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>> Erläuterungen zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) 2007, Ausgabe 2011 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz.
>> Netzbetreiber:
Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG
- folgend Netze Mittelbaden genannt -
Ausgabe: Juli 2018
Erläuterungen TAB 2007, Ausgabe 2011
2 Stand: 04/2017
1. Vorwort
Das Netzgebiet der Netze Mittelbaden erstreckt sich auf einer Fläche von rund 1.280 Quadratkilometern. Ungefähr 280.000 Einwohner sind über ein circa 6.500 Kilometer langes Leitungsnetz mit über 1.500 Transformatorenstationen rund um die Uhr mit elektrischer Energie versorgt. Am Hauptsitz des Unternehmens in 77933 Lahr, Lotzbeckstraße 45 befinden sich die für die Versorgung in der Region wesentlichen technischen Einrichtungen. Dazu zählen die Netzleitstelle zur Überwachung und Steuerung des Stromnetzes oder der Fachbereich Zählertechnik und die staatlich anerkannte Prüfstelle für elektrische Messgeräte sowie die Administration des Unternehmens einschließlich des Kundencenters. Ein schlagkräftiges Team in den Bezirksstellen in Hausach, Kehl, Lahr und Offenburg sorgt für die Wartung und Instandhaltung des Netzes. Die Mappe beinhaltet Musteranmeldungen und Erläuterungen zu: Anmeldung zum Netzanschluss
Inbetriebnahme des Hauptstromversorgungssystems
Inbetriebsetzung der Kundenanlage
Änderungsmitteilung/Auftrag zum Plombieren
Anmeldeverfahren/Elektroheizung/Wärmepumpen/Durchlauferhitzer
Technische Anschlussbedingungen 2007, Ausgabe 2011 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (Herausgeber: BDEW)
VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4101: 2015-09, Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz
Basis dieser TAB-Erläuterungen ist der vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) herausgegebene Musterwortlaut „TAB 2007, Ausgabe 2011, die „ Erläuterung zu den TAB 2007 und den VDE-Anwendungsregeln Verband für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg e.V. (VfEW)“, Stand: März 2012. Die Nummerierung folgt den Kapiteln der TAB 2007, Ausgabe 2011, beziehungsweise den Kapiteln der VDE-AR-N 4101: 2015-09. Die Information und Anwendung von aktuellen gesetzlichen Vorgaben, Vereinbarungen und Formularen sowie ein enger Kontakt mit den Ansprechpartner des Netzbetreibers sind die Voraussetzungen für verantwortungsbewusstes Arbeiten an elektrischen Anlagen. Die Eintragung ins das Installateurverzeichnis setzt den Fortbildungseinsatz im Bereich der Installationstechnik voraus.
Erläuterungen TAB 2007, Ausgabe 2011
3 Stand: 04/2017
Inhaltsverzeichnis
1. Vorwort .............................................................................................................................................. 2
1.1. Karte des Versorgungsgebietes ......................................................................................................... 5
1.2. Kontakt ................................................................................................................................................ 6
1.3. Servicerufnummern: ........................................................................................................................... 6
1.4. Ansprechpartner ................................................................................................................................. 7
2. Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte ............................................................................... 8
2.1. Anmeldung zum Netzanschluss an das Niederspannungsnetz ......................................................... 8
Musterformular: „Anmeldung zum Netzanschluss“ ............................................................................ 9
2.2. Anmeldeverfahren ............................................................................................................................ 10
2.3. Versorgungsanfrage ......................................................................................................................... 11
Musterformular - Anschluss einer Elektro-Speicherheizung ............................................................ 11
Musterformular - Anschluss einer Wärmepumpenanlage ................................................................ 12
Musterformular - Anschluss eines Durchlauferhitzers ...................................................................... 13
3. Inbetriebsetzung elektrische Anlage ............................................................................................ 14
Musterformular – Inbetriebsetzung Kundenanlage .......................................................................... 15
4. Plombenverschlüsse ...................................................................................................................... 16
5. Netzanschluss (Hausanschluss) .................................................................................................. 17
5.1. Hausanschluss gewerbliche- und landwirtschaftlichen Anlagen ...................................................... 17
5.2. Anschlusseinrichtungen in Gebäuden .............................................................................................. 18
5.3. Anschlusseinrichtung außerhalb von Gebäuden.............................................................................. 18
6. Hauptstromversorgung .................................................................................................................. 19
6.1. Hauptleitungen ................................................................................................................................. 19
6.2. Leistungsbedarf >> Dimensionierung der Hauptstromversorgung ................................................... 19
6.3 Dimensionierung Schutzpotenzialausgleichsleiter……………………………………………………… 19
7. Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze............................................................................. 19
7.1. VDE-AR-N 4101, 4.2 Technische Anforderungen an Zählerplätze .................................................. 20
Dimensionierung von Zählerschränken für Erzeugungsanlagen, Elektroheizungen, Wärmepumpen .... 20
7.2. VDE-AR-N 4101, 4.3 Wandlermessungen (halbindirekte Messung) ............................................... 21
Muster-Ansichtszeichnungen - Zähler-/Wandlerschränke: .............................................................. 21
7.3. VDE-AR-N 4101, 4.4 Anordnung Zählerschränke............................................................................ 22
8. Stromkreisverteiler ......................................................................................................................... 23
9. Steuerung und Datenübertragung ................................................................................................ 23
Erläuterungen TAB 2007, Ausgabe 2011
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10. Elektrische Verbrauchsgeräte ....................................................................................................... 23
10.2. Elektrowärmegeräte ......................................................................................................................... 23
10.2.3.1. Durchlauferhitzer .............................................................................................................................. 23
10.2.3.2. Schwachlastregelung ....................................................................................................................... 23
10.2.3.3. Sonderabkommen Speicher-Wassererwärmungsanlage ................................................................. 26
10.2.4. Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, einschließlich Wärmepumpen ......................................... 29
10.2.4.1. Einzelspeicherheizgeräte, Fußboden- und Wasserzentralspeicherheizungen ................................ 29
