limosa - manuel be - all v3 def - social security · der sozialen sicherheit verfügen, beantragen...
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Anleitung BE
Version 1.0
Juni 2007
Bucom
Anleitung für Limosa
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeines ................................................................................................................................5
1.1. Worum geht es?....................................................................................................................5
1.2. Wann muss der belgische Auftraggeber eine Meldung machen? ................................................5
2. Wo befindet sich die Limosa-Anwendung? .....................................................................................6
2.1. Gehen Sie zur Website der Sozialen Sicherheit .........................................................................6
2.2. Wählen Sie Ihre Kategorie......................................................................................................7
2.3. Gehen Sie zur Rubrik Limosa ..................................................................................................8
2.4. Beschreibung der Rubrik Limosa.............................................................................................9
2.5. Die Limosa-Anwendung aufrufen ..........................................................................................10
3. Wie erhalten Sie Zugriff auf die Limosa-Anwendung? ................................................................... 11
3.1. Normales Zugriffsverfahren ..................................................................................................12
3.2. Vereinfachtes System ..........................................................................................................14
4. Die Meldung ............................................................................................................................. 15
4.1. Vorausgehende Meldung Personen .......................................................................................16
4.2. Fehlender Meldungsnachweis ...............................................................................................17
4.2.1. Schritt eins: Den belgischen Kunden melden......................................................................18
4.2.2. Schritt zwei: Arbeitsplatz..................................................................................................20
4.2.3. Schritt drei: Meldung ausländischer Personen ....................................................................24
4.2.4. Schritt vier: Meldung des ausländischen Unternehmens ......................................................31
4.2.5. Schritt fünf: Darstellung...................................................................................................38
5. Wir sind für Sie da..................................................................................................................... 40
6. Vokabular................................................................................................................................. 41
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Anleitung für Limosa
Bilderverzeichnis
Abbildung 1: Ordner der Limosa-Meldung ...............................................................................................4
Abbildung 2: Portalsite der Sozialen Sicherheit – Auswahl der Sprache.......................................................6
Abbildung 3: Portalsite der Sozialen Sicherheit– Wahl der Kategorie ..........................................................7
Abbildung 4: Portalsite der Sozialen Sicherheit – Rubrik Limosa (Zugriff über das Menü) .............................8
Abbildung 5: Begrüßungsseite der Rubrik Limosa.....................................................................................9
Abbildung 6: Eine Meldung einreichen ..................................................................................................10
Abbildung 7: Anmeldebildschirm für die Limosa-Anwendung ...................................................................11
Abbildung 8: Zusammenfassung der Zugriffsverfahren ...........................................................................12
Abbildung 9: Normales Zugriffsverfahren ..............................................................................................12
Abbildung 10: Normales Zugangsverfahren - Beantragung eines gesicherten Zugriffs................................13
Abbildung 11: Vereinfachtes Zugriffsverfahren.......................................................................................14
Abbildung 12: Zwei Arten von Meldungen (vorausgehende Meldung oder fehlender Meldungsnachweis).....15
Abbildung 13: Vorausgehende Meldung ausländischer Personen .............................................................16
Abbildung 14: Fehlender Meldungsnachweis..........................................................................................17
Abbildung 15: 1 – Belgischer Kunde......................................................................................................18
Abbildung 16: 2 – Arbeitsplatz/Arbeitsplätze..........................................................................................20
Abbildung 17: 2 – Arbeitsplatz: eine Baustelle melden............................................................................21
Abbildung 18: 2 – Arbeitsplatz: eine gemeldete Baustelle .......................................................................22
Abbildung 19: 3 – Personen .................................................................................................................24
Abbildung 20: 3 – Personen: eine Person melden ..................................................................................25
Abbildung 21: 3 – Personen: gefundene(s) Ergebnis(se).........................................................................28
Abbildung 22: 3 – Personen: eine Person anhand der Erkennungsnummer melden ...................................30
Abbildung 23: 4 – Unternehmen/Einrichtung .........................................................................................31
Abbildung 24: 4 – Unternehmen/Einrichtung: ein neues Unternehmen/eine neue Einrichtung melden ........32
Abbildung 25: 4 – Unternehmen/Einrichtung: über andere Daten suchen.................................................33
Abbildung 26: 4 – Unternehmen/Einrichtung: Unternehmensdaten..........................................................34
Abbildung 27: 4 – Unternehmen/Einrichtung: anhand der Erkennungsnummer suchen .............................35
Abbildung 28: 4 – Unternehmen/Einrichtung: Bestätigung ......................................................................36
Abbildung 29: 5 – Darstellung ..............................................................................................................38
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Anleitung für Limosa
Abbildung 1: Ordner der Limosa-Meldung
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Anleitung für Limosa
In diesem Anleitung wird auf “ausländische” Unternehmen, Selbständige oder Personen verwiesen. Dies ist in der
übergroßen Mehrheit der Fälle korrekt, aber es kann sich manchmal um belgische
Unternehmen oder Selbständige oder Personen
belgischer Staatsangehörigkeit handeln.
1. Allgemeines
Was ist der Zweck dieser Anwendung? Für wen ist sie bestimmt? Was müssen Sie tun?
1.1. Worum geht es?
Ab 1. April 2007 müssen Arbeitnehmer, Selbständige und Praktikanten, die
vorübergehend oder teilzeitlich in Belgien arbeiten, vorher staatlich gemeldet
werden.
Mit dem Limosa-Projekt wollen die belgischen Behörden Einblicke in die
Beschäftigung aus dem Ausland gewinnen. Deswegen muss jede
ausländische Beschäftigung über eine elektronische Anwendung gemeldet
werden. Dadurch wird der Freie Verkehr von Dienstleistungen und die
Freizügigkeit der Arbeitnehmer in Europa besser gewährleistet. Außerdem
wird für die Berufstätigkeit ein ordnungsgemäßer Rahmen geschaffen. Dies
ist im Interesse aller!
In diesem Anleitung werden die Funktionen der von der Web-Anwendung
Limosa bereitgestellten Funktionen beschrieben.
1.2. Welche ist die Rolle des belgischen
Kunden?
Sie sind ein belgisches Unternehmen oder ein belgischer Selbständiger und:
• ausländische Unternehmen oder Selbständige kommen bei Ihnen
oder für Sie Aufträge erledigen?
• Praktikanten kommen bei Ihnen ein Praktikum absolvieren?
Sie sollen dann vor Anfang des Auftrags prüfen, ob alle ausländischen
Arbeitnehmer, Selbständige und Praktikanten über den Nachweis, dass die
Limosa-Meldung gemacht wurde, verfügen (Formular Limosa-1).
Ist dies nicht der Fall, so sind Sie oder ist Ihr Mandatar dazu gehalten, dies
den Behörden mitzuteilen, bevor irgendwelche Form einer Tätigkeit
begonnen wird. Sie können diesen Schritt leicht und rasch über die
Webapplikation Limosa machen
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2. Wo befindet sich die Limosa-Anwendung?
Sie wollen die Anwendung starten, die einzelnen Bildschirme anzeigen, in der Anwendung arbeiten?
2.1. Gehen Sie auf die Website der Sozialen
Sicherheit
Um Zugriff auf die Limosa-Anwendung zu erhalten, müssen Sie erst auf die
Portalsite der Sozialen Sicherheit gehen, indem Sie sich zu folgendem URL
begeben: www.socialsecurity.be
Wählen Sie Ihre Sprache
Abbildung 2: Portalsite der Sozialen Sicherheit – Auswahl der Sprache
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2.2. Wählen Sie Ihre Kategorie
Nachdem Sie Ihre Sprache ausgewählt haben, wechseln Sie zu Ihrer
Kategorie auf der Website der Sozialen Sicherheit.
Wählen Sie Ihre Kategorie
Abbildung 3: Portalsite der Sozialen Sicherheit– Wahl der Kategorie
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2.3. Gehen Sie zur Rubrik Limosa
Nachdem Sie Ihre Kategorie ausgewählt haben, klicken Sie im linken Menü
auf « Limosa – Meldepflicht ».
Abbildung 4: Portalsite der Sozialen Sicherheit – Rubrik Limosa (Zugriff über das Menü)
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2.4. Beschreibung der Rubrik Limosa
Nun wird die Begrüßungsseite der Rubrik Limosa angezeigt.
Bevor Sie mit Ihrer Meldung beginnen, empfiehlt es sich, alle Daten, die Sie für die Ausführung brauchen, zu notieren. Für weitere Informationen zu diesem Thema, klicken Sie auf "Bevor Sie
Abbildung 5: Begrüßungsseite der Rubrik Limosa
• Klicken Sie auf "über Meldepflicht ", um weitere Informationen zu den
Personen, die zu melden sind oder auch nicht, zu den Daten der
Meldung, zur Gültigkeit usw. zu erhalten.
• Klicken Sie auf "Dokuthek ", um die Broschüre einzusehen.
• Sie können sich auch die "Anweisungen für Arbeitgeber" ansehen.
• Klicken Sie auf "Eine Meldung einreichen", um die Limosa-
Anwendung aufzurufen.
• Klicken Sie auf "Eine Meldung abrufen", um eine Meldung anzuzeigen,
die Sie eingegeben haben.
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• Weitere Informationenen zur Limosa-Gesetzgebung finden Sie unter
"Gesetz ", " Königlicher Erlass " oder "Begründung".
2.5. Die Limosa-Anwendung aufrufen
Um die Limosa-Anwendung aufzurufen, klicken Sie auf :
Abbildung 6: Eine Meldung einreichen
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3. Wie erhalten Sie Zugriff auf die Limosa-Anwendung?
Sie wollen Zugriff auf die Anwendung erhalten? Sie sind
unerfahren oder Sie kennen bereits die gesicherten
Anwendungen?
Sobald Sie die Limosa-Anwendung aufgerufen haben, müssen Sie sich
auf der gesicherten Umgebung anmelden..
Sie können sich über Ihren elektronischen Personalausweis anmelden.
Abbildung 7: Anmeldebildschirm für die Limosa-Anwendung
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Zugriff auf die Limosa-Anwendung
zu erhalten. Dies hängt ganz von Ihrem Status und der Dringlichkeit Ihrer
Meldung ab.
Es gibt verschiedene Weisen, um auf die Limosa-Anwendung zugreifen zu
können, je nach der Tatsache, ob Sie über ein “Usermanagement
Unternehmen” verfügen (normales Zugriffsverfahren) oder Sie über die
Limosa-Website ein Kennwort und ein Login erhalten haben (siehe Punkt
3.2 – vereinfachtes Verfahren).
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Wer Nicht dringende Meldung
(Fristen von +/- 5 Tagen)
Dringende Meldung
(Fristen von +/15 Minuten)
LSS-Arbeitgeber
Normales Zugriffsverfahren
(empfohlen) Vereinfachtes System
LSSPLV-Arbeitgeber
Sonstiges
Unternehmen
Freier Beruf Vereinfachtes System
Abbildung 8: Zusammenfassung der Zugriffsverfahren
3.1. Normales Zugriffsverfahren
Wenn Sie schon über einen gesicherten Zugriff auf die Anwendungen der
Sozialen Sicherheit verfügen, können Sie Ihre Limosa-Meldung über diesen
vornehmen.
Geben Sie Folgendes ein: - Ihren Benutzernamen - Ihr Kennwort
dann klicken Sie auf "Anmelden"
Abbildung 9: Normales Zugriffsverfahren
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Wenn Sie noch nicht über einen gesicherten Zugriff auf die Anwendungen
der Sozialen Sicherheit verfügen, beantragen Sie diesen, indem Sie das
Verfahren auf der Website der Sozialen Sicherheit ausführen. Dieses
Verfahren dauert ungefähr 5 Werktage. Er ermöglicht Ihnen einerseits den
Zugriff auf die Limosa-Anwendung und andererseits auf die anderen
Anwendungen der Sozialen Sicherheit.
Klicken Sie hier für eine ausführliche Beschreibung des (normalen) Verfahrens, über das Sie einen gesicherten Zugriff erhalten können.
Abbildung 10: Normales Zugangsverfahren - Beantragung eines gesicherten Zugriffs
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3.2. Vereinfachtes System
Das vereinfachte System ermöglicht es, in 2 bis 3 Minuten einen sicheren
Zugriff zu schaffen. Allerdings ist es über diesen Zugriff nicht möglich,
Limosa-Meldungen zu machen, und er gibt auch keinen Zugriff auf alle
Anwendungen der Sozialen Sicherheit.
Klicken Sie hier für eine detaillierte Beschreibung des (verenfachten) Verfahrens, über das Sie einen gesicherten Zugriff erhalten können.
Abbildung 11: Vereinfachtes Zugriffsverfahren
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4. Die Meldung
Wünschen Sie, zur Aktion überzugehen? Bitte geben Sie die Meldung ein oder weisen Sie auf das Fehlen eines Meldungsnachweises Limosa-1 hin
Der belgische Kunde kann 2 Typen von Meldungen erstellen:
• eine vorausgehende Meldung von Personen
• einen fehlenden Meldungsnachweis
Abbildung 12: Zwei Arten von Meldungen (vorausgehende Meldung oder fehlender Meldungsnachweis)
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4.1. Vorausgehende Meldung Personen
Mithilfe dieses Verfahrens melden Sie Personen (Arbeitnehmer, Selbständige
oder Praktikanten) bevor diese nach Belgien zum Arbeiten kommen.
Abbildung 13: Vorausgehende Meldung ausländischer Personen
Auf diese Weise füllen Sie die Limosa-Meldung auf Namen der
ausländischen Person aus, die nach Belgien zum Arbeiten kommt. Damit
erfüllen Sie die von der Meldepflicht auferlegten Verpflichtungen, sowohl für
Sie als für den ausländischen Arbeitgeber oder Selbständigen.
Weitere Informationen zu diesem Verfahren finden Sie im Limosa-Anleitung
"Ausländer".
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4.2. Fehlender Meldungsnachweis
Empfangen Sie ausländische Personen, denen Sie keinen Meldungsnachweis
vorlegen können? Indem Sie dies melden, berichtigen Sie nur Ihre Lage als
belgischer Kunde.
Abbildung 14: Fehlender Meldungsnachweis
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4.2.1. Schritt eins: Den belgischen Kunden melden
Da Sie über einen Benutzernamen und ein Kennwort verfügen, werden Sie
vom System automatisch erkannt (falls Sie einen normalen Zugriff haben).
Abbildung 15: 1 – Belgischer Kunde
• Anhand des Vermerks in der oberen linken Ecke des Bildschirms wissen
Sie jederzeit, bei welchem Verfahrensschritt Sie sind.
• Unter "Schritte" finden Sie die 5 Schritte, die auszuführen sind. Der
aktuelle Schritt ist fett gedruckt (hier: 1 Belgischer Kunde).
• Um online weitere Informationen zum Bildschirm zu erhalten.
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• Unter "Erkennungsnummer" finden Sie die ZUD. Es handelt sich um
die Nummer der Zentralen Unternehmensdatenbank. Dies ist eine
eindeutige Nummer, die das Unternehmen bei den belgischen Behörden
identifiziert.
• Unter "Name " finden Sie den Namen des belgischen Kunden, der
gemeldet wurde.
• Wenn ein Schritt abgeschlossen ist, gehen Sie zum nächsten über.
Ein abgeschlossener Schritt wird
unterstrichen und durch ein Häkchen
gekennzeichnet. D
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4.2.2. Schritt zwei: Arbeitsplatz
In Schritt zwei wird der Arbeitsplatz gemeldet, d.h., der Ort wo die Personen
in Belgien arbeiten werden.
Abbildung 16: 2 – Arbeitsplatz/Arbeitsplätze
• Klicken Sie auf "Ein Unternehmen", wenn die Arbeit in einem
Unternehmen (vollständige Adressangaben) ausgeführt wird.
