jahresbericht 2017 · inhaltsverzeichnis 2 vorwort 4 leitbild des steuerberatenden berufs 5...
TRANSCRIPT
Inhaltsverzeichnis
2 Vorwort
4 Leitbild des steuerberatenden Berufs
5 Highlights 2017
9 Fachwissenschaftliche Arbeit
25 Europa
31 Presse-undÖffentlichkeitsarbeit
45 Seminare
49 Berufsstatistik 2017
63 Die Bundessteuerberaterkammer
72 Impressum
Vorwort | 3
Dr. Raoul Riedlinger
Präsident der Bundessteuerberaterkammer
Sehr geehrte Damen und Herren,liebe Kolleginnen und Kollegen,für den Berufsstand war 2017 ein ereignisreiches Jahr – sowohl im Berufs- als auch im Steuerrecht wurden viele
Initiativen und Anforderungen erarbeitet, die das Potenzial haben, unseren Arbeitsalltag stark zu verändern.
Von zentraler Bedeutung waren dabei die von der EU-Kommission vorgelegten Pläne zum sogenannten Dienst-
leistungspaket. Sie umfassen unnötige und für den Berufsstand nicht tragbare Maßnahmen, die in die Selbst-
verwaltung der Steuerberater eingreifen und einen unverhältnismäßigen Bürokratieaufwand ohne wirklichen
Mehrwertbedeuten.ImErgebnisfreuenwirunsdarüber,dassunsereEinflussnahmeindenRichtlinienvorschlä-
gen des EU-Ministerrats bereits erste Wirkung zeigte. Zudem sprach sich das EU-Parlament bereits gegen die in
den Plänen vorgesehene Dienstleistungskarte aus. Das ist ein wichtiger Etappensieg für unseren Berufsstand.
Auch zukünftig setzen wir alle Hebel in Bewegung, um deutlich zu machen: Mehr Bürokratie ohne jeglichen
Mehrwert lehnen wir ab.
Die steuerpolitische Debatte drehte sich im vergangenen Jahr vor allem um das Thema Steuerhinterziehung.
Auf europäischer und nationaler Ebene wird mit Hochdruck nach geeigneten Gegenmaßnahmen gesucht. Dies
begrüßen wir. Ungeeignete Maßnahmen, wie die geplanten Anzeigepflichten von Steuerintermediären für
legale Steuergestaltungsmodelle, lehnen wir hingegen strikt ab. Sie sind mit dem Berufsgeheimnis als tragen-
der Säule des steuerberatenden Berufs nicht vereinbar. Die EU-Finanzminister haben bereits die deutschen
BerufsträgervondieserPflichtausgenommen.DasisteinwichtigerersterSchritt.Wirfordernnunauchden
deutschenGesetzgeberdazuauf,diePlänezudenAnzeigepflichtenvonSteuerintermediärenfallenzulassen.
Wegen weniger schwarzer Schafe darf nicht die Masse der deutschen Steuerberater unter Generalverdacht
gestellt werden.
Zudem sehen wir es als eine unserer Kernaufgaben an, die Steuerberater auf kommende Herausforderungen,
wie den Fachkräftemangel, vorzubereiten. Dazu haben wir uns 2017 intensiv mit der Außendarstellung der
Berufsträger auseinandergesetzt und im Schulterschluss mit dem Deutschen Steuerberaterverband die Marke
„Ihr Steuerberater“ eingeführt. So können wir den Berufsstand in seinen zahlreichen Facetten weiter in das
BewusstseinderÖffentlichkeitrücken.
Doch lesen Sie selbst, wie sich die Bundessteuerberaterkammer im zurückliegenden Jahr für den Berufsstand
engagierte. Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre!
4 | BStBK-Jahresbericht 2017
Leitbild des steuerberatenden Berufs*
Als Steuerberater und Steuerberaterinnen sind wir Angehörige eines Freien Berufs und Organ der Steuerrechtspflege. Durch die gesetzlichgeschützte berufliche Verschwiegenheit und die detaillierte Kenntnisder wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse unserer Mandanten tragen wir ein hohes Maß an Verantwortung und haben eine besondere Vertrauensstellung.
Wir begleiten unsere Mandanten als unabhängige und kompetente Rat-geber bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen mit dem Ziel, ihre Interessen als Unternehmer, Institutionen oder Privat-personen optimal zu vertreten sowie ihren wirtschaftlichen Erfolg zu fördern und zu sichern.
Unser Leistungsangebot umfasst insbesondere die Rechnungslegung nach nationalen und internationalen Vorgaben, die Steuerberatung und den steuerlichen Rechtsschutz. Die Beratung in privaten Vermö-gensangelegenheiten, die betriebswirtschaftliche Beratung sowie die Durchführung von gesetzlichen und freiwilligen Prüfungen sind weitere wesentliche Tätigkeitsfelder.
Wir üben unseren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich und gewis-senhaft aus. Durch hohe Qualifikation, verbunden mit konsequenterFortbildung,durcheffizienteKanzleiführungundQualitätsmanagementschaffenwirdieGrundlage,umauchzukünftigenAnforderungenflexibelbegegnen zu können.
* 2006 verabschiedet
6 | BStBK-Jahresbericht 2017
55. DEUTSCHER STEUERBERATERKONGRESS in München
BStBK-Präsident Dr. Raoul Riedlinger eröffnete am
29. Mai 2017 eine der größten Fachtagungen des
Berufsstandes. Im Anschluss richteten Dr. Markus
Söder, Bayerischer Staatsminister der Finanzen, für
Landesentwicklung und Heimat, und Prof. Dr. Rudolf
Mellinghoff, Präsident des Bundesfinanzhofs, ihre
Grußworte an das Publikum.
Dr. Riedlinger betonte in seiner Rede die Erfolge
der BStBK im vergangenen Jahr, unter anderem den
Erhalt der Steuerberatervergütungsverordnung, und
unterstrich die Herausforderungen des Berufsstan-
des durch die Digitalisierung des Besteuerungsver-
fahrens. Außerdem stellte er klar, dass die BStBK
den Kampf gegen Steuerhinterziehung unterstütze,
die geplanten Anzeigepflichten für Steuergestal-
tungen aber ablehne. Besonderes Augenmerk legte
er auf das Dienstleistungspaket der Europäischen
Kommission, welches nach Ansicht der BStBK weit
über das Ziel, einen gemeinsamen Binnenmarkt zu
schaffen,hinausschieße.
Dr. Josef Braml von der Deutschen Gesellschaft für
Auswärtige Politik e. V. zeigte in seinem Vortrag die
Veränderungen im politischen Amerika und deren
Folgen für Europa auf.
Als einer der Höhepunkte des ersten Kongresstages
gab Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble
nur wenige Monate vor den Bundestagswahlen einen
Überblick zur „Steuerpolitik 2017“. In einem anschlie-
ßenden Zwiegespräch vertieften Dr. Riedlinger und
Dr. Schäuble die aktuellen steuerpolitischen Themen.
DieBStBKempfingaußerdemzahlreicheJournalisten
zur Jahrespressekonferenz, bei der Dr. Riedlinger
und BStBK-Vizepräsident Dr. Hartmut Schwab den
Pressevertretern Rede und Antwort standen.
An beiden Kongresstagen nahmen die Gäste neben
informativen Vorträgen das Angebot eines vielfäl-
tigen Fachprogramms wahr, das sich aktuellen
steuer rechtlichen und berufsrelevanten Themen, wie
Digitalisierung und der „zukunftsfähigen Kanzlei“
widmete. Darüber hinaus bot sich den Teilnehmern
bei der Fachausstellung, Arbeitskreisen und Foren
die Gelegenheit zum fachlichen Austausch mit
Kollegen.
Rund 1.400 Teilnehmer aus Wirtschaft, Politik, Berufsstand und Presse nahmen am 55. DEUTSCHEN STEUERBERATERKONGRESS der BStBK in München teil.
Highlights 2017 | 7
Dr. Wolfgang Schäuble und Dr. Raoul Riedlinger im Zwiegespräch
BundesfinanzministerDr.WolfgangSchäublezurSteuerpolitik 2017
BStBK-PräsidentDr.RaoulRiedlingereröffnetedenDEUTSCHEN STEUERBERATERKONGRESS 2017 in München
8 | BStBK-Jahresbericht 2017
Grußwort von Dr. Markus Söder, Bayerischer Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
Dr.RaoulRiedlingerundProf.Dr.RudolfMellinghoff,PräsidentdesBundesfinanzhofs
Rund1.400GästenahmenanderEröffnungsveranstaltungteil
10 | BStBK-Jahresbericht 2017
Recht und Berufsrecht
[ 1 ] – Verzeichnisse stärken den VerbraucherschutzSeit dem 1. Januar 2017 sorgt die BStBK mit einem
Steuerberaterverzeichnis für mehr Transparenz so-
wie Rechtssicherheit und stärkt den Verbraucher-
schutz. Das von der BStBK geführte bundesweite
Verzeichnis enthält alle in Deutschland zugelas-
senen Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und
Steuerberatungsgesellschaften. So können Recht-
suchende und Behörden einfach und komfortabel
durch eine Online-Abfrage feststellen, ob eine be-
stimmte Person bzw. Gesellschaft als Steuerbera-
ter, Steuerbevollmächtigter oder Steuerberatungs-
gesellschaft zugelassen und damit zur Hilfeleistung
in Steuersachen befugt ist. Die Verbraucher können
die Ergebnisse der Suche vorab mit verschiedenen
Selektionskriterien wie Name, Straße, Ort oder
Postleitzahl eingrenzen.
Neben dem Steuerberaterverzeichnis führt die
BStBK seit dem 1. Januar 2017 auch ein elektro-
nisches Verzeichnis der ausländischen Dienstleis-
ter, die in Deutschland zur vorübergehenden und
gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen be-
rechtigt sind. Es umfasst alle Berater aus anderen
Mitgliedsländern der Europäischen Union und den
Vertragsstaaten des Abkommens über den Europä-
ischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, die bei
einer zuständigen Steuerberaterkammer registriert
sind. Allerdings beschränkt sich diese Befugnis zur
Beratung auf gelegentliche und vorübergehende
steuerberatende Tätigkeiten. Sie gilt also nicht für
dauerhafte Dienstleistungen.
Beide Verzeichnisse sind auf der BStBK-Website
unter www.bstbk.de abrufbar.
[ 2 ] – Reform der SteuerberaterprüfungEine Reform der Steuerberaterprüfung beschäftigt
den Berufsstand seit vielen Jahren und ist ein we-
sentlicher Teil der BStBK-Zukunftsinitiative „Steuer-
beratung 2020“. Die Delegierten der 95. Bundes-
kammerversammlung in Hamburg verabschiedeten
am 27. und 28. März 2017 nach intensiver Diskussion
verschiedene Reformvorschläge. Diese gliedern sich
in drei Kategorien: Lehrinhalte der Ausbildung, be-
rufspraktische Voraussetzungen und Durchführung
der Prüfung.
Die Bundessteuerberaterkammer stellte die Reform-
vorschläge den Vertretern der obersten Finanz-
behörden des Bundes und der Länder vor, da ihre
Umsetzung u. a. eine Änderung des Steuerbera-
tungsgesetzes erfordert.
Die Steuerberaterkammern stellen dabei hohe An-
forderungen, um die Qualität in der Steuerberatung
zu sichern, die Vorbehaltsaufgaben der Steuerbera-
ter in Deutschland und der Europäischen Union zu
gewährleisten und insbesondere den staatlichen
Charakter der Prüfung zu erhalten. Ein wesentlicher
Aspekt ist auch die Aufrechterhaltung des Praktiker-
und Akademiker-Zugangs zur Steuerberaterprüfung.
[ 3 ] – Einzelevaluierung und Neuordnung des Ausbildungsberufs zum SteuerfachangestelltenIm vergangenen Jahr fiel der Startschuss für die
Einzelevaluierung des Ausbildungsberufs zum Steu-
erfachangestellten. Die BStBK treibt damit einen
weiteren Punkt ihrer Zukunftsinitiative „Steuer-
beratung 2020“ voran, den Berufsstand fit für die
Zukunft zu machen.
In Zusammenarbeit mit der Bundessteuerbera-
terkammer hat das Bundesinstitut für Berufsbil-
dung (BiBB) eine Untersuchung angestoßen, die
die Auswirkungen der Digitalisierung auf das
Fachwissenschaftliche Arbeit | 11
Berufsbild der Steuerfachangestellten analysiert.
Die Delegierten der 95. Bundeskammerversamm-
lung in Hamburg sprachen sich am 27. und 28. März
2017 vorbehaltlich der Evaluierungsergebnisse für
das Neuordnungsverfahren aus.
Die Bundessteuerberaterkammer bereitet damit ein
Neuordnungsverfahren vor, das die Ausbildungs-
ordnung aus dem Jahr 1996 aktualisieren wird.
Insgesamt dauert das Neuordnungsverfahren ca.
zweieinhalb bis drei Jahre an. Frühestens im Aus-
bildungsjahr 2020 können Steuerberater und Aus-
zubildende die ersten Verträge nach einer neuen
Ausbildungsordnung unterzeichnen.
[ 4 ] – Fachassistent für Rechnungswesen und ControllingAm 18. September 2017 beschlossen die Delegierten
auf der 96. Bundeskammerversammlung in Erfurt
die Einführung einer neuen Fortbildungsprüfung zum
Fachassistenten Rechnungswesen und Controlling.
Der Fachassistent richtet sich an ausgebildete
Steuerfachangestellte, Auszubildende mit gleich-
wertiger Berufsausbildung wie Bank- oder Indus-
triekaufmann, aber auch Akademiker mit einem
dreijährigen Hochschulstudium. Steuerberatern
bietet sich hierüber die Möglichkeit, ihren Man-
danten künftig ein breiteres Leistungsportfolio und
ihren Mitarbeitern zusätzliche attraktive Aufstiegs-
chancen anbieten zu können. Die Bundessteuer-
beraterkammer erarbeitete eine entsprechende
Musterprüfungsordnung und legte einen Anfor-
derungskatalog für die Fortbildungsinhalte fest.
Aufgrund der originären Zuständigkeit der Länder
für Bildungspolitik müssen die einzelnen Berufs-
bildungsausschüsse diese genehmigen, damit sich
im Jahr 2019 die ersten Kandidaten zur Prüfung
anmelden können.
[ 5 ] – Novelliertes Geldwäschegesetz – BStBK setzt sich für Interessen des Berufsstands einAm 26. Juni 2017 ist das Gesetz zur Umsetzung der
Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung
der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuor-
ganisation der Zentralstelle für Finanztransaktions-
untersuchungen in Kraft getreten. Einen Schwer-
punkt der berufspolitischen Arbeit der BStBK im
Jahr 2017 bildete die Novellierung des Rechts zur
Bekämpfung der Geldwäsche. Das neu gefasste
Gesetz schafft auch für Steuerberater neue Pflichten
im Bereich der Geldwäscheprävention. So sind erst-
mals alle Steuerberater verpflichtet, eine Risiko-
analyse bezüglich der Geldwäscherisiken für die
eigenePraxiszuerstellen.
Die BStBK setzte sich im Rahmen des Gesetz-
gebungsverfahrens intensiv für die Belange des
steuerberatenden Berufs ein. Insbesondere nahm
sie als Sachverständige in der öffentlichen An-
hörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen
Bundestages zu dem Gesetzentwurf Stellung. Gera-
de in der für die Steuerberater zentralen Frage des
Berufsgeheimnisschutzes erreichte die BStBK wich-
tige Verbesserungen gegenüber dem Regierungs-
entwurf. Zum einen erweiterte der Gesetzgeber die
unter anderem für Steuerberater geltende Ausnahme
von der Verdachtsmeldepflicht. Von einer Melde-
pflicht sind nunmehr grundsätzlich Verdachtsfälle
befreit, die auf Informationen beruhen, welche der
SteuerberaterimRahmeneinesderSchweigepflicht
unterliegenden Mandatsverhältnisses erhalten hat.
Zum anderen ergänzte der Gesetzgeber auch bei
der neu eingeführten Auskunftspflicht gegenüber
der Zentralstelle für Verdachtsmeldungen (FIU) das
Auskunftsverweigerungsrecht der Berufsgeheimnis-
träger entsprechend. Die BStBK konnte damit errei-
chen, dass das Auskunftsverweigerungsrecht auf
sämtlicheFällederVerschwiegenheitspflichtausge-
dehnt wird.
12 | BStBK-Jahresbericht 2017
Ferner kritisierte die BStBK, eine anlassunabhängige
Geldwäscheaufsicht auch für Steuerberater einzu-
führen. Da die verschärfte Aufsicht nach Auffas-
sung der BStBK aber vor allem politisch motiviert
war, hielt der Gesetzgeber an dieser Änderung fest.
