jänner2012 · ab5zigseniorenhandbuch 2012 impressum 01 senioren-handbuch deswienerseniorenbundes...

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www.ab5zig.at Jänner 2012 Seniorenhandbuch 2012 Ermäßigungen, Tipps und Informationen für Mitglieder von ab5zig – Wiener Seniorenbund WIEnEr SEnIorEn-Info ab5zig handbuch 2012 80 seitig.indd 1 13.01.12 11:23

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www.ab5zig.at Jänner 2012

Seniorenhandbuch 2012Ermäßigungen, Tipps und Informationenfür Mitglieder von ab5zig – Wiener Seniorenbund

WIEnEr SEnIorEn- Info

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Evangelisches KrankenhausHans-Sachs-Gasse 10 –12A-1180 WienTel: +43 (1) 404 22-0

Vorstand der Chirurgischen AbteilungenFacharzt für Chirurgie

Prim.Univ.-Prof.

Dr.

WolfgangMASFeil

Unsere Profis für Ihre GesundheitIm Mittelpunkt ist der Mensch

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01ab5zig Seniorenhandbuch 2012 Impressum

Senioren-Handbuchdes Wiener Seniorenbundes

2012Inhaltsverzeichnis auf Seite 79

IMprESSuMMedieninhaber und Herausgeber: ab5zig – Wiener Seniorenbund1010 Wien, Biberstraße 9, Tel. 515 43-600, Fax: 515 43-609E-Mail: [email protected], internet: www.ab5zig.atDruck: Niederösterreichisches Pressehaus,Druck- und Verlagsgesellschaft mbH, Gutenbergstraße 12, 3100 St. PöltenUmschlag-Bild: fotolia.com

t

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Feuerwehr: 122Polizei: 133Rettung: 144Apotheken-Bereitschaftsdienst 1455Ärztefunkdienst (Mo.–Fr. 19–7 Uhr, Sa., So., Feiertag rund um die Uhr) 141Ärztezentrale 531 16Ärzteflugambulanz, Notruf 40 144Bahn-Total-Service 05 1717Bankomat-Sperrnotruf 0800/204 88 00Beratung für Wetterfühlige, Allergiker, Raucher 531 14-8800Beratung für Pflegende 0800/20 16 22Busauskunft Bahn/Post 711 01 oder 05 17 173Fernwärme-Service 313 26/51-53Frauennotruf (24 Stunden) 71 719Flugauskunft, Flughafen Wien 7007/222 33Gasgebrechen Notruf 128Giftnotfälle, Hilfe bei Vergiftungen 406 43 43Heimhilfe, Hauskrankenpflege (8–17 Uhr, Fr. bis 18 Uhr) 512 36 61Kanalgebrechen 795 14-9300Krankenbeförderung Rotes Kreuz 521 44Krankenbeförderung Johanniter 476 00Krankenbeförderung Samariterbund 891 44Lichttelefon – Öffentliche Beleuchtung 0800/33 80 33ORF-Kundendienst 870 70-30Pannenhilfe-ÖAMTC 120Pannenhilfe-ARBÖ 123Psychiatrische Soforthilfe in Krisenfällen 313 30Pflegenotruf/Wochenenddienst für Klienten des Roten Kreuzes 52144Post-Ombudsmann 0800 20 60 20Rotes Kreuz Wien – Service-Telefon 050144Schutzbrief-Notruf/Schutzbrief-Notruf für med. Notfälle 25 120 00Sofortmaßnahmen-Büro der Stadt Wien 4000-75222SozialRuf Wien (von 8–20 Uhr) 533 77 77Stadtinformation 525 50Telefonseelsorge (Katholiken und Protestanten) 142Tierrettung und Tierärzte-Notdienst 699 248 00Todesfallberatung (Bestattung Wien) 501 95-0Vergiftungsinformation 406 43 43Wasserrohrgebrechen 599 59-9400Wiengas 40 128-88Wienstrom-Entstördienst 0800/500 600Zahnarzt-Notdienst (Nachtdienst) 512 20 78

GEWERBLICHE DIENSTE RUND UMDIE UHR:Elektriker 0660/5601301Installateur-Notdienst 606 35 35Rohrreinigung 270 79 79Schlüsseldienst 712 23 76Schneeräumung 402 33 00/22Spengler (Sturmschäden) 523 65 84 oder 0676/523 65 84Weitere im Internet (österreichweit) www.notruf.at

02 ab5zig Seniorenhandbuch 2012NotruftelefoNe

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Liebes Mitglied!Das Jahr 2012 ist für den Wiener Seniorenbund ein be-sonderes Jahr. In unserem Bemühen, unser Angebot fürdie Seniorinnen und Senioren stets noch attraktiver zugestalten, sind wir zwei große Projekte angegangen. Daseine sind die neuen Ausweise im Scheckkartenformat,die Sie bereits erhalten haben sollten.UnsereAusweis-Partner werden in diesem Jahr zusätzlichzu den laufenden Angeboten für Sie spezielle Aktionsan-gebote machen, die Sie mit dem neuen Ausweis nutzenkönnen. In unserem neuen Seniorenmagazin werden wirSie über die jeweiligenAktionen informieren.Da sindwir schon beim zweiten Projekt. Das Seniorenblattt wurdeweiter verbessert,heißt ab nunWiener Seniorenmagazin und bietet Ihnen noch mehr Information undnochmehrAngebote. Die Nr. 1 des neuenMagazins werden Sie im Februar erhalten.Der Wiener Seniorenbund bietet seinen Mitgliedern auch heuer wieder das Seni-orenhandbuch mit nicht alltäglichen und daher wertvollen Informationen, Hin-weisen und Tipps zu vielen für Seniorinnen und Senioren wichtigen Themen. DasHandbuch möge Ihnen nützlich sein, wenn Sie ständige Angebote, Informationenund Ansprechpartner im Laufe des Jahres nicht lange suchen wollen. ZusätzlichAktuelles finden Sie alle zwei Monate in unserem neuen Seniorenmagazin.Für soziale Notfälle von Seniorinnen und Senioren mit kleinen Pensionen gibt esbei uns die Seniorenhilfe und unsere Benefizaktion „Senioren helfen Senioren“.Beide Projekte (die Seniorenhilfe wird von Lotto unterstützt) ermöglichen uns,auf Antrag einmalig kleine finanzielle Hilfen zu gewähren. Wir wären Ihnen sehrdankbar, wenn auch Sie durch eine freiwillige Spende mit dem beiliegenden Zahl-schein zur gelegentlichen Nothilfe beitragen könnten.Ich hoffe, Sie bleiben uns treu. Mit den besten Wünschen für ein gesundes underfolgreiches Jahr 2012 und mit herzlichen Grüßen

LAbg. Ingrid KorosecVorsitzendeVolksanwältin a.D.

03ab5zig Seniorenhandbuch 2012 VorWort

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04 ab5zig Seniorenhandbuch 2012Klubs

Wiener Seniorenbund1010 Wien, Biberstraße 9, Telefon 01/515 43-600, Fax 01/515 43-609E-Mail: [email protected], Internet: www.ab5zig.atVorsitzende: LAbg. Ingrid Korosec, ehem. VolksanwältinSprechstunde nach telefonischer Anmeldung beim Wiener SeniorenbundGeschäftsführer: Thomas Hos

Seniorenbund-KlubsDie mehr als 40 ab5zig-Klubs des „Wiener Seniorenbundes“ mit insgesamt etwa 200Treffen pro Monat stehen ab5zig-Mitgliedern und deren Freunden kostenlos zur Ver-fügung. Die Bezirksklubs sind, wenn nicht anders angegeben, von 14.00 bis 18.00 Uhrgeöffnet. Juli und August Sommerpause. nähere Auskünfte unter Tel. 515 43/600.

1., Wollzeile 15, jeden Do., 14.30 bis 18.00 Uhr2., Karmelitergasse 10, jeden Dienstag3., Landstr. Hauptstr. 146/Stiege 6a/1. Stock, jeden Do.3., Erdbergstraße 150, Gasthaus Bauer, jeden 1. Di. im Monat von 16.00 bis

18.00 Uhr, ElisabethMangold Tel. 0664/736 36 061, Franz Soucek Tel. 713 88 553., Sechskrügelgasse 2, Cafe Limbeck, jeden 3. Di. imMonat, 16.00 Uhr,

Anneliese Siess Tel. 713 90 50, 0676/690 33 114., Wiedner Hauptstr. 23–25/9, jeden 3. Do. im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr5., Wiedner Hauptstr. 23–25/9, jeden 3. Mi. im Monat von 15.00 bis 17.30 Uhr,

Tel. 0676/51188016., Hirschengasse 2, jeden Dienstag, 14.30 bis 18.00 Uhr7., Cafe Volkstheater, Neustiftg. 4, jeden Donnerstag

14.00 bis 18.00 Uhr, Tel. 0699/108 379 728., Cafe Hummel, Josefstädter Straße 66, jeden Di. ab 16.00 Uhr9., Lustkandlgasse 4, Café Volksoper, jeden 2. und 4. Do.

im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr, jeweils am 4. Do. Führungen10., Kaufhaus Ludwig, Katharinengasse, Restaurant

im Obergeschoß, jeden Dienstag11., König’s Cafe, Kaiser Ebersdorfer Straße 26, jeden 2. Dienstag im Monat12., Meidlinger Hauptstraße 5/1/2, jeden 2. und 4. Do. im Monat von 15.00 bis

18.00 Uhr, Tel. 0664/404 54 8813., HietzingerHauptstr. 56, jeden 2. Do. imMonat, 15.00 bis 17.00 Uhr, Tel. 0664/204 34 7614., Eingang Penzinger Strasse 59, Festsaal Penzinger ÖVP, jeden 2.Montag, von

15.00 bis 18.00 Uhr, an den übrigenMo. Stadtspaziergänge,Museumsbesuche, etc.15., Schwendergasse 41, Restaurant Sturm imHaus der Begegnung,

jedenMi. 14.00 bis 16.00 Uhr16., Ottakringerstr. 217, im „Club 217“, jeden 2. und 4. Dienstag, 15.00 bis 19.00 Uhr17., Hernalser Hauptstraße 124, jeden 2. und 4. Mittwoch18., Martinstraße 92, jeden Dienstag19., Cobenzlgasse 8, Cafe Rudolfshof, jeden Montag20., Burghardtgasse 14/1+2, jeden Donnerstag21., Pius Parsch-Platz 2, jeden 2. Montag im Monat23., Jesuitensteig 28, Heuriger Steinklammer, jeden Dienstag, von 15.00 bis 18.00 Uhr

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05ab5zig Seniorenhandbuch 2012 Klubs

Bei Erasmus:Wien 17., HernalserHauptstraße 171, Restaurant Ilysia,Vorträge, Diskussionen, Programm imab5zig-Wiener Seniorenmagazin

Bridge: BridgezentrumWienerSeniorenbund, Wien 1., Biberstraße 9Übungsturniere: Di., 14.30 Uhr undFr., 13.00 Uhr, € 1,– Kartengeld.Bridgeturniermit Meisterpunktenund Preisgeldern:Do., 14.30 und 19.00 Uhr,Fr., 17.00 Uhr und Sa., 17.00 Uhr.Ermäßigtes Nenngeld € 3,–für ab5zig-Mitglieder

Bridge: Restaurant Fabelhaft aufder Sportanlage der ÖBB, Wien 22.,Arbeiterstrandbadstraße 128,Mittwoch, ab 14.00 Uhr, ab 14.30 UhrBridgeturnier mit Meisterpunkten,Ermäßigtes Nenngeld € 3,–für ab5zig-Mitglieder

Briefmarken:Wien 9., LichtenwerderPlatz 2, „9er Bräu“,jeden So. von 9.00 bis 11.00 Uhr, ausge-nommen Feiertage und Juli/August;Klubleiter: Gustav BognerTel.: 0699/100 30 068

City Treff mit Dr. Elfriede Müll:Wien9., Währingerstr. 2–4, Linke Stiege,Mezzanin, jeden 1. u. 3. Mittwoch, ab16.00 Uhr. Vorträge, Diskussionen,Programm im ab5zig-Wiener Senio-renmagazin

Computerclubmit Ing. Kurt Jirschim:Wien 1., Biberstraße 9 (Haustoröffner„Computerclub“, Hausflur, 1. Türerechts), jeden Montag, ab 14.00 Uhr

freizeitklub:Wien 12., MeidlingerHauptstr. 5/1/2, jeden 2. und 4. Do. imMonat von 15.00 bis 18.00 Uhr,Tel.: 0664/404 54 88

Internet-Seniorenklub: Nicht zu ver-gessen Österreichs erster Internet-Seni-orenklub, täglich im Chat des WienerSeniorenbundes www.ab5zig.at

Kegeln – prater: SportzentrumASKÖ,1200 Wien, Hopsagasse 5. JedenDonnerstag, 11.30 bis 15.30 Uhr.Betreuung: Hermine Beck. Kosten-beitrag: € 6,50

Kegeln – Haus der Begegnung:Wien15, Schwendergasse 41 – U6 Westbahn-hof, Linie 52 oder 58 stadtauswärts.Jeden zweiten Dienstag, 14.00 bis18.00 Uhr. Unkostenbeitrag

Kegeln – Stadthalle:Wien 15, Hüttel-dorferstr. 2b. Jeden Dienstag, 13.30 bis16.00 Uhr, Betreuung: Otto Zimmer-mann Tel. 0676/9027120. Unkosten-beitrag

Kegeln – 1140 Wien: Freizeitoase Wien16, Kendlerstraße 38, jeden 2. und4. Mittwoch im Monat, 14.15 bis16.15 Uhr. Im Dezember 1. und 3. Mitt-woch im Monat, Betreuung: HelmuthSchlager, Unkostenbeitrag

Sportkegeln des 14. Bezirks: Jeden Di.,10.00 bis 11.30 Uhr (außer Juli undAugust) im ASKÖ Bezirkssportzen-trum Brigittenau, 1200 Wien, Hopsa-gasse 5 (U4 Heiligenstadt, 11a StationDr. Adolf Schärf Heim). Betreuung:Helmuth Schlager, Unkostenbeitrag.

Spezial-Klubs

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06 ab5zig Seniorenhandbuch 2012Klubs

www.ab5zig.atÖsterreichs grosse seniorenhomepage

aktuelle tipps •Wetter und news • super rabatte • info-Datenbankspiele • rat & hilfe • Kontaktbörse • chat

Kegeln – 1160 Wien: Cafe Weidinger,Wien 16., Lerchenfeldergürtel 1, jeden1. und 3. Freitag im Monat, 15.00 bis17.00 Uhr, Betreuung: Fam. Praschak,Unkostenbeitrag

nordic Walking: in Neuwaldegg, Info:Franz Xaver Podeschwa 0680/216 88 87

Schach:Wien 1: Biberstraße 9, Senio-renbund-Klubzentrum, jeden 1. Diens-tag im Monat, 9.30 bis 12.30 Uhr

Schach:Wien 2: Olympiaplatz 2, 3.Freitag im Monat von 10.00 bis20.00 Uhr und 3. Samstag im Monatvon 10.00 bis 18.00 Uhr

Sonntagsklub:Wien 1., Dr. KarlLueger Platz, Café Prückl, 1. Sonntagim Monat, ab 13.00 Uhr, Plaudern mitGleichgesinnten

Spieleklub: jeden 1. und 3. Montag imMonat, 14.00–18.00 Uhr, Wien 23.,ÖVP Bürgerlokal, Färbermühlgasse13/1/1, Kontakt: Ferdinand Klementer,Tel. 865 54 46, [email protected]

Tarock:Wien 1., Biberstraße 9, Senio-renbund-Klubzentrum, Mittwoch, 8.00bis 12.00 Uhr; Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr

Tischtennis:Wien 16., Kirchstettern-gasse 57, (Spielbetrieb) Tischtennis-halle der Erzdiözese Wien, jeden2. und 4. Freitag im Monat von 15.15bis 16.45 Uhr. Schule Grundsteingasse48 jeden 1. u. 3. Freitag im Monat,15.15 bis 16.45 Uhr. Frau Dr. Schreiber,Tel. 0664/415 03 60. Unkostenbeitrag

Wanderklub: Dipl.-Ing. Stockinger,jeden Dienstag, Programm im ab5zig– Wiener Seniorenmagazin

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07ab5zig Seniorenhandbuch 2012 rIchtsätze

Die neuen richtsätzeDie Pensionen wurden mit 1.1.2011 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestim-mungen wie folgt erhöht: Pensionen bis € 3.300,– wurden um 2,7% erhöht.Bei Pensionen von mehr als € 3.300,– bis € 5.940,– gibt es eine Einschleifre-gelung von 2,7% bis 1,5%. Pensionen über € 5.940,– wurden um 1,5% erhöht.

richtsätze für Ausgleichszulagen ab 1. Jänner 2012 und feste Bezüge

Fortsetzung nächste Seite

DieAusgleichszulage ergänzt die Pensi-on um die Differenz zwischen Gesamt-einkommen und Richtsatz. Sie gebührtin der Höhe der Differenz zwischen• der Summe aus Pension (brutto), Net-toeinkommen und eventuellen Un-terhaltsansprüchen einerseits und

• dem jeweiligen Richtsatz anderer-seits.

Berechtigte 2012Alleinstehende: € 814,82Ehepaar: € 1.221,68je Kind: € 125,72Waisenpensionen bis 24. Lebensjahr:Halbwaise: € 299,70Vollwaise: € 450,–Waisenpensionen ab 24. Lebensjahr:Halbwaise: € 532,56Vollwaise: € 814,82

HöchstbemessungsgrundlageBasis 288 Monate € 3.675,13

Höchstpension (80% derHöchstbemessungsgrundlage)€ 2.940,10

Höchstbeitragsgrundlagemonatlich € 4.230,–täglich € 141,–Bemessungsgrundlage für Zeitender Kindererziehungmonatlich € 961,49

pflegegeldstufen 2012Stufe 1 € 154,20Stufe 2 € 284,30Stufe 3 € 442,90Stufe 4 € 664,30Stufe 5 € 902,30Stufe 6 € 1.260,00Stufe 7 € 1.655,80

Geringfügigkeitsgrenzen(Versicherungsgrenzen), ASVG § 5 Abs.2. Vorsicht: Wenn Frühpensionisten vorErreichen des gesetzlichen Pensionsal-ters (Männer 65, Frauen 60, Beamte ge-nerell 65) mehr als diese Grenzbeträgepro Monat, oder Tag (ASVG), durch Er-werbstätigkeit dazuverdienen, gibt esfür diesen Monat/Tag, keine Pension!monatlich € 376,26täglich € 28,89

ZuzahlungenZuzahlungen (und Befreiungen davon)pro Verpflegstag bei Maßnahmen derRehabilitation und bei Maßnahmen derFestigung der Gesundheit und der Ge-sundheitsvorsorge in der Kranken- undPensionsversicherung (Kostenbeitrag):

Monatliches Bruttoeinkommen mehr als€ 814,82 bis € 1.396,20 täglich € 7,04mehr als € 1.396,20 bis € 1.977,59täglich € 12,07mehr als € 1.977,59 täglich € 17,10

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08 ab5zig Seniorenhandbuch 2012rIchtsätze

Befreit von der Zuzahlung sind Per-sonen, deren monatliches Bruttoein-kommen € 814,82 nicht übersteigt. DieZuzahlung ist auch zu leisten, wenn beieiner Pension unter € 814,82 keineAus-gleichszulage gebührt.

Die Zuzahlung ist mit einer Höchstdau-er von 28 Tagen pro Jahr begrenzt.

Zuzahlungen im Spital in WienIn den städtischen Spitälern ist je Ver-pflegstag ein Spitalskostenbeitrag von€ 11,21 zu bezahlen. Bei geringem Ein-kommen ist ein Beitrag von € 8,83 zubezahlen. Einkommensgrenzen sindfür Alleinstehende € 853,06 und fürEhepaare € 1.200,–. Pro Kind können€ 127,– zugerechnet werden.

Dieser Beitrag entfällt bei Rezeptge-bührbefreiung, Organspenden und Spi-talsaufenthalt wegen Schwangerschaft.

Mitversicherte Angehörige zahlen injedem Fall einen Kostenbeitrag von€ 17,60 pro Verpflegungstag, auchwenn der Versicherte von der Rezept-gebühr befreit ist.

Heilbehelfe (Selbstbehalt)Der Kostenanteil des Versicherten fürHeilbehelfe beträgt mindestens € 28,20,für Sehbehelfe (Brillen) mindestens€ 84,60. Für ständig benötigte Behelfe(z.B. Inkontinenzversorgung), die nurkurzfristig verwendet werden können,hat der Patient 10% der Tarifkosten zutragen.

Für Kinder, die das 15. Lebensjahr nochnicht vollendet haben und schwerstbe-hinderte Kinder sowie für Personen,die wegen besonderer sozialer Schutz-bedürftigkeit von der Rezeptgebühr

befreit sind, und für Versicherte oderAngehörige, die erhöhte Familienbei-hilfe beziehen sowie für Behelfe, die alsMaßnahme der medizinischen Rehabi-litation gewährt werden, gibt es keineKostenbeteiligung.

Auslandsaufenthalt: pension undpflegegeldAuslandsaufenthalte, die länger alszwei Monate dauern, sind der Pensi-onsversicherungsanstalt rechtzeitig zumelden. Eine Ausgleichszulage würdein solchen Fällen gestrichen werden.Ansonsten gibt es für die meisten Län-der keine Probleme mit der Zustim-mung. Auch Pensionsüberweisungenins Ausland sind möglich. Näheres beiIhrer Pensionsversicherungsanstalt.

Vorsicht: Insbesondere zu Unrechtbezogene Ausgleichszulagen könnenzeitlich unbeschränkt zurückgefor-dert werden, sogar nach dem Tod vomNachlass!

Pflegegeld gebührt Beziehern und Be-zieherinnen einer Pension auch bei ge-wöhnlichem Aufenthalt in einem Mit-gliedstaat der Europäischen Union, desEuropäischen Wirtschaftsraumes undder Schweiz (Gleichstellungmit Inland-saufenthalt), sofern bestimmte Voraus-setzungen gegeben sind. Näheres beiIhrer Pensionsversicherungsanstalt.

Mobilpass der Stadt WienBezieherInnen von Mindestsicherungund Mietbeihilfe der MA40 bekommenden Mobilpass automatisch zugesandt.

Auf Antragstellung erhalten ihn:• BezieherInnen einer Pension mit Aus-gleichszulage

• BewohnerInneneinesPensionistInnen

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09ab5zig Seniorenhandbuch 2012 seNIoreNermässIguNgeN

-Wohnhauses, Wohn- und Pflege-heims oder einer Behinderteneinrich-tung bei Bezug des Mindestsiche-rung-Taschengeldes oder Mindest-Freibetrags

• BezieherInnen von Unterhalt in derHöhe der Ausgleichszulage ab demRegelpensionsalter

Ermäßigungen mit dem Mobilpass• Ermäßigte Monatskarte und Halb-preisfahrschein bei denWiener Linien

• Bezuschussung der Hundeabgabe von50 Prozent für maximal einen Hund

• Ermäßigte Jahreskarte bei den Büche-reien der Stadt Wien (MA 13)

• Ermäßigter Eintritt bei den städ-tischen Bädern (MA 44)

• Ermäßigung bei Kursen der WienerVolkshochschulen

Info: Soziales, Sozial- und Gesundheits-recht (MA 40), Referat Mietbeihilfe undMobilpass,3., Thomas-Klestil-Platz 8, Öffnungszeiten:Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr,Tel. 4000/8040,E-Mail: [email protected]

Allgemeine SeniorenermäßigungenBei diesen Ermäßigungen gelten Alters- bzw. Einkommenseinschränkungenoder andere Einschränkungen.

rezeptgebühr-BefreiungDie Rezeptgebühr beträgt € 5,15. Fürdie Befreiung von der Rezeptgebührmittels Antrag gelten ab 2012 folgendeGrenzbeträge:

a) Für Personen, deren monatlicheNettoeinkünfte für Alleinstehende€ 814,82 für Ehepaare € 1.221,68nicht übersteigen.

b) Für Personen, die infolge von Lei-den oder Gebrechen überdurch-schnittliche Ausgaben nachweisen(chronisch Kranke), sofern die mo-natlichen Nettoeinkünfte für Al-leinstehende € 937,04, für Ehepaare€ 1.404,93 nicht übersteigen.

Diese Beträge erhöhen sich für jedesKind um € 125,72.

Es besteht eine Deckelung der Rezept-gebühren: Es sind nur maximal zwei

Prozent des Jahresnettoeinkommensfür Rezeptgebühren zu bezahlen. DieErmittlung des Jahresnettoeinkom-mens für die Berechnung der Rezept-gebühren-Obergrenze erfolgt bei Pensi-onisten aufgrund der aktuellen Netto-pension.

