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LandraubinKambodscha Zuckerrohrplant agen, Menschenrechts- verletzungenund die Handelsinitiative „Alles außer Waffen“ der Europäischen Union

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Landraub in KambodschaZuckerrohrplantagen, Menschenrechts-

verletzungen und die Handelsinitiative

„Alles außer Waffen“ der Europäischen Union

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IMPRESSUM FIAN Österreich Internationale Menschenrechtsorganisation für das Recht auf Nahrung

Schwarzspanierstraße 15/3/1 1090 Wien Tel.: 01 2350 239 Fax: 01 2350 - 20 Mail: [email protected] www.fian.at ZVR: 937 480 634 Autorin: Andreea Zelinka mit Tina Wirnsberger Wien, August 2020

Diese Publikation entstand im Rahmen des Projekts „Kleinbäuer*innenrechte sind Menschenrechte“, gefördert durch die Austrian Development Agency (ADA) aus Mitteln der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit. Die hier vertretenen Standpunkte geben die Ansicht der Herausgeber*innen wider und stellen in keiner Weise die offizielle Meinung der Fördergeber*innen dar.

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Landraub in Kambodscha

Zuckerrohrplantagen,

Menschenrechtsverletzungen

Und die Handelsinitiative

„Alles Außer Waffen“

Der Europäischen Union

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INHALT

EINLEITUNG............................................................................................................ 4

Everything But Arms – Alles außer Waffen ......................................................

Landkonflikte und Kriminalisierung ...............................................................

ZUCKERBOOM und landgrabbing ............................................................................ 6

Ernährungslage vor dem Zuckerboom ...........................................................

Entwicklung der Zuckerrohrindustrie .............................................................

Zuckerexporte in die EU ..................................................................................

PROFITEURE DES ZUCKERBOOMS ............................................................................... 8

Fälle ..................................................................................................................... 9

Koh Kong und Preah Vihear .............................................................................

Kampong Speu ................................................................................................

Oddar Meanchey ..............................................................................................

Menschenrechtliche Einordnung ....................................................................... 15

Nationale und extraterritoriale Staatenpflichten ...........................................

Zum Recht auf Nahrung und anderen Menschenrechten in Kambodscha ...

Analyse nach UNDROP ....................................................................................

Schlussfolgerungen und empfehlungen ............................................................ 22

Proaktive Menschenrechtsagenda der EU in Bezug auf Landgrabbing .........

Menschenrechtskonforme Ausgestaltung von Politiken und Strategien ......

Implementierung der UNDROP .......................................................................

Rechenschaftspflicht und Regulierung von in der EU ansässigen Akteuren .

Rolle der Zivilgesellschaft fördern ..................................................................

Chronologie der Ereignisse ............................................................................... 24

QUELLENNACHWEISE ............................................................................................. 26

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EINLEITUNG

Everything But Arms – Alles außer Waffen

Kambodscha wird als eines der 47 ärmsten Länder der Welt als Least Developed Count-ry („am wenigsten entwickeltes Land“, LDC) eingestuft und daher im Rahmen des Allge-meinen Präferenzsystems (APS) der Europä-ischen Union (EU) mit Handelspräferenzen unterstützt. Unter der Handelsinitiative Everything But Arms (EBA) kann Kambod-scha Produkte quoten- und zollfrei nach Eu-ropa exportieren – eben alles außer Waffen und Munition. Vor dem Hintergrund der Millennium-Entwicklungsziele aus dem Jahr 2001 will die EU damit ermöglichen Armut zu verrin-gern, Arbeitsplätze zu schaffen und den all-gemeinen Wohlstand zu erhöhen. Tatsäch-lich boomt der Export aus Kambodscha in die EU. Seit 2008 sind die Exporte um 630% gestiegen. Ein Großteil davon kommt aus dem Textilsektor und macht 39% des ge-samten kambodschanischen Exports aus. 1 Zwar wurden im Textilsektor neue Arbeits-plätze geschaffen, allerdings findet die Ar-beit unter unmenschlichen Bedingungen statt: die Beschäftigten arbeiten für einen minimalen Lohn und ein Drittel sind unter-ernährt.2 Im Agrarbereich hat EBA dazu geführt, dass in Kambodscha seit 2006 über 150.000 Hek-tar Land an private Investor*innen für Zu-ckerrohrplantagen verpachtet wurden.3 Das führte dazu, dass die ärmste Bevölkerung enteignet, vertrieben und ihnen ihre Le-bensgrundlage – ihr Land – entzogen wurde. Das heißt ihr Recht auf Nahrung sowie die in der UN-Erklärung für Kleinbäuer*innen und andere Menschen in ländlichen Gebieten (UNDROP) verankerten Rechte wurden ver-letzt. Am 12. Februar 2020 hat die Europäi-sche Kommission nach einem einjährigen Untersuchungs- und

Dialogprozesses mit der kambodschani-schen Regierung entschieden, bestehende Handelspräferenzen zu entziehen. 4 Die kambodschanische Regierung hatte die Möglichkeit, während einer 6-monatigen Schonfrist substantielle Änderungen vorzu-nehmen, um dem Entzug entgegenzuwirken. Seit 2010 haben von Landraub betroffene Gemeinden – unterstützt von FIAN und an-deren zivilgesellschaftlichen Organisationen in Kambodscha, Thailand und Europa – die EU dazu aufgerufen, diese Menschenrechts-verletzungen zu untersuchen.5 Das zehnjäh-rige Warten auf eine Entscheidung hat struk-turelle Probleme der EU-Handelsinitiative sowie der internen Entscheidungsprozesse innerhalb der EU-Institutionen aufgedeckt und somit jahrelange Menschenrechtsver-letzungen in Kauf genommen. Das zeigt, dass EBA keine adäquaten und bindenden Rahmenbedingungen hat, um Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden, sondern sogar zu ihnen beiträgt. Landkonflikte und Kriminalisierung

In Kambodscha sind 7,1 Millionen Menschen unterernährt6, das entspricht 44,3% der Ge-samtbevölkerung. Zumeist sind landarme Bäuer*innen mit weniger als 0,5 Hektar Land, Landlose, von Frauen geführte Haus-halte und indigene Gemeinschaften betrof-fen.7 Bis zu 84% der Kambodschaner*innen leben in ländlichen Gebieten, wobei die meisten von ihnen für ihren Lebensunterhalt von ihrem Zugang zu Land abhängig sind.8 Laut der Cambodian League for the Promotion and Defense of Human Rights (LICADHO) waren allein im Jahr 2018 über 8000 Fami-lien oder rund 32 000 Menschen von neuen

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Landkonflikten betroffen. Die Gemeinden kämpfen oft gegen mächtige Geschäftsty-coons, die den kambodschanischen Staat und dessen Exekutive im Rücken haben. Viele sind mit Drohungen, Einschüchte-rungsversuchen, rechtlicher Schikane bis hin zu Inhaftierung konfrontiert. Nach dem Verbot der größten Oppositionspartei und Etablierung eines de facto Einparteien-staats 2017-18 verstärkte sich die Überwa-

chung der Landaktivist*innen durch die Re-gierung.

ZUCKERBOOM und landgrabbing

Hintergründe EBA In den 1960er Jahren wollte die United Nations Conference on Trade and Development (UNCTAD) den Zugang zum Exportmarkt für Entwicklungsländer verbessern. Die UNCTAD II Konferenz in New Delhi hat 1968 das Allgemeine Präferenzsystem (Generalized System of Preferences/APS) eingeführt, um die Einnahmen von Entwicklungsländern durch Exporte zu erhöhen, sowie Industrialisierung und Wachstum zu fördern. APS ist ein formales System der Freistellung von der Meistbegünstigungsklausel der Welthandelsorganisation (WTO). Die Meistbegünstigung bestimmt, dass die Importe aller WTO-Mitgliedsländer gleich behandelt werden. 1979 hat das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (General Agreement on Tariffs and Trade/GATT) eine Möglichkeit geschaffen, Entwicklungsländern unter APS spezielle Handelspräferenzen zuzugestehen. EBA ist eine Flagschiff-Initiative der EU, die 2001 vor dem Hintergrund der Millennium-Entwicklungsziele verabschiedet wurde. EBA gestattet 49 Ländern, die als LCD eingestuft sind, den vollen zoll- und quotenfreien Zugang zum europäischen Binnenmarkt. Der Marktzugang für Zucker wurde im Oktober 2009 vollständig liberalisiert. Auch der EU-Zuckermarkt wurde ab dem 01.10.2017 liberalisiert. Das ist von besonderer Bedeutung, da es in der EU bis dahin ein garantierter Mindestpreis galt, der lange Zeit dreimal über dem Weltmarktpreis lag. Jedoch gibt es einen Widerspruch: EBA will explizit Privatinvestitionen in den ärmsten Ländern der Welt fördern, gewährleistet aber keine Rahmenbedingungen, die die ohnehin von Armut betroffene Bevölkerung vor Missbrauch schützt.

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ZUCKERBOOM und landgrabbing

Ernährungslage vor dem Zuckerboom

Bevor die Zuckerrohrplantagen errichtet wurden, verfügten viele Menschen in den ländlichen Gemeinden über eine komplexe Strategie zur Existenzsicherung. Betroffene in Aimlang, Kampong Speu Provinz, gaben an, ungefähr zwischen 500-1.000 US-$ pro Hektar Land im Jahr allein durch den Anbau von Reis zu verdienen. Familien verfolgten eine ganze Reihe an Aktivitäten, wie den Anbau von Bananen, Ananas und Mangos, die Viehhaltung (Schweine, Hühnern und Rinder), das Sammeln von Waldfrüchten und Wasserpflanzen, die Fischerei, die Holz-verarbeitung und Köhlerei. Manche arbeite-ten auch zusätzliche als Fahrer*innen oder Lehrer*innen. Diese Mischung sorgte für ei-ne verhältnismäßig stabile und langfristig nachhaltige Quelle für Nahrung, Einkommen und Lebensunterhalt. 9 In den frühen 1990ern war Landnutzung in Kambodscha in erster Linie bedarfsorientiert organisiert, was eine angemessene Verteilung von Land und „praktisch überhaupt keine Landlosig-keit” gewährleistete.10 Heute ist der Mangel an Zugang zu ertragreichem Land eines der gravierendsten Probleme in Kambodscha. Viele Menschen sind hochgradig von schlecht bezahlten Jobs auf den Zucker-rohrplantagen abhängig. Da es sich um Sai-sonarbeit handelt, haben die meisten 2-6 Monate Arbeit pro Jahr, bei der sie 3 US-$ am Tag verdienen.11 Die Tatsache, dass das Einkommen und die Ernährung gänzlich von dieser Arbeit abhängt, äußert sich in prob-lematischen Situationen. Ende 2012 litten 80% der Menschen in dem Umsiedlungsge-biet New Pis in Kampong Speu unter Hun-ger, weil sich die Zuckerrohrernte durch ne-gative Witterungsumstände verzögerte. Das System der sogenannten ökonomischen Landkonzessionen (Economic Land Conces-sions/ELC), darunter auch die durch EBA entstandenen Zuckerrohrplantagen, hat zur

Expansion großangelegter kapitalbasierter Produktion und zur Zerstörung kleinbäuerli-cher Landwirtschaft und lokalen Ernäh-rungssystemen geführt. Damit muss auch das Produktionsmodell, das durch sog. „Entwicklungs-Politiken“ gefördert wird, in Frage gestellt werden.12 Entwicklung der Zuckerrohrindustrie

Die Entwicklung der kambodschanischen Zuckerrohrindustrie ging mit zahlreichen Verstößen gegen nationales Recht einher. Seit 2006 vergibt die kambodschanische Regierung Land im Rahmen der ELC an pri-vate Investor*innen für die agro-industrielle Zuckerrohrproduktion.13 Das Landgesetz aus dem Jahr 2001 oder die Verordnung 146 über ELC aus dem Jahr 2005 gestatten nur eine max. Größe von 10 000 Hektar, um die mit Vertreibung und Ähnlichem verknüpfte Risiken zu entschärfen. Viele ELC reichen allerdings weit darüber hinaus und/oder ignorieren Bestimmungen, die unfreiwillige Umsiedlungen scharf begrenzen. Das Glei-che gilt auch für Richtlinien bezüglich der Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfun-gen und Konsultationen mit der lokalen Be-völkerung im Vorfeld von der Vergabe sol-cher Konzessionen.14 Bis 2012 wurden ins-gesamt 2,6 Hektar Land vergeben. Heute sind es mehr als 2,1 Millionen Hektar Land15– eine Fläche, die in etwa 52% der gesamten Agrarfläche in Kambodscha entspricht16 – an private Konzerne für (agrar-)industrielle Nutzung vergeben. Mit dieser Vergabepraxis wird die Entscheidungsgewalt darüber, wie und für welchen Zweck Land, Wasser und Wälder jetzt und in der Zukunft genutzt wer-den, denjenigen Menschen aus der Hand gerissen, die seit jeher für ihren Lebensun-terhalt darauf angewiesen sind und sich um

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Felder, Bäche und Wälder gekümmert und diese gepflegt haben. Viele der ELC beinhalten Land, das von der lokalen Bevölkerung genutzt wird (Reisfel-der, gemeinschaftlich genutzte Wälder, Wei-deland, Dörfer oder Wasservorkommen). Dies führt zu einer regelrechten Welle von Landkonflikten. Kambodschanische Men-

schenrechtsorganisationen dokumentierten, dass weit mehr als eine halbe Million Men-schen, also 3,5% der Gesamtbevölkerung, von Landkonflikten betroffen sind oder gar vertrieben wurden. 2012 verkündete die Re-gierung schließlich ein Moratorium für neue ökonomische Landkonzessionen.

