kapitalbildende (renten) versicherungen: das gelbe vom ei ? mag. peter rosenbichler
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Kapitalbildende (Renten) Versicherungen:Das Gelbe vom Ei ?
Mag. Peter Rosenbichler
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1. Wofür private und betriebliche Vorsorge, wenn es doch eine Sozialversicherung gibt
Wofür private und betriebliche Vorsorge, wenn es doch eine Sozialversicherung gibt ?
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Wer wird Ihre Pension bezahlen?
Pensionsschock
Pensionslücke
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Die 3 Säulen der Pensionsvorsorge
Zur Absicherung der Grundbedürfnisse
Zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards
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Was wir bereits seit Jahren wissen…
Die Lebenserwartung der Österreicher steigt, die Geburtenrate sinkt!
Im Verhältnis zur Lebenserwartung wird die Lebensarbeitszeit kürzer,das gewohnte Pensionssystem kommt aus dem Gleichgewicht!
Gegenmaßnahmen:
Pensionssicherungsreformen mit drastischen Veränderungen für beinahealle Bevölkerungsgruppen. Die Pensionslücke wird dadurch innerhalb weniger Jahre immer größer!
Pensionsschock
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Sozialversicherung Pflichtversicherung
Sozialversicherung als wesentlichster Bestandteil des sozialen Netzes in Österreich
in Österreich System der Pflichtversicherung
Pflichtversicherung bedeutet keine freie Wahl-möglichkeit des gesetzlichen Versicherungsschutzes
Im Gegensatz dazu als Unterschied: Versicherungspflicht : Versicherungspflicht bedeutet Auswahl des Versicherungsschutzes (z.B. KFZ Haftpflicht-Pflichtversicherung)
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Pflichtversicherungbei Vorliegen einer Erwerbstätigkeit entsteht Pflichtversicherung, die Versicherungsschutz bietet
• Versicherungsverhältnis entsteht kraft Gesetz• Schutz tritt sofort ab Versicherungsbeginn ein (keine Wartezeit)• beitragsfreie Mitversicherung bestimmter naher Angehöriger• Beitragshöhe ist vom individuellen Risiko unabhängig• sehr große Versichertenzahl garantiert größtmögliche Risikostreuung• gestärkte Verhandlungsposition der SV gegenüber den Verhandlungspartnern
(Ärzte, Apotheker,...)
Sozialversicherung Pflichtversicherung
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Organisation der Sozialversicherung
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
Pensionsversicherung Krankenversicherung Unfallversicherung
Pensionsversicherungs-anstalt
9 Gebietskranken-kassen
7 Betriebs-krankenkassen
für
Arbeiter und Angestellte
Sozialversicherungsanstalt d. gew. Wirtschaft
Allgemeine
Unfallversicherungsanstalt
Sozialversicherunganstalt der Bauern
Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau
Versicherungsanstalt d. österr. Notariates
Versicherungsanstalt öffentl. Bediensteter
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PENSIONSVERSICHERUNG
Pensionszugangsalter – Vergleich 1970 – 2008Quelle: Handbuch der österr. SV, 2009
62,759,5
53,7
50,3
40
45
50
55
60
65
70
M - Altersp.
F - Altersp.
M - I -Pens.
F - I -Pens.
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Sozialversicherung
Arbeitgeber ist verpflichtet den Arbeitnehmer zur Sozialversicherung anzumelden
Selbständigkeit
Gewerbeschein - Gewerbebehörde - Anmeldung bei der Versicherung automatisch
Beiträge werden vom Gehalt/Lohn abgezogen
sonstige Selbständigkeit - Versicherungsgrenzen - Anmeldung selbst durchzuführen
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Beitragsgrundlage, Bemessungsgrundlage
Beitragsgrundlage
wird benötigt, um Beiträge berechnen zu können und in weiterer Folge im Leistungsbereich Bemessungsgrundlagen zu bilden
Bemessungsgrundlage
Begriff aus dem Leistungsrecht, Basis für die Berechnung der Höhe von Leistungen
PV: Basis für Pensionsermittlung UV: Basis für die Rentenermittlung KV: Basis für die Ermittlung des Krankengeldes
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Beitragsgrundlage
ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz: KV: 7,65%, UV: 1,4%, PV: 22,8% B-KUVG (Beamten Kranken Unfallversicherungsgesetz): KV: 7,65%, UV: 0,47% BSVG (Bauern Sozialversicherungsgesetz): KV: 7,65%, UV: 1,9%, PV: 15% GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz): KV: 7,65%, UV: € 8,03 monatlich, PV: 16,25% (alles 2010)
Beitragsgrundlage Beitragssatz Sozialversicherungs-beitragX =
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Pensionsversicherungsbeiträge für Angestellte: Dienstnehmeranteil Dienstgeberanteil
10,25% 12,55%
Pensionsversicherungsbeiträge für Selbstständige:17,50 % (aktuell 2011): wird in 0,25% Schritten an die 22,8 wie ASVG angepasst
Höchstbeitragsgrundlage Höchstbemessungsgrundlage
Angestellte:4.200,- € mtl (= 58.800 jhrl) (2011) 3.608,93 € auf Basis der „besten 23
Jahre“ ergibt theoretische Maximalpension von 2.887,15 € brutto
Gewerbetreibende/Selbstständige:4.900,-€ mtl (= 58.800 jhrl) (2011) 3.608,93 € auf Basis der „besten 23
Jahre“ (GSVG gleich ASVG gleich BSVG)
Pensionsversicherung in Zahlen (2011)
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Pensionsversicherung Leistungen
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Pensionsversicherung Leistungen
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Pensionsversicherung Leistungen
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Pensionsversicherung Pensionskonto
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Pensionsversicherung
Wie komme ich zu einer Pension?
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Pensionsversicherung
Wie komme ich zu einer Pension?
