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Betriebswirtschaft Inforama Rütti Investition und Finanzierung Lehrer, angepasst Juli 2010

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Page 1: Investition und Finanzierung - indermuehle · PDF fileInvestition in einen Traktor der Arbeitsaufwand nicht machbar wäre. Der Kauf ist tragbar, ... Kredit bei Bank nachfragen 3. Notar

Betriebswirtschaft Inforama Rütti

Investition und Finanzierung

Lehrer, angepasst Juli 2010

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Betriebswirtschaft Investition und Finanzierung

Inforama Rütti Seite 2

Inhaltsverzeichnis

EINLEITUNG INVESTIEREN / FINANZIEREN ............................................................................................ 3

INVESTIEREN ..................................................................................................................................................... 4

WIRTSCHAFTLICH .................................................................................................................................. 4 NUTZBRINGEND ..................................................................................................................................... 4 TRAGBAR .............................................................................................................................................. 5

ÜBERBLICK FINANZIERUNG ........................................................................................................................ 7

EIGENFINANZIERUNG..................................................................................................................................... 7

FREMDFINANZIERUNG ................................................................................................................................... 8

1. BANKKREDITE ................................................................................................................................... 8 1.1. Hypothek (Grundpfandkredit) ............................................................................... 8 1.2. Baukredit ................................................................................................................ 8 1.3. Kontokorrentkredit ................................................................................................ 8 1.4. Kleinkredit .............................................................................................................. 8

2. PRIVATDARLEHEN .............................................................................................................................. 9 3. WEITERE FORMEN ............................................................................................................................. 9

3.1. Faustpfandkredit ................................................................................................... 9 3.2. Blankokredit........................................................................................................... 9 3.3. Bürgschaftskredit .................................................................................................. 9 3.4. Leasing ................................................................................................................... 9

4. INVESTITIONSHILFEN DER ÖFFENTLICHEN HAND ................................................................................ 10 4.1. Investitionskredite (IK) .........................................................................................10 4.2. Beiträge .................................................................................................................11

5. STIFTUNGEN UND HILFSORGANISATIONEN ......................................................................................... 12 5.1. Schweiz. Stiftung zur Förderung von Wohneigentum (SFWE) ..........................12 5.2. Beiträge von Hilfsorganisationen ........................................................................12

AUFGABE 1 ......................................................................................................................................... 13 AUFGABE 2 ......................................................................................................................................... 16

BELASTUNGSGRENZE ................................................................................................................................... 17

INVESTITIONS- UND FINANZIERUNGSPLAN .......................................................................................... 18

AUFGABE 3 ......................................................................................................................................... 20 AUFGABE 4A ....................................................................................................................................... 22 AUFGABE 4B ....................................................................................................................................... 23 AUFGABE 4C ....................................................................................................................................... 24 AUFGABE 5A ................................................................................. FEHLER! TEXTMARKE NICHT DEFINIERT. AUFGABE 5B ................................................................................. FEHLER! TEXTMARKE NICHT DEFINIERT.

Anhang

- Vorlage Darlehensvertrag - SAK Berechnung Siehe auch LMZ-Ordner Seite 57 – 92 zu Investition und Finanzierung

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Einleitung Investieren / Finanzieren

Leitidee

Wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb gut gerüstet in die Zukunft gehen will, sind immer wieder Investitionen nötig – mal kleinere, mal grössere. Jede Investition muss gut überlegt sein. Du lernst in diesem Kapitel, wann eine Investition sinnvoll ist und wie sie finanziert werden kann.

Richtziele Als LandwirtIn, Bäuerin ...

Überlege ich mir sorgfältig, ob, und wenn ja, welche Investition für meinen Betrieb sinnvoll ist.

Plane ich die Finanzierung einer Investition und berücksichtige dabei den Kapitaldienst, welchen die verschiedenen Finanzierungsquellen nach sich ziehen.

Leistungsziele Ich kann die Begriffe tragbar, wirtschaftlich und nutzbringend erklären. (K1)

Ich kann beurteilen, wann eine Investition sinnvoll ist. (K3)

Ich kann die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten für Investitionen in Bauten, Maschinen und für die Hofübernahme aufzählen, sowie deren Vor- und Nachteile erläutern. (K2)

Ich kann erläutern, was ein Hypothekarkredit und was ein Baukredit ist. (K1)

Ich kann einen Darlehensvertrag erstellen. (K1)

Ich kann die Bedingungen für die verschiedenen Investitionshilfen des Bundes der Strukturverbesserungsverordnung entnehmen. (K2)

Ich kann mit Hilfe der Verordnung über Investitionshilfen berechnen, welche Beiträge und Investitionskredite für ein bestimmtes Bauvorhaben zu erwarten sind. (K2)

Ich kann erläutern, was eine Standardarbeitskraft (SAK) ist und ich kann sie berechnen. (K2)

Ich kann einen Investitions- und Finanzierungsplan erstellen. (K3)

Ich kann erläutern, wann und wie die Belastungsgrenze zum Zuge kommt. (K1)

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Investieren Investieren heisst ....Geld in Sachwerte anlegen, mit dem Ziel, die Produktionsmöglichkeiten zu erhalten, auszudehnen oder zu rationalisieren (Erlangung zukünftiger Vorteile). ………….. Es kann eigenes oder fremdes Geld investiert werden………………………………………........ Investitionen werden unterschieden nach dem Grund, aus dem sie getätigt werden:

...Ersatzinvestitionen...(Ersatz abgenützter oder veralteter Produktionsmittel).......

...Erweiterungsinvestitionen...(erhöht die vorhandene Leistungskapazität).....

...Rationalisierungsinvestitionen....(verbessert die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit => Kostensenkung)......

Eine Investition ist sinnvoll, wenn:

sie wirtschaftlich und/oder nutzbringend und tragbar ist.

Wirtschaftlich Wirtschaftlich ist eine Investition, wenn das Einkommen der Unternehmerfamilie zunimmt. Der entstehende Mehraufwand muss mit dem Mehrertrag und/oder durch den geringeren Aufwand mindestens gedeckt werden können. Der Mehrertrag kann dabei direkt durch die Investition entstehen oder in der eingesparten Zeit anderswo verdient werden (z.B. Intensivierung eines anderen Betriebszweiges, Nebeneinkommen). Häufig ist es aber so, dass die eingesparte Zeit (Mechanisierung, Einrichtung) nicht gewinnbringend eingesetzt werden kann. Es ist auch zu prüfen, ob die Produktionsmittel nicht billiger durch Miete, Lohnarbeit usw. beschafft werden können. Die Wirtschaftlichkeit einer Investition kann mit einem Teilbudget oder mit einem Voranschlag der Erfolgsrechnung ermittelt werden. Achtung: „Rentabel“ ist nicht das Gleiche wie „wirtschaftlich“! Rentabel ist eine Investition, wenn das eingesetzte Kapital hoch verzinst wird. Über das Einkommen macht die Rentabilität keine Aussage.

Nutzbringend Nutzbringend und darum sinnvoll kann eine Investition sein, wenn

- die Lebens- und Arbeitsbedingungen verbessert werden können, - die langfristige Sicherheit (z.B. Erhaltung des Betriebes) gewährleistet werden kann, - umweltfreundlich produziert werden kann.