Geschichten des Widerstands Vor den Wahlen 2018 reisten Hunderte Dorfbewohner*innen aus mehr als 23 von Landraub betroffenen Gemeinden aus dem ganzen Land nach Phnom Penh, um Petitionen einzureichen. Die Anreise einiger Gemeinden mit dem Auto wurde durch Sicherheitskräfte blockiert, statt dessen wurden sie dazu gezwungen aus ihrer Provinz in die Hauptstadt zu Fuß zu gehen. 17

Zuckerexporte in die EU

Die Exporte aus Kambodscha in die EU ha-ben sich von 2011-2016 um 227% erhöht. 2017 erreichte der gesamte Export Kambod-schas in die EU den Wert von 5 Mrd. €. Damit verdoppelte sich der Wert seit 2013. 2018 gingen 45% aller kambodschanischen Ex-porte in die EU. 95,5% der möglichen Expor-te wurden unter EBA getätigt. EBA hat Ar-beitsplätze geschaffen, speziell im Textilsek-tor, welcher 75% der kambodschanischen Exporte in die EU umfasst.18 Aus dieser Sicht argumentiert die EU die Effektivität der Handelsinitiative in Kambodscha. Allerdings handelt es sich um eine Initiative ohne Schutzmechanismen. In Abwesenheit jeglicher Rahmenbedingun-gen, die soziale Gerechtigkeit und Men-schenrechte gewährleisten, wurde nicht nur eine riesige Zuckerindustrie aus dem Nichts aus dem Boden gestampft, sondern zudem die Existenzgrundlage tausender Menschen zerstört.19

Viele der involvierten Firmen äußerten ex-plizit, dass EBA die Hauptmotivation dafür war, in Kambodscha Land zu erwerben und zu investieren. So sagte zum Beispiel der Assistent von Ly Yong Phat, dass EBA Kosten reduziere und ihr Unternehmen so konkur-renzfähig mache. Ein Sprecher der KSL Group erklärte, dass die Investitionen in Kambodscha eine Expansion ihres Zucker-geschäfts bedeuteten, mit gleichzeitigem Genuss der Privilegien durch EBA. Auch Mitr Phol gab zu die Investitionen zu tätigen, um vom zollfreien Export und garantierten Min-destpreis des EBA zu profitieren.20 Es ist bemerkenswert: In Kambodscha bre-chen sie nationales Recht und verletzen in-ternationale Normen und in Europa profitie-ren sie von lukrativen Präferenzen. 21 Dies verletzt die Verpflichtung der EU in all ihren außer-europäischen Aktivitäten die Men-schenrechte zu wahren.22

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Ly Yong Phat „König von Koh Kong“, einer der reichsten Ge-

schäftsmänner Kambodschas, betreibt u.a. Ka-sinos, Hotels und setzt mit der L.Y.P. Group gro-ße Bau- und Immobilienprojekte um. Als Inves-tor ist er an mehreren Zucker- und Kautschuk-plantagen, sowie zwei Special Economic Zones

beteiligt. Ein Tochterunternehmen ist die Phnom Penh Sugar Company. Außerdem ist er Senator der regierenden Partei Cambodian Pe-ople's Party (CPP) und Wirtschaftsberater des

Premierministers.23

Mitr Phol Sugar Corporation Privatbesitz der Vongkusolkit-Familie, führender

Produzent und Exporteur von Zucker in Thai-land und größter Produzent Asiens. Die Familie war in Besitz von 16-18 000 Hektar Land in Kam-bodscha. 2014 verkündete die Coca Cola Com-

pany, dass Mitr Phol zu ihren Top Drei Zuckerzu-lieferer gehört.24 Mitr Phol hat mittlerweile ihr Land an die kambodschanische Regierung zu-

rückgegeben, die es allerdings nicht an die Bäu-er*innen überführte, sondern weitgehend dem

Militär.25

KSL Group

Führender Zuckerproduzent Thailands. 2005 wurde die Tochter Khon Kaen Sugar Industry

PCL gegründet, die Zuckerfabriken u.a. in Kam-bodscha besitzt und seit 2009/10 produziert.

Der gesamte dort hergestellte Zucker wird in die EU exportiert.26

Ve Wong Corporation Firma in Taiwan, die seit 1959 in den Bereichen Nahrung, Handel, Bau und allgemeine Entwick-lung tätig ist. 1966 gründete Ve Wong 1966 ge-

meinsam mit KSL Group die Thai Fermentation Industry Co., Ltd., die in erster Linie Tapioca

Starc und Zuckerrohr anbaut.27

Tate & Lyle

Britischer multinationaler Konzern, der seit 130 Jahren Zucker importiert und raffiniert. 2010

verkauften sie ihr Zuckerraffinerie-Geschäft an American Sugar Refining (ASR), das in England

unter dem Namen T&L Sugars Limited registriert ist. Im selben Jahr wurde bekannt, dass Tate &

Lyle ihren Zucker aus Koh Kong importiert.28

ASR Bezeichnet sich als den größten Zuckerraffina-teur der Welt, kauft 100% des Zuckers, der in

Koh Kong produziert wird. Der Konzern besitzt Florida Crystals Corporation (64%) und Sugar Cane Growers Cooperative of Florida (36%).

Florida Crystals ist Tochter von Fanjul Corpora-tion, die bekannt für Umweltzerstörung und

sklavenähnlichen Arbeitsbedingungen ist.

Rui Feng International

Gehört chinesischen Investor*innen. 2011 erhielt der Konzern von der kambodschanischen Regierung 8 841 Hektar Land durch ELC. Durch seine vier Schwesterfirmen besitzt er fünf weitere ELC von insgesamt

40 000 Hektar. 2016 eröffnete der Konzern eine Zuckerrohrraffinerie. Der Zucker wird in die EU, nach Chi-na und Indien exportiert. Zusätzlich zu den ELC schloss der Konzern bereits 2017 Verträge mit Bäu-

er*innen, die insgesamt 350 Hektar Landfläche für den Zuckerrohranbau nutzen.29

PROFITEURE DES ZUCKERBOOMS

Die wichtigsten involvierten kambodschanischen und ausländischen Politiker*innen und Investor*innen:

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Fälle Die durch EBA ausgelöste rasante Expansion der Zuckerindustrie betrifft vor allem die vier Provinzen Koh Kong, Kampong Speu, Odday Meanchey und Preah Vihear und wurde dort von schwerwiegenden und sys-tematischen Menschenrechtsverletzungen begleitet. Fast alle kulturellen, ökonomi-schen und sozialen Rechte ländlicher Perso-nengruppen sind betroffen, die Rechte auf Nahrung, Wohnen, Arbeit, Bildung und Ge-sundheit wurden massiv verletzt.30 Den Fa-milien wurde ihr Land, ihre Unterkunft und Einkommensgrundlage genommen. Sie wurden ohne Zugang zur minimalen Versor-gung ihrer Grundbedürfnisse – Nahrung, Kleidung, Wohnraum und medizinische Grundversorgung – zurückgelassen. Das führte teilweise zu extremen Hunger und enormen Verschlechterung des Gesund-heitszustands.31 Einige der Familien, insbesondere aus Oddar Meanchey, sahen sich gezwungen nach Thai-land zu migrieren.32 Diejenigen, die in Kam-bodscha blieben, mussten als Tagelöhner unter unsicheren, schlechten Bedingungen und für wenig Geld auf den Zuckerplantagen arbeiten. 33 Die Situation der Frauen ver-schlechterte sich besonders: manche wur-den durch die Arbeitsmigration der Männer zurückgelassen, andere migrierten selbst nach Thailand oder begannen Neun-Stunden-Tage auf den Zuckerrohrplantagen zu arbeiten. Gleichzeitig liegt die Kinderbe-treuung unter erschwerten Bedingungen weiterhin bei ihnen. 34 Häusliche Gewalt nahm nach dem Landraub zu. Die kinder-rechtliche Situation verschlechterte sich in Bezug auf Bildung, körperliche und psychi-sche Unversehrtheit und auch Kinderarbeit wurde auf den Plantagen beobachtet. Un-tersuchungen bestätigen, dass 85 Kinder, manche erst 8 Jahre alt, auf Zuckerplanta-gen in Koh Kong arbeiteten.35

Koh Kong und Preah Vihear

Im August 2006 vergab die kambodschani-sche Regierung zwei ELC an Koh Kong Plan-tation und Koh Kong Sugar für die industriel-le Zuckerproduktion in den Distrikten Botum Sakor und Sre Ambel in der Provinz Koh Kong. Die beiden Firmen wurden durch eine Partnerschaft zwischen KSL Group aus Thai-land, Ve Wong Corporation aus Taiwan und Senator LY Yong Phat gegründet. Letzterer verkaufte seinen Anteil 2010 an KSL, die 70% der kambodschanischen Schwesterfirmen besitzt.36 Die Dauer der ELC beträgt 90 Jah-re. 37 Die Zuckerrohrplantage in Koh Kong wurde juristisch auf zwei Konzessionen auf-geteilt. Sie grenzen aneinander und wurden als eine zusammenhängende Plantage mit einer Gesamtfläche von 19 100 Hektar entwi-ckelt – eine Verletzung der gesetzlichen Be-grenzung von ELCs auf 10 000 Hektar. Die Plantage ist in Besitz der KSL Sugar und Ve Wong, zwei kambodschanische Rechtsträger mit derselben Büro-Adresse. Die Firmen ha-ben sich am selben Tag für die ELC bewor-ben, diese erhalten und den Vertrag unter-schrieben. Die Landflächen, die die privaten Inves-tor*innen erhielten, überlappen mit Flächen lokaler Bäuer*innen in Chi Kha, Trapaing Kandaol und Chouk Dörfern der Chi Kor Leu Gemeinde im Sre Ambel District.38 12 456 Familien besaßen Land auf den vergebenen Konzessionen. Sie wurden über das Projekt nicht informiert und es wurde auch nicht mit ihnen abgestimmt. 39 Die Dorfbewoh-ner*innen wurden 2006 angegriffen, als Bulldozer und Bagger in Begleitung von be-waffneter Polizei und Militär ohne Vorwar-nung auftauchten und anfingen, ihr Land zu räumen und ihre Ernte zu zerstören. Die meisten Bäuer*innen verloren ihren gesam-ten Gemüseanbau. Die beiden Gemein-

