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Kurzvortrag zum
Zuwendungsrecht
Torben Reiner
Grundsatzreferat Projektförderung P11
Bonn, 16.05.2017
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Grundlagen und wichtige Begriffe
des Zuwendungsrechts
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Der Bund nimmt mit Zuwendungen Einfluss auf
wichtige gesellschaftliche Bereiche und
Entwicklungen (z.B. Forschung und Entwicklung,
Wirtschaft, Kultur und Entwicklungshilfe).
Die Eigeninitiative der Bürger soll unterstützt und
gefördert werden.
Der Staat rückt in den Hintergrund, die Gesellschaft
und die Bürger in den Vordergrund.
Der Staat nutzt die Strukturen, die Netzwerke und
das Wissen der Zivilgesellschaft, um auch eigene
Interessen besser bedienen zu können.
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Funktion von Zuwendungen
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Zuwendungen sind*:
Geldleistungen des Bundes öffentlich-rechtlicher Art
an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung
zur Erfüllung bestimmter Zwecke, an denen der Bund
im Rahmen seiner verfassungsmäßigen
Finanzierungskompetenz
an denen der Bund ein erhebliches Interesse hat,
das ohne die Zuwendung nicht oder nicht vollständig
befriedigt werden kann.
* vgl. Mayer in Engels / Eibelshäuser, Kommentar zum Haushaltsrecht, RN 7 bis 14 zu § 44 BHO
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Weitere Voraussetzung für die (Bewilligung) einer
Zuwendung:
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Der Empfänger hat keinen unmittelbaren gesetzlichen
Anspruch auf eine (Geld-)Leistung für denselben
Zweck (Subsidiaritätsprinzip).
Der Empfänger erbringt für die Zuwendung keine
Gegenleistung (Abgrenzungsmerkmal zum Auftrag)
Der Empfänger erfüllt mit dem Zuwendungszweck
eigene (z.B. satzungsmäßige) Aufgaben.
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Zuwendungsarten:
Projektförderung Institutionelle Förderung
Finanzierungsarten:
Teilfinanzierung Vollfinanzierung
Fehlbedarfsfinanzierung
Anteilfinanzierung
Festbetragsfinanzierung
Finanzierungsformen:
Rückzahlbares Darlehen Nicht rückzahlbare
(bedingt und unbedingt) Zuwendung
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Zuwendungsarten
Projektförderung:
Zeitlich und inhaltlich
abgegrenztes Vorhaben
Die Institution des Zuwendungs-
empfängers wird grundsätzlich
aus anderen Quellen finanziert
und getragen; mit der
Zuwendung wird lediglich ein
Projekt (teil-) finanziert.
Institutionelle Förderung:
Deckung der (gesamten)
inhaltlich nicht abgrenzbaren
Ausgaben einer Einrichtung
(Bewilligungszeitraum beträgt
ein Kalenderjahr)
Förderung der Einrichtung als
solche
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Teilfinanzierung
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Die Zuwendung deckt nur einen Teil der
zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Finanzierung für
den übrigen Teil muss vom Zuwendungsempfänger
oder einem Dritten durch Eigen- oder Drittmittel
aufgebracht werden.
Dabei werden drei Formen unterschieden:
• Fehlbedarfsfinanzierung
• Anteilfinanzierung
• Festbetragsfinanzierung
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Festbetragsfinanzierung
Der Zuwendungsgeber beteiligt sich mit einem Festbetrag am Projekt.
Die Gesamtausgaben liegen immer höher als der Festbetrag.
Der Zuwendungsempfänger muss mindestens alle Ausgaben, bis zur Höhe des Festbetrags im Finanzierungsplan aufführen.
Die Projektausgaben, die über diesen Festbetrag hinaus gehen, trägt grundsätzlich der Zuwendungsnehmer.
Sind die Projektausgaben geringer als der bewilligte Festbetrag, kommt die Ersparnis dem Zuwendungsgeber zugute.
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Wichtige zuwendungsrechtliche Begriffe
Bewilligungszeitraum / Förderzeitraum
Er legt den zeitlichen Umfang des Förderanspruchs
fest; für diesen Zeitraum werden die Fördermittel
bereit gestellt bzw. veranschlagt.
Es steht im Ermessen des Zuwendungsgebers, den
sachgemäßen zeitlichen Umfang festzulegen;
haushaltsrechtliche Grenzen sind dabei zu beachten.
Der zeitliche Umfang des Projektes
(Bewilligungszeitraum) ist zwingend in den
Zuwendungsvertrag aufzunehmen.
Grundsätzlich sind Ausgaben nur zuwendungsfähig,
wenn sie innerhalb des Bewilligungszeitraums
anfallen und abgerechnet werden.10
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Änderungen bei der Festbetragsfinanzierung
während des Förderzeitraums
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Gesamtausgaben 100 T €
Eigen- und
Drittmittel
Zuwendung
Gesamtausgaben 120 T €
Eigen- und
Drittmittel
Zuwendung
Gesamtausgaben 70 T €
Eigen- und
Drittmittel
Zuwendung
50T€ 50T€ 50T€
50T€
70T€
20T€
geplant Variante 1 Variante 2
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Wichtige zuwendungsrechtliche Begriffe
„Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“
Der Haushaltsgrundsatz (§7 BHO), dass Mittel immer
wirtschaftlich und sparsam zu verwenden sind, hat im
Zuwendungsrecht eine besonders starke Bedeutung!
§ 7 BHO bindet zwar unmittelbar nur die
Bundesverwaltung.
Über die ANBest-P, die immer Bestandteil des
Zuwendungsbescheids sind, wird aber auch der DAAD
sowie seine Zuwendungsempfänger mittelbar an diesen
Grundsatz gebunden.
Die Zuwendung ist wirtschaftlich und sparsam zu
verwenden (Nr. 1.1 ANBest-P).
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Wichtige zuwendungsrechtliche Begriffe
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur
Projektförderung (ANBest-P)
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Die ANBest-P enthalten Erläuterungen der Allgemeinen
Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO; sie regeln konkret wie mit
der Zuwendung im Rahmen der Projektförderung zu verfahren ist.
Sie werden als Anlage zu den Verwaltungsvorschriften zu § 44
BHO vom Bundesministerium der Finanzen erlassen (§ 5 BHO)
und binden die gesamte Bundesverwaltung. Die
Bundesverwaltung muss diese zum Bestandteil ihrer
Zuwendungsbescheide machen.
Der DAAD wurde im Zuwendungsbescheid des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
wiederum verpflichtet, die Regelungen der ANBest-P zum
Bestandteil seiner Zuwendungsverträge zu machen.
Die ANBest-P sind daher inhaltlich immer Bestandteil, wenn der
Geldgeber letzten Endes der Bund (hier BMBF) ist.
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Wichtig: ANBest-P lesen!
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Es ist überaus wichtig, dass jeder Zuwendungsempfänger
die Förderbedingungen für sein Projekt kennt. Nur so
können Fehler im Rahmen der finanztechnischen
Abwicklung vermieden werden.
In den ANBest-P sind eine Reihe von Bedingungen relativ
verständlich formuliert. Viele dieser Bedingungen sind im
Zuwendungsvertrag inhaltlich zusätzlich geregelt.
Der Zuwendungsgeber DAAD unterliegt selbst hinsichtlich
aller Ausgaben des Zuwendungsnehmers den Bedingungen
der ANBest-P gegenüber seinen Geldgebern.
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Wichtige zuwendungsrechtliche Begriffe
Jährlichkeitsgrundsatz
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(1) Die Mittel, die im HH-Jahr
angefordert wurden, gelten zunächst
als verausgabt.
(2) Die Mittel, die im HH-Jahr nicht
angefordert wurden, dürfen nicht
(auch nicht bei überjähriger
Förderung) in das jeweils nächste
HH-Jahr übertragen werden. Sie
sind an den Geldgeber
zurückzuzahlen oder verfallen und
können nicht mehr angefordert
werden; dadurch mindert sich
entsprechend die ursprünglich für
das HH-Jahr zur Verfügung
stehende Zuwendung.
nicht
angeforderte
Mittel
angeforderte
Mittel
1
2
bewilligte
Zuwendung
Diese
Mittel
verfallen
Diese Mittel
gelten
zunächst als
verausgabt
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Prozess der Projektförderung
Mittelbewirtschaftung
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Das Anforderungsverfahren
Die Auszahlung der Zuwendung durch den DAAD an den
Zuwendungsempfänger erfolgt aus Gründen der
Verwaltungsvereinfachung in der Regel nach dem
Anforderungsverfahren.
Nach dem Anforderungsverfahren darf die Zuwendung an
den Zuwendungsempfänger bis zu der Höhe ausgezahlt
werden, als dieser sie innerhalb von maximal 6 Wochen
ab Auszahlung für den Zuwendungszweck verausgaben
kann (alsbaldige Verwendung).
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Prozess der Projektförderung
Mittelbewirtschaftung
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Verwendungsfrist (6-Wo-Frist)
Der Beginn der Sechswochenfrist ist der dritte Tag nach Zahlungsauftrag des
Kreditinstituts des DAAD an das Geldinstitut des Zuwendungsempfängers.
Von diesem Tag an läuft die Frist bis zu dem gleichen Wochentag sechs
Wochen später.
Die Verzinsung beginnt am vierten Tag nach dem Zahlungsauftrag, wenn die
Verwendungsfrist von sechs Wochen nicht eingehalten wurde.
Zahlungs-
auftrag am
02.12.
Beginn der 6-Wo-
Frist am 05.12.
(Donnerstag)
(3-Tage-Fiktion)
Fristablauf am
16.01.
(Donnerstag)
Mögliche Verzinsung ab 06.12. (Freitag)
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Prozess der Projektförderung
Mittelbewirtschaftung
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Mitteilungspflichten des Zuwendungsempfängers*
Nach Vorlage des Finanzierungsplans oder des Verwendungsnachweises beantragt oder
erhält bei / von öffentlichen Stellen der ZE weitere Zuwendungen für denselben Zweck,
der ZE erhält Mittel von Dritten für denselben Zweck,
der Verwendungszweck oder maßgebliche Umstände ändern sich,
es stellt sich heraus, dass der Zuwendungszweck nicht oder mit der bewilligten
Zuwendung nicht zu erreichen ist,
die ausgezahlten Beträge können nicht innerhalb der Verwendungsfrist verausgabt
werden,
zu inventarisierende Gegenstände werden nicht oder nicht mehr für den
Zuwendungszweck verwendet oder benötigt,
Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des ZE wurde eröffnet
*nicht abschließend
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Prozess der Projektförderung
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Prozess der Projektförderung
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ProgrammkonzeptionErstellung des
Ausschreibungstextes oder Förderrahmens
Ausschreibung
Antrag
Bewilligung
Zuwendungsvertrag
Mittelbewirtschaftung
Verwendungsnachweis und Erfolgskontrolle
Rückforderung
Abschluss
Prozess der
Projektförderung
Start
In vielen Fällen
endet der Prozess
an dieser Stelle
Ggf.
Auswahlkommission
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Prozess der Projektförderung
Antrag
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Der Antrag muss folgende Punkte beinhalten:
das WOZU (übergeordnetes Projektziel)
z.B. Internationalisierung und Austausch für die Wissenschaft/ in einem Studiengang.
das WAS (konkretes Projekt)
z.B. Erwerb einer zusätzlichen Qualifikation (z.B. Abschluss) der Studierenden im Rahmen eines
Förderprogramms zum Doppelabschluss.
das WIE (konkrete Umsetzung des Projektes)
konkrete Erläuterung der Maßnahmen, von der An- und Abreise, der Unterbringung bis hin zur
Teilnahme an Veranstaltungen und Seminaren sowie konkrete Erläuterung der benötigten Mittel
(z.B. zwei Verwaltungskräfte für Planung und Durchführung, Lehrmaterial für Studierende,
Reisekosten, etc.).
das WOMIT (die Finanzierung der konkreten Maßnahmen; FiPl.)
Gesamtausgaben (nach Haupt- und Unterausgabearten), Gesamteinnahmen (benötigte
Zuwendung, Eigen- und sonstige Mittel).
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Prozess der Projektförderung
Antrag
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Der Antrag nebst Finanzierungsplan wird im
DAAD vom zuständigen Sachbearbeiter oder
vom zuständigen Referenten auf seine
Schlüssigkeit und Plausibilität sowie auf die
Vorgaben aus der Ausschreibung, etc.
geprüft.
