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der Verbandsgemeinde Meisenheim BÜRGER ZEITUNG Mit den amtlichen Bekanntmachungen für die Verbandsgemeinde Meisenheim mit den Ortsgemeinden Abtweiler, Becherbach, Breitenheim, Call- bach, Desloch, Hundsbach, Jeckenbach, Lettweiler, Löllbach, Stadt Meisenheim, Raumbach, Rehborn, Reiffelbach, Schmittweier, Schweinschied Für Sie im Netz www.meisenheim.de J ahrgang Donnerstagden Mär z Nr Die Musikschule Kirn-Meisenheim-Bad Sobernheim lässt am 23. März wieder das Gesellschaftshaus in Kirn erbeben Jedes Jahr verwandelt die Musikschule KMS des Kirner Gesellschaftshaus in ein Mekka der Rock- und Popmusik. Seit über 15 Jahren findet jährlich im Frühjahr der schon legendäre Band Workshop statt. Im Jahr 2019 ste- hen 19 Bands auf der Bühne und performen Songs aus den Charts ebenso wie Klassiker der Popgeschichte. Mehr als 60 Teilnehmer*innen werden von 8 Lehrkräften gecoacht und bereiten am Workshoptag die Songs vor. Am Abend treten die jungen Künstler dann vor großem Publikum mit perfekter Bühnentechnik auf. Für Lampenfieber ist da keine Zeit, denn Schlag auf Schlag erklingen die besten Songs aller Zeiten. Das Konzert findet am 23. März 2019 um 19.00 Uhr bei freiem Ein- tritt im Gesellschaftshaus der Stadt Kirn statt. Um eine Spende zur Un- terstützung der Arbeit der Musikschule wird gebeten. Weitere Informationen zur Musikschule findet man unter www.musikschule-kirn.de Eine Aktion im Rahmen der Initiative: „Ich bin dabei!“ der Ministerpräsidentin und des Bürgermeisters Verbandsgemeinde Meisenheim 6. Workshop der Initiative „Ich bin dabei!“ Der 6. Workshop der Initiative „Ich bin dabei“ findet am Dienstag, den 26.03.2019 ab 14.00 in der Verbandsgemeindeverwaltung, Sitzungssaal, Obertor 13, 55590 Meisenheim statt. Alle interessierten Personen sind herzlich eingeladen! Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Carina Saur (für das Moderations- team), Tel. 06753/121-200 oder [email protected]. VOLKSBILDUNGSWERK MEISENHEIM Mit Unterstützung des Brauhauses Freitag, 22. März 2019, 20 Uhr Meisenheim, Brauhaus Paddy Goes To Holyhead Paddy Schmidt und Uhu Bender Mitreißender Irish Folk Kartenvorbestellung (10 €) wird empfohlen: Tel. 06753-2207 Elternsprechtag am Freitag, 22. März 2019 Am Freitag, 22. März 2019, findet in unserer Schule ein El- ternsprechtag statt. An diesem Tag können die Eltern mit allen Lehrkräften und der Schulsozialarbeiterin unserer Schule in der Zeit von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr Gespräche führen. Die Schülerinnen und Schüler haben an diesem Tag kei- nen Unterricht. Um lange Wartezeiten zu vermeiden lassen Sie sich bitte durch Ihre Kinder bei der jeweiligen Lehrkraft einen Termin geben. Zur Berufsberatung der Jugendlichen steht Ihnen ebenfalls von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitar- beiter der Agentur für Arbeit zur Verfügung. Die Schüler/innen der Klassenstufe 10 werden im Foyer des Hauptgebäudes Kaffee und Kuchen anbieten. Einen Wegweiser finden Sie in allen Eingangsbereichen. Ferner wird darum gebeten, morgens nicht auf dem Bus- parkplatz zu parken. Am Nachmittag steht der Platz zum Parken ab 14.00 Uhr zur Verfügung.

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der Verbandsgemeinde Meisenheim

BÜRGERZEITUNGMit den amtlichen Bekanntmachungen für die Verbandsgemeinde Meisenheim mit den Ortsgemeinden Abtweiler, Becherbach, Breitenheim, Call-bach, Desloch, Hundsbach, Jeckenbach, Lettweiler, Löllbach, Stadt Meisenheim, Raumbach, Rehborn, Reiffelbach, Schmittweier, Schweinschied

Für Sie im Netzwww.meisenheim.de

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Seite 2 21. März 2019Bürgerzeitung Meisenheim

Verbandsgemeindeverwaltung

Obertor 13, 55590 MeisenheimTel. 06753/121-0, Fax 06753/121-17www.meisenheim.de, E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten:Montag - Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und14:00 Uhr - 16:00 UhrMittwoch: 08.00 Uhr - 12.00 UhrDonnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und14:00 Uhr - 18:00 UhrFreitag: 08:00 Uhr - 12:30 UhrRedaktionsschluss Amtsblatt: Freitag: 11.00 UhrAnzeigen-Annahmeschluss: Montag: 14.00 Uhr

Notrufe/Bereitschaftsdienste

Notruf 110Polizeiinspektion Lauterecken Tel. 06382-9110

Nichtpolizeilicher Notruf 112-Feuer, Rettungsdienst, Notarzt und Krankentransport-

Gesundheitszentrum Glantal, Liebfrauenbergstr. 31 Tel. 06753-910-0

Notruf Pflegebett (auch Hebammenhilfe) 19222

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Meisenheim Tel. 116117(ohne Vorwahl, kostenlos)

Gesundheitszentrum Glantal, Liebfrauenberg, 55590 MeisenheimÖffnungszeiten ab 1. Juli 2016Montag, 19.00 Uhr - Dienstag, 7.00 UhrDienstag, 19.00 Uhr - Mittwoch, 7.00 UhrMittwoch, 14.00 Uhr - Donnerstag, 7.00 UhrDonnerstag, 19.00 Uhr - Freitag, 7.00 UhrFreitag, 16.00 Uhr - Montag, 7.00 Uhran Feiertagen:vom Vorabend des Feiertages, 18.00 Uhr, bis zum Folgetag, 7.00 Uhr

Krankenhaus Tel. 06753/910-0Gesundheitszentrum Glantal, Liebfrauenberg 32, 55590 Meisenheim

Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer Tel. 0180/5040308Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie unterwww.bzk-koblenz.de nachlesen.EineInanspruchnahmedeszahnärztlichenNotfalldienstes istwiebishernachtelefoni-scher Vereinbarung möglich.

ApothekennotdienstAnsage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern:deutsches Festnetz: 0180-5-258825-PLZ (0,14 €/Min.)Mobilfunknetz: 0180-5-258825-PLZ (max. 0,42 €/Min.)Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter www.lak-rlp.de. Der Not-dienst wechselt jeweils morgens um 8:30 Uhr

Tierärztlicher Notfalldienst24.03.2019 Dr. Schwahn Tel. 0176/80134377

sozialstation naheÖkumenische Sozialstation im Landkreis Bad Kreuznach gGmbHGroßstraße 68, 55566 Bad SobernheimAlten- und Krankenpflege, hauswirtschaftliche VersorgungBetreuung dementiell erkrankter Menschen zu Hauseund in unseren Betreuungsgruppen:Montags, dienstags, mittwochs und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr in Bad So-bernheim.Freitags von 14:00 bis 18:00 Uhr in MeisenheimBürozeiten: Mo. bis Do. 8.00 bis 16.30 Uhr, Freitag 8:00 bis 15:00 UhrTel. – Nr. 06751 - 2242, Fax 06751- 4074Rufbereitschaft 24 Stunden Tel.-Nr. 06751 – 3521Sprechstunde in Meisenheim:jeden 1. und 3. Dienstag in den Räumen der Verbandsgemeinde Meisenheim von10.00 bis 12.00 UhrHomepage: www.sozialstation-nahe.de

Ambulantes Hilfezentrum MeisenheimAlten und Krankenpflege A K F, Rathausgasse 8 , MeisenheimBürozeiten Mo.- Fr. 8:00 - 16:0024 Stunden erreichbar - Tel. 06753 / 963277Pflegestützpunkt/ Beratung und KoordinierungKostenlose, individuelle, vertrauliche Beratungsstelle für alte, kranke, pflegebedürfti-ge Menschen und deren Angehörige. Beratung über Pflege- Hilfs- und Entlastungsan-gebote im häuslichen und stationären Bereich.Ansprechpartnerinnen: Christa Herzog, Marlene Jänsch, Stefanie Klein.

Tel.: 06751/8557922/23 Fax: 06751/8557924.Felke-Center, Kreuzstraße 10, 55566 Bad Sobernheim.Zuständig für die Verbandsgemeinden Meisenheim und Bad Sobernheim

Bereitschaftsdienste

Bereiche Wasserversorgungund Abwasserbeseitigung Tel. 0800-8958958Strom- und GasversorgungWestnetz GmbHbei Störungen im Stromnetz Tel. 0800/4112244bei Störungen im Gasbereich Tel. 0800/0793427Stromversorgung Pfalzwerke Netz AGfür Becherbach, Callbach, Lettweiler, Rehborn,Reiffelbach u. SchmittweilerNetzteam Rockenhausen, Kreuznacher Straße 61Fax 06361-9217-21 Tel. 06361-9217-10Stromentstörung: Tel. 0800-7977777

Wertstoffhof Meisenheim Tel. 06753-93000Öffnungszeiten:dienstags und freitags 12.00 Uhr bis 17.00 Uhrsamstags 08.30 Uhr bis 13.30 Uhr

Impressum:DasAmtsblatt fürdieVerbandsgemeindeMeisenheimunddieOrtsgemeindenAbtwei-ler, Becherbach, Breitenheim, Callbach, Desloch, Hundsbach, Jeckenbach, Lettweiler,Löllbach, Stadt Meisenheim, Raumbach, Rehborn, Reiffelbach, Schmittweiler undSchweinschied nach § 27 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (BS 2020-1) und denBestimmungen der Hauptsatzung in den jeweils geltenden Fassungen erscheint wö-chentlich donnerstags.

Herausgeber:Verantwortlich für amtliche Bekanntmachungen, Nachrichten und Hinweise:Verbandsgemeindeverwaltung, 55590 Meisenheim.Verantwortlich für nichtamtliche Bekanntmachungen, Nachrichten und Hinweise:Fieguth Amtsblätter, SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungs-GmbH, 67433 Neustadt,E-Mail-Adresse: [email protected] Anzeigen:Fieguth-Amtsblätter, SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungs-GmbH, Rainer Zais, Nie-derlassungFriedrichstr.59,67433Neustadt,Telefon063213939-60,Fax063213939-66,für Anzeigen: E-Mail: [email protected]: Badisches Druckhaus Baden-Baden GmbH, Flugstraße 9, 76532 Baden-Baden.Anzeigenberatung: Yvonne Credé, Tel 0631 3737 261, [email protected]

Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Bürgerzeitung kostenlos zugestellt im Ein-zelversand durch den Verlag gegen Erstattung der Versandkosten.

Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt die Dru-ckerei keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekenn-zeichnetseinundmüssengrundsätzlichüberdieVerbandsgemeindeeingereichtwerden.

Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der abgedrucktenAnzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotivedürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen undFremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Zt. gülti-gen Anzeigenpreislisten. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlags oder in-folge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprü-che gegen den Verlag.

Die nächste Bürgerzeitungder Verbandsgemeinde erscheint am

28. März 2019

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21. März 2019 Seite 3Bürgerzeitung Meisenheim

VOLKSBILDUNGSWERK MEISENHEIM

Mittwoch, 27. März 2019,

19.30 Uhr

Meisenheim, Haus der Begegnung, Saarstraße

Vortrag mit Bild und Musik:

Korsika -

Insel der großen Kontraste

Referent:

Uli Holzhausen, Norheim

Der Eintritt ist frei, um eine Spende wird gebeten.

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Seite 4 21. März 2019Bürgerzeitung Meisenheim

Teilaufhebung und Änderungdes Bebaungsplanes derOrtsgemeinde Becherbach,OT Gangloff, für das Teilgebiet„Auf den Eichen und Am Krippel“aus dem Jahr 1991

SatzungAufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 und der §§ 9 und 10 desBaugesetzbuches (BauGB) vom3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gelten-denFassungunddes§88derLandesbauordnung(LBauO)für Rheinland-Pfalz vom 24.11.1998 (GVBl. S. 365) in derderzeit geltenden Fassung sowie des § 24 Gemeindeord-nung für Rheinland - Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153)in der derzeit geltenden Fassung hat der OrtsgemeinderatBecherbach in seiner Sitzung am 26.02.2019 die Teilauf-hebung und Änderung des Bebauungsplanes für das Teil-gebiet „An den Eichen und Am Krippel“ als Satzung be-schlossen.

§ 1DerräumlicheGeltungsbereichderBebauungsplanaufhe-bung umfasst folgende Grundstücke:Gemarkung Gangloff Flur 1 Flurstücke 7, 8, 148/1 und148/2 tlw.Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanände-rung umfasst folgende Grundstücke:Gemarkung Gangloff Flur 1, Flurstücke 1, 2, 3, 4, 5, 6, 11,148/2 tlw.

