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Leitlinienreport der Überarbeitung der S2k- Leitlinie zur (allergen-)spezifischen Immuntherapie bei IgE-vermittelten allergischen Erkrankungen“| 08. 12. 2014 1 Leitlinienreport zur Aktualisierung der S2k- Leitlinie zur „(allergen-) spezifischen Immuntherapie bei IgE-vermittelten allergischen Erkrankungen“ AWMF-Registernummer: 061 004 Version 1.0 08.12.2014

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Leitlinienreport der Überarbeitung der S2k- “Leitlinie zur (allergen-)spezifischen Immuntherapie bei IgE-vermittelten allergischen Erkrankungen“| 08. 12. 2014 1

Leitlinienreport

zur Aktualisierung der S2k- Leitlinie zur „(allergen-) spezifischen Immuntherapie bei IgE-vermittelten allergischen Erkrankungen“

AWMF-Registernummer: 061 – 004

Version 1.0 08.12.2014

Textfeld
Seit > 5 Jahren nicht aktualisiert, Leitlinie zur Zeit überarbeitet
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Autor des Leitlinienreports und Kontakt

Prof. Dr. med. Oliver Pfaar

Zentrum für Rhinologie und Allergologie Wiesbaden und HNO-Universitätsklinik Mannheim

An den Quellen 10 65189 Wiesbaden Tel: +49 611 308 608 250 Fax: +49 611 308 608 255

Email: [email protected]

Herausgeber

Deutsche Gesellschaft für Allergologie und Klinische Immunologie (DGAKI) e.V. (Geschäftsstelle: Frau Gertrud Hammel)

Schloss 2 D-86482 Aystetten

Telefon: +49 821 48687864; Fax : +49 821 48687863; E-Mail: [email protected]

Federführende Fachgesellschaft der S2k-LL

Deutsche Gesellschaft für Allergologie und Klinische Immunologie (DGAKI) e.V. (Geschäftsstelle: Frau Gertrud Hammel )

Schloss 2 D-86482 Aystetten

Telefon: +49 821 48687864; Fax : +49 821 48687863; E-Mail: [email protected]

Beteiligte Fachgesellschaften und Berufsverbände

Deutsche Gesellschaft für Allergologie und klinische Immunologie (DGAKI),

Gesellschaft für Pädiatrische Allergologie und Umweltmedizin (GPA), Ärzteverband

Deutscher Allergologen (AeDA), Österreichische Gesellschaft für Allergologie und

Immunologie (ÖGAI), Schweizerische Gesellschaft für Allergologie und Immunologie

(SGAI), Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG), Deutsche Gesellschaft für

HNO-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie (DGHNO-KHC), Deutsche Gesellschaft für

Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), Gesellschaft für Pädiatrische Pneumologie

(GPP), Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP),

Deutscher Berufsverband der HNO-Ärzte (BV-HNO), Berufsverband der Kinder- und

Jugendärzte (BVKJ), Bundesverband der Pneumologen (BDP) und Berufsverband

der Deutschen Dermatologen (BVDD)

In beratender Funktion: Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Deutscher Allergie- und

Asthmabund (DAAB)

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Finanzierung der S2k-LL

Die Konsensuskonferenz in Wiesbaden (Räumlichkeiten, technische

Ausstattung, Abendessen, Mittagessen) wurde von der DGAKI finanziert. Die

Reise- und Übernachtungskosten der Beteiligten wurde von den jeweiligen

Fachgesellschaften bzw. Organisationen getragen.

Das LL-Portal der Telematikplattform für Medizinische Forschungsnetze (TMF)

e.V. (unter: https://www.leitlinienentwicklung.de/) wurde finanziert von der

DGAKI. Eine inhaltliche Einflussnahme erfolgte nicht.