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• Die Bestimmungsfaktoren der Höhe der Pension:• Die Anzahl der erworbenen Versicherungsjahre • → 2 % pro Versicherungsjahr
• Die Pensions-Bemessungsgrundlage • → Durchschnitt der besten 15 (18) Jahre
Die Grundsätze der Pensionsberechnung
Die Höhe der gesetzlichen Alterspension vor der Reform 2003
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Allgemeines Pensionsgesetz (APG)
Pensionsharmonisierungsgesetz
die wesentlichen Ziele:
• transparentes Pensionskonto
• schrittweise Harmonisierung der Systeme
• langfristige nachhaltige Finanzierung
Einführung eines Allgemeinen Pensionsgesetzes (APG)grundsätzlich für alle Männer/Frauen geb. ab 1955
(ausgenommen: Landes- und GemeindebeamtInnen) Novellierung ASVG/GSVG/BSVG
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Allgemeines Pensionsgesetz (APG)
Formel 65/45/80
mit 65 bei 45 Versicherungsjahren eine Pension in Höhe von 80
Prozent des Lebensdurchschnittseinkommens
Kontoprozentsatz: pro Jahr 1,78 %
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Allgemeines Pensionsgesetz (APG)
Pensionsharmonisierung 2004
Allgemeines Pensionsgesetz
Pensionskonto• Abbildung der geleisteten Beiträge und Anwartschaften
• Aufwertung entsprechend der jährlichen Steigerung der Bemessungsgrundlage
• Parallelrechnung für Altansprüche
• Anspruch auf (rechtsunverbindliche) Kontomitteilung ab 1.1.2007
• endet mit Alterspension bzw. Tod(Fortführung während Pensionsbezug wegen geminderter Arbeitsfähigkeit)
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Pensionskonto Parallelrechnung
Pensionsharmonisierung 2004
Pensionskonto- Parallelrechnung
Basis 2 fiktive Pensionen:
• APG-Pension (auch BGRL vor 2005)
• Pension nach Altrecht (Rechtslage Reform 2003 mit Verlustbegrenzung)
tatsächl. Pension =
Summe der nach Pro-rata-temporis gekürzten Teilpensionen
Keine Parallelrechnung, wenn
• geboren vor 1955
• Anteil der Versicherungsmonate vor 2005 unter 5 %
• weniger als 12 Mte vor 2004 vorliegen
Allgemeines Pensionsgesetz
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Pensionshöhe: Berechnung nach Altrecht
• Pensionshöhe:• Bemessungsgrundlage X Pensionsprozente = Pension• Pensionsprozente: für je 12 VMte ............. 2 % (sinkend auf 1,78 ab 2004)• Abschlag f. je 12 KMte zw. Stichtag u. Regelalter (60/65): 3 %• (max. 10,5 Prozentpunkte bzw. Pension um 15 % vermindert)•
• Bei Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit:• Kalendermonate zw. Pensionsstichtag und 56,5 Lj. zählen• als Versicherungsmonate (bis 2009: 60. Lj.; Zurechnungsmonate)• gesamt max. 60 %
März 2009März 2009 NÜRNBERGER Akademie Österreich
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Pensionsberechnung nach Neurecht (APG)
für alle geboren nach dem 1.1.1955 und „Neueinsteiger“
Formel 65 – 45 – 80mit 65. Lj. bei 45 Versicherungsjahren eine Pension in Höhe von 80 % des
Lebensdurchschnittseinkommens (beste 40 ! Jahre)
• Kontogutschrift: 1,78 % der Beitragsgrundlage
(45 Jahre x 1,78 = 80 %)
• mtl. Pensionsleistung: 1/14 der jährl. aufgewerteten Kontogutschriften
Bei Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit:Sonderregelung für „Frühpensionisten“
Vervielfachung der Kontogutschrift um Faktor
(ermittelt aus Versicherungsmonaten und Kalendermonaten
zwischen Pensionierung und 60. Lebensjahr)
März 2009März 2009 NÜRNBERGER Akademie Österreich
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Pensionskonto Parallelrechnung
Pensionsharmonisierung 2004
Pensionskonto- Parallelrechnung
Beispiel:
fiktive APG-Pension: 1.800 €
Allgemeines Pensionsgesetz
540 Versicherungsmonate, davon 360 vor 2005 und 180 ab 2005
APG-Teilpension = ( 1.800 * 180 ) / 540 = 600,00 €“Alt-Teilpension” = ( 2.000 * 360 ) / 540 = 1.333,33 €
Pension laut Parallelrechnung: 600 + 1.333,33 = 1.933,33 €
2005
fiktive Altpension: 2.000 €
360 180
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Was wir bereits seit Jahren wissen…
Die Lebenserwartung der Österreicher steigt, die Geburtenrate sinkt!
Im Verhältnis zur Lebenserwartung wird die Lebensarbeitszeit kürzer,
das gewohnte Pensionssystem kommt aus dem Gleichgewicht!
Gegenmaßnahmen:
Pensionssicherungsreformen mit drastischen Veränderungen für beinahe
alle Bevölkerungsgruppen. Die Pensionslücke wird dadurch innerhalb
weniger Jahre immer größer!
Pensionsschock
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Anteile der Kinder, Erwerbsfähigen und Älteren in Österreich
*Quelle: Statistik Austria – Volkszählung 2001 Details: Vortrag Dr. Kutzenberger – Parlament, 5. Mai 2003 – Entscheidungsgrundlagen für unsere Zukunft
Pensionsschock ade
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*Quelle: Statistik Austria – Volkszählung 2001 Details: Vortrag Dr. Kutzenberger – Parlament, 5. Mai 2003 – Entscheidungsgrundlagen für unsere Zukunft
Bevölkerungspyramide
Bevölkerungspyramiden in Österreich
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Lebenserwartung Frauen
• Eine heute 65-jährige Frau wird durchschnittlich 85,6 Jahre alt*
• Schon heute beträgt die durchschnittliche Alterspension von Frauen nur € 790**
• Bei Bäuerinnen handelt es sich sogar nur um € 491**
NÜRNBERGER Pensions-Konzept
* Quelle: Statistik Austria, Stand 12/08
** Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Stand 08/08
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• Ein heute 60-jähriger Mann wird durchschnittlich 82,2 Jahre alt*
• Schon heute beträgt die durchschnittliche Alterspension von Männern nur € 1.333**
• Bei Bauern handelt es sich sogar nur um € 958**
Lebenserwartung Männer
NÜRNBERGER Pensions-Konzept
* Quelle: Statistik Austria, Stand 12/08
** Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Stand 08/08
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Der SteigerungsbetragDer Steigerungsbetrag zur Berechnung der Höhe der Bruttopension wird in Etappen bis zum Jahr 2009 von 2% auf 1,78% reduziert
Jahr Steigerungsbetrag
2003 2,00%
2004 1,96%
2005 1,92%
2006 1,88%
2007 1,84%
2008 1,80%
2009 1,78%
Nach 40 Dienstjahren kommt man in Zukunft auf eine Pension von 71,2% der Bemessungsgrundlage anstatt auf 80% (= Reduktion um 11%); erst bei 45 Dienstjahren werden 80% erreicht
- 11%
Die Änderungen durch die Reform 2003
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Die Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes
Anstatt der besten 15 (bzw 18) Jahre werden in Zukunft die besten 40 Jahre für die Bildung der Bemessungsgrundlage verwendet
Im Jahr 2007 betrug der Durchrechnungszeitraum 19 Jahre, 2008 20 Jahre, 2009 21 Jahre, etc. bis im Jahr 2028 40 Jahre erreicht sind
Berechnungen zeigen, dass im Schnitt die Bemessungsgrundlage um 1% für jedes Jahr der Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes sinkt
- 25%
Die Änderungen durch die Reform 2003
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www.sva.or.at
annähernde Pensionsberechnung
März 2009März 2009 NÜRNBERGER Akademie Österreich
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Annähernde Lücke: NÜRNBERGER Tarifrechner praktisches Hilfsmittel für Annäherung an BU-Lücke
BU-Lücke berechenbar!BU-Lücke berechenbar!
