iv.3 beschreibung der technischen parameter sowie
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Betriebsbereich: GSB Ebenhausen Kapitel IV.3 Seite 1 von 31
Kap.IV.3 Stand: April 2018
IV.3 Beschreibung der technischen Parameter sowie Ausrüstungen zur Sicherung der Anlagen .............................................................................................................................. 3
IV.3.1. Maßnahmen zur Verhinderung von Störfällen ............................................................. 3
IV.3.1.1. Bautechnische Vorkehrungen ................................................................................. 3
IV.3.1.2. Auslegung und Ausführung der Anlagen .............................................................. 4
IV.3.1.3. Warn-, Alarm- und Sicherheitseinrichtungen ........................................................ 5
IV.3.1.3.1 MSR- und Prozessleittechnik .................................................................................. 5
IV.3.1.3.2 Einrichtungen gegen unzulässigen Druck ............................................................... 8
IV.3.1.4. Einrichtungen zur Rückhaltung von Stoffen nach Anhang I der StörfallV ....... 8
IV.3.1.4.1 Auffangwannen/ Auffangflächen ............................................................................ 8
IV.3.1.4.2 Filter- und Waschanlagen ........................................................................................ 9
IV.3.1.4.3 Abluftverbrennung ................................................................................................ 10
IV.3.1.5. Einrichtungen zur Aufrechterhaltung von Stoffströmen .................................... 10
IV.3.2. Brand- und Explosionsschutz ....................................................................................... 10
IV.3.2.1. Brandschutz ............................................................................................................. 10
IV.3.2.1.1 Brandbekämpfung ................................................................................................. 11
(a) Werkfeuerwehr ...................................................................................................... 11
(b) Löschmittelversorgung .......................................................................................... 12
(c) Löschwasserrückhaltung ....................................................................................... 12
(d) Löscheinrichtungen ............................................................................................... 12
(e) Organisatorische Brandschutzmaßnahmen ............................................................ 13
IV.3.2.1.2 Brandmelder .......................................................................................................... 13
IV.3.2.1.3 Anlagenspezifische Brandschutzmaßnahmen ....................................................... 14
(a) Annahme ............................................................................................................... 14
(b) Fasszwischenlager (S27 und S28) ......................................................................... 15
(c) Abstellflächen ........................................................................................................ 15
(I) Fläche östlich Bunker Süd (N20) .......................................................................... 15
(II) Kleinlager für Druckgasbehälter (Gasflaschen), Südlich N19 ............................. 16
(d) Peroxidlager R23................................................................................................... 16
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(e) L-Fläche für leere Behälter, Mulden mit festen nicht entzündbaren Abfällen sowie
für Schlackemulden, Q15 .................................................................................................. 16
(f) Lagerfläche S20 ..................................................................................................... 16
(g) Stückgutabstellfläche R23 ..................................................................................... 17
(h) Gebindelager S29 .................................................................................................. 18
(i) Gebindelager L21 ...................................................................................................... 18
(j) Lagerhalle L29 .......................................................................................................... 19
(k) Fassbehandlung mit Abfallzerkleinerungsanlage (S25 und S26) .......................... 19
(l) Betriebsgebäude S25 ................................................................................................. 19
(m) Annahme & Sortierung – Bereitstellungsflächen und Entleerstationen mit
Vakuumbehälter ................................................................................................................ 19
(n) Wärmekammer ...................................................................................................... 20
(o) Abfallzerkleinerungsanlage 1 ................................................................................ 20
(p) Konditionieranlagen .............................................................................................. 21
(q) Tanklager ............................................................................................................... 22
(r) Verbrennungsanlage .............................................................................................. 22
(I) Bunkergebäude (alt (R20) und neu(P20)) mit GHV-Räumen ............................... 22
(II) Abfallzerkleinerung (R19) ................................................................................... 24
(III) Sonderchargenstationen (VA 2/3)....................................................................... 24
(IV) Verbrennungssystem (Drehrohrofen und Nachbrennkammer)........................... 24
(V) Rauchgasreinigung ............................................................................................... 24
(s) Nebenanlagen ........................................................................................................ 25
(I) Ammoniaklager ..................................................................................................... 25
(II) Heizöltank ............................................................................................................ 25
(III) Turbinen-/Generatorenräume .............................................................................. 25
IV.3.2.2. Explosionsschutz .................................................................................................... 25
IV.3.3. Maßnahmen der Wartung und Instandhaltung .......................................................... 27
IV.3.4. Maßnahmen zum Arbeitsschutz ................................................................................... 29
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IV.3 Beschreibung der technischen Parameter sowie Ausrüstungen zur Sicherung
der Anlagen
Wesentliche Bestandteile dieses Kapitels sind auch Gegenstand des Konzeptes zur Ver-
hinderung von Störfällen gem. § 8 der 12. BImSchV („Störfall-Verordnung“), das im
Sicherheitsmanagementsystem des Betriebsbereichs umgesetzt ist.
IV.3.1. Maßnahmen zur Verhinderung von Störfällen
Der technische Standard der Anlagen ist hoch und entspricht dem aktuellen Stand der
Technik. Dies wird unter anderem durch regelmäßige Überprüfungen im Rahmen des
Umwelt- bzw. Sicherheitsmanagementsystems sichergestellt. Falls erforderlich, werden
auf Basis der Überprüfungen technische oder organisatorische Verbesserungen durchge-
führt.
Im Managementhandbuch sind die Ziele und Leitlinien des Unternehmens dargestellt,
insbesondere für Umweltschutz sowie für Personal/Arbeitsschutz und ständiger Schulung
und Weiterbildung der Mitarbeiter.
Das Gefährdungspotenzial des Betriebsbereichs beruht im Wesentlichen auf der Umwelt-
gefährlichkeit der gehandhabten Stoffe sowie der Gefahren durch Brand und Explosion.
Das Sicherheitskonzept beruht daher auf der Vermeidung von relevanten Freisetzungen
dieser Stoffe durch weitgehende Handhabung in geschlossenen Systemen sowie auf an-
gemessenen Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen.
IV.3.1.1. Bautechnische Vorkehrungen
Alle tragenden Bauteile sind ausschließlich aus Baustoffen und -teilen der Baustoffklas-
se A nach DIN 4102 T1 (nicht brennbare Baustoffe und -teile) erstellt. Tragende Bauteile
wie z.B. Innenwände, Brandwände, Geschossdecken und die Treppenhäuser sind in F90
ausgeführt.
Die Standfestigkeit baulicher Anlagen unterliegt einer baustatischen Prüfung, bei der Zu-
satzbelastungen mit berücksichtigt werden.
Die Abstände baulicher Anlagen sind so beschaffen, dass die in einschlägigen Vorschriften
und Regelwerken vorgeschriebenen Sicherheitsabstände und die für Rettungs- und Berg-
ungsmaßnahmen im Gefahrenfall notwendigen Zuwege eingehalten werden.
Wo notwendig sind Gebäude sowie Einhausungen (Stahlkonstruktionen) aus feuerbestän-
digen bzw. feuerhemmenden Materialien gefertigt. Tragende Gebäudeteile und Tragkon-
struktionen sind gegen Brandeinwirkung geschützt, mit Betonummantelungen oder mit
feuerbeständigen oder feuerhemmenden Schutzanstrichen.
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IV.3.1.2. Auslegung und Ausführung der Anlagen
Die Auslegung und Ausführung der Anlagen und Anlagenteile wird unter Beachtung der
einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Regeln und Normen – bspw. Techni-
sche Regeln Dampfkessel TRBS (ehemals TRD), VGB-Richtlinien, BetrSichV - vorgenom-
men.
Auslegungskriterien und Lastannahmen für Anlagen und Anlagenteile werden den verfah-
rensspezifischen Anforderungen entsprechend festgelegt. Die auf langjährige Betriebser-
fahrungen gestützte Auswahl von Werkstoffen, fachgerechte Ausführung und korrosions-
verhindernde Maßnahmen stellen sicher, dass die zur Anwendung kommenden Behälter,
Maschinen, Rohrleitungen und Armaturen für die vorgesehene Lebensdauer allen mecha-
nischen, thermischen und korrosiven Beanspruchungen genügen.
Fundamente und tragende Konstruktionsteile werden den baulichen Vorschriften folgend
so ausgelegt, dass keine zusätzliche Gefährdung im Störfall von ihnen ausgeht. Auffang-
räume bestehen wo notwendig aus Werkstoffsystemen mit IfBt-Prüfzeugnis, sind prüfbar
und verfügen über Eignungsfeststellung / Bauartzulassung.
Anlagenteile sind gekennzeichnet. Rohrleitungen werden gemäß dem jeweiligen Durch-
flussstoff gekennzeichnet. Alle Druckbehälter werden zudem gemäß der Druckgeräte-
richtlinie mit Hersteller- bzw. Fabrikationsschildern versehen.
Sämtliche Anlagen des Werks sind mit den erforderlichen Blitzschutzeinrichtungen ausge-
stattet und einbezogen in den vollständigen Potenzialausgleich des elektrischen Werknet-
zes.
Die erforderliche Qualitätssicherung während der Errichtung, des Baus und der Montage
sowie der Inbetriebnahme erfolgt durch die Auswahl geeigneter Firmen für Herstellung
und Errichtung, durch die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen nach
den einschlägigen Vorschriften, z.B. durch die Kontrolle der EG-Konformitätserklärungen
und Baumusterprüfbescheinigungen. Zudem werden Montagekontrollen nach Änderungs-
und Reparaturarbeiten, Fertigungskontrollen (z. B. Röntgenprüfungen an Schweißnähten)
und Funktions- und Abnahmeprüfungen durchgeführt.
Die Anlagendokumentation (Betriebshandbücher, Fließbilder, Wartungs- und Instandhal-
tungsdokumentation, Sicherheitsbericht) wird regelmäßig aktuell gehalten; anhand des-
sen erfolgt eine fortdauernde Überprüfung auf und ggf. Heranführung der Anlage an den
Stand der Technik.
Überwachungsbedürftige Anlagen (z.B. Druckbehälteranlagen, Anlagen in explosionsge-
fährdeten Bereichen) werden vor der Inbetriebnahme Abnahmeprüfungen unterzogen. In
vergleichbarer Weise erfolgen die Abnahmeprüfungen an AwSV (ehemals VAwS)-Anlagen
durch Sachverständige.
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IV.3.1.3. Warn-, Alarm- und Sicherheitseinrichtungen
IV.3.1.3.1 MSR- und Prozessleittechnik
Allgemein gilt für die MSR - Technik, dass alle erforderlichen Messwerte/Betriebsgrößen
erfasst, ggf. vor Ort angezeigt und zur weiteren Verarbeitung zu den Prozesssteuerungen
weitergeleitet werden. Es sind Einrichtungen vorhanden, die beispielsweise den Druck,
die Temperatur, die Dichte, die Konzentration, die Masse, den pH-Wert, den Füllstand,
die Durchfluss- bzw. Strömungsgeschwindigkeit oder die Stellung (Auf/Zu) von Regelven-
tilen, -klappen und -antrieben in sicherheitstechnisch relevanten Aggregaten und Rohrlei-
tungen überwachen und ein Abweichen von den zulässigen Betriebszuständen als Alarm
auf der Warte melden.
