kollektives arbeitsrecht sommersemester...
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Kollektives ArbeitsrechtSommersemester 2008
Dr. iur. Marwan HamdanRechtsanwalt in Saarlouis
Lehrbeauftragter und Dozent an der Universität des Saarlandes, an der TU Kaiserslautern und an der
Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe – University of Applied Sciences – Bonn
Kollektives Arbeitsrecht; Sommersemester 2008
RA Dr. Marwan Hamdan 2
Organisatorisches
BegrüßungArbeitsmaterialien
GliederungsübersichtGliederung der Vorlesung mit LesehinweisenLiteraturlisteBeispielsfälle
Arbeitsgesetze: ArbG (Beck im dtv), aktuell: 72. Aufl 2008, € 7,00Termine
Kollektives Arbeitsrecht; Sommersemester 2008
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Termine14.04.08 Beginn der Lehrveranstaltungen
17.04.08 Vorlesung Hörsaal 104
24.04.08 Vorlesung Hörsaal 104
01.05.08 Dieser Termin fällt aus (gesetzlicher Feiertag: Tag der Arbeit und Christi Himmelfahrt)
08.05.08 Vorlesung Hörsaal 104
15.05.08 Vorlesung Hörsaal 104
22.05.08 Dieser Termin fällt aus (gesetzlicher Feiertag: Fronleichnam)
29.05.08 Vorlesung Hörsaal 104
05.06.08 Vorlesung Hörsaal 104
12.06.08 Vorlesung Hörsaal 104
19.06.08 Vorlesung Hörsaal 104
26.06.08 Vorlesung Hörsaal 115
03.07.08 Vorlesung Hörsaal 115
10.07.08 Vorlesung Hörsaal 115
17.07.08 Dieser Termin fällt aus (Leistungskontrollen)
18.07.08 Ende der Lehrveranstaltungen
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Gliederung von § 1
§ 1 Das Recht der KoalitionenI. Bedeutung und Begriff der KoalitionII. Der Verfassungsrechtliche Schutz der
KoalitionenIII. Die Organisation der KoalitionenIV. Prozessuale Stellung
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I. Bedeutung und Begriff der Koalition
1. Bedeutung der Koalition
2. Bedeutung des Koalitionsbegriffs
3. Koalitionsbegriff
Beispielfall 1:
Die Gewerkschaft A lässt die Gewerkschaftsbeiträge aus Vereinfachungsgründen durch den Arbeitgeber einziehen
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II. Der verfassungsrechtliche Schutz
1. Art. 9 Abs. 3 GG2. Individuelle
Koalitionsfreiheit3. Kollektive
Koalitionfreiheit4. Fälle
Beispielfall 2a: Die Gewerkschaft G und der Arbeitgeber A vereinbaren, dass A ausschließlich Gewerkschafts-angehörige in seinem Betrieb beschäftigt („closed shop“). Ist eine solche Vereinbarung zulässig?
Beispielfall 2b: Ist im Tarifvertrag eine Vereinbarung zulässig, nach der Gewerkschaftsmitglieder 5 % mehr Lohn als nicht organisierte Arbeitnehmer erhalten?
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II. Der verfassungsrechtliche SchutzBeispielfall 3:
Der Kläger ist Arbeitnehmer der Beklagten und hat während der Arbeitszeit für seine Gewerkschaft geworben.
Er erhält daraufhin eine Abmahnung, in der es nach Schilderung des Vorfalles heißt: „Aus diesem Grunde sprechen wir Ihnen hiermit eine Abmahnung aus. Wir machen darauf aufmerksam, dass weitere Vorkommnisse der vor beschriebenen Art Konsequenzen für das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis haben werden.“
Der Kläger beantragte daraufhin, die Beklagte zu verurteilen, diese Abmahnung aus seiner Personalakte zu entfernen.
