Einbehalt von
5% als Sicherheit für die rechtzeitige
Herstellung des Vertragsobjektes ohne
wesentliche Mängel.
Demzufolge ist der Kaufpreis wie folgt
zur Zahlung fällig:
• 25 % nach Baubeginn (Erdarbeiten),
• 28 % nach Fertigstellung Rohbau
einschließlich Zimmererarbeiten,
• 11,9 % nach Fertigstellung der
Dachfl ächen und Dachrinnen, der
Rohinstallation der Heizungsanlagen,
der Rohinstallation der Sanitär-
anlagen und Herstellung der Roh-
installation der Elektroanlagen,
• 7 % nach Fertigstellung des Fenster-
einbaus einschließlich Verglasung,
• 9,1 % nach Fertigstellung der
Estricharbeiten, des Innenputzes
(ausgenommen Beiputzarbeiten)
und der Fliesenarbeiten im Sanitär
bereich,
• 10,5 % nach Bezugsfertigkeit und
Fertigstellung der Fassadenarbeiten
sowie Zug um Zug gegen Besitz-
übergabe,
• 3,5 % nach vollständiger Fertig-
stellung.
Der einbehaltene Restbetrag von 5%
des Kaufpreises ist zur Zahlung fällig,
wenn das Vertragsobjekt rechtzeitig ohne
wesentliche Mängel fertig gestellt ist.
Ist dies nicht der Fall, bestimmt sich die
Fälligkeit nach den gesetzlichen Bestim-
mungen.
Die einzelnen Teilbeträge sind innerhalb
von 10 Tagen, nach Vorlage eines entspre-
chenden Bautenstandsberichts zu zahlen.
Der im Kaufvertrag ausgewiesene Kauf-
preis der Küche ist erst zu einem spä-
teren Zeitpunkt in einem Betrag mit der
Bezugsfertigstellung und Besitzübergabe
zur Zahlung fällig.
Wie erfolgt der Verkauf?
Der Vertrieb erfolgt zum einen direkt
durch die Fa. SH GmbH & Co. Projektent-
wicklungs KG.
Aus diesem Grunde fallen auch keinerlei
Verkaufsprovisionen für den Käufer an.
Um die mit dem Vertrieb verbundenen
Dienstleistungen, wie z. B. Akquisition,
Beratung, Absprache von Besichti-
gungsterminen, Vorbereitung des
Beurkundungstermines beim Notar, usw.
kümmern wir uns persönlich.
Als Partner im Vertrieb stehen uns die
Sparkasse Mittelfranken Süd, die Volks-
bank Regensburg eG, die Raiffeisenbank
Reischach-Wurmannsquick-Zeilarn eG,
die Sparkasse Regensburg, die Firma
SH Bau- und Vertriebs GmbH sowie
weitere verbundene Partner zur Seite.
4948
SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
wichtigWichtige InformationenDas sollten Sie wissen
Was regelt der Mietvertrag?
Der Mietvertrag mit dem Bayerischen Ro-
ten Kreuz, Kreisverband Südfranken wur-
de bereits am 12.09.2012 geschlossen.
Das Bayerische Rote Kreuz ist eine Kör-
perschaft des öffentlichen Rechts und un-
terliegt der Rechtsaufsicht des Freistaa-
tes Bayern. Der Kreisverband Südfranken
hat seinen Sitz in der Rothenburger Str.
in 91781 Weißenburg. Geschäftsführer ist
Herr Rainer Braun.
Vorsitzender des Kreisverbandes Südfran-
ken ist Herr Wolf-Dieter Ueberrück.
Im Mietvertrag wurde vereinbart, dass
der Betreiber das Seniorenwohn- und
Pfl egeheim schlüsselfertig mietet, d.h.
dass das Seniorenwohn- und Pfl egeheim
mit Bodenbelägen, Innentüren und Wand-
bzw. Deckenoberfl ächen versehen ist.
Die Einrichtung und Ausstattung, das Ver-
brauchsmaterial und die Verbrauchsartikel
zum Betrieb des Seniorenwohn- und Pfl e-
geheims sind vom Betreiber zu stellen.
Durch das Bayerische Rote Kreuz wird
das komplette Seniorenwohn- und
Pfl egeheim gemietet, also diejenigen
56 Sonder eigentumseinheiten mit
60 Pfl egeplätzen, die in der Anlage zum
Mietvertrag planmässig erfasst sind.
Zudem wird von dem Mieter das
Gemeinschaftseigentum mitgemietet.
In dem mitvermieteten Gemeinschafts-
eigentum befi nden sich insbesondere
Stationszimmer, Aufenthaltsräume,
Personalräume, Lagerräume, ein Multi-
funktionsraum und weitere zum Betrieb
des Seniorenwohn- und Pfl egeheims
erforderlichen Räume entsprechen der
Planung.
Als Betriebszweck wurde die ausschließ-
liche Nutzung während der Mietvertrags-
dauer als Seniorenwohn- und Pfl egeheim
im Sinne des bayerischen Pfl ege- und
Wohnqualitätsgesetzes festgelegt.
Die Mietfl äche beträgt ca. 1.300,92 m2
und ergibt sich aus der Summe der ein-
zelnen Sondereigentumseinheiten. Um
die Aufteilung der Gesamtmiete auf die
einzelnen Sondereigentümer einfacher
gestalten zu können, wurden die im
Gemeinschaftseigentum stehenden
Flächen mit ca. 2.224,02 m2 nicht zur
Berechnung der Gesamtmietfl äche be-
rücksichtigt.
genständlichen Bauleistungen gemäß
Werkvertragsrecht des BGB 5 Jahre.
Bezüglich der anteilig mitverkauften
beweglichen Gegenstände (z.B. Küche)
gelten die gesetzlichen Gewährleistungs-
fristen des Kaufvertragsrechtes mit
2 Jahren.
Des Weiteren verpfl ichtet sich der Käufer
im Bauträgervertrag, dass er in sämtliche
Rechte und Pfl ichten aus der Teilungser-
klärung und Gemeinschaftsordnung, aus
dem Mietvertrag, dem Mietverwaltungs-
vertrag und dem Verwaltervertrag an
Stelle des Verkäufers mit Besitzübergang
eintritt. Im Falle einer Sonderrechts-
nachfolge in das Vertragsobjekt (Verkauf,
Schenkung) gibt er die sich hieraus
ergebenden Verpfl ichtungen den Rechts-
nachfolgern weiter.
Welchen Vorteil bringt der TÜV SÜD
mit dem baubegleitenden Qualitäts-
controlling?
Die Fa. SH GmbH & Co. Projektentwick-
lungs KG verpfl ichtet sich gegenüber
jedem Käufer, ein baubegleitendes
Qualitätscontrolling sowohl für alle Son-
dereigentumseinheiten, als auch für das
Gemeinschaftseigentum durchzuführen.
Ein entsprechender Vertrag hierüber
wurde bereits mit dem TÜV SÜD aus
München abgeschlossen und liegt dem
Verkaufsinformations-Ordner, der Ihnen
im Zuge der Verkaufsgespräche überge-
ben wird, bei.
Auf diese Weise wollen wir Mängel
schon während der Bauphase möglichst
ausschließen, auch wenn diese grund-
sätzlich am Bau kaum ganz zu vermeiden
sind. Ein hochwertiges baubegleitendes
Qualitätscontrolling, wie es der TÜV SÜD
anbietet, schafft Vertrauen und steigert
die Wertbeständigkeit der Immobilie.
Sämtliche Leistungen des TÜV SÜD
dienen dem Ziel, die Nutzungsqualität,
Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaf-
tigkeit des gesamten Gebäudes sowie
des Seniorenwohn- und Pfl egeheims,
insbesondere durch Minimierung von
Baumängeln, vertragsgemäß zu erfüllen.
Insgesamt werden mindestens 6 gut-
achterliche Baustellenbegehungen durch
einen Bausachverständigen der Fachrich-
tung Bautechnik stattfi nden, zu folgenden
Baustadien:
• Vor Verfüllung des Kellerarbeitsraumes,
nach den Abdichtungsarbeiten
• Nach Rohbau und Rohinstallation,
vor dem Schließen der Schlitze
• Während der Rohinstallation von
Heizung-, Lüftung- und Sanitärgewerke
• Während des Einbaus der Fenster,
zur Kontrolle der Montage
• Während der Abdichtungsarbeiten
der Fußböden in den Feuchträu-
men, Fliesenarbeiten
• Während der Ausführung der Gewerke
Putzarbeiten, Fliesenarbeiten, Boden-
belagsarbeiten und Malerarbeiten
Nach jeder Begehung wird von TÜV SÜD
ein schriftliches Gutachten erstellt, fest-
gestellte Mängel werden dokumentiert
und die Beseitigung im Zuge der folgen-
den Begehungen kontrolliert.
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens
wird ein Bausachverständiger die
Schlussbegutachtung der Bauteile im
Gemeinschaftseigentum im Zuge der
Fertigstellung (ausschließlich Bautechnik)
im Beisein des AG begutachten und ein
Protokoll hierzu erstellen.
Die Kosten für diese Dienstleistung des
TÜV SÜD werden von der Fa. SH GmbH
& Co. Projektentwicklungs KG getragen.
Den Käufern steht es frei, einen anderen
Sachverständigen zu beauftragen. Die
Kosten tragen dann die beschließenden
Erwerber.
5150
SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
wichtigWichtige InformationenDas sollten Sie wissen
Die Beschaffenheit des Mietgegenstan-
des wurde defi niert. Die Bau- und Liefer-
beschreibung sowie der Lageplan und die
Grundrisspläne wurden dem Mietvertrag
als Anlage beigelegt.
Außerdem wurden die entsprechen-
den Genehmigungserfordernisse, die
Übergabe des Mietgegenstandes und
die Veräußerung bzw. Zusammenfassung
und Spaltung des Vertrages der 56 Ein-
zelmietverträge betreffend die jeweiligen
Sondereigentumseinheit festgelegt. Die
Parteien sind sich darüber einig, dass bei
der Veräußerung einzelner Sondereigen-
tumseinheiten der jeweilige Erwerber
der Sondereigentumseinheit in sämtliche
Rechte und Pfl ichten aus dem Mietver-
hältnis mit dem Inhalt des Mietvertrages
ausschließlich für die erworbene Son-
dereigentumseinheit eintritt. Im Mietver-
trag wurde auch die Gebrauchsüberlas-
sung sowie der Mietzins geregelt.
Was ist bezüglich der Miete
geregelt?
Entsprechend der als Anlage 3 dem
Mietvertrag beiliegenden Aufstellung ist
der Mietzins für die jeweilige Sonderei-
gentumseinheit festgelegt.
Der Vermieter optiert nicht zur Umsatz-
steuer gemäß dem § 9 des Umsatz-
steuergesetzes. Aus diesem Grund ist
auch in dem vereinbarten Mietzins keine
Umsatzsteuer enthalten.
Wer trägt die Betriebskosten?
Zusätzlich zum Mietzins übernimmt der
Mieter die anfallenden Betriebskosten
gemäß der Betriebskostenverordnung
(BetrKV), sowie die Wartungskosten für
Anlagen und Einrichtungen. Zu den Be-
triebskosten zählen, z. B. die Heizkosten,
die Stromkosten, die Wasserversorgung
und Entwässerung, die Gebäudeversi-
cherungen, der Hausmeister, der Schorn-
steinfeger usw. In den Betriebskosten
nicht enthalten sind z. B. die ‚Mietver-
waltung, die Hausverwaltung und die
Instandhaltungsrücklage nach dem WEG
usw. Diese Kosten sind ab dem Zeitpunkt
des Besitzüberganges vom Eigentümer
zu tragen.