März 2009März 2009 NVÖ Akademie Mag. Peter RosenbichlerNVÖ Akademie Mag. Peter Rosenbichler
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Pensionsschock ade
Die Träume und Erwartungen…
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Positive Erwartungen ans Leben im Alter*
*Quelle: FOCUS Online, www.medialine.de
Pensionsschock ade
Zufriedenheit
Tatkraft
Gesundheit
Unabhängigkeit
Sport/Freizeitaktivitäten
Unternehmungsgeist
Wohlstand
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2. Lösungsansätze:Private und betriebliche Renten
Handlungsbedarf für die Privatversicherung?
private und betriebliche Rentenversicherung
als Ergänzung zur staatlichen Absicherung
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Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) (1)
• Rechtsform §3, Konzession §4- Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit- Aktiengesellschaft- Konzessionserteilung durch FMA- Konzession für LV schließt andere Sparten aus. (Ausnahme Unfall und Kranken)
• Mitteilungs- und Informationspflichten § 9a, 18 b• Organe §11, Aktionäre §11a• Vers.-mathematische Grundlagen an FMA §18• Deckungserfordernis § 19• Deckungsstock § 20/21• Treuhänder §§ 22, 23 und 23a
2.1. LV: Recht, Aufsicht, Verband
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Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) (2)
• Verantwortlicher Aktuar §§ 24, 24a, 24b• Eigenmittel §§ 73b-73f• Bedeckung der vers.-techn. Rückstellungen §§ 77-79b• Rechnungslegung und Jahresabschluss §§ 81-86• Beaufsichtigung durch die FMA §§ 99-107a
2.1: Aufsicht durch FMA , Sicherheit von Versicherungen, Schutz der Kunden
42
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Finanzmarktaufsicht (1)
• Öffentlich rechtliche Anstalt• Banken- und Versicherungsaufsicht• Materielle Aufsicht• Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen
- Eigenmittelkontrolle- Tarifkontrolle- Prüfung/Kontrolle des Jahresabschlusses - Kontrolle der Kapitalanlagen – Deckungsstock- Prüfungen der Geschäftsgebarung vor Ort
• Verbraucherschutz
2.1: Aufsicht durch FMA , Sicherheit von Versicherungen, Schutz der Kunden
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Finanzmarktaufsicht (2)
• Rechnungslegungs-Verordnung• Meldeverordnung
- Jahresabschlussdaten- Eigenmittel- Deckungserfordernis- Statistische Daten
• Kapitalanlageverordnung• Deckungsstockverzeichnis-Verordnung• Geschäftsplanverordnung• Gewinnplanverordnung• Gewinnverordnung
2.1: Aufsicht durch FMA , Sicherheit von Versicherungen, Schutz der Kunden
45
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3. Wichtige LV-Versicherungsarten
• Kapitalbildende Lebensversicherung (KLV)Kapitalversicherung auf den Er- und AblebensfallErlebensfallversicherungTerme-Fix-Versicherungen
Rentenversicherung• Fondsorientierte Lebensversicherung• Fondsgebundene Lebensversicherung (FLV)
Indexgebundene Lebensversicherung (ILV) • Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge (PZV)• Risikoversicherung (Ableben)
• ZusatzversicherungenBU, Dread Disease, Pflege, Tod, Unfalltod, Unfallinvalidität, Arbeitslosigkeit
47
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3.1 KLV und Rente (1)
3.1 Rechnungsgrundlagen
Kennzeichen klassischer LV-Tarife: Vers.-math. Kalkulation von Prämie
und Leistung mit folgenden Rechnungsgrundlagen:
• Rechnungszins, ab April 2011 höchstens 2,0%• Wahrscheinlichkeiten:
Sterblichkeit(BerufsunfähigkeitPflegebedürftigkeitDread DiseaseHeiratArbeitslosigkeit)
• KostenAbschlusskostenVerwaltungskostenInkassokosten
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50
3.1. KLV und Rente (2)
Sterbetafel
• Quelle: Bevölkerungsstatistik der Statistik Austria, erstellt alle 10 Jahre• Ausgleichung der Rohdaten• Tafeln geschlechtsabhängig• Versichertensterblichkeit kleiner als Bevölkerungssterblichkeit• Steigende Lebenserwartung:
Sicherheitspolster für Todesfallversicherungen Problem für Rentenversicherungen
• Getrennte Tafeln für Risiko- und Rentenversicherungen
51
52
3.1. KLV und Rente (3)
Sterbetafel: Vergleich qx 1980/82 bis 2000/02 Männerqx = Wahrscheinlichkeit eines x-jährigen vor Alter x+1 zu sterben
0,00
1,00
2,00
3,00
4,00
5,00
6,00
7,00
8,00
10 15 20 25 30 35 40 45
Alter
AÖST80/82 M
NVOE90/92 M
ÖV2001 M
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3.1. KLV und Rente (4)
Sterbetafel: Vergleich qx 1980/82 bis 2000/02 Männerqx = Wahrscheinlichkeit eines x-jährigen vor Alter x+1 zu sterben
0,00
10,00
20,00
30,00
40,00
50,00
60,00
70,00
80,00
50 55 60 65 70
Alter
AÖST80/82 M
NVOE90/92 M
ÖV2001 M
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3. KLV und Rente (5)
Sterbetafel: Vgl. Lebenserwartung Frauen / Männer
70,00
72,00
74,00
76,00
78,00
80,00
82,00
84,00
86,00
88,00
20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70
Alter
AÖST80/82 F
ÖV2001 F
ÖV2001 M
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3.1. KLV und Rente (6)
Prämienberechnung Er- und Ableben (1) NICHT PRÜFUNGSRELEVANT
n := Versicherungsdauer x := Eintrittsalterlx:= Lebende des Alters x dx:= Tote im Alter xqx:=dx/lx=Sterbewahrscheinlichkeit npx:=lx+n/lx=n-jährige Überlebenswahrscheinlichkeitv :=1/(1+i)=Abzinsfaktor zum Zins i
Barwert einer n-jährigen Prämie/Rente vom Betrag 1:
axn = 1 + 1px ∙ 1 ∙ v + …+ n-1px ∙ 1 ∙ vn-1
Todesfallbarwert
nAx = v ∙qx + v2 ∙1px ∙ qx+1 + .. + vn ∙ n-1px ∙ qx+n-1
Erlebensfallbarwert
nEx = npx ∙ vn
Barwert Er- und Ablebensleistung mit Dauer n, Betrag 1:
Axn = ( nAx + nEx) ∙ 1
56
57
3.1. KLV und Rente (7)
Prinzip Prämienberechnung:
Barwert der Prämien = Barwert der Leistungen, d.h.
Pxn ∙ axn = Axn oder Pxn = Axn/axn
Prämie für Versicherungssumme VS und mit Kosten:
Prämie = VS ∙ [(Axn + α)/axn + γ ] ∙(1 + β%/100)
Kostenstrukturα = Abschlußkosten = 40o/oo bis 55o/oo der
Beitragssumme (BS)γ = Verwaltungskosten = ca. 4% bis 6% der Prämieβ% = Inkassokosten = 3% der Prämie
Die genannten Werte sind ungefähre Angaben, da unternehmens-individuell.
Prämienberechnung Er- und Ableben (2)
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3. KLV und Rente (8)
Deckungskapital
Laienhaft:
Deckungskapital = „angespartes Guthaben“
Vorgeschrieben prospektive Berechnungsmethode:
Deckungskapital = Barwert künftiger Leistungen minusBarwert künftiger Prämien
Als Formel (gezillmertes Deckungskapital nach m Jahren)
mVxn = VS ∙ [ Ax+m,n-m – (Axn+ α)/axn ∙ ax+m,n-m ]
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3. KLV und Rente (9)
DeckungskapitalverlaufEr- und Ablebensversicherung Tarif XT9, Zins 2,25 %Mann, Alter 30, Dauer 20
Deckungskapital in ‰
-100,00
0,00
100,00
200,00
300,00
400,00
500,00
600,00
700,00
800,00
900,00
1.000,00
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21
61
3. KLV und Rente (10)
Gewinnbeteiligung
Vorsichtige Rechnungsgrundlagen ergeben Überschüsse. Der Versicherungsnehmer erhält daraus die Gewinnbeteiligung.