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III. Die Organisation der Koalitionen
§ 1 Das Recht der KoalitionenI. Bedeutung und Begriff der KoalitionII. Der Verfassungsrechtliche Schutz der
KoalitionenIII. Die Organisation der Koalitionen
1. Arbeitgeberverbände2. OT-Mitgliedschaft3. Arbeitnehmerverbände
IV. Prozessuale Stellung
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III. Die Organisation der Koalitionen
1. Arbeitgeberverbändea) Organisationsform – i.d.R. rechtsfähige eingetragene Vereine
(e.V.)b) Organisationsstruktur
(1) Industrieverbandsprinzip Fachverbände(2) Gemischt gewerbliche Verbände
c) Mitgliedschaftd) Dachverbände
(1) Fachverbände Landesfachverbände Fachspitzenverband auf Bundesebene (z.B. Gesamtmetall)
(2) Landesfachverbände + gemischt gewerbliche Verbände Landesvereinigungen der Arbeitgeber (z.B. VSU) Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA)
e) Organisationsgrad2. OT-Mitgliedschaft3. Arbeitnehmerverbände
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III. Die Organisation der Koalitionen
1. Arbeitgeberverbände2. OT-Mitgliedschaft
(vgl. Bayreuther, BB 2007, 325 ff. sowie BesgenFAArbR 2007, 162 ff.)
a) Definition + Hintergrundb) Modellec) Zulässigkeit des Stufenmodells
3. Arbeitnehmerverbände
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III. Die Organisation der Koalitionen
1. Arbeitgeberverbände2. OT-Mitgliedschaft3. Arbeitnehmerverbände
a) Gewerkschaftenb) Organisationsform – i.d.R. nichtrechtsfähige Vereine §
54 BGBc) Organisationsstruktur
(1) Industrieverbandsprinzip(2) Berufsverbandsprinzip
d) DGB
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Überblick
§ 1 Das Recht der KoalitionenI. Bedeutung und Begriff der KoalitionII. Der Verfassungsrechtliche Schutz der
KoalitionenIII. Die Organisation der KoalitionenIV. Prozessuale Stellung
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§ 1 Das Recht der KoalitionenIII. Prozessuale Stellung1. Allgemeines
a) Parteifähigkeit(1) § 50 I ZPO(2) § 50 II ZPO
b) Aktive Parteifähigkeit der Gewerkschaften2. ArbGG3. Konsequenzen
a) Streit um die Koalitionseigenschaft(1) Als Hauptsache (§§ 2a I Nr.4, 2a II, 97 ArbGG analog)(2) Als Vorfrage (§ 97 V ArbGG)
b) Reaktionen auf die Verletzung de Koalitionsfreiheit(1) Verschuldensunabhängiger Unterlassungsanspruch,
§ 1004 BGB i.V.m. Art. 9 Abs. 3 GG(2) Verschuldensabhängiger Schadenersatzanspruch,
§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 9 Abs. 3 GG (Schutzgesetz)(3) Schadenersatzanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB („sonstiges“ Rechtsgut)
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Überblick
§ 2 Das TarifrechtI. Der TarifvertragII. Das Zustandekommen von TarifverträgenIII. Die Tariffähigkeit und TarifzuständigkeitIV. Gegenstand und Inhalt von TarifverträgenV. Die Wirkung von tariflichen NormenVI. Voraussetzungen der Wirkungen von
TarifverträgenVII. Fälle zum Tarifrecht
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Definition des Tarifvertrags
• Tarifvertrag: §§ 1, 2 Abs. 1, 4 Abs. 2 TVG• = schriftlicher Vertrag zwischen einem (oder
mehreren) Arbeitgebern (oder Arbeitgeberverbänden) und einer (oder mehreren) Gewerkschaften zur • Regelung von arbeitsrechtlichen Rechten und
Pflichten der Tarifvertragsparteien und • zur Festsetzung von Rechtsnormen über
• Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitgeberverhältnissen sowie über
• betriebliche und betriebsverfassungsrechtlicheFragen und
• gemeinsame Einrichtungen der Vertragsparteien.
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§ 2 Das Tarifrecht
I. Der Tarifvertrag1. Begriff (vgl. §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 TVG)
a) Echter Vertragb) Funktionen (Schutzfunktion, Verteilungsfunktion,
Ordnungsfunktion, Friedensfunktion)2. Bestandteile (näheres dazu auch unter IV.)