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Inhaltsverzeichnis

1. Geltungsbereich und Zweck ............................................................................................... 5 1.1. Begründung für die Auswahl des Leitlinienthemas ............................................................................... 5 1.2. Zielorientierung der Leitlinie ......................................................................................................................... 5 1.3. Patientenzielgruppe ............................................................................................................................................ 5 1.4. Versorgungsbereich ............................................................................................................................................. 6 1.5. Anwenderziele/Adressaten ............................................................................................................................. 6

2. Zusammensetzung der Leitliniengruppe: Beteiligung von Interessengruppen .................. 6 2.1. Repräsentativität der Leitliniengruppe: Beteiligte Berufsgruppen ................................................ 6 2.2. Repräsentativität der Leitliniengruppe: Beteiligung von Patienten ............................................... 7

3. Methodische Exaktheit ....................................................................................................... 7 3.1. und 3.2. Formulierung von Schlüsselfragen und Verwendung existierender Leitlinien ......... 7 3.3. Systematische Literaturrecherche ................................................................................................................ 8 3.4. Auswahl an Evidenz ............................................................................................................................................ 8 3.5. Bewertung der Evidenz...................................................................................................................................... 8 3.6. Erstellung von Evidenztabellen ...................................................................................................................... 8 3.7. Formulierung der Empfehlungen und strukturierte Konsensusfindung ...................................... 8

3.7.1. Formale Konsensfindung: Verfahren und Durchführung ........................................................... 8 3.7.2. Berücksichtigung von Nutzen, Nebenwirkungen-relevanten Outcomes ............................ 10 3.7.3. Formulierung der Empfehlung und Vergabe von Evidenzgraden und/oder Empfehlungsgraden .................................................................................................................................................. 10

4. Externe Begutachtung und Verabschiedung..................................................................... 11 4.1. Pilottestung ........................................................................................................................................................... 11 4.2. Externe Begutachtung ...................................................................................................................................... 11 4.3. Verabschiedung durch die Vorstände der herausgebenden Fachgesellschaften/ Organisationen ................................................................................................................................................................. 11

5. Redaktionelle Unabhängigkeit .......................................................................................... 12 5.1. Finanzierung der Leitlinie .............................................................................................................................. 12 5.2. Darlegung von und Umgang mit potenziellen Interessenkonflikten ............................................ 12

6. Verbreitung und Implementierung ................................................................................... 12 6.1. Konzept zur Verbreitung und Implementierung ................................................................................... 12 6.2. Unterstützende Materialien für die Anwendung der Leitlinien ...................................................... 13 6.3. Diskussion möglicher organisatorischer und/oder finanzieller Barrieren gegenüber der Anwendung der Leitlinienempfehlungen ............................................................................................................. 13 6.4. Messgrößen für das Monitoring: Qualitätsziele, Qualitätsindikatoren ........................................ 13

7. Gültigkeitsdauer und Aktualisierungsverfahren ............................................................... 13 7.1. Datum der letzten inhaltlichen Überarbeitung und Status ............................................................... 13 7.2. Aktualisierungsverfahren ............................................................................................................................... 13

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1. Geltungsbereich und Zweck

1.1. Begründung für die Auswahl des Leitlinienthemas Die (allergen-)spezifische Immuntherapie (SIT) ist (in sublingualer oder subkutaner

Form) derzeit als einzige Therapieoption einzustufen, welche „kausal“ den

natürlichen Verlauf allergischer Erkrankungen wie der allergischen

Rhinokonjunktivitis oder dem allergischen Asthma günstig beeinflussen kann.

Die hohe Lebenszeitprävalenz dieser allergischen Erkrankungen unterstreicht den

Bedarf einer Leitlinie für die SIT.

1.2. Zielorientierung der Leitlinie Ziel der Leitlinie ist es eine Orientierungshilfe für alle betroffenen ärztlichen

Fachgruppen im Management von Patienten mit IgE-vermittelten allergischen

Erkrankungen und der therapeutischen Option der spezifischen Immuntherapie

(Hyposensibilisierungsbehandlung) anzubieten.

Die klinische Wirksamkeit und Sicherheit der SIT ist in der Vergangenheit

zunehmend durch zahlreiche kontrollierte Studien und Metaanalysen dokumentiert

worden. Aufgrund vieler neuer klinischer Studien und Metaanalysen war eine

Aktualisierung der Leitlinie von 2009, die bis einschließlich September 2014

Gültigkeit hatte, erforderlich.

Die (überarbeitete) S2k-Leitlinie zur SIT beschreibt hierbei die immunologischen

Grundlagen, die unterschiedlichen therapeutische Allergen-Extrakte, die

Bewertungskriterien in klinischen Studien, die Bedeutung der Zulassung von

Therapieallergenen, die Bewertung der Wirksamkeit der SIT in klinischen Studien,

die Indikationen und Kontraindikationen der SIT, die Empfehlungen zur Durchführung

der SIT, die Sicherheitsaspekte, die Zukunftsperspektiven sowie den Bedarf an

zukünftigen Studien.