§ 2Die Satzung zur Teilaufhebung und Änderung des Bebau-ungsplanes tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs.3 BauGB in Kraft.Es wird auf Folgendes hingewiesen:Unbeachtlich werden eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichnetenVerfahrens-undFormvorschriften,eineunterBerücksich-tigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung derVorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanesund des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvor-gangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieserBekanntmachung schriftlich gegenüber der Ortsgemein-de Becherbach bzw. der VerbandsgemeindeverwaltungMeisenheim unter Darlegung des die Verletzung begrün-denden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215Abs. 1 BauGB).Wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermö-gensnachteileeingetretensind,kanneinEntschädigungs-berechtigter Entschädigung verlangen.Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeifüh-ren, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich beidem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädi-gungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von dreiJahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die be-zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fäl-ligkeit des Anspruches herbeigeführt wird (§ 44 Abs. 3und 4 BauGB).Hinweis auf Rechtsfolgen:Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 in der derzeit geltenden Fassung er-gehtzudenVoraussetzungenfürdieGeltendmachungderVerletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und

den Rechtsfolgen folgender Hinweis:Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oderFormvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund diesesGesetzes zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nachder Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen.Dies gilt nicht, wenn1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung,

die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekannt-machung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Fristen die Auf-sichtsbehördedenBeschlussbeanstandetoder jemanddie Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriftengegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeich-nungdesSachverhaltes,derdieVerletzungbegründensoll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge-macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genanntenFristen jedermann diese Verletzungen geltend machen.Becherbach, den 12.03.2019Denzer, Ortsbürgermeister

Nichtöffentliche Sitzung desRechnungsprüfungsausschussesder Ortsgemeinde BreitenheimAm 28.03.2019, 16:30 Uhr findet im Zimmer 33a desVerwaltungsgebäudes,Obertor13,55590Meisenheimei-ne nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsaus-schusses der Ortsgemeinde Breitenheim statt.Tagesordnung:1. Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahres-

abschluss des Haushaltsjahres 2017 nebst Anhangund Schlussbilanz der Ortsgemeinde Breitenheim

Bebauungsplan der OrtsgemeindeCallbach für das Teilgebiet„In der Eschelbach“Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Be-hörden und sonstiger Träger öffentlicher Belangegem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch)Der Ortsgemeinderat Callbach hat in seiner Sitzung am26.02.2019 den Entwurf für den Bebauungsplan „In derEschelbach“gebilligtundbeschlossen,dieBeteiligungderÖffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer einesMonats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen,

in der Zeit vom 29.03.2019bis einschließlich 29.04.2019

durchzuführen.Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffent-licher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird parallel durch-geführt.Der Bebauungsplanentwurf mit den textlichen Festset-zungen, der Begründung und dem Umweltbericht liegt imv.g. Zeitraum bei der Verbandsgemeindeverwaltung Mei-senheim, Obertor 13, jeweils montags und dienstags von08:00Uhrbis12:00Uhrund14:00Uhrbis16:00Uhr,mitt-wochs von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags von 08:00

Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie frei-tags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr aus.Darüber hinaus haben wir die Unterlagen zum Bebau-ungsplan im Offenlegungszeitraum unter

www.meisenheim.dein der Rubrik Planen und Bauen/

Bauleitplanung/Aktuelleszur Einsicht bereitgestellt.Während dieser Auslegungsfrist können Hinweise undAnregungen zum Bebauungsplanentwurf vorgebrachtwerden.Stellungnahmen,die imVerfahrennach§§3Abs.2,4Abs.2BauGBnichtrechtzeitigabgegebenwordensind,könnenbei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberück-sichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nichtkannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhaltfür die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeu-tung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichts-ordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungengeltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rah-men der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemachtwurden, aber hätten geltend gemacht werden können.Callbach, 14.03.2019Geib, Ortsbürgermeister

Informationsveranstaltungüber MehrheitswahlFür die am 26. Mai 2019 anstehenden Gemeinderatswah-len streben der Ortsbürgermeister und die Ortsbeigeord-netenwiedereineMehrheitswahlanundladendiesbezüg-lich alle Wahlberechtigten aus Callbach zu einer Informa-tionsveranstaltung über die Mehrheitswahl am Donners-tag, den 28. März 2019 um 19.30 Uhr ins Bürgerhaus inCallbach, herzlich ein.Interessierte und engagierte Mitbürgerinnen und Mitbür-ger, die zukünftig im Gemeinderat mitarbeiten möchten,sind aufgerufen, sich bei dieser Gelegenheit in eine Listewählbarer Bewerberinnen und Bewerber einzutragenodereintragenzulassen,diedannalsWahlempfehlungandie Wählerinnen und Wähler verteilt wird.

ArbeitseinsatzDas nächste Treffen der Rentner findet am Donnerstag,den 21.03.2019 statt. Treffpunkt ist 9.00 Uhr am Bau-hof. Nach dem Arbeiten gibt es im Gemeindehaus Essenund Getränke für die freiwilligen, fleißigen Helfer.Reidenbach, Ortsbürgermeister

Aufhebung des Bebauungsplanesder Ortsgemeinde Desloch für dasTeilgebiet „Im Bienengarten“ ausdemJahr1970undderBebauungs-planänderung „Im Biengarten“ ausdem Jahr 1982Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Be-hörden und sonstiger Träger öffentlicher Belangegem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)Der Ortsgemeinderat Desloch hat in seiner Sitzung am26.02.2019beschlossen,dieBeteiligungderÖffentlichkeitgem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, min-

Amtliche Nachrichten

Becherbach

Breitenheim

Callbach Desloch

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21. März 2019 Seite 5Bürgerzeitung Meisenheim

destens jedoch für 30 Tage,in der Zeit vom 29.03.2019

bis einschließlich 29.04.2019durchzuführen.Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffent-licher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird parallel durch-geführt.Die Satzung nebst Anlagen liegt im v.g. Zeitraum bei derVerbandsgemeindeverwaltung Meisenheim, Obertor 13,jeweils montags und dienstags von 08:00 Uhr bis 12:00Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 8:00 Uhrbis 12:00 Uhr, donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhrund 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie freitags von 08:00 Uhrbis 12:30 Uhr aus.Darüber hinaus haben wir die Unterlagen im Offenle-gungszeitraum unter

www.meisenheim.dein der Rubrik Planen und Bauen/

Bauleitplanung/Aktuelleszur Einsicht bereitgestellt.Während dieser Auslegungsfrist können Hinweise undAnregungen vorgebracht werden.Stellungnahmen,die imVerfahrennach§§3Abs.2,4Abs.2BauGBnichtrechtzeitigabgegebenwordensind,könnenbei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberück-sichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nichtkannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhaltfür die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeu-tung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichts-ordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungengeltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rah-men der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemachtwurden, aber hätten geltend gemacht werden können.Desloch, 12.03.2019Reidenbach, Ortsbürgermeister

Bericht über die öffentliche Sitzungdes Gemeinderates der Ortsge-meinde Desloch vom 26.02.2019Einwohnerfragestunde• Der Beigeordnete informiert den Rat, dass die Obwieser

Straße durch Holzreste und Pferdeäpfel verschmutzt sei.DesWeiterenwäreauchderFelsenWegdurchPferdeäp-fel stark beschmutzt. Der Vorsitzende informiert in die-sen Zusammenhang nochmals über die Einführung ei-ner Pferdesteuer. Dieses Thema wurde allerdings vomRatvertagt.EinRatsmitgliedwurdegebetenbeiGelegen-heit mit der Kehrmaschine über diese Wege zufahrenund diese zu säubern.

• EineGrünanlage inderObwieserStraßewirdhäufigvonLKWs und PKWs überfahren und somit beschädigt. DerBeigeordnete fragt an, ob die Anlieger diese Anlage be-pflanzendürfen,dassdiesenichtmehrüberfahrenwird.Der Vorsitzende sieht darin kein Problem, allerdings äu-ßerteinZuhörerBedenken,dasseineBepflanzungnichtden gewünschten Erfolg mit sich bringt. Sein Vorschlagwäre an dieser Stelle große Felswacken zu platzieren.DerVorsitzende findetdie Ideenichtschlechtundmöch-tesichbeiderOrdnungsbehördeerkundigen,obderWa-cken mit Reflektoren bestückt werden muss.

• Der Vorsitzende teilt mit, dass in der Neuwieser Straßeneue Schilder für die LKWs angebracht werden. Dies ha-be er gemeinsam mit der Ordnungsbehörde in die Wegegeleitet.

Annahme einer Spende gem. § 94 Abs. 3 GemODie Eheleute Brettnacher aus Desloch spenden 130 € andie Ortgemeinde Desloch mit folgendem Zuwendungs-zweck: 100,00 € für Neuerrichtung Friedhofsmauer

30,00 € für Baumpflege der Linde an der KircheDer Gemeinderat beschließt die Annahme nach § 94 Abs.3 GemO.Aufhebung des Bebauungsplanes „Im Bienengarten“aus dem Jahr 1970 und der Bebauungsplanänderung„Im Biengarten“ aus dem Jahr 1982

a) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und derBehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belan-ge eingegangenen Stellungnahmen

b) Billigung des Entwurfesc) Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

und sonstiger Träger öffentlicher Belangea) Beratung und Beschlussfassung über die während der

frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Be-hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ein-gegangenen Stellungnahmen

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufhebung des Bebau-ungsplanes für das Teilgebiet „Im Bienengarten“ aus demJahr 1970 und der Bebauungsplanänderung „Im Biengar-ten“ aus dem Jahr 1982 wurde die frühzeitige BeteiligungderÖffentlichkeitgemäߧ3Abs.1BauGBunddiefrühzei-tigeBeteiligungderBehördenundsonstigerTrägeröffent-licher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 21.12.2018 biseinschließlich 21.01.2019 durchgeführt.Im Rahmen des v.g. Beteiligungsverfahrens sind 13 Anre-gungen bzw. Stellungnahmen eingegangen. Der Vorsit-zendeninformiertdenGemeinderat,werdieersten12An-regungen bzw. Stellungnahmen eingereicht hat. Zu denStellungnahmen 1 - 12 ist aus Sicht der Verwaltung keineAbwägung erforderlich.DerOrtsgemeinderatDeslochbeschließt, dieStellungnah-men zur Kenntnis zu nehmen.DieStellungnahmeNr.13istvomDeutschenWetterdienst,Offenbach/Main. Diese Stellungnahme verließ der Vorsit-zende. Der Ortsgemeinderat Desloch nimmt die Stellung-nahme Nr. 13 zur Kenntnis.b) Billigung des EntwurfesDer Gemeinderat Desloch beschließt, den in der SitzungvorliegendenSatzungsentwurfmitdemBegründungsent-wurf mit Umweltbericht zu billigen.c) Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Be-

hörden und sonstiger Träger öffentlicher BelangeDer Ortsgemeinderat Desloch beschließt, die Offenlagegem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, min-destens jedoch für 30 Tage, durchzuführen.Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffent-licher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird parallel durch-geführt.Innerhalb der v.g. Frist können zum Bebauungsplanent-wurfunddemBegründungsentwurfEinwändeoderAnre-gungen vorgebracht werden.Jahresabschluss 2017a) Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Desloch be-

schließt den Jahresabschluss 2017 nebst Anhang unddie Schlussbilanz der Ortsgemeinde zum 31.12.2017.

b) Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Desloch be-schließt dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordne-ten (soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten ha-ben), dem Bürgermeister und den Beigeordneten derVerbandsgemeinde Meisenheim (soweit sie den Bür-germeistervertretenhaben)dieEntlassungzuerteilen.

Verschiedenes• Der Vorsitzende teilt mit, dass ihm eine Information be-

züglich des Demontieren des Fernsprechapparates derTelekomamFeuerwehrhausvorliegt.DadortkeinHand-yempfang ist, beschließt der Rat einstimmig diesen Ap-parat nicht abzuschaffen.

• Der Landkreis Bad Kreuznach hat den Breitbandausbauausgeschrieben. Darüber wurde der Vorsitzende vomBürgermeister der Verbandsgemeinde informiert. Beidiesem Ausbau sollen auch die Aussiedlerhöfe mit ange-schlossen werden. Der Ausbau soll bis 2021/2022 abge-schlossen sein.

Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar?

Im Notfall kann das entscheidendfür rasche Hilfe durch den Arztoder den Rettungsdienst sein!

Genossenschaftsversammlungder JagdgenossenschaftAm Freitag, den 26. April 2019 findet um 20 Uhr, imSportheim in Hundsbach die Jahreshauptversammlungder Jagdgenossenschaft Hundsbach statt.Tagesordnung:1. Begrüßung durch den Jagdvorsteher2. Kassenbericht3. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung4. Umlauf der Niederschriften aus 20185. Wirtschaftswegeunterhaltungsmaßnahmen im lau-

fenden Jahr6. Wünsche und Anträge aus der Versammlung, Ver-

schiedenesDer Jagdvorstand lädt dazu alle Jagdgenossinnen undJagdgenossen (die Grundstückseigentümerinnen undGrundstückseigentümer von Hundsbach) ein.Alle Jagdgenossen die zum ersten mal an der Sitzung teil-nehmen möchten, werden gebeten einen Nachweiß überihr Grundeigentum (Grundbuchauszug oder Notarver-trag) vorzulegen.

Information Waldpflanzaktion23.03.2019 für Klein und GroßFürunserePflanzunginderSickelbachbenötigenwirauch Werkzeug. Wer hat, soll bitte Spaten oder Ähnli-ches und eine Gartenschere mitbringen.!! Wetterfeste Kleidung und festes Schuhwerk nichtvergessen!!Wir treffen uns am 23.03.2019 um 9.00 Uhr am Bau-holz und fahren dann mit den privaten Pkw's zur Si-ckelbach.Bis ca. 12 Uhr wollen wir in 300 Douglasien pflanzen undnach Abschluss der Aktion zusammen grillen.Wir freuen uns auf einen kurzweiligen Vormittag bei hof-fentlich schönem Wetter!

Arbeitseinsatzam Dorfplatz und ScheuneAm 23.03.2019 ab 9.00 Uhr findet ein Arbeitseinsatz ander Scheune statt.Es müssen diverse Abrissarbeiten und Instandsetzungs-arbeiten durchgeführt werden.Über eine rege Beteiligung würde ich mich sehr freuen.Geeignete Werkzeuge sollten mitgebracht werden.Hans Werner Lamb, Ortsbürgermeister

Jahreshauptversammlung 2019der JagdgenossenschaftLettweilerAmFreitag,den29.März2019, findetum20.00UhrdieJahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Lett-weiler im Gemeindehaus Lettweiler statt.Alle Jagdgenossen und Beteiligte der JagdgenossenschaftLettweiler werden hiermit eingeladen.Folgende Tagesordnung steht zur Beratung an:1. Bericht des Jagdvorstehers

Hundsbach

Jeckenbach

Lettweiler

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Seite 6 21. März 2019Bürgerzeitung Meisenheim

2. Bericht des 1. Beisitzers, zugleich Schriftführer3. Bericht des 2. Beisitzers, zugleich Kassenverwalter4. Entlastung des Vorstandes -Beschluss-5. Mitteilungen und Auskünfte6. Anfragen und AnregungenDas Jagdgenossenschaftskataster liegt den Mitgliedernder Jagdgenossenschaft in der Zeit vom 14.03.2019 biszum 28.03.2019 in der Wohnung des unterzeichnendenJagdvorstehers zur Einsicht aus.Werden innerhalb dieser Frist keine Einsprüche erhoben,gelten die Verzeichnisse und Listen als festgestellt.Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 2 Abs. 2 Satz 2der Satzung der Jagdgenossenschaft Änderungen in denEigentumsverhältnissen unverzüglich anzuzeigen sind.Helmut Neubrech, Jagdvorsteher

Veröffentlichung nach demGrundstücksverkehrsgesetz;Grundstücksregisternummer:80/2019Genehmigung eines GrundstücksrechtsgeschäftesÜberdieGenehmigungderVeräußerungder/desnachste-henden Grundstücke(s) ist nach dem Grundstücksver-kehrsgesetz zu entscheiden:Gemarkung: MeisenheimGewann: In der HeimbachNutzungsart: Landwirtschafts-WaldflächeFläche: insgesamt 2,2125 haLandwirte, Winzer oder Forstwirte, die zur AufstockungIhres Betriebes am Erwerb des Grundstückes bzw. derGrundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinte-resse bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen des Mittei-lungsblattes bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Re-ferat 81, Postfach 1861, 55508 Bad Kreuznach, schriftlichbekunden.

Öffnungszeitender öffentlichen BüchereiÖffnungszeiten der öffentlichen Bücherei imhistorischen Rathaus, Untergasse 23,Telefon 06753/3017:Montag: 18.00 bis 19.30 UhrDienstag: 10.00 bis 11.30 UhrDonnerstag: 16.00 bis 18.00 Uhr

Änderung der Satzung derOrtsgemeinde Raumbach zurErhebung von wiederkehrendenBeiträgen für den Ausbau vonVerkehrsanlagen vom 20.12.2018Der Gemeinderat Raumbach hat am 10.12.2018 aufGrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fas-sungvom31.Januar1994zuletztgeändertam02.03.2017und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10 a des Kommunalabga-bengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 zuletzt geändert am22.12.2015,dieAusbaubeitragssatzungzurErhebungvonwiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Ver-kehrsanlagen beschlossen.

Aufgrund eines Schreibfehlers in § 1 Abs. 1 ist daher eineredaktionelle Änderung vorzunehmen.In Satz 1 wird „Die Gemeinderat“ ersetzt durch „Die Ge-meinde“.

NEU§ 1

Erhebung von Ausbaubeiträgen(1)DieGemeindeRaumbacherhebtwiederkehrendeBeiträ-gefürdieHerstellungunddenAusbauvonVerkehrsanlagennach den Bestimmungen des KAG und dieser Satzung.

§ 2In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt mit der Veröffentlichung in Kraft.Ortsgemeinde Raumbach, 11.03.2019Gez. Holger Thunig, BeigeordneterHinweis auf Rechtsfolgen:Gemäߧ24Abs.6derGemeindeordnunginder jeweilsgel-tendenFassung,ergehtzudenVoraussetzungenfürdieGel-tendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Form-vorschriften und den Rechtsfolgen folgender Hinweis:Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oderFormvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund diesesGesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nachder Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen.Dies gilt nicht, wenn1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung,

die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekannt-machung der Satzung verletzt worden sind,

oder2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichts-

behörde den Beschluss beanstandet oder jemand dieVerletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften ge-genüber der Verbandsgemeindeverwaltung Meisen-heim, Obertor 13, 55590 Meisenheim, unter Bezeich-nung des Sachverhalts, der die Verletzung begründensoll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge-macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genanntenFrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Einladung zur Wahlberechtigten-versammlung am 25. MärzDie Vertreter der Bürgerinitiative Raumbacher Bürger la-den zu einer Wahlberechtigtenversammlung ein.DiezueinernichtmitgliedschaftlichorganisiertenWähler-gruppe zusammengeschlossenen Personen laden fürMontag, den 25.03.2019 um 19.00 Uhr alle wahlberech-tigten Personen der Ortsgemeinde Raumbach zu einerWahlberechtigtenversammlung insGemeindehausRaum-bach ein.Tagesordnung:1. Aufstellung einer Kandidatenliste für die am 26. Mai

2019stattfindendeKommunalwahl(Ortsgemeinderat)

Einladung zur Wahlberechtigten-versammlung am 28. MärzDie zu einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wäh-lergruppezusammengeschlossenenPersonenladenhier-

mit für Donnerstag, den 28.03.2019 um 19:00 Uhr allewahlberechtigten Personen der Ortsgemeinde Raumbachzu einer Wahlberechtigtenversammlung ins Gemeinde-haus (Kirchstraße) ein, um für die am 26. Mai 2019 statt-findende Kommunalwahl (Ortsgemeinderat) eine Bewer-berliste aufzustellen!Alle wahlberechtigten Personen, die Interesse an der Zu-kunftsgestaltung und Weiterentwicklung unseres Dorfeshaben und diese mitgestalten möchten, sind hierzu ganzherzlich eingeladen.

Vertretung desOrtsbürgermeistersDer erste Beigeordnete Holger Thunig ist in der Zeit vom01.04. – 07.04.2019 nicht im Dienst. Die Vertretung desOrtsbürgermeisters übernimmt in dieser Zeit der zweiteBeigeordnete Christoph Collet, Telefon 06753 962565.Ab dem 08.04.2019 übernimmt die Vertretung des Orts-bürgermeisters wieder der erste Beigeordnete.

Öffentliche Sitzung des Gemeinde-rates der Ortsgemeinde RehbornAm Dienstag, 26. März 2019, findet um 19:30 Uhr eineöffentliche Sitzung des Gemeinderates der OrtsgemeindeRehborn im Gemeindehaus an der Linde statt.Tagesordnung:- öffentlich -1. Einwohnerfragestunde2. Neuer Revierförster Klaus Günter; Information3. Hexennacht-Feier der Vereine;

Beratung & Beschlussfassung4. Kerb 2019; Beratung & Beschlussfassung5. Beschluss über einen Antrag auf Ausnahme von der

Friedhofssatzung6. Alte Schule; Vorstellung der ersten Pläne; Information7. Nutzungsgebühren „Alte Schule“;

Beratung & Beschlussfassung8. Erwerb eines Geschwindigkeitsmessers;

Beratung & Beschlussfassung9. Mitteilungen & Anfragen

Haushaltssatzungder Ortsgemeinde Reiffelbachfür das Jahr 2019/2020vom 12.03.2019Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeinde-ordnung Rheinland-Pfalz, in der derzeit gültigen Fassung,folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und FinanzhaushaltFestgesetzt werden1. im Ergebnishaushalt 2019 2020

der Gesamtbetrag der Erträge auf 239.784,00 € 246.390,00 €der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 251.132,00 € 252.987,00 €Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -11.348,00 € -6.597,00 €

2. im Finanzhaushaltdie ordentlichen Einzahlungen auf 218.851,00 € 225.457,00 €die ordentlichen Auszahlungen auf 223.371,00 € 225.227,00 €Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen -4.520,00 € 230,00 €

Meisenheim

Raumbach

Rehborn

Reiffelbach

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21. März 2019 Seite 7Bürgerzeitung Meisenheim

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen KrediteDer Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Auf-nahme zur Finanzierung von Investitionen und Investiti-onsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festge-setzt für 2019 2020

- zinslose Kredite auf - € - €- verzinste Kredite auf - € - €zusammen auf - € - €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen ErmächtigungenDer Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungenzum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haus-haltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Inves-titionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächti-gungen) belasten, werden festgesetzt auf - € - €Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die inden künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investiti-onskredite aufgenommen werden müssen, belaufen sichauf - € - €§ 4 SteuersätzeDie Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für dasHaushaltsjahr wie folgt festgesetzt:a) Grundsteuer

- Grundsteuer A 300% 300%- Grundsteuer B 365% 365%

b) Gewerbesteuer 365% 365%c) Die Hundesteuer beträgt für Hunde,

die innerhalb des Gemeindegebietesgehalten werden- für den ersten Hund 30,00 € 30,00 €- für den zweiten Hund 45,00 € 45,00 €- für jeden weiteren Hund 60,00 € 60,00 €- für den ersten gefährlichen Hund 300,00 € 300,00 €- für den zweiten gefährlichen Hund400,00 € 400,00 €- für jeden weiteren gefährlichen

Hund 500,00 € 500,00 €§ 5 EigenkapitalDer Stand des Eigenkapitals zum 01.01.2008 betrug305.933,35 €Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2008 betrug305.708,07 €Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2009 betrug304.147,83 €Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2010 betrug282.377,34 €Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2011 betrug279.801,33 €Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2012 betrug279.091,76 €Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2013 betrug265.957,12 €Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2014 betrug267.961,18 €Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2015 betrug270.838,07 €Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2016 betrug253.281,94 €§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen undAuszahlungenErhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen

oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 der Gemein-deordnung für Rheinland-Pfalz liegen vor, wenn:a) Aufwendungen im Ergebnishaushalt im Einzelfall einen

Betrag von 10.000,00 € in 2019/2020 überschreiten.b) Auszahlungen im Finanzhaushalt im Einzelfall einen

Betrag von 10.000,00 € in 2019/2020 überschreiten.Einerheblicher Jahresfehlbetraggem.§100Abs.4 i.V.m.§98 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 100 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative Ge-mO liegt vor, wenn:c) Aufwendungen im Ergebnishaushalt im Einzelfall einen

Betrag von 10.000,00 € in 2019/2020 überschreiten.d) Auszahlungen im Finanzhaushalt im Einzelfall einen