Gewinnquellen:• Sterblichkeit → Risikogewinnanteil• Kosten → Kostengewinnanteil• Kapitalerträge größer Rechnungszins → Zinsgewinnanteil
Gesamtverzinsung derzeit am Markt: 3,0% - 3,5 % oder um die Nuance darüber
Verfahren:• Jährliche Gutschrift über Rückstellung für Beitragsrückerstattung
zuzüglich Schlussgewinnanteil (in der Regel: <= 2 Zinsgewinnanteile)• Zuteilung durch verzinsliche Ansammlung oder Kauf von Fondsanteilen • Deklarierung mind. 1 Jahr voraus im Geschäftsbericht• Gewinnverordnung der FMA: Mind. 85 % des Überschusses,
im Geschäftsbericht ist Berechnung darzulegen • Beschreibungspflicht in Antrag und AVB• Pflicht für VU zur jährlichen Unterrichtung der VN über Stand der Gewinnbeteiligung
62
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3. KLV und Rente (11)
Rückkaufswert
Bei Kündigung erhält VN den
Rückkaufswert = Deckungskapital + Wert der zugeteilten Gewinnbeteiligung.
Deckungskapital: garantiert
Gewinnbeteiligung: Erreichter Wert (abhängig von möglicherweise jährlich unterschiedlichen Gewinnanteilsätzen), nicht garantiert
Ein Rückkaufsabschlag kann, wenn vereinbart, abgezogen werden.
Angabe der Rückkaufswerte in Angebot und PolizzeFMA: Berechnet mit zuletzt veröffentlichten Gewinnanteilsätzen, zusätzlich mit Zinsgewinnanteil + 1% und -1% (Korridormethode)
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3. KLV und Rente (12)
3.8 Tarifformen
KLV• Er- und Ablebenstarif (Leistung bei Tod, spätestens bei Erleben)• Teilzahlungstarif (Leistung bei Tod, vorher Leistung von Teilzahlungen) • Terme fix (Beitragsfreistellung bei Tod, Auszahlung bei Ablauf)• Heiratstarif (Leistung bei Heirat, spätestens Ablauf; bei Tod Versorger
keine Prämien mehr zu zahlen)Rente• Ansparphase – Rentenbezugsphase• Prämienrückgewähr bei Tod in Ansparphase• Zahlung einer lebenslangen Rente ab vereinbartem Alter• Möglich: Kapitalabfindung am Ende der Ansparphase• Möglich: Rentengarantiezeit• Möglich: im Rentenbezug bei Tod Rückgewähr nicht verbrauchtes Kapital
Ganz wichtig: Indexklausel zur Kaufkrafterhaltung (Regelmäßige Prämien-erhöhung ohne Gesundheitsprüfung)
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Bei dieser Lebensversicherung gibt es nur im Erlebensfall die volle Versicherungssumme. Im Ablebensfall werden die Nettoprämien samt den vorhandenen Gewinnanteilen zurückgezahlt. Da es keinen Ablebensschutz gibt, gibt es auch keine Gesundheitsprüfung.
Einsatzmöglichkeiten:
• Versicherung für Kunden, die keinen Ablebensschutz brauchen• Versicherung für Kunden, die auf Grund Ihres Gesundheitszustandes keine
Lebensversicherung mit Ablebensschutz abschließen können oder wollen• Kapitalbildung, • Betriebliche Altersvorsorge: Rückdeckung oder Auslagerung von Abfertigungsansprüchen
von Mitarbeitern nach Abfertigungssystem „alt“
• Pensionsvorsorge• Rentenversicherung mit Leistung in Rentenform, Garantierte Rententafeln• Für Pensionsvorsorge• Betriebliche Altersvorsorge: Rückdeckung von Pensionszusagen
Erlebensversicherung/Kapitalversicherung
auf den Erlebensfall
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• Der Versicherer zahlt sofort oder nach einer bestimmten Aufschubzeit eine monatliche Rente. Die Rente kann lebenslang oder befristet sein. Die Vereinbarung einer zusätzlichen Hinterbliebenenrente nach Tod der versicherten Person ist meist möglich.
• Bei Tod der versicherten Person während der Aufschubphase erfolgt i.R. Rückgewähr der Nettoprämien plus vorhandene Gewinnanteile. Bei Tod während der Rentenphase kommt es auf die Vertragsgestaltung an, welche Leistung fällig wird (weitere Rentenzahlung an die Hinterbliebenen, Auszahlung des nicht verbrauchten Kapitals ….).
Pensionsversicherungen/Rentenversicherung
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Formen: • Sofortbeginnende lebenslange oder befristete Renten
gegen Einmalerlag, mit oder ohne Garantiezeit.• Befristete oder lebenslange Renten gegen laufende
Prämie, mit Aufschubdauer, mit und ohne Garantiezeit.• Rentenversicherungen mit oder ohne Prämienrückgewähr im Todesfall• (Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge)
Einsatzmöglichkeiten - Altersvorsorge:• Zusatzpension• Schließung der Pensionslücke• Vorsorge für den Todesfall für die Hinterbliebenen• Pensionsvorsorge• Finanzierung und Sicherstellung• Kapitalbildung für individuelle Zwecke• Betriebliche Altersvorsorge: Rückdeckung für Pensionszusagen
Einsatzmöglichkeiten - Betriebliche Altersvorsorge: • Rückdeckung von Pensionszusagen
Einsatzmöglichkeiten für Pensionsversicherungen
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Sicherheit2,00% garantierter Rechnungszins
Eine garantierte Basisrente – lebenslang !
ErträgeErwirtschaftete Gewinne erhöhen die Basisrente – verzinslich angesammelt oder in attraktiven Investmentfonds.
Zusätzliches Renteneinkommen - für mehr Geld im Ruhestand!
BEISPIEL: NÜRNBERGER Pensions-Konzept
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Arbeiten Sie ruhig entspannt weiter – wir kümmern uns inzwischen um Ihre Pensionsvorsorge!
PT2 Rentenversicherung mit Rückgewähr
PT5Sofortrente mit Rückgewähr
Die 2 Wege zu Ihrer Privatpension
BEISPIEL: NÜRNBERGER Pensions-Konzept
70
• Gewinnrentenoption, Bonusrente oder Erhöhungsrente zur Rentensteigerung
• Überbrückungsrentenoption
• Rentenbeginnoption
• Rückgewähr Nettoprämien-Rückgewähr bei Ableben während der Aufschubdauer und Rückgewähr nicht konsumierter Renten (= Kapitalabfindung minus geleisteter Renten) bei Ableben während der Rentenzahlung
Auch mit abgekürzter Prämienzahlungsdauer!
NÜRNBERGER Pensions-Konzept PT2 Rentenversicherung mit Rückgewähr
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• Einmalbeitrag für die sofortige Rentenzahlung!