a) Schuldrechtlicher Teil („Rechte und Pflichten“)b) Normativer Teil („Rechtsnormen“)c) „Geltungsregelungen“ (über Dauer, Umfang, Abweichungen,
Ergänzungen, Ausnahmen [sog. „Öffnungsklauseln“])3. Bedeutung
a) Jährlicher Abschluss von rund 7000-8000 Tarifverträgeb) Am 01.10.2007 waren rund 67.300 Tarifverträge gültig
4. Rechtsnatura) Doppelnaturb) Konsequenzen
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Normativer Inhalt des Tarifvertrags
§§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 2 TVG
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§ 2 Das TarifrechtI. Der TarifvertragII. Das Zustandekommen von Tarifverträgen
1. Erklärung von Angebot und Annahme2. Abschlussfreiheit3. Form
III. Die Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit1. Tariffähigkeit (§ 2 Abs. 1 bis 3 TVG)
a) Grundsatz (Definition; Streit)b) Die Koalitionc) Einzelne Subjekte (AN; AG)d) Die Dachorganisation (§ 2 Abs. 2, 3 TVG; z.B.: BDI, BDA)e) Die Innungen (§ 54 Abs. 3 Nr. 1 HwO)
2. Tarifzuständigkeita) Definitionb) sachliche und räumliche Zuständigkeitc) Festlegung der Zuständigkeitd) Rechtsfolgen fehlender Zuständigkeit ( BAG NZA 1991, 21 ff.; BAG MDR 2006,
760 f.)
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BAG, Beschl. v. 27.09.2005, 1 ABR 41/04, MDR 2006. 760 f.
In der vorliegenden Entscheidung geht es um die Frage, ob die IG-Metall für die Betriebe und Unternehmen des IBM-Konzerns zuständig ist, die sich mit Dienstleistungen auf dem Gebiet der Datenverarbeitung und Informationstechnologie befassen, nachdem die IBM 1993 die Produktion von Computer-Hardware aufgegeben und sich in diese Unternehmen aufgespalten hat. Seit 1994 vereinbaren die deutschen IBM-Unternehmen Haustarifverträge mit der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft (DAG; inzwischen in ver.di aufgegangen)IBM meint, nur die DAG und nicht IG-Metall sei für ihre Betriebe zuständig.
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§ 2 Das TarifrechtI. Der TarifvertragII. Das Zustandekommen von TarifverträgenIII. Die Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit
IV. Gegenstand und Inhalt von Tarifverträgen1. Grenzen der Tarifmacht
a) Europarecht (primäres und sekundäres EuR)b) Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteienc) (zwingendes) Gesetzesrechtd) Richterrechte) Art. 9 Abs. 3 GGf) Gemeinwohl?
2. Inhalt des normativen Teils3. Inhalt des schuldrechtlichen Teils
a) Friedenspflichtb) Durchführungspflichtc) Zusätzliche Pflichten
V. Die Wirkung von tariflichen NormenVI. Voraussetzungen der Wirkungen von TarifverträgenVII. Fälle zum Tarifrecht
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Normativer Inhalt des Tarifvertrags
§§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 2 TVG
Normen über betriebliche Fragen
Einrichtungen zugunsten der gesamten Belegschaft (Kantine, Waschräume)
Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Betrieb; Zugangs-kontrollen, Arbeitserfassung)
der Tarifvertragsparteien !
Von den Parteien abhängige Organisationen, deren Zweck und Struktur durch TV festgelegt wird
z.B. Leistungen der betriebl. Altersversorgung (z.B. Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes)
Regeln die betriebl. Mitbestimmung der AN
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§ 2 Das TarifrechtI. Der TarifvertragII. Das Zustandekommen von TarifverträgenIII. Die Tariffähigkeit und TarifzuständigkeitIV. Gegenstand
V. Die Wirkung von tariflichen Normen1. Adressaten der normativen Wirkung
a) Inhalts-, Abschluss- und Beendigungsnormenb) Betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Normen
2. Unmittelbare und zwingende Wirkunga) Unmittelbare Wirkungb) Zwingende Wirkungc) Ausnahmen
3. Günstigkeitsprinzipa) Standortb) Geltungc) Prüfung der Begünstigungd) Effektivlohn und Tariflohnerhöhung (Anrechnung?); TV-Klauselne) Beispiele zum Günstigkeitsprinzip
4. Verzicht, Verwirkung und Ausschluss5. Nachwirkungen aus dem TV6. Rückwirkende Tariföffnungsklausel
VI. Voraussetzungen der Wirkungen von TarifverträgenVII. Fälle zum Tarifrecht
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Fall zu § 2 V. 3. d.