Bei Personen, deren Jahresnettoeinkom-men unter dem Zwölffachen des Ein-zelrichtsatzes für die Ausgleichszulage(im Jahr 2012 € 814,82 pro Monat) liegt,wird die Rezeptgebühren-Obergrenzevom Zwölffachen dieses Richtsatzesberechnet. Dies ist die für alle Personengeltende Mindestobergrenze. Dieseliegt im Jahr 2012 bei € 195,56 bzw. 37Rezeptgebühren. Dies bedeutet, dassjeder Versicherter, der nicht von derRezeptgebühr befreit ist, zumindest 37Rezeptgebühren bezahlen muss, bevorer wegen Erreichens der Obergrenzebefreit ist.

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10 ab5zig Seniorenhandbuch 2012seNIoreNermässIguNgeN

Befreiung: Telefon und orfEs gelten heuer folgende Einkommens-grenzen für eine Befreiung von derORF-Gebühr:Haushalt mit 1 Person € 912,60Haushalt mit 2 Personen € 1.368,28Jede weitere Person € 140,81

Bei der Ermittlung des Nettoeinkom-mens sind Leistungen auf Grund desFamilienlastenausgleichsgesetzes,Kriegsopferrenten, Heeresversorgungs-renten, Opferfürsorgerenten, Verbre-chensopferrenten sowie Unfallrentenund das Pflegegeld nicht anzurechnen.

Übersteigt das Nettoeinkommen diemaßgeblichen Betragsgrenzen, kannder Antragsteller folgende abzugsfä-hige Ausgaben geltend machen:• Hauptmietzins einschließlich der Be-triebskosten im Sinne des Mietrechts-gesetzes, wobei eine gewährte Miet-zinsbeihilfe anzurechnen ist, (ent-sprechende Belege bitte dem Antragin Kopie beilegen z. B. Mietvertrag,Bestätigung über eine Mietzinsbeihil-fe etc.)

• anerkannte außergewöhnliche Bela-stungen im Sinne des aktuellen Ein-kommenssteuergesetzes.

Info-Hotline der Rundfunk-Gebühren-stelle GIS: Tel. 0810 00 10 80 oder imService-CenterWien (fürWien, NÖ undBurgenland). 1040 Wien, Faulmann-gasse 4, Mo. bis Fr., 8.00 bis 18.00 Uhr.Homepage: www.orf-gis.at

Bahn-ErmäßigungenBei den ÖBB sowie Privatbahnen mitAusnahme der Zahnradbahnen undSonderverkehre sowie bei ÖBB-Post-bund und in Bussen vieler Verkehrsver-bünde gibt es für Damen undHerren ab

60 die „VORTEILScard Senior“, mit biszu 50% Ermäßigung.

Info: Tel. 05-1717 oder an den Personen-kassen der ÖBB. VORTEILScard-Ser-viceline Tel. 0810 96 62 00 (max. € 0,10/Minute).

„VorTEILScard Senior“Die „VorteilsCard Senior“ kostet € 26,90und gilt ein Jahr abAusstellungsdatum.Bei der Erstbestellung benötigen Sieein Foto und einen gültigen amtlichenLichtbildausweis. Mit der kostenlosenZahlungsfunktion Ihrer VORTEILS-card können Sie Ihre Fahrausweise amSchalter, im Internet oder an den Fahr-kartenautomaten mit Ihrer VORTEILS-card bezahlen. Der Betrag wird bequemvon Ihrem Konto abgebucht.

Für Senioren, die z. B. eine Ausgleichs-oder Ergänzungszulage beziehen, be-steht die Möglichkeit, die VORTEILS-card gratis zu erhalten. Gültigkeit fünfJahre.

„VorTEILScard Spezial“Für Personen mit Mobilitätseinschrän-kung gibt es die VORTEILScard Spezi-al. Sie kostet € 19,90 EUR.Die VORTEILScard Blind gibt es fürsehschwache oder blinde Menschen.Sie kostet € 18,90 EUR.Die VORTEILScard Schwerkriegsbe-schädigte erhalten Berechtigte kosten-los. Sie kann nur über das Bundessozi-alamt bezogen werden und gilt 5 Jahre.

Ermäßigungen Wiener LinienSenioren-Jahresnetzkarte der WienerLinien Frauen und Männer ab 60 um€ 224,–, bei monatlicher Abbuchung10x € 22,90.

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11ab5zig Seniorenhandbuch 2012 seNIoreNermässIguNgeN

Samstag ab 12 Uhr berechtigt die Kar-te zur kostenlosen Mitnahme von zweiKindern innerhalb Wiens – ausgenom-men Schnellbahn (bis zum vollendeten15. Lebensjahr bzw. bei Nachweis einesSchulbesuches bis zum Ende des Schul-jahres, in dem das 15. Lebensjahr voll-endet wird).

Seniorenjahreskartenbesitzer könneneinen Hund oder ein Fahrrad (nur inder U-Bahn Mo. bis Fr. 9.00 bis 15.00Uhr und ab 18.30 Uhr, an Samstagen,Sonntagen und Feiertagen ganztägig)unentgeltlich mitnehmen.

Senioren 2-Fahrten-Fahrschein (nur imVorverkauf!) € 2,30/ab Mai € 2,50.

Für Personen mit einem Mobilpass derStadt Wien:

Monatsnetzkarte € 15,20Fahrschein für 2 Fahrten € 1,80Streifenkarte für 4 Fahrten € 3,60Einzelfahrt im Fahrzeug € 1,10Einzelfahrt bei Automat € 0,90

TelefonischerKundendienstTel.7909/115

MietbeihilfeDiese Geldleistung für Pensionsbezie-herInnen wird von der StadtWien danngewährt, wenn durch die Höhe derGesamtmiete ein bestimmtes Minde-steinkommen (Mindestsicherung, Aus-gleichzulagen-Richtsatz) unterschrittenwird. Vor Gewährung einer Mietbei-hilfe muss ein allfälliger Anspruch aufeine Wohnbeihilfe des Wohnungsamtesder Stadt Wien geprüft werden. DieMietbeihilfe kann auch zusätzlich zu ei-ner Wohnbeihilfe des Wohnungsamtesbezogen werden.

Nähere Auskünfte über die Einkom-mensgrenzen und Antragstellung:Mietbeihilfe, MA 40, 1030 Wien, Tho-mas-Klestil-Platz 8, Tel. 4000-8040, Fax:4000-99-40639. Mo.–Fr. 8.00–12.00 Uhr.E-Mail: [email protected]

WohnbeihilfeMit der Wohnbeihilfe unterstützt dieStadt Wien Personen mit geringem Ein-kommen. Wohnbeihilfe wird sowohlfür gefördert errichtete beziehungs-weise sanierte Wohnungen als auchfür ungeförderte (private) Mietwoh-nungen ausbezahlt. Unter bestimmtenVoraussetzungen ist Wohnbeihilfe fürEigentumswohnungen möglich. AuchAngehörige von Wohngemeinschaftenkönnen mit den angebotenen Formu-laren Wohnbeihilfe beantragen.

AntragstellungUm Wohnbeihilfe zu erhalten, ist esnotwendig, einenAntrag zu stellen. Da-bei sind Unterlagen vorzulegen, ohnedie das Recht auf Wohnbeihilfe bezie-hungsweise die Höhe der Beihilfe nichtermittelt werden können. Der Antragkann in der zuständigen Wohnbeihilfe-stelle, per Post oder per Telefax einge-bracht werden. Fachliche Beratung bie-ten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterder Abteilung Wohnbauförderung undSchlichtungsstelle für wohnrechtlicheAngelegenheiten (MA 50).

Info: per Post, Fax, od. persönlich, Par-teienverkehr: Mo., Di., Do., Fr. 8.00bis 13.00 Uhr, Do. 15.30 bis 17.30 Uhr.Zentrale: 1190 Wien; Heiligenstädterstr.31/3, Tel. 4000-74 880, Fax: 4000-99 74 896,E-Mail: [email protected]

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12 ab5zig Seniorenhandbuch 2012seNIoreNermässIguNgeN

unterstützungsfonds derKrankenversicherungsträgerDie Krankenversicherungsträger ha-ben zur finanziellen Unterstützung fürVersicherte in besonders berücksichti-gungswürdiger Situation einen Unter-stützungsfonds eingerichtet. Zuschüsseaus dem Unterstützungsfonds sind fürNotfälle vorgesehen. Etwa im Zusam-menhang mit besonders hohen Kosten-aufwendungen für Arztleistungen undeiner damit verbundenen wirtschaft-lichen Notlage des Antragstellers. Beidiesen Zuschüssen handelt es sich umeine freiwillige Leistung, auf die keinRechtsanspruch besteht. Die Gewäh-rung eines Zuschusses hängt von denindividuellen Familien-, Einkommens-und Vermögensverhältnissen ab.

Z.B. Wiener Gebietskrankenkasse:Es können nur Kosten eingereicht wer-den, die netto den Betrag von EUR40,00 übersteigen. Folgende Leistungenwerden unterstützt:• Die (Rest-)Kosten der/des Versicher-ten für Heilbehelfe und Hilfsmittel,deren tarifliche Gesamtkosten die sat-zungsmäßige Höchstgrenze für dieLeistungserbringung der Kasse (2011:EUR 420,00) übersteigen.

• Der Kostenanteil der/des Versicher-ten für einen Spitalsaufenthalt einer/eines anspruchsberechtigten Angehö-rigen.

• Die Tarif-Kosten für die Neuanschaf-fung eines verlorenen oder gestohle-nen Hörgerätes.

• Der Patientenanteil für einen Zahner-satz (auch für Reparaturkosten) odereine kieferorthopädische Behandlungoder tariflich nicht geregelte Kosteneiner Zahnbehandlung in medizi-nischen Sonderfällen.

Ermäßigung in städtischen BädernSenioren ab dem 60. Lebensjahr. Nurfür Hallenbad und Sauna. Als Ausweiswird in allen Hallen- und Saunabäderneine Bäderlegitimation (BL) ausgestellt.

Inhaber Mobilpass/Blinde/Behinderteab 70% Minderung der Erwerbsfähig-keit (MdE), (Begleitpersonen unentgelt-lich) für Hallenbad, Sauna, Wannenbadund Sommerbad (Brausebad unentgelt-lich). Als Ausweis wird eine Bäderlegi-timation (BL) ausgestellt.

Die Ermäßigung wird beim Kauf derEintrittskarte im jeweiligen Bad ge-währt.

Telefonische Auskünfte: Montag bisFreitag 7.30 bis 15.30 Uhr, Tel. 60 112.

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13ab5zig Seniorenhandbuch 2012 baNK-partNer

Bank-partner von ab5zig – Wiener Seniorenbund

1010 Seilergasse 9Josef Kargl, Tel.: 05 1700 62000Rotenturmstraße 27Michael Ibounik,Tel.: 05 1700 66600Kärtner Straße 51Birgit Hart, Tel.: 05 1700 66800Looshaus, Michaelerplatz 3Wolfgang Kuhnert,Tel.: 05 1700 67000Schottengasse 2Stephan Kainrath,Tel.: 05 1700 68200

1020 Taborstraße 14Dieter Roch,Tel.: 05 1700 61400

1030 Baumgasse1,Heinz-Peter Prusnik-Dragosits,Tel.: 05 1700 64200W3,LandstraßerHauptstraße2a-b.Herbert Smitha,Tel.: 05 1700 67500

1040 St.-Elisabeth-Platz 7David Schramm,Tel.: 05 1700 64800

1050 Schönbrunner Straße 99Erwin Grossmaier,Tel.: 05 1700 61700Wiedner Hauptstraße 98Mag. Angelika Mücke,Tel.: 05 1700 63300

1070 Mariahilfer Straße 88aFranz Ahrer, Tel.: 05 1700 67800

1080 Alser Straße 49Birgit Palasser,Tel.: 05 1700 67700

1090 Porzellangasse 52Georg Wallner,Tel.: 05 1700 65900

1100 Himberger Straße 14Gottfried Nemeth,Tel.: 05 1700 62200Favoritenstraße 104Martin Pospischil,Tel.: 05 1700 62400PAHO, Alma-Rosé-Gasse 2Ursula Seibold,Tel.: 05 1700 63400

1110 Am Leberberg, Etrichstraße 40Wolfgang Brenek,Tel.: 05 1700 63900Simmeringer Hauptstraße 84Albert Sinkovits,Tel.: 05 1700 66000

1120 Meidlinger Hauptstraße 46Karl Schallmayer,Tel.: 05 1700 61100

1130 Lainzer Straße 129Rudolf Votypka,Tel.: 05 1700 62300Hietzinger Hauptstraße 172Mag. Ingrid Seidel,Tel.: 05 1700 63000

1140 Linzer Straße 261Florian Wagner,Tel.: 05 1700 63600Breitenseer Straße 48Helmut Winter,Tel.: 05 1700 66700

1150 Kardinal-Rauscher-Platz 5Harald Kamellander,Tel.: 05 1700 63100Sechshauser Straße 53Herbert Tuider,Tel.: 05 1700 68000

1160 Ottakringer Straße 67Christina Luntzer,Tel.: 05 1700 64100Thaliastraße 136Alexander Schneider,Tel.: 05 1700 64400

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14 ab5zig Seniorenhandbuch 2012baNK-partNer

1170 Jörgerstraße 24Rene Klaghofer,Tel.: 05 1700 62600

1180 Währinger Straße 110Thomas Weimann,Tel.: 05 1700 65000

1190 Sonnbergplatz 1Claudia Graf,Tel.: 05 1700 62700Heiligenstädter Straße 81-87Philipp Schröfl,Tel.: 05 1700 63500Saarplatz 11-13Peter Paces, Tel.: 05 1700 65200

1200 Klosterneuburger Straße 56Stefan Mezera,Tel.: 05 1700 63700Dresdner Straße 49Manfred Guth,Tel.: 05 1700 63800

1210 Stammersdorfer Straße 96Erich Schrenk,Tel.: 05 1700 62100Prager Straße 41Maria Prinz, Tel.: 05 1700 62500

Strebersdorfer Platz 6Schrenk Erich,Tel.: 05 1700 62800

1210 Brünner Straße 9Peter Bergner,Tel.: 05 1700 67200Donaufelderstraße 252Martin Bölzlbauer,Tel.: 05 1700 61800

1220 Schüttauplatz 22Kaiser Ernst,Tel.: 05 1700 65300Siegesplatz 25AMichael Hofer,Tel.: 05 1700 66500Andromeda Tower,Donau City Straße 4-6Gerhard Zachl,Tel.: 05 1700 68300

1230 Liesing „Riverside“Martin Janko,Tel.: 05 1700 65500Richard-Strauß-Straße 16Christian Jenkner,Tel.: 05 1700 66300

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15ab5zig Seniorenhandbuch 2012 Vorsorge

VorsorgeHier finden Sie besonders attraktive Angebote oft mit einem „Extra-Zuckerl“für ab5zig-Mitglieder! Sie können nähere Informationen zu diesen Angebo-ten mit dem Gutschein anfordern.

Trauerfall-privat-VorsorgeMit dieser Vorsorge haben Sie schon zuLebzeiten alles geregelt. Diese lebens-lange Ablebensversicherung für 35- bis80jährige ab5zig-Mitglieder bietet eineReihe von besonderen Vorteilen:

• keine Gesundheitsfragen• nur 3 Jahre Aufbauzeit• abgekürzte Prämienzahlung bei le-benslangem Versicherungsschutz

• schon ab € 20,– pro Monat möglich!

Spezial-unfallschutz-plusDie günstige Unfallversicherung vonERGO Direkt mit Beitrittsmöglichkeit

für 45- bis 85-jährige ab5zig-Mitglie-der bietet umfangreichen Schutz vor denfinanziellen Folgen nach einem Unfall:

• keine Gesundheitsfragen• Unfallschutz weltweit und rund umdie Uhr

• schon ab € 9,42 pro Monat möglich• € 100.000,– Vollinvaliditätskapital-leistung

• bis € 5.000,– Bergungskosten• einmalig € 1.000,– Schmerzensgeldbis 19% Invalidität

• € 10,– Spitalstagegeld• prämienfreier Einschluss des krank-heitsbedingten Oberschenkelbruchs

Foto:fotolia.com

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16 ab5zig Seniorenhandbuch 2012geldaNlage uNd Vorsorge

pflegegeld-VorsorgeMit der Pflegegeld-Vorsorge von ERGODirekt können Sie sich vor dem Kata-strophenfall ab der Pflegestufe 5 finan-ziell absichern. Vorteile der Pflegegeld-Vorsorge:

• Beitrittsmöglichkeit für 35- bis 70-jäh-rige ab5zig-Mitglieder

• Leistungsanspruch ab Pflegestufe 5• einmaliges Schmerzensgeld in Pflege-stufe 2–4 möglich

• nur 1 Jahr Wartezeit• Sofortschutz und doppelte Leistungnach einem Unfall

• kein Nachweis über die Verwendungder Pflegerente erforderlich

• Prämienfreistellung im Leistungsfall• jederzeitiges Kündigungsrecht

Junior-Start-planMit dieser Er- und Ablebensversiche-rung unterstützen Sie Ihr Enkerl beimStart ins Leben! Ihr Enkerl erhält dieVersicherung zum vereinbarten Ende,auch wenn Sie vorher ableben sollten.Ihre Vorteile:

• keine Gesundheitsfragen• Prämienzahlung endet bei vorzeiti-gemAbleben

• fixer Auszahlungstermin

AuSKunfTgebührenfrei bei ERGO DirektVersicherungen unter 0800/22 66 88-25.

AnGEBoT-GuTSCHEInausfüllen, ankreuzen und einsenden an ab5zig – Wiener Seniorenbund, 1010 Wien, Biberstraße 9

Ja, lassen Sie mir bitte vom ab5zig-Partner ein kostenloses und unverbindlichesAngebot zusenden.

ErGo Direkt Versicherungenn Trauerfall-Privat-Vorsorge n Spezial-Unfallschutz-Plusn Pflegegeld-Vorsorge n Junior-Start-PlanName, Vorname

Postleitzahl, Straße, Hausnummer

Telefon-Nr. (für eventuelle Rückfragen) Uhrzeit: von bis (für beste Erreichbarkeit)

Geburtsdatum*

*) wichtig für das persönliche Versicherungs-Angebot

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17ab5zig Seniorenhandbuch 2012 sozIalmärKte

SozialmärkteInformation über Einrichtungen, die Produkte des täglichen Bedarfs zu sehrgünstigen Preisen für Menschen mit niedrigem Einkommen anbieten

favoritner Sozialmarkt1100 Wien, Inzersdorfer Straße 16Mobiltelefon: 0680/319 49 54E-Mail: [email protected]: www.favoritner-sozialmarkt.atGeschäftszeiten:Montag bis Freitag 10.00 bis 15.00 Uhrfür Menschenmit geringem Einkommenauch Hunde- und Katzenfutter

firma Gerhard rammel GmbH1120 Wien, Pohlgasse 13Mobiltelefon: 0664/151 60 13Fax: 01-812 89 63E-Mail: [email protected]äftszeiten:Jeden 1. Freitag im Monat 10.00 bis18.00 Uhr – Gratisausgabe von Haus-rat, Bekleidung, Spielsachen, Möbelusw. (gegen Vorlage eines Sozialmarkt-ausweises bzw. Sozialpasses/Mobil-passes)Spendenannahme: Montag bis Freitag10.00 bis 18.00 UhrWohnungsräumungen, Entrümpe-lungen, An- und VerkaufGratismöbel nur bei SelbstabholungKeine Lebensmittel

Günstige pCs für Sozialmarkt-KundInnenWebseite: www.wiener.hilfswerk.atDemontage- und RecyclingzentrumD.R.Z. der Wiener Volkshochschulenliefert PCs, die im SOMA-Sozialmarktdes Wiener Hilfswerks verkauft wer-den (ca. € 50,–)

Samariterbund Sozialmärkte1150 Wien, Pillergasse 20 und1210 Wien, Frömmlgasse 19–31Telefon 01-22 144-44E-Mail: [email protected]: sozialmarkt.samariter.atGeschäftsszeiten:Montag bis Freitag 9.00 bis 14.00 UhrTelefonische Auskunft:Montag bis Freitag 7.00 bis 16.00 UhrAnmeldung:Montag bis Donnerstag 11.00 bis13.00 Uhr

Voraussetzungen:Wohnsitz WienEinkommensgrenzen:Einzelpersonen: € 893,–(Zwölf Mal pro Jahr)Paare: € 1.340,–Pro Kind: € 270,–Pro Woche darf für maximal € 30,–eingekauft werden.

Der Einkaufspass wird direkt im Sama-riterbund Sozialmarkt ausgestellt. Bittebeim ersten Einkauf aktuellen Mel-dezettel, Einkommensnachweis undLichtbildausweis mitbringen.

SoMA Sozialmarkt Wien neubau,Wiener Hilfswerk1070 Wien, Neustiftgasse 73–75Zentrale: 01-522 44 21Fax: 01-512 36 61-33E-Mail: [email protected]: www.wiener.hilfswerk.at

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Geschäftszeiten:Montag bis Freitag 10.00 bis 14.00 Uhr

Einkaufsberechtigt sind Menschen mitWohnsitz in Wien und Einkommen un-ter folgendem Richtsatz:Einzelperson: € 912,– (12 x pro Jahr)Paare: € 1.368,– (12 x pro Jahr)Pro Kind: € 273,60

Einkaufspässe werden im SOMA sowiein den Nachbarschaftszentren des Wie-ner Hilfswerks ausgestellt (Meldezettel,Einkommensnachweis und Lichtbild-ausweis)

Sozialmarkt1100 Wien, Braunspergengasse 30 und1170 Wien, Kalvarienberggasse 15Tel. 0664/207 56 66

E-Mail: [email protected]: www.sozialmarkt.com

Geschäftszeiten:Montag bis Freitag 10.00 bis 14.30 UhrFür einkommensschwache Personen,z.B. SozialhilfebezieherInnen, Studen-tInnen und MindestpensionistInnen

Beim ersten Einkauf muss die Bedürf-tigkeit mittels Einkommensbeleg (z.B.Sozialpass, Mobilpass) nachgewiesenwerden, dann wird ein eigener Sozial-markt-Ausweis ausgestellt.

Waren werden etwa zu einem Dritteldes üblichen Preises angeboten.Einkauf pro Woche maximal € 35,–

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19ab5zig Seniorenhandbuch 2012 sprechstuNdeN

Spezialsprechstunden für ab5zig-MitgliederWas der „Wiener Seniorenbund“ als Versuch gestartet hat, nämlich eineSpezial-Sprechstunde mit Rat und Hilfe für Pensionseinsteiger, hat sich mitt-lerweile zu einem Netz von Sprechstunden zu unterschiedlichsten Themenentwickelt. Die Gratis-Information im persönlichen Gespräch mit Expertenhat zu einer enormen Nachfrage bei den ab5zig-Mitgliedern geführt. NähereInformationen zu den Spezial-Sprechstunden des „Wiener Seniorenbundes“gibt es – soweit nicht hier ersichtlich – beim ab5zig-Telefon 515 43/600. Der-zeit gibt es folgende Sprechstunden:

rat & Hilfe vor undnach der pensionierungGD-Stv. a.D. LeopoldScherer, Sozialversiche-rungsexperte, beant-wortet Fragen vor undnach der Pensionierung

und berät über Ansprüche, Zuver-dienstmöglichkeiten, Pensionierungs-Zeitpunkte etc. Termine: ab5zig –Wie-ner Seniorenbund, Telefon: 515 43-600.

rechtsberatungab5zig-Vertrauensan-walt Dr. Wolfgang Ulmberät in allen recht-lichenAngelegenheiten.Die Erstberatung ist ko-stenlos. Mitglieder des

Wiener Seniorenbundes können vordem Arbeits- und Sozialgericht kosten-los vertreten werden. Termine: ab5zig– Wr. Seniorenbund, Telefon 515 43-600.

pflege und BetreuungDGKS Michaela Szkiba,akademische Exper-tin für Palliative Care,berät in allen Fragenvon Pflege und Betreu-ung zu Hause. Termine:

ab5zig- Wiener Seniorenbund, Telefon515 43-600.

notar-Beratung: erben,vererben, verkaufenDr. Michael Malaniuk,aus der Notariats-Kanz-lei Mag. Peter Malani-uk, 1210 Wien, Prager-straße 15, hilft in allen

notariellen Belangen, wie Erbrecht, Vor-sorgevollmacht oder Testament. EineErstauskunft ist kostenlos.Termine: Telefon 278 33 36.

LebenskrisenFrau Dr. mult. Wohlers-Scharf bietet gratis Erst-beratung bei Depressi-onen und Lebenskrisen.Sie ist Psychotherapeu-tin mit Ausbildung in

Österreich und den USA.Termine: 587 22 83, täglich 8.00–9.00 Uhr.

Beurteilung vonKunstwerkenSie haben Kunstwerkeüber deren Wert Sie Be-scheid wissen möchten?Lassen Sie „Ihre Schät-ze“ von Prof. Gerhard

Ederndorfer kostenlos bewerten.Termine: ab5zig – Wiener Senioren-bund, Tel. 515 43-600.

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20 ab5zig Seniorenhandbuch 2012sprechstuNdeN

Inkontinenz – kein TabuDr. Eva Donner klärtüber die heute zurVerfügung stehenden,zahlreichen operativenund medikamentösenBehandlungsmethoden

auf. Termine: Telefon 0664/336 08 58.