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schaftswälder (ca. 1800 Hektar) wurden komplett zerstört. Zudem verloren sie ihren Zugang zu Wasser, da Bäche und Seen blo-ckiert, verschmutzt, zugeschüttet oder im Übermaß für die Bewässerung der neuen Plantagen genutzt wurden.40 Die Landräu-mungen hielten an. Die Asian Human Rights Commission (AHRC) dokumentierte die Räumung von 250 Familien in Chi Kor Leu am 19. September 2006, die ohne gerichtli-chen Beschluss stattfand. Dorfbewoh-ner*innen wurden während der Vertreibun-gen verletzt oder angeschossen. Ein in der Gemeinde ansässiger 35-jähriger Aktivist, Herr An In, wurde mit einer Axt erschlagen aufgefunden, nachdem er die Vertreibungen dokumentiert und Widerstand geleistet hat-te. Niemand wurde für diese Tat verurteilt.41 Vier Jahre später, im Januar 2010 eröffnete KSL eine Zuckerraffinerie in Sre Ambel. Sechs Monate später fand der erste Export von Zucker aus Kambodscha im Wert von 3,31 Mio. US-$ statt. In Großbritannien nahm Tate&Lyle 10 000 Tonnen Zucker aus Koh Kong ab, die vorher einen Fünf-Jahres-Vertrag mit KSL abgeschlossen hatten, um all den Output aus Kambodscha und Laos zu kaufen. Seit 2010 hat Tate&Lyle‘s Raffinerie ca. 48 000 Tonnen Zucker aus Kambodscha, im Wert von 24 Mio. € erhalten.42 Die thai-ländische nationale Kommission für Men-schenrechte (National Human Rights Com-mission of Thailand, NHRC) stellte bereits 2015 fest, dass grundlegende Menschen-rechte, als auch die im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSK-Pakt) verletzt wurden und der thailändische Konzern KKS dafür teils zur Verantwortung gezogen werden muss.43 KSL weist jegliche Vorwürfe der Menschen-rechtsverletzungen von sich.44 Trotz der Ergebnisse aufeinanderfolgender UN-Sonderberichterstatter*innen seit 2012 hat die EU-Kommission wiederholt und ex-plizit keine Notwendigkeit gesehen, eine Untersuchung zu veranlassen. Ende 2014

gab die EU-Kommission einen Kompromiss mit der kambodschanischen Regierung be-kannt. Ein Entwurf eines Terms of Reference (TOR) wurde 2015 finalisiert, der einen Plan für einen Audit in den ELC der Zuckerrohr-plantagen in u.a. Koh Kong, Kampong Speu, Oddar Meanchey vorsieht. Seither steht der Untersuchungsprozess still, da eine formelle Antwort der kambodschanischen Regierung fehlt. Diese reagierte nicht darauf und zeigte demnach keine Veranlassung das Mandat Europas zu unterzeichnen. Im August 2017 kündigte das kambodschanische Ministeri-um für Land-Management, Stadtplanung und Bauwesen (MLMUPC) plötzlich einen Untersuchungsprozess der ELC für Zucker-rohr an. Allerdings hält der Prozess keinen internationalen Standards stand und die resultierenden Entschädigungen waren in-adäquat. Vor diesem Hintergrund können in Koh Kong bis heute drei Gruppen unter-schieden werden: die erste Gruppe hat Land zurückbekommen und/oder alternatives Land erhalten. Die zweite Gruppe wurde zwar mit Land entschädigt, dieses ist jedoch für Landwirtschaft ungeeignet oder kolli-diert mit einem anderen Dorf oder Schutz-gebiet. Eine dritte Gruppe wartet weiter auf Entschädigung. In Preah Vihear sind über 280 Familien und zwei indigene Gemeinden der Kouy vom Landraub betroffen. Der Konflikt der Klein-bäuer*innen und Dorfbewohner*innen be-steht mit einer Reihe kambodschanischen Konzernen: Lan Feng International, Rui Feng International, Heng Yui Interational, Heng Rui International und Heng Non Internatio-nal.45 Insgesamt wurden nur an eine einge-schränkte Personenzahl Entschädigungsan-gebote gemacht. 2012 hatten 230 Familien angebotene Reparationen erhalten. Die An-träge von 200 weiteren Familien wurden von der kambodschanischen Regierung abge-lehnt. Die Mehrheit der indigenen Gemein-den blieb vom Entschädigungsprozess aus-geschlossen und es nicht klar, ob und inwie-fern die neue Arbeitsgruppe der Regierung

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die Beschwerden der Indigenen bearbeiten wird. Der Einsatz von staatlichen Einsatzkräften wie des Militärs ist in Kambodscha illegal, ist bei Landkonflikten in den letzten Jahren aber zur Gewohnheit geworden. Im März 2018 gingen Militär- und Sicherheitskräfte gegen Bäuer*innen und Dorfbewoh-ner*innen in der Provinz Kratie im Nordos-ten des Landes vor, die während gewaltsa-mer Räumungen gegen die Zerstörung ihres Eigentums protestierten. Mindestens drei Personen wurden dabei verletzt. Der Streit besteht um eine ELC von 9855 Hektar, die an Memot Rubber Plantation vergeben wurde, sich jedoch mit dem Land der Bäuer*innen überlappt.46 2019 wurden Bäuer*innen in Preah Vihear, die im Konflikt mit einer Kautschuk-Firma waren, von Soldat*innen systematisch schi-kaniert, die als Sicherheitskräfte für die 8520 Hektar große Kautschuk-Konzession ange-stellt wurden. Sie griffen Bäuer*innen und Dorfbewohner*innen an, nahmen sie fest und zündeten ihre Häuser an. Ein Repräsen-tant der Gemeinde verschwand und kehrte nach zwei Monaten in Schock und mit Ver-letzungen zurück. 14 Dorfbewohner*innen sind im Gefängnis. Bei den gewaltsamen

Räumungen durch Militär und Sicherheits-kräfte setzen diese auch scharfe Munition ein. Kampong Speu

2010 wurden zwei nebeneinanderliegende ELC im Ausmaß von jeweils 9000 Hektar in den Bezirken Thpong und Aoral in der Pro-vinz Kampong Speu an die Unternehmen Phnom Penh Sugar PPS und Kampong Speu Sugar KSS vergeben. Diese Unternehmen sind im Besitz von Ly Yong Phat.47 Im März 2011 unterzeichnete Premierminister Hun Sen ein Dekret, welches Land im angren-zenden Naturschutzgebiet Aoral Protected Area neu einstuft, um die Konzession von KKS um weitere 4700 Hektar zu vergrößern. Im Jahr 2014 umfasste die Zwillingskonzes-sion bereits über 23 000 Hektar Land.48 Laut Repräsentant*innen der Gemeinden kon-trolliert Phnom Penh Sugar mehr als 2000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche, die 1100 Familien in über 15 Dörfern in Amliang Dorf, Thpong Distrikt gehören.49 Ein Bauer aus dem Aoral District versinnbildlichte den Zusammenhang zwischen so genannter Entwicklung, Landraub und Hunger folgen-dermaßen: „Als die Straße kam, kamen auch die Bulldozer, um unseren Wald zu zerstö-ren.“50

Geschichten des Widerstands 2007 hatten sich die Dorfbewohner*innen und Kreisverwaltung in Amliang einer ersten Anfrage zur Errichtung einer Zuckerrohr-Plantage verweigert. 2009 kehrten Mitarbeiter*innen von PPS und KSS zurück und informierten sie schlicht, dass die Wälder gerodet, die Reisfelder aber nicht angetastet würden. 300 Dorfbewoh-ner*innen protestierten gegen dieses Vorgehen und zogen vor den Sitz des Unter-nehmens und vor den Gemeinderat, um eine formelle Anerkennung ihrer legalen Besitzrechte einzufordern. Die Forderung wurde ignoriert, stattdessen begann der Konzern 2010 neben den Wäldern auch Reisfelder und Häuser zu zerstören. Die Dorfbewohner*innen sammelten 1350 Daumenabdrücke für eine Petition gegen dieses Projekt.51

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Das Dorf Pis wurde komplett zerstört. Ohne vorherige Ankündigung und ohne richterli-che Anordnung erfuhren die Anwoh-ner*innen von den Zuckerkonzessionen in dem Moment, als die Bulldozer des Unter-nehmens und ungefähr 30 mit Gewehren und Schlagstöcken bewaffnete Soldat*innen 2010 anrückten.52 Einige Dorfbewoh-ner*innen wurden auf Grundstücke umge-siedelt, die zu klein sind, um ausreichend Nahrung zu produzieren (0,2 ha), und auf Land, das nicht zum Reisanbau geeignet ist (steiniger und sandiger Boden). Einige ha-ben zwischen 20-900 US-$ erhalten.53 Viele Familien haben ihren Zugang zu landwirt-schaftlicher Nutzfläche gänzlich verloren. Insgesamt überlappte die Konzession nach-weislich mit mehr als 2000 Hektar Acker-land, welches ungefähr 1100 Familien in 15 Dörfern in den Gemeinden Amlaing im Be-zirk Thpong und Trapaing Chor im Bezirk Aoral gehört.54 Gemeindewälder, die lebensnotwendig für Aktivitäten wie die Viehzucht (klassisches Weideland), das Sammeln von Früchten, Kräutern, Medizin oder Holz sind, wurden ebenso zerstört. In Amliang und Taleo wur-den die Wälder mit einer Fläche von insge-samt 1805 Hektar komplett gerodet, wäh-rend Dorfbewohner*innen schätzen, dass weitere 1000 Hektar Wald innerhalb der Grenzen der Konzession ebenfalls zerstört worden sind.55 Der Zugang zu Wasser wurde erschwert, indem örtliche Wasservorkom-men blockiert (bspw. durch den Bau von Dämmen und Rückhaltebecken), ver-schmutzt (durch Pestizid- und Düngemitte-leinsatz) oder von dem Unternehmen für den Bedarf der Plantagen ausgebeutet wur-den. Bäche und Brunnen können nicht mehr als Trinkwasserquellen und für den tägli-chen Gebrauch genutzt, ohne davon krank zu werden. Die Bewohner*innen von Snoul, O’Ang Khum, Kork und O’Pralov verloren ihre Fischgründe und essbaren Wasserpflan-zen, wie Wasserspinat oder Seerosenar-ten,sind nicht mehr zu finden.56 „Alles ist

weg. Die Waldgebiete und die Fischgründe sind weg.” (Dorfbewohner aus Trapaing Pro-let).57 Nach den Nationalwahlen 2018 war unklar, wie es mit dem Beschwerdeprozess (s.o.) der Menschen in Kampong Speu weiterge-hen sollte. Es wurde ihnen nur mitgeteilt, dass es ausschließlich Geldleistungen, nicht aber Land geben würde. Unter Zwang wur-den kleine Beträge von 300-500 US-$ ange-boten, die nicht dem tatsächlichen Wert der Landflächen entsprechen. Bei manchen Gemeinderepräsentant*innen wurde der Versuch gemacht sie zu bestechen. Diese lehnten dieses Angebot strikt ab. Bei den wenigen Treffen, die es zwischen Be-amt*innen und Betroffenen bis November 2018 gab, wurden nicht alle Gemeinden ein-geladen. Den Betroffenen war klar, dass die “take it or leave it”-Taktik der Regierung das Ziel hatte, die Solidarität zwischen den Dör-fern zu brechen. Trotz Einschüchterung durch Militär und Polizei, erreichten die Ge-meinden durch verschiedenste Aktionen und Mobilisierung eine Rückgabe von etwa 1000 Hektar Land. Dies ist jedoch nur ein kleiner Teil dessen, was die lokale Bevölke-rung besaß und genutzt hatte, bevor die „Investor*innen“ kamen.58 Fünf Jahre nachdem Equitable Cambodia und Inclusive Development International einen Be-schwerdeprozess über die australi-sche Nationale Kontaktstelle für die OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen initiierten, stellte die Prüfung der Regie-rungsbehörde 2018 fest, dass das Darlehen der ANZ an Phnom Penh Sugar nicht mit den Richtlinien der Bank und den ethischen Ge-schäftsrichtlinien der OECD vereinbar war. Im Februar 2020 verpflichtete sich die ANZ zu finanziellen Entschädigungen an den kambodschanischen Familien. Rund 1200 Familien werden finanzielle Entschädigun-gen erhalten. Das System der Nationalen Kontaktstellen gibt es seit 20 Jahren und dies ist erst das dritte Mal bei 330 Fällen,

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dass der Beschwerdeprozess zu konkreten finanziellen Entschädigungen geführt hat. Es handelt sich um eine entsetzliche Bilanz, doch die Hoffnung besteht, dass die ANZ als Beispiel für andere juristische Verfahren dient.59