10.2.4.2. Flachspeicherheizungsanlagen ........................................................................................................ 29
10.2.4.3. Sonstige Anlagen ............................................................................................................................. 29
10.2.4.4. Messeinrichtung ............................................................................................................................... 30
10.2.4.6. Schaltungen Elektrospeicherheizungen ........................................................................................... 31
10.2.4.7. Geräte zur Heizung, Wärmepumpe .................................................................................................. 33
10.2.4.8. Messeinrichtung ............................................................................................................................... 34
10.2.4.9. Schaltung Wärmepumpen-Zentralheizung ....................................................................................... 34
10.3.4 Tonfrequenz-Rundsteueranlagen ..................................................................................................... 39
11. Vorübergehend angeschlossene Anlagen ................................................................................... 39
11.1. Allgemeines ...................................................................................................................................... 39
11.2. Anschluss Leitungsnetz .................................................................................................................... 40
11.3. Innenausbau ..................................................................................................................................... 41
Musterformular - Baustromantrag..................................................................................................... 42
11.4. Zuständigkeitsbereiche - Freileitungsnetz ........................................................................................ 43
11.5. Zuständigkeitsbereiche - Kabelnetz ................................................................................................. 44
12. Auswahl Schutzmaßnahmen ......................................................................................................... 45
12.1. Schutz durch Abschaltung ................................................................................................................ 45
13. Erzeugungsanlagen mit beziehungsweise ohne Parallelbetrieb ............................................... 45
13.1. Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz ............................................................................... 45
13.2. Notstromaggregate zur Sicherstellung des Elektrizitätsbedarfs bei Versorgungsausfall ................. 46
13.3. Anforderungen Kurzeitparallelbetrieb von Ersatzstromanlagen ....................................................... 46
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1.1. Karte des Versorgungsgebietes
Bezirksstelle Lahr
Bezirksstelle Offenburg
Bezirksstelle Hausach
Bezirksstelle Kehl
Kappelrodeck = Betreuung über Bezirksstelle Kehl
Partner-EVUs (Stadtwerke Gengenbach, Stadtwerke Haslach, Gebrüder Heinzelmann, Gemeindewerke Schutterwald)
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1.2. Kontakt Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG Lotzbeckstraße 45 77933 Lahr/Schwarzwald www.netze-mittelbaden.de Geschäftsführer: Michael Binder 1.3. Servicerufnummern: Telefon: 07821 280-555 Telefax: 07821 280-509 E-Mail: [email protected] 24h-Störungsdienst: Telefon: 07821 280-0 Sekretariat: Telefon: 07821 280-502 Telefax: 07821 280-509
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1.4. Ansprechpartner
Fachbereich Funktion Ansprechpartner Telefonnummer: E-Mail
Zählertechnik
Fachbereichsleiter Michael Rieger 07821 280-350 rieger.michaele @e-werk-mittelbaden.de
Montageleitung, Kundenanfragen, Installateurverzeichnis
Daniel Wendle 07821 280-361 wendle.daniel @e-werk-mittelbaden.de
Montagegebiet Hausach Bernd Ramsteiner 07821 280-355 ramsteiner.bernd @e-werk-mittelbaden.de
Montagegebiet Lahr Heiko Zink 07821 280-351 zink.heiko @e-werk-mittelbaden.de
Montagegebiet Lahr Alexander Härter 07821 280-357 haerter.alexander @e-werk-mittelbaden.de
Montagegebiet Kehl und Kappelrodeck
Daniel Gutschmidt 0781 280-367 gutschmidt.daniel @e-werk-mittelbaden.de
Montagegebiet Offenburg Georg Schatz 07821 280-363 schatz.georg @e-werk-mittelbaden.de
Montagegebiet Offenburg Benjamin Schley 0781 280-356 schley.benjamin @e-werk-mittelbaden.de
Funkrundsteuerempfänger Heiko Zink 07821 280-351 zink.heiko @e-werk-mittelbaden.de
Energie-beratung
E>welt Offenburg Konrad Geppert 0781 280-223 geppert.konrad @e-werk-mittelbaden.de
Montagepool Dienstleistung, kundeneigene Trafostationen
Robert Braun 0781 280-520 braun.robert @netze-mittelbaden.de
Bezirksstellen
Leiter Bezirksstelle Kehl/Kappelrodeck
Bernd Maier 07851 9128-650 maier.bernd @netze-mittelbaden.de
Leiter Bezirksstelle Lahr
Kurt Wingert 07821 280-610 wingert.kurt @netze-mittelbaden.de
Leiter Bezirksstelle Offenburg
Christian Lang 0781 280-630 lang.christian @netze-mittelbaden.de
Leiter Bezirksstelle Hausach
Bernhard Schmid 07831 9359-660 schmid.bernhard @netze-mittelbaden.de
Dezentrale Erzeugungs-anlagen
Einspeiseanträge/ Netzberechnung
Berthold Kopf 0781 280-556 kopf.berthold @netze-mittelbaden.de
Norbert Prast 0781 280-557 prast.norbert @netze-mittelbaden.de
Pascal Weissenburger 0781 280-247 weissenburger.pascal @netze-mittelbaden.de
Abrechnung EEG-/KWKG-Anlagen
Fachbereichsleiter Hans-Joachim Beck 07821 280-507 beck.hans-joachim @netze-mittelbaden.de
Lager-verwaltung und Einkauf
Fachbereichsleiter Gerhard Waidele 0781 280-250 waidele.gerhard @e-werk-mittelbaden.de
Erläuterungen TAB 2007, Ausgabe 2011
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2. Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte 2.1. Anmeldung zum Netzanschluss an das Niederspannungsnetz
Die Errichtung, Änderung und Erweiterung von elektrischen Anlagen und Geräten ist grundsätzlich beim Netzbetreiber anzumelden. Die aktuellen Formulare des VfEW-Verbands sind hierbei zu verwenden. Online stehen die Vordrucke zur Verfügung unter:
www.netze-mittelbaden.de\downloads\netzanschluss
Formular-Definition: Für alle Neuanschlüsse
>> Formulartitel: „Anmeldung zum Netzanschluss“
Freigabe zur Inbetriebnahme- und Inbetriebsetzung mit der Dokumentation der Erdungsanlage nach DIN 18014. >> Formulartitel: „Inbetriebnahme/Inbetriebsetzung“ und „Erläuterungen“
Anmeldung von Wärmepumpen, Speicherheizungen und Durchlauferhitzern >> Formulartitel: „Versorgungsanfrage zum Anschluss einer Wärmepumpe, Speicherheizung, Durchlauferhitzer“
Anmeldung von provisorischen Anschlüsse (Baustrom-/Festplatzanschlüsse) >> Formulartitel: „Antrag/Auftrag prov. Stromanschluss“
Anmeldung von Erzeugungsanlagen >> Formulartitel: „Anmeldung zum Netzanschluss“ mit den Vordrucken „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz F – G“ (VDE-AR-N 4105).
Ergänzung Photovoltaikanlagen mit zusätzlichem Anmeldebogen >> Formulartitel: „Einspeisung von Energie aus Photovoltaikanlagen“
Die Zustimmung des Netzbetreibers erfolgt in schriftlicher Form. Hierzu müssen die Formulare vollständig vorliegen und mit den Lage- und Grundrissplänen ergänzt sein. Lageplan = Maßstab 1:500, zum Beispiel Flurstückplan
Grundrissplan = Maßstab 1:100, zum Beispiel Kellergeschoss mit Angabe des
gewünschten Montageorts für Hausanschlusskasten und Zählerplatz.
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Musterformular: „Anmeldung zum Netzanschluss“
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2.2. Anmeldeverfahren
Elektroheizung/Warmwasserbereitung Anschluss von Durchlauferhitzern, Speicherwassererwärmern, Speicherheizungen und
Wärmepumpen ist mit Formular „Versorgungsanfrage zum Anschluss einer…“ möglich.
Bei Geräten mit Anschlussleistung bis 4,6 kW entfällt die Einzelfallgenehmigung vor der Errichtung. Es genügt eine Anzeige der Geräte mit dem Anmeldeformular über unseren Bereich Netzplanung. Die Anmeldung zur Inbetriebnahme/Inbetriebsetzung leiten Sie bitte direkt an unseren Fachbereich Zählertechnik.
Bei Neubauten ist das Antragsformular um einen Lageplan zu ergänzen. Die Anschlussgenehmigungen für Elektroheizungsanlagen werden auf ein Jahr befristet erteilt.
Danach muss die Genehmigung neu angefragt werden. Der Einbau eines einzelnen Speicherheizgerätes kann mit einem Doppeltarifzähler ohne
Sonderabkommen betrieben werden. Grenzwerte spezifischer Wärmebedarf: Bei Neubauten oder Änderung/Erweiterung von Elektrowärmegeräten geltenden die Vorgaben
der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV).
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2.3. Versorgungsanfrage
Musterformular - Anschluss einer Elektro-Speicherheizung
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Musterformular - Anschluss einer Wärmepumpenanlage
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Musterformular - Anschluss eines Durchlauferhitzers
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3. Inbetriebsetzung elektrische Anlage
Neuanlagen und elektrische Anlagen für Baustellen werden nach dem Zählereinbau bis zur geforderten Trennvorrichtung in Betrieb gesetzt. Geöffnete Trennvorrichtungen sind mit diesem Hinweisschild gekennzeichnet:
E-Werk Mittelbaden
ACHTUNG!D ieser S chalter
da rf nur d urch de n
zus tän d igen E lek tro -
In s ta lla te u r n a c h Ü b e r-
p rü fu n g d e r K u n d e n a n la g e
e ing escha lte t w erd en.
Zur Prüfung darf die Anlage durch eine Elektrofachkraft eingeschaltet werden. Die Anmeldung zur Inbetriebsetzung ist mindestens 5 Werktage vor dem gewünschten Inbetriebsetzungstermin einzureichen (Wichtig: Wunschtermin im Anmeldeformular eintragen). Die Inbetriebsetzung der Kundenanlage und das Zuschalten des selektiven Hauptleitungsschutzschalters (SH-Schalter) erfolgt grundsätzlich durch den Errichter. Ausgegebene Zähler sind innerhalb von 5 Werktagen in die fertiggestellte Anlage einzubauen. Ab dem 6. Werktag erfolgt die Anlagen-Plombierung durch den Fachbereich Zählertechnik. Hinweis: Wurde die Terminvorgabe nicht eingehalten oder konnte die Anlage wegen
vorhandener Mängel gemäß § 15 NAV nicht plombiert werden, werden die anfallenden Kosten für die Nachbearbeitung und die Anfahrt dem Anschluss-nehmer in Rechnung gestellt (siehe Erläuterungen zu den VfEW-Vordrucken).
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Musterformular – Inbetriebsetzung Kundenanlage
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4. Plombenverschlüsse Zur Arbeitsdurchführung ist die Entfernung von Plomben an Hausanschlusskästen, Hauptleitungs-Abzweigkästen und Klemmendeckeln an Zählern und Tarifschaltgeräten durch einen eingetragenen Elektroinstallateur ohne vorherige Anfrage gestattet. Die Plombenentfernung beziehungsweise fehlende Plomben sind mittels Inbetriebsetzungsanzeige/Auftrag zum Plombieren zu melden. Hinweis: Bei Entfernung einer Eichplombe direkt am Zählergehäuse erlischt die Eichgültigkeit.
Der Zähler muss dann ersetzt werden.
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5. Netzanschluss (Hausanschluss) 5.1. Hausanschluss gewerbliche- und landwirtschaftlichen Anlagen
Der zu bezahlende Baukostenzuschuss (BKZ) richtet sich nach der angegebenen/ benötigten Gesamtleistung gemäß "Anmeldung zum Netzanschluss". Die Netze Mittelbaden behält sich vor, in reinen Gewerbe- oder Landwirtschaftsbetrieben sowie in kombinierten Anlagen (Beispiel: Gewerbe/Haushalt, etc.) den Hausanschluss so herzustellen:
Variante 1 Variante 2
„Gewerbe oder Landwirtschaft“ „kombinierte Anlage“
16 kW zum Beispiel: 25 A SH-Schalter Haushalt: zum Beispiel: 50 A SH-Schalter A Gewerbe: zum Beispiel: 25 A SH-Schalter
H H G
3 x 16 A * 9 kW3 x 20 A
3 x 25 A3 x 35 A
3 x 50 A3 x 63 A3 x 80 A
3 x100 A
*12 kW
*15 kW*22 kW
*31 kW*39 kW*50 kW
*62 kW
HAK 3 x NH00 HAK 3 x NH00 Befindet sich im Hausanschlusskasten eine Absicherung < 50 A, ist der SH-Schalter mit der Netze Mittelbaden abzustimmen.
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5.2. Anschlusseinrichtungen in Gebäuden
Soll der Hausanschlusskasten auf einer brennbaren Wand montiert werden, sind die Voraussetzungen nach DIN VDE 0100-732 zu erfüllen: Auf brennbaren Wänden (Beispiel: Holzwand, blechverkleideten Holzwand,
Gipskartonwand) müssen das Netzanschlusskabel und der Hausanschlusskasten auf einer lichtbogenfesten Unterlage (Beispiel: Fibersilikatplatte mit 20 mm Stärke) verlegt werden. Diese Unterlage muss allseitig 150 mm überstehen.
Das Netzanschlusskabel darf nicht durch brennbare Wände geführt werden.
Ergänzend dazu gelten diese Installationshinweise:
Raumbezeichnung Hinweis zulässig
Zählerraum ja
Anschlussraum nach DIN 18012 ja
Anschlusswand ja
Anschlussnische ja
Kellerraum ja
Wohnraum, Küche, Badezimmer nein
Treppenraum, Flur jedoch nicht über Treppenstufen ja4
feuchter/nasser Raum bei Spritzwasser IP X4 ja
feuchter/nasser Raum bei Strahlwasser nein
Heizöllagerraum (Zählerschrank außerhalb ummauerter Auffangwanne)
bis 5.000 Liter ja1
Heizöllagerraum über 5.000 Liter nein
Raum mit Heizkessel bis 50 kW Gesamtnennwärmeleistung ja3
Raum mit Heizkessel über 50 kW Gesamtnennwärmeleistung nein
Raum mit Umgebungstemperatur dauernd über 30°C nein
Garage, Fahrzeughalle bis 100 m³ IP X4 ja2
feuergefährdete Betriebsstätte nein
explosionsgefährdeter Bereich nein
Aufzugsraum nein
1) möglich, wenn Heizkessel und Heizöltank in einem Raum 2) mechanischer Schutz, freie Zugänglichkeit und jederzeit sichere Bedienbarkeit 3) entsprechend der Feuerungsverordnung (FeuVo) Baden-Württemberg 4) vorausgesetzt Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (M-LAR) wird beachtet
5.3. Anschlusseinrichtung außerhalb von Gebäuden
Anwendung der Vorgaben: VDE-AR-N 4102, „Anschlussschränke im Freien“.