Die Bedienung und Überwachung aller Anlagenkomponenten der eigentlichen Verbren-
nungsanlage erfolgt von einer zentralen Leitwarte aus. Ausnahmen gibt es nur für Anla-
genteile, die aufgrund der verfahrenstechnischen Aufgabenstellung örtliche Eingriffe/
Überwachung erfordern. Von diesen Anlagenteilen gibt es dann jedoch mindestens Mel-
dungen zur Leitwarte. Die Warte ist entsprechend der VDI/VDE 2180 Blatt 5 (Ziffer 3) so
beschaffen, dass bei den in der Anlage oder dem Nebengebäude möglichen Ausnahmezu-
ständen das Betriebspersonal mindestens bis zur Beendigung des beherrschten Abfah-
rens in der Warte bleiben kann und dass die Funktionsfähigkeit aller dazu notwendigen
Einrichtungen in der Warte und deren Nebenräumen nicht beeinträchtigt wird. Das Pro-
zessleitsystem (PLS) der Verbrennungsanlage erfüllt alle Aufgaben der Datenerfassung
und deren Darstellung, Signalverteilung, Steuerung von Betriebsabläufen, Regelung von
Prozessgrößen, Überwachung der Änderung von Prozessgrößen/ Betriebszuständen und
Schützen von Prozesskomponenten durch aktive Verriegelungseinrichtungen oder Alar-
mierung in Verbindung mit Betriebsanweisungen. Dabei ist die Anlage in verschiedene
Funktionsgruppen (z.B. Verbrennungslinie 2 und 3) unterteilt. Eine Störung einer Funkti-
onsgruppe hat keinen Störeinfluss auf andere Funktionsgruppen, kann jedoch z.B. auf-
grund von erfüllten Schutzkriterien bzw. nicht erfüllten Freigabekriterien in andere Funk-
tionsgruppensteuerungen eingreifen. Die zentralen Einrichtungen für beide Verbren-
nungslinien werden so versorgt und überwacht, dass bei Ausfall eines Systems nicht bei-
de Linien abgefahren werden müssen. Die Ausführung der Prozesssteuerungen bzw. Re-
gelungen berücksichtigt dabei sicherheitstechnische Aspekte, z. B. durch Realisierung
von elektrischen Schutzschaltungen. Eine hohe Verfügbarkeit des Prozessleitsystems
ergibt sich aus dem redundanten Bedien- und Überwachungssystem, d.h. bei Ausfall ei-
ner Einheit ist weiterhin eine vollständige Bedienung und Überwachung aller Anlagen-
komponenten möglich. Störungsmeldungen und Prozessdaten werden in eine Langzeitre-
gistrierung übernommen, dadurch werden Analysen/ Prognosen möglich.
Andere Teilanlagen werden in dezentralen Warten (Tanklager, Fassbehandlung) oder vor
Ort bedient. Das Tanklager III wird über eine Quelle-Ziel-Steuerung mittels Mosaikschalt-
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tafel in einem separaten Raum im Annahmegebäude bedient. In diesem Mosaikbild wer-
den die Betriebszustände aller Aggregate und ggf. die Störungen dieser angezeigt. Wei-
terhin werden auch die Füllstände und Temperaturen der einzelnen Lagerbehälter darge-
stellt. Die Tanklager I, II und IV werden über ein Prozessleitsystem bedient, welches sich
in dem separaten Wartengebäude vom Tanklager IV befindet. Dort werden alle Daten
und Betriebsabläufe erfasst, überwacht und dargestellt.
Absperrarmaturen zwischen Behältern und sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen wer-
den offen verriegelt ausgeführt. Kabel sind generell auf Kabelpritschen oder in Schutz-
rohren verlegt. Die MSR - Einrichtungen des Gesamtbetriebes sind zusätzlich durch eine
Pufferbatterie unterbrechungsfrei stromversorgt (Steuerspannungsversorgung). Die
Warn- und Meldeeinrichtungen sind überwiegend selbst überwachend auf Kabelbruch und
Kurzschluss ausgelegt. In den Gefahrenbereichen sind Not-Aus-Schalter installiert, mit
denen das betreffende Anlagenteil stillgelegt und in einen gefahrlosen Zustand überführt
werden kann. Die gesamte elektrische Ausrüstung der Verbrennungsanlage ist gemäß
DIN VDE 0116 (10/1989) "Elektrische Ausrüstung von Feuerungsanlagen" ausgeführt.
Die MSR-Schutzeinrichtungen sind in der Tabelle III.3 einschließlich der Grenzwerte
aufgeführt und beschrieben. Sie sind als Schutzeinrichtungen nach VDI/VDE 2180 ausge-
führt. Sie gewährleisten den bestimmungsgemäßen Betrieb und verhindern das Auftreten
von Störfällen. Darüber hinaus sind im Bereich der Verbrennungs-, Fassbehandlungsan-
lage und des Tanklagers Not-Aus-Systeme installiert, über die sicherheitsrelevante Anla-
genteile im Gefahrenfalle mit einem Knopfdruck in Sicherheitsstellung gebracht werden.
Als sicherheitstechnisch relevante Warn-, Alarm- und Sicherheitseinrichtungen werden
nur solche Geräte eingesetzt, deren Zuverlässigkeit durch den Einsatz in vergleichbaren
Anlagen, durch Prüfung oder Zertifizierung erwiesen ist. Derartige MSR - Einrichtungen
weisen, soweit möglich, selbstmeldendes Fehlverhalten auf oder sind selbstüberwachend
ausgeführt. Soweit es sicherheitstechnisch geboten ist, sind diese Einrichtungen redun-
dant oder diversitär ausgelegt. Beim redundanten Schaltungskonzept ist die Sicherheit
durch mehrere bautechnisch getrennte Messwertaufnehmer gewährleistet und bei dem
selbst überwachenden Schaltungskonzept wird im Wesentlichen das Ruhestromprinzip
angewendet. Die Entscheidung, ob die MSR-Einrichtungen einkanalig, redundant oder
diversitär ausgelegt werden, erfolgt in Übereinstimmung mit der VDI/VDE-Richt-
linie 2180.
Die Signalverarbeitung sicherheitstechnisch relevanter MSR - Einrichtungen wird fest
verdrahtet oder es wird eine zertifizierte Speicherprogrammierbare Steuerung SPS in in-
dustriebewährter Hardwarequalität hoher Verfügbarkeit (hohe „Mean Time between
failure“-Werte) eingesetzt. Auf Seiten der Software wird durch Einsatz bewährter Module,
Überprüfung des Programms vor und während der Inbetriebnahme, Aktualisierung der
Softwaredokumentation, Begrenzung der Online-Modifikationsmöglichkeiten und gesi-
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cherten Online-Zugriff zu allen Prozessvariablen eine hohe Sicherheit erreicht. Die sicher-
heitsrelevante Leittechnik ist an eine unterbrechungsfreie Stromversorgung angeschlos-
sen.
Die Anzeigen der Messeinrichtungen werden vom Bedienungspersonal auf Plausibilität
geprüft. Fehlende oder fehlerhafte Anzeige eines einzelnen Messgerätes stellt die Anla-
gensicherheit nicht in Frage. Sicherheitssysteme sind durchgängig nach dem Fail-Safe-
Prinzip ausgelegt, d.h. Armaturen etc. gehen bei Fehlern in die sichere Stellung bzw. bei
Ausfall von sicherheitsrelevanten MSR - Einrichtungen werden die vorgesehenen Ab-
schaltmaßnahmen ausgelöst. Wiederinbetriebnahme erfolgt erst, nachdem die MSR-
Einrichtungen wieder funktionsfähig sind.
Zur Aufdeckung passiver Fehler werden betriebliche Überwachung und regelmäßig wie-
derkehrende Funktionsprüfungen gemäß VDI/VDE 2180 durchgeführt. Es sind von der
Planungsfirma, der zuständigen Fachabteilung und dem Betrieb gemeinsam Prüfanwei-
sungen erstellt, in denen Art und Umfang der Prüfmaßnahmen, die Einstellwerte der
Grenzwerte für Abschaltungen und Alarmierungen sowie die Prüfintervalle festgelegt
sind.
Zur Überwachung der Anlage und zur Erhöhung der Betriebssicherheit sind in der eigent-
lichen Verbrennungsanlage Farb-Video-Kamerasysteme in folgenden Bereichen installiert:
Haupteingang (Drehkreuz)
Bunker für feste und pastöse Abfälle
Feststoffbeschickung
GHV-Räume VA2 und 3
Feuerraum
Schlackeaustrag
Die Monitore sind in der zentralen Warte so angeordnet, dass eine optimale Überwachung
der Vorgänge vom Bedienplatz des Operators aus möglich ist. Die Stromversorgung der
Kameras ist an die unterbrechungsfreie Stromversorgung angeschlossen.
Es bestehen verschiedene weitere Kommunikationseinrichtungen.
Der Gesamtbetrieb verfügt über eine umfangreiche Telefonanlage, kombiniert mit einer
Personenrufanlage. Telefone befinden sich in allen ständig besetzten Arbeitsräumen so-
wie in fast allen Arbeitsbereichen, damit u.a. im Notfall ein Notruf zur Werkfeuerwehr ab-
gesetzt werden kann. Für externe Gefahrenmeldungen wurde den zuständigen Stellen die
Telefonnummer des Operateurs VA mitgeteilt. Dieser Arbeitsplatz ist rund um die Uhr be-
setzt.
Personen, die bei Betriebsstörungen erreichbar sein müssen, führen Dienst-Handys mit
sich.
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Allen Teilanlagen, Bedienstände und Warten sind an das interne Telefonnetz angeschlos-
sen.
Über eine Funkzentrale in der Warte der Verbrennungsanlage und mobile Funkgeräte
werden die Anforderungen des Betriebes an einen einwandfreien Informationsaustausch
innerhalb der Gesamtanlage abgerundet.
IV.3.1.3.2 Einrichtungen gegen unzulässigen Druck
Generell sind Komponenten konstruktiv (bspw. durch Über-/Unterdruckventile, Über-
strömeinrichtungen, Sicherheitsventile) gegen unzulässige Druckbeanspruchung ge-
schützt. Gegen druckbedingtes Versagen sind einblockbare (beidseitig absperrbare)
flüssigkeitsführende Rohrleitungsabschnitte mit Sicherheitsventilen geschützt.
Die Abblaseleitungen der Sicherheitsventile/ Atmungsarmaturen sind so geführt, dass die
Gefahrstoffe in einem sicheren Bereich freigesetzt werden. Sicherheitsventile entspre-
chen dem AD-Merkblatt A2 und sind bauteilgeprüft. In der Bauteilprüfbescheinigung der
Sicherheitsabblaseventile sind Ausflussziffer bzw. -menge angegeben. Darüber hinaus
werden zur Druckabsicherung auch Sicherheitsabsperrventile (SAV) gemäß AD-
Merkblatt A2 eingesetzt. Der Schaltzustand der SAV wird in den jeweiligen Messwarten
angezeigt.
Ferner werden die Lagertanks und Arbeitsbehälter mittels Atmungsarmaturen gegen un-
zulässigen Überdruck abgesichert.
Die Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung werden regelmäßig einer Funk-
tionsprüfung unterzogen, eingestellt und verplombt; sie sind soweit sie ein aufgrund des
Stoffinhalts sicherheitsrelevantes Anlagenteil absichern durchgängig als sicherheitsre-
levant benannt; aufgeführt sind sie in der „Bemerkungsspalte“ der Tabelle III.2
IV.3.1.4. Einrichtungen zur Rückhaltung von Stoffen nach Anhang I der StörfallV
IV.3.1.4.1 Auffangwannen/ Auffangflächen
Sämtliche Behälter nach WHG, sofern diese keinen Überlauf besitzen, sind mit bauartzu-
gelassenen Überfüllsicherungen versehen. Aufstellflächen für Behälter in denen gewäs-
sergefährdende Stoffe gehandhabt werden, sind bautechnisch als Auffangwannen mit ei-
ner gegen die gehandhabten Stoffe beständigen Beschichtung ausgeführt. Die Auffang-
wannen sind ausreichend dimensioniert, so dass sie mindestens den Inhalt der größten
gefassten Menge aufnehmen können. Pumpensümpfe dienen zur Aufnahme von anfallen-
dem verunreinigtem Wasser bzw. zur Aufnahme kleiner Leckagemengen.
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Die erforderlichen Nachweise über die Erfüllung der entsprechenden Anforderungen aus
der AwSV (ehemals VAwS) (Dichtheit der Auffangflächen/ Beständigkeit der Dichtflächen,
ausreichendes Rückhaltevolumen) liegen vor und wurden vom zuständigen Sachverstän-
digen gemäß AwSV (ehemals VAwS) geprüft bzw. werden vor Inbetriebnahme geprüft.
Auch sämtliche Pumpen, die gewässergefährdende Stoffe fördern, sind in Auffangwannen
bzw. Auffangräumen aufgestellt, die jeweils in einen Pumpensumpf entwässern.
Sämtliche Rohrleitungen mit gewässergefährdenden Stoffen sind oberirdisch verlegt, so
dass Leckagen bemerkt werden können. Die Rohrleitungen sind vorzugsweise ge-
schweißt. Grundsätzlich erfolgt die Auslegung nach RRwS, Nr. 4.3. Die Prüfungen der
Rohrleitungsanlage werden gemäß RRwS Anhang B durchgeführt. Es werden transportab-
le Auffangwannen bereitgehalten, die im Fall einer Tropfundichtigkeit an Armaturen oder
Flanschverbindungen untergesetzt werden.
Räume, in denen mit Anfall von Öl zu rechnen ist, sind in ölfestem trittsicherem Boden-
belag ausgeführt.
Ausgelaufene Flüssigkeiten werden unverzüglich ordnungsgemäß aufgenommen.
Staubablagerungen werden in regelmäßigen Abständen entfernt. Verbrauchte Sorptions-
mittel und Kehrgut werden in den Bunker der Verbrennungsanlage verbracht.
Für den Fall des Versagens von Auffangräumen/ -wannen bestehen zudem Möglichkeiten
zum Umfüllen/ Umpumpen der freigesetzten Stoffe in Behälter und zur Nutzung von
chemischen oder physikalischen Entsorgungsmitteln (Bindemittel etc.) sowie schlussend-
lich zur Abschirmung des Anlagenteils hin zur Kanalisation. Entsorgungsmittel werden
ausreichend bevorratet, Kapazität zur Zwischenlagerung kontaminierter Rückstände ist
ebenfalls ausreichend bemessen.
Alle Auffangflächen/ -wannen entsprechen den wasserrechtlichen Vorgaben und sind mit
Größe, Rückhaltevolumen und Ausführung bzw. Medienbeständigkeit im VAwS-Kataster
der GSB aufgeführt.
IV.3.1.4.2 Filter- und Waschanlagen
Es sind folgende Einrichtungen zur Verhinderung von Emissionen vorhanden:
Rauchgasreinigung (siehe Kap. III.1.6.7)
Abluftreinigung der CPB-Anlage (siehe Kap. III.1.11.1)
Abluftreinigung in der AGWW (siehe Kap. III.1.8)
Stationäre Brandbekämpfungs- und Berieselungseinrichtungen sowie mobile Einrichtun-
gen der Werkfeuerwehr (Wasserschleier, Monitore) dienen ebenfalls der Stoffrückhaltung
über den Luftpfad.
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IV.3.1.4.3 Abluftverbrennung
Zur Vermeidung explosionsfähiger Atmosphäre oder von Emissionen in relevanten Anla-
genteilen/ -bereichen wird aus diesen Abluft abgesaugt und der Verbrennung zugeführt.
Es gibt mehrere verschiedene Abluftsysteme, die detailliert im Kap. III.1.7 sowie den An-
lagen- und Verfahrensbeschreibungen der Teilanlagen in Kap. III.1 beschrieben sind.
IV.3.1.5. Einrichtungen zur Aufrechterhaltung von Stoffströmen
Bei Störungen in den Drehrohröfen bzw. deren vor- oder nachgeschalteten Anlagenteilen
muss sichergestellt sein, dass Stoffströme so lange aufrecht erhalten werden können, bis
die Störung beseitigt oder die Gesamtanlage in den sicheren Zustand gefahren werden
konnte. Hierzu dienen der in Kapitel III.1.6.7.8 beschriebene Sicherheitsauslass und der
in Kapitel IV.1.1.1 unter dem Punkt „Drehrohröfen“ angesprochene Drehrohrofen-
Notantrieb. Der Sicherheitsauslass verhindert bei unzulässig hohen Druckzunahmen im
Drehrohr oder den nachgeschalteten Anlagen eine Beschädigung der Anlagen und Schä-
digung der im Anlagenbereich befindlichen Mitarbeiter. Fällt der Hauptantrieb des Dreh-
rohrofens aus übernimmt ein Hilfsantrieb (Drehrohrofen-Notantrieb) den Antrieb des
Drehrohrs. Durch beide Einrichtungen kann auch im Falle eine Störung die Verbrennung
des zu diesem Zeitpunkt im Drehrohrofen befindlichen Abfalls abgeschlossen und das
Drehrohr „leergefahren“ werden. Eine Freisetzung unverbrannter Abfallstoffe wird hier-
durch verhindert.
IV.3.2. Brand- und Explosionsschutz
IV.3.2.1. Brandschutz
Innerhalb der Anlagen sind die erforderlichen Maßnahmen zum Brandschutz wie z. B.
- Einteilung in Brandabschnitte/ Brandbekämpfungsabschnitte
- Maßnahmen zum baulichen Brandschutz mit Abnahme der feuerbeständigen/
-hemmenden Bekleidung von Konstruktionsteilen durch Sachverständige
- Installation von Löschanlagen/ Löscheinrichtungen, Bereitstellung der erforderlichen
Löschmittel
- Löschwasserrückhaltung
- Blitzschutzeinrichtungen gemäß DIN 57185, Teil 1 und 2 sowie VDE 0185, Teil 1
und 2
- Brandmeldeeinrichtungen/ Brandmeldeschalter; Brandmeldezentrale nach
VDE 0833, DIN 14675 und VdS-Richtlinien
getroffen bzw. vorgesehen.
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Im Werk gilt allgemeines Rauchverbot. Entsprechende Hinweisschilder an den Werkein-
gängen weisen auf diese Regelung hin. Darüber hinaus sind weitere Beschilderungen im
Werk aufgestellt bzw. angebracht, die auf das hier herrschende Rauchverbot hinweisen.
Schweißarbeiten im Bereich der Anlage werden nur mit Schweißerlaubnis gem. Betriebs-
anweisung durchgeführt.
Anlagenteile mit Hitzeabstrahlung sind gedämmt ausgeführt und kommen betriebsmäßig
nicht mit entzündbaren Flüssigkeiten oder explosionsfähiger Atmosphäre in Berührung.
Die brandabschnittsübergreifenden Rohrleitungen und Kabeltrassen haben überwiegend
Feuerschutzabschlüsse in Bauart R90 nach DIN 4102.
In der Anlage bestehen zum Schutz vor übergreifenden Bränden an den entsprechenden
gefährdeten Stellen Brandschutzwände und feuerfeste Türen bzw. Fenster.
IV.3.2.1.1 Brandbekämpfung
(a) Werkfeuerwehr
Die Brandbekämpfung erfolgt durch die Werkfeuerwehr des Sonderabfallentsorgungsbe-
triebes Ebenhausen bzw. bei größeren Brandfällen zusätzlich durch die Freiwilligen Feu-
erwehren der umliegenden Gemeinden. Durch die Einrichtung der Werkfeuerwehr (mind.
4 hauptamtliche und 5 nebenamtliche Feuerwehrleute sind rund um die Uhr an 365 Ta-
gen anwesend) ist sichergestellt, dass die Feuerwehr innerhalb einer Zeit von 3 min am
Einsatzort ist und mit den Maßnahmen zur Brandbekämpfung beginnt.
Die Werkfeuerwehr hat eine Personenstärke von 15 hauptamtlichen Feuerwehrleuten,
zudem haben ca. 60 Mitarbeiter des Betriebes eine nebenamtliche Feuerwehrausbildung.
Die Zufahrt für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge zu den einzelnen Gebäu-
den/Anlagenbereichen ist zu jeder Tageszeit von allen Seiten gewährleistet. Im Umfeld
der Anlage sind genügend große Freiräume als Aufstellflächen für die Feuerwehr vorhan-
den, die ständig freigehalten werden. Die Verteilung und Aufstellung von Hydranten ist
aus dem Hydrantenlageplan im BAGAP zu ersehen. Die der Werkfeuerwehr zu Verfügung
stehenden Ausrüstungsgegenstände können dem BAGAP Kapitel 2.3.3 entnommen wer-
den.
Dem Leiter der Werkfeuerwehr obliegt u.a. die regelmäßige Kontrolle der Einhaltung der
Bestimmungen sowie des ordnungsgemäßen Zustandes der Feuerlöscheinrichtungen. Er
koordiniert die wiederkehrende Wartung und Prüfung aller Brandschutzeinrichtungen mit
externen Fachfirmen und veranlasst notwendige Instandsetzungen. Er ist weiterhin ver-
antwortlich für die Zusammenarbeit mit der öffentlichen Feuerwehr. Weitere Aufgaben
des Leiters der Werkfeuerwehr sind in einem gesonderten Dokument festgelegt.
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Die betrieblichen Gefahrenabwehrkräfte umfassen neben den Kräften der Werkfeuerwehr
Personen, die aufgrund ihrer besonderen Aufgaben/ Qualifikation in die betriebliche Ge-
fahrenabwehr eingebunden sind, wie die Abteilung „Sicherheit, Umweltschutz und Mana-
gementsysteme“ (TU).
Es besteht eine Erste-Hilfe-Organisation im Betrieb. Neben Rettungssanitätern und Be-
triebssanitätern bei der Werkfeuerwehr sind derzeit mehrere Mitarbeiter als Ersthelfer
ausgebildet (siehe BAGAP Kapitel 2.1.1). Der Ausbildungsstand wird durch regelmäßige
Schulungen aktuell gehalten.
(b) Löschmittelversorgung
Löschwasser wird durch drei Pumpen mit je 306 m³/h (2 in stand-by, eine in Reserve,
sowie eine 50 m³/h- Druckhaltepumpe) - Stromversorgung über die NSHV der VA1 und
über den Notstromdiesel der VA1 - aus dem Löschwasservorhaltebecken (1.250 m³) ge-
pumpt. Die Versorgung der Feuerlöschmonitore und Wandhydranten erfolgt über die
Feuerlöschringleitung.
