leistungen für bildung und teilhabe. kinder jugendliche und junge erwachsene haben einen anspruch...
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Leistungen fürLeistungen fürBildung und TeilhabeBildung und Teilhabe
KinderKinder
Jugendliche und Jugendliche und
junge Erwachsenejunge Erwachsene
haben einen Anspruch aufhaben einen Anspruch auf Leistungen fürLeistungen für BildungBildung Leistungen zur Teilhabe amLeistungen zur Teilhabe am
sozialen und kulturellen Lebensozialen und kulturellen Leben
sofern sie bzw. ihre Elternsofern sie bzw. ihre Eltern
SGB II-Leistungen oder SGB II-Leistungen oder
SGB XII-Leistungen oderSGB XII-Leistungen oder
Kinderzuschlag oderKinderzuschlag oder
WohngeldWohngeld
erhaltenerhalten
auch wenn bisher keine der vorgenanntenauch wenn bisher keine der vorgenannten
Leistungen bezogen wurden, kann evtl. einLeistungen bezogen wurden, kann evtl. ein
Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs-Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs-
und Teilhabepaket bestehenund Teilhabepaket bestehen
Diese teilweise neuen BedarfeDiese teilweise neuen Bedarfesind zeitlich begrenztsind zeitlich begrenzt
für Bildung: für Bildung: bis zum 25. Lebensjahr bis zum 25. Lebensjahr
zur Teilhabe am sozialen undzur Teilhabe am sozialen undkulturellen Leben: kulturellen Leben:
bis zum 18. Lebensjahrbis zum 18. Lebensjahr
und werden und werden
z u s ä t z l i c h z u s ä t z l i c h
zum eigentlichen zum eigentlichen
LeistungsanspruchLeistungsanspruch
gewährtgewährt
Leistungen für Bildung sind:Leistungen für Bildung sind:
tatsächliche Aufwendungen fürtatsächliche Aufwendungen fürSchulausflüge und mehrtägigeSchulausflüge und mehrtägigeKlassenfahrtenKlassenfahrten
neu hinzugekommen:neu hinzugekommen:
auch auch eintägigeeintägige Schulausflüge Schulausflüge
können bezuschusst werden.können bezuschusst werden.
auch auch
Kinder einer Kindertageseinrichtung Kinder einer Kindertageseinrichtung
haben Anspruch bei Ausflügen/Fahrtenhaben Anspruch bei Ausflügen/Fahrten
Leistungen für Bildung sind:Leistungen für Bildung sind:
finanzielle Ausstattung für denfinanzielle Ausstattung für den
persönlichen Schulbedarf persönlichen Schulbedarf
Auszahlung:Auszahlung:
70 € zum 01.08. 70 € zum 01.08.
und und
30 € zum 01.02.30 € zum 01.02.
Leistungen für Bildung sind:Leistungen für Bildung sind:
tatsächliche Kosten zumtatsächliche Kosten zum
Besuch der nächstgelegenenBesuch der nächstgelegenen
Schule des Schule des
gewähltengewählten
Bildungsgangs Bildungsgangs
Leistungen für Bildung sind:Leistungen für Bildung sind:
eine angemessene Lernförderungeine angemessene Lernförderung
zur Erreichung des Klassenzielszur Erreichung des Klassenziels
Leistungen für Bildung sind:Leistungen für Bildung sind:
Mehraufwendungen für eine Mehraufwendungen für eine gemeinschaftlichegemeinschaftliche
Mittagsverpflegung in Schulen oder Mittagsverpflegung in Schulen oder
Kindertageseinrichtungen Kindertageseinrichtungen (nur bis zum 31.12.2013)(nur bis zum 31.12.2013)
(Eigenanteil für Eltern 1 €/Essen)(Eigenanteil für Eltern 1 €/Essen)
Leistungen zur Teilhabe am sozialenLeistungen zur Teilhabe am sozialenund kulturellen Leben sindund kulturellen Leben sindbis zubis zu einem Betrag von mtl. 10 € einem Betrag von mtl. 10 €vorgesehen z. B. fürvorgesehen z. B. für
Mitgliedsbeiträge/KostenMitgliedsbeiträge/Kosten ausaus
Sport Sport Spiel Spiel
Kultur Kultur Geselligkeit Geselligkeit
aber auch für Kostenaber auch für Kosten
bei Unterricht in künstlerischenbei Unterricht in künstlerischen
Fächern (z. B. Musikunterricht)Fächern (z. B. Musikunterricht)
oder vergleichbaren Aktivitäten deroder vergleichbaren Aktivitäten der
kulturellen Bildungkulturellen Bildung
oder aber für eine oder aber für eine
Teilnahme an Freizeiten wie z. B. Teilnahme an Freizeiten wie z. B.
Theaterfreizeiten oder FerienspieleTheaterfreizeiten oder Ferienspiele
Die v. g. Leistungen müssenDie v. g. Leistungen müssengesondert beantragt werdengesondert beantragt werden
Ausnahme: Ausnahme: Leistungen zum persönlichen Leistungen zum persönlichen Schulbedarf Schulbedarf (sofern SGB II- bzw. SGB XII-(sofern SGB II- bzw. SGB XII-Leistungen bezogen werden)Leistungen bezogen werden)
Die Bewilligung der Die Bewilligung der
Leistungen für Bildung und TeilhabeLeistungen für Bildung und Teilhabe
erfolgen für den Bewilligungszeitraum,erfolgen für den Bewilligungszeitraum,
frühestens jedoch nach Antragstellung frühestens jedoch nach Antragstellung
Geldleistung an Kunden:Geldleistung an Kunden:fürfürpersönliche Schulausstattung persönliche Schulausstattung
(70 € und 30 €)(70 € und 30 €) SchülerbeförderungskostenSchülerbeförderungskosten
Direktzahlung an Anbieter:Direktzahlung an Anbieter:beibei SchulausflügenSchulausflügen LernförderungLernförderung Mittagsverpflegung undMittagsverpflegung und Vereinsbeiträge/Musikunterricht/FreizeitenVereinsbeiträge/Musikunterricht/Freizeiten