Das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers A wird von einem Lohntarifvertrag erfasst. Danach beträgt sein Lohn € 5.000.A wird allerdings übertariflich bezahlt (übertarifliche Zulage i.H.v. € 500) und sein Lohn beträgt daher € 5.500.Nun wird der Tariflohn um 3% (= € 150) erhöht.Bekommt A nun € 150 mehr an Lohn (Aufstockung € 5.650) oder bleibt es bei den € 5.500 (Aufsaugung)
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Effektivlohn und Tariflohnerhöhung (Anrechnung?); TV-Klauseln
Anrechnungs-problematik
Regelung im Arbeitsvertrag
Regelung im Tarifvertrag
Verrechnungs-klausel
„Effektiv-klauseln“
Effektivgarantieklausel= allgemeine
Effektivklausel
Begrenzte Effektivklausel
Verdienstsicherungs-klausel
Besitzstands-klausel
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Beispielsfall 4 (zu § 2 V. 3. e.)Günther Großzügig (G) - Mitglied des Arbeitgeberverbandes - vereinbarte mit Hans Habgierig (H) bei dessen Einstellung 2002 ein Gehalt von 1.500 €monatlich sowie für jedes Familienmitglied (bei H Frau und 3 Kinder) eine Sozialzulage von je 100 €. H erhielt also ein monatliches Gehalt von 1.900 €. 2003 wurde im einschlägigen Tarifvertrag für die von H ausgeübte Tätigkeit ein Gehalt von 1.800 € festgesetzt. Der Tarifvertrag enthält keine Regelungen über Sozialzulagen. Daraufhin trat H prompt in die Gewerkschaft ein und verlangt nun von G 300 € mehr Gehalt. Dieses Ansinnen weist G empört zurück, seiner Meinung nach bedürfe H wegen der von ihm gewährten Sozialzulagen keiner weiteren Lohnerhöhung. Ist die Ansicht des G zutreffend?
Individualvertrag Tarifvertrag
Gehalt 1.500,- Gehalt 1.800,-
Sozialzulage 400,- Sozialzulage ?
Gesamtlohn 1.900,- Gesamtlohn ?
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Beispielsfall 5 (zu § 2 V. 3. e.)
Arbeitgeber A vereinbart bei Einstellung des Arbeitnehmers B mit diesem einzelvertraglich einen Lohn von 1.600 €. Nach dem Arbeitsvertrag sind damit auch alle Sozialzulagen abgegolten. Der für B einschlägige Tarifvertrag sieht ein Gehalt von 1.400 € vor, zuzüglich Sozialzulagen in Höhe von 50 €. Kann A von B die im Tarifvertrag festgesetzte Sozialzulage verlangen?
Individualvertrag TarifvertragGehalt 1.600,- Gehalt 1.400,-Sozialzulage ? Sozialzulage 50,-
Gesamtlohn ? Gesamtlohn 1450,-
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§ 2 Das TarifrechtI. Der TarifvertragII. Das Zustandekommen von TarifverträgenIII. Die Tariffähigkeit und TarifzuständigkeitIV. Gegenstand
V. Die Wirkung von tariflichen Normen1. Adressaten der normativen Wirkung2. Unmittelbare und zwingende Wirkung3. Günstigkeitsprinzip4. Verzicht, Verwirkung und Ausschluss5. Nachwirkungen aus dem TV6. Rückwirkende Tariföffnungsklausel
VI. Voraussetzungen der Wirkungen von TarifverträgenVII. Fälle zum Tarifrecht
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Beispielsfall 6 (zu § 2 V. 5.)
Die Gewerkschaft ÖTV und die N-Verkehrsbetriebe AG schließen am 18.06.1995 einen Tarifvertrag über Rechte, Pflichten und den Schutz von Vertrauensleuten der Gewerkschaft ÖTV im Betrieb der N-AG. Dieser Vertrag trat am 01.07.1995 in Kraft. § 8 TV hat folgenden Inhalt:
§ 8 Laufzeit und Kündigung. Dieser Vertrag tritt mit Wirkung vom 01.07.1995 in Kraft. Er kann insgesamt oder hinsichtlich einzelner Bestimmungen mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden. Noch während dieser Frist werden sich die Vertragsparteien um eine Neuregelung bemühen, die dem Geist und Sinn dieses Vertrages entspricht...
Mit Schreiben vom 21.06.2002 kündigt die N-AG diesen Tarifvertrag fristgemäß zum 31.12.2002. Wirkt der Tarifvertrag nach?
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Beispielsfall zu § 2 V. 6.)