Lebens- undSozialberatungDr. Rudolf Tuppa, Le-bens- und Sozialberater,berät z.B. bei Problemenim Beruf, im Zusam-menhangmit demÜber-

tritt in den Ruhestand, in Trauerfällenund Beziehungskrisen. Mi. oder Do., ab10.00 Uhr. Termine: ab5zig – WienerSeniorenbund, Telefon 515 43-600.

Konflikt-, Lebens- undTrauerfallberatungFrau Hedwig Watsikas,Mediatorin, bietet Bera-tung bei Problemen inFamilie, Partnerschaftund Nachbarschaft, so-wie Hilfe in Trauersitu-

ationen. Termine: Telefon 942 17 09 oder0676/663 12 90.

Heizungs- undKlimageräte-BeratungUniv.-Lektor Ing. Hel-muth J. Manzenreit-her, gerichtl. beeideterSachverständiger, berätkostenlos vor Anschaf-

fung neuer Anlagen.Termine: Telefon 893 48 27.

Beratung in fragen derVeranlagungMag. Peter Zörer, langeJahre Finanzmanager,Generaldirektor derMerrill Lynch Bank, ge-richtlich beeideter Sach-

verständiger, berät kostenlos in allenFragen der Veranlagung.Termine: ab5zig – Wiener Senioren-bund, Tel. 515 43-600.

führerscheinIhr Bild im Führer-schein ist zu alt, Siesind lange nicht Autogefahren und benöti-gen Fahrpraxis oderTheorieauffrischung?

Ernestine Mohaupt von der FahrschuleMohaupt berät Sie in Führerscheinan-gelegenheiten.Tel 533 55 67 oder 0699/115 51 872.

Bürgerservice WienKostenlose Beratung inrechtlichen Belangennach telefonischer Ver-einbarung, 1010 Wien,Lichtenfelsgassse 3, je-den Mittwoch 16.00 bis

17.00 Uhr Wohnberatung und Beratungbei Alltagsproblemen des städtischenLebens. Mo. bis Do., 8.30–17.00 Uhr, Fr.,8.30 bis 14.00 Uhr. Tel.: 515 43-980

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21ab5zig Seniorenhandbuch 2012 steuertIpps

Steuertipps für pensionistenVon Dr. Jaro Sterbik-Lamina

Wussten Sie, dass Mitgliedsbeiträge zu Seniorenorganisationen genau so wieGewerkschaftsbeiträge als „Beiträge für Berufsverbände und Interessenver-tretungen“ steuerlich absetzbar sind? Hier sagen wir Ihnen, wie es um dieSteuer für Pensionisten bestellt ist und wie Sie – bis fünf Jahre zurück – nochSteuer sparen können. Achtung Sonderdienstleistung – Steuerausgleich mitHilfe von finanzbeamten im Seniorenbund machen. Termine und Info im Se-niorenmagazin nr. 1.

Grundsätzlich sind Pensionen mit einerSteuerbemessungsgrundlage (= Brut-topension abzüglich Krankenkassen-beitrag etc.) bis einschließlich € 1.013,–steuerfrei. Steht dem Pensionisten auchder Alleinverdiener-/Alleinerziehe-rabsetzbetrag zu, ist die Pension bis zueiner monatlichen Steuerbemessungs-grundlage von € 1.096,– steuerfrei.

13. und 14. pension: Erhöhte freigren-ze für „Sonderzahlungen“Sonderzahlungen, z.B. 13. und 14. Be-zug, werden bis zu € 620,– (Freibetrag)nicht versteuert, Mehrbeträge werdenmit 6 Prozent versteuert. Beträge, diediese zwei durchschnittlichen Monats-bezüge übersteigen, werden gemein-sam mit der monatlichen Pension ver-steuert.

Jährliche Sonderzahlungen (13. und14. Pension) werden nicht besteuert,wenn diese innerhalb des Jahressech-stels die Freigrenze von € 2.100,– nichtübersteigen.

Zu einem geänderten Steuerabzugbei den Sonderzahlungen kann es z.B.kommen, wenn die Pension nicht mit1. Jänner, sondern während eines Jahresbeginnt oder wenn bei der Pensionsbe-rechnung ein zwischenstaatliches Ab-kommen angewendet wurde.

LohnsteuerfreibeträgeLohnsteuerfreibeträge mindern dieLohnsteuerbemessungsgrundlage, alsojenen Betrag, der nach dem Einkom-mensteuertarif zu versteuern ist.

Der Pensionistenabsetzbetrag bis zu€ 400,– jährlich vermindert sich bei zuversteuernden Jahres-Pensionsbezügenvon € 17.000,– bis € 25.000,– gleichmä-ßig einschleifend auf Null.

Im Veranlagungsjahr 2011 steht dererhöhte Pensionistenabsetzbetrag zu,wenn Ihre Pensionseinkünfte € 13.100,–im Kalenderjahr nicht übersteigen undSie keinen Anspruch auf den Allein-verdienerabsetzbetrag haben. WeitereVoraussetzungen sind, dass Sie längerals sechs Monate in einer Ehe/Part-nerschaft leben und Ihre Partnerin/IhrPartner Einkünfte von nicht mehr als€ 2.200,– im Kalenderjahr bezieht.

Ab 2012 wird der erhöhte Pensionisten-absetzbetrag € 764,– jährlich betragen,wenn die Pensionseinkünfte € 19.930,–im Jahr nicht übersteigen.

Sonderausgabenwerden ohne besonde-renNachweismit einemPauschalbetrag(€ 60,– jährlich) berücksichtigt. Freibe-träge für Sonderausgaben können vonder jeweiligen Pensionsversicherungs-

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anstalt bei der laufenden Lohnsteuerbe-rechnung nur dann berücksichtigt wer-den, wenn die vom Finanzamt erstellte„Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitge-ber“ für das betreffende Jahr vorgelegtwird. Diese Mitteilung wird im Zugeder Arbeitnehmer-Veranlagung (frü-her „Jahresausgleich“) zusammen miteinem Freibetragsbescheid für das demVeranlagungszeitraum zweitfolgendeKalenderjahr erstellt (z.B. Veranlagungfür 2009/Mitteilung für 2011). Die da-rin bescheinigten Freibeträge geltenvorläufig; die tatsächlichen Aufwen-dungen sind im Nachhinein wiederumdem Finanzamt im Rahmen einer Ver-anlagung nachzuweisen.

Sonderausgaben, die nicht in der Mit-teilung berücksichtigt wurden, könnennur nachträglich im Zuge einer Ver-anlagung beim Finanzamt geltend ge-macht werden.

Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzbarAlsPensionist (oder unmittelbar vor derPensionierung) ist Ihr Mitgliedsbeitragbei einer anerkannten Seniorenorgani-sation steuerlich absetzbar, sofern IhrEinkommen steuerpflichtig ist. Bei derVeranlagung (Jahresausgleich) tragenSie Ihren Mitgliedsbeitrag zusammenmit anderen (z.B. auch ÖGB-Beitrag) inder eigenen Rubrik „Gewerkschaftsbei-träge, sonstige Beiträge zu Berufsver-bänden oder Interessenvertretungen“(im Feld der Werbungskosten, Spalte717) in Ihre Steuerklärung (Jahresaus-gleich) ein.

Eine Bestätigung über die Beitrittszah-lung ist der ArbeitnehmerInnenveran-lagung nicht mehr beizulegen, sondernnur nach Aufforderung durch das Fi-nanzamt vorzulegen.

Kirchenbeitrag: Auch „Beiträge zu an-erkannten Kirchen und Religionsge-meinschaften“ („Kirchensteuer“) sindsteuerlich absetzbar. Seit dem Jahr2009 bis höchsten € 200,– pro Jahr, ab2012 wird diese Grenze € 400,– betra-gen. Für die Eintragung gibt es eineeigene Rubrik auf dem Veranlagungs-formular.

Außergewöhnliche Belastungen:Behinderung, Kranken-Diät, Begräbnis-kosten etc.

Es kann sich jedenfalls lohnen, alles anderartigen und ähnlichen „außerge-wöhnlichen finanziellen Belastungen“jährlich zu sammeln, um sie für einenmöglichen Steuerfreibetrag nützen zukönnen!

ohne Selbstbehalt:Welche „Außergewöhnlichen Bela-stungen“ können bei einer körper-lichen Behinderung ohne Selbstbehaltdas Einkommen vermindern? Vor ei-ner Eintragung in der Erklärung zurDurchführung der Arbeitnehmerveran-lagung (früher Jahresausgleich) sind zuunterscheiden:

Bei Behinderung, Diätverpflegung undGehbehinderung gibt es im Wesent-lichen drei Möglichkeiten, die Steuer-pflicht ohne Selbstbehalt zu vermin-dern. Diese können bei Zutreffen auchnebeneinander inAnspruch genommenwerden. Bei der Inanspruchnahme imWege der Arbeitnehmerveranlagung(früher „Jahresausgleich“) mit demFormular L1 oder E1 beim Finanzamtbraucht man keine Unterlagen beizu-legen. Diese sind nur dann vorzulegen,wenn man vom Finanzamt dazu aus-drücklich auffordert wird.

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1. Steuerfreibetrag:Ab 25% Behinderung kann ein be-stimmter jährlicher Steuerfreibetrag be-antragt werden:

Behinderung – Jährlicher freibetrag:25 – 34% € 75,–35 – 44% € 99,–45 – 54% € 243,–55 – 64% € 294,–65 – 74% € 363,–75 – 84% € 435,–85 – 94% € 507,–ab 95% € 726,–

Dieser Freibetrag aufgrund einer Teilin-validität steht nicht zu, wenn eine pfle-gebedingte Geldleistung (wie z.B. Pfle-gegeld, Blindenzulage) bezogen wird.

2. Diät-pauschalbetragNeben dem gesetzlichen Freibetraggemäß Ziffer 1 sind die für bestimmteKrankheiten mit Diäterfordernis vomBundesminister für Finanzen mittelsVerordnung jeweils festgesetzten Pau-schalbeträge in Höhe von monatlicha) € 70,– bei Tuberkulose, Zuckerkrank-heit, Zöliakie oder Aids,

b) € 51,– bei Gallen-, Leber- oder Nie-renkrankheit,

c) € 42,– beiMagenkrankheit oder eineranderen inneren Krankheit

Bei einer Behinderung von 25% undmehr können die tatsächlich anfal-lenden Kosten einer speziellen Diät-verpflegung an Hand von Belegen odermit dem in Punkt 2. angeführten „Pau-schalbeträgen ohne Kostennachweis“ermittelt werden.

3. GehbehinderungBei Körperbehinderten, die zur Fort-bewegung ein auf sie zugelassenes

Kraftfahrzeug benützen und ein Mas-senverkehrsmittel aufgrund der Behin-derung nicht benützen können, ist einpauschaler Freibetrag von monatlich€ 153,– (ab Veranlagung 2012 € 190,–)zu berücksichtigen. Voraussetzung isteine Bescheinigung gemäß § 29b derStraßenverkehrsordnung 1960 oder einealte Versicherungsbescheinigung überdie Befreiung von der Kfz-Steuer odereine Feststellung im Sinne des § 36 Abs.2, Z.3 Bundesbedienstetengesetz 1990oder ein Behindertenpass gemäß § 42Abs. 1 des Bundesbehindertengesetzes.

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Bei Gehbehinderten mit einer Behin-derung von mindestens 50%, die keineigenes Kraftfahrzeug besitzen, sind be-legte Aufwendungen für Taxifahrten bismaximal € 153,– (ab Veranlagung 2012€ 190,–) monatlich zu berücksichtigen.

Antragsformular anfordernEin Antrag auf Feststellung einer Behin-derung (Grad einer Behinderung) ist beider jeweiligen Landesstelle des Bundes-amtes für Soziales und Behindertenwe-sen mit den notwendigen Befunden ein-zubringen (z.B. für Wien: Babenberger-straße 5, 1010 Wien, Tel. 05 99 88).

Ausnahmen: In Ausnahmefällen obliegtdie Feststellung des Ausmaßes der Be-hinderung dem Landeshauptmann (fürEmpfänger einer Opferrente gem. § 11Abs. 2 des Opferfürsorgegesetzes, BGBl.Nr. 183/1947) oder dem Sozialversiche-rungsträger (bei Berufskrankheiten oderBerufsunfällen vonArbeitnehmern).

Eine Behinderung von mindestens 50%wird dann vom Bundesamt für Sozialesund Behindertenwesen mit der Aus-stellung eines Behindertenpasses (mitentsprechender Eintragung der Behin-

derungsgründe bzw. der Notwendig-keit einer Diätverpflegung) bescheinigt,

wird jedoch eine Behinderung miteinem Prozentsatz unter 50% festge-stellt, dann werden im ablehnenden Be-scheid auch diese Behinderungsgründebzw. die Notwendigkeit einer Diätver-pflegung bestätigt.

Die möglichen Eintragungen lauten:• Gehbehinderung• überwiegend auf den Gebrauch einesRollstuhles angewiesen

• Blindheit• starke Sehbehinderung• Gehörlosigkeit• schwere Hörbehinderung•Anfallsleiden• Diabetes• Begleitperson erforderlich• Zugehörigkeit zumPersonenkreis derbegünstigten Behinderten im Sinnedes BEinstG

• Fahrpreisermäßigung nach dem BBG(ab einem Grad der Behinderung von70 v.H.)

•Ausweis gem. 29b StVO (ausgestelltvon der MA 15 für Wien oder von derzuständigen Bezirkshauptmannschaft)

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• Unzumutbarkeit der Benützung öf-fentlicher Verkehrsmittel aufgrunddauernder Gesundheitsschädigung

• ist auf den Blindenführhund ange-wiesen

• besitzt einen ausgebildeten Partner-hund

Zusätzlich ohne Selbstbehaltabsetzbar:Über die in Punkt 1. bis 3. angegebenenFrei- oder Pauschalbeträgen hinauskönnen bei einer Behinderung vonmindestens 25% unter anderem nochfolgende Kosten ohne Selbstbehalt gel-tend gemacht werden: nachgewieseneArzt-, Kur- und Therapiekosten, Kostenfür Medikamente und Rezeptgebühren,sowie Behandlungsbeiträge (Beamte,Gewerbetreibende und andere), soweitdiese Aufwendungen im Zusammen-hang mit der Behinderung stehen.

Wie bisher können auch Katastrophen-schäden (Naturkatastrophen) als „au-ßergewöhnliche Belastungen“ ohneSelbstbehalt geltend gemacht werden.Neu ist (Hochwasser 2002), dass die Er-satzbeschaffung vonWirtschaftsgütern,die praktisch nicht gebraucht erhältlichsind (z.B. Einrichtungsgegenstände,aber keine „Luxusgegenstände“), mitden tatsächlichen Wiederbeschaffungs-kosten absetzbar sind. Bei Zweitwoh-nungen werden die Finanzämter dieseNachbeschaffung von Wirtschaftsgü-tern voraussichtlich ebenfalls steuerlichanerkennen.

Geltend machenMit diesen Bestätigungen (Behinder-tenpass ab 50%, oder ablehnenderBescheid mit mindestens 25% Behin-derung bzw. Notwendigkeit einer Di-ätverpflegung) können dann die Steu-

erbegünstigungen in Anspruch genom-men werden.

Da ein Behindertenpass bzw. ein Be-scheid über den Prozentsatz der Behin-derung nurmehr demAntragsteller (undnicht dem Finanzamt!) übermittelt wird,sind bei der Einreichung der Arbeit-nehmerveranlagung (früher „Jahresaus-gleich“) mit dem Finanzamtformular L1oder E1 auch der bestätigte Prozentsatzder Behinderung bzw. der Grund derKrankendiätverpflegung in gemäß demBehindertenpass bzw. dem Bescheid desBundesamtes für Soziales und Behinder-tenwesen sowie die zusätzlich geltendgemachten tatsächlichen Kosten vomSteuerpflichtigen einzutragen.

Mit Selbstbehalt absetzbarZu den außergewöhnlichen Bela-stungen, bei denen das Finanzamt einenSelbstbehalt abzieht, zählen z.B. Begräb-niskosten. Für Begräbniskosten werdenvom Finanzamt, wenn der Aufwandnicht im Nachlassvermögen gedeckt ist,bis € 4.000,– für ein würdiges Begräb-nis und zusätzliche Kosten für einenGrabstein bis € 4.000,– nachgewiesenwerden, anerkannt.Für höhere Kostenmüßte die Zwangsläufigkeit nachgewie-sen werden, also etwa Überführungs-kosten oder besondere Vorschriften fürdie Gestaltung des Grabmals.Allerdingswerden davon auch Versicherungslei-stungen sowie der bereits erwähnte, jenach Einkommen prozentuell gestaffelteSelbstbehalt abgezogen.

Der Selbstbehalt beträgt bei einem Ein-kommenbis höchstens 7.300,– 6%von mehr als 7.300,– 8%von mehr als 14.600,– 10%von mehr als 36.400,– 12%

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und vermindert sich bei einem Allein-verdiener oder Alleinerzieher um 1%,und für jedes Kind ebenfalls um 1%.

Es empfiehlt sich, auch bei derartigenFällenmit dem Finanzamt Rücksprachezu halten.

Monatliche BerücksichtigungDer von der Landesstelle des Bun-desamtes für Soziales und Behinder-tenwesen an den Steuerpflichtigenübermittelte Behindertenpass bzw. derablehnende Bescheid (bei einer Behin-derung unter 50% bis einschließlich25%) kann nicht nur nachträglich „Jah-resausgleich“ für die Steuervorteilegeltend gemacht werden. Vielmehrkönnen diese Unterlagen schon wäh-rend des Jahres bis September der diePension auszahlenden Stelle vorgelegtwerden, welche dann die Freibeträgeaufgrund einer Behinderung und diePauschalbeträge wegen einer notwen-digen Krankendiätverpflegung mo-natlich steuerlich berücksichtigt. Beimehreren Pensionsbezügen geht dasnatürlich nur bei einer Stelle und zwarbei der, welche die Steuerverrechnungdurchführt.

Freibeträge aufgrund erhöhter Aus-gaben wegen einer Krankendiät-Ver-pflegung oder für Inhaber einer Amts-bescheinigung/eines Opferausweiseswerden nach Vorlage der entspre-chenden Bescheinigung von der Pensi-onsversicherungsanstalt berücksichtigt.

Ein Freibetrag aufgrund einer Teilin-validität kann nur dann berücksichtigtwerden, wenn keine pflegebedingteGeldleistung (z.B. Pflegegeld, Blinden-zulage) bezogenwird. Dies gilt auch fürden Ehegatten eines Alleinverdieners.

Beim „Jahresausgleich“ immer alles(nochmals) eintragen!!!

Achtung: Der Grad der Behinderungund das Diätpauschale sind bei derVeranlagung für jedes Jahr (!) in je-dem Fall (nochmals) einzutragen.Also auch dann, wenn man bereitswährend des Jahres bei der Pensions-versicherungsanstalt die Behinderunggemeldet hat und diese die Frei- undPauschalbeträge bereits steuerlich be-rücksichtigt hat. Vergisst man darauf,fordert das Finanzamt das Geld wie-der zurück.

rückwirkende feststellung!Eine rückwirkende Feststellung einerBehinderung für zurückliegende Jah-re ist nur dann möglich, wenn vonder Landesstelle des Bundesamtes fürSoziales und Behindertenwesen einerückwirkende Behinderung aufgrundeines entsprechenden Antrags und ei-ner diesbezüglichen ärztlichen Bestä-tigung bescheinigt wird. Eine steuer-liche Berücksichtigung ist nur für daslaufende Kalenderjahr und für 5 Jahrerückwirkend möglich (im Jahr 2012 bis2007).

Die VeranlagungPensionsbezieher haben die Veranla-gung (früher „Jahresausgleich“) biszum Ende des fünften Kalenderjahres,für das sie durchgeführt werden soll,beim zuständigen Finanzamt zu bean-tragen, wenn zumindest einer der fol-genden Punkte zutrifft:• Die Pension gebührte nicht währenddes ganzen Kalenderjahres.

• Es werden mehrere Pensionen, dienicht gemeinsam versteuert werden,nebeneinander bezogen, und im ab-gelaufenen Kalenderjahr wurden Bei-

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träge an gesetzlich anerkannte Kir-chen- und Religionsgemeinschaftenoder für die freiwillige Mitgliedschaftbei Interessenvertretungen und Be-rufsverbänden entrichtet.

• Neben der Pension werden noch wei-tere steuerpflichtige Einkünfte erzielt.

• Beim Lohnsteuerabzugwurde ein mo-natlicher Freibetrag berücksichtigt.

• Für das abgelaufene Kalenderjahrwerden noch Freibeträge oder der Al-leinverdiener-/Alleinerzieherabsetz-betrag geltend gemacht.

Die eingangs erwähnte Frist von 5 Jah-ren gilt auch für die sogenannte „Wie-deraufnahme“ von Verfahren, wennz.B. Sonderausgaben in diesen Jahrengeleistet wurden, aber bei der Arbeit-nehmerveranlagung bisher nicht gel-tend gemacht wurden.

Wenn kein Veranlagungsgrund vor-liegt, werden Beiträge an Kirchen- undReligionsgemeinschaften sowie Inte-ressenvertretungen und Berufsverbän-de (z.B. „Seniorenbund“-Beitrag sieheoben!) von der Pensionsversicherungs-anstalt noch im selben Jahr berücksich-tigt, wenn die entsprechenden Belegebis 30. November des laufenden Jahresvorgelegt werden. Die Lohnsteuer wirddann durch Aufrollung der Bezüge neuberechnet.

1 Million Pensionisten könnten „Spar-buchsteuer“ zurück holen!

Steuerbefreite Klein-Pensionistenkönnten unter Umständen auch die25prozentige „Sparbuchsteuer“ vomFinanzamt zurück fordern. Wenn keineGründe dagegen sprechen, sogar fürfünf Jahre zurück. Aber Vorsicht ist ge-boten!

und so funktioniert es:Die Zinsen vom Pensionskonto, vonSparbüchern, Fonds oder Wertpapierenstellen zwar steuerrechtlich ein zusätz-liches Einkommen dar. Dieses unterlie-gt aber automatisch bei der Bank derpauschalierten 25prozentigen „Kapital-ertragssteuer (KESt)“, und wird dahernicht mehr zur Pension oder zu ande-ren Einkommen hinzugerechnet.

Liegen nun die genannten Zinsenein-nahmen zusammen mit dem sonstigenEinkommen (z.B. Pension) immernoch unter der Steuerfreigrenze, dannbräuchte man ja überhaupt keine Steu-er zu zahlen und kann daher über eineVeranlagung (früher Jahresausgleich)die 25% „Sparbuchsteuer“ vom Finanz-amt wieder zurück bekommen.

Es sind mehr als eine Million Pensio-nisten mit Pensionen bis zu einer Steu-erbemessungsgrundlage von € 1.013,–(mit Alleinverdienerabsetzbetrag von€ 1.096,–), die 2010/2011 keine Steuerzu bezahlen haben. Sie könnten daherauch grundsätzlich eine allenfalls be-zahlte „Sparbuchsteuer“ zurück for-dern. Natürlich ist darauf zu achten,dass man mit Monatspension samt (aufeinen Monat umgerechneten) Zinsen-einnahmen nicht doch über die Steu-erfreigrenze kommt, oder womöglicheine öffentliche Unterstützung (z.B.Ausgleichszulage) verliert. Nehmen Siealso den Rechenstift zur Hand:

Beispiel 1:Pensionistin Erika L. hat 2010/2011eine monatliche Pension von rund€ 885,– (dieser Betrag entspricht auchder Steuerbemessungsgrundlage). Fürdie Ersparnisse erhält sie (einschließ-lich Zinsen am Pensionskonto) im Jahr

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2010/2011 insgesamt € 450,– an Zin-sen; das sind durchschnittlich € 37,50pro Monat (= ein Zwölftel). Diese Zin-sen werden der monatlichen Steuerbe-messungsgrundlage zugerechnet (885+ 37,50 = 922,50). Dieser Betrag liegtunter der Steuerbemessungsgrundlagevon € 1.013,–.

Sie kann daher nach dem Jahresen-de 2010/2011 mit dem Formular E 3(vom Finanzamt!) die von ihrer Bankim Jahr 2010/2011 anlässlich der Zin-sengutschriften automatisch einbehal-tene, 25prozentige Kapitalertragssteuer(„Sparbuchsteuer“) zur Gänze zurückbekommen. Das wären in diesem Fall25% von € 450,– Gesamtzinsen, also€ 112,50 KEST-Rückvergütung.

Beispiel 2:Frau Ilse G. lebt mit ihrem Mann, warnur zeitweise berufstätig und hatteim Jahr 2011 eine Eigenpension von €390,– monatlich. Eine Ausgleichszulagebekommt sie nicht, weil Ihr Mann einehöhere Pension hat und das Gesamt-einkommen im gemeinsamen Haushaltdaher über dem „Richtsatz“ für Ehe-paare liegt.