Die Kosten für Telefon/Notruf und für den
Empfang von Rundfunk und Fernseh-
programmen trägt der Mieter. Soweit
es möglich ist, übernimmt der Mieter
die Betriebskosten direkt gegenüber
dem jeweiligen Leistungserbringer und
nicht über die Hausverwaltung. Auf
die Betriebskosten erbringt der Mieter
monatliche Vorauszahlungen, die am
Jahresende dann mit den tatsächlichen
Kosten verrechnet werden.
Wie erfolgt die Mietzahlung?
Der Mietzins sowie die Betriebs kosten-
vorauszahlungen sind monatlich im Vor-
aus, spätestens zum fünften Werktag des
jeweiligen Monats zur Zahlung fällig. Der
Mieter wird die Miete für das gesamte
Haus an den Mietverwalter bezahlen.
Aufgabe des Mietverwalters ist es unter
anderem, den vom Mieter in einer
Summe geleisteten Mietzins an die
jeweiligen Eigentümer aufzuteilen und
bis spätestens zum letzten Werktag des
Monats an den jeweiligen Eigentümer
weiterzuleiten.
Was besagt die Wertsicherungs klausel?
Im Mietvertrag ist außerdem eine Wert-
sicherungsklausel eingebaut.
Für den Fall, dass sich nach dem
3. Mietjahr der veröffentlichte Verbrau-
cherpreisindex des statistischen Bundes-
amtes der Bundesrepublik Deutschland
im Verhältnis zum Monat des Beginns
des 4. Mietjahres um mehr als 10% er-
höht oder vermindert, wird der Mietzins
prozentual um 60% der Erhöhung oder
Verminderung des Verbraucherindex
erhöht oder vermindert werden. Steigen
also die Lebenshaltungskosten, wovon
erfahrungsgemäß ausgegangen werden
kann, so steigt auch anteilig die Miete.
Im Mietvertrag werden außerdem die
Kosten für Schönheitsreparaturen, sowie
die Kosten für Instandhaltung und In-
standsetzung geregelt.
Wer trägt die Kosten für
Schönheitsreparaturen?
Der Mieter verpfl ichtet sich im Mietver-
trag, sämtliche Schönheitsreparaturen
innerhalb des Gebäudes auf eigene
Kosten zu übernehmen und diese in
angemessenen Zeitabständen fach-
gerecht ausführen zu lassen.
Was ist mit den Instandhaltungs- und
Instandsetzungskosten?
Die Instandhaltung und Instandsetzung
des Mietgegenstandes ist grundsätzlich
Sache des Vermieters. Im Mietvertrag ist
jedoch geregelt, dass sich der Mieter an
diesen Kosten beteiligt.
Bis zu einer Summe von 5.000,- € netto
für das gesamte Objekt und innerhalb
eines Jahres, beteiligt sich der Mieter an
den Kosten z. B. der Heizungs-, Sanitär-,
Aufzugs- und Lüftungsanlagen sowie
an anderen technischen Einrichtungen,
sofern sie im Einzelfall nicht mehr als
2.500,- € zzgl. Mwst. überschreiten.
Etwaige Beteiligungsbeträge des Mieters
werden von ihm auf das vom Verwalter
geführte Hausgeldkonto der Eigentümer-
gemeinschaft überwiesen.
Deine menschliche Umgebung
ist es, die das Klima bestimmt.
Mark Twain
”
“5352
SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
wichtigWichtige InformationenDas sollten Sie wissen
Gegenstände, die vom Vermieter zur
Ersteinrichtung gestellt werden (z.B. die
Küchen) sind vom Mieter laufend instand
zu halten bzw. auf eigene Kosten zu
ersetzen oder zu erneuern.
Was ist mit den Außenanlagen?
Der Mieter übernimmt auch die Rei-
nigung und Pfl ege der Außenanlagen
auf seine Kosten. Er wird für diese
Tätigkeiten einen eigenen Hausmeister
anstellen oder diese Arbeit durch Dritte
erfüllen lassen. Im Mietvertrag ist weiter
geregelt, unter welchen Umständen
bauliche Veränderungen vorgenommen
werden können und wann der Mieter
eine Zustimmung der Vermieter bzw. der
Eigentümergemeinschaft verlangen kann.
Bezüglich der Verkehrssicherungspfl ichten
wird im Mietvertrag der Pfl ichtenumfang
des Mieters und des Vermieters festge-
legt. So hat der Mieter dafür zu sorgen,
dass z.B. die zugänglichen Verkehrsfl ä-
chen in einem verkehrssicheren Zustand
gehalten werden und hinsichtlich der zum
Grundstück gehörenden Wege und Plätze
der Winterdienst, insbesondere etwaige
bestehende Streupfl ichten, eingehalten
werden.
Wie sind Versicherungsleistungen
geregelt?
Es obliegt jeder Vertragspartei, die gemäß
dem Mietvertrag oder den gesetzlichen
Vorschriften entsprechenden Versicherun-
gen abzuschließen.
So hat der Vermieter insbesondere fol-
gende Versicherungen abzuschließen:
• Gebäudebrandversicherung,
• Grundstückshaftpfl ichtversicherung,
• Leitungswasser- und Sturmversiche-
rung,
• Elementarversicherung.
Die Kosten dieser Versicherungen trägt
allerdings der Mieter, sodass hier keine
Kosten für den Eigentümer entstehen.
Der Mieter wird für den Betrieb und
seinen Zweck insbesondere folgende
Versicherungen abschließen:
• Betriebshaftpfl ichtversicherung,
• Inventarversicherung.
Bei ganzer oder teilweiser Zerstörung
des Bauwerkes sind die Vermieter unter
Berücksichtigung der im Mietvertrag ge-
regelten Bestimmungen gegenseitig ver-
pfl ichtet, das Bauwerk gemeinschaftlich
wieder herzustellen. Anfallende Versiche-
rungsleistungen sind zum Wiederaufbau
zu verwenden.
Haben die Eigentümer ein Zutritts-
recht?
Den Vermietern stehen gemäß Mietver-
trag sowohl ein allgemeines Zutrittrecht,
als auch weitere besondere Zutrittsrechte
zu. Das allgemeine Zutrittsrecht steht
dem Vermieter oder seinem Beauftragten
zum Mietgegenstand einmal monatlich
zu, um dessen Zustand zu prüfen. Aus
Rücksicht auf die Bewohner ist der Zutritt
nur montags bis freitags in der Zeit von
10.00 Uhr bis 17.00 Uhr und nach vorheri-
ger einwöchiger Ankündigung möglich.
Besondere Zutrittsrechte stehen dem
Eigentümer oder seinem Beauftragten
zu, wenn Gefahr in Verzug ist, Arbeiten
am Mietgegenstand durchzuführen sind,
oder ein Verkauf bzw. eine Weitervermie-
tung beabsichtigt ist.
Außerdem ist ein Rücksichtnahmegebot
im Mietvertrag festgelegt, wonach z.B.
bei Ausübung der Zutrittsrechte auf den
Betriebszweck Rücksicht zu nehmen ist
und Belästigungen der Heimbewohner
auf das absolut unvermeidbare Mindest-
maß zu beschränken sind.
Wann ist Vertragsbeginn und
Vertragsende?
Der Vertrag ist mit beiderseitiger Unter-
zeichnung in Kraft getreten.
Die Laufzeit des Mietvertrages ist auf
die Dauer von 25 Jahren, ab dem der Be-
zugsfertigkeit folgenden Monats ersten,
fest abgeschlossen. Als Bezugsfertigkeit
ist der 30.04.2014 geplant und wird bis
30.09.2014 zugesichert.
Gibt es eine Verlängerungsoption?
Der Mieter ist berechtigt, einmalig zum
Ablauf der 25-jährigen Festmietzeit eine
Verlängerung um weitere 5 Jahre (Opti-
onsrecht) zu verlangen. Der Mieter muss
diese Verlängerungsoption spätestens
12 Monate vor Vertrags ende schriftlich
geltend machen.
Die Option kann nur zusammen für alle
Sondereigentumseinheiten des Seni-
orenwohn- und Pfl egeheims ausgeübt
werden.
Das Mietverhältnis verlängert sich unge-
achtet des vereinbarten Beendigungster-
mins jeweils um weitere 2 Jahre, wenn
es nicht durch den Vermieter mindestens
12 Monate bzw. vom Mieter nicht min-
destens 8 Monate vor dem Beendigungs-
termin entsprechend gekündigt wird.
Welche Kündigungsrechte/
Rücktrittsrechte bestehen?
Eine ordentliche Kündigung dieses
Vertrages während der fest vereinbarten
Mietzeit ist grundsätzlich ausgeschlossen
und frühestens zum Ablauf der 25-jähri-
gen Festmietdauer möglich.
Eine vorzeitige Beendigung des Miet-
verhältnisses mit dem Betreiber durch
den einzelnen Sondereigentümer ist nur
zulässig, wenn neben dem Vorliegen der
mietvertraglichen Voraussetzungen die
Eigentümerversammlung der Eigentums-
einheiten des Seniorenwohn- und Pfl ege-
heims mit einer Mehrheit von mehr als
90% sämtlicher existierender Stimmen die
vorzeitige Beendigung beschließt.
Die gesetzlichen Rechte einer jeden
Partei zur außerordentlichen Kündigung
bleiben unberührt. Im Mietvertrag wird
beispielhaft aufgelistet, wann der Ver-
mieter zur außerordentlichen Kündigung
berechtigt ist.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht
besteht z.B. falls der Mieter mit der
Mietzahlung mit einem Betrag, der dem
Mietzins von drei Monaten entspricht,
trotz Abmahnung in Verzug ist, oder falls
die zum Betrieb des Seniorenwohn- und
Pfl egeheims erforderliche Erlaubnis von
dem Mieter nicht beantragt bzw. von der
Heimbehörde bestandskräftig zurückge-
nommen wurde.
Neben den Kündigungsrechten wurden
auch Rücktrittsrechte im Mietvertrag
vereinbart.
So hat der Vermieter das Recht, bis zum
30.04.2013 ohne Angabe von Gründen
einseitig zurückzutreten. Dieses Rück-
trittsrecht erlischt mit Abschluss des
ersten Kaufvertrages für eine Sonder-
eigentumseinheit.
Auch der Mieter hat gemäß Mietvertrag
Rücktrittsrechte für den Fall, dass
der Baubeginn nicht bis spätestens
30.04.2013 erfolgt ist oder aufgrund
behördlicher Aufl agen das Seniorenwohn-
und Pfl egeheim nicht zumutbar oder
nicht mit der geplanten Bettenzahl unter
Berücksichtigung der Toleranzabweichung
von weniger als 10% gebaut werden
kann.
Für den Fall der Ausübung der Rücktritts-
rechte bestehen wechselseitig keine
Ansprüche, insbesondere Schadenersatz-
und Aufwendungsersatzansprüche.
Was geschieht nach Vertragsbeendi-
gung?
Nach Ablauf der Mietlaufzeit oder auch
im Falle einer vorzeitigen Aufl ösung des
Mietverhältnisses ist die Eigentümerge-
meinschaft der Sondereigentümer des
Seniorenwohn- und Pfl egeheims berech-
tigt, selbst oder durch einen Dritten den
Heimbetrieb fortzuführen. In diesem Fall
ist der Mieter verpfl ichtet, alle erforderli-
chen Erklärungen abzugeben, insbeson-
dere der Eigentümergemeinschaft der
Sondereigentümer des Seniorenwohn-
und Pfl egeheims alle Rechte und Pfl ich-
ten aus Pensions-, Heim- oder sonstigen
Verträgen zu übertragen. Der Mieter
ist verpfl ichtet, alle zur Fortsetzung des
Betriebes erforderlichen Auskünfte zu
erteilen sowie Unterlagen zu übergeben.
Über die Rückgabe des Mietgegen-
standes ist ein Protokoll anzufertigen,
aus dem sich der Zustand zum Rück-
gabezeitpunkt ergibt.