In diesen Fällen stellt sich nicht die Frage, ob die Investition wirtschaftlich ist, sondern ob ihre Kosten tragbar sind.

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Tragbar Tragbar ist eine Investition, wenn die längerfristige Existenz der Unternehmung nicht gefährdet wird. Mit der Tragbarkeitsberechnung wird überprüft, ob die Folgekosten einer Investition die Existenz eines Betriebes verbessern oder gefährden. Eine wirtschaftliche Investition, welche das Einkommen steigert, ist somit in der Regel auch tragbar. Ausnahme ist, wenn die Zahlungsfähigkeit durch Liquiditätsprobleme oder höheren Privatverbrauch gefährdet wird. Was sind Folgekosten einer Investition? …Zinskosten und Schuldentilgung……………………………………………………………………… …Abschreibungen…………………………………………….………………………………………… …Reparatur und Unterhaltskosten……………………………….…………………………………

Bei Investitionen, die nicht direkt einkommensbildend sind, dient die Tragbarkeitsberechnung der finanziellen Beurteilung. Diese Überlegungen müssen in der Regel über das ganze Unternehmen und für eine längere Zeitperiode gemacht werden. Anhand eines Finanzplans wird unter Einbezug des Privatverbrauchs der Unternehmer- familie der jährliche Cashflow aus dem Umsatzbereich über mehrere Jahre berechnet. Dieser Cashflow muss ausreichen, um die notwendigen Ersatzinvestitionen und Schulden- tilgungen zu decken, und um eine Reservenbildung zur Finanzierung der Betriebsent- wicklung sicherzustellen. Auftrag Überlegt Euch zu zweit ein Beispiel einer Investition, die auf dem eigenen/elterlichen Betrieb, auf dem Lehrbetrieb oder auf dem Betrieb eines Nachbarn getätigt wurde. Analysiert diese Investition nach oben stehenden Kriterien! Investition: …Kauf eines Traktors……………………………………………………………….. a) Um welche Art Investition handelte es sich (d.h, aus welchem Grund getätigt)?

…Ersatz- und Erweiterungsinvestition……………………………………………………… b) War/ist die Investition sinnvoll? Wenn ja, warum (wirtschaftlich, nutzbringend, tragbar)?

…Ersatz war nötig, aber ist auch wirtschaftlich (Dank besserer Leistung) und nutzbringend, da ohne eine

Investition in einen Traktor der Arbeitsaufwand nicht machbar wäre. Der Kauf ist tragbar, da die

Folgekosten dieser Investition getragen werden können.………………

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Berechnung Standardarbeitskräfte und SAK-Grenzwerte Siehe Agrarpolitik

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Überblick Finanzierung

Eigenfinanzierung Finanzierung aus erwirtschafteter Eigenkapitalbildung (zurückbehaltener Reingewinn) und Eigenleistung (reine Arbeitsleistung, kombiniert mit Materiallieferung) Finanzierung aus freigesetzten Mitteln: Abschreibungen, Desinvestitionen und Versicherungsleistungen Eine Desinvestition ist eine Freisetzung von finanziellen Mitteln durch die Liquiditation von Vermögensteilen. Die Versicherungsleistung kommt bei einem Schadenfall zum Zuge (z.B. Brandfall). Finanzierung durch private Einlagen und Beteiligungen Werden aus dem Privatvermögen finanzielle Mittel ins Geschäftsvermögen des Unternehmens überführt, spricht man von privaten Einlagen. Die Beteiligungsfinanzierung geschieht durch die Ausgabe von neuen Aktien oder Anteilscheinen.

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Fremdfinanzierung

Grundsatz: Je sicherer ein Kredit, desto billiger ist er Folgende Punkte müssen bei einem Kredit immer geregelt werden:

Höhe des Kredits

Laufzeit und Tilgung: Beginn, Ende, Kündigung

Verzinsung: Zinssatz und Zinstermin

Sicherstellung

1. Bankkredite

1.1. Hypothek (Grundpfandkredit)

Grundpfandkredite werden im Grundbuch eingetragen

Zwei Möglichkeiten: Grundpfandverschreibung (einmalige Verwendung) und Schuldbrief (mehrmalige Verwendung). In der Regel wird ein Schuldbrief erstellt. Grundpfandverschreibung nur für Investitionskredite über der Belastungsgrenze

Sicherheit: Liegenschaft (Land, Gebäude), Vermögen

Zins: Dank grosser Sicherheit relativ tiefe Zinsen (im Vergleich zu anderen Bankkrediten)

Erste und zweite Hypothek: Weil die ersten Pfandstellen sicherer sind, gibt es Ranggrenzen: - 1. Hypothek 80-100% des Ertragswertes, - 2. Hypothek bis 135% (= Belastungsgrenze) vom Ertragswert.

Vorgehen: 1. Grundbuchauszug verlangen 2. Kredit bei Bank nachfragen 3. Notar stellt Schuldbrief aus 4. Eintrag Schuldbrief im Grundbuch, Schuldbrief geht zu Gläubiger, dieser zahlt den Kredit aus

1.2. Baukredit

Zweck: zur laufenden Bezahlung von Bauarbeiten

Sicherheit: entstehender Bau

Zins: leicht höher als 1. Hypothek (höhere Umtriebe für die Bank)

Wird nach Abschluss der Bauzeit in Hypothek umgewandelt

Wenn für eine Baufinanzierung auch ein Investitionskredit eingesetzt wird, so kann dieser ev. an Stelle des Baukredits treten.

1.3. Kontokorrentkredit Dient zur laufenden Finanzierung (Liquiditätsausgleich)

Sicherstellung durch Wertpapiere (Schuldbrief, Obligationen, Lebensversicherungspolicen)

Zins ca. 1% über Zins für 1. Hypothek

1.4. Kleinkredit Keine Sicherheit, hoher Zins, nicht anzuwenden!

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2. Privatdarlehen

Vielfach innerhalb der Familie (Vater lässt „etwas stehen“)

Verschiedene Sicherstellungen möglich, häufig aber Blankokredite (ohne Sicherheit)

Unbedingt Darlehensvertrag machen (siehe Beispiel)!

3. Weitere Formen 3.1. Faustpfandkredit

Dieser Kredit wird durch eine bewegliche Sache sichergestellt, die der Bank übergeben wird.

Zweck: Überbrückung momentaner Geldschwierigkeiten.

Gebräuchliche Faustpfänder sind: Aktien, Obligationen, Lebensversicherungspolicen, Edelmetalle, Eigentümerschuldbriefe

3.2. Blankokredit Kredit ohne spezielle Sicherheit

Basiert auf dem persönlichen Vertrauen in den Schuldner

Wird häufig von Privatpersonen gewährt

Vollständige Darlehensverträge sind zu empfehlen

3.3. Bürgschaftskredit

Gläubiger (Kreditgeber) und Bürge schliessen einen schriftlichen Vertrag ab. Der Bürge verpflichtet sich, im Nichtzahlungsfall für die Schuld einzustehen.

Bürgschaften über Fr. 2'000.- müssen öffentlich beurkundet werden und brauchen die Zustimmung des Ehegatten.

Bürgschaften werden vor allem innerhalb der Familie und durch Bürgschafts-genossenschaften gewährt.