Die Verteilung und Aufstellung von Hydranten ist dem Betrieblicher Alarm- und Gefah-
renabwehrplan (BAGAP), zu dem der Hydrantenlageplan gehört, zu entnehmen. Am Ver-
lauf der frostsicher verlegten Löschwasserleitung sind im Abstand von < 80 m Überflur-
hydranten DN80 oder DN100 vorhanden.
Weiteres Löschmittel (ca. 2 m³ Alkoholbeständiges Schaummittel und ca. 500 kg ABC-
Löschpulver) wird ausreichend bevorratet.
Derzeit findet eine Abstimmung mit den Beteiligten für eine zusätzliche Ansaugstelle für
Löschwasser aus dem Paar-Triebwerkskanal statt, welche im Jahre 2018 realisiert werden
soll (liegt jedoch im Verantwortungsbereich u.a. der Gemeinde Baar-Ebenhausen und der
Kreisbrandinspektion, Pfaffenhofen).
(c) Löschwasserrückhaltung
Die erforderlichen Löschwasser-Rückhaltevolumina wurden gemäß der „Richtlinie zur
Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern von wassergefährdenden
Stoffen“ (LöRüRL) im Rahmen der Genehmigung berechnet und ausgeführt. Die Volumina
sind dem BAGAP zu entnehmen.
Für alle Fläche werden Bindemittel bereitgehalten und es besteht eine zusätzliche Lösch-
wasserrückhaltung durch das Abwassernetz I mit einem Fassungsvermögen von 500 m³.
Das Abwassernetz wird im Fall des Eindringens von Löschwasser gesondert beprobt und
der Inhalt kann ggf. mit Saugwagen in die CPB, das Tanklager oder die Schlammkasset-
ten überführt und somit einer fachgerechten Entsorgung zugeführt werden oder es wird
in die betriebseigene biologische Kläranlage geleitet.
(d) Löscheinrichtungen
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Kap.IV.3 Stand: April 2018
Für die Brandbekämpfung sind in der Gesamtanlage vorhanden:
Stationäre Löscheinrichtungen gemäß VdS-Richtlinien / DIN (für bestimmte Bereiche)
Wand und Überflurhydranten
Handfeuerlöscher
Die örtliche Lage der Einrichtungen zur Brandbekämpfung ist an besonders gekennzeich-
neten Stellen in den Flucht- und Rettungsplänen ausgewiesen.
Die Dokumentation der Brandbekämpfungseinrichtungen ist wie folgt organisiert:
Pläne liegen im Büro des Schichtleiters der WF vor.
Teilweise sind die Einrichtungen in separaten Plänen gezeichnet, teilweise in R&I-
Fließbilder bzw. Lagepläne eingearbeitet.
Es erfolgen folgende wiederkehrende Prüfungen:
wöchentliche Sichtprüfung durch WF
monatliche Funktionsprüfung durch WF
jährliche Wartung durch den Hersteller
alle 3 Jahre: TÜV-Prüfung nach Sicherheitsanlagenprüfverordnung (SPrüfV)
(e) Organisatorische Brandschutzmaßnahmen
Es existiert ein Brandschutzplan nach DIN 14095; organisatorische Brandschutzmaßnah-
men sind im BAGAP geregelt. Dieser Plan regelt
die Alarmierung der innerhalb und außerhalb der Anlage Bedrohten
die Alarmierung der Einsatzkräfte
das Verhalten im Gefahrenfall
den Einsatz zur Gefahrenbekämpfung
die innerbetrieblichen Verantwortlichkeiten
die Benachrichtigung außerbetrieblicher Institutionen
Die Alarmierung im Brandfall bzw. bei sonstigen Störungen erfolgt über die Druckknopf-
feuermelder bzw. über die automatischen Brandmelder der Brandmeldeanlage sowie über
die interne Telefonanlage per Notruf 112.
Es werden regelmäßige Belehrungen der Belegschaft über die Belange des vorbeugenden
Brandschutzes sowie Feuerlösch- und Brandschutzübungen durchgeführt.
IV.3.2.1.2 Brandmelder
Eine automatische Brandmeldeanlage überwacht die sicherheitsrelevanten Teilanlagen
des Gesamtbetriebs. Sie besteht im Wesentlichen aus den Brandmeldezentralen, automa-
tischen Brandmeldern (optische Rauchmelder nach dem Streulichtprinzip, Ionisations-
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Kap.IV.3 Stand: April 2018
rauchmelder, Flammenmelder und Wärmemelder je nach Einsatzzweck), manuellen
Druckknopffeuermeldern (Auslösung durch Rundgänger oder sonstiges Personal) und den
Meldetableaus, die in den Warten, im Bunkergebäude etc. installiert sind. Die Haupt-
brandmeldezentrale befindet sich bei der Werkfeuerwehr. Neun Unterzentralen befinden
sich im Energiegebäude, im Bunkergebäude und in den verschiedenen Teilanlagen. Die
automatische Brandmeldeanlage, die mit Puls-Meldetechnik arbeitet, ist als ruhestrom-
überwachtes Ringleitungsnetz ausgeführt. Sämtliche elektrische Komponenten, die für
die Brandbekämpfung notwendig sind, sind notstromversorgt.
Die Ausführung der automatischen Brandmeldeanlage erfolgt nach der VdS 2095-
Richtlinie. Diese richtet sich nach der DIN VDE 0833 Teil 2 sowie Ergänzungen u. Zusatz-
anforderungen des VdS. Ferner sind die Normen DIN 14675, DIN VDE 0833 Teil 1,
DIN VDE 0100, DIN VDE 0800 und EN 54 in der jeweils gültigen Fassung beachtet wor-
den.
Die Dokumentation der Brandmelde- und -erkennungseinrichtungen ist wie folgt organi-
siert:
Die Liste für wiederkehrende Prüfungen wird durch die Firma SeTec geführt
(¼-jährliche Prüfung der Melder).
Die Prüfprotokolle der Unterzentralen sind im Schichtleiterbüro der WF archiviert.
Zur Warnung und Alarmierung des Personals existiert eine Lautsprecheranlage. Über die
Lautsprecheranlage kann im Gefahrenfall sowohl über ein akustisches Warnsignal nach
DIN 33404 (Gefahrensignal für Arbeitsstätten), das den Störschallpegel in allen Anlagen-
bereichen um 15 dB überschreitet, als auch über Durchsagen gewarnt werden.
Im Gefahrfall erfolgt die Alarmierung der Behörden und benachbarter Firmen über einen
Fax-Verteiler des Alarmierungsdienstleisters „Fact 24“, benachbarte Firmen werden zu-
dem durch die GSB telefonisch informiert. Im Bedarfsfall erfolgt die Alarmierung der Be-
völkerung durch Lautsprecherdurchsagen der Polizei. Von der Werkfeuerwehr aus erfolgt
bei Bedarf die Alarmierung der örtlichen Feuerwehren der Umgebung.
IV.3.2.1.3 Anlagenspezifische Brandschutzmaßnahmen
Im gesamten Betriebsbereich werden feuergefährliche Arbeiten nur mit spezieller Erlaub-
nis (Arbeitsauftrag im Arbeitserlaubnisverfahren und Erlaubnisschein für Warmarbeiten
mit Zustimmung der WF) und unter Berücksichtigung der notwendigen Sicherheitsmaß-
nahmen durchgeführt.
(a) Annahme
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Kap.IV.3 Stand: April 2018
Das Labor verfügt über 4, die Waagen jeweils über einen Druckknopffeuermelder, durch
den die WF alarmiert werden kann. Ein Brand an der Annahme Ost kann über die Melde-
systeme der Stückgutabstellfläche (R23) erkannt werden.
(b) Fasszwischenlager (S27 und S28)
Gemäß TRbF 20 Nr. 3.1.6 sowie TRGS 510 wurde eine 30 cm dicke Brandschutzmauer
aus Stahlbeton B35 in Nordsüd-Richtung errichtet, so dass eine klare Trennung zwischen
toxischen und entzündbaren bzw. entzündbar/toxischen Stoffen gegeben ist. Gleichzeitig
sind separate Auffangeinrichtungen für beide Bereiche geschaffen. In der Mauer befinden
sich 2 Brandschutztore T90, deren Auslösung automatisch über Rauchmelder erfolgt,
welche über den Toren angebracht sind und nicht Bestandteil der BMA sind.
Das Tragsystem für das Dach besteht aus Stahlbetonbauteilen und weist die Feuerwider-
standsklasse F90 nach DIN 4102 auf.
Die Betriebsräume sind vom Lager- und Umschlagbereich durch 24 cm Mauerwerk abge-
trennt und verfügen über eine Stahlbetondecke. Die Fenster der Warenannahme werden
vom Lagerbereich der entzündbaren Stoffe durch Fenster mit einer Verglasung G90 ab-
getrennt.
Der ehemalige Abstellraum ist jetzt Teil der Löschmittelzentrale und ebenfalls in Mauer-
werk F90 ausgeführt. Die Belüftung erfolgt über Dach; Feuerschutzklappen F30 sind
vorhanden. In der nach Norden -d.h. nach außen- weisenden Wand befindet sich ein
Alufenster (Drahtspiegeleinfachverglasung) mit einer Größe von 1,01 m Höhe und 1,51 m
Breite.
Der gesamte Anlagenbereich (Annahmebereich und Behälterlager) ist mit automatischen
Brandmeldern (Flammenmelder – UV und IR) ausgerüstet. Die Brandmelder sind über die
batteriegepufferte Brandmeldeunterzentrale 4 mit der Brandmeldehauptzentrale in dem
Gebäude der Werkfeuerwehr verbunden. Zeitgleich erfolgt die Ansteuerung der automati-
schen Sprühwasserlöschanlage mit Schaummittelzumischung, welche wiederum den ge-
samten Anlagenbereich abdeckt. Weiterhin sind Druckknopfmelder und Handfeuerlöscher
vorhanden.
Es erfolgt eine Löschwasserrückhaltung nach LöRüRL (Rückhaltevermögen unterhalb
S27=244 m³, S28=300 m³)
(c) Abstellflächen
(I) Fläche östlich Bunker Süd (N20)
Die östliche Wand des Bunkers Süd, welche unmittelbar an die Abstellfläche angrenzt, ist
in F90 ausgeführt. Im nördlichen Teil der Fläche befindet sich eine Brandwand, um einen
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Kap.IV.3 Stand: April 2018
Brandüberschlag auf die nördlich benachbarte Fläche (Abstellfläche für restentleerte IBC)
zu verhindern
Bei den Überdachungen der Fläche aus nicht entzündbaren Baustoffen handelt es sich um
ein Stahlleichtdach.
Die Abstellfläche für Druckgase ist mit einem UV-Flammenmelder überwacht, der unter
dem Wetterschutzdach installiert ist. Im näheren Umfeld (20 m von der Abstellfläche für
Druckgase) steht je ein Über- und Unterflurhydrant zur Verfügung.
Für Druckgase ist keine Rückhaltung nach LöRüRL notwendig. Anfallendes Löschwasser
wird über das Entwässerungsnetz I zurück gehalten.
(II) Kleinlager für Druckgasbehälter (Gasflaschen), Südlich N19
Das Kleinlager für die Zwischenlagerung von Gasflaschenmit Gasen, welche gefährliche
Stoffe beinhalten, ist aus nicht entzündbarem Material (Stahl), ist von zwei Seiten offen.