Gibt es zusätzliche Sicherheiten für
Forderungen aus dem Mietverhältnis?
Im Mietvertrag sind keine Mietsicherhei-
ten/Kautionen vereinbart.
5554
SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
Wichtige InformationenDas sollten Sie wissenDas so
Wie ist das bevorzugte Belegungsrecht
geregelt?
Im Mietvertrag sind bevorzugte Bele-
gungsrechte für die Eigentümer der
Sondereigentumseinheiten und deren
Familienangehörige vereinbart, die
den Zugriff auf einen frei werdenden
Pfl egeplatz sichern. An erster Stelle sind
die Eigentümer des Seniorenwohn- und
Pfl egeheims Heideck und deren Angehö-
rige (Ehegatten, Eltern, Schwiegereltern,
Kinder, Enkeln, Großeltern des Ehegatten
und Geschwisterehegatten) aufzuneh-
men.
An zweiter Stelle sind die Eigentümer/
Erwerber und deren Angehörige anderer
von SH GmbH & Co Projektentwicklungs
KG errichteten, initiierten oder projektier-
ten Pfl egeeinheiten zu berücksichtigen.
Das heißt insbesondere für den Investor
bzw. Käufer einer Sondereinheit im Senio-
renwohn- und Pfl egeheim Heideck auch,
dass er in den Genuss eines bevorzugten
Belegungsrechts in einem anderen, von
der SH GmbH & Co Projektentwick-
lungs KG errichteten Pfl egeheimen in
Wurmannsquick bzw. dem Landkreis
Rottal/Inn, Regensburg sowie dem
Landkreis Regensburg und Plößberg
bzw. dem Landkreis Tirschenreuth haben,
soweit die Häuser vom Mieter betrieben
werden. Erst dann, wenn keine Bewerber
aus dem Kreis der Eigentümer vorhanden
sind, kann der freie Platz an sonstige
Personen vergeben werden.
Der Mieter verpfl ichtet sich gegenüber
dem Vermieter, diese Prioritätenvereinba-
rung bei der Belegung einzuhalten.
Zudem räumt der Mieter dem Vermieter
und dessen Familienangehörigen eine
bevorzugte Belegung in allen von ihm,
seinen Tochter- oder Schwesterunterneh-
men derzeit und auch in Zukunft geführ-
ten Seniorenwohn- und Pfl egeheimen,
Seniorenzentren und Behindertenpfl ege-
einrichtungen in den Landkreisen Roth,
Weißenburg-Gunzenhausen, der Stadt
Schwabach sowie in allen von der SH
GmbH & Co Projektentwicklungs KG
realisierten Pfl egeheimen ein.
Sollte ein Vermieter des Seniorenwohn-
und Pfl egeheims Heideck für sich oder
für einen Familienangehörigen das
bevorzugte Belegungsrecht nicht im
Seniorenwohn- und Pfl egeheim Heideck,
sondern in einem anderen Haus des Mie-
ters geltend machen, geht dieses Recht
im Rang nach den jeweiligen für diese
Häuser bereits bestehenden bevorzugten
Belegungsrechten Dritter.
Machen mehrere Bewerber im gleichen
Rang gleichzeitig von diesem bevorzug-
tem Belegungsrecht Gebrauch, so regelt
sich die Belegung nach dem Datum der
Antragsstellung bei dem Mieter.
Die bevorzugten Belegungsrechte
beziehen sich nur auf nicht, durch die zu-
ständigen Kommunen oder den Freistaat
Bayern mit öffentlichen Mitteln geförder-
te Pfl egeplätze.
Bei öffentlich geförderten Wohn- und
Pfl egeplätzen haben ausschließlich die je-
weiligen Landkreise ein Belegungsrecht.
Wie kann eine Eigennutzung erfolgen?
Für den Fall, dass ein Eigentümer oder
einer seiner Familienangehörigen die
Eigennutzung beabsichtigt, so ist mit
dem BRK als Betreiber ein erforderlicher
Heimvertrag in der Weise abzuschießen,
wie er auch mit einem Bewohner, der
nicht Eigentümer im Seniorenwohn- und
Pfl egeheim Heideck ist, abgeschlossen
wird. Der Heimvertrag wird gemäß dem
bayerischen Pfl ege- und Wohnqualitäts-
gesetz geschlossen.
Der Eigentümer hat somit für die vom
BRK erbrachten Leistungen gemäß
Heimvertrag zu bezahlen, er erhält jedoch
im Gegenzug die vom BRK zu zahlende
Miete gemäß Mietvertrag, sodass er im
Ergebnis noch die Differenz daraus zu
zahlen hat.
Eine Kündigung des Mietvertrages
aufgrund einer Eigennutzung ist nicht
möglich.
Der Eigentümer kann auch nicht verlan-
gen, dass ein Bewohner ausziehen muss,
damit er seine Sondereigentumseinheit
selbst nutzen kann. Die Eigennutzung
kann nur erfolgen, sofern ein Pfl egezim-
mer auch frei ist bzw. frei wird.
Damit der Eigentümer auch kurzfristig Zu-
griff auf einen frei werdenden Pfl egeplatz
hat, kann er das bevorzugte Belegungs-
recht in anderen Pfl egeeinrichtungen
des Bayerischen Roten Kreuzes in den
Landkreisen Roth, Weißenburg – Gun-
zenhausen sowie der Stadt Schwabach
sowie in allen von der SH GmbH & Co.
Projektentwicklungs KG realisierten Pfl e-
geheimen nutzen.
Was regelt der 1. Nachtrag zum Miet-
vertrag?
Dieser 1. Nachtrag zum Mietvertrag vom
12.09.2012 regelt einen einmaligen Ein-
richtungskostenzuschuss und eventuell
weitere Zuschüsse, welche ausschließlich
und alleinig die SH GmbH & Co. Projekt-
entwicklungs KG zu tragen hat.
Auf den Erwerber einer Pfl egeeinheit
kommen hier keine Kosten zu!
Was regelt der 2. Nachtrag zum Miet-
vertrag?
Mit dem Preopening- und Organisations-
zuschuss, vertraglich geregelt im 2. Nach-
trag zum Mietvertrag vom 12.09.2012,
gewährt der Vermieter dem Mieter einen
pauschalen Zuschuss in Höhe von drei
Monatskaltmieten, einschließlich einer
evtl. anfallenden Umsatzsteuer. Zum
Vergleich - in zahlreichen anderen Senio-
renwohn- und Pfl egeheimen, oder auch
Hotels und Kliniken wird ein derartiger
Zuschuss bis zu einer Höhe von sechs
Monatsmieten gewährt.
Der Preopening- und Organisations-
kostenzuschuss wird vom Mieter für
den entstehenden Aufwand vor Be-
triebseröffnung, der Anschaffung von
Betriebsmitteln, den Kosten im Zuge der
Personalbeschaffung, der Umsetzung von
Werbemaßnahmen, sowie zur teilweisen
Abdeckung von Anlaufverlusten verwen-
det.
Der Zuschuss wird fällig in drei gleichen
Monatsraten, jeweils zum Ablauf des
fünften Werktages des ersten, zweiten
und dritten Monats nach Mietbeginn. Der
Mieter ist berechtigt, den Preopening-
und Organisationskostenzuschuss mit
der Miete für die ersten drei Monate
aufzurechnen, so dass im Ergebnis für
den Mieter die ersten drei Monate miet-
frei sind und der Mieter in den ersten
drei Monaten nur die Betriebskosten zu
zahlen hat.
Damit der Vermieter in den ersten drei
Monaten nicht in Vorleistung gehen
muss, ist die Firma SH Verwaltungs
GmbH bereit, die durch die monatliche
Pauschalgebühr abgegoltenen Leistungen
als Verwalter und als Mietverwalter für
diesen Zeitraum kostenlos zu erbringen.
5756
SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
wichtigWichtige InformationenDas sollten Sie wissen
Was wird im Verwalterver-trag geregelt?
Der Verwaltervertrag zwischen der Eigen-
tümergemeinschaft Seniorenwohn- und
Pfl egeheim Heideck, vertreten durch die
SH GmbH & Co. Projektentwicklungs KG
und der Firma SH Verwaltungs GmbH
wurde bereits am 15.10.2012 geschlos-
sen. Er regelt die Verwaltung des
Gemeinschaftseigentums für das Senio-
renwohn- und Pfl egeheim.
In diesem Verwaltervertrag werden die
Aufgaben und Pfl ichten des Verwalters
für die Dauer von 3 Jahren ab der
Bezugsfertigkeit der ersten Sonder-
eigentumseinheit geregelt.
Die Verwaltertätigkeit nach dem WEG
umfasst die Feststellung von Gewähr-
leistungsmängeln am Gemeinschaftsei-
gentum sowie ggf. die Veranlassung der
Mängelbeseitigung.
Außerdem ist in diesem Vertrag die
Verwaltung des Gemeinschaftseigen-
tums, insbesondere in technischer,
bestandserhaltender, organisatorischer
und kaufmännischer Hinsicht enthalten.
Der Vertrag beinhaltet insbesondere auch
die Abhaltung von Eigentümerversamm-
lungen, die Erstellung von Abrechnungen
und Wirtschaftsplänen, die Buchführung
der Eigentümergemeinschaft, die Ver-
waltung der Instandhaltungsrücklagen,
die Beauftragung und Überwachung von
Instandhaltungsmaßnahmen usw.
Die Verwaltergebühr beträgt je Sonderei-
gentumseinheit des Gebäudes monatlich
16,00 € zzgl. der gesetzlichen Umsatz-
steuer
Damit der Vermieter in den ersten drei
Monaten (siehe Preopening- und Orga-
nisationszuschuss) nicht in Vorleistung
gehen muss, ist die Firma SH Verwal-
tungs GmbH bereit, für diesen Zeitraum
die durch die monatliche Pauschalgebühr
abgegoltenen Leistungen kostenlos zu
erbringen.
Der Verwalter erbringt seine Leistungen
somit in den ersten drei Monaten kosten-
los für den jeweiligen Eigentümer einer
Sondereigentumseinheit.
Was wird im Mietverwaltungs-vertrag geregelt?
Der Mietverwaltungsvertrag zwischen
SH GmbH & Co. Projektentwicklungs KG
und der Firma SH Verwaltungs GmbH
wurde bereits am 15.10.2012 für die
Dauer von drei Jahren geschlossen. Er
verlängert sich jeweils um ein weiteres
Jahr, wenn er nicht drei Monate vor dem
Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit
gekündigt wird.
Der Mietverwaltungsvertrag regelt die
Verwaltung des Sondereigentums der
Sondereigentumseinheiten des Senioren-
wohn- und Pfl egeheims.
Der Mietverwalter rechnet die Betriebs-
kosten mit dem Mieter, dem Vermieter
und der Eigentümergemeinschaft ab.
Gemäß dem Mietverwaltungsvertrag hat
der Verwalter den pünktlichen Eingang
der Mietzahlungen zu überwachen und
die vom Mieter gestellte Mietbürgschaft
zu verwalten.
Er hat dafür zu sorgen, dass die vom Mie-
ter für das Seniorenwohn- und Pfl ege-
heim in einem Betrag zu zahlende Miete
nach Abzug der Instandhaltungsrücklage
und sonstiger auf den Mieter nicht
umlagefähiger Bewirtschaftungskosten
(Verwaltergebühren für die Verwaltung
nach dem WEG, Mietverwaltergebühren
und sonstige Kosten der Verwaltung,
wie z.B. Kontoführungsgebühren usw.)
auf die einzelnen Eigentümer der Son-
dereigentumseinheiten (Pfl egezimmer)
aufgeteilt wird.