Betrag von 10.000,00 € in 2019/2020 überschreiten.§ 7 Wertgrenze für InvestitionenInvestitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 EURsind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.§ 8 KreditaufnahmenDie Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gem.der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Geneh-migung der Aufsichtsbehörde, zum wirtschaftlich not-wendigen Zeitpunkt, zu günstigen Tageskonditionen auf-zunehmen. Mit dem Ortsbürgermeister ist Einvernehmenherzustellen.Verbandsgemeindeverwaltung MeisenheimMeisenheim, den 12.03.2019(Kron)BürgermeisterOrtsgemeinde ReiffelbachReiffelbach, den 12.03.2019(Geib) OrtsbürgermeisterHinweise:Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr2019/2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Dienach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungender Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt.Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan liegt zur Ein-sichtnahmeinderVerbandsgemeindeverwaltungMeisen-heim, Obertor 13, Zimmer 13, in der Zeit vom 22.03.2019bis 01.04.2019, während der Öffnungszeiten (s.u.) öffent-lich aus.Öffnungszeiten:Vormittags:Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 UhrFreitag 8.00 Uhr bis 12.30 UhrNachmittags:Montag bis Dienstag 14.00 Uhr bis 16.00 UhrMittwoch geschlossenDonnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 UhrFreitag geschlossenGemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) fürRheinland-Pfalz in der jeweils geltenden Fassung, ergehtzu den Voraussetzungen für die Geltendmachung der Ver-letzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und denRechtsfolgen folgender Hinweis:Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- oderFormvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund diesesGesetzes zustande gekommen sind, gelten als ein Jahrnach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu-stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung,

die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekannt-machung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe-hördedenBeschlussbeanstandetoder jemanddieVer-letzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegen-über der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung desSachverhaltes, der die Verletzung begründen soll,schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge-macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genanntenFrist jedermann diese Verletzung geltend machen.Meisenheim, den 12.03.2019(Kron)BürgermeisterReiffelbach, den 12.03.2019(Geib) Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung desGemeinderates der OrtsgemeindeReiffelbach vom 07.02.2019EinwohnerfragestundeEin Zuhörer fragt an, ob die Möglichkeit besteht, auf ge-meindeeigener Fläche ein Regal/Schrank für eine Bücher-ausleiheaufzustellen.Hierzusoll ineinerdernächstenGe-meinderatssitzungen gesprochen werden.Haushalt 2019/2020 der Ortsgemeinde ReiffelbachHaushaltssatzung mit Haushaltsplan nebst Anlagenund BestandteilenDer Gemeinderat der Ortsgemeinde Reiffelbach be-schließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan nebstAnlagen und Bestandteilen.Änderung der Friedhofsatzung und Friedhofgebüh-rensatzung anlässlich der Anlage eines Wiesengrab-feldesDer Gemeinderat hat Änderungswünsche zur Friedhofs-satzung und es bestehen zudem noch offene Fragen zurKalkulation der Gebührensatzung, so dass der Gemeinde-rat beschließt den Tagesordnungspunkt auf die nächsteGemeinderatssitzung zu vertagen.WegebaumaßnahmeDer Gemeinderat der Ortsgemeinde Reiffelbach be-schließt eine Teilstrecke (ca. 150 Meter) des Wirtschafts-weges „Frauenhöll“ 0-658/2 neu zu befestigen.KirchenglockenZeitänderung für die Morgenglocke und gegebenen-falls Antrag an die Protestantische KirchengemeindeOdenbachNachkurzerBeratungbeschließtderGemeinderatderOrts-gemeinde Reiffelbach, dass bei der Protestantischen Kir-chengemeinde Odenbach der Antrag gestellt werden soll,zukünftig die Morgenglocke um 7 Uhr läuten zu lassen.

Wer möchte für denGemeinderat kandidieren?In der Ortsgemeinde Reiffelbach wird der Gemeinderatdurch Mehrheitswahl bestimmt.Wer auf einer nichtamtlichen Vorschlagsliste aufgenom-menwerdenwill,kannsichbis19.05.2019beimOrtsbür-germeister melden.Gerhard Geib, Ortsbürgermeister.

Umwelttag am 30.03.2019Ich möchte ALLE Bürgerinnen und Bürger zum Umwelt-tag am 30.03.2019 einladen.Treffen ist um 09:00 Uhr am Feuerwehrhaus, bitte Hand-schuhe mitbringen.Im Anschluss wird allen Helfern eine Brotzeit gereicht.Haas Willi, Ortsbürgermeister

die außerordentlichen Einzahlungen auf - € - €die außerordentlichen Auszahlungen auf - € - €Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen - € - €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf - € - €die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - € - €Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - € - €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - € - €die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.000,00 € 2.000,00 €Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -2.000,00 € -2.000,00 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 218.851,00 € 225.457,00 €der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 225.371,00 € 227.227,00 €Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr -6.520,00 € -1.770,00 €

Schmittweiler

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Seite 8 21. März 2019Bürgerzeitung Meisenheim

Bericht über die Sitzung desGemeinderates der OrtsgemeindeSchweinschied vom 14.03.2019Haushalt 2019/2020 der Ortsgemeinde Schweinschied;Haushaltsplan nebst Anlagen und BestandteilenDer Gemeinderat der Ortsgemeinde Schweinschied be-schließt die Haushaltssatzung 2019/2020 mit Haushalts-plan nebst Anlagen und Bestandteilen.Europawahl u. Kommunalwahlen am 26.05.2019Der Vorsitzende geht zunächst auf die kommenden Wah-len, insbesondere jedoch auf die Kommunalwahl ein underklärt nochmals, dass er nicht mehr als Bürgermeisterund Gemeinderatsmitglied zur Verfügung stehen wird.Des Weiteren erklärten auch die GemeinderatsmitgliederRudolf Maurer und Jens Venter, dass sie kein Amt als Ge-meinderatsmitglied mehr annehmen und bitten die Wäh-ler darum, dies bei ihrer Wahl zu berücksichtigen, damitkeine Stimmen verloren gehen.Im Vorfeld der Kommunalwahl wird es wie in den vergan-genenJahrennocheinenSchulungstermin fürdieWahlengeben, bei dem im Besonderen auf die Kreistagswahl ein-gegangen werden soll, die elektronisch bzw. computerun-terstützt ausgewertet wird.Anfrage Fa. Trianel Energieprojekte zu Solarparks –BeratungDer Vorsitzende berichtet von einer Anfrage der FirmaTrianel Energieprojekte, die über die Möglichkeit von derErrichtung eines oder mehrerer Solarparks auf der Ge-markung Schweinschied angefragt hatte. Der Vorsitzendeinformierte die Firma darüber, dass zunächst im Gemein-

derat darüber beraten werden muss und darüber hinausauchderFlächennutzungsplanzunächstgeändertwerdenmüsste. Es wird vorgeschlagen, dass man mit der FirmaeinenunverbindlichenBeratungsterminmachtbzw.zuei-ner der nächsten Gemeinderatssitzungen einlädt.ErneuerungderToilettenanlagen(Flur) imGemeindehausDas Thema wurde bereits in der letzten Gemeinderatssit-zung behandelt. Es liegen zwei Angebote vor. Der Vorsit-zende machte den Vorschlag bei der Jagdgenossenschaftanzufragen, ob diese bereit wäre, einen Teil der Kosten zuübernehmen, damit die Finanzierung gesichert wäre. DerVorschlag/Antrag soll bei der Jahreshauptversammlungder JagdgenossenschaftEndeMärz2019eingebrachtwer-den. Eine weitergehende Beratung mit Beschluss über dieMaßnahme soll dann nach der Kommunalwahl durch denneuen Gemeinderat erfolgen.Anbringen eines Verkehrsspiegels am Dorfplatz Aus-fahrt RingbergstraßeDer Vorsitzende schlägt vor, zur besseren Beurteilung derSituation einen Ortstermin zu vereinbaren. Durch die ört-lichenGegebenheitenscheintderAufstellort, inBezugaufden tatsächlichen Nutzen des Spiegels, problematisch.Anfragen und MitteilungenÖPNV-Konzept Kreis Bad KreuznachDer Vorsitzende stellt den Gesamtlinienplan des ÖPNV-Konzeptes (Stand 01/2019) vor und händigt den Ratsmit-gliedern den Plan aus.Anfrage Firma Schmitz - WegebauDer Vorsitzende informiert darüber, dass die FirmaSchmitzplantdieFeldwege„Buschied“und„Selbach“aus-zubauen und dort wo sie Holz einschlägt auch diese Maß-nahmen zu finanzieren. Wenn jedoch die Maschinen vorOrt sind, wäre es sinnvoll, die gesamten Feldwege in die-sem Bereich auszubauen. Die Firma Schmitz fragt an, obsich die Ortsgemeinde bzw. Jagdgenossenschaft an die-sem Kosten beteiligen würde. Der Gemeinderat steht demAntragsehrpositivgegenüberundwirdihnbeiderJahres-

hauptversammlung der Jagdgenossenschaft einbringen.Zukunft SportanlageDer Vorsitzende berichtet, dass nach Rücksprache mitdem Amtsgericht Bad Kreuznach, die Liquidation erstzum03.09.2018imRegistereingetragenwurde.AlsLiqui-datoren wurde der bisherige Vorsitzende und die Stellver-tretende Vorsitzende eingetragen. Die Löschung kann so-miterstzum04.09.2019erfolgen.BiszudiesemZeitpunktsind die Liquidatoren in der Verantwortung.Telefonanschluss DorfgemeinschaftshausDer Telefonanschluss im Dorfgemeinschaftshaus ist nunkostenneutral über den bereits vorhandenen Internetan-schluss eingerichtet.

Jahreshauptversammlungder JagdgenossenschaftSchweinschiedAmSamstagden23.März2019 findetum20.00Uhr imGasthaus Gauch die Jahreshauptversammlung der Jagd-genossenschaft Schweinschied statt.Tagesordnung:1. Eröffnung und Begrüßung2. Geschäfts- und Kassenbericht3. Antrag auf Entlastung des Vorstandes4. Verwendung der Jagdpacht5. Mitteilungen/Verschiedenes6. AnfragenDasJagdkataster liegtabsofortbeidemJagdvorsteherNor-bert Gauch zur Einsichtnahme und einer evtl. Berichti-gung aus.Alle Jagdgenossen des gemeinschaftlichen JagdbezirksSchweinschied sind herzlich eingeladen.

Ende Amtsblatt Meisenheim

Lokale Nachrichten

Bauernstammtisch in RaumbachDer Verband Landwirtschaftlicher FachschulabsolventenlädtamMontag,dem01.April2019,um19:30Uhr,zurMitgliederversammlung und anschließend um 20:00Uhr zum Bauernstammtisch in die Gaststätte Gillmannin Raumbach ein.Rigo Hennrich und Thomas Kehl, Kreisverwaltung BadKreuznach, sprechen zum Thema: „Antrag Agrarförde-rung 2019, e-Antrag - Was ist zu beachten?“

Sprechtag des SozialverbandesVdK Rheinland-Pfalz e. V.Kreisverband Bad KreuznachAm Donnerstag, dem 28. März 2019 findet in der Zeitvon 14.00 bis 16.00 Uhr in der Verbandsgemeindever-waltungMeisenheimeinSprechtagdesVdKKreisverban-des statt.

Landfrauen GangloffDie Gangloffer Landfrauen laden alle Interessierten recht

herzlichamDienstag,02.04.2019,19.00Uhr, indenGe-meindesaalGangloffzueinemVortragderMILAG,Thema:Milch-Mythen+Fakten,kombiniertmitpfiffigemFin-gerfood, ein. Anmeldung bitte bei Heidi Frenger, Tel.06364/1367.Ein kleiner Unkostenbeitrag wird erhoben.

Generalversammlung desFreizeitsportclubs Rote Jäger RothDie diesjährige Generalversammlung des Freizeitsport-clubs Rote Jäger Roth findet am Sonntag, dem 24. Märzum 10.00 Uhr im Vereinsheim in Roth statt.Tagesordnung:1. Begrüßung durch den Vorsitzenden2. Totengedenken3. Tätigkeitsbericht4. Bericht des Spielführers5. Bericht des Kassenwarts6. Bericht der Kassenprüfer7. Entlastung der Vorstandschaft8. Neuwahlen9. Wünsche und AnträgeDie Vorstandschaft bittet die Mitglieder um zahlreichesund pünktliches Erscheinen.

Jahreshauptversammlungdes Fördervereins der FreiwilligenFeuerwehr BecherbachAm Samstag, den 13.04.2019 um 19.00 Uhr findet im

GasthausBecker inBecherbachdie Jahreshauptversamm-lung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Be-cherbach statt.Tagesordnung:1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden2. Tätigkeitsbericht3. Kassenbericht4. Entlastung der Vorstandschaft5. Wünsche und AnträgeEs ergeht herzliche Einladung.

Jahreshauptversammlungder Freunde und Förderer derFreiwilligen Feuerwehr GangloffAm Samstag, dem 23.03.2019, findet um 19:30 Uhr im„Gasthaus Neubrech“ unsere diesjährige Jahreshauptver-sammlung statt.Tagesordnung1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden2. Totenehrung3. Tätigkeitsbericht durch den 1. Vorsitzenden4. Tätigkeitsbericht des Wehrführers5 . Bericht des Kassenwartes6. Bericht der Kassenprüfer7. Entlastung der Vorstandschaft8. Neuwahlen9. Änderung der Satzung10. Wünsche, Anträge und sonstigesAlle Mitglieder sind zu der Versammlung recht herzlicheingeladen.

Schweinschied

Verbandsgemeinde Meisenheim

Becherbach

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21. März 2019 Seite 9Lokale Nachrichten

MGV BreitenheimDienächsteChorprobe findetam22.03.2019um20Uhrim Dorfgemeinschaftshaus Breitenheim statt.Um vollzähliges erscheinen wird gebeten.

