kommunale investitionen infrastruktur städtebau wohnen
TRANSCRIPT
Kommunale Investitionen
Infrastruktur – Städtebau – Wohnen
Hannover, 29. März 2017
© Klemens Ortmeyer
Petra Melchior Bettina Kißing
Dr. Miriam Bader-Gassner Robert Koschitzki
Die wichtigsten Förderprogramme im Pitch
Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Programmaufnahme, -fortschreibung
Grundsatzentscheidung über Förderfähigkeit der Gesamtmaßnahme
Ämter für regionale Landesentwicklung
Beratung im Antragsverfahren
Programmaufnahmeerlass, - fortschreibungserlass
NBank
Bewilligung, Mittelauszahlungen,
Prüfung der Zwischen- und Schlussabrechnungen,
Entscheidung über die Förderfähigkeit von Einzelmaßnahmen
Zuständigkeiten
Bewilligung und Einsatz von Fördermitteln
einmal jährlich (in der Regel im Herbst) Bewilligungen
bedarfsgerechte Meldung des Mitteleinsatzes durch Zuwendungsempfänger
Bewilligung in 5 Jahrestranchen z. B. bei Gesamtbewilligung in 2017 über
500.000 Euro, in 2018 über 1.000.000 Euro und in 2019 über 750.000 Euro
Bewilligung =
Programmjahr 2017: 2018: 2019:
potenziell
verfallend
500.000 1.000.000 750.000
2017 25.000
2018 125.000 50.000
2019 150.000 250.000 37.500 25.000
2020 125.000 300.000 187.500 175.000
2021 75.000 250.000 225.000 437.500
2022 150.000 187.500 612.500
2023 112.500 550.000
2024 337.500
2025 112.500
Verfahren bei Ausgaberesten
2. Quartal eines jeden Jahres: Infomail
Herbst eines jeden Jahres: Anhörung über die zu verfallen drohenden Mittel
Bis Anfang Dezember nicht abgerufene Mittel sind verfallen und werden
widerrufen.
Mittelverfall vermeiden
Innerhalb einer Programmkomponente
Umschichtung:
Eine Kommune verzichtet auf Mittel, da sie die nicht mehr benötigt, und
stellt sie einer anderen Kommune zur Verfügung.
Kassenscheibentausch:
Tausch von Mitteln in den Haushaltsjahren zwischen zwei Kommunen.
Grundsatz
Förderzweck:
Versorgung mit qualitativ angemessenem, bezahlbarem und nach-
haltigem Wohnraum
Förderziel:
Mietwohnraumförderung: Unterstützung von Haushalten, die sich am Markt
nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können
Modernisierungsförderung: Unterstützung bei der Anpassung des
Wohnungsbestandes an die Bedürfnisse des Wohnungsmarktes, z.B.
Erhaltung oder Wiederherstellung der städtebaulichen Funktion älterer
Wohnviertel, energetische Modernisierung, Nutzung erneuerbarer Energie
Eigentumsförderung: Finanzielle Unterstützung um die Bildung von
selbstgenutztem Wohneigentum zu ermöglichen
Antragsverfahren
Antragssteller:
Alle Investoren im Mietwohnungsbau
Wohnraumförderstellen (WFS):
Beratung, Entgegennahme und Prüfung der Anträge
Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen und Freistellungen
Überwachung der zweckbestimmten Nutzung der Wohnungen
NBank
Prüfung der Voranträge,
Kreditprüfungen mit Entscheidung über Hauptanträge,
Förderzusagen, Auszahlung und Verwaltung der Förderdarlehen
Überblick Fördermaßnahmen
■ Mietwohnungen und Ersatzbau
■ Modernisierung, Aus- und Umbau sowie Erweiterung von Mietwohnungen
in Fördergebieten
■ Energetische Modernisierung von Mietwohnungen
■ CO2-Landesprogramm - energetische Modernisierung im
Mietwohnungsbestand
■ Mietwohnungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung,
einschließlich des generationsübergreifenden Wohnens
■ Mietwohnraum für gemeinschaftliche Wohnformen einschließlich des
generationsübergreifenden Wohnens
■ Landesbürgschaften für den Wohnungsbau
■ Außerdem: Neubau sowie Maßnahmen im Bestand bei selbst genutztem
Wohneigentum
Fördervoraussetzung
Wohnraumversorgungskonzept:
Neubau in städtischen Gebieten und im ländlichen Raum
Zeitlich flexible Vornutzung als Wohnraum für Flüchtlinge
Ersatzbaumaßnahmen in Verbindung mit Abriss
Kommunale Bedarfsbestätigung:
Neubau, Ausbau/Umbau oder Erweiterung von Wohnraum für ältere
Menschen, Menschen mit Behinderungen, hilfe- und pflegebedürftige
Personen – einschließlich neuer Wohnformen
Modernisierungsmaßnahmen, Ausbau/Umbau sowie Erweiterung in
Fördergebieten
Weder Konzept noch Bestätigung erforderlich:
Energetische Modernisierung
Modellprojekte
Landesprogramm zur CO2-Reduzierung
Darlehen
Zunächst 20 Jahre zinslos, ab dem 21. Jahr marktüblich
Tilgung: 1,00 % - 5 % p. a.
Verwaltungskosten: 0,50 % p. a
nach hälftiger Darlehenstilgung : 0,25 % p. a.