Es gehört außerdem zu seinen Aufgaben,
den Verbraucherpreisindex zu Zwecken
der Mietanpassung zu überwachen und
sich um die Beseitigung von Gewähr-
leistungsmängeln am Sondereigentum
(Pfl egezimmer) zu kümmern.
Er hat das Sondereigentum des Senioren-
wohn- und Pfl egeheims auf erforderliche
Instandhaltungsmaßnahmen und Schön-
heitsreparaturen regelmäßig zu überprü-
fen, ggf. erforderliche Instandhaltungs-
arbeiten zu veranlassen und die Ausfüh-
rung dieser Arbeiten zu überwachen.
Die Mietverwaltungsgebühr beträgt mo-
natlich 6,00 € zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer.
Damit der Vermieter in den ersten drei
Monaten (siehe Preopening- und Orga-
nisationszuschuss) nicht in Vorleistung
gehen muss, ist die Firma SH Verwal-
tungs GmbH bereit, für diesen Zeitraum
die durch die monatliche Pauschalgebühr
abgegoltenen Leistungen kostenlos zu
erbringen. Der Mietverwalter erbringt
seine Leistungen somit in den ersten drei
Monaten kostenlos für den jeweiligen Ei-
gentümer einer Sondereigentumseinheit.
Der Mietverwalter wird die Sondereigen-
tumseinheiten des Seniorenwohn- und
Pfl egeheims regelmäßig auf Schäden
überprüfen. Falls Schäden vorhanden
sind, wird er deren Beseitigung veran-
lassen und die Ausführung der Arbeiten
überprüfen.
Vor Ablauf der 5-jährigen Gewähr-
leistungsfrist wird er eine sorgfältige
Begehung des Gebäudes durchführen,
eventuell festgestellte Gewährleistungs-
mängel an den Sondereigentumsein-
heiten beanstanden und sich um die
Beseitigung kümmern.
5958
SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
wichtigWichtige InformationenDas sollten Sie wissen
Die Investition in eine Immobilie kann,
je nach Ihren Einkommensverhältnissen
und Ihrer steuerlichen Situation, attraktive
Steuerersparnisse einbringen. Dies ist
von der Höhe der Fremdfi nanzierung
und den Mieteinnahmen abhängig.
Aufgrund der guten Mieteinnahmen und
der derzeit günstigen Zinsen ist es bei
einer Investition in das Seniorenwohn-
und Pfl egeheim Heideck möglich, dass
sich sogar von Anfang an steuerliche
Überschüsse ergeben können. Dies
richtet sich aber danach, ob keine oder
nur eine sehr geringe Fremdfi nanzierung
notwendig ist. Einschränkend ist hierzu
allerdings festzustellen, je rentabler sich
eine Investition darstellt, umso weniger
Steuerersparnisse sind realisierbar.
Auf Wunsch des Eigentümers werden
die relevanten Objektdaten nach dem
Wohnungseigentumsgesetz (WEG) an
ihn direkt oder an seinen Steuerberater
jährlich durch den Verwalter übermittelt.
Welcher Zusammenhang besteht zur
Kirchensteuer?
Die Höhe der Kirchensteuer ist von der
Einkommenssteuer abhängig und beläuft
sich auf 8 Prozent bzw. 9 Prozent der
Einkommenssteuer (der Prozentsatz ist
abhängig vom Bundesland). Durch eine
Ersparnis bei der Einkommenssteuer
ergibt sich somit auch eine Ersparnis bei
der Kirchensteuer.
Was ist bei Weitervererbung bzw.
Schenkung zu berücksichtigen?
Der Erbschaft- und Schenkungsteuer
unterliegen alle Vermögensübertragun-
gen, die auf einem Erwerb von Todes
wegen oder auf einer Schenkung unter
Lebenden beruhen. Steuerpfl ichtig ist
dabei die „Bereicherung“ des Erben oder
des Beschenkten. Die „Bereicherung“ ist
der Betrag, der sich aus dem steuerlichen
Wert des Nachlasses bzw. der Schen-
kung abzüglich derjenigen Verbindlichkei-
ten, die vom Erben bzw. Beschenkten
übernommen worden sind, errechnet.
Der Mietverwalter wird alle Eigentümer
laufend über die Erkenntnisse der Bege-
hungen sowie über alle wichtigen sons-
tigen Ereignisse rund um die Immobilie
informieren.
Wie oft fi nden Eigentümerversamm-
lungen statt?
Eigentümerversammlungen werden
normalerweise 1x jährlich durch den
Verwalter einberufen. Die erste Eigen-
tümerversammlung ist eigentlich eine
Versammlung zukünftiger Eigentümer
oder eine Käuferversammlung, denn
der Eigentumsübergang (Eintrag ins
Grundbuch) erfolgt erst Zug um Zug mit
vollständiger Zahlung des geschuldeten
Kaufpreises. Die Zahlung der letzten
Kaufpreisrate erfolgt erst nach der Abnah-
me und Übergabe an den Käufer.
Die erste Eigentümerversammlung bzw.
Käuferversammlung fi ndet voraussichtlich
am Tag der Abnahme statt.
Wie hoch ist die Instandhaltungsrück-
lage?
Die Höhe der Instandhaltungsrücklage
wird in der Eigentümerversammlung
bestimmt. Die Höhe kann von den Eigen-
tümern in der jährlichen Eigentümerver-
sammlung jeweils geändert werden. Für
das erste Jahr wurden 0,70 € je 1/1.000
Miteigentumsanteil festgelegt. Insge-
samt ergibt sich somit ein Betrag von
8.400,– €/Jahr.
In der ersten Eigentümerversammlung
wird der Verwalter vorschlagen, die
Zahlungen der Instandhaltungsrücklage
für die ersten drei Monate zu verschie-
ben und im vierten Monat dann mit der
ersten Mietzahlung zu verrechnen. Der
jeweilige Eigentümer muss somit nicht in
Vorleistung gehen.
Erfahrungsgemäß fallen einige Kosten
(z.B. Versicherungsprämien) mit der Über-
gabe des Objektes an. Zu diesem Zeit-
punkt sind auf dem Hausgeldkonto noch
keine Guthaben aufgelaufen. Damit die
Eigentümergemeinschaft in den ersten
Monaten ihren Zahlungsverpfl ichtungen
nachkommen kann, ohne dass die Eigen-
tümer in Vorleistung gehen müssen, ist
die Firma SH Verwaltungs GmbH bereit,
ein zinsloses Darlehen für 6 Monate ab
Übergabe des Mietobjekts zur Verfügung
zu stellen. Nach Ablauf der 6 Monate
wird das gewährte Darlehen dann vom
Hausgeldkonto wieder zurückgeführt.
Welche Aspekte sind bei der Einkom-
menssteuer zu berücksichtigen?
Bei einer Fremdfi nanzierung entstehen
Bankkosten für Disagio, Kontoführungs-
gebühren, Bereitstellungszinsen und
laufende Zinsen für den Kredit. Diese
fallen während der Bauzeit und auch
während der Vermietungsphase (je nach
Kreditlaufzeit) an, können jedoch steuer-
lich berücksichtigt werden.
Sofern Sie das Pfl egeheimzimmer im
Seniorenwohn- und Pfl egeheim Heideck
als Privatvermögen erworben haben,
stellen die Mieteinnahmen aus der
Pfl egeeinheit steuerlich Einkünfte aus
Vermietung und Verpachtung dar.
Sie können außerdem über einen
Zeitraum von bis zu 50 Jahren Abschrei-
bungen für die Gebäudeherstellungskos-
ten in Höhe von 2 % steuerlich geltend
machen (nach § 7 Abs. 4 Einkommens-
steuergesetz). Die Gebäudeherstellungs-
kosten errechnen sich aus dem Kaufpreis
abzüglich der anteiligen Kosten für die
Küche und dem Anteil für die Anschaf-
fungskosten für das Grundstück.
In einem Zeitraum von fünf bis sechzehn
Jahren (im Durchschnitt sind dies erfah-
rungsgemäß zwölf Jahre) können Sie die
Anschaffungskosten für die Möblierung
und Ausstattung der Gemeinschafts-
räume (Küche) zusätzlich abschreiben.
Bei zwölf Jahren Abschreibungsdauer
ergibt sich daraus ein durchschnittlicher
Abschreibungssatz von jährlich 8,33 %.
Zeitanteilig mit je 1/12 pro Monat kann
die Abschreibung gemäß § 7 Abs. 1
Einkommenssteuergesetz (Gebäudeab-
schreibung betreffend Möblierung und
Ausstattung) für den Zeitraum ab der
Bezugsfertigkeit steuerlich geltend ge-
macht werden. Dies gilt für das Jahr der
Bezugsfertigkeit.
Mit der ersten Hausgeldabrechnung wird
jedem Eigentümer eine Aufstellung mit
den Objektangaben für die Steuerer-
klärung, inklusive der Kosten der Küche
überreicht.
Die Ansätze der Anschaffungs- und
Herstellungskosten für die Gebäudeab-
schreibung für die jeweilige Pfl egeeinheit
können Sie aus der Preisliste ersehen.
Positive Einkünfte, auch anderer
Einkunftsarten, können Sie mit even-
tuellen Verlusten aus Vermietung und
Verpachtung verrechnen. Zudem ist ein
Verlustrücktrag bis zu einem Betrag
von 511.500,– ¤ (Alleinstehende) oder
1.023.000,– ¤ (gemeinsam Veranlagte)
möglich. Ferner ist ein Verlustvortrag bis
zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte
von 1.000.000,– ¤ (Alleinstehende) oder
2.000.000,– ¤ (gemeinsam Veranlagte)
uneingeschränkt und darüber hinaus noch
zu 60 % möglich.
6160
SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
wichtigWichtige InformationenDas sollten Sie wissen
Der Notar wird dem Käufer mindestens
14 Tage vor dem Beurkundungstermin
das Kaufvertragsangebot direkt zusen-
den. Dadurch wird Ihnen die Möglichkeit
gegeben, den Angebotstext ausführlich
zu prüfen und ggf. Fachleute Ihres Ver-
trauens wie z.B. Steuerberater/Rechtsbe-
rater oder Bankberater hinzuzuziehen.
hinaus auch dann nicht ausgeschlossen,
soweit es sich um die Haftung der Firma
SH GmbH & Co. Projektentwicklungs
KG wegen Verletzung von wesentlichen
Vertragspfl ichten (Kardinalspfl ichten), der
Inanspruchnahme besonderen Vertrauens
handelt oder der Haftungsausschluss
eine unangemessene Benachteiligung
des Eigentümers darstellen würde.Im
Übrigen gelten die gesetzlichen Haf-
tungsregeln.
Wie ist die Vertragsabwicklung ge-
regelt?
Zum Kauf einer Pfl egeeinheit im
Seniorenwohn- und Pfl egeheim Heideck
ist lediglich der Kaufvertrag beim Notar
abzuschließen. Alle weiteren Verträge,
wie z.B. der Mietvertrag mit Bau- und
Lieferbeschreibung, der Verwaltervertrag,
der Mietverwaltervertrag, die Teilungser-
klärung mit Gemeinschaftsordnung, das
Wohnungsbelegungsrecht für das BRK
usw., wurden bereits durch die Firma SH
GmbH & Co. Projektentwicklungs KG ab-
geschlossen und werden mit Abschluss
des Kaufvertrages durch den Käufer
übernommen.
Sämtliche Verträge sind im Ordner Ver-
kaufsinformationen 10/2012 enthalten,
welchen jeder Interessent ausgehändigt
bekommt. So ist ihm eine Prüfung der
Verträge bereits frühzeitig möglich.
Der Kaufvertrag besteht aus einem
unwiderrufl ichen Kaufangebot, das der
Bauträger innerhalb 4 Wochen annehmen
kann.
Wie erfolgt die Besteuerung von
Gewinnen aus Wertzuwächsen bei
privaten Immobilienveräußerungen?