GeneralversammlungFörderverein der FreiwilligenFeuerwehr Callbach 1989 e. V.Am Samstag, dem 24.03.2018, findet um 10:00 Uhr imFeuerwehrgerätehaus die diesjährige Generalversamm-lung statt.Tagesordnungspunkte:1. Begrüßung2. Gedenken der verstorbenen Mitglieder3. Bericht Schriftführer4. Bericht Wehrführer5. Bericht Kassenwart6. Bericht Kassenprüfer7. Entlastung der Vorstandschaft8. Neuwahlen Kassenprüfer9. VerschiedenesDie Einladung erfolgt nur über diesen Weg.Vorschläge zur Tagesordnung sind schriftlich beim 1. Vor-sitzenden Wassili Becker einzureichen!Über zahlreiches Kommen würden wir uns freuen!Der Vorstand

Gesang- und SpieleabendDer nächste Gesang- und Spieleabend findet am 27. Märzum 19.30 Uhr im Gemeindehaus Desloch statt.Hierzu ergeht herzliche Einladung.Reidenbach, Ortsbürgermeister

GeneralversammlungFörderverein DeslochAmSamstag,den30.03. findetum20.00Uhr imDorfge-meinschaftshaus die Generalversammlung des Förder-verein Desloch statt.Tagespunkte:1. Begrüßung2. Totenehrung3. Bericht des 1. Vorsitzenden4. Bericht des Schriftführers5. Bericht des Kassierers6. Bericht des Kassenprüfers7. Verschiedenes

Landfrauen DeslochDieMitgliedsbeiträgederLandfrauenDesloch fürdas Jahr2019 wurden wieder aus der Kasse gezahlt.Mitglieder können an allen Veranstaltungen bei anderenOrtsvereinen teilnehmen.

Bitte beachten Sie für Ihre Amtsblatt-Artikelunsere E-Mail-Adresse

[email protected]

Jahreshauptversammlungdes SV Blau-Weiß HundsbachAm Freitag, 29.03.2019 findet um 20.00 Uhr im Sport-heim die Jahreshauptversammlung des SV Blau-WeißHundsbach statt.Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden2. Gedenken der verstorbenen Mitglieder3. Bericht des Kassenwartes4. Bericht der Kassenprüfer5. Entlastung des Vorstandes6. Bericht des Trainers und Übungsleiterin7. Jugendraum8. Verschiedenes / Wünsche und AnträgeDie Einladung erfolgt nur über diesen Weg. Anträge zurTagesordnung müssen mindestens eine Woche vorherschriftlich beim 1. Vorsitzenden eingegangen sein.Alle Vereinsmitglieder sind recht herzlich eingeladen.

JahreshauptversammlungFanfaren- und Spielmannszugder FF MeisenheimAm Samstag, 06. April 2019, findet um 19 Uhr die Jah-reshauptversammlungdesFanfaren-undSpielmannsderFF Meisenheim am Obertor im Übungsraum statt.Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen.Tagesordnung:1. Begrüßung2. Tätigkeitsbericht und Kassenbericht3. Bericht der Kassenprüfer4. Entlastung des Vorstandes5. Neuwahlen6. Verschiedenes, Anträge und Wünsche

Landfrauenverein RaumbachAm Samstag, den 30. März findet um 14.00 Uhr im Ge-meindehaus ein Spielenachmittag für „Jung und Alt“statt.Bei Kaffee u. Tee wollen wir alte Spiele neu entdecken.Herzliche Einladung an alle Interessierten!

JahreshauptversammlungTennisclub Rehborn 1986 e. V.Einladung zur Ordentlichen Jahreshauptversammlung2019 am Freitag, 22.03.2019, 20.00 Uhr im Clubheimauf dem Tennisgelände.Tagesordnung:1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden2. Totengedenken3. Bericht des 1. Vorsitzenden4. Bericht des Tennis- und Boulewartes5. Bericht des Kassenwartes

6. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Kassen-wartes

7. Entlastung des Vorstandes8. Neuwahl des Vorstandes und der Kassenprüfer9. Anträge10. Mitgliederehrungen11. Verschiedenes

JahreshauptversammlungLandfrauenverein RehbornZur Jahreshauptversammlung laden die Landfrauen Reh-born am Mittwoch, den 10.04.2019 um 19:30 Uhr insGemeindehaus am Turnplatz herzlich ein.Tagesordnung:1. Begrüßung2. Totengedenken3. Tätigkeitsbericht4. Kassenbericht5. Kassenprüfung5. Entlastung des Vorstandes/Team7. VerschiedenesAnträge zur Tagesordnung sind bei Hanni Seibert einzu-reichen.AnschließendesgemütlichesBeisammenseinmitImbiss, wir freuen uns auf Ihr Kommen.

Stammtisch am 30.04.2019 in Gangloff um 19:30 UhrThema: Sicherheitsberatung-Einbruchschutz-Beratung-Rundum-InformationenReferentin: Frau , Polizeiinspektion LautereckenBitte bei Interesse Tel. 06753/4919 oder 6161 melden.Wir bilden Fahrgemeinschaft.

FSV RehbornSonntag, 24.03.201913.00 Uhr, Meisterschaftsspiel der B-Klasse BadKreuznach 1:TuS Waldböckelheim II - FSV Rehborn II in Waldböckel-heim (Rasenplatz)15.00 Uhr, Meisterschaftsspiel der A-Klasse BadKreuznach: SG Fürfel/Neu-Bamberg I - FSV Rehborn I inNeu-Bamberg (Hartplatz)

Sprechstunde bei Kaffee und Ku-chen mit Dr. med. Günter GerhardtDr.med.GünterGerhardt,vielenalsFernseh-Docbekannt,kommt auf Einladung der Rehborner SPD am Sonntag,24. März 2019, ab 14 Uhr, zu einer „Sprechstunde“ beiKaffee und Kuchen in die „Alte Schule“ (Saal rechts). Erwird in lockerer Gesprächsatmosphäre unser Gesund-heitssystem unter die Lupe nehmen und dabei auch aufFragen der Gäste eingehen. Wie ist die hausärztliche Ver-sorgungimländlichenRaumzukünftigfürJungundAltzugewährleisten?DieseundandereFragenwerdenzurSpra-chekommen.AlsFacharzt für InnereundAllgemeinmedi-zin/Psychotherapie arbeitet er in seiner eigenen Praxisund hat sich über die Jahre auch ein umfangreiches ge-sundheitspolitischesWissenangeeignet.Eingutesundge-rechtes Gesundheitssystem ist ihm ein persönliches An-liegen. Anschließend können die Gäste „Rehborner The-men“ diskutieren.Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlicheingeladen.

FC Schmittweiler-CallbachFrauen LandesligaSamstag, 23.03. um 16 Uhr in Kirn-SulzbachFC Schmittweiler gegen SC Kirn-Sulzbach II (9er)

Breitenheim

Callbach

Desloch

Hundsbach

Meisenheim

Raumbach

Rehborn

Schmittweiler

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Seite 10 21. März 2019Lokale Nachrichten

SG Schmittweiler-Callbach/Reiffelbach-RothHerren BezirksligaSamstag, 23.03. um 18 Uhr in SchmittweilerSG Schmittweiler-Callbach/R.-R. gegen FC MerxheimHerren B-KlasseSamstag, 23.03. um 16 Uhr in SchmittweilerSG Schmittweiler-Callbach/R.-R. II gegen FC Merxheim II

Öffentliche BekanntmachungGemäß §§ 40, 27 Abs. 6 LKO wird folgende Tagesordnungfür die Sitzung des Kreistages am 25.03.2019, um14:30 Uhr, großer Sitzungssaal (1. OG) der Kreisverwal-tung Bad Kreuznach, Salinenstraße 47, 55543 Bad Kreuz-nach, bekannt gemacht:TagesordnungI. Öffentliche Sitzung:1. Eröffnung der Sitzung2. Einwohnerfragestunde3. Auszeichnung von Kreistagsmitgliedern für die 25-

jährige Mitgliedschaft im Kreistag des LandkreisesBad Kreuznach

4. Anfragen der Mitglieder5. Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 10.04.2018;

Fluglärm im Landkreis Bad Kreuznach, Informationüber die derzeitigen An- und Abflugzeiten sowie Flug-routen der umliegenden Flughäfen Frankfurt/Mainund Frankfurt/Hahn

6. Vergabeentscheidung; Breitbandausbauprojekt imLandkreis Bad Kreuznach

7. Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarungüber Finanzausgleichsleistungen des Landkreises BadKreuznach an die Stadt Bad Kreuznach gem. § 25 Abs. 3Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) zum 31.12.2019

8 . Änderung der Richtlinien des Landkreises Bad Kreuz-nach über die Gewährung von Zuschüssen und Zuwei-sungenzudenBau-undAusstattungskostenzurSchaf-fung neuer U3-Plätze/Gruppen mit mindestens 4 U3-Plätzen in Kindertagesstätten

9. Bekanntgabe einer Eilentscheidung; Vergleich in Sa-chen Investitionskostenzuschuss des Landkreises zudenBau-undAusstattungskostenderKindertagesstätteLangenlonsheim in der Gerichtssache 3 K 489/18.KO(Verwaltungsgericht Koblenz)

10. UNESCO Welterbe-Initiative11. Beschluss der Geschäftsordnung des Stiftungsrates

der Stiftung Natur und Umwelt des Kreises Bad Kreuz-nach sowie Vorschläge der Fraktionen im Kreistag fürdie Bestellung je eines Vertreters und je eines Stellver-treters im künftigen Stiftungsrat und Beschluss diesermit Zustimmung des Kreistages

12. Namensgebung der Realschule plus Langenlonsheim13. Lina-Hilger-Gymnasium Bad Kreuznach; Brand-

schutz-VDE-Umbau und Umstrukturierungsmaßnah-men BA3; Auftragsvergabe Gewerk Elektroinstallati-onsarbeiten

14. Öffentliche Mitteilungen und Beantwortung der AnfragenII. Nichtöffentliche Sitzung:1. Personalangelegenheiten2. Nichtöffentliche Mitteilungen und Beantwortung der

AnfragenBad Kreuznach, 18. März 2019Kreisverwaltung Bad KreuznachLandrätin Bettina Dickes

Besuchen Sie uns im Internetwww.meisenheim.de

Zweckverband Wasserversorgung„Westpfalz“Ramsteiner Weg 2, 67685 WeilerbachWeltwassertag 2019„Niemand zurücklassen – Wasser und Sanitärversorgungfür alle“Seit 25 Jahren ist der 22. März der Weltwassertag der Ver-einten Nationen. In diesem Jahr betont er unter dem Motto„Niemand zurücklassen – Wasser und Sanitärversorgungfür alle“ die Bedeutung des Zugangs zu sauberem Wasserauf der Welt. Der Weltwassertag soll das Bewusstsein derÖffentlichkeit für die Ressource Wasser schärfen und da-ranerinnern,dassderGewässerschutzäußerstwichtigist.Deshalb bitten wir alle: Halten Sie die Gewässer und dieNatur sauber!DerZugangzusauberemWasseristkeinPrivileg,sondernein Menschenrecht. Leider ist dies nicht überall der Fall.Für viele Menschen auf der Welt ist es Realität, dass sienachwievorkeinengesichertenZugangzuWasserhaben.Genauso gibt es in vielen Ländern der Erde keine Abwas-serentsorgung und -aufbereitung. Die hohen Standardsbeim Trinkwasser, wie auch bei der Behandlung der Ab-wässer, wie wir sie aus Deutschland kennen, sind auch2019 in vielen Ländern dieser Erde noch keine Selbstver-ständlichkeit.Die wichtigste Voraussetzung für die hohe Qualität desTrinkwassers bei uns ist der Schutz der natürlichen Res-sourcen. Wasser ist bei uns das best untersuchte Lebens-mittel und steht Ihnen rund um die Uhr an 365 Tagen imJahr zur Verfügung. Das Wasser, das aus der Leitungkommt, ist deshalb qualitativ sehr hochwertig. Pro Kopfder Bevölkerung liegt der Wasserverbrauch beim Zweck-verband Wasserversorgung „Westpfalz“ im Schnitt beirund 40 Kubikmeter im Jahr. Rund 3,8 Millionen Kubik-meterWasserwirdderzeitvomZweckverbandWasserver-sorgung „Westpfalz“ selbst gefördert, die restliche MengewirdvonbenachbartenWasserwerkenbezogen.DieAbga-bemenge hat sich nach rückläufigen Verbräuchen mittler-weile auf rund 4,5 Millionen Kubikmeter pro Jahr einge-pendelt. Versorgt werden rund 72.000 Menschen, die imVerbandsgebiet in 127 Gemeinden leben.Wie alle Wasserversorger legen wir auf die Erhaltung derhohen Qualitätsstandards großen Wert und investierendeshalb auch pro Jahr bis zu rund 5 Millionen Euro in dieErneuerung und Ertüchtigung der bestehenden Anlagenund Wasserversorgungsleitungen. Derzeit haben wirbeim Zweckverband Wasserversorgung „Westpfalz“ rund401 Kilometer Leitungsnetz sowie 108 Hochbehälter im1.200 Quadratkilometer großen Versorgungsgebiet zu un-terhalten.DieörtlichenVerbandsgemeindewerkeinvestie-renebenfallserheblicheBeträge indieNetzeunddieAnla-genvorOrt.NacheinerUmfragedesBundesverbandes fürEnergie- und Wasserwirtschaft sind in Deutschland nahe-zu 80 Prozent der Verbraucher mit ihrem jeweiligen Was-serversorger sehr zufrieden und bescheinigen ihremTrinkwasser gute bis sehr gute Qualität.Ebenso wichtig wie die Versorgung mit sauberem Trink-wasser istdieAufbereitungderentstehendenAbwässer inden Kläranlagen, was unsere Gewässerläufe schützt. Wirappellieren deshalb an alle: Helfen Sie mit, die Natur undUmwelt nachhaltig zu schützen. Abfälle haben an und inden Gewässerläufen und auch an den Straßenrändernnichts zu suchen, was derzeit so oft beobachtet wird.Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.Zweckverband Wasserversorgung „Westpfalz“gez. Arno Mohr, Verbandsvorsteher