1. Der Arbeitgeber A ist Mitglied des Arbeitgeberverbandes Metall. Dieser hat mit der IG Metall einen Tarifvertrag abgeschlossen, wonach eine Wochenarbeitszeit von 35 Stunden gilt und Überstunden regulär zu vergüten sind. Dies wurde bisher auch so gehandhabt.
2. Wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten schließt der A mit dem in seinem Betrieb bestehenden Betriebsrat im Mai 2006 eine Betriebsvereinbarung, wonach eine Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden ohne Lohnausgleich gelten soll.
3. Drei Monate später im August 2006 vereinbaren A und die IG Metall, dass diese Betriebsvereinbarung genehmigt werde. Im Übrigen solle es bei der Geltung des Tarifvertrages bleiben. Hiervon unterrichtet die IG Metall ihre Mitglieder.
4. Noch einmal drei Monate später im November 2006 vereinbaren der Arbeitgeberverband Metall, A und die IG Metall erneut, dass die Betriebsvereinbarung vom Mai genehmigt werden soll.
Die Arbeitnehmerin K des A, die Mitglied der IG Metall ist, verlangt von A Vergütung der 3,5 Überstunden pro Woche seit Mai. Zu Recht?
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§ 2 Das TarifrechtI. Der TarifvertragII. Das Zustandekommen von TarifverträgenIII. Die Tariffähigkeit und TarifzuständigkeitIV. GegenstandV. Die Wirkung von tariflichen Normen
VI. Voraussetzungen der Wirkungen von Tarifverträgen1. „Schon Geklärtes“2. Tarifgebundenheit3. Gegenständlicher Geltungsbereich
a) Räumlichb) Persönlichc) Fachlichd) Zeitlich siehe unter 5.
4. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärunga) Sinn und Zweckb) Wirkungc) Voraussetzungen
5. Zeitlicher Geltungsbereich6. Tarifkollision
VII. Fälle zum Tarifrecht
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§ 2 Das TarifrechtI. Der TarifvertragII. Das Zustandekommen von TarifverträgenIII. Die Tariffähigkeit und TarifzuständigkeitIV. GegenstandV. Die Wirkung von tariflichen Normen
VI. Voraussetzungen der Wirkungen von Tarifverträgen1. „Schon Geklärtes“2. Tarifgebundenheit3. Gegenständlicher Geltungsbereich4. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung5. Zeitlicher Geltungsbereich6. Tarifkollision
a) Problemb) Arten der Kollisionc) Auflösung der Tarifkollision
(1) Auflösung der Tarifkonkurrenz(2) Auflösung der Tarifpluralität
d) MischbetriebVII. Fälle zum Tarifrecht
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§ 3 Das Arbeitskampfrecht
I. Grundlagen1. Begriff2. Arten3. Bedeutung4. Rechtsgrundlagen
II. Die Rechtmäßigkeit von ArbeitskämpfenIII. Die Durchführung von ArbeitskämpfenIV. Die Folgen von ArbeitskämpfenV. Fälle
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§ 3 Das ArbeitskampfrechtI. Grundlagen
1. Begriff2. Arten
a) Unterscheidung nach der Partei(1) Kampfmaßnahmen der AN(2) Kampfmaßnahmen der AG
b) Unterscheidung nach Zielenc) Unterscheidung nach Umfangd) Richtunge) Exkurs zum Streik
3. Bedeutung4. Rechtsgrundlagen
a) BAG, Beschl. v. 28.01.1955, GS 1/54, BB 1955, 605 ff.b) BAG, Beschl. v. 21.04.1971, GS 1/68, BB 1971, 701 ff.c) BAG, Urt. v. 10.06.1980, 1 AZR 168/79, DB 1980, 1274 f. und
BAG, Urt. v. 10.06.1980, 1 AZR 822/79, DB 1980, 1266 ff.d) BVerfG, Beschl. v. 26.06.1991, 1 BvR 779/85, DB 1991, 1678 ff.
II. Die Rechtmäßigkeit von ArbeitskämpfenIII. Die Durchführung von ArbeitskämpfenIV. Die Folgen von ArbeitskämpfenV. Fälle
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§ 3 Das ArbeitskampfrechtI. Grundlagen
II. Die Rechtmäßigkeit von Arbeitskämpfen1. Tariffähige Kampfparteien2. Tarifvertragsabschluss als Kampfziel
a) Politische Streiks/Demonstrationsstreiksb) Generalsstreikc) Fall 11: Warnstreikd) Sympathie-/Solidaritätsstreik
3. Forderung in TV zulässig regelbar4. Kein Verstoß gegen die Friedenspflicht5. Gebot der Kampfparität
a) Kampfparität = Waffengleichheitb) Formelle/materielle Paritätc) Abwehraussperrung/Angriffsaussperrung
…………..
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RA Dr. Marwan Hamdan 38
§ 3 Das ArbeitskampfrechtI. GrundlagenII. Die Rechtmäßigkeit von Arbeitskämpfen
1. Tariffähige Kampfparteien2. Tarifvertragsabschluss als Kampfziel3. Forderung in TV zulässig regelbar4. Kein Verstoß gegen die Friedenspflicht5. Gebot der Kampfparität6. Gebot der Verhältnismäßigkeit
a) Zweck/Vorstellungb) Ultima-Ratio-Prinzip vgl. 7.c) Angemessenheitd) Gebot fairer Kampfführung
7. Ultima-Ratio-Prinzip8. Besondere Kampfverbote9. Ordnungsgemäßer Verbandsbeschluss und ordnungsgemäße Benachrichtigung
a) Ermächtigung durch Verbandb) Benachrichtigung
10. FälleIII. Die Durchführung von ArbeitskämpfenIV. Die Folgen von ArbeitskämpfenV. Fälle
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§ 3 Das Arbeitskampfrecht
I. GrundlagenII. Die Rechtmäßigkeit von ArbeitskämpfenIII. Die Durchführung von Arbeitskämpfen
1. Zu Verfahren, Durchführung und Beendigung, s.o. I.2.e.2. Streikleitung und Streikposten,
Aufgaben, zulässige und unzulässige Maßnahmen IV. Die Folgen von Arbeitskämpfen
1. Rechtmäßiger Streik2. Rechtmäßige Aussperrung3. Rechtswidriger Streik4. Rechtswidrige Aussperrung5. Auswirkungen auf die kämpfenden Koalitionen6. Auswirkungen auf Dritte
V. FälleVI. GDL – DB (Grundfall)
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§ 4 Grundzüge des Schlichtungsrechts
I. Allgemeines1. Begriff der Schlichtung i.e.S. 2. Allgemeine Grundsätze des Schlichtungsrechts
a. Gegenstand der Schlichtungb. Ziel der Schlichtung
3. ZwangsschlichtungII. Die staatl. Schlichtung
1. Allgemeines a. Grundlagen b. Subsidiaritätc. Zweistufiger Aufbau
2. Das Ausgleichsverfahren3. Das Schlichtungsverfahren
a. Verfahrenb. Bedeutungc. Ultima-Ratio-Prinzip
III. Die vereinbarte Schlichtung1. Anwendungsbereich2. Bedeutung3. Verfahren4. Verfahrensbeendigung
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§ 5 Grundlagen der Betriebsverfassung
I. Historische Entwicklung1. Entwicklung2. Das BetrVG 19723. Betriebsverfassung und Mitbestimmung
II. Der Geltungsbereich des BetrVG1. Räumlicher Geltungsbereich2. Sachlicher Geltungsbereich
a. Betrieb (Betriebsteil, gemeinsamer Betrieb)b. Ausnahmen und „Teilausnahmen“
3. Persönlicher Geltungsbereicha. Arbeitnehmerb. Ausnahmen und „Teilausnahmen“
III. Die Organe der BetriebsverfassungIV. Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen BR und AGV. Fälle
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§ 5 Grundlagen der Betriebsverfassung
I. Historische EntwicklungII. Der Geltungsbereich des BetrVGIII. Die Organe der Betriebsverfassung
1. Die Betriebsversammlung (§§ 42-46)a. Definitionb. Grundlagenc. Hauptzwecked. Arten
(1) Ordentliche Betriebsversammlung(2) Außerordentliche Betriebsversammlung
2. Der Betriebsrat3. Der Wirtschaftsausschuss
IV. Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen BR und AGV. Fälle
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§ 5 Grundlagen der Betriebsverfassung
I. Historische EntwicklungII. Der Geltungsbereich des BetrVGIII. Die Organe der Betriebsverfassung
1. Die Betriebsversammlung (§§ 42-46)2. Der Betriebsrat
a. Rechtsstellungb. Besondere Formen
(1) Gesamtbetriebsrat (§§ 47 ff. BetrVG)(2) Konzernbetriebtsrat (§§ 54 ff BetrVG)(3) Besondere Vertretungsorgane für besondere Personengruppen
c. Errichtungd. Zusammensetzunge. Geschäftsführungf. Amtszeitg. Rechtsstellung des einzelnen BR-Mitglieds
3. Der WirtschaftsausschussIV. Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen BR und AGV. Fälle
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§ 5 Grundlagen der Betriebsverfassung
