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Ein Leitfaden mit nützlichen Informationen und inspirierenden Erfolgsgeschichten der Investoren in Ungarn. Warum in Ungarn investieren? Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014

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Ein Leitfaden mit nützlichen Informationen und inspirierenden Erfolgsgeschichten der Investoren in Ungarn.

Warum in Ungarninvestieren?

Leitfaden für Investitionen in Ungarn2014

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Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014 3

Inhalt I. WIssensWertes über Ungarn

5 Lage und Klima6 Infrastruktur in Ungarn10 Büroflächen12 ÜberblicküberUngarnswesentlicheIndustriezweige14 FührenderSektorinUngarn:dieAutomobilindustrie15 takata eröffnet erstes Werk in Ungarn – Produktionsstart für Oktober 2014 geplant16 InterviewmitJiroEbihara,PräsidentderDENSOGyártó MagyarországKft.–ReinvestitioninUngarn18 elektroindustrie19 PharmazeutischeIndustrieundMedizintechnik20 InterviewmitErikBogsch,CEO,RichterGedeonNyrt. –DasFlaggschiffderungarischenPharmaindustrie21 IKt-sektor22 EntdeckenSiedieMöglichkeitenimBereichderIKTinUngarn24 Lebensmittelindustrie

II. WarUm In Ungarn InvestIeren?25 ÜberblicküberdieInvestitionsanreizeinUngarn26 IntensitätderFördermittelnachRegionen27 NichtrückzahlungspflichtigemonetäreBeihilfen28 FueuI im mittelpunkt29 SchnellwachsenderundleistungsfähigsterSektor30 InterviewmitAndorFaragó,Generaldirektor –BritishTelecominUngarn35 SteuerlicheAnreize

III. WIe InvestIert man In Ungarn?37 ErrichtungeinesGeschäftsbetriebs39 Rechnungslegungsvorschriften42 PersonalbeschaffungundBeschäftigung44 SchlüsselfrageninZusammenhangmitSteuern

Iv. ÜBERDIEUNGARISChEAGENTURFÜRAUSSENwIRTSChAFTUNDINvESTITIONSFöRDERUNG

48 FörderungderausländischenInvestitionen49 InterviewmitJánosBerényi,PräsidenthITA

v.ÜBERPwC52 PwCinUngarn

herausgegebenvonPricewaterhouseCoopershungaryLtd.inKooperationmitderUngarischenAgenturfürAußenwirtschaftundInvestitionsförderungverantwortlicherherausgeber:BorbálaPalotai,ManagerinfürMarketing,KommunikationundGeschäftsentwicklung,PwCTel.:+3614619100•E-mail:[email protected]ünstlerischerLeiter:ZsoltDupkaLeiterderProduktion:JánosMadarászFotos:MátéBach,TamásNovinszki,MTI,Reutersverleger:NapiGazdaságKiadóKft.

Please visit our website at www.pwc.com/hu.

Investing Guide Hungary 2013 was prepared by PricewaterhouseCoopers Hungary Ltd. in cooperation with the Hungarian Investment and Trade Agency. Additional content was provided by Absolut Media Co. Ltd. as publisher.

Neither PricewaterhouseCoopers Hungary Ltd. nor the co-authors accept any responsibility for losses arising from any action taken or not taken by anyone using this publication. It should not be regarded as a basis for ascertaining tax liability in speci c circumstances. Professional advice should always be sought before acting on any information contained in this booklet.

© 2013 PricewaterhouseCoopers Hungary Ltd. All rights reserved. PwC refers to PricewaterhouseCoopers Hungary Ltd. and may sometimes refer to the PwC network. Each member rm is a separate legal entity.

Please see http://www.pwc.com/structure for further details.

©2014PwC.AlleRechtevorbehalten.IndiesemDokumentbezeichnet„PwC“PricewaterhouseCoopershungaryLtdundinmanchenFällendasPwC-Netzwerk,wobeijedeMitgliedsgesellschafteinerechtlichselbständigeEinheitdarstellt.Siehehttp://www.pwc.com/structurefürweitereInformationen

PwC steht Ihnen mit Büros in Budapest und Győr zur Verfügung

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Leitfaden für Investitionen in Ungarn 20144 Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014 5

1.LAGEUNDKLIMA

Die zentrale Lage Ungarns macht es zu einem bevorzugten Ziel für ausländische Investoren, die nach Zentral-und Osteuropa expandieren wollen. Die gut ausgebaute Kommunikations-

und Verkehrsinfrastruktur sowie das gute Ausbildungs-niveau und die hohe Lebensqualität des Landes haben in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche und bedeuten-de internationale Investitionen nach Ungarn gelockt. Die Hauptstadt Budapest ist das Zentrum der ungarischen Wirtschaftsaktivitäten, wobei auch andere große Städte zunehmend eine bedeutendere Rolle spielen.

Die günstige geographische Lage des Landes wird weiter dadurch hervorgehoben, dass sich hier bedeutende

Handelsrouten kreuzen. Von Ungarn aus kann ein Absatz-markt von mehr als 250 Millionen Menschen im Umkreis von etwa 1.000 Kilometern erreicht werden.

Der EU-Beitritt im Jahr 2004 brachte sowohl wirt-schaftliche als auch regulatorische Vorteile. Die EU-Mit-gliedschaft verhalf Ungarn zu einem freien Handelssys-tem, freien Warenverkehr und unbeschränktem Transfer von Dienstleistungen und Arbeitskräften sowie Kapital.

Hinzu kommen die gut ausgebildeten Arbeitskräf-te Ungarns. Aufgrund der hohen Anforderungen des Ausbildungssystems bietet das Land hochqualifizierte und fähige Arbeitskräfte mit hervorragendem Fachwissen und Fremdsprachenkenntnissen und nach wie vor relativ niedrigen Gehaltsforderungen.

Dieses Jahr verspricht, sowohl für die un-garische Wirtschaft als auch für die Welt-wirtschaft spannend zu werden. Die Wirt-schaftsereignisse der letzten Jahre haben die

Anpassungsfähigkeit der Unternehmen auf die Probe gestellt. Sie konzentrierten sich auf die Optimierung der Kosten, die Neuordnung, die Neuauslegung der neuen Herausforderungen und des Wachstumspotenzials. In Ungarn brachte das letzte Jahr bereits einen wichtigen Schritt vorwärts: die ungarische Wirtschaft hat zum Gleichgewicht zurückgefunden, was die Grundlage für Wachstum bildet. Die ungarische Wirtschaft kann dieses Jahr durch die anlaufende Konjunktur in Europa und die steigende Anzahl der Investitionen neuen Schwung er-halten. Das BIP kann um mehr als zwei Prozent wachsen, was günstige Möglichkeiten für ausländische Investoren bietet. Das Land ist weiterhin ein attraktiver Zielmarkt für das ausländische Betriebskapital. Dies zeigt zum Beispiel die Entwicklung der Investitionen in der Verar-

beitungsindustrie eindeutig. Die Krise hat diesen Sektor kaum getroffen. Somit ist nach wie vor ein bedeutender Kapitalzufluss, insbesondere in den Wirtschaftszweigen der Fahrzeugfertigung zu beobachten.

Wir geben den Investing Guide Hungary dieses Jahr zum vierten Mal in Zusammenarbeit mit der Ungarischen Agentur für Außenwirtschaft und Investitionsförderung (HITA) heraus. Wir hoffen, dass diese Publikation wertvol-le Informationen für Sie enthält und einen umfassenden Einblick in die ungarischen Wirtschaftsabläufe gewährt.

Mit freundlichen Grüßen,Tamás LőcseiBereichsleiterSteuern und RechtPwC Ungarn

Partner letter

I. Wissenswertes

Die ungarische Wirtschaft kann

dieses Jahr durch die anlaufende Konjunktur

in Europa und die steigende Anzahl der Investitionen neuen Schwung erhalten.

über Ungarn

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Leitfaden für Investitionen in Ungarn 20146 Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014 7

wIRTSChAFTLIChEDATENUNDAUSBLICK

aLLgemeine informaTionenLage: Ost-Zentraleuropa Zeitzone: GMT (mittlere Greenwich-Zeit) + 1 Stunde Bevölkerung: 9,909 Mio. (2013)Mitgliedschaft in internationalen Organi-sationen: Vereinte Nationen , NATO, Europäische Union, OECD, IWF, Visegrad Gruppe, Organisation für Sicherheit und Kooperation in Europa (OSCE), Europäische Organisation für Kernforschung (CERN), Donau-Komitee, Schengen Abkommen, Meteorolo-gische Welt-Organisation, Bank für Internationale Abkommen, Internationale Atomenergiebehörde, Wassenaar Abkommen für Exportkontrollen und von konventionellen Waffen und doppelverwendungsfähi-gen Gütern und Technologien Wichtigste Industriezweige: Automobilwirt-schaft, Elektronik, Pharmazeutische Industrie, IKT, Nahrungsmittel Währung: HUF (Forint)1

WirTschafTArbeitskräfte: 4,419 Mio. (Okt.-Dez. 2013)Beschäftigung: 4,015 Mio. (Okt.-Dez. 2013) Arbeitslosenrate: 9,1% (Okt.-Dez. 2013) Bruttoinlandsprodukt (USD, KKP pro Kopf): 21.456 (2012)Index der Verbraucherpreise: 1,7% (2013)Ausländische Direktinvestitionen: USD 13,73 Milliarden (2012)

2. InFrastrUKtUr In Ungarn

Transportwege im Straßenverkehr

Ungarn liegt zentral in Europa und ist der Knotenpunkt der folgenden vier wichtigen Verkehrsadern:

nr. iV von Norddeutschland/Nordsee zum Schwarzen Meer;

nr. V von den Häfen der Adria nach Kiew-Moskau;

nr. Vii – die Donau und der Rhein-Main-Kanal von der Nordsee; und

nr. X – der Nord-Süd-Korridor von den Baltischen Staaten in die Türkei und nach Griechenland.

Die größten ungarischen Städte – Debre-cen, Nyíregyháza, Miskolc, Kecskemét, Sze-ged, Pécs, Győr und Székesfehérvár – sind alle mit der Hauptstadt Budapest durch Autobahnen verbunden (Autobahnnetz mit einer Gesamtlänge von 1.099 km).

Ungarn verfügt europaweit über die höchste Autobahndichte und über die dritthöchste Straßendichte nach Belgien und Holland. Landstraßen führen bis zu den Staatsgrenzen und in die verschiede-nen Regionen des Landes. Dadurch sind die Nachbarländer leicht zu erreichen.

Ungarns regionen

Ungarns Autobahnen

Quelle: HITA, 2014

BestehendeStreckeKünftigeEntwicklung

Als Folge der Krise verlangsamte sich nicht nur in Ungarn, sondern auch in anderen Ländern Mittel- und Osteuropas der Zustrom von ausländischen Direktinvestitionen (FDI); Ungarn hat dennoch eine führende Position innerhalb der Region inne. Gemäß den Daten des dritten Vorjahrsquartals betrug der FDI-Bestand Ungarns 76,4 Milliarden Euro, was im Verhältnis zum BIP der höchste Wert in der Region und der zweithöchste Wert in der Pro-Kopf-Berechnung ist. 76,4 Prozent des Bestands der in Ungarn getätigten Direktinvestitio-nen stammen aus den Mitgliedstaa-ten der Europäischen Union und innerhalb dieser 24, 9 Prozent aus Deutschland.

Aufgrund der Anzahl der Green-field-Investitionen betrug der Anteil der ungarischen verarbeitenden Industrie sowohl im Jahr 2011 als auch im Jahr 2012 37 Prozent, wäh-rend er im Vorjahr sprunghaft auf 46 Prozent anstieg.

1verwendeterUmrechnungskurs:300hUF/EUR.

Quelle: PwC

NöRDLIChEtIeFebene

NORDUNGARN

SÜDLIChEtIeFebene

SÜD-PANNONIEN

West-PannOnIen

ZENTRAL-PannOnIen ZENTRAL-

Ungarn

Győr

Székes-fehérvár

budapest

Miskolc

Debrecen

Szeged

Pécs

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Leitfaden für Investitionen in Ungarn 20148 Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014 9

Schienenverkehr

Aufgrund seiner zentralen Lage verfügt Ungarn über ein ausgedehn-tes Eisenbahnnetz. Die Bahn trans-portiert mehr als 20% des gesamten Frachtverkehrs, was deutlich über dem EU-Durchschnitt liegt. Mehrere Hauptlinien verbinden Ungarn mit den wichtigsten Häfen Westeuropas (z.B. Hamburg (D), Bremerhaven (D), Rotterdam (NL)) und der Adria (Koper (SI), Triest (I)) im Linienverkehr.

Die gesamte Länge des ungarischen Eisenbahnsystems beträgt 7.729 km, davon sind 1.335 km (17,3%) zweiglei-sig. Das elektrische Eisenbahnnetz

verfügt über eine Gesamtlänge von 2.628 km (34%). Záhony und die Region sind Knotenpunkt und Hub für Schienennetze des europäischen Standards und breitspurige Netze der GUS-Staaten. Es gibt eine direkte Bahnverbindung zwischen China und Záhony, über die die Beförderung von Waren ungefähr 19-22 Tage dauert.

flugverkehr

Ungarn besitzt mehrere internatio-nale Flughäfen: den Budapester Liszt Ferenc International Airport, einen in Debrecen und einen am Balaton in Sármellék. In Győr und Pécs gibt

es außerdem noch Flughäfen, die Geschäftsflüge und saisonale Flüge für die Allgemeinheit anbieten.

schifffahrt

Ungarn kann exzellente Transport-wege auf dem Wasser vorweisen, da die Donau das gesamte Land von Norden nach Süden durchquert. Der Rhein–Main–Donau Kanal verbindet die Nordsee mit dem Schwarzen Meer: das Land hat fest getaktete Verbindungen mit den Meereshäfen in Hamburg, Bre-merhaven, Rotterdam und Antwerpen-an der Nordsee, und Koper, Triest am Adriatischen Meer. Die adriatischen

modernisierung der máV-eisenbahnlinien

TEN-TNetz

ModernisierungderGySEv-Eisenbahnlinien2007-2013

kimlegyőr

komárom

tata-bánya

piliscsaba

érd

székes-fehérvár

veszprém

pápacelldömölk

boba

szombat-hely

bajánsenye

zalalövő

zala-egerszeg

nagykanizsa

gyékényeskaposvár

dombóvár

pécs

budapest

tiszatenyőszolnok

mezőtúr

debrecen

nyíregyháza

miskolc

hatvan

záhony

békéscsaba

lőkösháza

szajol

duna-újváros kecskemét

szeged

szekszárd

eger

salgó-tarján

ro

ua

ska

slo

hr scg

vecsés

cegléd

rákospalota-újpest

szolnok

TeilweisefinanziertdurchKohäsionsfondsPhaseI(2005-2008)TeilweisefinanziertdurchKohäsionsfondsPhaseII(2007-2015)TeilweisefinanziertdurchISPA/Kohäsionsfonds(2001-2007)TeilweisefinanziertdurchStrukturfonds(2005-2007)TeilweisefinanziertdurchEIBDarlehen,ProjektIv(2005-2009)v0Eisenbahnlinie(künftigeEntwicklung)wichtigeBahnhöfeimBauInternationaleFlughafen

Häfen bieten sich auch als alternative Schiffsrouten von Asien an. Der Trans-port von diesen Häfen nach Ungarn dauert 16–36 Stunden.

industrie- und Logistikmarkt

Ungarns geographische Vorteile machen es zu einem beliebten Dreh- und Angelpunkt für Logistikdienst-leistungen. Das Land ist bereits ein strategisches Ziel für viele interna-tionale Distributionszentren und bietet Gesellschaften, die hier die Entwicklung von Logistikzentren vorhaben, Zahlreiche Vorteile.

Aufgrund der Infrastruktur und

Das Land ist bereits einstrategisches Ziel für viele internationale

Distributionszentren und bietet Gesellschaften, die hier die Entwicklung von Logistikzentren vorhaben,

Zahlreiche Vorteile.

zentralen Lage wird für Entwick-lungstätigkeiten sowie Transaktio-nen von großem Volumen vor allem die nähere Umgebung von Budapest bevorzugt. Bisher sind über 30 moderne Logistik- und Lagerparks mit einer Gesamtfläche von ungefähr 1,6 Mio. Quadratmeter in einem Umkreis von 30 Kilometern von der Hauptstadt errichtet worden,

die sich hauptsächlich entlang der Ringautobahn M0 befinden. Auf dem ganzen Gebiet des Landes ste-hen mehr als 200 Industrieparks zur Nutzung für Greenfield und Brown-field-Investitionen zur Verfügung.

Logistikdienstleistungen werden in Ungarn am meisten ausgelagert. Die Logistikbranche macht 5 bis 6% von Ungarns BIP aus.

Quelle: HITA, 2014

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Leitfaden für Investitionen in Ungarn 201410 Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014 11

3.BÜROFLÄChENDer Bestand an Büroflächen in

Budapest beträgt derzeit etwa 3,2 Mio. Quadratmeter, einschließlich eigen-genutzter Gebäude. Der Bestand an modernem eigengenutztem Gebäude-Eigentum, das nach 1989 gebaut oder renoviert wurde, ohne Gebäuden in öffentlicher Hand – wird auf 600.000 Quadratmeter geschätzt. Der Bestand an modernen Büroflächen in Buda-

pest, die ausschließlich zu Vermie-tungszwecken gebaut wurden, liegt bei etwa 2,6 Mio. Quadratmetern. Die Mehrheit davon (~70%) ist Qualität der Klasse A.

Der ungarische Büromarkt ist hauptsächlich auf die Hauptstadt konzentriert, obwohl einige moderne Büroflächen auch in den Regionalzent-ren errichtet wurden.

2013 sank die Leerstandsrate auf allen Teilmärkten in Budapest. Die Leerstandsrate auf dem Markt für

angemietete Büros lag bis Ende des dritten Quartals 2013 leicht unter 23%. (Im dritten Quartal 2012 lag die Leerstandsrate von Büroflächen, die zu Vermietungszwecken dienen, bei 26%. Ende des Jahres 2007 lag die Rate im gesamten Raum Buda-pest bei etwa 12%.) Die vergangenen Jahre waren durch beschränkte Entwicklungstätigkeiten und deshalb eine niedrige Anzahl neuer Angebote gekennzeichnet. In den Jahren 2012 und 2013 wurden nur

wenige Bürogebäude zur Nutzung freigegeben.

Die hohe Leerstandsrate und natür-lich die derzeitigen Marktbedingungen resultierten in einem abnehmenden Mietpreis Niveau auf dem Budapester Büroflächenmarkt. Typische Klasse-A-Bürogebäude in Budapest können derzeit, natürlich hauptsächlich vom Standort aber auch vom Standard des Gebäudes und den dort verfügbaren Dienstleistungen abhängig, für EUR 10-14/qm/Monat gemietet werden.

Bei den Mieten ist im Vergleich zu den Jahren 2007-2008, als die Mieten auf diesem Markt am höchsten waren, generell eine Senkung von 15-30% zu beobachten. Die Mieten haben wahrscheinlich ihren niedrigsten Stand erreicht und es wird nicht erwartet, dass neuere Gebäude weiter im Miet-preis fallen werden. Für ältere Objekte und Objekte in Nebenlagen bedeutet dies, dass Vermieter gezwungen sind, besonders attraktive Angebotspakete zu schnüren.

Der ungarische Büromarkt ist

hauptsächlich auf die Hauptstadt konzentriert,

obwohl einige moderne Büroflächen auch in den Regionalzentren

errichtet wurden.

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4.ÜBERBLICKÜBERUNGARNSwESENTLIChEINDUSTRIEZwEIGE

akteure im ungarischen automotive-Bereich

BudAPesT:armafilt, autokut, avvc, bíró kft., bosch,eltec, fémalk, kmgy, michelin-taurus, mikropakk, porsche hungaria, siemens vdo, tauril, temic tele-funken, tÜv-nord, Webasto

Győr-Moson-soprongyőr: audi, rába, lear, nemak, danamosonszolnok: bos, smr mothersonsopronkövesd: autoliv

VAsszombathely: luk (schaeffler group), bpW, delphi packardszentgotthárd: opel szentgotthárd, arcelor

KoMÁroM-EsZTErGoMtatabánya: asahi glass, bridgestone, euro-exedy, otto fuchs, Wescastoroszlány: borg Warnerkörnye: agc

VEsZprÉMveszprém: bakony, continental teves, valeo

soMoGysiófok: kongsbers

FEJÉrszékesfehérvár: alcoa, denso, general plastics, karsai holding, loranger, videoton, visteon

ToLnA szekszárd: bhg, mmg, pfannenschwarz

PesTesztergom: albert Weber, diamond electric, kirchoff, suzukiszentendre: forddunavarsány: ibidendunaharaszti: schwarzmüllergödöllő: emt, lear, nief plastic

BÁCs-KIsKUnkecskemét: thyssenkrupp, knorr-brems, daimlerkiskunfélegyháza: kunplast-karsaikiskőrös: eckerlekalocsa: emika, kaloplasztik

CsonGrÁDszeged: autofer

BÉKÉsbékéscsaba: csaba metálorosháza: linamar

JÁsZ-nAGyKUn-sZoLnoKszolnok: eagle ottawa, euroszol, isringhausen, le bélierújszász: nabi

HeVeseger: bosch-rexroth, firth rixson, zfgyöngyös: stanley electrichatvan: bosch, saia-burgess

BorsoD-ABAÚJ-ZEMpLÉnmiskolc: shinwa, bosch

sZABoLCs-sZATMÁr-BErEGnyíregyháza: michelin

HAJDÚ-BIHArdebrecen: fag (schaeffler group)téglás: hajdú

Quelle: HITA, 2014

szeged

pécs

szekszárdkaposvár

zalaegerszeg

szombathely

veszprémszékesfehérvár

győrtatabánya

budapest

kecskemét

szolnok

békéscsaba

debrecen

nyíregyházamiskolc

eger

salgótarjánmosonszolnok

sopronkövesd

szentgotthárdsiófok

oroszlánykörnye

esztergom

gödöllőszentendre

dunavarsánydunaharaszti

kiskunfélegyháza

kiskőrös

kalocsa

orosháza

gyöngyöshatvan téglás

újszász

Győr-Moson-sopron

VAs

KoMÁroM-EsZTErGoM

VEsZprÉM

soMoGy

FEJÉr

ToLnA

PesT

nÓGrÁD

BArAnyA

ZALA

BÁCs-KIsKUn

CsonGrÁD BÉKÉs

JÁsZ-nAGyKUn-sZoLnoK

HeVes

BorsoD-ABAÚJ-ZEMpLÉn

sZABoLCs-sZATMÁr-BErEG

HAJDÚ-BIHAr

Vielzahl von Gesellschaften aus der Zulieferindustrie angezogen. Kleine und mittelständische lokale Gesellschaften in diesem Segment sind ebenfalls stabile und strate-gisch wertvolle Partner von sowohl örtlich ansässigen als auch anderen

westeuropäischen Automobilher-stellern geworden.

Die Zusammenarbeit des unga-rischen Automobilsektors mit dem lokalen Ausbildungssystem ist gut und konzentriert sich auf Forschung und Entwicklung sowie auf die duale

Berufsausbildung. Zahlreiche mul-tinationale Konzerne haben Zentren für FuE in Ungarn errichtet, darunter Audi, Bosch, Knorr-Bremse, Thyssen-Krupp, Arvin Meritor, Denso, Con-tinental, Visteon, WET, Draxlmaier, Edag, Temic Telefunken und ZF.

automobilindustrie

Der Automobilsektor ist eine von Ungarns Herzindustrien und trägt fast 18 % zum Gesamtexport bei. Mehr als 700 Gesellschaften, die

insgesamt 115.000 Leute beschäf-tigen, sind in diesem Bereich tätig. Die Serienfertigung von Mercedes-Benz Fahrzeugen begann im März 2012 in Kecskemét. Audi führt seit 2008 systematische Erweiterungen

durch, um das weltweit zweigrösste Motorenwerk im Győr auszubauen und errichtete 2013 über die bereits bestehende Montagehalle hinaus ein FuE-Zentrum sowie ein voll-wertiges Automobilwerk in Győr. Auch GM und Suzuki erweitern ihre Fertigung. Die Tatsache, dass einige große multinationale Gesellschaf-ten Ungarn für ihre Investitionen ausgewählt haben, hat auch eine

Kleine und mittelständi-sche lokale Gesellschaf-ten in diesem Segment sind ebenfalls stabile

und strategisch wertvol-le Partner von sowohl örtlich ansässigen als

auch anderen westeuro-päischen Automobilher-

stellern geworden.

OEMs Umsatz Anzahl

(MHUF) Arbeitnehmer

AudiMotorhungáriaKft. 1 612 480 8 177MagyarSuzukiZrt. 409 150 2 795MercedesBenzManufacturinghungaryKft. 267 919 2 542OpelSzentgotthárdKft. 25 579 656

TIER-Zulieferer

BoschGruppe 580 681 8 609ContinentalAutomotivehungaryKft. 202 494 2 798MichelinhungáriaAbroncsgyártóKft. 185 670 1 645hankookTireMagyarországKft. 162 449 2 169LearCorporationhungaryKft. 156 260 3 494LuKSavariaKuplunggyártóKft. 141 370 1 757DelphihungaryAutóalkatrészgyártóKft. 125 484 1 403DensoGyártóMagyarországKft. 118 428 3 220

Quelle: Figyelő Top 200 (2013)

AnGABEn AUFGrUnD der für 2012 veröffentlichten Jahresabschlüsse

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14 Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014 15

Führender Sektor in Ungarn: die Automobilindustrie

TAKATAERöFFNETERSTESwERKINUNGARN

Produktionsstart für Oktober 2014 geplant

Die Automobilindustrie ist der am schnellsten wachsende Sektor der ungarischen Wirtschaft. In den ver-gangenen Jahren erlebte der Sektor

eine quantitative und qualitative Änderung. Die ungarische Automobilindustrie konzentriert sich auf bestimmte geographische Gebiete, wodurch die Unternehmen die Vorteile der geographischen Nähe genießen und eine kritische Masse bilden können. Der Automobilindustrie kommt durch den geschaffenen Mehrwert, d.h. 10% des BIP Ungarns und über 115.000 Beschäftigte, eine besonders wichtige Rolle in der ungarischen Wirtschaft zu.

Grundpfeiler der ungarischen Automobilindus-trie bilden die OEM, die hier als Neugründungen auf der „Grünen Wiese“ angesiedelt wurden, wie z.B. Audi Hungaria Motor Kft in Győr, Mercedes Benz Manufacturing Ltd. in Kecskemét, Opel Szentgotthárd Automotive Ltd. in Szentgotthárd und Magyar Suzuki Corporation in Esztergom. Diese OEM haben 2013 mehr als 17.000 neue Ar-beitsplätze geschaffen und arbeiten mit mehreren ungarischen Universitäten und Berufsschulen zusammen.

Die Anwesenheit der OEM lockte zahlreiche Zulieferer, insgesamt 712 Unternehmen in der Automobilindustrie an, Fertigungskapazitäten im Land zu errichten. Die weltweiten Trends sind auch im Netzwerk der ungarischen Zulieferer zu beobachten, die in einem Mehrebenen-Netzwerk (Tier-Ebenen 1-4) funktionieren. Auf Tier-1-Ebene sind meistens ausländische Unternehmen, während ungarische Unternehmen vorwiegend auf die Tier-Ebenen 3-4 eingestuft sind.

Viele der weltweit führenden Tier-1-Zulieferer, wie z.B. Bosch, Bridgestone, Continental, Delphi, Denso, Hankook Tires, Lear, LUK, Michelin, sind auch in Ungarn anwesend.

Einige der Tier-1-Zulieferer haben bereits FuE-Zentren in Ungarn errichtet. Unter ihnen verdient die Bosch Gruppe gesonderte Erwäh-nung. Bosch wird bei der maximalen Auslastung des Unternehmens ungefähr 1.000 Ingenieure beschäftigen und nimmt eine führende Rolle hin-sichtlich der Innovationsfähigkeit in der ungari-schen Automobilindustrie ein.

Da Ungarn im östlichen Teil der EU und in der Schengen-Zone liegt, machen die strategi-sche geographische Lage, die hoch entwickelte Logistik- und Versorgungsinfrastruktur das

Land zu einem wichtigen regionalen Vertriebs-und Dienstleistungszentrum in der CEE-Region. Als EU-Mitgliedsstaat verfügt Ungarn über ein vollständig harmonisiertes Rechtssystem und hat die europäischen Sicherheits- und Qualitätsvor-schriften für die Automobilherstellung übernom-men. Den Erfolg der ungarischen Automobilindus-trie zeigt, dass bis 2019 voraussichtlich 697.000 Fahrzeuge hergestellt werden. Aus diesem Volu-men gehören 561.000 Fahrzeuge in die Premium-Kategorie. Im Vergleich zu anderen mitteleuropäi-schen Ländern wird hier die höchste Menge an Premium-Kategorie Fahrzeugen erstellt.

Wie Armin Krug, Leading Partner Automotive Industry bei PwC Ungarn sagt:

„In einem weltweiten Vergleich gilt das für die folgenden sechs Jahre prognostizierte Wachstum der europäischen Automobilindustrie nicht als ein deutlicher Zuwachs. Nach den Schätzungen wird die Automobilfertigung in den EU-Staaten 11 % der weltweiten Zuwachsrate vertreten. Ungarn ist demnach in einer viel vorteilhafteren Situation. “

„Um die erhöhte Nachfrage erfüllen zu können, produzieren die führenden OEM weltweit. Nach unserer Einschätzung wird bis 2019 einundsieb-zig Prozent des globalen Fertigungsvolumens der deutschen OEM aus ausländischen Werken gelie-fert. Ungarn könnte wegen der Fähigkeit zu einer kosteneffizienten, arbeitsintensiven Produktion auf einem hohen Niveau eine bedeutende Rolle in diesem Vorgang spielen.“

„Neben der Produktion haben die wichtigsten Automobilhersteller außerdem auch die Vorteile erkannt, die sich aus der Errichtung von örtlichen FuE-Zentren ergeben und weltweit mehrere davon eröffnet. Dieser Trend bietet Ungarn gute Möglich-keiten, wie die neuesten Investitionen beweisen. Diese Investitionen waren zudem auf die Herstellung von Premium-Fahrzeugen, das am schnellsten wach-sende Segment gerichtet. Somit ist die Produktion in Ungarn äußerst gut positioniert. Die in den letz-ten Jahren durchgeführten Investitionen beweisen, dass es im Bereich der FuE-Tätigkeiten gute Ini-tiativen in Ungarn gibt. Meines Erachtens besteht aber immer noch ein Verbesserungspotenzial, um das Land noch attraktiver für Tätigkeiten mit hoher Wertschöpfung zu machen. Um dieses lukrative Umfeld zu sichern, ist eine erhöhte Zusammenar-beit zwischen den Unternehmen, Universitäten und Forschungsinstituten erforderlich.“

Tokyo, 15. november 2013 – Takata Corporation, ein weltweit leitender Zulieferer von Automobil-Si-cherheitssystemen gab die Gründung einer ungarischen Tochtergesellschaft, Takata Safety Systems Hungary Kft. zur Errichtung einer neuen Produkti-onsanlage in Ungarn bekannt.

Die ungarische Regierung kündigte die Investition am 15. November an. Bei der Verkündigung waren Minister-präsident Viktor Orbán und mehrere Vertreter der ungarischen Regierung anwesend.

Das neue Werk wird in Miskolc, Nordungarn, etwa 180 km nordöst-lich von Budapest entfernt gebaut. In der Hightech-Produktionsanlage wird Takata Airbags und Airbag-Komponenten für Automobilherstel-ler in Europa herstellen. Der Anfang der Produktion ist für Oktober 2014 geplant. In dem Werk werden bis zu 1.000 Arbeitnehmer beschäftigt werden. Der Gesamtinvestitionswert beträgt €68,3 Mio. Diese ist die größ-te Investition, die ein Unternehmen aus Japan in der Region betätigt.

Das neue Werk soll zur Belebung der örtlichen Wirtschaft und des Arbeits-marktes beitragen.

Es markiert Takatas Eintritt auf den ungarischen Markt. Dieser Schritt ist Teil der Initiativen von Takata zur Verstärkung der Angebotsstruktur des Unternehmens in Europa bei einer erhöhten Nachfrage nach Airbags und erweitert die Reihe der in Zentral- und Osteuropa bereits funktionierenden Werke. Eine dieser Initiativen stellt die Eröffnung eines neuen Werkes 2013 in Ulyanovsk, Russland dar.

Diese ist die größte Investition, die ein

Unternehmen aus Japan in der region betätigt.Das neue Werk soll zur Belebung der örtlichen

Wirtschaft und des Arbeitsmarktes

beitragen.

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Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014 Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014 1716

DENSO Corporation mit Hauptsitz in Kariya, Japan ist ein führender Lieferant der fortschrittlichen Automobiltechnolo-gie, Systeme und Bauteile für die wich-tigsten Fahrzeughersteller der Welt.DEnSO ist mit mehr als 200 Tochterun-ternehmen und Beteiligungsgesellschaf-ten in 35 Ländern aufgestellt. Das Unter-nehmen beschäftigt ungefähr 130.000 Mitarbeiter in allen Geschäftsbereichen von Verkauf und Produktentwicklung bis hin zum Design und zur Herstellung.DENSO Gyártó Magyarország Kft. wur-de auf der Grünen Wiese neu gegrün-det und hat den Sitz in Székesfehérvár. Die Serienfertigung begann 1999. Das Unternehmen produzierte anfangs Dieseleinspritzpumpen, verzeichnete aber seitdem ein rasches Wachstum und stellt bereits ein breites Spektrum von Antriebsmanagement-Produkten her. In Ungarn erzeugt DENSO hauptsächlich Produkte für Diesel-Common-rail-Sys-teme (Speisepumpe, Injektor, Verteiler-rohr) und andere Motorsteuerungskom-ponenten. Als größter Arbeitgeber in der region be-schäftigt DENSO Gyártó Magyarország Kft. über 5.000 Arbeitnehmer.

INTERvIEwMITJIROEBIhARA,PRÄSIDENTDERDENSOGyáRTóMAGyARORSZáGKFT.

reinvestition in Ungarn

Denso gyártó magyarország Kft. ist einer der größten Arbeitgeber in der region und entwickelt sich fortlaufend seit 1997 in dem Land. Welches waren die größten erfolge und schwierigkeiten in den vergangenen 17 Jahren?

Unseren Erfolg beweist, dass sich unser Unterneh-men in Székesfehérvár in den letzten 17 Jahren zu der größten Fertigungsstätte in der DENSO-Gruppe

außerhalb Japans entwickelt hat. Unsere Tätigkei-ten waren ursprünglich auf die Bedienung der euro-päischen Kunden gerichtet. Zurzeit exportieren wir ein erhebliches Volumen nach Amerika und Asien. Im Zuge dieser Entwicklung stellte die von Jahr zu Jahr zunehmende Nachfrage die größte Herausfor-derung für uns dar. Bei dieser Tätigkeit legten wir einen besonderen Wert auf die Entwicklung unserer Fertigungskapazitäten und des Humankapitals. Es hat uns viel geholfen, dass wir die japanischen

Fertigungssysteme mit den gut ausgebildeten Arbeitskräften reibungslos in diesem Werk umsetzen konnten, wodurch eine starke und kooperative Fertigungsstätte entstand.Die Wirtschaftskrise hat uns natürlich auch betroffen und bewegte uns zur Umstrukturierung unserer Produktpalet-te. Dank dieser Bemühungen sind wir gut durch die Krise gekommen.

Wie bewertet die Denso-gruppe ihre anwesenheit in Ungarn?

Wie ich bereits erwähnt habe, ist DENSO Ungarn die größ-te DENSO-Fertigungsstätte außerhalb Japans und deshalb von strategischer Bedeutung in der DENSO-Gruppe. Die Konzernzentrale schenkt deshalb den Tätigkeiten in Un-garn ständig Aufmerksamkeit. Aufgrund unserer Erfah-rungen meinen wir, dass es eine gute Entscheidung war, in Ungarn zu investieren und sehen für die kommenden Jahre die Erweiterung unserer Präsenz in dem Land vor.

Was bedeutet székesfehérvár für Denso und was bedeutet Denso für die stadt?

Seit der Gründung unseres Unternehmens 1997 haben wir eine positive Resonanz und Unterstützung erfahren, die wir sehr schätzen. Wir können uns dafür durch die Erhaltung der derzeitigen Arbeitsplätze bedanken. Darüber hinaus streben wir an, neue Arbeitsplätze zu schaffen und eine aktive Rolle bei der Enzwicklung der örtlichen Gemeinschaft zu spielen. Als das größte Unternehmen in der Region tragen wir soziale Verantwortung nicht nur für unsere Mitarbeiter, sondern auch für die Stadt und die Region. Unser Ziel ist, in Harmonie mit der hiesigen Gemeinschaft zusammen zu leben, mit dieser Region zusammen zu atmen und durch die Entwicklung unserer Umgebung zu einer besseren Welt beizutragen. Diese sind keine rein theoretischen Grundsätze, wir verpflichten uns, konkrete Maßnahmen zu treffen. Wir arbeiten zum Beispiel im Rahmen eines laufenden CSR-Projektes (mit dem Titel „KÉPES“) mit der Ortsverwaltung und den anderen örtlichen Unternehmen zusammen, die Sanitärräume in den örtlichen Kindergärten zu renovieren. 2013 war das Testjahr für dieses Projekt, als wir den größten und ältesten Kindergarten in Székesfehérvár renovieren konnten. Für dieses Jahr haben wir die Renovierung von insgesamt 27 Sanitärräumen in 5 Kindergärten vor, wodurch mehr als 780 Kinder ihre Tage in einer schöneren Umgebung verbringen können. Wie sehen sie die situation eines potentiellen japanischen investors in Ungarn? Welche Vorteile bietet das Land für investoren?

Ungarn liegt zentral auf dem Kontinent, was einen riesigen Vorteil für das Land bringt. Die Ungarn sind nicht nur gut ausgebildet, sondern auch ehrlich, klug und fleißig. Diese menschlichen Eigenschaf-ten bilden die Grundpfeiler eines gut funktionierenden und sich fortlaufend entwickelnden Unternehmens. In den vergangenen 17 Jahren haben wir erfahren, dass die Ungarn wirklich motiviert und immer bereit sind, sich zu entwickeln.Die Kostenwettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu den ande-ren Ländern in Osteuropa stellt auch einen entscheidenden Faktor bei der Erwägung einer Investition in Ungarn dar.Ungarn verfügt über eine langjährige Tradition in der Ma-schinenindustrie. So gibt es gut ausgerüstete und vorberei-tete Maschinenbauunternehmen und Lieferanten in dem Land, mit denen wir zusammenarbeiten können.

haben sie irgendwelche kulturelle Unterschiede zwischen dem japanischen und ungarischen geschäftsleben wahrgenommen?

Es war eine großartige Erfahrung der letzten Jahre, dass sich die Japaner, die selbst ehrlich und fleißig sind, sehr gut an die ungarischen Verhältnisse anpassen konnten. Ich denke, dass die Ungarn und die Japaner nach den gleichen Werten leben, was die Zusammenarbeit und die gemeinsa-me Entwicklung erleichtert. Es gibt natürlich kulturell un-terschiedliche Gewohnheiten zwischen den zwei Ländern, diese bereiten aber keine Probleme im Geschäftsleben.

Denso hat den europäischen Umweltpreis gewonnen. Wie haben sie diesen Preis erhalten?

Die Kernprodukte von DENSO Gyártó Magyarország Kft., wie z.B. das als „Common-Rail-System“ bekannte fort-geschrittene Kraftstoffsystem für Dieselmotoren, haben sich durch ihre klassenbeste Leistung und ihren Beitrag zum Umweltschutz in einem Wachstumsmarkt in Europa etabliert. Dieser Beitrag zeigt sich in der Arbeitsverrichtung unserer Mitarbeiter und diese Umweltbemühungen haben ergeben, dass wir 2004 den Europäischen Umweltpreis in der Kategorie Management gewonnen haben. Es ist ein großer Erfolg für uns, da wir diesen Preis unter 17 Ländern und 100 Kandidaten erhalten haben und der Preis zum ersten Mal an ein Automobilunternehmen verliehen wurde. DENSO Ungarn konnte beweisen, dass es ein Land und ein Unternehmen gibt, wo die Harmonie zwischen Umwelt und Geschäft wirklich wichtig ist. Dieser Preis war natürlich das Ergebnis der harten Arbeit, die wir in den vergangenen Jahren in Ungarn erbracht haben.

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Leitfaden für Investitionen in Ungarn 201418 Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014 19

Quelle: HITA, 2014

budapest

Ungarns wichtigste elektronikproduzierende gesellschaften

ELEKTROINDUSTRIE PhARMAZEUTISChEINDUSTRIEUNDMEDIZINTEChNIK

DIE WICHTIGSTEN PHARMAUNTERNEHMEN MIT EINER PRODUKTIONSBASIS IN UNGARNRichterGedeon,EGIS(Servier),TEvA,Sanofi,GlaxoSmithKline

UNTERNEHMEN MIT REGIONA-LEN VERTRIEBSZENTRENPfizer,AstraZeneca,Mylan,Sanofi,Janssen-Cilag

MEDIZINTECHNIK-UNTERNEHMEN MIT PRODUKTIONSTÄTIGKEITEN IN UNGARNColoplast,GEhealthcare,B.Braun,BD,hoya,Sauflon,Merck

Das Land kann den am besten entwickelten Pharmasektor in Mittel- und Osteuropa aufweisen und dient daher

als ideale Basis für Gesellschaften, die im Bereich der Biowissenschaften tätig sind und weitere Expansion in dieser Region, in den Balkanstaaten oder auf weiter entfernten osteuropäischen oder asiatischen Märkten vorneh-men wollen. Investoren werden einen ausgezeichneten FuE-Sektor, eine starke Präsenz der großen Pharmaun-ternehmen, eine steigende Anzahl von klein- und mittelständischen Biotech-nologie-Unternehmen, zahlreiche schnell wachsende Forschungsinstitute und qualifizierte Arbeitskräfte mit relativ niedrigen Gehaltserwartungen in Ungarn vorfinden.

Einer der traditionell starken Wirtschaftszweige Ungarns ist die Medizintechnik, ein Sektor, der über fast 100 Jahre weitgehend anerkannte Innovation, hochspezialisierte techni-sche Entwicklung und beachtenswerte Weltmarktexporte aufweisen konnte. Mehrere ungarische Unternehmen haben mit ihren modernsten Produk-ten und Technologien internationale Anerkennung erlangt. Immer mehr innovative einheimische KMUs aber auch zahlreiche internationale medizin-technische Hersteller genießen die Vor-teile des günstigen Umfeldes und der produktiven Arbeitskräfte in Ungarn.

Die Elektroindustrie ist einer der größten Indus-triebereiche in Ungarn mit einem Anteil von 22% der

gesamten ungarischen verarbeitenden Industrie. Das Land ist der größte Her-steller von elektronischen Geräten in der gesamten CEE Region und erbringt 25% der gesamten Produktion in dieser Region. Rund 112.000 Arbeitnehmer werden in dieser Branche beschäftigt. Zusätzlich zu einigen prestigeträch-tigen OEM sind in Ungarn sechs der Top 10 der europäischen Anbieter von sogenannten Electronic Manufactu-ring Services („EMS“) ansässig (Jabil, Flextronics, Foxconn, Sanmina, Zollner und Videoton). Einige dieser Unterneh-men, wie beispielsweise National Ins-truments und Jabil leisten auch einen signifikanten Beitrag zur Forschung und Entwicklung.