Neben ihrem Engagement im Gesetzgebungsprozess,
unterstützte die BStBK die Berufsangehörigen und
die Steuerberaterkammern bei der Umsetzung des
neuen Geldwäschegesetzes. Ein von der BStBK ein-
gerichteter Arbeitskreis erarbeitete eine Vielzahl von
Praxishilfen,wiez.B.Musterformulare,Checklisten
undeinExcel-ToolzurErstellungderRisikoanalyse.
Zudem unterstützte die BStBK die Berufsangehöri-
gen mit eigens entwickelten Fort bildungsseminaren
speziell zum neuen Geld wäschegesetz.
[ 6 ] – Gesetzgeber schafft Rechtssicherheit bei der Beauftragung externer DienstleisterDer Gesetzgeber sorgte mit dem am 9. November
2017 in Kraft getretenen „Gesetz zur Neuregelung des
Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter
an der Berufsausübung schweigepflichtiger Perso-
nen“ für mehr Rechtssicherheit bei der Beauftragung
externerDienstleisterimInteressedesBerufsstands.
Mit großem Erfolg begleitete die BStBK das Gesetz-
gebungsverfahrenundunterstützteesmitpraxisge-
rechten Verbesserungsvorschlägen.
Für Berufsgeheimnisträger regelt das Gesetz nun
zweiBereiche,wennesumdieBeauftragungexter-
ner Dienstleister geht. Zum einen im Strafrecht die
Frage, ob ohne Einwilligung des Mandanten fremde
Geheimnisse gegenüber Dienstleistern offenbart
werden dürfen, die an der eigenen beruflichen
Tätigkeit mitwirken. Zum anderen in den Berufs-
gesetzen die Frage, unter welchen Voraussetzun-
gen Dienstleistern der Zugang zu fremden Geheim-
nissen gewährt werden darf.
Die BStBK begrüßte die neue Gesetzgebung, da
die fortschreitende Digitalisierung es zunehmend
erforderlich macht, dass Steuerberater auf die
Dienstleistungen und die Kompetenz externer
IT-Dienstleister zurückgreifen können. Die meisten
Mandanten gehen heute davon aus, dass der Steu-
erberater für den Betrieb und die Wartung seiner
IT-SystemeexterneDienstleisterinAnspruchnimmt
oder die Buchführungsdaten auf den Servern eines
externen Rechenzentrums speichert. Gleichwohl
befand sich der Steuerberater bisher in einer recht-
lichen Grauzone und war der Gefahr ausgesetzt,
das Berufsgeheimnis zu verletzen und sich so straf-
bar zu machen, wenn er über keine ausdrückliche
Einwilligung des Mandanten verfügte.
Mit der Gesetzesnovelle schaffte der Gesetzgeber
Rechtssicherheit und folgte der seit Langem erho-
benen Forderung von Steuerberatern, Rechtsan-
wälten und Wirtschaftsprüfern, das Problem einer
möglichen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht
im Fall des Outsourcing von IT-Dienstleistungen im
Interesse der Berufsgeheimnisträger zu lösen.
[ 7 ] – Unterschriftserfordernis bei elektro nischen Rechnungen von SteuerberaternDie Bundessteuerberaterkammer setzte sich im Jahr
2017 gegenüber dem Gesetzgeber für die Änderung
der Unterschriftserfordernis bei elektronischen
Rechnungen von Steuerberatern ein.
Während das BMF sich änderungsbereit zeigte,
meldete das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz (BMJV) Bedenken an.
Die vomGesetzgeber bereits vor Jahren geschaffene
Möglichkeit, mittels der qualifizierten elektronischen
Signatur digital versandte Dokumente zweifelsfrei
ihrem Absender zuzuordnen und die händische Unter-
schriftzuersetzen,setztesichinderPraxisnichtdurch.
Fachwissenschaftliche Arbeit | 13
Aufgrund der inhaltsgleichen Regelungen der
Steuer beratervergütungsverordnung und des
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ist laut
BStBK nur eine gemeinsame Lösung mit der Bundes-
rechtsanwaltskammer sinnvoll. Die Bundessteuer-
beraterkammer wird sich hierfür aktiv einsetzen.
[ 8 ] – Digitaler Lohnnachweis in der Unfall versicherung Für Unternehmen gilt seit dem 1. Januar 2017 der
digitale Lohnnachweis in der gesetzlichen Unfall-
versicherung. Zu den damit einhergehenden Fragen
und Herausforderungen tauschte sich die Bundes-
steuerberaterkammer mit Vertretern der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) aus.
Zu Jahresbeginn sorgte diese Umstellung in den
Steuerberaterpraxen für Probleme, denn Steuer-
berater konnten den digitalen Lohnnachweis nur
mit vielen Nachfragen und Korrekturläufen bis zum
16. Februar 2017 einreichen. Im Austausch mit der
DGUV stellte die BStBK u. a. klar, dass sich in der
PraxisdasvondenBerufsgenossenschaftenvorge-
schaltete Authentifizierungsverfahren mittels PIN
als Hemmnis herausstellte. Auch die nicht einheit-
lichen Informationen sowie weitere zeitgleich vor-
genommene Umstellungen der Gefahrtarifstellen
oder Mitgliedsnummern durch einige Berufsgenos-
senschaften sorgten für Schwierigkeiten.
Im Rahmen der vom Gesetzgeber eingeräumten
zweijährigen Übergangsfrist, in dem parallele
Meldungen noch analog und elektronisch abgege-
benwerdenmüssen,obliegtesderDGUVdiePraxis-
probleme zu beheben. Aus Sicht der Bundessteuer-
beraterkammer verdeutlicht die Einführung des
digitalen Lohnnachweises, dass bei einer intensiven
Diskussion mit allen Verfahrensbeteiligten sowohl
im Vorfeld als auch im Nachgang viele Probleme
vermeidbar sind.
[ 9 ] – BStBK zur Reform des Insolvenz- an fechtungsrechts und der EU-Richtlinie zur präventiven RestrukturierungIm Februar 2017 beschloss der Deutsche Bundestag
nach kurzfristiger Beratung im Ausschuss für Recht
und Verbraucherschutz das neue Insolvenzanfech-
tungsrecht, zu dem die Bundessteuerberaterkammer
eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben hat.
Auf europäischer Ebene nahm die BStBK im Bereich
der vereinbaren Tätigkeiten zum EU-Richtlinienvor-
schlag über präventive Restrukturierungsrahmen
für Unternehmen und zu den Maßnahmen für mehr
Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und
Entschuldungsverfahren Stellung. Ein europaweit
einheitliches Sanierungsrecht soll jährlich schät-
zungsweise 200.000 Unternehmenskonkurse in
Europa und den damit verbundenen Verlust von
ca. 1,7 Mio. Arbeitsplätzen verhindern. Die Bundes-
steuerberaterkammer unterstützt grundsätzlich die
vorgelegten Vorschläge zur Rahmensetzung für
eine präventive Restrukturierung und eine zweite
Chance für Unternehmen sowie das Ziel, die Qua-
lität von Insolvenzverfahren zu verbessern. Bei
einzelnen Richtlinienvorschlägen, wie der Steuer-
pflicht von Sanierungsgewinnen, besteht aus Sicht
der Bundessteuerberaterkammer allerdings noch
Verbesserungsbedarf.
14 | BStBK-Jahresbericht 2017
Steuerrecht und Rechnungslegung
[ 1 ] – Steuer- und berufspolitische Vorschläge an die ParteienIn Vorbereitung auf die Bundestagswahl im September
2017 veröffentlichte die BStBK bereits im Frühjahr
ihre steuer- und berufspolitischen Vorschläge.
Die BStBK erneuerte u. a. ihre Forderungen, ein An-
trags- bzw. Feststellungsverfahren bei der umsatz-
steuerrechtlichen Organschaft zu schaffen sowie
Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeitragsrecht
weiter anzugleichen. Die geplanten Anzeigepflich-
ten für Steuergestaltungsmodelle lehnte die BStBK
nachdrücklich ab, soweit sie die klassische steuer-
liche Gestaltungsberatung mitumfassen und so in
die tägliche Arbeit des Steuerberaters eingreifen,
ohne die Rechtssicherheit für den Steuerpflichtigen
zu verbessern.
Berufspolitisch forderte die BStBK u. a., die berufs-
ständische Selbstverwaltung zu stärken sowie
die Kapitalbindungsvorschriften zu erhalten. Die
Entscheidung, ob und wie ein Beruf reglementiert
wird, sollte laut BStBK zudem auch in Zukunft im
Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Mitgliedstaa-
ten liegen. Schließlich forderte die BStBK von dem
Gesetzgeber, dass dieser die aktuellen Deregulie-
rungsforderungen der Europäischen Kommission
unter Berufung auf die besondere Funktion der be-
rufsrechtlichen Regelungen der Freien Berufe zu-
rückweisen und sich für das bewährte Berufsrecht
stark machen solle.
[ 2 ] – BStBK begrüßt überarbeitetes BMF- Schreiben zum Verlustabzug bei KörperschaftenDie BStBK befürwortet das am 28. November
2017 veröffentlichte überarbeitete BMF-Schreiben
zum Verlustabzug bei Körperschaften. Gegenüber
einem früheren BMF-Entwurf für ein überarbeite-
tes Anwendungsschreiben zu § 8c KStG vom Früh-
jahr 2014 setzte die Finanzverwaltung zahlreiche
Forderungen der BStBK um und milderte einige
Aussagen ab.
Zentraler Kritikpunkt der BStBK an dem BMF- Entwurf
vom Frühjahr 2014 waren die Ausführungen der
Finanzverwaltung zur Verlustverrechnung bei einem
unterjährigen schädlichen Beteiligungserwerb, die
der Rechtsprechung des BFH widersprachen. Das
BMF ging davon aus, dass eine Verrechnung eines
bis zum unterjährigen Beteiligungserwerb erzielten
Gewinns mit noch nicht genutzten Verlusten nur
dann bzw. insoweit erfolgen könne, wie das Gesamt-
ergebnis des fraglichen Wirtschaftsjahres positiv sei.
Der BFH hingegen ordnete den vor dem schädlichen
Beteiligungserwerb erzielten Gewinn ausdrücklich
noch dem „alten“ wirtschaftlichen Engagement zu
und ließ auch nur deshalb eine Verrechnung des Ver-
lustvortrags mit diesem Teilergebnis noch zu.
Die Finanzverwaltung nahm die Kritik der BStBK auf
undänderteihreursprünglicheAuffassunggemäßder
Rechtsprechung des BFH ab. Dies ist ein großer Erfolg
für die BStBK. Zudem ging der BMF-Entwurf hinsicht-
lich der Anwendung der Konzernklausel ursprünglich
davon aus, dass eine Personengesellschaft oder ein
anderer Personenzusammenschluss nicht „dieselbe
Person“ und damit nicht Konzernspitze sein könne.
Auch hier folgte die Finanzverwaltung nunmehr der
Argumentation der Bundessteuerberaterkammer,
wonach auch Mitunternehmerschaften als „Person“
definiertseinkönnen.
[ 3 ] – BStBK fordert mehr Rechtssicherheit bei KassengesetzIn den letzten Jahren kontrollierten Betriebsprüfer
verstärkt Kassensysteme und Kassenaufzeichnun-
gen. Hier wurde festgestellt, dass im großen Umfang
Steuerhinterziehung durch manipulierte Kassenauf-
zeichnungen betrieben wurde. Um diesem Problem
beizukommen, wurde das Gesetz zum Schutz vor
Fachwissenschaftliche Arbeit | 15
Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
erarbeitet, das am 28. Dezember 2016 im Bundes-
gesetzblatt veröffentlicht wurde. Damit legte der
GesetzgeberdieEinzelaufzeichnungspflichtundihre
Ausnahmen erstmals gesetzlich fest. Dies begrüß-
te die BStBK. In ihrer Arbeit wies sie immer wieder
darauf hin, dass Unternehmen Rechtssicherheit hin-
sichtlich ihrer Kassenführung benötigen. So dürften
ihre Aufzeichnungen laut BStBK nicht angezweifelt
werden, sofern es keine tatsächlichen Anhaltspunkte
für Manipulationen gibt und sie die Anforderungen
an Kassensysteme umsetzen.
Mit Schreiben vom 23. Mai 2017 verfasste die BStBK
eine entsprechende Eingabe an das BMF, in der sie
auf bestehende Praxisprobleme hinwies. Unter an-
derem forderte sie, dass bei der Bezeichnung des
Geschäfts Warenobergruppen bzw. Oberbezeichnun-
gen von Dienstleistungen zulässig sind. Damit könne
der Gesetzgeber vermeiden, dass den Unternehmen
im laufenden Betrieb unzumutbare Belastungen auf-
erlegt würden. Die BStBK appellierte an die Finanz-
verwaltung, dies dringend klarzustellen.
[ 4 ] – SteuerumgehungsbekämpfungsgesetzMit dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz
vom 23. Juni 2017 zielte der Gesetzgeber darauf
ab, Steuerumgehungen durch Briefkastenfirmen zu
verhindern. Die BStBK engagierte sich im Gesetz-
gebungsverfahren für die Belange des Berufsstan-
des und konnte Erfolge erzielen. So setzte sie die
gesetzliche Regelung durch, dass Steuerpflichtige
bei Beziehungen zu Drittstaat-Gesellschaften über
Anzeigen zu unterrichten sind, die Dritte über sie
abgegeben haben oder abgeben werden.
Die BStBK kritisierte in ihrer Stellungnahme vor dem
Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zu-
dem, dass Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen
außerhalb von EU oder EFTA unter der allgemeinen
Überschrift „Transparenz“ immer mehr zusätzliche
sanktionsbewehrte Melde- und Berichtspflichten
erfüllen müssen. Allein die Tatsache von wachsen-
den Datensammlungen bürge laut BStBK nicht für
effizientere Verfahren oder Steuermehreinnahmen.
Eine übermäßige Belastung dieser Unternehmen sei
aus wirtschaftspolitischer Sicht kontraproduktiv.
[ 5 ] – Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit RechteüberlassungenMit der Gesetzesänderung gegen schädliche Steu-
erpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlas-
sungen schließt der Gesetzgeber weitere Lücken zur
Gewinnverlagerung und Steuerumgehung. Die BStBK
begrüßte in ihren Stellungnahmen das Bestreben, die
Anti-BEPS-Maßnahmen zügig umzusetzen. Gleich-
wohl regte die BStBK an, im Sinne eines funktionie-
renden Binnenmarktes eine einheitliche und gemein-
same Lösung anzustreben. Sie wies besonders auf
die Vereinbarkeit auf nationaler sowie europäischer
Ebene und völkerrechtlichen Verträgen hin.
Die in der Gesetzesänderung festgelegte sog. „Lizenz-
schranke“ begrenzt teilweise den steuerlichen Abzug
von Aufwendungen für Rechteüberlassungen. Dies
ist dann der Fall, wenn diese Einkünfte auf einer spe-
ziellen Regelung für die Besteuerung von geistigem
Eigentum, auch IP-Regelung genannt, basieren. Die
beteiligten Staaten des BEPS-Projektes einigten sich
zuvoraufRahmenbedingungenzum„Nexus-Ansatz“,
eine von den beteiligten Staaten entwickelte und tole-
rierte IP-Regelung. Neue IP-Regelungen müssen die-
sem Ansatz entsprechen und für bestehende gilt eine
Übergangsphase bis zum 30. Juni 2021.
Zudem hob der Gesetzgeber mit der Gesetzesände-
rung, wie lange von der BStBK gefordert, die Grenze
für geringwertige Wirtschaftsgüter an. Dies ist ein
großer Erfolg für die BStBK.
16 | BStBK-Jahresbericht 2017
Zusätzlich regelte der Gesetzgeber die Steuerfreiheit
von Sanierungsgewinnen. Damit nahm er die wesent-
lichen Punkte aus dem Sanierungserlass, den der BFH
zuvor kippte, in das Gesetz auf. Allerdings steht diese
Maßnahme unter dem Zustimmungsvorbehalt der
Europäischen Kommission. Diese prüft, ob es sich um
eine unionsrechtswidrige Beihilfe handelt.
[ 6 ] – BStBK erzielt praktikablen Umgang bei elektronischer Kommunikation mit GerichtenUm mit Gerichten kommunizieren zu können, sind
Steuerberaterseitdem1. Januar2018verpflichtet,
einen sicheren Übermittlungsweg für eingehen-
de Nachrichten vom Gericht einzurichten. Infrage
kommt hierfür derzeit nur die Einrichtung einer
De-Mail-Adresse. Die Bundessteuerberaterkammer
begleitete dieses Vorhaben und setzte sich für die
berufsständischen Belange aktiv ein.