Aus einer Erbschaft hat Frau G. aberzwei Sparbücher sowie inländischeFondspapiere, die ihr zusammen mitden Zinsengutschriften auf ihrem Pen-sionskonto im Jahr 2011 insgesamt€ 884,– Zinsen gebracht haben, vondenen die Banken automatisch € 221,–(25%) KEST abgezogen und stellver-tretend für Frau G. ans Finanzamt ab-geführt haben. € 884,– Gesamtzinsenim Jahr 2011 erhöhten das Monatsein-kommen von Frau G. in diesem Jahrum € 73,70, das dann mit insgesamt€ 463,70 immer noch deutlich unter

der Steuerfreigrenze von € 1013,– lag.Sie kann daher die bereits bezahlteKEST, nämlich € 221,–, vom Finanz-amt zurückfordern.

Beispiel 3:Anneliese R. lebt allein und hat nureine kleine Eigenpension von € 553,19.Da ihre Pension unter dem für 2011 gel-tenden „Richtsatz“ für Alleinstehende(€ 793,40) lag, erhielt sie eine monatli-che Ausgleichszulage.

Da eine Ausgleichszulage eine Sozi-alleistung aus öffentlichen Mitteln ist,die der Sicherung eines gesetzlich fest-gelegten Mindesteinkommens („Richt-satz“) dient, würde jeder Euro an zu-sätzlichen Einnahmen, der Frau Anne-liese R. nachgewiesen werden kann, ingleichem Maße die Ausgleichszulagevermindern.

Frau Anneliese R. sollte also zwei Din-ge bedenken. Erstens müsste sie ja jedeszusätzliche Einkommen, also auch z.B.Zinseneinnahmen, der Pensionsver-sicherungsanstalt melden und diesewürde in gleichem Maße eine allfälligeAusgleichszulage reduzieren. Zwei-tens können solche nicht gemeldetenZusatzeinnahmen, wenn sie vielleichtspäter einmal doch bekannt werden,von der Pensionsversicherung für eineunbegrenzte Zeit bis zur Gesamthöheder Ausgleichszulage zurückgefordertwerden. Auch sogar gegenüber einemspäteren Nachlass von Frau R.!

Einkommensgrenzen beachten!Doch auch darüber hinaus ist im Ein-zelfall äußerste Vorsicht geboten, bevorman das Finanzamts-Formular „E 3“für die Rückerstattung der KEST beimFinanzamt einreicht. Mit dem „zusätz-

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lichen Einkommen“ könnten nämlichauch andere öffentliche Unterstüt-zungen verloren gehen.

Zum Beispiel eine allfällige Mietenbei-hilfe, ein Zuschuss zur Telefongebühr,eine Befreiung von der Radio- undFernsehgebühr, von den Rezeptge-bühren oder von Kostenbeiträgen zuHeilbehelfen bzw. bei einem Spitalsauf-enthalt, wenn die für diese Begünsti-gungen geltenden Einkommensgren-zen überschritten werden.

Ein Alleinverdienerabsetzbetrag von€ 364,– jährlich steht nur zu, wenn

a) ein Steuerpflichtiger mehr als 6 Mo-nate im Kalenderjahr verheiratet ist

b) ein Steuerpflichtiger mehr als 6 Mo-nate mit einem Partner in einer ehe-ähnlichen Gemeinschaft lebt und

mindestens 1 Kind, für das einer derPartner die Familienbeihilfe erhält,vorhanden ist.

c) Der Ehegatte/Partner darf bei min-destens einem Kind Einkünfte vonhöchstens € 6.000,– jährlich beziehen.

„Frühpensionisten“ mit einem kleinenNebeneinkommen müssten sich hinge-gen keine Sorgen machen, da nur einzusätzliches „Erwerbseinkommen“ einÜberschreiten der Geringfügigkeits-grenzen und damit den Wegfall dervorzeitigen Alterspension bewirkenkönnte.

Damit grenzt sich der Kreis der Begün-stigten natürlich auch wieder ein. Doches lohnt sich für Hunderttausende Pen-sionisten allemal, hinsichtlich einerallfälligen Rückforderung der „Spar-buchsteuer“ den Rechenstift zur Handzu nehmen.

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Die Steuerfreigrenzen seit 2006:Grundsätzlich können Steuervorteilevon Pensionisten im Wege der Ver-anlagung für die letzten fünf Jahre inAnspruch genommen werden. Bei ei-ner Rückforderung der 25prozentigenKEST. („Sparbuchsteuer“) wären die je-weiligen Steuerfreigrenzen dieser Jahrezu beachten. Diese waren brutto

mit Alleinverdienerabsetzbetrag2006: € 925,29 € 1.004,–2007: € 925,29 € 1.004,–2008: € 925,29 € 1.004,–2009: € 1.013,– € 1.096,–2010: € 1.013,– € 1.096,–2011: € 1.013,– € 1.096,–

Die Beträge sind als „Richtwerte“ ange-geben, da für die Steuerbemessung im-mer die jeweilige, je nach Pensionsartunterschiedliche Bemessungsgrundla-gemaßgebend ist, das ist Bruttopensionabzüglich Pflichtbeiträge (z.B. Kranken-kassenbeitrag, Pensions(sicherungs)beitrag der Beamten, Eisenbahner etc.).

Spenden von der Steuer absetzbarSeit 1.1.2009 sind Spenden absetzbar.Sie können Spenden aus den Jahren2009/2010/2011 also bei der Veranla-gung für diese Jahre geltend machen.

Hinweis: Absetzbarkeit vonKinderbetreuungskostenBis zu € 2.300 pro Jahr und Kind biszum 10. Lebensjahr können in der Ver-anlagung für 2009/2010/2011 als Kin-derbetreuungskosten geltend gemachtwerden. Auch die Betreuung durchGroßmutter oder Großvater ist absetz-bar. Voraussetzung ist, dass sie nicht imgemeinsamen Haushalt mit Eltern undKind wohnen und eine entsprechendeAusbildung vorweisen können.

Die Ausbildung im Rahmen von8 Stunden können Babysitter-Kurseebenso sein wie Au-pair-Schulungen,Tageseltern-Lehrgänge oder Elternbil-dungskurse.

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Alles über dieWitwen-/Witwer-pensionEhrenpräsident des Wiener SeniorenbundesGD-Stv. Leopold Scherer, Sozialversicherungsexperte:

Für die Berechnung der Witwen-/Witwer-Pension werden dietatsächlichen Einkommen des verstorbenen und des hinter-bliebenen Ehepartners während der beiden letzten Jahre vordem Tod des einen Partners herangezogen.

Die Witwen-/Witwer-Pension kann jenach Einkommensanteil des Verstor-benen im Vergleich zum Hinterblie-benen zwischen 60 Prozent und Nullbetragen. Zum Beispiel: Bei gleichemEinkommen des verstorbenen und deshinterbliebenen Ehepartners beträgtdie Witwen-/Witwer-Pension 40% vonder bestehenden oder (bei noch Er-werbstätigen) fiktiven Pension des ver-storbenen Ehepartners.

Hat ein verstorbener Partner ein hö-heres Einkommen als der Hinterbliebe-ne, steigt auch der Prozentsatz der Wit-wenpension bis auf maximal 60%.

War der Beitrag des verstorbenen Part-ners zum gemeinsamen Einkommengeringer, als der des Hinterbliebenen,sinkt auch der Prozentsatz der Hinter-bliebenenpension, und zwar auf bis zuNull Prozent.

Falls aber dadurch das Gesamteinkom-men der/des Hinterbliebenen eineSchutzgrenze von monatlich € 1.762,98unterschritten würde, wird die Hinter-bliebenenpension auf max. 60%, jedochbis höchstens auf diese Schutzgrenze,angehoben.

Anspruch auf eine Witwen-/Witwer-pension bei aufrechter Ehehat ein hinterbliebener Ehepartner nachdem Tod des Ehepartners Anspruch auf

eine Witwen-/Witwer-Pension, wennder verstorbene Ehepartner selbst einenPensionsanspruch hatte oder gehabt hät-te (weil er eine ausreichende Anzahl anVersicherungsmonaten erworben hatte).

bei geschiedener Ehe• (sofern keine andere Ehe geschlossenwurde) besteht einAnspruch auf Wit-wen-/Witwer-Pension

• wenn der verstorbene frühere Ehe-gatte aufgrund eines gerichtlichenUrteiles oder Vergleiches zum Zeit-punkt des Todes verpflichtet war, Un-terhalt zu leisten

• wenn keine Unterhaltsverpflichtungbestanden hat, der Verstorbene aberregelmäßig (zumindest während desletzten Jahres vor dem Tod) zur De-ckung des Unterhaltsbedarfes bei-getragen hat, besteht gleichfalls einAnspruch auf eine Witwen/Witwer-Pension, sofern die Ehe mindestens10 Jahre gedauert hatte.

Sonderregelungen über die Witwen-oder Witwerpension an Geschiedenesiehe weiter unten.

Begrenzung des pensions-anspruches mit 30 MonatenTrotz des Vorliegens der Vorausset-zungen für eine Witwen-/Witwer-Pen-sion ist der Anspruch auf 30 Kalender-monate nach dem Tod des Ehepartnersbeschränkt,

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• wenn die Witwe (der Witwer) beimTod des Ehepartners das 35. Le-bensjahr noch nicht vollendet hatteund die Ehe nicht mindestens 10 Jah-re gedauert hatte;

• wenn die Ehe (eine sogenannte „Ver-sorgungsehe‘“) mit einem Pensio-nisten (einer Pensionistin) geschlos-sen wurde (mit Ausnahmen!).

Keine zeitliche Begrenzung derWitwen-/Witwer-pension:• Hat die mit einem Pensionisten (einerPensionistin) geschlossene Ehe min-destens drei Jahre gedauert und derAltersunterschied nicht mehr als 20Jahre betragen oder

• mindestens fünf Jahre gedauert undder Altersunterschied der Ehegattennicht mehr als 25 Jahre betragen oder

• mindestens zehn Jahre gedauert undder Altersunterschied der Ehegattenmehr als 25 Jahre betragen,

• so ist dieWitwen(Witwer)pension un-begrenzt zu gewähren.

Keine zeitliche Begrenzung derWit-wen-/Witwer-pension gibt es weiters,• wenn in der Ehe ein Kind geboren(oder durch die Ehe legitimiert) wur-de oder die Witwe im Zeitpunkt desTodes des Ehegatten nachgewiesener-maßen schwanger war,

•wenn dem Haushalt der Witwe (desWitwers) beimAbleben des EhepartnerseinKinddesVerstorbenen angehört, dasAnspruch aufWaisenpension hat,

•wenn die Ehe von Personen geschlos-sen wurde, die schon früher mitei-nander verheiratet gewesen sind,

• wenn der überlebende Ehegatte imZeitpunkt des Ablaufes der 30-mo-natigen Frist invalide ist (die Pensiongebührt in diesem Fall für die Dauerder Invalidität).

Wie hoch ist die Witwen-/Witwer-pension?Bei der Berechnung der Witwen-/Wit-wer-Pension wird auf die ehelichen Un-terhaltsansprüche Bedacht genommen:grundsätzlich ist der Ehepartnermit demniedrigeren Pensions- oder Erwerbs-Einkommen stärker unterhaltsberechtigtund erwirbt damit auch den höherenWitwen-/Witwer-Pensionsanspruch.

Anspruch zwischen 60 und null prozentDie Witwen-/Witwer-Pension beträgthöchstens 60 Prozent und im Mindest-fall Null Prozent des Einkommens desverstorbenen Ehepartners.

Der genaue Prozentsatz hängt davonab, in welchem Verhältnis die beidenEinkommen der Ehepartner im Durch-schnitt der zwei letzten Jahren vor demTod eines Partners standen.

Hat der verstorbene Partner wenigeroder nichts zum gemeinsamen Haus-haltseinkommen beigetragen, gibt esnach ihm auch weniger oder gar keineWitwen-/Witwer-Pension.

Die BerechnungsformelFixpunkt dieser Berechnung ist, dass beigleichen Einkommen (Pension oder Er-werbseinkommen im Durchschnitt derzwei letzten Jahre) die WitwenpensionoderWitwerpension 40 Prozent beträgt.War Pension oder Erwerbseinkommendes verstorbenen Partners höher alsPension oder Erwerbseinkommen deshinterbliebenen Ehepartners, erhöhtsich die Hinterbliebenen-Pension ge-staffelt auf bis zu 60 Prozent.

Im umgekehrten Fall, wenn also dasEinkommen des verstorbenen Partnersgeringer war, geht die Staffelung auf bis

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zu Null Prozent. In diesem Fall gibt eskeine Hinterbliebenenpension.

Die Berechnungsformel für den Prozent-satz der Hinterbliebenenpension lautet:70 minus dem Ergebnis der folgendenRechnung: Durchschnittseinkommender Witwe (des Witwers) während derletzten zwei Jahre, dividiert durch dasDurchschnittseinkommen des verstor-benen Ehepartners während der letztenzwei Jahre, mal 30.

Beispiele:Bei gleicher Berechnungsgrundlage derbeiden Pensionen gebührt eineWitwen-pension von 40%, z.B. wenn der hinter-bliebene ebenso wie der verstorbeneEhepartner jeder monatlich € 1.500,–Pension oder Erwerbseinkommen imDurchschnitt der beiden letzten Jahrehatte. Zur Überprüfung die Formel: 70– (1500 : 1500 x 30) = 40.

Ist das Vergleichseinkommen des ver-storbenen Ehepartners dreimal so hochgewesen wie das des hinterbliebenen,so erhält dieser 60 Prozent Witwen-/Witwer-Pension. Zur Überprüfung dieFormel: 70 – (1000 : 3000 x 30) = 60.

Ist das Vergleichseinkommen des Hin-terbliebenen mindestens 2 1/3 mal sohoch, wie die des Verstorbenen, so er-hält er keine Witwen-/Witwer-Pensi-on. Zur Überprüfung die Formel: 70 –(2333,33 : 1000 x 30) = 0.

Auf was wird der prozentsatzangewendet?Ist der Prozentsatz einmal errechnet,gibt es zwei mögliche Grundlagen fürdie Berechnung der Höhe einer Hinter-bliebenenpension:

War der verstorbene Ehepartner bereitsPensionist, gibt es eine Hinterbliebe-

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nenpension in Höhe des errechnetenProzentsatzes von der Pension des Ver-storbenen.

War der verstorbene Ehepartner nocherwerbstätig, gibt es eine Hinterblie-benenpension in Höhe des errechne-ten Prozentsatzes von der „fiktivenPension“ des Verstorbenen. Dies istjene „Pension“, die der Verstorbenezum Zeitpunkt des Todes – berech-net auf seinen frühestmöglichen ge-setzlichen Pensionierungszeitpunkt– gehabt hätte. Es werden dabei dietatsächlichen und auch die nicht mehrerreichten Versicherungsjahre aufBasis des Einkommens zum Todes-zeitpunkt und nach dem geltendenDurchrechnungszeitraum hochge-rechnet.

Erhöhung bis auf 60% bei kleinenpensionen: Die „Schutzgrenze“Wenn die Summe aus der Witwen-/Witwer-Pension und dem eigenen Ein-kommen der Witwe (des Witwers) aberinfolge dieser Berechnung unter der„Schutzgrenze“ von € 1.762,98 liegenwürde, so wird der Prozentsatz derWitwen-/Witwer-Pension bis auf maxi-mal 60%, höchstens jedoch bis zu einemmonatlichen Gesamteinkommen von€ 1.762,98 hinaufgesetzt.

nachverrechnung bei Änderung desEinkommens!?Die Hinterbliebenenpension stellt diewirtschaftliche Situation des hinter-bliebenen Ehepartners zum Stichtag,also zum Zeitpunkt des Todes (bzw.des Pensionsantrages) dar. Sollte sichdas Einkommen nach diesem Stich-tag verändern, ändert sich die Hinter-bliebenenpension grundsätzlich nichtmehr!

Nur in einemAusnahmefall erfolgt eineNeuberechnung. Nämlich dann, wenndurch eine Einkommensänderung die„Schutzgrenze“ unterschritten werdenwürde. In diesem Fall erfolgt, sieheoben, auf Antrag eine Neuberechnungder Hinterbliebenenpension.

Dabei kann der zum Todeszeitpunkt er-rechnete Prozentsatz bis auf 60 Prozent,maximal jedoch auf die „Schutzgrenze“erhöht werden (€ 1.716,63 pro Monatim Jahr 2011).

Begrenzung bei GeschiedenenDie Witwen-/Witwer-Pension an Ge-schiedene, die einen Unterhaltsan-spruch aufgrund eines gerichtlichenUrteiles oder Vergleiches haben, darfgrundsätzlich nicht höher sein als derUnterhaltsanspruch zum Zeitpunkt desTodes des früheren Ehepartners.

Die Witwen-/Witwer-Pension an Ge-schiedene ist aber nicht mit dem Unter-haltsbetrag begrenzt,•wenn das Scheidungsurteil den Aus-spruch nach § 61 Abs. 3 Ehegesetzenthält (die klagende Partei ist an derZerrüttung der Ehe allein oder über-wiegend schuldig),

• wenn die Ehe mindestens 15 Jahre ge-dauert hat

•wenn die Frau (der Mann) im Zeit-punkt der Rechtskraft des Schei-dungsurteils das 40. Lebensjahr voll-endet hat.

Sonderfall Leistungsobergrenze€ 8.460,–Bei Überschreiten einer „Leistungsober-grenze“ kommt es dann doch zu einerKürzung der Witwen- oder Witwerpen-sion. Wenn nämlich in einemMonat dieHinterbliebenenpension und die Eigen-

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pension bzw. das Erwerbseinkommendie doppelte Höchstbeitragsgrundlagevon € 8.460,– überschreiten, wird dieHinterbliebenenpension um den Über-schreitungsbetrag vermindert.

neue Ehe: Abfertigung der Hinter-bliebenenpensionBei einer Wiederverehelichung erlischtder Anspruch auf Witwen-/Witwer-Pension und es gebührt eine Abferti-gung in der Höhe der 35fachen Wit-wen-/Witwer-Pension (allerdings ohneeine eventuell zur Witwen-/Witwer-Pension gewährte Ausgleichszulage).

DieWitwen-/Witwer-Pension kann un-ter bestimmten Voraussetzungen nachAblauf von zweieinhalb Jahren wiederaufleben, wenn die neue Ehe geschie-den wird.

pensionsbeginn: Antrag sofort stellen!Nach dem Ableben eines Pensionistenwird die Witwenpension nicht „auto-matisch“ ausbezahlt. Es ist dazu unbe-dingt ein Antrag erforderlich!

Wenn der Witwen-/Witwer-Pensions-antrag innerhalb von 6 Monaten nachdem Tod des Ehepartners gestellt wird,beginnt die Pension• nach noch erwerbstätig gewesenenEhepartnern rückwirkend mit demTag nach dem Todestag,

• nach verstorbenen Pensionisten mitdem nächstfolgenden Monatsersten,

• und wird im Nachhinein (laut Gesetz„nach Monatsende“!) ausbezahlt.

Wird der Witwen-/Witwer-Pensions-antrag später als 6 Monate nach demAbleben des Ehepartners gestellt, sobeginnt die Pension erst mit dem Tagder Antragstellung.

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36 ab5zig Seniorenhandbuch 2012erWerbseINKommeN NebeN der alterspeNsIoN

Erwerbseinkommen neben der Alterspensionohne pensionskürzung?

Beim Zusammentreffen von Erwerbseinkommen mit einer „Frühpension“(vorzeitige Alterspension), oder einer Berufsunfähigkeits-(Invaliditäts-)pensi-on gibt es spürbare Ausnahmen.

Vorzeitige Alterspension(„frühpension“)Für Arbeiter, Angestellte, Gewerbetrei-bende oder Bauern fallen Frühpensi-onen bei einem monatlichen Erwerbs-einkommen über der monatlichen„Geringfügigkeitsgrenze“, also vonmehr als € 376,26 pro Monat zur Gän-ze weg.

Vorsicht: Es gibt auch eine „täglicheGeringfügigkeitsgrenze“: Bei Tages-

Einkünften von mehr als € 28,89 fälltfür diesen Tag die anteilige Pensionweg. Im Falle einer tageweisen Be-schäftigung empfiehlt sich daher dieVereinbarung eines Monatspauschales(unter der monatlichen Geringfügig-keitsgrenze).

Erst ab Vollendung des 60. (Frauen)bzw. 65. Lebensjahres (Männer) kanndann ohne Pensionsschädigung (fast)unbegrenzt dazuverdient werden.

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37ab5zig Seniorenhandbuch 2012 erWerbseINKommeN NebeN der alterspeNsIoN

Berufsunfähigkeits-/Invaliditäts-pensionHier gelten bei Zusammentreffen miteinem Erwerbseinkommen über derGeringfügigkeitsgrenze (€ 376,26 mo-natlich) folgende Anrechnungsbestim-mungen:

Bis zu einem monatlichen Gesamtein-kommen (Summe aus Pension undErwerbseinkommen) von € 1.077,99erfolgt keine Anrechnung (= Kürzung).

Wird dieses Gesamteinkommen über-schritten, wird die Berufsunfähigkeits-/Invaliditätspension um einen Anrech-nungsbetrag vermindert. Dieser beträgt

für Gesamteinkommensteile von

über € 1.077,99 bis € 1.617,03 30%über € 1.617,03 bis € 2.155,97 40%über € 2.155,97 50%des jeweiligen Gesamteinkommens-teiles (siehe Berechnungsbeispiel weiterunten).

Diese Anrechnungsbeträge (Kürzungs-beträge) dürfen jedoch weder höher alsdas Erwerbseinkommen, noch höherals 50% der Pension sein.Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspen-sionisten mit einem Stichtag vor dem1. 1. 2001 sind von diesenAnrechnungs-bestimmungen nicht betroffen.

Beispiel für Berechnung des Kürzungsbetrages beiBerufsunfähigkeitspensionen im Jahr 2012

Gesamteinkommensteile prozent Anrechnungsbetrag

Pension z.B. € 1.500,–Erwerbseinkommen z.B. € 900,–Gesamteinkommen = € 2.400,–

bis € 1.077,99 = keine Anrechnung – –über € 1.077,99 bis € 1.617,03 = € 539,04 30% € 161,71über € 1.617,03 bis € 2.155,97 = € 538,94 40% € 215,57über € 2.155,97 = € 244,03 50% € 122,15Anrechnungsbetrag (rechnerisch) Summe: € 499,43

Pension: € 1.500,–Anrechnungsbetrag: € 499,43Verminderte Pension: € 1.000,57

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38 ab5zig Seniorenhandbuch 2012peNsIoNIsteNWohNhäuser

pensionistenwohnhäuser und pflegeheimeFür Pensionistenwohnhäuser und Pflegeheime gewährt die Stadt Wien beigeringem Einkommen und bei Nichtvorhandensein von Ersparnissen bzw.Vermögen einen Kostenzuschuss in Höhe des Differenzbetrages zwischen zu-mutbarem Beitrag und den tatsächlichen Heimkosten.

Das Land Wien gewährt weiters Wie-nerinnen und Wienern auch Sozialhil-fe in Form von Pflege in Wohnheimenbei Pflegebedürftigkeit entsprechendder Pflegegeldstufe 2, in Pflegeein-richtungen bei Pflegebedürftigkeit abder Pflegestufe 3, wenn die Betreuungdurch ambulante Dienste nicht mehrausreichend ist.

Wer zahlt die Kosten?Zur Bezahlung der Kosten in einemPensionistenwohnhaus wird grund-sätzlich das Einkommen, das Pflege-geld und das Vermögen des Bewohnersherangezogen.

Bei der Aufnahme in ein Pensionisten-wohnhaus wird zunächst geklärt, obdie zu erwartenden Aufenthaltskosten

aus dem laufenden Einkommen ge-deckt werden können. Falls eine Unter-stützung aus Steuermitteln der Sozial-hilfe notwendig oder absehbar ist, wirdnach allfälligen Sparguthaben, Wertpa-pieren, Immobilien und sonstigem Ver-mögen gefragt, die als Sicherstellungherangezogen werden.

Häuser oderWohnungenmüssen in derRegel nicht verkauft werden. Es wirdaber doch zumeist eine Grundbuchein-tragung angestrebt, damit allfällige An-sprüche des Heimträgers gesichert sindund auch gegenüber den Erben des Be-wohners durchgesetzt werden können.Vom Nachlass abgesehen werden An-gehörige (z.B. Kinder) nicht herangezo-gen, außer wenn diese unterhaltspflich-tig sind (z.B. Ehegatte).

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39ab5zig Seniorenhandbuch 2012 peNsIoNIsteNWohNhäuser

Falls der künftige Bewohner bei abseh-barer Unterstützungsnotwendigkeitinnerhalb der letzten drei Jahre vor derAufnahme Vermögensteile weiterge-geben (z.B. verschenkt) hat, wird ge-mäß Sozialhilfegesetz der Nutznießerschriftlich zu einem entsprechenden„Sicherstellungsbetrag“ verpflichtet,der dem weitergegebenen Vermögens-wert entspricht.

Wenn Einkommen, Pflegegeld und Ver-mögen die Unterbringungskosten oderstationäre Pflege nicht decken, wird die

Differenz aus Steuermitteln der Sozi-alhilfe getragen. Dem Bewohner blei-ben aber in jedem Fall 20 Prozent derPension sowie der 13. und 14. Bezugzur persönlichen Verfügung. Ebensobei Pflegegeldanspruch ein „Pflegeta-schengeld“ von 10% der Pflegstufe 3.

