informationstag netzentwicklungsplan/umweltbericht der bundesnetzagentur am 24.04.2015 in erfurt:...
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Grundlagen der Bedarfsermittlung
Infotag der Bundesnetzagentur zum Netzentwicklungsplan 2024
Erfurt, 24.04.2015
Szenario A Szenario B Szenario C
Szenario B
Gesamtprozess der Netzentwicklung (§§ 12a ff. EnWG)
10 Ja
hre
20 Ja
hre
I SZENARIO-
RAHMEN
II REGIONALI-
SIERUNG
III MARKT-
MODELLIERUNG
IV NETZ-
BERECHNUNG
V NETZAUSBAU-
BEDARF
EE-Quoten, Schicksal der
Konventionellen
Räumliche Zuordnung von
Ein- und Ausspeisung
Stunden und knotengenaue Simulation von
Einspeisung der Erzeuger
Wer produziert wann für wen
Strom ? (Brennstoffmix)
Berechnung und Analyse des Startnetzes
Maßnahmen für
einen bedarfsgerechten
Netzausbau
Was sind die richtigen
Maßnahmen? (NOVA-Prinzip,
Technologieauswahl)
iterierend
Wo speisen die Erneuerbaren Energien ein?
Wann und wo ist das Netz
überlastet? (Netzengpässe)
Wesentliche Fragestellung im jeweiligen Prozessschritt:
§ 12a EnWG §§ 12b f. EnWG
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II Regionalisierung in Thüringen
Erzeugungsleistung in Thüringen NEP 2024
Erzeugungsart Leistung in GW
Erdgas 0,5
Pumpspeicher 2,6
KWK-BHKW 0,1
Wind onshore 2,0
Photovoltaik 1,7
Biomasse 0,3
Last 0,5-2,4
Ausbau der Erneuerbaren nördlich von Thüringen
11,5
18,5
6,1
9,5
1,1
1,7
BiomassePVWind
Installierte EE-Anlagen in GW (Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt)
Heute (31.12.2013)
In 2024
[GW]
Wolmirstedt
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III Marktmodellierung
Der Markt bestimmt den Energiemix - das Netz unterscheidet nicht –
Volkswirtschaftliches Modell auf Basis geringster Grenzkosten. Im Wesentlichen Brennstoffkosten (z.B. Erdgas 2,7 ct/kWh) und Emmissionszertifikate 29 €/t CO2.
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Energieerzeugung nördlich von Thüringen bis 2024
Energieerzeugung in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin und Sachsen-Anhalt
Im Norden besteht ein Energieüberschuss von ca. 65 TWh.
0
20
40
60
80
100
120
140
Stromerzeugung Stromverbrauch
PV
Wind
Biomasse
Wasserkraft
sonstige EE
sonstige konv.
Öl
KWK < 10 mW
Erdgas
Steinkohle
Braunkohle
2024
[TW
h]
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Überlastungen des Bestandnetzes ohne Netzausbau
§ Das heutige Übertragungsnetz kann den zukünftigen Übertragungsbedarf nicht bewältigen.
§ Ohne Netzausbau wäre es an vielen Stellen überlastet.
Viele Netzengpässe an über 1000 h im Jahr
Auslastung des Startnetzes im Jahr 2024 (inkl. Südwest-Kuppelleitung)
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Von BNetzA zu prüfender Entwurf des Netzentwicklungsplans 2024
Überarbeiteter Entwurf des NEP 2024:
§ 92 Maßnahmen von ÜNB beantragt § darunter 4 HGÜ-Korridore § ca. 7.300 km an Umbau- und
Ausbaumaßnahmen § geschätztes Investitions-
volumen: ca. 23 Mrd. Euro
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Prüfkonzept der BNetzA
Das Prüfkonzept der Bundesnetzagentur
Prüfung der Einzelmaßnahmen
Wirksamkeit
Trägt die Maßnahme zur (n-1)-Sicherheit des Netzes bei?
Erforderlichkeit
Ist die Maßnahme ausreichend ausgelastet?
Sonstige Erwägungen
Ist die Maßnahme auch im Gutachter-Szenario notwendig?
Lassen sich unzulässige Betriebszustände durch sog. Topologieänderungen beheben?
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(n-1)-Sicherheit
(n-1)-sicher heißt, dass das Netz bei einem Ausfall EINER Leitung immer noch sicher und zuverlässig betrieben werden kann.
Diese Leitung kann nachvollzogen werden
11 11
Erforderlichkeit
§ Für 2024 wurde für sämtliche 8.760 Stunden des Jahres eine Berechnung durchgeführt und die Auslastung der einzelnen Leitungen über das Jahr ermittelt. Damit kann die Erforderlichkeit bewertet werden.
§ Eine Auslastung unter 20% ist ein Indiz für mangelnde Erforderlichkeit. Ein solcher Transportbedarf könnte technisch auch durch das 110 kV-Netz bewältigt werden.
Prüfung der Einzelmaßnahmen: Erforderlichkeit
§ P159 M62: Bürstadt – BASF
§ Nicht erforderlich, denn Auslastung max. Auslastung: 15,9%
12 12
Prüfung der Einzelmaßnahmen: Sonstige Erwägungen
Sonstige Erwägungen: Notwendigkeit der Maßnahme auch im Gutachter-Szenario? BNetzA hat zusammen mit ihrem Gutachter geprüft, ob die Maßnahmen auch gemäß den neuen Rahmenbedingungen (Reduzierung der Offshore-Kapazitäten und Spitzenkappung) notwendig sind.
§ P27 M52: Landesbergen – Wehrendorf
§ Nicht wirksam im Gutacher-Szenario
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Übersicht: vorläufige Prüfungsergebnisse NEP 2024
§ 63 von 92 Maßnahmen bestätigungsfähig
§ Dies entspricht ca. 5.800 km Aus- und Umbaumaßnahmen
(zum Vergleich: BBPlG ca. 5.000 km)
§ Alle im BBP enthaltenen HGÜ-Korridore erneut bestätigungsfähig
§ HGÜ-Korridore B und C06 erneut (noch) nicht bestätigungsfähig
§ 20 Maßnahmen zusätzlich zum BBP bestätigungsfähig (fast ausschließlich Maßnahmen in bestehender Trasse, Ausnahmen P20, P44, P72)
§ 5 Maßnahmen des BBP derzeit nicht mehr bestätigungsfähig bzw. noch weiter zu untersuchen