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Kriterienkatalog der KBV: Wie können
Ärztenetze die gestellten Anforderungen
zur Förderungswürdigkeit erfüllen?
Dipl. Kaufmann
Dr. Carsten Jäger stv. Vorsitzender des Vorstands
19. Netzkonferenz
26.01.2013, Berlin
1. Agentur deutscher Arztnetze – wer und warum?
2. Förderungen für Ärztenetze
3. Ziele und Kriterien für eine
Förderung nach § 87b Abs. 2 und 4 SGB V
4. Ausblick
Agenda
1. Agentur deutscher Arztnetze – wer und warum?
2. Förderungen für Ärztenetze
3. Ziele und Kriterien für eine
Förderung nach § 87b Abs. 2 und 4 SGB V
4. Ausblick
Agenda
Problem fehlende
Interessenvertretung – das „Warum“
Fehlen einer politischen Vertretung in Berlin
Fehlen einer gemeinsamen Weiterentwicklung
Fehlen eines gemeinsamen Auftritts
Probleme der Netze bislang
Lösung
Agentur deutscher Arztnetze e.V.
Kurzabriss Historie
• Primat: Bottom-up-Entwicklung und Gleichberechtigung, also
Einbeziehung aller Beteiligten ohne Sonderstellung einzelner Mitglieder
• Umsetzung: Konzeption und Informationen an mögliche Mitgliedsnetze ab
Januar 2011, Tag der Netze im April 2011 in Berlin mit Konsensfindung,
Gründungsbeirat konstituiert, Arbeitstreffen des Gründungsbeirats und
Festlegung von Zielen und Struktur einer Agentur im Mai 2011
• Gründung: im Juli 2011
• 14 Gründungsmitglieder, darunter einige der größten und professionellsten
Ärztenetze und Gesundheitsverbünde
• Aktuell 22 Mitglieder
• Veranstaltungen:
www.deutsche-aerztenetze.de
Zweck der Agentur
Agentur ist politischer Interessenvertreter für über 400 Arztnetze
in Deutschland
Verband unterstützt seine Mitglieder bei der Professionalisierung
Netzagentur tritt als Dienstleister bei Vertrags- und
Versorgungskonzepten auf
Beisitzer
Dr. Olaf Boettcher NAV-Virchow-Bund
Herrischried
Vorstandsmitglieder
Vorsitzender
Dr. Veit Wambach Qualität & Effizienz eG
Nürnberg
Stellvertretender Vorsitzender
Dr. Carsten Jäger Ärztenetz
Südbrandenburg
Elsterwerda
Beisitzer
Dr. Hans-Jürgen
Beckmann Ärztenetz
Medizin und Mehr
Bünde
Bilder: © S. Pietschmann, NAV-Virchow-Bund, privat
Beisitzer
Mark Kuypers Ärztliches Qualitätsnetz
Solingen - solimed
Solingen
Politische Kernforderungen
Ärztenetze müssen als Leistungserbringer im SGB V anerkannt
werden
Krankenkassen sollen Anreize erhalten, Verträge mit Netzen
abzuschließen
Netze sollen einen regionalen Teilsicherstellungsauftrag
übernehmen können
Erste Ergebnisse / Perspektive
Auf Initiative der Agentur Änderungsantrag der CDU/CSU-
Fraktion zum GKV-VStG: professionelle Ärztenetze sollen
eigenes Honorarbudget erhalten (§ 87b SGB V)
Netzagentur erarbeitet in enger Abstimmung mit der KBV
Richtlinien-Katalog zur Förderung von Netzen
Ausbau der strategischen Partnerschaft mit der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (z.B. gem. Ausrichtung
der KBV-Versorgungsmesse – zum 2. Mal am 16./17.04.2013)
Planung der Gründung der „Agentur deutscher Arztnetze
GmbH“ als Maklerplattform für Netzprodukte, zahlreiche
Industrieanfragen als Grundlage bereits eingegangen, zurzeit
Sondierung der Angebote (Finanzierung,
Versicherung, Marketing, IT, etc.)
1. Agentur deutscher Arztnetze – wer und warum?
2. Förderungen für Ärztenetze
3. Ziele und Kriterien für eine
Förderung nach § 87b Abs. 2 und 4 SGB V
4. Ausblick
Agenda
Förderung für Ärztenetze – warum?
Abbildung: Dr. B. Gibis, KBV
• Technischer Fortschritt
• Spezialisierung
• Fragmentierung
• Demografie
• Landflucht
• Multimorbidität
• Chronifizierung
• Neue Ärztegeneration
• „work-life-Balance“
• Vereinbarkeiten Bedarf einer regionalen
Versorgungskoordination
und -sicherstellung
… eine Aufgabe für
Ärztenetze?
… eine Aufgabe für
welche Ärztenetze?
Gründe für eine Förderung der
Netzarbeit
• Integration der Leistungssektoren
• IuK-Technologien
• Zertifizierung und Professionalität
2003 1995 2004 2008 2009
GMG
„Gesundheitsfonds“
VÄndG/WSG
I Generation
• Modellvorhaben
• hohe Unverbindlichkeit
• mangelnde
Zielorientierung
• kein Netzmanagement
II Generation
• Integrierte Versorgung
• Budgetübernahme
• Qualitätsmanagement
• Controlling
• höhere
Regelverbindlichkeit
III Generation
• regionaler Vollversorger
• umfassende
Patientenorientierung
• P4P/Erfolgsorientierte
Vergütung
• integrierte IuK/PVS-
Systeme
• elektronische
Patientenakten
GKV-VStG
2012 2011
IV Generation
• Förderung durch KV
nach § 87b SGB V
• eigenes Honorarbudget?
AMNOG/GKV-FinG
2013
?
Bereits im ersten Jahr können Einsparungen je Patient bis 100 Euro erreicht werden:
Es werden Kosteneinsparungen im zweistelligen Prozentbereich erreicht:
Quelle: Durchschnittsergebnisse der Netze:
Gesundes Kinzigtal, QuE, UGOM, MainArzt,
(Ärztenetz Südbrandenburg)
Gründe für eine Förderung der
Netzarbeit
1. Agentur deutscher Arztnetze – wer und warum?
2. Förderungsoptionen für Ärztenetze
3. Ziele und Kriterien für eine
Förderung nach § 87b Abs. 2 und 4 SGB V
4. Ausblick: Honorarbudget = Zukunftschance
Agenda
Eigenes Honorarbudget gem. § 87b Abs.2 SGB V:
Abs. 2: 2Der Verteilungsmaßstab hat der kooperativen
Behandlung von Patienten in dafür gebildeten Versorgungsformen
angemessen Rechnung zu tragen; dabei können auch gesonderte
Vergütungsregelungen für vernetzte Praxen auch als ein eigenes
Honorarvolumen als Teil der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen
nach § 87a Absatz 3 vorgesehen werden, soweit dies einer Verbesserung der
ambulanten Versorgung dient und das Praxisnetz von der Kassenärztlichen
Vereinigung anerkannt wird.
Abs.4: 1Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat Vorgaben zur Festlegung und
Anpassung des Vergütungsvolumens für die hausärztliche und fachärztliche
Versorgung nach Abs. 1 Satz 1 sowie Kriterien und Qualitätsanforderungen für
die Anerkennung besonders förderungswürdiger Praxisnetze nach Abs. 2 Satz 2
als Rahmenvorgabe für Richtlinien der Kassenärztlichen Vereinigungen, insbesondere
zu Versorgungszielen, im Einvernehmen mit dem Spitzenverband Bund der
Krankenkassen zu bestimmen. 2Darüber hinaus hat die Kassenärztliche
Bundesvereinigung Vorgaben insbesondere zu den Regelungen des
Abs. 2 Satz 1 bis 3 zu bestimmen; dabei ist das Benehmen mit
dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen herzustellen.
3Die Vorgaben nach den Sätzen 1 und 2 sind von
den Kassenärztlichen Vereinigungen zu beachten.