Nach einem Ablauf einer zehnjährigen
Spekulationsfrist (§ 23 Einkommenssteu-
ergesetz) sind Veräußerungsgewinne,
die aus dem Verkauf privater Immobilien
entstehen, steuerfrei.
Haben Sie weitere steuerliche
Fragen?
Wir stellen Ihnen gerne den Kontakt zu
einem fachkundigen Steuerberater her,
der Sie in allen Fragen und Anliegen zu
den steuerlichen Auswirkungen berät.
Welche Angaben müssen wir uns
vorbehalten?
Alle in diesem Prospekt gemachten An-
gaben entsprechen dem Stand Oktober
2012 und wurden mit größter Sorgfalt
und nach bestem Wissen getätigt. Es
wurden keine wesentlichen Umstände
ausgelassen.
Technische Änderungen oder Abweichun-
gen von der Bau- und Lieferbeschreibung
aus wichtigen oder sachlich gerechtfer-
tigten Gründen bleiben vorbehalten. Dies
gilt auch für die Auswahl der Baustoffe,
die Ausstattung der Küche sowie Ab-
weichungen gegenüber den gezeigten
Plänen und Perspektiven.
Die gezeigten Einrichtungen und Möblie-
rungen sind, bis auf die Küchen, nicht im
Liefer- und Leistungsumfang enthalten
und werden durch den Betreiber gestellt.
Die beschriebenen steuerlichen Auswir-
kungen sind nicht Gegenstand des Ver-
trages, somit kann auch keine Gewähr-
leistung für die Richtigkeit übernommen
werden.
Die namentliche Nennung einzelner
Personen in diesem Prospekt dienen
der besseren Information für die Interes-
senten, nicht aber, um eine persönliche
Vertrauensbildung zu beabsichtigen.
Maßgeblich sind ausschließlich die im
notariellen Kaufvertrag und den sons-
tigen bereits geschlossenen Verträgen
enthaltenen Angaben.
Verantwortlich für diesen Prospekt ist die
Firma SH GmbH & Co. Projektentwick-
lungs KG.
Von diesem Prospekt abweichende Anga-
ben oder Zusagen bedürfen der schriftli-
chen Bestätigung der Firma SH GmbH &
Co. Projektentwicklungs KG.
Wann ist die Haftung ausgeschlossen?
Ansprüche aus dem Prospekt gegen die
Firma SH GmbH & Co. Projektentwick-
lungs KG wegen fahrlässiger Pfl ichtver-
letzung sind ausgeschlossen. Dies gilt
nicht für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
Pfl ichtverletzung der Firma SH GmbH &
Co. Projektentwicklungs KG oder einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pfl icht-
verletzung eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen der Firma SH
GmbH & Co. Projektentwicklungs KG
beruhen. Der Haftungsausschluss gilt
ferner nicht für sonstige Schäden, die auf
einer grob fahrlässigen Pfl ichtverletzung
der Firma SH GmbH & Co. Projektent-
wicklungs KG oder auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pfl ichtverletzung
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül-
lungsgehilfen der Firma SH GmbH & Co.
Projektentwicklungs KG beruhen.
Die Haftung für fahrlässige Pfl ichtver-
letzungen der Firma SH GmbH & Co.
Projektentwicklungs KG ist darüber
Bei Geld oder Wertpapieren ist der steu-
erlich anzusetzende Wert in der Regel
der tatsächliche (Nominal-) Wert oder der
zum Zeitpunkt des Todes bzw. der Schen-
kung entsprechende Börsenkurs.
Grundvermögen (z.B. unbebaute oder
bebaute Grundstücke, Erbbaurechte,
Wohnungseigentum) ist seit dem 1.
Januar 2009, vor allem dann, wenn die
Immobile vermietet wird, für schenkung-
und erbschaftsteuerliche Zwecke mit
dem „Verkehrswert“ zu bewerten.
Für Wohnungs- und Teileigentum wird
regelmäßig der sogenannte „Vergleichs-
wert“ ermittelt. Der Vergleichswert wird
aus den Kaufpreisen für gleichartige
Grundstücke gebildet. Grundlage sind
vorrangig die von den Gutachteraus-
schüssen der Städte und Landkreise
mitgeteilten Vergleichspreise. Dabei
werden aber wertbeeinfl ussende Belas-
tungen des konkreten Einzelfalles nicht
berücksichtigt. Dies kann nur über ein
Sachverständigengutachten erfolgen. Es
können aber auch zeitnahe Kaufpreise
aus der Umgebung oder innerhalb eines
Immobilienobjekts berücksichtigt werden.
Da seit dem 1. Januar 2009 auch die
erbschafts- und schenkungsteuerli-
chen Freibeträge für Erbschaften und
Schenkungen im Bereich von Ehegatten
(500.000,– ¤) und Kindern (400.000,– ¤
pro Kind und Elternteil) deutlich angeho-
ben worden sind, wird in den meisten
Fällen eine Steuer nicht entstehen oder
bei geschickter Gestaltung vermieden
werden können. Die Freibeträge gelten
im Übrigen für alle Vermögensübertra-
gungen durch dieselbe Person innerhalb
von 10 Jahren, sie können also im Laufe
eines Lebens mehrfach genutzt werden.
Sollten Sie noch Fragen haben, so
können Sie sich auch direkt an den Notar
oder gerne auch an uns wenden. Haben
Sie sich für den Kauf einer Pfl egeeinheit
im Seniorenwohn- und Pfl egeheim
Heideck entschieden, dann kontaktieren
Sie uns einfach und wir vereinbaren kurz-
fristig einen Beurkundungstermin beim
Notariat.
6362
SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
Was ist generell bei einer Immobilieninvestition zu beachten?
Der Wert einer Immobilie kann grundsätzlich von verschiedenen Faktoren, wie der politischen, (steuer-)rechtlichen und wirtschaft-lichen Lage, beeinfl usst werden. Bei schlechten Umfeld bedingungen besteht das Risiko von Wertverlusten in nicht vorhersehbarer Höhe bis hin zum Totalverlust inklusive Verlust der Erwerbsnebenkosten und etwaiger Finanzierungskosten.
Die durchschnittliche Wertentwicklung von Immobilien ist seit Jahrzehnten nur durch kleine Schwankungen gekennzeichnet und entwickelt sich im Mittel überdurchschnittlich positiv.
Die immer noch nicht vollständig überwundene Finanzkrise zeigt eindeutig, welche Vorteile in Sach- gegenüber Geldwerten stecken: höhere Sicherheit und eine enorme Wertbeständigkeit.
Wie attraktiv ist eine Spezialimmobilie?
Beeinfl usst von einer sinkenden Nachfrage nach stationären Senio-renwohn- und Pfl egeheimplätzen kann es möglich sein, dass aufgrund mangelnder Auslastung ein Betrieb und damit eine Anmietung des Objekts mehr als unattraktiv wird.
Reduzierte Mieteinnahmen und im schlechtesten Fall eine Kün digung des Mietvertrages können eintreten. Darüber hinaus ist die Spezial-immobilie geprägt von der erheblich eingeschränkten Nutzungsmög-lichkeit im Gesamten und der einzelnen Einheit. Eine sinnvolle Nut-zung ist nur durch die Vermietung/Verpachtung im Gesamten an einen Betreiber möglich, sodass eine Änderung der Nutzung des Objekts oder der einzelnen Sondereigentumseinheit des Seniorenwohn- und Pfl egeheims nur mit einem Eigentümerbeschluss mit einer Mehrheit von 90 % sämtlicher existierender Stimmen möglich ist. Unabhängig hiervon ist eine Änderung der Nutzung voraussichtlich mit erhebli-chem Umbau- und Kosten aufwand für die einzelnen Eigentümer und die Eigentümer gemeinschaft verbunden.
Die langjährige demografi sche Entwicklung zeigt, dass der Bedarf an Pfl egeplätzen, unabhängig von regionalen Gegebenheiten,überproportional steigt. Dies wird sich perspektivisch nicht ändern. Laut der Studie „Altenhilfeplan für den Land-kreis Roth“ von Professor Pieper steigt auch hier der Bedarf von derzeit ca. 1.000 Plätzen bis 2020 auf 1.335 bis maximal 1.712 Plätzen an. Mit dieser Studie und der vom Kreisverband Südfranken durchgeführten Bedarfsanalyse für das Seniorenwohn- und Pfl egeheim Heideck, mit seinen 60 Plätzen, ist von einer durchge-hend und langfristigen sehr guten Belegung auszugehen. Zumal das für diese Region neu-artige Betreuungskonzept mit seinen dezentra-len Hausgemeinschaften dieses Seniorenwohn- und Pfl egeheims besonders attraktiv macht.
Wie sicher sind die Mieteinnahmen?
Wirtschaftliche Risiken von Mietern sind ein generelles Risiko, das vom Vermieter nicht beeinfl ussbar ist. Es besteht die Gefahr, dass der Mieter aufgrund wirtschaftlicher Schiefl age nicht in der Lage ist, die Mietzahlungen zu leisten. Dies kann dazu führen, dass Mietzahlungen verspätet, reduziert oder überhaupt nicht erbracht werden können. Hat der Erwerber das Objekt fi nanziert, kann dies bedeuten, dass die Finanzierung nicht mehr aus den Mieteinnahmen erfolgen kann, sondern weitere Eigenmittel notwendig sind.
Das Risiko von Mietausfällen ist beim Senio-renwohn- und Pfl egeheim Heideck für die ersten 25 Jahre minimiert. Das BRK unterliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Rechtsaufsicht des Freistaates Bayern (Art. 1, 3 (1) BRK-Gesetz), wodurch über das Vermögen nach derzeitiger Rechtslage kein Insolvenzver-fahren stattfi nden kann (Art. 25 (1) BayAGGVG).
Wie geht es nach Ablauf des Mietvertrages weiter?
Der Mietvertrag mit dem BRK ist auf die Dauer von 25 Jahren geschlossen. Es ist möglich, dass dieser Vertrag nach Ablauf nicht verlängert wird oder auch, dass (siehe vorherige Anmerkung zur Sicherheit der Mieteinnahmen) aus anderen Gründen eine vorzeitige Beendigung des Mietvertrages erfolgt. Es besteht dann das Risiko, dass ein Vertrag mit einem neuen Betreiber nicht unmittelbar im Anschluss, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt oder auch mit geringeren Mieteinnahmen oder anderen Zugeständnissen (kostenlo-se Umbauarbeiten, Renovierung etc.) geschlossen werden kann oder überhaupt kein neuer Betreiber gewonnen werden könnte. Im Fall einer Betreibersuche kann daher zusätzlicher Aufwand für Dienstleis-ter, Berater oder Makler entstehen und darüber hinaus ein Mietausfall in nicht vorhersehbarer Höhe gegeben sein, sodass letztlich die Eigentümergemeinschaft des Seniorenwohn- und Pfl egeheims auch gezwungen sein kann, eine Änderung der Nutzung mit weiterem Kostenaufwand zu beschließen.
Der Mietvertrag mit dem BRK hat zugunsten des BRK eine Verlängerungsoption um weitere 5 Jahre. Das BRK selbst ist gerade in der Versorgung pfl egebedürftiger Menschen seitJahrzehnten stark engagiert. Dies wird sich sicherlich nicht ändern. Statistisch gesehen wächst der Anteil älterer Menschen in der Bevölkerung stark an. Dies hat einen überdurch-schnittlichen Bedarf an Seniorenwohn- und Pfl egeheimplätzen zur Folge. Aus diesem Grund ist das Seniorenwohn- und Pfl egeheim Heideck sowohl für das BRK als auch für vergleichbare Betreiber ein sehr interessantes Objekt – heute und gerade auch in Zukunft.
Wie stellt sich die Wertentwicklung der Immobilie dar?