1.3. Patientenzielgruppe Patientengruppen aller Altersgruppen beiderlei Geschlechts mit diagnostizierter

allergischer Rhinokonjunktivitis mit/ohne allergischem Asthma und allergischer

Sensibilisierung auf Inhalationsallergene.

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1.4. Versorgungsbereich Die Leitlinie beschreibt die ambulante sowie stationäre Versorgung im Rahmen der

SIT.

1.5. Anwenderziele/Adressaten

Die Leitlinie richtet sich an alle Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Allergologie“ sowie

an Ärzte, die allergische Patienten im Rahmen der SIT behandeln und/oder betreuen

und ist für alle Patientengruppen mit allergischer Rhinokonjunktivitis mit/ohne

allergischem Asthma und allergischer Sensibilisierung auf Inhalationsallergene

anwendbar (siehe auch 1.3.).

2. Zusammensetzung der Leitliniengruppe: Beteiligung von Interessengruppen

2.1. Repräsentativität der Leitliniengruppe: Beteiligte Berufsgruppen Die Durchführung der Aktualisierung der SIT-LL wurde vom Vorstand der Deutschen

Gesellschaft für Allergologie und Klinische Immunologie (DGAKI) initiiert und Herr

Prof. Dr. med. Oliver Pfaar als Koordinator dieser LL-Überarbeitung vorgeschlagen.

Neben Mitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Allergologie und klinische

Immunologie (DGAKI, dies sind: Oliver Pfaar, Jörg Kleine-Tebbe, Eckard

Hamelmann, Bettina Wedi, Claus Bachert und Margitta Worm) sind Vertreter des

Ärzteverbandes Deutscher Allergologen (ÄDA, dies sind: Thomas Fuchs, Hans Merk,

Uta Rabe), der Gesellschaft für Pädiatrische Allergologie und Umweltmedizin (GPA,

dies sind: Albrecht Bufe, Matthias Volkmar Kopp, Antje Schuster), der

Österreichischen Gesellschaft für Allergologie und Immunologie (ÖGAI, dies sind:

Christof Ebner, Isidor Huttegger, Stefan Wöhrl), der Schweizerischen Gesellschaft für

Allergologie und Immunologie (SGAI, dies sind: Peter Eng, Peter Schmid-

Grendelmeier), der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG), dies ist:

Joachim Saloga), der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde,

Kopf- und Hals-Chirurgie (DGHNO-KHC, dies ist: Ludger Klimek), der Deutschen

Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ, dies ist: Ulrich Umpfenbach), der

Gesellschaft für Pädiatrische Pneumologie (GPP, dies ist: Nicolaus Schwerk), der

Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP, dies ist:

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Roland Buhl), des Deutschen Berufsverbandes der HNO-Ärzte (BV-HNO, dies ist:

Doris Hartwig-Bade), des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ, dies

ist: Frank Friedrichs), des Bundesverbandes der Pneumologen (BdP, dies ist:

Thomas Hering) und des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen (BVDD,

dies ist: Kirsten Jung).

Alle o.g. Delegierten waren stimmberechtigt.

Darüber hinaus war (ausschließlich in beratender Funktion) Frau Susanne Kaul

(Paul-Ehlich-Institut (PEI, Langen) beteiligt.

2.2. Repräsentativität der Leitliniengruppe: Beteiligung von Patienten

Um auch die Meinung von Patienten-/ Eltern von Patienten in den

Überarbeitungsprozess einzubringen, wurde in beratender Funktion auch der

Deutsche Allergie und Asthmabund (DAAB, Delegierte: Frau Antje Schwalfenberg) in

die Leitlinienentwicklung mit einbezogen.

3. Methodische Exaktheit

Die Leitlinie zur SIT ist entsprechend den methodischen Vorgaben zur Entwicklung

von Leitlinien für Diagnostik und Therapie der in Deutschland etablierten

Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften

(AWMF) erstellt worden und entspricht nach dem Dreistufenkonzept der AWMF einer

S2k-Leitlinie. Der gesamte, mit dem AWMF-Regelwerk konforme Prozess der

Überarbeitung und Aktualisierung dieser LL ist durch Herrn PD Sitter (AWMF,

Marburg) begleitet und auf seine methodische Korrektheit überprüft worden.