Ein zentraler, von der BStBK vorgebrachter Kritik-
punkt war zunächst, dass die rechtlichen Vorga-
ben für Steuer berater inkonsistent seien. Denn für
Zustellungen an das Finanzgericht sind Steuer-
berater nicht zur elektronischen Kommunikation
verpflichtet.VielmehrkönnenSteuerberaterab2018
wiebisherKlagenperPost,perFaxoderauchmit-
tels EGVP-Postfachmit einer qualifizierten elektro-
nischen Signatur einreichen. Für die umgekehrten
Zustellungen, seitens des Gerichts an den Steuer-
berater,istabereinDe-Mail-Kontoverpflichtend.
Darüber hinaus sei De-Mail laut BStBK auch nicht
geeignet,zueinemeffizientenKanzleiablaufbeizu-
tragen. Neben der bisherigen E-Mail-Adresse der
Kanzlei stellt es ein weiteres Eingangspostfach dar,
das sich je nach Anbieter nur schwer oder gar nicht
in die bestehende Kanzleiorganisationssoftware
integrieren lässt.
Auf diese Problematik machte die Bundessteuer-
beraterkammer die Finanzgerichte und das Bundes-
ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
(BMJV) aufmerksam. Daraufhin sagten die deut-
schen Finanzrichter im September 2017 zu, dass alle
Steuerberater, die ab dem 1. Januar 2018 noch kein
De-Mail-Postfach eingerichtet haben, weiter auf die
bisher übliche Weise Urteile, Beschlüsse und andere
zustellungsbedürftige Schriftstücke vom Finanzge-
richt erhalten dürfen. Dies ist ein Erfolg für die BStBK.
[ 7 ] – Das elektronische SteuerberaterpostfachAm 19. September 2017 stimmten die Delegierten
auf der 96. Bundeskammerversammlung der BStBK
in Erfurt dafür, eine langfristige Lösung für die
sichere elektronische Kommunikation mit Gerichten
zuschaffenunddieEinführungeinesSteuerberater-
postfachs voranzutreiben. Dies vereinfacht künftig
den Emailversand mit den Gerichten und stärkt die
Rolle der Steuerberater als gleichrangige Vertreter
infinanzgerichtlichenProzessen.
Die Bundessteuerberaterkammer setzte sich nach
dem Votum der Bundeskammerversammlung für
die Einführung des Steuerberaterpostfachs ein. Sie
führte Gespräche mit verschiedenen Organisatio-
nen und klärt derzeit die technische und rechtliche
Umsetzung des Postfachs.
[ 8 ] – BStBK setzt sich für Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Behandlung der Reihengeschäfte einDie BStBK positionierte sich im Jahr 2017 mehrfach zur
umsatzsteuerlichen Behandlung von Reihengeschäften.
Sie nahm u. a. am 11. Januar 2017 zusammen mit ver-
schiedenen Wirtschaftsverbänden an einem entspre-
chenden Fachgespräch mit der Bund-Länder-Arbeits-
gruppe teil. Die Teilnehmer erörterten die bestehenden
Praxisprobleme und die rechtlichen Voraussetzungen
einer Neuregelung bei den Reihengeschäften.
Fachwissenschaftliche Arbeit | 17
Hintergrund ist, dass bei den Reihengeschäften
aufgrund der EuGH- und BFH-Rechtsprechung
erheblicher gesetzgeberischer Handlungsbedarf
besteht. Hiernach sollen die bisherigen Zuordnungs-
regelungen der Finanzverwaltung abhängig vom
Transport durch den ersten, mittleren bzw. letzten
Unternehmer in der Reihe nun ausdrücklich gesetz-
lich festgeschrieben werden.
Auch auf europäischer Ebene betonte die Bundessteu-
erberaterkammer im Rahmen der Mehrwertsteuer-
Expertengruppe, dass Reihengeschäfte weder in
der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL)
noch in der Mehrwertsteuer-Verordnung (MwSt-
VO) geregelt sind. Sie setzte sich dafür ein, dieses
Thema auch innerhalb der EU einheitlich zu regeln.
Die Regelungen der Mitgliedstaaten beziehen sich
zwar auf die EuGH-Rechtsprechung, die einige Mit-
gliedstaaten allerdings unterschiedlich auslegen.
Diese ungünstige Konstellation führe laut BStBK zu
Doppelbesteuerung, Nichtbesteuerung, Rechtsunsi-
cherheit und verursache erhebliche Kosten in der EU.
Das vielseitige Engagement der BStBK zahlte sich aus:
Der Gesetzgeber stellte die nationalen Bestrebungen
einer Gesetzesänderung Mitte des Jahres 2017 ein, da
die Kommission an einem Vorschlag zur Vereinheit-
lichung der Regelungen für Reihengeschäfte arbeitet.
[ 9 ] – BStBK zur rückwirkenden RechnungsberichtigungAm 19. Juli 2017 übermittelte die Bundessteuer-
beraterkammer eine Eingabe zu den Auswirkungen
der EuGH- und BFH-Rechtsprechung auf die rückwir-
kendeRechnungsberichtigungandasBundesfinanz-
ministerium (BMF).
Nach dieser obersten Rechtsprechung wirkt eine Rech-
nungsberichtigung auf den Zeitpunkt zurück, in dem
die Rechnung erstmals ausgestellt wurde. Damit ist
der Vorsteuerabzug aus der ursprünglichen Rechnung
möglich, so dass eine Zinsfestsetzung entfällt, wenn
dem Leistungsempfänger eine berichtigte Rechnung
zu einem späteren Zeitpunkt vorliegt.
In der Eingabe adressierte die BStBK verschiedene
Praxisfragen an das BMF und forderte langfristig
die Klärung offener verfahrensrechtlicher Fragen
und die Beseitigung der Rechtunsicherheit darüber,
in welchen praktischen Fällen die neue Rechtspre-
chung nach Auffassung der Finanzverwaltung zur
Anwendung kommen soll.
[ 10 ] – InvestmentsteuergesetzDer Gesetzgeber reformierte das Investmentsteuer-
gesetz mit Geltung zum 1. Januar 2018. Verschiedene
Anwendungsfragen zu den Neuregelungen klärte
das BMF vorab in mehreren Schreiben. Zu einem
Diskussionsentwurf im August nahm die BStBK am
27. September 2017 Stellung.
Hierin kritisierte die BStBK insbesondere, dass
der Anwendungsbereich des BMF-Schreibens den
Gesetzes wortlaut überschreite und die Anrechen-
barkeit der Kapitalertragsteuer über die Vorausset-
zungen von weiteren Anforderungen auf der Ebene
des Investmentfonds abhängig sei. So sollen auch
Investmentanteile aus zertifiziertenAltersvorsorge-
oder Basisrentenverträgen einbezogen werden.
Diese gesetzwidrige Erweiterung, die eine mögliche
Umgehung der Dividendenbesteuerung verhindern
soll, müsste der Gesetzgeber nach Auffassung der
Bundessteuerberaterkammer selbst regeln.
Weil es in einigen ausländischen Staaten in der
Zwischenzeit neue Gesellschaftsformen gibt, regte
die BStBK an, den im BMF-Schreiben vorgesehe-
nen Rechtstypenvergleich zwischen inländischen
und ausländischen Personengesellschaftsformen zu
aktualisieren.
18 | BStBK-Jahresbericht 2017
[ 11 ] – Beschränkte Steuerpflicht und Steuerabzug bei grenzüberschreitender Überlassung von Software und DatenbankenAm 7. Juli 2017 nahm die BStBK zu einem Entwurf des
Bundesfinanzministeriums zur beschränkten Steuer-
pflichtundzumSteuerabzugbeigrenzüberschreiten-
der Überlassung von Software und Datenbanken Stel-
lung. Die Verwaltungsanweisung stellt ausführlich
dar,wanneszusteuerpflichtigenEinkünftenkommt
undfolglicheinePflichtzumQuellensteuereinbehalt
füreineninländischenSteuerpflichtigenbesteht.
Die BStBK begrüßte die Erarbeitung eines konkre-
tisierenden und klarstellenden BMF-Schreibens mit
zahlreichen Beispielen, die eine grenzüberschrei-
tende Überlassung von Software und Datenbanken
für den Rechtsanwender griffiger und praktikabler
machen.DenninderPraxisbestandenbeiderBeur-
teilung von entsprechenden grenzüberschreitenden
ÜberlassungenhäufigUnklarheiten.
[ 12 ] – Zweites BürokratieentlastungsgesetzDer Deutsche Bundestag verabschiedete am
30. März 2017 das zweite Bürokratieentlastungs-
gesetz, welches das Steuerrecht und die Berechnung
der Sozialversicherungsbeiträge vereinfachen soll.
Die BStBK positionierte sich zu dem Entwurf und
forderteu.a.,dassSteuerpflichtigevonDokumenta-
tionspflichtenentlastetwerdensollen.
Außerdem sprach sie sich dafür aus, zur alten Fällig-
keitsregelung für die Sozialversicherungsbeiträge zu-
rückzukehren, da nur damit eine echte Erleichterung
fürdieSteuerpflichtigenerreichtwerde.
[ 13 ] – Datenschutz in der AbgabenordnungMit dem Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungs-
gesetzes und anderer Vorschriften vom 17. Juli 2017
schuf der Gesetzgeber die neue gesetzliche Grund lage
für die Datenverarbeitung im Besteuerungsverfahren
und erfüllte damit die notwendigen Anpassungen an
die EU-Datenschutz-Grundverordnung, die ab dem
25. Mai 2018 gilt.
Von Beginn an setzte sich die BStBK für einen kon-
struktiven Dialog mit der Steuerverwaltung ein. In
ihrer Stellungnahme vom 24. Mai 2017 forderte sie,
die Verarbeitung von Steuerdaten auf die legitimen
ZweckeeinereffizientenSteuererhebungzubegren-
zen. Risikomanagementsysteme der Finanzämter
dürften nicht als Rechtfertigung für die Auswertung
von Charaktereigenschaften der Steuerpflichtigen
im Rahmen von „Big-Data“-Anwendungen verwen-
det werden.
In ihrer Stellungnahme problematisierte die BStBK
zudem die mangelnde Informationstransparenz der
aktuellen Vorhaben. Denn in der Abgabenordnung
finden sichbislangdieErmächtigungsgrundlagen für
die Verarbeitung personenbezogener Daten durch
die Finanzverwaltung. Hierüber erhält die Finanzver-
waltung weitgehende Befugnisse zur Verarbeitung
personen bezogener Daten zu „anderen Zwecken“
außerhalb des Veranlagungsverfahrens.
Gleichzeitig schränkt der Gesetzgeber die Rechte
derbetroffenenSteuerpflichtigenüberihreeigenen
Daten aber erheblich ein. Eine Vielzahl unbestimm-
terRechtsbegriffewirftoffeneFragenauf.AusSicht
der BStBK könnte die mangelnde Informations-
transparenz durch ein Akteneinsichtsrecht des
Steuerpflichtigenbehobenwerden.
Fachwissenschaftliche Arbeit | 19
[ 14 ] – VollmachtsdatenbankMit Hilfe der Vollmachtsdatenbank (VDB) können
Steuerberater seit mehr als drei Jahren die Daten für
die vorausgefüllte Steuererklärung abrufen. Dieses
Verfahren nimmt der Berufsstand gut an. Gemein-
sam mit den Steuerberaterkammern beteiligt sich
die Bundessteuerberaterkammer intensiv an der
Weiterentwicklung der VDB.
Im Frühjahr 2017 konnte der Leistungsumfang
erweitert und das Ziel erreicht werden, den kom-
pletten Vollmachtsinhalt elektronisch zu übermitteln
unddamitauchdieBerechtigungfürdenZugriffauf
das Steuerkonto des Mandanten nachzuweisen.
Weiterhin können Steuerberater die Vollmachts-
datenbank auch für das Vollmachtsmanagement
nutzen. Die von den Mandanten erteilten Vollmach-
ten werden zentral gespeichert und an die Finanz-
verwaltung übermittelt. Diese Funktionserweite-
rungen hängen unmittelbar mit der Anbindung an
GINSTER (Grund informationsdienst Steuern) bei der
Finanzverwaltung zusammen. Mit GINSTER werden
die Stammdaten der Steuerpflichtigen (z.B. Name,
Anschrift, Bankverbindungen, Kennbuchstaben etc.)
verwaltet und an die Steuerprogramme der Finanz-
verwaltung weiter gegeben. Die IT-Infrastruktur der
Finanzverwaltung ist jetzt in der Lage, die durch die
Vollmachtsdatenbank bereitgestellten Informationen
zu verarbeiten.
20 | BStBK-Jahresbericht 2017
Stellungnahmen
09.01.2017 BMF, BMJV Stellungnahme der BStBK zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtigerPersonen
11.01.2017 BMF Referentenentwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen
20.01.2017 BMF Vordrucke zur Abgabe der Einkommensteuer- und Feststellungserklärungen 2017
26.01.2017 Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigenAbfällen(BR-Drs.797/16)
30.01.2017 BMF Entwurf eines BMF-Schreibens zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft
06.02.2017 BMF Entwurf eines BMF-Schreibens zu Anwendungsfragen zur Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG
13.02.2017 BMF Stellungnahme der BStBK zum Vorschlag der Einführung einer elektronischen Europäischen DienstleistungskarteCOM(2016)823finalundCOM(2016)824final
20.02.2017 BMF BeteiligungeinerjuristischenPersondesöffentlichenRechtsaneiner Personengesellschaft
20.02.2017 BMF Stellungnahme der BStBK zumVorschlagfüreineRichtliniezurFestlegungeinesNotifizierungs- verfahrens für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen und AnforderungenCOM(2016)821final
20.02.2017 Stellungnahme der BStBK zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im Falle neuer Berufsreglementierungen
06.03.2017 BMF ÄnderungsvorschlägezumNotifizierungsverfahrenundzur Dienstleistungskarte
14.03.2017 Stellungnahme der BStBK zum Vorschlag für eine Richtlinie über eine Verhältnismäßigkeits prüfung vorErlassneuerBerufsreglementierungenCOM(2016)822final
Datum Betreff
Deutscher Bundestag
Eingabe an
Deutscher Bundestag
EU-Parlament, EU-Kommission
Fachwissenschaftliche Arbeit | 21
21.03.2017 ÖffentlicheAnhörungzumGesetzesentwurfderBundesregierungzur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz)
21.03.2017 BMF Diskussionsentwurf des BMF in Bezug auf die Verordnung zu Art, Inhalt und Umfang von Aufzeichnungen im Sinne des § 90 Absatz 3 der Abgabenordnung (Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung)
22.03.2017 ÖffentlicheAnhörungzudemGesetzentwurfderBundesregierung gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen
22.03.2017 BMJV Justizvergütungs- u. -entschädigungsgesetz (JVEG)
23.03.2017 BMF Stellungnahme der BStBK zum Dienstleistungspaket der EU-Kommission (Verhältnismäßigkeitsprüfung)
24.03.2017 Gesetzentwurf zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung(EU)2016/679(EU-DSGVO)undzurUmsetzungder Richtlinie(EU)2016/680(DS-RL)
24.03.2017 Stellungnahme der BStBK zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geld wäsche- richtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferver ordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
29.03.2017 Stellungnahme der BStBK zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtigerPersonen
20.04.2017 BMF Änderung des Schriftformerfordernisses in § 9 StBVV
21.04.2017 BMF Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungs systeme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung – KassenSichV)
02.05.2017 BMF Referentenentwurf für eine vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
Datum BetreffEingabe an
Deutscher Bundestag
Deutscher Bundestag
Deutscher Bundestag
Deutscher Bundestag
Deutscher Bundestag
22 | BStBK-Jahresbericht 2017
04.05.2017 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur ÄnderungderRichtlinie2012/30/EUvom22.November2016– COM(2016) 723 final
10.05.2017 Stellungnahme der BStBK zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zurÄnderungderRichtlinie2012/30/EUvom22.November2016– COM(2016) 723 final
12.05.2017 Stellungnahme der BStBK zur Stellung des Steuerberaters im Rahmen der Binnenmarktstrategie der Europäischen Kommission
24.05.2017 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes undandererVorschriften(BT-Drs.18/12041)
07.07.2017 BMF BMF-Schreiben„BeschränkteSteuerpflichtundSteuerabzug bei grenzüberschreitender Überlassung von Software und Datenbanken“
25.07.2017 EU-Parlament Gemeinsame Änderungsanträge der BStBK und des DStV zur VerhältnismäßigkeitsprüfungundzumNotifizierungsverfahren
17.08.2017 BMF Diskussionsentwurf für eine gesetzliche Umsetzung der Gutschein- Richtlinie(EU)2016/1065
29.08.2017 BMF VorschlagfüreineÄnderungsrichtliniebezüglichdesverpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtigegrenzüberschreitendeModelle–COM(2017)335final
05.09.2017 Dr. Werner Langen Stellungnahme der BStBK MdEP zum Berichtsentwurf und den Empfehlungen des PANA-Ausschusses
13.09.2017 EU-Parlament Stellungnahme der BStBK zum Berichtsentwurf und den Empfehlungen des PANA-Ausschusses
Datum BetreffEingabe an
EU-Kommission, BMJV, BMF, Deutscher Bundestages
Vertretung der EU-Kommission in Deutschland
Deutscher Bundestag
EU-Kommission, BMJV, BMF, Deutscher Bundestag, BRAK, WPK, DStV, BNotK, VID
Fachwissenschaftliche Arbeit | 23
20.09.2017 BMF Stellungnahme der BStBK zu berufsrechtlichen Regelungen – Vorstandswahlen der Steuerberaterkammern
26.09.2017 BMF Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der Fassung des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (InvStG)
24.11.2017 BMWi Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Europä- ischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten in der Europäischen Union
28.11.2017 Vorschläge in Bezug auf die Harmonisierung und Vereinfachung bestimmter Regelungen des Mehrwertsteuersystems und zur Einführung des endgültigen Systems der Besteuerung des Handels zwischen Mitgliedstaaten
04.12.2017 EU-Parlament Stellungnahme der BStBK zur ForderungdesPANA-AusschussesnachAbschaffungderSelbstverwaltung
14.12.2017 Stellungnahmen der BStBK zum Dienstleistungspaket der Europäischen Kommission
Datum BetreffEingabe an
Deutscher Bundestag
EU-Parlament, EU-Kommission
24 | BStBK-Jahresbericht 2017
Eingaben
23.05.2017 BMF Geplantes BMF-Schreiben zum Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (Kassengesetz)
17.07.2017 BMF Änderung des Steuerberatungsgesetzes, u. a. Verankerung der Stellung desSteuerberatersalsOrganderSteuerrechtspflegeimStBerG
19.07.2017 BMF Klarstellungsbedarf zu den Auswirkungen der EuGH- und BFH-Rechtsprechung auf die rückwirkende Rechnungsberichtigung
24.11.2017 BMF Anpassung des § 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG) an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum 25. Mai 2018
Datum BetreffEingabe an
26 | BStBK-Jahresbericht 2017
Europa
[ 1 ] – BStBK gegen Anzeigepflichten für SteuergestaltungsmodelleUm den aggressiven Steuergestaltungen einzelner
Steuerpflichtiger beizukommen, planen sowohl die
EU-Kommission als auch die Länderfinanzminister
eine Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle.