• Kapitalablöse – für den Fall des Ablebens während der Rentenzahlungsdauer besteht eine Rückgewähr der nicht konsumierten Renten (= Netto-Einmalbeitrag minus geleistete Renten)
• Einmal einzahlen, lange profitieren
• Lebenslange Rente oder abgekürzte Leibrente möglich
• Rentensteigerung durch Bonusrente oder Erhöhungsrente
NÜRNBERGER Pensions-Konzept PT5 Sofortrente mit Rückgewähr
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Ausprägungen von Er- und Ablebensversicherungen
• Kapitallebensversicherungen (Deckungsstockveranlagung, max. garantierter Rechnungszins 2,00 %; seit 1. April 2011)
• Fondsorientierte Lebensversicherungen (Deckungsstockveranlagung, max. garantierter Rechnungszins 2,00 %, Überschussveranlagung in Fonds)
• Fondsgebundene Lebensversicherungen (Veranlagung erfolgt auf Risiko des Kunden in Investmentfonds, Möglichkeiten der Ausgestaltung durch Garantiefonds etc.)
• Sonderformen: Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge, Britische Lebensversicherungen, Second Hand Polizzen
NÜRNBERGER Invest-Konzept®
BEISPIEL für Kapitallebensversicherung: NÜRNBERGER Invest-Konzept
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Bestandteile der Prämie(fondsorientierte Er- und Ablebensversicherung)
Risikoanteil
Kostenanteil
Kostenüber-schussanteil
Risikoüber-schussanteil
Deckungsstockder Versicherung
Sparanteil
Gewinne ausKapitalveranlagung(über dem Rechnungszins)
Investmentfonds
Gesamtleistungbei Ablauf2,25% Rechnungszins+Schlußgewinn+Ertrag aus der Investmentfondsveranlagung)
2,00% Rechnungszins
Prämie
2,00% Rechnungszins
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3.2. FLV (1)
4.1 Formen der FLV
• Klassische FLV (Fonds, Dachfonds)
• Gemanagte FLV (Portfolios)
• Fondsorientierte LV
• Indexgebundene LV (ILV) und
• Garantieprodukte
76
77
3.2. FLV (2)
3.2 Prinzip der FLV (1)
Direktinvestment des VN
• VN erwirbt direkt Fondsanteile
• VU erwirbt um Sparprämie Fondsanteile
• VN bestimmt die Fonds
• „Depotführung“ beim VU
• Kursrisiko beim VN – keine Garantien
• Ablaufleistung = Wert der Fondsanteile
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3.2. FLV (3)
3.2 Prinzip der FLV (2)
Beitrag und Versicherungssumme• Keine vers.-math. Beziehung Beitrag/Vers.-Summe
• Beitragssumme = Monatsprämie x 12 x Laufzeit, bzw. = Einmalprämie(Tritt vielfach an die Stelle der Versicherungssumme)
• Prämie unabhängig vonAlter, Geschlecht, Zins, Sterbewahrscheinlichkeit
Versicherungsleistung• Todesfallleistung =
= Geldwert der Fondsanteile + Max(5% der BS; MTS – Wert der Fondsant.) dabei ist MTS = Mindesttodesfallsumme
• Erlebensleistung == Fondsanteile bzw. deren Geldwert
Steuerung durch: Beitragsfreie Verlängerung, Switch, Lagerung auf Depot
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80
3.2. FLV (4)
3.2 Prinzip der FLV (3)
Beitragszerlegung
• Sparprämie == zu zahlende Bruttoprämie - Vers.-Steuer - eingerechnete Verwaltungskosten - eingerechnete Abschlusskosten
• Anzahl gekaufte Anteile == Sparprämie / Ausgabekurs pro Anteil
• Risikoprämiea) interne Risikoversicherung mit konstanter VS (vor allem bei ILV), Prämie wird von Gesamtprämie abgezogenb) Kürzung des Fondsguthabens um Risikobeitrag bei variabler (von Fondsvolumen abhängiger) Todesfallleistung
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82
3.2. FLV (6)
3.3 Besonderheiten (1)
• Stichtagsregelung für Wertermittlung in AVBPrämienveranlagung: i.d.R. letzter Börsetag vor Prämienfälligkeit oder auf Prämieneingang folgender TagRückkauf und Ablauf: Letzter Börsetag vor dem letzten Tag des VersicherungsschutzesTod: Letzter Börsetag vor dem Todestag/der Todesmeldung
• VorauszahlungenVN entnimmt Fondsanteile und erhält deren Geldwert.Rückzahlung später zum dann aktuellen KursVorteile:Überbrückung finanzieller EngpässeGewinnerzielung bei fallenden KursenSicherung hoher Werte bei fallenden Kursen (vor Ablauf)
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3.2. FLV (7)
3.2 Besonderheiten (2)
• SwitchVN wechselt die Fonds, möglicha) nur für künftige Veranlagungenb) für vorhandene Anteile und künftige Veranlagungen
Zweck:Reaktion auf Änderung der KapitalmärkteErsatz von schwachen Fonds durch erfolgreichereSicherung hoher Werte bei fallenden Kursen vor Ablauf(Wechsel von Aktienfonds in Geldmarktfonds)
• Indexklausel – unbedingt empfehlenswert(Regelmäßige Erhöhung der Prämie ohne Gesundheitsprüfung)
• Beitragsfreie Verlängerung bei Ablauf (5 bis 10 Jahre auf Antrag)• Ablauf-Management
VU macht einige Zeit vor Ablauf Vorschlag für Switch in risikolose Anlage
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3.2. FLV (8)
3.2 Formale und rechtliche Vorschriften
• Jährliche Information der VN über Wert der Fondsanteile(§18b VAG)
• Eigener Deckungsstock für FL und ILV (§20 VAG)• Bilanz: Kapitalanlagen der FLV und ILV sind auf der Aktivseite als eigener
Posten auszuweisen, ebenso Deckungserfordernis auf Passivseite• Kursveränderungen sind beim VU ergebnisneutral
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3.2. FLV (9)
4.5 Nachteile VN
• Keine garantierte Ablaufleistung (Ausnahme: ILV/Garantieprodukte)• Keine Mindestverzinsung (Ausnahme: Manche Produkte der ILV)• Veranlagungsrisiko bei VN• Ablaufleistung stark volatil• Langfristige Bindung• Rückkauf unter Umständen eingeschränkt
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3.2. FLV (10)
3.2 Vorteile VN
• Keine Ertragsbesteuerung (Im Gegensatz zu direkten Wertpapierveranlagungen)
• Steuerung der Kapitalanlage durch VN möglich• Transparenz der Kapitalanlage• Professionelles Anlagemanagement - verschiedene Strategien wählbar • Höhere Ertragschancen als KLV – hoher Aktienanteil möglich• Große Fondspalette (Länder, Themen, Indices, Strategie, Trendfolge)• Garantien durch VN in gewissem Rahmen auswählbar• Risikostreuung• Investition an Börse mit geringen Prämien• Cost Average – Effekt• Versicherungsschutz• Vorauszahlung bei Geldbedarf• Zusatztarife• Indexklausel
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3.2. FLV (10)
Leistungen zu Vertragsablauf:
• Prämienfreie Laufzeitverlängerung z.B. 10 Jahre in vielen FLV möglich - Versicherungsschutz und Versicherungsvertrag bleiben aufrecht
Wahlrecht bei Ablauf: • Geld • Fondsanteile (Ausnahmen möglich), • lebenslange Rente (zumeist in Form einer Umwandlungsrente: also mit
Rententafeln, wie sie bei der Umwandlung des Kapitals in eine Rente am Ende der Laufzeit gelten).
