kinderarmut = armut per gesetz

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1 Kinderarmut per Gesetz Die Folgen einer verfehlten Steuer- und Sozialpolitik

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Eine Präsentation, die die Verfehlungen der bisherigen Familienpolitik in Deutschland verdeutlicht!

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Page 1: Kinderarmut = Armut per Gesetz

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Kinderarmut per Gesetz

Die Folgen einer verfehltenSteuer- und Sozialpolitik

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Kinderarmut in den Medien

Quelle: Bild.deQuelle: faz.net

Quelle: spiegel.de

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Kinderreport Deutschland 2007 herausgegeben vom Deutschen Kinderhilfswerk

• Materielle Armut von Kindern verdoppelt sich alle zehn Jahre– 1965: jedes 75. Kind unter sieben Jahren

auf Sozialhilfe angewiesen– 2006: mehr als jedes 6. Kind!

• Kinderarmut steigt trotz guter Konjunktur und sinkender Arbeitslosigkeit– Seit der Einführung von Hartz IV Anfang 2005

hat sich die Kinderarmut in D verdoppelt.

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Das deutsche Paradoxon

„Je weniger Kinder geboren werden,desto mehr landen in der Armut.

Die Geburtenzahl hat sich seit 1965fast halbiert, dennoch leben jetzt sechzehn Malso viele Kinder in Sozialhilfe.“

Der Tagesspiegel 5.12.2005

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Die zweifache Kinderarmut…

Soziale Bedürftigkeit

Mangel an Kindern

… bildet einen Teufelskreis!

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Weshalb rutschen Familien in die Armut?

1. Weil die Ausgaben steigen.2. Weil die Einnahmen sinken.3. Weil meistens beides zusammen kommt!

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Die Ausgaben steigen…

Bis zum 18. Lebensjahr zahlt ein Paarim Schnitt 107.136 Euro für ein Kind.

Pro Monat sind das 496 Euro.

427 Euro kostet ein zweites Kind extra, 414 Euro ein drittes .

Quelle: Statistisches Bundesamt, 2006

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… und die Bundesregierung?

Sie feiert sich selbst.

Für ein Kindergeld, welches mit demverfassungsrechtlichbindenden Kinderfrei-betrag verrechnet wird.

Und das weniger als1/3 der Kosten deckt.

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Ein Beispiel: Paar mit 2 Kindern

Kosten 1. Kind: 496 EUR monatlichKosten 2. Kind: 427 EUR monatlich

Summe 923 EUR monatlich

Steuervorteil2 x 154 EUR - 308 EUR „Kindergeld“

Mehrausgaben 615 EUR monatlich7.380 EUR jährlich

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… und das Einkommen?

• Nehmen wir an, unser Beispielpaar verfügt über ein gutes Einkommen:– Ehepartner 1 verdient 3.000 EUR monatlich– Ehepartner 2 verdient 2.000 EUR monatlich– Zusammen verdient das Paar 5.000 EUR

brutto monatlich, also 60.000 EUR jährlich– Dann verbleiben gemäß Ehegattensplitting

36.770 EUR netto.

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Beispiel: Paar mit zwei Kindern

• Sozialabgaben (KV, RV, ALV, PV) ca. 12.360 EUR

• Steuern (inkl. Soli und Kirchenst.) ca. 10.870 EUR

• Nettoeinkommen ca. 36.770 EUR

• Von diesem Nettoeinkommen finanzieren die Eltern die Mehrausgaben von 7.380 EUR

0

20

40

60

T €

0% 50% 100%

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Beispiel: Paar mit zwei Kindern

7380 EUR Mehrausgaben für zwei Kinder

Verbleibendes Nettoeinkommen der Eltern 29.390 EUR

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20

40

60

T €

0% 50% 100%

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Beispiel: Paar mit zwei Kindern

• Auf den „Einkommensanteil“ der Kinder entfallen

– 20% Sozialbeiträge, u. a. zur Kranken- und Rentenversicherung!

– Rund 30% Steuern!

• Den Eltern steht das gleiche Nettoeinkommen zur Verfügung wie einem kinderlosen Paar, das nur 44.532 EUR verdient.

0

20

40

60 0% 50% 100%

T €

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Die Familien-Partei fordert:• Ein existenzsicherndes Kindergeld, das

nicht mit dem Kinderfreibetrag verrechnet wird!– Nach Alter gestaffelt, mindestens 300 EUR monatlich– Unabhängig vom Einkommen der Eltern

• Eine Anhebung des Kinderfreibetrags auf mindestens 8.000 EUR jährlich!– Ausweitung des Freibetrags auch auf die Beiträge zur

Sozialversicherung!

• Ein Familiensplitting, damit die Kinder den gleichen niedrigen Einkommensteuersatz genießen wie die Eltern!

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Zudem sinkt das Einkommen der Eltern…

• In der Regel kann ein Elternteil nicht mehr oder nur eingeschränkt erwerbstätig sein.

• Für unser Beispiel heißt das:– Das Bruttoeinkommen sinkt

z. B. auf 36.000 EUR (ein Einkommen) oder– auf 48.000 EUR, wenn der 2. Elternteil wieder

zu 50% arbeiten kann.

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Beispiel: Paar mit 2 Kindern

• Das verbleibende Nettoeinkommen der Eltern sinkt dann

von ursprünglich 36.770 EUR (kinderlos)auf 23.716 EUR bzw. 17.756 EUR (nach Abzug der Mehrausgaben für zwei Kinder)

kinderlos,beide

berufstätig2 Kinder,1,5 Jobs

2 Kinder,1 Job

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„Kinderbetreuungsurteil“ des BVG veröffentlicht am 19. Januar 1999

• „[…] ergibt sich aus der Schutzpflicht des Art. 6 Abs. 1 GG auch die Aufgabe des Staates, die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form […] zu ermöglichen und zu fördern. Die Kinderbetreuung ist eine Leistung, die auch im Interesse der Gemeinschaft liegt und deren Anerkennung verlangt. Der Staat hat dementsprechend dafür Sorge zu tragen, dass es Eltern gleichermaßen möglich ist, teilweise und zeitweise auf eine eigene Erwerbstätigkeit zugunsten der persönlichen Betreuung ihrer Kinder zu verzichten wie auch Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit miteinander zu verbinden.“

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Die Maßnahmen der Regierenden

• Zum 1.1.2007 wurde das Elterngeld eingeführt– 67 % des wegfallenden Nettoeinkommens– Begrenzt auf 1.800 EUR,

mindestens 300 EUR– Bezugsdauer begrenzt auf 1 Jahr bzw. 14 Monate

• Zur Förderung der Wiedereingliederung beider Eltern ins Berufsleben sollen bis 2013 öffentlich geförderte Krippenplätze für 1/3 aller Kinder zur Verfügung gestellt werden

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Die Familien-Partei fordert:

• Wahlfreiheit der Eltern, ob sie das Kind selbst betreuen oder einer Fremdbetreuung anvertrauen.– Keine einseitige öffentliche Förderung von

Krippenplätzen zu Lasten anderer Familienleistungen• Ein steuer- und sozialversicherungspflichtiges

Erziehungsgehalt– Gestaffelt nach Alter und Anzahl der Kinder– Orientierung an Erziehungsarbeit,

unabhängig vom wegfallenden Einkommen

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Die „neue Familienpolitik“ in Deutschland (Quellen: Gesetzentwürfe)

• Neue Leistungen jährlich ca. 4,36 Mrd. Euro– Elterngeld 3,90 Mrd. Euro– Steuerbegünstigte Kinderbetreuung 0,46 Mrd. Euro

• Kürzungen jährlich ca. 6,79 Mrd. Euro!– Abschaffung Bundeserziehungsgeld 2,90 Mrd. Euro– Abschaffung Baukindergeld 3,36 Mrd. Euro– Absenkung Altersgrenze Kindergeld 0,53 Mrd. Euro

• Unberücksichtigt bleiben die Erhöhungen von Mehrwertsteuer und Ökosteuer, die die Familien in besonderer Weise belasten.

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Fazit1. Das deutsche Steuer- und Sozialsystem berücksichtigt

weder die Mehrausgaben von Familien…– „Der Staat besteuert – verfassungswidrig – das

Existenzminimum des Kindes und kompensiert diesen Verfassungsverstoß dann mit dem Kindergeld. Die Politiker stehen so in Spendierhosen da, obwohl sie die Familien bestehlen.“

– „…(In den Sozialsystemen) gibt es keine Freibeträge. Das führt dazu, dass eine Familie mit 30.000 Euro Einkommen genauso hohe Beiträge zahlen muss wie der Kinderlose mit 30.000 Euro. (…) Die Folge ist, dass ein Facharbeiter mit zwei Kindern heute netto oft nicht einmal mehr das Existenzminimum erreicht.“

Jürgen Borchert, Sozialrichter,im Interview mit dem Tagesspiegel, 12/2005

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Fazit2. …noch berücksichtigt das Steuer- und Sozialsystem

auf angemessene Weise das geringere Pro-Kopf-Einkommen der Familien.

– Für die Bemessung des Steuersatzes wird nur das Ehegattensplitting angesetzt (Durchschnittseinkommen der Eltern).

– Somit ist die progressive Einkommensteuer nicht an das tatsächlich pro Kopf verfügbare Einkommen gekoppelt.

– Der „Kinderanteil am Familien-Einkommen“ wird deshalb oberhalb des Kinderfreibetrags höher versteuert als ein gleich hohes Einkommen eines Singles.

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Fazit3. Das „Kinderbetreuungsurteil“ des BVG ist

unzureichend umgesetzt.– Die Abhängigkeit der Höhe des Elterngeldes vom

wegfallenden Einkommen gibt den Eltern oftmals keine wirkliche Wahlfreiheit.

– Der Begrenzung der Bezugsdauer auf maximal 14 Monate ist völlig ungenügend.

4. Die Regierenden schaffen „neue Familienleistungen“ nur auf Kosten anderer Familienleistungen

– Finanzierung neuer Leistungen geht mit Kürzungen anderer Leistungen einher.

– Beispiel: Pläne zur Krippenplatzfinanzierung

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Fazit5. Die Regierenden sind nicht willens, die

bestehenden Ungerechtigkeiten zu beseitigen.– „Weil jeder erst einmal ans eigene Überleben denkt,

packen Regierungen bei den kurzen Wahlperioden ungern heiße Eisen an. Aber die Probleme wachsen so rasant, dass wir noch in dieser Legislaturperiode alle Schmerzgrenzen überschreiten“ Jürgen Borchert, Sozialrichter, im Interview mit dem Tagesspiegel 12/2005

– Nur eine Partei, die keine Angst vor Stimmenverlusten bei Kinderlosen haben muss, kann die erforderlichen Reformen einleiten!

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Familien-Partei Deutschlands

• Die Familien-Partei Deutschlands (FAMILIE) ist eine Partei der politischen Mitte, die in der Solidarität zwischen den Generationen die Grundlage für Deutschlands Zukunft sieht. – Die Familie ist die Grundzelle der Gesellschaft.

Sie lehrt uns solidarisches Miteinander und Rücksichtnahme auf Mitmenschen.

– Der Leitgedanke unserer Politik ist, dass alles politische, soziale und wirtschaftliche Handeln dem Prinzip der Nachhaltigkeit entsprechen muss.

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Familien-Partei Deutschlands• 1981 als Deutsche Familien-Partei e. V. (FP) gegründet

• 1989 von Dr. Franz-Josef Breyer wiederbelebt

• Seit Mitte 90er Jahr Familien-Partei Deutschlands (FAMILIE)

• Seit ca. 5 Jahren auch außerhalb des Saarlands bei Wahlen aktiv

• Größte Erfolge– Europawahl ´04: bundesweit 1,0%– LTW Saarland ´04: 3,0%– LTW Brandenburg ´04: 2,6%

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Den Kindern eine Zukunft,den Familien eine Stimme!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!