• Klicken Sie auf "Eine Baustelle", wenn die Arbeit an einem Ort ohne
vollständige Adressangaben ausgeführt wird.
• Klicken Sie auf "Eine Region", wenn ihnen kein konkreter Arbeitsplatz
vorliegt oder wenn die Tätigkeiten auf sehr viele verschiedene Plätze in
einer Region verteilt sind.
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• Klicken Sie auf "Zuvor gemeldet(e)", um die zuvor genannten
Arbeitsplätze anzuzeigen. Sie brauchen sie nicht nochmals einzugeben
und können sie einfach auswählen.
• Sie können jederzeit zum vorhergehenden Schritt zurückkehren, um
gegebenenfalls Änderungen vorzunehmen.
Abbildung 17: 2 – Arbeitsplatz: eine Baustelle melden
• Wenn ein Schritt abgeschlossen ist, gehen Sie zum nächsten über.
• Klicken Sie auf "Annullieren ", um zur vorhergehenden Seite
zurückzukehren ohne die Änderungen auf der aktuellen Seite zu
speichern.
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Maximal 5 Arbeitsplätze können auf einmal gemeldet
werden.
Abbildung 18: 2 – Arbeitsplatz: eine gemeldete Baustelle
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• In der Spalte "Name" ist der Name des zuvor angegebenen
Arbeitsplatzes aufgeführt.
• In der Spalte "Typ" ist der Typ des zuvor angegebenen Arbeitsplatzes
(Unternehmen, Baustelle oder Region) aufgeführt.
• In der Spalte "Aktionen können Sie:
o : den Arbeitsplatz ändern.
o : den arbeitsplatz löschen.
• Sie können weitere Arbeitsplätze melden, indem Sie das Verfahren
wiederholen.
• Wenn alle Arbeitsplätze gemeldet sind, klicken Sie auf "Folgender
Schritt", um fortzufahren.
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4.2.3. Schritt drei: Meldung ausländischer Personen
Schritt drei besteht darin, die Person(en) zu melden, die nach Belgien zum
Arbeiten kommen.
Abbildung 19: 3 – Personen
Drei Personentypen können gemeldet werden:
• Klicken Sie auf "Neuer Arbeitnehmer", um einen Arbeitnehmer zu
melden, der bei Ihnen oder für Sie einen Auftrag erledigen wird.
• Klicken Sie auf "Neuer Selbständiger", um einen Selbständigen zu
melden, der bei Ihnen oder für Sie einen Auftrag erledigen wird.
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• Klicken Sie auf "Neuer Praktikant", um einen Praktikanten zu melden,
der im Rahmen eines Studienprogramms oder einer Berufsausbildung im
Ausland ein Praktikum bei Ihnen absolvieren wird.
• Klicken Sie auf "Voriger Schritt", um zu Schritt 2
"Arbeitsplatz/Arbeitsplätze" zurückzukehren.
Wenn Sie den Typ der zu meldenden Person gewählt haben, können Sie
deren Daten eingeben.
1
2
Abbildung 20: 3 – Personen: eine Person melden
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Sie haben dazu zwei Möglichkeiten:
• Sie melden Sie die Person anhand ihrer Personendaten 1
• oder Sie melden diese Person anhand ihrer belgischen 2 Erkennungsnummer (Sozialversicherungsnummer / Nationalregister
nummer / Bis-Registernummer), falls die Personen über eine verfügt.
1
Die BIS-Registernummer wird bei Ihrer ersten Meldung erstellt und kann dann für spätere Meldungen benutzt werden. Sie
finden diese Nummer auf der Empfangsbestätigung
" Meldung eines fehlenden Meldungsnachweises". Vorzugsweise sollten
Sie diese Nummer benutzen, falls Sie denselben ausländischen Arbeitnehmer nochmals in Anspruch nehmen müssen.
• Markieren Sie diese Option, wenn die ausländische Person als
Bevollmächtigter oder Geschäftsführer in Belgien arbeitet.
• Im Abschnitt "Personendaten" geben Sie die Informationen zu der
Person, die in Belgien arbeiten wird, ein. Die mit einem Sternchen
gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.
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• Im Abschnitt "Adresse " geben Sie die Informationen für die Adresse der
Person, die in Belgien arbeiten wird, ein. Die mit einem Sternchen
gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder. Wenn Sie den Straßennamen
nicht kennen, wählen Sie "Postamt ".
• Im Abschnitt "Erkennungsnummer" geben Sie eine Nummer ein, die es
ermöglicht, die Person, die in Belgien arbeiten wird, zu identifizieren.
Folgendes können Sie angeben: Sie sollen eine der nachfolgenden
Nummern erwähnen:
o ihre Nationale Nummer (des Herkunftslandes).
o ihre Passnummer.
o ihre Sozialversicherungsnummer (des Herkunftslandes).
o ihre Pensionsnummer (des Herkunftslandes).
Das Land kann jeweils in der Dropdown-Liste ausgewählt werden.
• Klicken Sie auf "Melden ", um die ausländische Person zu melden und
zum nächsten Schritt überzugehen.
• Klicken Sie auf "Annullieren", um zum vorigen Schritt zurückzukehren.
Sie müssen unbedingt eine Erkennungsnummer
angeben.
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Abbildung 21: 3 – Personen: gefundene(s) Ergebnis(se)
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• Wenn die gemeldete Person eine BIS-Registernummer hat, ist diese in der
Spalte "Erkennungsnummer" einzugeben. Hat sie diese Nummer noch
nicht, wird sie automatisch erstellt und angegeben.
• In der Spalte "Name" finden Sie den Namen der gemeldeten Person.
• In der Spalte "Typ " finden Sie ein Symbol, das den Typ der gemeldeten
Person darstellt (Arbeitnehmer , Selbständiger oder Praktikant ).
• Durch Klicken auf das Symbol in der Spalte "Aktion " können Sie die
gemeldete Person löschen.
• Durch Klicken auf "Neuer Arbeitnehmer ", "Neuer Selbständiger"
oder "Neuer Praktikant" können Sie eine weitere Person melden.
• Klicken Sie auf "Voriger Schritt", um zu Schritt 2
(Arbeitsplatz/Arbeitsplätze) zurückzukehren.
• Klicken Sie auf "Folgender Schritt ", um mit Schritt 4
(Unternehmen/Einrichtung) fortzufahren.
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Abbildung 22: 3 – Personen: eine Person anhand der Erkennungsnummer melden
• Markieren Sie diese Option, wenn die ausländische Person als
Bevollmächtigte (Verwalter, geschäftsführender Direkor oder
Geschäftsführer) eines Unternehmens arbeitet.
• Anhand der "Erkennungsnummer" können Sie sich bei der belgischen
Sozialen Sicherheit identifizieren. Es handelt sich um die BIS-
Registernummer. Diese Erkennungsnummer ist eindeutig und wird
Personen zugewiesen, die nicht die belgische Nationalität haben.
Sie können maximal 30 Personen pro Meldung
melden.
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4.2.4. Schritt vier: Meldung des ausländischen
Unternehmens
Sie melden das Unternehmen oder die Einrichtung, für die die Personen
arbeiten, auf die sich diese Meldung bezieht.
Wenn Sie dieses Unternehmen oder diese Einrichtung schon gemeldet haben, wählen Sie diese(s) in der Liste "Zuvor gemeldet(e)" aus.
Abbildung 23: 4 – Unternehmen/Einrichtung
• Klicken Sie auf "Neu", um das Unternehmen oder die Einrichtung zu
melden, für die die Personen arbeiten, auf die sich diese Meldung bezieht.
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1
2
Abbildung 24: 4 – Unternehmen/Einrichtung: ein neues Unternehmen/eine neue Einrichtung melden
Sie haben zwei Möglichkeiten, ein neues Unternehmen oder eine neue
Einrichtung auszuwählen:
• Sie melden es/sie anhand anderer Daten. 1
• Sie melden es/sie anhand der Erkennungsnummer. 2
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Abbildung 25: 4 – Unternehmen/Einrichtung: über andere Daten suchen
• Geben Sie "Name des Unternehmens/der Einrichtung" sowie
die"PLZ " oder die "Gemeinde" ein, wo es/sie ansässig ist. Klilcken Sie
dann auf "Go> ".
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Anleitung für Limosa
Das System hat eine Suche durchgeführt und hat ein Ergebnis gefunden. Die
Unternehmensdaten werden angezeigt.
Bewahren Sie diese FEE-Nummer auf, damit Sie das Unternehmen/die Einrichtung künftig schnell ausfindig machen können.
Abbildung 26: 4 – Unternehmen/Einrichtung: Unternehmensdaten
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• DieFEE-Nummer des Unternehmens/der Einrichtung wird angezeigt.
Wenn Sie noch nicht existiert, wird sie vom System erstellt, und Sie
finden sie hier.
• Wenn das Ergebnis Ihrer Suche Sie nicht zufrieden stellt, klicken Sie auf
"Neue Suche ". Sie kehren dann zurück zum vorigen Bildschirm. Sie
können nun die Suchkriterien ändern und eine neue Suche durchführen.
• Klicken Sie auf "Anpassen", um die am Bildschirm angezeigten Daten zu
ändern.
• Wenn das Ergebnis Ihrer Suche Sie nicht zufrieden stellt, klicken Sie auf
"Neue Unternehmen/Einrichtung", um die Daten des neuen
Unternehmens oder der neuen Einrichtung, das/die Sie melden, selbst
einzugeben.
• Klicken Sie auf "Melden ", um die Daten am Bildschirm zu prüfen und
das neue Unternehmen oder die neue Einrichtung zu melden.
Wenn Sie auf "Melden " geklickt haben, erhalten Sie eine bestätigung der
Meldung des Unternehmens/der Einrichtung.
2
Abbildung 27: 4 – Unternehmen/Einrichtung: anhand der Erkennungsnummer suchen
• Geben Sie die "FEE-Nummer" ein, und klicken Sie auf Go> ». Es
handelt sich um die eindeutige Nummer einer ausländischen
wirtschaftlichen Einheit, die Unternehmen/Einrichtungen, die keine
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Erkennungsnummer in Belgien haben, durch das Verzeichnis der
wirtschaftlichen Einheiten zugewiesen wird. Die Nummer hat folgende
Struktur: 000.123.456.789.
• Geben Sie die "LSS-Nummer" ein, und klicken Sie auf Go>». Es
handelt sich um die LSS-Nummer, die das Landesamt für Soziale
Sicherheit allen belgischen Unternehmen/Einrichtungen zuweist, das/die
Personal beschäftigen. Die Nummer hat folgende Struktur: 0123456-78.
• Geben Sie die "ZUD-Nummer" ein, und klicken Sie auf "Go>". Es
handelt sich um die eindeutige Unternehmensnummer, die durch die
Zentrale Unternehmensdatenbank zugewiesen wird. Meistens ist dies die
MwSt.-Nummer mit einer vorangestellten Ziffer Null. Die Nummer hat
folgende Struktur: 0123.456.789.
Abbildung 28: 4 – Unternehmen/Einrichtung: Bestätigung
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• In der Spalte "Erkennungsnummer " ist die FEE-Nummer des
gemeldeten Unternehmens oder der gemeldeten Einrichtung angegeben.
• In den Spalten "Name ", "Gemeinde" und "Land " ist die Adresse des
gemeldeten Unternehmens oder der gemeldeten Einrichtung angegeben.
• In der Spalte "Aktion" können Sie durch Klichen auf Anpassungen
vornehmen und durch Klicken auf können Sie löschen.
• In der Spalte "Aktion " können Sie:
o : die Daten des Unternehmens/der Einrichtung, das/die
Personen nach Belgien zum Arbeiten entsendet, ändern.
o : diese löschen.
Klilcken Sie auf , um Ihre Meldung zu prüfen
und zu Schritt 5 überzugehen, wo Sie eine Darstellung Ihrer Meldung
erhalten.
Um ein neues Unternehmen/eine neue Einrichtung zu melden, löschen Sie erst das
Unternehmen/Einrichtung, das/die momentan gemeldet ist. Dann können Sie:
• entweder ein neues Unternehmen/eine
neue Einrichtung melden, • oder aus den bereits gemeldeten
Unternehmen/Einrichtungen eine(s)
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4.2.5. Schritt fünf: Darstellung
Sie erhalten eine Darstellung aller Schritte der Meldung und können diese
durchlaufen.
Abbildung 29: 5 – Darstellung
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• Um eines der gemeldeten Elemente zu ändern, klicken Sie auf .
• Klicken Sie auf "Bestätigen " , um Ihre Meldung zu bestätigen und eine
Empfangsbestätigung Ihrer Erklärung mit fehlendem Meldungsnachweis
zu erhalten.
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5. Wir sind für Sie da
Haben Sie noch Fragen oder ein Problem?
Das Limosa- Contact Centre kann Sie bei der Meldung unterstützen und
Ihnen Informationen liefern.
Sie erreichen es:
• Per Post: Postfach 224, 1050 Brüssel, Belgien
• Telefonisch: +32 2 788 51 57
• Per Fax: +32 2 788 51 58
• Per E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
• Montags bis freitags
• Bereitschaft von 7 bis 20 Uhr (MEZ)
Sprachen:
• Niederländisch
• Französisch
• Deutsch
• Englisch
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6. Vokabular
Kleines Wörterbuch, das Ihnen helfen soll, die verwendeten Begriffe zu verstehen.
• Gesicherter Zugriff: Zum Schutz des Informationsgeheimnisses sind bestimmte Dienste nur über eine gesicherte Umgebung zugreifbar. Um diese Dienste zu nutzen, müssen Sie im Besitz eines Benutzernamens und eines Kennworts sein.
• NAR : Nationaler Arbeitsrat
• Dimona : Die sofortige Meldung mittels einer elektronischen Nachricht ermöglicht es dem Arbeitgeber, das LSS bezüglich des Eintritts in oder Austritts aus dem Dienstverhältnis eines Arbeitnehmers mit seinem Unternehmen zu unterrichten.
• Limosa-1 : Meldungsnachweis, der stets vorzulegen ist. Jede Person, die in Belgien einer Tätigkeit oder einem Praktikum nachgeht, ist verpflichtet, Ihnen dieses Dokument vorzulegen. Wenn eine Person nicht in der Lage ist, Ihnen ein Limosa-1 vorzulegen, müssen Sie Ihrerseits die Behörden diesbezüglich informieren .
• Erkennungsnummer: BIS-Registernummer. Diese Erkennungsnummer ist eindeutig und wird Personen zugewiesen, die nicht die belgische Nationalität haben.
• FEE-Nummer: Die eindeutige Nummer einer ausländischen wirtschaftlichen Einheit, die Unternehmen/Einrichtungen, die keine Erkennungsnummer in Belgien haben, durch das Verzeichnis der wirtschaftlichen Einheiten zugewiesen wird. Die Nummer hat folgende Struktur: 000.123.456.789.
• LSS-Nummer: Die LSS-Nummer, die das Landesamt für Soziale Sicherheit allen belgischen Unternehmen/Einrichtungen zuweist, die Personal beschäftigen. Die Nummer hat folgende Struktur: 0123456-78.
• ZUD-Nummer: Die eindeutige Nummer, zugewiesen durch die Zentrale Unternehmensdatenbank, die das Unternehmen bei den belgischen Behörden identifiziert. Meistens ist dies die MwSt.-Nummer mit einer vorangestellten Ziffer Null. Die Nummer hat folgende Struktur: 0123.456.789.
• LSS: Landesamt für Soziale Sicherheit
• LSSPLV : Landesamt für Soziale Sicherheit der provinzialen und lokalen Verwaltungen
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