Einrichtung von Montageplatz im Schrank mit Befestigungsmöglichkeit nach DIN 43627.
Anwendung von DIN VDE 0660-505 und DIN VDE 0100-732 bei Hausanschlusskästen.
Schutzart = mindestens IP 54
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6. Hauptstromversorgung 6.1. Hauptleitungen
Werden in Ausnahmefällen Hauptleitungen zu dezentral angeordneten Zählerschränken
verlegt, ist in unmittelbarer Nähe von Hausanschlusskasten/Zähleranlage ein plombierbarer Hauptleitungsverteiler zu installieren. Eine Schleifung durch die Zählerschränke ist nicht erlaubt.
Hinweis "Hauptleitungsverteiler wurde installiert" ist unter Bemerkungen ist auf dem
Formular „Anmeldung/Inbetriebsetzung“ einzutragen. Bei Hauptleitungsverlängerung ist der Spannungsfall gemäß Abschnitt 6.2.5, TAB 2007,
Ausgabe 2011 einzuhalten. Die Verlängerung/Reparatur von Hauptleitungen erfolgt über Schrumpfverbindungs-muffen. Die Hauptleitungseinführung erfolgt im unteren Anschlussraum der Zähleranlage.
6.2. Leistungsbedarf >> Dimensionierung der Hauptstromversorgung Bei Anschlussobjekten, die zu Wohnzwecken genutzt werden, wird im Netzgebiet der Netze Mittelbaden eine NH-Sicherung mit einer Bemessungsstromstärke von 50 A eingesetzt.
6.3. Dimensionierung Schutzpotenzialausgleichsleiter Dimensionierung des Schutzpotenzialausgleichsleiters vom Hausanschlusskasten/Zählerschrank zur Potenzialausgleichsschiene. Der Schutzpotenzialausgleichsleiter ist in > 10 mm² Kupfer auszuführen.
7. Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze
Das Kapitel 7 der Technischen Anschlussbedingungen 2007, Ausgabe 2011 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz, ist durch die Anwendungsregel VDE-AR-N 4101:2015-09 „Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen am Niederspannungsnetz“ ersetzt worden. Die Erläuterungen beziehen sich auf die entsprechenden Kapitel der Anwendungsregel VDE-AR-N 4101: 2015-09. Alle Zählerplätze, welche neu im Netzgebiet der Netze Mittelbaden eingebaut werden, sind als BKE-I einzubauen (= Zählerplätze nach DIN VDE 0603 und DIN 43870 mit integrierter Befestigungs- und Kontaktierungseinrichtung). Neuanlagen, welche stattdessen als 3.HZ (= 3-Punktzählerkreuz) nur mit BKE Adapter versehen sind, werden weder genehmigt, noch in Betrieb genommen.
Erläuterungen TAB 2007, Ausgabe 2011
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7.1. Technische Anforderungen an Zählerplätze gemäß VDE-AR-N 4101: 2015-09, 4.2
Dimensionierung von Zählerschränken für Erzeugungsanlagen, Elektroheizungen, Wärmepumpen Die ausreichende Dimensionierung von Zählerschränken liegt im Verantwortungsbereich
des Anlagen-Errichters.
Für die Kommunikation innerhalb des Messsystems zwischen Zähler und Gateway oder dem Funkrundsteuerempfänger (LMN Schnittstelle) ist vom Anlagenbetreiben in allen neuen, umgebauten oder erweiterten Anlagen eine opto-elektrische Schnittstelle nach Spezifikation des FNN vorzusehen.
Bei der Zählerplatzplanung ist zu beachten, dass die Zählerschränke für Bezugs- bzw.
Einspeiseanlagen gemäß VDE-AR-N 4101: 2015-09 ausgelegt und geprüft sind. Zählerschränke für elektrische Anlagen, die mit Dauerströmen betrieben werden, sind
gesondert zu betrachten. Leitungen und Betriebsmittel sind höheren Anforderungen ausgesetzt. Gegebenenfalls ist mit dem Zählerschrankhersteller Kontakt vor einer Materialauswahl aufzunehmen.
Die Zählerplatztiefe des Zählerschrankes mit integrierter Befestigungs- und Kontaktier-
Einrichtungen (BKE-I) beträgt mindestens 205 mm. Der Raum für Zusatzanwendungen nach DIN 43870-2-A1 enthält eine Hutschiene mit
12 Teilungseinheiten (TE). Der Raum ist zu schotten. Er besitzt eine eigene Plombierung und die Abdeckstreifen für
ungenutzte Teilungseinheiten sind von innen zu verriegeln. Bei der Bestückung von Zählerfeldern mit integrierter Befestigungs- und Kontaktier-
Einrichtung sind die Vorgaben laut 4.2, (13) Bestückungsvarianten von Zählerplätzen der VDE-AR-N4101: 2015-09 zu entnehmen.
Erfolgt eine Einspeisung nach EEG oder KWKG, so ist auf dem Zählerfeld, das für den
Rücklieferzähler vorgesehen ist, unterhalb der BKE-I eindeutig und dauerhaft ein Aufkleber anzubringen. Möglich sind hierbei ein Pfeil zur Verdeutlichung der Energieflussrichtung oder die Kennzeichnung mit dem Wort „Einspeisung“.
Die Absicherung der Funkrundsteuergeräte erfolgt über eine Steuergerätesicherung nach
Anwendungsregel VDE-AR-N 4101: 2015-09. Für die Zuleitung zur Steuergerätesicherung sind kurzschlussfeste Leitungen zu verwenden und die Steuergerätesicherung muss einzeln plombierbar sein. Als Steuergerätesicherung sind Betriebsmittel mit einem Bemessungsstrom von mindestens 6 A und einem Bemessungsschaltvermögen von 25 kA zu verwenden.
Bei Zählerplätzen mit BKE-I Befestigung werden Hutschienen-Funkrundsteuergeräte
eingesetzt. Sie werden in den Raum für Zusatzanwendungen oberhalb des BKE-I montiert. Das Funkrundsteuergerät für das Einspeisemanagement von Erzeugungsanlagen ist mit
einer 3.HZ-Befestigung (3-Punktzählerkreuz) zu versehen und verbleibt im Eigentum des Anlagenbetreibers. Es darf nicht mit ungemessener Energie aus dem unteren Anschlussraum betrieben werden. Das Zählerfeld ist gesondert mit der Aufschrift „SG-EM“·(Steuergerät Einspeisemanagement) zu kennzeichnen.