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Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014 21

IKt-seKtOr

Der ungarische IKT-Sektor, der die Bereiche Tele-kommunikation, IT-Out-sourcing, IT-Services und

Produktion von Soft-und Hardware umfasst, ist in den letzten Jahren schnell gewachsen. Die Region ist führend im Bereich der computer-technischen Fertigung und Herstel-lung von Anlagen des Kommunikati-onswesens.

Der IKT-Sektor war eine der Bran-chen, die auch während der Wirt-schaftskrise durch stetiges Wachstum

gekennzeichnet war. Zurzeit sind rund 150.000 Arbeitnehmer unmittelbar im Sektor tätig.

Die wichtigsten globalen Software-Entwickler und Hardware-Hersteller sind in Ungarn präsent. Die Hard-wareproduktion konzentriert sich auf Mittelungarn: das IBM-Werk befindet sich in Vác. Die meisten großen Software-Unternehmen haben sich in Budapest niedergelassen. Viele IT-Unternehmen betreiben Technologie-Service-Center und es wurden viele FuE-Aktivitäten hierher verlagert. Die IKT-bezogene Forschung und Entwicklung beläuft sich auf mehr als ein Viertel der gesamten FuE-

Ausgaben des Landes. Ungarn hat sich zu einem regionalen Zentrum für die Softwareentwicklung einschließlich prozessüberwachender Software, Spielprogramme und geographischer Informationstechnologie, vor allem für Autonavigationssysteme („sat-nav“), entwickelt. Ungarische Soft-ware-Entwickler haben internationale Erfolge in verschiedenen Bereichen wie Virenschutz, Bioinformatik und IT-Sicherheit erzielt. Die Anwesen-heit und die Geschäftserfolge von Unternehmen wie Ericsson, Oracle und Gameloft liefern weitere Beweise dafür, dass Ungarn hochqualifizierte Arbeitskräfte vorweisen kann.

INTERvIEwMITERIKBOGSCh,CEO,RIChTERGEDEONNyRT.

Das Flaggschiff der ungarischen Pharmaindustrierichter Gedeon nyrt. ist ein auf Innovationen bauendes, spezialisiertes Pharmaunternehmen mit ungarischer Zentrale. Sie ist eines der größten mittelosteuropäischen Pharmaunternehmen, das sich auch in Westeuropa eine direkte Marktprä-senz ausgebaut hat. 2013 erzielte das über einen Börsenwert von 2,8 Milliarden Euro verfügende Unternehmen einen konsolidierten Umsatz von 1,18 Milliarden Euro. Die Produktpalette von richter umfasst fast alle wichtigen therapeuti-schen Bereiche – Arzneimittel für Gynäkologie, das zentrale Nervensystem, das kardiovaskuläre System und das Verdauungssystem, Muskelre-laxanzien. Bei dem über das größte Forschungs- und Entwicklungszentrum Mittelosteuropas verfügenden Unternehmen ist die Grundlagenfor-schung auf Erkrankungen des zentralen nerven-systems gerichtet. Durch ihre allgemein aner-kannten Erkenntnisse in der Steroidchemie und die dem Gesundheitsschutz von Frauen dienende, umfassende Produktpalette liegt richter auf dem Gebiet der Gynäkologie an der Weltspitze. Die Gesellschaft wendet auch erhebliche ressourcen für die Entwicklung von Biosimilars auf.

Welches sind ihrer meinung nach die faktoren, die bei der entscheidung eines ausländischen Unter-nehmens für eine investition in Ungarn die größte rolle spielen? Was für ein investitionsstandort ist Ungarn aufgrund ihrer ausländischen investitions-erfahrungen im Vergleich der regionen?

Vereinfacht gesagt unterscheiden wir zwei verschiede-ne ausländische Unternehmen: die Unternehmen, die das Gewähren von auf den lokalen Markt orientierten Geschäfts-oder infrastrukturellen Leistungen zum Ziel haben bzw. Die Unternehmen, welche die Auslagerung einzelner Produktions- oder Dienstleistungseinheiten von global produzierenden Unternehmen anstreben. Für beide Unternehmen ist die Überschaubarkeit des Regulierungs- und Genehmigungsumfeldes bzw. eine wettbewerbsfähige Steuerzahlung (Körperschafts-, Gewerbe-, Einkommen-steuer) wichtig. Für die Dienstleistungsunternehmen ist außerdem die Größe und Dynamik des lokalen Mark-tes bzw. eine Begrenzung des Wettbewerbs besonders wichtig. Für die globalen Erzeugnisproduzenten sind die Wettbewerbsfähigkeit der Arbeitskosten, ein akzeptables

Niveau der Industriekultur, gute logistische Verbindun-gen und eine F+E- oder Exportförderung entscheidend. Aufgrund des Dargelegten ist Ungarn für die Unterneh-men, die Dienstleistungen für den lokalen Markt anbieten wollen, heute nicht attraktiv genug. Das Land ist jedoch ausgesprochen attraktiv für Unternehmen, die einen neuen Standort für einzelne global oder im europäischen Rahmen verrichtete Produktions- oder Dienstleistungstä-tigkeiten suchen.

Wie sieht das geheimnis einer erfolgreichen Tätigkeit in Ungarn aus? Welche entwicklungsmöglichkeiten gibt es für richter?

Engagement der Mitarbeiter, stabile Eigentümerstruktur, Präferieren von Innovationen und Marketingorientierung. Richter arbeitet konsequent an der Realisierung seiner Strategie, in deren Ergebnis in mehreren Therapieberei-chen (Gynäkologie, zentrales Nervensystem, Onkologie) ein spezielles und global wettbewerbsfähiges Produktportfolio geschaffen wurde.

richter betreibt eine bedeutende f+e-Tätigkeit in Ungarn. Wie sehen sie die entwicklung der f+e-investitionen in Ungarn in der nächsten Zeit?

Wenn das die F+E-Tätigkeiten fördernde gegenwärtige Regulierungsumfeld erhalten bleibt, stehen die Chancen gut, dass die ungarischen Unternehmen noch mehr Geld in Forschung und Entwicklung investieren bzw. das Land neue F+E-intensive Investitionen anzieht. Dabei ist die Verbesserung der Attraktivität und Qualität der naturwis-senschaftlichen Ausbildung auf Mittel- und Hochschulebe-ne von entscheidender Bedeutung.

Wie sehen sie als ungarisches großunternehmen die chancen für die expansion eines ungarischen Unternehmens im ausland?

Für ungarische Unternehmen bedeutet das Fehlen von In-landskapital ein Hindernis. Für ungarische Unternehmen, die expandieren möchten, ist es eine wichtige zu lösende Aufgabe, genügend Kapital für die internationale Expansi-on zusammen zu bringen und zugleich die Kontrolle über das Unternehmen nicht zu verlieren. Das konnte Richter so lösen, dass der ungarische Staat einen 25 %igen Anteil an der Firma hielt, während die zur internationalen Expansion notwendigen Beträge in erster Linie durch Kapitalerhöhun-gen gesichert wurden.

Leitfaden für Investitionen in Ungarn 201420

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Entdecken Sie die möglichkeiten im bereich der IKT in Ungarn

Der ungarische IKT-Markt (Informations- und Kommunikationstechnologie), der die Telekommunikation, IT-Dienstleis-tungen, IT-Outsourcing, Software- und

Hardwareproduktion umfasst, ist in den letzten Jahren rasant gewachsen. Der IKT-Sektor macht etwa 10% von Ungarns BIP aus.

Die globalen bedeutenden Marktteilnehmer der verschiedenen IKT-Segmente sind in Ungarn prä-sent. Unter den großen internationalen Anbietern, wie z.B. HP, Oracle, SAP, Ericsson (IT-Dienstleis-ter); Samsung, Flextronics, GE, Nokia (Hersteller); Vodafone, Deutsche Telekom, Telenor, Invitel (Telekommunikation) sind viele einflussreiche ört-liche IKT-Anbieter und eine neue Generation von Jungunternehmen der Weltklasse, wie z.B. Prezi.com, NNG oder Log-me-in aufgetaucht. Viele globa-le IKT-Unternehmen, wie z.B. IBM, Vodafone, BT, Deutsche Telekom und Tata haben Ungarn wegen den hochqualifizierten aber bezahlbaren Arbeits-kräften zur Errichtung ihrer Shared Service Center gewählt und ihre FuE-Tätigkeiten hierher verlagert.

Die IKT-Netzwerke, -anlagen und -dienstleis-tungen sind unverzichtbar zur Verbesserung der Lebensqualität, Sicherstellung der Wettbewerbs-fähigkeit der Unternehmen und der Effizienz der Regierung. Die digitale Kompetenz der ungarischen Bevölkerung steigt kontinuierlich an; die Leute werden immer offener für neue Technologien und sind zu Investitionen bereit, um Zugriff auf diese Technologien zu haben.

In dem Land ist fast jeder Einwohner ein Mobil-funkkunde. Es gibt ungefähr 12 Millionen Verträge für 10 Millionen Einwohner. Die steigende Markt-durchdringung der Smartphones und Tablets soll in Ungarn weiter zunehmen, da diese immer mehr bezahlbar werden; der Wunsch der Verbraucher nach ständigem Internetzugang scheint, besonders wegen dem Social-Media-Fieber, nicht nachzu-lassen. Der Bedarf, Unternehmensanwendungen auf mobilen Plattformen zu implementieren sowie die Verbreitung der „bring your own device“-

Initiative tragen zur Erhöhung der Effizienz der Unternehmen bei. Die zunehmende Nutzung von Mobilgeräten bedeutet eine höhere Belastung für die Telekommunikations-Infrastruktur, wodurch System-Upgrades (d.h. fiber-to-the-premises, LTE-Entwicklung) erforderlich werden.

Die ungarische Regierung hat das vorrangige Ziel, die Marktdurchdringung von Breitband-Internetzugängen zu erhöhen. Fast die Hälfte (49.04%) der privaten Internetanschlüsse sichern eine Hochgeschwindigkeits-Internetverbindung (10Mbps), was den EU-Durchschnitt erreicht. Die Anzahl der Internetverbindungen mit sehr hoher Geschwindigkeit (30Mbps) liegt sogar weit über den EU-Durchschnitt. Der Mobilinternet-Markt ist mit 2,66 Mio. aktiven Verträgen Mitte 2013 ein leistungsstarker Bereich der Telekommunikations-branche.

Dem weltweiten Trend der anspruchsvolleren und erhöhten Kundenbedürfnisse entsprechend sind die IKT-Dienstleistungen im Land vielfältiger geworden. Die zunehmenden Entwicklungsmöglich-keiten für IT-Dienstleistungen regen die Telekom-munikationsunternehmen dazu an, Grenzbereiche zu entdecken, wo IT- und Telekommunikations-dienstleistungen gekoppelt werden können. Ein gutes Beispiel dafür ist Cloud Computing, das die Perspektive für ein Jahreswachstum von 40-50% bietet und einen der dynamischsten Sektoren des ungarischen IKT-Marktes darstellt.

Die neue EU-Förderperiode 2014-2020 bietet gute Aussichten für IKT-bezogene Entwicklungs-programme, nämlich für die Entwicklung von Breitbandzugängen, E-Business und E-Regie-

Die ungarische regierung hat das vorrangige Ziel,

die Marktdurchdringung von Breitband-Internetzugängen

zu erhöhen.

rung. Die ungarische Regierung sieht die maximale Ausschöpfung der verfügbaren EU-Mittel (ca. EUR 1 Milliarde für die Periode) als oberstes Ziel. Diesen Absicht zeigt die Entwicklung der Nationalen Infokom-munikationsstrategie für 2014-2020 mit dem Ziel, den Zugang zum „digitalen Ökosystem“ für die Staatsbürger weiter zu erweitern.

Ungarn verfügt über hochqualifizierte, flexible, aber noch bezahlbare Arbeitskräfte in der IKT-Industrie, wo-durch das Land einen großen regionalen und globalen Wettbewerbsvorteil hat. Die Regierung erhöhte wesent-lich die Anzahl der staatlich finanzierten Studienplätze im Bereich der Informationstechnologie, Naturwissen-

schaften und Ingenieurwissenschaften. Es ist ein großer Erfolg, dass ab 2012 - im Vergleich zu den 21.000 früher verfügbaren Studienplätzen - 31.000 Studenten diese Hauptfächer studieren können und sichert stabil und langfristig die Bereitstellung von Talenten.

Die Gesamtheit von verschiedenen Faktoren, also die talentierten und qualifizierten Arbeitskräfte mit wett-bewerbsfähigen Kosten, die Marktwachstumschancen, die zentral gelegene Infrastruktur der Telekommuni-kation, Stromversorgung und Büroflächen, die attrak-tiven EU-Förderungen und staatlichen Beihilfen macht Ungarn zu einem idealen Standort für Investitionen im IKT-Sektor.

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Leitfaden für Investitionen in Ungarn 201424 Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014 25

Obwohl der Anteil der Lebensmittelindustrie am Output der ungarischen Industrie in den letzten 8

– 10 Jahren abgenommen hat, ist die lebensmittelverarbeitende Industrie immer noch einer der wichtigsten Bereiche. Im Jahr 2012 betrug die Anzahl der im Lebensmittelsektor beschäftigten Personen 126.000.

Die Exporteinnahmen sind uner-lässlich für Ungarns gesamte Han-delsbilanz. Ungarn ist der einzige Netto-Exporteur von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen in der CEE-Region. Dieser Industriezweig trägt 8% zu den Ausfuhren des Landes bei. Die meisten Lebensmittelunternehmen (über 85%) sind Mikrounternehmen, die weniger als 10 Leute beschäftigen. Der Anteil an ausländischem Kapital in diesem Sektor beträgt 47%. In der un-

garischen Lebensmittelindustrie zeigen die Fleisch-, Kaffee- und Teeverarbei-tung sowie die Herstellung von Erfri-schungsgetränken den höchsten Anteil von ausländischen Direktinvestitionen.

Der Sektor wird von multinationalen Unternehmen dominiert, die z.B. in der Pflanzenölverarbeitung, Herstellung von Süßwaren und Snacks tätig sind. Es gibt insgesamt mehr als 200 große Lebensmittelerzeuger, von denen 2/3 in ausländischen Händen liegen. Die großen Lebensmittelerzeuger verwen-den vorrangig ungarische Rohmateria-lien. Ausländische Unternehmen haben auch gerne in die Verarbeitung und Konservierung von Obst und Gemüse und die Herstellung von Heimtierfutter investiert. Zu den wichtigsten auslän-dischen Investoren gehören Bonduelle, Bunge, Givaudan, Globus, Mars, Nest-lé, POPZ und Unilever. 2012 vertrat die

Lebensmittelindustrie 2,4% der auslän-dischen Direktinvestitionen in Ungarn. Dieser Anteil stieg 2013 durch weitere Neuinvestitionen und Reinvestitionen von internationalen Unternehmen an.

Obwohl die Akteure in dieser Industrie im ganzen Land verteilt sind, sorgt speziell das breite Angebot an Ressourcen für eine Konzentrati-on in den Regionen Zentralungarn, Nördliche und Südliche Tiefebene und Zentral-Pannonien.

In der ungarischen Lebensmittelindustrie

zeigen die Fleisch-, Kaffee- und

Teeverarbeitung sowie die Herstellung von

Erfrischungsgetränkenden höchsten Anteil von

ausländischenDirektinvestitionen.

LEBENSMITTELINDUSTRIE

II. Warum in Ungarn

ÜBERBLICKÜBERDIEINvESTITIONSANREIZEINUNGARN

stehender Investitionsanreize zu erhöhen.

Investoren, die nach Ungarn kom-men oder hier expandieren, stehen sowohl rückzahlungspflichtige als auch nicht rückzahlungspflichtige Subventi-onen zur Verfügung. Die Subventionen für Investitionen umfassen monetäre Subventionen (entweder gespeist von der Ungarischen Regierung oder aus EU-Fonds), steuerliche Anreize, Nied-rigzinsdarlehen sowie die Möglichkeit, Grundstücke kostenlos oder zu vermin-derten Preisen zu erwerben.

2014 ist ein Jahr der Verände-rungen bezüglich der Subventionen sowohl in der Europäischen Union als auch in Ungarn: für den Zeitraum zwischen 2014 und 2020 werden neue Regelungen in Kraft treten und neue Mittel zur Verfügung stehen. Da die ungarischen Vorschriften zu den Subventionsmöglichkeiten auf die EU-Regelungen zu staatlichen Beihil-fen abgestimmt sind, sind bedeu-tende Änderungen, ausgelöst durch die von der Europäischen Kommis-sion initiierte Modernisierung des staatlichen Beihilfesystems, in der nächsten Periode zu erwarten. Die meisten EU-Regelungen sind noch nicht endgültig und werden für die nächste Programmperiode ab dem 1. Juli 2014 in Kraft treten.

investieren?

2014 ist ein Jahr derVeränderungen

bezüglich der Subventionen sowohl in der Europäischen Union

als auch in Ungarn

Einer der wesentlichen Wettbewerbsvorteile, den Ungarn im Vergleich zu anderen Ländern der

Region vorweisen kann, ist das eindeutige Bekenntnis der Regie-

rung, wirtschaftliche Prozesse zu vereinfachen und die Wett-bewerbsfähigkeit sowohl kleiner und mittelständischer als auch großer Gesellschaften durch ein breites Spektrum zur Verfügung

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Leitfaden für Investitionen in Ungarn 201426 Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014 27

INTENSITÄTDERFöRDERMITTELNAChREGIONEN(2007-2013imvergleichzu2014-2020)

Die maximal zur Verfügung stehenden Beträge an regionalen Förderungen werden abhängig von der

geographischen Lage festgestellt. Die für die Periode 2007-2013 festgelegte regionale Beihilfeintensität ist bis zum 30. Juni 2014 gültig, d.h. sie betrifft die Beihilfen, die vor dem 30. Juni 2014 gewährt werden.

Die Intensität wird sich ab dem 1. Juli 2014 mit Ausnahme der weniger entwickelten Regionen (wo eine Beihilfeintensität von 50% beibehalten wird) in den meisten Regionen ändern. Klein- und mittelständische Unternehmen können

die Beihilfeintensität um 10 oder 20 Prozentpunkte erhöhen.

Am meisten wird die zentralunga-rische Region durch die Änderungen betroffen, wo die regionale Beihilfein-tensität ab dem 1. Juli 2014 abhängig vom Ort zwischen 0% und 35% variie-ren wird. In Budapest, wie in den an-deren Hauptstädten der Region (z.B. Bratislava, Prag) wird die Intensität der Investitionsbeihilfen 0% betragen. In der Programmperiode 2014-2020 werden die Ausbildungs- und F&E-Beihilfen für Budapest weiterhin zur Verfügung stehen.

Die maximal erhältliche Höhe der Förderung liegt bei Grossinvestitionen

(bei Überschreiten der 50 Mio. Euro-Grenze) niedriger: 50% der auf der regionalen Landkarte dargestellten maximalen Beihilfeintensität stehen für den Anteil des Investitionswer-tes zwischen EUR 50 und 100 Mio. zur Verfügung, während 34% der maximalen Beihilfeintensität auf den Investitionswert von über EUR 100 Mio. entfallen.

Bei der Berechnung des maximal möglichen Betrags an regionaler Förderung müssen sämtliche regio-nale Subventionen – einschließlich Geldzuwendungen, steuerlicher Ent-lastungsanreize, etc. – berücksichtigt werden.

NIChTRÜCKZAhLUNGSPFLIChTIGEMONETÄREBEIhILFEN

1. aus dem ungarischen staatshaushalt finanziert: im rahmen einer regierungsentscheidung erzielbare Beihilfen (“ViP-Subventionen”)

Die in Geldmitteln gewährten Sub-ventionen für Investitionen konzent-rieren sich auf die Unterstützung der Ingangsetzung von Investitionen (d.h. Kauf von Vermögensgegenständen, Erstellung von Gebäuden, usw.), die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Ausbildung von Arbeitnehmern. „VIP“-Subventionen für Investitionen können nach den derzeit gültigen Regelungen bis 30. Juni 2014 gewährt

*die Beihilfeintensität ist von dem umfang der Investition, bzw. davon abhängig, ob der Investor ein klein- oder mittelständisches unternehmenist. die Beihilfeintensität fällt bei kleinen unternehmen ist um 20 Prozentpunkte, bei mittelständischen unternehmen um 10 Prozentpunkte höher aus.**Die Beihilfeintensität in Zentralungarn beträgt 0%, mit Ausnahme voneinigen ortschaften mit einer Beihilfeintensität von 20% oder 35%.

werden. Das nach dem 30. Juni 2014 verfügbare „VIP“-Programm wird den neuen EU-Regelungen angepassten Gesetzen unterliegen. Nachfolgend fassen wir die bis zum 30. Juni 2014 gültigen Regelungen zusammen.

1.1. „VIP“-Subvention für Investitionen

Die ungarische Regierung bietet eine „VIP“-Subvention für Investitionen über EUR 10 Mio. an. Dabei ist die Bewilligung von der Anzahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze, vom Zweck und dem Ansiedlungsort der Investi-tion abhängig. Die Bedingungen der VIP-Subventionen werden während der Verhandlungen zwischen dem Investor

und den ungarischen Behörden festge-legt. Liegt die Investition zwischen EUR 10 Mio. und EUR 25 Mio., untersuchen die ungarischen Behörden, inwieweit das Projekt aus den dafür zur Verfü-gung stehenden EU-Fonds unterstützt werden kann. Beihilfen können bei der Ungarischen Agentur für Außen-wirtschaft und Investitionsförderung (HITA) in englischer oder ungarischer Sprache beantragt werden.