Die Wertentwicklung einer Immobilie, insbesondere auch einer Spezi-alimmobilie, ist im Wesentlichen geprägt von der Qualität der Immo-bilie, dem Standort und der Lage der Immobilie, von der allgemeinen Kostenentwicklung (Baukosten/Grundstückskosten), dem Bedarf an Immobilien der konkreten Art, den Nutzungs möglichkeiten und nicht zuletzt dem Zeitpunkt des Verkaufs und der dann vorherrschenden allgemeinen wirtschaftlichen Rahmen bedingungen. Die Wertentwick-lung ist darüber hinaus gerade bei Spezialimmobilien, die nicht zur Eigennutzung erworben werden, stark geprägt von dem durch die Im-mobilie erzielbaren Ertrag, also den Miet-/Pachteinnahmen. Alle diese Faktoren, die zum Zeitpunkt der Tätigung der Immobilieninvestition nicht sicher prognostizierbar sind, können dazu führen, dass der Wert der Immobilie sich negativ entwickelt und auch erheblich unter dem Einstandspreis liegen kann. Daneben ist die Wertentwicklung auch abhängig von dem Angebot vergleichbarer Immobilien, was das Risiko birgt, dass die Errichtung weiterer Seniorenwohn- und Pfl egeheime, insbesondere im näheren Einzugsbereich des Objekts in Heideck, zur Verringerung der Nachfrage und damit der Mieten und letztlich auch des Werts der Immobilie selbst führt. Auch kann ein Fallen der Grundstücks- und Baupreise zu einem Wert-verfall der Immobilie führen.
Der Mietvertrag mit dem BRK ist indexiert, sodass bei einer Steigerung der Lebenshal-tungskosten die vertraglich vereinbarte Miete sich anteilig (60 % der Erhöhung der Lebenshal-tungskosten) erhöht. Andererseits kann bei der Veräußerung einer Immobilie unter günstigen Bedingungen erfahrungsgemäß ein Verkaufs-preis erzielt werden, der den Erwerbsaufwand erheblich übersteigt. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Immobilie als langfristige Investition betrachtet wird. Im Gegensatz zu vielen anderen Branchen ist der Pfl egebereich ein Wachstumsmarkt, der eher steigen wird als rückläufi g zu sein.
Chancen und RisikenDas sollten Sie bedenken
Risiken&ChancenRisikenRisisikenbei einer Immobilieninvestition zu beachten &Chancen&ChanncenWie geht es nach Ablauf des Mietvertrages weiter?
Risiken RisikenChancen Chancen
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SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
Was ist bei dem Verkauf der Immobilie zu beachten?
Eine Immobilie stellt eine langfristige Anlageform dar. Dennoch ist der Verkauf der Immobilie rechtlich jederzeit möglich. Der potenzielle Erwerber ist in diesem Falle über die Teilungserklärung/Gemein-schaftsordnung und Verträge verpfl ichtet, in die bestehen den Verträge einzutreten, kann also keine Eigennutzung des Objekts geltend ma-chen, sondern ist an die Nutzung durch einen einheitlichen Betreiber gebunden. Es besteht weiter das Risiko, dass bei einem Verkauf zu einem ungünstigen Zeitpunkt Verluste entstehen oder aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine Spezialimmobilie handelt, die Käufer-suche längere Zeit (auch über ein Jahr hinweg) andauert. Der Wert der Immobilie kann daher nicht kurzfristig in Barmittel umgesetzt werden. Andererseits kann ein Verkaufsdruck zu erheblichen Preisreduzierun-gen führen.
Eine Immobilie als langfristige Anlageform hat grundsätzlich eine positive Wertentwicklung. Bei einem Verkauf besteht deshalb die Chance, dass ein Gewinn erzielt wird und somit der Ver-kaufspreis den Einstandspreis übersteigt. Auf-grund der Tatsache, dass Seniorenwohn- und Pfl egeheimplätze durch die demografi sche Ent-wicklung an sich und durch den wohnortnahen Standort in Heideck im speziellen, dauerhaft eine hohe, stetig steigende Nachfrage haben werden, ist von einer überproportionalen Preisentwicklung und damit Wertsteigerung auszugehen.
Was passiert, wenn der Bauträger insolvent wird?
In der Insolvenz des Bauträgers besteht das Risiko, dass das Objekt nicht fertiggestellt wird. Trotz der Zahlung nach Baufortschritt gemäß Makler- und Bauträgerverordnung besteht das Risiko, dass die geleisteten Zahlungen des Käufers wertlos sind, da bei einer Fertigstellung des Objekts durch die Eigentümergemeinschaft oder Dritte weitere Kosten (z. B. durch neue abzuschließende Werkverträge mit höheren Preisen) entstehen oder geleistete Zahlung ganz oder teilweise wertlos sind, so dass sich letztlich der Kaufpreis deutlich er-höhen kann. Wird das Objekt im Falle einer Insolvenz rückabgewickelt und das Eigentum am Baugrundstück nicht den Käufern übertragen, so besteht die Gefahr, dass geleistete Kaufpreisraten wertlos sind, da Rückforderungsansprüche unter Umständen nur zur Insolvenztabelle angemeldet werden können.
Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme ist mit entsprechenden Eigenmitteln und Sicherheiten durch den Bauträger gesichert. Außerdem wird von allen Käufern bei Vertragsabschluss eine Finanzierungsbestätigung der kreditgebenden Bank verpfl ichtend vorgelegt. Dadurch wird eine hohe Finanzierungssicherheit erreicht, sowohl für den Bauträger als auch für den einzelnen Käufer. Damit ist zumindest weitgehend sicher-gestellt, dass jeder Käufer sein Seniorenwohn- und Pfl egeheimzimmer fi nanzieren kann. Alle Zahlungen erfolgen nur nach Baufortschritt und entsprechenden Bautenstandsberichten.
Was passiert, wenn sich die Fertigstellung verzögert?
Sollte sich die Fertigstellung des kompletten Gebäudes verzögern – egal ob durch oder ohne Verschulden des Bauträgers oder der von ihm beauftragten Unternehmen bzw. durch unbekannte Einfl üsse von außen – kann dies falls sich die Fertigstellung solange verzögert und so die Frist zur Übergabe des Seniorenwohn- und Pfl egeheims an den Mieter 30.09.2014 nicht eingehalten werden kann, dazu führen, dass der Mieter vom Mietvertrag zurücktritt und/oder Schadensersatzan-sprüche geltend macht. Hierdurch könnte es z. B. auch erforderlich sein, nach Vertragsrücktritt einen neuen Betreiber für das Senioren-wohn- und Pfl egeheim zu fi nden. Gelingt dies nicht, würden die Miet-einnahmen komplett ausfallen. Darüber hinaus führt die Verzögerung der Fertigstellung zu einer Verschiebung der Mietzahlungspfl icht und damit, je nach Finanzierungsvereinbarung, ggf. zu erhöhten Finanzie-rungskosten. Angrenzend an das Baugrundstück befi ndet sich der ehemalige Pest-friedhof. Hier hat es schon archäologische Funde gegeben. Es kann daher durch entsprechende Funde zu Bauverzögerungen kommen.
Die komplette Abwicklung zur Herstellung des Gebäudes unterliegt einer eng gefassten Pla-nung und einer professionellen Projektsteue-rung. Aufgrund des Controllings ist es möglich, Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen und frühzeitig gegensteuern zu können. Zusätzlich ist im Vertrag mit dem BRK vorsorglich eine Frist vereinbart, wodurch selbst bei einer Verzögerung von bis zu sechs Monaten keine Gefährdung des Mietverhältnisses besteht. Für den Fall einer Bauverzögerung durch Knochenfunde wegen des Pestfriedhofs wurde im Mietvertrag vereinbart, dass die Fristen sich entsprechend um denjenigen Zeitraum verlängern, für welchen auf Grund behördlicher Anordnung ein Baustopp angeordnet wird.
Können Baumängel eintreten, die den Wert der Immobilie mindern?
Gravierende Baumängel können den Eigentümern erhebliche Kosten verursachen, was nicht nur den Wert der Immobilie negativ beein-fl usst, sondern auch zu Mietausfällen bzw. Kürzungen führen kann, wenn wegen dieser Mängel nur eine eingeschränkte Nutzung möglich ist. Dabei ist zu beachten, dass Baumängel nicht nur während der Gewährleistungszeit auftreten können, sondern auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist, was zu hohen Kosten der Eigentümergemein-schaft bzw. der einzelnen Eigentümer für die Sanierung führen kann, die auch die Rücklagen aus der Instandsetzungsrücklage bei Weitem übersteigen können. Während der Gewährleistungszeit besteht zudem das Risiko, dass die ausführenden Unternehmer oder der Bauträger insolvent werden und deswegen die Gewährleistungsansprüche nicht realisiert werden können und damit die Kosten der Beseitigung der Mängel den Eigentümern zur Last fallen.
Qualitätskontrollen und die richtigen Bau fi rmen sind bei der Umsetzung von Bau werken ein wichtiger Aspekt, um Baumängel oder schlechte Ausführungen zu vermeiden. Bei der Auswahl der ausführenden Bau fi rmen wird deshalb größter Wert auf hohe Qualität und entsprechende Referenzen gelegt. Zusätzlich wird mit dem TÜV SÜD eine unab-hängige und anerkannte Institution verpfl ichtet, durch ein baubegleitendes, lückenloses Qualitätscontrolling für eine einwandfreie Bau-ausführung zu sorgen.
Welchen Einfl uss nimmt die Qualität auf die Investition?
Gebäudequalität und -zustand haben direkte Auswirkungen auf die Ertragskraft und die Wertentwicklung der Immobilie. Bau mängel, die ungeplante Instandhaltungs- oder Instandsetzungs aufwendungen erforderlich machen, beeinfl ussen unweigerlich die Rendite und die Prognosen negativ.
Im Falle von zu befürchtenden Qualitäts-mängeln greift wiederum das baubegleitende Qualitätscontrolling des TÜV SÜD. Er prüft, ob die Bauausführungen den Plänen, den Normen, den allgemein anerkannten Regeln der Technik und der Baubeschreibung entsprechen. Somit würden eventuelle Qua-litätsprobleme sofort erkannt und Schäden vermieden.
Was passiert, wenn es zu Schäden durch äußere Einfl üsse kommt?
Es können durch nicht vorhersehbare äußere Einfl üsse Schäden entstehen, wie beispielsweise Brand- und Wasserschäden, sowie Elementarschäden, die durch Naturkatastrophen wie Stürme oder sogar Erdbeben entstehen können. Dies kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Immobilie nicht mehr nutzbar ist und es damit zu dauerhaften Mietausfällen kommt bzw. die Immobiliensubstanz im Gesamten verlustig geht. Dabei besteht auch das theoretische Risiko, dass ein solcher Schaden nicht versichert bzw. nicht versicherbar ist und damit der Anleger einen Totalverlust erleidet.
Mögliche Brand- und Wasserschäden sowie Schäden aus Naturkatastrophen sind, sofern diese versicherbar sind, bereits in der Baupha-se durch entsprechende Versicherungen abge-deckt. Es werden eine Elementarversicherung, eine Leitungswasser- und Sturmversicherung, eine Grundstückshaftpfl ichtversicherung sowie eine Gebäudebrandversicherung abgeschlos-sen.
Chancen und RisikenDas sollten Sie bedenken
Risiken&ChancenRisikenRisisikenVerkauf der Immobilie zu beachten? &Chancen&ChanncenKönnen Baumängel eintreten, die den Wert der Immobilie mindern?
Risiken Chancen ChancenRisiken
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SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
Wie beeinfl ussen mögliche Steuergesetzänderungen die Investition?
Bei den kalkulierten Kosten wurde unter anderem die derzeitige steuerliche Behandlung von Sozialimmobilien in Form eines stationä-ren Seniorenwohn- und Pfl egeheims gemäß dem Bayerischen Pfl ege- und Wohnqualitätsgesetz berücksichtigt. Die derzeit gültigen Steuer-gesetze könnten jedoch jederzeit durch den Gesetzgeber verändert werden und somit die Ertragssituation maßgeblich beeinfl ussen.
Eine Immobilie ist ein langfristiges Anlage-gut, sodass davon auszugehen ist, dass die Wertentwicklung, die sich durch die Steuer-gesetzgebung und steuerliche Behandlung ergeben, Schwankungen nach oben und unten aufweisen kann. Aus diesem Grund ist eine Investition in eine Immobilie dann von großem Vorteil, wenn sie sich für den Anleger auch ohne steuerliche Vorteile bereits rechnet.
Steuerliche Vorteile sind am Ende dann eine erfreuliche Zugabe.
Welche weiteren Kosten können zukünftig zu Lasten des Eigentümers anfallen?
Wie bereits aus den vorherstehenden Risikodarstellungen ersichtlich, ist eine Immobilienanlage langfristig zu sehen, sodass Höhe und Art von zusätzlich anfallenden Kosten nicht absehbar sind. Neben Kosten, die aus der Herstellung oder der Bausubstanz der Immobilie entstehen können, können z. B. auch Kosten aus geänderten Finanzie-rungskonditionen entstehen. Darüber hinaus können bei Immobilien auch grundstücks- oder objektbezogene Kosten für zukünftige Er-schließungen (Straßenerrichtung, Straßenverbesserung, Kanalisation, Beleuchtung etc.), die nach Bezugsfertigstellung durch die Kommune erfolgen, entstehen, die dann durch die Eigentümer zu übernehmen sind. Darüber hinaus haften die Eigentümer auch neben dem Bau-träger für die anfänglich entstehenden Erschließungskosten – die im Kaufpreis enthalten sind – gegenüber der Stadt.
Nach dem Mietvertrag treffen die Kosten der Instandhaltung und In-standsetzung des Objektes den Vermieter und damit die Eigentümer. Des Weiteren sind die Kosten für Umbaumaßnahmen, die für den Betrieb des Seniorenwohn- und Pfl egeheims aufgrund neuer Ge-setzesvorgabe erforderlich werden, von den Eigentümern zu tragen.
Die Immobilie wird – unter Beaufsichtigung des TÜV SÜD – mit hohen Qualitätsanforde-rungen in der baulichen Umsetzung erstellt. Daher ist nicht mit außerplanmäßigen Kosten aus der Bausubstanz zu rechnen. Anfängliche Erschließungskosten sind mit dem Kaufpreis abgedeckt.
Ist eine Beeinfl ussung durch gesetzliche Vorgaben und Verordnungen möglich?
In Deutschland ist die Trägerschaft für Seniorenwohn- und Pfl ege-heimeinrichtungen durch gesetzliche Vorgaben und Verordnungen, insbesondere durch das Bayerische Pfl ege- und Wohnqualitätsgesetz, Pfl ege versicherungsgesetz und die hierzu erlassenen Begleitgesetze reglementiert. Dies bedeutet, dass Änderungen in der Gesetzes lage auch direkten Einfl uss auf den Betrieb des Seniorenwohn- und Pfl ege-heims Heideck haben können. Sind z. B. zukünftig zusätzliche bau liche Maßnahmen bei einem stationären Seniorenwohn- und Pfl egeheim erforderlich, kann dies zu einer Belastung der Eigentümer oder zu ei-ner negativen Rentabilität für den Betreiber führen, sodass dieser von einer Fortsetzung des Mietverhältnisses absehen kann.
Die Reglementierung in der stationären Pfl ege hat einen ausgeprägten sozialen Aspekt. Dieser bewirkt, dass pfl egebedürftige Menschen geregelt und vergleichbar gut versorgt werden, um vor allem die Menschenwürde zu wahren. Sie sollen nicht durch rein ertragsorientiertes Wirtschaften möglicher weise benachteiligt werden. Die starke Reglementierung trägt dazu bei, dass der Staat eine entsprechend starke Verantwortung für die Träger und Betreiber übernimmt und vor allem die Möglichkeit von Kontrollen hat, die jedem Bewohner zugute kommen.
Chancen und RisikenDas sollten Sie bedenken
Risiken&ChancenRisikenRisisikenmögliche Steuergesetzänderungen die Investition? &Chancen&ChanncenIst eine Beeinfl ussung durch gesetzliche Vorgaben und Verordnungen möglich?
Risiken RisikenChancen Chancen
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SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
Zukunft im Blick habenUnabhängigkeit im Alter schaffen
Gib jedem Tag die Chance, der schönste
deines Lebens zu werden.
Mark Twain
”“
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SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
BeispielrechnungEinbett-Zimmer Einbett-Zimmer (R-Ausführung) Doublette
Fläche Zimmer 21,68 m2 23,65 m2 39,45 m2
+ anteilige Nutz-, Funktions- und Verkehrsfl äche
am Pfl egeheimbereich37,06 m2 40,43 m2 67,44 m2
Gesamtfl äche 61,48 m2 85,04 m2 112,30 m2
Mietertrag
(Verhältnis Gesamtkaufpreis zur jährlichen Miete)4,25 % 4,25 % 4,25 %
+ Grunderwerbsteuer
(3,5 % v. Kaufpreis ohne Küche)
3.950,99 €
4.310,01 €
7.189,42 €
+ Notar- u. Grundbuchkosten
(+ ca. 1,5 % v. Gesamtkaufpreis)1.718,28 € 1.874,41 € 3.126,67
Erwerbsaufwand 120.221,20 € 131.145,36 € 218.760,45 €
./. Verwaltergebühr (WEG) jährlich
(monatl. 16,00 € zzgl. gesetzl. MwSt.)
228,48 €
228,48 €
228,48 €
./. Mietverwaltungsgebühr jährlich
(monatl. 6,00 € zzgl. gesetzl. MwSt.)85,68 € 85,68 € 85,68 €
./. Sonst. Verwaltungskosten jährlich
(ca. monatl. 0,24 € je 1/1.000 ME)
16,67 / 18,18 / 30,32 ME (Mieteigentumsanteil)
48,01 € 52,36 € 87,32 €
Mietüberschuss vor AfA (Abschreibungen) 4.512,38 € 4.950,97 € 8.468,49 €
./. Instandhaltungsrücklage jährlich
(monatl. 0,70 € je 1/1.000 ME)
16,67 / 18,18 / 30,32 ME (Mieteigentumsanteil)
140,03 € 152,71 € 254,69 €
Mietausschüttung jährlich: 4.372,35 € jährlich: 4.798,26 € jährlich: 8.213,80 €
monatl.: 364,36 € monatl.: 399,85 € monatl.: 684,48 €
+ GGrundderwerbbstteuer
85,04 m2 112,30 m2
// VVerw laltterg bebühühr (W(WEGEG)) jäjähhrlili hch
Gesamtkaufpreis inklusive Küche
Gesamtfl äche
Jährliche Miete
114.551,93 €
58,74 m2
4.874,55 €
124.960,94 €
64,08 m2
5.317,49 €
208.444,36 €
106,89 m2
8.869,97 €
BeispielrechnungAufstellung Mietausschüttung
Errechnung Kaufpreis:
GESAMTKAUFPREIS
Herstellungskosten Gebäude (anteilig)
Grundstückskosten (anteilig)
Anschaffungskosten Küche (anteilig)
BeispielBeeispiieleispiieleispiei ielieispiei ielppBeispielrechnuB i i l hEinbett-Zim
Fläche Zimmer 21,68 m
ns-
h
ufpr
iMiMi teterttrag
Gesamtfl äche 61,48 m2
pGesamtfl ächeGesamtfl ächeGesamtfl äche 58,74 m61,48 m261,48 m22
ung Kaufpr
Das Seniorenwohn- und Pfl egeheim Heideck ist in
doppelter Hinsicht eine zukunftsweisende Investition:
– Wohnen im Alter nach neuesten
Erkenntnissen
– Investieren mit attraktiver Rendite
und Vorzugsbelegungsrecht
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SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
Einheit Nr.
Anzahlder
Pfl ege-plätze
Fläche des Pfl egeheim-
appartements (m2)
anteiligegemein-
schaftlicheFlächen (m2)
Gesamtfl äche einschl. anteiliger
gemeinschaftlicher Flächen (m2)
Grundstücks-anteil
(€)
Herstellungs-kosten
Gebäude (€)
Anschaffungs-kosten
der Küche(€)
Gesamtkaufpreis der
Einheit (€)
Miteigentums-anteil
(1/1000)
jährlicher Mietertrag
(€)
Mietertrag im Verhältnis
zum Kaufpreis (%)
1.01
Erd
ges
cho
ss
1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%1.02 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%1.03 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%1.04 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%1.05 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%1.06 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%1.07 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%1.08 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%1.09 1 23,65 40,43 64,08 4.352,16 118.790,84 1.817,94 124.960,94 18,18 5.317,49 4,25%1.10 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%
1.11 A+B 2 39,45 67,44 106,89 7.259,73 198.152,16 3.032,47 208.444,36 30,32 8.869,97 4,25%1.12 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%1.13 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%1.14 1 23,65 40,43 64,08 4.352,16 118.790,84 1.817,94 124.960,94 18,18 5.317,49 4,25%1.15 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%
1.16 A+B 2 39,45 67,44 106,89 7.259,73 198.152,16 3.032,47 208.444,36 30,32 8.869,97 4,25%1.17 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%1.18 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%1.19 1 23,65 40,43 64,08 4.352,16 118.790,84 1.817,94 124.960,94 18,18 5.317,49 4,25%1.20 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%1.21 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%1.22 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%1.23 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%1.24 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%1.25 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%1.26 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%1.27 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%1.28 1 23,65 40,43 64,08 4.352,16 118.790,84 1.817,94 124.960,94 18,18 5.317,49 4,25%
2.01
Ob
erg
esch
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1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%2.02 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%2.03 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%2.04 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%2.05 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%2.06 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%2.07 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%2.08 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%2.09 1 23,65 40,43 64,08 4.352,16 118.790,84 1.817,94 124.960,94 18,18 5.317,49 4,25%2.10 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%
2.11 A+B 2 39,45 67,44 106,89 7.259,73 198.152,16 3.032,47 208.444,36 30,32 8.869,97 4,25%2.12 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%2.13 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%2.14 1 23,65 40,43 64,08 4.352,16 118.790,84 1.817,94 124.960,94 18,18 5.317,49 4,25%2.15 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%
2.16 A+B 2 39,45 67,44 106,89 7.259,73 198.152,16 3.032,47 208.444,36 30,32 8.869,97 4,25%2.17 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%2.18 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%2.19 1 23,65 40,43 64,08 4.352,16 118.790,84 1.817,94 124.960,94 18,18 5.317,49 4,25%2.20 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%2.21 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%2.22 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%2.23 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%2.24 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%2.25 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%2.26 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%2.27 1 21,68 37,06 58,74 3.989,63 108.895,79 1.666,51 114.551,93 16,67 4.874,55 4,25%2.28 1 23,65 40,43 64,08 4.352,16 118.790,84 1.817,94 124.960,94 18,18 5.317,49 4,25%
Gesamtkaufpreis der
Einheit (€)
114.551,93114.551,93114.551,93114.551,93114.551,93114.551,93114.551,93114.551,93124.960,94114.551,93208.444,36114.551,93114.551,93124.960,94114.551,93208.444,36114.551,93114.551,93124.960,94114.551,93114.551,93114.551,93114.551,93114.551,93114.551,93114.551,93114.551,93124.960,94
114.551,93114.551,93114.551,93114.551,93114.551,93114.551,93114.551,93114.551,93124.960,94114.551,93208.444,36114.551,93114.551,93124.960,94114.551,93208.444,36114.551,93114.551,93124.960,94114.551,93114.551,93114.551,93114.551,93114.551,93114.551,93114.551,93114.551,93124.960,94
Übersicht und PreislisteGesamtaufstellung aller Pfl egeeinheiten
Der Kaufpreis erhöht sich um 1,0 %
gegenüber dem Verkaufspreis nach Preis-
liste für den Fall, dass der Kaufvertrag
mit einem Käufer erst nach Beginn der
Baumaßnahme abgeschlossen wird.