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7.2. Wandlermessungen (halbindirekte Messung) gemäß VDE-AR-N 4101: 2015-09, 4.3 Ist in der Kundenanlage ein Betriebsstrom von mehr als 50 A zu erwarten, stimmt der
Errichter die Art der Mess- und Steuereinrichtung und die Ausführung des Zählerplatzes mit dem Netzbetreiber ab.
Zähler-/Wandlerschränke nach Spezifikation der Netze Mittelbaden sind im Handel in den
Bemessungsgrößen: 80 A / 100 A / 250 A / 600 A / 1.000 A lieferbar. Die Ansichtszeichnungen sind vor Bestellung durch den Errichter zur Genehmigung
beim Fachbereich Zählertechnik (siehe 1.4 Ansprechpartner) einzureichen. Muster-Ansichtszeichnungen - Zähler-/Wandlerschränke:
Zähler- und Wandlerschrank 250A
Zähler- und Wandlerschrank 600 A Zähler- und Wandlerschrank 1000 A
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7.3. Anordnung Zählerschränke gemäß VDE-AR-N 4101:2015-09, 4.4
Raumbezeichnung Hinweis zulässig
Zählerraum ja
Anschlussraum nach DIN 18012 ja
Anschlusswand ja
Anschlussnische ja
Kellerraum ja
Wohnraum, Küche, Badezimmer nein
Treppenraum, Flur jedoch nicht über Treppenstufen ja4
feuchter/nasser Raum bei Spritzwasser IP X4 ja
feuchter/nasser Raum bei Strahlwasser nein
Heizöllagerraum (Zählerschrank außerhalb ummauerter Auffangwanne)
bis 5.000 Liter ja1
Heizöllagerraum über 5.000 Liter nein
Raum mit Heizkessel bis 50 kW Gesamtnennwärmeleistung ja3
Raum mit Heizkessel über 50 kW Gesamtnennwärmeleistung nein
Raum mit Umgebungstemperatur dauernd über 30°C nein
Garage, Fahrzeughalle bis 100 m³ IP X4 ja2
feuergefährdete Betriebsstätte nein
explosionsgefährdeter Bereich nein
Aufzugsraum nein
1) möglich, wenn Heizkessel und Heizöltank in einem Raum 2) mechanischer Schutz, freie Zugänglichkeit und jederzeit sichere Bedienbarkeit 3) entsprechend der Feuerungsverordnung (FeuVo) Baden-Württemberg 4) vorausgesetzt Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (M-LAR) wird beachtet
Erläuterungen TAB 2007, Ausgabe 2011
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8. Stromkreisverteiler
Keine zusätzlichen Hinweise zur TAB 2007, Ausgabe 2011. 9. Steuerung und Datenübertragung
Keine zusätzlichen Hinweise zur TAB 2007, Ausgabe 2011. 10. Elektrische Verbrauchsgeräte
10.2. Elektrowärmegeräte
10.2.3.1. Durchlauferhitzer
Durchlauferhitzer dürfen bei getrennter Messung nicht an die Elektroheizungs-verteilung (Haushalt, Landwirtschaft oder Gewerbe) angeschlossen werden. Wird ein Durchlauferhitzer in Verbindung mit einer Elektro-Speicherheizung betrieben, so ist ein Lastabwurfrelais gemäß Abschnitt 10.2.4.5 Schaltbild a) beziehungsweise b) einzubauen. Dies gilt für das Ein- und Zwei-Zähler-Prinzip.
10.2.3.2. Schwachlastregelung Anwendungsbereich:
Beim Grundtarif kann der Kunde zusätzlich die Schwachlastregelung wählen. Freigabedauer:
Die Schwachlastzeit beträgt täglich 8 Stunden und erfolgt in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr. Diese wird von der Netze Mittelbaden nach deren Belastungs-verhältnissen festgelegt und kann mit angemessener Vorankündigung geändert werden. Messeinrichtung:
Der Strombezug wird durch einen Zweitarifzähler gemessen. Die Schaltungen sind nach folgenden Prinzipschaltbildern vorzunehmen.
Erläuterungen TAB 2007, Ausgabe 2011
24 Stand: 04/2017
a) Tarif mit Schwachlastregelung
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25 Stand: 04/2017
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b) Tarif mit Schwachlastregelung und Speicher-Wassererwärmung
Erläuterungen TAB 2007, Ausgabe 2011
26 Stand: 04/2017
10.2.3.3. Sonderabkommen Speicher-Wassererwärmungsanlage Die Speicher der Wassererwärmungsanlagen, sind zu beantragen und von Netze Mittelbaden zu genehmigen (betrifft Inhaltsgröße von mindestens 300 Liter). Freigabedauer:
Die Freigabe zur Aufladung erfolgt innerhalb der Schwachlastzeit für 8 Stunden. Messeinrichtung:
Der Strombezug wird durch einen Zweitarifzähler gemessen. Schaltung:
Die Schaltung der Speicher-Wassererwärmungsanlage ist nach folgenden Prinzipschaltbildern vorzunehmen.
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27 Stand: 04/2017
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a) Im Haushalt kann der Stromverbrauch der Speicher-Wasser-Erwärmungsanlage gemeinsam mit dem übrigen Stromverbrauch des Kunden mittels Zweitarifzählers erfasst werden = Ein-Zähler-Prinzip
Erläuterungen TAB 2007, Ausgabe 2011
28 Stand: 04/2017
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b) Der Stromverbrauch der Speicher-Wassererwärmungsanlage ist bei Gewerbe/Landwirtschaft getrennt vom übrigen Stromverbrauch des Kunden über einen Zweitarifzähler zu erfassen = Zwei-Zähler-Prinzip.
Erläuterungen TAB 2007, Ausgabe 2011
29 Stand: 04/2017
10.2.4. Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, einschließlich Wärmepumpen 10.2.4.1. Einzelspeicherheizgeräte, Fußboden- und Wasserzentralspeicherheizungen
Die Freigabedauer beträgt maximal 10 Stunden pro Tag. Bei der Berechnung des Anschlusswertes für Elektro-Speicherheizungen ist von einer
maximalen Aufladezeit von 8 Stunden und einer Zusatzladezeit von maximal 2 Stunden auszugehen.
Die Aufladezeit ist gegenüber der Zusatzladezeit vorrangig. Erweiterungen bestehender Anlagen können grundsätzlich mit dem jeweils
vorhandenen Auflademodell erfolgen. 10.2.4.2. Flachspeicherheizungsanlagen
Die Freigabedauer beträgt maximal 14 Stunden pro Tag. Bei der Berechnung des Anschlusswertes für die Flachspeicherheizung ist von einer
maximalen Aufladezeit von 8 Stunden und einer Zusatzladezeit von maximal 6 Stunden auszugehen.
Die Aufladezeit ist gegenüber der Zusatzladezeit vorrangig.