Die südliche Wand vom Bunker Süd, an dem das Kleinlager angrenzt, ist in F90 ausge-
führt. Im näheren Umfeld steht je ein Überflurhydrant zur Verfügung. Für Druckgase ist
keine Rückhaltung nach LöRüRL notwendig. Anfallendes Löschwasser wird über das Ent-
wässerungsnetz I zurück gehalten.
(d) Peroxidlager R23
Ein Brand in diesem Lager wird zum einen durch Rauchmelder innerhalb der drei Lager-
container erkannt und zum anderen durch die vorhandenen UV/IR-Melder der Stückgut-
abstellfläche, an dessen Rand die Lagercontainer für die organischen Peroxide aufgestellt
sind. Die Lagercontainer sind in F90 Bauweise ausgeführt. Eine Brandbekämpfung mit
Wasser ist über fest installierte Rohrleitungen mit Springlern innerhalb und oberhalb der
Lagercontainer möglich. Die Löschwasserrückhaltung erfolgt zum einen über die inner-
halb der Lagercontainer vorhandenen Auffangwannen und zum anderen über die Lösch-
wasserrückhaltung der angrenzenden Stückgutabstellfläche.
(e) L-Fläche für feste und pastöse, brennbare und nicht brennbare Abfällen in Behältern bis
max. 1m³ sowie für Mulden mit entwässertem CPB-Schlamm, leere Behälter/IBCs, Container,
Tanks, Auflieger, Q15
Ein Brand auf dieser Fläche wird durch den UV-Melder erkannt, der sich südlich der Flä-
che auf der Rohrbrücke befindet.
(f) Lagerfläche S20
Die Flächen S20 I und S20 II der Bereitstellungsanlage sind flächendeckend mit je 2 UV-
und 1 IR-Brandmeldern ausgestattet. Der Alarm wird automatisch zur Werkfeuerwehr
weitergeleitet. Zusätzlich ist ein Druckknopfmelder installiert.
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Kap.IV.3 Stand: April 2018
Die Abstellfläche S20 ist mit zwei Handfeuerlöschern des Typs PG 12 zu beiden Seiten
der an der Südseite gelegenen Haupteinfahrt ausgestattet. Zwei fahrbare 250 kg- Pulver-
löschgeräte befinden sich in höchstens 40 m Entfernung. Vier Hydranten des betriebsei-
genen Feuerlöschnetzes befinden sich im Umkreis von ca. 65 m zur Anlage.
(g) Stückgutabstellfläche R23
Eine bauliche, brandschutztechnische Unterteilung ist nicht vorgenommen worden. Die
vorhandenen Wände, die südlich und westlich an die Stückgutabstellfläche angrenzen,
sind in der Feuerwiderstandsklasse F90 ausgeführt. Die Türen und Tore in diesen Wänden
sind in T90 ausgeführt.
Bei den Überdachungen der Stückgutabstellfläche handelt es sich um Stahlkonstruktio-
nen mit Trapezblecheindeckung aus nicht brennbaren Baustoffen. Das Dach ist begehbar
ausgeführt. Im südlichen Teil des Daches sind Rauch- und Wärmeabzüge vorhanden. Die
RWA’s entsprechen den Anforderungen des Abschnittes 5.6.2 der Richtlinie über den bau-
lichen Brandschutz im Industriebau (IndBauRl) und sind nach DIN 18232 ausgelegt. Die
Auslösung erfolgt automatisch und über Taster von Hand. Im nördlichen Teil des Daches
sind in der Attika Lamellen angeordnet, welche einen Rauchabzug gewährleisten.
Der W-Raum ist an die Ostwand des Bunkergebäudes VA1 in der Bauart F90 errichtet.
Der W-Raum besitzt eine eigene RWA-Klappe, die sich auf einem durch das Dach geführ-
ten feuerbeständigen Schacht befindet. Die Auslösung erfolgt über automatisch oder von
Hand. Die gesamte Stückgutabstellfläche ist in 9 Löschbereiche mit einer automatischen
Brandmeldeanlage nach der VdS-Richtlinie (UV- und IR-Melder) ausgestattet. Die Aus-
wertegeräte der Branderkennung sind in den östlich gelegenen Räumen der ehemaligen
Turbinenhalle der VA1 untergebracht.
Auf der Stückgutabstellfläche ist an der nördlichen Dachkante im Bereich Achse 7 - 11
(im Bereich des gegenüberliegenden Tanklagers) ein Wasservorhang installiert. Bei Auf-
treten eines Brandes in der Stückgutabstellfläche wird der Wasservorhang automatisch
gestartet. Damit wird eine Ausbreitung der Strahlungswärme auf das Tanklager unter-
bunden. Bei einem Brand in Tanklager, welches 5 m (Straßenbereite bzw. 9 m zum Auf-
fangraum des Tanklagers) von der Stückgutabstellfläche entfernt ist, kann parallel zu der
dortigen Brandbekämpfung der an der Stückgutabstellfläche befindliche Wasservorhang
von der Werkfeuerwehr ausgelöst werden, um ggf. eine Brandausbreitung zu verhindern.
Es ist eine stationäre automatische Löschanlage mit Schaumbeimischung nach VdS 2109
installiert. Die Brandbekämpfung in den Absetzmulden erfolgt über die Sprühflutanlage
und anschließend über Schaumwasserwerfern. Zunächst lösen ein oder zwei Löschberei-
che der flächendeckend angeordnete o.g. Sprühwasserlöschanlage aus. Beim Eintreffen
der Werkfeuerwehr wird ggf. der Löschbereich abgeschaltet und die Brandbekämpfung
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Kap.IV.3 Stand: April 2018
erfolgt mit 2 mobilen Schaumwasserwerfern (Leistung jeweils 200 l/min), um den Brand
schneller zu löschen. Die Feuerlöschzentrale befindet sich in der ehemaligen Turbinenhal-
le der VA1 in einem eigenen F90-abgeschotteten Raum. Die Anbindung der Zentrale an
das zentrale Löschwassernetz (Ringleitung) erfolgt von Süden und Norden über den
Spartenkanal.
Die Werkfeuerwehr kann sich östlich und nördlich der Stückgutabstellfläche aufstellen
und einen auftretenden Brand Seiten bekämpfen.
Im W-Raum ist eine halbstationäre Pulverlöschanlage installiert. Die Einspeisung befindet
sich am nördlichen Eingang zum Bunker VA1 in Höhe des Werkstattgebäudes. Sie erfolgt
durch die Werkfeuerwehr.
Im näheren Umfeld (Abstände unter 80 m) der Stückgutabstellfläche stehen 4 Überflur-
hydranten des betriebseigenen Feuerlöschnetzes zur Verfügung. Zusätzlich werden zur
Bekämpfung von Entstehungsbränden Handpulverlöscher aufgestellt.
Zur Löschwasserrückhaltung steht östlich von der Stückgutabstellfläche ein unterirdisch
angeordnetes Rückhaltebecken mit ca. 300 m³ Volumen zur Verfügung. Innerhalb des
Betonbodens der Stückgutabstellfläche sind zwei mit Gitterrosten abgedeckte Entwässe-
rungsrinnen vorhanden, über die das Löschwasser in das Becken abgeleitet wird.
(h) Gebindelager S29
Überdachung und tragende Konstruktion des Lagers bestehen aus nicht brennbaren Bau-
stoffen. Im Daches sind Rauch- und Wärmeabzüge vorhanden.
Eine bauliche, brandschutztechnische Unterteilung ist nicht vorgenommen worden. Die
gesamte Lagerfläche ist in 4 Löschbereiche mit einer automatischen Brandmeldeanlage
nach der VdS-Richtlinie (UV- und IR-Melder) ausgestattet.
Unterhalb des Daches sind flächendeckende und getrennt dem jeweiligen Löschbereich
zugeordnete Schaum-Wasser-Sprinkler installiert. Zunächst lösen ein oder zwei Löschbe-
reiche aus. Beim Eintreffen der Werkfeuerwehr wird ggf. der Löschbereich abgeschaltet
und die Brandbekämpfung erfolgt mit 2 mobilen Schaumwasserwerfern (Leistung jeweils
200 l/min), um den Brand schneller zu löschen. Für die automatische Brandbekämpfung
wird die bestehende Löschmittelzentrale der benachbarten Lagerfläche „Fasszwischenla-
ger S27 und S28“ genutzt bzw. erweitert. Dort sind der Schaummitteltank und die Fern-
schaltventile für die einzelnen Löschbereiche untergebracht.
Zur Löschwasserrückhaltung steht ein unterirdisch angeordnetes Rückhaltebecken mit ca.
300 m³ Volumen zur Verfügung. Innerhalb des Betonbodens des Gebindelagers sind
Entwässerungsrinnen vorhanden, über die das Löschwasser in das Becken abgeleitet
wird.
(i) Gebindelager L21
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Kap.IV.3 Stand: April 2018
Überdachung und tragende Konstruktion des Lagers bestehen aus nicht brennbaren Bau-
stoffen. Im Dach sind Rauch- und Wärmeabzüge vorhanden.
Eine bauliche, brandschutztechnische Unterteilung ist nicht vorgenommen worden. Die
gesamte Lagerfläche ist in 4 Löschbereiche mit einer automatischen Brandmeldeanlage
nach der VdS-Richtlinie (UV- und IR-Melder) ausgestattet.
Unterhalb des Daches sind flächendeckende und getrennt dem jeweiligen Löschbereich
zugeordnete Schaum-Wasser-Sprinkler installiert. Zunächst lösen ein oder zwei Löschbe-
reiche aus. Beim Eintreffen der Werkfeuerwehr wird ggf. der Löschbereich abgeschaltet
und die Brandbekämpfung erfolgt mit 2 mobilen Schaumwasserwerfern (Leistung jeweils
200 l/min), um den Brand schneller zu löschen. Für die automatische Brandbekämpfung
ist südlich angrenzend an das Lager ein Gebäude als Löschmittelzentrale errichtet. Dort
sind der Schaummitteltank und die Fernschaltventile für die einzelnen Löschbereiche un-
tergebracht.
Zur Löschwasserrückhaltung steht ein unterirdisch angeordnetes Rückhaltebecken mit ca.
300 m³ Volumen zur Verfügung. Innerhalb des Betonbodens des Gebindelagers sind
Entwässerungsrinnen vorhanden, über die das Löschwasser in das Becken abgeleitet
wird.
(j) Lagerhalle L29
Die Lagerhalle ist mit einer automatischen Branderkennungsanlage sowie mit einer
Rauch-und Wärmeabzugsanlage (RWA) ausgestattet.
Der notwendige Löschwasserrückhalt wird durch die Lagerhalle selbst und an den Zu-
fahrtstoren mittels mobilen Barrieren realisiert.
(k) Fassbehandlung mit Abfallzerkleinerungsanlage (S25 und S26)
Die Feuerlöschausrüstung zur Brandbekämpfung besteht für die Fassbehandlungsanlage
aus einer zentralen Löschmittelstation, die im Wesentlichen aus einem liegenden 8 m³-
fassenden Schaummittelbehälter incl. Dosierpumpe, Regelventilen, Zumischer, Schalt-
und Steuerventilen sowie der Brandmeldeunterzentrale besteht. Der Raum der ist be-
heizt. Die Zuleitungen zu den Löschköpfen können mit Wasser nachgespült werden und
laufen selbsttätig leer.
(l) Betriebsgebäude S25
Die Sichtverbindung zwischen Schaltwarte und Fasstransportband ist als F90 Glasscheibe
ausgeführt.
(m) Annahme & Sortierung – Bereitstellungsflächen und Entleerstationen mit Vakuumbehälter
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Kap.IV.3 Stand: April 2018
Der Bereich der Verlade- und Sortierrampe mit den dort vorhandenen Entleerstationen
für Fässer und IBC sind mit (automatischen) Schaum-Wasser-Sprinklern und (automati-
schen) Flammenmeldern ausgestattet. Die Vakuumbehälter sind mit (automatischen)
Flammenmeldern sowie einer (automatischen) Wasser-Berieselungsanlage und die Auf-
fangwanne mit Schaumdüsen ausgerüstet; die Trennwand zwischen den beiden Vakuum-
behältern ist feuerbeständig ausgeführt. Weiterhin sind PG12-Handfeuerlöscher vorhan-
den. Der westliche Randbereich der Sortierrampe ist vom Dach bis zur Rampe mit einem
Wasservorhang als Nachbarschutz ausgerüstet.
Für die Annahme- und Sortierrampe bestehen Fluchtwege an der Südwest- und Südost-
ecke. An der Südwestecke führt eine Stahltreppe von der Rampe direkt ins Freie; an der
Südostecke besteht eine Fluchtmöglichkeit über eine Stahltreppe hinauf zur Schleuse/
Schaltwarte Fassbehandlungsanlage.
(n) Wärmekammer
Wärmekammer 1 ist mit einem Ex-geschützten UV-Flammenmelder ausgerüstet, um die
Gase reagierender Schreddermulden aus der Abfallzerkleinerungsanlage über das
Abluftsystem der Verbrennung zuzuführen und dabei die Mulde auf entstehende Brände
zu überwachen. Im Heizbetrieb der Wärmekammern (> 75°C), während dessen keine
hoch, leicht- oder entzündbaren Stoffe gehandhabt werden, wird der Melder durch eine
Steckverbindung getrennt und herausgenommen.
Wärmekammer 2 ist für o.g. Vorgang nicht vorgesehen und dementsprechend nicht aus-
gerüstet. Beide Wärmekammern verfügen jedoch über Sicherheitstemperaturbegrenzer.
(o) Abfallzerkleinerungsanlage 1
Die Abfallzerkleinerungseinrichtung ist mit automatischer Brandmeldeanlage ausgerüstet;
deren Meldungen laufen bei der Werkfeuerwehr und in der Schaltwarte Fassbehandlung
auf. Außerdem erfolgt eine optische und akustische Alarmierung (Blitzleuchte und Sirene)
an den Aufgabetischen im Fasszwischenlager. Die Abfallzerkleinerungsanlage wird durch
folgende Meldertypen geschützt:
Druckknopfmelder am Bedienplatz der Rotorschere und am Treppenturm
Thermo-Maximal-Melder (Temperaturgrenzwert) und einen Thermo-Differential-
Melder (Grenzwert der Temperaturanstiegsgeschwindigkeit) im Innenraum der Rotor-
schere.
IR-Flammenmelder an der Parkposition der Transportmulde
UV-Flammenmelder an der Parkposition der Transportmulde
2 Rauchmelder im Elektroraum der Abfallzerkleinerungsanlage
1 Rauchmelder im Hydraulikraum der Abfallzerkleinerungsanlage
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Kap.IV.3 Stand: April 2018
Die beiden Flammenmelder an der Parkposition der Transportmulde lösen automatisch
die Löschanlage in diesem Bereich aus.
Es bestehen im Bereich der Abfallzerkleinerungsanlage folgende Löschanlagen:
Teilautomatische Löschanlage für Schwerschaum in die Aufgabetrichter und den
Muldenraum
Automatische Löschanlage für Mittelschaum an der Parkposition Transportmulde bzw.
an der Umsetzposition der Transportmulde (eine der beiden Löschbereiche kann nach
Auslösung manuell abgeschaltet werden)
Halbstationäre Löschanlage für die Förderbandbrücke mit Einspeisung von Schaum
durch die Werkfeuerwehr
Teilautomatische Löschanlage für Schwerschaum am Fahrweg der Mulde.
Wasservorhang an der Westseite der Fassbehandlungsanlage.
Die Decke und die Seitenwände des Aufstellraumes der Zerkleinerungsanlage zum
Muldenraum sind feuerbeständig (Feuerwiderstandsdauer nach DIN 4102 F90) aus Stahl-
beton gefertigt. Die Rohr- und Kabeldurchführungen vom Spartenkanal in die Anlage sind
F90 abgeschottet.
(p) Konditionieranlagen
Umfüllraum
Die Wände der an die Konditionieranlage angrenzenden Räume der Fassbehandlungsan-
lage (3 Betriebstechnikräume) sind feuerbeständig (F90A nach DIN 4102) ausgeführt.
Die Kleinhalle hat keine Verbindung zu angrenzenden Räumen der Fassbehandlungsanla-
ge. Die Kleinhalle selbst ist in Stahlbetonbauweise (F90) ausgeführt.
Im Dach ist eine gewölbte Lichtkuppel als Rauch- und Wärmeabzugsgerät (RWG) nach
DIN 18230 installiert, die durch das darüber liegende Dach der FBA geführt ist. Die CO2-
Auslösestation zur manuellen Auslösung der RWG befindet sich neben dem Rolltor außen
an der Halle.
Die Kleinhalle der Konditionieranlage ist mit zwei automatischen Brandmeldern sowie mit
einem Druckknopfmelder ausgestattet, die beide über die Brandmeldezentrale in der
Fassbehandlungsanlage auf die Brandmeldeanlage in der Werkfeuerwehr geschaltet sind.
Unter der Decke der Kleinhalle sind Schaum-Wasser-Sprinkler installiert, welche im
Brandfall automatisch über die Brandmelder und die Löschanlage der Fassbehandlungs-
anlage ausgelöst werden.
In der Konditionieranlage besteht als Fluchtweg eine separate Fluchttür an der Längsseite
der Kleinhalle sowie eine zweite an der Querseite.
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Quecksilberkonditionierung
Der so genannte Südbunker, der der Konditionierung von Hg-haltigen Abfällen dient, ist im
Inneren mit einem Rauchmelder und außen mit einem Druckknopffeuermelder ausgestattet.
(q) Tanklager
Die Tanks sind mit einer stationären automatischen Berieselungsanlage nach DIN 14495
ausgerüstet (die Mantel der Tanks werden mit Wasser berieselt). Die einzelnen Tankwan-
nen sind mit einer stationären automatischen Schwerschaumlöscheinrichtung nach
DIN 14493 ausgerüstet.
Rund um das gesamte Tanklager sind Druckknopffeuermelder angebracht. Oberhalb der
einzelnen Auffangwannen der Tanklager sind automatische UV- und IR-Flammenmelder
vorhanden, welche die Tankberieselung und die Beschäumung der Auffangwannen auslö-
sen.
Die Annahme West ist mit je einem UV- und IR-Flammenmelder ausgestattet. Im An-
nahmegebäude Ost befindet sich ein Rauchmelder im Pumpenkeller und ein UV-Melder im
Siebmaschinenraum.
Die Pumpenplatte südlich vom TL III ist mit einem UV- und IR-Flammenmelder ausge-
stattet.
Die Löschmittelzentrale mit Schaummittelbehälter, Fernschaltventilen und Brandmelde-
unterzentrale für das Tanklager ist in dem nördlich vom Tanklager III befindlichem Mehr-
zweckgebäude (U24) untergebracht.
(r) Verbrennungsanlage
(I) Bunkergebäude (alt (R20) und neu (P20)) mit GHV-Räumen
Einem Brand im Bunkerbereich und in der eigentlichen Verbrennungsanlage wird durch
organisatorische Maßnahmen und durch die ständige Überwachung durch das Krankan-
zelpersonal, durch automatische optische Flammenmelder sowie durch zusätzlich ständi-
ge Anwesenheit von Betriebspersonal auf der Abkippebene bei Anliefervorgängen entge-
gen gewirkt.
Dem Inbrandgeraten von Flüssigkeiten wird durch verschiedene sicherheitstechnische
Maßnahmen wie Pumpensümpfe mit Flüssigkeitsmelder, Gaswarneinrichtungen, automa-
tische Löschanlagen, regelmäßige Kontrolle des Betriebspersonals bei Entleer- und
Befüllvorgängen sowie regelmäßig stattfindende Anlagenrundgänge und Kameraüberwa-
chung bereits entscheidend entgegengewirkt. In den explosionsgefährdeten Bereichen
der Anlage (z.B. in Auffangwannen, Pumpensümpfen) sind keine Zündquellen vorhanden,
die ausgelaufene Flüssigkeiten in Brand setzen würden.
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Das elektrische Brandmeldesystem der VA2/3 ist in die bestehende Brandmeldeanlage
des Betriebsbereichs integriert. Alle Brandmeldeeinrichtungen (automatische Brandmel-
der/ Druckknopfmelder im gesamten Bunkergebäude) sind bei einem Stromausfall über
Batterien 72 Stunden gepuffert. Die Branderkennung im Bereich der Kassetten wird über
o.g. Brandmelder sichergestellt, zusätzlich sind Kameras angebracht, die Bilder auf Moni-
tore im Kranbedienstand und in der zentralen Warte liefern.
Entwickelte Brände werden bzw. mit Löschschaum (über automatische stationäre Lösch-
mittelzentralen im Bunkergebäude R20 und P20 mit den Schaummittelbehältern und den
Fernschaltventilen) und/oder mit Wasser aus Hydranten bekämpft. Kleinstbrände
(Schwelnester) können ggf. vom Müllbunkerkran her aufgedeckt und in die Verbrennung
aufgegeben bzw. wenn notwendig gezielt mit den Handfeuerlöschgeräten bekämpft.
In der VA2/3 besteht eine Löschwasserringleitung mit Überflurhydranten im Anlagenbe-
reich und Wandhydranten in den Gebäuden. Bei der Installation von Wandhydranten sind
nur formbeständige Schläuche verwendet worden. Der Abstand der Hydranten beträgt
max. 80 m. Die Hydranten (Überflurhydranten) sind an den Brandgefahrenschwerpunk-
ten so angeordnet, dass jeder brandgefährdete Punkt der Anlage von zwei Stellen mit ei-
nem Löschwasserstrahl erreicht werden kann. Im Bunkergebäude befinden sich auf den
Ebenen -7,5/ -4,0/ +0,0/ +4,0/ +7,5/ +13,0 m mindestens je ein Schaum-/ Wasser-
Wandhydrant. Zusätzlich sind Handlöschgeräte im Bereich des Bunkers angebracht.
Als stationäre Löscheinrichtungen bestehen für die Bunkerkassetten, die
Kastenbeschicker, die Überfahrt zum Bunker der alten Verbrennungsanlage, die Rollen-
bahnzuführung und die Auffangwanne für die Arbeitsbehälter (Die Behälter selbst werden
gekühlt, berieselt) Löschschaumrohre, die manuell oder automatisch ausgelöst werden
können.
Die Kastenbeschicker und die Rollenbahnzuführungen sind mit einer Sprühwasserlösch-
anlage ausgerüstet, die automatisch oder manuell ausgelöst werden kann.
Als Besonderheit hat das Bunkergebäude im Bereich der Kranschienen west- und ostsei-
tig betriebsmäßig offene Entlüftungs- bzw. Rauchabzugsöffnungen, d.h. es wird eine teil-
weise offene Bauweise ausgeführt. Dies und die Installation automatisch über Brandmel-
der betätigter Rauchabzugsklappen über dem Feststoff- und Mischbunker im Sinne des
Schutzes der Nachbaranlage ermöglicht freie Sicht für die Brandbekämpfung und verhin-
dert das Auftreten von Wärmestaus.
Die Luft des Ofen- und der beiden Kranbedienstände wird von sicherer Stelle (über das
Dach des Bunkergebäudes) angesaugt (keine Ansaugung von Brandgasen).
Die Abtrennung des Bunkerkassettenbereiches vom Bunkerkeller erfolgt über eine Brand-
schutzwand. Die Ofenhalle wird zum Bunkergebäude hin ebenfalls durch eine Brand-
schutzwand abgetrennt. Weitere Brandschutzwände im Bereich Bunkergebäude bestehen
Betriebsbereich: GSB Ebenhausen Kapitel IV.3 Seite 24 von 31
Kap.IV.3 Stand: April 2018
zwischen dem Raum für die Arbeitsbehälter und dem Raum für die Löschmittelzentrale im
P20 (zwei Löschmittelvorlage-Behälter mit einem Volumen von je 5 m³) sowie zwischen
diesem und dem Raum für die Gebläse. Zur Ofenhalle hin ist die Sonderchargenstation
durch eine Brandschutzwand abgetrennt. Sämtlicher Verbindungstüren sind entsprechend
T30 bzw. T90 ausgeführt. Die Stromversorgungskabel der Müllbunkerkräne sind brand-
geschützt verlegt. Der Kranbedienstand für den Bunker Süd (P20) ist als separate Kabine
auf der Ebene +13m aufgestellt und weist eine G30-Verglasung auf. Der Kranbedien-
stand im Bunker Nord weist eine Normal-Verglasung auf. Die Normal-Verglasung kann
hier als ausreichend beurteilt werden, da der Kranbediener einen Entstehungsbrand un-
mittelbar erkennen und den Bedienstand sofort auf zwei unabhängig voneinander vor-
handenen Wegen verlassen kann.
Die Abluft der Bunkerrandabsaugung und der Schlammkassetten wird den beiden Dreh-
rohröfen zugeführt. Im Brandfall des Bunkers wird die jeweilige Luftabsaugleitung über
eine Brandschutzklappe geschlossen.
(II) Abfallzerkleinerung (R19)
Die Abfallzerkleinerungsanlage ist in 3 Löschbereiche (Zuführband, Trichter, Abführband)
unterteilt, die mit je einem UV-, einem IR-Melder und einer automatischen Schaumlösch-
anlage ausgestattet sind. Die Löschanlage ist an der Löschmittelzentrale vom Bunker
(R20) angeschlossen.
(III) Sonderchargenstationen (VA 2/3)
Die Sonderchargenstationen sind mit automatisch auslösenden Schaumfeuerlöschanlagen
ausgerüstet die in 2-Melderabhängigkeit durch je 1 UV- und IR-Flammenmelder ausge-
löst werden. Die Flammenmelder laufen direkt bei der Hauptbrandmeldezentrale der
Werkfeuerwehr auf. Die Löschanlage wird aus der Löschmittelvorlage (2 Tanks à 5 m³
Schaummittel) im Bunkergebäude +7,5 m und der Löschwasserringleitung gespeist.
(IV) Verbrennungssystem (Drehrohrofen und Nachbrennkammer)
Anlagen zur automatischen Branderkennung sind in diesem Bereich nicht vorhanden. In
der Freianlage, d.h. zwischen dem Bunkergebäude und der Rauchgasreinigung befinden
sich je Verbrennungslinie und je Ebene zwei Entnahmekästen für Löschwasser, welche
von der Ebene 0,0 m aus im Brandfall von der Werkfeuerwehr mit Wasser eingespeist
werden. In jedem dieser Kästen befindet sich weiter ein Druckknopfmelder und ein Hand-
feuerlöscher.
(V) Rauchgasreinigung
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Kap.IV.3 Stand: April 2018
Die Abgasreinigungsanlage ist mit insgesamt 21 Rauchmeldern pro Verbrennungslinie auf
der 0 m- und 4 m-Ebene ausgerüstet, die auch den Bereich der Chemikalienschränke
(mit Ammoniaklösung) überwachen.
Zur Vermeidung der Überhitzung der Beschichtung in den sauren Waschstufen hat der
Venturi-Wäscher eine Notbedüsung mit Löschwasser, die bei Überschreitung eines Tem-
peraturgrenzwertes automatisch in Betrieb geht.
Der Gewebefilter ist mit Temperatur-Überwachungen in den vier Auslauftrichtern (Warn-
grenze 150 °C) ausgestattet. Steigt die Temperatur in einem Filterkonus über die Warn-
grenze an, so deutet dies auf einen Glimmbrand hin. Ggf. kann die betroffene Filterkam-
mer des Gewebefilters mit Stickstoff inertisiert werden. Die Betriebstemperatur liegt bei
120 °C, die Zündtemperatur des Sorbalits (mit 30 % HOK) bei > 570 °C. Durch diese
Verfahrensweise ist eine Entzündung des Sorbalits nicht zu erwarten. An den Ausgängen
sind Druckknopfmelder installiert. Der Bereich der Gewebefilter ist zur automatischen
Branderkennung mit optischen Rauchmeldern ausgerüstet. Zudem gibt es eine CO-
Differenzmessung. Weitere Brandschutzeinrichtungen sind Handfeuerlöschgeräte sowie
im Außenbereich Überflurhydranten. Die Anordnung der Brandschutzeinrichtungen ist den
Plänen im Anhang 7 zu entnehmen.
Das Sorbalitsilo und das Restsorbalitsilo verfügen über redundante Temperaturüberwa-
chungen und die Möglichkeit der Inertisierung mit Stickstoff.
(s) Nebenanlagen
(I) Ammoniaklager
Das Ammoniaklager verfügt über keine automatische Brandüberwachung.
(II) Heizöltank
Aufgrund der unterirdischen Aufstellung des Tanks ist eine Ausrüstung mit Brandmelde-
einrichtungen nicht notwendig. Die zum Heizöltank zugehörige Pumpstation ist mit einem
automatischen Brandmelder versehen.
(III) Turbinen-/Generatorenräume
Jeder Raum ist mit je einem UV- und IR-Melder sowie mit 2 Wandhydranten mit je 30 m
C-Schlauch ausgerüstet.
IV.3.2.2. Explosionsschutz
Für den Sonderabfallentsorgungsbetrieb wurden für alle Anlagenbereiche, in denen ex-
plosionsfähige Gas-/Dampf-/Staub-Luft-Gemische auftreten können, Explosionsschutz-
konzepte erarbeitet, die auf den Maßgaben der „Sammlung technischer Regeln für das
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Vermeiden der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre mit Beispielsammlung - Ex-
plosionsschutz-Regeln - (EX-RL)“ der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie
sowie den einbezogenen Vorschriften basieren.
Entsprechend §6 der Gefahrstoffverordnung sind
- die Ermittlung und Bewertung der Explosionsgefährdungen
- die Vorkehrungen zur Erreichung der Ziele des Explosionsschutzes
- die Zonenausweisungen gemäß Anhang III der BetrSichV und
- die Angaben, in welchen Bereichen die Mindestvorschriften nach Anhang II der
GefStoffV gelten
in einem Explosionsschutzdokument festzuhalten.
Die entsprechenden Angaben finden sich für die einzelnen Anlagenbereiche in einem se-
paraten Explosionsschutzdokument gemäß § 6 (9) der GefStoffV.
Angaben zu den Stoffen, welche in dem Sonderabfallentsorgungsbetrieb Explosionsgefah-
ren hervorrufen können finden sich ergänzend in Abschnitt III.2. dieses Sicherheitsbe-
richts.
Die Umsetzung der übergeordneten Maßgaben des Anhangs II der GefStoffV ist in fol-
genden Unterlagen außerhalb dieser Sicherheitsberichts dokumentiert:
- Die Unternehmensorganisation (Aufbau, Organigramme mit Festlegung der verant-
wortlichen Leiter, übertragene Aufgaben, Verantwortung und Vertretungsregelung) ist
im Organisationshandbuch der GSB festgelegt.
- Unterweisung der Beschäftigten incl. Arbeitsfreigabesystem: beschrieben im Mana-
gementhandbuch der GSB, dabei gliedert sich die Schulung in sicherheits- und in ma-
nagementbezogene Themen. Für die Durchführung von Arbeiten im Rahmen des Ar-
beitsauftrages gibt es je nach Art der Tätigkeit eine Differenzierung in Freigabe- und
Erlaubnisverfahren. Ebenso werden Anlagen- und Verfahrensänderungen im Vorfeld
anhand einer Checkliste systematisch erfasst und bzgl. der Sicherheits- und Geneh-
migungsrelevanz bewertet.
- Ex-Zonen-Plan: ergänzend zu dem in Anhang 6.3 dieses Sicherheitsberichts befindli-
chen Übersichtsplan existieren Detailpläne, entsprechend diesen Detailplänen ist die
Vor-Ort-Kennzeichnung der Ex-Zonen realisiert.
- Liste der Geräte und Schutzsysteme zum Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
einschließlich der zugehörigen Wartungs- und Prüfdokumentation.
- Liste der befähigten Personen zur Durchführung von Prüfungen wird durch die Perso-
nalabteilung geführt.
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Folgende Angaben zu den Explosionsschutzmaßnahmen gelten generell für alle Anlagen-
bereiche:
- Der Explosionsschutz in Sonderabfallverbrennungsbetrieb beruht im Wesentlichen auf
der Vermeidung von explosionsfähigen Gemischen sowie auf dem Vermeiden von
Zündquellen. In den meisten Bereichen sind deshalb keine weiteren Maßnahmen hin-
sichtlich des konstruktiven Explosionsschutzes erforderlich.
- Alle elektrischen und messtechnischen Einrichtungen werden entsprechend der aus-
gewiesenen explosionsgefährdeten Bereiche explosionsgeschützt ausgeführt. Hierzu
zählt die weitgehende Installation von Fehlerstromschutzschaltungen. Während die
elektrischen Antriebe die Zündschutzart E Exe T3 und die zugehörigen Vor-Ort-
Schaltgeräte die Zündschutzart E Exe besitzen, werden die Messkreise in der Zünd-
schutzart E Exi und E Exd ausgeführt. Es findet eine sukzessive Umrüstung der Mehr-
zahl der elektrischen Antriebe auf die Zündschutzart E ExeT4 statt.
- Im Anlagenbereich besteht absolutes Rauchverbot sowie Verbot von offenem Feuer.
Schweißarbeiten dürfen nur mit einer Schweißerlaubnis und unter Anwesenheit von
Sicherungsposten (in der Regel seitens der Werkfeuerwehr) durchgeführt werden.
- Alle Anlagenteile sind mit Blitzschutzeinrichtungen gemäß DIN 57185 / VDE 0185
ausgerüstet, diese werden jährlich durch befähigte Personen geprüft.
- Als Erdung ist im ans Erdreich angrenzenden Fundament ein Erdungsnetz zur Poten-
zial-Steuerung, bestehend aus verschweißtem Moniereisen oder feuerverzinktem
Flachstahl, eingebracht. Dieses Erdungsmaschennetz ist mit herausgezogenen An-
schlussfahnen für den Anschluss an das Außen- und Innen-Erdungsnetz versehen.
Der maximale zulässige Erdübergangswiderstand für den Fundamenterder beträgt
2 Ohm. Vom Erdungsring aus werden sämtliche Metallkonstruktionen, Motoren, Be-
hälter, Gerüste, Treppen usw. angeschlossen.
- Im Bereich sicherheitsrelevanter elektrischer Betriebsmittel sind
Überspannungsableiter installiert.
IV.3.3. Maßnahmen der Wartung und Instandhaltung
Die Wartung und Instandhaltung der Anlagen obliegt generell der Abteilung „Wartung
und Instandhaltung“. Diese führt Tätigkeiten selbst durch oder beauftragt Fachfirmen mit
den entsprechenden Arbeiten. Auch die Koordination verpflichtender Prüfungen liegt in
der Verantwortung dieser Abteilung. Abweichend von diesen generellen Festlegungen
werden alle Einrichtungen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes durch die
Werkfeuerwehr betreut.
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Alle technischen Einrichtungen sind in Plänen erfasst und mit Identifikationsnummern
(AKZ – Anlagenkennzahlen) gekennzeichnet. Zu jeder erfassten Einrichtung wird eine
Instandhaltungsanleitung für vorbeugende Maßnahmen erstellt, in der die periodischen
Inspektions- und Wartungsarbeiten aufgelistet und die Ausführungsintervalle nach den
Herstellerangaben festgelegt sind. Die Ausführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten
wird protokolliert.
Rechtlich gebotene Prüfungen wie die gemäß Betriebssicherheitsverordnung z. B. für Be-
hälter, Rohrleitungen und Sicherheitsventile werden durch zugelassene Überwachungs-
stellen bzw. befähigte Personen durchgeführt. Elektrische Anlagen und ortsfeste elektri-
sche Betriebsmittel werden gem. DGUV 3 mindestens alle 4 Jahre einer Prüfung auf ord-
nungsgemäßen Zustand durch eine Elektrofachkraft unterzogen. Ortsveränderliche elekt-
rische Betriebsmittel werden, soweit benutzt, durch eine Elektrofachkraft oder bei Ver-
wendung geeigneter Prüfgeräte auch durch eine elektrotechnisch unterwiesene Person
auf ordnungsgemäßen Zustand überprüft. Die Prüfzyklen sind in Anlehnung an die
DGUV 3 in einer Arbeitsanweisung festgelegt.
Die Wartung der sicherheitstechnisch relevanten Anlagenteile erfolgt durch ausgebildetes
Personal der Fachfirmen bzw. der zuständigen Fachabteilungen in Absprache mit dem Be-
trieb nach dem Stand der Technik. Die Wartungstätigkeiten und, soweit erforderlich,
Wartungsintervalle werden nach sicherheitstechnischen Gesichtspunkten unter Berück-
sichtigung von Vorschriften, Anweisungen der Hersteller oder eigenen Erfahrungen fest-
gelegt. Dies gilt auch für die Funktionsprüfungen der Alarm-, Warn- und Sicherheitsein-
richtungen einschließlich der Feuerlöschanlagen, Feuermelde- und Alarmanlagen und
Blitzschutzanlagen sowie Gaswarnanlagen. Etwaige Schäden können aufgrund der stän-
digen Überwachung und regelmäßigen Wartungen frühzeitig erkannt werden, bevor es zu
sicherheitstechnisch bedeutsamen Auswirkungen kommt.
Fremdfirmen werden durch einen orts- und sachkundigen Ansprechpartner des Betriebes
örtlich, sachlich und sicherheitlich eingewiesen. Arbeiten von Fremdpersonal werden
durch den Ansprechpartner bzw. andere betriebliche Mitarbeiter überwacht sowie beglei-
tet.
In werktäglichen Frühbesprechungen bespricht die Betriebsleitung mit den Führungskräf-
ten anstehende Aufgaben, Probleme sowie notwendige Sicherheitsmaßnahmen. Für Ar-
beiten mit möglicher Gefährdung werden notwendige Sicherheitsmaßnahmen in der Re-
gel im Rahmen eines abgestuften Arbeitsfreigabe- und -erlaubnisverfahrens festgelegt,
an dem je nach Gefährdungsgrad zwingend Führungsverantwortliche beteiligt sind soweit
keine abschließenden Regelungen in Betriebsanweisungen bestehen. Für Arbeiten gerin-
ger Gefährdungen werden Arbeitsfreigaben erteilt, für solche mit höherer Gefährdung
und für alle Änderungen in Anlagen Arbeitserlaubnisse.
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Vor notwendigen Reparaturen werden die betroffenen Anlagenteile bei Bedarf gründlich
gereinigt; falls erforderlich, kann die Umgebungsluft während der Arbeiten mittels geeig-
neter Messgeräte laufend auf Schadstoffe kontrolliert werden.
Insbesondere Schweiß-, Brenn- und Schleifarbeiten sowie andere Arbeiten mit Zündge-
fahren und Arbeiten in Behältern und engen Räumen erfolgen grundsätzlich unter Hinzu-
ziehung der Werkfeuerwehr und mit einer schriftlichen Arbeitserlaubnis. Entsprechend
den Erfordernissen wird eine Brandwache gestellt bzw. im Zusammenhang mit dem Be-
fahren die Luft im Behälter oder im engen Raum auf ausreichenden Sauerstoffanteil, to-
xische Stoffe und ähnliches kontrolliert bzw. überwacht.
Mitarbeiter dürfen Arbeiten in den Anlagen erst dann ausführen, wenn ihnen für die vor-
gesehenen Tätigkeiten eine Freigabe / Erlaubnis erteilt wurde. Entsprechend den jeweili-
gen Erfordernissen werden die Handwerker im Zusammenhang mit der Freigabe / Er-
laubnis über betriebsspezifische Gefahrenquellen informiert.
IV.3.4. Maßnahmen zum Arbeitsschutz
Unterhalb des durch die StörfallV betrachteten Risikobereichs bestehen in jeder Anlage
Gefahren für die dort arbeitenden Personen, denen durch Maßnahmen des klassischen
Arbeitsschutzes begegnet wird. Diese Maßnahmen tragen indirekt natürlich auch der Ver-
hinderung und Begrenzung schwerwiegender Betriebsstörungen und Störfällen bei. Sie
werden deshalb nachstehend kurz dargestellt, soweit sie nicht bereits an anderer Stelle
Erwähnung gefunden haben.
Der Schutz des Bedienungs- und Wartungspersonals wird durch wiederholte Schulung
des Personals verbunden mit einer fortschrittlichen Anlagen- und Sicherheitstechnik er-
reicht. Hierbei stehen der Betriebsleitung die Stabsstelle „TU – Sicherheit, Umweltschutz
und Managementsysteme“, die Werkfeuerwehr sowie externe Stellen, bspw. zur be-
triebsärztlichen Versorgung, unterstützend zur Seite. Die Maßnahmen zum Schutz des
Bedienungspersonal kann man einteilen in sachliche und personenbezogene Maßnahmen.
Zu den sachlichen Maßnahmen zählen
Vorrichtungen zur Minimierung von Freisetzungen und Leckagen
Anzeigen zur Leckageüberwachung
sichere Probenahme- Einrichtungen
Arbeitsplätze mit ergonomisch hohem Standard
Konkret finden sich diese Maßnahmen bspw. beim Anschluss einer Vielzahl von Appara-
ten an Absaugungen oder geschlossene Beatmungssystemen, in Form von Gaswarnanla-
gen zur Leckagendetektion oder in der Gestaltung von Messwarten. Ein wesentliches
Element ist auch die ausreichende Ausstattung der Anlage mit gekennzeichneten Flucht-
und Rettungswegen und Sicherheitsabständen.
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Im Übrigen sind hier die in den einzelnen Gefahrenanalysen für die Teilanlagen aufge-
führten Maßnahmen zu nennen.
In sensiblen Betriebsbereichen sind zur frühzeitigen Erfassung von möglichen Gasemissi-
onen Gassensoren installiert (z.B.: Ex, O2, HCN, NH3, NO, Cl2, SO2, H2S, H2)
Die personenbezogenen Maßnahmen beinhalten
Einführung in den Arbeitsplatz und die Arbeiten
Ermittlung der Belastungen
Nutzung von persönlichen Schutzausrüstungen / Körperschutzmitteln
Nutzung von Warngeräten (bspw. mobile Gasmelder)
Betriebsanweisungen
Schulung zum Verständnis der ablaufenden Prozesse mit Bewusstmachung der Gefah-
ren und Hinweise über das richtige Verhalten im Gefahrfall.
So haben sich alle Personen, die im Betriebsbereich tätig werden, in der Messwarte an-
zumelden und nach Arbeitsende wieder abzumelden. Der Zutritt zu einzelnen Anlagen ist
nur den dazu befugten Personen gestattet. Alle in der Anlage beschäftigten Mitarbeiter
sind über die Regelung unterrichtet.
Für die Anlage wurden Arbeitsbereichsanalysen nach TRGS 402 „Ermittlung und Beurtei-
lung der Konzentrationen gefährlicher Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen“ erstellt. Für
den Betrieb der Anlagen liegen Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicherheitsver-
ordnung (BetrSichV) vor. Die entsprechende Dokumentation liegt dem Betrieb vor und
wird nach Erkenntniszuwachs aktualisiert
Das Bedienungspersonal ist mit Schutzkleidung ausgerüstet (Schutzbrille, Schutzhelm,
Sicherheitsschuhe, Schürzen, Kittel etc.). An den einzelnen Anlagenteilen stehen weitere
Schutzausrüstungen wie Pressluftatmer, Atemschutzmasken mit entsprechenden Filtern
und Hitzeschutzkleidung zur Verfügung. Bei Abfällen, von denen eine erhöhte Gesund-
heitsgefährdung ausgeht (z.B. Isocyanate, organische Säurechloride) ist zusätzlich das
Tragen eines hinterlüfteten Helms vorgesehen.
Wichtige Maßnahmen zum Betreiben der Anlage sind in Betriebsanweisungen festgehal-
ten. Für jeden Gefahrstoff ist gem. § 14 GefStoffV eine arbeitsbereichs- und stoffbezoge-
ne Betriebsanweisung erstellt, in der auf die mit dem Umgang mit Gefahrstoffen verbun-
denen Gefahren für Mensch und Umwelt hingewiesen wird, sowie die konkreten, im Ein-
zelfall erforderlichen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln festgelegt werden. Die
Stabsstelle TU ist verantwortlich für die Erstellung dieser Gefahrstoffbetriebsanweisun-
gen.
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In der Stabsstelle TU ist die Stellung einer Sicherheitsfachkraft eingerichtet, und in den
einzelnen Betriebsteilen sind Sicherheitsbeauftragte vorhanden. Weiterhin ist die dauern-
de Anwesenheit von verantwortlichen und mit der Anlage vertrauten Personen gewähr-
leistet.