§ 87b – Bedeutung für Netze:
- Erstmals in der Geschichte des SGB V finden die „Praxisnetze“ Erwähnung
- Änderungsantrag kann als erstes Ergebnis der Lobbyarbeit der
Agentur deutscher Arztnetze betrachtet werden
- Chance für professionelle Netze – Ausgestaltung und Umsetzung ist stark
abhängig von regionalen Gegebenheiten und „playern“
Eigenes Honorarbudget gem. § 87b Abs.2 SGB V:
Bisherige Umsetzung der Vorgaben gem. § 87b Abs.2 SGB V
Durch die KBV:
- Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen
- Sichtung bereits existenter Anforderungskataloge
- Erarbeitung eines ersten Entwurfs
- Abstimmung mit Netzvertretern (Agentur deutscher Arztnetze e.V.)
- Abstimmung mit KVen
Ziel:
Abbildung von Strukturmerkmalen und
Versorgungszielen anhand
nachweisbarer Kriterien
1. Agentur deutscher Arztnetze – wer und warum?
2. Förderungen für Ärztenetze
3. Ziele und Kriterien für eine
Förderung nach § 87b Abs. 2 und 4 SGB V
4. Ausblick
Agenda
Strukturanforderungen:
• Größe: 20 - 100 Praxen - Steuerbarkeit
min. 3 Fachgruppen, dabei HA - Fachübergriff
min. 1 nichtärztlicher oder stat. Kooperationspartner
zusammenhängendes Gebiet
• Rechtsform: Personengesellschaft, e.G., e.V. oder GmbH
• Management: Geschäftsstelle, Geschäftsführer, ärztlicher Leiter
• Stabilität: min 3 Jahre Bestehen (in geforderter Struktur)
• Anzeigepflichten bei LÄK
Versorgungsziele / Kriterien:
• 3 Bereiche: Patientenzentrierung
Kooperative Berufsausübung
Prozessoptimierung/Effizienz
Quelle: Dr. B. Gibis, KBV
Stufenmodell der Anerkennung:
Quelle: Dr. B. Gibis, KBV
Stufenmodell der Anerkennung:
Quelle: Dr. B. Gibis, KBV
1. Agentur deutscher Arztnetze – wer und warum?
2. Förderungen für Ärztenetze
3. Ziele und Kriterien für eine
Förderung nach § 87b Abs. 2 und 4 SGB V
4. Ausblick
Agenda
1. Fertigstellung der Rahmenvorgabe durch die KBV
2. Herstellen des Einvernehmens mit dem GKV-SV
3. Inkrafttreten zum 01.01.2013
4. Umsetzung in Richtlinien der KVen
Sachstand:
Anerkennung und Förderung der Praxisnetze
01.04.2013 (Ärzteproteste/Honorarverhandlung)
Umsetzung der Rahmenvorgabe
der KBV in den KVen
• Umsetzung der konsentierten Rahmenvorgabe ab
01.04.2013 innerhalb der regionalen KVen
• Agentur liegen bisher Stellungnahmen von 8 KVen vor:
Anerkennung/Zertifizierung soll überwiegend durch KVen
erfolgen
Förderung aus der MGV wird eher als nicht durchsetzbar
bewertet (VV-Votum)
„ad on“ Verhandlungen mit Krankenkassen werden erwogen
Ausblick:
Chance für Selektivverträge innerhalb des KV-Systems?
Herzlichen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit!
Kontakt:
Agentur deutscher Arztnetze e.V.
c/o NAV-Virchow-Bund
Chausseestraße 119b
10115 Berlin
Telefon: (030) 28 87 74-0
Telefax: (030) 28 87 74-1 13
Mail: [email protected]
URL: www.deutsche-aerztenetze.de
• 22.02.2013
• Berlin
• u.a. mit Dr. A. Köhler (KBV),
Dr. V. Wambach (AdA)
M. Barjenbruch (KVN),
Th. Müller (KVWL),
L. Freiberg (KVBB),
E. Becker (KVSH)
P. Schmelz (KVB)