Ziel ist die Bekämpfung von Steuervermeidung
im nationalen und internationalen Kontext. Die
geplanten Anzeigepflichten für Steuergestaltungs-
modelle waren für die BStBK ein zentrales Thema,
das auf unterschiedlichen Ebenen bearbeitet wurde.
Zum einen führte die BStBK viele Gespräche mit
politischen Entscheidungsträgern, wie zum Beispiel
imMai2017mitBundesfinanzministerDr.Wolfgang
Schäuble sowie den Bundestagsabgeordneten Lothar
Binding und Uwe Feiler. Bei den Treffen hob sie je-
weils das Berufsgeheimnis als tragende Säule des
steuer beratenden Berufs hervor, zweifelte auch die
Machbarkeit der geplanten Umsetzung an und be-
tonte, dass der voraussichtliche Nutzen einer sol-
chenAnzeigepflichtineinemdeutlichenMissverhält-
nis zum Aufwand stünde. Mehrfach wies die BStBK
darauf hin, dass Steuerumgehung und -hinterziehung
nur durch internationale Zusammenarbeit bekämpft
werden könne, wozu vielfache Regelungen bereits
verabschiedet wurden.
Zum anderen lehnte die BStBK den am 21. Juni 2017
veröffentlichten EU-Richtlinienentwurf, der Anzeige-
pflichtenvonSteuerintermediärenfür legaleSteuer-
gestaltungsmodelle vorsieht, strikt ab und positionier-
te sich entsprechend in Anhörungen, Stellungnahmen
und Gesprächen gegenüber der Bundesregierung.
Im August 2017 positionierte sich die BStBK erneut
ausführlich zum Richtlinien-Entwurf gegenüber dem
Bundesfinanzministerium (BMF) und der Bundes-
regierung. Am 5. September 2017 nahm sie an einem
Fachgespräch im BMF teil, bei dem Vertreter des
Ministeriums und der Landesfinanzministerien ge-
meinsam mit weiteren berufsständischen Organisati-
onen den Richtlinien-Entwurf diskutierten. Die BStBK
unterstrich,dassSteuerberaterdazuverpflichtetsei-
en, ihre Mandanten zu steueroptimaler Gestaltung zu
beraten. Neben den Kollisionen mit dem Vertrauens-
verhältnis zwischen Steuerberater und Mandant zeig-
tesieaußerdembegrifflicheMängelindemaktuellen
Entwurf auf. Die BStBK plädierte dafür, die Meldefrist
vonfünfTagenauszuweitenunddemSteuerpflichti-
gen eine zeitnahe Auskunft über die Einstufung des
gemeldeten Modells zu erteilen.
Schließlich verabschiedeten die Delegierten der 96.
Bundeskammerversammlung am 19. September 2017
in Erfurt die folgende Resolution:
„Die Bundeskammerversammlung fordert die
Bundes regierung auf, den europäischen Richtlinien-
entwurf (COM (2017) 335) zur Einführung von
Anzeigepflichten für legale Steuergestaltungsmo-
delle abzulehnen. Sollte die Richtlinie dennoch
verabschiedet werden, darf der nationale Gesetz-
geber bei der Umsetzung nicht über die Vorgaben
der Richtlinie hinausgehen. Insbesondere dürfen
nationale Gestaltungen nicht erfasst werden.
Steuerberater als Berufsgeheimnisträger sind von
Anzeigepflichten auszunehmen, denn die verfas-
sungsrechtlichgeschützteVerschwiegenheitspflicht
der Steuerberater steht einer Offenlegungspflicht
von Gestaltungsmodellen entgegen.“
Auch in Brüssel brachte sich die Bundessteuerbera-
terkammer aktiv in den weiteren Diskussionsprozess
ein. In ihren Stellungnahmen und Gesprächen betonte
sie,dasssichSteuertransparenzleichterundeffizienter
durch andere Maßnahmen erreichen lasse.
Europa | 27
[ 2 ] – Dienstleistungspaket der Europäischen KommissionIm Zentrum der berufsrechtlichen Aktivitäten der Bun-
dessteuerberaterkammer standen 2017 u. a. die am
10. Januar 2017 veröffentlichtenPläneder Europäi-
schen Kommission zum Dienstleistungspaket. Dieses
besteht aus drei Legislativvorschlägen zu einer
Verhältnismäßigkeitsprüfung, einem Notifizierungs-
verfahren, einer elektronischen Dienstleistungskarte
sowie Reformempfehlungen für Freie Berufe.
Bereits im Februar 2017 positionierte sich die
BStBK umfassend zu den Vorschlägen und reichte
ihre Stellungnahmen bei den europäischen Gesetz-
gebungsorganen ein. Zur Verhältnismäßigkeits-
prüfung äußerte sie Subsidiaritätsbedenken und
hinterfragte das detailliert vorgegebene Prüfraster,
da der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz schon in be-
stehenden EU-Richtlinien, den Vorgaben des EuGH,
dem deutschen Verfassungsrecht und der nationa-
len Rechtsprechung ausreichend verankert sei. Beim
Notifizierungsverfahren betonte die BStBK, dass
durch die Pläne sich die Darlegungs- und Beweislast
zulasten der Mitgliedstaaten umzukehren drohe und
die Europäische Kommission in die nationale Rechts-
setzungskompetenz und das Selbstverwaltungsrecht
der Freien Berufe eingreife.
Bezüglich der elektronischen Europäischen Dienst-
leistungskarte kritisierte die BStBK einen unverhält-
nismäßig hohen Bürokratieaufwand ohne wirklichen
Mehrwert.GenehmigungsfiktionenlehntedieBStBK
mit Blick auf den Verbraucherschutz strikt ab, weil
allein aufgrund eines Zeitablaufs die Dienstleis-
tungskarte ausgestellt werden könnte und auf diese
Weise faktisch das Herkunftslandprinzip durch die
„Hintertür“ eingeführt werde.
Im Juli 2017 reichte die BStBK in Zusammen-
arbeit mit dem Deutschen Steuerberaterverband
e. V. Änderungsanträge ein. Sie appellierte an die
Europa abgeordneten, es auch in Zukunft dem Er-
messen der Mitgliedstaaten zu überlassen, ob und
wie ein Beruf zu reglementieren sei. Zudem forderte
sie, den Grundsatz der „intelligenten Regulierung“
dahingehend zu stärken, dass unterschiedliche Re-
gulierungsgrade in einzelnen Mitgliedstaaten keine
Rückschlüsse auf die Verhältnismäßigkeit zulassen.
Darüber hinaus plädierte die BStBK dafür, die Recht-
fertigungsgesichtspunkte zur Kammermitgliedschaft
undzurKapitalbindungverlässlichindenRechtstext
derRichtlinieeinzufügen.ImRahmendesNotifizie-
rungsverfahrens trat die BStBK auch an die Bundes-
regierung heran und empfahl erneut, die drohende
Umkehr der Darlegungs- und Beweislast zu vermei-
den. Sie schlug stattdessen vor, das mildere Mittel
der Empfehlungen zu wählen, um vor dem EuGH
gegebenenfalls Rechtssicherheit zu haben.
[ 3 ] – Empfehlungen des PANA-Ausschusses – BStBK setzt sich für Erhalt der Selbstverwaltung einDas Europäische Parlament setzte im Juni 2016
einen Sonderausschuss, den sogenannten PANA-
Ausschuss, ein, um die Rolle von Intermediären in
der Panama-Papers-Affäre im Zusammenhang mit
Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Steuerver-
meidung zu untersuchen. Zu diesen Intermediären
gehören neben Finanzinstituten auch Steuerberater
und Rechtsanwälte. In seinen Empfehlungen forderte
der PANA-Ausschuss u. a., einen Legislativvorschlag
zur Abschaffung der Selbstverwaltung. Die BStBK
setzte sich in mehreren Schreiben an Abgeordnete
des Europäischen Parlaments dafür ein, diese
Empfehlung zu streichen, da sie die Unabhängigkeit
der Steuerberatung massiv gefährde. Sie sei nur
durch eine vom Staat unabhängige Selbstverwal-
tung zu gewährleisten. Die für die Berufsausübung
unverzichtbare Unabhängigkeit sei laut BStBK ge-
rade nicht gegeben, wenn der Steuerberater der
28 | BStBK-Jahresbericht 2017
unmittelbaren Aufsicht des Staates unterliege. Denn
indiesemFallbefindeersichstetsineinemKonflikt,
die Interessen des Mandanten gegenüber der Fi-
nanzverwaltung vertreten zu müssen, deren Aufsicht
erzugleichunterliege.ZudembestehenachAuffas-
sung der BStBK für die Forderung, die Aufsicht auf
eine staatliche Behörde zu übertragen, kein Anlass,
da die Aufsicht über die Steuerberater einwandfrei
funktioniere und niemand diese bisher in Frage ge-
stellt habe.
Das Europäische Parlament lehnte in der Plenar-
sitzung am 13. Dezember 2017 die Empfehlung des
PANA-Ausschusses zur Abschaffung der Selbstver-
waltung ab. Die BStBK konnte durch ihre Initiativen
erreichen, dass die bisherigen Strukturen der beruf-
lichen Selbstverwaltung erhalten bleiben. Sie erzielte
damit einen wichtigen berufspolitischen Erfolg.
[ 4 ] – BStBK zur Mehrwertsteuerreform der EUDie Bundessteuerberaterkammer (BStBK) appellierte
an die Bundesregierung, die am 4. Oktober 2017
vorgelegten Pläne der Europäischen Kommission zur
Mehrwertsteuerreform in der vorliegenden Ausgestal-
tung abzulehnen. Durch die Neuregelung beabsichtigt
die Kommission, das System weniger betrugsanfällig
zu gestalten sowie für Unternehmen zu vereinfachen.
Die Bundessteuerberaterkammer kritisierte u. a. die
fehlende Rechtssicherheit bei dem neuen Konzept,
mit dem die EU-Kommission plant, das endgültige
Mehrwertsteuersystem neu zu fassen. Ein wesent-
licher Bestandteil der kurzfristigen Reformvorschläge
istdieEinführungdeszertifiziertenSteuerpflichtigen
ab dem 1. Januar 2019. Ist ein Käufer kein zertifi-
zierterSteuerpflichtiger,mussderSteuerberaterdes
Lieferanten zukünftig die Mehrwertsteuererklärung
für das jeweilige Zielland der Ware abwickeln und
seinen Mandanten bezüglich ausländischer Mehr-
wertsteuersätze beraten.
In ihrer Stellungnahme gegenüber dem Deutschen
Bundesrat am 24. November 2017 kritisierte die
BStBK diesen Ansatz, denn insbesondere das Mehr-
wertsteuerrecht sei in allen EU-Mitgliedstaaten im
stetigen Wandel und umfasse meist – wie beispiels-
weise in Deutschland – unterschiedliche inländische
Steuersätze. Hier beständig auf dem aktuellsten
Stand zu sein, sei keiner Einzelperson zumutbar. In
seiner jetzigen Ausgestaltung sei das neue Konzept
deszertifiziertenSteuerpflichtigennichtnureinEin-
griffindasnationaleVerfahrensrecht,sondernauch
mit hohem bürokratischem Mehraufwand verbunden.
Nur ein Instrument zur verbindlichen Bestimmung
des Steuersatzes im Bestimmungsland der Ware bzw.
europaweit einheitliche Steuersätze könnten laut
BStBKhierAbhilfeschaffen.
Außerdem kritisierte sie den Zeitplan der EU-
Kommission. Eine europaweite Umstellung bis Januar
2019 sei laut BStBK schlichtweg unmöglich. Der
Bundesrat folgte dieser Auffassung und forderte,
diese Pläne zunächst zurückzustellen.
[ 5 ] – BStBK erneut im ETAF-VorstandDie Delegierten auf der Generalversammlung der
EuropeanTaxAdviserFederation(ETAF)bestätigten
BStBK-Vizepräsident Volker Kaiser am 26. April 2017
in seinem Amt als Vorstandsmitglied. Ebenfalls wähl-
ten sie den bisherigen Präsidenten Philippe Arraou
einstimmig für eine Amtszeit von zwei Jahren wieder.
Während DStV-Vizepräsident Prof. Dr. Hans-Michael
Korth Mitglied des Vorstands blieb, trat von der italie-
nischen Steuerberaterorganisation Luigi Carunchiwo
neu in den Vorstand ein.
Die Generalversammlung zog eine positive Bilanz
über das seit der Gründung der ETAF im Jahr 2016
Erreichte und steckte neue Ziele für die Zukunft.
Im Fokus der Bemühungen der europäischen Dach-
organisation stand die Gewinnung neuer Mitglieder.
Europa | 29
Zukünftig will sich die ETAF auch im Berufsrecht
intensiv in das politische Geschehen auf EU-Ebene
einbringen.
Die BStBK hatte im Januar 2016 gemeinsam mit dem
Deutschen Steuerberaterverband und der französi-
schen und italienischen Steuerberatervereinigung
die ETAF gegründet, um der Zunahme steuerpoli-
tischer Initiativen und dem Deregulierungsdruck
seitens der EU überzeugend begegnen zu können.
30 | BStBK-Jahresbericht 2017
Aktivitäten und Anhörungen
28.02.2017 MdEP Markus Ferber
09.05.2017 MdEP Dr. Andreas Schwab
Gespräche im Europäischen Parlament
17.01.2017 Anhörung im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zur GKKB
24.05.2017 AnhörungimEuropäischenWirtschafts-undSozialausschuss„Afavourabletaxsystem for fair competition and growth“
Jahreskonferenz„TaxFairness“,GeneraldirektionTAXUD for fair competition and growth“
27.09.2017 EVP-Veranstaltung zum Dienstleistungspaket, EP
09.11.2017 Single Market Forum zu regulierten Berufen und Dienstleistungen, Generaldirektion GROW
05.12.2017 ETAF-Konferenz„BuildinganEUtaxsystem“
Konsultationen/Anhörungen/Veranstaltungen
28./ 29.06.2017
32 | BStBK-Jahresbericht 2017
Marke „Ihr Steuerberater“ – Breiter Schulterschluss der berufsständischen Organisationen
Im Rahmen der Zukunftsinitiative „Steuerberatung
2020“identifiziertedieBStBKdiezunehmendeDigi-
talisierungunddendemografischenWandelalszent-
rale Herausforderungen für den Berufsstand. Um das
umfassende Portfolio des Steuerberaters verstärkt in
dieWahrnehmungderbreitenÖffentlichkeitzurücken,
entwickelte die BStBK ein abgestimmtes Imagekon-
zept, in dessen Zentrum eine Wort-Bild- Marke steht.