3.1. und 3.2. Formulierung von Schlüsselfragen und Verwendung existierender Leitlinien

Da die überarbeitete S2k-Leitlinie sich im Aufbau und Inhalt an der Vorgänger-

Version von 2009 orientiert, entsprachen auch die jeweiligen Schlüsselfragen denen

der Vorgängerversion. Die Beantwortung derselben erfolgte unter Zuhilfenahme

neuerer Literatur (seit 2009, sowie früher) sofern vorhanden (Siehe auch 3.7.1.).

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3.3. Systematische Literaturrecherche nicht zutreffend: S2k-Leitlinie.

3.4. Auswahl an Evidenz nicht zutreffend: S2k-Leitlinie.

3.5. Bewertung der Evidenz nicht zutreffend: S2k-Leitlinie.

3.6. Erstellung von Evidenztabellen nicht zutreffend: S2k-Leitlinie.

3.7. Formulierung der Empfehlungen und strukturierte Konsensusfindung

3.7.1. Formale Konsensfindung: Verfahren und Durchführung

Die im Rahmen dieses Konsensusprozesses erarbeiteten Empfehlungen beruhen

auf Literaturrecherchen unter Bewertung von anderen existierenden Leitlinien,

Metaanalysen von klinischen Studien, einzelnen klinischen Studien, Fallserien,

Einzelfallbeschreibungen, experimentellen Untersuchungen, der klinischen Erfahrung

der Teilnehmer sowie auf theoretischen Überlegungen. Unterstützt werden die

Empfehlungen durch klinische Algorithmen zur Diagnostik und Therapie.

Als Konsensusverfahren wurde ein kombiniertes Verfahren aus nominalem

Gruppenprozess und Delphitechnik eingesetzt, an dem autorisierte Vertreter der o.g.

wissenschaftlichen Fachgesellschaften aus Deutschland, Österreich und der

Schweiz sowie der deutschen ärztlichen Berufsverbände beteiligt wurden. Das Paul-

Ehrlich-Institut (PEI) und der Deutschen Allergie und Asthmabundes (DAAB) waren

im Konsensusverfahren in beratender Funktion ohne aktives Stimmrecht tätig (siehe

2.1.).

Im Januar 2012 ist zunächst eine (Kern-)Arbeitsgruppe mit paritätischer Beteiligung

der allergologischen Fachgesellschaften DAGKI, ÄDA, GPA, ÖGAI und SGAI

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formiert worden mit dem Ziel, bis Oktober 2012 einen ersten Entwurf der LL (auf der

Grundlage der Vorgänger-Version von 2009) zu erarbeiten. Von Anfang an erfolgte

die gruppeninterne Korrespondenz über das LL-Portal der Telematikplattform für

Medizinische Forschungsnetze (TMF) e.V. (unter:

https://www.leitlinienentwicklung.de/). So sei an dieser Stelle an die ausführliche

Dokumentation aller Abläufe im Webportal (z.B. in Form der „Newsletter“, aber auch

Korrespondenz und online-Diskussionen) verwiesen.

Kurz nach Formierung dieser Kerngruppe erfolgte ein Anschreiben an die

Hersteller/Vertriebsfirmen von SIT-Produkten mit dem Angebot, dringend

korrekturbedürftige Inhalte der Vorgängerversion (S2k-LL von 2009) zu adressieren,

damit diese Positionen allen Beteiligten zur Verfügung stehen und zur

Konsensusdiskussion genutzt werden konnten.

Im Oktober 2012 erfolgte auf Anschreiben durch den LL-Koordinator die Festlegung

der jeweiligen autorisierten Vertreter aller restlichen der o.g. Gesellschaften und