Der Kaufpreis erhöht sich um 2,0 % für
den Fall, dass der Kaufvertrag mit einem
Käufer erst nach der Bezugsfertigkeit
des Seniorenwohn- und Pfl egeheims
geschlossen wird. Somit haben diejeni-
gen Käufer, die sich als erstes zu einem
Kauf einer Einheit am Seniorenwohn- und
Pfl egeheim Heideck entscheiden, auch
einen preislichen Vorteil den anderen
gegenüber.
Bevor Sie sich für eines der Senioren-
wohn- und Pfl egeheimzimmer entschei-
den, können Sie sich mit dieser Übersicht
ausführlich informieren.
Berechnung der Wohnfl äche nach Wohnfl ächenverordnung (WoFlV §3 Abs. 4). Ermittelt nach Rohbaumaßen. 7574
SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
ReferenzenBRK-Seniorenpfl egeheim Wurmannsquick
Auf einer Bruttogesamtfl äche von 3.236 m2
wurden in Wurmannsquick, Landkreis
Rottal-Inn 48 Plätze für die Langzeitpfl ege
in 32 Einzelzimmern, 4 Doppelzimmern
und 4 Doubletten umgesetzt.
Auch hier ist jedes Bewohnerzimmer
behindertengerecht ausgestattet und hat
ein eigenes Bad. Die Brüstungshöhen
sind niedriger gestaltet und durch die
somit größeren Fenster werden die
Belichtungsfl ächen vergrößert.
Ein freundliches und funktionelles Gebäu-
de, das die aktuellen Energiestandards
bei weitem übetrifft und ein attraktiver
Garten im Innenhofbereich bilden das
neue Zuhause der Bewohner.
Das bevorzugte Belegungsrecht gilt auch
für dieses Pfl egeheim und die weiteren
Pfl egeheime des BRK im Landkreis
Rottal/Inn.
Referenzen im Bereich Sozialimmobiliender SH GmbH & Co. Projektentwicklungs-KG
BRK-Pfl egeheim, betreutes Wohnen und Hotel in Regensburg
Das Seniorenpfl egeheim in Regensburg schloss
eine Lücke in der Versorgung älterer bzw. pfl ege-
bedürftiger Senioren mit einem modernen Konzept
häuslich orientierter Lebensgemeinschaften.
Auf einer Bruttogesamtfl äche von 6.324 m2 wurde
ein Gebäude mit 97 barrierefreien Plätzen in Einzel-
und Doppelzimmern sowie die dazugehörigen
Funktionsräume erbaut.
Auch im Pfl egeheim Regensburg und den BRK
Heimen des Betreibers im Landkreis Regensburg
haben die Käufer einer Einheit in Plößberg ein
bevorzugtes Belegungsrecht.
Im Erdgeschoß des Pfl egeheims wurde ein Hotel
realisiert. Hier können auch Besucher der Pfl ege-
heimbewohner eine Übernachtung buchen. Das
Hotel erfreut sich wachsender Beliebtheit.
Zusätzlich entstand und ein weiterer Gebäudekom-
plex mit 27 Apartments in Größen zwischen 45 und
70 m2, die dem betreuten Wohnen vorbehalten
sind. Hier können Senioren selbstbestimmt und pri-
vat leben – auf Wunsch mit einer großen Auswahl
an Dienst- und Pfl egeleistungen des BRK.
7776
SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
Investition mit attraktiver Rendite, Vorzugs-
belegungsrecht und pfl egeleichtem Sorglos-
Immobilienpaket:
– Großer Bedarf in Heideck und seinem Um-
land, durch die demografi sche Entwicklung
ist eine Steigerung des Bedarfs zu erwarten –
dies bedeutet perspektivisch eine gute
Auslastung
– BRK als starker Partner und anerkannt guter
Betreiber – mit gesetzlicher Absicherung
und somit hoher Krisensicherheit
– Eine baubegleitende Qualitätssicherung
durch den TÜV während der Bauphase sorgt
für eine hohe Qualität der Immobilie
– Attraktive Rendite: Immobilien sind als
Sachwerte grundsätzlich eine der
attraktivsten und sichersten Wertanlagen –
interessante Steuervorteile eingeschlossen
– Ertrags- und Wertentwicklung durch
indexierten Mietvertrag mit einer vertraglich
vereinbarten Mietlaufzeit von 25 Jahren
– Komplette und zuverlässige Verwaltung der
Immobilie verschafft eine sorgenfreie
Investition ohne organisatorischen Aufwand
– Bevorzugtes Belegungsrecht für Investoren,
auch an anderen BRK-Standorten
– Seniorenwohn- und Pfl egeheim der IV. Generation,
konzipiert nach den neuesten Erkenntnissen des
Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA), Köln
– Ideal für aktive Bewohner bis hin zu
Pfl egebedürftigen der Stufe 3
– Freiwillige Einbindung in den gemeinsamen
Tagesablauf (Mithelfen beim Kochen,
Besorgungen und andere tägliche
Aktivitäten) fördert die körperliche und
geistige Fitness
– Perfekte Umsorgung im gesamten
Tagesablauf durch Hauswirtschafterinnen
und Pfl egepräsenzkräfte
– Professionelle Pfl egekräfte bieten den
Bewohnern als feste Bezugsperson
psychischen Halt
– Private Rückzugsmöglichkeiten, ganz nach
Ihren eigenen Bedürfnissen
SicherheitheitcherSic SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
Zuverlässige PartnerGemeinsam für ein gutes Projekt
Ihre VorteileDie wichtigsten Argumente im Überblick
Das Bayerische Rote Kreuz gehört mit zu den bekanntesten und zuverläs-sigsten Wohlfahrtsverbänden und ist unter anderem gerade in der Altenhilfe und -pfl ege leidenschaftlich engagiert. Die Mitarbeiter/-innen weisen in der Pfl ege und Betreuung von älteren Menschen sehr viel Erfahrung auf und kümmern sich mit modernsten Methoden um das Wohl vor allem pfl egebedürftiger Menschen.
Pfl egeheimbetreiber und Mieter
Vorteile für Investoren:
Bauträger
Stadt Heideck
Kommune
Die Stadt Heideck unterstützt dieses Projekt, damit den Heideckern auch im Alter die Möglichkeit gegeben wer-den kann, in ihrer vertrauten „Heimat” leben zu können.
Die SH GmbH & Co. Projektentwick-lungs KG entwickelt Grundstücke für Wohn- und Gewerbeimmobilien. Wir berücksichtigen sowohl wirtschaftli-che und ökologische Ziele genauso wie planungs- und baurechtliche Möglichkeiten. Von der ersten Idee über die Konzeptfi ndung bis hin zur wirtschaftlichen Realisierung sind wir der kompetente Partner für alle Projektbeteiligten.
SH VerwaltungsGmbH
Immobilienverwaltung
Die SH Verwaltungs GmbH ist regio-naler Partner für alle abwicklungstech-nischen Fragen und kümmert sich zuverlässig um den Ablauf der Immo-bilienverwaltung wie u.a. der Abrech-nung der Bewirtschaftungskosten, der Instandhaltung und Instandsetzung.
Dr. Margit TwehuesDr. Peter Fahr Notare
Notarielle Abwicklung
Die Sicherheit der Investition muss auch rechtssicher geregelt sein. Notarin Dr. Margit Twehues in Hilpolt-stein und Dr. Peter Fahr in Pfarrkirchen kümmern sich gerne um die notariel-len Aspekte. Für die Beurkundung und Abwicklung der Kaufverträge stehen sie Ihnen zur Verfügung.Dr. Peter Fahr hat auch die Teilungs-erklärung sowie die Gemeinschafts-ordnung beurkundet.
Dr. Margit TwehuesChristoph-Sturm-Str. 20, 91101 Hilpoltstein Telefon 09174/977990Dr. Peter FahrRingstr. 14, 84347 PfarrkirchenTelefon 08561/96550
Pfl ege nach den neuesten Erkenntnissen:
Partner im Vertrieb
Eng mit ihrer Region verwurzelte Geldinstitute sorgen für einen aktiven und reibungslosen Vertrieb. Neben den erfahrenen Beratern von SH-Projekte sind die Mitarbeiter dort Ihre Ansprechpartner, beantworten Ihnen alle Fragen und beraten Sie direkt über die besten Finanzierungs-möglichkeiten.
In Kooperation mit weiteren, verbundenen Partnern
Eine gute Entscheidung, für Ihre Zukunft hervor-ragend zu sorgen.
Der TÜV SÜD schafft für seine Kunden
„Mehr Sicherheit. Mehr Wert.“ Der
technische Dienstleistungskonzern ist
mehr als eine reine, anerkannte Prüf-
institution. Als engagierte und verant-
wortungsbewusste Prozesspartner mit
umfassenden Branchenkenntnissen
begleiten die Sachverständigen von
TÜV SÜD den gesamten Bauprozess
und erfüllen die Aufgaben des bau-
begleitenden Qualitätscontrollings.
Somit werden Planungs- und Ausfüh-
rungsfehler, die zu Baumängeln führen
können, vermieden bzw. zuverlässig
bereits in der Bauphase beseitigt.
Baubegleitendes Qualitätscontrolling
TÜV SÜDSparkasseMittelfranken Süd
SparkasseRegensburg
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SH GmbH & Co.ProjektentwicklungsKG
SparkasseMittelfranken Süd
SparkasseRegensburg
Eine gute Entscheidung
In zahlreichen BRK-Heimen können Sie
sich nach Terminabsprache von der Leis-
tungsfähigkeit überzeugen. Ihre Berater
von SH Projektentwicklung vermitteln
Ihnen gerne einen Termin mit einem
kompetenten Ansprechpartner in einem
BRK-Seniorenwohn- und Pfl egeheim.
Eine Investition in das Seniorenwohn-
und Pfl egeheim Heideck ist eine
zukunfts orientierte Wertanlage mit attrak-
tiver Rendite und hoher Sicherheit.
Betrachten Sie eine solche Investition
vor allem unter dem Gesichtspunkt einer
konservativen Wertanlage, die Ihnen
durch ihre hohe Wertbeständigkeit eine
vermögenserhaltende Altersvorsorge bie-
tet, mit der Sie sich ein Stück fi nanzieller
und sozialer Unabhängigkeit sichern, falls
Sie einen stationären Pfl egeplatz einmal
selbst in Anspruch nehmen müssen.
Wir beraten Sie gerne ausführlich und
beantworten Ihnen alle Fragen, die
noch offen geblieben sind.
Alle grafi schen Darstellungen des Gebäudes entsprechen dem Stand der Eingabeplanung und können im Detail von der tatsächlichen Ausführung abweichen. Auch auf Veranlassung des Bauamtes der Stadt Heideck können sich Änderungen ergeben. Alle Angaben und Informationen: Stand Oktober 2012
Kontakt:
SH GmbH & Co. Projektentwicklungs KGBahnhofstr. 3, 84347 Pfarrkirchen
Telefon 0 85 61/ 98 83 10Telefax 0 85 61/ 91 13 86E-Mail [email protected]
www.sh-projekte.de
In Kooperation mit weiteren, verbundenen Partnern
Unsere Partner im Vertrieb
stehen Ihnen auch gerne für Fragen zur
Finanzierung zur Verfügung.