Oddar Meanchey

Der thailändische Zuckerkonzern Mitr Phol, Asiens größter Zucker und Bioenergieher-steller, betrieb 2008-2015 drei Konzessionen in Oddar Meanchey mit einer Gesamtfläche von 19 700 Hektar für den Zuckerrohranbau und einem Weiterverarbeitungsbetrieb.60 Sie befanden sich in den Distrikten Samrong und Chong Kal und wurden juristisch der Angkor Sugar Company, Tonle Sugar Cane Company und Cane and Sugar Valley Com-pany für 70 Jahre zugesprochen. Die ELC sind miteinander verbunden. Alle drei Fir-men gaben am selben Tag die Bewerbung ab, erhielten die Zusage und unterschrie-ben.61 Die drei ELC überlappten deutlich mit dem Land, das in Samrong und Chong Kol Distrikt Privat- und Gemeindebesitz ist. 500 Hektar Land von 31 Dörfern befanden sich auf dem Gebiet dieser Konzessionen. Eine davon (Angkor Sugar) überschnitt sich fast komplett mit dem Wald der Gemeinde und betraf alleine 16 Dörfer.62 Mitr Phol gibt vor auf eine gleichberechtigte Beziehung mit den Bäuer*innen Wert zu le-gen. Das Subkomitee des thailändischen NHCR hat jedoch Menschenrechtsverletzun-gen aufgrund der an Mitr Phol vergebenen ELC festgestellt. Dorfbewohner*innen in den Gemeinden O'Bat Moan, Taman, Trapaing Veng und Ktum sind besonders betroffen. Nach einem zweitägigen Besuch der be-troffenen Gemeinden bestätigte Niran Phitakwatchara, damaliger thailändischer Menschenrechtsbeauftragter, die Vorwürfe gegen Mitr Phol. Er unterstrich, dass die ELC illegale Enteignungen, Vertreibungen und

Zerstörungen zur Folge hatten und die dorti-gen Gemeinden dadurch kollabierten.63 Be-reits 2011 wurde im Namen der betroffenen Gemeinden eine Beschwerde bei Bonsucro eingereicht. Bonsucro ist eine Multi-Stakeholder-Initiative für Nachhaltigkeit im Zuckerrohranbau und Mitr Phol war bis 2011 Teil davon, zog sich aber aufgrund der Vor-würfe zurück. 2013 reichten lokale NGOs im Namen von 602 Familien eine Beschwerde beim NHCR Thailands ein. Im Oktober 2015 veröffentlichte dieser einen Untersuchungs-bericht, der feststellte, dass Mitr Phol schwerwiegend gegen die Achtung der Men-schenrechte in den an sie vergebenen Land-konzessionen in Oddar Meanchey verstoß. 2015 gab Mitr Phol die ELC an die kambod-schanische Regierung mit der Erklärung zu-rück, niemals Landraub, Zwangsvertreibun-gen und Zerstörung des Eigentums unter-stützen zu wollen. NHRC geht aber davon aus, dass der Konzern von diesen Praktiken gewusst haben muss. Außerdem betont die Kommission, dass der Konzern weiterhin für den verursachten Schaden verantwortlich ist und Entschädigungen an die betroffenen Gemeinden leisten muss. Im Juni 2015 kehr-te Mitr Pohl stillschweigend zu Bonsucro zurück. Obwohl der damalige Vorsitzende des Beschwerdeausschusses 2012 schriftlich zugesagt hatte, dass die Teilnahme am Be-schwerdeprozess Bedingung für eine etwai-ge Rückkehr sei, beteiligte sich der Konzern nicht daran.

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Angesichts dieser Entwicklung haben Inclu-sive Development International, LICADHO und Equitable Cambodia im Februar 2016 im Namen der 712 Familien eine neue Be-schwerde bei Bonsucro eingereicht. Im April 2018 reichten die Familien, frustriert von Bonsucros Untätigkeit, mit Unterstützung von Inclusive Development International vor den thailändischen Gerichten eine Sammel-klage gegen Mitr Phol ein. Die Beschwerde wurde von thailändischen Anwälten einge-reicht, die ca. 3000 Personen aus fünf Dör-fern vertreten. Sie ist die erste Sammelklage, die von Klägern aus einem anderen Land wegen Missbrauch durch ein thailändisches Unternehmen außerhalb Thailands vor thai-ländischen Gerichten eingereicht wurde. Im September 2018 ordnete das thailändische Gericht eine Mediation an. Mitr Phol verwei-gerte sich diesem Prozess.

Im März 2019 reichten Inclusive Develop-ment International, LICADHO und Equitable Cambodia eine Beschwerde gegen Bonsucro bei der Nationalen Kontaktstelle Großbri-tanniens für die OECD ein.64 Die britische Nationale Kontaktstelle hat diese Beschwer-de für zulässig befunden. Das in London an-sässige Unternehmen Bonsucro ist an die OECD-Standards für verantwortungsbe-wusste Geschäftsführung gebunden und muss menschenrechtliche Standards einhal-ten. Mit dem öffentlichen Gütesiegel von Bonsucro konnten Mitr Phols größte Kunden - darunter The Coca-Cola Company, Pepsi-Co, Mars Wrigley, Nestlé und Corbion - ihren Zucker als verantwortungsbewusst bewer-ben. Dies ist der zweite Fall der OECD-Richtlinien gegen eine Multi-Stakeholder-Initiative und stellt einen Präzedenzfall dar.65

Geschichten des Widerstands Als im Februar 2019 verkündet wurde, dass es einen Evaluierungsprozess der EBA geben soll, dokumentierte LICADHO zwölf Proteste, Petitionen und Besu-che von Politiker*innen und Minister*innen in Kambodscha. An diesen Aktio-nen nahmen 850 Personen teil, die tausende von Menschen aus sieben Provin-zen repräsentierten. Diese andauernden Proteste sind bemerkenswert, be-denkt man, dass April den Khmer Neujahr-Festivitäten gewidmet ist.

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Menschenrechtliche Einordnung Die Konzessionen in Koh Kong, Preah Vihear, Kampong Speu und Oddar Meanchey haben massiven Einfluss auf die Gewährleistung der Menschenrechte der lokalen Bevölke-rung. Die „Landfrage“ nimmt bei der Ver-wirklichung bzw. Verletzung eine zentrale Rolle ein. Der folgende Abschnitt widmet

sich einer menschenrechtlichen Einordnung durch drei Blickwinkel: dem Menschenrecht auf Nahrung, den Maastrichter Prinzipien zu den extraterritorialen Staatenpflichten und den UN-Erklärung zu den Rechten von Bäu-er*innen:

Die Maastrichter Prinzipien sind ein Schlüsseldokument um den transnationa-len Charakter des Landraubs in Kambodscha menschenrechtlich zu bewerten, da Akteur*innen wie thailändische Großkonzerne, Kapital aus Australien und auch die Handelspolitik der EU involviert sind. Die Maastrichter Prinzipien sind die um-fassendste und detaillierteste Interpretation der extraterritorialen Staatenpflich-ten (ETO) („Menschenrechte über Grenzen hinweg“). Sie wurden 2011 von Mit-gliedern der Menschenrechts-Vertragsorganen, UN Sonderberichterstatter*innen und anderen Menschenrechtsexpert*innen ausgearbeitet und gründen auf be-reits existierender Rechtsprechung und Fällen. Das Recht auf Nahrung, verankert im WSK-Pakt, ist von elementarer Bedeutung für einen menschenrechtlichen Ansatz zum Thema Land66, da sein Kerngehalt – Zugang zu produktiven Ressourcen wie etwa Land – im Zentrum der Ernährungs-sicherungsstrategien ländlicher Gemeinden steht. Dies gilt auch für die Provinzen Koh Kong, Preah Vihear, Kampong Speu und Oddar Meanchey. 2018 wurde die UN-Erklärung zu den Rechten von Bauern und Bäuerinnen und anderen Personen, die in ländlichen Regionen arbeiten (United Nations Decla-ration on the Rights of Peasants and other People working in Rural Areas, kurz UNDROP) nach 20 Jahren zivilgesellschaftlichem Engagement von der UN-Generalversammlung verabschiedet. Darin wird das Recht auf Land von ländlichen und bäuerlichen Gemeinden expli-zit anerkannt und gestärkt und als zentrale Grundlage für ein Leben in Würde hervorgehoben. Dabei ist Land nicht nur als Ackerland zu verstehen, sondern als das gesamte Gebiet, auf dem die Rechtsträger*innen wohnen, ihre Wasserquellen haben, arbeiten, Feuerholz finden, sich versammeln und ihre Kultur und Religion pflegen.67

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Nationale und extraterritoriale Staaten-pflichten

Die Allgemeine Bemerkung Nr. 12 zum Recht auf angemessene Ernährung nimmt die Menschenrechtspflichten von ausländischen Staaten auf: „Die Vertragsstaaten sollen die wesentliche Rolle der internationalen Zusammenarbeit anerkennen und ihre Verpflichtung einhal-ten, gemeinsam und einzeln zu handeln, um die volle Verwirklichung des Rechts auf an-gemessene Nahrung zu erreichen. Bei der Erfüllung dieser Verpflichtung sollen die Vertragsstaaten Schritte unternehmen, um die Wahrnehmung des Rechts auf Nahrung in anderen Ländern zu achten, dieses Recht zu schützen, den Zugang zu Nahrung zu er-leichtern und erforderlichenfalls notwendige Hilfe zu leisten.” Auch die Maastrichter Prinzipien bestätigen dies und führen aus, dass Staaten die Ver-pflichtung haben, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte innerhalb der nationa-len Grenzen, aber auch extraterritorial zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Alle Mitgliedstaaten der EU haben den Inter-nationalen Pakt über bürgerliche und politi-sche Rechte und den WSK-Pakt sowie ande-re wichtige Menschenrechtskonventionen ratifiziert. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die EU auch die von ihren Mitgliedstaaten ratifizierten Menschen-rechtsabkommen einhalten muss.68 Die ETO legen fest, dass Staaten von Hand-lungen und Unterlassungen Abstand neh-men müssen, die ein konkretes Risiko für die Verwirklichung der Menschenrechte auch außerhalb ihres Territoriums darstellen (Achtungspflicht). Sie müssen sicherstellen, dass nicht-staatliche Akteur*innen, die in-nerhalb der eigenen nationalen Grenzen ansässig sind, keine Menschenrechtsverstö-ße im Ausland begehen (Schutzpflicht) und sind dazu angehalten, einen positiven Bei-

trag auf internationaler Ebene zur universel-len Verwirklichung der Menschenrechte zu leisten (Gewährleistungspflicht).69 Während die Staaten die Hauptverantwor-tung für die Achtung, den Schutz und die Erfüllung der Menschenrechte tragen, er-kennt das Völkerrecht zunehmend an, dass auch nichtstaatlichen Akteur*innen, ein-schließlich Unternehmen, menschenrechtli-che Verantwortung zukommt. Dementspre-chend hat der UN-Menschenrechtsrat im Juli 2011 die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte einstimmig gebilligt. Die 31 Grundsätze sollen Staaten und Unterneh-men bei der Umsetzung des UN-Rahmens „Schutz, Respekt und Abhilfe“ unterstüt-zen. 70 Das heißt, Unternehmen, die eine Tochtergesellschaft in einem anderen Land haben, sind in Verantwortung zu ziehen.71 Der erfolgreiche Beschwerdeprozess von Equitable Cambodia und Inclusive Develo-pment International, der dazu geführt hat, dass die ANZ sich zu Entschädigungszahlun-gen an vertriebenen Familien, aufgrund ih-rer Investitionen in den kambodschanischen Zuckermarkt und den damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen, verpflichtete, ist ein positives Beispiel der Durchsetzung dieser Prinzipien. Die EU-Mitgliedsstaaten haben demnach ebenso konkrete men-schenrechtliche Pflichten. Die extraterritori-alen Verpflichtungen der Heimatländer in-ternationaler Investor*innen gegenüber den Betroffenen in Kambodscha bestehen paral-lel zu den territorialen Verpflichtungen Kambodschas und unabhängig davon, ob die kambodschanische Regierung diesen Verpflichtungen nachgekommen ist oder gegen sie verstoßen hat.72 Zu guter Letzt haben Staaten die Verpflich-tung zur Schaffung günstiger internationaler Rahmenbedingungen, um die Gewährleis-tung des Rechts auf Nahrung anzuleiten. Dies schließt explizit Angelegenheiten mit ein, die im Zusammenhang mit bilateralem und multilateralem Handel und Investitio-

