kurzarbeitergeld - abrechnungsbeispiele und besonderheiten · 1. ziel 2 2. voraussetzungen 2 3....
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© 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KGAutor: BM / 20.10.2020
Kurzarbeitergeld - Abrechnungsbeispiele und Besonderheiten
Inhaltsverzeichnis
Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1747
21. Ziel
22. Voraussetzungen
23. Beispiele
23.1. Abrechnung Kurzarbeit
83.2. Abrechnung von Saison-Kurzarbeit
173.3. Kurzarbeit bei Teilmonaten
213.4. Nachträgliche Korrekturen
223.5. Beitragszuschuss bei privater und freiwilliger Krankenversicherung
243.6. Beitragszuschuss für Arbeitnehmer in Versorgungswerk
254. Besonderheiten
254.1. Erhöhter Leistungssatz
254.2. Arbeitnehmer mit Nettolohnberechnung
264.3. Manuelle Vorgabe Sollstunden Kug
284.4. Beiträge zur freiwilligen KV/PV nach Entgelt
294.5. Soll/Ist-Entgelt bei Verdienst über Beitragsbemessungsgrenze
294.6. Soll/Ist-Entgelt manuell anpassen
344.7. Kurzarbeitergeld pfänden
345. Wichtige Informationen
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Seite 2Info für Anwender Nr. 1747
Ziel1.
Das Info für Anwender beinhaltet Anwendungsbeispiele und beschreibt Besonderheiten zum (Saison)-Kurzarbeitergeld in Agenda LOHN.
Voraussetzungen2.
Die grundlegenden Informationen zum (Saison)-Kurzarbeitergeld lesen Sie im Info für Anwender Nr.1610 Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld in Agenda LOHN.
Beispiele3.
Abrechnung Kurzarbeit3.1.
Gehaltsempfänger3.1.1.
Beispiel
Die Firma L&L GmbH hat Kurzarbeit angemeldet. Die Arbeitnehmer haben Anspruch aufKurzarbeitergeld.
Beginn Kurzarbeit Juni 2020
Gehalt 3.500 Euro
Steuermerkmale Steuerklasse 3, o. B., 3 Kinder
Ausgefallene Arbeitstage 5
Wochenarbeitszeit Mo-Do. jeweils 8,00 Std.Fr. 6 Std. = 38 Stunden
Sollstunden Dezember 168 Stunden
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Seite 3Info für Anwender Nr. 1747
Vorgehensweise
1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Sonstiges«.
2. »Gehalt Kug« mit 3.500,00 € erfassen.
3. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Arbeitszeit«.
4. Ausfallstunden mit dem Kalenderschlüssel 200 »Kurzarbeit, Ausfallstunden« erfassen.
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Seite 4Info für Anwender Nr. 1747
5. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge kontrollieren.
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Seite 5Info für Anwender Nr. 1747
Ermittlung
Sollentgelt Gehalt 3.500,00 €
Kug Ausfallstunden 38 Std.
Kug-Stundensatz 3.500,00 € : 168 Std 20,83 €
Kug-Abzug 38 Std. x 20,83 € 791,66 €
Ermittlung des Istentgelts
Istentgelt Gehalt - Kug-Abzug =3500,00 € - 791,66 € 2.708,34 €
Kug-Abrechungsliste
»Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Aktueller Monat | Kurzarbeit | Kug-Arbeitsamt«.
Stundenlöhner3.1.2.
Beispiel
Die Firma L&L GmbH hat Kurzarbeit angemeldet. Die Arbeitnehmer haben Anspruch aufKurzarbeitergeld.
Beginn Kurzarbeit Juni 2020
Stundenlohn 19 Euro
Steuermerkmale Steuerklasse 1, ev., keine Kinder
Ausgefallene Arbeitstage 5
Wochenarbeitszeit 40 Stunden
Sollstunden Juni 176 Stunden
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Seite 6Info für Anwender Nr. 1747
Vorgehensweise
1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Sonstiges«.
2. aktivieren.
3. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Arbeitszeit«.
4. Ausfallstunden mit dem Kalenderschlüssel 200 »Kurzarbeit, Ausfallstunden« erfassen.
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Seite 7Info für Anwender Nr. 1747
5. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge kontrollieren.
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Seite 8Info für Anwender Nr. 1747
Ermittlung des Sollentgelts
Arbeitstage Dezember 2019 22 Arbeitstage
Sollstunden 22 Arbeitstage x 8,00 Std. proTag
176 Std.
Sollentgelt 176 Std. x 19,00 €Stundenlohn
3.344,00 €
Ermittlung des Istentgelts
Iststunden Dezember 176 Std. - 40 Std. Kurzarbeit 136 Std.
Istentgelt 136 Stunden x 19 €Stundenlohn
2.584,00 €
Kug-Abrechungsliste
»Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Aktueller Monat | Kurzarbeit | Kug-Arbeitsamt«.
Abrechnung von Saison-Kurzarbeit3.2.
Stundenlöhner mit Arbeitszeitkonto3.2.1.
Beispiel
Die Firma L&L GmbH hat Saison-Kurzarbeit angemeldet. Die Arbeitnehmer haben Anspruch aufSaison-Kurzarbeitergeld.
Beginn Kurzarbeit Dezember 2019
Stundenlohn 19 Euro
Steuermerkmale Steuerklasse 1, ev., keine Kinder
Ausgefallene Arbeitstage 5
Wochenarbeitszeit 40 Stunden
Sollstunden Dezember 173 Stunden lt. Arbeitszeitmodell
Arbeitszeitkonto Keine Guthaben-Stunden zurVermeidung von S-Kug
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Seite 9Info für Anwender Nr. 1747
Vorgehensweise
1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Sonstiges«.
2. aktivieren.
3. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Arbeitszeit«.
4. Ausfallstunden mit dem Kalenderschlüssel 210 »Saison-Kurzarbeit, Ausfallstunden« erfassen.
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Seite 10Info für Anwender Nr. 1747
5. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge kontrollieren.
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Seite 11Info für Anwender Nr. 1747
Ermittlung des Sollentgelts
Sollstunden lt. Arbeitszeitmodell 173 Std. x 19,00 € Stundenlohn = 3.287,00 € Soll-Entgelt
Ermittlung des Istentgelts
173 Std. – 38 Std. Kurzarbeit = 135 Std. x 19,00 € Stundenlohn = 2.565,00 € Ist-Entgelt
Kug-Abrechnungsliste
»Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Aktueller Monat | Kurzarbeit | Kug-Arbeitsamt«.
Stundenlöhner mit Urlaubstagen3.2.2.
Beispiel
Die Firma L&L GmbH hat Saison-Kurzarbeit angemeldet. Die Arbeitnehmer haben Anspruch aufSaison-Kurzarbeitergeld.
Beginn Kurzarbeit Dezember 2019
Stundenlohn 19 Euro
Steuermerkmale Steuerklasse 1, ev., keine Kinder
Ausgefallene Arbeitstage 5
Ausfallzeit 38 Stunden
Sollstunden Dezember 168 Stunden lt. Arbeitszeitmodell
Urlaubstage 2 Tage á 8 Stunden
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Seite 12Info für Anwender Nr. 1747
Vorgehensweise
1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Sonstiges«.
2. aktivieren.
3. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Arbeitszeit«.
4. Ausfallstunden mit dem Kalenderschlüssel 210 »Saison-Kurzarbeit, Ausfallstunden« erfassen.
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Seite 13Info für Anwender Nr. 1747
5. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge kontrollieren.
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Seite 14Info für Anwender Nr. 1747
Ermittlung des Sollentgelts
Sollstunden im Dezember lt. Wochenarbeitszeit Mo-Do 8 Std. Fr. 6 Std. = 168 Std.
168 Std.- 16 Urlaubsstunden- 16 Std. Arbeitsfrei ohne Lohnanspruch 24.12./31.12. = 136 Std. x 19,00 € Std. Lohn = 2.584,00 €
+ 169,82 € ausgezahltes Urlaubsgeld = 2.753,82 Soll-Entgelt
Ermittlung des Istentgelts
82 Std. Normalstunden+ 16 Std. Feiertag= 98 Std. x 19,00 € = 1.862,00 €
+ 169,82 € ausgezahltes Urlaubsgeld = 2.031,82 € Ist-Entgelt
Kug-Abrechnungsliste
»Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Aktueller Monat | Kurzarbeit | Kug-Arbeitsamt«.
Stundenlöhner mit unbezahltem Urlaub3.2.3.
Beispiel
Die Firma L&L GmbH hat Saison-Kurzarbeit angemeldet. Die Arbeitnehmer haben Anspruch aufSaison-Kurzarbeitergeld.
Beginn Kurzarbeit Dezember 2019
Stundenlohn 19 Euro
Steuermerkmale Steuerklasse 1, ev., keine Kinder
Ausgefallene Arbeitstage 5
Wochenarbeitszeit 40 Stunden
Sollstunden Dezember 168 Stunden
Kalenderschlüssel 22»Unbezahlter Urlaub « 38 Stunden
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Seite 15Info für Anwender Nr. 1747
Vorgehensweise
1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Sonstiges«.
2. aktivieren.
3. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Arbeitszeit«.
4. Ausfallstunden mit dem Kalenderschlüssel 210 »Saison-Kurzarbeit, Ausfallstunden« erfassen.
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Seite 16Info für Anwender Nr. 1747
5. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge kontrollieren.
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Seite 17Info für Anwender Nr. 1747
Ermittlung des Sollentgelts
168 Std. x 19,00 € Std. Lohn = 3.192,00 € Soll-Entgelt
Ermittlung des Istentgelts
76 Std. Normalstunden+ 16 Std. Feiertag+ 38 Std. Unbezahlter Urlaub= 13 Std. x 19,00 € = 2.470,00 € Ist-Entgelt
Kug-Abrechnungsliste
»Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Aktueller Monat | Kurzarbeit | Kug-Arbeitsamt«.
Kurzarbeit bei Teilmonaten3.3.
Grundlage für die Ermittlung des Kurzarbeitergelds ist die jährlich von der Bundesagentur für Arbeitausgegebene Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergelds (Kug). Hierbei handelt es sich um eineMonatstabelle.
Die Entgelte für Teilmonate müssen fiktiv im Soll und im Ist-Entgelt hochgerechnet werden, als wennder Arbeitnehmer den ganzen Monat anwesend war.
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/KUG050-2017_ba015627.pdf
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Seite 18Info für Anwender Nr. 1747
Gehaltsempfänger3.3.1.
Beispiel
Fehlzeit ab 16.06.
Gehalt 3.000,00 €
anteiliges Gehalt - TeillohnformelDreißigstel
1.500,00 €
Sollstunden Juni 176 Stunden
Ausfallstunden 24 Stunden
Durchschnittlicher Kug-Stundensatz 3.000,00 € :176 Sollstunden = 17,04 €
Vorgehensweise
Berechnung Soll-Entgelt
»Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Sonstiges«.
Das hinterlegte ist immer das ungekürzte Gehalt für den vollen Monat.
3.000,00 € Soll-Entgelt
Berechnung der Sollstunden
»Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Arbeitszeit«.
Arbeitstage im Juni 22 Tage x 8,00 Std pro Tag = 176 Sollstunden.
Berechnung des Kug-Stundensatz und Abzug vom Gehalt
3.000,00 € Gehalt : 176 Sollstunden = 17,045454 € x 24 Kug-Stunden= 409,09 € Abzug vom Gehalt
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Seite 19Info für Anwender Nr. 1747
Berechnung Ist-Entgelt
Das Ist-Entgelt ist das Entgelt des vollen Monats ohne Berücksichtigung der Fehlzeit.
3.000,00 € - 409,09 € Abzug vom Gehalt = 2.590,91 € Ist-Entgelt
Stundenlohnempfänger3.3.2.
Beispiel
Fehlzeit ab 16.06.
Stundenlohn 17,00 Euro
Sollstunden Juni 176 Stunden
Ausfallstunden 24 Stunden
Vorgehensweise
1. Personaldaten prüfen
»Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Sonstiges«.
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Seite 20Info für Anwender Nr. 1747
2. Stundenlohn prüfen
»Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Firma«.
3. Berechnung der Sollstunden
»Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Arbeitszeit«.
Arbeitstage im Juni 22 Tage x 8,00 Std pro Tag = 176 Sollstunden.
4. Berechnung Soll-Entgelt
Das Soll-Entgelt ist das Entgelt, den der Arbeitnehmer ohne Fehlzeit gehabt hätte.
176 Stunden x 17,00 € = 2.992,00 € Soll-Entgelt
5. Berechnung Ist-Entgelt
Das Ist-Entgelt ist das Entgelt, den der Arbeitnehmer ohne Fehlzeit gehabt hätte.
Fiktive Stundenermittlung vom 15.06.-30.06. = 96 Stunden x 17,00 € = 1.632,00 €+ Geleistete Stunden 56 Std. x 17,00 € = 952,00 €
Ist-Entgelt = 2.584,00 €
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Seite 21Info für Anwender Nr. 1747
Nachträgliche Korrekturen3.4.
Die Ausfallstunden können über den Kalender für rückwirkende Monate geändert, gelöscht oderzusätzlich erfasst werden:
»Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Kalender«
Wenn Sie Korrekturen für vorangegangene Abrechnungszeiträume vornehmen, erfassen SieÄnderungen in den Personaldaten über für den jeweiligenZeitraum.
Vorgehensweise
1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Sonstiges«.
2. Schaltfläche .
Korrektur Auswertungen
Die Anwendung LOHN erstellt Korrekturabrechnungen für alle betreffenden Arbeitnehmer, bei denendas ausgezahlte Kurzarbeitergeld korrigiert wurde. Für jeden Monat mit ausgezahltemKurzarbeitergeld, in dem ein Arbeitnehmer korrigiert wurde, erhalten Sie eine neue Kug-Liste:
»Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Aktueller Monat | Kurzarbeit«.
Alle Arbeitnehmer sind mit dem Buchstaben K gekennzeichnet, bei denen sich Änderungen beimausgezahlten Kurzarbeitergeld ergaben.
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Seite 22Info für Anwender Nr. 1747
Beitragszuschuss bei privater und freiwilliger Krankenversicherung3.5.
Der Arbeitgeber-Zuschuss setzt sich aus einem Zuschuss für Ist-Entgelt und einem Zuschuss für Kugfiktiv zusammen.
Kug fiktiv beträgt maximal: Beitragsbemessungsgrenze - Ist-Entgelt
Beispiel hierzu.
Freiwillig versicherter Arbeitnehmer mit Kurzarbeitergeld3.5.1.
Beispiel
Monatslohn eines freiwillig krankenversicherten Arbeitnehmers (Soll-Entgelt) 5.000,00 Euro
Ist-Entgelt (50 % Kurzarbeit) 2.500,00 Euro
Beitragssatz KV inklusive Zusatzbeitrag (1,10 %) 15,70 %
Berechnung des Beitragszuschusses auf das Ist-Entgelt
Beitragszuschuss Ist-Entgelt: 2.500,00 € x 7,85 % 196,25 Euro
Berechnung des Beitragszuschusses auf das fiktive Arbeitsentgelt
Ausfallentgelt 2.500,00 € x 80 % 2.000,00 Euro
Höchstens Beitragsbemessungsgrenze - Ist-Entgelt= 4.687,50 € - 2.500,00 € max. 2.187,50 Euro
Beitragszuschuss: 2.000,00 € x 15,70 % 314,00 Euro
Berechnung des gesamten Beitragszuschusses bei Bezug von Kurzarbeit
Beitragszuschuss auf das Ist-Entgelt + Beitragszuschuss auf das fiktiveArbeitsentgelt = 196,25 € + 314,00 € 510,25 Euro
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Seite 23Info für Anwender Nr. 1747
Privat versicherter Arbeitnehmer mit Kurzarbeitergeld3.5.2.
Beispiel
Monatslohn eines privat krankenversicherten Arbeitnehmers (Soll-Entgelt) 6.000,00 Euro
Ist-Entgelt (50 % Kurzarbeit) 3.000,00 Euro
Beitragssatz KV inklusive Zusatzbeitrag (1,10 %) 15,70 %
Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung (Überweisung durch Arbeitnehmer) 600,00 Euro
Berechnung des Beitragszuschusses auf das Ist-Entgelt
Beitragszuschuss Ist-Entgelt: 3.000,00 € x 7,85 % 235,50 Euro
Berechnung des Beitragszuschusses auf das fiktive Arbeitsentgelt:
Ausfallentgelt 3.000,00 € x 80 % 2.400,00 Euro
Höchstens Beitragsbemessungsgrenze - Ist-Entgelt= 4.687,50 Euro - 3.000,00 Euro max. 1.687,50 Euro
Beitragszuschuss: 1.687,50 Euro x 15,70 % 264,94 Euro
Berechnung des gesamten Beitragszuschusses bei Bezug von Kurzarbeit:
Beitragszuschuss auf das Ist-Entgelt + Beitragszuschuss auf das fiktiveArbeitsentgelt = 235,50 € + 264,94 € 500,44 Euro
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Seite 24Info für Anwender Nr. 1747
Beitragszuschuss für Arbeitnehmer in Versorgungswerk3.6.
Der Arbeitgeber-Zuschuss setzt sich aus einem Zuschuss für Ist-Entgelt und einem Zuschuss für Kugfiktiv zusammen.
Kug fiktiv beträgt maximal: Beitragsbemessungsgrenze - Ist-Entgelt
Beispiel
Monatslohn (Soll-Entgelt) 3.000,00 Euro
Ist-Entgelt (50 % Kurzarbeit) 1.500,00 Euro
Beitragssatz RV 18,60 %
Berechnung des Beitragszuschusses auf das Ist-Entgelt
Beitragszuschuss Ist-Entgelt: 1.500,00 € x 9,30 % 139,50 Euro
Berechnung des Beitragszuschusses auf das fiktive Arbeitsentgelt
Ausfallentgelt x 80 % 1.200,00 Euro
Höchstens Beitragsbemessungsgrenze - Ist-Entgelt= 6.900,00 € - 1.500,00 € max.5.400,00 Euro
Beitragszuschuss: 1.200,00 € x 18,60 % 223,20 Euro
Berechnung des gesamten Beitragszuschusses bei Bezug von Kurzarbeit
Beitragszuschuss auf das Ist-Entgelt + Beitragszuschuss auf das fiktiveArbeitsentgelt = 139,50 € + 223,20 € 362,70 Euro
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Seite 25Info für Anwender Nr. 1747
Besonderheiten4.
Erhöhter Leistungssatz4.1.
Voraussetzungen
Arbeitnehmer mit Kindern i.S. des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 EStG erhalten den erhöhten Leistungssatz 1unter folgenden Voraussetzungen
§ Kinderfreibetrag mit dem Zähler von mindestens 0,5 auf der Lohnsteuerkarte oder
§ Bescheinigung der Agentur für Arbeit über Leistungssatz 1
Agenda LOHN
»Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register Steuer«
Wenn ein Kinderfreibetrag per ELStAM übertragen oder bei den Besteuerungsmerkmalen manuellerfasst wird, berechnet LOHN automatisch den erhöhten Leistungssatz 1.
Wenn der Arbeitnehmer keinen Kinderfreibetrag hat, aber eine Bescheinigung der Agentur für Arbeitüber Leistungssatz 1 vorlegt, gehen Sie folgendermaßen vor:
1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register Sonstiges«.
2. aktivieren.
Arbeitnehmer mit Nettolohnberechnung4.2.
Die Abrechnung von Kug in Verbindung mit der Lohnart 8N01/02 »Netto-Gehalt« in den Festbezügendes Arbeitnehmers sowie in Dialog-bzw. Stapelerfassung ist nicht möglich!
Ermitteln Sie das Bruttogehalt und erfassen Sie den ermittelten Wert mit einer entsprechenden Lohnartwie z. B. 0005 »Gehalt«. Entfernen Sie die Lohnart 8N01/02 aus den Festbezügen des Arbeitnehmers.
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Seite 26Info für Anwender Nr. 1747
Manuelle Vorgabe Sollstunden Kug4.3.
Sie können die Sollstunden zur Kug-Berechnung manuell vorgegeben und damit die automatischeErmittlung der Sollstunden aus der erfassten Wochenarbeitszeit im Register »Arbeitszeit« übersteuern.
Stundenlöhner
Die Erfassung des Feldes bewirkt bei Stundenlöhnern, dassdas Soll-Entgelt und das Ist-Entgelt nach den manuell vorgegebenen Stunden berechnet wird.
Beispiel
Monat: Juni
Stundenlohn: 19,00 €
Arbeitstage: 22
Kug-Ausfallstunden: 84 Stunden
Wochenarbeitszeit: Mo-Do je 8,00 Std und Fr. 6,00 Std
Sollstunden Gesamt: 168 Std.
Manuelle VorgabeSollstunden Kug: 173 Stunden
Agenda LOHN
1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Sonstiges«
2. »Manuelle Vorgabe Sollstunden Kug« mit 173,00 € erfassen.
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Autor: BM / 20.10.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 27Info für Anwender Nr. 1747
Vergleich automatische Sollstunden-Ermittlung mit manueller Vorgabe Sollstunden Kug
Ermittlung 168 Sollstunden 173 Sollstunden
Soll-Entgelt 168 Std. x 19,00 € = 3.192,00 € 173 Std. x 19,00 € = 3.287,00 €
Ist-Entgelt (168 Std. - 84 Std.) x 19,00 € = 1.596,00 € (173 Std. - 84 Std.) x 19,00 € = 1.691,00 €
auszuzah-lendes Kug 717,30 € 693,46 €
Gehaltsempfänger
Die Erfassung des Feldes »Manuelle Vorgabe Sollstunden Kug« bewirkt bei Gehaltsempfängern,dass der Stundensatz Kug für den Abzug vom Gehalt abweichend zu den Eingaben im Register»Arbeitszeit« berechnet wird.
Beispiel
Monat: Juni
Stundenlohn: 3.500,00 €
Arbeitstage: 22
Kug-Ausfallstunden: 38 Stunden
Wochenarbeitszeit: Mo-Do je 8,00 Std und Fr. 6,00 Std
Sollstunden Gesamt: 168 Std.
Manuelle VorgabeSollstunden Kug: 173 Stunden
Agenda LOHN
1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Sonstiges«
2. »Manuelle Vorgabe Sollstunden Kug« mit 173,00 € erfassen.
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Autor: BM / 20.10.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 28Info für Anwender Nr. 1747
Vergleich automatische Sollstunden-Ermittlung mit manueller Vorgabe Sollstunden Kug
Ermittlung 168 Sollstunden 173 Sollstunden
Soll-Entgelt 3.500,00 € 3.500,00 €
Abzug vomGehalt
3500,00 € : 168 Std. x 38 Std. = 791,67 € 3500,00 € : 173 Std. x 38 Std. = 768,78 €
Ist-Entgelt 3.500,00 € - 791,66 € = 2.708,34 € 3.500,00 € - 768,78 € = 2.731,22 €
auszuzah-lendes Kug 312,24 € 296,04 €
Beiträge zur freiwilligen KV/PV nach Entgelt4.4.
Arbeitnehmer in Kurzarbeit können ihre Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung aufAntrag bei ihrer Krankenkasse nach Entgelt bezahlen.
Dies führt i. d. R. zu erheblich reduzierten Beiträgen, wenn Ist-Entgelt und Kug fiktiv zusammengeringer als die Beitragsbemessungsgrenze sind.
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nach Entgelt berechnen
1. Lohnart OBMG »Frw.KV AG bez. vom eff. BRT« als Festbezug erfassen.
2. Als Wert 1 erfassen.
Damit berechnet die Anwendung Agenda LOHN die Beiträge nach Entgelt.
AchtungWenn Sie die Berechnung nach Entgelt anstoßen, sind Sie das ganze Kalenderjahr darangebunden (nicht nur für die Zeiten von Bezug von Kurzarbeitgeld). Wir empfehlen deshalb, dieLohnbuchung als Festbezug mit Ablauf Dezember des entsprechenden Kalenderjahresanzulegen!
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Autor: BM / 20.10.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 29Info für Anwender Nr. 1747
Soll/Ist-Entgelt bei Verdienst über Beitragsbemessungsgrenze4.5.
Wenn das Soll-Entgelt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird es auf dieBeitragsbemessungsgrenze gekürzt.
Liegt das erzielte Ist-Entgelt während der Kurzarbeit oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, kannkein Kurzarbeitergeld gezahlt werden.
Soll/Ist-Entgelt manuell anpassen4.6.
Hinreichend bestimmbares Soll-Entgelt:
Bei Personen, die ein gleichbleibendes Monatseinkommen erhalten, ist der Monatslohn oder dasGehalt als Soll-Entgelt einzutragen.
Zulagen oder sonstige Leistungen zum Monatslohn sind zu berücksichtigen. Kann die Höhe derZulagen oder Zuschläge, die im laufenden Kalendermonat angefallen wären, nicht ermittelt werden,bestehen keine Bedenken, wenn ausnahmsweise auf die variablen Lohnbestandteile des letztenabgerechneten Lohnabrechnungszeitraumes zurückgegriffen und das Soll-Entgelt entsprechenderhöht wird.
Dieser Wert ist dann für die gesamte Dauer des Kug-Bezuges zu berücksichtigen. Soweit zumMonatslohn oder Gehalt Entgelt für Mehrarbeit gezahlt wird, bleibt dieses Entgelt außer Betracht.
Nicht hinreichend bestimmbares Soll-Entgelt
Ist es in Ausnahmefällen nicht möglich das Soll-Entgelt mit hinreichender Sicherheit zu bestimmen (z.B. bei Personen, deren Höhe des Arbeitsentgelts ausschließlich von dem Arbeitsergebnis und nichtvon der Arbeitszeit abhängt), ist als Soll-Entgelt das Arbeitsentgelt maßgebend, das derArbeitnehmer in den letzten 3 abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn des Arbeitsausfalls –vermindert um Entgelt für Mehrarbeit – durchschnittlich erzielt hat.
Das gesamte in dem Referenzzeitraum zu berücksichtigende Arbeitsentgelt muss bei demselbenArbeitgeber erzielt worden sein. Das durchschnittliche monatliche Arbeitsentgelt ohne das Entgelt fürMehrarbeit wird ermittelt, indem das gesamte in den 3 Kalendermonaten erzielte Arbeitsentgelt durch3 dividiert wird. Das danach ermittelte monatliche Soll-Entgelt wird für die gesamte Dauer derKurzarbeit zugrunde gelegt, es sei denn, es treten Änderungen der Berechnungsgrundlage desLohnes ein (z. B. Lohnerhöhung).
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Seite 30Info für Anwender Nr. 1747
Beispiele
Fixgehalt und immer gleichbleibende Provision = Hinreichend bestimmbares Sollentgelt
Abrechnungsmonat April
Fixgehalt 2.000,00 €
Provision für jeden Monat 800,00 €
Soll-Entgelt in LOHN 2.500,00 €
Durch Kug-Ausfall ist die Provision anteilig auf 500,00 € gekürzt worden.
Wie ermittle ich das Soll-Entgelt und das Ist-Entgelt?
Soll-Entgelt = Gehalt + gleichbleibende Provision
2.000,00 € + 800,00 € = 2.800,00 €
Ist-Entgelt = Gehalt - Abzug Gehalt durch Kug + Anteilige Provision
2.000,00 € - 952,38 € + 500,00 € = 1.547,62 € tatsächliches Istentgelt
Lösung
Durch die Kürzung der Provision infolge KUG muss das Soll-Entgelt in LOHN in diesem Fall um dienicht ausgezahlten Provisionen um 300,00 € fiktiv auf 2.800,00 € erhöht werden.
Das Ist-Entgelt bildet das tatsächliche beitragspflichtige Entgelt, dass der Arbeitnehmer erhält.
Fixgehalt und schwankende Provision = Nicht hinreichend bestimmbares Sollentgelt
Abrechnungsmonat April
Fixgehalt 2.000,00 €
Provisionen für jeden Monat Januar: 2.200,00 €Februar: 1.300,00 €März: 2.000,00 €April: ggf. anteilige oder keine Auszahlung einer Provision
Soll-Entgelt in LOHN 2.000,00 €
Durch Kug-Ausfall ist die Provision für das Soll-Entgelt im Monat April nicht feststellbar.
Wie ermittle ich das Soll-Entgelt und das Ist-Entgelt?
Die Ermittlung des Soll-Entgelts kann durch einen Durchschnitt der letzten Monate festgestelltwerden.
Durchschnittliches Soll-Entgelt
= Gehalt der letzten 3 Monate + Provisionen der letzten 3 Monate : 3 Monate
6.000,00 € + 5.500,00 € : 3 = 3.833,33 €
Tatsächliches Ist-Entgelt
= Gehalt – Abzug Gehalt durch Kug + ggf. Auszahlung einer anteiligen Provision
2.000,00 € - 952,38 € + 0,00 € = 1.047,62 €
Lösung
Durch die starken Schwankungen der Provision muss das Soll-Entgelt in LOHN in diesem Fall um diedurchschnittlichen Provisionen um 1.833,33 € in LOHN fiktiv auf 3.833,33 € erhöht werden.
Das Ist-Entgelt bildet das tatsächliche beitragspflichtige Entgelt, das der Arbeitnehmer erhält.
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Seite 31Info für Anwender Nr. 1747
Lohnart für die Erhöhung Soll- und Ist-Entgelt anlegen
1. »Stammdaten | Lohnarten«
2. Kopieren Sie die Lohnart 0290 »Erhöhung Ist-Entgelt (KUG)«.
3. Ändern Sie die Bezeichnung in »Korr.Soll-Entgelt«.
4. Erfassen Sie folgende Einstellungen:
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Seite 32Info für Anwender Nr. 1747
Lohnart für Verminderung Ist-Entgelt anlegen
1. »Stammdaten | Lohnarten«
2. Kopieren Sie die Lohnart 0290 »Erhöhung Ist-Entgelt (KUG)«.
3. Ändern Sie die Bezeichnung in »Korr.Ist-Entgelt«.
4. Erfassen Sie folgende Einstellungen:
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Seite 33Info für Anwender Nr. 1747
Lohnarten verknüpfen
1. »Stammdaten | Folgelohnarten | «.
2. Lohnart 1035 auswählen und im Dialogfenster die Folgelohnart angeben:
2. Erfassung in den Personaldaten
Aktueller Abrechnungsmonat »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Dialog«
Vergangene Abrechnungszeiträume »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Schaltfläche: Nachberechnung Bezüge«
HinweisBei der Erfassung müssen Sie sich dem Betrag des Soll- und Ist-Entgelts schrittweise annähern.
AchtungEine Abrechnung von Akkordlöhnen ist derzeit mit Agenda LOHN nicht möglich. Sie können einfestes durchschnittliches Soll-Entgelt zur Berechnung von Kug/S-Kug nicht erfassen.Um das Soll-und Ist-Entgelt manuell anzupassen, gehen Sie wie oben beschrieben vor.
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Kurzarbeitergeld pfänden4.7.
Wenn das Kurzarbeitergeld laut Pfändungsbeschluss pfändbar ist, aktivieren Sie die folgende Option.
»Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Sonstiges«.
Wichtige Informationen5.
Nr. 1610 Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld in Agenda LOHN
1 Ziel2 Voraussetzungen3 Beispiele3.1 Abrechnung Kurzarbeit3.1.1 Gehaltsempfänger3.1.2 Stundenlöhner
3.2 Abrechnung von Saison-Kurzarbeit3.2.1 Stundenlöhner mit Arbeitszeitkonto3.2.2 Stundenlöhner mit Urlaubstagen3.2.3 Stundenlöhner mit unbezahltem Urlaub
3.3 Kurzarbeit bei Teilmonaten3.3.1 Gehaltsempfänger3.3.2 Stundenlohnempfänger
3.4 Nachträgliche Korrekturen3.5 Beitragszuschuss bei privater und freiwilliger Krankenversicherung3.5.1 Freiwillig versicherter Arbeitnehmer mit Kurzarbeitergeld3.5.2 Privat versicherter Arbeitnehmer mit Kurzarbeitergeld
3.6 Beitragszuschuss für Arbeitnehmer in Versorgungswerk
4 Besonderheiten4.1 Erhöhter Leistungssatz4.2 Arbeitnehmer mit Nettolohnberechnung4.3 Manuelle Vorgabe Sollstunden Kug4.4 Beiträge zur freiwilligen KV/PV nach Entgelt4.5 Soll/Ist-Entgelt bei Verdienst über Beitragsbemessungsgrenze4.6 Soll/Ist-Entgelt manuell anpassen4.7 Kurzarbeitergeld pfänden
5 Wichtige Informationen