Erste Versicherungen bieten einen garantierten Rentenfaktor an.
Vorteil für den Kunden:
Sichere Kalkulationsgrundlagen für das Rentenalter.
90
Für die Berechnung des Rentenfaktors ist
die Lebenserwartung ein wichtiger Faktor.
Steigt die Lebenserwartung, sinkt der
Rentenfaktor.
Wer in 20 Jahren in Rente geht, hat unter
Umständen ungünstigere Rechnungs-
grundlagen für seine Rente als heute und
somit bei gleich hohem Kapitaleinsatz eine
niedrigere monatliche Rente!
Deshalb:
Garantierter Rentenfaktor (Neu bei ersten FLV Anbietern) am BEISPIEL NÜRNBERGER
Garantierter Rentenfaktor: mehr Sicherheit für die Rente
Mit dem garantierten Rentenfaktor der NÜRNBERGER
heute schon die Renten von morgen sichern!
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3.2. FLV (10)
Garantierter Rentenfaktor am Bp der NÜRNBERGER Beispiel: FLV Tarif 1531, Mann, 21 Jahre, Endalter 61, Monatsprämie
€ 150, 30% MTS, Ablaufleistung bei 0% Fondsperformance.
Ablaufleistung 1, 2 – daraus resultiert:
Prognostizierte Umwandlungsrente (Erhöhungsrente)
200,-€
Umwandlungsrente mit garantiertem Rentenfaktor
177,-€
Der Kunde kann sich vor Beginn der Renten-auszahlung immer für die vorteilhaftere Variante entscheiden!
1 Da die in den künftigen Jahren erzielbaren Gewinne nicht vorausgesehen werden können, beruhen Zahlenangaben über die Gewinnbeteiligung auf Schätzungen, denen die gegenwärtigen Verhältnisse zugrunde gelegt sind. Die Genauigkeit der Prognose nimmt mit wachsendem Zeitabstand ab. Jede Kapitalanlage ist mit einem Risiko verbunden. Kurse können sowohl steigen als auch fallen. Erträge in der Vergangenheit sind daher keine Garantie für die Zukunft. Verluste sind möglich.2 Die dargestellten möglichen Leistungsentwicklungen einer Fondsgebunden Lebensversicherung in der Zukunft basieren auf der Annahme gleich bleibender Wertsteigerungen. Sie dienen ausschließlich Illustrationszwecken.
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3.3. Fondsorientierte LV
Fondsorientierte LV = KLV + Gewinnanteile in Fonds
• Garantierte Versicherungssumme• Garantierter Rechnungszins• Prämie und Vers.-Summe analog KLV• Kapitalveranlagung im allgemeinen Deckungsstock • Jährliche Zins-, Risiko- und Kostengewinnanteile dienen zum Erwerb
von Fondsanteilen
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3.4. Indexgebundene LV (ILV)
• In der Regel Einmalprämienprodukt• Ablaufleistung hängt ab von Partizipation an
einem oder mehreren Aktien- /Rohstoff- .. Indicesoder an Wertentwicklung eines Aktien-/Fondsportfolios
• Kapitalgarantie (Garantiegeber in der Regel extern durch Bank)• Oft Garantie einer Mindestverzinsung• Underlaying: Struktur
Anleihe mit dahinter liegendem Portfolio aus Zerobondsund Derivaten
• Gestaltung in Tranchen – eng begrenzter Verkaufszeitraum• Hohe Rückkaufsabschläge• Garantie mindert Ertragschancen• Sicherheit durch Kapitalgarantie
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4. Wie der Staat ansatzweise versucht, private und betriebliche Vorsorge zu fördern
4. Wie der Staat ansatzweise versucht,
private und betriebliche Vorsorge zu fördern
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4.1. Prämiengeförderte (PZV)
Zahlen 2011: • Gef. Höchstprämie: 2.313,36 €/192,78 (Max. staatl. Förd.: 196,64 €)• Förderung: 5,0% + Bausparprämie ( 2010.: 8,5% )• Aktienanteil 30% (aus einem Land mit einer Börsekapitalisierung von unter
30%) bzw. Lebenszyklusmodell - je Altersgruppe unterschiedlich, zuletzt geändert ab 1.1.2010
Lebenszyklusmodell:
30% in Aktien,
25% in Aktien ab dem 45. Lebensjahr,
15% in Aktien ab dem 55. Lebensjahr
• Mindestdauer 10 Jahre• Garantie der eingezahlten Prämie zum Zeitpunkt der Verrentung• Keine Vers.-Steuer, keine ESt, keine KESt, keine SpSt• Nachversteuerung bei Kapitalablöse mit 25% + Rückzahlung
halbe staatliche Förderung• Renten steuerfrei
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Zweck: Forcierung der privaten Altersvorsorge und gleichzeitige Belebung des österreichischen Kapitalmarktes
Wie: Zahlung einer staatlichen PrämieSteuervorteile
Gesetzliche Grundlage §§ 108g–i EStG
Veranlagung : Veranlagung der Zukunftsvorsorgebeiträge für Vertragsabschlüsse ab 1.1.2010 nach dem Lebenszyklusmodell zu mindestens
- 30% in Aktien- 25% in Aktien ab dem 45. LJ- 15% in Aktien ab dem 55. LJ
Veranlagung der Zukunftsvorsorgebeiträge für Vertragsabschlüsse vor dem 1.1.2010 zu mindestens 30% in Aktien, es sei denn, der Kunde erklärt ab dem 1.1.2010 spätestens bis zum Ablauf der Mindestbindefrist (10 Jahre) unwiderruflich den Übertritt in das Lebenszyklusmodell (führt weder zu einem neuen Vertragsabschluss noch ändert sich die Mindestbindefrist).
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Mindestanforderungen an das Produkt:
Kapitalgarantie
VerrentungLeistung in Rentenform frühestens ab Vollendung des 40. Lebensjahres
Einmalige Mindestbindefrist von 10 Jahren
Eine Kapitalgarantie für die eingezahlten Prämien und die staatliche Förderung bei widmungsgemäßer Verwendung des Auszahlungsbetrages
Steuerliche Einschränkungen:
Leistungen aus Prämienzahlungen über den staatlich geförderten Höchstbetrag (= Prämien über € 2.313,36 für 2011) sind nicht steuerbegünstigt.
Prämien/Leistungen aus ev. mitversicherten Zusatzversicherungen sind nicht steuerbegünstigt.
Prämienzahlungen (bis zum jährlich förderbaren Höchstbetrag) können nicht als Sonderausgabe gemäß § 18 EStG abgesetzt werden.
Regelungen für den Ablebensfall:
Der Bezugsberechtigte kann frei bestimmt werden.
Der Bezugsberechtigte kann den Vertrag übernehmen oder lässt sich den Vertragswert abzüglich 50% der staatlichen Förderung und 25% Kapitalertragssteuer auf die Kapitalerträge auszahlen.