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nen stehen. Es ist von zentraler Notwendig-keit, dass die Erstellung von Folgenabschät-zungen für die Menschenrechte vor und nach Abschluss von Handels- und Investiti-onsabkommen oder die Verabschiedung einseitiger Handels- und Investitionspoliti-ken ein wesentliches Element bei der Erfül-lung dieser Verpflichtungen ist.73 Da eine klare Verbindung zwischen dem Landraub in Kambodscha – insbesondere jenen für Zuckerrohplantagen – und der EBA-Initiative vorliegt, hatte die EU die Auf-lage, hinsichtlich ihrer Pflichten gemäß in-ternationalen Rechts gewissenhaft zu han-deln und diese Initiative nochmals zu prü-fen.74 Diese ETO ist auch im EU-Vertrag, in den Artikeln 3(5), 21 und 207 festgelegt. Zehn Jahre lang machte die EU Kommission aber keinen Anschein, den Berichten von den Menschenrechtsverletzungen in Kambod-scha aufgrund der EBA-Handelsinitiative nachzugehen. Gemäß ihrer Schutzpflicht müssen Staaten sicherstellen, dass nicht-staatlichen Akteure, die zu regulieren sie in der Lage sind – insbesondere die transnati-onalen Konzerne – nicht den Genuss der Menschenrechte, namentlich das Recht auf Nahrung, beschneiden. Diese Vorgaben der Maastrichter Prinzipien fordern demnach von der EU und ihren Mitgliedsstaaten die Geschäfte von Konzernen im Ausland zu überwachen und effektive Entschädigungen sicherzustellen. Thailand beheimatet Zuckerkonzerne, die eine aktive Rolle bei den beschriebenen Operationen einnehmen. Mitr Phol Sugar Corporation, einer der thailändischen Kon-zerne, ist an der Oddar Meanchey Konzessi-on beteiligt. Die Nationale Menschenrechts-kommission Thailands beispielsweise sieht eine klare Verantwortlichkeit des anderen thailändischen Konzerns, KSL Sugar, im Zu-sammenhang von Verstößen gegen Men-schenrechtsprinzipien und -instrumente in Koh Kong.75 Australien ist der Heimatstaat der ANZ Bank, die in Kampong Speu erheb-

liche Kapitalmengen investiert hat. Konzer-ne aus den EU Mitgliedsstaaten importieren den Zucker aus Kambodscha. Die Resolution des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2014 hebt in diesem Zusammenhang mögli-che Schritte zur Regulierung von Konzernen hervor, die mit Zucker aus Kambodscha handeln (Importeure wie Exporteure). Dies wäre neben der Durchführung einer Unter-suchung und einem möglichen Aussetzen der Handelspräferenzen für Zucker ein Schritt zur Einhaltung der Menschenrechts-verpflichtungen der EU und der Mitglieds-staaten. Zum Recht auf Nahrung und anderen Menschenrechten in Kambodscha

Das Königreich Kambodscha hat sowohl den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte als auch den WSK-Pakt sowie die Kinderrechtskonvention und die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ratifiziert und die Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer*innen und ihrer Fami-lien. Zudem hat es das IAO-Übereinkommen über das Mindestalter (Nr. 138) und das Übereinkommen über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Nr. 182) ratifiziert. Als Mitglied des Ausschusses für Welternäh-rungssicherheit billigte Kambodscha die freiwilligen Leitlinien für eine verantwor-tungsvolle Verwaltung der Grundstücke, Wälder und Fischereien.76 Im Artikel 31 der kambodschanischen Verfassung steht fest-geschrieben, dass die Menschenrechte so wie in der UN-Charta, der UN-Menschenrechtserklärung und der Frauen-rechts- und Kinderrechtskonvention formu-liert, anerkannt und respektiert werden sol-len. Dadurch hat Kambodscha eine rechtlich bindende Obligation unter internationalem Recht und unter ihrer eigenen Verfassung, die Menschenrechte zu respektieren, zu schützen und zu erfüllen.77

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Das Menschenrecht auf Nahrung ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte als Teil des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard (Art. 25 (1)) und im Interna-tionalen Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte (ICESCR, Art. 11) ver-ankert.78 Artikel 11 des ICESCR enthält zwei untrennbar miteinander verbundene Rech-te: das Recht auf angemessene Nahrung (Art. 11 Abs. 1) und das Recht frei von Hunger zu leben (Art. 11 Abs. 2). Das Recht frei von Hunger zu leben ist das einzige Recht, das in diesem Pakt als „fundamental“ bezeichnet wird, wodurch sein essentieller Status her-vorgehoben wird.79 Das Recht auf Nahrung ist von elementarer Bedeutung für einen menschenrechtlichen Ansatz zum Thema Land: Der Großteil der ländlichen Bevölke-rung sichert seine Ernährung direkt (Eigen-konsum) und indirekt (Vermarktung) über den Zugang zu produktiven Ressourcen wie Land und Wasser. Daher muss das Recht auf Nahrung aus einer ganzheitlichen Perspekti-ve betrachtet werden, die nicht nur den Zu-gang zu Nahrungsmitteln gewährleistet, sondern auch einen Prozess beinhaltet, bei dem Menschen eigenständig entscheiden können, wie sie lokale Ressourcen zur Nah-rungsmittelherstellung nutzen wollen. Dies steht im Einklang mit dem Konzept der Er-nährungssouveränität und agrarökologi-schen Prinzipien. Darüber hinaus kann eine vollständige Verwirklichung des Rechts auf Nahrung nur dann erreicht werden, wenn gleichzeitig Frauen*rechte in vollem Umfang gewährleistet werden. Die untrennbare Verbindung zwischen dem Recht auf Land und der Verwirklichung ver-schiedener Menschenrechte - wie dem Recht auf Nahrung - hat in den letzten 20 Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen und wird zunehmend von internationalen Institutio-nen anerkannt.80 Zugang zu, Nutzung von und Kontrolle über Land und den damit ver-bundenen natürliche Ressourcen sind not-wendige Voraussetzungen für die Verwirkli-chung der Menschenrechte derjenigen Per-

sonen, deren Lebensgrundlage auf diesen Ressourcen basieren. 81 Staaten haben die Verpflichtung bestehenden Zugang zu an-gemessenen Nahrungsmitteln zu respektie-ren und in keinster Weise Maßnahmen zu setzen, die diesen Zugang einschränken o-der verhindern. Sie haben die Pflicht ent-sprechende Maßnahmen und Rahmenbe-dingungen zu setzen, damit Dritte, ein-schließlich privater Unternehmen und Ein-zelpersonen, nicht den Zugang zu angemes-sener Nahrung einschränken. Dies umfasst auch die Verpflichtung aktiv den Zugang zu und die Mittel zur Nutzung von Ressourcen zu verbessern, um den Lebensunterhalt der Menschen zu sichern und sie dabei zu unter-stützen, sich selbst zu ernähren.82 Die Verletzungen der Menschenrechte der lokalen Bevölkerung sind keine Einzelfälle, sondern strukturell bedingt.83 Kambodscha hat auf Bundes-, Landes- und lokaler Ebene gegen seine Menschenrechtspflichten ver-stoßen, indem er den Ausbau der Agrar- und Zuckerindustrie in der Region gefördert, die lokale Bevölkerung nicht vor Landraub und den Aktivitäten der Agrarunterneh-mer*innen und Investor*innen geschützt, sondern diese im Gegenteil unterstützt hat. Die kollektiven Landrechte der lokalen Ge-meinschaften und deren eigenen Verwal-tungs- und Nutzungsformen von Land wur-den vom kambodschanischen Staat weder respektiert noch geschützt. Darüber hinaus hat Kambodscha aktiv an Zwangsräumun-gen und Enteignungen, die zu den gewalttä-tigsten Menschenrechtsverletzungen gehö-ren, durch den Einsatz des Militärs und staatlicher Sicherheitskräften teilgenom-men. 84 Die UN-Menschenrechtskommission hat in zwei Resolutionen (1993/77 und 2004/28) bekräftigt, dass die Praxis der Zwangsräumung „eine grobe Verletzung einer Reihe von Menschenrechten“ darstellt. Wenn die Aktivitäten von Konzernen und privaten Akteur*innen zu Zwangsräumungen führen, scheitert der Staat darin seine Pflicht

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zur Gewährleistung und Schutz dieser Rech-te zu tun.85 Aufgrund der hier dargelegten Prämissen kann festgehalten werden, dass die EU-Kommission durch die unregulierte EBA-Initiative nicht nur Verletzungen des Recht

auf Nahrung und einer Reihe weiterer Men-schenrechte angeheizt, sondern damit ver-bundene Menschenrechtsstandards und Normen ignoriert und damit die Diskriminie-rung vulnerabler und marginalisierter länd-licher Gruppen in Kauf genommen hat.

Geschichten des Widerstands 500 Einwohner*innen der Amliang Gemeinde protestierten am 18. März 2010 außerhalb der Büros der Phnom Penh Sugar Company gegen die Zerstörung ihres Eigentums, ihrer Ernte und der geringen Ent-schädigungen. Als der Geschäftsleiter sich weigerte heraus zu kommen, zündeten sie zwei der Firmen-Gebäude aus Holz und Stroh an. Ein Protestierender erzählte der Cambodia Daily: „Ich weiß, dass es ille-gal ist diese provisorischen Gebäude in Brand zu setzen und wir riskieren dafür verurteilt zu werden, Ei-gentum zerstört zu haben, aber die Geduld der Menschen ist begrenzt. Wir halten es nicht mehr aus mit-anzusehen, wie uns unser Land von reichen Geschäftsmenschen weggenommen wird.“86 Als Reaktion wurden hunderte Soldat*innen geschickt, um den Schutz der Firmenmitarbeiter*innen zu gewährleisten, die weiterhin das Land der Dorfbewohner*innen räumte. Die eingesetzten Truppen waren vom Battalion 313 – einem ehemaligen Khmer Rouge Battalion mit direkten finanziellen Verbindungen zur Phnom Penh Sugar Company.87 Ein*e Dorfbewohner*in erzählte der Phnom Penh Post: „Die Angestellten der Firma hörten uns nicht zu, weil sie Polizei und Soldat*innen neben den Baggern haben, um sicherzustellen, dass das Land geräumt werden kann.“88 Dorfbewohner*innen berichteten, dass Soldat*innen sie überwachten und Geld für die Benutzung öffentlicher Straßen und gemeinnütziger Bereiche, wie Wälder, verlangten.89

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Analyse nach UNDROP

80 % der weltweit Hungernden leben auf dem Land. Sie sind Kleinbäuer*innen, Land-arbeiter*innen, Landlose, Fischer*innen, Jäger*innen und Hirt*innen.90 Frauen und Mädchen sind besonders von Hunger betrof-fen: 60-70 % der Hungernden weltweit sind weiblich. Laut UN-Menschenrechtsrats gibt es fünf Ursachen für Hunger in ländlichen Regionen91, die alle auf Kambodscha zutref-fen: 1. Landenteignungen und Vertreibun-gen, 2. geschlechtsspezifische Diskriminie-rungen, 3. fehlende Politiken für Agrarrefor-men und ländliche Entwicklung (im Falle Kambodschas wird gegen die eigenen nati-onalen Gesetze 2001 verstoßen), 4. die Kri-minalisierung von sozialen Bewegungen, die die Rechte der ländlichen Bevölkerung ver-teidigen und 5. fehlende Mindestlöhne und soziale Absicherung. UNDROP ist die erste internationale Erklä-rung, die Kleinbäuer*innen und anderen Personen, die in ländlichen Regionen arbei-ten, mit einem umfassenden, universell gül-tigen menschenrechtlichen Schutz ausstat-tet. Kleinbäuer*innen haben grundlegend am Verhandlungsprozess mitgewirkt. Eine Errungenschaft ist die Kollektivierung von Rechten, so gibt es erstmals ein gemein-schaftliches Recht auf Ernährungssouveräni-tät und ein Recht auf Wasser der Landwirt-schaften, das auf individueller und kollekti-ver Ebene besteht. Da für die Lebensweise vieler kleinbäuerlicher Gemeinden die ge-meinschaftlichen Nutzungsrechte, die im Kap. 2.1. als bedarfsorientierte Landnutzung beschrieben, im Vordergrund stehen, greift das Recht auf Eigentum zu kurz, um deren Recht auf Land zu garantieren. Das Recht auf Arbeit (wie die freie Wahl der Arbeit, keine Kinderarbeit und zeitgenössische Sklaverei, wie z.B. durch erzwungene Arbeitsmigration; Art. 13), Wasser (Art. 21), Gesundheit (Art. 23), Wohnen (Schutz vor Räumung, Recht auf Entschädigung; Art. 24) und Bildung (Art. 25) werden in UNDROP geschützt. In Kam-

