januar 20111 arbeitsschutzbelehrung vorlage für eine unterweisung thema brand- und explosionsschutz...
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Januar 2011 1
Arbeitsschutzbelehrung
Vorlage für eine UnterweisungVorlage für eine Unterweisung
Thema „ Brand- und Explosionsschutz“Thema „ Brand- und Explosionsschutz“Durch unsachgemäßen Umgang mit Einrichtungen und Stoffen, sowie mangelndes Gefahrenbewußsein beim häufigen Umgang mit Gefahrstoffen können Brände bzw. Explosionen entstehen.
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Arbeitsschutzbelehrung
Unterweisungsthema:Brand – und Explosionsschutz
Unterweisungsthema:Brand – und Explosionsschutz
INHALT:
(1) Gefahren und deren Auswirkungen (Folie 3)
(2) Massnahmen zur Abwehr der Gefahren (Folie 4) - vorbeugender Brandschutz
(3) Massnahmen zur Abwehr der Gefahren (Folie 5) - abwehrender Brandschutz
(4) Umgang mit Flüssiggas ( Folie 6)
(5) Gefahr durch wegfliegende Funken ( Folie 7)
(6) weitere Hinweise zur Brandgefahr ( Folie 8)
(7) Erlaubnisschein( Folie 9)
Verfasser: Sicherheitsingenieur Bernd Appelt
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Arbeitsschutzbelehrung
Gefahren und deren Auswirkungen !
Gefahren und deren Auswirkungen !
Brand- und Explosionsschutz
• Daraus resultierender Sachschaden und lebensgefährliche Verletzungen möglich!
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Arbeitsschutzbelehrung
Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren !
Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren !
Technisch:
• Räumliche Trennung gefährdeter Bereiche.• Einhaltung von Mindestabmessungen an Batterieladeanlagen.• Gewährleistung einer Be- und Entlüftung.• Elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig prüfen.• Im Ex-Bereich nur exgeschützte elektrische Anlagen einsetzen. • Behälter zur sicheren Aufbewahrung von öligen oder lösemittelhaltigen Putzlappen zur Verfügung stellen (Vermeidung der Selbstentzündung).
Organisatorisch:• Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes nach Betriebssicherheitsverordnung • Kennzeichnung der gefährdeten Bereiche. • Unterweisung der Mitarbeiter in der Brandschutzordnung, Flucht - und Rettungsplan und Betriebsanweisungen.• Ausreichend den jeweiligen Brandklassen entsprechende Feuerlöscher zu Verfügung stellen und die Mitarbeiter im Umgang unterweisen.• Feuerlöscheinrichtungen müssen jederzeit schnell und leicht erreichbar sein.
Persönlich:• Einhaltung der Brandschutzordnung.• Rauchverbot beachten, Zündquellen ( offenes Feuer, Funkenflug, heiße Oberflächen) vermeiden, brennbare Stoffe aus dem Gefahrenbereich entfernen. • Kleidungsbrand durch Verwendung schwerentflammbarer Arbeitsanzüge ( keine Verschmutzung durch Öle und Fette u.a.)• Restflüssigkeiten, ölige oder lösemittelgetränkte Putzlappen nur in geeigneten, geschlossenen Behältnissen aufbewahren.• Feuerschutztüren nicht durch festbinden , verkeilen oder zustellen blockieren.
Feuerlöschgerät
Brandmelder /Druckknopfmelder
ASR A 2.3ASR § 13 /1.2[§ 22 (2) BGV A1] BGI 560
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Arbeitsschutzbelehrung
Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren !
Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren !
Technisch:
• RWA- Anlagen• Hausalarm• Feuerlöscheinrichtungen• Sicherheitsbeleuchtung
Organisatorisch:• Kennzeichnung der Flucht und Rettungswege. • Feuerwehrplan • Feuerwehrzufahrten • Erfassung aller Mitarbeiter
Persönlich:• Bei Entstehungsbrand den Handfeuerlöscher einsetzen.- Sicherungssplint ziehen- Schlauch auf den Brandherd richten- Auslöseknopf oder Druckhebel drücken- mit der Löschpistole gezielt in kurzen Stößen von vorn nach hinten Löschen- Elektrobrand mit CO2 löschen • bei großen Bränden:- Feuerwehr alarmieren ( Brandmelder betätigen )- Fluchtwege freihalten- gefährdete Mitarbeiter informieren - Fenster und Türen geschlossen halten (Sauerstoffzufuhr)- Sammelpunkt aufsuchen - Feuerwehr einweisen
ASR A 2.3ASR § 13 /1.2[§ 22 (2) BGV A1]
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Arbeitsschutzbelehrung
Weitere Beispiele zum Umgang mit brandfördernden Stoffen
Weitere Beispiele zum Umgang mit brandfördernden Stoffen
BGV D 34
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Arbeitsschutzbelehrung
Weitere Beispiele zum Umgang mit brandfördernden Stoffen
Weitere Beispiele zum Umgang mit brandfördernden Stoffen
BGR 500 Kap 2.26
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Arbeitsschutzbelehrung
Weitere Hinweise zum sicherheitsge-rechtem Umgang
Weitere Hinweise zum sicherheitsge-rechtem Umgang
BetrSichV
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Arbeitsschutzbelehrung
Für folgende Tätigkeiten benötigen Sie einen Erlaubnisschein
Für folgende Tätigkeiten benötigen Sie einen Erlaubnisschein
• Arbeiten in Behältern und
engen Räumen
• Schweiß-, Schneid-,
Trennschleif-, Brenn- und
Lötarbeiten
• Arbeiten in
explosionsgefährdeten
Bereichen
• Arbeiten an Leitungen mit
Gefahrstoffen und heißen
Medien