kommunale ausländer- und ausländerinnenvertretung · 60 stk. analoge eingänge g) angaben über...
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Amtsblatt für Frankfurt am Main27. März 2018 · Nr. 13 · 149. Jahrgang
AMTSBLATT 134811
Einladung zur 23. öffentlichen, ordentlichen Plenarsit-
zung der Kommunalen Ausländer- und Ausländerin-
nenvertretung am
Montag, dem 9. April 2018, um 18.00 Uhr
im Plenarsaal der Stadtverordnetenver-
sammlung, Rathaus Römer, Römerberg 23,
60311 Frankfurt am Main
TAGESORDNUNG I
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Übergang von Grundschulen auf weiterführen-
de Schulen
Zu Gast: Herr Sauerhoff, Staatliches Schulamt
3. Besuch der Gesellschaft für Interkulturelles
Zusammenleben e.V., Berlin:
ABCAMI-Projekt
4. Genehmigung der Tagesordnung
5. Genehmigung der Protokolle vom 15.01.2018,
05.02.2018 und 05.03.2018
6. Benennung eines KAV-Vertreters für den
Ausschuss für Bildung und Integration
7. Informationen des Vorsitzenden
8. Bürgerfragestunde
9. Behandlung der TO II
10. Anträge
10.1 Sicherheit einer Bushaltestelle erhöhen
10.2 Beratungsmöglichkeiten älterer Migran-
tinnen und Migranten
10.3 Bildung eines Ausschusses für Immi-
gration und Integration
10.4 Ursprungs des Stromes für Elektrobusse
10.5 Gedenkstätten – unentbehrlich für alle
Schülerinnen und Schüler
10.6 Anwohnerparken Frankenallee
(Die Anträge 10.1 bis 10.6 werden nach der
Geschäftsordnung der KAV, § 20 Abs. 2
beschlossen)
10.7 Werbekampagne für kostenlose
Interrail-Tickets
10.8 Mobbingprävention und Mobbinginter-
vention an Schulen in Frankfurt am Main
10.9 Soziale Aspekte bei der Vergabe von
Gebäudereinigungsleistungen
10.10 Kinderarmut in Migrantenfamilien
10.11 Anerkennung ausländischer Berufsab-
schlüsse in Frankfurt am Main
10.12 Unternehmensgründung durch
Migranten
10.13 Die Stadtverwaltung braucht Fachkräfte
10.14 Flüchtlingsintegration auf dem Arbeits-
markt
10.15 Stadtteil gegen Rassismus
11. Berichte aus den Gremien
12. Fragestunde
13. Verschiedenes
gez. Jumas Medoff
Vorsitzender der KAV
Kommunale Ausländer- und Ausländerinnenvertretung
Seite 468 / Amtsblatt 27.03.2018 / Nr. 13, 149. Jhg.
Amt für Bau und ImmobilienPalmengarten, Siesmayerstraße 61 – Lamellenfenster –Öffentliche Ausschreibung Nr. 25-2018-00095 nach VOB/A
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Amt für Bau und Immobilien Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 48 786 E-Mail: [email protected]
b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 25-2018-00095
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:
oVergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
oVergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt
x Es werden elektronische Angebote akzeptiert xohne elektronische Signatur (Textform) xmit fortgeschrittener elektronischer Signatur xmit qualifizierter elektronischer Signatur
okein elektronisches Vergabeverfahren
d) Art des Auftrags:
xAusführung von Bauleistungen
o Planung und Ausführung von Bauleistungen
oBauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)
e) Ort der Ausführung: Palmengarten Frankfurt Siesmayerstraße 61 60323 Frankfurt am Main
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose:
Art der Leistung:
16 Stk. Lamellenfenster Ausbau / Entsorgung
16 Stk. Lamellenfenster Fassade, 3-flg., Iso- Glas, elektrisch, 1.200 x 1.200 mm
16 Stk. Vogelschutzgitter, Maschen- draht V2A, 1.100 x 1.100 mm
Umfang der Leistung:
16 Stk. Lamellenfenster, 1.200 x 1.200 mm neu gegen alt
16 Stk. Vogelschutzgitter V2A Maschendraht
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: –
h) Aufteilung in Lose: xNein
Ja, Angebote sind möglich:
onur für ein Los
o für ein oder mehrere Lose
onur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 28.05.2018 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 29.03.2019
j) Nebenangebote: ozugelassen
onur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
x nicht zugelassen
k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Amt für Bau und Immobilien Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 48 786 E- Mail: harald.leisinger@stadt- frankfurt.de Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
l) Kosten für die Übersendung der Vergabe- unterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 20,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Geldinstitut: Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE16 5001 0060 0000 0026 09 BIC-Code: PBNKDEFFXXX Verwendungs- zweck: 25-2018-00095
Lamellenfenster Tropicarium Palmengarten
Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Über- weisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen.
Öffentliche Ausschreibungen
Bekanntmachung von öffentlichenAusschreibungen
Alle öffentlichen Ausschreibungen der Stadt Frankfurt am Main finden Sie im Internet
unter www.vergabe.stadt-frankfurt.de
27.03.2018 / Nr. 13, 149. Jhg. Amtsblatt / Seite 469
Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck
angegeben wurde, - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabe- unterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe
Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Ab-schnitt k) genannten Stelle angefordert wurden,
- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist.
Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main
p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch
q) Ablauf der Angebotsfrist: am 10.04.2018, 11.30 Uhr
Eröffnungstermin: am 10.04.2018, 11.30 Uhr Ort: Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Zimmer: Submissionsstelle EG
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevoll- mächtigte Vertreter
r) Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen
s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungs- bedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen
t) Rechtsform der / Anforderung an Bieter- gemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nach-
weis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauun-
ternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf ge-
sondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als
vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Ange- bot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunter-
nehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bau-unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunterneh-men) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage
der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genann-
ten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu be- stätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Eintragung in die Liste des Vereins für Präquali-fikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifika-tionsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung).
Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
v) Ablauf der Bindefrist: 11.05.2018
w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
x) Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu
Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebotsunterlagen
einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunterneh-mern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja
Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen
Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: –
y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis
Amt für Bau und ImmobilienBerkersheimer Schule, Prämäckerweg – MSR - Technik –Öffentliche Ausschreibung Nr. 25-2018-00100 nach VOB/A
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Amt für Bau und Immobilien Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 35 449 Telefax: 069 / 212 - 43 118 E-Mail: [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Seite 470 / Amtsblatt 27.03.2018 / Nr. 13, 149. Jhg.
b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 25-2018-00100
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:
oVergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
oVergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt
x Es werden elektronische Angebote akzeptiert xohne elektronische Signatur (Textform) xmit fortgeschrittener elektronischer Signatur xmit qualifizierter elektronischer Signatur
okein elektronisches Vergabeverfahren
d) Art des Auftrags:
xAusführung von Bauleistungen
o Planung und Ausführung von Bauleistungen
oBauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)
e) Ort der Ausführung: Neubau Berkersheimer Schule Prämäckerweg 60433 Frankfurt am Main
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose:
Art der Leistung: MSR - Technik
Umfang der Leistung:
MSR - Technik mit ca.
110 Stk. digitale Ausgänge
20 Stk. analoge Ausgänge
260 Stk. digitale Eingänge
60 Stk. analoge Eingänge
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: –
h) Aufteilung in Lose: xNein
Ja, Angebote sind möglich:
onur für ein Los
o für ein oder mehrere Lose
onur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 02.05.2018 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 03.09.2018
j) Nebenangebote: ozugelassen
onur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
x nicht zugelassen
k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Amt für Bau und Immobilien Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main E- Mail: lv- versand.abi@stadt- frankfurt.de Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
l) Kosten für die Übersendung der Vergabe- unterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 35,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Geldinstitut: Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE16 5001 0060 0000 0026 09 BIC-Code: PBNKDEFFXXX Verwendungs- zweck: 25-2018-00100
Neubau Berkersheimer Schule - MSR
Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Über- weisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen.
Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck
angegeben wurde, - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabe- unterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe
Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Ab-schnitt k) genannten Stelle angefordert wurden,
- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist.
Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch
q) Ablauf der Angebotsfrist: am 26.04.2018, 10.30 Uhr
Eröffnungstermin: am 26.04.2018, 10.30 Uhr Ort: Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Zimmer: Submissionsstelle
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevoll- mächtigte Vertreter
r) Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen
s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungs- bedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen
27.03.2018 / Nr. 13, 149. Jhg. Amtsblatt / Seite 471
t) Rechtsform der / Anforderung an Bieter- gemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nach-
weis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauun-
ternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf ge-
sondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als
vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Ange- bot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur
Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunter-nehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bau-unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunterneh-men) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage
der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genann-ten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu be- stätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Eintragung in die Liste des Vereins für Präquali-fikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifika-tionsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung).
Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
v) Ablauf der Bindefrist: 28.06.2018
w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
x) Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu
Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebotsunterlagen
einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunterneh-mern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja
Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen
Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: –
y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis
Amt für Bau und ImmobilienLudwig-Weber-Schule, Paul-Kirchhof-Platz 13 – WC-Trennwände –Öffentliche Ausschreibung Nr. 25-2018-00106 nach VOB/A
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Amt für Bau und Immobilien Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 46 216 E-Mail: [email protected]
b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 25-2018-00106
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:
oVergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
oVergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt
x Es werden elektronische Angebote akzeptiert xohne elektronische Signatur (Textform) xmit fortgeschrittener elektronischer Signatur xmit qualifizierter elektronischer Signatur
okein elektronisches Vergabeverfahren
d) Art des Auftrags:
xAusführung von Bauleistungen
o Planung und Ausführung von Bauleistungen
oBauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)
e) Ort der Ausführung: Ludwig-Weber-Schule Paul-Kirchhof-Platz 13 65931 Frankfurt am Main - Sindlingen
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose:
Art der Leistung: WC-Trennwände
Umfang der Leistung:
ca. 10 Stk. 2er bis 5er- Kabinenanlagen aus Sandwichkonstruktion mit beidseitig mind. 3 mm Vollkernplatten und innenlie- gendem Alu- Rahmen, Elementfüllung aus PU- Auf- schäumung, mit sichtbaren Kanten aus Alu- Profilen
Seite 472 / Amtsblatt 27.03.2018 / Nr. 13, 149. Jhg.
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: –
h) Aufteilung in Lose: xNein
Ja, Angebote sind möglich:
onur für ein Los
o für ein oder mehrere Lose
onur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 08.10.2018 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 29.01.2019
j) Nebenangebote: ozugelassen
onur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
x nicht zugelassen
k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Amt für Bau und Immobilien Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 46 216 E- Mail: christian.faust@stadt- frankfurt.de Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
l) Kosten für die Übersendung der Vergabe- unterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 10,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Geldinstitut: Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE16 5001 0060 0000 0026 09 BIC-Code: PBNKDEFFXXX Verwendungs- zweck: 25-2018-00106
LWS - WC-Trennwände
Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Über- weisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen.
Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck
angegeben wurde, - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabe- unterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe
Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Ab-schnitt k) genannten Stelle angefordert wurden,
- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist.
Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Vergabestelle siehe a)
p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch
q) Ablauf der Angebotsfrist: am 19.04.2018, 10.30 Uhr
Eröffnungstermin: am 19.04.2018, 10.30 Uhr Ort: Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Zimmer: Submission, EG
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevoll- mächtigte Vertreter
r) Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen
s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungs- bedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen
t) Rechtsform der / Anforderung an Bieter- gemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nach-
weis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauun-
ternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf ge-
sondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als
vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Ange- bot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur
Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunter-nehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bau-unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunterneh-men) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage
der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genann-ten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu be- stätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Eintragung in die Liste des Vereins für Präquali-fikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifika-tionsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung).
Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden
27.03.2018 / Nr. 13, 149. Jhg. Amtsblatt / Seite 473
Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
v) Ablauf der Bindefrist: 15.06.2018
w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
x) Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu
Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebotsunterlagen
einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunterneh-mern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja
Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen
Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: –
y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis
Amt für Straßenbau und ErschließungCamberger Straße– Straßen- und Brückenbauarbeiten –Öffentliche Ausschreibung Nr. 66-2018-00034 nach VOB/A
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Amt für Straßenbau und Erschließung Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 48 996 Telefax: 069 / 212 - 35 106 E-Mail: [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 66-2018-00034
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:
xVergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
oVergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt
x Es werden elektronische Angebote akzeptiert xohne elektronische Signatur (Textform) xmit fortgeschrittener elektronischer Signatur xmit qualifizierter elektronischer Signatur
okein elektronisches Vergabeverfahren
d) Art des Auftrags:
xAusführung von Bauleistungen
o Planung und Ausführung von Bauleistungen
oBauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)
e) Ort der Ausführung: Gallus- /Gutleutviertel - Camberger Straße, BW 22 i, 22k, 22l, Bauinstandsetzung 60327 Frankfurt am Main
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose:
Art der Leistung: Straßenbau- / Brückenbauarbeiten
Umfang der Leistung:
Brückenbauarbeiten
Straßenbauarbeiten
Instandsetzungsarbeiten
Vermessungsleistungen
Beweissicherungen
Bahnerdungsarbeiten
Abbrucharbeiten (Bestandsbauwerk)
Erdarbeiten
Bauzeitenplan herstellen
Ausführungszeichnungen herstellen
Standsicherheitsnachweise aufstellen
Bestandunterlagen liefern
Arbeits- und Schützgerüst herstellen
ca. 990 m2 Brückenabdichtung
ca. 160 m3 Betonkappen herstellen
ca. 270 m Brückengeländer einbauen
ca. 1.400 m2 Betoninstandsetzung
ca. 1.900 m2 Deckschicht für Straße und Brücken herstellen
ca. 1.200 m2 Geh- und Radwege herstellen
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden:
Zweck der baulichen Anlage: Instandsetzung der Straßenbrücken im Zuge der Camberger Straße über die Bahnanlagen Bauwerke 22 i, 22 k und 22 l
h) Aufteilung in Lose: xNein
Ja, Angebote sind möglich:
onur für ein Los
o für ein oder mehrere Lose
onur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden
Seite 474 / Amtsblatt 27.03.2018 / Nr. 13, 149. Jhg.
i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 09.07.2018 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 26.07.2019 weitere Fristen: gem. Vertragsunterlagen (vgl. Beiblatt zu den beson- deren Vertragsbedingungen sowie Baubeschreibung)
j) Nebenangebote: ozugelassen
onur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
x nicht zugelassen
k) Anforderung der Vergabeunterlagen auf: Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
l) Kosten für die Übersendung der Vergabe- unterlagen in Papierform: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben.
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch
q) Ablauf der Angebotsfrist: am 24.04.2018, 10.30 Uhr
Eröffnungstermin: am 24.04.2018, 10.30 Uhr Ort: Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Zimmer: Submissionszimmer
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevoll- mächtigte Vertreter
r) Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen
s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungs- bedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen
t) Rechtsform der / Anforderung an Bieter- gemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nach-
weis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauun-ternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf ge-sondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Ange-bot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunter-
nehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bau-unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunterneh-men) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genann-ten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu be- stätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Eintragung in die Liste des Vereins für Präquali-fikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifika-tionsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Drei vergleichbare Projekte in der Sanierung in den letzten 10 Jahre, drei vergleichbare Projekte unter laufendem Straßen- und Bahnverkehr in den letzten 10 Jahren, geeignetes Baustellen-personal mit SIVV- Schein(e), MVAS- Nachweis(e), Nachweis der Zulassung der vorgesehenen Ent-sorgungs- /Verwertungsstelle sowie Nachweise gem. Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
v) Ablauf der Bindefrist: 06.07.2018
w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
x) Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu
Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunterneh-mern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja
Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen
27.03.2018 / Nr. 13, 149. Jhg. Amtsblatt / Seite 475
Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: –
y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis
z) Sonstige Angaben: Fragen zu den Vergabeunterlagen sind
ausschließlich per E- Mail an die Vergabestelle (vergabe.amt66@stadt- frankfurt.de) zu richten.