bodscha wurden, wie oben beschrieben, Menschenrechtsverletzungen in all diesen Bereichen festgestellt. Bis zu 84% der Kambodschaner*innen leben in ländlichen Gebieten. Daher besteht eine Abhängigkeit und Verbundenheit mit dem Land, das sie für die landwirtschaftliche Produktion nutzen. Kleinbäuer*innen und am Land arbeitende Personen üben unter-schiedliche landwirtschaftliche Tätigkeiten aus, die mit diversifizierten Ernährungsstra-tegien einhergehen. Die Tatsache, dass sie von Landraub betroffen und mittlerweile von schlecht bezahlter Arbeit auf den Zu-ckerrohrplantagen als einzige Einnahme-quelle abhängig sind, verstößt gegen ihre Rechte, die in UNDROP festgeschrieben sind. UNDROP betont ausdrücklich Kleinbäu-er*innen vor mehrfachen Formen von Dis-kriminierungen zu schützen (Art. 2). Art. 4 hebt hervor, dass Frauen und Mädchen be-sonders von Verletzungen ihrer Rechte be-troffen sind (Art. 4). Kleinbäuer*innen und Frauen und Mädchen in ländlichen Gebieten sollen „frei von allen Formen der Ge-walt“ leben können, da sie häufig von Ge-walt am Arbeitsplatz wie auch im Alltag be-troffen sind und dies ihr Leben massiv ein-schränkt. In Kambodscha hat sich die Le-benslage von Frauen und Mädchen nach Enteignungen und Landraub verschlechtert, wie insbesondere am Fall von Odday Mean-chey ersichtlich wird. FIAN Österreich bewertet das Recht auf Zu-gang und Nutzung der Ressourcen (Art. 5), als einen der wichtigsten Artikel, da dieser die Lebensgrundlage von Kleinbäuer*innen verteidigt. Zu den natürlichen Ressourcen zählen Wasser und Nahrung ebenso wie Land. Besonders wichtig ist die ausdrückli-che Verankerung der Verpflichtung, eine ordnungsgemäße Sozial- und Umweltver-träglichkeitsprüfung durchzuführen, wenn die natürlichen Ressourcen von Kleinbäu-

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er*innen, wie im Fall Kampong Speu be-schrieben, betroffen sind. Die Kriminalisierung von Aktivist*innen und Kleinbäuer*innen in Kambodscha, die für ihre Rechte demonstrieren und kämpfen, verstößt gegen Artikel 9, dem Vereinigungs-recht, und Artikel 12, dem Recht auf Zugang zu Justiz. Kambodscha ist im Gegenteil dazu verpflichtet, die freiwillige Organisation von Kleinbäuer*innen zu fördern und ihnen den Zugang zu rechtlichen Institutionen auch in ländlichen Regionen zu ermöglichen (Art. 9). Kleinbäuer*innen, wie im vorliegenden Fall, sind bei Landraub häufig in internationalen Rechtsstreitigkeiten verwickelt und erhalten keinen effektiven Rechtsschutz gegen trans-nationale Konzerne. Das Abwälzen von Ver-antwortlichkeit auf ausländische Tochter-firmen oder Zulieferbetrieben erschwert es, unverantwortliche internationale Konzerne vor ein effektives Gericht zu stellen. Klein-bäuer*innen müssen Zugang zu fairen Ver-fahren und wirksamen, unparteiischen und kompetenten Rechtsbehelfen haben. Artikel 12 fordert zudem effektiven Rechtsschutz hinsichtlich Landverlust und Ressourcenver-lust, sowie das Recht auf Wiedergutma-chung. Dieser Artikel ist insbesondere hin-sichtlich des Ausschlusses indigener Grup-pen von jeglichen Entschädigungsverhand-lungen in Kambodscha von hoher Wichtig-keit. Wie dargelegt wurde, hat der Zuckerboom zu asymmetrischer Machtkonzentration ge-

führt, die sich negativ auf die Ernährungssi-cherheit der kambodschanischen Kleinbäu-er*innen und Landarbeiter*innen und jener ihrer Mitmenschen, die sie außerdem ge-währleistet haben, ausgewirkt hat. Diese ungleiche Machtverteilung gefährdet die nachhaltige Lebensgrundlage von Kleinbäu-er*innen. Artikel 15 fordert daher, das beste-hende Ernährungs-, Agrar- und Lebensmit-telsystems zu transformieren, um Ernäh-rungssouveränität und das Recht auf Nah-rung zu realisieren. Ein zentrales Mittel zum Erreichen dieses Ziels ist die Verankerung des Rechts auf Land in Artikel 17. Dieser setzt ein wichtiges Zeichen gegen Landraub und ökonomische, politische und klimatische Faktoren, die die nachhaltige Nutzung und den Zugang zu Land unmöglich machen. Land ist zu einem finanziell verwertbarem Anlageprodukt geworden. Das führt zu Ver-treibung, Enteignung und Zerstörung von Existenzen. Das Recht auf Land in UNDROP schützt das Recht auf Zugang zu und auf nachhaltige Nutzung von Land, Böden und Ressourcen auf individueller und kollektiver Ebene. Land wird somit nicht über seinen wirtschaftlichen Wert definiert, sondern als Ort, der für ein Leben in Sicherheit, Frieden und Würde, sowie zur Entfaltung der eige-nen Kultur, notwendig ist. Artikel 17 fordert, dass Staaten gesetzliche als auch gewohn-heitsrechtlich verankerte Grundbesitzrechte anerkennen müssen. Diese breite Anerken-nung von Grundbesitzrechten beinhaltet den Schutz gegen willkürliche oder rechts-widrige Vertreibung.

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Schlussfolgerungen und empfehlungen Proaktive Menschenrechtsagenda der EU in Bezug auf Landgrabbing

Die EU und ihre Mitgliedsstaaten müssen sich formal verpflichten, ihre extraterritoria-len Menschenrechtsverpflichtungen umzu-setzen, indem sie sie in ihre Menschen-rechtsstrategien und -leitlinien aufnehmen. Weiters sollte Landgrabbing durch EU-Akteure Teil der mittelfristigen Umsetzungs-bewertung des EU-Aktionsplans zu Men-schenrechten und Demokratie sein. Menschenrechtskonforme Ausgestaltung von Politiken und Strategien

Die EU und ihre Mitgliedsstaaten müssen die Ausarbeitung, Auslegung und Anwendung aller Maßnahmen und internationaler Ab-kommen in konsistenter Weise mit ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen aus-führen. Dafür ist es beispielsweise erforder-lich, dass sie systematisch menschenrechtli-che Folgenabschätzungen durchführen und regelmäßig Vereinbarungen, Gesetze und Maßnahmen dementsprechend bewerten und überarbeiten. Solche Folgenabschät-zungen müssen unter Beteiligung der Öf-fentlichkeit erfolgen und ihre Ergebnisse müssen veröffentlicht werden sowie Maß-nahmen bekannt gemacht werden, um Ver-stöße zu verhindern und wiedergutzuma-chen. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten müs-sen außerdem wirksame Beschwerde- und Rechtsbehelfsmechanismen für Menschen, deren Rechte verletzt wurden, schaffen. Implementierung der UNDROP

Die EU und ihre Mitgliedsstaaten müssen in allen Entwicklungsprojekten, die Auswir-kungen auf die Landrechte haben können, die UN-Erklärung für die Rechte von Klein-bäuer*innen und anderer Menschen in Ländlichen Gebieten (UNDROP) sowie die Leitlinien für verantwortungsvolle Verwal-

tung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern des UN-Komitees für Welternährung (CFS) berück-sichtigen. Rechenschaftspflicht und Regulierung von in der EU ansässigen Akteuren

Die angemessene und wirksame Regulie-rung von Unternehmens- und Finanzakteu-ren ist ein Schlüsselelement der extraterrito-rialen menschenrechtlichen Verpflichtungen der EU und ihrer Mitgliedsstaaten. Dafür müssen proaktiv Landgeschäfte, an denen EU-Akteure beteiligt sind, erfasst und über-wacht und Berichte über diese Aktivitäten veröffentlicht werden – auch durch EU-Delegationen und Botschaften von EU-Mitgliedsstaaten in den jeweiligen Ländern. EU Mitgliedsstaaten müssen Maßnahmen und Rahmenbedingungen für das Verhalten von Unternehmen (über die sie Hoheitsge-walt haben) entwickeln, um in der EU ansäs-sige Unternehmens- und Finanzakteure wirksam zu regulieren. Dabei müssen die Pflichten dieser Akteure klar definiert wer-den und eindeutige Vorschriften zur juristi-schen Rechenschaftspflicht bei Menschen-rechtsverstößen und -verletzungen etabliert werden. Die Regulierung auf nationaler Ebe-ne sollte begleitet werden von gemeinsa-men EU-Standards für die Regulierung von Unternehmen. EU-Mitgliedsstaaten müssen auch sicherstel-len, dass die Opfer Zugang zu wirksamen Rechtsbehelfen haben, indem sie u.a. die rechtliche Zuständigkeit in Fällen von Men-schenrechtsverstößen durch in der EU an-sässige Unternehmen übernehmen und Hindernisse für die betroffenen ausländi-schen Personen abschaffen, sodass ein Fall im Heimatland des Unternehmens verhan-delt werden kann. Wirksamer Zugang für die Opfer zu Rechtsbehelfen in EU-

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Mitgliedsstaaten sollte ergänzt werden durch die Schaffung eines EU-weiten unab-hängigen Beschwerdemechanismus für Ein-zelpersonen und Gemeinschaften, deren Rechte durch in der EU ansässige Akteure beeinträchtigt worden sind. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten müssen Unternehmen, die in Menschenrechtsver-stöße verwickelt sind, jegliche Art von Un-terstützung (einschließlich finanzieller und diplomatischer) entziehen und ihren Ein-fluss geltend machen, um solchen Verstößen vorzubeugen. In Fällen, in denen die EU und ihre Mitgliedsstaaten direkt in Landgrabbing involviert sind (z.B. Landkäufe mit Beteili-gung von Entwicklungsbanken, öffentlichen Pensionsfonds und öffentlich-privaten Part-nerschaften), müssen sie ebenfalls ihre Ver-pflichtung zur Achtung der Menschenrechte erfüllen. Dazu müssen sie die öffentliche Kontrolle solcher Landgeschäfte mithilfe

von unabhängiger menschenrechtlicher Folgeabschätzungen (bevor und nachdem eine Investition getätigt wurde) sicherstel-len. Sie müssen sich aus Geschäften zurück-ziehen, in denen erhebliche menschenrecht-liche Risiken oder Verletzungen festgestellt wurden. Rolle der Zivilgesellschaft fördern

Die Zivilgesellschaft spielt eine wichtige Rol-le, wenn es darum geht, Menschenrechtsver-letzungen im Zusammenhang mit Landraub auf die Tagesordnung der EU zu setzen. Die Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisa-tionen an Prozessen zum Vorgehen gegen Landgrabbing muss systematischer sein und anhand klarer Beteiligungsregeln erfolgen. Die EU sollte zudem regelmäßige Anhörun-gen vor dem Europäischen Parlament orga-nisieren, um die Stimmen Betroffener zu hören.

Diese nach wie vor aktuellen Empfehlungen finden sich ausführlicher in der 2017 durch FIAN Internati-onal veröffentlichten Publikation „Landgrabbing und Menschenrechte: Die Rolle von EU-Akteuren im Ausland“92.

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2001: Kambodscha verabschiedet ein neues Landgesetz, das festschreibt, dass Land-Konzessionen max. 10 000 Hektar umfassen dürfen, kein Land in Privatbesitz vergeben werden darf, inkl. Bestim-mungen um definiten Eigentumsstatus zu beantragen (Art. 30 und 31).

2003-2008: Trotz des Landgesetz von 2001, um Landkonflikte zu minimieren, mehren sich die Berichte über Vertreibungen und großflächigen Landraub. Laut FAO verfügt Kambodscha über 4,6 Millionen Hektar Land, das landwirtschaftlich geeignet ist. Bereits 1999 werden 3,9 Millionen Hektar dergleich genutzt, damit waren Landkonflikte vorprogrammiert.93 Die Menschenrechtsor-ganisation LICADHO berichtet allein in 13 von 24 Provinzen und Stadtbezirke, in denen sie tätig ist, von 261.000 Menschen die Landkonflikte erlebten.