Saisoneröffnung im Rheinland-Pfälzischen FreilichtmuseumNach der mehrmonatigen Winterpause öffnet das Rhein-land-Pfälzischen Freilichtmuseum am 24. März wiederseine Pforten. Am Saisonstart erhält das Freilichtmuseumein historisches Fahrzeug von der freiwilligen FeuerwehrKirn. Nach den Grußworten von Landrätin Bettina Dickes

und dem Kirner Bürgermeister Martin Kilian wird um 14Uhr das Tanklöschfahrzeug Florian Kirn 21 aus dem Jahr1965der feuerwehrtechnischenSammlungdesMuseumszugeführt. Im Anschluss startet die kostenfreie Führungmit der Museumsdirektorin Sabrina Hirsch. Sie stellt da-bei die neuesten Projekte vor. In diesem Jahr wird im Frei-lichtmuseum ein neues Gebäude aufgebaut. Diesesstammt aus Hördt im Landkreis Germersheim und wirdim Freilichtmuseum in der Baugruppe Pfalz-Rheinhessenzu besichtigen sein. Weiterhin entsteht eine neue Lehm-baustelle, die für die museumspädagogischen Angebotegenutzt wird.Um16UhrsindalleEhrenamtlicheundsolche,dieeswer-den möchten, zu Kaffee und Kuchen in die Kegelbahn ein-geladen. Dort stellen die Museumsdirektorin und die Mu-seumspädagogin die verschiedenen Tätigkeiten der frei-willigen Helfer vor. Das Museumsteam freut sich nach derWinterpause darauf, die tatkräftige Runde der ehrenamt-lichen Mitarbeiter wieder im Freilichtmuseum zu begrü-ßen. Neue Gesichter sind dabei herzlich willkommen.Die Saison 2019 steht unter dem interaktiven Motto „Ge-schichte mit-Teilen: Rheinland-Pfälzer Objektgeschich-ten“. Was sich dahinter verbirgt, wird während der Füh-rung erläutert.Bereits kurz nach der Saisoneröffnung starten die erstenVeranstaltungenimFreilichtmuseum.Am14.April findetder Pflanzen- und Gartentag statt. Gartenliebhaber kön-nen sich mit seltenem historischem Saatgut, Stauden,Kräutern, Setzlingen und schönen Dekoartikeln einde-cken. Die Osternestsuche findet am Ostersonntag, 21.April, statt: Ein mit Süßigkeiten und Spielzeug gefülltesOsternest kostet 5,- €. Dieses kann nur mit Vorbestellungerworben werden. An beiden Veranstaltungen ist auchBacktag: Die Museumsbäcker nehmen den Museumsba-ckes wieder in Betrieb und bieten leckeres, ofenwarmesBrot sowie Rosinenbrötchen an.Da es vielen Museumbesuchern noch nicht bekannt ist,nochderHinweis:AnallenVeranstaltungstagenundwäh-rend der gesamten Saison haben Kinder und Jugendlichebis 17 Jahr freien Eintritt. Erwachsene zahlen 7,- € und dieSaisonkartekostet20,- €, fürzweiPersonen30,-€.WeitereInformationen gibt es unter Tel.: 06751/855880 [email protected].

Energietipp der Verbraucher-zentrale Rheinland-PfalzKann eine gedämmte Außenwand noch atmen?Es gibt immer wieder Hausbesitzer, die von einer Außen-wanddämmung absehen, weil sie der Meinung sind, dassdanndieWändenichtmehratmenkönnten.SieverzichtendamitaufeineeffektiveMaßnahmezurReduzierungihresEnergieverbrauchs aufgrund eines immer noch verbreite-ten Vorurteils. Die Behauptung, dass Wände atmen kön-nen -also zum Luftaustausch im Haus beitragen- istschlichtwegfalsch.Dieswurdeschon1928vondemPhysi-kerRaischwiderlegt.EinemassiveverputzteWandist luft-dicht und kann nicht im Sinne eines Luftaustauschs at-men. Eine notwendige Lüftung findet nur durch regelmä-ßiges Öffnen von Fenstern und Türen oder über eine Lüf-tungsanlage statt. Das einzige, was sich im Winter durchdie Wände nach draußen bewegt, sind etwa 1 bis 2 % desWasserdampfes, der sich in der Innenraumluft befindet.FüreingutesRaumklimaistdiesegeringeMengenichtre-levant. InsgesamtmüssenwährendderHeizperiode1.000bis 2.000 Liter Feuchtigkeit in einem Einfamilienhausdurch die Lüftung nach draußen transportiert werden.Der in diesem Zusammenhang häufig kritisierte Dämm-stoff Polystyrol ist übrigens genauso durchlässig für Was-serdampf wie Holz. Holz wird jedoch als Baustoff nie inFrage gestellt. Wie viel Energie Sie mit einer Wärmedäm-mungeinsparenkönnenundwashinsichtlichdesnotwen-digenLuftaustauschszubeachten ist, erläutern Ihnenger-nedieEnergieberaterderVerbraucherzentraleRheinland-Pfalz ineinempersönlichenBeratungsgesprächnachtele-fonischer Voranmeldung.

Mitteilungen anderer Behörden

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21. März 2019 Seite 11Lokale Nachrichten

Der Energieberater hat am Donnerstag, den 28.03.19von 14.15 – 18.00 Uhr Sprechstunde in Bad Sobern-heim im Rathaus, Zimmer 5, Marktplatz 11.Die Beratungsgespräche sind kostenlos.Voranmeldung unter: 0 67 51/81-0.Für weitere Informationen und einen kostenlosen Bera-tungstermin: Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75600 (kostenfrei) montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,dienstagsunddonnerstagsvon10bis13und14bis17Uhr.

1. Deutscher Frauenkongress Kommunal im MainzerLandesmuseumMit dem 1. Deutschen Frauenkongress Kommunal am03.09. setzt der Deutsche Städte- und Gemeindebund ge-meinsam mit Partnern wie dem Gemeinde- und Städte-bund Rheinland-Pfalz ein wichtiges Signal für weitere An-strengungen, um den Frauenanteil in den Kommunalpar-lamenten, aber auch in den Führungsfunktionen der Ver-waltungen zu erhöhen.In den Räten der deutschen Städte und Gemeinden sindzurzeit sehr wenige Frauen vertreten.Nicht einmal jeder zehnte Bürgermeisterposten ist mit ei-ner Frau besetzt. Diese Sachlage stellt für die zukünftigeEntwicklung der kommunalen Selbstverwaltung und derStädte und Gemeinden keine gute Perspektive dar. Die Ur-sachen für diese Problematik und neue Lösungsansätzesollen im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen. Teilneh-mer sind u. a. Franziska Giffey und Gerd Richard Lands-berg.

Evangelische KirchengemeindeAbtweilerSonntag, 24.03. 201909.30 Uhr Gottesdienst Abtweiler,10.30UhrGottesdienstBadSobernheimmitKirchenchor,Pfr. Anacker. Wir laden ein zum Gottesdienst in der Nach-barschaft.Donnerstag, 28.04.201919.30 Uhr PresbyteriumssitzungDer nächste Gttd. in Staudernheim: 31.03.19 – Vorstel-lungsgottesdienst der Konfirmanden 2019Der nächste Gttd. in Lauschied: 07.04.19Der nächste Gttd. in Abtweiler: 21.04.19 – Ostersonn-tagsgttd. Mit anschließendem OsterfrühstückPfarrer Ralf AnackerDisibodenberger Str. 2, 55568 StaudernheimTel. 06751 94570, E-Mail: [email protected]

Protestantische Pfarrei CallbachSonntag, 24.03.201909:00 Uhr Gottesdienst in Rehborn10:00 Uhr Gottesdienst in CallbachMontag, 25.03.201916:00 – 17:30 Uhr Kindergruppe in Rehborn(für Kinder ab 4 Jahre.)Wegen der Vakanz im Pfarramt Callbach ist vom 01.03.bis 30.04.2019 Pfarrer Schulz-Klinkenberg, Odern-heim,Tel.: 06755241, fürKasualien inCallbach,Rehbornund Schmittweiler zuständig.Die Geschäftsführung übt Dekan Dominke, Kirchheim-bolanden, Tel. 06352-70670-15 aus.

Evangelische KirchengemeindeHundsbach - JeckenbachDonnerstag, 21.03.201916:00 Uhr Konfirmandenunterricht19:30 Uhr Jugendkreis20:00 Uhr ProjektchorSamstag, 23.03.201908:30 Uhr Konfi-Eltern-Frühstück, Vorbereitung Vorstel-lungsgottesdienstSonntag, 24.03.201910:00 Uhr Breitenheim VorstellungsgottesdienstDienstag, 26.03.201916:00 Uhr Katechumenenunterricht19:00 Uhr Presbyteriumssitzung Kgm JeckenbachDonnerstag, 28.03.201920:00 Uhr ProjektchorDie nächsten Gottesdienste:31.03. 10:00 Hundsbach Regionalgottesdienst07.04. 10:00 Jeckenbach 11:00 Schweinschied14.04. 11:00 DeslochPfarrer Rainer BauhausDeslocher Str. 19, 55592 JeckenbachTel.-Nr.: 06753/2730 , Fax: 06753/[email protected]

Protestantische KirchengemeindeLettweilerSonntag, 24.03.201910.30 Uhr Gottesdienst, anschließend Schlachtfest imDorfgemeinschaftshausBitte bei den Presbyterinnen anmelden!Sozialberatungsstelle Diakon. Werk Obermoschel:06362/2525Dekanatsgeschäftsstelle Obermoschel:mittwochs 8-12 Uhr (06362/1292)Dekanat Kirchheimbolanden 06352/7067020

Evangelische KirchengemeindeMeisenheimDonnerstag, 21.03.10.30 Uhr: Gottesdienst mit Abendmahl im Dr.Carl-Kir-cher-Haus14.30 Uhr: Spieletreff im Café Menschenkind im Herzog-Wolfgang-Haus15.15 Uhr: Kindergruppe (6-13 Jahre) im Gemeindehaus19.00 Uhr: Presbyterium in der Amtsgasse 10Freitag, 22.03.9.00 Uhr: Sprachkurs für Migrantinnen im Gemeindehaus19.00Uhr:OffenerJugendraumfürJugendlicheab12Jah-ren am SchlossplatzSonntag, 24.03.10.00 Uhr: Gottesdienst in der Bodelschwinghkapelle18.00 Uhr: Abendgottesdienst in der Schlosskirche mitPrädikant SchwormMontag, 25.03.9.00 Uhr: Sprachkurs für Migrantinnen im Gemeindehaus19.45 Uhr: Kantorei im GemeindehausDienstag, 26.03.17.30 Uhr: Spiel, Spaß und Sport für Jugendliche ab 12Jahren in der Sporthalle im Bodelschwinghzentrum. Werteilnehmen möchte, melde sich bitte vorher bei LaszloStruss, Tel. 06753-962514.Mittwoch, 27.03.18.00 Uhr: Jugendgruppe im Jugendraum am SchlossplatzDonnnerstag, 28.03.14.30 Uhr: Spieletreff im Café Menschenkind im Herzog-Wolfgang-Haus15.15 Uhr: Kindergruppe (6-13 Jahre) im GemeindehausKontaktePfarramtPfarrerin Clasen, Tel. 94110, [email protected] Clasen ist vom 23. bis 31. März nicht im Dienst.

Seelsorge-undKasualvertretungübernimmtbisDonners-tag, 28. März Pfarrer Bauhaus, Tel. 2730 und ab Freitag,29. März Pfarrer Anacker, Tel. 06751-94570.KüsterinRenate Gilcher, Tel. 0160-96444470,[email protected] Kim, Tel. 1231066, [email protected]

Katholische Kirchengemeinde St.Antonius von Padua, MeisenheimFreitag, 22.03.09.00 Uhr EucharistiefeierSonntag, 24.03.10.30 Uhr EucharistiefeierDienstag, 26.03.ab09.30UhrHauskommunioninMeisenheimundOden-bachab 14.00 Uhr Hauskommunion in Raumbach20.00 Uhr Kirchenchorprobe (Pfarrsaal)Donnerstag, 28.03.10.30 Uhr Eucharistiefeier im Altenheim; anschl. Kran-kenkommunion im Haus18.30 Uhr Kreuzwegandacht (Kirche Raumbach)Sprechzeiten Pfarrer Hans-Jürgen Eck:montags 09.00-12.00 Uhr u. freitags 10.30-12.00 UhrTel.: 06753-2381

Katholische PfarreiHl. Disibod FeilbingertDonnerstag, 21.03.201918.30 Uhr Obermoschel Euchar. Anbetung„Tragen und getragen werden“

Protestantische KirchengemeindeOdenbachSamstag, 23.03.201910.00 Uhr Becherbach –RossberghalleFrühlingsfest KindergartenSonntag, 24.03.201910.00 Uhr Adenbach Zentral-Gottesdienst mit Begrüßungder neuen Pfarrerin

Mitgliederforumder SPD Nahe-GlanDie SPD lädt zum Mitgliederforum am 21. März, 19 Uhr,insHausderBegegnung(EhemaligeSynagoge)inMeisen-heimein.AuchinteressierteNichtmitgliedersindherzlichwillkommen, wenn sich die drei SPD-Kandidaten vorstel-len, die erster Bürgermeister der neuen Verbandsgemein-de Nahe-Glan werden möchten. Die Kandidaten Uwe En-gelmann, Dietmar Kron und Hans-Jörg Lenhoff werdensich auch den Fragen des Publikums stellen. Die Parteiwählt ihren Kandidaten am 4. April.