Die Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge Staatliche Rahmenbedingungen
100
Zur widmungsgemäßen Verwendung zählt u.a. Lebenslange Rente frühestens ab 40. Lebensjahr die Verlängerung/der Abschluss einer neuen Zukunftsvorsorge
der Abschluss einer PZV nach § 108b EStG 1988 gegen Einmalerlag mit lebenslanger Rente, Antrittsalter frühestens im Alter von 40 Jahren
die Übertragung an eine Pensionskasse
die Überbrückungsrente (Bridging Rente)
Als nicht widmungsgemäß gilt jede Kapitalauszahlung
Investition in andere als die gesetzlich festgelegten Möglichkeiten (ZV, PZV, PIF, PK)
Staatliche Sanktionen einer nicht widmungsgemäßen Verwendung: Rückerstattung von 50% der staatlichen Förderung
Nachversteuerung von 25% Kapitalertragssteuer auf die Kapitalerträge
Entfall der Kapitalgarantie
Die Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge Staatliche Rahmenbedingungen (Teil III)
Die Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge am Beispiel NÜRNBERGER BonusSolide:
BonusSolideBonusSolide2011:• 8,5 % staatliche Förderung • Maximal geförderter Einzahlungsbetrag: 2.313,36 € p.a.• Einzahlung bis 192,64 EUR p.m.• Bis 196,64 EUR Förderung vom Staat Highlights:• Garantierte lebenslange Rente• Staatliche Förderung: zwischen 8 % und 13,5 %• Kapitalgarantie auf eingezahlte Prämien und
staatliche Förderung• Garantie von 2,00 % Rechnungszins während Rentenphase• Garantierte Rententafeln vom Vertragsbeginn • Keine Versicherungsteuer, keine KESt,
keine Einkommensteuer• NEU: Bridging Rente• NEU: Rückgewähr des nicht verbrauchten Rentenkapitals • Einzahlung € 25,-- bis € 196,-- monatlich• Kaufkraft- und Wertsicherung durch Konstantindex • Auf Wunsch auch mit Sparziel-Sicherheit und
Förderungssicherung BUZ Plus B (= Beitragsbefreiung im Falle von Berufs-/Erwerbsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit)
102
Zusätzliche Garantien:
• Garantie der bei Vertragsabschluß gültigen Rententafeln Sicherheit der Rechnungsgrundlagen Ihrer Pension
• Garantie von 2,00% Rechnungszins während der Rentenphase Sicherheit einer fixen Verzinsung
Ablebensleistung:
• Sofern der Bezugsberechtigte den Vertrag nicht fortführt, leistet die NÜRNBERGER denvorhandenen Vertragswert, zumindest jedoch 110% der vom Kunden eingezahlten Prämien(exklusive der staatlichen Prämie).
• Unabhängig davon wird die gesetzlich vorgesehene teilweise Rückerstattung der staatlichen Prämieund eine Nachversteuerung von 25% Kapitalertragssteuer auf die Kapitalerträge fällig.
Beispiel: Nürnberger BonusSolideZusätzliche Garantien und Ablebensleistung
103
BonusSolideÜberbrückungsrente (Bridging Rente)
Überbrückungsrente (Bridging Rente):
Steuerfreie Option zur Überbrückung der Zeit bis zur gesetzlichen Alterspension
• Frühestens ab dem 50. Lebensjahr und maximal bis zum Beginn der Pension aus der staatlich geförderten Zukunftsvorsorge
• Anwendbar z.B. bei Altersteilzeit, erheblicher Verkürzung der Arbeitszeit, Kündigung, Arbeitslosigkeit und Invaliditätspension
• Voraussetzung: Mindestbezugsdauer 3 Jahre in Form einer Rente
• Vorteil: Keine Nachversteuerung der Erträge und keine Rückzahlung von staatlichen Prämien!
Hinweis: Stand 2009. Die Bridging Rente basiert auf § 108b EStG.
104
Bei Ableben des Versicherten während der Rentenbezugsphase gibt es folgende Szenarien:
• Wenn keine Rückgewähr des nicht verbrauchten Rentenkapitals vereinbart wurde: Das nicht verbrauchte Rentenkapital verfällt zugunsten der Versichertengemeinschaft.
• Sofern eine Rückgewähr des nicht verbrauchten Rentenkapitals vereinbart wurde: Das nicht verbrauchte Rentenkapital wird an die bezugsberechtigte/n Person/en ausgezahlt.
• Sofern eine Hinterbliebenenrente vereinbart wurde: Die NÜRNBERGER leistet an den Ehe- oder Lebenspartner-/in eine Hinterbliebenenrente in Höhe von 50% bis 100% der Versorgerrente (also jener Rente, die dem Versicherten zugestanden ist).
Wichtige Optionen für die Rentenbezugsphase
105
BonusSolideKapitalveranlagung
• In Form einer Indexgebundenen Lebensversicherung
• Im Fonds Apollo 32 (Security KAG) oder gleichwertigen Fonds und – je nach
Kapitalmarktlage – auch in anderen gesetzlich zulässigen Kapitalmarktinstrumenten.
• Kapitalgarantiegeber: Capital Bank, Burgring 16, 8010 Graz
• Kapitalanlagegesellschaft: Security Kapitalanlage AG, Burgring 16, 8010 Graz
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Gute Wertentwicklung: + 78,3% seit Auflage (Juni 2003), +8,41 % pro Jahr!*
*Quelle: Security KAG / Jede Kapitalanlage ist mit einem Risiko verbunden. Kurse können sowohl steigen als auch fallen. Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds zu. Stand: 30.07.2010.
BEISPIEL: BonusSolideBasisfonds Apollo 32 (AT0000642483)
Wertentwicklung: PZV Basisfonds - Apollo 32
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Jun03
Dez03
Jun04
Dez04
Jun05
Dez05
Jun06
Dez06
Jun07
Dez07
Jun08
Dez08
Jun09
Dez09
Jun10
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4.2. Betriebliche Altersvorsorge
Förderung der Altersvorsorge durch betriebliche Renten
Die 2. Säule der Altersvorsorge
Gruppenlösungen durch
Pensionskassen / Betriebliche Kollektivversicherungen Zukunftssicherung nach § 3/1/15a EStG
Individuallösungen durch
Pensionszusagen
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Extra3 – Sozialstaat adé
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Arten des § 3/1/15
§ 3/1/15
Bezugsumwandlung VerzichtsmodellVwGH Urteil v. 01.09.2004
Zukunftssicherung
Als Bezugsumwandlung klassifiziert
• AN finanziert
• SV- beitragspflichtig
• Lohnsteuerfrei
• 7,9% verminderte Lohnnebenkosten
• Widerrufrecht
• Einverständniserklä- rung des AN
• AG finanziert (on Top)
• SV – beitragsfrei
• Lohnsteuerfrei
• Lohnnebenkostenfrei
110
Produktmöglichkeiten lt. EStG
Unter Zukunftssicherung versteht man Ausgaben des Arbeitgebers für Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen, die dazu dienen, Arbeitnehmer oder diesen nahestehenden Personen für den Fall der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes des Arbeitnehmers abzusichern.
daher möglich:
- KAPITAL-Versicherungen
- RENTEN-Versicherungen
- UNFALL-Versicherungen
- RISIKO-Versicherungen
- KRANKEN-Versicherungen
- PLAN B pur-Versicherungen
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Warum § 3/1/15, anstatt Gehaltserhöhung?