10.2.4.3. Sonstige Anlagen
Der Betrieb einer Wohnungslüftungs- sowie einer Schwimmbecken-Wassererwärmungsanlage ist nur in Verbindung mit einer Speicherheizungsanlage oder mit einer Wärmepumpen-Zentralheizung im Rahmen des Sonderabkommens möglich. Freigabedauer:
Die Freigabe beziehungsweise Sperrung der Anlagen erfolgt zeitflexibel über die Rundsteueranlage. Aufladesteuerung:
Bei Speicherheizungsanlagen erfolgt die Aufladung mit einer Aufladesteuerung witterungs- und restwärmeabhängig. Diese ist von Rückwärts- auf Vorwärtssteuerung umschaltbar.
Der Einbau erfolgt gemäß Abschnitt10.2.4.5 Schaltbild a) beziehungsweise b). Bei Anschluss eines einzelnen Speicherheizgerätes bis 6 kW kann auf die
Aufladesteuerung verzichtet werden. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, den Stromverbrauch eines einzelnen
Speicherheizgerätes über einen Doppeltarifzähler im Grundtarif mit Schwachlastregelung zu erfassen und abzurechnen = kein Sonderabkommen.
Erläuterungen TAB 2007, Ausgabe 2011
30 Stand: 04/2017
Einstelldaten Aufladesteuerungen für Speicherheizungsanlagen nach DIN 44574, Lademodell 8 + 2 Stunden:
Einsteller Einstellung Erklärung Einstellung
erfolgt durch:
E 1 - 6°C Vollladung Installateur
E 2 + 18°C Ladebeginn Installateur und
Betreiber
E 3 7 h Absenkzeit Installateur
E 4 24 h Entladezeitpunkt Installateur
Umlaufdauer 20 h Laufzeit Zeitglied/ Installateur
Einstelldaten Aufladesteuerungen für Flachspeicherheizungsanlagen nach DIN 44574, Lademodell 14 Stunden
Einsteller Einstellung Erklärung Eingestellung erfolgt durch:
E 1 + 2°C Vollladung Installateur
E 2 +18°C Ladebeginn Installateur und
Betreiber
E 3 7 h Absenkzeit Installateur
E 4 24 h Entladezeitpunkt Installateur
Umlaufdauer 22 h Laufzeit Zeitglied/Tag Installateur
10.2.4.4. Messeinrichtung
Bei Neuanlagen, die beantragt und durch Netze Mittelbaden genehmigt werden, ist grundsätzlich der Stromverbrauch der
Nachtstrom-Speicherheizung sowie des zulässigen Direktheizungsanteils (maximal 20 % der installierten Speicherheizungs-Anschlussleistung),
Direktheizung im Badezimmer/Dusche (fest angeschlossen),
Speicher-Wassererwärmungsanlage > 80 Liter,
Steuereinrichtungen (Thermostat, Gebläse, Witterungsfühler, Umwälzpumpe),
getrennt vom übrigen Stromverbrauch des Kunden über einen Zweitarifzähler zu erfassen (Zwei-Zähler-Prinzip).
Erläuterungen TAB 2007, Ausgabe 2011
31 Stand: 04/2017
10.2.4.6. Schaltungen Elektrospeicherheizungen
Die Schaltung der Elektrospeicherheizung ist nach folgenden Prinzipschaltbildern vorzunehmen:
a) Elektro-Speicherheizungsanlage, Warmwasserversorgung mit Zweikreis-speicher > 80 Liter und Direktheizung Bad/Dusche.
Schaltung mit Aufladesteuerung (umschaltbar von Rückwärts- auf Vorwärtssteuerung) = Lademodell 8 + 2 Stunden.
Erläuterungen TAB 2007, Ausgabe 2011
32 Stand: 04/2017
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b) Flachspeicherheizungsanlage, Warmwasserversorgung mit Zweikreis-speicher > 80 Liter und Direktheizung Bad/Dusche. Schaltung mit Aufladesteuerung (umschaltbar von Rückwärts- auf Vorwärtssteuerung) = Lademodell 14 Stunden.
Erläuterungen TAB 2007, Ausgabe 2011
33 Stand: 04/2017
10.2.4.7. Geräte zur Heizung, Wärmepumpe Betriebsarten der Wärmepumpen-Zentralheizung
Monoenergetisch: Bivalent-parallele Betriebsweise; der zweite Wärmeerzeuger wird ebenfalls mit elektrischer Energie betrieben.
Monovalent: Die Wärmepumpe deckt allein den Wärmebedarf des Gebäudes.
Bivalent: Die Wärmepumpe und ein zweiter nicht-elektrischer Wärmeerzeuger(alternativ/parallel) arbeiten unabhängig voneinander oder ergänzen sich in der Wärmedarbietung.
Der Betrieb einer Wohnungslüftungsanlage mit Kühlung sowie einer Schwimmbecken-Wassererwärmungsanlage ist nur in Verbindung mit einer Wärmepumpen-Zentralheizung oder Speicherheizungsanlage im Rahmen eines Sonderabkommens zulässig. Sperrzeiten: Die Wärmepumpe-Heizungsanlage kann
täglich bis zu 6 Stunden gesperrt werden, wobei eine Sperrzeit maximal 2 Stunden dauert und die Betriebszeit zwischen zwei Sperrzeiten nicht kürzer als die jeweils vorangegangene Sperrzeit ist, oder
täglich bis zu 3 Stunden gesperrt werden, wobei eine Sperrzeit maximal 1 Stunde dauert und die Betriebszeit zwischen zwei Sperrzeiten nicht kürzer als die jeweils vorangegangene Sperrzeit ist.
Eine Zusatz- Direktheizung für monoenergetischen Betrieb unterliegt ebenfalls der Sperrzeitenregelung der Wärmepumpe.
Erläuterungen TAB 2007, Ausgabe 2011
34 Stand: 04/2017
10.2.4.8. Messeinrichtung
Bei allen Wärmepumpen-Zentralheizungsanlagen, die beantragt und durch Netze Mittelbaden genehmigt werden, ist grundsätzlich der Stromverbrauch der
Wärmepumpe und des zweiten elektrischen Wärmeerzeugers sowie des zulässigen Direktheizungsanteils (maximal 20 % der installierten Anschlussleistung der Elektro-Heizungsanlage),
Direktheizung im Badezimmer/Dusche (fest angeschlossen),
Speicher-Wassererwärmungsanlage > 80 Liter,
Steuereinrichtungen, Thermostat, Gebläse, Witterungsfühler, Umwälzpumpe, getrennt vom übrigen Stromverbrauch des Kunden über einen Zweitarifzähler zu erfassen (Zwei-Zähler-Prinzip).
10.2.4.9. Schaltung Wärmepumpen-Zentralheizung
Die Schaltung der Wärmepumpen-Zentralheizung ist nach den folgenden Prinzipschaltbildern vorzunehmen. Die Sperrung der Wärmepumpe kann über den Hauptstromkreis beziehungsweise über den Steuerstromkreis erfolgen.