I. Historische EntwicklungII. Der Geltungsbereich des BetrVGIII. Die Organe der Betriebsverfassung
1. Die Betriebsversammlung (§§ 42-46)2. Der Betriebsrat
a. Rechtsstellungb. Besondere Formen
c. Errichtung(1) Betriebe mit Betriebsrat(2) Betriebe ohne Betriebsrat(3) Wahlvorstand(4) Wahl(5) Verstoß gegen Wahlvorschriften(6) Nichtigkeit der Wahl
d. Zusammensetzunge. Geschäftsführungf. Amtszeitg. Rechtsstellung des einzelnen BR-Mitglieds
3. Der WirtschaftsausschussIV. Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen BR und AGV. Fälle
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§ 5 Grundlagen der Betriebsverfassung
I. Historische EntwicklungII. Der Geltungsbereich des BetrVGIII. Die Organe der Betriebsverfassung
1. Die Betriebsversammlung (§§ 42-46)2. Der Betriebsrat
a. Rechtsstellungb. Besondere Formenc. Errichtungd. Zusammensetzunge. Geschäftsführung
(1) Organisation(2) Kosten
f. Amtszeitg. Rechtsstellung des einzelnen BR-Mitglieds
(1) Ehrenamt(2) Schulungs- und Bildungsveranstaltungen(3) Besonderer Kündigungsschutz(4) Geheimhaltungspflicht(5) Ausschluss
3. Der WirtschaftsausschussIV. Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen BR und AGV. Fälle
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§ 5 Grundlagen der Betriebsverfassung
I. Historische EntwicklungII. Der Geltungsbereich des BetrVGIII. Die Organe der BetriebsverfassungIV. Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen BR und AG
1. Allgemeiner Überblicka) Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeitb) Arbeitskampfverbot und betriebliche Friedenspflichtc) Verbot der parteipolitischen Betätigungd) Grundsätze der Behandlung von Betriebsangehörigen
2. Die Betriebsvereinbarunga) Unmittelbare und zwingende Wirkungb) Schriftformc) § 77 Abs. 3 BetrVG
3. Die Einigungsstelle4. Durchsetzung der betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte
V. Fälle
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§ 6 Grundlagen der Betriebsverfassung
I. Überblick1. Zur Gesetzeslage2. Allgemeine Aufgaben3. Arten von Beteiligungsrechten
a) Inhaltb) Intensität
(1) Informationsrechte(2) Anhörungsrechte und Initiativrechte (Vorschlagsrechte)(3) Beratungsrechte(4) Widerspruchsrechte(5) Zustimmungsverweigerungsrechte(6) Mitbestimmungsrechte
II. Mitbestimmung in sozialen AngelegenheitenIII. Die Mitbestimmung in personellen AngelegenheitenIV. Die Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
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§ 6 Grundlagen der Betriebsverfassung
I. ÜberblickII. Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
1. Katalog der zwingenden Mitbestimmung nach § 87 BetrVGa) Erzwingbares MitbestimmungsRb) Gebiete des § 87 Abs. 1 BetrVGc) Verfahren
2. Die freiwillige Mitbestimmung (§ 88 BetrVG)3. Der Arbeitsschutz gem. § 89 BetrVG4. Die Gestaltung von Arbeitsplatz und Arbeitsablauf
III. Die Mitbestimmung in personellen AngelegenheitenIV. Die Mitbestimmung in wirtschaftlichen
Angelegenheiten
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RA Dr. Marwan Hamdan 49
§ 6 Grundlagen der Betriebsverfassung
I. ÜberblickII. Mitbestimmung in sozialen AngelegenheitenIII. Die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
1. Allgemeine personelle Angelegenheitena) Personalplanungb) Stellenausschreibung innerhalb des Betriebesc) Personalfragebögen/Beurteilungsgrundsätze/Arbeitsverträged) Auswahlrichtlinien
2. Berufsbildung3. Einzelmaßnahmen (ohne Kündigung)4. Kündigung
IV. Die Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten