land & forst

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58. JAHRGANG NR. 3/4 MÄRZ/APRIL 2013 P.b.b. · VNr. 02Z030531 M MITTEILUNGEN DER L ANDARBEITERK AMMER KÄRNTEN Dank und Anerkennung für Leistungsträger Die der heiligen Helena geweihte Kirche am Magdalensberg bildete die adäquate Kulisse für die vorjährige Landarbeiter- ehrung. Kam die Mutter von Kaiser Konstantin dem Großen doch als Stallmagd in Aquitanien auf die Welt und gilt als Finderin der Kreuznägel Christi auch als Schutzpatronin der Nagelschmiede. Landesrat Dr. Waldner und beide Landeskammern ehren 104 ArbeitsjubilareInnen Arbeitgeber begleiten ihre Mitarbeiter Die meisten Geehrten aus dem Lagerhausbereich Vertreter des öffentlichen Lebens und Arbeitgeber ap- plaudierten am 11. Dezem- ber des Vorjahres am Mag- dalensberg 104 Arbeitsjubi- laren, die seit 25 bzw. 40 Jahren in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind. A grarreferent Dr. Wolf- gang Waldner betont, wie wichtig es ist, ge- rade diese Menschen „vor den Vorhang zu holen“. Der Landesrat führt weiters aus, dass allein der Begriff „Kultur- landschaft“ zwei verwandte Bereiche, bei denen es jeweils um Kultivierung geht, mitein- ander verbindet. Bei der Über- gabe der von ihm zur Verfü- gung gestellten Treueprämien merkt das Regierungsmitglied an, dies ist „nicht mein Geld, sondern ihr Geld; mein Job ist lediglich euer Geld anständig zu verwalten!“ Präsident Ing. Harald Su- cher lässt zu Beginn seines Festvortrages mit Zahlen auf- horchen: 104 Dienstnehme- rInnen bedeuten 2810 Dienst- jahre; das heißt, man müsste – diese Dienstverhältnisse an- einandergereiht – bis ins 7. Jh. Fortsetzung auf Seite 2

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Landarbeiterkammer

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Page 1: Land & Forst

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5 8 . J A H R G A N G N R . 3 / 4 M Ä R Z / A P R I L 2 0 1 3

P.b.b. · VNr. 02Z030531 M

M I T T E I L U N G E N D E R L A N D A R B E I T E R K A M M E R K Ä R N T E N

Dank und Anerkennungfür Leistungsträger

Die der heiligen Helena geweihte Kirche am Magdalensberg bildete die adäquate Kulisse für die vorjährige Landarbeiter -

ehrung. Kam die Mutter von Kaiser Konstantin dem Großen doch als Stallmagd in Aquitanien auf die Welt und gilt als Finderin

der Kreuznägel Christi auch als Schutzpatronin der Nagelschmiede.

� Landesrat Dr. Waldner und beide Landeskammern ehren104 ArbeitsjubilareInnen

� Arbeitgeber begleiten ihre Mitarbeiter

� Die meisten Geehrten aus dem Lagerhausbereich

Vertreter des öffentlichen

Lebens und Arbeitgeber ap-

plaudierten am 11. Dezem-

ber des Vorjahres am Mag-

dalensberg 104 Arbeitsjubi-

laren, die seit 25 bzw. 40

Jahren in der Land- und

Forstwirtschaft tätig sind.

Agrarreferent Dr. Wolf-

gang Waldner betont,wie wichtig es ist, ge-

rade diese Menschen „vorden Vorhang zu holen“. DerLandesrat führt weiters aus,dass allein der Begriff „Kultur-

landschaft“ zwei verwandteBereiche, bei denen es jeweilsum Kultivierung geht, mitein-ander verbindet. Bei der Über-gabe der von ihm zur Verfü-gung gestellten Treueprämienmerkt das Regierungsmitglied

an, dies ist „nicht mein Geld,sondern ihr Geld; mein Job istlediglich euer Geld anständigzu verwalten!“ Präsident Ing. Harald Su-

cher lässt zu Beginn seinesFestvortrages mit Zahlen auf-

horchen: 104 Dienstnehme-rInnen bedeuten 2810 Dienst-jahre; das heißt, man müsste –diese Dienstverhältnisse an-einandergereiht – bis ins 7. Jh.

Fortsetzung auf Seite 2

Page 2: Land & Forst

M I T T E I L U N G E N D E R L A N D A R B E I T E R K A M M E R

2I M S U C H E R

Liebe Kammer-mitglieder!

Vor allem in den Län-dern der südlichenErdhalbkugel wird

immer mehr Land an aus-ländische Unternehmen,multinationale Konzerneund Investmentfonds ver-pachtet und verkauft, umLebensmittel und Biokraft-stoffe für den Norden zuproduzieren. Daher wird be-reits von „land grabbing“,also Landraub, gesprochen.Die beteiligten Akteure da-bei reichen von Abenteuernüber Financiers und Ge-schäftsleuten bis hin zuStaaten, die ihre Versorgungmit Nahrungsmitteln zu si-chern versuchen. Ganzgleich ob Scheichs aus denArabischen Golfstaaten inÄthiopien sich Hunderttau-sende Hektar Ackerland sichern oder ein indischerKonzern wie die KaruturiGlobal Ltd. in 300.000 Hektar Land investiert undmit einem Gewinn von 100Millionen Dollar pro Jahrrechnet – das Geschäftsmo-dell ist bestechend einfach:Die Bevölkerung wächst,Nahrung und Energie wer-den knapper, fruchtbarerBoden wird wertvoller. Dieinternationale Hilfs- und Ent-wicklungsorganisation Ox-fam geht davon aus, dasssich ausländische Investo-ren in den Entwicklungslän-dern bereits über 200 Millio-nen Hektaren Land (!) gesi-chert haben, was der FlächeWesteuropas entspricht.Seit 2009 sollen über 1200Investoren, darunter 150europäische Firmen, Verträ-

ge über Land abgeschlos-sen haben. Peter Messerli,Direktor des interdisziplinä-ren Zentrums für nachhalti-ge Entwicklung (CDE) inBern, sagt, die Armut undden Hunger bekämpfe manso nicht. Im Gegenteil.„Man nimmt den Ärmstenden Boden, der sie ernähr-te.“Aus der Sicht dieses welt-weit zu beobachtenden er-schreckenden Phänomenswirkt die österreichischeSteuerdiskussion, ob land-wirtschaftliche Betriebe zuRecht bei fehlenden Nieder-schlägen weniger Steuerzahlen, sehr unbedeutend.Im Gegenteil: Wir sind auf-gerufen, alles zu tun, um un-sere kleinstrukturierte Land-wirtschaft zu erhalten unddamit auch die Versorgungder einheimischen Bevölke-rung sicherzustellen. EinLand wie das im Vergleichzu Österreich nur unwe-sentlich größere Liberia inWestafrika (111.400 km2),das bei 2,600.010 Hektarnutzbarer Landwirtschafts-fläche bereits 1,854.579Hektar an ausländische In-vestoren, vor allem an Chi-na, verkauft hat und damitauf diesem perversen Land-grabbing-Markt bereits alsausverkauft gilt, sei Mene-tekel und abschreckendesBeispiel zugleich!

Präs. Ing. Harald Sucher

v. Christus zurückgehen. DerPräsident stellt die Tatsache,dass die Geehrten mit ihrenHänden und Köpfen in und fürdie Realwirtschaft arbeiten, inden Mittelpunkt seiner Aus-führungen.„Der beste Betrieb nütztnichts, wenn es die Mitarbei-ter nicht gäbe“, so die Kern-aussage vom Ersten LK-Vi-

zepräs. ÖR Anton Heritzer,der den Liedtext des Unter-kärntner VierXangs „Nimmdir fünf Minuten Zeit“ auf-nimmt, um allen einen be-sinnlichen Advent zu wün-schen.Bürgermeister Andreas

Scherwitzl stellt seine imSpeckgürtel rund um Klagen-furt situierte Gemeinde vorund weist darauf hin, dass amMagdalensberg die ersteHauptstadt des Landes gele-gen ist. Lob gibt es für das an-wesende Regierungsmitglied,das nicht nur das Agrar-, sondern auch Kulturre-ferat zu leiten hat und bei demdie keltisch-römischen Aus-grabungen am Magdalens-

Fortsetzung von Seite 1 berg in besten Händen lägen.Neben den Gratulanten warenu. a. weiters anwesend: Vonder Landarbeiterkammer dieVizepräsidenten Alexander

Rachoi und Franz Gomernik

sowie die aktiven KammerräteMichael Gfrerer, Werner

Fellner und Siegfried Ogert-

schnig. Weiters Alt-KR FVw.

Ing. Adolf Gugganig. Als Ar-

beitgebervertreter konntenu. a. FD DI Hans Mattano-

vich, Jägerschaftsgeschäfts-

führerin Mag.a Freydis Burg-

staller-Gradenegger, dieFachschuldirektoren DI Jo-

sef Huber und DI Johann

Muggi, die Ordensschwes -

tern von den Klöstern Wern-

berg und Maria Saal,

Schwester Hedwig undSchwester Monika, sowieLK-BRV Valentin Michor be-grüßt werden. Oberagrarrat

Winfried Pirolt als Sprecher,

das LK-Quintett unter der

Akkordeonführung von ÖR

DI Ernest Gröblacher sowie

der Unterkärntner VierXang

trugen wesentlich zum

stimmungsvollen Gelingen

dieses Nachmittags des

Dankes bei.

Dank und Anerkennungfür Leistungsträger

Für Schwung und gute Stimmung sorgten neben Conféren-

cier OAR Winfried Pirolt das LK-Quintett (siehe Foto) sowie

der Unterkärntner VierXang.

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Für 40-jährige Berufszugehörigkeit wurden geehrt:Britzmann Anna, St. AndräEberhart Johann, SteuerbergGoltnik Leopold, BleiburgHorvat Luzia, WernbergIng. Joliet Edgard, Schiefling

Obfö. Ing. Juritsch Georg, BodentalLeitgeb Manfred, Klein St.PaulMaier Anna Karoline, ObervellachIng. Perchtold Paul Dieter,

Gödersdorf

Petautschnig Adolf, VillachPirker Josef, StallRusch Roland, KlagenfurtObfö. Ing. Günther Schepul, FerlachGtm. Wallner Kurt, St. Magdalen

Für 25-jährige Berufszugehörigkeit wurden geehrt:Aichholzer Franz, TrebesingBuggelsheim Max, PischeldorfIng. Burgstaller Michaela, JenigDabernig Ewald, GlödnitzDeomi Ismet, FerlachDiriwächter Heinz, TreffenDobernig Oskar, EttendorfEbenwalder Klaus, HermagorEgger Udo, SeebodenFandl-Moser Karoline, SilbereggFeichter Franz, BärentalFeldbacher Juliane, GrafensteinFleischhacker Franz, St. Veit/GlanFritzl Heidemarie, WernbergFurtner Siegfried, Dellach/GailGasser Hermann, SteindorfGermann Johann, St. Veit/GlanGössinger Erhard, AlthofenAgrar-Rat Ing. Grader Valentin,

HermagorHalilovi Halil, StrauLWD Dr. Hartlieb Franz, GrafensteinHellweger Erwin, VillachHörzer Ferdinand, LiebenfelsJandl Georg, St. Veit/GlanJandl Michaela,HaimburgJessenitschnig Carmen, EbenthalKarnel Oswald, WernbergKarrer Hubert, St. Margarethen/Lav.Kassmannhuber Peter, Spittal/DrauKelih Josef, Zell-PfarreKerschbaumer Thomas, Bleiburg

Klemen Jutta, KlagenfurtObfö.Ing.Kogler Michael,

St. MargarethenKoller Karl, St. Georgen/Lav.Dipl.-HLFL-Ing. Kommetter Rudolf,

WaideggKornprat Otto, KlagenfurtKoschier Herbert, LaunsdorfKramer Aaron, DöbriachKrischan Philipp, St. Paul/Lav.Laussegger Manfred,

Windisch-BleibergLippitsch Gerd, WernbergLipusch Rudolf, Bad EisenkappelLoritsch Karoline, EbenthalMack Valentin, Zell-PfarreMaurer Heinz, St. Veit/GlanMissoni Peter, FeldkirchenMosser Helmuth, WeißbriachMramor Hartwig, FeldkirchenOberluggauer Leonhard, Maria SaalObermann Martina, ObervellachKR Ogertschnig Siegfried,

Maria SaalPansi Fritz, St. Paul/Lav.Pichler-Koban Helmut, VeldenGV Pichler Jakob Josef,

GroßkirchheimPirker Hannes, ObervellachPraprotnik Borut, FerlachPreithuber Franz, St. AndräReichhold Markus, Obervellach

Reiter Maria, LendorfReiter Rudolf, LendorfRojacher Johann Leonhard,

GroßkirchheimSackl Winfried, St. SalvatorSalzmann Reinhold,

St. MargarethenSandriesser Josef, FresachScharf Herbert, Feistritz/DrauSchaustall Dagmar, LöllingSchildberger Erwin, LavamündSchneider Michael,

Keutschach am SeeSchrettlinger Georg, WeißbriachSchupp Wolfgang, KlagenfurtSmole Gerald, DrobollachIng. Steindorfer Ernst, WeitensfeldSteiner Margit, LandskronDI Steininger Alfred, VillachStöfelz Johann, LavamündStrauß Franz, Kleblach-LindStriedner Alois, SteinfeldStückler Willibald, St. MargarethenSturm Leo, St. KanzianSucher Otto, PoggersdorfTaferner Eva Doris, Feistritz/Ros.Waitschacher Johann, BleiburgWeber Johann, St. Margarethen/Lav.Winkler Hans, SeebodenWischounig Filipp, GallizienZechner Gertraud, FlattachZojer Ewald, Kötschach-Mauthen

Ing. Rudi Planton (stehend rechts) begrüßt alle Anwesenden und insbesondere die Ehrengäste Bgm. Andreas Scherwitzl,

LR Dr. Wolfgang Waldner, LAK-Präsident Ing. Harald Sucher und LAK-Vizepräs. Alexander Rachoi (v. r. n. l.).

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4M I T T E I L U N G E N D E R L A N D A R B E I T E R K A M M E R

Die Ehrengäste mit den Jubilaren …

… der Landwirtschaftskammer … der Österreichischen Bundesforste

… der Kärntner Lagerhäuser … des Stadtgartenamtes Klagenfurt

… der Landwirtschaftlichen Genossenschaft Klagenfurt … der Forstverwaltung Hollenburg

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Ein Blick in den zum Bersten vollen Saal. Fotos: Eggenberger

… der Landwirtschaftlichen Fachschule St.Andrä/Lav. … des Bauernhofes vlg. Hölbling in Mitterdorf, Gem. Reichenau

… des Benediktinerstiftes St.Paul/Lav. … der Klöster Wernberg und Maria Saal

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6M I T T E I L U N G E N D E R L A N D A R B E I T E R K A M M E R

Ehrungen für 40- und 25jährige

Page 7: Land & Forst

7M I T T E I L U N G E N D E R L A N D A R B E I T E R K A M M E R

Berufszugehörigkeit

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Bundesminister Rudolf Hundstorfer (hier mit dem fast

vollzähligen Präsidium des Landarbeiterkammertages)

diskutierte in den letzten Wochen zweimal mit den

Vorstandsmitgliedern des Österreichischen Landarbei-

terkammertages über die geplanten Veränderungen im

Sozialbereich.

M I T T E I L U N G E N D E R L A N D A R B E I T E R K A M M E R

8Neue Betriebsräte

Angestellten-BRV Ing. Stefan Bayer, BRV-Stv. Ing. Arnold Knö-tig, BR Mag. Susanne Timmerer – Österreichische Bundes-

forste AG, Forstbetrieb Kärnten-Lungau

Arbeiter-BRV Johann König, BRV-Stv. KR Werner Fellner, Salz-burgs LAK-Präs. BR Thomas Zanner – Österreichische

Bundesforste AG, Forstbetrieb Kärnten-Lungau

BRV Werner Stimpfl, BRV-Stv. Herbert Rami, BR Patrick Frei-muth, BR Wolfgang Kressnik, BR KV Johann Radl – Raiffeisen-

Lagerhaus Lavanttal

BRV Sascha Decker, BRV-Stv. Wilfried Schropper, BR GertrudeBrandstätter, BR Ernst Bodner – Landwirtschaftliche Genos-

senschaft Klagenfurt

BRV KR a. D. Johann Plesin, BRV-Stv. Albert Petutschnig, BRWilli Lagger – Landeskontrollverband Kärnten

BRV Valentin Zirgoi, BRV-Stv. Vzpräs. Franz Gomernik, BR Bri-gitte Pirker, BR Sebald Rossmann, BR Karl Kulterer, BR Chris taBrausam – Unser Lagerhaus Warenhandels Ges.m.b.H.

Wir gratulieren und wünschen alles Gute zur Erfüllung der

Aufgaben!

Wenn Krankheitzu teuer wirdDie Kärntner Gebietskrankenkasse kann in besonderenNotsituationen und im Falle hoher Krankheitskosten ausihrem Unterstützungsfonds Hilfe anbieten. Daraus wer-den auf freiwilliger Basis Beihilfen für nicht zur Gänzegedeckte Kosten einer Krankheitsbehandlung, einerAnstaltspflege, eines notwendigen Krankentransportessowie Kosten für gewisse Hilfsmittel oder Zahnbehand-lungen gewährt.

Es muss sich dabei um Leistungen handeln, für welchedie Kärntner Gebietskrankenkasse zuständig ist und derAntragsteller schon alle zumutbaren Möglichkeiten zurErlangung anderer Sozialförderungen ausgeschöpft hat.Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Antrag-steller.

Auf unserer Homepage(www.lakktn.at) findet sich einallgemeines Formular, wel-ches die Beantragung bei der GKK erleichtert. DieserAntrag ist an die KärntnerGebietskrankenkasse, Kempf-gasse 8, 9021 Klagenfurt zurichten.

Die Landarbeiterkammer lädt alle Kammerzugehörigen undihre PartnerInnen am Samstag, dem 31. August, zu einemBesuch der internationalen Gartenbaumesse in Tulln, die heu-er ihr 60-Jahr-Jubiläum feiern wird und die größte Blumen-schau Europas ist, ein. Die Landarbeiterkammer übernimmtdie Kosten für Fahrt und Eintritt. Als angemeldet gilt, wer bis30. Juni auf das Konto der Kärntner Landarbeiterkammer,Kto.-Nr. 96410-060-172, BLZ 14000, BAWAG Klagenfurt (Ver-wendungszweck: Kammerfahrt), oder im Kammeramt € 20,–je Person einzahlt.

Kammerfahrt zur internationalen Gartenbaumesse Tulln

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Kollektivverträge9

KOLLEKTIVVERTRAG FORST- UND SÄGEARBEITERAnlage I – gültig ab 1. Jänner 2013

Lohntafel für Forstarbeiter und Sonderlöhne

Anlage II – gültig ab 1. Jänner 2013

Lohntafel für Sägearbeiter

Kategorie Zeitlohn €1. Lehrling im 1. Lehrjahr 5,78

Lehrling im 2. Lehrjahr 7,05Lehrling im 3. Lehrjahr 8,33

2. Ferialarbeiter 6,423. Hilfsarbeiter 8,614. Angelernter Forstarbeiter 9,115. Forstgartenfacharbeiter mit Prüfung 9,346. Vorarbeiter ohne Forstgartenfacharbeiterprüfung 9,407. Vorarbeiter mit Forstgartenfacharbeiterprüfung 9,68

Kategorie Zeitlohn €8. Vorarbeiter ohne Forstgartenfacharbeiterprüfung;

Forstfacharbeiter mit Prüfung;Forstarbeiter, die Professionistenarbeit verrichten, 10,39für die Dauer dieser Verwendung;Lastkraftwagen- und Traktorfahrer sowie Maschinisten

9. Vorarbeiter mit Forstfacharbeiterprüfung;gelernte Professionisten wie z. B. Maurer, 10,69Mechaniker etc.

10. Forstwirtschaftsmeister 11,02

Zeitlohn €1. Hilfsarbeiter/innen 8,832. angelernte Arbeiter an Holzbearbeitungsmaschinen 9,293. Spezialfacharbeiter, Gatterist 10,70

I. Lohntafel Anlage I

Seit 1. Jänner 2013 gelten die nachfolgenden kollektivver-traglichen Mindestlöhne für die Dienstnehmer in den Garten-baubetrieben Kärntens:

Pos. Kategorie Stundenlohn €

1. GärtnermeisterIn 10,622. ObergärtnerIn (VorarbeiterIn) 9,463. GärtnerfacharbeiterIn

1. Facharbeiterjahr 7,572. und 3. Facharbeiterjahr 8,20ab dem 4. Facharbeiterjahr 8,68

4. Qualifizierte GartenarbeiterInnen 7,335. GartenarbeiterInnen 7,11Praktikantenentschädigung gem. § 9 Z. 3:

Praktikanten der Fachschulen 455,00Praktikanten der Mittelschulen 621,00

II. Bewertung der Sachbezüge Anlage II

Volle freie Station € 196,20 monatlichFreie Verpflegung € 156,97 monatlichFreie Wohnung € 19,62 monatlichFreie Beheizung und Beleuchtung € 19,62 monatlich

III. Lohntafel Anlage III

LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNGENLehrling im 1. Lehrjahr monatlich € 418,00Lehrling im 2. Lehrjahr monatlich € 470,00Lehrling im 3. Lehrjahr monatlich € 640,00

Auch Lehrlinge haben Anspruch auf einen Urlaubszuschussund ein Weihnachtsgeld gemäß § 17 dieses Kollektivvertra-ges. Falls Lehrlinge volle oder teilweise freie Station inAnspruch nehmen, sind hierfür die entsprechenden Wertenach Anlage II auf die Lehrlingsentschädigung anzurechnen.

KOLLEKTIVVERTRAG GARTENBAUAbschluss auf Arbeitnehmerseite von Bundesvertretern der PRO-GE

§ 9 Z. 4 hat zu lauten: „Praktikanten der Gartenbaufach-schule(n) erhalten für die Dauer der im jeweiligen Lehrplanvorgeschriebenen Lehrpraxis eine Entschädigung in derHöhe von monatlich 455 Euro für den gesamten Zeitraum.

Diese Praktikanten sind Lehrlingen im Sinne der Kärntnerland- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungs-verordnung arbeitsrechtlich gleichgestellt und es ist einbefristeter Lehrvertrag abzuschließen.“

Deutsch-Griffen: Samstag, 13. Juli 2013

Holzstraßenkirchtag mit Bundesmeisterschaften der Berufsforstarbeiter

und der Landjugend

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10Wichtige Werte

Befreiungsrichtsätze für Rundfunk- und Fernseh- sowie Telefongebühr

1 Person . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .€ 938,152 Personen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .€ 1.406,60Absetzbetrag für weitere Personen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .€ 144,75Gemäß § 1 Fernsprechentgeltzuschussverordnung (FEZVO) stand bisher dem einzelnen An spruchsberechtigten monatlich eine Zuschussleistung in der Höhe von € 13,81 zu. DieserWert wurde mit der VO BGBl. II Nr. 180/2011 (per Inkrafttreten 1. 7. 2011) auf € 10, – reduziert.

Bewertung der Sachbezüge fürZwe cke des Steuerabzuges undder Sozialversicherung

Wert der vollen freien Station (Wohnung,Beheizung, Beleuchtung, Verpflegung):Monatlich € 196,20. Wird die volle freieStation auch den Familienangehörigengewährt, erhöht sich diese bei Ehegatten(Lebensgefährten) um 80 %, für jedes Kindbis zum 6. Lebensjahr um 30 %, für jedesnicht volljährige Kind über 6 Jahren um 40 % und jedes volljährige Kind um 80 %.

Deputate in derLand- und Forst wirtschaft

Der Wert der Wohnungen, die Arbeitern inder Land- und Forstwirtschaft kostenlosoder verbilligt zur Verfügung gestellt wer-den, beträgt jährlich € 190,80.Für ständig in der Land- und Forstwirtschaftbeschäftigte Angestellte gelten für dasGrunddeputat (freie Wohnung, Beheizung,Beleuchtung) folgende Sachbezüge:

Kategorie Familien- Allein-nach KV erhalter stehendI € 60,31 € 30,52II und III € 71,94 € 38,51IV und V € 81,39 € 42,87VI € 95,92 € 50,87

Werden nun einzelne Bestandteile desGrunddeputats gewährt, dann sind anzu-setzen: Wohnung mit 40 %, Heizung mit50 % und Beleuchtung mit 10 %.

Privatnutzung des arbeitgeber -eigenen Kraftfahrzeuges:Für die Nutzung des arbeitgebereigenenKfz für nicht beruflich veranlasste Fahrteneinschließlich der Fahrten zwischen Woh-nung und Arbeitsstätte ist ein Sachbezugvon 1,5 % der tatsächlichen Anschaf-fungskosten (einschließlich USt. undNoVA), maximal jedoch monatlich € 600,– anzusetzen.Beträgt die monatliche Fahrtstrecke fürPrivatfahrten (einschließlich Fahrten zwi-schen Wohnung und Arbeitsstätte) nichtmehr als 500 km, ist der Sachbezugswertzu halbieren (0,75 %, maximal € 300,–).Ergibt sich bei Ansatz von € 0,50 pro kmFahrtstrecke ein um mehr als 50 % gerin-gerer Sachbezugswert (als bei der Be -rechnung mit 0,75 %), ist der geringereSachbezugswert anzuwenden.

Privatnutzung eines arbeitgeber -eigenen Kfz- oder Garagenplatzes:Besteht für den Arbeitnehmer die Mög-lichkeit, das für die Fahrten Wohnung–Arbeitsstätte genutzte Kfz während derArbeitszeit in Bereichen, die einer Park-raumbewirtschaftung unterliegen, aufeinem Abstell- oder Garagenplatz desArbeitgebers zu parken, ist ein Sachbezugvon monatlich € 14,53 anzusetzen.

Zinsersparnis bei Arbeitgeber -darlehen:Die Zinsersparnis bei Arbeitgeberdarlehenist mit 3,5 % des aushaftenden Kapitals(entweder kontokorrentmäßig oder nachMonatsständen gerechnet) anzusetzen.Die Zinsersparnis für Arbeitgeberdarle-hen bis € 7.300,– ist seit 1. 1. 1999weder SV-beitragspflichtig noch lohn-steuerpflichtig (Angleichung LSt-SV). Beihöheren Arbeitgeberdarlehen ist derSach bezug für die Zinsersparnis nur fürden überschreitenden Betrag anzusetzen.

Privatnutzung eines arbeitgeber -eigenen Handys (mit Freisprechein-richtung):Für Mobiltelefone, die der Arbeitgeber demArbeitnehmer zur dienstlichen Nutzung zurVerfügung stellt, ist kein Sachbezug anzu-setzen, auch wenn fallweise damit Privat-gespräche geführt werden. Wird dasMobiltelefon jedoch in erheblichem Aus-maß privat genutzt, so wären die anteiligentatsächlichen Kosten als Sachbezug zuzu-rechnen (Achtung, wegen Einzelgesprächs-nachweis auf Telefonrechnung).

Sozialhilferichtsätze

Mindeststandards nach dem KärntnerMindestsicherungsgesetz (K-MSG):Mindeststandards fürAlleinstehende bzw. AlleinerzieherInnen (100 v. H.) € 795,00Volljährige Personen, die mit anderen Per-sonen im gemeinsamen Haushalt leben:1. pro Person (75 v. H.) € 596,252. ab der dritten Hilfe suchenden Person,wenn diese einer anderen Person imgemeinsamen Haushalt gegenüber unter-haltsberechtigt ist (50 v. H.) € 397,50Für Personen, für die ein Anspruch aufFamilienbeihilfe besteht, wenn diesealleinstehend oder alleinerziehend sind(80 v. H.) € 636,00

Volljährige Personen, für die ein Anspruchauf Familienbeihilfe besteht und die mitmindestens einer Volljährigen im gemeinsa-men Haushalt leben (50 v. H.) € 397,50Für minderjährige Personen, für die einAnspruch auf Familienbeihilfe bestehtund die mit mindestens einer volljährigenPerson im gemeinsamen Haushalt leben:1. für das älteste, die zweit- und dritt-älteste Person (18 v. H.) € 143,102. ab der viertältesten Person(15 v. H.) € 119,25Möglicher Erhöhungsbetrag:Soziale Mindestsicherung der älterenGeneration i.S.d. § 12a K-MSG(10 v. H.) € 79,50Taschengeld i.S.d. § 11Abs. 2 K-MSG (18 v. H.) € 143,10Vermögensfreibetrag i.S.d. § 6 Abs. 7 lit. d K-MSG (500 v. H.) € 3.975,00

Richtsätze für Pflegegeld1) Die Richtsätze betragen monatlich:a) für Minderjährige bis Vollendung des10. Lebensjahres € 474,18b) für Minderjährige ab Vollendung des10. Lebensjahres € 507,622) Anspruch auf Auszahlung des Pflege-geldes in der Höhe des Richtsatzes nachAbs. 1 lit. b besteht ab dem Monat, in demder/die Minderjährige das 10. Lebensjahrvollendet.3) Besteht kein Anspruch auf Familienbei-hilfe, so ist der in Betracht kommendeRichtsatz (Abs. 1 lit. a und b) um einenBetrag zu erhöhen, der der Familienbeihil-fe nach den Bestimmungen des Familien-lastenausgleichsgesetzes 1967, BGBl. Nr.376/1967, zuletzt geändert durch dasGesetz BGBl. I Nr. 17/2012, entspricht.4) In den Monaten Juni und Dezembereines jeden Jahres gebührt eine Sonder-zahlung in der Höhe des monatlich zurAuszahlung gelangenden Pflegegeldes.§ 2 AusstattungspauschaleAnlässlich der Aufnahme eines Pflegekin-des ist eine einmalige Ausstattungspau-schale in der Höhe von € 371,– zugewähren.§ 3 Schlussbestimmungen1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verord-nung LGBl. Nr. 106/2011 außer Kraft.2) Die Zuerkennung von Leistungen auf-grund der Bestimmungen dieser Verord-nung für die Zeit ab 1. Jänner 2013 darfbereits ab dem auf die Kundmachung die-ser Verordnung folgenden Tag erfolgen.

Karenz- und ALG-Bezugvon Nebenerwerbslandwirten

Lw. Einheitswert bis höchstens € 12.893,30

Wochengeld gemäß § 162 Abs. 3aASVG für §-19a-ASVG-Selbstversicherte

täglich € 8,45

Kinderbetreuungsgeld

Leistungen nach dem Kinderbetreuungs-geld ab 1. 1. 2013 für Geburten ab dem1. 10. 2009

a) Kinderbetreuungsgeld täglich:bei einer Bezugsdauer von30 Monaten (+ 6 Monatebei Teilung mit Partner) € 14,53bei einer Bezugsdauer von20 Monaten (+ 4 Monatebei Teilung mit Partner) € 20,80bei einer Bezugsdauer von15 Monaten (+ 3 Monatebei Teilung mit Partner) € 26,60bei einer Bezugsdauer von12 Monaten (+ 2 Monatebei Teilung mit Partner) € 33,00Einkommensabhängiges Kinderbetreu-ungsgeld mit maximal 14 MonatenBezugsdauer (davon mindestens 2 Mona-te der Partner) in der Höhe von 80 % des letzten Nettoeinkommensmit mindestens € 33,00bis maximal € 66,00

EinkommensermittlungDie Zuverdienstgrenze zielt auf die Ein-künfte desjenigen Elternteiles ab, der Kin-derbetreuungsgeld bezieht. Es ist alsonicht das Familieneinkommen bzw. dasEinkommen des (Ehe-)Partners maßgeb-lich. Die Zuverdienstgrenze für das Kalen-derjahr 2013 beträgt 60 % des letzten Ein-kommens (individueller Grenzbetrag) oder€ 16.200,– (absoluter Grenzbetrag). Hin-sichtlich des einkommensabhängigenKinderbetreuungsgeldes ist nur ein Zuver-dienst von € 6.100,– möglich.

b) Beihilfe zum Kinderbetreuungs-geld

Der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeldwurde in eine Beihilfe umgewandelt. FürGeburten ab 1. 1. 2010 können Beziehereiner Pauschalvariante maximal für einJahr ab Antragstellung eine tägliche Beihil-fe zum Kinderbetreuungsgeld in der Höhevon € 6,06 beziehen. Die Zuverdienstgren-ze beträgt für den Antragsteller jährlich€ 6.100,– und für den Partner€ 16.200,–. Diese Beihilfe ist im Gegen-satz zum Zuschussmodell nicht rückzahlbar.

Höchstbeitragsgrundlage ASVG

Täglich € 148,00Monatlich € 4.440,00Sonderzahlungen jährlich € 8.880,00

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M I T T E I L U N G E N D E R L A N D A R B E I T E R K A M M E R

11te im Jahr 2013

HöchstbeitragsgrundlageGSVG und BSVG

Kranken- und Pensionsvers. € 5.180,00

Rezeptgebühr

Die Höhe beträgt ab 1. 1. 2013 € 5,30Eine Befreiung von der Rezeptgebührkommt für folgenden Personenkreis inBetracht:

Ohne Antrag• Für die Bezieher von Geldleistungen,

bei denen schon anlässlich der Zuer-kennung dieser Leistung die besonderesoziale Schutzbedürftigkeit festgestelltwurde.

Auf Antrag bei der zuständigen Krankenkasse• Für Personen, deren monatliche Netto-

einkünfte nicht übersteigen:für Alleinstehende € 837,63für Ehepaare € 1.255,89Diese Beträge erhöhen sich für jedesKind um € 129,24

• Für Personen, die infolge von Leidenoder Gebrechen überdurchschnittlicheAugaben nachweisen, sofern diemonatlichen Nettoeinkünfte folgendeBeträge nicht übersteigen:bei Alleinstehenden € 963,27bei Ehepaaren € 1.444,27Für jedes Kind sind € 129,24 hinzuzu-rechnen.

Leben im Familienverband des Versicher-ten Personen mit eigenem Einkommen, soist dieses zu berücksichtigen.

e-card

Im Laufe des Jahres 2005 wurde derKrankenschein durch die e-card ersetzt.Für die e-card ist das Serviceentgelt fürfolgende Personen vom Dienstgeber ein-zuheben, wenn für diese zum Stichtag 15.November ein Krankenversicherungs-schutz nach dem ASVG besteht:– Dienstnehmer– Lehrlinge– Personen in einem Ausbildungsverhält-

nis– Freie Dienstnehmer– Dienstnehmer, die aufgrund einer

Arbeitsunfähigkeit mindestens dieHälfte ihres Entgelts bekommen

– Ehegatten oder Lebensgefährten dieserPersonen, die als Angehörige zumStichtag mitversichert sind

– Bezieher einer Ersatzleistung fürUrlaubsentgelt sowie für Bezieher einerKündigungsentschädigung

Nicht einzuheben ist das Serviceentgeltfür:– geringfügig Beschäftigte

– Dienstnehmer, die am Stichtag keineBezüge erhalten (z. B. Wochenhilfe,Karenz n. d. MSchG/VKG, Präsenz-dienst bzw. Zivildienst)

– Dienstnehmer, die aufgrund einerArbeitsunfähigkeit weniger als dieHälfte ihres Entgeltes fortgezahltbekommen

– Personen, von denen bekannt ist, dasssie bereits im ersten Quartal des nach-folgenden Kalenderjahres dieAnspruchsvoraussetzungen für eineEigenpension erfüllen werden

– als Angehörige geltende Kinder

Kostenbeitrag bei Spitals-aufenthalt (bis zum 25. Tag)

GKK-Versicherte € 11,46Pensionisten € 11,46Zu jeder Kategorie sindweiters täglich anKostenbeiträgen für denoö. Krankenanstaltenfonds € 1,45und für den Härtefonds € 0,73zu leisten.Für mitversicherte Angehörige muss fürdie Dauern von 4 Wochen pro Kalender-jahr je nach Krankenhaus zwischen10,80 und 18,30 Euro täglich bezahltwerden. Diese Kostenbeiträge entfal-len bei Patienten der Sonderklasse undPersonen, die von der Rezeptebührbefreit sind.

Pensionsversicherung

Die Pensionen werden ab 1. Jänner 2013nach Maßgabe der gesetzlichen Bestim-mungen um 1,8 % erhöht. Pensionen miteinem Stichtag im Jahr 2012 werden erstab 1. Jänner 2014 angepasst.• Kinderzuschuss zu bestehenden

Pensionen je Kind € 29,07• Höchstbemessungsgrundlage

für die besten 25 Jahre € 3.792,70• Bemessungsgrundlage für

Zeiten der Kindererziehung(ASVG, GSVG, BSVG) € 1005,16

Zulässiges Erwerbseinkommen für Bezie-her einer vorzeitigen Alterspension beilanger Versicherungsdauer, einer vorzeiti-gen Alterspension bei Arbeitslosigkeit,einer vorzeitigen Alterspension wegengeminderter Arbeitsfähigkeit, Arbeitslo-sengeld, Notstandshilfe, Karenzurlaubs-geld monatlich € 386,80

Einkaufskosten für Schulzeiten• Bei Antragstellung im Jahre 2013

kostet ein Schulmonat € 1.012,32

Risikozuschlag für vor1. 1. 1955 Geborene

Alter des Antragstellers Erhöhung derbzw. der Antragstellerin Beiträge um

über 55 Jahre bis höchstens 60 Jahre 122 %

über 60 Jahre 134 %

Richtsätze – Ausgleichszulagen

• Alters- und Invaliditätspensionen fürAlleinstehende € 837,63für Ehepaare € 1.255,89

• Witwen-/Witwerpension € 837,63

• Waisenpensionenbis 24. LebensjahrHalbwaisen € 308,09Vollwaisen € 462,60

• Waisenpensionenab 24. LebensjahrHalbwaisen € 547,47Vollwaisen € 837,63Erhöhung für jedes Kind (außer beiBeziehern einer Witwen-(Witwer-)Pen-sion – erhöhen sich für jedes Kind, des-sen Nettoeinkommen € 299,70 nichterreicht) € 129,24

• Volle freie Station lt. § 292 ASVG(Anrechnung alsNettoeinkommen) € 267,64

• Freibetrag für Lehrlingsentschädigungen§ 292 Abs. 4 lit. h € 195,21

Geringfügigkeitsgrenzen

• monatlich (ASVG) € 386,80• täglich (ASVG) € 29,70• für nebenberuflich

selbstständig Erwerbstätigenach dem GSVG € 386,80

• für hauptberuflichselbstständig Erwerbstätigenach dem GSVG € 537,78

Unfallversicherung

Versehrtengeld für Schüler und Studen-ten (§ 212 Abs. 3 ASVG)• 20 % bis

unter 30 % MdE € 645,46• 30 % bis

unter 40 % MdE € 1.404,02• 40 % MdE € 2.591,75• Je weitere 10 % MdE € 647,81

Bemessungsgrundlage für selbstständigErwerbstätige in der Land- und Forstwirt-schaft (§ 181 Abs. 2 ASVG)• Leitversehrten-, Waisen-, Eltern-,

Geschwisterrenten € 5.906,69• Schwerversehrten-,

Witwen-, Witwerrenten € 11.814,29

Bemessungsgrundlage für Schüler undStudenten (§ 181b ASVG)• Nach Vollendung des 15.,

aber vor Vollendung des18. Lebensjahres € 9.297,61

• nach Vollendung des 18.,aber vor Vollendung des24. Lebensjahres € 12.398,01

• nach Vollendung des 24. Lebensjahres € 18.596,66

Anpassungsfaktor

Der aufgrund des § 108a ASVG ermittelteAnpassungsfaktor für das Kalenderjahr2012 beträgt 1,028.

Aufwertungszahl

Der aufgrund des § 108a ASVG ermittelteAnpassungsfaktor für das Kalenderjahr2012 beträgt 1,028.

Freiwillige Versicherungen

Beiträge zur freiwilligen Selbstversiche-rung in der Krankenversicherung:• Mindestbeitragsgrundlage

€ 682,80 . . . . . Beitrag € 51,55• Höchstbeitragsgrundlage

€ 4.896,90 . . . Beitrag € 369,72Geringfügig Beschäftigte§ 19a ASVG• monatlicher Beitrag für

Selbstversicherung inPV und KV gem. § 19a € 54,59

Beiträge zur freiwilligen Weiterversiche-rung in der Pensionsversicherung:• Der monatliche Beitrag für Weiterversi-

cherung für Zeiten der Pflege einesnahen Angehörigen mit Anspruch aufPflegegeld zumindest in Höhe der Stu-fe 3 beträgt ab 1. 1. 2013 mindestens € 72,66 und höchstens € 530,95, der monatliche Beitrag für sons-tige Weiterversicherte mindestens € 161,63 und höchstens € 1.181,04.

Mehrfachbeschäftigte

ASVG: Rückforderungsmöglichkeit hin-sichtlich Pensions- und Krankenversiche-rungsbeitrag (bei Überschreiten derHöchstbeitragsgrundlage 50 % des DN-und DG-Pensionsversicherungsbeitra ges/Krankenversicherungs bei trages; Frist: 31.Jänner des Folgejahres).

Pflegesätze nach dem Pflegegeldgesetz

Stufe I . . . . . . . . . . . . . . . . . € 154,20Stufe II. . . . . . . . . . . . . . . . . € 284,30Stufe III . . . . . . . . . . . . . . . . € 442,90Stufe IV . . . . . . . . . . . . . . . . € 664,30Stufe V . . . . . . . . . . . . . . . . € 902,30Stufe VI . . . . . . . . . . . . . . . . € 1.260,00Stufe VII . . . . . . . . . . . . . . . € 1.655,80

Selbstbehalte in der Kranken-und Pensionsversicherung

Höhe der Zuzahlungen pro Verpflegstag(max. 28 Tage jährlich):

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12

• monatliches Bruttoeinkommen von€ 837,64 bis € 1.419,01 . . . .€ 7,24monatliches Bruttoeinkommen von€ 1.419,02 bis € 2.000,40 . .€ 12,41monatliches Bruttoeinkommenüber € 2.000,40 . . . . . . . . . . .€ 17,58

Grenzbetrag für die Befreiung von Zuzah-lungen:Personen, deren monatliche Bruttoein-künfte . . . . . . . . . . . . . . . . . .€ 837,63nicht übersteigen.

Heilbehelfe – Kostenanteil

Der Kostenanteil des Versicherten fürHeilbehelfe (orthopädische Schuheinla-gen etc.) beträgt ab 1. Jänner 2013 min-destens € 29,60.Der Kostenanteil für Sehbehelfe beträgtfür die Versicherten € 88,80.Für Kinder, die das 15. Lebensjahr nochnicht vollendet haben, und schwerstbe-hinderte Kinder sowie für Personen, diewegen besonderer sozialer Schutzbedürf-tigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind,gibt es keine Kostenbeteiligung.

Familienbeihilfe

Die Höhe der Familienbeihilfe richtet sichnach dem Alter und der Anzahl der Kinder,für die Familienbeihilfe bezogen wird.Weiters steht ein Kinderabsetzbetrag vonmonatlich € 58,40 je Kind zu (Auszahlunggemeinsam mit der Familienbeihilfe ohnegesonderten Antrag).

Alter 0–2 Jahre: € 105,40 mtl.Alter 3–9 Jahre: € 112,70 mtl.Alter 10–18 Jahre: € 130,90 mtl.Alter ab 19 Jahre: € 152,70 mtl.Erhöhungsbeitrag für ein erheblich behin-dertes Kind: € 138,30 mtl.Die Familienbeihilfe erhöht sich weitersmit der Anzahl der Kinder entsprechendder Geschwisterstaffel (Anhebung ab 1.1. 2008 ab dem 3. Kind):Für das 2. Kind erhöht sich die Familien-beihilfe um € 12,80 (wie bisher), für 3 Kinder um € 47,80, für 4 Kinder um € 97,80 und für jedes weitere Kind um € 50,–.Wichtige Änderungen ab 2011: Fürältere Kinder kommt es ab 2011 zuumfang reichen Änderungen hin-sichtlich der Dauer des Anspruchesauf Familienbeihilfe.

MehrkindzuschlagDen Mehrkindzuschlag können Eltern mitdrei oder mehr Kindern erhalten.Der Mehrkindzuschlag beträgt ab 2011monatlich € 20,– für das 3. und jedes wei-tere Kind. Er muss für jedes Kalenderjahrgesondert geltend gemacht werden undwird im Zuge der Arbeitnehmerveranla-

gung ausgezahlt bzw. bei der Einkommen -steuer erklärung berücksichtigt.Hinweis: Wenn Sie keine steuerpflichti-gen Einkünfte haben, ist eine direkte Aus-zahlung durch die zuständige Stelle mög-lich.Einkommensgrenze: Das zu versteuern-de Jahreseinkommen der Eltern darf€ 55.000,– nicht übersteigen.Hinweis: Beim Mehrkindzuschlag könnendie Kinder aus einem Haushalt, wenn teil-weise vom Vater und teilweise von derMutter Familienbeihilfe bezogen wird,zusammengerechnet werden. Die Elternmüssen sich in dem Fall einigen, wer denMehrkindzuschlag erhalten soll.

Lohnsteuer

Ab 2013 gibt es einen neuen „Pflichtver-anlagungstatbestand“: Wenn ein Freibe-tragsbescheid vom Arbeitgeber bei derBezugsverrechnung berücksichtigt wor-den ist, ist der Dienstnehmer zur Abgabeeiner Veranlagung verpflichtet. Anfragenzu diesem Thema bitte direkt an das Kam-merbüro Linz!Neuregelung der Abzugsfähigkeitvon Spenden ab 2012:Seit 2009 sind Spenden an bestimmtemildtätige Vereine und Einrichtungen, dieEntwicklungs- oder Katastrophenhilfebetreiben oder für solche Zwecke Spen-den sammeln, steuerlich als Sonderaus-gaben absetzbar. Ab 2011 war vorgesehen, dass der Spen-der/die Spenderin die Sozialversiche-rungsnummer bei der Spendenzahlungbekanntgeben muss. Diese Bestimmungist entfallen. Zum Nachweis der Spen-denzahlung wird von der Spendenorgani-sation eine Bestätigung über die geleiste-ten Spenden ausgestellt. Der Kreis der begünstigten Organisatio-nen wurde erweitert. Neben den bereitsbisher begünstigten humanitären Organi-sationen können ab 2012 Spenden anUmwelt-, Natur- und Artenschutzorgani-sationen und behördlich genehmigte Tier-heime abgesetzt werden. Daneben sind künftig auch Spenden anfreiwillige Feuerwehren und die Landes-feuerwehrverbände ab 2012 begünstigt.Spenden an solche Organisationen undEinrichtungen sind abzugsfähig, wenn sieab dem 1. Jänner 2012 getätigt werden.Davor getätigte Spenden können nichtberücksichtigt werden.Weiterhin gilt, dass bei Privatpersonennur Geldspenden anerkannt werden. AlsObergrenze gilt für Privatpersonen 10 %des Vorjahreseinkommens.

Zur Erinnerung die wichtigsten Fami-lienförderungen ab 2009:

• Kinderfreibetrag:– Berücksichtigung jeweils bei der

Arbeitnehmerveranlagung:– pro Kind ein Freibetrag von € 220,–

jährlich (wenn für mehr als 6 MonateFamilienbeihilfe bezogen wurde).

– Machen beide Elternteile den Freibe-trag geltend, dann steht beiden 60 %des Freibetrages zu, somit € 132,–.

– Alleinerziehende: KFB steht zu, wennfür das Kind keine Unterhaltszahlungenerfolgen. Werden Unterhaltszahlungengeleistet und steht dem Unterhalts-pflichtigen der Unterhaltsabsetzbetragzu, dann können von jedem Elternteil € 132,– beansprucht werden.

Achtung: Der Kinderfreibetrag ist bei derDienstnehmerveranlagung mit einemeigenen Formular (L1k) zu beantragen.• Absetzbarkeit von Kinderbetreu-

ungskosten:Diese Kosten können seit 2009 für Kinder,die zu Beginn des Jahres das 10. Lebens-jahr noch nicht vollendet haben, alsaußergewöhnliche Belastung ohneSelbstbehalt berücksichtigt werden.– Absetzbar: die tatsächlichen Kosten bis

zu jährlich € 2.300,– pro Kind für institu-tionelle Kinderbetreuungseinrichtungenoder für pädagogisch qualifizierte Perso-nen (z. B. ausgebildete Tagesmütter).

– Nicht abschreibbar: Kosten für Verpfle-gung oder reines Schulgeld. Machenbeide Elternteile diese Kosten geltend,wird der Betrag von € 2.300,– im Ver-hältnis der Kostentragung aufgeteilt.

• Steuerfreier Arbeitgeberzuschusszu Kinderbetreuungskosten:

Für Kinder, die zu Beginn des Kalender-jahres das 10. Lebensjahr noch nicht voll-endet haben, können Arbeitgeber demArbeitnehmer einen Zuschuss bis maxi-mal jährlich € 500,– pro Kind steuerfreigewähren. Voraussetzungen: Kinderab-setzbetrag steht zu, Kind hält sich ständigim Inland, in einem EU-Staat oder EWR-Staat oder der Schweiz auf. Berücksichti-gung nur bei einem Arbeitgeber (Erklärungdes Dienstnehmers an den Arbeitgeberunter Angabe der SV-Nummer des Kindes).Auszahlung des Zuschusses entwederdirekt an die Betreuungseinrichtung oderdie Betreuungsperson. Möglich ist auchein Gutschein, einlösbar bei institutionel-len Kinderbetreuungsstellen.Der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss ver-ringert das Ausmaß der außergewöhn-lichen Belastung für Kinderbetreuung.Absetzbeträge:• Alleinverdiener-/Alleinerzieherab-

setzbetrag:Ehe oder Lebensgemeinschaft muss mehrals 6 Monate im Jahr aufrecht sein. Vor-aussetzung ab 2011: für mind. 1 Kind

muss der Kinderabsetzbetrag zustehen.Ehegatte (Partner) darf höchstens Ein-künfte von € 6.000,– beziehen.Achtung: Das Wochengeld (bzw. ver-gleichbare Bezüge), eine Abfertigung undEinkünfte aus Kapitalvermögen sind in dieBerechnung für den Partner mit einzube-ziehen. Nicht schädlich sind weiterhinFamilienbeihilfe, Kindergeld, Arbeits -losengeld, Sonderunterstützung, Not-standshilfe sowie Alimente.Gestaffelte Höhe des Alleinverdiener(er -zieher)absetzbetrages (inkl. der Kinderzu-schläge): Alleinverdiener mit 1 Kind:€ 494,–, mit 2 Kindern € 669,–, ab dem3. Kind Erhöhung um jeweils € 220,–. • Neuregelung des Pensionistenab-

setzbetrages ab 2011:Erhöhung des Pensionistenabsetzbetra-ges auf € 764,–, wenn folgende Voraus-setzungen zutreffen:– mehr als 6 Monate im Jahr verheiratet

oder in eingetragener Partnerschaft– eigene Pensionseinkünfte von maximal€ 13.100,– (ab 2012: € 19.930,–)

– Einkünfte des Partners von höchstens€ 2.200,– jährlich

– der Steuerpflichtige hat keinen An -spruch auf den Alleinverdienerabsetz-betrag

Liegen diese Voraussetzungen nicht vor,beträgt der Pensionistenabsetzbetrag€ 400,– jährlich.Ab einem Jahreseinkommen von€ 17.000,– wird der Pensionistenab-setzbetrag linear eingeschliffen, ab€ 25.000,– Entfall.• Kinderabsetzbetrag: € 58,40 mtl. pro Kind. Auszahlung erfolgtgemeinsam mit der Familienbeihilfe. FürKinder, die sich ständig im Ausland auf-halten, steht kein KAB zu.

• Unterhaltsabsetzbetrag:Einem Steuerpflichtigen steht für Kinderein Unterhaltsabsetzbetrag zu, wenn dieKinder nicht seinem Haushalt zugehörenund für die weder ihm noch seinem vonihm nicht dauernd getrennt lebenden(Ehe-)Partner Familienbeihilfe gewährtwird:€ 29,20 für das 1. Kind, € 43,80 für das2. Kind und jeweils € 58,40 für jedes wei-tere alimentierte Kind. Voraussetzung:Leistung des gesetzlichen Unterhaltes.Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtigeEinkünfte enthalten, stehen folgendeAbsetzbeträge zu:• Verkehrsabsetzbetrag von € 291,–

jährlich• Arbeitnehmerabsetzbetrag von

€ 54,– jährlich• Grenzgängerabsetzbetrag von

€ 54,– jährlich (verringert sich umerhaltenen Arbeitnehmerabsetzbetrag)

Wichtige Werte

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M I T T E I L U N G E N D E R L A N D A R B E I T E R K A M M E R

13

Negativsteuer:Ist das Einkommen so niedrig, dass keineEinkommensteuer anfällt, so kannAnspruch auf „Negativsteuer“ bestehen:• Der Arbeitnehmerabsetzbetrag wird inder Höhe von 10 % der bezahlten SV-Bei-träge, maximal € 110,–, vergütet.• Personen, die mind. in einem MonatAnspruch auf das Pendlerpauschale haben,steht ein zusätzlicher Pendlerzuschlag von€ 141,– zu. Begrenzung in diesem Fall:15 % der SV-Beiträge.•Alleinverdiener-(erzieher-)absetz betrag:

wird zusätzlich der Kinderzuschlag alsNegativsteuer vergütet (Alleinverdie-nerabsetzbetrag aber nur bei mind.einem Kind).

Beantragung der Negativsteuer erfolgt imWege der Dienstnehmerveranlagung.Wird keine Veranlagung durchgeführt,kann die Erstattung beim Finanzamt bean-tragt werden.

Sonderausgaben – Genussscheine –Junge AktienFür den Kauf von Genussscheinen undJungen Aktien nach dem 31. 12. 2010 ent-fällt künftig der Sonderausgabenabzug.Ausschüttungen aus Genussscheinen undJungen Aktien, die vor dem 1. 1. 2011angeschafft wurden, bleiben steuerfrei(Tabelle Sonderausgaben).

Pendlerpauschale: Letzte Erhöhung ab 1. 1. 2011.

Kleines Pendlerpauschale: Wenn dieeinfache Fahrtstrecke zwischen Wohnungund Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmerim Lohnzahlungszeitraum überwiegendzurücklegt, mehr als 20 km beträgt unddie Benützung eines Massenbeförde-rungsmittels zumutbar ist, beträgt diePendlerpauschale bei einer einfachenFahrtstrecke von20 km – 40 km: € 696,– jährlich40 km – 60 km € 1.356,– jährlichüber 60 km € 2.016,– jährlich

Großes Pendlerpauschale: Ist demArbeitnehmer überwiegend die Benützungeines Massenbeförderungsmittels zwi-schen Wohnung und Arbeitsstätte zumin-dest für die halbe Wegstrecke nicht mög-lich oder zumutbar, erhöht sich die Pend-lerpauschale und beträgt bei einer einfa-chen Wegstrecke von2 km – 20 km € 372,– jährlich20 km – 40 km € 1.476,– jährlich40 km – 60 km € 2.568,– jährlich über 60 km € 3.672,– jährlich Die Pendlerpauschale kann direkt beimArbeitgeber beantragt werden, der siedann bei der laufenden Lohnverrechnungberücksichtigt. Die Pauschale kann aberauch rückwirkend bei der Arbeitnehmer-

veranlagung beim Finanzamt beantragtwerden.Neu für Teilzeitbeschäftigte: Bisher muss -te der Arbeitsweg an mindestens 11Tagen pro Monat zurückgelegt werden,um eine Pendlerpauschale zu erhalten.Künftig ist die überwiegende Fahrt anmehr als der Hälfte der tatsächlichenArbeitstage maßgeblich. Die Pendlerpau-schale steht dann im aliquoten Ausmaßzu.Werbungskosten: Werbungskosten stehen im Gegensatz zuden Sonderausgaben immer imZusammenhang mit der beruflichen Tätig-keit, sind also beruflich veranlasst.Beispiele: SV-Beiträge, AK/LAK-Umlage,Gewerkschaftsbeiträge, Betriebsratsum-lagen, Pendlerpauschalen, typischeArbeitskleidung, Arbeitsmittel (z. B. Com-puter, Internet), Arbeitszimmer, Ausbil-dungskosten, Fortbildungskosten, Um -schulungskosten, doppelte Haushaltsfüh-rung, Fachliteratur, Familienheimfahrten,Kosten für Fahrten im Interesse desDienstes, Reisekosten, Strafen (bis 7.2011), Studienreisen, Telefonkosten,Umzugskosten bei beruflicher Veranlas-sung.Werbungskostenpauschale ist einSockelbetrag von € 132,– jährlich, derbei allen Arbeitnehmern automatischberücksichtigt wird.Werbungskostenpauschalen fürbestimmte Berufsgruppen: einzelneBerufsgruppen (z. B. Förster und Berufs -jäger im Revierdienst und Forstarbeiter)haben eigene Pauschalen zur steuer-

lichen Berücksichtigung ihrer Aufwände.Beantragung nur im Rahmen der Arbeit-nehmerveranlagung.Arbeitszimmer: sehr strenger Maßstabfür steuerliche Anerkennung: Ein im Woh-nungsverband gelegenes Arbeitszimmermuss den Mittelpunkt der gesamtenbetrieblichen und beruflichen Tätigkeitbilden, weiters nach der Art der Tätigkeitunbedingt notwendig sein und der Raummuss (nahezu) ausschließlich für dieberufliche Tätigkeit benutzt werden.Fortbildungskosten: Verbesserung derKenntnisse und Fähigkeiten im ausgeüb-ten Beruf, jedenfalls abzugsfähig.Ausbildungskosten: zur Erlangung vonKenntnissen, die eine Berufsausübungermöglichen. Abzugsfähig nur dann,wenn ein Zusammenhang mit der konkre-ten beruflichen Tätigkeit gegeben ist.Seit 2003 sind auch Kosten eines Univer-sitätsstudiums absetzbar.Umschulungsmaßnahmen sind dannabzugsfähig, wenn sie derart umfassendsind, dass sie einen Einstieg in eine neueberufliche Tätigkeit ermöglichen (z. B.AMS-Umschulungen, Arbeitsstiftungen). Beruflich veranlasste Fahrten:Kilometergelder: Wenn Fahrten imberuflichen Interesse anfallen und vomArbeitgeber keine Ersätze oder Ersätzeunter dem amtlichen km-Geld-Satz vonderzeit € 0,42 pro km geleistet werden,können die nachgewiesenen Kosten oderdas amtliche Kilometergeld bis max. für30.000 km als Werbungskos ten geltendgemacht werden.Taggelder: Wenn ein Arbeitnehmer nach

einem Kollektivvertrag oder einer ande-ren lohngestaltenden Vorschrift Anspruchauf Taggelder hat, sind diese im Rahmender Zwölftelregelung grundsätzlich steu-erfrei (€ 26,40 für 24 Stunden, wennmehr als 3 Std. Dauer). Zahlt der Arbeit-geber ein geringeres Taggeld und liegteine steuerliche Dienstreise vor, kann derDifferenzbetrag als Werbungskosten gel-tend gemacht werden.Außergewöhnliche BelastungenSind Ausgaben, denen sich der Steuer-pflichtige aus tatsächlichen, rechtlichenoder sittlichen Gründen nicht entziehenkann, also zwangsläufig und außer -gewöhnlich sind.Sie werden in der Regel ohne Höchst-grenze anerkannt, allerdings wird bis aufeinige Sonderfälle ein Selbstbehalt abge-zogen, der einkommensabhängig ist.Selbstbehalte fallen nicht an bei Aufwen-dungen für Behinderungen, bei Katastro-phenschäden und bei auswärtiger Ausbil-dung der Kinder.Beispiele für Außergewöhnliche Belas -tungen:• Krankheitskosten (sämtliche Ausgaben im

Zusammenhang mit der Gesundheit, auchZahnersatz, Brillen, Rezeptgebühr etc.)

• auswärtige Berufsausbildung der Kin-der

• Begräbniskosten: bis 2011 € 4.000,–abschreibbar, ab 2012 € 5.000,–• eigene Behinderung, Behinderung des

Ehepartners oder der Kinder• Katastrophenschäden • Haushaltshilfe in besonderen Fällen• Kinderbetreuungskosten

SONDERAUSGABEN

Sonderausgabenpauschale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .€ 60,– jährlich

Art der SA Höchstbetrag SA-Pauschale Einschleifenderwird angerechnet Wegfall

Renten und dauernde Lasten keiner nein nein

€ 2.920,– ja ja+ € 2.920,– (Pauschale, (einschleifender

Beiträge und für Alleinverdiener Viertelung und Wegfall ab einemVersicherungs- bzw. Höchstbeträge Jahresbrutto-

prämien, Wohn- Alleinerzieher gelten nicht für die einkommen vonraumschaffung, + € 1.460,– freiwillige Weiter- € 36.400,–,

Wohnraum- bei mind. 3 Kindern. versicherung i. d. so dass absanierung Berücksichtigt werden Pensionsver- € 50.900,– keine

25 % sicherung und den Sonderausgabender Aufwendungen, Nachkauf von mehr geltend

maximal 25 % Versicherungs- gemacht werdendes Höchstbetrages zeiten) können)

Kirchenbeiträge € 200,– (bis 2011) nein nein

€ 400,– (bis 2012)

Steuerberatungskosten keiner nein nein

Spenden an humanitäre 10 % der nein nein Einrichtungen Vorjahreseinkünfte

Sonderausgaben (ausgenommen Kirchenbeiträge) können nur im Wege einer Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.

te im Jahr 2013

A L L E A N G A B E N O H N E G E W Ä H R !

Page 14: Land & Forst

M I T T E I L U N G E N D E R L A N D A R B E I T E R K A M M E R

14Marktgemeinde Eberndorf

KLAGENFURT

Völkermarkt

Eberndorf

GRin Hildegard

Jessernig

� Errichtung eines

Rückhaltebeckens

als Hochwasser-

schutz für die Ort-

schaft Gösselsdorf

� Landschaftsgerech-

te Projektierung

und Umsetzung

der Koralmbahn

� Errichtung eines

interkommunalen

Gewerbeparks mit

Bahnanschluss

� Angebot von

„Betreutem Woh-

nen“ in der Senio-

renwohnanlage

Kühnsdorf

� Weitere Zurverfü-

gungstellung von

günstigen Baugrün-

den am Sonnen-

weg in Eberndorf

� Forcierung des

sozialen Wohnbaus

in Eberndorf,

Kühnsdorf und

Mittlern

� Sanierung des

Eberndorfer Kirch-

platzes sowie des

Sportplatzes in

Kühnsdorf

BLICK-PUNKT

IM

TEIL 83

EINWOHNERZAHL:5919

FLÄCHE:67,81 km2

GEMEINDERAT:

12 SPÖ

7 BZÖ (nunmehr

5 FPK und 2 BZÖ)

4 ÖVP

4 Team Kramer

BÜRGERMEISTER: HD OSR Gottfried

Wedenig (SPÖ)

1. VIZEBÜRGERMEISTER:Bmst. Josef Schleschitz

(SPÖ)

2. VIZEBÜRGERMEISTER:Kajetan Glantschnig (FPK)

WEITERE MITGLIEDER: Waltraud Komar (SPÖ)

Friedrich Wintschnig (ÖVP)

Mag. Stefan Kramer (TEAMK)

Michael Brandauer (FPK)

GemeindevorstandDaten der Marktgemeinde

Eberndorf

GRin Hildegard Jessernig

… seit 2009 Mitglied desGemeinderates, der Gemein-dewahlbehörde sowie je -

weils der Ausschüsse für„Wirtschaft, Wohnung, Fami-lie und Marktwesen“ sowiefür „Fremdenverkehr, Jugendund Sport“ in der Marktge-

meinde Eberndorf (SPÖ),wurde am 11. 10. 2010 alsErsatzkammerrätin in derKärntner Landarbeiterkam-mer angelobt und kam seitdamals mehrfach zum Ein-satz; nach Besuch der Pflicht-schulen in Eberndorf Absol-vierung der zweijährigen land-wirtschaftlichen FachschuleEberndorf und anschließendAbschluss einer Lehre alsEinzelhandelskauffrau in derSparte Papier; seit 1981 miteiner Unterbrechung vorerstbeim Raiffeisenverband unddann bei der UnserLagerhausGmbH mit Sekretariatstätig-keiten in der Landtechnikbetraut und nunmehr seit vie-len Jahren in der Buchhaltungtätig; eine Tochter; aktivesMitglied der Kühnsdorfer Nar-rengilde.

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M I T T E I L U N G E N D E R L A N D A R B E I T E R K A M M E R

15§§§ Die neue Auflösungsabgabe

§§§

Für jedes nach dem 31. 12.

2012 aufgelöste (echte

oder freie) Dienstverhält-

nis, das der Arbeitslosen-

versicherungspflicht unter-

liegt, muss der Dienstgeber

eine Auflösungsabgabe

entrichten.

Diese Auflösungsabgabe isteine Bundesabgabe zu Gun-sten der Arbeitsmarktpolitik.Die Hälfte der Einnahmen istder Arbeitsmarktrücklagezuzuführen und für Beihilfenan Unternehmen zur Förde-rung der Beschäftigung älte-rer Arbeitnehmer zu verwen-den.Für das Jahr 2013 beträgt dieAuflösungsabgabe – unab-hängig von der Höhe des Ent-gelts, der Dauer des Beschäf-tigungsverhältnisses undvom Alter des Dienstneh-mers – € 113,–. DieserBetrag wird jährlich aufge-wertet.

FÄLLIGKEIT

Die Auflösungsabgabe ist imMonat der Auflösung desDienstverhältnisses gemein-sam mit den Sozialversiche-rungsbeiträgen fällig undvom Dienstgeber unaufgefor-dert zu entrichten. Die neueVerrechnungsgruppe lautetN80. Bringt ein Arbeitnehmereine Klage ein, mit der er dieRechtswirksamkeit derBeendigung des Arbeitsver-hältnisses bekämpft, ist dieVerjährung zur Entrichtungder Abgabe von diesem Zeit-punkt bis zur Zustellung derrechtskräftigen Entscheidunggehemmt.Ohne Belang ist, ob das Ver-tragsverhältnis bereits vordem 1. 1. 2013 begonnen hatbzw. ob die Beendigungser-klärung (z. B. Kündigung)bereits im Jahr 2012 abgege-ben wurde.

WANN FÄLLT KEINE

AUFLÖSUNGSABGABE

AN?

■ Wenn das Dienstverhältnislängstens 6 Monate befris -tet war,

■ bei geringfügigen Beschäf-tigungsverhältnissen (kei-ne Arbeitslosenversiche-rungspflicht!),

■ bei einer Auflösung in derProbezeit,

■ bei Arbeitnehmer-Kündi-gung,

■ bei vorzeitigem Austrittohne wichtigen Grund,

■ beim vorzeitigen Austrittaus gesundheitlichenGründen

■ wenn zum Zeitpunkt derAuflösung des Dienstver-hältnisses das Regelpen-sionsalter erreicht ist unddie Anspruchsvorausset-zungen für eine Alterspen-sion erfüllt sind (Frauen mitVollendung des 60.Lebensjahres/Männer mitVollendung des 65.Lebensjahres),

■ wenn ein Anspruch aufInvaliditäts- oder Berufsun-fähigkeitspension besteht,

■ bei einvernehmlicher Auf-lösung mit Sonderruhe-geldanspruch nach demNSchG,

■ bei gerechtfertigter Entlas-sung,

■ bei Auflösung von Lehrver-hältnissen,

■ bei Auflösung von ver-pflichtenden Ferial- oderBerufspraktika,

■ bei unmittelbarem Wech-sel im Konzern,

■ bei Tod des Arbeitneh-mers,

■ wenn das Dienstverhältnisnach § 25 Insolvenzord-nung gelöst wird.

DIE AUFLÖSUNGS -

ABGABE IST IN ALLEN

ANDEREN FÄLLEN ZU

ENTRICHTEN, IN

DENEN EIN DIENST-

VERHÄLTNIS ENDET,

SO Z. B:

■ bei Zeitablauf (Befristun-gen) nach über 6 Monaten,

■ Mutterschaftsaustritt: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nein ■ ältere Dienstnehmer ohne AlV-Pflicht: . . . . . . . . nein■ AlV-pflichtige ältere Dienstnehmer

mit Entfall des AlV-Beitrages: . . . . . . . . . . . . . . . ja ■ Kündigung in der Behaltepflicht nach

Lehrzeitende: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ja■ Fristablauf nach Behaltepflicht

nach Lehrzeitende: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nein■ Wechsel innerhalb eines Konzerns: . . . . . . . . . . nein ■ andere saisonale Unterbrechungen als

Fristablauf bis 6 Monate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ja

FALLBEISPIELE:

JA (FÄLLT AN) / NEIN (FÄLLT NICHT AN)

■ bei einvernehmlicher Auf-lösung nach der Probezeit,außer es besteht ein Pen-sionsanspruch nach Regel-pensionsalter (60./65.Lebensjahr) oder Sonder-ruhegeldanspruch,

■ bei Arbeitgeberkündigung,aus welchen Gründenauch immer, auch trotzWiedereinstellungszusage,

■ bei ungerechtfertigter Ent-lassung, bei berechtigtenvorzeitigen Austritten(Ausnahme: Gesundheits-austritte!).

WECHSEL ZUR

GERINGFÜGIGKEIT

Falls Lohnschwankungen

zu einem Wechsel in dieGeringfügigkeit führen unddas Dienstverhältnis nichtbeendet wird, fällt keine Auf-lösungsabgabe an. Die Lohn-schwankungen sind perÄnderungsmeldung bekannt-zugeben. Wird hingegen beim Wech-sel in die Geringfügigkeit dasversicherungspflichtigeDienstverhältnis beendet, istdie Auflösungsabgabe zu ent-richten und eine Ab- undAnmeldung zu erstatten.

Foto: lupo/pixelio.de

Page 16: Land & Forst

16M I T T E I L U N G E N D E R L A N D A R B E I T E R K A M M E R

Abgeordneter Franz Wieser

ging in seinen Grußworten aufdie große und zunehmendeBedeutung des Waldes ein,der schon immer zum Ein-kommen der Eigentümer bei-getragen habe. Neben derErtragsfunktion steigen ande-re Ansprüche an den Wald:Erholung und Tourismus.Immer mehr werde man sichder Bedeutung als Lieferantfür gutes Quellwasserbewusst. Nachhaltiges Ein-kommen und die Befriedigunganderer Ansprüche waren nurdurch eine geordnete Wirt-schaft möglich. Für diese Her-ausforderungen war mitGeschick operierendes Fach-personal notwendig, vor allemder Bauernwald war auf eineentsprechende Beratungangewiesen. In den Betriebenwaren die Förster für die Nut-zung und Wiederbegründungder Wälder unabdingbar.KR DI Christian Benger gingauf die Bestrebungen gewis-ser Kreise ein, die Wildnisge-biete zu vermehren und zuvergrößern. Das Ziel der Forst-wirtschaft kann es nicht sein,Museen zu bewirtschaften,vielmehr sollten andereAnsprüche wie Naturschutzund dgl. im Wirtschaftswaldmitberücksichtigt werden.

Vieles geschehe schon heute,doch die Forstwirtschaft infor-miere die Öffentlichkeit zuwenig.Für Benger sind die FörsterQualitätsmanager und einesihrer Kerngeschäfte sei dasRundholzgeschäft sowie dierichtige Ausformung und Ver-marktung. Die Rundholzver-messung und Übergabe solltedirekt oder in Kooperationerfolgen. Auf jeden Fall sollteman auf Einzelstammprotokol-le bestehen und diese auchansehen.Präsident Ing. Harald

Sucher strich die Funktiondes Försters als Krisenmana-ger heraus, der besonders beiKatastrophen gefordert wer-de. Die Freizeitwirtschaft drin-ge immer mehr in den Waldvor, das erfordere vielGeschick für die Waldbetreu-er, dazu nehmen die Anforde-rungen bezüglich Umweltimmer mehr zu. Die techni-schen Entwicklungen in derHolzernte gehen rasant voranund die Förster müssen amLaufenden bleiben, Weiterbil-dung ist ein Kernbereich derBerufsvertretung neben dersozialen und rechtlichen Ver-tretung ihrer Mitglieder.Abschließend bedankte ersich bei den Funktionären Eis-

ner und Mayer, die für denZusammenhalt der Berufs-gruppe wichtige Arbeit lei-sten.Forstlicher Lagebericht von

DI Dr. Eckart Senitza

Der Einschlag ist in Kärntenvon 3 Mio. Fm im Jahre 2011auf 2,6 Mio. Fm (2012) gesun-ken (–13 %). Deshalb ist dieVersorgungslage der Sägein-dustrie mit Rundholz schlecht,dazu kommt die geringereAnlieferung im Winter. Sieklagt gegenüber Skandinavienüber hohe Holzpreise. Unsereguten Holzpreise erlauben derForstwirtschaft wieder mehrInvestitionen und ein Nachho-len von Durchforstungen.Nicht unproblematisch ist fürdie Forstseite die beabsichtig-te Schließung von Verlade-bahnhöfen.Als Ziel für die Forstwirtschaftdefinierte Senitza die Steige-rung der Arbeitsqualität zurErhaltung der Einkommens-funktion. Nicht zu vernachläs-sigen sei das Arbeitseinkom-men im Bauernwald, es brau-che eine Balance zwischen

Unternehmer- und Maschi-neneinsatz und gering mecha-nisierter Waldarbeit mit Seil-winde und Traktor. DieArbeitsplätze für ausgebildeteLeute sollten im Wald erhal-ten bleiben. Zum Teil seienGunstlagen bereits übernutztund Unternehmer weichenbereits nach Slowenien undSüdtirol aus. In diesemZusammenhang lobte Senitzadie Arbeiten des Waldpflege-vereines und erwähnte diepositive Beratung der Bezirks-förster. In der Erschließung,

Försterinformationstag 2013:

Förster sind Qualitäts- und KriDer Landesobmann der Förster in der Privatwirtschaft, KV

a. D. Ing. Karl Eisner, konnte am 25. Jänner neben zahlrei-

chen Besuchern einige Ehrengäste beim jährlich abgehalte-

nen Försterinformationstag in Mageregg begrüßen: Abge-

ordneten zum Kärntner Landtag, Franz Wieser, der den ver-

hinderten Agrarlandesrat vertrat, ferner in Vertretung des

Kammerpräsidenten den Obmann des Forstausschusses in

der Kammer für Land- und Forstwirtschaft, DI Christian

Benger, den Präsidenten Ing. Harald Sucher von der Land-

arbeiterkammer und dessen „Vize“ Alexander Rachoi

sowie nicht zuletzt Altbundesobmann Ing. Leopold Ivan

und Obmann Ing. Josef Leichtfried aus Niederösterreich.

LAbg. Franz Wieser spricht zum Auditorium (v. r.): Förster -

obmann KV a. D. Ing. Karl-Georg Eisner, Vizepräsident

Alexander Rachoi, Präsident Ing. Harald Sucher, Arbeitgeber-

verbandsgeschäftsführer LWD Mag. Thomas Koller, LK-Forst-

ausschussobmann KR DI Christian Benger und die Alt-

Försterobmänner Ing. Leopold Ivan und OAR Ing. Roman

Schmiedler.

Präsident Ing. Harald Sucher:

„Auf den Förster kommen

immer mehr und neue Aufga-

ben zu.“

Page 17: Land & Forst

17M I T T E I L U N G E N D E R L A N D A R B E I T E R K A M M E R

Nicht verwunderlich, dassbei diesem Wahlergebnisdas gesamte Präsidium im Beisein von LH Mag.

Franz Voves, Landtags-

präsident Franz Majcen

und LR Johann Seitinger

einstimmig wiedergewähltwurde. Mit Präsident Ing.

Christian Mandl und denVizepräsidenten Helga

Bäck und Vizebürgermeis -

ter Gerhard Kleinhofer

komplettieren Eduard

Zentner und Bernhard

Scheier das Team des Kam-mervorstandes.Landeshauptmann Vovesund LR Seitinger würdigtenin ihren Reden die Verdiens -te der Landarbeiterkammer.Beide betonten besondersdie Selbständigkeit derKammer und die Nähe zuden Mitgliedern. „Es istwichtig, dass die Landarbei-terkammer Angebote fürdie Mitglieder wirklich greif-bar anbietet“, legte Vovesdar.

Steirischer PaukenschlagDem Vorsitzenden des Österreichischen Landarbeiter-

kammertages Ing. Christian Mandl gelang bei der Ende

2012 geschlagenen LAK-Wahl ein wahrer Pauken-

schlag: Bei einer Wahlbeteiligung von mehr als 50 Pro-

zent legte seine ÖVP-Liste um 6,13 Prozent auf 85,60

Prozent (!) zu. Dies bedeutete auch den Gewinn eines

Mandates. Die Verluste gingen auf das Konto der zwei-

ten wahlwerbenden Gruppierung, der Fraktion Sozial-

demokratischer Gewerkschafter. Der neue Mandats-

stand lautet nun 18 Mandate für die christlichen

Gewerkschafter und drei Mandate für die Sozialdemo-

kraten.

vor allem in der Feinerschlie-ßung, sieht er noch Bedarf,dabei sollten die Förderungennicht überbewertet werden,eher als Unterstützung vonsinnvollen Dingen betrachtetwerden. Etwas Unbehagenscheint ihm das Abdriften derWaldverbände zu Handelsfir-men zu bereiten. Umwelt- undNaturschutz sollten möglichstim Wirtschaftswald integriertund nicht durch vermehrteFlächenstilllegungen erweitertwerden. Etwas kritischbetrachtet Senitza das Enga-gement der Forschung für dieFichte. An der Beachtung dernatürlichen Waldgesellschaftmit standortsgemäßen Misch-beständen führe in Zeiten derKlimaänderung kein Weg vor-bei. Die Forstwirtschaft müs-se im Umbau schneller reagie-ren, die Veränderungsmög-lichkeiten seien nicht zu unter-schätzen. Die Borkenkäfer-schäden haben sich stabili-siert, er appellierte aber nocheinmal, Einzel- und Gruppen-würfe und -brüche vor den Flächenwürfen aufzuarbeiten.Die Wildschadenssituation seigebietsweise dramatisch, vorallem im Umfeld der Rotwild-Konzentrationen. Senitza siehtjedoch aufkommende Bewe-gung in dieser Frage – Anpas-sung der wildökologischenRaumplanung (WÖRP) undder Abschussrichtlinien, Akti-vitäten des Landesforstdiens -tes und der Kärntner Jäger-schaft. Wer kann, sollte zurMeinungsbildung beitragen.Abschließend brachte Dr.Senitza, der auch neuer Vorsit-zender von Pro Silva Austriaist, noch die zusammenge-fassten Pro Silva-Standpunktein Erinnerung:

■ Integration anstatt Segrega-tion (Zusammenführen anstattZersplittern) – es sollte eineIntegration der wirtschaft-lichen und ökologischenGesichtspunkte (Biodiversität)auf derselben Fläche ange-strebt werden, anstelle einerTrennung in „Plantagenwirt-schaft“ und Schutzgebiete.■ Umfassende Nachhaltigkeit– nach ökologischen, ökono-mischen und sozialenGesichtspunkten – Nachhaltig-keit definiert sich im Waldnicht nur nach einem „Nach-haltshiebsatz“, sondern gehtweit darüber hinaus.■ Es sollte eine mitteleuropäi-sche Forstkultur weiterent-wickelt und gepflegt werdenund nicht unkritisch meistskandinavische Standpunkteübernommen werden.■ Multifunktionalität auf klei-ner Fläche ist bei unserenklein strukturierten Wäldernanzustreben und auch Kern-punkt unseres Forstgesetzes.■ Auseinandersetzungbraucht Dialog und konstrukti-ve Diskussionen – Kommuni-kation ist der Schlüssel.■ Die Verbindung von Wis-senschaft zu Praxis undÖffentlichkeit ist deutlich zuverbessern und der Kernpunktfür nachhaltige Innovationenin der Waldbewirtschaftung.Ausführliche Berichte zu Steu-erfragen, zur Wildschweinpla-ge und über natürliche Wald-standorte, Klimawandel, Bor-kenkäferbekämpfung undEschensterben erstattetenLK-Steuerexperte Dr. Erich

Moser, BJM-Stv. Ing. Tho-

mas Gadner sowie der Ver-treter der Bezirksförster, Ing.

Christian Müller.

OAR Roman Schmiedler

risenmanager

Page 18: Land & Forst

18M I T T E I L U N G E N D E R L A N D A R B E I T E R K A M M E R

Die Mitglieder der Vollversammlung lauschen konzentriert den Ausführungen der beiden Pensionsspezialisten.

Winter-Vollversammlung:

Mit diesem nach finnischemVorbild installierten Pro-gramm soll das vorzeitigeAusscheiden aus demErwerbsleben verhindert undmöglichst viele Menschen inBeschäftigung gehalten wer-den. Sollte es gelingen, denAnfall der Invaliditätspensionum 1 Jahr hinauszuzögern,würde sich die Pensionsver-sicherung jährlich 300 Mio.Euro ersparen. Zielgruppesind dabei sowohl erwerbstä-tige als auch arbeitslose Per-sonen sowie auch Unterneh-men und Belegschaftsvertre-tungen. Das Programmbasiert auf freiwilliger Mitar-beit und soll nicht zuletztauch die Öffentlichkeit füreine gesunde Arbeitsweltsensibilisieren. Unter strikterEinhaltung des Datenschut-zes soll auch der individuelle

Vorteil für jeden, der mit-macht, kommuniziert wer-den. Die Finanzierung wird zuje 40 Prozent vom Sozialmini-sterium und der Sozialversi-cherung und zu 20 Prozentvom Bundessozialamt getra-gen werden. Soweit die Aus-führungen des Leiters derRechtsabteilung der Pen-sionsversicherungsanstaltKärnten, Mag. Hannes

Tschirko, vor den Mitglie-dern der Vollversammlungam 7. 12. 2012.Der Referent und sein Kolle-ge Alexander Rapp gabeneinen knappen Überblicküber die verschiedenen Pen-sionsmöglichkeiten: Alters-pension, Hacklerpension,Korridorpension, Schwerar-beiterpension, Invaliditäts-und Berufsunfähigkeitspen-sion, Witwen- und Waisen-

pension. Sehr ausführlichwurde dann das Thema Inva-liditätspension abgehandelt.So wurden im Jahre 201171.000 Invaliditätspensions-anträge gestellt, wovon29.000 – davon wieder 7.000befristet – gewährt wurden.Besonders ging Mag. Tschir-ko auf die neue Härtefallrege-lung ein, die bei einer Kombi-nation von Arbeitslosigkeitüber 50 Lebensjahre unterder Voraussetzung von 360Versicherungsmonaten bzw.davon 240 Beitragsmonatennur mehr ein geringstesAnforderungsprofil vorsieht.Der Tätigkeitsschutz wirdvom 57. Lebensjahr schritt-weise bis zum 60. Lebens-jahr erweitert. Ab 1. 1. 2014wird es für Personen, die jün-ger als 50 sind, keine befri-stete Pension mehr geben,

sondern erhalten diese dannReha- oder Umschulungs-geld.Bei der Vollversammlungwurde nach eingehenderDiskussion der Rechnungs-

voranschlag für 2013 mitpräliminierten Einnahmenund Ausgaben in der Höhevon € 1,511.400,– einstimmigbeschlossen. Des Weiterengab Präsident Ing. Harald

Sucher dem Kärntner Arbeit-nehmerInnenparlament derLand- und Forstwirtschafteinen umfangreichen Tätig-keitsbericht. Für verhinderteKammerräte nahmen dieErsatzkammerräte ChristinaStöby, Hermann Besser, Sieg-fried Srienz, Heimo Hopfgart-ner und Erna Kalla an denBeratungen teil. Letzterewurden auch für die laufendeWahlperiode neu angelobt.

„fit 2 work“

Page 19: Land & Forst

19M I T T E I L U N G E N D E R L A N D A R B E I T E R K A M M E R

Der Präsident – wie immer – ein souveräner Diskussionslei-

ter. Links von ihm: die Pensionsversicherungsexperten Ale-

xander Rapp und Mag. Hannes Tschirko.

Rechtsabteilungsleiter der Pensionsversicherungsanstalt

Kärnten Mag. Hannes Tschirko erklärt die Neuerungen im

Pensionsrecht.

Als Ersatzkammerräte wurden frisch angelobt: Erna Kalla

und Heimo Hopfgartner, beide vom Stadtgartenamt Kla-

genfurt. Im Hintergrund die Vollversammlungsmitglieder

Christoph Lach aus St. Kanzian am Klopeiner See und die

Feldkirchnerin Birgit Schurian.

Die Emmersdorferin Bar-

bara Lauffer verstärkt ab

14. Jänner 2013 das LAK-

Büroteam. Die geborene

Rosentalerin und Mutter

zweier Söhne, die in der

Vergangenheit als Lager-

hausmitarbeiterin bereits

kammerzugehörig war,

übernahm die kammerin-

terne Buchhaltung.

Nachdem Dr. Gernot

Stickler, der exakt 19 Jah-

re die Aufsicht des Landes

über uns wahrnahm, mit

1. 9. 2012 zum Geschäfts-

führer des Gesundheits-

fonds berufen worden

war, übernahm der Lan-

desjurist Dr. Josef Duller

(Bild) neu die Aufsicht. Wir

freuen uns auf eine gute

Zusammenarbeit mit ihm,

bedanken uns bei Dr. Ger-

not Stickler und wün-

schen diesem in seinem

neuen Aufgabengebiet

alles Gute.

Page 20: Land & Forst

M I T T E I L U N G E N D E R L A N D A R B E I T E R K A M M E R

20

Abs.: Landarbeiterkammer Kärnten, 9020 Klagenfurt,Bahnhofstraße 44, Telefon 0 46 3/58 70-419, Fax 0 46 3/58 70-420, E-Mail: [email protected]: www.landarbeiterkammer.at/kaernten

Erscheinungsort Klagenfurt

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9020 Klagenfurt – Nr. 02Z030531 M

Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Redaktiondes Medienwerkes: Landarbeiterkammer für Kärnten,9020 Klagenfurt, Bahnhofstraße 44.Druckvorstufe: type&sign, Graphikagentur GmbH, Ro sentaler Straße 116. Druck: Carinthian Druck, 9020Klagenfurt, Liberogasse 6.Offenlegung nach § 25 Mediengesetz: Mitteilungsblattder Landarbeiterkammer zur Information, Aufklärung undBeratung der Kammerzugehörigen über alle diese betref-fenden Belange. Kostenlose Abgabe; keine Anzeigen.

P.b.b.

VNr. 02Z030531 M

KR a. D. Forstverwalter i. R. Ing. Helmut Lientscher

Oberförster Lientscher wur-de am 25.7.1935 als Sohneines Revierjägers in Ratten-dorf im Oberen Gailtal gebo-ren. Nach dem Besuch derVolks- und Hauptschule trater im Jahre 1952 als Forst-praktikant in den Dienst derOrsini-Rosenberg’schenForstverwaltung in Berg imDrautal. 1954 bestand er dieAufnahmsprüfung an derForstschule Bruck/Mur, wur-de aber in der Folge aus orga-nisatorischen Gründen (zurselben Zeit Saarländer Schü-ler in Bruck) in die Förster-schule Ort bei Gmunden ein-berufen.Nach dem Abschluss derForstschule im Jahre 1956begann Oberförster Lient-scher die Nachpraxis bei derAgrarbezirksbehörde Gmun-den in Oberösterreich, wo erbis nach Ablegung derStaatsprüfung im Jahre 1958im technischen Hilfsdienstbeschäftigt war. Am 1. Jän-ner 1959 erfolgte der Eintrittals geprüfter Forstadjunkt beiOrsini-Rosenberg und imJänner 1962 die Ernennungzum Förster (Revierförster),schließlich im Jahre 1977 dieBeförderung zum Oberförs -

ter, wobei ihm im selbenZuge das gesamte Gebiet derForstverwaltung Orsini-Rosenberg (insgesamt ca.3100 ha) als Dienstbereichzur Verantwortung übertra-gen wurde.

Neben der nicht immer leichtzu bewältigenden forstlichenTätigkeit in seinem Ober-kärntner Gebirgsrevier –besonders intensiveBeschäf tigung u. a. mit demForstwegebau – stand vor

allem auch die Jagd im Mittel-punkt des vielseitigen Aufga-benbereiches ( u. a. Trägerdes Verdienstabzeichens derKärntner Jägerschaft in „Sil-ber“). Weiters war der Forst-betrieb Orsini-Rosenberg lan-ge Zeit ein eigener Hegering,demzufolge Obfö. Lientscherauch etliche Jahre als Hege-ringleiter fungierte.Außerdienstlich war für ihndie Tätigkeit bei der Freiwilli-gen Feuerwehr Stein imDrautal von großer Bedeu-tung, der er allein 19 Jahreals Kommandant vorstand.Mit 1. 1. 1996 ging Obfö.Lientscher nach über 40-jähri-ger Dienstzeit, die letztenJahre davon als Forstverwal-ter, in den wohlverdientenRuhestand. Von 1975 bis1980 gehörte Ing. HelmutLientscher als Kammerrat derVollversammlung der Kärnt-ner Landarbeiterkammer an.An seinem Begräbnis, wel-ches am 24. 11. 2012 in Del-lach/Drautal stattfand, nah-men neben zahlreichen Ver-wandten, Freunden und Weg-begleitern für die Landarbei-terkammer auch Vorstands-mitglied Hans Radl und KRSepp Lindner teil.

25. 7. 1935–20. 11. 2012

Wir gratulieren:

KV a. D. DI Günther

Kuneth, LK Kärnten,zur Bestellung zumForstdirektor und Mag.

Hannes Hartlieb, LKKärnten, zur Bestellungzum Landwirtschafts -direktor.