2010: FIAN unternimmt im April eine Recherchereise. Mit Unterstützung von LICADHO werden meh-rere Gemeinden besucht, die gewaltsam vertrieben wurden oder akut von Vertreibung bedroht sind.94 Seit August 2010 bringt die Zivilgesellschaft, einschließlich der betroffenen Gemeinden, for-mal und wiederholt Bedenken gegenüber der EU bezüglich EBA als Triebfeder von Landraub und Menschenrechtsverletzungen im agro-industriellen Sektor vor.95

2011: FIAN fordert gemeinsam mit kambodschanischen und internationalen Organisationen eine Untersuchung der EU Kommission.

2012: Betroffene Gemeinden fordern im September vom damaligen Handelskommissar Karel de Gucht „die Diskriminierung gegenüber der durch Zucker betroffenen und vertriebenen Gemeinden zu beenden“, eine Untersuchung der Menschenrechtsverletzungen und temporäre Aussetzung der EBA Handelsvorteile für Zucker.96

2013-2014: Zucker im Wert von 40 Millionen Euro wird nach Europa geschifft.

2014 kommen die gesamten Zuckerexporte Kambodschas in die EU. NHCR stellt fest, dass ausländi-sche (thailändische) Konzerne für die Menschenrechtsverletzungen mitverantwortlich sind. Be-schwerde gegen die Australia and New Zealand Banking Group (ANZ) bei der australischen Nationa-len Kontaktstelle für OECD-Leitsätze eingereicht, nachdem bekannt wurde, dass ANZ an Zuckerkon-zessionen in Kampong Speu beteiligt ist.97

2014: Karel De Gucht gibt noch im März an keine Untersuchung zu starten.98 Das EU Parlament verabschiedet eine Resolution, die die EU Kommission dazu auffordert, auf die dokumentierten Menschenrechtsverletzungen im Rahmen von EBA zu reagieren.

2015: Ein Terms of Reference (TOR) wird finalisiert, der einen Plan für eine EU-unterstützte Audit der Zucker-ELC in u.a. Koh Kong, Kampong Speu und Oddar Meanchey vorsieht. Der Audit-Prozess steht still.99 Die EU verdreifacht die Entwicklungshilfen für 2014-2020, inkl. Aid for Trade.100

EINE CHRONOLOGIE DER EREIGNISSE

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2016: Die Lage spitzt sich zu, Kleinbäuer*innen und Aktivist*innen werden aktiv von der Regie-rung eingeschüchtert und bedroht. Aktivist*innen und NGOs werden beschuldigt, die Regierung stürzen zu wollen.101

2017: Im August kündigt die kambodschanische Regierung plötzlich einen Untersuchungsprozess der ELC für Zuckerrohr an. Es gibt keine Hinweise darauf, dass der Prozess internationalen Standards einhält.102 Im Oktober verkündet die kambodschanische Regierung, dass NGOs drei Tage im Voraus Aktivitäten in ländlichen Regionen anmelden müssen. Eine Atmosphäre der Einschüchterung wird etabliert. In diesem Jahr werden über 25 000 Tonnen Zucker aus Kambodscha in die EU importiert.103 Im Dezember fordert das EU Parlament die kambodschanische Regierung dazu auf ihren Verpflich-tungen nach Artikel 19 des EBA nachzugehen. Einer Untersuchung wird weiterhin von der EU-Kommission eine Absage erteilt.

2018: Im Juli findet eine Voruntersuchung in Kambodscha statt. Im Oktober erklärt die damalige EU-Handelskommissarin Malström erstmals, eine formale Untersuchung einzuleiten, die zur Aus-setzung der Handelspräfenzen führen kann, insofern es zu keinen klaren und evidenten Verbes-serungen vor Ort kommen sollte.104 Als Ergebnis verkündet die EU Kommission den Aberken-nungsprozess des EBA initiieren zu wollen. Schließlich war die Inhaftierung von Oppositionspoli-tiker*innen, die Auflösung der Oppositionspartei CNRP, sowie der Einsatz restriktiver Gesetze zur Einschränkung von Meinungs- und Versammlungsfreiheit für die EU Kommission ausschlagge-bend zu handeln.105 Im Oktober 2018 befindet überdies Australien die Bank ANZ für schuldig, mit ihrer Finanzierung eines der Zuckerunternehmen gegen internationale Menschenrechtsstan-dards verstoßen zu haben.106

2019: Im Februar wird die Entscheidung der EU Kommission einen Aberkennungsprozess zu initiieren im Official Journal of the European Union publiziert. Es folgt ein 6-monatiger Monitoring und Evalua-tionsprozess, innerhalb dessen es zu einer Mission im Juli kam.107 Es folgt ein 6-monatiger Prozess der Berichtlegung. Kambodscha wird dazu eingeladen auf die preliminaren Ergebnisse des Reports zu antworten, weißt aber jegliche Verantwortung von sich.

2020: Im Februar verkündete die EU Kommission Kambdoscha teilweise die Handelspräferenzen zu entziehen108. Kambodscha erhält eine 6-monatige Gnadenfrist109 und wird jede Möglichkeit gegeben zu kooperieren.110 Ebenfalls im Februar verpflichtete sich die ANZ finanzielle Entschädi-gung an rund 1200 kambodschanische Familien zu zahlen, die von der Vertreibung durch Phnom Penh Sugar betroffen sind, eine Firma, in die ANZ investiert hatte.111

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1 EPRS-European Parliamentary Research Service (2019): „'Everything but Arms': The case of Cambodia“, www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/ATAG/2019/637931/EPRS_ATA(2019)637931_EN.pdf 2 UN-High Level Task Force on the Global Food Security Crisis (2009): Country Fiche Cambodia; Labour Behind the Label (2013): „Shop 'til

they drop. Fainting and Malnutrition in Garment Workers in Cambodia“, https://www.clec.org.kh/web/images/Resources/Res_shoptiltheydropfinal1379567132.pdf.

3 FIAN Deutschland (2014): Landgrabbing in Kambodscha. Zuckerrohrplantagen, Menschenrechtsverletzungen und die Handelsinitiative „Alles außer Waffen“ der Europäischen Union, https://fianat-live-7318544636224c40bb0b0af5b09-745b6a8.divio-media.net/filer_public/f0/87/f087f304-c0af-4817-9f0d-ca519b025cef/land_grabbing_in_kambodscha_case_dossier.pdf. 4 FIAN Deutschland Pressemitteilung (2020): „Kambodscha: Entzug von EU-Handelspräferenzen angesichts anhaltender schwerer

Menschenrechtsverletzungen“, https://www.fian.de/artikelansicht/2020-02-12-kambodscha-entzug-von-eu-handelspraeferenzen-angesichts-anhaltender-schwerer-menschenrechtsverletzungen.

5 Ebda. 6 Die FAO Food Security Indicators von 2019, http://www.fao.org/fileadmin/templates/ess/foodsecurity/Food_Security_Indicators_1Oct2019.xlsx gehen für Kambodscha im Zeitraum 2016-2018 von 7,2 Millionen Menschen aus, deren Ernährung mittelmäßig bis stark nicht gesichert ist. 7 FAO (2019) Food Security Indicators. 8 The National Institute of Statistics (2017), http://www.nis.gov.kh/nis/CSES/Data/CSES_Demography.html, S. 21; FAO (2011) Cambodia and

FAO. Achievements and success stories, S. 1.; UN-High Level Task Force on the Global Food Security Crisis (2009) Country Fiche Cambodia. 9 FIAN Deutschland (2014): Landgrabbing in Kambodscha. Zuckerrohrplantagen, Menschenrechtsverletzungen und die Handelsinitiative

„Alles außer Waffen“ der Europäischen Union, https://fianat-live-7318544636224c40bb0b0af5b09-745b6a8.divio-media.net/filer_public/f0/87/f087f304-c0af-4817-9f0d-ca519b025cef/land_grabbing_in_kambodscha_case_dossier.pdf, S. 8.

10 Ebda., S. 4; World Bank (2007) Sharing growth: equity and development in Cambodia, S. x. 11 FIAN Deutschland (2014): Landgrabbing in Kambodscha. Zuckerrohrplantagen, Menschenrechtsverletzungen und die Handelsinitiative

„Alles außer Waffen“ der Europäischen Union, S. 8. 12 Ebda. 13 Ebda., S. 5. 14 Ebda. 15 ADHOC (2013): A Turning Point?; LICADHO: „Cambodia's Concessions“, https://www.licadho-cambodia.org/land_concessions/. 16 FAO schätzte die Menge an urbarem Land in Kambodscha für 2011 auf 4 Millionen Hektar (siehe FAOStat). 17 LICADHO (2018): „Land Protesters Blocked in Koh Kong Continue on Foot to Capital“, 4.6.2018, https://www.licadho-cambodia.org/flashnews.php?perm=248 18 European Commission-Press release: Cambodia: EU mission assesses human rights and labour situation, 12.7.2018.; European Commission-

Fact Sheet: EU triggers procedure to temporarily suspend trade preferences for Cambodia, 11.2.2019.European Commission-Fact Sheet: EU triggers procedure to temporarily suspend trade preferences for Cambodia, 11.2.2019.

19 Equitable Cambodia & Inclusive Development International (2013): „Bittersweet Harvest“, S. 85. 20 Ebda., S. 22. 21 Ebda., S. 1. 22 Ebda. 23 FIAN Deutschland (2014): Landgrabbing in Kambodscha. Zuckerrohrplantagen, Menschenrechtsverletzungen und die Handelsinitiative

„Alles außer Waffen“ der Europäischen Union, S. 5.; Equitable Cambodia & Inclusive Development International (2013): „Bittersweet Harvest“, S. 31f.

24 Ebda., S. 35.; Coca Cola (2013) The Coca-Cola Company Commitment: Land Rights and Sugar; FIAN Deutschland (2014): Landgrabbing in Kambodscha. Zuckerrohrplantagen, Menschenrechtsverletzungen und die Handelsinitiative „Alles außer Waffen“ der Europäischen Union, S. 21.

25 Titthara, May / Pye, Daniel (2015): „The bitter aftertaste of a sugar deal gone bad“, The Phnom Penh Post, 6.6.15, https://www.phnompenhpost.com/post-weekend/bitter-aftertaste-sugar-deal-gone-bad. 26 Equitable Cambodia & Inclusive Development International (2013): „Bittersweet Harvest“, S. 31f. 27 Ebda., S. 33. 28 Ebda., S. 33f. 29 Phnom Penh Post: Sugar rush puts monster mill well ahead of target, http://m.phnompenhpost.com/sites/default/files/styles/full-

screen/public/field/image/truck_load.jpg.jpgitok=qpZhspaY ; FIAN Deutschland (2014): Landgrabbing in Kambodscha. Zuckerrohrplantagen, Menschenrechtsverletzungen und die Handelsinitiative „Alles außer Waffen“ der Europäischen Union.

30 Equitable Cambodia & Inclusive Development International (2013): „Bittersweet Harvest“, S. 2. 31 Ebda. 32 Ebda., S. 2f. 33 Ebda., S. 3. 34 Ebda. 35 Ebda. 36 National Human Rights Commission of Thailand: Findings of the Subcommittee on Civil and Political Rights of the National Human Rights

Commission of Thailand on the Koh Kong Sugar Cane Plantation case in Cambodia, 25 July 2012. 37 Equitable Cambodia & Inclusive Development International (2013): „Bittersweet Harvest“, S. 25. 38 Ebda. 39 FIAN Deutschland (2014): Landgrabbing in Kambodscha. Zuckerrohrplantagen, Menschenrechtsverletzungen und die Handelsinitiative

„Alles außer Waffen“ der Europäischen Union, S. 5. 40 Equitable Cambodia & Inclusive Development International (2013): „Bittersweet Harvest“, S. 55. 41 Ebda. 42 Ebda., S. 25. 43 National Human Rights Commission of Thailand: Findings of the Subcommittee on Civil and Political Rights of the National Human Rights

Commission of Thailand on the Koh Kong Sugar Cane Plantation case in Cambodia, 25 July 2012.; 15_03_tnhrc_report_koh_kong_land_concession_cambodia_(unoffical translation)

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44 National Human Rights Commission of Thailand: Findings of the Subcommittee on Civil and Political Rights of the National Human Rights

Commission of Thailand on the Koh Kong Sugar Cane Plantation case in Cambodia, 25 July 2012. 45 Kingdom of Cambodia Presse Release, 10 October 2017. 46 Meta, Kong / Baliga, Ananth (2018): „Questions remain after clash in Kratie“, The Phnom Penh Post, 12.3.2018, https://www.phnompenhpost.com/national/questions-remain-after-clash-kratie. 47 Beide Unternehmen sind zudem Teil der L.Y.P. Group. Siehe: http://www.lypgroup.com/download/lyp-group-brochure.pdf ; FIAN

Deutschland (2014): Landgrabbing in Kambodscha. Zuckerrohrplantagen, Menschenrechtsverletzungen und die Handelsinitiative „Alles außer Waffen“ der Europäischen Union, S. 6.