Die wesentlichen Subventionen für Investitionen werden für die verarbei-tende Industrie (Neugründungen auf der „Grünen Wiese“, Erschließung von Altgelände oder Kapazitätserweiterung), für Shared Service Center („SSCs“), für Forschung und Entwicklung gewährt.

Seit der Einführung der „VIP“-Subvention 2004 haben bereits 94 Gesellschaften Investitionshilfen durch den ungarischen Staat erhalten. Diese Gesellschaften haben Investitionen mit einem Gesamtwert von mehr als HUF 2.211,05 Milliarden (ca. EUR 8,5 Mrd.) ausgeführt und dabei insgesamt etwa 39.000 neue Arbeitsplätze geschaffen. Die ungarische Regierung entschied, den Unternehmen insgesamt HUF 174,8 Milliarden (ca. EUR 582,9 Mio.) zu gewähren, die in Tranchen je nach Projektfortschritt ausgezahlt wird. Eine große Zahl an Projekten wurde in Budapest, Zentral-Pannonien, Nor-dungarn und der Nördlichen Tiefebene angesiedelt. Aufgrund einiger sehr großer Investitionen war das gesamte Investitionsvolumen in Zentral-Pan-nonien und der Südlichen Tiefebene besonders hoch.

• investitionen im Bereich der verarbeitenden industrie

Investoren können eine VIP-Subven-tion beantragen, wenn sie 50-100, oder bei Großinvestitionen in einem Wert von mehr als EUR 50 Mio. 100-200 neue Arbeitsplätze schaffen, abhängig von der Region, in der die Investition verwirklicht wird.

Beihilfefähige Kosten im Bereich der verarbeitenden Industrie sind beispielsweise die Kosten des Grund-stückserwerbs, Baukosten oder Mietkosten von Gebäuden, Kosten der Infrastruktur, der Erwerb neuer Aus-stattung und Maschinen, Kosten von immateriellen Vermögensgegenstän-den und dergleichen. Der Investitions-

Übersicht über die intensität der fördermittel in Zentralungarn für die Periode 2014-2020

Subsidy Alert

Subsidy AlertHungary • Issue 21 • 5 December 2013PricewaterhouseCoopers Magyarország Kft. • Wesselényi utca 16, Budapest, H-1077 • Tel: + 36 1 461 9100 • www.pwc.com/huThis Subsidy Alert is produced by PwC’s tax department in co-operation with Réti, Antall & Partners, a Law Firm associated with PwC. Réti, Antall & Partners Law Firm • Wesselényi utca 16/A. Budapest, H-1077 • Tel: + 36 1 461 9888 • www.pwclegal.com/huLegal Disclaimer: This content is for general information purposes only, and should not be used as a substitute for consultation with professional advisors. © 2013 PwC. All rights reserved. PwC refers to the PwC network and/or one or more of its member firms, each of which is a separate legal entity. Please see www.pwc.com/structure for further details.

Tudta, hogy változatlan feltételekkel lehet igénybe venni a regionális vissza nem térítendő állami támogatásokat 2014. június 30-ig? Regionális támogatási térkép

2013 októberében az Európai Bizottság meghosszabbította Magyarország 2013. december 31-én lejáró regionális támogatási térképét 2014. június 30-ig. Ezzel lehetőség nyílik 2014. június 30-ig a budapesti beruházások támogatására, illetve Pest megyében egységes 30% maximális támogatási intenzitás marad érvényben. Fontos kiemelni, hogy 2014. július 1-jétől Budapest és Pest megye bizonyos települései nem lesznek jogosultak regionális jogcímű támogatásra (például beruházási támogatás, fejlesztési adókedvezmény), illetőleg Közép- és Nyugat-Dunántúl maximális támogatási intenzitása 5-5 százalékponttal csökkenni fog.

A 2007–2013-as költségvetési időszakra vo-natkozó támogatási térkép és a 2014–2020-as költségvetési időszakra kialakított, az Európai Bizottsághoz benyújtott koncepció egyes régiókra vonatkozó eltéréseit az alábbi ábra foglalja össze:

Az EKD támogatás és fejlesztési adókedvezmény aktualitásai

Az Egyedi Kormánydöntéssel megítélhető beruházási készpénztámogatás (EKD támogatás) jogszabályi háttere jelenleg 2013 év végéig hatályos, azonban várhatóan 2014 júniusáig meghosszabbítják. Abban az esetben, ha az elkövetkezendő bő hat hónapban a jelenleg érvényes feltételek mellett szeretne állami támogatást igénybe venni a közeljövőben megvalósítani tervezett beruházásához, javasoljuk a támogatás igénylési folyamat elindítását még 2013 decemberében.

Fejlesztési adókedvezmény igénylése esetén különös hangsúlyt érdemes fordítani a jogo-sultság megszerzésére még az év vége előtt arra tekintettel is, hogy a támogatásokra való jogosultság feltételeinek jelentős része egy megadott bázisértékhez kötődik, mely bázisérték vagy a támogatási folyamat indí-tásának, vagy a támogatott beruházás meg-kezdésének évéhez kapcsolódik.

Egyúttal felhívjuk a figyelmét arra, hogy 2013. október 26-ától változott a fejlesztési adókedvezményről szóló kormányrendelet, amely az alábbi kisebb pontosításokat tartal-mazza az eddigi szabályozással kapcsolato-san:

» Az eddig kialakult gyakorlatnak megfelelően most már a rendelet is tartalmazza, hogy az adókedvezmény igénybevételére való jogosultság nem veszik el, amennyiben a beruházás befejezési időpontja a bejelentetthez képest eltér.

» Azon vállalkozásoknak, amelyek külföldi pénznemben vezetik a könyveiket, az adókedvezmény igénybevételekor a ténylegesen felmerült elszámolható költségeket a Magyar Nemzeti Bank hivatalos – adóév utolsó napján érvényes – devizaárfolyamának alkalmazásával kell meghatározniuk. A kormányrendelet mellékletei a fenti változással összhangban módosultak.

Amennyiben felkeltette érdeklődését a fenti támogatási lehetőség, úgy kérdéseivel forduljon szokásos kapcsolattartó partneréhez, vagy Végső Andreához (tel: +36 1 461 9459; e-mail: [email protected]; készpénztámogatások), illetve Izer Norberthez (tel: +36 1 461 9433; e-mail: [email protected]; fejlesztési adókedvezmény).

Did you know that regional non-refundable cash subsidies continue to be available under the same conditions until 30 June 2014?

Regional aid map

In October 2013, the European Commission extended the duration of Hungary’s regional aid map from 31 December 2013 to 30 June 2014. This means that incentives for investment projects in Budapest may be provided until 30 June 2014, and the aid intensity rate for Pest county will remain at the maximum of 30%. It is important to note that, from 1 July 2014, Budapest and certain municipalities in Pest county will no longer be entitled to receive regional aid (e.g. investment subsidy, development tax incentive), and the maximum aid intensity rate for Central Transdanubia and Western Transdanubia will be reduced by 5 percentage point.

The following figure gives a summary of the regional differences between the aid map for the 2007–2013 budgetary period and the plan for the 2014–2020 budgetary period that was submitted to the European Commission:

Current issues in EKD subsidy and development tax incentives

The legislative framework of investment subsidies based on individual government decision (EKD subsidy) is in effect until the end of 2013, but it is expected to be extended until June 2014. If you wish to obtain a subsidy under the current conditions during the next slightly more than six months for an investment planned to be implemented in the near future, we suggest that you start the application process in December 2013.

If you are applying for a development tax incentive, we recommend that you gain eligibility before the end of the year, also because most of the eligibility criteria are based on a base value, which is linked either to the year the application process is started or the start of the subsidized investment.

Please also note that the Government Decree on the development tax incentive was amended, effective 26 October 2013, and includes the following minor clarifications concerning the former provisions:

» In line with the established practice, the Government Decree declares that eligibility for the incentive will not be affected, if the actual completion date of the investment is different from the date originally specified.

» When a businesses that keeps its books in a foreign currency wishes to use the incentive, the amount of the eligible expenses actually incurred must be converted to HUF at the Hungarian National Bank’s official exchange rate in effect on the last day of the tax year. The schedules of the government decree have been modified in accordance with the above changes.

If you are interested in this subsidy opportunity, or if you have any questions regarding the above, please contact your usual relationship partner or Andrea Végső (phone: +36 1 461 9459; e-mail: [email protected]; cash subsidies) or Norbert Izer (phone: +36 1 461 9433, e-mail: [email protected]; development tax incentive).

Tamás LőcseiPartner, Service Line [email protected]: +36 1 461 9358

Paul [email protected]: +36 1 461 9260

János [email protected]: +36 1 461 9310

Zaid [email protected]: +36 1 461 9289

Zsolt [email protected]: +36 1 461 9733

David [email protected]: +36 1 461 9354

Dóra Máthé[email protected]: +36 1 461 9767

László Ré[email protected]: +36 1 461 9890

György [email protected]: +36 1 461 9870

21. szám • 2013. december 5. Issue 21 • 5 December 2013

Contacts:

10%0%

50%50%

50%50%

30%0%

20%, 35%**

50%50%

50%50%

40%35%

30%25%

Regionális támogatási intenzitások maximuma Magyarországon*

* Az intenzitás mértéke függ a beruházás méretétől és a beruházó kis- és középvállalkozás státuszától. Kisvállalkozások esetében 20, míg a középvállalkozások esetében 10 százalékponttal magasabb az intenzitás.

** Közép-Magyarországon az intenzitás 0%, azonban egyes településeken elérhető 20%, illetve 35%-os intenzitás.

*Aid intensities depend on the size of the investment and whether the investor is a small or medium-sized enterprise. Aid intensity is 20 percentage point higher in the case of small businesses and 10 percentage point higher in the case of medium-sized enterprises.

** Aid intensity for Central Hungary is 0%, except for certain certain municipalities with an intensity of 20% or 35%.

Réti, Antall & Társai PwC Legal

budapest

2007–2013 2014–2020

West-pannonien

nordungarn

zentral-ungarn(mit ausnahme von budapest)

süd-pannonien

südliche tiefebene

nördliche tiefebene

zentral-pannonien

Quelle: PwC Quelle: PwC

60.Szentmártonkáta61.Szigetbecse62.Szigetszentmiklós63.Szob64.Szokolya65.Táborfalva66.Tápióbicske67.Tápiógyörgye68.Tápióság

69.Tápiószele70.Tápiószentmárton71.Tápiószőlős72.Tatárszentgyörgy73.Tésa74. törtel75. tura76.Újhartyán77.Újszilvás

78.Üllő79.vác80.váckisújfalu81.valkó82.vámosmikola83.vecsés84.verőce85. verseg86.Zebegény

20%

35%

1

35

2833

45

74478

41

7

77

6769

7170

1544

60

6866

65

49

72

976

42

48

1678

5222

50

81

7518

2429

85

4

510

25

1917

80

56

5732

798486

6434

634026

3627 43

82 51 30

673

20

46

381383

21

212

3

3158

37 611139

622314

59

555354

maximale intensität der fördermittel nach regionen in Ungarn

1.Abony2.Alsónémedi3.áporka4.Aszód5. bag6.Bernecebaráti7.Cegléd8.Csemő9.Dabas10.Domony11.Dömsöd12.Dunaharaszti13.Ecser14. Érd15. Farmos16.Felsőpakony17.Galgagyörk18.Galgahévíz19.Galgamácsa20.Gödöllő21.Gyál22.Gyömrő23.halásztelek24.hévízgyörk25. Iklad26.Ipolydamásd27.Ipolytölgyes28.Jászkarajenő29. Kartal30.Kemence31.Kiskunlacháza32.Kisnémedi33.Kocsér34.Kóspallag35.Kőröstetétlen36.Letkés37.Lórév38.Maglód39.Makád40.Márianosztra41. mikebuda42. monor43.Nagybörzsöny44.Nagykáta45.Nagykőrös46.Nagytarcsa47.Nyársapát48.ócsa49.örkény50.Pécel51.Perőcsény52.Péteri53. Piliscsaba54. Pilisjászfalu55. Pilisvörösvár56.Püspökhatvan57.Püspökszilágy58.Ráckeve59. Solymár

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Leitfaden für Investitionen in Ungarn 201428 Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014 29

Schnell wachsender und zeitraum wird vom Investor bestimmt und dauert gewöhnlich höchstens fünf Jahre. Der Verpflichtungszeitraum fängt nach Fertigstellung der Investiti-on an und beträgt fünf Jahre bei Groß-unternehmen, drei Jahre bei KMUs.

• f&e investitionenDie ungarische Regierung legt

besonderen Wert auf die Förderung der Forschungs- und Entwicklungs-aktivitäten und -investitionen. Wegen des in Ungarn zur Verfügung stehen-den hohen akademischen Niveaus ist dieses Land ein attraktives Umfeld für multinationale Konzerne (z.B. Tele-kommunikationsunternehmen, Auto-mobilindustrie, usw.). Oft kooperieren diese mit ungarischen Hochschulen im Rahmen von Forschungsprojekten und bauen dadurch ihre F&E-Kapazi-täten in der Region aus.

Bei F&E-Investitionen gilt die Schaffung von mindestens 10 neuen Arbeitsplätzen im Bereich der F&E-Tätigkeiten als Voraussetzung für die Bewilligung einer “VIP”-Investitions-subvention.

• shared service center (sscs)Die Anzahl der Anfragen sowie

die Expansion bereits bestehender Unternehmen sind ein Beweis für die Anziehungskraft des Landes. Zahlrei-che Unternehmen, die ihre welt-weiten Aktivitäten durch Business Process Outsourcing und SSCs ratio-nalisieren wollen (z.B. IBM, Vodafo-ne, BP, Morgan Stanley, usw.), haben bereits attraktive Standorte und produktive Arbeitskräfte in Ungarn

FuEuI im Mittelpunkt

DIE WICHTIGSTEN ARGU-MENTE füR EINE INVES-TITION IM UNGARISCHEN DIENSTLEISTUNGSSEKTOR

• verfügbarkeitvonFacharbeitern• Kostenersparnisse• KulturverträglichkeitundSprach-

kenntnisse• ErfahrungenimBereichderspezifi-schenBack-OfficeTätigkeitenoderDienstleistungen

• verfügbarkeitdertechnologischenund sonstigen Infrastruktur

• GeschäftlicheSicherheitundstarkeRegelungzumgeistigenEigentum

Die ersten regionalen Service-zentren tauchten in Ungarn am Ende der 1990er Jahre auf. Heute gibt es ungefähr

80 Shared Service Center (SSC) in Ungarn, die über 30.000 Arbeitnehmer beschäftigen. SSCs haben sich im Land als sehr erfolgreich erwiesen. Globa-le Unternehmen wie Exxon Mobile, British Petrol, Vodafone, IBM, Morgan Stanley, Citibank, British Telecom and Diageo betreiben ihre Zentren in Ungarn. Die SSC-Industrie ist zu einem der am schnellsten wachsenden und leistungsfähigsten Sektoren der ungari-schen Wirtschaft geworden.

Eine 2013 durchgeführte umfassen-de und repräsentative Umfrage von PwC zeigte, dass die SSC-Leiter sehr zufrieden mit ihren ungarischen Zent-ren sind: sie haben die ursprünglichen Zielsetzungen erfüllt und die Errichtung eines Zentrums in Ungarn hat sich als die richtige Entscheidung erwiesen. Wenn die befragten Unternehmen jetzt zu entscheiden hätten, würden sie erneut Ungarn als Standort für ihre SCC wählen. Laut der Ergebnisse der Um-frage sind die Kunden und Mitarbeiter weitgehend zufrieden. Noch wichtiger ist, dass die befragten Zentren weitere Expansion und weiteren Zuwachs in der nahen Zukunft in dem Land vorhaben.

Die wichtigsten Kriterien der Stand-ortwahl für ein SSC stimmen generell weltweit überein: relativ niedrige Arbeitskosten und die Verfügbarkeit von qualifizierten Arbeitskräften sind die entscheidenden Faktoren. Die Inf-rastruktur und das Wirtschaftsumfeld des Landes spielen auch eine wichtige Rolle bei Investitionsentscheidungen. Obwohl die Lebensqualität und andere subjektive Elemente von geringerer Bedeutung sind, können diese den wahren Unterschied ausmachen, wenn ähnliche Länder und Standorte Kopf-an-Kopf im Wettbewerb stehen. Ungarn nimmt aus all diesen Aspekten eine starke Wettbewerbsposition ein.

Bei dem Vergleich zwischen ihrem derzeitigen Standort und anderen Geschäftssitzen haben SSC-Leiter Ungarn in vielen Aspekten vorteilhafter als andere Länder gefunden. Zu diesen Aspekten zählen die Verfügbarkeit von Arbeitnehmern mit hohem Bil-dungsniveau sowie die Mentalität, die Einstellung, die Problemlösungsfertig-keiten, die kulturelle und sprachliche Diversität der im Sektor beschäftigten Arbeitskräfte. Ungarns IT-, Telekom-munikations- und Logistikinfrastruk-tur wurden auch sehr positiv bewertet. Ein anderer wichtiger Aspekt ist, dass die ungarischen SSC sehr erfolgreich gewesen sind und sehr positive Ergeb-nisse erreicht haben aufgrund der Qua-lität, der Fähigkeit, Tätigkeiten schnell auf andere Standorte zu verlagern und dadurch die Qualität und Effizienz der Abläufe zu verbessern sowie der hohen Zufriedenheit der Kunden. Ungarn hat sich als idealer Standort für SSCs erwiesen, die komplexe und wertvolle Dienstleistungen erbringen.

Eine andere erwähnenswerte wich-tige Entwicklung ist die zunehmende Komplexität der angebotenen Dienst-

leistungen. Die frühere Vorstellung, dass SSCs hauptsächlich einfache, standardisierte, geringwertige Dienst-leistungen auf der Transaktionsebene anbieten, gilt für Ungarn nicht mehr. Die Zentren, die früher in erster Linie relativ einfache finanzielle Dienstleis-tungen anboten, handhaben zahlreiche komplexe Abläufe, wie z.B. Group Treasury, externe Berichterstattung, IT, HR und Finanzmodellierung. Viele Tätigkeiten wurden von den Haupt-sitzen der Gruppen nach Ungarn verlagert: eine Entwicklung, die sich vor zehn Jahren nur wenige hätten vorstellen können. Dies hätte ohne die starke, zuverlässige und konsistent hohe Leistung der ungarischen SSCs nicht passieren können.

Obwohl die Mehrheit der SSCs zur-zeit in Budapest zu finden ist, nimmt die Anzahl der auf dem Land errichte-ten Zentren ständig zu. Die größeren Städte mit eigenen Universitäten, wie Debrecen, Szeged und Pécs bieten exzellente Möglichkeiten für die neuen Zentren, die junge, ambitionierte, qua-lifizierte Fachkräfte mit Sprachkennt-nissen suchen.

leistungsfähigster Sektor

gefunden. 2013 haben sich folgende Unternehmen für Investitionen oder die Erweiterung ihrer bestehenden Tätigkeiten in Ungarn entschieden: Computacenter, Greif, Systemax, IT Services und Morgan Stanley.

Bei der Errichtung oder Erweite-rung von Shared Service Center sind im Allgemeinen mindestens 100 neue Arbeitsplätze und in Zentralungarn

mindestens 200 neue Arbeitsplätze zu schaffen, um eine “VIP”-Investitions-subvention beantragen zu können.

Bei der Inanspruchnahme der “VIP”-Investitionssubvention zur Errichtung oder Erweiterung von SSCs werden 24 Monatslöhne und Sozialabgaben der neuen Angestellten, die innerhalb von drei Jahren eingestellt werden, als beihilfefähige Kosten berücksichtigt.

Die ungarische Regierung betont regelmäßig die Wichtigkeit der FuEuI-Entwicklung im Land, um das europäische Niveau zu erreichen. Die neuesten Entwicklungen haben ergeben, dass der Europäische Innovati-onsanzeiger das Budapester Gebiet hinsichtlich des Innovationsvermö-

gens als den europäischen Standards entsprechend beurteilt hat, obwohl es noch in allen Regionen des Landes Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Generell ist ein positiver Trend bei den Gesamt-FuE-Aufwendungen zu beobachten; die FuE-Res-sourcen der Unternehmen erhöhen sich schnell und überschreiten die öffentlichen Ausgaben.

2012 betrugen die FuEuI-Aufwendungen HUF 336 Milliarden in Ungarn. Diese Summe macht 1,2% von Ungarns BIP aus. Die 2013 veröffentlichte Nationale FuEuI-Strategie strebt in den kommenden Perioden wesentlich höhere Innovati-onsaufwendungen, d.h. 1,8% des BIP bis 2020 und 3% des BIP bis 2030, an.

Einige der Zielsetzungen der Strategie bis 2020:• Beitritt von neuen FuE-Innovationszentren der Innovationselite der Welt • Errichtung oder Verstärkung von globalen FuE-Zentren von Unternehmen

durch Förderung• Verwirklichung der globalen Markterwartungen von wachstumsorientierten,

auf FuE eingestellten KMUs• Förderung von innovativen JungunternehmenDie steigende Anzahl der FuE-Zentren in den letzten Jahren ist ein Beweis für

die Entwicklung. Die Jahre zwischen 2006 und 2012 zeigten ein Wachstum von ungefähr 19%, was 574 neu gegründeten FuE-Zentren entspricht.

Nur 29% der ungarischen Unternehmen verfügen über ein FuE- oder Techno-logiezentrum (im Vergleich zu dem internationalen Anteil von 42%). Sie schließen vielmehr Forschungspartnerschaften ab: über 73% der Unternehmen haben einen akademischen FuE-Partner (ein Universitäts- oder öffentliches Forschungszentrum).

Die ungarische Regierung befürwortet die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen Forschungszentren mit multinationalem Hintergrund, den einheimischen Universitäten und den KMUs, die im Bereich der FuE tätig sind.

Zur Bewahrung der prominenten Stellung der ungarischen FuE-Zentren von mul-tinationalen Unternehmen im internationalen Wettbewerb wird die Verfügbarkeit der hochqualifizierten Arbeitskräfte gewährleistet. Für dieses Ziel sichert das ungari-sche Bildungswesen eine Bildung von hoher Qualität sowie eine offene Zusammen-arbeit und Partnerschaft zwischen den Unternehmen und den Universitäten.

Ungarn strebt an, die zur Verfügung stehenden Ressourcen so weit wie möglich auszuschöpfen, um den EU-Durchschnitt im Bereich der FuE-Investitionen zu erreichen. Die Regierung beabsichtigt, die umfangreichsten Möglichkeiten anzubie-ten, um die FuE-Tätigkeiten der Unternehmen zu entwickeln.

Wie Zoltan Cséfalvay, Staatssekretär des Wirtschaftsministeriums erklärte: „auf Ungarn kommt eine Entwicklungsphase bezüglich des FuE-Sektors zu; die Regierung plant, ungefähr 10% der EU-Mittel, d.h. ca. HUF 700 Milliarden aus der EU-Programmperiode 2014-2020 für FuE auszugeben.“ Neben den EU-Mitteln stehen Beihilfen auch von Staatshaushalt in Form einer Bargeldförderung oder einer Steuererleichterung zur Verfügung.

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Leitfaden für Investitionen in Ungarn 201430 Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014 31

BT (British Telecom) ist einer der weltweit führenden Anbieter von Informations- und Kommunikationsdienstleistungen. An die 90. 000 Mitarbeiter rund um den Globus stützen sich Kunden in mehr als 170 Län-dern. Zu seinen Haupttätigkeitsbereichen gehören die Bereitstellung von vernetzten IT-Dienstleistungen weltweit; von örtlichen, nationalen und internationalen Telekommu-nikationsdienstleistungen für die Nutzung zuhause, bei der Arbeit und unterwegs; von Broadband- und Internetprodukten und -dienstleistungen und gebündelten Festnetz- und Mobilprodukten und -dienstleistungen.

Das Büro, das BT 1999 in Budapest eröffnet hat, kennzeichnet den ersten Vorstoß der Fir-ma in die schnell wachsenden Märkte Zentral- und Osteuropas. Die hervorragende Position, die die Firma heute in der Region einnimmt, ist das Ergebnis eines fundierten lokalen Know-hows in Verbindung mit einer breiten Palette von ICT-Angeboten und starken Part-nerschaften mit Lieferanten aus der region.

2007 verstärkte die Firma ihre Präsenz durch die Eröffnung ihres Betriebszentrums Europa mit – laut aktuellen Angaben - mehr als 900 Mitarbeitern in Budapest und De-brecen. Das hochqualifizierte Personal des Centers unterstützt 12 europäische Länder. Der Schwerpunkt liegt auf Kundendienst-management, Finanzdienstleistungen, Dienstleistungserbringung und verschiede-nen Support-Dienstleistungen in den Berei-chen Handel und Geschäftstätigkeit.

Welche faktoren waren bei der entschei-dung für Ungarn als standort des BT-ser-vice-centers ausschlaggebend?

BT ist seit 1999 in Ungarn vertreten. Unsere Tätig-keit beschränkte sich anfänglich auf die traditi-onellen Telekommunikations-Geschäftsbereiche

Mittel- und Osteuropas. Außer unserer Präsenz in Ungarn und dem Erfolg unserer Offshoring-Projekte, die für die Anfangsphase kennzeichnend waren, haben auch die Verfügbarkeit von gut ausgebildeten und über ausgezeichnete Fremd-sprachenkenntnisse verfügenden Mitarbeitern, die moderne Infrastruktur sowie auch die positive, investorenfreundliche Einstellung der ungari-schen Regierung und der Behörden von Debrecen dazu beigetragen, dass sich BT im Jahr 2007 für Ungarn als Standort ihres Service-Centers Europa entschieden hat. Für uns ist die Kontinuität un-serer Geschäftstätigkeit beziehungsweise unserer Dienstleistungen von besonderer Bedeutung. Dies war der Grund dafür, dass wir gleichzeitig zwei Bü-ros an zwei Standorten, in Budapest und Debrecen, eröffneten und deshalb einige unserer Funktions-bereiche auf beide Standorte verteilt sind.

Welche wichtigen meilensteine gab es ab 2007?

2007 wurden unsere neuen Büros in Budapest und Debrecen eröffnet. Im Frühling 2008 schlossen wir einen Subventionsvertrag mit der ungarischen Regierung ab und noch im selben Jahr erhielt BT für die Errichtung ih-res ungarischen Service-Centers auf der LA BAULE World Investment Conference (WIC) den Preis “Investor des Jahres“. 2011 betrug die Zahl unserer Mitarbeiter schon 500; 2012 gewannen wir den Preis “Familienfreundlicher Arbeitsplatz“. Wir beschäftigen zurzeit in Ungarn mehr als 900 Mitarbeiter und der Bestand wird sich dank des kontinuierlichen Wachstums bald auf 1000 Mitarbeiter erhöhen.

Welche expansions- und entwicklungsmöglichkei-ten sehen sie für das ungarische shared service centre und welche Bedingungen müssten dafür gegeben sein?

Eine der wichtigsten Bedingungen für weiteres Wachstum und weitere Investitionen ist die ausreichende Verfügbar-keit qualifizierter Mitarbeiter. Es ist unser gemeinsames Interesse, im Bereich der Ausbildung und hier besonders im Bereich Fremdsprachenkenntnisse die Wettbewerbsfä-higkeit Ungarns zu erhalten und kontinuierlich zu verbes-sern. Die meisten weltweit vertretenen Großunternehmen unterhalten an mehreren geografischen Standpunkten

Center zur Unterstützung von Dienstleistungen und Geschäftstätigkeiten. Oft ist zu beobachten, dass diese Center- infolge der Entscheidungen der Unternehmenslei-tung, welche Tätigkeiten, in welchem Umfang und wo zu konzentrieren oder wohin zu verlegen sind - zu Konkurren-ten werden, obwohl sie im Allgemeinen eine einheitliche Geschäftsstrategie verfolgen. Es ist deshalb wichtig, dass die Kosten für Beschäftigung und Geschäftstätigkeit (die von den Arbeitgebern zu entrichtenden Steuern, Beiträge, Gebühren, usw) insgesamt im regionalen Vergleich und im Vergleich mit europäischen Entwicklungsländern wettbe-werbsfähig bleiben. Für die Gewinnung von Investoren sind außerdem vertrauensbildende Faktoren und Maßnahmen wie Berechenbarkeit und vorausgehende Konsultationen unverzichtbar.

Was denken sie über die investitionsförderungs-politik Ungarns? Ein wichtiges Ziel ist, dass Ungarn für Investoren attraktiv bleibt. Weltweit sind sich Unternehmensleiter einig, dass sich der Schwerpunkt weg vom Krisenmanagement eher auf solche Maßnahmen verlagert, die ein nachhaltiges Wachstum zum Ziel haben; meiner Meinung nach sollte sich die Investitionsförderungspolitik des Landes danach ausrichten.

INTERvIEwMITANDORFARAGó,GENERALDIREKTOR

British Telecom in Ungarn

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Leitfaden für Investitionen in Ungarn 201432 Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014 33

1.2. „VIP“-Subvention für Ausbildung

Die ungarische Regierung bietet „VIP“-Subventionen für die Ausbildung von Arbeitnehmern an neugeschaffenen Arbeitsplätzen an. Diese Subvention steht Investoren offen, die mindestens 50 neue Arbeitsplätze schaffen. Der maximale Betrag der Ausbildungssub-vention beträgt EUR 1 Mio., wenn 50

bis 500, und EUR 2 Mio., wenn über 500 neue Arbeitsplätze geschaffen wer-den. Sie wird für allgemeine, aber auch spezifische Ausbildungen gewährt. Die maximale Förderung beträgt 60% bei allgemeinen und 25% bei spezifischen Ausbildungsleistungen. Der maximale Förderbetrag kann im Falle der Ausbil-dung von behinderten oder benachtei-ligten Arbeitnehmern und bei kleinen

und mittelständischen Unternehmen erhöht werden. Die Ausbildungssubven-tion ist keine regionale Beihilfe.

Gemäß den neuen EU-Verord-nungsentwürfen sind Änderungen auch bei der Ausbildungsbeihilfe zu erwarten.

1.3. „VIP“-Subvention zur Schaffung von Arbeitsplätzen

Die ungarische Regierung gewährt Subventionen, wenn im Rahmen von Investitionen, die „VIP“-subventions-berechtigt sind, mindestens 250 neue Arbeitsplätze in benachteiligten oder 150 Arbeitsplätze in unterentwickelten Mikroregionen geschaffen werden. Die maximal erhältliche Subvention beträgt EUR 3 Mio., abhängig von Ort und Anzahl der neuen Arbeitsplätze.

1.4. „VIP“-Subvention zur Errichtung von Ausbildungsanlagen

„VIP“-Subventionen stehen zur Er-richtung von Ausbildungsanlagen und zur Erneuerung der Ausstattungen für praktische Ausbildungen zur Verfügung. Die Subvention steht Unternehmen offen, bei denen sich die Anzahl der Berufsschüler, die über einen Ausbil-dungsvertrag verfügen, im Vergleich zur durchschnittlichen Schüleranzahl in den zwei Schuljahren vor dem Einreichen des Beihilfeantrags um mindestens 50 Personen erhöht.

Der maximal erhältliche Förderbe-trag liegt bei EUR 8.000 pro Schüler, wobei die insgesamt erhaltene För-derung EUR 2 Mio. pro Begünstigten nicht überschreiten kann.

2. subventionen aus dem innovationsfonds für forschung und Technologie

Die Fördermittel werden aus dem ungarischen Staatshaushalt finanziert und richten sich in erster Linie auf Forschungs- und Entwicklungstätig-keiten, die in weitgehender Zusam-menarbeit zwischen Unternehmen, Universitäten und Forschungsinstitute durchgeführt werden. Die Subventio-nen können über ein Ausschreibungs-verfahren beantragt werden.

Der maximale Betrag der

Ausbildungssubvention beträgt EUR 1 Mio.,

wenn 50 bis 500, und EUR 2 Mio., wenn über 500 neue Arbeitsplätze

geschaffen werden.

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Leitfaden für Investitionen in Ungarn 201434 Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014 35

3. subventionen aus eU-fonds STEUERLIChEANREIZEAus den EU-Fonds ergibt sich ein

breites Spektrum an Ausschreibungs-möglichkeiten, zu denen auch Inves-titionen unter EUR 10 Mio. berechtigt sein können. Die Bedingungen für den Antrag, die zeitlichen Voraussetzungen und der Gesamtbetrag der Subven-tion variieren von Ausschreibung zu Ausschreibung. Diese Ausschreibungen spiegeln die Wichtigkeit wieder, die

der Förderung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, der Schaffung neuer Arbeitsplätze, Umweltinvesti-tionen und Technologieinvestitionen eingeräumt werden. (Kleine und mittelständische Unternehmen werden hier bevorzugt behandelt.)

Die Programmperiode 2007-2013 nähert sich dem Ende; die verfüg-baren EU-Mittel können bis Ende

2015 ausgezahlt werden. Ungarn strebt an, diese Möglichkeit so gut wie möglich auszuschöpfen. Deshalb werden einige aus den Mitteln der Programmperiode 2007-2013 finan-zierte Ausschreibungen noch 2014 veröffentlicht werden.

DIE NEUE PROGRAMM-PERIODE 2014-2020

Für die Programmperiode 2014-2020werdenUngarnneueMittelinhöhevonEUR20,5Milliardenzurverfügungstehen.DieerstenAusschreibungensindimzweitenhalbjahr2014zuerwarten,nachdemdieneuenstrategischenPläneundRegelnendgültigausgearbeitet sind.DieZielsetzungender

nächstenProgrammperiodesinddieErhöhungderBeschäftigung,verbesserungderwettbewerbsfähigkeitundderglobalenLeistungsfähigkeitderUnternehmen,Förderung derFuEuI-Tätigkeiten,sowiesteigerung der energie- und RessourceneffizienzindenfolgendenBereichen:• wirtschaftlicheEntwicklung

und Innovation • Entwicklungvonintelligentenverkehrssystemen

• Entwicklungdeshumankapitals

• Umwelt-undEnergieeffizienz• TerritorialeEntwicklungundStadtentwicklung

DiezuständigenMinisterienwerdenbeiderverwendungderin der neuen Programmperiode 2014-2020 verfügbaren mittel von demBürodesMinisterpräsidentenkoordiniert. DieAnträgesindinungarischer

Spracheeinzureichen.DerBeihilfevertragwirdauchaufUngarischverfasst.

In der Periode 2014-2020 stehen Ungarn

neue Mittel offen. steuererleichterungen für entwicklungen

Steuererleichterungen für Entwick-lungen können für einen Zeitraum von 10 Jahren (nach Abschluss der

Entwicklung) über die Erklärung der Körperschaftsteuer („KSt“) in An-spruch genommen werden und stehen innerhalb von höchstens 14 Jahren ab dem Zeitpunkt zur Verfügung, zu dem die Steuererleichterung zum ersten Mal geltend gemacht wird.

Die Steuererleichterung kann in einem Steuerjahr bis zu 80% der zu en-trichtenden Steuer, jedoch insgesamt bis zur maximal erhältlichen Beihilfeinten-sität in Anspruch genommen werden.

Anträge für die Steuererleichterung müssen beim Wirtschaftsministerium eingereicht werden. Die ungarische Regierung kann eine Ausnahmege-nehmigung erteilen, falls die kumu-lierten, zum Anspruch berechtigenden Kosten der Investition EUR 100 Mio. überschreiten.

Liegt die Investition unter diesem Grenzwert, muss der Steuerpflichti-ge nur das Wirtschaftsministerium benachrichtigen, bevor die Investition begonnen wird.

Steuererleichterungen für Investitio-nen sind erhältlich, wenn u.a.:

• der derzeitige Investitionswert mindestens HUF 3 Milliarden (ca. EUR 10 Mio.) [in bestimm-ten ausgewiesenen Gebieten mindestens HUF 1 Milliarde (ca. EUR 3,33 Mio.)] beträgt; oder

• die beihilfefähigen Kosten von Umweltschutzprojekten, Breit-band-Internet-Dienstleistungen, F&E-Projekten, Film- und Videofilmherstellungsprojekten mindestens HUF 100 Mio. (ca. EUR 0,33 Mio.) erreichen; oder

• das Unternehmen eine Inves-tition durchführt, durch die neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Als Grundlage zur Be-rechnung der Höhe der Steuer-erleichterung bei den Projekten, die neue Arbeitsplätze schaffen, dienen 24 Monatslöhne der neuen Angestellten, die während der Ausführungsphase und in den nachfolgenden drei Jahren beschäftigt werden. Es gibt keine Beschränkungen für die beihilfefähigen Kosten oder die

Für geplante Investitionen sind steuerliche Anreize erhältlich. Die Anträge müssen vor Projektbe-ginn an die zuständige Behörde in Ungarn oder die zuständige EU-Institution übermittelt werden.

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Leitfaden für Investitionen in Ungarn 201436 Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014 37

Anzahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze;

Investitionsprojekte sind nur beihil-fefähig, wenn

• die Investition der Schaffung neuer oder der Erweiterung be-stehender Anlagen dient; oder

• die Investition eine wesentliche Änderung der bisherigen Pro-dukte, gewährten Dienstleistun-gen, oder Produktionsprozesse/Dienstleistungsprozesse zur Folge hat (ausgenommen Investitionen in Grundlagenforschung, ange-wandter Forschung und experi-menteller Entwicklung).

Für Investitionen mit einem Investi-tionswert von HUF 3 Milliarden (in bestimmten ausgewiesenen Gebieten HUF 1 Milliarde) kann die Steuerer-leichterung unter der Bedingung in Anspruch genommen werden, dass in den vier Jahren nach dem Jahr, in dem die Steuererleichterung zum ersten Mal bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage berück-sichtigt wird:

• die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer sich um mindes-tens 150 (um mindestens 75 in bestimmten ausgewiesenen Gebieten) im Vergleich entweder zum Jahr, bevor die Investition getätigt wurde, oder zur durch-schnittlichen Anzahl der Arbeit-nehmer in den drei der Inves-tition vorangegangenen Jahren erhöht hat (ausgenommen die in einer ausländischen Niederlas-sung Beschäftigten); oder

• die jährlichen Lohnkosten den Mindestlohn, der am 1. Tag des Steuerjahrs in Kraft war, um das 600-fache (um das 300-fache in bestimmten ausgewiesenen Gebieten) übersteigen (ausge-nommen der Lohnkosten der in einer ausländischen Niederlas-sung Beschäftigten), verglichen mit entweder den jährlichen Lohnkosten des Jahres vor Beginn der Investition oder den durchschnittlichen jährlichen Lohnkosten der drei Jahre vor Beginn der Investition.

ANDERE STEUERERLEICHTERUNGEN

III. Wie investiert

In Ungarn sind die Regelun-gen zur Geschäftsgründung für ausländische Investoren dieselben wie für ungarische

Bürger und Rechtseinheiten. Nach-folgend haben wir Ihnen die vier grundlegenden Gesellschaftsformen in Ungarn dargestellt. Ausländische Betriebe können ihre Geschäft-

stätigkeit auch in der Form einer Niederlassung oder Repräsentanz in Ungarn führen.

Im Frühling 2014 werden neue Gesetze über die Wirtschaftsgesell-schaften in Kraft treten. Die nach-stehende Tabelle zeigt die neuen Regelungen, die auf Gesellschaften, die nach dem 15. März 2015 gegrün-

det werden, Anwendung finden. Bestehende ungarische Kommandit-gesellschaften haben sich inner-halb von einem Jahr auf die neuen Regelungen umzustellen, während Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften ein Zeitraum von zwei Jahren zur Umstellung zur Verfügung steht.

1.ERRIChTUNGEINESGESChÄFTSBETRIEBS

Kommanditgesell-schaft

(Betétitársaság)

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Korlátoltfelelősségű

társaság)

Geschlossene Aktiengesellschaft (Zártkörűenműködőrészvénytársaság)

Offene Aktiengesellschaft (Nyilvánosanműködőrészvénytársaság)

WICHTIGSTE MERKMALE

•GesellschaftmiteigenerRechtspersön-lichkeit;

•mindestens ein gesell-schaftermitunbe-schränkterhaftung;

•mindestens ein ande-rerGesellschafteristnurzurKapitaleinlageverpflichtet(beschränk-tehaftung)

•GesellschaftmiteigenerRechtspersön-lickeit;

•errichtetmiteinerdurchGesetzvorge-schriebenenAnfangs-kapitaleinlage;

•dieGesellschaftersindnurbiszurhöheihrerKapitaleinlagehaftbar(beschränktehaftung)

•GesellschaftmiteigenerRechtspersön-lichkeit;

•errichtetmitAkti-enkapital,dassichausAktieninvorherfestgelegterAnzahlundNennwertzusam-mensetzt;

•einladungen an die öffentlichkeitzurZeichnungderAktienverboten

•GesellschaftmiteigenerRechtspersön-lichkeit;

•eine Umgründung in dieseUnternehmens-form ist nur für beste-hendegeschlosseneAktiengesellschaftenmöglich.

•aktien können nur öffentlichgezeichnetwerden.

EMPfOHLEN füR: Gründer,dienichtüberdaserforderlicheMin-destkapital einer gesell-schaftmitbeschränkterhaftungverfügen

generellempfohlenwegenderbeschränktenhaftung

Gründer,dieüberdaserforderlicheMin-destkapital verfügen undanstreben,dieGesellschaftermitun-terschiedlichenRechteninFormvonvorzugsak-tienauszustatten(d.h.vorzugsdividenden,vorzugsaktienmitbesonderenStimmrech-ten,usw.)

empfohlennur,wenndieöffentlicheGründungwegendenTätigkeitenderGesellschafterforder-lichist

MINDESTANZAHL DER GRüNDER

zwei eine(r) eine(r) zwei

MINIMALBETRAG DES ANfANGSKAPITALS

hUF1/Gesellschafter hUF3.000.000(ca.EUR10.000)

hUF5.000.000(ca.EUR16.667)

hUF20.000.000(ca.EUR66.667)

AN f&E GEBUNDENE STEUERERLEICHTERUNGENFührtderSteuerzahlerselbstF&E-Tätigkeitendurch,kannerdiesevonderBemessungsgrundlagefürdieBerechnungderKörperschaft-undGewerbesteuerabsetzen.DiedirektenKosteneigenerF&E-AufwendungensowiederwerterworbenerF&E-DienstleistungensindvonderSteuerbemessungsgrundlageabzugsfähig,wennsienichtmitF&E-Leistungenzusammenhängen,dievoneineminUngarnansässigenSteuerzahler,einemprivatenUnternehmeroderderdauerhaftenungarischenNiederlassungeinerausländischenGesellschafterworbenwurden.Ab2014könnenauchverbundeneUnternehmendiebeidemSteuerpflichtigenanfallendendirektenKostenvonF&E-TätigkeitenimzwischendenbeidenParteienvereinbartenverhältnisvondemGewinnvorSteuernabziehen.

STEUERVORTEILE füR SHARED SERVICE CENTER (SSCS)Arbeitsplätze,dievonSSCsgeschaffenwurden,berechtigendieBetreiberzurInanspruchnahmevonKörperschaftsteuer-undGewerbesteuererleichterungen.FürkörperschaftsteuerlicheZweckekannderBetragdesSteuerabzugsfürdieSchaffungneuerArbeitsplätze,abhängigvomOrtdesSSCs,dieLohn-undGehaltszahlungenund–abgabenderneueingestelltenMitarbeiterfürbiszu12Monate(50%von24MonatslöhnenderneuenAngestellten)abdecken.DieBerechnungsbasisderGewerbesteuerkannebenfallsumhUF1Mio.(ca.EUR3.333)prozusätzlichemMitarbeiterimJahrderAnstellunggemindertwerden.

ANREIZE füR fILM, DARSTELLENDE KüNSTE UND MANNSCHAfTSSPORTInUngarnwerdenGesellschaftendurcheinevielzahlanSteuersparmöglichkeitenermutigt,Filmproduktionen,darstellendeKünsteundgewisseMannschaftssportartenfinanziellzuunterstützen.AlsSponsorenindiesenBereichenkönnenGesellschaftenSteuereinsparungenvonbiszu104,75%derfinanziellenUnterstützung,diesieFilmemachern,darstellendenKünstlernoderSportvereinenzukommenlassen,geltendmachen.

man in Ungarn?

Quelle: PwCWährungskurs: 300 HUF/EUr

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Leitfaden für Investitionen in Ungarn 201438 Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014 39

ANGEHöRIGE VON EWR-STAATEN

EinEwR-Bürger,dersichlängeralsdreiMonateinUngarnaufhält,mussvonderEinwanderungsbehördeeineregistrierungskarte und eine adresskarte bekommen.

DieGesellschaft,beiderderEwR-BürgerseineTätigkeitausführt,mussdessenPosi-tionundStaatsangehörigkeitdem arbeitsamt melden.

BüRGER AUS DRITTLÄNDERN

DieungarischeGesellschaftistverpflichtet,einenAntragaufanforderung einer arbeitskraft einzureichen,bevoreinAntragauf arbeitserlaubnis ausge-stelltwird.

Wenn dem antrag auf anforde-rung einer arbeitskraft stattge-gebenwurde,kannderAntragaufArbeitserlaubniseingereichtwerden.DieErlaubnismussvorBeginndesArbeitsverhältnissesvorliegen.

UmnachUngarneinreisenzudürfen,benötigtmaneinSchengen-visum.DerAntragsolltezusammenmitdemantrag auf arbeitserlaubnis beiderungarischenBotschaftdesheimatlandeseingereichtwerden.

NachderZustellungdesvisumsundderEinreisenachUngarnmusssichdiePersonbeiderEinwanderungsbehör-demelden,umeinewoh-nerlaubniszuerhaltenunddieungarischeAdressezuregistrieren.

Arbeitsrecht

Ein arbeitsrechtliches Verhältnis kann nur durch einen schriftlichen Arbeitsvertrag begründet werden, unabhängig von der vereinbarten Dauer der Beschäftigung. Der Ar-

beitsvertrag muss das Grundgehalt des Arbeitnehmers und seine Position enthalten. Nach der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags muss der Arbeitge-ber dem Arbeitnehmer eine schriftliche Beschreibung seiner/ihrer wichtigsten Rechte und Pflichten innerhalb von 15

ERRICHTUNG EINES GESCHÄfTSBETRIEBS IN UNGARN SCHRITT füR SCHRITTSCHRITT 1vorbereitungderUnterlagenderGesellschaftdurcheinenungarischenRechtsanwalt(bestimmteDokumentemüssenvoneinemungarischenAnwaltgegengezeichnetwerden).Zeitbedarf:mindestenseinTag.Kosten:Rechtsanwaltsgebührenvariierenerheblich.

SCHRITT 2eröffnung eines bankkontos.Zeitbedarf:einTag.Kosten:abhängigvonderBank.

SCHRITT 3RegistrierungderGesellschaftbeimungarischenRegistergerichtundZuteilungeinersteuerlichenIdentifikationsnummer.Zeitbedarf:imFallbestehenderGesellschaften,diestandardformatierteGründungsdo-kumenteverwenden:eineArbeitsstundeabErteilungdersteuerlichenIdentifikationsnummer(diesesvereinfachteverfahrenistOffenenAktiengesellschaftennichtzugänglich),andernfallsbenötigtderRegist-rierungsprozess15werktage.Esistanzumerken,dassdieserProzessnochlängerdauernkann,wenndervorgangausgesetztwird,weildieSteuerbehördemehralseinenTagbenötigt,umdemGerichteineSteueridentifikationsnummermitzuteilen.

Kosten:Registrationsgebühren:•fürKommanditgesellschaften:hUF50.000(ca.EUR167);•fürGesellschaftenmitbeschränkterhaftungundGeschlosseneAktiengesellschaften:hUF100.000(ca.EUR333);

•fürOffeneAktiengesellschaften:hUF600.000(ca.EUR2,000);vereinfachteRegistrierung:•fürGesellschaftenmitbeschränkterhaftungundGeschlosseneAktiengesellschaftenhUF50.000(ca.EUR167);

•fürKommanditgesellschaften:hUF25.000(ca.EUR83);Gebührenfürveröffentlichung:einheitlichhUF5.000(ca.EUR17).

ImFalldervereinfachtenRegistrierungfallenkeineGebührenfürveröffentlichungan.

SCHRITT 4RegistrierungbeiderUngarischenFinanzbehörde,derOrtsverwal-tung,derhandelskammerunddemUngarischenAmtfürStatistik.DiezurRegistrationerforderlichenadministrativenAufgabenkönnenvomvertreterderGesellschaftodervoneinembevollmächtigtenSteuerex-pertenerfülltwerden.Zeitbedarf:einTag.Kosten:gebührenfrei.

Tagen ab Unterzeichnung des Vertrags zur Verfügung stellen.

Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2014 beträgt das verbindliche Mindest-bruttoentgelt HUF 101.500 (ca. EUR 338) monatlich; bei Arbeitern in einer Position, die einen Gymnasialabschluss oder eine weitere berufliche Ausbil-dung (oder eine höhere Ausbildung) erfordert, HUF 118.000 (ca. EUR 393). Arbeitgeber müssen Aufschläge für Schicht-, Nachtarbeit und Überstunden zahlen.

Die Standardarbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigung beträgt acht Stunden pro Tag. Arbeitgeber sind berechtigt, eine variable Arbeits-zeitgestaltung innerhalb eines bestimmten Zeitraums vorzuschrei-ben, wodurch sich die Arbeitszeit des jeweiligen Arbeitnehmers ungleich verteilt. Dieser Zeitraum darf generell 4 Monate oder 16 Wochen dauern, kann aber in Sonderfällen, d.h. bei Saisonarbeit oder Bereitschaftsdienst, sogar 6 Monate oder 26 Wochen erreichen. Durch eine diesbezügliche Bestimmung des Tarifabkommens kann diese Periode auf 12 Monate oder 52 Wochen verlängert werden.

Arbeitgeber dürfen nicht mehr als 250 Überstunden pro Jahr fordern, bzw. mehr als 300 Stunden, wenn ein Tarifabkommen vorliegt.

Das gesetzlich vorgeschriebene Minimum an bezahltem Urlaub liegt bei 20 Tagen und steigt mit zunehmen-dem Alter des Beschäftigten an (die erste Erhöhung tritt ab Erreichen des 25. Lebensjahres ein). Das Maximum an bezahltem Urlaub liegt bei 30 Tagen und ist auf Arbeitnehmer über 45 Jahre anzuwenden. Minderjährige und Arbeitnehmer mit Kindern sind zu weiteren Tagen berechtigt. Bezahl-te Urlaubstage sind in dem Jahr zu gewähren, in dem sie anfallen. In Aus-nahmefällen besteht die Möglichkeit aber, Urlaubstage aufs nächste Jahr zu übertragen.

Ein Arbeitsverhältnis kann in gegenseitigem Einvernehmen oder durch befristete oder sofortige Kündi-gung aufgelöst werden. Die Arbeit-nehmer können (außer während der Probezeit) nicht ohne ausreichende Begründung, die klar die Gründe für die Kündigung darlegt, entlassen

werden. Die sofortige Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn die andere Seite eine Vertragspflicht wesentlich und absichtlich oder auf-grund grober Fahrlässigkeit verletzt oder auf eine Weise handelt, die die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unmöglich macht. Eine befristete Kündigung kann mit der Leistung des Arbeitnehmers, mit dem Arbeits-verhalten des Arbeitnehmers oder mit betriebsbedingten Umständen begründet werden.

Für Sozialpläne existieren beson-dere Vorschriften. Es gibt besondere Umstände, bei deren Vorliegen das Arbeitsverhältnis nicht wirksam aufgelöst werden kann (z.B. Erzie-hungsurlaub). Sollte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während einer solchen Periode auflösen, wird die Kündigungsfrist erst beginnen, wenn diese Umstände nicht mehr bestehen. Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsver-hältnis unrechtmäßigerweise beendet, zieht dies bestimmte Konsequenzen nach sich (z.B. einen Abfindungsan-spruch des Arbeitnehmers). Im Falle der ordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungszeit mindestens 30 Tage. Die Länge der Kündigungszeit nimmt proportional zur Anzahl der Jahre zu, die der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber gearbeitet hat, bis hin zu maximal 90 Tagen.

Arbeitnehmer sind zu einer Entlas-sungsabfindung berechtigt, wenn

(a) der Arbeitgeber das Arbeitsver-hältnis durch befristete Kündigung beendet; oder

(b) der Arbeitgeber ohne Rechtsnach-folger beendet/aufgelöst wird; oder

(c) der Arbeitnehmer das Arbeits-verhältnis durch sofortige Kündigung beendet; oder

(d) der Arbeitgeber das Arbeitsver-hältnis unrechtmäßigerweise beendet und der Arbeitnehmer zu einer Ent-lassungsabfindung berechtigt gewesen wäre, wenn das Arbeitsverhältnis rechtmäßig beendet worden wäre.

Abhängig von der Anzahl der Jahre, die der Arbeitnehmer bei dem Arbeit-geber verbracht hat, kann die Entlas-sungsabfindung dem Abwesenheits-geld von 1-6 Monaten entsprechen, das nicht unbedingt mit dem Lohn des Arbeitnehmers übereinstimmt (ins-

besondere in Fällen, in denen z.B. der Arbeitnehmer innerhalb der nächsten fünf Jahre das Rentenalter erreichen würde, kann dieser Betrag höher ausfallen). Der Arbeitnehmer ist aber nur dann zu einer Entlassungsabfin-dung berechtigt, wenn er mindes-tens drei Jahre für den Arbeitgeber gearbeitet hat. Eine Abfindung steht dem Arbeitnehmer nicht zu, wenn (a) er zum Zeitpunkt der Zustellung der Benachrichtigung über die Kündigung als Rentner gilt oder wenn der Arbeit-geber ohne Rechtsnachfolger aufgelöst wird; oder (b) der Kündigungsgrund mit dem Arbeitsverhalten des Arbeit-nehmers oder mit den Kompetenzen des Arbeitnehmers in Zusammenhang steht (Gesundheitsprobleme bilden eine Ausnahme).

ausländische arbeitnehmer

Ausländische Staatsangehörige können in Ungarn nach den Regeln eines ungarischen Arbeitsvertrags oder als Entsandte arbeiten. Die rechtlichen Voraussetzungen, um in Ungarn leben und arbeiten zu können, sind für Personen aus EWR-Staaten und solchen aus Drittländern unterschiedlich,siehe die nebenste-hende Zusammenfassung.

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Leitfaden für Investitionen in Ungarn 201440 Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014 41

Art der Buchhal-

tungsunter-lage

Nach lokalem

Recht erfor-derlich?

Anzuwen-dende

Rechnungs-legungsvor-

schrift

Spezi-fisches format

Anzuwen-dende

Währung

Anzu-wen-

dende Sprache

Häufigkeit der Aktualisie-

rung

für steu-erliche Zwecke erforder-

lich?HAUPT-BUCH

hauptbuch Ja Lokal Ja(Spezifi-scher

Kontenplan)

UngarischerForint,

euro o.a. funktionale währung

Ungarisch monatlich/vierteljährlich(abhängigvondenUmsatz-steuervoran-meldungen)

Ja-fürKSt

Journal Ja Lokal nein UngarischerForint,

euro o.a. funktionale währung

Ungarisch monatlich/vierteljährlich(abhängigvondenUmsatz-steuervoran-meldungen)

nein

hauptab-schlussüber-

sicht

Ja Lokal Ja(Spe-zifischer

Kontenplan)

UngarischerForint,

euro o.a. funktionale währung

Ungarisch Jährlich Ja-fürKSt

NEB

ENB

üC

HER

anlagen-kartei

Ja Lokal nein UngarischerForint,

euro o.a. funktionale währung

Ungarisch Jährlich Ja-fürKStund Ust

Kassenbuch Ja Lokal nein UngarischerForint,

euro o.a. funktionale währung

Ungarisch Fortlaufend (umallevor-fälle,diedieLiquiditätbe-treffen,sofortabzubilden)

Ja-fürKSt

Rechnungs-eingangs-buch

Ja Lokal nein UngarischerForint,

euro o.a. funktionale währung

Ungarisch monatlich/vierteljährlich(abhängigvondenUmsatz-steuervoran-meldungen)

Ja-fürKStund Ust

Rechnungs-ausgangs-

buch

Ja Lokal nein UngarischerForint,

euro o.a. funktionale währung

Ungarisch monatlich/vierteljährlich(abhängigvondenUmsatz-steuervoran-meldungen)

Ja-fürKStund Ust

sonstiges - z.B.Umsatz-steuerbuch

Ja Lokal nein (basierendauf dem DatumderAusführung)

UngarischeForint

Ungarisch monatlich/vierteljährlich(abhängigvondenUmsatz-steuervoran-meldungen)

Ja-fürUSt

WAS GEHöRT IN UNGARN ZU DEN GESETZLICH VORGESCHRIEBENEN BUCHHALTUNGSUNTERLAGEN?

Quelle: PwC

2.REChNUNGSLEGUNGS-vORSChRIFTEN

verantwortlich, d.h. dafür, richtige und zuverlässige Informationen zu erstellen und zu liefern. Zudem muss er sicherstellen, dass die im Jahres-abschluss veröffentlichten Daten den rechtlichen Vorschriften entsprechen, ein richtiges und angemessenes Bild vermitteln und nach ungarischen Rechnungslegungsvorschriften ausrei-chend dokumentiert sind. Außerdem werden sein Name und seine Lizenz-nummer dem Jahresabschluss beige-fügt. Buchhaltungsunterlagen können außerhalb Ungarns aufbewahrt werden. Im Falle einer steuerlichen Prüfung durch die Steuerbehörden müssen jedoch die Originalunterla-gen und Aufzeichnungen derselben innerhalb von höchstens drei Arbeits-tagen zugänglich gemacht werden. Die Unterlagen müssen in einem lesbaren Format mindestens acht Jahre lang aufbewahrt werden. Ungarische Gesellschaften müssen ihren Jahres-abschluss und den Feststellungsbe-schluss (inklusive der Gewinnvertei-lung) nach lokalen Rechtsvorschriften innerhalb von fünf Monaten nach Ende des Geschäftsjahres erstellen. Diese Unterlagen müssen elektro-nisch (aber nicht in XBRL-Format) unter Verwendung des verbindlich vorgeschriebenen PDF-Dateiformats, welches auf der Webseite hochgeladen werden kann, eingereicht werden. Gedruckte Dokumente, die in ein Bildformat umgewandelt (gescannt) wurden, werden nicht akzeptiert. Eine spezielle Datei, erhältlich beim Justizministerium, muss ebenfalls eingereicht werden. Damit kann man die Zahlung der Offenlegungsgebühr nachweisen. Die Nichteinhaltung der dargelegten Buchhaltungserfordernis-se zieht Geldbußen und Strafen nach dem Strafgesetz nach sich.

Bei Nichterfüllung der Verpflich-tung zur Hinterlegung und Veröffent-lichung des Jahresabschlusses wird die Steuernummer der Gesellschaft - nach Auferlegung von Strafen - gelöscht und die Gesellschaft wird für aufgelöst erklärt.

one-stop shop

Gesellschaften erhalten automa-tisch ihre Steueridentifikations- und Sozialversicherungsnummern, wenn sie ihre Registrierungsdokumente beim Registergericht einreichen.

Das Registergericht übermittelt auf Ersuchen der Gesellschaft auch deren Anträge zur umsatzsteuerlichen und zur statistischen Registrierung an die zustän-digen Behörden (so dass Schritt 3 und 4 zusammengefasst werden können).

Die gesetzlich vorgeschrie-benen Buchhaltungs-unterlagen müssen in Übereinstimmung mit den

lokalen Rechnungslegungsvorschrif-ten geführt werden. Die Buchhaltung muss abgestimmt und geprüft werden und die Jahresabschlüsse müssen von einem Buchhalter erstellt werden, der als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer beim Ungarischen Wirt-schaftsministerium eingetragen ist. Er ist für die ungarische Buchhaltung

Buchhaltung in ausländischer Währung

Eine Gesellschaft kann ihre Jahresabschlüsse in einer konver-tierbaren, ausländischen Wäh-rung erstellen, soweit dies in den Gründungsunterlagen festgelegt ist, vorausgesetzt, dass mindestens 25% (i) ihrer Einnahmen, Kosten und Ausgaben; und (ii) ihrer Finanz-anlagen und -verbindlichkeiten sowohl im laufenden als auch im vorangegangenen Jahr in dieser Währung gekauft wurden oder angefallen sind.

Eine Gesellschaft erfüllt die Voraussetzungen, wenn der Gesamt-betrag der unter beiden Punkten (i) und (ii) aufgezählten Positionen mindestens 25% beträgt. Punkt (ii) enthält keine außerbilanziellen Positionen.

Zusätzlich können alle Gesell-schaften ihre Jahresabschlüsse (ohne die genannten Einschränkun-gen) ab 2010 in Euro und ab 2014 in USD erstellen, wenn dies in ihren Bilanzierungsregeln festgehalten ist. Nach der Umstellung muss die Währung für fünf Jahre beibehalten werden.

Prüfungszyklus

Das Aufsichtsgremium einer Ge-sellschaft ist verpflichtet, einen Prüfer für einen festgelegten Zeitraum von nicht mehr als fünf Jahren zu wählen. Prüfungen der Jahresabschlüsse sind nicht vorgeschrieben, wenn beide der nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:

• die jährlichen Nettoverkaufserlö-se (die für das Finanzjahr berechnet werden) übersteigen in den beiden dem geprüften Finanzjahr vorange-gangenen Finanzjahren nicht den Durchschnitt von HUF 300 Mio. (ca. EUR 1 Mio.); und

• die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter übersteigt in den beiden dem geprüften Finanzjahr vorange-gangenen Finanzjahren nicht den Durchschnitt von 50 Personen.

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Leitfaden für Investitionen in Ungarn 201442 Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014 43

3.PERSONALBESChAFFUNGUNDBESChÄFTIGUNG

Personalkosten

einkommensteuer

steuern und abgaben zur sozialversicherungZiel der ungarischen Regierung ist es, in den nächsten

Jahren die administrativen Verpflichtungen zu vereinfa-chen und die Lohn- und Gehaltskosten für die Arbeitgeber zu vermindern.

Arbeitgeber können ihre Arbeitnehmer (und in bestimm-ten Fällen deren nächste Angehörige) mit freiwilligen Sozi-alleistungen (z.B. Essensmarken, Urlaubs- und Erholungs-gutscheinen, Nahverkehrspässen, usw.) ausstatten.

Diese Zuwendungen werden mit pauschalen Steuersät-zen, die unter dem Einkommensteuersatz des Arbeitneh-mers liegen, besteuert. Zuschüsse, die allen Arbeitnehmern des Arbeitgebers gewährt werden, können ebenfalls mit niedrigeren Steuersätzen besteuert werden.

Obwohl es in Ungarn keine besonderen Steuerregelun-gen für von Firmen ins Ausland versandte Arbeitnehmer gibt, können diese ebenfalls mit bestimmten steuerfreien Leistungen bedacht werden.

Die Deckung der Sozialversicherung von international entsandten Arbeitnehmern aus EWR-Staaten wird durch die EU-Regelungen 883/2004 oder 1408/71 festgelegt. Aus Drittländern nach Ungarn entsandte Arbeitnehmer unter-liegen der ungarischen Sozialversicherung, wenn die Dauer ihrer Abordnung zwei Jahre überschreitet, soweit ein bilate-rales Sozialversicherungsabkommen nichts anderes festlegt.

Bis zum dritten Quartal 2013 sind die Arbeitskosten pro Stunde im Vergleich zum gleichen Quartal 2012 um 1,2% gestiegen.

Die nachstehende Tabelle zeigt die Änderungen (arbeits-täglich bereinigt) im Vergleich zum dritten Quartal 2012.

Zwischen 2001 und 2011 hat die Anzahl der in einem Arbeitsverhältnis stehenden Arbeitskräfte wie folgt zugenom-men (gemäß Angaben der letzten zwei Bevölkerungszählun-gen). Der Anteil der Berufspendler stieg von 29,9% (2001) auf 34% (2011). Die meisten Berufspendler verteilen sich auf die Altersgruppen von 30-39 und 40-49 Jahren (2011: 57,47%).

arbeitslosigkeit

Die Auswirkungen der globalen Wirtschaftskrise sind auf dem ungarischen Arbeitsmarkt immer noch zu spüren. Wegen dem Rückgang auf dem Arbeitsmarkt in den vergan-genen Monaten erreichte die Arbeitslosigkeit 11,8% im 1. Quartal 2013. Diese Rate ist mit dem historischen Höhe-punkt (Q1 2010) identisch.

Eines der wichtigsten von der ungarischen Regierung verkündeten Ziele ist die Anregung der Unternehmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Der Handlungsplan zum Schutz der Arbeitsplätze, der neulich mit dem Ziel ausgear-beitet wurde, die Folgen zu mildern, trat am 1. Januar 2013 in Kraft. Der Handlungsplan soll durch die Verringerung der Lasten der Arbeitgeber neue Arbeitsplätze bewahren und schaffen.

Die im Rahmen des Handlungsplans eingeleiteten Pro-gramme dürfen dazu beigetragen haben, dass die Arbeits-losigkeitsrate im Vorjahr im Vergleich zu den Angaben

humankapital, ausbildung, sprache

2012 erreichte die Anzahl der Studenten, die einen Diplom erworben (d.h. Studien an einer Universität, Hochschule, oder in einem tertiären Studien- oder Postgraduierten-programm mit einer Qualifikation abgeschlossen) haben, fast 64.000. Die beliebtesten Studienbereiche mit frischen Absolventen umfassten Wirtschaft und Verwaltung; Lehrer-ausbildung und Erziehungswissenschaft; Ingenieurwesen, Fertigung und Bauwesen; und Sozial- und Verhaltenswis-senschaften. Die Anzahl der Schüler in der Berufsausbildung steigt weiter an. (Quelle: Zentrales Statistisches Amt, 2013).

Die strengen Anforderungen des Sprachunterrichts in Sekundar- und Hochschulen, sowie die hohe Anzahl von Sprachschulen fördern die Entwicklung der Sprachkennt-nisse. Zweisprachige Schulen gibt es in Ungarn nicht nur für Englisch und Deutsch, sondern auch für Französisch, Spanisch, Russisch und Chinesisch.

Arbeitnehmer zu senken. Bei Beschäftigung von jüngeren oder älteren Arbeitskräften, Hilfsarbeitern, langfristi-gen Arbeitslosen oder Müttern mit Kleinkindern steht Arbeitgebern eine Erleichterung der Sozialsteuer und des Ausbildungsbeitrags offen. Der Berechtigungszeitraum für die Erleichterungen und deren genaue Höhe (50% oder 100%) ist von den Arbeitnehmergruppen abhängig, nach denen die Erleichterung geltend gemacht werden kann. Die Erleichterungen beziehen sich auf das Bruttogehalt und können für bis zu HUF 100.000 des Bruttogehalts in Anspruch genommen werden.

Als Teil des Handlungsplanes zum Schutz der Arbeits-plätze führte die Regierung zwei neue Steuerarten für klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) ein: die feste Steuer für Unternehmen, die unter den Niedrigsteuer-satz fallen („KATA“) und die Steuer für Kleinunternehmen („KIVA“) ein. KMUs können ihre administrativen Kosten senken, wenn sie diese Besteuerungsmethoden wählen.

steuererleichterung für f&e-investitionenArbeitgebern, die als eine Forschungsanlage gelten, steht

eine Steuererleichterung der Sozialsteuer und des Ausbil-dungsbeitrags (100%) für bis zu HUF 500.000 des Brutto-gehalts offen, wenn sie Forscher mit mindestens PhD-Stufe beschäftigen. Ab 2014 sind diese Arbeitgeber zur Steuerer-leichterung der Sozialsteuer und des Ausbildungsbeitrags (50%) für bis zu HUF 200.000 des Bruttogehalts berechtigt, wenn sie Doktoranden und Angestellte, die für ein Dokto-randenprogramm eingeschrieben sind, beschäftigen.

freie UnternehmenszoneArbeitgeber, die in einer freien Unternehmenszone tätig

sind, können die Steuererleichterung der Sozialsteuer und des Ausbildungsbeitrags (100% in den ersten zwei Jahren, 50% im dritten Jahr) pro Angestellten bei Erfüllung von bestimm-ten Kriterien in Anspruch nehmen. Die Erleichterungen beziehen sich auf das Bruttogehalt und können für bis zu HUF 100.000 des Bruttogehalts in Anspruch genommen werden.

handlungsplan zum schutz der arbeitsplätzeZur Verbesserung der Situation von unqualifizierten

Arbeitern / Hilfsarbeitern, Arbeitsuchenden, jüngeren (unter 25 Jahren) und älteren (über 55 Jahren) Ar-beitnehmern sowie von Müttern mit Kleinkindern hat die Regierung einen Handlungsplan mit zehn Punkten zum Schutz der Arbeitsplätze entwickelt, der ab dem 1. Januar 2013 gültig ist. Die Regierung beabsichtigt mit diesen Maßnahmen, die Beschäftigungskosten dieser

Einkommensteuer und Sozialver-sicherungsabgaben auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Arbeitnehmer einkommensteuer 16% Rentenversicherungsbeitrag 10%Krankenversicherungs-undArbeitslosenversicherungsbeitrag 8.5%

ArbeitgeberSozialsteuer 27%BeitragzumAusbildungsfonds 1.5%

2014

nominale arbeitskosten pro stunde(Q3 2013, Änderung in %)

* arbeitstäglich nicht bereinigt** enthält keine Angaben der öffentlichen Verwaltung

Quelle: Eurostat, 2013

1 1

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-7.3-2.9 -1.6 -0.6 -0.1 0.4 0.4 0.4 0.50.8

1.1 1.2 1.2 1.5 1.62.1 2.1 2.3 2.4

2.8 2.9

3.9**4.2

5.96.2

8.1

arbeitslosigkeitsrate (Q3 2013)

8.40% 8.60% 8% 7.30%8.50%

12% 11%14%

9.80%

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Quelle: Zentrales statistisches Amt, 2013

Durchschnittliches monatsbruttogehalt(Q1-Q3 2013, eUr)963

910

704 697634 618 602 593

758

Quelle: Zentrales statistisches Amt, 2013

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Quelle: PwC

arbeitsentgelt

Das Arbeitsentgelt sollte die erbrachte Arbeitsleistung und die für den Arbeitsplatz notwendige Qualifikation reflektie-ren. Das vorgeschriebene Mindestbruttoentgelt liegt in 2014 bei HUF 101.500 (ca. EUR 338) pro Monat. Zusatzleistun-gen (z.B. Zuschläge für Abend- und Nachtarbeit, Wochen-endarbeit, Überstundenvergütung) sind in diesem Betrag nicht enthalten. Das durchschnittliche Monatsgehalt weicht von Region zu Region ab, wie nachstehende Tabelle zeigt.

der früheren Quartale fortlaufend gesunken ist (Q2 2013: 10,3%; Q3 2013:9,8%).

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Leitfaden für Investitionen in Ungarn 201444 Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014 45

Körperschaftsteuer

Steuerliche Inländer unterliegen der unbeschränkten Steuerpflicht. Nicht-Inländer müssen die Einkünfte aus der Geschäftstätigkeit ihrer un-garischen Niederlassung der Körper-schaftsteuer unterwerfen.

Im Allgemeinen unterliegen die ungarischen Gesellschaften der Körperschaftsteuer (KSt), die auf dem Gewinn vor Steuern basiert; dieser wiederum unterliegt zahlreichen An-passungen für steuerliche Zwecke.

Die gängigsten Kürzungen von der Besteuerungsgrundlage umfassen:

• Verlustvorträge (Details siehe unten);

• Auflösung von Rückstellungen;• Abzüge in Verbindung mit F&E

(Details siehe unten);• Abschreibungen, die auf in dem

KSt-Gesetz vorgeschriebenen Prozentsätzen beruhen;

• Rückgängigmachung von Wert-verlusten;

• Kapitalgewinne aus der Veräuße-rung von gezeichnetem Kapital;

• 50% der Lizenzen, die von ungari-schen Rechtspersonen empfangen wurden.

Die gängigsten hinzurechnun-gen zu der Besteuerungsgrundla-ge umfassen:

• Rückstellungen für voraussichtli-che Verpflichtungen und zukünf-tige Ausgaben;

• Abschreibungen aufgrund Rech-nungslegungsvorschriften;

• Von den ungarischen Steuerbe-hörden auferlegte Bußgelder und Strafen;

• Kosten und Ausgaben, die nicht ausschließlich im Interesse der Geschäftstätigkeit des Unterneh-mens liegen;

• Zinsausgaben über dem nach den Regeln zur Gesellschafterfremd-finanzierung liegenden abzugs-fähigen Betrag (Details siehe unten).

Der Körperschaftsteuersatz liegt für die ersten HUF 500 Mio. (ca. EUR 1,66 Mio.) bei 10% der positiven Bemessungsgrundlage ohne weitere Vorbedingungen sowie bei 19% für den darüber liegenden Teil der Bemes-sungsgrundlage. Beträgt die Bemes-sungsgrundlage der Körperschaftsteuer oder der Gewinn vor Steuern (jeweils

von geistigem Eigentum. Gewinne beim Verkauf von (oder Kapitaler-höhungen, die nicht in Geld beste-hen, bei) entsprechendem geistigen Eigentum sind von der KSt befreit, wenn der Verkäufer den Erwerb der Steuerbehörde meldet und das geistige Eigentum mindestens ein Jahr lang in Besitz hielt. Sollte die Meldung an die Steuerbehörde nicht erfolgt sein, sind die Gewinne auch dann noch befreit, wenn der steuerliche Gewinn dazu verwendet wird, erneut entsprechendes geistiges Eigentum innerhalb von drei Jahren nach dem Verkauf zu erwerben.

Gewerbesteuer

Unternehmer sind zur Zahlung der Gewerbesteuer (GewSt) in derjenigen Gemeinde verpflichtet, in der sie ihre Aktivitäten ausüben.

GewSt muss auf einen nach ge-setzlichen Regelungen angepassten Jahresumsatz gezahlt werden. Bei der Berechnung der GewSt-Bemessungs-grundlage kann der Jahresumsatz um die Umsatzkosten, den Wert vermit-telter Leistungen und Entgelte an Sub-unternehmer, die Materialkosten und die direkten Kosten der Forschung und Entwicklung gekürzt werden. Ab 2013 kann die Bemessungsgrundlage dieser Steuerart jedoch nur um einen Teil der Umsatzkosten und des Wertes vermittelter Leistungen gekürzt wer-den, deren Höhe anhand der für ihre jährlichen Umsatzerlöse festgelegten Grenzwerte berechnet wird. Lizenzen und Zinseinkünfte sind von der GewSt ausgenommen.

Der Steuersatz wird von der lokalen Behörde, in deren Gerichtsbarkeit die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeiten ausübt, festgesetzt, darf aber nicht den maximalen, im Gewerbesteuergesetz festgelegten Satz (2%) überschreiten. Wenn eine Gesellschaft ihre Ge-schäftstätigkeit in der Gerichtsbarkeit mehrerer Gemeinden ausübt, muss die GewSt-Bemessungsgrundlage unter den verschiedenen Gemeinden aufgeteilt werden.

GewSt muss auch dann gezahlt wer-den, wenn die Gesellschaft einen kör-perschaftsteuerlichen Verlust macht.

Die GewSt-Bemessungsgrundlage einer ausländischen dauerhaften Niederlassung einer ungarischen Gesellschaft ist von der ungarischen GewSt befreit.

innovationsabgabe

Dieser Abgabe unterliegen Gesell-schaften, die als solche im Rech-nungslegungsgesetz definiert sind, ausgenommen davon sind kleine und mittelständische Unternehmen. Die Innovationsabgabe wird aufgrund der GewSt-Bemessungsgrundlage berechnet. Nach dem auf ausländische dauerhafte Niederlassungen anfallen-den Anteil der Bemessungsgrundlage ist rückwirkend zum Jahr 2012 keine Innovationsabgabe zu leisten. Der Steuersatz liegt bei 0,3%.

Verrechnungspreis-gestaltung

In Ungarn finden Regelungen zur Verrechnungspreisgestaltung Anwendung. Dementsprechend ist die Steuerbehörde zur Anpassung der Steuerbemessungsgrundlage für die Berechnung der Einkommen- und Körperschaftsteuer und besonderer Steuern um die Differenz zwischen

angewandten und marktüblichen Preisen berechtigt, wenn die zwi-schen den verbundenen Unterneh-men verwendeten Preise nicht dem Grundsatz des Fremdvergleichs entsprechen.

Steuerzahler sind zur Dokumen-tation ihrer Verrechnungspreis-gestaltung bei Geschäftsvorfällen innerhalb der Gruppe und bei Geschäftsvorfällen zwischen unga-rischen Gesellschaften und ihren ausländischen Niederlassungen verpflichtet. Die Dokumentation muss für jeden Vertrag (Geschäfts-vorfall) zwischen verbundenen Un-ternehmen erstellt werden (einschl. Sacheinlagen, die zum Zeitpunkt der Gründung erbracht werden).

Die Verrechnungspreisregelun-gen finden keine Anwendung auf Geschäftsvorfälle zwischen den dauerhaften Niederlassungen von in Ungarn ansässigen Steuerzahlern und ihren verbundenen Unterneh-men, wenn der in Ungarn ansässige Steuerzahler die Bemessungsgrund-lage der Körperschaftsteuer gemäß den Bestimmungen eines interna-tionalen Abkommens dahingehend ändert, dass diese die ausländischen steuerpflichtigen Einkünfte nicht enthält.

4.SChLÜSSELFRAGENINZUSAMMENhANGMITSTEUERN

der höhere Betrag) weniger als 2% der gesamten Einnahmen, vermindert um die Umsatzkosten, den Wert der ver-mittelten Leistungen und das Einkom-men der ausländischen dauerhaften Niederlassungen (Mindestbemessungs-grundlage), kann die Gesellschaft wäh-len, ob sie eine Erklärung einreicht, in der sie ihre Kostenermittlung darstellt und Körperschaftsteuer gemäß den allgemeinen Regelungen zahlt, oder ob sie die Steuer basierend auf einer Mindestbemessungsgrundlage zahlen möchte.

Für Lizenzeinnahmen bestehen gesonderte Vorschriften, nach denen fallweise nur die Hälfte des allgemei-nen Steuersatzes anwendbar ist. Die Vorschriften zur Gesellschafterfremd-finanzierung werden auf Zinsen von Schulden, die nicht gegenüber Banken bestehen und zinsfreie Darlehen von verbundenen Unternehmen bei der Überschreitung des 3-fachen Kapi-talbetrags angewendet. Steuerliche Verluste können unbeschränkt vorge-tragen werden und deren Verwendung unterliegt nicht mehr der Zustimmung der Finanzbehörde. Ab 2012 sind steu-erliche Verluste aus Vorjahren bis zur Höhe von 50% der positiven Bemes-sungsgrundlage abzugsfähig.

Ungarn hat Doppelbesteuerungsab-kommen (DBAs) mit 73 Ländern ab-geschlossen, darunter mit sämtlichen EU-Staaten, Kanada, China, Hong Kong, Süd-Korea, Brasilien, Mexiko, Indien, usw. Die Doppelbesteuerungs-abkommen mit den USA, der Schweiz, Japan, Moldawien, Serbien und den Vereinigten Arabischen Emiraten werden zurzeit erneuert.

Dividenden, Zinsen und Lizenzen sind von der Quellensteuer nach in-ländischen Regelungen befreit.

Kapitalerträge, die von ausländi-schen Personen realisiert werden, sind von der KSt in Ungarn befreit. Allerdings gilt diese Befreiung nicht für Kapitalerträge, die mit Anteilen an ungarischen Immobiliengesellschaften in Zusammenhang stehen; in diesen Fällen kann auch noch Grunderwerb-steuer anfallen.

Ab dem 1. Januar 2012 gibt es wei-tere steuerliche Anreize für den Besitz

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Leitfaden für Investitionen in Ungarn 201446 Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014 47

Unverbindliche und verbindliche auskünfte

Die Steuerbehörde und das Wirtschaftsministerium geben die folgenden abgestuften Auskünfte bei Vorliegen einer formellen Anfrage:

• Nicht bindende Auskünfte bei der Auslegung von Regelungen; diese werden gebührenfrei erstellt.

• Verbindliche Auskünfte kön-nen von Steuerpflichtigen und ausländischen Einheiten in Bezug auf jede Steuerart angefordert werden, wenn sich die Entschei-dung auf steuerliche Folgen eines zukünftigen Vertrags, eines Geschäftsvorfalls oder einer Kette von Geschäftsvorfällen richtet und eine ausführliche Beschrei-bung geliefert wird.

• Verbindliche Auskünfte werden für die Körperschaftsteuer, die Einkommensteuer der Privatper-sonen, die Gewerbesteuer und für die Steuer für klein- und mittel-ständische Unternehmen erteilt, vorausgesetzt, dass die Entschei-dung auf steuerliche Folgen von vergangenen und gegenwärtigen Geschäftsvorfällen richtet.

• Langfristig verbindliche Auskünf-te (die für drei Jahre auch bei einer Änderung des KSt-Gesetzes als verbindlich gelten) sind eben-falls erhältlich.

• Vorabverständigungen sind von der Steuerbehörde zum Zwecke der Festlegung eines Verrech-nungspreises oder einer Verrech-nungspreisspanne zu erhalten.

• Ab 2012 ist das Ungarische Amt für Geistiges Eigentum berech-tigt, festzustellen, ob ein künftiges Projekt als F&E-Projekt angese-hen werden kann. Diese Einstu-fung gilt dann auch für andere Behörden als verbindlich.

Umsatzsteuer

Generell wird Umsatzsteuer (USt) auf die folgenden Transaktionen aufgeschlagen:

• entgeltliche Warenlieferungen und Leistungen in Ungarn;

• innergemeinschaftlicher Erwerb von Waren in Ungarn;

• Import von Waren.Bestimmte Leistungen sind von der

USt befreit, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) medizinische, kultu-relle, sportliche und weiterbildende Leistungen, die als öffentliche Leis-tungen erbracht werden; weiterhin Finanz- und Versicherungsleistungen. Innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen und Exporte werden ebenfalls als befreite Transaktionen behandelt.

Generell ist die Lieferung von Gebäuden, Gebäudeteilen und dem dazugehörigen Grund und Boden, sowie die Vermietung von Immobilien umsatzsteuerfrei. Steuerzahler können diese Geschäfte jedoch nach ihrer Wahl als umsatzsteuerpflichtig behan-deln. Die Lieferung von Baugeländen ist jedoch nicht von der Umsatzsteuer befreit.

Bei Erfüllung der besonderen Voraussetzungen fallen speziel-

le Transaktionen, wie der Erwerb von Sacheinlagen, der Erwerb von Vermögensgegenständen durch Rechtsnachfolge sowie die Übertra-gung eines laufenden Betriebs nicht in den Geltungsbereich der ungarischen Umsatzsteuerregelungen.

Im Falle von Leistungen zwischen Unternehmen gilt generell, dass der Ort der Lieferung dort ist, wo sich der Kunde aus finanziellen Gründen angesiedelt hat.

Der Regelsteuersatz beträgt in Ungarn 27%. Es gibt außerdem zwei verminderte Steuersätze, 18% and 5%. Der Satz von 18% ist bei bestimmten Milchprodukten, und bei unter Ver-wendung von Getreide, Mehl, Speise-stärke und Milch erzeugten Produkten anzuwenden. Kommerzielle Beherber-gungsleistungen und Eintrittskarten zu Musik- und Tanzveranstaltungen unterliegen ebenfalls dem 18%-igen Umsatzsteuersatz. Der Satz von 5% gilt für gewisse pharmazeutische Pro-dukte, Hörbücher, gedruckte Bücher, Zeitungen, Heizungsdienstleistungen in Stadtbezirken, bestimmte Live-Auf-tritte und die Lieferung von bestimm-ten Produkten in der Schweineflei-schindustrie.

Verbundene Unternehmen, die Ge-schäftspräsenzen in Ungarn begründet haben, dürfen eine umsatzsteuerliche Organschaft bilden. Das Wesentliche einer solchen Organschaft liegt darin, dass die Mitglieder ihre Transaktionen unter einer einheitlichen Umsatzsteu-ernummer tätigen (d.h. sie erstellen Rechnungen unter einer gemeinsamen USt-Nummer und übermitteln eine einzige, zusammengefasste Steuer-erklärung) und Warenlieferungen und Dienstleistungen zwischen den Mitgliedern nicht als Geschäftsvorfälle für umsatzsteuerliche Zwecke gelten.

Das USt-Gesetz erlaubt es ungari-schen Steuerzahlern in den folgenden Fällen, die sogenannte umgekehrte Steuerschuldnerschaft anzuwenden:

• Dienstleistungen in Zusammen-hang mit unbeweglichem Vermö-gen (z.B. Bau, Erhaltung);

• Verkauf von Abfallmaterial;• Verkauf von CO2-Kontingenten;• Verkauf von Immobilien und

Grundstücken, wenn der Steuer-zahler die Berechnung von USt gewählt hat;

• Verkauf von Agrarprodukten (z.B. Mais, Weizen, Gerste, Roggen, usw.)

• Verkauf von Schweinen (z.B. Schweinefleisch, Schweinehälfte)

Im Allgemeinen müssen die USt-Voranmeldungen vierteljährlich abgegeben werden. Unter bestimmten Umständen sind die Voranmeldun-gen jedoch monatlich oder jährlich einzureichen.

Bei innergemeinschaftlichen Geschäf-ten muss die steuerpflichtige Person (monatlich oder vierteljährlich) soge-nannte zusammenfassende Meldun-gen einreichen. Diese können nur auf elektronischem Weg an die ungarische Steuerbehörde übermittelt werden.

Ab dem 1. Januar 2013 haben in Ungarn registrierte Steuerzahler eine zusammenfassende Meldung über den Binnenverkehr bezüglich der Transak-tionen einzureichen, deren USt-Gehalt HUF 2 Mio. (ca. EUR 6.900) erreicht oder übersteigt. In dieser Meldung sind auch die grundlegenden Anga-ben des jeweiligen Geschäftspartners anzugeben. In der Meldung sind auch die Eingangsrechnungen von dem-selben Geschäftspartner anzuführen, deren USt-Gehalt innerhalb eines USt-Abrechnungszeitraums insgesamt HUF 2 Mio. erreicht oder übersteigt. Sollte die Verpflichtung zur Erstellung einer zusammenfassenden Meldung über den Binnenverkehr bestehen (d.h. wenn es Transaktionen gibt, bei denen der USt-Betrag über dem Grenzwert liegt), kann die Umsatz-steuererklärung nur elektronisch eingereicht werden.

Wenn ein Steuerzahler in einem Voranmeldungszeitraum einen negati-ven USt-Saldo hat, kann dieser Betrag erstattet werden, vorausgesetzt, dass der Steuersaldo einen absoluten Wert von HUF 1 Mio. (ca. EUR 3.450) bei monatlicher Abgabe, HUF 250.000 (ca. EUR 860) bei vierteljährlicher Abgabe oder HUF 50.000 (ca. EUR 170) bei jährlicher Abgabe erreicht oder überschreitet.

Umweltschutzgebühr

Bei inländischer Fertigung, Impor-ten und innergemeinschaftlichem Er-werb bestimmter Produkte muss eine

Umweltschutzgebühr bezahlt werden. 2014 ist diese Gebühr für folgende Produkte zu bezahlen:

• bestimmte Rohölprodukte;• Reifen;• Packmaterial (als Teil der Verpa-

ckung);• Batterien;• gewerbliches Druckpapier; und• elektrische und elektronische

Produkte.Verantwortlich für die Zahlung der

Umweltschutzgebühr ist der erste inländische Lieferant oder Abnehmer für eigene Zwecke; im Falle inländisch hergestellter Rohölprodukte der erste Käufer nach dem inländischen Aus-lieferer oder der Abnehmer für eigene Zwecke; und im Falle von Lohnferti-gung der Auftraggeber der Lohnferti-gung. Die Umweltschutzgebühr wird auf Basis des Gewichts des ihr unter-liegenden Produkts berechnet und mit dem Gebührensatz multipliziert.

Die Steuermeldungen erfolgen vierteljährlich, im vierten Quartal des Jahres muss eine Anzahlung geleistet werden. Die Amtsstelle der Nationalen Steuer¬- und Zollbehörde ist für die Umweltschutzgebühr zuständig.

Erfüllt der Steuerzahler gewisse Voraussetzungen, kann die Gebühr erstattet werden.

Zusätzlich zu den o.g. Steuern unterliegen ungarische Steuersubjekte zahlreichen kleineren Steuern, wie z.B. Verbrauchsteuer, Zollabgaben, Stempelsteuer, Eintragungssteuer, Ge-meinschaftssteuer, Tourismusabgabe, sektorenspezifische Steuern (Energie-steuer, Pharmasteuer), Unfallsteuer, usw., die hier nicht detailliert aufge-führt werden.

Andere Steuern

In den letzten Jahren sind eine Reihe verschiedener Steuern in Kraft getreten.

Die Bankensteuer wurde Finan-zinstituten auferlegt. Die Steuersätze betragen 0,15% auf Bilanzsummen bis HUF 50 Milliarden sowie 0,53% auf Bilanzsummen von HUF 50 Milliar-den und darüber.

Anbieter von Telekommunika-tionsdienstleistungen werden zur

Zahlung einer Extrasteuer in Höhe von HUF 2 pro Anrufminute und HUF 2 pro versandte SMS-Nachricht bei Privatpersonen und HUF 3 pro Anrufminute und HUF 3 pro ver-sandte SMS-Nachricht bei Teilneh-mern, die nicht als Privatpersonen gelten, verpflichtet. Der monatliche Höchstbetrag der zu zahlenden Steu-er liegt bei HUF 700 pro Telefon-nummer für Privatpersonen und bei HUF 5.000 pro Telefonnummer für Teilnehmer, die nicht als Privatper-sonen gelten.

Energieanbieter und Versorgungs-betriebe unterliegen über die Körper-schaftsteuer hinaus einer weiteren Ertragsteuer, die gemeinhin als „robin-Hood-Steuer“ bezeichnet wird. Die Regierung hat den Steu-ersatz mit Wirkung ab 2013 von 8% auf 31% erhöht, wobei eine Steuerer-leichterung für Entwicklungen von bis zu 50% der Steuerverbindlichkeit in Anspruch genommen werden kann.

Die Versicherungssteuer belastet die Versicherungsunternehmen. Die Steuersätze betragen 15% auf Versicherungsprämien für Kaskover-sicherungsleistungen und 10% für Vermögens- und Unfallversicherungs-leistungen.

Käufer und erste inländische Lie-feranten von bestimmten Produkten unterliegen der Produktsteuer zur Förderung der öffentlichen Gesundheit. Diese Steuer ist für Getränke, Energiegetränke, Kakaopul-ver mit zugesetztem Zucker, andere vorverpackte zuckerhaltige Produkte, Salzgebäck, Würzmittel, aromatisier-te Biere und alkoholische Getränke, sowie Fruchtmarmelade zu entrichten. Die Steuersätze unterscheiden sich je nach dem Salz-, Zucker-, Kakao-, Methylxanthine- oder Tauringehalt dieser Produkte.

Zahlungsverkehrsdienstleister, Kreditinstitute und Vermittler von speziellen Dienstleistungen haben die Finanztransaktionssteuer auf Zahlungsdienstleistungen, wie z.B. Banküberweisungen und Lastschriften zu entrichten. Generell ist 0,3% des Transaktionswertes, jedoch höchstens HUF 6.000 pro Transaktion (mit Ausnahme der Bargeldabhebung) zu entrichten.

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48 Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014 Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014 49

FöRDERUNGDERAUSLÄNDISChENInvestItIOnen

Die Ungarische Agentur für Außenwirtschaft und Investitionsförderung (HITA) wurde 2011 mit dem Ziel gegründet, ausländische Investitionen zu för-dern und bilateralen Handel zu erleichtern.

Über die Ungarische Agentur für Außenwirtschaft und Investitionsförderung

KATALIN NÉMETHdirektorin für Investitionsfö[email protected]

TAMÁS KOKASLeiter der Abteilung für [email protected]

JUDIT CZAKÓLeiterin der Abteilung für wissensbasierte Industrien und [email protected]

GYöRGYI SOMfALVI-PETÉNYILeiterin der Abteilung für [email protected]

Wie sehen Sie die Situation der in den vergangenen Jahren nach Ungarn geflossenen Kapitalanlagen?

Den Erfahrungen der vergangenen Jahre zufolge zeigt sich auf diesem Gebiet eine positive Tendenz. Der Bestand aller ins Land geflossenen direkten ausländischen Kapitalanla-gen erreichte in 2012 80% des BIP, was der höchste Wert in der Region ist, während in 2013 im Rahmen von 35 Projekten positive Entscheidun-gen für Investitionen in Ungarn im Umfang von insgesamt 1,2 Milliarden Euro getroffen wurden. Es ist wichtig zu erwähnen, dass 18 der erfolgrei-chen Projekte neue Investitionen und 17 Projekte Erweiterungen von bereits hier angesiedelten Firmen sind, was eine besonders große Bedeutung be-sitzt. Ganz zu schweigen davon, dass die Realisierung der Projekte sieben-tausend neue Arbeitsplätze geschaf-fen hat. Wenn wir uns die Branchen ansehen, dann betrifft die Mehrzahl der Anlagen die Automobilindustrie, Investitionen in Dienstleistungszent-ren sowie die Lebensmittelindustrie.

Welche Tendenzen sind zu beob-achten? hat sich das ungarische anlageumfeld in den letzten Jahren geändert?

INTERvIEwMITJáNOSBERéNyI,PRÄSIDENThITA

“Ungarn besitzt sowohl infolge seiner geografischen Lage als auch aus seiner strategischen Position heraus zahlreiche Vorteile in der Region”

üBER DIE UNGARISCHE AGENTUR füR AUSSENWIRTSCHAfT UND INVESTITIONSföRDERUNGhITAwurdevonderungarischenRegierungmitdemZielgegründet,auslän-discheInvestitionenunddenbilateralenhandelzufördernundderEU-integ-rationsorientiertenEntwicklungvonklein-undmittelständischenUnternehmenzuhelfen.DasAmthatRepräsentationsbürosinsechsregionalenZentreninUngarnundeinausländischesNetzwerk,dasinmehrals50LändernunterUngarnsdiplomatischemDienstundmitspeziellenEntsendungenarbeitet.hauptaufgabenderAbteilungzurInvestitionsförderungsind:

Im Vor-Entscheidungs-Stadium•ErstellungmaßgeschneiderterInformationspaketeüberdiewirtschaft,dieIndustriebranchen,diefinanzielleErleichterungen,dasGeschäfts-umfeldunddasZulieferernetz

•UnterstützungbeiderSuchenachundEvaluierungeinesgeeignetenstandorts

•Organisationvonvor-Ort-BesuchenundvonBegegnungenpotenziellerGeschäftspartner

Im Anlaufstadium•BeratungbeiderAuswahlvonProjektpartnern•InformationsbeschaffungüberGenehmigungsabläufe•hilfebeiAnträgenaufvIP-Subventionen

Bei bereits bestehender Geschäftstätigkeit•hilfebeiExpansion•„AfterCare“-Leistungen•vermittlerstellezwischenderRegierungunddenUnternehmen

KONTAKTUngarische Agentur für Außenwirtschaft und Investitionsförderungh-1055Budapest,honvédu.20.Telefon: +3618726520fax: +3618726699E-mail: [email protected]: www.hita.hu

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Leitfaden für Investitionen in Ungarn 201450 Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014 51

Dank des sich verbessernden makroökonomischen Umfeldes ist die Staatsverschuldung gesun-ken, liegt das Haushaltsdefizit

unter drei Prozent und ist das Wirtschaftswachstum spürbar angesprungen, was auf jeden Fall eine positive Veränderung bedeutet. Da Ungarn eine offene Wirtschaft ist, richtet man eine besondere Aufmerksamkeit auf den Anreiz von Investitionen und

die Entwicklung des Investitions-umfeldes. Das steht im Einklang mit zahlreichen Maßnahmen der ungarischen Regierung, die für Unternehmen ein günstiges Um-feld schaffen. Hier sollte man das neue Arbeitsgesetzbuch hervor-heben, das den Parteien bei den Vereinbarungen über die Bedin-gungen der Arbeitsverrichtung mehr Flexibilität sichert. Dem-nach können anstelle der bishe-rigen 200 auch 250 Überstunden genehmigt werden, es wurden neue Beschäftigungsformen ein-geführt und der Aktionsplan zum Schutz der Arbeitsplätze bietet den Firmen Anreize, die beste-henden Arbeitsplätze zu erhalten. Das neue Berufsausbildungs-gesetz legt großen Wert auf das Gleichgewicht von theoretischer und praktischer Ausbildung und

stellte Ausbildungspläne zusam-men, die den tatsächlichen Bedarf widerspiegeln. Es ist wichtig, die Senkung des Körperschaftsteuer-satzes hervorzuheben: die Körper-schaftsteuer in Höhe von 10% und die Dividendensteuer in Höhe von 19% sind unter den günstigsten Steuersätzen in der Region. Die von der Regierung mit den in Ungarn tätigen Großunternehmen abgeschlossenen Vereinbarungen zur strategischen Partnerschaft können den Investitionen weite-ren Schwung verleihen.

Warum würden sie potentiellen ausländischen investoren Ungarn empfehlen? Welches sind die Vorteile des Landes? Wie sehen Sie das investitionsumfeld?

Ungarn besitzt sowohl infolge seiner geografischen Lage als auch aus seiner strategischen Position heraus zahlreiche Vorteile in der Region. Dank unserer geografischen Lage sind wir einer der bedeutends-ten logistischen Knotenpunkte und so gehört unser Land zu den wich-tigsten Logistikbasen Europas. Von Ungarn aus ist der EU-Markt mit 500 Millionen Menschen bzw. der Markt von Russland, der Ukraine und des Balkans mit fast 210 Millionen Men-schen gleichermaßen leicht zu errei-chen. Hinsichtlich der Autobahndich-te nimmt Ungarn in der Region den ersten Platz und hinsichtlich der Stra-ßendichte in Europa – nach Belgien und den Niederlanden – den dritten Platz ein. Außerdem warten mehr als 210 moderne Gewerbeparks auf Investitionen des produzierenden Gewerbes, ganz zu schweigen von den hochqualifizierten, motivierten Arbeitskräften sowie davon, dass das durchschnittliche Lohn- und Gehaltsniveau niedriger als in Westeuropa oder in den Vereinigten Staaten ist.

In Ungarn richtet man eine besondere Aufmerksamkeit auf

den Anreiz von Investitionen und

die Entwicklung des Investitionsumfeldes.

Wobei kann die Ungarische agentur für außenwirtschaft und investitionsförderung (hiTa) den ausländischen Unternehmen behilflich sein?

Die HITA trägt mit zahlreichen Dienstleistungen zur Förderung von Investitionen ausländischer Unternehmen in Ungarn bei. Das ist eine unserer wichtigsten Tätig-keiten, da die Nationale Agentur für Außenwirtschaft das Informa-tions- und Konsultationszentrum für die in Ungarn angesiedelten oder sich anzusiedeln beabsichtigenden Unternehmen ist. Die HITA gewährt den in Ungarn Investitionen reali-sierenden Unternehmen einerseits Förderleistungen, wobei die Abtei-lung für Investitionsförderungen als Teil dieses Leistungspakets bezüglich der durch Einzelentscheidungen der Regierung zuerkannten Bargeldförde-rung (EKD-Förderung) eine umfas-sende Projektmanagementtätigkeit verrichtet. Außerdem sichert sie ihren Partnern auch Informationen bezüglich sonstiger Fördermöglich-keiten (von der EU kofinanzierte Aus-schreibungen, Steuervergünstigung für Entwicklungen, Förderungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Ausbildungsbeihilfen, sonstige staat-liche Beihilfen) sowie der Einstufung als wichtige Investition. Die HITA hat ein Extraprogramm aufgelegt, Anrei-ze für Reinvestitionen von bereits in Ungarn angesiedelten Unternehmen zu bieten. Dazu starteten wir 2012 das Reinvest-Programm. Im Rahmen dieses Programms suchten die Kol-legen die Tochterunternehmen der bereits in Ungarn angesiedelten mul-tinationalen Firmen auf, um sich die Meinung über das Investitionsumfeld der Unternehmensleitung anzuhören und ihre Anmerkungen und Anregun-gen an die Entscheidungsträger der Regierung weiterzuleiten bzw. unsere Dienstleistungen zu den Erweite-rungen und Reinvestitionen dieser

Firmen anzubieten. In 2013 gab es insgesamt 30 Verhandlungen zum Reinvestment. Eine andere wichtige Tätigkeit von HITA ist es, Großunter-nehmen, die sich in Ungarn anzusie-deln möchten, in der Planungsphase von Projekten ungarische Lieferanten anzubieten und auch dadurch die Lebensfähigkeit und Marktpräsenz der ungarischen Unternehmen zu unterstützen.

Was für ereignisse und foren plant die hiTa für das Jahr 2014?

Zu den Haupttätigkeiten von HITA gehören die Organisation von Geschäftstreffen in Verbindung mit verschiedenen Veranstaltungen bzw. der Auftritt auf ungarischen und in-ternationalen Fachausstellungen und Messen und wir organisieren Wirt-schaftsdelegationen zu Reisen von Ministern bzw. des Ministerpräsiden-ten. In 2014 organisierten wir bereits in Verbindung mit zwei großangeleg-ten Reisen des Ministerpräsidenten Geschäftstreffen: im Februar zum offiziellen Besuch von Regierungschef

Viktor Orbán in Peking bzw. auch im März auf dem durch die HITA organi-sierten und in Saudi-Arabien veran-stalteten Ungarisch-Arabischen Ge-schäftsforum. Außerdem organisieren wir auch noch die mit den Sitzungen von Gemischten Wirtschaftskommis-sionen verbundenen Geschäftstreffen. Eine unserer wichtigsten Tätigkeiten ist es, ungarischen Firmen bei den bedeutendsten Fachmessen und Ausstellungen der Welt an unserem Stand eine Präsentationsmöglichkeit anzubieten. Die HITA übergibt in jedem Jahr zwei Preise. Mit dem Preis für den Investor des Jahres zeichnen wir jedes Jahr im Frühjahr bzw. mit dem Preis für den Exporteur des Jahres im Herbst jedes Jahres die von einer Fachjury ausgewählten Firmen aus, wobei wir letzteren Preis in erster Linie an heimische KMU verleihen. Eine sich von Jahr zu Jahr größerer Popularität erfreuende Veranstaltung ist die für kleine und mittelständische Unternehmen organisierte HITA-Programmserie „KMU-Akademie“, die wir auch in diesem Jahr veran-stalten.

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Leitfaden für Investitionen in Ungarn 201452 Leitfaden für Investitionen in Ungarn 2014 53

PwC in Ungarn

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Für eine erfolgreiche Zusammen-arbeit mit unseren Klienten brau-chen wir als Wirtschaftsprüfer und Berater mehr als nur die Zahlen. Wir müssen auch wissen, welche Faktoren die Branche bewegen, in der unsere Klienten tätig sind, und wie diese die Zukunft ihrer Unter-nehmen beeinflussen. Deshalb legen wir bei PwC besonders großen Wert auf die ständige Erweiterung unserer branchenspezifischen Fachkenntnis-se und Erfahrungen. Die eingehen-den und topaktuellen Fachkennt-nisse unserer Experten helfen uns dabei, die Probleme unserer Klien-ten verstehen und Ihnen tatsächlich maßgeschneiderte Dienstleistungen anbieten zu können.

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geschäftsberatung: branchen- und funktionsspezifische Lösungen für jede geschäftsangelegenheit

Bei der Ausarbeitung von Lö-sungen für Angelegenheiten, die eine Herausforderung für unsere Klienten darstellen, bereichert unser Expertenteam die im Inland bewährten Verfahren um internatio-nale Erfahrungen. Wir glauben fest

daran, dass wir in enger Zusam-menarbeit mit unseren Klienten nachhaltige und erfolgreiche Lösun-gen ausarbeiten können, von denen diese langfristig profitieren können. Neben branchenspezifischer Bera-tung stehen wir unseren Klienten auch in kritischen Geschäftssitua-tionen, bei innovativen Initiativen und der Ausarbeitung von sektor- und funktionsspezifischen Lösun-gen, bei der Strategiegestaltung, der Erhöhung der Betriebseffizienz, der Organisationsentwicklung und BPR und bei IT-Lösungen zur Seite und bieten ihnen Dienstleistungen in den Bereichen der Finanzmo-dellierung, Firmenbewertung und Finanzierung an.

Privatunternehmen, da dieses Ge-biet neben den potentiellen Risiken auch Optimierungsmöglichkeiten in sich birgt. Wie erkennen Sie die-se? Bei PwC arbeiten wir daran, die Abläufe und Ziele Ihres Unterneh-mens zu verstehen und gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung für Ihre steuerlichen Angelegenheiten zu finden. Unsere Klienten vertrauen uns, weil sie durch die weitrei-chenden Fachkenntnisse unserer Experten und durch unser inter-nationales Netzwerk garantiert Antworten auf Ihre steuerlichen Fragen von der Körperschaftsteuer, über die indirekten Steuern bis hin zum Steuerverfahren bekommen. Die Beratung zu staatlichen Bei-

Revision, der Geschäftsabläufe und der verantwortungsvollen Unter-nehmensführung auf uns zählen.

Steuerberatung

Die Besteuerung ist vielleicht eines der komplexesten Gebiete sowohl für multinationale Unter-nehmen als auch für ungarische

ein neuer ansatz in der rechtsberatung

Die Rechtsanwaltskanzlei Réti, An-tall und Partner PricewaterhouseCoo-pers Legal ist Mitglied des Netzwerkes der mit PwC kooperierenden Rechts-anwaltskanzleien (PwC Legal), in dem 1900 Rechtsanwälte in 75 Ländern tätig sind. Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen die Besonderheiten der Branchen, eine praxisbezogene Herangehensweise und die Teamar-beit, wodurch sichergestellt wird, dass die Klienten maßgeschneiderte und schnelle Antworten auf ihre Fragen bekommen.

Wir handeln mit Verantwortung und vertreten diese einstellung auch unseren geschäftsinteressenten gegenüber

Unsere Firma beschäftigt sich hauptsächlich mit Wirtschaftsprüfung und so ist die Schaffung von Transpa-renz Bestandteil und zugleich wich-tigster Grundsatz unserer täglichen Arbeit. Es ist uns bewusst, dass wir für das geschäftliche und gesellschaftliche Umfeld, in dem wir tätig sind, Verant-wortung tragen und wir vertreten dies auch unseren Geschäftsinteressenten - z.B. unseren Klienten, Mitarbei-tern und künftigen Arbeitnehmern - gegenüber. Die Unternehmensver-antwortung beruht bei uns auf den Grundpfeilern der Gemeinschaft, der Umwelt, des Arbeitsplatzes und des Marktes. Deshalb widmen wir auf diesen Gebieten den Auswirkungen unserer Tätigkeiten und Entschei-dungen besondere Aufmerksamkeit und treffen verantwortungsvolle und wertschaffende Entscheidungen. Als verantwortliches Unternehmen achten wir darauf, dass diese Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung auf allen Gebieten, die unsere Tätigkeiten bestimmen, - wie Unternehmenswer-te, Managementsysteme und unsere Dienstleistungen - immer zur Geltung kommen. Das liegt in unserem ge-meinsamen Interesse.

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Der Leitfaden für Investitionen in Ungarn wurde von PricewaterhouseCoopers Hungary Ltd. in Zusammenarbeit mit der Ungarischen Agentur für Außenwirtschaft und Investitionsförderung erstellt. Zusätzlicher Inhalt wurde von dem Herausgeber Napi Gazdaság Kiadó Kft. beigesteuert.

Weder PricewaterhouseCoopers Hungary Ltd. noch die Koautoren sind verantwortlich für Verluste, die aus einer Handlung oder Unterlassung aufgrund des Gebrauchs dieser Broschüre resultieren. Sie sollte nicht herangezogen werden, um Steuerverbindlichkeiten bei bestimmten Voraussetzungen zu ermitteln. Bevor Sie sich auf eine in dieser Broschüre enthaltene Information verlassen, sollten Sie immer fachlichen Rat einholen.

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Dr. László rétiLeitender RechtsanwaltDirekt: + 36 (1) 461 9890E-mail: [email protected]

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