Musterberechnung: Arbeitnehmer 35 Jahre alt, mtl. Bruttoeinkommen 1.800,-€ (das entspricht einem Jahreseinkommen inkl. 13. und 14. Bezug von 25.200,-€)
Σ Aufwand AG
SV-Abgaben 21,90%
Lohnnebenk. 7,90%
Brutto
SV-Abgaben 18,00%
Lohnsteuer 36,50%
Netto
Gehalts- Bezugsum- Freiw.erhöhung wandlung ZukSicherung
393,71 369,89 300,00
-69,89 -69,89 ------
-23,82 ------ ------
300,00 300,00 300,00 (auf Jahresgehalt)
-53,76 -53,76 ------
-79,06 ------ ------
167,20 246,24 300,00
113
• Musterberechnung: Arbeitnehmer 35 Jahre alt, mtl. Bruttoeinkommen € 1.800,-
Investition (lt. Beispiel)
Lebenslange Gesamtrente * gesamte Kapitalabfindung *
V1: PT2, verz. Ansammlung (EA 65)
V2: Plan B Pur, BU-Leistung 50%, BG2
garantierte mtl. Rente (EA 55) garantierte mtl. Rente (EA 60)
Gehalts- erhöhung
Bezugsumwandlung
Freiw. Zukunfts- sicherung
167,00 246,00 300,00
28,16 43,33 53,58
7.362,00 11.309,00 13.990,00
389,58 588,75 724,92
239,00 361,17 444,75
Warum § 3/1/15, anstatt einer Gehaltserhöhung?
114
Pensoinszusage / direkte Leistungszusage
Die Pensionszusage / direkte Leistungszusage
115
Extra 3 Plus
• Gut zu wissen über direkte Leistungszusagen:
• Schriftlich – rechtsverbindlich – unwiderruflich im Sinne des BPG• Beachten Sie den erforderlichen Zeitraum von 7 Jahren zwischen Erteilung der
Pensionszusage und Pensionsantritt• Maximal zusagbare Pension: 80% des letzten Aktivbezuges bzw. 100% inklusive
ASVG-Pension• Option auf Kapitalabfindung• Denken Sie an eine Wertanpassung der zugesagten Leistungen• Bei Selbstkündigung des Begünstigten bleibt das angesparte Kapital im
Unternehmen, sofern nichts anderes vereinbart wurde• 13. und 14. Rentenzahlung sind abgabenrechtlich begünstigte
Sonderzahlungen
116
Direkte Leistungszusage (DLZ) bzw.Pensionszusage
Anspruch auf Alters-, Hinterbliebenen-, BU-Pension
vertragliche Pensionszusage
GmbH, AG, GmbH & Co KG Vorstände, lei-
tende Angestell- te, Geschäfts- führer, Gesellschafter (GGF)
117
Direkte Leistungszusage (DLZ) bzw. Pensionszusage
Beiträge
Leistung bei Rente od.
Tod des DNVersicherung (PZ / VN)
Verpf
ändu
ng a
ls
Inso
lvenz
schu
tz
vers
icher
tes
Risiko
Anspruch auf Alters-, Hinterbliebenen-, BU-Pension
vertragliche Pensionszusage
GmbH, AG, GmbH & Co KG Vorstände, lei-
tende Angestell- te, Geschäfts- führer, Gesellschafter (GGF)
118
Variante 1
EUR 12.000,-- als Gehalt aus der Fa.
Variante 2
EUR 12.000,-- als Gewinnentnahme aus
der Fa.
Variante 3
EUR 12.000,-- in DLZ aus der Fa.
Aufwand im Unternehmen 12.000,00 12.000,00 12.000,00
anteilig DN Beiträge (SV, Steuer*) 4.118,64
anteilig DG Beiträge p.a. 3.562,63
Abgaben KÖSt/KESt (25/25) 5.250,00
private Altersvorsorge betriebliche Vorsorge
Prämie p.a. 4.318,73 6.750,00 12.000,00
gesamte mtl. Rente 893,32 1.398,41 2.489,24
Rente nach ØSteuersatz* (19,83%) 893,32 1.398,41 1.991,39
gesamtes Kapital 233.529,00 365.565,00 650.709,00
Gesamtkapital nach Steuer (50%) 233.529,00 365.565,00 325.354,50
Zusätzliche KÖSt. Ersparnis 90.000,00 0,00 90.000,00
Annahme: Mann, 35 Jahre, Angestellter, EUR 42.000,-- Bruttojahresgehalt (mtl. EUR 3.000,-- Btto). Keine Pendlerpauschale, ohne
AVAB, keine Kinder, kein Sachbezug, DG in Sbg. (Btto-Ntto Rechner BMF 08/2009)
Tarif: Nürnberger PT2/1390, Endalter 65. Stand: Herbst 2009
Steueroptimierte Vorsorge für den Unternehmer
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11904/11/23
Rückdeckungsversicherung am Beispiel NÜRNBERGER: Tarifinfos
• PT2, Tarif 1390 od. 1391• Garantierte Renten- und Sterbetafeln• verschiedene Provisionsansprüche möglich (0 bis 150 %)• Lebenslange Rente• grundsätzlich Erhöhungsrente (Bonusrente optional möglich)• Witwenrente (Barwert-, Risikomodell)• Waisenrente (Barwert-,Risikomodell)• BU (Leistungsvariante ab 50% bzw. 25%) • Gewinnbeteiligung während Aufschubdauer „Ansammlung“ (Fonds denkbar)• Valorisierung in Anwartschaftsphase / Leistungsphase• Rentenbeginnoption (kostenlos)• 3-Fach-Kapitaloption
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Direkte Leistungszusage
So profitiert das Unternehmen:
•Prämien sind Betriebsausgabe•Rückstellungsbildung ist gewinnmindernd•Extra3 Plus ersetzt oder ergänzt erforderliche Wertpapierdeckung•Langlebigkeitsrisiko wird ausgelagert•Zusätze wie BU, Witwen und Waisen sind einschließbar und ebenfalls Betriebsausgabe•Gleichbleibend kalkulierbare Aufwände über viele Jahre•Verbessertes Bilanzbild (Eigenkapitalquote)•Mitarbeitermotivation und –bindung•Keine Lohnnebenkosten, keine SV
So profitiert der Begünstigte:
•Keine Lohnsteuer und SV in der Ansparphase•Bruttoinvestment – höherer Ertrag durch Zinseszins•Keine SV in Rentenbezugszeit•Geringere Steuerlast während Rentenbezugszeit•Insolvenzschutz durch Verpfändung des Versicherungsvertrages•Sicherheit im Falle des Ablebens für Hinterbliebene
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Beispiel Nürnberger Extra 3:Transparenz-Flexibiltät-Schnelligkeit
www.nuernberger.at
Mag. Peter Rosenbichler
An Erfolg zu glauben ist gut. Für Erfolg zu arbeiten ist besser.
Viel Erfolgin Ihrem Beruf als Versicherungsagent!