Das Ergebnis der Prüfung wird in einem
Antragsprüfvermerk dokumentiert.
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Prozess der ProjektförderungFinanzierungsplan
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Die Finanzierung des Projekts wird im Finanzierungsplan
gegliedert nach Einnahmen und Ausgaben und nach
Einzelansätzen während des Projektdurchführungs-
zeitraums dargestellt.
Auf der Ausgabenseite müssen alle mit dem
Zuwendungszweck zusammenhängende Ausgaben
dargestellt werden.
Auf der Einnahmenseite muss die beantragte Zuwendung
aufgeführt werden.
Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen beträgt
Null.
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Prozess der ProjektförderungZuwendungsvertrag
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Der Zuwendungsvertrag stellt den Rechtsgrund der Auszahlung der
Zuwendung dar.
Der DAAD verwendet aufgrund der Vielzahl der Zuwendungsverträge
„Standardverträge“.
Da nicht alle Besonderheiten jedes Einzelfalles direkt im
Zuwendungsvertrag (ZV) geregelt werden können, verweist dieser an
mehren Stellen auf Anlagen, deren Inhalt zum Bestandteil des ZV
erklärt werden.
In der Regel sind das:
Projektbeschreibung, Förderrichtlinie/Förderrahmen,
Finanzierungsplan, ANBest-P, BNBest-BMBF usw.
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Wichtige zuwendungsrechtliche Begriffe
Nachbewilligung
Bei der Nachbewilligung (auch Aufstockung) wird die bewilligte Zuwendung erhöht. Es besteht kein Anspruch auf Nachbewilligung; die Entscheidung steht im Ermessen des Zuwendungsgebers.
Mindestvoraussetzungen sind:
Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen noch zur Verfügung
Zur Erreichung des Zuwendungszwecks sind zusätzliche Ausgaben notwendig (z.B. Erweiterung des Projektumfangs)
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Prozess der Projektförderung
Prüfung der Verwendung der Zuwendung
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Verwendungsnachweis
Zahlenmäßiger Nachweis Sachbericht
Grobe Gliederung
der Ausgaben und
Einnahmen
Belegliste
Alle Einnahmen und
Ausgaben detailliert
getrennt voneinander
in zeitlicher
Reihenfolge
dargestellt
Verwendung der Zuwendung und
das erzielte Ergebnis im
Einzelnen dargestellt
Einzelaufstellung Geförderte
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Prozess der ProjektförderungVerwendungsnachweis (VN)
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Der Verwendungsnachweis muss in der Regel innerhalb von 2
Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums beim DAAD
eingereicht werden (Regelung erfolgt im Zuwendungsvertrag).
Der DAAD ermittelt innerhalb von 3 Monaten nach Eingang des VN im
Rahmen einer kursorischen Prüfung, ob eine Rückzahlung
erforderlich ist (liegt eine offensichtlich zweckwidrige
Mittelverwendung vor?).
Stichprobenartig wird bei manchen Zuwendungsempfängern eine
vertiefte Prüfung des VN durchgeführt. In diesem Fall erhält der
Zuwendungsempfänger vom DAAD eine Mitteilung, dass seine
Zuwendung vertieft geprüft wird.
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Wichtige Hinweise zur Wichtige Hinweise zur
erfolgreichen Abwicklung der der Projektförderung
Hinweise
zur erfolgreichen
finanztechnischen Abwicklung
des Projektes
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Lesen Sie den Zuwendungsvertrag und die
Anlagen !
Im Zuwendungsvertrag und dessen Anlagen sind alle
wesentlichen Bedingungen für Ihre Förderung geregelt:
Zuwendungsbetrag,
Bewilligungszeitraum,
Finanzierungsart,
Mitteilungspflichten,
wichtige Fristen (z.B. Einreichung VN), usw.
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Kontaktieren Sie die Sachbearbeitung
Sofern der Zuwendungsvertrag und seine
Anlagen Ihre Fragen nicht beantworten oder
Fragen offen lassen, rufen Sie die zuständige
Sachbearbeitung im DAAD an. Diese kümmert
sich dann um eine praxisorientierte Lösung.
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Ende
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des Förderprogramms PROMOS bestimmt.
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gestattet.