Bearbeitungsentgelt: 1,00 % (einmalig)
Ausblick: Änderung gem. Vorschlag
Verbandsanhörung
Mietwohnungsbau:
Förderung nur für enge Einkommensgrenzen gem. § 3 NWoFG
Förderbetrag bis zu 85 % der Gesamtkosten möglich
Tilgungsnachlass nach 20 Jahren auf den Ursprungsdarlehensbetrag (bei
vorzeitige Ablösung entfällt Tilgungsnachlass)
30 Jahre zinslos/Tilgung nach 30 Jahren
30 jährige Miet- und Belegungsbindung
Prozentuale mittelbare Belegung
Förderung auch für Modernisierungsmaßnahmen im Bestand
Eigentumsförderung:
Die zinslose Zeit wird von 10 Jahren auf 15 Jahre erhöht
Moderate Erhöhung der Förderbeträge
Kommunalberatung
Infrastrukturprogramme von Land, Bund, EU und Stiftungen
Unterstützung bei Fragestellungen zu Finanzierungsmöglichkeiten von
Infrastrukturprojekten
Beratende Begleitung der umzusetzenden Maßnahmen
Vorbereitung und ggf. Begleitung zu Finanzierungs- und Bankgesprächen
Unabhängige und individuelle Beratung
Kommunaler Infrastrukturkredit Nieder-
sachsen - Produkt
Ziel der Förderung
Finanzierung von Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur
Wer wird gefördert?
Kommunen (Gebietskörperschaften als Projektträger)
Was wird gefördert?
Kommunale Infrastruktur
Wie wird gefördert?
Fördersatz: 50 %
Projekte Flüchtlingskrise = bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen
Laufzeiten: bis 20 Jahre
Zinsbindung: für gesamte Laufzeit möglich
Tilgung: flexible Tilgungsstruktur, vorzeitige Rückzahlung gegen Vorfällig-
keitsentschädigung möglich
Mögliche Projekte und Voraussetzungen
© Landeshauptstadt Hannover
© Landeshauptstadt Hannover
© Landkreis Celle
Weitere Fördermöglichkeiten
Brachflächenrecycling – Sanierung von verschmutzten Flächen
Energieeinsparung und Energieeffizienz bei öffentlichen Trägern
Hochwertige wirtschaftsnahe Infrastruktur
Breitbandausbau
Klimaschutz durch Moorentwicklung
Landschaftswerte
Technologie- und Gründerzentren
Touristische Infrastruktur
Regionale und sektorale Unterschiede
sichtbar machen
ZU VERMIETEN
Penthouse: 4.000 € pro Monat
ZU VERKAUFEN
Haus: ??? €
haz.de © Christian Tröster
Kontinuierliche Analyse der Wohnungsmarktentwicklung
Bericht Wohnungs-
marktbeobachtung
2014/2015
Kommunale Wohnungs-
marktbeobachtung
(KomWoB)
Basisindikatoren
Haushalts- und
Wohnungsbedarfs-
prognose
Wohnungsmarkt-
barometer Baulandumfrage
sonstige Dienstleistungen
und Netzwerkarbeit
Wohnungsmarktbeobachtung
Wohnungsmarktprognose
Wohnbaulandumfrage
Wohnungsmarktbarometer
Kommunalprofil
Basis-Daten
Fördermittel zielgenau einsetzen
Wohnungsmarktakteure sensibilisieren
online-wohnberatung.de alumat.de
augustinum.de lusever.com
Siedlungskerne stabilisieren und
sichern
(„Innenentwicklung vor Außenent-
wicklung“ – „Umbau statt Zuwachs“)
Nachfragegerechte Wohnraum-
qualitäten bereit stellen
Angebote in allen Preisklassen
vorhalten
Stärkere Verflechtung zwischen
Lebensräumen berücksichtigen
Region gut aufstellen
(Standortfaktor)
Adäquate Instrumente/Verfahren
nutzen
Kommunale und regionale
Herausforderungen nehmen zu
KommunenRegion
Wirtschaft
UmweltBildung
KulturSoziales
Planen
Bauen
Wie unterstützt die NBank?
Die NBank leistet „Hilfe zur Selbsthilfe“.
Orientierungsgespräch (Kommunalprofil)
Beratung zu Wohnraumversorgungskonzepten
Basis-Indikatorensatz
(Kommunaldaten aus der Wohnungsmarktbeobachtung
des Landes und Vorschläge für zusätzliche Kommunaldaten)
sowie Aktualisierung der Prognosedaten
Erfahrungsaustausch zwischen (potenziellen)
KomWoB-Betreiberkommunen
(AK KomWoB im Frühjahr und Herbst)
Kontakte zu Forschungsinstituten
Forum KomWoB
(www.wohnungsmarktbeobachtung.de)
NBank
Forschungs-institute
Kommunen
Landes-regierung
Arbeitskreis KomWoB
Betreiber und
Interessenten
(Städte und
Gemeinden,
Landkreise, lokale
Kreditinstitute)
2 Sitzungen
im Jahr
Chancen, Risiken,
gute Beispiele
Teilnehmer
Stand: 2016
Die NBank ist die Investitions- und
Förderbank des Landes Niedersachsen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Städtebau _ Petra Melchior _ 0511 30031-426 _ [email protected]
Wohnraum _ Bettina Kißing _ 0511 30031-345 _ [email protected]
Infrastruktur _ Dr. Miriam Bader-Gassner _ 0511 30031 _ [email protected]
Wohnungsmarktbeobachtung _ Robert Koschitzki _ 0511 30031-798 _ [email protected]
Sprechen Sie uns gern an: