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Leasing und Rückstellungen nach IFRS
Sommersemester 2009
Professur für Rechnungslegung und Prüfungswesen
Georg-August-Universität Göttingen
Tobias Gohla
23. Juni 2009
Leasing und Rückstellungen nach IFRS, SS 2009, Tobias Gohla 2
Was ist Leasing?
Leasinggeber Leasingnehmer
Überlassung eines Vermögenswerts zur Nutzung
Zahlungsstrom
Unter Leasing fallen dabei sämtliche Mietverträge und mietrechtlichen Übertragungen wie
„Klassische“Leasingverträge
Miete Pacht Mietkauf Andere Verträge, die Nutzungs-
rechte übertragenIAS 17: Leasingverhältnisse
Vorschriften für Leasinggeber und Leasingnehmer über sachgerechte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Angabepflichten
IFRIC 4: Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthältLeitlinie zur Ermittlung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält
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Leasing-Kernfrage: Definition und Klassifizierung
Ein Leasingverhältnis ist:• eine (schuldrechtliche) Vereinbarung, • bei der der Leasinggeber dem Leasingnehmer• gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen• das Recht auf Nutzung eines Vermögenswertes• für einen vereinbarten Zeitraum überträgt. (IAS 17.4)
Ein Leasingverhältnis wird als Finanzierungsleasing klassifiziert,
wenn es im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum
verbunden sind, an den Leasingnehmer überträgt.
(IAS 17.4 und .8)
Ein Leasingverhältnis wird als Operating-Leasingverhältnis klassifiziert, wenn es
nicht als Finanzierungsleasing klassifiziert wurde. Somit, wenn im Wesentlichen alle
Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, beim
Leasinggeber verbleiben. (IAS 17.4 und .8)
Wirtschaftlicher Gehalt entscheidend und nicht formale Gestaltung (Wirtschaftliche Betrachtungsweise / Substance over Form)
Chancen-Risiken-Ansatz
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Leasing als Alternative zum Finanzierungskauf (I)
Kauf mit Fremdfinanzierung Leasing
Sonstige Merkmale identisch• Der Vermögenswert wird über seine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
geleast• Leasingrate entspricht den anteiligen Finanzierungskosten und dem
Tilgungsanteil
Aus der Qualifikation eines Leasingverhältnisses als Finanzierungs- oder Operating-Leasing ergeben sich Konsequenzen hinsichtlich der Zuordnung des Leasinggegenstands. Im Falle des Finanzierungsleasing wird er vom Finanzierungsnehmer bilanziert, im Fall von Operating-Leasing vom Leasinggeber.
Eigenkapitalquote Eigenkapitalquote
Bilanz Bilanz
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Leasing als Alternative zum Finanzierungskauf (II)
Bilanz
AV 195
UV 5
EK 5
FK 195
UV 5 EK 5
Eigenkapitalquote 2,5% Eigenkapitalquote 100%
Bilanz Bilanz
Kauf mit Fremdfinanzierung Leasing
Ausgangssituation
AV 0
UV 5
EK 5
FK 0
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Leasing als Alternative zum Finanzierungskauf (III)
Aus Sicht des Leasingnehmers ist das Operating-Leasing-Verhältnis interessant, weil es ihm zur Nutzung eines Leasinggegenstands verhilft, ohne die bilanziellen Konsequenzen einer hierfür notwendigen Fremdfinanzierung fürchten zu müssen. Die bilanzielle Kapitalstruktur und die diesbezüglichen Kennzahlen wie z.B. der Verschuldungsgrad bleiben weitgehend unberührt. Damit ist insbesondere die Hoffnung verbunden, dass sich die Einschätzung des finanzwirtschaftlichen Risikos auf der Adressatenseite nicht verändert und sich die Möglichkeiten und Kosten der Fremdkapitalaufnahme nicht verschlechtern.
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Beispiele für Situationen für Finanzierungsleasing (IAS 17.10)
Leasinglaufzeit umfasst überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer (IAS 17.10 (c))
Automatische Übertragung des rechtlichen Eigentums am Ende der Laufzeit auf den Leasingnehmer (IAS 17.10 (a))
Barwert der Mindestleasingraten entspricht im Wesentlichen mindestens dem beizulegenden Zeitwert (IAS 17.10 (d))
Spezialleasing, so, dass sie ohne wesentliche Veränderungen nur vom Leasingnehmer genutzt werden können (IAS 17.10 (e))
Günstige Kaufoption für den Leasingnehmer (IAS 17.10 (b))Nein
Nein
Nein
Nein
FinanzierungsleasingJa
Ja
Ja
Ja
Ja
Nein
Gibt es Indikatoren?
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Indikatoren für Situationen für Finanzierungsleasing (IAS 17.11)
Verluste aus vorzeitiger Kündigung vom Leasingnehmer getragen(IAS 17.11 (a))
Verluste/Gewinne aus Wertschwankungen sind dem Leasingnehmerzuzuordnen (IAS 17.11 (b))
Günstige Leasingverlängerungsmöglichkeit (wesentlich niedriger alsMarktüblich) (IAS 17.11 (c))
Nein
Nein
Operating-Leasing
FinanzierungsleasingJa
Ja
Ja
Es muss eine wirtschaftliche Gesamtbetrachtung der Umstände stattfinden. Gehen die Risiken und Chancen nicht klar auf den Leasingnehmer über, ist trotz positiver Beispiele oder Indikatoren eine Einstufung als Operating-Leasing vorzunehmen.
(IAS 17.12)
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Das Nutzungsdauer-Kriterium (IAS 17.10 (c))
„Die Laufzeit des Leasingverhältnisses umfasst den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Vermögenswertes, auch wenn das Eigentum nicht übertragen wird.“
Die Laufzeit des Leasingverhältnisses (IAS 17.4) umfasst o die unkündbare Zeitperiode, für die sich der Leasingnehmer
vertraglich verpflichtet hat, den Vermögenswert zu mieten, sowie o weitere Zeiträume, für die der Leasingnehmer mit oder ohne weitere
Zahlungen eine Option ausüben kann, wenn zu Beginn des Leasingverhältnisses die Inanspruchnahme der Option durch den Leasingnehmer hinreichend sicher ist.
Was genau „überwiegender Teil“ bedeutet, wird in den IFRS nicht konkretisiert. In Anlehnung an das US-GAAP wird regelmäßig 75% verwendet. Auch eine Anlehnung an das deutsche Steuerrecht ist denkbar (90%). Andere Werte >50% erscheinen aber auch möglich.
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Das Barwert-Kriterium (IAS 17.10 (d))
Zu Beginn des Leasingverhältnisses entspricht der Barwert der Mindestleasingzahlungen im Wesentlichen mindestens dem beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstandes.
Im Wesentlichen: >90% üblicherweise (in Anlehnung an US-GAAP, übliches Maß auch für IFRS)
Notwendige Daten: o Zeitwert des Leasinggegenstandeso Mindestleasingzahlungen (Höhe und Zeitpunkt der Zahlungen)o Zinssatz
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Das Barwert-Kriterium (IAS 17.10 (d))Mindestleasingzahlungen (IAS 17.4)
Die Mindestleasingzahlungen sind diejenigen Zahlungen, welche der Leasingnehmer während der Laufzeit zu leisten hat oder zu denen er herangezogen werden kann, außer bedingten Mietzahlungen, Aufwand für Dienstleistungen und Steuern, die der Leasinggeber zu zahlen hat und die ihm erstattet werden, sowie:
a) beim Leasingnehmer alle von ihm oder von einer mit ihm verbundenen Partei garantierten Beträge;
oder b) beim Leasinggeber jegliche Restwerte, die ihm garantiert wurden, entweder
vom Leasingnehmer oder einer mit diesem verbundenen Partei oder einem Dritten solventen Garantiegeber
Besitzt der Leasingnehmer allerdings für den Vermögenswert eine günstige Kaufoption, so dass deren Ausübung bei Leasingbeginn hinreichend sicher ist, umfassen die Mindestleasingzahlungen auch die für die Ausübung erforderliche Zahlung.
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Das Barwert-Kriterium (IAS 17.10 (d))Zinssatz (IAS 17.20 / 17.4)
Bei der Berechnung des Barwertes der Mindestleasingzahlungen ist der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz als Abzinsungssatz zu verwenden, sofern er in praktikabler Weise ermittelt werden kann. Ist dies nicht der Fall, ist der Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers anzuwenden.
Der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz ist der Zinssatz, bei dem zu Beginn des Leasingverhältnisses
o die Summe der Barwerte aus Mindestleasingzahlungen und nicht garantiertem Restwert
o der Summe des beizulegenden Zeitwertes des Leasinggegenstandes und der anfänglichen direkten Kosten des Leasinggebers entspricht.
Der Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers ist derjenige Zinssatz, den der Leasingnehmer bei einem vergleichbaren Leasingverhältnis zahlen müsste, oder, wenn dieser nicht ermittelt werden kann, derjenige Zinssatz, den der Leasingnehmer zu Beginn des Leasingverhältnisses vereinbaren müsste, wenn er für den Kauf des Vermögenswertes Fremdkapital für die gleiche Dauer und mit der gleichen Sicherheit aufnehmen würde.
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Zahlung, die der LN zu leisten hat
(Nicht: bedingte Leasingzahlungen)
+ garantierte Beträge des LN
Restwertgarantien des LN
+ günstige Kaufoption
+ sonstige Zahlungen, zu denen der LN herangezogen werden kann
= Mindestleasingzahlungen aus Sicht des LN
+ Restwertgarantien Dritter
= Mindestleasingzahlungen aus Sicht des LG
+ nicht garantierter Restwert
= Berechnungsbasis für den dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz
Summe des beizulegenden Zeitwertes zzgl. anfänglicher direkter Kosten
Zugrunde liegender Zinssatz
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Ü1
Leasingvertrag über Produktionsmaschineo Zeitraum: 2 Perioden = wirtschaftliche NDo Leasingraten: 110o Beizulegender Zeitwert: 200o Restwertgarantie des LN: 5o Restwertgarantie Dritter: 11o Erwarteter Restwert: 0o Bedingte Leasingzahlung: 10
Zu zahlen, wenn Ausschußquote unter 1%
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Ü1 Bestimmung des zugrunde liegenden Zinssatzes
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Fallunterscheidung
IAS 17.49-17.57IAS 17.36-17.48Leasinggeber
IAS 17.33-17.35IAS 17.20-17.32Leasingnehmer
Operating-LeasingFinanzierungsleasing
Erstmaliger Ansatz und Folgebilanzierung
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FinanzierungsleasingLeasingnehmer - Erstmaliger Ansatz (IAS 17.20)
Leasingnehmer haben Finanzierungs-Leasingverhältnisse zu Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses als Vermögenswerte und Schulden in gleicher Höhe in ihrer Bilanz anzusetzen, und zwar:
o in Höhe des zu diesem Zeitpunkt beizulegenden Zeitwertes des Leasinggegenstandes
oder
o mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist
zzgl. anfängliche direkte Kosten des LN
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Ü1 Fortsetzung (FL: LN in t=0)
Bilanz LN t0
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Finanzierungsleasing Leasingnehmer - Folgebilanzierung (IAS 17.25) (I)
Vgl. PELLENS, B./Fülbier, R. U./GASSEN, J./SELLHORN, T.: Internationale Rechnungslegung, 7. Aufl., 2008, S. 629
Abschreibungsdauer
Rechtlicher Eigentumsübergang ist hinreichend sicher
Rechtlicher Eigentumsübergang ist nicht hinreichend
sicher
Abschreibung über die wirtschaftliche
Nutzungsdauer
Unkündbare Grundmietzeit (Vertragslaufzeit)
+ Zeitraum einer günstigen Mietverlängerungsoption= Abschreibung über die
Laufzeit des Leasingvertrages
Wahl des kürzeren der beiden Zeiträume
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Finanzierungsleasing Leasingnehmer - Folgebilanzierung (IAS 17.25) (II)
Leasingverbindlichkeit
BedingteMietzahlungen
Finanzierungskosten(konstanter Zinssatz
auf Restschuld)Mindest-Leasing-
zahlungen
Tilgungsanteil
Aufwand in derPeriode des Anfalls
Aufteilung
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Ü1 Fortsetzung (FL: LN in t=1)
Ausschussquote liegt bei 0,05%
Bilanz LN t1 GuV LN t1
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Ü1 Fortsetzung (FL: LN in t=2)
Bilanz LN t2 GuV LN t2
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FinanzierungsleasingLeasinggeber - Erstmaliger Ansatz (IAS 17.36)
Leasinggeber haben Vermögenswerte aus einem Finanzierungsleasing in ihren Bilanzen anzusetzen und sie als Forderungen darzustellen, und zwar in Höhe des Nettoinvestitionswertes aus dem Leasingverhältnis.o Die Nettoinvestition in ein Leasingverhältnis ist die Bruttoinvestition
in ein Leasingverhältnis abgezinst mit dem Zinssatz, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegt (IAS 17.4).
Die Bruttoinvestition in ein Leasingverhältnis ist die Summe aus: o den zu erhaltenden Mindestleasingzahlungen zzgl. o einem nicht garantierten Restwert, der zugunsten des
Leasinggebers anfällt (IAS 17.4).
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FinanzierungsleasingLeasinggeber - Erstmaliger Ansatz (IAS 17.36) und Folgebilanzierung (IAS 17.39)
Erfassung von Umsatzerlösen in Höhe der Leasingforderung (keine Überhöhte Gewinnrealisierung bei Hersteller- oder Händlerleasing)
Ausbuchung des Leasinggegenstands aus dem Vorratsvermögen
Anfängliche direkte Kosten des LG sind über die Vertragslaufzeit zu verteilen
Aufteilung der Leasingraten in Zins- und Tilgungsanteil (konstante Verzinsung der ausstehenden Forderung)
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Ü1 Fortsetzung (FL: LG in t=0)
Bilanz des LG vor Leasingvertrag
Bilanz und GuV des LG nach Leasingvertrag
Bilanz LG t0
Bilanz LG t0 GuV LG t0
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Ü1 Fortsetzung (FL: LG in t=1)
Bilanz LG t1 GuV LG t1
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Ü1 Fortsetzung (FL: LG in t=2)
Bilanz LG t2 GuV LG t2
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Operating-LeasingLeasingnehmer (IAS 17.33 f.)
Lineare Aufwandserfassung über Laufzeit des Leasingverhältnisses, es sei denn, eine andere systematische Grundlage entspricht eherdem zeitlichen Verlauf des Nutzens für den Leasingnehmer.
Beispiele: o Monatlich gleich bleibende Zahlungen = unproblematischo Umzugskostenübernahmeo Mietfreie Periodeo Einmalzahlung als Anreizo Progressive Mieten o Degressive Mieten
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Ü1 Fortsetzung (OL: LN in t=0 und t=1)
Leasinggeschäft geht nur über eine Periode
Bilanz LN t1 GuV LN t1
Bilanz LN t0
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Operating-LeasingLeasinggeber (IAS 17.49 ff.)
Lineare Ertragserfassung über Laufzeit des Leasingverhältnisses, es sei denn, eine andere systematische Grundlage entspricht eherdem zeitlichen Verlauf des Nutzens für den Leasingnehmer.
Behandlung des Vermögenswertes wie üblich
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Ü1 Fortsetzung (OL: LG in t=0 und t=1)
Bilanz des LG vor Leasingvertrag
Bilanz LG t1 GuV LG t1
Bilanz LG t0
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Besonderheiten bei Immobilien-Leasing (IAS 17.14 ff) (I)
Leasingverhältnisse bei Grundstücken und Gebäuden werden auch entweder als Operating-Leasingverhältnis oder als Finanzierungsleasing klassifiziert
Aber Grundstücke haben in der Regel eine unbegrenzte wirtschaftliche Nutzungsdauer
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Besonderheiten bei Immobilien-Leasing (IAS 17.14 ff) (II)
Bei einem Leasing von Grundstücken und Gebäuden werden die Grundstücks- und Gebäudekomponenten zum Zwecke der Leasingklassifizierung gesondert betrachtet.o Bei Eigentumsübertragung am Ende des Leasingverhältnisses ist
regelmäßig eine Klassifizierung als Finanzierungsleasing vorzunehmen (sowohl für Grundstück als auch für das Gebäude).
o Andernfalls wird das Grundstück regelmäßig als Operating Leasing klassifiziert. Bei der Gebäudekomponente findet eine normale Leasingklassifizierung statt.
o Eine Aufteilung der Leasingzahlungen findet nach dem Verhältnis der beizulegenden Zeitwerte zueinander statt.
o Sollten die Leasingzahlungen nicht zuverlässig aufgeteilt werden können, wird das gesamte Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing klassifiziert, außer alle Teile sind Operating-Leasing.
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Sale and Lease Back(IAS 17.58 ff.)