Das Antragsformular ist erhältlich beimFonds Soziales Wien – Beratungszen-trum Wohn- und Pflegeheime, Gugl-gasse 7–9, 1030 Wien, Tel.: 24 5 24, Fax:05 05 379-99 66 580, E-Mail: [email protected], Web: www.fsw.at

Häuser zum LebenDerzeit gibt es 31 Wohnhäuser des Kuratoriums Wiener Pensionisten-Wohn-häuser. Grundvoraussetzungen für den Bezug sind: Hauptwohnsitz in Wien(Nachweis über die letzten 6 Monate nötig), Österreichische Staatsbürger-schaft oder Gleichgestellte sowie Betreuungs- und Pflegebedarf (ohne Pfle-gegeld und bei Pflegegeldstufe 1–7).

Das neue Leistungsangebot der Häu-ser zum Leben bietet nun UnterstütztesWohnen für SeniorInnen ohne Pflege-geldeinstufung, Betreutes Wohnen fürSeniorInnenmit einer Pflegegeldeinstu-fung 1 bis 7 und Gepflegt.Wohnen fürSeniorInnen ab Pflegegeldeinstufung3, die rund um die Uhr Betreuung undPflege durch Fachpersonal benötigen.

Weil jeder etwas anderes braucht, sindalle Betreuungs- und Pflegeleistungenauf den persönlichen Bedarf abge-stimmt. Im Betreuungsvertrag ist fest-gelegt, welche persönlichen Bedarfevorhanden sind. Der Bogen spannt sichvom Wohnen in der mit eigenen Mö-beln und liebgewonnenen Gegenstän-den ausgestatteten Wohnung bis zurPflege rund um die Uhr. Der Tarif rich-tet sich nach dem persönlichen Bedarf

an Leistung und kann daher nur indivi-duell errechnet werden.

Weitere Info: Zentrale Geschäftsstelledes Kuratoriums der Wiener Pensio-nisten-Wohnhäuser: 1090 Wien, Seegas-se 9, werktags, Montag bis Freitag von8 bis 15 Uhr, Tel. 313 99/0.E-Mail: [email protected], Homepage:www.haeuser-zum-leben.com

Adressen der Häuser zum Leben:

pensionisten-Wohnhaus Augarten2., Rauscherstraße 16, Tel. 332 36 82

pensionisten-Wohnhaus prater2., Engerthstraße 255, Tel. 729 41 50

pensionisten-Wohnhaus Maria Jacobi3., Würtzlerstraße 25, Tel. 798 82 44

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pensionisten-Wohnhaus Wieden4., Ziegelofengasse 6a, Tel. 589 03

pensionisten-Wohnhaus Margareten5., Arbeitergasse 45, Tel. 545 42 11

pensionisten-Wohnhaus Mariahilf6., Loquaiplatz 5, Tel. 597 85 70

pensionisten-Wohnhaus neubau7., Schottenfeldg. 25-27, Tel. 523 37 40

pensionisten-Wohnhaus rossau9., Seegasse 11, Tel. 319 63 41

pensionisten-Wohnhaus Laaerberg10., Ada-Christengasse 3, Tel. 688 13 14

pensionisten-Wohnhaus Wienerberg10., Neilreichgasse 120, Tel. 616 54 14

pensionisten-Wohnhaus Haidehof11., Rzehakgasse 4, Tel. 767 31 03

pensionisten-Wohnhaus Hetzendorf12., Hermann Broch G. 3, Tel. 804 93 85

pensionisten-Wohnhaus föhrenhof13., Dr. Schober Straße 3, Tel. 804 23 38

pensionisten-Wohnhaus rosenberg13., Rosenhügelstr. 192, Tel. 888 63 81

pensionisten-Wohnhaus Trazerberg13., Schrutkagasse 63, Tel. 877 86 26

pensionisten-Wohnhaus penzing14., Dreyhausenstraße 29, Tel. 914 51 16

pensionisten-Wohnhaus Gustav Klimt14., Felbigergasse 81, Tel. 914 90 84

pensionisten-Wohnhaus Schmelz15., Ibsenstraße 1, Tel. 982 12 66

pensionisten-Wohnhaus rudolfsheim15., Ölweingasse 9, Tel. 892 07 70

pensionisten-Wohnhaus Liebhartstal16., Thaliastraße 157, Tel. 494 36 60,

pensionisten-Wohnhaus Liebhartstal II16., Ottakringerstr. 264, Tel. 493 17 79/214

pensionisten-Wohnhaus Alszeile17., Alszeile 73, Tel. 485 46 11

pensionisten-Wohnhaus An derTürkenschanze,18., Türkenschanzplatz 2, Tel. 479 15 26

pensionisten-Wohnhaus Döbling19., Pfarrwiesengasse 23, Tel. 320 42 11

pensionisten-Wohnhaus Hohe Warte19., Hohe Warte 8, Tel. 368 47 72

pensionisten-Wohnhaus Brigittenau20., Brigittaplatz 19, Tel. 330 79 92

pensionisten-Wohnhaus Leopoldau21., Kürschnergasse 10, Tel. 259 84 40

pensionisten-Wohnhaus Jedlersdorf21., Jedlersdorferst. 98, Tel. 292 61 63

pensionisten-Wohnhaus Tamariske-Sonnenhof22., Zschokkeg. 89, Tel. 280 94 54

pensionisten-Wohnhaus Atzgersdorf23., Gatterederstraße 12, Tel. 888 25 20

pensionisten-Wohnhaus amMühlengrund23., Breitenfurter Straße 269–279, Tel. 865 18 53

Die optimale öffentliche Verkehrsverbin-dung erfahren Sie bei der informations-stelle der Wiener Linien: telefon 7909-100.

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41ab5zig Seniorenhandbuch 2012 peNsIoNIsteN- uNd pflegehäuser

Weitere private Heime2. BezirkHaus Josef Macho, Caritas derErzdiözese WienLaufbergergasse 12Tel.: 727 02E-Mail: [email protected]: www.caritas-wien.at

Sanatorium Maimonides-ZentrumSimon-Wiesenthal-Gasse 5Tel.: 72 575-6153E-Mail: [email protected]: www.maimonides.at

3. BezirkCS pflege- und Sozialzentrum rennwegOberzellergasse 1Tel.: 717 53-3343E-Mail: [email protected]: www.cs.or.at

fortuna Haus BaumgasseBaumgasse 22Tel.: 1/715 39 44E-Mail: [email protected]: www.fortuna-swa.at

6. BezirkHaus Malta, Seniorensitz der MalteserBürgerspitalgasse 1Tel.: 597 59 91E-Mail: [email protected]: www.malteserorden.at

Alten- und pflegeheim St. KatharinaMillergasse 6–8Tel.: 595 31 11E-Mail: [email protected]

9. BezirkCS pflege- und SozialzentrumpramergassePramergasse 7

Tel.: 316 63-0E-Mail: [email protected]: www.cs.or.at

10. BezirkÄrzteheimDr.-Eberle-Gasse 3Tel.: 617 11 90E-Mail: [email protected]: www.foqus.at

CaSa Seniorenhaus WaldklosterWaldgasse 25Tel.: 604 35 73E-Mail: [email protected]: www.casa.or.at

Appartmenthaus fortunaHolbeingasse 8Tel.: 604 31 46E-Mail: [email protected]: www.fortuna-swa.at

Kolpinghaus Gemeinsam LebenMaria-Rekker-Gasse 9,Tel.: 601 20-0E-Mail: [email protected]: www.gemeinsam-leben.at

Senioren residenz Am Kurpark oberlaaFontanastraße 10Tel.: 680 81E-Mail: [email protected]: www.humanocare.at

11. BezirkHaus für SeniorInnen, EvangelischesDiakoniewerk GallneukirchenErdbergstraße 222Tel.: 743 12 42, E-Mail:[email protected]: www.diakoniewerk.at

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42 ab5zig Seniorenhandbuch 2012peNsIoNIsteN- uNd pflegehäuser

Seniorenschlössl Wien-SimmeringOriongasse 9 und 11Tel.: 769 33 99-1501, E-Mail:[email protected]: www.wiedaham.at

12. BezirkHaus SchönbrunnSchönbrunner Straße 295/Frauenheimg. 2Tel.: 812 39 38, E-Mail:[email protected]: www.caritas-wien.at

Schlosspark fortunaKhleslplatz 6Tel.: 812 00 80E-Mail: [email protected]: www.fortuna-swa.at

Kursana Seniorenresidenz Wien-TivoliHohenbergstraße 58Tel.: 812 88 66, E-Mail:[email protected]: www.kursana.at

Haus neumargaretenVerein Österreichische Jungarbeiter-bewegungSiebertgasse 21Tel.: 815 21 77E-Mail: [email protected]: www.oejab.at

13. BezirkElisabethheimVeitingergasse 147Tel.: 879 76 50E-Mail: [email protected]

franziskusheimStock im Weg 1Tel.: 879 66 05E-Mail: [email protected]: www.franziskusheim.info

14. BezirkHaus St. KlemensEdenstraße 21Tel.: 914 05 15E-Mail: [email protected]: www.caritas-wien.at

Österreichische BlindenwohlfahrtBlinden- und SehbehindertenwohnheimBaumgartnerstraße 69Tel.: 914 11 41E-Mail: [email protected]: www.blind.at

16. BezirkHaus der BarmherzigkeitSeeböckgasse 30aTel.: 401 99E-Mail: [email protected]: www.hausderbarmherzigkeit.at

18. BezirkSt. Carolus-AltersheimGentzgasse 104–106Tel.: 470 67 18E-Mail: [email protected]

19. BezirkHaus franz BorgiaHameaustraße 45–47Tel.: 440 23 76, E-Mail:[email protected]: www.caritas-wien.at

Haus St. ElisabethNusswaldgasse 10–12Tel.: 369 24 53E-Mail: [email protected]: www.caritas-wien.at

park residenz DöblingHartäckerstraße 45Tel.: 476 20E-Mail: [email protected]: www.park-residenz.at

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43ab5zig Seniorenhandbuch 2012 peNsIoNIsteN- uNd pflegehäuser

Wohnpark fortunaWeinberggasse 67–71Tel.: 329 20E-Mail: [email protected]: www.fortuna-swa.at

Seniorenheim MillenniumObersteinergasse 18Tel.: 360 67, E-Mail:[email protected]:www.millennium-seniorenheim.at

CB SeniorenresidenzArmbrustergasse 6–8Tel.: 379 05E-Mail: [email protected]: www.bonifatius.at

20. BezirkSeniorenschlössl Wien-BrigittenauWinarskystraße 13Tel.: 33 25 486, E-Mail:[email protected]: www.wiedaham.at

21. BezirkGartensiedlung fortunaLeopoldauer Straße 134Tel.: 259 13 06E-Mail: [email protected]: www.fortuna-swa.at

Haus St. AntoniusHermann-Bahr-Staße 16Tel.: 278 63 31E-Mail: [email protected]: www.caritas-wien.at

Haus St. MartinAnton-Bosch-Gasse 22Tel.: 272 83 24E-Mail: [email protected]: www.caritas-wien.at

22. BezirkHaus KagranRennbahnweg 52Tel.: 481 35 92E-Mail: [email protected]: www.casa.or.at

pflegezentrum DonaustadtZiegelhofstraße 86Tel.: 734 45 25, E-Mail:[email protected]: www.wiedaham.at

Haus pater JordanSinagasse 58Tel.: 269 80 00-23E-Mail: [email protected]: www.hpj.co.at

Haus der BarmherzigkeitTokiostraße 4Tel.: 901 81-0E-Mail: [email protected]: www.hausderbarmherzigkeit.at

23. BezirkHaus St. BarbaraErlaaer Platz 4Tel.: 866 11-0E-Mail: [email protected]: www.caritas-wien.at

CS pflege- u. Sozialzentrum KalksburgMackgasse 1Tel.: 888 26 08-0E-Mail: [email protected]: www.cs.or.at

Seniorenschlössl Wien-AtzgersdorfHödlgasse 19Tel.: 865 52 88, E-Mail:[email protected]: www.wiedaham.at

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44 ab5zig Seniorenhandbuch 2012peNsIoNIsteN- uNd pflegehäuser

St. JosefsheimHaymogasse 110–112Tel.: 889 20 98, E-Mail:[email protected]

pflegeheim rodaunMaireckergasse 13, Tel.: 888 41 47E-Mail: [email protected]: www.privatpflegeheim.at

Außerhalb von WienHaus St. BernadetteHauptstraße 128, 2384 BreitenfurtTel.: 02239/2306, E-Mail:[email protected]

Alten- und pflegeheim derBarmherzigen BrüderHauptstrasse 20, 3420 KritzendorfTel.: 02243/460-0E-Mail: [email protected]: www.bbkritz.at

Seniorenpflegeresidenz HoffmannparkWiener Straße 64–66, 3020 PurkersdorfTel.: 02231/615 10E-Mail: [email protected]: www.hoffmannpark.at

Geriatriezentren der Stadt WienSMZ Sophienspital – Geriatriezentrum7., Apollogasse 19, Tel. 521 03-0

SMZ Süd – Geriatriezentrum favoriten10., Kundratstr. 3, Tel. 601 91/5992-5995

Geriatriezentrum Am Wienerwald13., Jagdschloßgasse 59, Tel. 801 10-0Urlaubsbetreuung möglich, DW 3295

Geriatriezentrum Baumgarten14., Hütteldorfer Str. 188, Tel. 910 34-0

SMZottoWagner Spital – pflegezentrum14., Baumgartner Höhe 1,Tel. 910 60/50941

SMZ floridsdorf – Geriatriezentrum21, Hinaysgasse 1, Tel. 275 22-0

SMZost – GeriatriezentrumDonaustadt22., Langobardenstr. 122, Tel. 288 02-0Urlaubsbetreuung möglich, DW 8218

Geriatriezentrum Liesing23., Perchtoldsdorferstr. 6, Tel. 865 65 70-0Urlaubsbetreuung möglich, DW 1212

Geriatriezentrum Klosterneuburg3400 Klosterneuburg, Martinstr. 28-30,Tel. 02243/321 25

Geriatriezentrum, St. Andrä/Traisen3130 Herzogenburg, Marienplatz 1,Tel. 02782/801,Urlaubsbetreuung möglich, DW 1211

Geriatriezentrum Ybbs/Donau3370 Ybbs, Persenbeuger Str. 1–3,Tel. 07412/551 00

Auch private Trägerorganisationen bietenin Zusammenarbeit mit der Stadt Wienähnliche Geriatrische Tageszentren an:

Tageszentren des fonds SozialesWienTageszentrum „Ingrid Leodolter“, fürBewohner/innen der Bezirke 1, 4, 8.Apollogasse 19, 1070 Wien,Tel. 521 03-1933

Tageszentrum „Simmering“ fürBewohner/innen der Bezirke 3, 11.Oriongasse 11, 1110 Wien,Tel. 4000-66825

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45ab5zig Seniorenhandbuch 2012 peNsIoNIsteN- uNd pflegehäuser

Tageszentrum „favoriten“ für Bewoh-ner/innen der Bezirke 10, 11. Kundrat-straße 3, 1100 Wien, Tel. 601 91-8600

Tageszentrum „Am Henriettenplatz“für Bewohner/innen der Bezirke 12, 15.Geibelgasse 18-20, 1150 Wien,Tel. 891 34-15845

Tageszentrum „ottakring – Hernals“für Bewohner/innen der Bezirke 16, 17.Weinheimergasse 2, 1160 Wien,Tel. 491 96-16 845

Tageszentrum „floridsdorf“ fürBewohner/innen der Bezirke 2, 19,20, 21. Hinaysgasse 1,1210 Wien,Tel. 275 22-5908

Tageszentrum „Donaufeld“ für Bewoh-ner/innen der Bezirke 21, 22. Rudolf-Köppel-Gasse 2 (ident DonaufelderStraße 185), 1220 Wien, Tel. 211 23-22

Tageszentrum im GeriatriezentrumDonaustadt für Bewohner/innen derBezirke 2, 20, 21, 22. Langobarden-straße 122, 1220 Wien, Tel. 288 02-8600

Tageszentren der Caritas SocialisIntegrativ geriatrisches Tageszentrumfür Bewohner/innen der Bezirke 3, 10, 11,Oberzellergasse 1, 1030 Wien,Tel. 717 53-3610

Tageszentrum mit besonderemAngebot für Alzheimer Patient/innenaus ganz Wien.Oberzellergasse 1, 1030 Wien,Tel. 717 53-3610

Tageszentrum mit besonderem Ange-bot für Multiple Sklerose Patient/innen,Oberzellergasse 1, 1030 Wien,Tel. 717 53-36 31

Integrativ geriatrisches Tageszentrumfür Bewohner/innen der Bezirke 9, 18, 19.Pramergasse 7, 1090Wien, Tel. 316 63-131

Tageszentrum mit besonderem Ange-bot für Alzheimer-Patient/innen,Pramergasse 7, 1090Wien, Tel. 316 63-131

Integrativ geriatrisches Tageszentrumfür Bewohner/innen der Bezirke 12,13, 23. Mackgasse 1, 1230 Wien,Tel. 888 26 08-86

Weitere TageszentrenTageszentrum der Caritas ErzdiözeseWien Geriatrisches Tagespflegezen-trum im Haus St. Barbara für Bewoh-ner/innen der Bezirke 10, 12, 13, 23.Erlaaer Pl. 4, 1230 Wien, Tel. 866 11-1100

Tageszentrum des Wiener HilfswerkesGeriatrisches Tageszentrum, Bewohne-rinnen der Bezirke 2, 20 u. angrenzendeVorgartenstr. 145-157/Stg.4/EG,1020 Wien, Tel. 212 04 89

Tageszentrum des Wiener HilfswerkesGeriatrisches Tageszentrum, Bewoh-ner/innen, Bezirke 16, 17, 18 u. angren-zende, Gentzg. 14–20/Stg. 3/EG,1180 Wien, Tel. 479 60 68

Tageszentrum derWiener SozialdiensteGeriatrisches TageszentrumAnton BenyaBewohner/innen der Bezirke 12, 13, 23Arndtstraße 67/EG/1, 1120 Wien,Tel. 811 34/12 840

Tagesstätte der Israelischen Kultusge-meinde TagesstätteMaimonideszentrumfür Bewohner/innender Bezirke 18, 19und für Mitglieder der jüdischenGemeinde in ganz Wien,Bauernfeldgasse 4, 1190 Wien,Tel. 0664/141 95 14

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46 ab5zig Seniorenhandbuch 2012hospIz

HospizzentrenEinrichtungen zur stationären Betreuung und Schmerztherapie für schwer-kranke Menschen in den letzten Lebenswochen sowie Beratung und Unter-stützung ihrer Angehörigen

CS Hospiz rennweg, Caritas Socialis1030 Wien, Oberzellergasse 1Telefon: 01-717 53-3220Fax: 01-717 53-3291E-Mail: [email protected]: www.cs.or.at/hospizGeschäftszeiten Beratungsstelle:Montag-Freitag 10.00 bis 12.00 und14.30 bis 16.30 Uhr

Für schwerstkranke Menschen mitweit fortgeschrittener, unheilbarerErkrankung und begrenzter Lebens-erwartung. In Kooperation mit demKrankenhaus der BarmherzigenSchwestern Wien. Kostenübernahmedurch Krankenversicherung.

Krankenhaus Hietzing, Station fürPalliativmedizin1130 Wien, Wolkersbergenstraße 1Telefon: 01-801 10-3523Fax: 01-801 10-3803, E-Mail:[email protected]äftszeiten: Montag bis Freitag8.00 bis 13.00 Uhr

Für PatientInnen ab dem 19. Lebens-jahr mit einer unheilbaren, fortgeschrit-tenen Tumorerkrankung und Men-schen, die an einer neuromuskulärenErkrankung (z.B. Amyotrophe Lateral-sklerose) leiden.Schmerztherapie, Behandlung vonquälenden Symptomen, Bewältigungvon seelischen und spirituellen Proble-men. Kostenübernahme durch Kran-kenkasse.

Ansprechpersonen: Dr. BernhardHammerl-Ferrari, StationsschwesterManuela Ludwig

Krankenhaus St. Elisabeth GmbH1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 4ATelefon: 01-711 26Fax: 01-711 26-755E-Mail: [email protected]: www.elisabethinen-wien.atWebseite: Palliativstation:www.elisabethinen-wien.at/palliativstation

palliativstation der universitätsklinikfür Innere Medizin I (AKH Wien)1090 Wien, Währinger Gürtel 18–20Telefon: 01-404 00-7780Fax: 01-404 00-7860, E-Mail:[email protected]: www.meduniwien.ac.at/innere-med-1/palliativstation/

St.raphael – palliativstation,Göttlicher Heiland1170 Wien, Dornbacher Straße 20–26Telefon: 01-400 88-2400Fax: 01-400 88-2499E-Mail: [email protected]: www.khgh.at

Für krebskranke Menschen im fortge-schrittenen Stadium, Schmerztherapie.Kostenübernahme durch Krankenver-sicherung.

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47ab5zig Seniorenhandbuch 2012 pflegegeld

pflegegeldZweck des pflegegeldesDas Pflegegeld soll selbstbestimmtes und nach den persönlichen Bedürfnis-sen orientiertes Leben pflegebedürftiger Menschen ermöglichen.

Anspruch auf pflegegeldPflegegeld wird gewährt, wenn Pflege-bedürftigkeit vorliegt und der ständigeBetreuungs- und Pflegeaufwand mehrals 60 Stunden monatlich beträgt undvoraussichtlich zumindest sechs Mo-nate andauern wird.Wer diese Anspruchsvoraussetzungenerfüllt, hat Anspruch auf Pflegegeldvom Bund nach dem Bundespflege-geldgesetz, wenn• eine Pension aus der gesetzlichenSozialversicherung,

• ein Beamtenruhegenuss des Bundes,• eine Vollrente aus der Unfallversi-cherung

• oder eine Rente beziehungsweiseBeihilfe aus der Kriegsopferversor-gung, der Heeresversorgung sowie

• nach dem Opferfürsorgegesetz oderdem Impfschadengesetz oderVerdienst- beziehungsweise

• Unterhaltsentgang nach dem Verbre-chensopfergesetz bezogen wird.

ZuständigkeitFür das Pflegegeld ist grundsätzlichjener Entscheidungsträger zuständig,der die Pension oder Rente auszahlt. ImDetail:pensionsversicherungsanstalt pVA• für ASVG-Versicherte (aktiv oder inPension)

• für BezieherInnen einer Unfallrente(bisher AUVA)

• für Personen ohne Pensionsbezug(bisher MA 40)

• für BezieherInnen von Versorgungs-renten:

Kriegsopferversorgung, Heeresver-sorgung, Impfschadengesetz (bisherBundessozialamt)

• für alle aktiven pragmatisiertenBeamtInnen und LandeslehrerInnen

Sozialversicherung der GewerblichenWirtschaft• für die eigenen Pensionsbezieher• für PensionistInnen der Ärztekammer

BVA Versicherungsanstalt öffentlichBediensteter• für alle pragmatisierten BeamtInnenund LandeslehrerInnen in Pension

Versicherungsanstalt für Eisenbahnenund Bergbau• für alle Pensionisten der ÖBB• für alle Pensionisten im Bergbau

Höhe des pflegegeldesDas Pflegegeld ist eine einkommensun-abhängige Leistung, die zwölf mal jähr-lich gebührt und monatlich ausbezahltwird. Die Höhe ist – abhängig vom je-weils erforderlichen Pflegeaufwand –in sieben Stufen unterteilt:Stufe 1 € 154,20(Pflegeaufwand über 60 Stunden)Stufe 2 € 284,30(Pflegeaufwand über 85 Stunden)Stufe 3 € 442,90(Pflegeaufwand über 120 Stunden)Stufe 4 € 664,30(Pflegeaufwand über 160 Stunden)Stufe 5 € 902,30(mehr als 180 Stunden wenn ein außerge-wöhnlicher Pflegeaufwanderforderlich ist)

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48 ab5zig Seniorenhandbuch 2012pflegegeld

Stufe 6 € 1.260,00(mehr als 180 Stunden, wenn:zeitlich unkoordinierbare Betreuungs-maßnahmen erforderlich sind und die-se regelmäßig während des Tages undder Nacht zu erbringen sindoderdie dauernde Anwesenheit einer Pfle-geperson während des Tages und derNacht erforderlich ist, weil die Wahr-scheinlichkeit einer Eigen- oder Fremd-gefährdung gegeben ist)Stufe 7 € 1.655,80(mehr als 180 Stunden, wenn keine ziel-gerichteten Bewegungen von Armenund Beinen mit funktioneller Umset-zung möglich sind oder ein gleich zuachtender Zustand vorliegt)

Bei Bezug einer erhöhten Familienbei-hilfe wird ein Betrag von € 60,– abge-zogen.

Die Erschwerniszuschläge betragen seit1.1.2009 für• schwerst behinderte Kinder undJugendliche

• bis zum vollendetem 7. Lebensjahrmonatlich 50 Stunden

• ab vollendetem 7. Lebensjahr bisvollendetem 15. Lebensjahr monat-lich 75 Stunden

• schwer geistig oder schwer psy-chisch behinderte, insbesondere de-menziell erkankte Personen ab demvollendeten 15. Lebensjahr monatlich25 Stunden

Diagnosebezogene Mindest-einstufungenSind unabhängig vom tatsächlichenPflegeaufwand vorgeschrieben wiefolgt:Stufe 3 für hochgradig Sehbehinderteund Rollstuhlfahrer

Stufe 4 für Blinde sowie Rollstuhlfah-rer, wenn zusätzlich eine Stuhl- oderHarninkontinenz beziehungsweiseeine Blasen- oder Mastdarmlähmungvorliegt.Stufe 5 für Taubblinde beziehungs-weise Rollstuhlfahrer mit deutlichemAusfall von Funktionen der oberenExtremität(en) = wenn zum Transfer inund aus dem (technisch adaptierten)Rollstuhl auf Grund der Behinderungim Bereich der oberen Extremität(en)die Hilfe einer anderen Person notwen-dig ist.

Über die Einstufung entscheidet diezuständige Stelle auf Grundlage einesärztlichenSachverständigengutachtens,wobei bei Bedarf Personen aus anderenBereichen (zum Beispiel Pflegedienste)beigezogen werden können.

Hinweis: Während eines stationärenSpitalaufenthaltes ruht das Pflegegeldab dem auf die Aufnahme in das Kran-kenhaus folgenden Tag.

Zuwendungen zur unterstützungpflegender AngehörigerWer seit mindestens einem Jahr über-wiegend• einen nahen Angehörigen mit einemPflegegeld der Stufe 3–7 nach demBundespflegegeldgesetz oder

• einen nahen Angehörigen mit einernachweislich demenziellen Erkran-kung und mit einem Pflegegeld zu-mindest der Stufe 1 nach dem Bun-despflegegeldgesetz

• oder einen minderjährigen nahenAngehörigen mit einem Pflegegeldzumindest der Stufe 1 nach dem Bun-despflegegeldgesetz

• pflegt und wegen Krankheit, Urlauboder aus sonstigen wichtigen Grün-

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49ab5zig Seniorenhandbuch 2012 pflegegeld

den verhindert ist, diese Pflege selbstzu erbringen, dem wird finanzielleUnterstützung für professionellen Er-satz gewährt:

Höhe der finanziellen unterstützungbei Pflegegeld der Stufe 1–3: € 1.200,–bei Pflegegeld der Stufe 4: € 1.400,–bei Pflegegeld der Stufe 5: € 1.600,–bei Pflegegeld der Stufe 6: € 2.000,–bei Pflegegeld der Stufe 7: € 2.200,–

Diese Beträge beziehen sich auf dieHöchstzuwendung von 4 Wochen proKalenderjahr. Wird die Ersatzpflege-kraft kürzer in Anspruch genommen,verringert sich die Unterstützung.Förderbar ist nur eine Ersatzpflege vonmindestens einer Woche.Bei demenziell erkrankten Personenund bei minderjährigen Pflegebedürf-tigen ist die Förderung bereits für eineErsatzpflege von mindestens 4 Tagenmöglich.

Nur nachgewiesene Kosten können be-rücksichtigt werden.Auf die Gewährung von Zuwendungenbesteht kein Rechtsanspruch

EinkommensgrenzenDas monatliche Netto-Gesamteinkom-men des pflegenden Angehörigen darffolgende Beträge nicht übersteigen:€ 2.000,– bei Pflegegeldstufe 1–5€ 2.500,– bei Pflegegeldstufe 6–7

Die Einkommensgrenze erhöht sich jeunterhaltsberechtigten Angehörigen um€ 400,–, bei unterhaltsberechtigten An-gehörigen mit Behinderung um € 600,–.

Information und Anträge:Anträge sind beim Bundessozialamteinzubringen. Telefonnummer österrei-chweit zum Ortstarif: 05 99 88. Die For-mulare zumAntrag kann man im Inter-net unter www.bundessozialamt.gv.atdownloaden oder sich schicken lassen.

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50 ab5zig Seniorenhandbuch 201224-stuNdeN-betreuuNg

24-Stunden-BetreuungHöhe der förderungDie Förderung kann bis zu 1.100 Eurobei Vorliegen von (unselbständigen)Arbeitsverhältnissen oder bis zu 550Euro bei Vorliegen von Werkverträgen(bei selbständigen Betreuungskräften)betragen. Die Betreuung muss gemäßden Bestimmungen des Hausbetreu-ungsgesetzes erfolgen.

VoraussetzungenDas Betreuungsverhältnis kann inForm eines Dienstverhältnisses mitder pflegebedürftigen Person oder ei-ner/einem Angehörigen oder einesVertrages dieser Personen mit einemgemeinnützigen Anbieter oder durchBeschäftigung einer selbständigen Be-treuungskraft bestehen.

Die Betreuungskräfte müssen entwe-der eine theoretische Ausbildung, dieim Wesentlichen derjenigen eines/rHeimhelfers/in entspricht, nachwei-sen oder seit mindestens sechs Mo-naten die Betreuung des Förderwer-bers/der Förderwerberin sachgerechtdurchgeführt haben oder es muss einefachspezifische Ermächtigung der Be-treuungskraft zu pflegerischen Tätig-keiten vorliegen.

Weiters muss Anspruch auf Pflegegeldzumindest inHöhe der Stufe 3 nach demBundespflegegeldgesetz oder einemLandespflegegeldgesetz bestehen.

EinkommensgrenzeBei Antragstellung wird das Einkom-men der pflegebedürftigen Person be-rücksichtigt. Die Einkommensgrenzebeträgt 2.500 Euro netto monatlich,wobei Leistungen wie Pflegegeld, Son-derzahlungen, Familienbeihilfe, Kin-derbetreuungsgeld, Wohnbeihilfen undUnfallrenten unberücksichtigt bleiben.

Für jeden unterhaltsberechtigten Ange-hörigen erhöht sich die Einkommens-grenze um 400 Euro beziehungsweiseum 600 Euro für behinderte unterhalts-berechtigte Angehörige.

Seit 1. November 2008 können alle Per-sonen, die nach den Bestimmungen der24-Stunden-Betreuung zuhause gepflegtwerden, unabhängig von ihrem Vermö-gen eine finanzielle Unterstützung zur24-Stunden-Betreuung erhalten.

InforMATIonEn&AnTrAGSTELLunGUnter der Nummer 05 99 88 steht dasBundessozialamt aus ganz Österreich zurVerfügung.

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51ab5zig Seniorenhandbuch 2012 Notruf-geräte

notruf-Geräte für rasche Hilfe zu HauseFolgende Firmen und Institutionen bieten Notruf-Geräte für zu Hause an, überdie rasch und einfach Hilfe gerufen werden kann:

Baecker & partner GmbHhttp://www.bewachung-baecker.at1030 Wien, Aspangstraße 49Tel.: 01 7985020E-Mail: [email protected]

Caritashttp://www.caritas-wien.at1222 Wien, Rennbahnweg 52/1/1Tel.: 01 545 20 66,Mobil: 0664 848 26 11E-Mail: [email protected]. bis Do. 8.00–16.30 Uhr,Fr. 8.00-14.00 Uhr

Hilfswerkhttp://wien.hilfswerk.at1072 Wien, Schottenfeldgasse 29Tel.: 01 5123661-17E-Mail: [email protected]

Johannniterhttp://www.johanniter.at1210 Wien, Iganz-Köck-Straße 22Ansprechpartner: Johann BredlTel.: 01 4702016-2270

Lifecallhttp://www.lifecall.at/1190 Wien, Krottenbachstraße 88/1/32Tel.: 01 3691316E-Mail: [email protected]

rotes Kreuzhttp://www.rufhilfe.at1030 Wien, Nottendorfergasse 21Info-Hotline: 0820 820 144 (24 Stunden)[email protected]

Samariterbundhttp://www.heimnotruf.at/1150 Wien, Pillergasse 24Tel.: 01 89145-161

Telecare Systemshttp://www.telecaresystems.at1150 Wien, Linke Wienzeile 234Tel.: 01 89 98 80E-Mail: [email protected]

Vitakt -sozialer notrufdienst GmbHhttp://www.vitakt.at/1070 Wien, Burggasse 94aTel.: 01 521 74-750E-Mail: [email protected]

Volkshilfehttp://www.volkshilfe-wien.at1190 Wien, Weinberggasse 77Tel.: 01 36 064-0E-Mail: [email protected]

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52 ab5zig Seniorenhandbuch 2012pflege uNd betreuuNg zu hause

pflege und Betreuung zu HauseBeratungszentren „Pflege und Betreuung zu Hause“Öffnungszeiten:Mo–Fr von 8:00–15:00 UhrKundInnentelefon des Fonds Soziales Wien:01/ 24 5 24. Täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr. Auch an Wochenenden und Feiertagen.

Beratungszentrum pflege undBetreuung Bezirke 1, 2 und 20Vorgartenstraße 129-143, 1020 WienTel.: +43/1/ 24 5 24Fax: 05 05 379-99-02 800E-Mail: [email protected]

Beratungszentrum pflege undBetreuung Bezirke 3 und 11Zentrum Simmering, SimmeringerHauptstraße 100/Stiege B/2.OG,1110 WienTel.: +43/1/ 24 5 24Fax: 05 05 379-99-11 800E-Mail: [email protected]

Beratungszentrum pflege undBetreuung Bezirke 4, 5 und 10Gudrunstraße 145-149, 1100 WienTel.: +43/1/ 24 5 24Fax: 05 05 379-99-10 800E-Mail: [email protected]

Beratungszentrum pflege und Betreu-ung Bezirke 6, 7, 14 und 15Geibelgasse 18-20, 1150 WienTel.: +43/1/ 24 5 24Fax: 05 05 379-99-15 800, E-Mail:[email protected]

Beratungszentrum pflege undBetreuung Bezirke 8, 16 und 17Weinheimergasse 2, 1160 WienTel.: +43/1/24 5 24Fax: 05 05 379-99-16 800E-Mail: [email protected]

Beratungszentrum pflege undBetreuung Bezirke 9, 18 und 19Heiligenstädter Straße 31/Stiege 3/Top1.01, 1190 WienTel.: +43/1/ 24 5 24Fax: 05 05 379-99-19 800E-Mail: [email protected]

Beratungszentrum pflege undBetreuung Bezirke 12, 13 und 23Arndtstraße 67, 1120 WienTel.: +43/1/ 24 5 24Fax: 05 05 379-99-12 800E-mail: [email protected]

Beratungszentrum pflege undBetreuung Bezirke 21 und 22Rudolf-Köppl-Gasse 2 (Zugang:Donaufelder Straße 185), 1220 WienTel.: +43/1/ 24 5 24Fax: 05 05 379-99-22 800E-Mail: [email protected]

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53ab5zig Seniorenhandbuch 2012 pflege uNd betreuuNg zu hause

Das sind die pflege und BetreuungsdiensteBesuchsdienst: Dieser Dienst ist fürMenschen, die wegen einer Behinde-rung, einer Erkrankung oder ihres Al-ters einsam sind. GeschulteMitarbeiter/innen nehmen sich Zeit für „Plauder-stündchen“ oder für Spaziergänge. Da-rüber hinaus stehen sie für Besorgungen,für die Erledigung der Korrespondenzoder als Begleitung zuArzt und Ämternzur Verfügung.

Essen auf rädern: Menschen, denendie täglichen Einkäufe oder das Ko-chen zu beschwerlich oder unmöglichgeworden sind, können sich die Mahl-zeiten in die Wohnung bringen lassen.Die Zustellintervalle sind variabel.Dieses Service kann entweder nur vo-rübergehend oder für länger, täglichoder nur an einigen Tagen der WocheinAnspruch genommen werden. Insge-samt stehen sechs verschiedene Menüszur Auswahl (Tagesmenü: Vollkost, Di-abetikerkost, leichte Kost, vegetarischesMenü oder Wochenmenü A mit einemFleischgericht, Wochenmenü B fleisch-los).

Heimhilfe:DieHeimhilfe umfasst quan-titativ das größte Angebot der SozialenDienste. Mit dieser Dienstleistung wirdeine Unterstützung im hauswirtschaft-lichen und persönlichen Bereich er-reicht. Die Betreuung im Krankheits-fall, die Weiterführung des Haushaltesund die unterstützende Hilfe bei derKörperpflege wird durch ausgebildeteHeimhelfer/innen gewährleistet.

Kinderbetreuungdaheim:DieseDienst-leistung ist ein Betreuungsdienst fürkranke Kinder. Berufstätige Eltern oderAlleinerzieher/innen, die ihren Pflege-

urlaub bereits in Anspruch genommenhaben, erhalten Unterstützung bei derBetreuung des Kindes. Hausarbeit wirdallerdings nicht verrichtet.

pflegehilfe: Pflegehelfer/innen arbei-ten nur nach Anordnung und unterAufsicht von diplomierten Kranken-pflegepersonen. Sie führen pflegerischeMaßnahmen durch, helfen bei verschie-denen Therapien und im Haushalt.

reinigungsdienst: Die Mitarbeiter/in-nen des Reinigungsdienstes überneh-men schwere Hausarbeiten wie Fen-sterputzen oder Großreinigung.

Wäschepflegedienst: Die Wäsche wirdalle vierWochen zur Reinigung abgeholt,gewaschen, gebügelt und wieder zuge-stellt. Der Wäscheschnelldienst kann allezwei Wochen in Anspruch genommenwerden.

BetreuungdurchmobileKrankenschwes-tern/pfleger: Voraussetzung dafür, daßeine diplomierte Krankenschwesteroder ein diplomierter Krankenpfleger zu

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54 ab5zig Seniorenhandbuch 2012hausKraNKeNpflege

Ihnen in die Wohnung kommt, ist eineVerordnung Ihres behandelnden Arztes.Die Krankenpflegerinnen und -pflegerarbeiten von einer Zentrale und vonStützpunkten aus. Sie pflegen und be-treuenKranke, Behinderte und alteMen-schen in deren eigenenWohnungen. DieEinsätze richten sich nach der schwereder Krankheit sowie nach den phy-sischen und psychischen Bedürfnissenund der jeweiligen Lebenssituation derBetroffenen. Folgende Dienste werdengeleistet:• Medizinische Fachpflege unter ge-nauer Beachtung der gesetzlichenBestimmungen.

• Durchführung der Grundtechnikender Pflege, der Mobilisation und derKörperpflege

• Medizinische Hauskrankenpflege imAkutfall und nach der Spitalsentlas-sung

• Umfassende und ganzheitliche Pfle-ge Schwerstkranker und Sterbender

• Krankenbeobachtung• Beratung und Unterweisung derAngehörigen für eine optimaleZusammenarbeit

• Organisation weiterer Betreuungs-und Sozialdienste

• Bindeglied zwischen Patienten,Angehörigen, Ärzten und Spitälern.

Stützpunkt norDoSTfür die Bezirke 2, 20, 21, 22Schöpfleuthnergasse 25, 1210 WienTel.: +43/1/4000-66860Fax: +43/1/4000-66870E-Mail: [email protected]

Stützpunkt SÜDoSTfür die Bezirke 3, 4, 5, 10, 11Senefeldergasse 11/2. OG, 1100 WienTel.: +43/1/4000-66960Fax: +43/1/4000-66970E-Mail: [email protected]

Stützpunkt SÜDWESTfür die Bezirke 12, 13, 14, 15, 23Graumanngasse 7/Stiege A/4. OG,1150 WienTel.: +43/1/4000-66940Fax: +43/1/4000-66950E-Mail: [email protected]

Stützpunkt norDWESTfür die Bezirke 1, 6, 7, 8, 9, 16, 17, 18, 19Heiligenstädter Straße 31/Stiege 3/Top 1.02, 1190 WienTel.: +43/1/4000-66840Fax: +43/1/4000-66850E-Mail: [email protected]

Der fSW bietet über folgende StützpunkteHauskrankenpflege an:

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55ab5zig Seniorenhandbuch 2012 orgaNIsatIoN KraNKeNpflege

In Zusammenarbeit mit folgendenorganisationen werden pflege- und Betreuungs-dienste sowie Hauskrankenpflege angeboten:

Adventmission2., Hanelskai 388/2/6Tel.: 319 93 [email protected]

Arbeiter-Samariter-Bund Gesundheits-und Soziale Dienste gemeinnützigeGmbH15., Hollergasse 2-6Tel.: 891 [email protected]

Care Systems19., Billrothstr. 2Tel.: 261 61www.caresystems.at

Caritas der Erzdiözese Wien16., Albrechtskreithgasse 19-21Tel.: 878 [email protected]

CS Betreuung zu Hause GmbHCS pflege- und Sozialzentrum rennweg3., Oberzellergasse 1Tel.: 717 [email protected]

CS pflege- und Sozialzentrum9., Pramergasse 7–11Tel.: 316 63-0

CS pflege- und SozialzentrumKalksburg23., Mackgasse 1Tel.: 888 26 [email protected]

Gesellschaft-Kleine Soziale netze-Wien8., Lenaugasse 8Tel.: 402 13 [email protected]

Haus neumargareten12., Siebertgasse 21Tel.: 815 21 [email protected]

HIVmobilVerein zur HIV-spezifischenHauskrankenpflege sowieSozialbegleitung für Menschenmit HIV/Aids6., Mariahilfer Gürtel 4Tel.: 0699/19 44 53 [email protected]

Johanniter-unfall-Hilfe in Österreich –Bereich Wien18., Herbeckstr. 39Tel.: 470 70 [email protected]

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56 ab5zig Seniorenhandbuch 2012orgaNIsatIoN KraNKeNpflege

Kinderhauskrankenpflege des WienerHilfswerks (MoKI)7., Schottenfeldgasse 29Tel.: 512 36 [email protected]

Seniorenhilfe Junge panther3., Rennweg 84Tel.: 798 33 [email protected]

SMIr – Sozialmedizinische Initiativerodaun23., Breitenfurter Straße 455Tel.: 889 27 [email protected]

SMup – Sozialmedizinisches nachbar-schaftszentrum unterpenzing14., Hadikgasse 112/5Tel.: 894 66 [email protected]

SonorES – pflege und Betreuung17., Geblergasse 114Fax: 485 37 [email protected]

Sozial Global6., Sandwirtgasse 16Tel.: 589 [email protected]

Verein ESrA2., Tempelgasse 5Tel.: 214 90 [email protected]

Volkshilfe Wien19., Weinberggasse 77Tel.: 360 [email protected]

Wiener Hilfswerk7., Schottenfeldgasse 29Tel.: 512 36 [email protected]

WienWork – integrative Betriebe undAusbildungsgmbH15., Tannhäuserplatz 2Tel.: 985 91 [email protected]

Wiener rotes Kreuz rettungs-,Krankentransport-, pflege- undBetreuungsgesellschaft mbH3., Nottendorfer Gasse 213., Franzosengraben 6Tel.: 05 01 [email protected]

Wiener Sozialdienste Alten- undpflegedienste GmbH15., Camillo-Sitte-Gasse 6Tel.: 981 [email protected]

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57ab5zig Seniorenhandbuch 2012 VorsorgeVollmacht

Vorsorgen mit einer VollmachtGott möge uns davor behüten, dasswir jemals den geschäftlichen Alltagnicht mehr allein bewältigen kön-nen! Aber was passiert wenn dieserFall dennoch eintritt? Dann muss dasGericht von Gesetzes wegen einenSachwalter bestimmen. Mit dem Risi-ko, dass uns diese Wahl nicht immergefällt. Überlassen Sie eine solche le-bensbestimmende Entscheidung nichtganz fremden Menschen. Sorgen Sierechtzeitig vor: mit einer Vorsorge-vollmacht.

Sie geben damit einer Vertrauenspersondie Vollmacht, Sie in Angelegenheitengegenüber Behörden und Dritten zuvertreten. Sie können genau festlegen,in welchen Angelegenheiten der Voll-machtnehmer für Sie Entscheidungentreffen kann. Beispielsweise Entschei-dungen bei ärztlichen Maßnahmen,Vertretung vor Banken oder Gericht

oder Entscheidung über Ihren Aufent-haltsort (Pflegeheim).

Sollte die erteilte Vollmacht dennochin ihrem Umfang nicht ausreichen, sokönnen Sie in der Vorsorgevollmachtdas Gericht ersuchen, die von Ihnen ge-wählte Person als Sachwalter zu bestel-len. Auch ist es möglich, Angehörige,denen Sie nicht vertrauen, von der Ver-tretung auszuschließen. Und selbstver-ständlich kann eine Vorsorgevollmachtauch widerrufen werden.

Es gibt drei Möglichkeiten für eine sol-che Vollmacht: Zur Gänze eigenhändiggeschrieben und unterschrieben. Errich-tung vor einem Notar, einem Rechtsan-walt oder bei Gericht. Ein Formularwirdausgefüllt, dieses wird selbst sowie von3 Zeugen unterschrieben. Ein solchesFormular erhalten Sie unter anderemauch beimWiener Seniorenbund.

Die patientenverfügungMit einer Patientenverfügung gebenSie eine Willenserklärung ab, mit derSie im Voraus eine medizinische Be-handlung ablehnen für den Fall, dassSie nicht mehr einsichts-, urteils- oderäußerungsfähig sind.

Der Gesetzgeber unterscheidet zwi-schen einer beachtlichen und einerverbindlichen Patientenverfügung.Sie können eine solche Verfügungnur persönlich abgeben. Erforderlichist die Aufklärung und Beratungdurch einen Arzt sowie die Errich-tung vor einem Notar, Rechtsanwaltoder rechtskundigen Patientenver-treter.

Es wurde für diese Verfügung ein For-mular entwickelt, an dem alle maß-geblichen Institutionen, Ministerienund Vereine mitgearbeitet haben. Esbeinhaltet alle Erfordernisse, auch dieärztlichen und rechtskundigen Bestäti-gungen sind darin vorgesehen. Sie le-gen darin auch fest, ob es sich um einebeachtliche oder verbindliche Patien-tenverfügung handelt.

An eine verbindliche Verfügung hatsich der Arzt im gegebenen Fall genauzu halten. Eine beachtliche Verfügungdient dem Arzt als OrientierungshilfeundMittel zur Ermittlung desmutmaß-lichen Patientenwillens.

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58 ab5zig Seniorenhandbuch 2012patIeNteNVerfüguNg

Krankenhäuser öffentlicher TrägerorganisationenAllgemeines Krankenhaus der StadtWien – Medizinischer Universitätscam-pus, Wiener Krankenanstaltenverbund1090 Wien, Währinger Gürtel 18–20Telefon: 01-404 00Fax: 01-404 00-1212Webseite: www.akhwien.at

Donauspital, SozialmedizinischesZentrum ost,Wiener Krankenanstal-tenverbund

1220 Wien, Langobardenstraße 122Telefon: 01-288 02Fax: 01-288 02-2050E-Mail: [email protected]: www.wienkav.at/dsp

Gersthof, orthopädisches Krankenhaus,Wiener Krankenanstaltenverbund1180 Wien, Wielemansgasse 28Telefon: 01-476 11Fax: 01-476 11-1009

Eine Patientenverfügung ist laut Gesetzunmittelbar verbindlich, wenn die vor-weggenommene Situation der tatsäch-lich vorliegenden entspricht. Das bedeu-tet, dass diemedizinischenMaßnahmen,die abgelehnt werden in der Erklärungeindeutig umschrieben und bezeichnetsind. Allgemeine Formulierungen wie„Unterlassung einer risikoreichen Ope-ration“ oder „Verlangen nach einem na-türlichen Sterben“ gelten nicht.

Eine Patientenverfügung ist vom Ge-setzgeber mit fünf Jahren Wirkungs-dauer begrenzt und muss im gege-

benen Fall neu abgeschlossen oderabgeändert werden. Es gibt zur Patien-tenverfügung auch eine Hinweiskarteim Scheckkartenformat. Neben einemFoto und Ihren persönlichen Datenkönnen Sie darauf auch festhalten, wooder bei wem sich Ihre Patientenver-fügung befindet. Überdies können Siedie Daten zweier Vertrauenspersoneneintragen.

Das Formular für eine Patientenverfü-gung erhalten Sie bei den Kammern derÄrzte, Notare oder Rechtsanwälte so-wie beim Wiener Patientenanwalt.

2., Vorgartenstr. 145–157/1,Tel. 212 04 90

3., Barichgasse 8,Tel. 713 82 49

6., Bürgerspitalgasse 4–6,Tel. 597 36 50

7., Schottenfeldg. 29,Tel. 512 36 61

8., Florianigasse 24,,Tel. 402 68 75

12., Am Schöpfwerk 31,Tel. 667 07 78

15., Kardinal-Rauscher-Platz 4,Tel. 985 38 30

16., Stöberplatz 2, Tür 3,Tel. 485 81 17

17., Hernalser Hauptstr. 53,Tel. 403 94 33

22., Rennbahnweg 27/3/R1,Tel. 256 57 90

Wiener Hilfswerk – nachbarschaftshilfe-ZentrenServus Nachbar – Nachbarschaftshilfe des Wiener Hilfswerks

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59ab5zig Seniorenhandbuch 2012 spItäler

E-Mail: [email protected]: www.wienkav.at/kav/ger

Hanusch Krankenhaus,Wiener Gebietskrankenkasse1140 Wien, Heinrich-Collin-Straße 30Telefon: 01-910 21Fax: 01-910 21-84 019Webseite: www.hanusch-krankenhaus.at

Kaiserin Elisabeth Spital,Wiener Krankenanstaltenverbund1150 Wien, Huglgasse 1–3Telefon: 01-981 04Fax: 01-981 04-1009E-Mail: [email protected]: www.wienkav.at/kes

Krankenanstalt rudolfstiftung inklu-sive Standort Semmelweis frauen-klinik, Krankenhaus der Stadt Wien,Wiener Krankenanstaltenverbund1030 Wien, Juchgasse 25Telefon: 01-711 65Fax: 01-711 65-1009E-Mail: [email protected]: www.wienkav.at/kar

Krankenhaus Hietzing mit neurologi-schem Zentrum rosenhügel, Kranken-haus der Stadt Wien (früher: Lainz),Wiener Krankenanstaltenverbund1130 Wien, Riedelgasse 5(Neurologisches Zentrum Rosenhügel)1130 Wien, Wolkersbergenstraße 1(Krankenhaus Hietzing)KH Hietzing 01-801 10-0NZ Rosenhügel 01-880 00-0Fax: KH Hietzing 01-801 10-2109Fax: NZ Rosenhügel 01-880 00-500E-Mail: [email protected] KH Hietzing:http://www.wienkav.at/khlWebseite NZ Rosenhügel:http://www.wienkav.at/kav/nzr/

Sozialmedizinisches Zentrum –Baumgartner Höhe/otto WagnerSpital mit pflegezentrum,Wiener Krankenanstaltenverbund1140 Wien, Baumgartner Höhe 1Telefon: 01-910 60Fax: 01-910 60-11 309E-Mail: [email protected]: www.wienkav.at/owsPsychiatrisches Zentrum:alle Bezirke außer 2.,10.,22.Pulmologisches Zentrum, Immun-ambulanz (0-24h)Neurologisches Zentrum – Rothschild-stiftung – Maria-Theresien-SchlösselOrthopädisches ZentrumGeriatrisches Zentrum

Sozialmedizinisches Zentrum florids-dorf, Krankenhaus der Stadt Wien,Wiener Krankenanstaltenverbund1210 Wien, Hinaysgasse 1Telefon: 01-275 22Fax: 01-275 22-1009E-Mail: [email protected] www.wienkav.at/flo

Sozialmedizinisches ZentrumSophienspital der Stadt Wien,Krankenhaus der Stadt Wien,Wiener Krankenanstaltenverbund1070 Wien, Apollogasse 19Telefon: 01-521 03Fax: 01-521 03-1019E-Mail: [email protected] www.wienkav.at/sop

Sozialmedizinisches Zentrum Süd,Kaiser-franz-Josef-Spital mit Gottfriedvon preyer’schem Kinderspital,Wiener KrankenanstaltenverbundKaiser-Franz-Josef-Spital1100 Wien, Kundratstraße 3Kinder- und Jugendabteilung1100 Wien, Schrankenberggasse 31

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60 ab5zig Seniorenhandbuch 2012spItäler

Telefon: 01-601 91-0Kinder- und Jugendabteilung 01-601 13 -0Fax: Kaiser-Franz-Josef-SpitalTelefon: 01-601 91-1929Fax: Kinder- und JugendabteilungTelefon: 01-601 13-2609Webseite www.wienkav.at/kfjPsychiatrische Abteilungfür den 10.BezirkPsychosomatische Ambulanz(1. Medizinische Abteilung): DW 2128Psychosomatische Ambulanz(Gynäkologische Abteilung): DW 4754

Standort Semmelweis frauenklinikder Krankenanstalt rudolfstiftung,Wiener Krankenanstaltenverbund1180 Wien, Bastiengasse 36–38Telefon: 01-476 15, Fax: 01-476 15-1219E-Mail: [email protected]: www.wienkav.at/sem

Therapiezentrum Ybbs (psychiatri-sches Krankenhaus, Geriatriezentrumund Sozialtherapeutisches Zentrumder Stadt Wien),Wiener Krankenanstaltenverbund3370 Ybbs an der Donau,Persenbeuger Straße 1–3Telefon: 07412/55 100E-Mail: [email protected]: www.wienkav.at/tzy

Krankenhäuser privater Trägerorganisationen(auch mit Kostenübernahme durch die Sozialversicherung)

Barmherzige Brüder (1020 Wien)Barmherzige Brüder1020 Wien, Johannes-von-Gott-Platz 1Telefon: 01-211 21Fax: 01-211 21-1333E-Mail: [email protected]: www.bbwien.atfür mittellose Personen:

Zahnziehen kostenlos, aber keineZahnbehandlung

Confraternität-privatklinik JosefstadtGmbH1080 Wien, Haspingergasse 4–6/Skodagasse 32Telefon: 01-401 14

Psychiatrisches Krankenhaus: Thera-piestation für alkohol- und medika-mentenabhängige Patienten Sozialthe-rapeutisches Zentrum für geistig be-hinderte Menschen Geriatriezentrum

unfallkrankenhaus Lorenz Böhler,AUVA1200 Wien, Donaueschingenstraße 13Telefon: 01-331 10Fax: 01-331 10-380 (Verwaltungsleitung)E-Mail: [email protected]: www.auva.at

unfallkrankenhaus Meidling,AUVA1120 Wien, Kundratstraße 37–39Telefon: 01-601 50, Fax: 01-601 50-3005E-Mail: [email protected]: www.auva.at

Wilhelminenspital, Krankenhaus derStadt Wien,Wiener Krankenanstalten-verbund1160 Wien, Montleartstraße 37Telefon: 01-491 50Fax: 01-491 50-1009E-Mail: [email protected]: www.wienkav.at/wilAbteilung für Kinder- und Jugendheil-kunde – Kinderklinik Glanzing mitNeonatologie und Psychosomatik:DW 2912, 2914

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61ab5zig Seniorenhandbuch 2012 spItäler

Fax: 01-401 14-5607E-Mail: [email protected]: www.confraternitaet.at

Evangelisches Krankenhaus Wien1180 Wien, Hans-Sachs-Gasse 10–12Telefon: 01-404 22Fax: 01-404 22-620E-Mail: [email protected]: www.ekhwien.atOrthopädie, Chirurgie, Interne,Neurologie, Anästhesiologie, Intensiv-medizin, Physikalische Medizin undinterdisziplinäre AmbulanzBildgebende Diagnostik, Zentrallabor

Goldenes Kreuz privatklinikBetriebsGmbH1090 Wien, Lazarettgasse 16–18Telefon: 01-401 11-0, Fax: 01-401 11-505E-Mail: [email protected]: www.goldenes-kreuz.at

Göttlicher Heiland, Krankenhaus1170 Wien, Dornbacher Straße 20–26Telefon: 01-400 88Fax: 01-400 88-9999E-Mail: [email protected]: www.khgh.at

Hartmannspital1050 Wien, Nikolsdorfer Gasse 26Telefon: 01-546 05Fax: 01-546 05-2020E-Mail: [email protected]: www.hartmannspital.at

Hera,Sanatorium der Krankenfürsorgean-stalt der Bediensteten der Stadt Wien1090 Wien, Löblichgasse 14Telefon: 01-313 50Fax: 01-313 50-45712E-Mail: [email protected]: www.hera.co.at

Herz Jesu Krankenhaus1030 Wien, Baumgasse 20ATelefon: 01-712 26 84-0Fax: 01-712 26 84-8650E-Mail: [email protected]: www.kh-herzjesu.at

Krankenhaus Barmherzige Schwestern1060 Wien, Stumpergasse 13Telefon: 01-599 88 0, Fax: 01-599 88-4045E-Mail: [email protected]: www.bhs-wien.at

Krankenhaus St. Elisabeth GmbH1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 4ATelefon: 01-711 26Fax: 01-711 26-755, E-Mail:[email protected]: www.elisabethinen-wien.atWebseite Palliativstation:www.elisabethinen-wien.at/palliativstation

Militär-Medizinisches ZentrumHeeresspital WIEN (Heeresfachambu-latorium und Heereskrankenanstalt)1210 Wien, Brünner Straße 238Telefon: 05 02 01-101565, -1065115,-1065004, -1065100Fax: 05 02 01-1017410, -1017412E-Mail: [email protected]: [email protected]: www.bmlvs.gv.at

orthopädisches Spital Speising GmbH1130 Wien, Speisinger Straße 109Telefon: 01-801 82, Fax: 01-801 82-1487E-Mail: [email protected]: www.oss.at

privatklinik Döbling1190 Wien, Heiligenstädter Straße 57Telefon: 01-360 66-0, Fax: 01-369 14 33E-Mail: [email protected]: www.pkd.at

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62 ab5zig Seniorenhandbuch 2012spItäler/peNsIoNsVersIcheruNgsaNstalt

rehabilitationszentrum Meidling,AUVA, 1120 Wien, Köglergasse 2ATelefon: 01-601 50Fax: 01-601 50-4005E-Mail: [email protected]: www.auva.at/rzmeidlingNeuro-Rehabilitation von Menschenmit Schädel-Hirn-Verletzungenrudolfinerhaus1190 Wien, Billrothstraße 78Telefon: 01-360 36Fax: 01-369 81 10E-Mail: [email protected]: www.rudolfinerhaus.at

Sanatorium Liebhartstal1160 Wien, Kollburggasse 6–10Telefon: 01-488 07Fax: 01-488 07-32E-Mail: [email protected]

St. Anna Kinderspital GmbH1090 Wien, Kinderspitalgasse 6Telefon: 01-401 70, Fax: 01-401 70-7000E-Mail: [email protected]: www.stanna.at

St. Josef Krankenhaus1130 Wien, Auhofstraße 189Telefon: 01-878 44Fax: 01-878 44-2425E-Mail: [email protected]:[email protected]: www.sjk-wien.at

Wiener privatklinikAdresse 1090 Wien, Pelikangasse 15Telefon: 01-401 80-0Fax: 01-401 80-7050E-Mail: [email protected]: www.wpk.at

pensionsversicherungsanstaltder Arbeiter und Angestellten1020, Friedrich-Hillegeiststr. 1Tel. 05 03 03

Sozialversicherungsanstaltder Gewerblichen Wirtschaft1050, Wiedner Hauptstr. 84–86Tel. 546 54-0

BVA – pensionsservice1030, Barichgasse 38, Tel. 05 04 05

Sozialversicherungsanstalt der Bauern1030, Ghegastraße 1, Tel. 797 06

Versicherungsanstaltder Österreichischen Eisenbahner1060, Linke Wienzeile 48–52Tel. 588 48-0

Österreichische post AG,pensionsverrechnung1220, Erzherzog-Karl-Straße 131Tel. 05 77 67-0

Wiener Stadtwerke,pensionsangelegenheiten1030 Erdbergstraße 202Tel. 79 09-86 003

MA 2, personalservice1080, Rathaus 4Tel. 4000-94 112

Bundessozialamt (Versorgungsrenten)1010, Babenbergerstraße 5Tel. 05 99 88

pensionsversicherungsanstalten

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63ab5zig Seniorenhandbuch 2012 seNIoreNbüro

Seniorenbüro, BürgerdienstSie haben ein Anliegen an die Stadt Wien, wissen aber nicht so recht, an wenSie sich wenden sollen? Das Seniorenbüro oder der Bürgerdienst sind in die-sem Fall gute Adressen:

Seniorenbüro der Stadt WienGasometerA, 11.,Guglgasse 6/Stiege 4/Etage 4/Top 1, Senioren-Hotline:Tel.: 4000-8580, Seniorenbeauftragteder Stadt Wien: Frau Dr. Rosenberger-Spitzy, www.senior-in-wien.at,E-Mail: [email protected]

Bürgerdienst der Stadt WienZentrale: 1080Wien, Friedrich Schmidt-Platz 3, Tel. 4000-55111,Öffnungszeiten:Mo. bis Mi., Fr.7.30 bis 15.30 Uhr, Do. 7.30 bis 17.30 Uhr.Leiter: Ing. Peter Kozel, Senatsrat,Tel.: 4000-55111, Leiter-Stv.: SilviaRuso, Oberamtsrätin, Tel.: 4000-55112.

referat Mobilbüro: Leiter ReferatMobilbüro: Schamböck Robert,Tel.: 4000-55121

Bürgerdienst-Außenstellen:Mo. bis Mi., Fr. 8.00 bis 15.30,Do 8.00 bis 17.30 Uhr.

1. Bezirk, 8., Friedrich-Schmidt-Platz1, Erdgeschoß, Tel.: 50 255/01

2. Bezirk, 2., Kleine Sperlgasse 10,Erdgeschoß, Tel.: 50 255/02

3. Bezirk, 3., Karl-Borromäus-Platz 3,Erdgeschoß, Tel.: 50 255/03

4. Bezirk, 5., Rechte Wienzeile 105,Erdgeschoß, Tel.: 50 255/04

5. Bezirk, 5., Rechte Wienzeile 105,Erdgeschoß, Tel.: 50 255/05

6. Bezirk, 5., Rechte Wienzeile 105,Erdgeschoß, Tel.: 50 255/06

7. Bezirk, 5., Rechte Wienzeile 105,Erdgeschoß, Tel.: 50 255/07

8. Bezirk, 8., Friedrich-Schmidt-Platz1, Erdgeschoß, Tel.: 50 255/08

9. Bezirk, 9., Wilhelm-Exner-Gasse 5,Erdgeschoß, Tel.: 50 255/09

10. Bezirk, 10., Laxenburgerstr. 43–45,Erdgeschoß, Tel.: 50 255/10

11. Bezirk, 11., Enkplatz 2, Erdgeschoß,Tel.: 50 255/11

12. Bezirk, 12., Niederhofstr. 21–23,3. Stock, Tel.: 50 255/12

13. Bezirk, 13., Hietzinger Kai 1–3,Stiege 3, 1. Stock, Tel.: 50 255/13

14. Bezirk, 13., Hietzinger Kai 1–3,Stiege 3, 1. Stock, Tel.: 50 255/14

15. Bezirk, 15., Gasgasse 8–10,Erdgeschoß, Tel.: 50 255/15

16. Bezirk, 16., Richard-Wagner-Platz19, Erdgeschoß, Tel.: 50 255/16

17. Bezirk, 17., Elterleinplatz 14,Erdgeschoß, Tel.: 50 255/17

18. Bezirk, 9., Wilhelm-Exner-Gasse 5,Erdgeschoß, Tel.: 50 255/18

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64 ab5zig Seniorenhandbuch 2012seNIoreNbüro/VolKsaNWaltschaft

19. Bezirk, 19., Gatterburggasse 12,Erdgeschoß, Tel.: 50 255/19

20. Bezirk, 20., Brigittaplatz 10, Top 9,Tel.: 50 255/20

21. Bezirk, 21., Am Spitz 1, Erdge-schoß, Tel.: 50 255/21

22. Bezirk, 22., Schrödingerplatz 1,Erdgeschoß, Tel.: 50 255/22

23. Bezirk, 23., PerchtoldsdorferStraße 2, Tel.: 50 255/23

Die Volksanwaltschaft

Wo ist sie erreichbar?Die Volksanwaltschaft hat ihren Sitz inWien 1., Singerstraße 17.Erreichbarkeit: Mo bis Fr, 8.00 bis16.00 UhrBriefanschrift: 1015 Wien, Postfach 20,Telefon: 515 05, Fax: DW 190E-Mail: [email protected]: www.volksanw.gv.atHotline: 0800 223 223 (8.00 bis 16.00 Uhr)

Um Ihnen die Möglichkeit eines Ge-sprächs mit den Volksanwälten zu er-leichtern,kommendieVolksanwälteauchin die Bundesländer. Diese Sprechtagewerden über Rundfunk, in Zeitungen so-wie durch Plakate angekündigt.

Aufgaben der VolksanwaltschaftDie Volksanwaltschaft prüft die ge-samte öffentliche Verwaltung in Öster-reich. Sie geht Beschwerden von Bürge-rinnen und Bürgern nach, kontrolliertdie Gesetzmäßigkeit von behördlichenEntscheidungen und überprüft mög-liche Missstände in der Verwaltung.

Wann wenden Sie sich an dieVolksanwaltschaft?Wenn Sie glauben von einemMissstandin der Verwaltung betroffen zu sein und

keine andere Möglichkeit haben, „IhrRecht zu bekommen“. In ein anhän-giges Verfahren darf die Volksanwalt-schaft nicht eingreifen, sie prüft aberVerfahrensverzögerungen. Zur Bun-desverwaltung gehören beispielsweisefolgende Angelegenheiten:

Sozialversicherung, Finanzverwaltung,Polizei und Gendarmerie, Landesvertei-digung, Unterrichts- undWissenschafts-verwaltung, Bundesstraßen, Gewerbe-sachen, Land- und Forstwirtschaft, Ju-stizverwaltung.

Gerichtliche Entscheidungen könnenvon der Volksanwaltschaft nicht ge-prüft, daher auch nicht geändert wer-den. Die Volksanwaltschaft ist auch kei-ne Einrichtung zur Rechtssprechung.Privatrechtliche Angelegenheiten wieStreitigkeiten mit Nachbarn, mit derHausverwaltung sowie aus Kaufverträ-gen, private Versicherungsangelegen-heiten usw. fallen ebenfalls nicht in dieZuständigkeit der Volksanwaltschaft.Schließlich kann die Volksanwaltschaftauch keine Gesetze abändern.

Wie bringen Sie eine Beschwerde ein?Sie können sich schriftlich an die Volk-

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65ab5zig Seniorenhandbuch 2012 ombudsmaNN/WgKK

sanwaltschaft wenden oder persön-lich vorsprechen. Wenn Sie persönlichmit einem Volksanwalt sprechen wol-len, rufen Sie bitte die Volksanwalt-

schaft an und vereinbaren Sie einenVorsprachetermin. Sie können sichauch durch eine mit einer Vollmachtausgestattete Person vertreten lassen.

Der Ombudsmann der Wiener Gebiets-krankenkasse, Mag. Jakob Pumberger,ist die zentrale Anlaufstelle für Ihre An-regungen, Beschwerden und Ihr Lob.

Er sieht seine Aufgabe vor allem darin,Missverständnisse aufzuklären undKonflikte zu lösen, welche zuvor in denzuständigenAbteilungen,Außenstellenund eigenen Einrichtungen der WGKKnicht zufriedenstellend gelöst werdenkonnten. Wenden Sie sich an den Om-

ombudsmann der Wiener Gebietskrankenkassebudsmann Mag. Jakob Pumberger undsein Team.

persönlich: Mo. bis Fr., 7.30 bis 14.00,Do. bis 16.00 Uhr in der Zentrale derWiener Gebietskrankenkasse, Wien 10,Wienerbergstraße 15–19. TelefonischeTerminvereinbarung wird erbeten!

Telefonisch: 601 22/2131,fax: 601 22/2132E-Mail: [email protected]

Die patientenanwaltschaftDie Wiener Patientenanwaltschaft ist eine unabhängige und weisungsfreie An-laufstelle im Wiener Gesundheits- und Spitalsbereich. Sie wird nicht nur von Pa-tienten, sondern auch von Ärzten und anderen Gesundheitsdiensten in Anspruchgenommen. Ihre Tätigkeit dient der Stärkung der Position der Patienten im Ge-sundheitsbereich, der weiteren Verbesserung des Verhältnisses zwischen Pati-enten und allen Gesundheitsdiensten, sowie der notwendigen allgemeinen Be-wusstseinsbildung am Wege zu einem integrierten Gesundheitssystem in Wien.

Gesetzliche Verschwiegenheitspflich-ten sind gegenüber der Wiener Pati-entenanwaltschaft nicht wirksam; derWiener Patientenanwalt und seine Mit-arbeiter unterliegen jedoch der vollenAmtsverschwiegenheit.

Kosten und Abgaben sind bei Inan-spruchnahme der Wiener Patienten-anwaltschaft nicht zu entrichten. DieFunktion eines Rechtsanwaltes übtder Wiener Patientenanwalt nicht aus.

Er kann daher niemand vor Gerichtenoder Behörden vertreten.

Bei Problemen und Fragen, die das Ge-sundheitswesen und die Behandlung instädtischen Institutionen betreffen, hilftschnell, unbürokratisch und kostenlosWiens Patientenanwalt Prof. Dr. Kon-rad Brustbauer.

Info: 1050 Wien, Schönbrunner-straße 108, Tel.: 587 12 04,

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66 ab5zig Seniorenhandbuch 2012patIeNteNaNWaltschaft

Fax: 586 36 99, Mo.–Fr., 8.00–16.00 Uhr(telefonische Terminvereinbarung)E-Mail: [email protected]:www.patientenanwalt.wien.at

Das Gesetz beauftragt die Wiener Pa-tientenanwaltschaft mit der Wahrungund Sicherung der Rechte und Interes-sen der Patientinnen und Patienten inallen Bereichen des Gesundheitswesensin Wien. Die Zuständigkeit umfasst:• Krankenanstalten• Pflegeheime• Rettung und Krankenbeförderung• Dienste im Gesundheitsbereich• Freipraktizierende Ärzte•Apotheken• Dentisten• Hebammen

Die Tätigkeit der Wiener Patientenan-waltschaft ist entsprechend dem ge-setzlichen Auftrag sehr umfangreichund vielfältig:• Behandlung von Beschwerden• Prüfung von Anregungen•Aufklärung von Mängeln oder Miss-ständen, sowie die Abgabe von Emp-fehlungen zur Abstellung derselben

• Erteilung von Auskünften• Beratung und Information– über das Wiener Gesundheits- undSpitalswesen, sowie deren sachge-mäße Inanspruchnahme

– über Patientenrechte, deren An-wendung und Durchsetzung

– zu allen Fragen im Zusammenhangmit dem Pflegegeld

– über Hauskrankenpflege und Sozi-ale Dienste

pATIEnTEnEnTSCHÄDIGunGS-fonDS – BIS € 100.000,–EnTSCHÄDIGunGPatientinnen und Patienten, die in eineröffentlichen oder privaten gemeinnützigenKrankenanstalt in Wien einen Schadenerlitten haben, kann eine Entschädigungzuerkannt werden, wenn eine Haftung desRechtsträgers der Krankenanstalt nichteindeutig gegeben ist. Ist ein Schaden aufein zweifelsfreies Verschulden zurückzu-führen, scheidet eine Ersatzleistung ausdem Fonds aus.

Es werden nur Schäden abgegolten, dieab 1. Jänner 2001 eingetreten sind. KeineAnwendung findet das Modell auf nichtgemeinnützige Privatkrankenanstaltenund auf den Bereich der niedergelassenenÄrzteschaft.

Die maximale Entschädigung beträgt€ 100.000,–.

Anlaufstelle ist der Wiener Patientenanwalt.

• Vermittlung– bei Meinungsverschiedenheitenzwischen Patienten und Gesund-heitsdiensten

– in Versicherungsangelegenheiten inPflegegebühren- undHonorarfragen

• Hilfestellung– zur außergerichtlichen Schadensre-gulierung bei Patientenschäden imZusammenhang mit medizinischerBetreuung

– bei der Bewältigung organisato-rischer Probleme

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67ab5zig Seniorenhandbuch 2012 WarNsIgNale

Warn- und Alarmsignale mittels Sirenen

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68 ab5zig Seniorenhandbuch 2012ehruNgeN/computer

Geburtstage: Ältere MitbürgerInnenwerden von der Stadt Wien besondersgeehrt. Wer 90, 95, 100 oder älter ist, be-kommt Besuch des Bezirksvorstehers/der Bezirksvorsteherin bzw. wird aufWunsch in die Bezirksvorstehung einge-laden. Es wird ein Ehrengeschenk über-reicht. Möglich wäre auch, dass jemandanderer, der eine schriftliche Vollmachtvorweisen müsste, dieses Geschenkübernimmt. Die Geldgeschenke betra-gen € 200,–, € 300,– bzw. € 400,–.

Anmeldung: Jubilarinnen und Jubilareerhalten 4–6 Wochen vor dem Geburts-tag ein Schreiben des Magistrats, demein Antwortformular beiliegt. Nach Er-halt des Antwortformulars nimmt diezuständige Bezirksvorstehung mit Ih-nen Kontakt auf.

Jubel-Hochzeiten: Viele Jahre gemein-samen Lebens verbringen zu können,ist nicht selbstverständlich und ver-dient auch Anerkennung durch die

Stadt Wien. Anmeldungen persönlichbzw. durch Angehörige oder Bekanntein der zuständigen Bezirksvorstehungam besten etwa 4–6 Wochen vor demFesttag. Bitte folgende Dokumente mit-nehmen:• beide Geburtsurkunden• Heiratsurkunde• beide Staatsbürgerschaftsnachweise• beide Meldezettel

Goldene Hochzeit € 300,–(50 Jahre)Diamantene Hochzeit € 500,–(60 Jahre)Eiserne Hochzeit € 700,–(65 Jahre)Steinerne Hochzeit € 800,–(67 1/2 Jahre)Gnadenhochzeit € 1.100,–(70 Jahre)Juwelenhochzeit € 1.100,–(72 1/2 Jahre)Kronjuwelenhochzeit € 1.100,–(75 Jahre)

Ehrungen zu Geburts- und Hochzeitstagen

Unser Mitglied Ing. Kurt Jirschim führtseit Jahren erfolgreich den Computer-Club für ab5zig-Mitglieder.

Jeden Montag finden in Wien 1., Biber-straße 9 (Haustoröffner „Computerclub“,Hausflur 1. Türe rechts) von 14–16 UhrClubnachmittage statt. Die Treffen sindkeinComputer-Kurs!!! Das bietet derClub:

für Computerneulinge: Beratung undUnterstützung bei der Anschaffungvon Geräten, Lehrbüchern, Arbeits-und sonstiger Soft- und Hardware undderen Anwendung.

SeniorenComputerClubfür geübte user: Erfahrungsaustauschüber die Arbeit mit dem PC, den an-geschlossenen Geräten wie Drucker,Scanner, Brenner etc. und vielen gutenArbeitsprogrammen.

für alle: Gegenseitige Unterstützungund Hilfe bei auftretenden Computer-problemen. Rat und Hilfe bei Fragenüber Arbeitsprogramme, E-Mail, Inter-net und digitale Fotografie.

Tel.: 0699 1 942 10 67,E-Mail: [email protected], www.ab5zig.atoder members.chello.at/kurtjirschim

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69ab5zig Seniorenhandbuch 2012 computer-Kurse

Seniorengerechte Computer-KurseMehr als 12.000 Wiener Senioren haben sich in den vergangenen Jahren aufAnregung des Wiener Seniorenbunds über Kurse mit dem Computer vertrautgemacht.

Textverarbeitung, Verwaltung oderBearbeitung von Urlaubsfotos, persön-lich gestaltete Visitkarten oder Einla-dungen, schnelle Post per email oder„surfen“ im Internet. All das ist füraktive und interessierte Senioren keinProblem.

Tatsächlich sind die „Neuen Medien“für die Senioren heute keineswegsmehrein „spanisches Dorf“, sondern schlichtunkompliziert.

Die SeniorenComputerWelt des ab5zig–Wiener Seniorenbundes öffnet Ihnen inKooperation mit dem Seminarzentrum„Semizen“ in der Wiener Innenstadt,Neutorgasse 9, die Tür zur Perfektionam Computer.

In kleinen Seminargruppen mit max. 10Teilnehmern der gleichen Altersstufereichen vier Seminartage völlig aus, umsich als Neuling bestens am Computerund sogar im Internet zurechtzufinden.

Und dass es trotz gewissenhafter undintensiver Kurse gemütlich und stress-frei bleibt, zeigt die Tatsache, dass anjedem Seminartag Zeit bleibt für Ge-spräche und „Erfahrungsaustausch“mit den anderen Kursteilnehmern.

Einige Kurs-BeispieleGrundlagen I: Einführung in die PC-WeltGrundlagen II: Dateien und Ordner an-legen

Text I: Texteingabe und Nachbearbei-tungText II: Hilfestellungen d. Programms,Korrekturen etc.Grafik I: Objekte, einfache Grafiken,Word-ArtInternet I: Aufbau, Browser, Favoriten,VirenschutzInternet II: E-Mail senden, empfangen,Anhänge, Gefahren

Und noch vieles mehr!

Die preise für ab5zig-Mitglieder:1 Kurstag € 105,– statt € 190,–2 Kurstage je € 94,– statt € 146,–3 Kurstage je € 84,– statt € 126,–4 Kurstageund mehr je € 72,– statt € 115,–

Info & KonTAKT„SEMIZEN“Tel.: + Fax: 533 36 03, Fr. Petra FürnkranzMontag bis Donnerstag: 10.00 bis 15.00 Uhr,Freitag 10.00 bis 12.00 Uhr,email: [email protected],internet: www.semizen.com

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... Das Reisebüro desWiener Seniorenbundes

Für die Urlaubsplanung empfehlen wir das Reisebüro unseres Vertrauens. Unser Colum-bus-Reiseservice gleich neben dem Wiener Seniorenbund, in Wien 1., Biberstraße 7, istein vollkonzessioniertes Reisebüro in der Dr. Richard-Gruppe. Es ist eine gemeinsameGründung und bietet Qualität und Zuverlässigkeit seit mehr als 30 Jahren. Jeder kann hierjede Reise aus jedem Katalog günstig buchen. ab5zig-Mitglieder haben aber besondereVorteile:

Die eigenen Reiseveranstaltungen, wie z.B. heuer im Frühjahr Sternfahrt Portoroz und✈im Herbst nach Sizilien mit eigener Reisebegleitung, bzw. ausgewählte Hochsee- undFlusskreuzfahrten.Ermäßigte Buchungsgebühr auf alle Urlaubsreisen.✈Die geprüften Sonderangebote. Regelmäßig im „Wiener Seniorenblatt“ zu lesen.✈Restplatzbörse aller anderer Reiseveranstalter. Mit besonders günstigen Preisen für✈Schnellentschlossene. Rufen Sie einfach an, wenn Sie das Fernweh packt!Bei Ihrer nächsten Buchung einer mehrtägigen Pauschalreise im Wert ab € 300,– refun-✈dieren wir Ihnen den Jahresbeitrag des Wiener Seniorenbundes.Sie erhalten bei Ihrer zweiten Buchung einen Gutschein über € 20,– von Eduscho/✈Tchibo.Kommen Sie in unsere Reisewelt!✈

In doch recht unsicheren Reisebüro-Zeiten ist ein zuverlässiger Partner wichtig.Unser Columbus-Reiseservice wird sich sehr bemühen, Ihre Reisewünsche zu Ihrer vollenZufriedenheit zu erfüllen.

Einen wunderschönen Urlaub wünscht Ihnen

ab5zig-Wiener Seniorenbund

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71ab5zig Seniorenhandbuch 2012 mIstplätze

Mistplätze der Stadt WienDie Mistplätze sind geöffnet Montag bis Samstag 7 bis 18 Uhr, Problemstoff-abgabe von Privathaushalten nur von 10 bis 18 Uhr. Misttelefon: 54 6 48.

1020 Dresdner Str. 1191030 Grasbergergasse 31100 Sonnleithnergasse 301110 Döblerhofstr. 181120 Wundtg./Jägerhausgasse1140 Zehetnergasse 7-91160 Kendlerstraße 38a1170 Richthausenstraße 2-41190 Leidesdorfgasse bei 11190 Grinzinger Straße 1511210 Fultonstraße 101210 Felmayerg./Egon-Friedell-G.1210 Stammersdorfer Straße bei 2241220 Percostraße 2, auch sonntags

7 bis 18 Uhr geöffnet1220 Cortigasse gegenüber 31220 Mühlwasserstraße 21220 Breitenleer Straße 2681230 Seybelgasse/An den Steinfeldern1230 Südrandstraße 2

Das gehört auf den MistplatzTextilien: Saubere Damen-, Herren- undKinderbekleidung, Unterwäsche, Bett-,Tisch- und Haushaltswäsche, Woll-decken, Bettfedern im Inlett, Stofftiere,Gürtel, Taschen, Schuhe.

Kartonagen: Braune und graue Verpa-ckungskartonagen.

Styropor: Weißes, sauberes, unbe-klebtes Styropor ohne Etiketten, Klebe-oder Farbreste, Blockstyropor.

Bildschirmgeräte: Fernsehgeräte, Com-puterbildschirme, Laptops und Note-books, Teile von Solarzellen, Scanner,Kopierer, Faxgeräte.

reifen: PKW-Reifen mit und ohneFelgen.

Elektro- und Elektronikschrott: Leiter-platten, elektronische Geräte, Taschen-rechner, Computer, Videorecorder,Drucker, elektrische und elektronischeHaushaltsgeräte (zum Beispiel: Staub-sauger, Küchengeräte).

Grünschnitt: Rasenschnitt, Unkraut,Laub, Baum- und Strauchschnitt (Ästemit einem Durchmesser bis zwanzigZentimeter), Ernterückstände von Obstund Gemüse, Stauden.

Holz: reines, unbehandeltesHolz, Press-spanplatten, Faserplatten, Brenn- undBauholz, Paletten, Obststeigen, Kisten,beschichtetes oder lackiertes Holz.

Kühlgeräte: keine Gewerbegroßgeräte(Kühlvitrinen) auf Mistplätze (nur ABA– kostenpflichtig).

Sperrmüll:Möbel, Teppiche,Matratzen,Teppichrollen aus Karton, Fenster, Tü-ren, Teerpappe.

Bauschutt: Restmaterialien von Bau-arbeiten im Haushaltsbereich (Mau-erteile, Sand, Gips, Verputz, Fliesen),Flachglas.

flohmarktware: Gut erhaltene Ge-brauchsgegenstände wie Elektrogeräte,Bücher, Möbel, Spielzeug, Sportgeräte.Und natürlich Altpapier, Weiß- undBuntglas, Altmetalle, Verpackungen

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aus Kunststoff. Von 10.00 bis 18.00 Uhrauch Problemstoffe.

problemstoffsammelstellenAußer bei den Mistplätzen der StadtWien können Problemstoffe aus Haus-halten auch bei den eigens eingerich-teten Problemstoffsammelstellen ab-gegeben werden. Öffnungszeiten: Mo.bis Do., 16.00–18.00 Uhr; Fr. 14.00–18.00Uhr; Sa. 8.00–12.00 Uhr.

Jede Stelle ist mit einem Manipulantenbesetzt, der die Problemstoffe über-nimmt. Die gesammelten Problemstoffewerden verwogen und nach Sicherheits-und Entsorgungsgesichtspunkten inentsprechende Behälter einsortiert. AlsAnnahmemenge gilt für fast alle Fälle:Haushaltsmengen bis zu einem Liter.

Die Sammelstellen:2., Karmelitermarkt im Amtsgebäude2., Wohlmutstr./Ennsg.

(Vorgartenmarkt)3., Erdbergstraße 2–4 (Rochusmarkt)4., Südtiroler Platz gegenüber 34., Naschmarkt gegenüber Rechte

Wienzeile 39/Kettenbrückengasse

7., Kirchengasse/Zeismannsbrunn-gasse

10., Viktor Adler-Markt10., Franz Koci-Straße/

Ada-Christen-Gasse (Markt)11., Hoefftgasse neben 712., Meidlinger Markt gegenüber

Ignazg.1212., Am Schöpfwerk 2913., Auhofstraße 13113., Feldkellergasse gegenüber 3014., Hütteldorfer Straße bei 130/

Heinrich-Collin-Straße15., Diefenbachgasse gegenüber 5215., Meiselmarkt16., Yppenmarkt neben Amtshaus16., Musilplatz gegenüber 1517., Hernalser Hauptstraße 177

(Station Vorortelinie)18., Aumannplatz gegenüber 220., Hannovergasse gegenüber 2520., Allerheiligenplatz gegenüber 421., Floridsdorfer Markt/Pitkagasse23., Anton Baumgartner-Straße bei

Erlaaer Schleife

Weiters gibt es zu bestimmten Termi-nen mobile ProblemstoffsammelstellenInfos beimMisttelefon unter 54 6 48.

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73ab5zig Seniorenhandbuch 2012 ÖVp

Österreichische VolksparteiLichtenfelsgasse 7, 1010 WienTel.: 40 126-0Servicetelefon 0800/202100E-Mail: [email protected]: www.oevp.at

BundesparteiobmannBundesminister VizekanzlerDr. Michael Spindelegger

ÖVp-WienRathausplatz 9 (Ecke Lichtenfelsgasse),1010 Wien, Tel.: 515 43-0Internet: www.oevp-wien.atE-Mail: [email protected] (designiert)Mag. Manfred JuraczkaE-Mail: [email protected]

ÖVp-Bezirksorganisationen1. ÖVp Innere StadtWollzeile 15/11, 1010 WienTel.: 512 50 29Fax: 512 83 54E-Mail: [email protected]

2. ÖVp LeopoldstadtBlumauergasse 20/4,1020 WienTel.: 214 45 26E-Mail: [email protected]

3. ÖVp LandstraßeLandstraße Hauptstr. 146/Stg. 6/B2,1030 WienTel.: 515 43-1030Fax: 713 72 05E-Mail: [email protected]

LandesgeschäftsführerAlfred HochE-Mail: [email protected]

ÖVp im rathausRathaus 1082 WienTel.: 4000-819 55StadtratMag. Manfred JuraczkaE-Mail: [email protected]. Fritz AichingerE-Mail: [email protected]. Philipp MeiselE-Mail: [email protected]

4. ÖVp WiedenBürgerzentrum 4/5/6Wiedner Hauptstraße 23–25, 1040 WienTel.: 515 43-1040Fax: 515 43-1049E-Mail: [email protected]

5. ÖVp MargaretenBürgerzentrum 4/5/6Wiedner Hauptstraße 23–25, 1040 WienTel.: 515 43-1050Fax: 515 43-1059E-Mail: [email protected]

6. ÖVp MariahilfBürgerzentrum 4/5/6Wiedner Hauptstraße 23–25, 1040 WienTel.: 515 43-1060Fax: 515 43-1069E-Mail: [email protected]

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7. ÖVp neubauRathausplatz 9, 1010 WienMobil: 0664/838 32 31E-Mail: [email protected]

8. ÖVp JosefstadtLaudongasse 16, 1080 WienTel.: 515 43-1080Fax: 515 43 959E-Mail: [email protected]

9. ÖVp AlsergrundWasagasse 23/2, 1090 WienTel.: 317 66 83Fax: 317 66 83-15E-Mail: [email protected]

10. ÖVp favoritenErlachgasse 87/2, 1100 WienTel.: 0664/838 32 03Fax: 603 21 21E-Mail: [email protected]

11. ÖVp SimmeringRathausplatz 9, 1010 WienTel.: 0664/838 32 39E-Mail: [email protected]

12. ÖVp MeidlingMeidlinger Hauptstraße 5/12, 1120WienTel.: 815 01 16Fax: 815 01 16-4E-Mail: [email protected]

13. ÖVp HietzingHietzinger Hauptstraße 56, 1130 WienTel.: 877 56 58Fax: 877 66 80E-Mail: [email protected]

14. ÖVp penzingPenzinger Straße 59, 1140 WienTel.: 894 62 27Fax: 894 62 27E-Mail: [email protected]

15. ÖVp rudolfsheim-fünfhausSchwendergasse 35-37, 1150 WienTel.: 893 61 25Fax: 893 61 25-4E-Mail:[email protected]

16. ÖVp ottakringOttakringer Straße 217, 1160 WienTel.: 515 43-1160E-Mail: [email protected]

17. ÖVp HernalsHernalser Hauptstraße 124,1170 WienTel.: 486 33 92Fax: 480 33 92-15E-Mail: [email protected]

18. ÖVp WähringMartinstraße 92, 1180 WienTel.: 515 43 -1180Fax: 515 43-1189E-Mail: [email protected]

19. ÖVp DöblingPyrkergasse 1, 1190 WienTel.: 368 32 20Fax: 367 86 44E-Mail: [email protected]

20. ÖVp BrigittenauJägerstraße 3, 1200 WienTel.: 332 41 73Fax: 332 41 63E-Mail: [email protected]

21. ÖVp floridsdorfPius Parsch-Platz 8/3, 1210 WienTel.: 271 14 71Fax: 270 21 65E-Mail: [email protected]

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22. ÖVp DonaustadtDonaufelder Straße 244/1, 1220 WienTel.: 0664/838 32 25Fax: 203 11 73E-Mail: [email protected]

23. ÖVp LiesingFärbermühlgasse 13/1/1, 1230 WienTel.: 869 03 67Fax: 869 03 67E-Mail: [email protected]

1. BezirkWipplingerstraße 8, 1010 WienTelefon: 4000 01 114Fax: 4000 9901120E-Mail: [email protected]: Ursula Stenzel (ÖVP)BV-Stv.: Dr. Jessi Lintl (ÖVP)

2. BezirkKarmelitergasse 9, 1020 WienTelefon: 4000 02114Fax: 4000 9902120E-Mail: [email protected]: Gerhard Kubik (SPÖ)ÖVP-Klubobmann: Harald SkribanyTelefon: 4000 02110E-Mail: [email protected]

3. BezirkKarl-Borromäus-Platz 3, 1. St.,1030 WienTelefon: 4000 03110Fax: 4000 9903120E-Mail: [email protected]: Erich Hohenberger (SPÖ)ÖVP-Klubobmann: Karl KoyTelefon: 4000 03110E-Mail: [email protected]

4. BezirkFavoritenstraße 18, 1040 WienTelefon: 4000 04114Fax: 4000 9904120E-Mail: [email protected]: Leopold Plasch (SPÖ)ÖVP-Klubobfrau: Helga RiedelTelefon: 4000 04110E-Mail: [email protected]

5. BezirkSchönbrunner Straße 54, 1050 WienTelefon: 4000 05111Fax: 4000 9905120E-Mail: [email protected]: Ing. Kurt Wimmer (SPÖ)ÖVP-Klubobfrau: Marie-Louise MojzisTelefon: 4000 05111E-Mail: [email protected]

6. BezirkAmerlingstraße 11, 1060 WienTelefon: 4000 06110Fax: 4000 9906120E-Mail: [email protected]: Renate Kaufmann (SPÖ)ÖVP-Klubobmann: Thomas SeidlTelefon: 4000 06110E-Mail: [email protected]

Bezirksvorstehungen

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7. BezirkHermanngasse 24-26, 1070 WienTelefon: 4000 07114Fax: 4000 9907120E-Mail: [email protected]: Mag. Thomas Blimlinger (GRÜNE)ÖVP- Klubobmann: Daniel SverakTelefon: 4000 07114E-Mail: [email protected]

8. BezirkSchlesingerplatz 4, 1080 WienTelefon: 4000 08114Fax: 4000 9908120E-Mail: [email protected]: Mag. Veronika Mickel (ÖVP)BV-Stv.: Michael Hemza (ÖVP)

9. BezirkWähringer Straße 43, 1090 WienTelefon: 4000 09114Fax: 4000 9909120E-Mail: [email protected]: Martina Malyar (SPÖ)ÖVP-Klubobmann: Mag. Gregor EitlerTelefon: 4000 09114E-Mail: [email protected]

10. BezirkKeplerplatz 5, 1100 WienTelefon: 4000 10114Fax: 4000 9910120E-Mail: [email protected]: Hermine Mospointner (SPÖ)ÖVP-Klubobmann: Ing. Thomas KohlTelefon: 4000 10114E-Mail: [email protected]

11. BezirkEnkplatz 2, 1110 WienTelefon: 4000 11111Fax: 4000 9911120E-Mail: [email protected]: KR Renate Angerer (SPÖ)ÖVP-Klubobmann:

Mag. Christian ZetschockTelefon: 4000 11114E-Mail: [email protected]

12. BezirkSchönbrunner Straße 259, 1120 WienTelefon: 4000 12111Fax: 4000 9912120E-Mail: [email protected]: Gabriele Votava (SPÖ)ÖVP-Klubobfrau: Klara SteinbergerTelefon: 4000 12111E-Mail: [email protected]

13. BezirkHietzinger Kai 1-3, 1130 WienTelefon: 4000 13115Fax: 4000 9913120E-Mail: [email protected]: Dipl.-Ing. Heinrich Gerstbach (ÖVP)BV-Stv.: Dorothea Drlik (ÖVP)

14. BezirkHietzinger Kai 1-3, 1130 WienTelefon: 4000 14111Fax: 4000 9914120E-Mail: [email protected]: Andrea Kalchbrenner (SPÖ)ÖVP-Klubobmann: Franz ErhardLerch, MBATelefon: 4000 14113E-Mail: [email protected]

15. BezirkGasgasse 8-10, 1150 WienTelefon: 4000 15114Fax: 4000 9915120E-Mail: [email protected]: Gerhard Zatlokal (SPÖ)ÖVP-Klubobmann:KR Ing. Romann AdametzTelefon: 4000 15114E-Mail:[email protected]

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16. BezirkRichard-Wagner-Platz 19, 1164 WienTelefon: 4000 16111Fax: 4000 9916120E-Mail: [email protected]: Franz Prokop (SPÖ)ÖVP-Klubogfrau.: Astrid BukTelefon: 4000 16113E-Mail: [email protected]

17. BezirkElterleinplatz 14, 1170 WienTelefon: 4000 17111Fax: 4000 9917120E-Mail: [email protected]: Dr. Ilse Pfeffer (SPÖ)ÖVP-Klubobmann: Martin HartbergerTelefon: 4000 17110E-Mail: [email protected]

18. BezirkMartinstraße 100, 1180 WienTelefon: 4000 18114Fax: 4000 9918120E-Mail: [email protected]: Karl Homole (ÖVP)BV-Stv.: Mag. Johannes Schreiber(ÖVP)

19. BezirkGatterburggasse 14, 1190 WienTelefon: 4000 19114Fax: 4000 9919120E-Mail: [email protected]: Adolf Tiller (ÖVP)BV-Stv. Ing. Hannes Trinkl (ÖVP)

20. BezirkBrigittaplatz 10, 2. Stock, Zi. 227, 1200Wien,Telefon: 4000 20114Fax: 4000 9920120E-Mail: [email protected]: Hannes Derfler (SPÖ)

ÖVP-Klubobmann:Mag. DDr. Harald PöcherTelefon: 4000 20114E-Mail: [email protected]

21. BezirkAm Spitz 1, 1210 WienTelefon: 4000 21114Fax: 4000 9921110E-Mail: [email protected]: Ing. Heinz Lehner (SPÖ)ÖVP-Klubobmann: Erol HolawatschTelefon: 4000 21114E-Mail: [email protected]

22. BezirkSchrödingerplatz 1, 1229 WienTelefon: 4000 22114Fax: 4000 9922120E-Mail: [email protected]: Norbert Scheed (SPÖ)ÖVP-Klubmann:Ing. Christian WachschützTelefon: 4000 22114E-Mail: [email protected]

23. BezirkPerchtoldsdorfer Str. 2, 2. St., 1230 WienTelefon: 4000 23114Fax: 4000 9923120E-Mail: [email protected]: Manfred Wurm (SPÖ)ÖVP-Klubobmann: Ernst PaletaTelefon: 4000 23114E-Mail: [email protected]

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Seit mehreren Jahren besteht die erfolgreiche und gute Partnerschaft zwi-schen dem Österreichischen Seniorenbund und ERGO Direkt vormals QuelleVersicherungen. Mehr als 6.000 Mitglieder haben bereits die Trauerfall-Privat-Vorsorge, eine lebenslange Ablebensversicherung für 35- bis 80-jährige, denSpezial-Unfallschutz-Plus, eine Unfallversicherung für 45- bis 85-jährige oderdie Pflegegeld-Vorsorge abgeschlossen!

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SeiteAllgemeine Seniorenermäßigungen 9Bankpartner 14Bahnermäßigungen 10Befreiung Telefon und ORF 10Bezirksvorstehungen 75Bürgerdienst der Stadt Wien 63ComputerClub 68Computer-Kurse 69Ehrungen zu Geburtstagen 68Ehrungen zu Hochzeitstagen 68Erwerbseinkommen ohne Pensionskürzung? 36Vorzeitige Alterspension („Frühpension“) 36Berufsunfähigkeits-/Invaliditätspension 36Hallen- und Sommerbäder 12Heilbehelfe 8Hospiz und Palliativstationen 46Geriatriezentren der Stadt Wien 44Miet- und Wohnbeihilfe 11Mistplätze 71Mobilpass 8Nachbarschaftshilfe-Zentren 58Notruf-Geräte für rasche Hilfe zu Hause 51Notruf-Telefonnummern 2Ombusmann WGKK 65ÖVP 73ÖVP-Bezirksorganisationen 73Patientenanwaltschaft 65Patientenverfügung 57Pensionistenwohnhäuser und Pflegeheime 38Pensionsversicherungsanstalten 62Pflegegeld 47Pflege- und Betreuungsdienste 53Pflege und Betreuung zu Hause 52

Inhalt A–Z

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Private Heime (mit Kostenzuschuss) 41Problemstoffsammelstellen 72Rezeptgebühren 9Richtsätze für Ausgleichszulagen 7Seniorenbund-Klubs 4Seniorenbüro der Stadt Wien 63Sozialerarbeiter/-innen 56Soziale Dienste 53Soziale Hilfsreinrichtungen 52Sozialmärkte 18Sozialnotruf 54Spezialklubs 5Spezialsprechstunden 19Spitäler 58Steuertipps 21

Erhöhte Freigrenze für „Sonderzahlungen“ 21Lohnsteuerfreibeträge 21Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzbar 22Kirchenbeitrag 22Außergewöhnliche Belastungen 22Die Veranlagung 26Die Steuerfreigrenzen für 2006 30

Tageszentren 44Unterstützungsfonds 12Volksanwaltschaft 64Vorsorgevollmacht 57Vorsorge 15Warn- und Alarmsignale 67Wiener Hilfswerk 58Witwen-/Witwer-Pension 3124-Stunden-Betreuung 50

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Qualität muss nichtunbezahlbar sein!

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