Erläuterungen TAB 2007, Ausgabe 2011
35 Stand: 04/2017
a) Wärmepumpenanlage, Warmwasserversorgung mit Zweikreisspeicher > 80 Liter und Direktheizung Bad/Dusche(Betriebsweise: monovalent oder bivalent)
Erläuterungen TAB 2007, Ausgabe 2011
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b) Wärmepumpenanlage, Warmwasserversorgung mit Zweikreisspeicher > 80 Liter und Direktheizung Bad/Dusche (Betriebsweise: monoenergetisch) / Sperrzeit = 3 x 1h
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c) Wärmepumpenanlage, Warmwasserversorgung mit Zweikreisspeicher > 80 Liter und Direktheizung Bad/Dusche (Betriebsweise: monoenergetisch) / Sperrzeit = 3 x 2 h
Erläuterungen TAB 2007, Ausgabe 2011
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d) Wärmepumpenanlage und Elektro-Speicherheizgerät, Warmwasserversorgung mit Zweikreisspeicher > 80 Liter und Direktheizung Bad/Dusche (Betriebsweise: Wärmepumpe mono-energetisch, monovalent oder bivalent (Abschnitt 10.2.4.6) und die Speicherheizungsanlage als Flachspeicheranlage (Abschnitt 10.2.4.2)
Erläuterungen TAB 2007, Ausgabe 2011
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10.3.4 Tonfrequenz-Rundsteueranlagen Derzeit werden die vorhandenen Tonfrequenzrundsteueranlagen durch Funkrund-
steuerungen ersetzt. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Planung und Bau von Kompensationsanlagen ob, beziehungsweise welche Tonfrequenzen im jeweiligen Netzbereich verwendet werden.
11. Vorübergehend angeschlossene Anlagen 11.1. Allgemeines
Vorübergehend anzuschließende Anlagen (Baustellen, Schaustellerbetriebe, Fest-beleuchtungen, …) sind mit dem Formular "Antrag auf provisorische Stromversorgung" zu beantragen (siehe Musterformular). Wichtig: Anschlussort ist zwingend anzugeben. Der Antrag ist vollständig auszufüllen, dabei ist die Angabe des Anschlussortes zwingend. Der Einsatz von vorübergehenden Anlagen ist auf maximal 18 Monate begrenzt. Nach Erhalt des Antrages schließt Netze Mittelbaden die Anlage -sofern keine augenscheinlichen Mängel erkennbar sind- an das Netz an. Danach ist die Anlage von der Messeinrichtung bis zu den ersten Überstromschutzorganen nach dem Zähler unter Spannung. Die weitere Inbetriebsetzung erfolgt durch den Elektroinstallateur, welche nach Prüfung der Fehlerstromschutzschaltungen vorgenommen werden kann. Verantwortlich für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung oder Änderung sowie für den Betrieb der angeschlossenen Anlagen ist der Kunde. Er hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Beispiel: die Funktion der FI-Schutzschaltungen ist auf arbeitstäglich zu prüfen). Sofern für vorübergehend anzuschließende Anlagen kein fester EVU-Hausanschluss besteht oder errichtet wird, muss vom Kunden jeweils ein Baustromanschluss-Schrank bereitgestellt werden. Gleiches gilt für die Messeinrichtung, wenn kein geeigneter Raum mit Zählerplatz und Schutzeinrichtungen vorhanden ist. Für größere Baustellen ist es zweckmäßig, einen Anschluss-Schrank und mehrere Verteilerschränke mit jeweils eigenen FI-Schutzschaltern aufzustellen. Diese Anordnung ermöglicht den getrennten Betrieb einzelner Baustellenbereiche oder einzelner Geräte unabhängig voneinander und im Fehlerfall wird nicht die gesamte Baustelle spannungs-los. Anschlüsse für den Innenausbau von Gebäuden sind mit dem Vordruck "Fertigstellungs-anzeige/Inbetriebsetzungsantrag" zu beantragen (siehe Musterformular). Im Formularfeld "Bemerkung" ist der Hinweis "Innenausbau" einzusetzen (Voraussetzung: Hausanschluss ist hergestellt und Hauptpotentialausgleich ist ausgeführt).
Erläuterungen TAB 2007, Ausgabe 2011
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11.2. Anschluss Leitungsnetz a) Freileitungsnetz
Für den Freileitungsanschluss sind Anschlussklemmensätze mit Isolierstangen bauseits zur Verfügung zu stellen.
Bei isolierter Freileitung stellt die Netze Mittelbaden als Ersatz für die Isolierstangen einen Anschlusskasten zur Verfügung.
b) Kabelnetz
Im Kabelnetz erfolgt der Anschluss normalerweise
- in einem Kabelverteilerschrank,
- in einer Transformatorenstation oder
- im Hausanschlusskasten eines Nachbargebäudes.
Ist keine dieser Einrichtungen in der Nähe, aber bereits ein Ortsnetzkabel verlegt, so kann für die Baustromversorgung vorab das spätere Hausanschlusskabel abgezweigt werden. Voraussetzung ist dabei, dass ein gegen mechanische Beschädigungen und Witterungseinflüsse geschützter Kabelanschlusskasten genutzt wird. Der Standort des Kabelanschlusskastens ist so festzulegen, dass das Kabel in Trasse und Länge für den endgültigen Hausanschluss verwendet werden kann.
Für bewegliche Anschluss- und Verbindungsleitungen -soweit diese mit dem Bau-
stromverteiler verbunden sind- müssen schwere Gummischlauchleitungen (H07RN-F nach VDE 0281 und VDE 0282) verwendet werden. Die in VDE 0612, Tabelle 3 festgelegten Mindestquerschnitte sind einzuhalten.
Der Anschluss der zu versorgenden, vorübergehend anzuschließenden Anlagen
erfolgt ausschließlich durch Beauftragte der Netze Mittelbaden.
Erläuterungen TAB 2007, Ausgabe 2011
41 Stand: 04/2017
11.3. Innenausbau
Anschlüsse für den Innenausbau von Gebäuden sind so vorzubereiten, dass ein vorschriftsmäßiger und sicherer Betrieb gewährleistet ist. Zähler für den Innenausbau von Gebäuden sind mit dem Formular „Inbetriebsetzung der Kundenanlage“ zu beantragen. Im Formularfeld Bemerkung ist der Hinweis „Innenausbau“ anzugeben (Voraussetzung: Hausanschluss ist hergestellt und Hauptpotentialausgleich ist ausgeführt). Der Einbau von Baustromzähler in den neuen Zählerschrank ist nicht erlaubt.
Erläuterungen TAB 2007, Ausgabe 2011
42 Stand: 04/2017
Musterformular - Baustromantrag
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11.4. Zuständigkeitsbereiche - Freileitungsnetz
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WM
L 1
L 2
L 3
PEN
TN-C NetzÜbergabe VNBz. B. Freileitungsnetz(Abgriffstangen)
Lampendraht
*) Abgriffstangen und Anschlusskabel sind bauseits zur Verfügung zu stellen.