Sale & Leaseback: Ergebnisvereinnahmung
SofortigeVerlust-
erfassung(IAS 17.63)
Abgrenzung des
Beitrages >Beizulegender
Zeitwert,Vereinnahmungüber Nutzungs-
dauer(IAS 17.61)
Sofortige Gewinn-
Erfassung(IAS 17.61)
Sofortige Ergeb-niserfassung,
wenn nicht Verlust
wegen künftiger niedrigerLeasing-
zahlungen(IAS 17.61)
Abgrenzung underfolgswirksameVerteilung über
Laufzeit(IAS 17.59)
Operating-LeasingFinanzierungsleasing
Buchwert>
Beizulegender Zeitwert
Verkaufspreis<
Beizulegender Zeitwert
Verkaufspreis=
Beizulegender Zeitwert
Verkaufspreis>
Beizulegender Zeitwert
Verkaufspreis>
Buchwert
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Voraussetzungen Rückstellungen nach IFRS
Gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) aus einem vergangenen Ereignis
zur Erfüllung ist der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen wahrscheinlich
zuverlässige Schätzung der Höhe ist möglich
Unsicherheit
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Ü2 Rückstellungen nach IFRS
Vorbemerkung:Die Fortuna-AG genießt in der Öffentlichkeit ein sehr hohes Ansehen aufgrund eines besonders umweltfreundlichen Verhaltens in der Vergangenheit. Das Unternehmen besitzt ein Grundstück (Chemiepark), die bereits vor einigen Jahren durch Produktionstätigkeiten mit Schadstoffen belastet wurden. Das Grundstück hat einen Buchwert von 0.
Für den Jahresabschluss zum 31.12.10 sind noch folgende Fragen offen:
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Ü2 Flusskraftwerk
Die Fortuna-AG betreibt ein kleines Flusskraftwerk, in dem Energie gewonnen wird, die bei der Produktion von Platinen und Sanierungsschläuchen eingesetzt wird. Nach Stilllegung des Kraftwerks kommen auf das Unternehmen Rückbauverpflichtungen in erheblichem Umfang zu. Die Aufwendungen, die im Jahr 20 anfallen, werden auf 20.000 Tsd. € (aktuelles Preisniveau) geschätzt. Es wird davon ausgegangen, dass eventuelle Kostensteigerungen durch Einsparungen aufgrund des technischen Fortschritts im Bereich der Entsorgung und Sanierungkompensiert werden. Das Kraftwerk wurde vor 10 Jahren mit Anschaffungskosten von insgesamt 100.000 Tsd. € erworben und wird linear über 20 Jahre abgeschrieben.
Der Barwert der Verpflichtung beträgt:
8.5008.0005.000Rückbau
31.12.1001.01.1002.01.01 (Anschaffung)
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Ü2 Chemiepark
Es ist seit Mitte des Jahres 09 wahrscheinlich, dass beim Grundstück Chemiepark eine Verpflichtung zur Sanierung bis zum 31.12.15 auf das Unternehmen zukommen wird. Es liegt keine Verfügung einer Behörde vor. Für das Grundstück liegt dem Unternehmen der Bericht eines beauftragten Gutachters vor, nach dem sich die voraussichtlichen Kosten auf Basis des aktuellen Preisniveaus auf 4.000 Tsd. € belaufen. Das Unternehmen beabsichtigt allerdings, die Sanierung erst im Jahr 15 durchzuführen, die Kosten werden dann laut Gutachten mindestens 10% höher liegen.
Die Barwerte der Verpflichtungen betragen:
3.5003.0003.0002.500Chemiepark
Preisniveau15
Preisniveau10
Preisniveau15
Preisniveau10
31.12.201001.01.2010
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Ü2 Sozialplan
Das Unternehmen beabsichtigt, im Rahmen einer kompletten Umstrukturierung des Geschäftsbetriebs eine ausländische Betriebsstätte zum 31.12.11 zu schließen und die Tätigkeiten auf andere Betriebsstätten zu verteilen. Diese Maßnahme wird dazu führen, dass ca. 100 Mitarbeiter entlassen und abgefunden werden müssen. Der Vorstand hat bereits im Dezember 10 die Maßnahme und die Abfindungsregelung im Rahmen eines Sozialplans beschlossen. Aufsichtsrat, Betriebsrat, Mitarbeiter und die Öffentlichkeit sollen im ersten Quartal des Jahres 11 informiert werden. Die Durchführung der Schließung soll im Sommer 11 beginnen.