Unter Berücksichtigung aktueller berufspolitischer
Entwicklungen und der zunehmenden Digitalisierung
auchimBesteuerungsverfahrendefiniertedereigens
eingerichtete BStBK-Präsidialarbeitskreis folgenden
Markenkern:
„Wir Steuerberater üben unseren Beruf unabhängig,
zuverlässig und vorausschauend aus. Durch die ge-
setzlich geschützte Verschwiegenheit, unsere staat-
lich geprüfte Kompetenz und die langjährige detail-
lierte Kenntnis der wirtschaftlichen und persönlichen
Verhältnisse unserer Mandanten haben wir eine
besondere Vertrauensstellung. Darauf basierend be-
raten und vertreten wir unsere Mandanten partner-
schaftlich in allen steuerlichen und wirtschaftlichen
Angelegenheiten. Als attraktiver Arbeitgeber unter-
stützen wir mit unseren kompetenten Mitarbeitern
bei der Analyse komplexer Aufgaben, bei unterneh-
merischen Entscheidungen und deren Umsetzung. Wir
sind Wegbereiter der Digitalisierung bei betrieblichen
Prozessen und gestalten Zukunft.“
Zielsetzung der Marke ist, ein einheitliches Marken-
und Qualitätsversprechen der Steuerberatung zu
transportieren. Als Zielgruppen wurden die breite
Öffentlichkeit, (potentielle) Mandanten und (poten-
tielle)neueMitarbeiterdefiniert.DerEntwurfwurde
auch von der Arbeitsgruppe des Deutschen Steuerbe-
raterverbands unterstützt und überzeugte durch sein
auffallendes,dabeigleichzeitigzeitlosesDesign.Der
Claim transportiert die zentralen Alleinstellungsmerk-
male des Berufsstandes überzeugend und korrespon-
diert dabei optimal mit den drei Farbkreisen, die in
Primärfarben gehalten sind. Die Gestaltungselemente
sind als Sprechblasen zu erkennen, womit darge-
stelltwird,dassSteuerberatungimDialogstattfindet.
Der Claim besteht aus dem Dreiklang: „Unabhängig,
Zuverlässig, Vorausschauend.“ Und endet mit dem
Qualitätsversprechen „Ihr Steuerberater“.
Neben zugelassenen Steuerberatern soll die Marke
ausschließlich von Organisationen mit berufsständi-
scher Zielsetzung verwendet werden. Die Bundessteu-
erberaterkammer hat die Steuerberaterkammern mit
entsprechenden Materialien ausgestattet, damit die
Marke von Berufsträgern kostenlos verwendet und
auf Publikationen, Geschäftspapieren, Kanzleiwebsi-
tes u. Ä. eingesetzt werden kann.
Die BStBK entwickelte die Marke „Ihr Steuerberater“, um die Attraktivität, die interessanten TätigkeitsfelderunddieexzellentenAufstiegschancenimsteuerberatendenBerufstärkerinderÖffentlichkeitzuverankern.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | 33
Nachwuchskampagne „Mehr als du denkst“
Mit der Nachwuchskampagne „Mehr als du denkst“ unterstützt die BStBK den BerufsstandbeiderGewinnungvonjungenqualifiziertenMitarbeiternfürdenAusbildungsberuf „Steuerfachangestellte/r“.
Weil Praktika für Jugendliche wichtige Wegweiser bei der Berufswahl sind, nahm die Bundessteuer-
beraterkammer diese in der Ausbildungsplatzbörse auf der Website www.mehr-als-du-denkst.de mit auf.
Außerdem führte die BStBK eine neue Praktikumsplatzbörse für Studenten auf www.bstbk.de ein. Mit
beiden Plattformen ebnet die Bundessteuerberaterkammer jungen Menschen den Weg in die passende
Steuerberaterkanzlei.
Von Oktober bis Dezember 2017 schaltete die BStBK zudem eine bundesweite Social-Media-
Kampagne, um auf die aktuellen Stellenangebote der Ausbildungs- und Praktikumsplatzbörse auf
www.mehr-als-du-denkst.de aufmerksam zu machen. Mit verschiedenen Motiven sprach sie so die jugend-
liche Zielgruppe über die beliebten Social-Media-Kanäle gezielt an. Auf Facebook und Instagram erreich-
ten die Maßnahmen eine Gesamtreichweite von über 13.000 Personen täglich. Auf der Startseite des
Internetportals www.spiesser.de mit einer Besucherzahl von 65.000 Klicks pro Monat veröffentlichte die
BStBK ebenfalls animierte Werbeanzeigen.
Insgesamt erreichte die BStBK auch im Jahr 2017 die Zielgruppe bundesweit und überzeugend: durch-
schnittlich 10.000 Besucher pro Monat riefen die Kampagnenseite auf und informierten sich über den
Ausbildungsberuf.
34 | BStBK-Jahresbericht 2017
Sommerfest der BStBK
Dr. Raoul Riedlinger und Margaret Horb, MdB
Am 6. September 2017 lud die Bundessteuerberaterkammer zu ihrem traditionellen Sommerfest ein. Rund 150 Gäste aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Presse sowie Vertreter der 21 Steuerberaterkammern nutzen die Gelegenheit, sich über steuerpolitische und berufsrechtliche Themen auszutauschen.
Lisa Paus, MdB, und BStBK-Vizepräsident Dr. Holger Stein
Sommerfest der Bundessteuerberaterkammer 2017
BStBK-Vizepräsident Volker Kaiser und Michael Sell, Steuerabteilungsleiter BMF
BStBK-Präsident Dr. Raoul Riedlinger bei seiner Begrüßungsrede
(v. l. n. r.) Dr. Hartmut Schwab, Thomas Eigenthaler, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Dr. Raoul Riedlinger, Volker Kaiser
(v. l. n. r.) DStV-Präsident Harald Elster, Dr. Raoul Riedlinger, BFH- Präsident Prof.Dr.h.c.RudolfMellinghoff
BStBK-Vizepräsident Dr. Hartmut Schwab und Lisa Paus, MdB
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | 35
Symposium Lohn im Fokus „Risiko Lohnabrechnung – Spannungsfeld zwischen Lohnsteuer und Sozialversicherung“
Um die Kompetenz des Berufsstandes auf dem Gebiet
derLohnabrechnung indasBewusstseinderÖffent-
lichkeit zu rücken, initiierte die Bundessteuerbera-
terkammer die neue Veranstaltungsreihe zum Thema
„Lohn im Fokus“. BStBK-Präsident Dr. Raoul Riedlinger
begrüßte mehr als 100 Teilnehmer aus Politik, Ver-
waltung und Berufsstand.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen die Risiken
des Massenverfahrens der Lohnabrechnung. Denn
Monat für Monat erstellen Steuerberater in Deutsch-
land mehr als 25 Prozent aller Lohnabrechnungen.
Unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe, Bemessungs-
grenzen und Fälligkeiten im Lohnsteuer- und Sozial-
versicherungsrecht führen dabei nicht nur zu einer
erhöhten Fehleranfälligkeit, sondern auch zu einer
deutlichen Bürokratiebelastung für die Unternehmen.
Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen von der Ludwig-
Maximilians-Universität München moderierte nach
seinem Vortrag „Indienstnahme des Arbeitgebers? –
Verfassungsrechtliche Rechtfertigung und Grenzen“
die Veranstaltung. Walter Niermann vom Finanz-
ministerium Nordrhein-Westfalen und Ivo Hurnik
vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales stell-
ten in ihren Impulsreferaten aktuelle lohnsteuer- bzw.
sozialversicherungsrechtliche Brennpunkte dar.
Mit den Referenten und den weiteren Podiumsteil-
nehmern Dr. Rainer Kambeck vom Deutschen Indus-
trie- und Handelskammertag und dem für das Lohn-
steuer- und Sozialversicherungsrecht zuständigen
BStBK-Präsidialmitglied Karl-Heinz Bonjean fand
eine lebhafte Diskussion mit dem Publikum statt.
Am 3. Juli 2017 fand das erste Symposium mit dem Titel „Risiko Lohnabrechnung – Spannungs-feld zwischen Lohnsteuer und Sozialversicherung“ in Berlin statt.
(v. l. n. r.) Ivo Hurnik, Walter Niermann, BStBK-Präsidialmitglied Karl-Heinz Bonjean, Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen, Dr. Rainer Kambeck
36 | BStBK-Jahresbericht 2017
BWL-Symposium
In seinem Impulsvortrag legte Prof. Swen Bäuml (Lehrstuhl für Steuerrecht an der HochschuleMainz/
Frankfurt School of Finance & Management sowie Partner of Counsel der WTS) das Augenmerk auf die
zentrale Funktion des Steuerberaters in der Unternehmensnachfolge. Die Nachfolgeberatung sei immer
auch als Nachfolgemanagement zu verstehen, bei dem Moderations- und Mediationstechniken sowie eine
umfassende Finanzierungsplanung gefragt seien. Dr. Sabine Hepperle, Abteilungsleiterin Mittelstands-
politik beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), stellte das Engagement des Minis-
teriumsimBereichderUnternehmensnachfolgemitderInitiative„nexxt“vor.UmUnternehmerbeieiner
geeigneten Finanzierung zu unterstützen, stelle der Bund ERP-Förderkredite, Haftungsfreistellungen und
Bürgschaften zur Verfügung. Als Unternehmer, der sein Unternehmen bereits erfolgreich übergeben hat,
betonteErichSchuster,VorstandsvorsitzenderderDEFACTOXstiftung,dieBedeutungeinerfrühzeitigen
und sorgfältigen Planung der Nachfolge.
In der anschließenden Podiumsdiskussion beleuchteten die Teilnehmer verschiedene Aspekte der Unter-
nehmensnachfolge aus Sicht der Berater, Unternehmer und Finanzierungspartner und unterstrichen die
Rolle des Steuerberaters. Da ein mittelständischer Unternehmer mit den vielschichtigen Problemen rund
um eine Nachfolgegestaltung allein meist überfordert sei, könne ein Steuerberater wichtige Unterstützung
leisten. Alle Podiumsteilnehmer waren sich einig, dass der Erhalt des deutschen Mittelstandes ein wichti-
ges Ziel sei. Die Bundesregierung müsse kleine und mittelständische Unternehmen durch entsprechende
staatliche Rahmenbedingungen fördern, um das Unternehmertum insgesamt attraktiver zu gestalten.
Am 7. September 2017 lud die BStBK zu ihrem 6. betriebswirtschaftlichen Symposium nach Berlin ein und rückte die Herausforderungen für eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge dabei in den Fokus.
(v. l. n. r.) Marko Wieczorek (Chefredakteur von DER BETRIEB), Dr. Dieter Mehnert (Präsident der Steuerberaterkammer Nürnberg), Prof. Dr. Swen Oliver Bäuml, Dr. Sabine Hepperle, Erich Schuster, BStBK-Präsident Dr. Raoul Riedlinger, Markus Becker-Melching (Geschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken), BStBK-Präsidialmitglied Karl-Heinz Bonjean
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | 37
Förderpreis „Internationales Steuerrecht“
Die Preisträgerin überzeugte das BStBK-Präsidium, da sie sich in ihrer Arbeit einem der am intensivsten
diskutierten Streitthemen des Internationalen Steuerrechts, dem „Beneficial Ownership Konzept“,
widmete. In ihrer Dissertation analysierte sie systematisch die Verwendung und das Verständnis des in den
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)verwendetenBegriffs „beneficialowner“ inmehrals 22Ländernund
Steuerrechtssystemen. Auf Basis ihrer Analyse zeigte Dr. Meindl-Ringler für den Berufsstand wegweisende
Handlungsoptionen auf. Dies macht ihre Arbeit besonders wertvoll und leistet so einen beachtlichen Beitrag
zum Internationalen Steuerrecht, der den Berufsstand voranbringt.
Mit dem Förderpreis „Internationales Steuerrecht“ zeichnet die BStBK jährlich die beste wissenschaftliche
Publikation auf dem Gebiet der internationalen Besteuerung aus. Sie fördert damit international den fachli-
chen Austausch des Berufsnachwuchses und ermöglicht den Preisträgern die Teilnahme an dem Kongress der
InternationalFiscalAssociation.Dieserfindet2018inSeoul/Koreastatt.DarüberhinausistderFörderpreis
mit 3.000 Euro dotiert.
Am 29. Mai 2017 zeichnete BStBK-Vizepräsident Volker Kaiser auf dem 55. DEUTSCHEN STEUER-BERATERKONGRESSinMünchenDr.AngelikaMeindl-RinglerfürihreDissertation„BeneficialOwnershipinInternationalTaxLaw“mitdemFörderpreis„InternationalesSteuerrecht“aus.
BStBK-Vizepräsident Volker Kaiser zeichnet die Preisträgerin, Dr. Angelika Meindl-Ringler, mit dem Förderpreis „Internationales Steuerrecht“ aus
38 | BStBK-Jahresbericht 2017
BStBK-Kontakte
Bei der konstruktiven Zusammenarbeit der BStBK mit den Vertretern aus Politik und Finanzverwal-tungprofitierenalleBeteiligtenvondemintensivenAustauschvonMeinungenundFachwissen.DieBStBKstellthierbeiparteiübergreifendallenEntscheidungsträgernihrefachlicheExpertisefüraktuelle politische Entscheidungen zur Verfügung.
[ 1 ] – Antrittsbesuch beim BDI-PräsidentenAm 18. Januar 2017 traf sich BStBK-Präsident
Dr. Raoul Riedlinger im Haus der deutschen Wirt-
schaft mit Prof. Dieter Kempf, neu gewählter Präsi-
dent des Bundesverbandes der Deutschen Industrie
e. V. Im Mittelpunkt des Fachgesprächs standen
sowohl Fragen des Datenschutzes als auch die
Veränderung von Prozessen bei Steuerberatern und
in Unternehmen durch die Digitalisierung.
[ 2 ] – BStBK traf Vorsitzenden der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU BrandenburgAm 15. Februar 2017 tauschte sich BStBK-Vizepräsi-
dent Dr. Hartmut Schwab mit Uwe Feiler, Mitglied im
Finanzausschuss des Bundestages und Vorsitzender
der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der
CDU Brandenburg, im Parlamentsgebäude des deut-
schen Bundestages zu aktuellen steuerpolitischen
Themen aus. Dr. Schwab betonte, dass eine Anzeige-
pflichtfürSteuergestaltungengroßerechtlicheund
praktische Probleme auslösen würde.
[ 3 ] – BStBK im Gespräch mit dem Europa-abgeordneten Markus FerberBStBK-Vizepräsident Dr. Holger Stein diskutierte
mitMdEPMarkusFerber(EVP/CSU)am28.Februar
2017 die von der EU-Kommission veröffentlichten
Pläne zum Dienstleistungspaket sowie deren Aus-
wirkungen auf den Berufsstand der Steuerberater.
Die Gesprächspartner waren sich einig, dass das
Gesetzesvorhaben tiefe Eingriffe in das deutsche
Berufsrecht bedeute und dieses insgesamt in Frage
stelle. Es sei von äußerster Wichtigkeit, das Dienst-
leistungspaket einzudämmen und die Freien Berufe
in Deutschland zu schützen.
[ 4 ] – Treffen der Präsidenten mit den Steuerabteilungsleitern des Bundes und der Länder Die Präsidenten der Steuerberaterkammern disku-
tierten am 2. März 2017 mit den Steuerabteilungs-
leitern des Bundes und der Länder über aktuelle
steuerrechtliche Themen.
[ 5 ] – BStBK bei Fachgespräch der Fraktion Bündnis 90/Die GrünenAm 8. März 2017 nahm BStBK-Vizepräsident
Dr. Holger Stein auf Einladung der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen an einer Diskussion zu den politi-
schen Konsequenzen aus Cum-Ex-Geschäften teil.
Im Fokus standen mögliche politische Rückschlüsse
aus den Erkenntnissen des parlamentarischen Un-
tersuchungsausschusses. Dr. Holger Stein machte
deutlich,dassdiederzeitvorgeschlagenePflichtfür
eine Anzeige von Steuergestaltungsmodellen kein
„Allheilmittel“ sein könne und insbesondere bei den
Cum-Ex-Geschäftenwirkungslosgebliebenwäre.
