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Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V.
Konferenz der Aufsichtsräte sächsischer Wohnungsgenossenschaften am 3. April 2009
RAin Mirjam LuserkeReferentin RechtVerband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V.
Beschlussgegenstände des Aufsichtsrats
Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V.
Übersicht
I. Einleitung
II. Gesetzliche Grundlagen
III. Begrifflichkeiten
IV. Ausgewählte Beschlussgegenstände interner Sitzungen
V. Ausgewählte Beschlussgegenstände externer (gemeinsamer) Sitzungen
VI. Formalien - Protokollierung
Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V.
Gesetzliche Grundlagen
• Gesetzliche Grundlage - § 36 Abs. 1 Satz 2 GenG:
„Der Aufsichtsrat besteht, sofern die Satzung keine höhere Zahl festsetzt, aus drei von der Generalversammlung zu wählenden Personen. Die zu einer Beschlussfassung erforderliche Zahl ist durch die Satzung zu bestimmen.“
• Regelung Beschlussfähigkeit - § 27 Mustersatzung 2007:
„Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner von der Versammlung gewählten Mitglieder anwesend sind.“
• Einleitung
• Gesetzliche Grundlagen
• Begrifflichkeiten
• Ausgewählte Beschlussgegen-stände interner Sitzungen
• Ausgewählte Beschlussgegen-ständen externer (gemeinsamer) Sitzungen
• Formalien - Protokollierung
Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V.
Begrifflichkeiten
• Beschlussfähigkeit
→ Anwesenheit einer bestimmten Anzahl von Aufsichtsratsmitgliedern erforderlich um überhaupt Beschlüsse fassen zu können
• Interne Willensbildung
→ Wille des Gesamtgremiums wird durch einfache Mehrheit bei der Beschlussfassung abgebildet
→ Keine stillschweigende Willensbildung
• Einleitung
• Gesetzliche Grundlagen
• Begrifflichkeiten
• Ausgewählte Beschlussgegen-stände interner Sitzungen
• Ausgewählte Beschlussgegen-ständen externer (gemeinsamer) Sitzungen
• Formalien - Protokollierung
Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V.
Aufsichtsrat Beschluss- fassung
Aufsichtsrat Beschluss- fassung
Vorstand
Einzelsitzung des Aufsichtsrats mit Beschlussfassung, „interne Sitzung“
Grundlage:Mustersatzung §§ 27, 22 Abs. 8
Einzelsitzung Aufsichtsrat mit Beschlussfassung, informative Teilnahme des Vorstandes
Grundlage: Mustersatzung §§ 22 Abs. 8, 27 Abs.2
Begrifflichkeiten (2) - Sitzungsbegriff
Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V.
Aufsichtsrat
gemeinsame Beratung
getrennte Beschluss-
fassung
Vorstand
Aufsichts-ratsmitglied
Vorstands-mitglied
Vorstands-mitglied
Aufsichtsrats-vorsitzender
Gemeinsame Sitzung mit Beschlussfassung „externe Sitzung“
Grundlage: i.d.R. §§ 28, 29 Mustersatzung
Treffen einzelner Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat – gesetzlich nicht geregelt
Begrifflichkeiten (2) - Sitzungsbegriff
Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V.
Ausgewählte Beschlussgegenstände interner Sitzungen
• Arbeitsvertrag Vorstandsmitglied
→ Abschluss des Anstellungsvertrages→ Änderungen des Anstellungsvertrages, → Aufhebungsvereinbarungen, → Pensionsverträge, → Dienstwagenverträge
• Bestellung eines Vorstandsmitglieds
• Wohnungsnutzungsverträge mit Vorstandsmitgliedern
• Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen an Vorstandsmitglieder
• Einleitung
• Gesetzliche Grundlagen
• Begrifflichkeiten
• Ausgewählte Beschlussgege-stände interner Sitzungen
• Ausgewählte Beschlussgegen-ständen externer (gemeinsamer) Sitzungen
• Formalien - Protokollierung
Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V.
Ausgewählte Beschlussgegenstände interner Sitzungen- gesetzliche Grundlagen der VertretungGrundsatz § 24 Abs. 1 Satz 1GenG: „Die Genossenschaft wird durch den Vorstand ...
außergerichtlich vertreten.“
Ausnahme hiervon in § 39 GenG geregelt: „Der Aufsichtsrat vertritt die Genossenschaft gegenüber
Vorstandsmitgliedern …außergerichtlich“
→ § 25 Abs. 2 der Mustersatzung greift dies auf. Bezüglich Anstellungsverträgen gilt § 21 Abs. 6: Der Aufsichtsratsvorsitzende unterzeichnet nach entsprechender Beschlussfassung im Aufsichtsrat namens der Genossenschaft die Anstellungsverträge mit dem Vorstandsmitglied.
• Einleitung
• Gesetzliche Grundlagen
• Begrifflichkeiten
• Ausgewählte Beschlussgege-stände interner Sitzungen
• Ausgewählte Beschlussgegen-ständen externer (gemeinsamer) Sitzungen
• Formalien - Protokollierung
Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V.
Ausgewählte Beschlussgegenstände interner Sitzungen- Formulierungsbeispiele
Formulierungsbeispiel für vorzeitigen Beschluss zu Vorstandsbestellung:
„Herr/Frau.… wird mit Wirkung ab dem 01.01.2010 alsVorstandsmitglied auf die Dauer von fünf Jahren wiederbestellt.“
→ Zeitliche Bestellungslücken sind durch planerisch umsichtige Beschlüsse des Aufsichtsrates unbedingt zu vermeiden.
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Ausgewählte Beschlussgegenstände interner Sitzungen- Formulierungsbeispiele
Formulierungsbeispiel Zustimmung des Aufsichtsrats zum Abschluss eines Wohnungsnutzungsvertrags mit Vorstandsmitglied:
„Der Aufsichtsrat stimmt auf Grundlage von § 30 der Satzung dem Abschluss des Nutzungsvertrages über die Wohnung…. (Kopie in Anlage) zwischen dem Vorstandsmitglied Herrn/Frau….und der Genossenschaft zu.“
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Ausgewählte Beschlussgegenstände interner Sitzungen- Formulierungsbeispiele
Formulierungsbeispiel Abschluss Wohnungsnutzungsvertrag mit Vorstandsmitglied durch Aufsichtsrat:
„Der Aufsichtsrat schließt in Vertretung der Genossenschaft nach § 39 GenG den Nutzungsvertrag über die Wohnung …(Kopie in Anlage) mit dem Vorstandsmitglied Herrn/Frau ….. ab. Der Vertrag ist durch den Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn…/die Aufsichtsratsvorsitzende Frau… zu unterzeichnen. Der Inhalt dieses Beschlusses ist als Zustimmung im Sinne von § 30 der Satzung zu sehen.“
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Ausgewählte Beschlussgegenstände externer Sitzungen
Beschlussgegenstände der gemeinsamenSitzungen/Beratungen sind in § 28 der Mustersatzungaufgeführt
→ Dies heißt, dass dort nicht aufgeführte Gegenstände auch nicht einen gemeinsamen Beschluss i.S.v. § 28 der Mustersatzung herbeiführen können
• Einleitung
• Gesetzliche Grundlagen
• Begrifflichkeiten
• Ausgewählte Beschlussgegen-stände interner Sitzungen
• Ausgewählte Beschlussgege-ständen externer (gemeinsamer) Sitzungen
• Formalien - Protokollierung
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Ausgewählte Beschlussgegenstände externer Sitzungen
Mustersatzung § 28 b):
Grundsätze für die Vergabe von Genossenschaftswohnungen
Anknüpfend z. B. an:
→ Dauer der Mitgliedschaft→ Wohnungsgröße→ Wohnungsberechtigung
1961 vom GdW Mustervergabeordnung herausgegeben,individuell langjährig weiter entwickelt, könnte alsBeschlussgrundlage dienen.
• Einleitung
• Gesetzliche Grundlagen
• Begrifflichkeiten
• Ausgewählte Beschlussgegen-stände interner Sitzungen
• Ausgewählte Beschlussgege-ständen externer (gemeinsamer) Sitzungen
• Formalien - Protokollierung
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Ausgewählte Beschlussgegenstände externer Sitzungen
Mustersatzung § 28 g):
Grundsätze für Nichtmitgliedergeschäfte
• Verschiedene Fallkonstellationen möglich• gestaltbarer Beschluss• Offene Satzungsregelung (§§ 2 i.V.m. § 28 g),
könnte auch direkt in Satzung festgelegt werden)
• Einleitung
• Gesetzliche Grundlagen
• Begrifflichkeit
• Ausgewählte Beschlussgegen-stände interner Sitzungen
• Ausgewählte Beschlussgege-ständen externer (gemeinsamer) Sitzungen
• Formalien - Protokollierung
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Ausgewählte Beschlussgegenstände externer Sitzungen- Formulierungsbeispiele
Formulierungsbeispiel zu Grundsätzen für Nichtmitgliedergeschäfte (Einleitung bleibt bei sämtlichen nachfolgenden Formulierungsbeispielen gleich):
„In Ausführung von § 2 bzw. § 28 g) der Satzung beschließen Aufsichtsrat und Vorstand nach gemeinsamer Beratung in getrennter Abstimmung:
Wohnungen der Genossenschaft werden ausschließlich an Mitglieder der Genossenschaft vermietet. Nichtmitgliedergeschäfte sind nur zugelassen, sofern sie mietrechtlich unumgänglich sind.“
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Ausgewählte Beschlussgegenstände externer Sitzungen- Formulierungsbeispiele
Formulierungsbeispiel – eingeschränkte Formulierung mit genauer Benennung der Ausnahmefälle:
„...
Wohnungen der Genossenschaft werden in erster Linie an Mitglieder der Genossenschaft vermietet. Nichtmitgliedergeschäfte sind in diesem Bereich nur mit Studenten und/oder Auszubildenden gestattet.“
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Ausgewählte Beschlussgegenstände externer Sitzungen- Formulierungsbeispiele
Formulierungsbeispiel – offene Formulierung bezüglich Nichtmitgliedergeschäften:
„...
Wohnungen können auch an Nichtmitglieder vermietet werden. Gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung sind sie jedoch in erster Linie an Mitglieder der Genossenschaft zu vermieten“
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Ausgewählte Beschlussgegenstände externer Sitzungen- Formulierungsbeispiele
Formulierungsbeispiel - Berücksichtigung Problematik Verbraucherinsolvenz eines Mitglieds:
„...
a) Wohnungen der Genossenschaft werden ausschließlich an Mitglieder der Genossenschaft vermietet. Aus einer Kündigung der Mitgliedschaft folgt der Verlust der Wohnung.
b) Nichtmitgliedergeschäfte sind grundsätzlich gestattet bei der Vermietung von
- Gewerberaum der Genossenschaft- Garagen der Genossenschaft
Mitglieder sind bei der Vergabe grundsätzlich jedoch bevorzugt zu berücksichtigen. Die Entscheidung über die Zuweisung obliegt dem Vorstand.“
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Ausgewählte Beschlussgegenstände externer SitzungenMustersatzung § 28 j):
Die Grundsätze der Ausgabe von
Inhaberschuldverschreibungen
→ Regelung der Ausgabemodalitäten erfolgt vorab durch Beratung in Vorstand und Aufsichtsrat. Formulierungsdiskussionen in der Generalversammlung sollten vermieden werden.
→ Entsprechende Satzungsregelung ist zu empfehlen: Die Versammlung entscheidet nach Vorlage von Vorstand und Aufsichtsrat zur Ausgabe Inhaberschuldverschreibungen
• Einleitung
• Gesetzliche Grundlagen
• Begrifflichkeiten
• Ausgewählte Beschlussgegen-stände interner Sitzungen
• Ausgewählte Beschlussgege-ständen externer (gemeinsamer) Sitzungen
• Formalien - Protokollierung
Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V.
Formalien - Protokollierung
→ Keine Ausführungen hierzu im Gesetz. § 29 Abs. 3 der Mustersatzung legt fest, dass Niederschriften zu verfassen sind
→ Mindestinhalt: Beschlüsse im Wortlaut sowie Abstimmungsergebnis
→ Berücksichtigung Diskussionsbeiträge wenn sachdienlich oder gewünscht
→ Unterzeichnung durch Vorsitzenden, Schriftführer und bei Protokoll gemeinsamer Beratungen von einem Vorstandsmitglied (§ 29 Abs.3 der Mustersatzung)
• Einleitung
• Gesetzliche Grundlagen
• Begrifflichkeiten
• Ausgewählte Beschlussgegen-stände interner Sitzungen
• Ausgewählte Beschlussgegen-ständen externer (gemeinsamer) Sitzungen
• Formalien - Protokollierung
Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
RAin Mirjam LuserkeReferentin RechtVerband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V.
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