Amt für Straßenbau und ErschließungBaubezirk West– Straßenbauarbeiten –Öffentliche Ausschreibung Nr. 66-2018-00041 nach VOB/A
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Amt für Straßenbau und Erschließung Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 33 168 Telefax: 069 / 212 - 35 106 E-Mail: [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 66-2018-00041
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:
xVergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
oVergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt
x Es werden elektronische Angebote akzeptiert xohne elektronische Signatur (Textform) xmit fortgeschrittener elektronischer Signatur xmit qualifizierter elektronischer Signatur
okein elektronisches Vergabeverfahren
d) Art des Auftrags:
xAusführung von Bauleistungen
o Planung und Ausführung von Bauleistungen
oBauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)
e) Ort der Ausführung: Baubezirk West Stadt Frankfurt am Main
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose:
Art der Leistung: Unterhaltungsarbeiten Gehwege
Umfang der Leistung:
ca. 750 m2 Asphaltdecke aufbrechen
ca. 7.000 m2 Betonpflaster bzw. -platten aufbrechen
ca. 2.200 m Beton- bzw. Granitbordsteine aufnehmen/ausbrechen
ca. 20 Stk. Straßenabläufe ausbauen
ca. 2.200 Stk. Betonbordsteine aufbrechen/ aufnehmen/verwerten
ca. 2.000 m3 Boden lösen
ca. 7.300 m2 Erdplanum herstellen
ca. 7.400 m2 Schottertragschicht einbauen
ca. 200 m2 Asphalttragschicht einbauen
ca. 100 m2 Asphaltdeckschicht einbauen
ca. 2.000 m Beton bzw. Granitbordsteine versetzen
ca. 200 m Bordsteine regulieren
ca. 460 Stk. Betonbordsteine regulieren
ca. 1.300 Stk. Betonbordsteine versetzen
ca. 7.500 m2 Betonpflaster bzw. - platten verlegen
ca. 1.000 h selbstständige Stundenlohn- arbeiten
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden:
Zweck der baulichen Anlage: Instandhaltung Gehwege BBZ West
h) Aufteilung in Lose: xNein
Ja, Angebote sind möglich:
onur für ein Los
o für ein oder mehrere Lose
onur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden
i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 01.07.2018 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 31.12.2019
j) Nebenangebote: ozugelassen
onur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
x nicht zugelassen
k) Anforderung der Vergabeunterlagen auf: Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
l) Kosten für die Übersendung der Vergabe- unterlagen in Papierform: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben.
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Seite 476 / Amtsblatt 27.03.2018 / Nr. 13, 149. Jhg.
p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch
q) Ablauf der Angebotsfrist: am 12.04.2018, 10.30 Uhr
Eröffnungstermin: am 12.04.2018, 10.30 Uhr Ort: Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Zimmer: Submissionszimmer
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevoll- mächtigte Vertreter
r) Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen
s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungs- bedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen
t) Rechtsform der / Anforderung an Bieter- gemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nach-
weis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauun-ternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf ge-sondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Ange-bot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunter-
nehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bau-unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunterneh-men) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genann-ten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu be- stätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Eintragung in die Liste des Vereins für Präquali-fikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifika-tionsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
v) Ablauf der Bindefrist: 30.06.2018
w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
x) Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu
Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunterneh-mern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja
Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen
Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: –
y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis
z) Sonstige Angaben: Fragen zur Ausschreibung sind bis zum
04.04.2018 per E- Mail möglich. Später eingehende Fragen werden nicht mehr berücksichtigt werden.
Amt für Straßenbau und ErschließungKönigsteiner Straße / Euckenstraße– Straßenbauarbeiten –Öffentliche Ausschreibung Nr. 66-2018-00046 nach VOB/A
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Amt für Straßenbau und Erschließung Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 34 551 Telefax: 069 / 212 - 35 106 E-Mail: [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 66-2018-00046
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:
xVergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
oVergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt
x Es werden elektronische Angebote akzeptiert xohne elektronische Signatur (Textform) xmit fortgeschrittener elektronischer Signatur xmit qualifizierter elektronischer Signatur
okein elektronisches Vergabeverfahren
27.03.2018 / Nr. 13, 149. Jhg. Amtsblatt / Seite 477
d) Art des Auftrags:
xAusführung von Bauleistungen
o Planung und Ausführung von Bauleistungen
oBauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)
e) Ort der Ausführung: Königsteiner Straße / Euckenstraße 65929 Frankfurt am Main - Unterliederbach
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose:
Art der Leistung: Straßenbauarbeiten
Umfang der Leistung:
ca. 2.000 m2 Asphaltschichten ausbrechen / fräsen
ca. 2.700 m2 Pflaster/Platten ausbrechen
ca. 13 Stk. Straßenabläufe einschließlich Anschlussleitungen versetzen
ca. 400 m2 Asphaltoberbau herstellen, Fahrbahn
ca. 450 m2 Asphaltoberbau herstellen, Radweg
ca. 900 m2 SMA einbauen
ca. 450 m Gussasphaltrinne herstellen
ca. 2.500 m2 Pflasteroberbau herstellen, Gehwege, Parkflächen
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden:
Zweck des Auftrags: Neuordnung Fahrbahnen, Gehwege, Radwege, Park- flächen, Grünstreifen
h) Aufteilung in Lose: xNein
Ja, Angebote sind möglich:
onur für ein Los
o für ein oder mehrere Lose
onur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden
i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 25.06.2018 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 28.09.2018
j) Nebenangebote: ozugelassen
onur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
x nicht zugelassen
k) Anforderung der Vergabeunterlagen auf: Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
l) Kosten für die Übersendung der Vergabe- unterlagen in Papierform: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben.
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch
q) Ablauf der Angebotsfrist: am 18.04.2018, 09.30 Uhr
Eröffnungstermin: am 18.04.2018, 09.30 Uhr Ort: Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Zimmer: Submissionszimmer
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevoll- mächtigte Vertreter
r) Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen
s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungs- bedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen
t) Rechtsform der / Anforderung an Bieter- gemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nach-
weis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauun-ternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf ge-sondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Ange-bot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunter-
nehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bau-unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunterneh-men) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genann-ten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu be- stätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich.
Seite 478 / Amtsblatt 27.03.2018 / Nr. 13, 149. Jhg.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Eintragung in die Liste des Vereins für Präquali-fikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifika-tionsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Weitere Nachweise gemäß Aufforderung zur Ab-gabe eines Angebotes: Nachweis der Eintragung „Straßenbau“ in Handwerksrolle/bei IHK auch für Pflasterarbeiten, MVAS Nachweis(e), Bieteranga-ben/Nachweise gemäß LV.
v) Ablauf der Bindefrist: 22.06.2018
w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
x) Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu
Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunterneh-mern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja
Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen
Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: –
y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis
z) Sonstige Angaben: Die Vergabeunterlagen stehen unter
www.vergabe.stadt- frankfurt.de nach kurzer Re-gistrierung kostenfrei und unmittelbar digital zur Verfügung.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind per E- Mail an vergabe.amt66@stadt- frankfurt.de zu richten.
GrünflächenamtParkplatz Friedhof Westhausen, Kollwitzstraße 27 – Landschaftsbauarbeiten –Öffentliche Ausschreibung Nr. 67-2018-00034 nach VOB/A
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Grünflächenamt Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 36 005 Telefax: 069 / 212 - 39 930 E-Mail: [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 67-2018-00034
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:
oVergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
xVergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt
x Es werden elektronische Angebote akzeptiert xohne elektronische Signatur (Textform) xmit fortgeschrittener elektronischer Signatur xmit qualifizierter elektronischer Signatur
okein elektronisches Vergabeverfahren
d) Art des Auftrags:
xAusführung von Bauleistungen
o Planung und Ausführung von Bauleistungen
oBauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)
e) Ort der Ausführung: Parkplatz Friedhof Westhausen Kollwitzstraße 27 60488 Frankfurt am Main - Praunheim
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose:
Art der Leistung: Landschaftsbauarbeiten
Umfang der Leistung:
1.200 m3 Bodenabtrag und - entsorgung
1.000 m2 befestigte Flächen, davon 500 m2 Kammerplatten mit Splitt verfüllt, 200 m2 Drainpflaster und 300 m2 Asphalt
500 m Einfassungen aus Tiefbord und Pflaster
600 m2 Vegetationsflächen
Ausstattung wie Schranke und Fertiggarage
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www.frankfurt.de
27.03.2018 / Nr. 13, 149. Jhg. Amtsblatt / Seite 479
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: –
h) Aufteilung in Lose: oNein
Ja, Angebote sind möglich:
onur für ein Los
o für ein oder mehrere Lose
xnur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 23.07.2018 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 14.09.2018
j) Nebenangebote: ozugelassen
onur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
x nicht zugelassen
k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Grünflächenamt Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 36 005 Telefax: 069 / 212 - 39 930 E-Mail: [email protected] Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
l) Kosten für die Übersendung der Vergabe- unterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 40,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Geldinstitut: Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE16 5001 0060 0000 0026 09 BIC-Code: PBNKDEFFXXX Verwendungs- zweck: Angabe auf dem Beleg:
0670/50990000/1.22.09.01.04/ 670012, 67-2018-00034,
Parkplatz Friedhof Westhausen.
Ein quittierter Einzahlungs- beleg ist mit der Anforderung einzureichen.
Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Über- weisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen.
Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck
angegeben wurde,
- gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabe- unterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe
Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Ab-schnitt k) genannten Stelle angefordert wurden,
- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist.
Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch
q) Ablauf der Angebotsfrist: am 17.04.2018, 09.30 Uhr
Eröffnungstermin: am 17.04.2018, 09.30 Uhr Ort: Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Zimmer: Submissionsstelle
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevoll- mächtigte Vertreter
r) Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen
s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungs- bedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen
t) Rechtsform der / Anforderung an Bieter- gemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nach-
weis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauun-
ternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf ge-
sondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als
vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Ange- bot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur
Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunter-nehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bau-unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunterneh-men) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage
der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genann-ten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu be- stätigen.
Seite 480 / Amtsblatt 27.03.2018 / Nr. 13, 149. Jhg.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Eintragung in die Liste des Vereins für Präquali-fikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifika-tionsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung).
Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
v) Ablauf der Bindefrist: 06.07.2018
w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
x) Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu
Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebotsunterlagen
einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunterneh-mern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja
Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen
Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: –
y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis
GrünflächenamtHöchster Stadtpark, Am Sportpark – Abbruch- und Landschaftsbauarbeiten –Öffentliche Ausschreibung Nr. 67-2018-00036 nach VOB/A
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Grünflächenamt Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 30 292 Telefax: 069 / 212 - 39 930 E-Mail: [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 67-2018-00036
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:
oVergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
oVergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt
x Es werden elektronische Angebote akzeptiert xohne elektronische Signatur (Textform) xmit fortgeschrittener elektronischer Signatur xmit qualifizierter elektronischer Signatur
okein elektronisches Vergabeverfahren
d) Art des Auftrags:
xAusführung von Bauleistungen
o Planung und Ausführung von Bauleistungen
oBauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)
e) Ort der Ausführung: Höchster Stadtpark Am Sportpark 65929 Frankfurt am Main - Höchst
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose:
Art der Leistung: Abbruch- und Landschaftsbauarbeiten
Umfang der Leistung:
550 m Bauzaun
1.500 m2 bitumenhaltige Befestigung abbrechen inkl. Unterbau
120 m2 wassergebundene Fläche abtragen
390 m2 Rasenfugenpflaster abbrechen inkl. Unterbau
400 m2 wassergebundene Decke neu teilw. mit Unterbau
5 Stk. Bänke neu
590 m3 Oberboden liefern
800 m2 Rasenflächen neu
1.850 m2 Pflanzflächen neu
1.750 Stk. Sträucher 60 - 100 neu
3 Stk. Bäume neu
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: –
h) Aufteilung in Lose: xNein
Ja, Angebote sind möglich:
onur für ein Los
o für ein oder mehrere Lose
onur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
27.03.2018 / Nr. 13, 149. Jhg. Amtsblatt / Seite 481
i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 14.05.2018 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 18.06.2018
j) Nebenangebote: ozugelassen
onur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
x nicht zugelassen
k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Grünflächenamt Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 30 292 Telefax: 069 / 212 - 39 930 E-Mail: [email protected] Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
l) Kosten für die Übersendung der Vergabe- unterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 25,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Geldinstitut: Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE16 5001 0060 0000 0026 09 BIC-Code: PBNKDEFFXXX Verwendungs- zweck: Angabe auf dem Beleg:
0670/50990000/1.22.09.01.04/ 670012, 67-2018-00036,
Höchster Stadtpark, 3. BA
Ein quittierter Einzahlungs- beleg ist mit der Anforderung einzureichen.
Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Über- weisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen.
Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck
angegeben wurde, - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabe- unterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe
Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Ab-schnitt k) genannten Stelle angefordert wurden,
- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist.
Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch
q) Ablauf der Angebotsfrist: am 17.04.2018, 10.30 Uhr
Eröffnungstermin: am 17.04.2018, 10.30 Uhr Ort: Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Zimmer: 1 - 4
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevoll- mächtigte Vertreter
r) Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen
s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungs- bedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen
t) Rechtsform der / Anforderung an Bieter- gemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nach-
weis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauun-
ternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf ge-
sondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als
vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Ange- bot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur
Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunter-nehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bau-unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunterneh-men) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage
der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genann-ten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu be- stätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Eintragung in die Liste des Vereins für Präquali-fikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifika-tionsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung).
Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Seite 482 / Amtsblatt 27.03.2018 / Nr. 13, 149. Jhg.
v) Ablauf der Bindefrist: 17.05.2018
w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
x) Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu
Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebotsunterlagen
einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunterneh-mern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja
Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen
Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: –
y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis
Jugend- und Sozialamtverschiedene Dienststellen– Dauer- und Sonderbewachung – Offenes Verfahren Nr. 51-2018-00005 nach VgV
1.1) Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers: Jugend- und Sozialamt Eschersheimer Landstraße 241 - 249 60320 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 44 548 Telefax: 069 / 212 - 9 730 757 E-Mail: [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
1.2) Weitere Auskünfte erteilen: siehe 1.1
1.4) Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen: elektronisch via www.vergabe.stadt-frankfurt.de
1.5) Die vollständige Veröffentlichung finden Sie unter: 1. www.simap.eu.int 2. www.vergabe.stadt-frankfurt.de 3. www.had.de
2.1) Vergabenummer: 51-2018-00005
2.2) Art des Auftrages: Dienstleistungskategorie
2.2) Kurze Beschreibung: Dauer- und Sonderbewachung für das Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt am Main
2.3) Hauptort der Ausführung: Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt am Main
2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Dauer- und Sonderbewachung für das Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt am Main
CPV-Referenznummer(n): 79713000-5
2.5) Auftragsdauer bzw. Frist für Durchführung des Auftrages: 01.08.2018 bis 31.07.2022
3.1) Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 17.04.2018, 12.00 Uhr
3.2) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 17.04.2018
3.3) Auftragsdauer bzw. Frist für Durchführung des Auftrages: 01.08.2018 bis 31.07.2022
4.1) Zusätzliche Angaben: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu
Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebots-unterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Nachweis der Objektbesichtigung bzw. Verzichtserklärung Anlage A 2 oder A 3
Verpflichtungserklärung zur Verschwiegenheit (Datenschutzerklärung).
5.2) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/ Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungs- präsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt, Telefax: 06 151 / 12 - 5 816
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprü-fungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzu-lässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalenderta-gen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe ge-genüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab-gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
27.03.2018 / Nr. 13, 149. Jhg. Amtsblatt / Seite 483
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Stadtentwässerung Frankfurt am Mainverschiedene Dienststellen im Stadtgebiet– Inspektion Grundstücksentwässe-rungsanlagen –Offenes Verfahren Nr. 68-2018-00031 nach VgV
1.1) Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers: Stadtentwässerung Frankfurt am Main Goldsteinstraße 160 60528 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 32 764 Telefax: 069 / 212 - 32 912 E-Mail: [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
1.2) Weitere Auskünfte erteilen: siehe 1.1
1.4) Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen: elektronisch via www.vergabe.stadt-frankfurt.de schriftlich: Amt für Bau und Immobilien Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main
1.5) Die vollständige Veröffentlichung finden Sie unter: 1. www.simap.eu.int 2. www.vergabe.stadt-frankfurt.de 3. www.had.de
2.1) Vergabenummer: 68-2018-00031
2.2) Art des Auftrages: Dienstleistungskategorie
2.2) Kurze Beschreibung: Reinigung, Inspektion und Verlaufsmessung von Grundstücksentwässerungsanlagen
2.3) Hauptort der Ausführung (Los 1): Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
2.4) Beschreibung der Beschaffung (Los 1):
Reinigung, Inspektion und Verlaufsmessung von Zuleitungskanälen
CPV-Referenznummer(n): 90491000-5
2.5) Auftragsdauer bzw. Frist für Durchführung des Auftrages (Los 1): 03.09.2018 bis 31.12.2020
2.3) Hauptort der Ausführung (Los 2): Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
2.4) Beschreibung der Beschaffung (Los 2):
Reinigung, Inspektion und Verlaufsmessung von Zuleitungskanälen
CPV-Referenznummer(n): 90491000-5
2.5) Auftragsdauer bzw. Frist für Durchführung des Auftrages (Los 2): 03.09.2018 bis 31.12.2020
2.3) Hauptort der Ausführung (Los 3): Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
2.4) Beschreibung der Beschaffung (Los 3):
Reinigung, Inspektion und Verlaufsmessung von Zuleitungskanälen
CPV-Referenznummer(n): 90491000-5
2.5) Auftragsdauer bzw. Frist für Durchführung des Auftrages (Los 3): 03.09.2018 bis 31.12.2020
2.3) Hauptort der Ausführung (Los 4): Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
2.4) Beschreibung der Beschaffung (Los 4):
Reinigung, Inspektion und Verlaufsmessung von Zuleitungskanälen
CPV-Referenznummer(n): 90491000-5
2.5) Auftragsdauer bzw. Frist für Durchführung des Auftrages (Los 4): 03.09.2018 bis 31.12.2020
3.1) Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 29.05.2018, 12.00 Uhr
3.2) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 29.05.2018
3.3) Auftragsdauer bzw. Frist für Durchführung des Auftrages: 03.09.2018 bis 31.12.2020
4.1) Zusätzliche Angaben: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu
Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebots-unterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
5.2) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/ Nachprüfungsverfahren:
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungs- präsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt, Telefax: 06 151 / 12 - 5 816
Seite 484 / Amtsblatt 27.03.2018 / Nr. 13, 149. Jhg.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprü-fungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzu-lässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalenderta-gen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe ge-genüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab-gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Stadtentwässerung Frankfurt am MainARA Niederrad, Goldsteinstraße 160– Baugrube –Offenes Verfahren Nr. 92H-2018-00014 nach VOB/A Abschnitt 2
1.1) Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Frankfurt am Main Stadtentwässerung Frankfurt am Main Goldsteinstraße 160 60528 Frankfurt am Main E-Mail: [email protected]
1.2) Weitere Auskünfte erteilen: FAAG TECHNIK GmbH - Hochbau Niddastraße 107 60329 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 2 698 - 390 Telefax: 069 / 2 698 - 560 E-Mail: [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
1.4) Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen: elektronisch via www.vergabe.stadt-frankfurt.de schriftlich: Zentrale Submissionsstelle - ABG FRANKFURT HOLDING GmbH Niddastraße 107 60329 Frankfurt am Main
1.5) Die vollständige Veröffentlichung finden Sie unter: 1. www.simap.eu.int 2. www.vergabe.stadt-frankfurt.de 3. www.had.de
2.1) Vergabenummer: 92H-2018-00014
2.2) Beschreibung des Gegenstandes / des Auftrages: Bauvorhaben/Maßnahme: SEF Neubau Labor- und Bürogebäude
Art der Arbeiten/Leistungen: Baugrube
2.3) Objekt/Liegenschaft: ARA Niederrad Goldsteinstraße 238 60528 Frankfurt am Main
2.4) Auftragsdauer bzw. Frist für Durchführung des Auftrages: 27.08.2018 bis 14.12.2018
3.1) Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 24.04.2018, 11.00 Uhr
3.2) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: –
3.3) Auftragsdauer bzw. Frist für Durchführung des Auftrages: 27.08.2018 bis 14.12.2018
4.1) Zusätzliche Angaben: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu
Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebots-unterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
5.2) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/ Nachprüfungsverfahren:
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungs- präsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprü-fungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzu-lässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalenderta-gen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe ge-genüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab-gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
27.03.2018 / Nr. 13, 149. Jhg. Amtsblatt / Seite 485
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
StraßenverkehrsamtNordend, Dornbusch, Eckenheim – Tiefbau- und Straßenbauarbeiten –Öffentliche Ausschreibung Nr. 92H-2018-00005 nach VOB/A
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Straßenverkehrsamt Gutleutstraße 191 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 2 698 - 321 Telefax: 069 / 2 698 - 367 E-Mail: [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 92H-2018-00005
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:
oVergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
xVergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt
x Es werden elektronische Angebote akzeptiert xohne elektronische Signatur (Textform) xmit fortgeschrittener elektronischer Signatur xmit qualifizierter elektronischer Signatur
okein elektronisches Vergabeverfahren
d) Art des Auftrags:
xAusführung von Bauleistungen
o Planung und Ausführung von Bauleistungen
oBauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)
e) Ort der Ausführung: Frankfurt am Main Stadtteil Nordend, Dornbusch und Eckenheim
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose:
Art der Leistung: Lichtsignalanlagen - Tiefbau / Straßenbau
Umfang der Leistung:
ca. 1.300 m3 Bodenausbau
ca. 300 m2 Betondeckenaufbruch
ca. 200 m2 Pflasterregulierung
ca. 120 m2 Betonplattenrückbau
ca. 120 m2 Betonplatteneinbau
ca. 150 m Rückbau Kabelschutzrohre
ca. 150 m Einbau Kabelschutzrohre
ca. 10 Stk. Ausbau Signalmaste
ca. 8 Stk. Einbau Signalmaste
ca. 10 m3 Rückbau Schächte
ca. 11 Stk. Neubau Schächte
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: –
h) Aufteilung in Lose: xNein
Ja, Angebote sind möglich:
onur für ein Los
o für ein oder mehrere Lose
onur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden
i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 06.08.2018 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 05.10.2018
j) Nebenangebote: ozugelassen
onur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
x nicht zugelassen
k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: FAAG Technik GmbH Niddastraße 107 60329 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 2 698 - 321 Telefax: 069 / 2 698 - 367 E-Mail: ausschreibungen-faagtechnik@ faag.abg-fh.de Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
l) Kosten für die Übersendung der Vergabe- unterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 35,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: FAAG Technik GmbH Geldinstitut: Frankfurter Sparkasse IBAN: DE06 5005 0201 0200 0390 59 BIC-Code: HELADEF1822 Verwendungs- zweck: 92H-2018-00005
SVA-ÖPNV Beschleunigung U5 Lichtsignalanlagen - Tiefbau
Seite 486 / Amtsblatt 27.03.2018 / Nr. 13, 149. Jhg.
Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Über- weisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen.
Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck
angegeben wurde - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabe- unterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe
Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Ab-schnitt k) genannten Stelle angefordert wurden,
- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers ein-gegangen ist.
Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: FAAG Zentrale Submissionsstelle Zimmer: B.003 Niddastraße 107 60329 Frankfurt am Main
p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch
q) Ablauf der Angebotsfrist: am 04.04.2018, 11.00 Uhr
Eröffnungstermin: am 04.04.2018, 11.00 Uhr Ort: FAAG Zentrale Submissionsstelle Niddastraße 107 60329 Frankfurt am Main Zimmer: B.003
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevoll- mächtigte Vertreter
r) Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen
s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungs- bedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen
t) Rechtsform der / Anforderung an Bieter- gemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nach-
weis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauun-ternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf ge-sondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Ange-bot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunter-nehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bau-unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunterneh- men) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung genann-ten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu be-stätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Eintragung in die Liste des Vereins für Präquali-fikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifika-tionsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt sowie MVAS- Nachweis und Nachweise die im Anschreiben zur Aufforderung der Angebotsab-gabe aufgeführt sind. Ebenfalls beizulegen ist der Nachweis Handwerksrolle Straßenbau/IHK- Nachweis bei Pflasterarbeiten.
v) Ablauf der Bindefrist: 11.05.2018
w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
x) Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu
Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz‘‘ ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunterneh-mern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja
Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen
Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: –
y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis
z) Sonstige Angaben: Fragen zu den Vergabeunterlagen sind aus- schließlich per Post oder per Telefax oder elektronisch bis spätestens 29.03.2018 an die Vergabestelle zu richten.
27.03.2018 / Nr. 13, 149. Jhg. Amtsblatt / Seite 487
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Seite 488 / Amtsblatt 27.03.2018 / Nr. 13, 149. Jhg.
Nach § 12a Abs. 1 des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes (HWoAufG) vom 04. September 1974 (GVBl. I S. 395), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2017 (GVBl. S. 146) hat die Stadtverordnetenversamm-lung der Stadt Frankfurt am Main in der Sitzung am 01.03.2018, § 2369, folgende Satzung beschlossen:
§ 1Satzungszweck und Geltungsbereich
(1) In der Stadt Frankfurt am Main ist die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu an-gemessenen Bedingungen besonders gefährdet (angespannter Wohnungsmarkt). Der bestehende Wohn-raum wird nach Maßgabe dieser Satzung vor einer Zweckentfremdung durch die in § 3 Abs. 1 genannten Nutzungen geschützt.
(2) Die Satzung gilt für frei finanzierten Wohnraum im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main.
§ 2Zuständigkeit
(1) Vollzugsbehörde ist die Bauaufsicht Frankfurt.
(2) Zum Vollzug gehören die Überwachung des Verbots einschließlich notwendiger Ermittlungen, der Erlass von Anordnungen zur Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustands, die Erteilung einer Genehmigung sowie die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.
§ 3Genehmigung
(1) Baurechtlich genehmigter Wohnraum darf nur mit Genehmigung der Vollzugsbehörde zur
1. wiederholten, nach Tagen oder Wochen bemessenen entgeltlichen Überlassung als Ferienwohnung oder
2. Fremdenbeherbergung, insbesondere einer gewerblichen Zimmervermietung oder der Einrichtung von Schlafstellen
genutzt werden.
(2) Die Genehmigung ist dem Verfügungsberechtigten auf Antrag zu erteilen, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Wohnraums durch die Schaffung von Ersatzwohnraum (§ 4) kompensiert wird. Sie kann nach Maßgabe des § 5 auch erteilt werden, wenn eine Ausgleichszahlung entrichtet wird. Ein An-spruch auf die Erteilung der Genehmigung besteht nicht, wenn es aus besonderen Gründen im öffentlichen Interesse geboten ist, dass bestimmter Wohnraum nicht zu Zwecken nach § 3 Abs. 1 umgenutzt wird. Das ist z. B. bei einer besonderen Lage (Altstadt) oder kultureller oder historischer Bedeutung des Wohnraums der Fall.
(3) Im Einzelfall kann eine Genehmigung erteilt werden, wenn vorrangige öffentliche Belange oder ein schutz-würdiges berechtigtes Eigeninteresse das Interesse an der Erhaltung des betroffenen Wohnraums über-wiegen.
(4) Mieter oder Pächter haben ihrem Antrag die Zustimmung des dinglich Verfügungsberechtigten beizufügen. Ausgenommen hiervon sind Anträge nach § 6.
(5) Die Genehmigung wirkt für und gegen den Rechtsnachfolger; das Gleiche gilt für Personen, die den Besitz nach Erteilung der Genehmigung erlangt haben.
(6) Die Genehmigung ersetzt keine nach anderen Bestimmungen erforderlichen Genehmigungen, insbeson-dere nicht die baurechtliche Genehmigung.
§ 4Ersatzwohnraum
(1) Der Nachweis der Bereitstellung von Ersatzwohnraum lässt das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Wohnraums in der Regel entfallen, wenn die Wohnraumbilanz insgesamt wieder ausgeglichen wird.
Satzung der Stadt Frankfurt am Mainüber die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung
und zu ähnlichen Zwecken (Ferienwohnungssatzung)vom 01.03.2018
27.03.2018 / Nr. 13, 149. Jhg. Amtsblatt / Seite 489
(2) Der Nachweis der Bereitstellung von Ersatzwohnraum liegt vor, wenn der Ersatzwohnraum
1. im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main neu geschaffen wird,
2. von dem Verfügungsberechtigten i.S.d. § 3 Abs. 2 geschaffen wird,
3. in einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Umnutzung des Wohnraums geschaffen wird (kein Ersatzwohnraum „aus dem Bestand“ oder „auf Vorrat“),
4. nicht kleiner als der umgenutzte Wohnraum ist und diesen im Standard nicht in einer für den allgemeinen Wohnungsmarkt nachteiligen Weise unterschreitet; umgekehrt darf der Standard des Ersatzwohnraums im Vergleich zum umgenutzten Wohnraum nicht zu aufwendig sein (kein ausgesprochen luxuriöser Wohnraum),
5. dem allgemeinen Wohnungsmarkt so zur Verfügung steht wie vorher der umzunutzende Wohnraum; familiengerechter Wohnraum darf nur durch ebensolchen Wohnraum ersetzt werden und
6. sich die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens aus prüffähigen Unterlagen ergibt (z. B. posi- tiver Bauvorbescheid) und der Antragsteller glaubhaft macht, dass er das Vorhaben finanzieren kann.
§ 5Entrichtung von Ausgleichsbeträgen
(1) Im Einzelfall kann auch durch eine einmalige oder ausnahmsweise durch eine laufende Ausgleichszahlung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 erreicht werden, dass das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Wohnraums hinter das Interesse an einer Nutzung nach § 3 Abs. 1 zurücktritt. Mit der Ausgleichszahlung sollen die durch diese Nutzung bedingten Mehraufwendungen der Allgemeinheit für die Schaffung neuen Wohnraums kompensiert und so ein Ausgleich für den Verlust an Wohnraum geschaffen werden. Die Aus-gleichsbeträge sind zweckgebunden für die Schaffung neuen Wohnraums zu verwenden.
(2) Die Berechnung der einmaligen Ausgleichszahlung bestimmt sich nach den Durchschnittskosten für die Erstellung von öffentlich gefördertem Wohnraum.
(3) Bei nur vorübergehendem Verlust des Wohnraums in einem Zeitraum von drei Jahren für maximal sechs Monate kommt eine laufende, monatlich zu entrichtende Ausgleichszahlung in Betracht. Die Höhe der Ausgleichszahlung soll sich orientieren an der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die konkrete Ausstattung der Wohnung und die allgemeine Wohnungsmarktsituation in der näheren Umgebung können zudem zu einem Zu- oder Abschlag in Höhe von maximal 20% führen.
(4) Der Antragsteller hat glaubhaft zu machen, dass er zur Leistung der Ausgleichszahlung bereit und imstan-de ist.
§ 6Genehmigung ohne Ausgleich
(1) Auf Antrag ist die Genehmigung ohne die Verpflichtung zur Leistung von Ausgleichsmaßnahmen zu ertei-len, wenn
1. lediglich ein Zimmer des vom Hauptnutzer als Hauptwohnsitz genutzten Wohnraums oder
2. der als Hauptwohnsitz genutzte Wohnraum ganz oder teilweise bei urlaubs- oder berufsbedingter oder sonstiger Abwesenheit des Hauptnutzers kurzzeitig zu Zwecken nach § 3 Abs. 1 genutzt wird. Die Ver-fügungsberechtigten haben die Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen auf Verlangen der Voll-zugsbehörde jederzeit nachzuweisen.
(2) Kurzzeitig im Sinne des Absatz 1 Nr. 2 ist die Nutzung, wenn sie pro Kalenderjahr insgesamt nicht mehr als acht Wochen erfolgt.
(3) Der Eingang des vollständigen Antrages nach Absatz 1 ist von der Vollzugsbehörde unter Angabe des Datums schriftlich zu bestätigen. Über ihn ist innerhalb eines Monats nach Eingang des vollständigen An-trages zu entscheiden. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn über den Antrag nicht innerhalb dieser Frist entschieden worden ist.
§ 7Nebenbestimmungen
Die Genehmigung nach § 3 kann befristet, bedingt oder unter Auflagen erteilt werden.
§ 8Auskunfts- und Betretungsrecht
Die dinglich Verfügungsberechtigten, die Besitzer und die Bewohner von Wohnräumen haben der Vollzugs-behörde die zum Vollzug des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes (HWoAufG) und dieser Satzung erfor-derlichen Auskünfte zu geben und die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Sie haben darüber hinaus zur Feststellung von zum Vollzug des HWoAufG und dieser Satzung erheblichen Tatsachen der Vollzugsbehörde das Betreten der Grundstücke, Gebäude und Wohnungen zu ermöglichen. § 10 HWoAufG gilt sinngemäß.
Seite 490 / Amtsblatt 27.03.2018 / Nr. 13, 149. Jhg.
§ 9Anordnungen
Wird Wohnraum ohne die nach dieser Satzung erforderliche Genehmigung zu Zwecken nach § 3 Abs. 1 ge-nutzt oder kommen die in § 8 genannten Personen ihren dort genannten Mitwirkungspflichten nicht nach, kann die Vollzugsbehörde die erforderlichen Anordnungen treffen.
§ 10Verwaltungsgebühren
Die Erhebung von Verwaltungsgebühren richtet sich nach der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskos-ten der Stadt Frankfurt am Main in ihrer jeweils geltenden Fassung.
§ 11Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 5 des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes (HWoAufG) handelt, wer Wohnraum ohne eine nach dieser Satzung erforderliche Genehmigung zu den nach § 3 Abs. 1 genannten Zwecken überlässt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 13 Abs. 2 HWoAufG mit einer Geldbuße von bis zu fünfundzwanzig-tausend Euro geahndet werden.
§ 12Inkrafttreten/Außerkrafttreten
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main in Kraft. Sie tritt mit Ablauf von fünf Jahren außer Kraft.
Frankfurt am Main, den 20.03.2018
DER MAGISTRAT Peter Feldmann Oberbürgermeister
Vertretungsbefugnis für die „Kommunale Kinder-,Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main“(Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen / Bestellbefugnis)
Gemäß § 3 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBl. I, S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14.07.2016 (GVBl. S. 121) in Verbindung mit § 11 der Betriebssatzung für den kommunalen Betrieb vom 09.08.2017 (Amtsblatt Nr. 35 vom 29.08.2017, S. 1236) wird für den Betrieb „Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main“ nachfolgende Vertretungsbefugnis für verpflichtende Erklärungen/Bestellbefugnis aufgehoben/erteilt:
Aufhebung:
Name Vorname OrganisationseinheitVertretungsbefugnis
Alleinvertretung bei Mitzeichnung eines (brutto) Vertretungsberechtigten
Datum
Krämer Daniela Allgemeine Verwaltung /Liegenschaftsmanagement 2.500,- € 5.000,- € 31.03.2018
Angelika Stock Betriebsleiterin
Neu:
Name Vorname OrganisationseinheitVertretungsbefugnis
Alleinvertretung bei Mitzeichnung eines (brutto) Vertretungsberechtigten
Datum
Linke Sophie Informations- undKommunikationstechnik 2.500,- € - 01.03.2018
Geil Denise Kinder- und JugendhausFechenheim 1.500,- € - 01.03.2018
27.03.2018 / Nr. 13, 149. Jhg. Amtsblatt / Seite 491
Die Stadtverwaltung Frankfurt am Maingedenkt ehrend ihrer Verstorbenen
Im Ruhestand verstorben
02.02.2018 Ferrara, Elena
Stadtschulamt
77 Jahre
02.02.2018 Hölscher, Willi
Jugend- und Sozialamt
90 Jahre
03.02.2018 Ringel, Arnfried
Branddirektion
82 Jahre
03.02.2018 Steinert, Klaus
Zoologischer Garten
Frankfurt
82 Jahre
04.02.2018 Dabs, Horst
Hauptamt
76 Jahre
05.02.2018 Cramer, Ingeborg
Jugend- und Sozialamt
81 Jahre
11.02.2018 Böttger, Hans Jürgen
Branddirektion
74 Jahre
13.02.2018 Wietschorke, Thomas
Hochbauamt
87 Jahre
14.02.2018 Kotzian, Gisela
Stadtschulamt
78 Jahre
14.02.2018 Lehneis, Wolfgang
Hafenbetriebe
86 Jahre
14.02.2018 Zörkler, Rudolf
Umweltamt
87 Jahre
15.02.2018 Fritzel, Erwin
Grünflächenamt
80 Jahre
16.02.2018 Dr. Döry-Jobahaza, Lajos
Historisches Museum
93 Jahre
17.02.2018 Langer, Angelika
Stadtschulamt
76 Jahre
18.02.2018 Freitag, Pauline
Stadtschulamt
83 Jahre
18.02.2018 Gersch, Irmgard
Deutsches
Architekturmuseum
87 Jahre
18.02.2018 Scheibl, Harald
Jugend- und Sozialamt
66 Jahre
20.02.2018 Duchow, Werner
Hafenbetriebe
92 Jahre
21.02.2018 Schuh, Werner
Sportamt
80 Jahre
22.02.2018 Lotz, Heinz
ehem. Stadtreinigungsamt
91 Jahre
22.02.2018 Paul, Alfred
Stadtplanungsamt
88 Jahre
22.02.2018 Schönbucher, Gerlinde
Stadtschulamt
93 Jahre
25.02.2018 Fabiunke, Wilhelmine
Jugend- und Sozialamt
86 Jahre
26.02.2018 Begemann, Hildegard
Stadtschulamt
79 Jahre
Seite 492 / Amtsblatt 27.03.2018 / Nr. 13, 149. Jhg.
Gemäß § 3 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) vom 09.06.1989 (GVBl. I, S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2005 (GVBl. I, S. 218) in Verbindung mit § 7 der Betriebssatzung für die Volkshochschule Frank-furt am Main vom 19.11.1998, zuletzt geändert durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 6154 vom 16.07.2015 (Amtsblatt Nr. 41 vom 06.10.2015, Seite 1026-1030) wird der Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main durch die Betriebsleiterin Frau Truda Ann Smith vertreten. In Geschäften der laufenden Betriebsführung ist die Betriebsleiterin zur unbegrenzten Alleinvertretung befugt. Weiter wurden folgende Mit-arbeiterinnen und Mitarbeitern der Volkshochschule Frankfurt am Main von der Betriebsleitung zur Vornahme von Geschäften der laufenden Betriebsführung die Vertretungsbefugnis für verpflichtende Erklärungen / Be-stellbefugnis erteilt:
Lfd.-Nr. Name Vertretungsberechtigung
1 Fachbereichsleiter, stv. Betriebsleiter Danijel Dejanovica) Alleinvertretungb) Mitzeichnung durch einen Vertretungsberechtigten Ziff. 2, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8
a) bis 50.000 EURb) unbegrenzt
2 VerwaltungsleiterJonas Sudhoffa) Alleinvertretungb) Mitzeichnung durch einen Vertretungsberechtigten Ziff. 1, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8
a) bis 50.000 EURb) unbegrenzt
3 Sachgebietsleiterin Personal- und Kursleiterservice Amtsrätin Claudia Kaiser a) Alleinvertretungb) Mitzeichnung durch einen Vertretungsberechtigten Ziff. 1, 2, 4, 5, 6, 7 oder 8
a) bis 25.000 EURb) unbegrenzt
4 Personal- und Kursleiterservice Amtfrau Katja Predikanta) Alleinvertretungb) Mitzeichnung durch einen Vertretungsberechtigten Ziff. 1, 2, 3, 5, 6, 7 oder 8
a) bis 15.000 EURb) unbegrenzt
5 Personal- und KursleiterserviceBüroangestellte Selina Weissgärber a) Alleinvertretungb) Mitzeichnung durch einen Vertretungsberechtigten Ziff. 1, 2, 3, 4, 6, 7 oder 8
a) bis 15.000 EURb) unbegrenzt
6 Personal- und KursleiterserviceAmtsrätin Tiina Koßmannc) Alleinvertretungd) Mitzeichnung durch einen Vertretungsberechtigten Ziff. 1, 2, 3, 4, 5, 7 oder 8
a) bis 5.000 EURb) unbegrenzt
7 Sachgebietsleiter Allgemeine Verwaltung, Liegenschaftsmanagement und OrganisationAmtsrat Martin Eckstein a) Alleinvertretungb) Mitzeichnung durch einen Vertretungsberechtigten Ziff. 1, 2, 3, 4, 5, 6 oder 8
a) bis 25.000 EURb) unbegrenzt
Vertretungsbefugnis
(Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen / Bestellbefugnis)für die Volkshochschule Frankfurt am Main
27.03.2018 / Nr. 13, 149. Jhg. Amtsblatt / Seite 493
Truda Ann Smith Frankfurt am Main, 27.02.2018Betriebsleitung
Lfd.-Nr. Name Vertretungsberechtigung
8 Abteilungsleiter KundenserviceAmtsrat Marc-Roland Urban a) Alleinvertretungb) Mitzeichnung durch einen Vertretungsberechtigten Ziff. 1, 2, 3, 4, 5, 6 oder 7
a) bis 5.000 EURb) unbegrenzt
9 Allgemeine VerwaltungBüroangestellter Andreas SchneikerMietverträge für Unterrichtsräume bis 5.000 EUR
10 Allgemeine VerwaltungBüroangestellte Sylvia KlinghammerMietverträge für Unterrichtsräume bis 3.000 EUR
11 KursleiterserviceBüroangestellte Karmela MilicevicHonorarverträge bis 5.000 EUR
12 KursleiterserviceBüroangestellte Lisa ViehmannHonorarverträge bis 5.000 EUR
13 KursleiterserviceBüroangestellte Angelina ZirkelHonorarverträge bis 5.000 EUR
14 Filmforum HöchstPädagogischer Mitarbeiter Klaus-Peter RothDisposition des Filmprogramms Filmforum Höchst bis 3.000 EUR
15 Öffentlichkeitsarbeit und MarketingBüroangestellte Annette RemyDisposition im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit bis 3.000 EUR
16 Leitung der Stabstelle Projekte und BeratungPädagogische Mitarbeiterin Beate PlänkersDisposition im Rahmen von Projekten bis 3.000 EUR
In Ihren Büros und im Aktenkeller haben Sie keinen Platz mehr für Ihre Dokumente und Unterlagen und möchten wissen, wie das Verfahren bei der Akten-aussonderung funktioniert?
Das Hessische Archivgesetz verpflichtet die Stellen der Stadtverwaltung, nicht mehr benötigte Unterlagen dem zuständigen Archiv zur Archivierung anzubie-ten. Dies gilt nicht nur für Akten, sondern auch für Karten, Pläne, Fotos und digitale Materialien. Das Insti-tut für Stadtgeschichte entscheidet in seiner Funktion als Stadtarchiv, welche dieser Unterlagen dauerhaft und fachgerecht aufzubewahren sind und stellt sie der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung.
Sie möchten Ihre Verwaltungsunterlagen abgeben? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf! Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Institut für Stadtgeschichte: Münzgasse 9. 60311 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 33 374Email: [email protected] • Homepage: http://www.stadtgeschichte-ffm.de
Seite 494 / Amtsblatt 27.03.2018 / Nr. 13, 149. Jhg.
Inhalt
oKommunale Ausländer- und Ausländerinnenver- tretung - 23. öffentliche, ordentliche Plenarsitzung (Seite 467)
oÖffentliche Ausschreibungen (auf den Seiten 468 bis 486)
oSatzung der Stadt Frankfurt am Main über die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung und zu ähnlichen Zwecken (Ferienwohnungssatzung) vom 01.03.2018 (auf den Seiten 488 bis 490)
oVertretungsbefugnis für die „Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main“ (Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen / Bestell- befugnis) (Seite 490)
oDie Stadtverwaltung Frankfurt am Main gedenkt ehrend ihrer Verstorbenen (Seite 491)
oVertretungsbefugnis (Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen / Bestellbefugnis) für die Volkshoch- schule Frankfurt am Main (auf den Seiten 492 bis 493)
oVerlust von 1 Siegel (Seite 494)
oÖffnung des Willemer-Häuschens, Hühnerweg 74 (Seite 494)
Stadt Frankfurt am Main – Amt für Kommunikation und Stadtmarketing60021 Frankfurt, Postfach 102121 – 4811 –
(Anschriftenfeld)
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Das geführte Landessiegel des Stadtschulamtes, welches den hessischen Löwen und die Umschrift „Integrierte Gesamtschule Nordend“ darunter trägt, wird mit Wirkung vom 19.03.2018 für kraftlos erklärt. Das oben benannte Landessiegel besitzt einen Durchmesser von 35 mm. Es zeigt den hessischen Löwen mit der Umschrift „Integrierte Gesamtschule Nordend‘‘. Jede weitere Benutzung des oben aufge-führten Siegels wird strafrechtlich verfolgt.
Frankfurt am Main, den 19.03.2018 Der Magistrat - Stadtkämmerei -
Verlust von 1 Siegel
Das Willemer Häuschen, Stätte der Begegnung Goethes mit Marianne von Willemer, ist in diesem Jahr erstmals wieder am Ostersonntag, den 01.04.2018,geöffnet.
Es wird jeden Sonntag bis einschließlich 14. Oktober 2018 von 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr für Besucher und Besucherinnen kostenlos zugänglich sein.
Öffnung des Willemer-Häuschens,Hühnerweg 74