[ 6 ] – BStBK im Austausch mit finanzpolitischem Sprecher der SPD-BundestagsfraktionAm 8. März 2017 trafen sich BStBK-Vizepräsident
Dr. Holger Stein und der finanzpolitische Sprecher
der SPD-Bundestagsfraktion, Lothar Binding, zu
einem Fachgespräch. Sie erörterten aktuelle
steuer politische Entwicklungen. Insbesondere
erläuterte Dr. Holger Stein die Bedenken der BStBK
zur geplanten Einführung einer Anzeigepflicht für
Steuergestaltungen.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | 39
[ 7 ] – BStBKSpitze traf BundesfinanzministerAm 3. Mai 2017 begrüßte Bundesfinanzminister
Dr. Wolfgang Schäuble BStBK-Präsident Dr. Raoul
Riedlinger, Vizepräsident Dr. Holger Stein und den
Geschäftsführer Thomas Hund zu einem Meinungsaus-
tausch im Bundesfinanzministerium. Im Mittelpunkt
des Treffens standen die geplanten Anzeigepflichten
für Steuergestaltungsmodelle, das Dienstleistungspa-
ket der EU-Kommission sowie die Digitalisierung in der
Steuerverwaltung und in den Steuerberaterkanzleien.
DieBStBK-SpitzenutztedasTreffen, ummitBundes-
finanzministerDr.WolfgangSchäubledieAuswirkun-
gen dieser Themen auf den steuerberatenden Beruf in
Deutschland zu erörern.
[ 8 ] – BStBK im Fachgespräch zum Dienst leistungspaket BStBK-Vizepräsident Dr. Holger Stein und Geschäfts-
führer Thomas Hund trafen sich am 9. Mai 2017 in
Brüssel zum Informationsaustausch mit dem Euro-
paabgeordneten Dr. Andreas Schwab (EVP). Sie er-
örterten die Auswirkungen einer möglichen Umset-
zung des Dienstleistungspakets der EU-Kommission
auf den steuerberatenden Beruf in Deutschland,
Insbesondere die geplante Verhältnismäßigkeits-
prüfung sowie das Notifizierungsverfahren wurden
ausführlich diskutiert .
[ 9 ] – Gespräch mit dem Vertreter der EU- KommissionBStBK-Vizepräsident Dr. Holger Stein und Geschäfts-
führer Thomas Hund trafen am 10. Mai 2017 den
Leiter der Vertretung der EU-Kommission in Deutsch-
land zu einem Meinungsaustausch über das von
der Kommission vorgelegte Dienstleistungspaket.
In dem Gespräch trug die BStBK ihre Kritik an den
Richtlinienvorschlägen zur Reform des Notifizie-
rungsverfahrens und zur Verhältnismäßigkeitsprü-
fung berufsrechtlicher Regelungen vor.
[ 10 ] – DACH PräsidententreffenBStBK-Präsident Dr. Raoul Riedlinger und Vize-
präsident Volker Kaiser erörterten am 9. und 10.
Mai 2017 beim D-A-CH Präsidententreffen mit den
Repräsentanten der österreichischen Kammer der
Wirtschaftstreuhänder und dem schweizerischen
EXPERTsuisse die neuesten nationalen steuer- und
berufspolitischen Entwicklungen. Außerdem tausch-
ten sich die Teilnehmer über laufende Maßnahmen
der EU-Kommission im Hinblick auf berufs- und
steuerpolitischeBelangeaus.Das trilaterale Treffen
fand auf Einladung der Kammer der Wirtschaftstreu-
händer in Wien statt.
[ 11 ] – BStBK-Präsidium empfängt Präsidenten der EFAA Am 21. November 2017 tauschten sich das Präsidium
und die Geschäftsführung der BStBK am Rande der
263. Präsidialsitzung mit Bodo Richardt, Präsident
der European Federation of Accountants and Audi-
tors for SMEs (EFAA), über aktuelle Themen aus dem
Bereich der nationalen und internationalen Rech-
nungslegung aus.
[ 12 ] – BStBK bei Veranstaltung der hessischen Landesvertretung in Brüssel BStBK-Vizepräsident Volker Kaiser nahm am
5. Dezember 2017 an einer von der hessischen
Landesvertretung organisierten Veranstaltung zum
Thema „Steuerverwaltung im Digitalen Zeitalter –
Herausforderungen und Chancen“ in Brüssel teil.
Er diskutierte auf dem Podium mit dem hessischen
Finanzminister Thomas Schäfer, dem Generaldi-
rektor der Generaldirektion Steuern und Zollunion
(TAXUD)StephenQuest,demEuropaabgeordneten
Sven Giegold sowie der estnischen Co-Vorsitzenden
der EU-Ratsarbeitsgruppe „Steuerfragen“ Helen
Pahapill über die wachsenden Anforderungen an
die Steuerverwaltung angesichts der zunehmenden
Digitalisierung.
40 | BStBK-Jahresbericht 2017
1
(v. l. n. r.) Prof. Dr. Dieter Kempf, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e. V., und BStBK-Präsident Dr. Raoul Riedlinger
4
Präsidenten der Steuerberaterkammern trafen Steuerabteilungsleiter des Bundes und der Länder
(v. l. n. r.) BStBK-Vizepräsident Dr. Hartmut Schwab und Uwe Feiler, MdB
5
2
6
(v. l. n. r.) Lisa Paus, MdB, Thomas Eigenthaler, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft, und BStBK-Vizepräsident Dr.HolgerStein,©GrüneBundestagsfraktion/MarcoLange
(v. l. n. r.) Lothar Binding, MdB, und BStBK-Vizepräsident Dr. Holger Stein
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | 41
8 11
7
12 12
(v. l. n. r.)BStBK-VizepräsidentDr.HolgerStein,BundesfinanzministerDr.WolfgangSchäuble,BStBK-PräsidentDr.RaoulRiedlingerundBStBK-GeschäftsführerThomasHund,©Bundesfinanzministerium
(v. l. n. r.) BStBK-Geschäftsführer Thomas Hund, Dr. Andreas Schwab, MdEP, BStBK-Vizepräsident Dr. Holger Stein, Michael Schick
BStBK-PräsidiumempfingBodoRichardt,PräsidentderEuropeanFederation of Accountants and Auditors for SMEs (EFAA)
BStBK-Vizepräsident Volker Kaiser bei der Podiumsdiskussion,©HessischeLandesvertretung/fkph
(v. l. n. r.) Helen Pahapill, Dr. Thomas Schäfer, Guido Gehrt, Sven Giegold, Stephen Quest, BStBK-Vizepräsident Volker Kaiser,©HessischeLandesvertretung/fkph
42 | BStBK-Jahresbericht 2017
BStBK in den Medien (Auswahl)
1. Freie Presse : „Neues Verzeichnis zeigt Steuerberater“, 04.01.2017
2. Westfälische Nachrichten: „Steuerberater-Zulassung prüfen“, 04.01.2017
3. Passauer Neue Presse: „Den Berater unter die Lupe nehmen“, 11.01.2017
4. Leipziger Volkszeitung: „Steuererklärung ist bis zum 31. Mai fällig“, 19.01.2017
5. Neue Westfälische: „Nachwuchs ist gesucht“, 28.01.2017
6. Berliner Woche: „Unter Denkmalschutz“, 01.02.2017
7. Kölnische Rundschau: „Vertrauen und Fachkenntnis zählen“, 03.02.2017
8. Schwarzwälder Bote: „Gute Jobchancen“, 04.02.2017
9. WOM: „Beste Jobchancen“, 08.02.2017
10. Passauer Neue Presse: „Willkommene Hilfe vom Fachmann“, 08.02.2017
11. Schwäbische Zeitung: „Hilfe bei der Steuererklärung“, 13.02.2017
12. Münchner Merkur: „Kosten für Straßenbau und Co“, 14.02.2017
13. Mannheimer Morgen: „Wann der Anlieger zahlen muss“, 17.02.2017
14. Augsburger Allgemeine: „Wenn die Rechnung kommt“, 25.02.2017
15. Rhein-Zeitung: „Zulassung des Steuerberaters prüfen“, 28.02.2017
16. Finanztest: „HilfevomExperten“,01.03.2017
17. Sächsische Zeitung: „Was tun bei hohen Anliegerbeiträgen?“, 10.03.2017
18. Wiesbadener Wochenblatt: „Haushaltsnahe Dienstleistung“, 17.05.2017
19. Reuters Deutschland: „Deutscher Steuerberaterkongress München“, 29.05.2017
20. Handelsblatt: „Gegen die Abgeltungsteuer“, 29.05.2017
21. Rheinische Post: „Bayern drängt auf Soli-Streichung bis 2022“ “, 30.05.2017
22. Die Rheinpfalz: „Schäuble: Abgeltungssteuer auf Zinsen kann weg“, 30.05.2017
23. Tagesspiegel: „Söder will Ende des Soli spätestens in fünf Jahren“, 30.05.2017
24. Frankfurter Allgemeine Zeitung: „Steuerberater für Ende der Abgeltungssteuer“, 30.05.2017
25. Euro: „Steuer Honorar verhandeln!“, 01.06.2017
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | 43
26. Frankfurter Allgemeine Zeitung: „Berater nehmen neue Transparenzregeln unter Beschuss“, 23.06.2017
27. Frankfurter Allgemeine Zeitung: „Verpasste Chance für den Steuerzahler“, 12.07.2017
28. Flensburger Tageblatt: „Eigenverantwortlichkeit und Karriereperspektiven“, 22.07.2017
29. Ruhr Nachrichten: „Fahrtenbuch oder Pauschale“, 24.07.2017
30. Frankfurter Allgemeine Zeitung: „BundesfinanzhofverunsichertMänner-undFrauenvereine“, 15.08.2017
31. Der Betrieb: „Zur Zukunft der Abgeltungsteuer: Worauf es ankommt“, 18.08.2017
32. Ostsee Zeitung: „ZuschussfüreinenBetriebsausflug“,26.08.2017
33. Leipziger Volkszeitung: „ZuschussfüreinenBetriebsausflug“,26.08.2017
34. Frankfurter Allgemeine Zeitung: „Steuerausbildung beliebt“, 06.09.2017
35. Weser Kurier online: „UnverzichtbareExperten“,20.09.2017
36. Westdeutsche Zeitung, div. Zeitungen: „Wie lange auf Gesetze vertrauen?“ “, 26.09.2017
37. Frankfurter Allgemeine Zeitung: „Kritik an Steuertransparenz“, 27.09.2017
38. nwb online: „Steuerberater wappnen sich für zukünftige Herausforderungen“, 28.09.2017
39. Westdeutsche Allgemeine: „Hilfe bei der Steuererklärung“, 30.09.207
40. Münchener Merkur: „Doppelte Haushaltsführung“, 30.09.2017
41. Finanztest: „Steuererklärung“, 01.10.2017
42. Haufe online: „Fortbildung zum Fachassistenten Rechnungswesen und Controlling“, 05.10.2017
43. STB Web – Portal für Steuerberater: „Fachassistent für Rechnungswesen und Controlling wird eingeführt“, 17.10.2017
44. Die Welt: „Nur unter Umständen steuerlich absetzbar“, 06.11.2017
45. Frankfurter Allgemeine Zeitung: „HomosexuellePaarehoffenaufmehrSplittingvorteile“,14.11.2017
46. Allgemeine Zeitung: „Fiskus belohnt Weiterbildungen“, 12.12.2017
47. Ibbenbürener Volkszeitung: „Neue Chancen als Fachassistent Rechnungswesen und Controlling“, 16.12.2017
44 | BStBK-Jahresbericht 2017
Pressemitteilungen
DieBundessteuerberaterkammerhatimJahr2017insgesamt16Pressemitteilungenveröffentlicht.AllePressemitteilungensindabrufbarunterwww.bstbk.de/de/presse/pressemitteilungen.
02.01.2017 Neue Verzeichnisse stärken den Verbraucherschutz
08.03.2017 BStBKwarntvorEinführungeinerMeldepflichtfürSteuergestaltungsmodelle
23.03.2017 Dienstleistungspaket der EU-Kommission: Die Subsidiaritätsrügen aus Deutschland, Frankreich und Österreich sind ein starkes politisches Signal
10.04.2017 DEUTSCHERSTEUERBERATERKONGRESSmitBundesfinanzministerDr.Schäubleam 29. und 30. Mai in München
15.05.2017 Steuerberatender Beruf auf Erfolgskurs
17.05.2017 BStBK begrüßt Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zum Verlustvortrag von Kapitalgesellschaften
29.05.2017 55. DEUTSCHER STEUERBERATERKONGRESS in München
29.05.2017 Dr. Angelika Meindl-Ringler mit dem „Förderpreis internationales Steuerrecht 2017“ der BStBK ausgezeichnet
21.06.2017 BStBKzumRichtlinienvorschlagderEU-KommissionzuAnzeigepflichten für Steuergestaltungen
04.07.2017 BStBK startet neue Symposiums-Reihe „Lohn im Fokus“
04.09.2017 Beruf der Steuerfachangestellten auf Platz 6 in der Beliebtheitsskala bei Frauen
20.09.2017 Bundessteuerberaterkammer schreibt „Förderpreis Internationales Steuerrecht“ aus
20.09.2017 BundeskammerversammlungbeschließtResolutiongegenAnzeigepflichten von Steuergestaltungsmodellen
28.09.2017 Neue Chancen in der Steuerberatung: Fachassistent für Rechnungswesen und Controlling
15.12.2017 Tagungsbericht zum BStBK-Symposium „Lohn im Fokus“ erschienen
15.12.2017 BStBK warnt vor Schnellschüssen bei der Mehrwertsteuerreform
46 | BStBK-Jahresbericht 2017
2.356Steuerberaterinnenund Steuerberater
839 Teilnehmer bei Seminaren zu anderen berufsrelevanten Themen
1.233 Teilnehmer bei Seminaren zum
Steuerrecht
284 Teilnehmerbei Seminaren zu
betriebswirtschaftlichen Themen
2017
Seminare | 47
Unternehmensbewertung – Anfertigung von Ertragswertgutachten in Anlehnung an IDW S1 (zweitägiger Praxisworkshop)Prof. Dr. Klaus Henselmann, Nürnberg
Betriebswirtschaftliche Beratung für KMU – am Beispiel von Bekleidungseinzelhandel, Handwerk und Kfz-GewerbeJens Henke LL.M., StB, Berlin
Immobilienbewertung: Verkehrswertermittlung im Vergleich zur Immobilienbewertung nach BewGDipl.-Ing. Dipl.-Immobilienökonom (ADI) MRICS
Jürgen Jacoby, Cham
Der Steuerberater als Partner bei der Unternehmensnachfolge – mit Exkurs zu KfW-FörderprogrammenWilhelm-BertholdSchmuch,StB/WP,Bochum
Markus Merzbach M. A., KfW-Bankengruppe,
Frankfurt a. M.
ErstklassigeReferenten,aktuelleThemenundgroßerPraxisbezugzeichnen
die Seminare der Bundessteuerberaterkammer aus. Im Jahr 2017 bot die
Bundesteuerberaterkammer in Zusammenarbeit mit den Steuerberaterkam-
mern insgesamt 73 Seminare an. 2.356 Steuer beraterinnen und Steuerberater
nahmen an den breitgefächerten Seminarangeboten teil: 284 an den Semi-
naren zu betriebswirtschaft lichen Fragestellungen, 273 an Seminaren zum
Thema Rechnungs l egung, 429 an Seminaren zu aktuellen Brennpunktthemen
und 137 an Seminaren zum Thema Kanzleimanagement. Die Veranstaltungen
zum Internatio nalen Steuerrecht waren mit 1.233 Teilnehmern besonders gut
besucht. Die Themen und Referenten 2017 im Einzelnen:
Seminare der Bundessteuerberaterkammer
BWL
Aktuelle Brennpunkte
Reform des Insolvenzrechts: Erkennen von Chancen und Vermeidung von RisikenDr.LambertusFuhrmann,StB/RA,Berlin
Dr.GünterKahlert,StB/RA,Hamburg
Aktuelle Brennpunkte im betrieblichen SozialversicherungsrechtThomas Muschiol, RA, Freiburg i. Br.
Der Steuerstreit: Steuerliche Rechtsbehelfsverfahren richtig führenProf.Dr.MichaelHendricks,StB/RA,Bonn
Dr.ChristinaHildebrand,StBin/RAin/FAinf.StR,Bonn
Das neue Geldwäschegesetz – Pflichten und Risiken für den SteuerberaterDr.PeterTalaska,RA/FAf.StR,Köln
48 | BStBK-Jahresbericht 2017
Internationales Steuerrecht
Aktuelle Entwicklungen im Internationalen Steuerrecht – Rechtsänderungen, Rechtsprechung, VerwaltungsanweisungenProf.Dr.AdrianCloer,StB/RA,Berlin
Univ.-Prof. Dr. Stephan Kudert, Frankfurt (Oder)
Grenzüberschreitender Mitarbeitereinsatz: Lohnsteuer und Sozialversicherungsrecht/ Outbound und InboundUlrich Buschermöhle, Rentenberater, Winterbach
Dipl.-Kfm. Dipl.-Finw. Dr. Oliver Schmidt, StB,
Hamburg
Besteuerung ausländischer BetriebsstättenProf. Dr. Christian Schmidt, StB, Nürnberg
Dipl.-Kffr.SusannvandenHam,StB,Düsseldorf
Personengesellschaften im Internationalen SteuerrechtProf.Dr.AdrianCloer,StB/RA,Berlin
Univ.-Prof. Dr. Stephan Kudert, Frankfurt (Oder)
Erbschaftsteuer InternationalDr.MarcJülicher,RA/FAf.StR,Bonn
Internationale Umstrukturierungen – unter Berücksichtigung des neuen Umwandlungs steuererlassesProf. Dr. Robert Strauch, StB, Berlin
Internationale Verrechnungspreise – Ermittlung * Dokumentation * Steuerliche RisikenDr. Sven Kluge, StB, Bonn
Prof. Dr. Vassil Tcherveniachki, StB, Bonn
Brennpunkte des AußensteuerrechtsProf.Dr.AdrianCloer,StB/RA,Berlin
Univ.-Prof. Dr. Stephan Kudert, Frankfurt (Oder)
Grenzüberschreitender E-Commerce: Was inländische Unternehmen in ertrag- und umsatzsteuerlicher Hinsicht beachten müssen Dr.ReimarPinkernell,StB/RA,Bonn
Dr.AndreasErdbrügger,StB/RA,Berlin
Der Brexit aus Sicht des internationalen Ertragsteuerrechts Prof.Dr.AdrianCloer,StB/RA,Berlin
Univ.-Prof. Dr. Stephan Kudert, Frankfurt (Oder)
Darüber hinaus führte die Bundessteuerberaterkammer in Kooperation mit der DATEV eG
Lehrgänge zum Thema „Wirtschaftsmediation für Steuerberater“ durch.
Kanzleimanagement
Kanzleigründung und -organisationMarkus Gutenberg, StB, Neuss
Den digitalen Wandel managenDr. Stefan Hirsch, Consultant, Berlin
Jens Henke LL.M., StB, Berlin
Rechnungslegung
Einheitsbilanz passé – Aktuelle bilanzsteuerliche EntwicklungenProf.Dr.UrsulaLey,StBin/WPin,Köln
Dr.AlexanderBohn,StB/WP,Köln
50 | Berufsstatistik 2017
Am 1. Januar 2018 zählten die Steuerberaterkammern in
Deutschland 96.571 Mitglieder. Im Vergleich zum Vorjahr ist
der Berufsstand somit um 0,8 % gewachsen. Das entspricht
750 neuen Mitgliedern.
Die Steuerberaterkammer München ist nach wie vor mit 12.173
Berufsträgern die mitgliederstärkste Steuerberaterkammer.
Es folgen die Steuerberaterkammern Düsseldorf mit 9.394
und Hessen mit 8.507 Mitgliedern. Die Steuerberaterkam-
mer Mecklenburg-Vorpommern hat – wie in den Vorjahren
– mit 876 Berufsträgern die geringste Mitgliederzahl. Die
nächstgrößeren Steuerberaterkammern sind Bremen mit 890,
Sachsen-Anhalt mit 1.014 und Saarland mit 1.025 Mitgliedern.
Die Quote der selbstständigen Steuerberater* ist leicht rück-
läufig und liegt somit bei 69,7 %. Im Gegensatz dazu steigt
die Quote der angestellten Steuerberater mit 30,3 % leicht an.
Dies entspricht annähernd den Vorjahresquoten. Somit sind
60.410 Steuerberater selbstständig und 26.264 Steuerberater
als Angestellte tätig.
Auch im Jahr 2017 nimmt der Anteil der Steuerberaterinnen zu,
die im Berufsstand mittlerweile mit einer Quote von 36,0 %
vertreten sind. Das Durchschnittsalter der Steuerberaterinnen
beträgt 49,0 und das der Steuerberater 54,5 Jahre. Somit liegt
der Altersdurchschnitt aller Berufsträger bei 52,5 Jahren.
Zum Stichtag 1. Januar 2018 lag die Anzahl der Steuerberater-
praxen in Deutschland bei 54.812. Hierbei handelt es sich um
37.998 Einzelpraxen, 4.191 Praxen von Gesellschaften bürger-
lichen Rechts, 2.726 Praxen von Partnerschaftsgesellschaften
gemäß § 3 Nr. 2 Steuerberatungsgesetz (StBerG) sowie 9.897
Praxen von Steuerberatungsgesellschaften.
Im Vergleich mit den Vorjahren erhöhte sich die Zahl der
Steuerberatungsgesellschaften erneut. Der Zuwachs beträgt
2,5 %. Dagegen sank im Jahr 2017 die Anzahl der Gesell-
schaften bürgerlichen Rechts. Die Differenz entspricht 5,8 %.
Bei den Partnerschaftsgesellschaften im Sinne des § 3 Nr. 2
StBerG gab es hingegen einen deutlichen Zuwachs um 7,8 %.
Das Gros der Steuerberatungsgesellschaften (41,2 %) wurde
in den letzten zehn Jahren anerkannt.
Knapp ein Viertel der Berufsangehörigen (22,4 %) hat eine
zusätzliche Berufsqualifikation. Die größte Gruppe stellen
dabei die sogenannten Doppelbänder Steuerberater/
Wirtschaftsprüfer mit 9.326 Angehörigen. Weitere 479 Steuer-
berater sind sowohl Wirtschaftsprüfer als auch Rechtsanwalt.
Im Jahr 2017 haben 76 Steuerberater den Titel „Fachberater/
in für Internationales Steuerrecht“ neu erworben. Somit gibt es
gegenwärtig 1.197 „Fachberater/in für Internationales Steuer-
recht“ und 21 „Fachberater/in für Zölle und Verbrauchsteuern“.
Ausbildungssituation 2017
Zum Stichtag 31. Dezember 2017 waren insgesamt 18.069
Ausbildungsverhältnisse zum/r Steuerfachangestellten bei
den Steuerberaterkammern registriert. Das sind 351 bzw.
1,9 % weniger als im Vorjahr. Damit nimmt die Gesamtzahl
der Auszubildenden im Beruf Steuerfachangestellte/r wie im
Vorjahr leicht ab. In den Jahren 2011 bis 2015 war stets ein
leichter Anstieg zu verzeichnen. Die Anzahl der weiblichen
Auszubildenden hat sich dabei um 372 verringert und die der
männlichen hingegen um 21 erhöht. Damit beträgt der Anteil
der weiblichen Auszubildenden 69,4 % (Vorjahr: 70,1 %) und
der Anteil der männlichen 30,6 % (Vorjahr: 29,9 %). Damit
steigt die Zahl der männlichen Auszubildenden das siebte Jahr
in Folge.
Erneut sind die meisten Ausbildungsverhältnisse im Bezirk der
Steuerberaterkammer Niedersachsen registriert: Zum Stich-
tag befanden sich dort 2.337 Jugendliche in einer Ausbildung
zum/r Steuerfachangestellten. Dies sind 12,9 % aller Auszu-
bildenden. Die stärkste Steuerberaterkammer im Bereich der
Ausbildung ist die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein.
Im Vergleich zu ihrer Mitgliederzahl ergibt sich eine Ausbil-
dungsquote von 33,8 %.
Zum 31. Dezember 2017 gab es insgesamt 3.981 Umschüler
zum/r Steuerfachangestellten. Die meisten Umschüler waren
bei der Steuerberaterkammer Berlin mit 613, gefolgt von
den Steuerberaterkammern Westfalen-Lippe mit 602 und der
Steuer beraterkammer München mit 449 registriert.
BERUFSSTATISTIK 2017
* Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Personen gemäß § 74 Abs. 2 Steuerberatungsgesetz.
Bundessteuerberaterkammer | 51
MITGLIEDERENTWICKLUNG
01.01.2017 01.01.2018 Veränderung in %
Veränderung absolut
Steuerberater 84.046 84.627 0,7 % 581
Steuerberatungsgesellschaften 9.652 9.897 2,5 % 245
Steuerbevollmächtigte und Sonstige* 2.123 2.047 -3,6 % -76
gesamt 95.821 96.571 0,8 % 750
*Sonstige = Personen gem. § 74 Abs.2 StBerG
STEUERBERATER STEUERBERATUNGS- GESELLSCHAFTEN
STEUERBEVOLLMÄCHTIGTE UND SONSTIGE*
84.046
9.6522017 2018
9.897
2017 2018
84.6272.123
2017 2018
2.047
Bundessteuerberaterkammer | 53
Steuerberaterkammer Steuer-berater
Steuer-bevoll-
mächtigte
Steuerbe-ratungsge-
sellschaften
Personen gem. § 74
Abs. 2 StBerG
gesamt
Verände-rung
gegenüberVorjahr in %
Berlin 3.486 47 629 51 4.213 0,2 %
Brandenburg 982 18 168 6 1.174 2,2 %
Bremen 777 10 100 3 890 1,1 %
Düsseldorf 8.485 93 782 34 9.394 0,4 %
Hamburg 3.842 46 448 45 4.381 0,3 %
Hessen 7.512 183 756 56 8.507 0,5 %
Köln 5.949 97 560 39 6.645 0,7 %
Mecklenburg- Vorpommern 724 27 122 3 876 0,8 %
München 10.645 184 1.270 74 12.173 1,4 %
Niedersachsen 6.714 136 762 26 7.638 0,5 %
Nordbaden 3.066 43 348 13 3.470 0,9 %
Nürnberg 4.602 48 547 32 5.229 1,2 %
Rheinland-Pfalz 3.255 77 413 21 3.766 0,2 %
Saarland 889 17 109 10 1.025 0,1 %
Sachsen 2.250 111 393 25 2.779 1,1 %
Sachsen-Anhalt 834 31 147 2 1.014 0,5 %
Schleswig-Holstein 2.359 66 321 6 2.752 0,9 %
Stuttgart 7.447 106 768 30 8.351 1,1 %
Südbaden 2.261 33 283 14 2.591 0,8 %
Thüringen 1.015 37 157 7 1.216 0,0 %
Westfalen-Lippe 7.533 106 814 34 8.487 1,1 %
gesamt 84.627 1.516 9.897 531 96.571 0,8 %
*Sonstige = Personen gem. § 74 Abs.2 StBerG
54 | Berufsstatistik 2017
MITGLIEDER DER STEUERBERATERKAMMERN SEIT 1962
*Das sind Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Personen gem. § 74 Abs.2 StBerG
MITGLIEDER
STEUERBERATER*
STEUERBERATUNGS- GESELLSCHAFTEN
1995 2000 2005 2010 2016 2017 2018
Mitglieder 57.616 67.901 77.020 86.279 95.007 95.821 96.571
Steuerberater* 52.749 61.845 70.088 78.110 85.570 86.169 86.674
Steuerberatungsgesellschaften 4.867 6.056 6.932 8.169 9.437 9.652 9.897
1962 1965 1970 1975 1980 1985 1990
Mitglieder 24.081 24.677 25.997 31.252 38.721 46.069 49.291
Steuerberater* 23.919 24.472 25.680 30.661 37.402 43.469 45.394
Steuerberatungsgesellschaften 162 205 317 591 1.319 2.600 3.897
196
2
196
5
1970
1975
198
0
1985
199
0
199
5
200
0
200
5
2010
2016
2017
2018
Bundessteuerberaterkammer | 55
SELBSTSTÄNDIGE UND ANGESTELLTE STEUERBERATER*
SELBSTSTÄNDIG ANGESTELLT
*Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Personen gem. § 74 Abs.2 StBerG
Auswertung des Kriteriums selbstständig j/n = Bestehen einer Haftpflichtversicherung
69,7 %
30,3 %
01.01.2017 Anteil in % 01.01.2018 Anteil in %
selbstständig 60.177 69,8 % 60.410 69,7 %
angestellt 25.992 30,2 % 26.264 30,3 %
gesamt 86.169 86.674
56 | Berufsstatistik 2017
SYNDIKUS-STEUERBERATER
01.01.17 01.01.18 Veränderung absolut
Veränderung in %
Syndikus-Steuerberater 5.596 5.944 348 6,2 %
5.5962017 2018
5.944
SYNDIKUS-STEUERBERATER
Bundessteuerberaterkammer | 57
REPRÄSENTANZ VON MÄNNERN UND FRAUEN IM BERUF DES STEUERBERATERS
01.01.17 01.01.18 Veränderung absolut
Veränderung in %
Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, männlichPersonen gem. § 74 Abs. 2 StBerG, männlich
55.036449
55.028460
-1111
-0,02 %2,4 %
Steuerberater, männlich* 55.485 55.488 3 0,0 %
Anteil in % 64,4 % 64,0 %
Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, weiblichPersonen gem. § 74 Abs. 2 StBerG, weiblich*
30.613 71
31.115 71
502 0
1,6 % 0,0 %
Steuerberater, weiblich* 30.684 31.186 502 1,6 %
Anteil in % 35,6 % 36,0 %
Steuerberater, gesamt* 86.169 86.674 505 0,6 %
64,0 %36,0 %
*Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Personen gem. § 74 Abs. 2 StBerG
58 | Berufsstatistik 2017
MITGLIEDERSTRUKTUR 01.01.2018 NACH ALTERSKLASSEN*
Jahrgang männlich weiblich gesamt Anteil in %
älter 70 Jahre 7.424 1.475 8.899 10,3 %
61 - 70 Jahre 11.487 4.287 15.774 18,2 %
51 - 60 Jahre 13.531 7.525 21.056 24,3 %
41 - 50 Jahre 13.417 9.085 22.502 26,0 %
30 - 40 Jahre 9.153 8.242 17.395 20,1 %
jünger 30 Jahre 476 572 1.048 1,2 %
gesamt 55.488 31.186 86.674 100,0 %
Durchschnittsalter in Jahren 54,5 49,0 52,5
*Das sind Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Personen nach § 74 Abs. 2 StBerG
20,1 %
24,3 %
10,3 %
1,2 %JÜNGER ALS 30 JAHRE
30–40 JAHRE
26,0 %41–50 JAHRE51–60 JAHRE
18,2 %61–70 JAHRE
ÄLTER ALS 70 JAHRE
Bundessteuerberaterkammer | 59
BERUFSQUALIFIKATIONEN (WP, RA, VBP UND SONSTIGE) DER STEUERBERATER* GESAMT
Berufsqualifikationen Anzahl per01.01.2017
in % der StB per 01.01.2017
Anzahl per01.01.2018
in % der StB per 01.01.2018
Veränderung gegenüber dem
Vorjahr in %
StB/WP/RA 489 0,6 % 479 0,6 % -2,0 %
StB/vBP/RA 94 0,1 % 91 0,1 % -3,2 %
StB/WP 9.348 10,9 % 9.326 10,8 % -0,2 %
StB/vBP 2.529 3,0 % 2.416 2,8 % -4,5 %
StB/RA 3.702 4,3 % 3.762 4,4 % 1,6 %
StB/sonstige Berufsqualifikation
3.185 3,7 % 3.213 3,7 % 0,9 %
StB 66.302 77,4 % 66.856 77,6 % 0,8 %
gesamt 85.649 100,0 % 86.143 100,0 % 0,6 %
*Das sind Steuerberater und Steuerbevollmächtigte ohne Personen gem. § 74 Abs. 2 StBerG.**Darunter sind 2.879 (Vorjahr = 2.843) Mitglieder mit „Landwirtschaftlicher Buchstelle“ gekennzeichnet.
Der Berufsstand der StB* weist die folgenden Berufsqualifikationen auf**:
Steuerberater
66.856
Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer
9.326
Steuerberater/ Rechtsanwalt
3.762
Steuerberater/ vereidigterBuchprüfer
2.416
Steuerberater/ sonstige Berufs-
qualifikation
3.213
Steuerberater/ vereid. Buchprüfer/
Rechtsanwalt
91
Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer/
Rechtsanwalt
479
Anmerkung: Prozentangaben werden mit einer Nachkommastelle angegeben. Kleinstwerte können dadurch unter Umständen mit 0,0 % ausgewiesen werden.
60 | Berufsstatistik 2017
FACHBERATER FÜR INTERNATIONALES STEUERRECHT UND ZÖLLE U. VERBRAUCHSSTEUERN
01.01.17 01.01.18 Veränderung absolut
Veränderung in %
Fachberater für Internationales Steuerrecht 1.121 1.197 76 6,8 %
Fachberater für Zölle u. Verbrauchssteuern 20 21 1 5,0 %
gesamt 1.141 1.218
FACHBERATER FÜRINTERNATIONALES STEUERRECHT
FACHBERATER FÜRZÖLLE UND
VERBRAUCHSSTEUERN
211.197
Bundessteuerberaterkammer | 61
ENTWICKLUNG DER PRAXEN OHNE WEITERE BERATUNGSSTELLEN
01.01.17 Anteil in %01.01.2017
01.01.18 Anteil in %01.01.2018
Verände-rung in %
2017/2018
Einzelpraxen 37.755 69,4 % 37.998 69,3 % 0,6 %
davon
Praxen,derenInhaberalsausschließ-lich selbstständig gekennzeichnet sind
Praxen,derenInhaberalsselbstständig und angestellt gekennzeichnet sind
PraxenvonSyndikus-Steuerberatern
AnzahlEinzelpraxenohne Syndikussteuerberater
BeruflicheZusammenschlüssegemäß § 56 Abs.1 StBerG
6.978 12,8 % 6.917 12,6 % -0,9 %
davon Gesellschaften bürgerlichen Rechts
davon örtliche Sozietäten
davon überörtliche Sozietäten
davon Partnerschaftsgesellschaften gemäß § 3 Nr. 2 StBerG
Steuerberatungsgesellschaften 9.652 17,7 % 9.897 18,1 % 2,5 %
Praxen* gesamt 54.385 100,0 % 54.812 100,0 % 0,8 %
*Anzahl Praxen ohne weitere Beratungsstellen.
30.352
1.807
5.596
32.159
30.116
1.938
5.944
32.054
-0,8 %
7,2 %
6,2 %
-0,3 %
4.449
3.318
1.131
2.529
4.191
3.102
1.089
2.726
-5,8 %
-6,5 %
-3,7 %
7,8 %
62 | Berufsstatistik 2017
ZEITLICHES BESTEHEN VON STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFTEN IN STEUERBERATERKAMMERN (STAND 01.01.2018)
Zeitpunkt der Anerkennung Jahre des Bestehens AnzahlSteuerberatungs-
gesellschaften
Anteil in %
1957 und früher mehr als 60 Jahre 27 0,3 %
01.01.1958 bis 01.01.1967 51–60 Jahre 53 0,5 %
02.01.1968 bis 01.01.1977 41–50 Jahre 302 3,1 %
02.01.1978 bis 01.01.1987 31–40 Jahre 1.048 10,6 %
02.01.1988 bis 01.01.1997 21–30 Jahre 1.584 16,0 %
02.01.1998 bis 01.01.2007 10–20 Jahre 2.805 28,3 %
02.01.2008 bis 01.01.2018 weniger als 10 Jahre 4.078 41,2 %
gesamt 9.897 100,0 %
1957
UN
DFR
ÜH
ER
1958
–19
67
196
8–1
977
1978
–19
87
198
8–1
997
199
8–2
00
7
200
8–2
018
64 | BStBK-Jahresbericht 2017
Präsidium
Präsident Dr. Raoul Riedlinger(StB/WP/RA)Präsident der Steuerberater- kammer Südbaden
Vizepräsident Dipl.-Bw. Volker Kaiser(StB) Präsident der Steuerberater- kammer Westfalen-Lippe
VizepräsidentDipl.-Ing.-Ök. Dr. Holger Stein(StB) Präsident der Steuerberater- kammer Meckl.-Vorpommern
PräsidialmitgliedDipl.-Kfm. (FH) Carsten Fischer (StB) Präsident der Steuerberater- kammer Niedersachsen
PräsidialmitgliedKarl-Heinz Bonjean(StB) Präsident der Steuerberater- kammer Köln
Präsidialmitglied Dipl.-Kfm. Boris Kurczinski(StB)Präsident der Steuerberater- kammer Schleswig-Holstein
Präsidialmitglied Dipl.-Vw. Edgar Wilk (StB/vBP) Präsident der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz
Vizepräsident Dipl.-Ök. Dr. Hartmut Schwab (StB) Präsident der Steuerberater- kammer München
PräsidialmitgliedRoland Kleemann (StB/WP/RA)Präsident der Steuerberater- kammer Berlin
Die Bundessteuerberaterkammer | 65
Geschäftsführung
Geschäftsführer Thomas Hund (RA)Leiter Recht und Berufsrecht
GeschäftsführerinDipl.-Kfm. Bettina Bethge Leiterin Zentralabteilung, Personal und Seminare
Geschäftsführerin Claudia Kalina-Kerschbaum, LL.M. Taxation(RAin)Leiterin Steuerrecht und Rechnungslegung
66 | BStBK-Jahresbericht 2017
Ausschüsse
StB Dipl.-Ing.-oec. Dr. Holger Stein (Vorsitz)
StB/WP/RBReinhardBolender
StB/RA/FAf.StRDr.AlexanderBusse
RA Dr. Gregor Feiter
RA Franz-Christian Keil
StB/WPDipl.-Kfm.Dr.AndreasSettele
StB/RA/FAf.StRMichaelSteinrücke
Ansprechpartner in der BStBK: RA Stefan Ruppert
Ausschuss „Steuerberatungsrecht (national und international), Praxissicherung“
StB/vBPDipl.-Volksw.EdgarWilk(Vorsitz)
StB/WP/RALotharBoelsen
RA Michael Klaeren
StB Dipl.-Volksw. Helmut König
StB/RB/Ldw.Buchst.PaulKokott
StB/vBPBerndPeterRödel
StBin Dipl.-Volksw. Elena Weismann
StB Dipl.-Ing. oec. Andreas Zalewski
Ansprechpartnerin in der BStBK: Ass. jur. Ines Beyer-Petz
Ausschuss „Steuerberatervergütungsrecht“
StB/WRADr.RaoulRiedlinger(Vorsitz)
StB Dipl.-Kfm. Stephan Aldag
StB Dipl.-Kfm. Dr. Robert Mayr
StB Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Peter Nöscher
StB/WPDipl.-Kfm.Dr.FerdinandRüchardt
Ansprechpartnerin in der BStBK: Ass. iur. Ines Beyer-Petz
Ausschuss „Zukunftsentwicklung des Berufs“
Die Bundessteuerberaterkammer | 67
StB/vBPDipl.-Volksw.EdgarWilk(Vorsitz)
StBin Roswitha Dauner
Prof. Dr. Klaus Henselmann
StB/RADr.iur.StefanKreutziger
StB/WPDipl.-Kfm.StephanLange
StBin Gisela Schaefer
StB/Ldw.Buchst.Dipl.-Ing.(FH)WalterSesterhenn
StB/Ldw.Buchst.Dipl.-Kfm.BernhardVielbergLL.M.
Ansprechpartnerin in der BStBK: StBin Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH) Inga Bethke
Ausschuss „Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer, Grundsteuer“
StB Dipl.-Kfm. (FH) Carsten Fischer (Vorsitz)
StBin Kathrin Eggert
StB/Ldw.Buchst.PeterGeirhos
StBin Silke Lachmann
StB Ronald Maul
StB Prof. Holger Meyer
StB/vBPHeinzRaschdorf
StBin/Ldw.Buchst.Dipl.-Ing.-Agr.Dr.MonikaRefardt
StBin Erika Rüter
StBDipl.-Kfm.AlexanderSchüffner
Ansprechpartner in der BStBK: Dr. iur. Enrico Rennebarth
Ausschuss „Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter“
StB Dipl.-Kfm. (FH) Carsten Fischer (Vorsitz)
StBin Ulrike Arndt
StB/WPDipl.-Kfm.MichaelFritzsch
StB Dipl.-Finw. (FH) Paul Thomas Koßmann
Ausschuss „Qualitätssicherung, Aus- und Fortbildung der Berufsangehörigen“
68 | BStBK-Jahresbericht 2017
StB Dipl.-Kfm. Boris Kurczinski (Vorsitz)
StB/vBPWalburgaHansen
RA Knut Henze
StB/RA/FAf.InsR/FAf.StRThomasLinseLL.M.(taxlawyer)
StBAxelLoebner
Ansprechpartner in der BStBK: Dr. iur. Enrico Rennebarth
Ausschuss 40 „Vereinbare Tätigkeiten“
StB Dipl.-Kfm. (FH) Carsten Fischer (Vorsitz)
StBin Dipl.-Finw. (FH), Dipl. iur. oec. Dr. Stefanie Becker
StB/WPStefanieClaireBlome
StBin/vBPinMartinaBockius
StB/RADr.UlrichGrünwald
StB/RAGötzNeuhahn
StBin/WPinDipl.-Kffr.IrisSchaefer
StB Dipl.-Finw. (FH) Thaddäus Schiller
StB/FBf.Zölleu.VerbrStProf.Dr.jur.Hans-MichaelWolffgang
Ansprechpartnerin in der BStBK: StBin Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH) Inga Bethke
Ausschuss „Umsatzsteuer und Verkehrsteuern, Zölle und Verbrauchsteuern, Energie- und Umweltsteuern“
StBin Ursula Meisinger-Ahlers
StBin/FBinf.IStRDipl.-Kffr.KarinSchopp
StB Prof. Dr. Uwe Schramm
StB Hilmar Speck
Ansprechpartner in der BStBK: Dr. iur. Enrico Rennebarth
Die Bundessteuerberaterkammer | 69
StB Dipl.-Kfm. Boris Kurczinski (Vorsitz)
StB/WP/RA/FAf.StRDr.jur.HenrikBremer
StB Lothar Herrmann
StB/RA/FAf.StRFinw.IngoHeuel
Prof. Dr. Andreas Musil
StB/Ass.jur.Prof.JürgenWerner
Ansprechpartnerinnen in der BStBK: StBin Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH) Inga Bethke, StBin Dipl.-Vw. Dr. Carola Fischer
Ausschuss „Verfahrens-/Steuerstrafrecht“
StB Dipl.-Betriebsw. Volker Kaiser (Vorsitz)
StB/RADr.HelmutHauswirth
StB/RA/FBf.IStRDr.jur.IngoKleutgens
StBDipl.-Kfm.Prof.Dr.rer.pol.ChristophLöfflerLL.M.
StB/RAProf.Dr.JürgenLüdicke
StB/FBf.IStR/WP/ECDipl.-Betriebsw.(FH)JosefLudwig
StB/WPDipl.-Kfm.RaimundMader
StB Dipl.-Kfm. Prof. Dr. rer. pol. Andreas Oestreicher
StB/WPDipl.-Kfm.JörgPenner
StB/FBf.IStRProf.Dr.ChristianSchmidt
StB/WP/FBf.IStRDipl.oec.RainerSobollLL.M.CPA
Ansprechpartnerin in der BStBK: Madeleine Menzel LL.B.
Ausschuss „Internationales Steuerrecht“
StB Dipl.-Ök. Dr. Hartmut Schwab (Vorsitz)
StB/WP/RADr.KarlheinzAutenrieth
StB Dipl.-Kfm. Thomas Brink
StB/vBPDipl.-Finw.StefanEinbrodt
StB/WP/FBf.IStRDipl.-Kfm.Hans-WalterHeinz
Ausschuss „Ertragsteuern“
70 | BStBK-Jahresbericht 2017
StB Karl-Heinz Bonjean (Vorsitz)
StB Horst Lienig
StB Dipl.-Betriebsw. (FH) Markus Streb
StB/vBPLuciavonBuengner
StB/vBPDipl.-Kfm.PetervomStein
StBin Ute Zemann-Zipser
StB Martin Zerwer
StBinDipl.-Kffr.(FH)SabineZiesecke
Ansprechpartnerinnen in der BStBK:Ass.iur.InesBeyer-Petz,StBin/RAin/vBPinCorneliaMetzing
Ausschuss „Sozialversicherungsbeitragsrecht, Lohnsteuer“
StB Karl-Heinz Bonjean (Vorsitz)
StB Dipl.-Finw. Ulrich Hesse
StB/WPDipl.-Kfm.AndreasL.Huber
Prof. Dr. Jochen Hundsdoerfer
StB Dipl.-Ök. Norbert Josef Leuz
StB Dipl.-Wirtschaftsing. (FH) Carmen Marschall
StB/WP/FBf.IStRDipl.-Kfm.Dr.DieterMehnert
StB Dipl.-Kfm. (FH) Lars Henning Nottelmann
StB/vBPDipl.-Kfm.GerfriedTebben
Ansprechpartnerin in der BStBK: StBin Dipl.-Vw. Dr. Carola Fischer
Ausschuss „Unternehmensberatung/Betriebswirtschaft“
StBin/WPinDipl.-Kfm.Prof.Dr.UrsulaLey
StB Dipl.-Kfm. Lutz Scherf
StB Dipl.-Finw. (FH) Fritz Winkler
StB/WPDipl.-Kfm.PeterZimmert
StB/WPDipl.-Kfm.Dr.rer.pol.WolfgangZündorf
Ansprechpartnerin in der BStBK: StBin Dipl.-Vw. Dr. Carola Fischer
Die Bundessteuerberaterkammer | 71
StB/WP/RARolandKleemann(Vorsitz)
StB/WPDipl.-Kfm.ElmarBingel
StB/FBf.IStR/WPDipl.-Kfm.Dr.MichaelBöhmer
StB/WPDipl.-Kfm.ErikFrank
StB/WPDipl.-Kfm.GünterHelmhagen
StB/WPDipl.-Kfm.ReinhardKischel-Leibrecht
StB/WPDipl.-Kfm.KaiPeterKünkele
StB Dipl.-Kfm. Ralph Wilhelm Pesch
StBin/vBPDipl.Oec.AngelikaSchlag
StB Dipl. agr. ing. oec. Mario Tiepke
Ansprechpartnerin in der BStBK:StBin/RAin/vBPinCorneliaMetzing
Ausschuss „Handelsrecht, Abschlusserstellung und Prüfungswesen“
StB/WP/RARolandKleemann(Vorsitz)
StB/FBf.IStR/Ldw.Buchst.NicolasHofmann
StB Dipl.-Kfm. Michael Leistenschneider
StB Dipl.-Kfm. Walter Mock
StB Dipl.-Volksw. Wolf D. Oberhauser
StB Klaus-Peter Reich
StB Reinhard Verholen
Ansprechpartnerin bei der BStBK: StBin Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH) Inga Bethke, RA Martin Kader
Ausschuss „Elektronische Datenverarbeitung und Kommunikation“
72 | BStBK-Jahresbericht 2017
Impressum
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vertritt als gesetzliche Spitzenorganisation die Gesamtheitder bundesweit über 96.000 Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungs-gesellschaften. Neben der Vertretung des Berufsstandes auf nationaler und internationaler Ebenewirkt die BStBK an der Beratung der Steuergesetze sowie an der Gestaltung des Berufsrechtsmit.SiefördertaußerdemdieberuflicheFortbildungderSteuerberaterunddieAusbildungdesNachwuchses.
BundessteuerberaterkammerKörperschaft des öffentlichen RechtsBehrenstraße 42 | 10117 Berlin
Postfach 02 88 55 | 10131 Berlin
Telefon: 030 240087-0
Telefax:030240087-99
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bstbk.de
Verantwortlich für den InhaltPräsident
Dr.RaoulRiedlinger,StB/WP/RA
Fotos BStBK
Weitere Fotos vonBStBK-Kontakte:©GrüneBundestagsfraktion/MarcoLange,©Bundesfinanzministerium,©HessischeLandesvertretung/fkph
Agentur publicgarden GmbH, www.publicgarden.de
Druck DCM Druck Center Meckenheim GmbH, www.druckcenter.de
Stand April 2018
74 | BStBK-Jahresbericht 2017
Bundessteuerberaterkammer undDWS-Organisationen
BundessteuerberaterkammerKörperschaftdesöffentlichenRechts
Behrenstraße 42 | 10117 Berlin
Postfach 02 88 55 | 10131 Berlin
Telefon: 030 240087-0
Telefax:030240087-99
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bstbk.de
EU-VerbindungsbüroRuedesDeuxEglises35
1000 BRUXELLES
Belgien
Telefon: +32 2 2350100
Telefax:+3227349117
E-Mail: [email protected]
Deutsches wissenschaftliches Institutder Steuerberater e. V.Behrenstraße 42 | 10117 Berlin
Postfach 02 24 09 | 10126 Berlin
Telefon: 030 246250-10
Telefax:030246250-50
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dws-institut.de
DWS-Verlag des wissenschaftlichen Institutsder Steuerberater GmbHBehrenstraße 42 | 10117 Berlin
Postfach 02 35 53 | 10127 Berlin
Telefon: 030 288856-6
Telefax:030288856-70
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dws-verlag.de
DWS Steuerberater-Online-GmbHBehrenstraße 42 | 10117 Berlin
Postfach 02 35 53 | 10127 Berlin
Telefon: 030 288856-75
Telefax:030288856-71
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dws-steuerberater-online.de