48 Equitable Cambodia & Inclusive Development International (2013): „Bittersweet Harvest“, S. 27. 49 Ebda. 50 FOOD FIRST 2010/2, https://fianat-live-7318544636224c40bb0b0af5b09-745b6a8.divio-media.net/filer_public/b6/4e/b64e30b5-261e-480f-b7e1-a840db015a78/foodfirst2010-2.pdf, S. 11. 51 Equitable Cambodia & Inclusive Development International (2013): „Bittersweet Harvest“, S. 80. 52 Ebda., S. 53 53 Ebda., S. 64. 54 Ebda., S. 27. 55 Ebda., S. 36. 56 Ebda., S. 59. 57 Ebda. 58 FIAN Deutschland (2014): Landgrabbing in Kambodscha. Zuckerrohrplantagen, Menschenrechtsverletzungen und die Handelsinitiative

„Alles außer Waffen“ der Europäischen Union, https://fianat-live-7318544636224c40bb0b0af5b09-745b6a8.divio-media.net/filer_public/f0/87/f087f304-c0af-4817-9f0d-ca519b025cef/land_grabbing_in_kambodscha_case_dossier.pdf, S. 8.

59 Inclusive Development International (2020): „ANZ Agrees to Landmark Settlement with Cambodian Farmers Displaced by Sugar Company It Financed“, 27.2.20, https://www.inclusivedevelopment.net/anz-agrees-to-landmark-settlement-with-cambodian-farmers-displaced-by-sugar-company-it-financed; Australian National Contact Point for the OECD Guidelines for Multinational Enterprises (2020): „Follow Up Statement. Regarding complaint submitted by Equitable Cambodia and Inclusive Development International on behalf of Cambodian families“, 27.2.2020, https://ausncp.gov.au/sites/default/files/2020-02/Complaint_11_statement.pdf. 60 FIAN Deutschland (2014): Landgrabbing in Kambodscha. Zuckerrohrplantagen, Menschenrechtsverletzungen und die Handelsinitiative

„Alles außer Waffen“ der Europäischen Union, https://fianat-live-7318544636224c40bb0b0af5b09-745b6a8.divio-media.net/filer_public/f0/87/f087f304-c0af-4817-9f0d-ca519b025cef/land_grabbing_in_kambodscha_case_dossier.pdf, S. 5.

61 Equitable Cambodia & Inclusive Development International (2013): „Bittersweet Harvest“, S. 55f ; National Human Rights Commission: Investigation Report No: 1003/2015, 12 October 2015.

62 Ebda., S. 30. 63 Zsombor, Peter (2014): Thai Human Rights Body Says Plantations Stole Land, The Cambodia Daily, 4.8.14,

https://english.cambodiadaily.com/news/thai-human-rights-body-says-plantations-stole-land-66456/. 64 Ebda. 65 Ebda. 66 FIAN (2011) Zugang zu Land und das Recht auf Nahrung,

http://www.fian.de/fileadmin/user_upload/dokumente/shop/Land_Grabbing/2011_Doku_Zugang_zu_land_final_screen_ sw.pdf 67 FIAN Deutschland: „Brasilien: Pensionskassen machen Geschäfte mit Ackerland. Die Kosten für Menschen und Umwelt am Beispiel der

Matopiba-Region.Brasilien“, https://www.fian.de/fileadmin/user_upload/news_bilder/2019_8/Layout_Matopiba_Studie_final_klein.pdf, S. 10.

68 Equitable Cambodia & Inclusive Development International (2013): „Bittersweet Harvest“, S. 43.; Siehe auch: Opinion 2/94, Accession of the European Community to the European Convention for the Safeguard of Human Rights and Fundamental Freedoms, [1996] ECR I-1759, para. 33, Case C-540/03, Parliament v Council, [2006] ECR I-576. 69 FIAN Deutschland: „Brasilien: Pensionskassen machen Geschäfte mit Ackerland. Die Kosten für Menschen und Umwelt am Beispiel der Matopiba-Region.Brasilien“, S. 10. 70 John Ruggie, “Guiding Principles on Business and Human Rights: Implementing the United Nations ‘Protect, Respect and Remedy’ Framework,” Report of the Special Representative of the Secretary-General on the issue of human rights and transnational corporations and other business enterprises, A/HRC/17/31, 16 June 2011 (endorsed by the Human Rights Council).; National Human Rights Commission of Thailand: Investigation Report No: 1003/2015, 12 October 2015.; National Human Rights Commission of Thailand: Findings Report and Request for Policy Recommendations, No. 115/2558, 10 March 2015. 71 Siehe dazu den Allgemeinen Rechtskommentar 24 des UN Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie dessen

Quellen, inklusive der Erläuterungen der Maastrichter Prinzipien, www. etoconsortium.org/nc/en/main-navigation/library/documents/?tx_drblob_ pi1%5BdownloadUid%5D=63, Erläuterung zu Artikel 25, S.37.

72 FIAN Deutschland: „Brasilien: Pensionskassen machen Geschäfte mit Ackerland. Die Kosten für Menschen und Umwelt am Beispiel der Matopiba-Region.Brasilien“, https://www.fian.de/fileadmin/user_upload/news_bilder/2019_8/Layout_Matopiba_Studie_final_klein.pdf, S. 10. 73 Maastrict Principles, op cit. para 14. 74 Direkt sowie über ihre Mitgliedsstaaten. 75 National Human Rights Commission of Thailand (July 25th 2012) Findings of the Subcommittee on Civil and Political Rights of the National

Human Rights Commission of Thailand on the Koh Kong Sugar Cane Plantation case in Cambodia. 76 Equitable Cambodia & Inclusive Development International (2013): „Bittersweet Harvest“, S. 43. 77 Ebda. 78 FIAN Deutschland: „Brasilien: Pensionskassen machen Geschäfte mit Ackerland. Die Kosten für Menschen und Umwelt am Beispiel der

Matopiba-Region.Brasilien“, S. 8f. 79 Ebda. S. 9. 80 Einer ausführlichen Diskussion zum Thema siehe auch: FIAN (2017) The Human Right to Land. A position paper, 81 FIAN Deutschland: „Brasilien: Pensionskassen machen Geschäfte mit Ackerland. Die Kosten für Menschen und Umwelt am Beispiel der

Matopiba-Region.Brasilien“, S. 9. 82Ebda., paras 14-20.

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83 FIAN Deutschland: „Brasilien: Pensionskassen machen Geschäfte mit Ackerland. Die Kosten für Menschen und Umwelt am Beispiel der

Matopiba-Region.Brasilien“, S. 28. 84 UN OHCHR, “Fact Sheet No 25, Forced Evictions and Human Rights”, http://www.ohchr.org/Documents/Publications/FactSheet25en.pdf. 85 CESCR, General Comment No. 4, op cit., para 8. 86 Equitable Cambodia & Inclusive Development International (2013): „Bittersweet Harvest“, S. S. 56. 87 May Titthara, “Troops linked to sugar firm,” Phnom Penh Post, 24 March 2010. Available at:

http://www.phnompenhpost.com/national/troops-linked-sugar-firm. 88 May Titthara and Will Baxter, “Tension still runs high in Kampong Speu,” Phnom Penh Post, 10 May 2010. Available at:

http://www.phnompenhpost.com/national/tension-still-runs-high-kampong-speu. 89 Equitable Cambodia & Inclusive Development International (2013): „Bittersweet Harvest“, S. 57. 90 Human Rights Council, Final study of the Human Rights Council Advisory Committee on the advancement of the rights of peasants and other people working in rural areas / prepared by the Drafting Group on the Right to Food of the Advisory Committee (A/HRC/AC/8/6). 91 Human Rights Council, Advisory Committee: Update on the preliminary study of the Human Rights Council Advisory Committee on the advancement of the rights of peasants and other people working in rural areas (A/HRC/16/63), http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrcoun-cil/advisorycommittee/docs/session7/A-HRC-AC-7-CRP-1.pdf. 92 FIAN International (2017): Landgrabbing und Menschenrechte: Die Rolle von EU-Akteuren im Ausland, https://fianat-live-

7318544636224c40bb0b0af5b09-745b6a8.divio-media.net/filer_public/b3/21/b3211b86-8353-46d4-b825-2a3204add30b/2017_landgrabbing_und_menschenrechte.pdf

93 FOOD FIRST FIAN 2010/2, https://fianat-live-7318544636224c40bb0b0af5b09-745b6a8.divio-media.net/filer_public/b6/4e/b64e30b5-261e-480f-b7e1-a840db015a78/foodfirst2010-2.pdf, S. 11.

94 Ebda. 95 Im August 2010 wurde ein erster Brief an Mr. Rafael Dochao Moreno, Charge d’Affairs der EU Delegation in Kambodscha, formuliert, gefolgt

von einer ganzen Anzahl an Briefen an EU Kommissar Karel De Gucht 96 Brief der Gemeindevertreter der 10 Gemeinden, die von der Landnahme aufgrund von Zuckerrohr in den drei Provinzen betroffen sind,

datierend vom September 2012.; FIAN Deutschland, Aussendung, November 2012. 97 FOOD FIRST 2014/2, https://fian.at/de/publikationen/bestellen-download/ff-2014-2/. ; Inclusive Development Development: „Phnom Penh

Sugar Land Grab“, https://www.inclusivedevelopment.net/phnom-penh-sugar-land-grab/. 98FIAN Deutschland (2014): Landgrabbing in Kambodscha. Zuckerrohrplantagen, Menschenrechtsverletzungen und die Handelsinitiative „Alles außer Waffen“ der Europäischen Union, https://fianat-live-7318544636224c40bb0b0af5b09-745b6a8.divio-media.net/filer_public/f0/87/f087f304-c0af-4817-9f0d-ca519b025cef/land_grabbing_in_kambodscha_case_dossier.pdf. 99 Equitable Cambodia: Briefing Paper on the EU Everything But Arms (EBA) Initiative and Sugar Plantations in Cambodia 3 April 2018. 100 Ebda. 101 Ebda. 102 Ebda. 103 Brief von Stiftung Asienhaus, FIAN Deutschland, Brot für die Welt an Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bonn. 104 FOOD FIRST FIAN 2018/2: https://fian.at/de/publikationen/bestellen-download/ff-2018-2/. 105 (Post-EBA Withdrawal Warning: Timeline of Ongoing Repression.) 106 FOOD FIRST FIAN 2018/2: https://fian.at/de/publikationen/bestellen-download/ff-2018-2/. 107 Brief vom 4.7.2018 an HR/VP Mogherini, Commissioner Mälmstrom, Commissioner Thyssen von Mitglieder des EU Parlaments.; European

Commission-Press release: Cambodia: EU mission assesses human rights and labour situation, 12.7.2018. 108FIAN Deutschland Pressemitteilung (2020): „Kambodscha: Entzug von EU-Handelspräferenzen angesichts anhaltender schwerer Menschenrechtsverletzungen“. 109 Ebda.; European Commission-Fact Sheet: EU triggers procedure to temporarily suspend trade preferences for Cambodia, 11.2.2019.; Official

Journal of the European Union C 55/11: Commission Implementing Decision of 11 February 2019 on the initiation of the procedure for temporary withdrawal of the tariff preferences provided to the Kingdom of Cambodia under Article 19 of Regulation (EU) No 978/2012 (2019/C 55/07), 12.2.2019.

110 European Commission-Fact Sheet: EU triggers procedure to temporarily suspend trade preferences for Cambodia, 11.2.2019. 111 Inclusive Development International (2020): „ANZ Agrees to Landmark Settlement with Cambodian Farmers Displaced by Sugar Company it Financed“, 27.2.20, https://www.inclusivedevelopment.net/anz-agrees-to-landmark-settlement-with-cambodian-farmers-displaced-by-sugar-company-it-financed.; Australian National Contact Point for the OECD Guidelines for Multinational Enterprises (2020): „Follow Up Statement. Regarding complaint submitted by Equitable Cambodia and Inclusive Development International on behalf of Cambodian families“, 27.2.2020, https://ausncp.gov.au/sites/default/files/2020-02/Complaint_11_statement.pdf.