Coaching fürdieAbiturientenklasseMehr als 30 Schüler/innen des Paul-Schneider-Gymnasi-ums konnten an einem Managementtraining teilnehmen.Teamarbeit war eines der Seminarthemen. Auch die Ver-anstaltung selbst war das Ergebnis gelungener Zusam-menarbeit. Landrätin Bettina Dickes ist es zu verdanken,dass aktuell bevorzugt Schulen aus dem Kreis Bad Kreuz-nach von diesem Programm profitieren. Frau Oberstudi-enrätin i.K. Jennifer Geiß engagierte sich dafür, dass Schü-lerinnenundSchülerdesMeisenheimerGymnasiumsam

Kirchliche Nachrichten

Wissenswertes

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Seite 12 21. März 2019Lokale Nachrichten

Coaching teilnehmen konnten, was wiederum von HerrnStefan Herbst möglich gemacht wurde. Freuen kann sichDozent Peter Chmielewski aber auch über die Schullei-tung, die dem Event den Weg geebnet hat und natürlichüber die gelungenen Beiträge und gute Mitarbeit der Teil-nehmenden.

Wanderung für TrauerndeDie nächste Wanderung für Trauernde bietet der Sozial-dienst kath. Frauen (SkF) am 24. März an. Treffen ist um14.00 Uhr auf der Pfingstwiese in Bad Kreuznach. WirfahrenvondortgemeinsamzumRochusbergnachBingen.Menschen, die um einen Verstorbenen trauern, könnensich bei einem 1-1/5 stündigen Spaziergang mit anderenBetroffenen austauschen oder mit Trauerbegleitern überihre Sorgen, Ängste und Gefühle sprechen. Zum Ab-schluss gehen wir gemeinsam Kaffee trinken. Infos unter0178-6598200.

Gruppe für TrauerndeDie Selbsthilfegruppe TRAUER-BRÜCKE steht Trauern-den offen, die in ihrem Schmerz und in ihrer Hoffnungslo-sigkeit nicht alleine sein möchten. Hier finden Sie Men-schen mit ähnlichen Erfahrungen und können sich aus-tauschen.DieSelbsthilfegruppewirdgeleitetvon4Frauen,dieinderTrauerarbeitaktivsind.DieTreffenfindenregelmäßigalle14 Tage dienstags um 17:00 Uhr in Bad Kreuznach,Haydnstr. 15 in den Räumen des DRK statt.Das nächste Mal treffen wir uns am 26.03.19. Busver-bindung innerstädtisch istgewährleistet,Parkmöglichkei-ten sind auch vorhanden. Auskünfte erhalten Sie bei Ger-linde Graf – 0170-2011806 oder Lilo Mayer - 0160-7437819.

Gesundheitszentrum Glantalbeginnt palliativmedizinischeVersorgung der RegionUmfassende Behandlung, auch wenn keine Heilungmehr möglich ist – Hohe Lebensqualität bis zumSchlussDie Menschen werden heutzutage immer älter – das istaucheinVerdienstdermodernenMedizin.Dochdiemedi-zinischeVersorgungdarfnichtenden,wenneinPatient so

schwererkrankt ist,dasseineHeilungnichtmehrmöglichist. Daher hat sich das Gesundheitszentrum Glantal (GZG)in Meisenheim entschieden, eine palliativmedizinischeBehandlung anzubieten. Im Rahmen einer Feier wurdedieses Angebot nun offiziell vorgestellt.Das GZG bietet fünf Plätze für eine palliativmedizinischeBehandlung.DazuwurdenehemaligeZimmerderFrühre-habilitation umgestaltet. Jedes wohnlich eingerichteteZimmer verfügt über einen eigenen Kühlschrank und ei-nen bequemen Sessel. Zusätzlich besteht die Möglichkeit,ein weiteres Bett für eine Begleitperson aufzustellen. DenMenschen im Palliativbereich steht ein gemeinsamesWohnzimmer als Aufenthaltsbereich zur Verfügung. Dergesamte Bereich wurde vom restlichen Krankenhausbe-reich separiert, um Patienten und Angehörigen mehr Pri-vatsphäre gewähren zu können.Die Ärztliche Direktorin Dr. Ulrike von der Osten-Sackenerläuterte den Hintergrund der palliativmedizinischenVersorgung. Behandelt werden Patienten, „deren Erkran-kungmannichtmehrkurativangehenkann“.DasZieldesärztlichenTuns,zuheilen, ist insolchenFällennichtmehrmöglich. Dafür steht bei Patienten der palliativmedizini-schen Behandlung die Minderung von Leiden im Vorder-grund.DasGZGdecktmitdemneuenAngebotallePatientengrup-pen ab, konzentriert sich nicht auf einzelne Gruppen. DasZiel der palliativmedizinischen Behandlung ist es, so Dr.von der Osten-Sacken, eine „hohe Lebensqualität bis zum

Schluss“ zu erreichen. Dabei steht der Wille des Patientenstets im Vordergrund. Wenn eine stationäre Behandlungerforderlichwird,werdenfrühzeitigKontaktegeknüpft,so-dass eine ambulante Weiterversorgung möglich ist.Dr. Gerald Gaß, Geschäftsführer des Landeskrankenhau-ses (AöR), Träger des GZG, beschrieb die qualitativ hoch-wertige Versorgung des Gesundheitszentrums. „Wir sindnicht irgendein Standort in der Region“, sagte er. „Wir ha-ben einen Auftrag.“ Um diesen Auftrag zu erfüllen, wur-den auch zahlreiche Kooperationen geschlossen, um dieeigenen Kompetenzen zu erweitern. Mit der neuen pallia-tivmedizinischen Behandlung kann das GZG der Nachfra-ge in der ländlichen Region mit einer älter werdenden Be-völkerung noch besser gerecht werden und das Angebotweiter ausbauen. „Palliativmedizin bejaht das Leben. Wirlehnen die aktive Sterbehilfe grundsätzlich ab. Durch einegezielte Behandlung und Linderung der Schmerzen solldieLebensqualitätverbessertwerden“,sodieÄrztlicheDi-rektorin.UmdiesezuerreichenstehenverschiedeneMöglichkeitenzurVerfügung,dievoneinemspeziellausgebildetenTeamgenutzt werden. Dazu gehören neben zwei Ärztinnen undzweiPflegerinnenaucheinePsychotherapeutin,einePhy-siotherapeutin und eine Seelsorgerin. So wurde die Mög-lichkeiteinerRundumversorgunggeschaffen,dieallesen-siblen Bereiche in einer solch schweren Phase des Lebensumfasst und die auch die Betreuung der Angehörigen ein-schließt.

Impressum Lokale Nachrichten Verbandsgemeinde MeisenheimHerausgeber: Fieguth-Amtsblätter, SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungs-GmbH, Niederlassung Kaiser-Wil-helm-Str. 34, 67059 Ludwigshafen, Tel. 06321 3939-60, [email protected] Nachrichten Verbandsgemeinde Meisenheim erscheint wöchentlich donnerstags und wird kostenlos analle erreichbaren Haushalte der Verbandsgemeinde Meisenheim verteilt. Sofern eine Zustellung aufgrund vonunvorhersehbarenStörungennichterfolgtseinsollte,kanndiejeweilsaktuelleAusgabeunterwww.amtsblatt.neteingesehen werdenDruck: Badisches Druckhaus Baden-Baden GmbHZustellung: PVG Ludwigshafen, [email protected], Tel. 0621 5902-507Anzeigenberatung: Yvonne Credé, Tel 0631 3737 261, [email protected] vom 1.1.2019Für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen oder Texte wird kein Schadensersatz ge-leistet. Dies gilt auch bei Nichterscheinen der Zeitung in Fällen höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens.Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos wird keine Haftung seitens des Verlages übernommen.

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21. März 2019 Seite 13Lokale Nachrichten

Wichtige Rufnummern

Informationen des Gesundheitsamtes Bad KreuznachTelefon-Nummer: 0671/803-1709 Fax: 0671/803-1750Impf- und ReiseberatungBeratungen für Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Polio(Kinderlähmung)sowie Reiseimpfberatung werden jeden Dienstag von 10.30 bis 12.00 Uhr in Zimmer 26 ange-boten. Bitte bringen Sie Ihren Impfausweis mit. Andere Termine sind nach telefonischer Abspra-che möglich (0671/ 803- 1711 bzw. 803-1713).HIV-/AIDS-BeratungJeden Dienstag von 10.30 bis 12.00 Uhr können Sie sich in Zimmer 26 kostenlos beraten undauf HIV-Antikörper bzw. auch andere sexuell übertragbare Erkrankungen testen lassen. AndereTermine sind nach telefonischer Absprache ebenfalls möglich (0671/ 803-1711 bzw. 803-1713).Belehrung von Personen, die im Lebensmittelbereich tätig sindDie Belehrungen nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 Infektionsschutzgesetz für Tätigkeiten im Lebensmittel-bereich finden jeden Donnerstag im Gesundheitsamt, 55543 Bad Kreuznach, Ringstraße 4, statt.Von 13.30 – 14.30 Uhr ist Anmeldezeit. Danach beginnt die eigentliche Belehrung in der Reihen-folge der Anmeldung. Bei starkem Andrang sind Wartezeiten (bis zu 60 Minuten) unvermeidlich.BitterichtenSiesichdaraufein.BeiMinderjährigenkanndieBelehrungnurinAnwesenheiteinesErziehungsberechtigten erfolgen. Telefonische Auskunft: 0671/ 803-1709. Gebühren: Gruppen-belehrung: 30,-- € pro Person; Einzelbelehrung: 60,-- € pro Person.

Sozial psychiatrischer Dienst - Beratungsangebot für Menschenmit psychischen und geistigen BeeinträchtigungenAnsprechpartnerin fürdieVerbandsgemeindeMeisenheimistFrauConrad-Eß,Dipl.-Sozialpäda-gogin.DasBeratungsangebotbesteht inFormvonHausbesuchenund/oderindividuellenTermin-vereinbarungen in der Verbandsgemeindeverwaltung Meisenheim. Termine können bei FrauWaldt im Gesundheitsamt Bad Kreuznach unter der Tel.-Nr. 06 71/8 03-1729 Mo.-Do. in der Zeitvon 8-16 Uhr vereinbart werden. Es kann auch jederzeit eine Nachricht in der Zentrale hinterlas-sen werden, worauf dann Rückruf erfolgt.

Betreuungsverein des Diakonischen Werkes An Nahe und Glan e. V.Beratungsstelle für ehrenamtliche BetreuerInnen und Bevollmächtigte, Information und Bera-tung zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung bzw. PatientenverfügungTalweg 1, 55590 MeisenheimSprechzeiten ohne Anmeldungen:1. Freitag im Monat 10:00-12:00 im Bonhoeffer-Haus, Kurhausstr. 6 Bad Kreuznach2. Montag im Monat 10:00-12.00 im Bürgerbüro Stromberg2. Dienstag im Monat 10:00-12:00 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung MeisenheimWeitere Beratungen werden vereinbart unter 0671-842510 oder 06753-10223

Caritasverband für die Region Rhein-Hunsrück-Nahe e. V.Geschäftsstelle Bad Kreuznach, Bahnstraße 26Beratung und Hilfe durch folgende Fachdienste: Allgemeiner Sozialdienst, Christliche Hospizbe-wegung, Gemeindecaritas, Schwangerenberatung, Suchtberatung / Suchtprävention. Öffnungs-zeiten:Mo-Do:9.00–12.00Uhrund14.00–16.30Uhr;Fr.9.00 -12.00Uhr.TerminenachVerein-barung. Sprechstunde für Drogenkonsumenten (Erstkontakte) montags: 14.30-16.30 UhrTelefon 0671/83828-0; E-Mail: [email protected]

Erziehungs- und Lebensberatung des Bistums Trier in Bad KreuznachPsychologische/psychosoziale Beratung rund um Herausforderungen und Schwierigkeiten in Er-ziehungs-, Paar-, Trennungs-, Scheidungs-, Familien- und Lebensfragen.Sekretariatszeiten Mo – Fr. 8:30 – 12:30 Uhr und Mo, Mi, Do. 14:00 – 16:30 UhrKostenfreie Beratungstermine nach vorheriger telefonischer AnmeldungSalinenstraße 79, 55543 Bad Kreuznach Telefon: 0671 2459, E-Mail:[email protected] Homepage: www.bad-kreuznach.lebensberatung.info/

Entgiftungszentrale: Uni-Klinik in Mainz Tel. 06131/232466

Ev. Altenzentrum Dr. Carl-Kircher-Haus, Meisenheim Tel. 06753/93920Dauerpflege, Kurzzeitpflege, psychiatrische Facheinrichtung

AWO RheinlandKreisgeschäftsstelle, Saline Theodorshalle 22, Bad Kreuznach Tel. 0671/9203817Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag 15.30-17.30 UhrKurberatungsstelle (Vermittlung von Mutter-Vater-Kind-Kuren) Tel. 06751/55 67Migrationberatung für erwachsene ZuwandererSprechzeiten: Di. 14-17 Uhr, Fr. 9-12 Uhr + nach tel. Vereinbarung Tel. 0671-2982828Ortsverein Meisenheim Tel. 0 67 53 / 26 89

AWO-Betreuungsverein Bad Kreuznach e.V.Beratungsstelle für ehrenamtliche Betreuer/innen und Bevollmächtigte,außerdem Information und Beratung über Vorsorgeverfügungen (Betreuungsverfügung, Vorsor-gevollmacht, Patientenverfügung). Hedwigsgärten 2, 55606 Kirn Tel.: 06752 - 65 52, Fax: 06752- 65 64, Mobil: 0170 – 58 25 979, Mail: [email protected]. Sprechzeiten: Montag 13.00 - 17.00Uhr Freitag 10.00 - 13.00 Uhr sowie nach Vereinbarung. Darüber hinaus Sprechstunden im Ver-waltungsgebäudederVerbandsgemeindeBadSobernheimjeden1.DienstagimMonat,von10.00- 12.00 Uhr

DRK-Kreisverband Bad Kreuznach, Rüdesheimer Straße 36 Tel. 06 71 / 8 44 44 – 0Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) Landkreis Bad KreuznachAbfallberatung. Wir beraten Sie gerne 06 71 /8 03-1954Wertstoffhöfe - ÖffnungszeitenBad Kreuznach (Kompostwerk)Montag bis Mittwoch und Freitag 8.30 – 16.00 UhrDonnerstag 8.30 – 18.00 Uhr, Samstag 8.30 - 13.30 UhrMeisenheim:Dienstag und Freitag 12.00 – 17.00 Uhr, Samstag 8.30 – 13.30 Uhr

Hilfe zur SelbsthilfeHaben Sie Probleme mit Alkohol, Drogen oder Medikamenten? Abhängigkeit ist eine Familien-krankheit und muss deshalb mit den Angehörigen behandelt werden. Auskunft und Beratungjeden Freitag, 19.30 Uhr, Gemeindehaus Meisenheim, Fabersaal. Kontaktperson: JuttaWirth, Hohlstr. 5, 55585 Duchroth, Tel. 06755/962139

Mit Suchtproblemen nicht allein: Sprechstunde in MeisenheimAuf der Suche nach Rat und Hilfe bei Suchtproblemen…? Betroffene und Angehörige berät derCaritasverband am zweiten und vierten Donnerstag im Monat von 15 bis 18 Uhr im katholischenPfarramt in Meisenheim (Klenkertor 7).AlleSuchtmittel–beispielsweiseAlkoholoderDrogen–könneninderCaritas-Außensprechstun-de Thema sein. Terminvereinbarung ist nicht notwendig.Mehr Infos bei Sarah Huff (Caritas Bad Kreuznach), Telefon: 0671/83828-23; Handy:0151/63408819, E-Mail: [email protected].

Deutsche Rheuma-Liga öAG Bad SobernheimDieRheumaligaöAGBadSobernheimnimmtabsofortkeineneuenAnmeldungenfürdieWasser-gymnastik in Meisenheim entgegen. Sollte es irgendwelche Änderungen zu diesem Aufnahme -Stopp geben werden wir Sie rechtzeitig hier darüber informieren.Sonstige Informationen und Anmeldungen:Deutsche Rheumaliga Landesverband Rheinland Pfalz e .V., Ansprechpartner der öAG Bad So-bernheim Frau Heike Fink Tel. 06753/9169310 oder Frau Siegrun Seifert Tel.06754/8383.

Ambulanter HospizdienstDer christlich ambulante Hospizdienst an der Nahe e.V. berät und begleitet unentgeltlichschwerstkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen zu Hause, in der Zeit der Krank-heit, des Sterbens und der Trauer.Kontakt: Ingelore Mades / Jutta Goldschmidt,Tel. 06752/912074 oder 0151/17749901.

Ev.-Kath. Telefonseelsorge Bad KreuznachTelefon 08 00 / 1 11 01 11 und 08 00 / 1 11 02 22 - kostenfrei –

Kinder- und Jugendtelefon des Dt. KinderschutzbundesTelefon 08 00 - 1 11 03 33 - kostenfrei –

Frauenhaus Bad Kreuznach Tel. 06 71 / 4 48 77Aufnahme rund um die Uhr. Beratungstermine können vereinbart werden unter der gleichenNummer während der Bürozeiten Mo-Fr 9-12 Uhr, Mo-Do 14-16 Uhr

Hilfetelefon Gewalt gegen FrauenKostenlos - vertraulich - rund um die Uhr - mehrsprachigTel. 08000 116 016 www.hilfetelefon.de

Notruf und Beratung für sexuell missbrauchte Frauen und Mädchen:Sprechzeiten: Montag 9-11 Uhr; Mittwoch 18-20 UhrDonnerstag 14-17 Uhr Tel. 0 67 81 /1 97 40

Schutzverband für Impfgeschädigte e.V.Kontakt und Beratungsstelle für Rheinland-PfalzInfos Tel. 06 71 / 4 45 15 Internet: www.impfschutzverband.de

Beratungszentrum des Polizeipräsidiums WestpfalzParkstraße 11 (Ecke Hochsandstraße) 67655 KaiserslauternTelefon: 0631/369-1444 Telefax: 0631/369-1490E-Mail: [email protected]

Weißer RingHilfe für Kriminalitätsopfer Tel. 0 67 24 / 9 59 59oder Opfer-Notruf Info-Telefon 0 18 03 / 34 34 34

Integrationsdienst Rheinhessen Berufsbegl. Dienst / PSDfür Schwerbehinderte und psychisch kranke Menschen, die Probleme im Arbeitsleben haben. Je-den 1. Donnerstag im Monat von 16 bis 18 Uhr offene Sprechstunde für Hörgeschädigte,Mannheimer Str. 203, 55543 Bad Kreuznach, Tel. 0671 - 4 58 25, Fax 2 98 58 67,E-Mail: [email protected]

Kontaktstelle für psychisch kranke Menschenin der Tagesstätte Bad Kreuznach, Salinenstr. 133, Tel. 0671/4822781Öffnungszeiten: nachmittags Mo-Do ab 14 Uhr, Fr. ab 15 Uhr,vormittags Sa u. So von 10-12 Uhr

Busverkehr: ORN Kundencenter Bad Kreuznach, Tel.06 71 /84120-22

Blinden- und Sehbehindertenverein Nahe-Hunsrück e.V., Tel. 06362-769

MenschensKinder AWO-Dienste gGmbHSaline, Theodorshalle 22, 55543 Bad KreuznachBusbegleiterprojekt (Sicher im Bus), soziale DienstleistungenTel. 0671/9203972

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Minimalismus und schlichtes Design:Die neue Art zu wohnen

Wohnen. Minimalismus istein Lebenskonzept, das gera-de viele anzusprechenscheint.Esgehtdarum,seinenBesitz auf das Wesentliche zureduzieren. Auch Designerund Käufer in der Möbelbran-chewendensichdemKonzeptzu. Drei Leitgedanken für dieneue Art des Wohnens:

KLARE FORMEN: Viele Möbel ha-benaktuelleinreduziertes,gerad-linigesDesign.Siesindschnörkel-los, ohne Chichi. Ein Regal setztsich aus einem Brett mit zwei fili-granen Halterungen zusammen,viele Garderoben bestehen sogarnur aus einem viereckigen Rah-men.

Die Einrichtung kann gut auf dasWesentliche reduziert werden -was ihre Funktion herausstellt.Das hat Vorteile: Das geradlinigeDesign eigne sich dafür, Dinge inSzene zu setzen, erläutert das Un-ternehmen &tradition seine neu-en Regale Column JA1 und JA2.Und derart schlichte Möbel kön-nen selbst ein Statement sein.„Denn sie stehen für sich und füreinenbestimmtenStil“, sagtUrsu-la Geismann, Trendanalystin desVerbandsderDeutschenMöbelin-dustrie (VDM).

HOMMAGE AN DIE VERGAN-GENHEIT: Zum 100. Gründungs-jubiläum in diesem Jahr tauchtder reduzierte Bauhausstil ver-stärkt auf den Möbelmessen auf.Wenige Möbelhersteller haben ei-ne Lizenz, um die Bauhaus-De-signs auch heute noch zu produ-zieren - etwa Knoll International,Classicon, Tecta und die FirmaThonet.

WENIGER BESITZ UND DEKO-RATION: Minimalisten reduzie-ren ihren Besitz auf das Wesentli-che. Das ist für manchen eine ArtKonsumkritik, erklärt Geismann.Achtsamkeit ist vielen wichtig ge-

worden, Nachhaltigkeit ebenso.Aber auch die Lebensrealität vie-ler Menschen hat sich verändert,gerade die der Generation der ak-tuell 20- bis 40-Jährigen.Sie sind mobiler und flexibler, wieTrendanalyst Frank A. Reinhardterklärt.DieGenerationhatteilsimAusland studiert, ist in jungenJahren schon weit gereist undzieht beruflich bedingt oft um. Siedefiniert das Wort Zuhause somitanders: Es gebe keinen Anker-punkt mehr, an dem man öfterszurückkehrt. „Sondern man ist zuHause, wo man gerade lebt“, er-klärt Reinhardt.

Wer so häufig umzieht, versucht,nur wenig mitzunehmen und sei-nenBesitzaufausgewählteStückezu reduzieren. „Die Lieblingsstü-cke, WLAN und iPad bilden denWohnbesitz“, sagt Reinhardt. Siewerden in möblierte Wohnungenmitgenommen, deren Anteil sei-ner Meinung nach noch weiterwachsen wird. Für die Lieblings-stücke bietet sich reduziertes De-sign geradezu an. Es ist zeitlos,und die Möbel finden in quasi je-dem Einrichtungsstil ein Plätz-chen. |dpaEin Tisch und eine Bank brauchen eigentlich nur vier

Beine und eine Platte. Das reduzierte Design, wie hiervon Muuto, ist auch bei Gartenmöbeln beliebt.

FOTO: FRANZISKA GABBERT/DPA-MAG

Viele reduzierte Möbelentwürfe basieren auf geometri-schen Formen. FOTO: FRANZISKA GABBERT/DPA-MAG

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Trauer

DanksagungDie herzliche Anteilnahme am Verlust meines Bruders, Onkels, Großonkels und Cousin und Schwagers

Horst Ulrich

* 27. 10. 1935 † 5. 2. 2019

war uns Trost in dieser Zeit.

Herzlichen Dank allen, die Mitgefühl durch Wort, Schrift, Blumen- und Geldspenden bekundet und ihm das letzte Geleit gegeben haben. Besonderen Dank insbesondere an die Mitarbeiter des Ingweilerhof‘s.

Danke

Hannelore Krauß geb. Ulrich und Familie sowie alle Angehörigen

67827 Becherbach, Buhlen 73, im März 2019

Wenn ihr mich sucht,sucht mich in Euren Herzen.Habe ich dort eine Bleibe gefunden,lebe ich in Euch weiter.

Plötzlich und viel zu früh wurde er aus dem Lebengenommen.

Thomas LangIn Liebe und Dankbarkeit nehmen wir Abschied vonunserem Sohn, Vater, Bruder, Schwager, Onkel undGroßonkel:

* 22. April 1958 † 9. März 2019

Fritz und EleonoreSebastianJulia mit LarsMichael und IngeAnnika mit Dennis und MathildaRebecca mit Martinund alle Anverwandten

55590 Meisenheim/Glan, Obertor 3

Die Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung findetam Freitag, dem 22. März 2019, um 14.00 Uhr in der Trauer-halle in Meisenheim statt.

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Silvia Florschütz &TeamDieWirtschaft amBahnwärterhaus55592 Rehborn, Tel.: 06753 124205

S a i s o n s t a r t 2019Öffnungszeiten täglich ab 10 UhrApril + Oktober: Montag Ruhetag

Am Samstag, 23. Märzsind wir wieder für Sie da!

Wir freuen uns auf Ihr Kommenund begrüßen Sie

mit einem Glas Sekt oder Kaffee!!

Frühlingsfestmit „Tramps triple“

Samstag, 30. März ab 20 Uhr

Rossberghalle BecherbachFörderverein TuS GangloffKartenbestellung unter:

06364 - 1858oder 7396

Eintritt: 6,00 Euro

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Mit den zum Mitdenken heraus-fordernden Aufgabenstellungenwird eine Brücke gebaut zwischeneiner strengen Wissenschaft (derMathematik) und dem Freudespendenden Nachdenken, dassich frei und unbekümmert denPhänomenen stellen kann.