Verbände. Ab Oktober 2012 war zudem allen beteiligten Delegierten der erste

(Arbeits-) Entwurf zugänglich zur Durchsicht und Vorbereitung auf die

Konsensuskonferenz in Wiesbaden. Diese erfolgte im April 2013 über zwei Tage

unter Moderation von Herrn PD Sitter (AWMF), Marburg, als nominaler

Gruppenprozess. Hieran nahmen alle stimmberechtigten Delegierten sowie in

beratender Funktion Frau Kaul (PEI) und Frau Schwalfenberg (DAAB) teil (siehe

2.1.) und es wurden die einzelnen Abschnitte der (überarbeiteten) Leitlinie von

Anfang bis Ende gemeinsam gesichtet und Anträge auf Änderungen erfasst. Es

folgten hiernach die Schritte Reihendiskussion, Vorherabstimmung, Debattieren/

Diskutieren sowie die endgültige Abstimmung. Herr Sitter fungierte als neutraler

Moderator ohne Stimmberechtigung. Bei der Konsensfindung wurde die

Konsensstärke folgendermaßen definiert und dokumentiert: starker Konsens

(prozentuale Zustimmung >95% der Stimmberechtigten), Konsens (>75% - 95%),

Mehrheitliche Zustimmung (>50-75%) und Dissens (≤50%). Aussagen mit einem

mehrheitlichen Konsens sowie darüber hinaus wurden für die Leitlinie übernommen.

Auf der Grundlage des Sitzungsprotokolls erfolgte die Überarbeitung durch den

Koordinator bis November 2013. Im Dezember 2013 wurde die überarbeitete Leitlinie

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erneut allen Delegierten zur Kommentierung vorgelegt (über das Internet-Portal

unter: https://www.leitlinienentwicklung.de/). Auf der Grundlage aller Kommentare

erfolgte bis Mai 2014 die (prä-)finale Überarbeitung der LL durch den Koordinator

sowie bei noch unklaren fachspezifischen Fragestellungen (wie z.B. der Einteilung

des Asthmaschweregrades) die Ausarbeitung durch vom Koordinator festgelegten

Arbeitsgruppen (aus der Gruppe aller Leitlinien-Autoren).

Im Juni 2014 wurde die (prä-)finale S2k-SIT-Leitlinie erneut allen Koautoren für eine

abschließende Beurteilung und der Möglichkeit, fehlerhafte Inhalte zu adressieren,

vorgelegt. Hieran anschließend schloss sich eine (inhaltliche) finale Korrektur an

(16.07.2014). Die gesamte Leitlinie ist im Konsens (81%) ohne Gegenstimme von

den Koautoren/Delegierten der Leitliniengruppe am 18.Juli 2014 verabschiedet

worden.

Hiernach wurde die Leitlinie allen verantwortlichen Vorständen zur Autorisierung und

Empfehlung zur Übernahme vorgelegt. Die Autorisierung durch alle Vorstände war

bis einschließlich 01.10.2014 abgeschlossen (siehe 4.3.). Die formale Fertigstellung

erfolgte am 10.10.2014.

3.7.2. Berücksichtigung von Nutzen, Nebenwirkungen-relevanten Outcomes

Bei der Formulierung der Empfehlungen wurden gesundheitlicher Nutzen, Ne-

benwirkungen und Risiken berücksichtigt. Ein ganz zentraler Schwerpunkt der

Leitlinie liegt in der Darstellung des (methodenspezifischen) Nutzens (= Kapitel 4:

„Wirksamkeit in klinischen Studien“) sowie in der ausführlichen Darstellung des

Sicherheitsprofiles der Therapie (= Kapitel 8: „Sicherheit, Risiko und unerwünschte

Wirkungen“), welcher der unter 3.7.1. ausführlich dargestellten Konsensusfindung

zugrunde lag.

3.7.3. Formulierung der Empfehlung und Vergabe von Evidenzgraden und/oder Empfehlungsgraden

nicht zutreffend: S2k-Leitlinie.

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4. Externe Begutachtung und Verabschiedung

4.1. Pilottestung nicht durchgeführt.

4.2. Externe Begutachtung nicht durchgeführt.

4.3. Verabschiedung durch die Vorstände der herausgebenden Fachgesellschaften/ Organisationen

Die Leitlinie wurde durch die Vorstände der herausgebenden Fachgesellschaften/

Organisationen folgendermaßen verabschiedet.

Fachgesellschaft/ Organisation Datum der Verabschiedung

DGAKI 24.07.2014

ÄDA 14.08.2014

GPA 06.08.2014

ÖGAI 06.08.2014

SGAI 06.08.2014

DDG 01.10.2014

DGHNO-KHC 06.08.2014

DGKJ 26.08.2014

GPP 15.09.2014

DGP 01.08.2014

BVHNO 22.07.2014

BVKJ 20.07.2014

BDP 26.07.2014

BVDD 01.10.2014

PEI n/a (nur beratende Funktion)

DAAB n/a (nur beratende Funktion)

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5. Redaktionelle Unabhängigkeit

5.1. Finanzierung der Leitlinie Die Konsensuskonferenz in Wiesbaden (Räumlichkeiten, technische Ausstattung,

Abendessen, Mittagessen) wurde von der DGAKI finanziert. Die Reise- und

Übernachtungskosten der Beteiligten wurde von den jeweiligen Fachgesellschaften

bzw. Organisationen getragen.

Das LL-Portal der Telematikplattform für Medizinische Forschungsnetze (TMF) e.V.

(unter: https://www.leitlinienentwicklung.de/) wurde finanziert von der DGAKI. Eine

inhaltliche Einflussnahme erfolgte nicht.

5.2. Darlegung von und Umgang mit potenziellen Interessenkonflikten Interessenkonflikte der Autoren wurden zum Beginn der LL-Überarbeitung vom

Koordinator schriftlich mittels Formblatt der AWMF abgefragt und in tabellarischer

Form auf dem LL-Portal (unter: https://www.leitlinienentwicklung.de/ ) hinterlegt. Zum

Ende der Überarbeitung erfolgte im Juli 2014 eine erneute Sichtung aller Angaben

durch die entsprechenden Koautoren und ggfs. Änderungen der Angaben falls

erforderlich. Die Angaben zu den COIs wurden durch eine Steuergruppe (Prof. Dr.

med. Oliver Pfaar als Koordinator der LL-Überarbeitung, außerdem PD Dr. med.

Kleine-Tebbe sowie Frau Prof. Dr. med. Bettina Wedi als Leitlinienbeauftrage der

DGAKI) und Prof. Dr. med. Thilo Jakob als zuständiges Vorstandsmitglied für

Leitlinien der DGAKI (als federführende Fachgesellschaft) gesichtet und geprüft.

Hierbei wurden keine Interessenkonflikte festgestellt, die die fachliche

Unabhängigkeit der Autoren im Hinblick auf die Erstellung der Leitlinie

beeinträchtigen könnten. Die Interessenkonflikterklärungen sind tabellarisch – neben

dem Leitlinienreport – auf der entsprechenden Internetseite der AWMF zur S2k

Leitlinie zur „(allergen-)spezifischen Immuntherapie“ hinterlegt und dort abrufbar

(www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/061-004.html).

6. Verbreitung und Implementierung

6.1. Konzept zur Verbreitung und Implementierung Eine Veröffentlichung der Leitlinie mit den ergänzenden Materialien soll über die

AWMF (AWMF-Leitliniendatenbank) frei zugänglich im Internet erfolgen. Darüber

hinaus soll die Publikationen im Allergo Journal auf deutsch bzw. Allergo Journal

International auf englisch und in diversen Nachdrucken (z.B. in der Allergologie)

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erfolgen. Auf Kongressen, Tagungen und Fortbildungen sollen Auszüge aus der

Leitlinie wiedergegeben werden.

6.2. Unterstützende Materialien für die Anwendung der Leitlinien keine konkrete Planung

6.3. Diskussion möglicher organisatorischer und/oder finanzieller Barrieren gegenüber der Anwendung der Leitlinienempfehlungen Mögliche Barrieren gegenüber der Leitlinienanwendung wurden nicht explizit definiert

und diskutiert.

6.4. Messgrößen für das Monitoring: Qualitätsziele, Qualitätsindikatoren

Qualitätsindikatoren oder andere Messgrößen bzw. Qualitätsziele wurden nicht

definiert.

7. Gültigkeitsdauer und Aktualisierungsverfahren

7.1. Datum der letzten inhaltlichen Überarbeitung und Status Die letzte (inhaltliche) Überarbeitung fand am 16.Juli 2014 statt. Die Leitlinie ist gültig

bis 31.12. 2019.

7.2. Aktualisierungsverfahren Eine Überprüfung und Aktualisierung ist durch Frau Prof. Dr. med. Bettina Wedi,

Leitlinienbeauftragte der DGAKI, und Prof. Dr. med. Oliver Pfaar, Koordinator der LL-

Überarbeitung, voraussichtlich ab dem 01.01.2017 geplant. Falls sich die

Notwendigkeit einer Überarbeitung früher herausstellt, so wird diese entsprechend

früher durchgeführt. Kommentare können an den Koordinator gerichtet werden.

Wiesbaden, den 08.Dezember 2014 Prof. Dr. med. Oliver Pfaar

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