Erläuterungen TAB 2007, Ausgabe 2011
44 Stand: 04/2017
11.5. Zuständigkeitsbereiche - Kabelnetz
Einrichten derelektrischenBaustellenanlagenachVDE 0100 Teil 704
kWh
Anschluss-sicherung
plo
mb
ierb
ar
Zuständigkeitsgrenze
Anschlusskabel *
max. 30 m
Kunde
E
WM
L 1
L 2
L 3
PEN
TN-C NetzÜbergabe VNBz. B. TrafostationKabelverteilerschrank
Kabelverteilerschrank
* Anschlusskabel ist bauseits zur Verfügung zu stellen.
Erläuterungen TAB 2007, Ausgabe 2011
45 Stand: 04/2017
12. Auswahl Schutzmaßnahmen 12.1. Schutz durch Abschaltung
Das Niederspannungsnetz der Netze Mittelbaden wird als TN-C-System betrieben. Zur Berechnung des Schleifenwiderstandes in einer Installationsanlage sind zu den Impedanzen (Schleifenwiderstand) der Kundenanlage (ab VNB-Hausanschlusskasten) ergänzend die Impedanzen des VNB-Niederspannungsnetzes zu addieren. Bei der Projektierung von Niederspannungsanlagen kann mit folgenden Werten gerechnet werden:
Freileitungsnetz und Kabel/Freileitungsnetz (gemischt) ZVNB = 0,6 Ω
Kabelnetz ZVNB = 0,3 Ω
Diese Werte dienen als Anhaltwerte. Zur Erstellung einer Erstprüfung oder bei Wiederholungsprüfungen von Niederspannungsanlagen sind die tatsächlich gemessenen Werte zu dokumentieren.
13. Erzeugungsanlagen mit beziehungsweise ohne Parallelbetrieb 13.1. Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
Es gilt die VDE-AR-N-4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“. Die zur Messung verwendete Zählertechnik ist bei diesen Anlagen generell für zwei Energie-Richtungen auszulegen. Hinweis: In unserem Niederspannungsnetz können auch steckerfertige Erzeugungsanlagen, sogenannte Plug-In-Anlagen, betrieben werden. Diese müssen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik u. a. der DIN VDE V 0100-551-1 ausgeführt, installiert, angeschlossen und betrieben werden. Steckdosenlösungen für den Anschluss mittels eines Schuko-Steckers in Schuko-Steckdosen und/oder Einspeisungen in einen Endstromkreis sind nicht zulässig. Steckbare Plug-In-Anlagen müssen über eine besondere, berührungs- und verwechslungssichere Steckvorrichtung nach VDE 0628-1 verfügen. Diese Steckvorrichtung darf in keinem Falle durch einen Schuko-Stecker ersetzt werden. Alle Erzeugungsanlagen, auch diese Plug-In-Anlagen, müssen bei uns angemeldet und von einer in einem Installationsverzeichnis eingetragenen Elektrofachkraft in Betrieb gesetzt werden.
Erläuterungen TAB 2007, Ausgabe 2011
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Da nach der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) sowohl der Bezug aus dem Netz für die allgemeine Versorgung als auch Einspeisungen von Erzeugungsanlagen in das Netz für die allgemeine Versorgung gemessen werden müssen, ist in der Regel der Tausch ihres Stromzählers durch sie zu beauftragen. Weitere detailliertere Anforderungen über steckerfertige Erzeugungsanlagen finden sie auf der Homepage des VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.).
13.2. Notstromaggregate zur Sicherstellung des Elektrizitätsbedarfs bei Versorgungsausfall durch Netze Mittelbaden
Es gilt die aktuelle VDN-Version „Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten“.
13.3. Anforderungen Kurzeitparallelbetrieb von Ersatzstromanlagen
Soll bei Ersatzstrom-Versorgungsanlagen (Notstromaggregate), eine unterbrechungsfreie Umschaltung der Kundenanlage an das Netz der Netze Mittelbaden und zurück auf die Ersatzstrom-Versorgungsanlage erreicht werden, so kann das Verfahren der Über-lappungs-Synchronisation (= Kurzzeitparallelbetrieb) angewendet werden. Dies gilt für Anlagen, bei denen ein zeitlich begrenzter Parallelbetrieb nicht vorgesehen beziehungs-weise möglich ist. Für den Kurzzeitparallelbetrieb sind diese Anforderungen zu erfüllen:
Die Zeitdauer für den Kurzzeitparallelbetrieb umfasst nur die Umschaltzeit nach
erforderlicher Synchronisierung von Ersatzstrom-Versorgungsanlage und Netze Mittelbaden-Netz und beträgt maximal 0,1 s.
Die kurzzeitige Parallelschaltung der Ersatzstrom-Versorgungsanlage mit dem Netz
der Netze Mittelbaden darf nur möglich sein, wenn diese Synchronisations-bedingungen eingehalten werden (einphasige Messung):
Spannungsdifferenz: 10 % UN
Frequenzdifferenz: 0,5 Hz
Phasenwinkeldifferenz: 10 °
Es muss sichergestellt sein, dass die Ersatzstrom-Versorgungsanlage nicht auf das spannungslose Netz der Netze Mittelbaden zugeschaltet werden kann.
Synchronisierung und Umschaltung dürfen nur automatisch erfolgen. Die Umschalt-
einrichtung muss so hergerichtet sein, dass nach Ablauf des Kurzzeitparallelbetriebs die Umschaltung der Kundenanlage vom Netz der Netze Mittelbaden auf die Ersatz-strom-Versorgungsanlage oder umgekehrt mit zwangsläufiger allpoliger Trennung endet.
Die automatische Synchronisierungseinrichtung sowie die Umschaltautomatik für den
Kurzzeitparallelbetrieb sind dauerhaft in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Die Einstellwerte der Einrichtungen müssen plombierbar sein oder auf andere Weise gegen eine Veränderung gesichert werden können.
Nur wenn all diese Anforderungen an den Kurzzeitparallelbetrieb erfüllt sind, kann auf die Entkupplungsschutzeinrichtung verzichtet werden.
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Kunden-Erklärung über die Einhaltung von Anforderungen beim Kurzzeitparallelbetrieb von Ersatzstrom-Versorgungsanlagen ohne Entkupplungsschutz-Einrichtungen mit dem 0,4-kV-/20-kV-Netz der Netze Mittelbaden. Der Kunde ____________________________________________ (Vorname Name - nachstehend Kunde genannt) verpflichtet sich, die genannten Anforderungen beim Kurzzeitparallelbetrieb seiner Ersatzstrom-Versorgungsanlage mit dem Netz der Netze Mittelbaden einzuhalten. Der Kunde zeigt dem Netze Mittelbaden umgehend an, wenn in seiner Anlage Änderungen so vorgenommen werden, dass die diese Anforderungen nicht mehr eingehalten werden. _________________________ _________________________________ Ort, Datum Kunden-Unterschrift und Stempel