3.4. Leasing (englisch to lease = mieten, pachten)

Mit dem Leasing werden Investitionsgüter (Autos, Maschinen, Traktoren) zur Verfügung gestellt, bzw. beschafft. Es ist eine der Miete ähnliche Vereinbarung nach dem Motto „Die Maschine nutzen, statt sie zu besitzen!“

Varianten: - Nur Miete - Miete mit Kaufmöglichkeit - Miete mit automatischer Eigentumsübertragung

Ziemlich teuer (6 - 8% Zins)

Kleingedrucktes gut lesen!

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4. Investitionshilfen der öffentlichen Hand 4.1. Investitionskredite (IK) zinsfrei, rückzahlbar Investitionskredite werden erteilt für:

Starthilfe Bauliche Massnahmen: Neubau, Umbau Sanierung von Wohnung, Scheune, Stall, Heu- und

Siloraum, Gülleraum, Remise, Alpgebäuden

Kauf von Ökonomiegebäuden, landwirtschaftlichen Wohnhäusern und Alpgebäuden anstelle baulicher Massnahmen

Gemeinschaftliche Bauten und Einrichtungen für die Verarbeitung, Vermarktung und Lagerung

regionaler Erzeugnisse, sofern kein Gewerbe konkurrenziert wird

Diversifizierung (zum Beispiel: Nebenbetrieb, Vermarktung, Nischenproduktion) Bedingungen

a) Für Starthilfe im Speziellen: Gesuchsteller = Landwirt mit Fähigkeitszeugnis (LAP II) Gesuchsteller darf höchstens 35-jährig sein Betrieb mit mindestens 1.25 SAK (Standardarbeitskräfte)

b) Für übrige IK:

Mind. 1,25 SAK (ausser wenn Besiedelung gefährdet bis 0,75 SAK) Fähigkeitsausweis oder während mind. 3 Jahren erfolgreiche Betriebsführung Selbstbewirtschafter (Verpächter erhalten keinen IK) Eigentümer bei Bauten (Ausnahmen sind möglich) Steuerbares Einkommen max. Fr. 120’000, Kürzung ab Fr. 80'000 (Einkommensabzug

bei Verheirateten: Fr. 40'000.-) Anrechenbares Vermögen max. Fr. 600’000.— Zukunftsgerichtetes Betriebskonzept vorlegen Ausreichende Raufutterbasis (TZ: 40a HF/GVE; VHZ: 50a; BZ 1: 60a, BZ 2: 70a, BZ 3: 80a)

Ausgeglichene Nährstoffbilanz (ÖLN oder Bio) Für Pachtland: längerfristige Verträge vorlegen Zwei letzte Buchhaltungsabschlüsse müssen positiv sein (Eigenkapitalbildung) Investition muss auch unter den neuen agrarpolitischen Rahmenbedingungen finanziell

tragbar sein Baubeginn erst nach IK-Bewilligung

Tilgung: - Bei Starthilfedarlehen innert 10 Jahren (8-12) - Bei Bauten und Liegenschaftskäufen innert 12-20 Jahren Sicherstellung: - Grundpfand bis zum zweifachen amtlichen Wert (Eigentümer) - Bürgschaft (Pächter) Buchhaltung: Die BAK (Bernische Agrarkreditkasse) entscheidet im Einzelfall, ob Buchhaltung mit betriebswirtschaftlichem Abschluss nötig ist.

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Vorgehen Das Gesuchsformular kann bezogen werden bei der Beratung des Inforamas oder direkt bei der Abteilung für Strukturverbesserung und Produktion des Kantons Bern (ASP), Schwand, 3110 Münsingen. Darlehenshöhe Die ungefähre Darlehenshöhe kann anhand der Tabellen aus der „Verordnung des BLW über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (IBLV)“ berechnet werden. Die minimale Darlehenshöhe beträgt Fr. 20'000.-. 4.2. Beiträge nicht rückzahlbar Beiträge werden gesprochen für:

Umbau und Neubau von Ökonomiegebäuden für Rauhfutterverzehrer (Stall, Güllegrube, Mistplatz, Futterlagerraum) und Remisen

Kauf bestehender Ökonomie- und Alpgebäude anstelle einer baulichen Massnahme

Bemerkung: bei Teilsanierungen und Umbauten werden die Beiträge gekürzt!

Bedingungen

Betrieb muss im Hügel- oder Berggebiet liegen Gesuchsteller muss Eigentümer und Selbstbewirtschafter sein Mind. 1,2 SAK Steuerbares Einkommen max. Fr. 120'000.-, Kürzung ab Fr. 80'000.- (Einkommensabzug

bei Verheirateten: Fr. 40'000.-) Kürzung ab anrechenbaren Vermögen max. Fr. 800'000.- Zukunftsgerichtetes Betriebskonzept vorlegen Ausreichende Raufutterbasis (TZ: 40 a HF/GVE; VHZ: 50 a; BZ 1: 60 a, BZ 2: 70 a, BZ 3:

80 a) Ausgeglichene Nährstoffbilanz (ÖLN oder Bio) Für allfälliges Pachtland müssen längerfristige Verträge vorliegen Zwei letzte Buchhaltungsabschlüsse müssen positiv sein (Eigenkapitalbildung) Investition muss auch unter den neuen agrarpolitischen Rahmenbedingungen finanziell

tragbar sein

Vorgehen und Beitragshöhe siehe Bemerkungen bei IK

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5. Stiftungen und Hilfsorganisationen

5.1. Schweiz. Stiftung zur Förderung von Wohneigentum (SFWE) Wofür? Wohnungssanierungen und Neubau von einfachen, preisgünstigen Wohnungen Bedingungen

- Einkommensgrenze: maximal Fr. 50'000.- + Fr. 2'500.- pro Kind (schulpflichtig oder in Ausbildung) - Vermögensgrenze: maximal Fr. 144'000.- + Fr. 16'900.- pro Kind (massgebend sind Steuerverhältnisse des Antragstellers vor der Investition). - Zins: 1.5 % (günstiger Zins = Vorteil) - Tilgung: 5 %

- Die Baukosten sollten mindestens Fr. 50'000.- betragen - Pro Betrieb werden höchstens zwei Wohnungen mitfinanziert - Auch Nebenerwerbsbetriebe können unterstützt werden - Maximale Baukosten dürfen nicht überschritten werden Vorgehen Gesuchsformular ausfüllen (bei der Beratung oder direkt bei der ASP, Schwand, 3110 Münsingen, erhältlich) Darlehenshöhe Im Maximum Fr. 50'000.- je Wohnung oder Fr. 80'000.- für zwei Wohnungen 5.2. Beiträge von Hilfsorganisationen Von welchen? - Schweizer Berghilfe, Baldernstr. 14, 8134 Adliswil - Schweiz. Beobachter, Weihnachtsaktion, Förrlibuckstr. 10, 8021 Zürich - Patenschaft Coop, Postfach 2550, 4002 Basel - Schweizerische Vereinigung für betriebliche Verbesserungen (SVVB), Postfach 239, 6370 Stans Wofür? - SVVB: für Maschinenkäufe - Übrige Organisationen: für bauliche Massnahmen (Wohnungs- und Stallsanierungen) Vorgehen Vorgedruckte Formulare bei den obgenannten Hilfsorganisationen anfordern, ausfüllen und mit den nötigen Beilagen zurücksenden Beitragshöhe Ca. Fr. 5'000.- bis Fr. 20'000.-, ausnahmsweise noch mehr (Berghilfe). In der Regel hilft nur eine Hilfsorganisation, auch wenn vier Gesuche eingereicht werden (sie sprechen sich untereinander ab).

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Inforama Rütti Seite 13

Aufgabe 2 Beantworte mit Hilfe der Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft die folgenden.

1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen 1) Wie hoch muss der Arbeitsbedarf nach SAK mindestens sein, damit ein landwirtschaftlicher

Betrieb Anrecht auf Investitionshilfen hat? (siehe Art 3) Art. 34 Erforderlicher Arbeitsbedarf 1 Investitionshilfen werden nur ausgerichtet, wenn auf dem Betrieb ein Arbeitsbedarf für mindestens 1,25 Standardarbeitskräfte (SAK) besteht. Ökonomiegebäude für Milchkühe, Mutterschweine, Legehennen und Gewächshäuser: Talzone: Hügelzone und Bergzone 1:

2) Fasse die persönlichen Voraussetzungen in zwei Stichworten zusammen:

Art 4: Entweder ...geeignete Ausbildung (LAP II).... oder .. während mindestens drei Jahren ausgewiesene, erfolgreiche Betriebsführung.

3) Welche weiteren Punkte werden bei eingereichten Gesuchen berücksichtigt? Art. 6: Die ..Zweckmässigkeit.. muss .mit einem Betriebskonzept belegt.... sein. Art. 7: Es gibt eine obere Grenze bei .Einkommen (max. Fr. 120'000.-)..... und ..Vermögen..(Kürzung ab Fr. 800'000.-).............. Art. 8: Die …… Finanzierbarkeit und die Tragbarkeit ……….. müssen ausgewiesen sein

2. Kapitel: Beiträge 4) Wo werden Beiträge für landwirtschaftliche Gebäude gewährt (Art. 18)? Art. 18 Landwirtschaftliche Gebäude 1 Beiträge werden im Berg- und Hügelgebiet sowie im Sömmerungsgebiet gewährt für: a. den Neubau, den Umbau und die Sanierung von Ökonomiegebäuden für raufutterverzehrende

Tiere sowie von Remisen; b. den Neubau, den Umbau und die Sanierung von Alpgebäuden inklusive Einrichtungen; c. den Kauf bestehender Ökonomie- und Alpgebäude von Dritten anstelle einer baulichen Massnahme;

5) Art. 18. Für welche baulichen Massnahmen gibt es Beiträge? Beiträge werden im Berggebiet und im Sömmerungsgebiet gewährt für gemeinschaftliche Bauten und Einrichtungen für die Verarbeitung, Lagerung und Vermarktung regionaler landwirtschaftlicher Erzeugnisse, wie milchwirtschaftliche Anlagen, Gebäude zur Vermarktung von Nutz- und Schlachttieren, Trocknungsanlagen oder Kühl- und Lagerräume.66

6) Art. 18: Was ist ein Ökonomiegebäude für raufutterverzehrende Nutztiere? a. den Neubau, den Umbau und die Sanierung von Ökonomiegebäuden für raufutterverzehrende Tiere => für Ställe allgemein

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3. Kapitel: Investitionskredite 7) Welche besondere Bedingung gilt für die Starthilfe? Art. 43 Starthilfe

1 Die Starthilfe wird bis zur Vollendung des 35. Altersjahres gewährt. 2 Die Starthilfe ist für Massnahmen zu verwenden, die in direktem Zusammenhang mit dem bäuerlichen Betrieb stehen.

3 Die Starthilfe wird Betrieben mit einem Arbeitsbedarf ab 1,25 SAK gewährt.

3bis In Gebieten nach Artikel 3a kann eine Starthilfe bereits ab 0,75 SAK gewährt werden.106

LAP II erforderlich 8) Lies Art. 44 und halte fest, was Dir wichtig erscheint. Art. 44 Bauliche Massnahmen

1 Eigentümerinnen und Eigentümer, die den Betrieb selber bewirtschaften, können Investitionskredite erhalten für:

a. den Neubau, den Umbau und die Sanierung von Ökonomiegebäuden, von Gewächshäusern sowie von landwirtschaftlichen Wohnhäusern;

b. den Neubau, den Umbau und die Sanierung von Alpgebäuden inklusive Einrichtungen;

c. den Kauf von Wohn-, Ökonomie- und Alpgebäuden von Dritten, anstelle einer baulichen Massnahme;

d. bauliche Massnahmen und Einrichtungen zur Diversifizierung der Tätigkeit im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich;

e. Massnahmen zur Verbesserung der Produktion von Spezialkulturen, ausgenommen Pflanzgut, Maschinen und mobile Einrichtungen.

2 Pächterinnen und Pächter erhalten Investitionskredite für:

a. die Massnahmen nach Absatz 1, sofern die Voraussetzungen nach Artikel 9 erfüllt sind;

b. den Kauf eines landwirtschaftlichen Gewerbes von Dritten, sofern sie dieses mindestens sechs Jahre selbst bewirtschaftet haben.

3 Der produzierende Gartenbau erhält Investitionskredite für:

a. Gewächshäuser;

b. den Neubau, den Umbau und die Sanierung betriebsnotwendiger Produktions- und Lagergebäude;

c. den Kauf von Bauten nach den Buchstaben a und b von Dritten, anstelle einer baulichen Massnahme;

d. Massnahmen zur Verbesserung der Produktion von Spezialkulturen, ausgenommen Pflanzgut, Maschinen und mobile Einrichtungen.

9) Gelten für Investitionskredite Rückzahlungsfristen? Art. 48 Rückzahlungsfristen 1 Die Investitionskredite sind innert folgender Fristen zurückzuzahlen:

a. 8–12 Jahre für Starthilfe; b. 12–20 Jahre für den Kauf, Neu- und Umbau sowie die Sanierung von Wohn- und

Ökonomiegebäuden; c. 8–15 Jahre für Ökonomiegebäude für Schweine und Geflügel sowie für pflanzenbauliche Produkte und deren Aufbereitung oder Veredelung und für Massnahmen nach Artikel 44 Absatz 1 Buchstaben d–e und Absatz 3 sowie Artikel 45;

2 Der Kanton kann die Rückzahlungen innerhalb der maximalen Fristen nach Absatz 1 Buchstaben a–c: a. um höchstens zwei Jahre aufschieben; b. für ein Jahr stunden, falls sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditempfängers oder der Kreditempfängerin unverschuldet verschlechtern.124

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10) Was ist der Unterschied zwischen Beiträgen und Investitionskrediten? Beiträge sind ’à fonds perdu’ IK sind rückzahlbar, aber in der Regel zinsfrei 11) Was muss gemäss Art. 31. beachtet werden? Art. 31 Baubeginn und Anschaffungen 1 Mit dem Bau darf erst begonnen und Anschaffungen dürfen erst getätigt werden, wenn die Investitionshilfe rechtskräftig verfügt ist und die zuständige kantonale Behörde die entsprechende Bewilligung erteilt hat. 2 Die zuständige kantonale Behörde kann einen vorzeitigen Baubeginn oder eine vorzeitige Anschaffung bewilligen, wenn das Abwarten der Rechtskraft der Verfügung mit schwerwiegenden Nachteilen verbunden wäre. Solche Bewilligungen geben jedoch keinen Anspruch auf eine Investitionshilfe. 3 Für Vorhaben, welche mit einem Investitionskredit über dem Grenzbetrag nach Artikel 55 Absatz 2 oder mit einem Beitrag unterstützt werden, darf die kantonale Behörde die Bewilligung zum vorzeitigen Baubeginn oder für vorzeitige Anschaffungen nur mit Zustimmung des Bundesamtes erteilen.91 4 Bei vorzeitigem Baubeginn oder bei vorzeitigen Anschaffungen ohne vorgängige schriftliche Bewilligung wird keine Investitionshilfe gewährt

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Aufgabe 3 Beantworte mit Hilfe dem Merkblatte Pauschale Investitonshilfen f. d. Landwirtschaft die folgenden Fragen!

1. Der Betrieb Muster verfügt über 1,15 Standardarbeitskräfte und liegt nicht in einem gefährdeten

Gebiet. (Hinweis: Beachte den untersten Satz unter der Starthilfe-Tabelle!) Der Hofnachfolger dieses Betriebes erfüllt ansonsten die Voraussetzungen für das Starthilfedarlehen. Wie viel Starthilfe erhält er?

Er erhält keine Starthilfe, da 1.25 SAK nicht erreicht sind (SVV Art.43)

Wie viel Starthilfe erhält der Nachbar von Muster mit 1,4 Standardarbeitskräften? Wie gross ist der Betrag, den er jährlich zurückzahlen muss?

Der Nachbar erhält Fr. 110'000.- (siehe Merkblatt). Die Rückzahlungsfrist für Starthilfe ist 8-12 Jahre => 110'000 / 8 bzw. / 12 ergibt: Fr. 13'750.- bis Fr. 9'166.- je nach Rückzahlungsfrist (siehe SVV Art. 48). 2. Auf einem Betrieb (Talzone) ist nur eine Wohnung vorhanden. Beim Generationenwechsel wird

ein neuer Altenteil erstellt. Mit wie viel Investitionskredit kann die Familie rechnen? Mit welchem ungefähren Rückzahlungsbetrag pro Jahr muss die Familie rechnen?

Mit Fr. 120'000.- (siehe Pauschale Investitionshilfen f. d. Landwirtschaft) Die Rückzahlungsfrist ist 12-20 Jahre => Fr. 120'000 / 12 bzw 20 => Fr. 6'000.- bis Fr. 10'000.- pro Jahr (SVV Art. 48) 3. Ein Betrieb in der voralpinen Hügelzone kann 50'000 kg Milchlieferrecht kaufen. Dadurch muss er

seinen BTS-Stall um 12 GVE vergrössern und den Siloraum um 120 m3 erweitern. Mit welchen Investitionshilfen kann er rechnen? Welchen Betrag muss er in jedem Fall zurückzahlen?

Beiträge (siehe Pauschale Investitionshilfen f. d. Landwirtschaft) Stall mit BTS Fr. 3’000.- pro GVE + Fr. 10'000.- Grundpauschale (Beitrag Siloraum nur im IBLV) Investitionskredite (siehe Pauschale Investitionshilfen f. d. Landwirtschaft) Stall mit BTS Fr. 3’960.- pro GVE und Fr. 50.- pro m3 Siloraum Für den Stall: 12 * (3’000+3’960) + Fr. 10'000.- = Fr. 93’520.- davon sind 12*3’960 rückzahlbar (Fr. 47’520.-) Für den Silo: 120 * (50)= Fr. 6’000.- (alles rückzahlbar)

4. Der Betrieb Wiedmer (Bergzone 2) muss das Ökonomiegebäude für seine 28 GVE vollständig

umbauen. Künftig sollen die BTS-Beiträge ausgelöst werden. Wie viel IK erhält er? Wie viele Beiträge? Hinweis: Ein vollständiger Umbau entspricht bei den Ansätzen einem Neubau.

Beiträge (siehe Pauschale Investitionshilfen f. d. Landwirtschaft) Stall mit BTS Fr. 7’300.- pro GVE bei Neubau BTS + Fr. 20'000.- Sockelbeitrag => unter dem Maximalbetrag für BZ von Fr. 215'000.- * 1.2 (SVV Art. 19) Investitionskredite (siehe Pauschale Investitionshilfen f. d. Landwirtschaft) Stall mit BTS Fr. 5’660.- pro GVE bei Neubau BTS Für den Stall: 28 * (7’300 + 5’650) + Fr. 20'000.- Sockelbeitrag = Fr. 382’600.- davon sind 28*5’660 IK (Fr. 158'480.-) rückzahlbar

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Belastungsgrenze

Die Belastungsgrenze beträgt 135% des Ertragswertes. Bis zu diesem Wert kann ein Betrieb mit Grundpfandschulden belegt werden. Eine Ausnahme sind Investitionskredite. Sie werden bis zum doppelten Ertragswert gewährt. Beispiel: Ertragswert von Fr. 100'000.- Fr. …200'000.-………………. Doppelter Ertragswert

Fr. …135'000.-………………. Berlastungsgrenze = 135% vom Ertragswert

Fr. …100'000.-………………. Amtlicher Wert ≈ Ertragswert im Kanton Bern

Auch wenn Investitionskredite bis zum doppelten Ertragswert gewährt werden können, muss darauf geachtet werden, dass die Verschuldung möglichst tief gehalten werden kann. Hohe Schulden belasten einen Betrieb durch hohe Schuldzinsen und Tilgungen, zudem ist die Flexibilität (Umstellung auf andere Betriebszweige) eingeschränkt.

Exkurs - Der amtliche Wert in der Landwirtschaft Der amtliche Wert ist der Vermögenssteuerwert eines Grundstückes. Der amtliche Wert wird in der Regel aufgrund eines Augenscheins durch einen kantonalen Schätzer festgesetzt. Den besonderen Verhältnissen des Grundstückes wird dabei Rechnung getragen. Änderungen im Bestand, Zustand oder in der Nutzung von Grundstücken und Gebäuden lösen eine ausserordentliche Neubewertung aus. Die vom Schätzer oder von der Schätzerin zu einem Grundstück festgehaltenen Daten finden sich im Grundstückprotokoll wieder, die vom Eigentümer auf der Gemeinde-Verwaltung eingesehen werden können. Der amtliche Wert landwirtschaftlicher Grundstücke und Gewerbe dient im Kanton Bern als Grundlage für:

• zur Berechnung der Belastungsgrenze, • zur Festsetzung des Preises für die Hofübergabe, • zur Berechnung des Pachtzinses, • bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen. • Vermögenssteuerwert

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Investitions- und Finanzierungsplan

Mittelbedarf

Frage: Wieviel?

Mittel- herkunft

Frage: Woher

Frage: Kosten der Investition?

Kapital-

dienst

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Investitions- und Finanzierungsplan Im Investitions- und Finanzierungsplan lassen sich der Bedarf und die Beschaffung der Mittel für ein Investitionsvorhaben darstellen. Meistens wird nicht nur der Bedarf für die aktuelle Investition errechnet, sondern man setzt auch die bestehenden Schulden und das gesamthaft mögliche Fremdkapital ein. So kann der Kapitaldienst richtig berechnet werden. Wichtig ist, dass der Mittelbedarf vollständig zusammengestellt wird. Dabei gehen häufig vergessen:

- bei Eigenbauten der Wert der Eigenleistungen und die Kosten allfälliger Aushilfskräfte - bei Landkauf die Handänderungs- und Grundbuchgebühren - bei Betriebsvergrösserungen (Bauten) die zusätzlichen Tiere

Investitions- und Finanzierungsplan (Beispiel)

Investitionen (Mittelbedarf)

Total Fr.

Bestehende Hypothek 100'000.-

Restanz IK 36'000.-

Baukosten 200'000.-

Betriebsmittel 14'000.-

Total Mittelbedarf 350'000.-

Finanzierung (Mittelbeschaffung)

Total Fr.

Eigene Finanzmittel 14'000.-

Teil- /Vorbezug des Erbes

Einräumung von Rechten (Wohnrecht)

Lohngutschrift

Eigenleistungen (eigene Arbeit, eigenes Material) 50'000.-

Desinvestitionen (Verkauf v. Einrichtungen, Maschinen)

Beiträge Strukturverbesserung Kapitaldienst:

Zins Tilgung

% Fr. Fr.

Restanz IK 36'000.- --- --- 6'000.-

Investitionskredite neu 100'000.- --- --- 10’000.-

Darlehen

Hypotheken bestehend 100'000.- 4% 4'000.- 2'000.-

Hypothek neu (entspricht oft dem Fehlbetrag) 50'000.- 4% 2’000.- 1’000.-

Total Mittelbeschaffung 350'000.- Total: 6’000.- 19’000.-

Vorgehen: 1) Mittelbedarf

berechnen 2) Ergebnis Total

Mittelbedarf zu Total Mittel- beschaffung kopieren

3) Vorhandene

Finanzierung eintragen

4) Fehlbetrag

finanzieren 5) Kapitaldienst

berechnen

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Aufgabe 4 Landwirt Peter Reber will auf seinem Betrieb eine neue Scheune für den gesamten Viehbestand bauen. Der Betrieb hat folgende Voraussetzungen: Allgemeine Angaben Landwirtschaftliche Nutzfläche 15.80 ha Winterfütterung 180 Tage Bergzone 2 60'000 kg Milchkontingent Viehbestand (GVE-Faktor) 14 Kühe (1.0) 2 Rinder über 2-jährig (0.6) 4 Rinder 1 bis 2-jährig (0.4) 10 Kälber (0.25) Finanzielle Situation vor der Investition Ertragswert Fr. 124'000.- Bestehende Hypothek Fr. 60'000.- Zinssatz bei der Bank für die bestehende Hypothek (Tilgung 2%) 3.0 % BAK-Restanz (Tilgungsfrist noch 6 Jahre) Fr. 24'000.- Rückzahlung BAK-Restanz pro Jahr Fr. 4'000.- Vorhandene eigene Geldmittel Fr. 67'000.- Informationen zum Bau der neuen Scheune Baukosten pro GVE Fr. 25'000.- (mit Kommastellen berechnen) Unterstützung durch Beitrag und IK für max. 20 GVE Zinssatz neue Hypothek 5.0 % Rückzahlung neue Hypothek Fr. 2'000.-/Jahr Eigene Arbeit für Scheunenbau Fr. 25'000.- Rückzahlungsdauer IK ist 12 Jahre Betriebsmittel ( = Liquiditätsreserve) Fr. 25'000.- Fragen a) Wie viele GVE stehen auf dem Betrieb?

14*1 + 2*0.6 + 4*0.4 + 10*0.25 = 19.3 GVE

b) Wie hoch werden die Baukosten, wenn für 25 GVE gebaut wird?

25 x Fr. 25'000.- = Fr. 625‘000.-

c) Bestimme den neuen Ertragswert des Gewerbes. Der Ertragswert der neuen Scheune macht rund

25% der Baukosten aus.

Fr. 124'000.- (alt) + Fr. 625‘000.- * 0.25 (neu) = Fr. 280’250.-

d) Wie hoch ist die neue Belehnungsgrenze für den Betrieb Reber?

Fr. 244‘625.- * 1.35 = Fr. 378’337.-

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e) Stelle einen Finanzierungsplan gemäss Deinen Vorstellungen auf. Unterscheide zwischen Mittelbedarf und Mittelbeschaffung. Von den eigenen Mitteln muss eine Reserve von Fr. 25'000.- bleiben, damit der Betrieb liquid bleiben kann.

Investitions- und Finanzierungsplan zu Aufgabe 4

Investitionen (Mittelbedarf)

Beschreibung Total Fr. Bestehende Hypothek 60'000.- BAK Restanz 24'000.- Neubaukosten Stall für 20 GVE 625’000.-

Total Mittelbedarf

709‘000.-

Finanzierung (Mittelbeschaffung)

Total Fr.

Eigene Mittel (wurde gesenkt) 42‘000.-

Eigene Arbeit für Scheunenbau 25'000.-

Beiträge (20 * 7'300.- + 20'000.-) 166’000.-

Kapitaldienst:

Zins Tilgung

% Fr. Fr.

BAK – Restanz (6 Jahre Tilgung) 24'000.- --- --- 4'000.-

Neu – Investitionskredit (20*5'660.-) 16 Jahre Tilgung 113’200.- --- --- 7'075.-

Bestehende Hypothek 60'000.- 3.0 % 1'800.- 0.-

Neue Hypothek 278‘800.- 5.0 % 13‘940.- 2‘000.-

Total Mittelbeschaffung 709'000.- Total: 15‘740.- 13'075.-

f) Wie hoch wird der künftige jährliche Kapitaldienst für den Betrieb sein (Zinsen und obligatorische

Rückzahlungen)? Fr. 15‘740.- + Fr. 13‘075.- = Fr. 28'815.-

g) Mache den Check Belastungsgrenze

Ertragswert: Fr. 280’250.-

Belastungsgrenze: Fr. 280‘250.- * 1.35 = Fr. 378‘338.-

Hypotheken: Fr. 60’000.- + 278‘800.- => unter Belastungsgrenze? => Ja!

IK + Hypotheken Fr. 137‘200 + 338‘800.- = Fr. 476’000.- => unter doppelten EW? => Ja!

=> Also finanzierbar

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Aufgabe 5a Du erstellst auf Deinem Betrieb (Talzone) eine Remise mit den Massen 10 m auf 18 m. Die Bruttokosten belaufen sich auf Fr. 81'000.-, davon können Fr. 15'000.- an Eigenleistungen erbracht werden (Arbeit Fr. 8'000.- und Holz Fr. 7'000.-). Eigene Mittel sind nach Abzug der Reserven Fr. 5’000.- vorgesehen. Der Restbetrag, welcher nicht mit zusätzlichen Finanzhilfen gedeckt werden kann, wird durch eine neue Hypothek finanziert (Zinssatz 4.5%, Ertragswert des Betriebes: Fr. 250'000.-). Eine bestehende Hypothek von Fr. 114'545.- ist vorhanden und bereits im Finanzierungsplan eingetragen. Der Investitionskredit und die neue Hypothek wird innerhalb von 14 Jahren getilgt. Vervollständige den untenstehenden Investitions- und Finanzierungsplan!

Investitions- und Finanzierungsplan

Investitionen (Mittelbedarf)

Beschreibung Total Fr.

Bestehende Hypothek 114'545.- Neubau Remise 81'000.-

Total Mittelbedarf 195'545.-

Finanzierung (Mittelbeschaffung)

Total Fr.

Eigene Finanzmittel 5'000.-

Teil- /Vorbezug des Erbes

Einräumung von Rechten (Wohnrecht)

Lohngutschrift

Eigene Arbeit 8'000.-

Eigenes Material 7'000.-

Desinvestitionen

Beiträge Talzone 0.- Kapitaldienst:

Zins Tilgung

% Fr. Fr.

Investitionskredite (10 m * 18 m * 190.-) 34'200.- --- --- 2'443.-

Darlehen

Hypotheken bestehend 114'545.- 2.50 2'864.-

Hypothek neu 26'800.- 3.0 804.- 1'914.-

Total Mittelbeschaffung 195'545.- Total: 3‘668.- 4'357.-

Check Belastungsgrenze

Ertragswert: Fr. 250'000.-

Belastungsgrenze: Fr. 250’000*1.35 = Fr. 337'500.-

Hypotheken: Fr. 114’545+26’800= Fr. 141’345 => unter Belastungsgrenze? => Ja!

IK + Hypotheken: Fr. 34’200+141'345 = Fr. 175'545 => unter doppelten EW? => Ja!

=> Also finanzierbar

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Aufgabe 5b (im Unterricht nicht explizit behandelt, nur Hinweis!)

Auswirkungen einer Investition auf die Betriebsergebnisse Berechne die Eigenkapitalbildung des Betriebes aus Aufgabe 4a nach dem Remisenbau. Die Remise wird auf eine Dauer von 25 Jahren auf den Ertragswert von Fr. 18'500.- abgeschrieben. Im Durchschnitt ist mit jährlichen Kosten für Reparaturen, Unterhalt und Gebäudeversicherung von Fr. 500.- zu rechnen. Der nicht benötigte Raum in der neuen Remise kann für Fr. 1‘200.- pro Jahr an einen Nachbarn vermietet werden.

Vergleich der Erfolgsrechnung

Betriebszweige Ausgangslage 2006 (IST-Zustand)

Veränderung durch Remisenbau

Ergebnis nach dem Remisenbau

Winterweizen 3'650.- 0 3'650.-

Wintergerste 4'567.- 0 4'567.-

Kartoffeln 13'028.- 0 13'028.-

Zuckerrüben 13'300.- 0 13'300.-

Milchkühe 47'893.- 0 47'893.-

Silomais -938.- 0 -938.-

Wald/Holz 5'219.- 0 5'219.-

Kosten Futterbau -8'192.- 0 -8'192.-

Direktzahlungen und andere Beiträge

26'471.- 0 26'471.-

Mietwert der Wohnräume 13'556.- 0 13'556.-

Gesamtdeckungsbeitrag 118'554.- 118'554.-

Davon Abschreibungen

Davon Rep. und Unterhalt

Kosten Wohnhaus 3‘500 4‘369 7‘869.- 0 7‘869.-

Kosten Ökonomiegebäude 8‘500 3‘845 12'345.- 0 12'345.-

Zusatzkosten neue Remise Neu 2’500 Neu 500 0.- +3'000.- 3'000.- Kosten feste Einrichtungen 2‘000 3‘678 5‘678.- 0 5‘678.-

Maschinen- und Gerätekosten 5‘600 3‘827 9'427.- 0 9'427.-

Allgemeine Betriebskosten 5‘757 5'757.- 0 5'757.-

Betriebseinkommen 77'478.- 74’478.-

Neue Schuldzinsen +1’206.- 1’206.- Schuldzinsen 6’300.- 0 6’300.-

Pachtzinsen 4'197.- 0 4'197.-

Angestelltenkosten 15'368.- 0 15'368.-

Landwirtschaftliches Einkommen

53'904.-

49’698.-

Nebeneinkommen 6'300.- 6'300.-

Mieteinnahmen 1'200.- +1'200.- 1'200.- Gesamteinkommen 60'204.- 57’198.-

Familienverbrauch 53'100.- 0 53’100.-

Eigenkapitalbildung / Eigenkapitalverzehr

7'104.- 4’098.-

Neu EK-Bildung von…4'098.-.., wobei die …Schuldzinsen… über die Jahre abnehmen werden.

(nach 25 Jahren sollten auch die Abschreibungen wegfallen).

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Aufgabe 5c (Aufgabe ist nicht im verteiltenSkript) Tragbarkeit Die Kreditgeber verlangen heute, dass eine Investition nicht nur finanzierbar und wirtschaftlich, sondern auch tragbar ist. Tragbar bedeutet, dass ein Betrieb in den folgenden Jahren seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann und die nötigen Ersatzinvestitionen tätigen kann. Die längerfristige Existenz der Unternehmung darf nicht gefährdet werden. Es geht also um die Liquidität in der Zukunft.

Die Tragbarkeit ist gegeben, wenn ein Finanzierungsüberschuss resultiert und dieser in den nächsten Jahren mit den bevorstehenden Preissenkungen auch positiv bleibt.

Versuchen Sie mit der folgenden Tabelle die Tragbarkeitsfrage zu beantworten.

Eigenkapitalbildung nach der Investition 4’098.-

+ Abschreibungen Total (siehe Aufgabe 4b) + 22'100.-

= Cash Flow 26’198.-

- obligatorische Schuldentilgungen (siehe Aufgabe 4a) - 6'357.-

- durchschnittliche Ersatzinvestitionen pro Jahr - Fr. 10'000.-

- Preissenkungen der nächsten Jahre - Fr. 5'000.-

= Finanzierungsüberschuss bzw. -manko + 4’841.-

Es besteht kein Finanzierungsmanko => Tragbarkeit ist gegeben.

Tragbarkeit SVV Art. 8

Darum gilt:

Finanzierungsüberschuss = …tragbar………

Finanzierungsmanko = …nicht tragbar…

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Repetitionsaufgabe mit Lösung im Unterricht 9.1.2012 Betrieb mit 1,30 SAK Neubau der Betriebsleiterwohnung, Kostenschätzung Fr. 425‘000.- Provisorischer amtlicher Wert nach Neubau Fr. 263‘450.- Hypothek bestehend Fr. 183‘000.- BAK bestehend (Starthilfe) Fr. 30‘000.- Jährliche Amortisation Starthilfe Fr. 10‘000.- Finanzierung: Lohngutschrift beim Baumeister Fr. 15‘000.- Eigene Arbeit am Bau Fr. 12‘000.- Verrechnung der Holzlieferung Fr. 8‘000.- Flüssige Mittel für Bau verfügbar Fr. 25‘000.- Der Landwirt beantragt einen Investitionskredit für den Bau der Betriebsleiterwohnung. Die Bank gewährt bei Bedarf eine neue Hypothek bis zur Belastungsgrenze. Beachte: Die BAK darf nicht über den 2-fachen amtlichen Wert „hinausgestossen“ werden. Für den Finanzierungs-Fehlbetrag wird bei der Schweizer Berghilfe ein Gesuch eingereicht. Vervollständige den untenstehenden Finanzierungsplan und beurteile die Finanzierbarkeit.

Investitions- und Finanzierungsplan

Investitionen (Mittelbedarf)

Beschreibung Total Fr.

Bestehende Hypothek 183‘000.- BAK bestehend 30‘000.- Wohnungsbau 425‘000.-

Total Mittelbedarf 638‘000.-

Finanzierung (Mittelbeschaffung)

Total Fr.

Eigene Finanzmittel 25'000.-

Lohnguthaben beim Baumeister 15‘000.-

Eigene Arbeit 12‘000.-

Holzlieferung 8‘000.-

Fehlbetrag ev. Schweizer Berghilfe? 51‘100.-

Zins Tilgung

% Fr. Fr.

Investitionskredite BAK neu 160‘000.- --- --- 10'000.-

BAK bestehend 30‘000.- 10‘000.-

Hypotheken bestehend 183‘000.- 2% 3‘660.- -.-

Hypothek neu 153‘900.- 2% 3‘078.-

Total Mittelbeschaffung 638‘000.- Total: 6‘738.- 20‘000.-

Check Belastungsgrenze

Neuer Ertragswert: Fr 263‘450.-

Belastungsgrenze: Fr. 263‘450 * 1.35 = Fr. 355‘657.-

Hypotheken: Fr. 183‘000.- + 153‘900.- = Fr. 336‘900.- => unter Belastungsgrenze? => JA!

IK + Hypotheken: Fr. 160‘000.- + 30‘000.- + 183‘000.- + 153‘900 = 526‘900.-

genau 2-facher EW, Hypothek kann nicht ganz ausgeschöpft werden.

Nur finanzierbar mit zusätzlichem Beitrag Hilfswerk oder Privatdarlehen!

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Inforama Rütti Seite 26

Anhang

Wird als Lerninhalt nicht geprüft.

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Betriebswirtschaft Investition und Finanzierung

Inforama Rütti Seite 27

Beispiel - Darlehensvertrag

Kreditgeber _____________________ in ___________________ übergibt dem Kreditnehmer_______________________ in ___________________

den Betrag von Fr. ________________________

(in Worten: _________________________________________________________) Laufzeit: ab ________________________________ Rückzahlung keine feste Rückzahlung ______mal jährlich mindestens Fr. _________ jeweils auf __________

Zinssatz zinslos

fest ______% üblicher Zinssatz für Seniorensparkonti, zur Zeit _______% _____% über dem Zinssatz für Sparkonti, zur Zeit ______% (für Zinssätze massgebende Bank: _____________________)

Zinstermin ______mal jährlich, jeweils auf _________________________ Sicherheit Es ist keine besondere Pfandsicherheit zu leisten

Es wird folgendes Pfand bestellt: _________________________

___________________________________________________

Für den Betrag von Fr. __________ wird ein Grundpfand errichtet (Beurkundung durch Notar)

Kündigungsfrist unkündbar bis ____________, anschliessend _______________

3 Monate andere Frist: ____________ Monate

Weitere Vereinbarungen:

_________________________________________________________________________________

___________________________________________________________________

Die Unterzeichnung dieses Vertrages durch den Kreditnehmer gilt gleichzeitig als Quittung für den Empfang der Darlehenssumme. Ausgefertigt im Doppel und unterzeichnet: _________________________________ ________________________________ (Ort, Datum) (Ort, Datum)

_________________________________ ________________________________ (Unterschrift: Kreditgeber) (Unterschrift: Kreditnehmer)

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Betriebswirtschaft Investition und Finanzierung

Inforama Rütti Seite 28

Beispiel - Verzinsung und Rückzahlungprotokoll

Datum Schuldbetrag Zinssatz Zinszeit Zinsbetrag Unterschrift

Kreditgeber bei Barzahlung *)

Rückzahlungen Datum Betrag Restschuld Unterschrift Kreditgeber bei

Barzahlung *)

*) Bei Überweisung gelten die jeweiligen Post- oder Bankbelege als Quittung

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Inforama Rütti Seite 29

Standardarbeitskraft (SAK) Die Standardarbeitskraft stellt den standardisierten Arbeitsbedarf für einen Betrieb dar. Sie ist einfach zu berechnen, widerspiegelt aber den effektiven Arbeitsaufwand auf einem Betrieb nicht genau. Die SAK ist eine rein administrative Grösse. Die Faktoren für die einzelnen Betriebszweige wurden politisch festgelegt. SAK-Grenzen gibt es bei den Direktzahlungen, bei den Massnahmen zur Strukturverbesserung und im Bodenrecht. Für die Direktzahlungen gelten folgende Faktoren, festgelegt in der landwirtschaftlichen Begriffsverordnung:

Quelle: LBV 910.91

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Inforama Rütti Seite 30

Zur Berechnung der SAK für Strukturverbesserungsmassnahmen, für die sozialen Begleitmassnahmen und im Bodenrecht werden folgende Zuschläge berücksichtigt (Verordnung über das bäuerliche Bodenrecht):

Quelle: VBB 211.412.110

Ab 1. Januar 2008 gelten folgende SAK-Grenzen (Kanton Bern):

Direktzahlungen ab 0.25 SAK

Strukturverbesserungen und Starthilfe ab 1.25 SAK Neubauten Milchkühe, Mutterschweine, Talgebiet ab 1.75 SAK Neubauten Milchkühe, Mutterschweine, Hügel- und Bergg. ab 1.50 SAK Diversifizierung ab 1.00 SAK in gefährdeten Gebieten ab 1.25 SAK Landwirtschaftliches Gewerbe (Talzone) ab 1.00 SAK

Landwirtschaftliches Gewerbe (Hügel- und Bergzone) ab 0.80 SAK

Umschulung ab 0.75 SAK

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Inforama Rütti Seite 31

Faktoren für die Umrechnung des Tierbestandes in Grossvieheinheiten

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Inforama Rütti Seite 32

Quelle: LBV 910.91

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Betriebswirtschaft Investition und Finanzierung

Inforama Rütti Seite 33

Berechnung SAK

Betrieb: _______________________________________________________

ha / GVE x Ansatz = SAK /Einheit

LN ohne Spezialkulturen

Zuschlag für den Bio-Landbau

Spezialkulturen

Zuschlag für den Bio-Landbau

Hanglagen im Berggebiet und in der Hügelzone (18 – 35% Neigung)

Steillagen im Berggebiet und Hügelzone (mehr als 35% Neigung)

Milchkühe, Milchschafe und Milchziegen

Mastschweine und Remonten

Zuchtschweine

Andere Nutztiere

Hochstamm-Feldobstbäume

Total für Direktzahlungen

Zusätzlich für Strukturverbesserungen

Kartoffeln

Beeren, Heil- und Gewürzpflanzen

Christbaumkulturen

Betriebseigener Wald

Milchkühe auf Sömmerungsbetrieb

Nutztiere auf Sömmerungsbetrieb

Total (DZ und Strukturverbesserung)