lingulab - verständliche und barrierefreie texte
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Vortrag auf dem Di-Ji-Kongress "Verständlich informiert - im Job integriert" am 19.09.2012 in Berlin - BITV 2.0 - Verständliche Texte schreiben - Leichte SpracheTRANSCRIPT
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verständlich web-tauglich
Verständliche und barrierefreie Texte Di-Ji-Kongress "Verständlich informiert - im Job integriert" Michael Ballweg LinguLab GmbH
suchmaschinen- optimiert
Click to edit Master title style Barrierefreie Inhalte (BITV/WCAG)
Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (2002)
betrifft öffentliche Einrichtungen
digitales Informationen so gestalten, dass Sie alle Menschen uneingeschränkt nutzen können
Fallstudien zeigen, dass barrierefreie
Inhalte das Zielpublikum vergrößern
Webseiten bessere Suchergebnisse bringen
Inhalte einfacher übersetzbar sind
Quelle: http://www.einfach-fuer-alle.de/artikel/einfuehrung-barrierefreiheit/
Click to edit Master title style Behindertengleichstellungsgesetz
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) gilt seit 2002
Vorraussetzung für barrierenfreien Zugang zu Behörden und Einrichtungen des Bundes
Barrierefreiheit umfasst ausdrücklich Kommunikation
Das Gesetz soll:
die Benachteilung behinderter Menschen verhindern
gleichberechtigte Teilnahme von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft bewirken
behinderten Menschen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen
Quelle: http://www.imhplus.de/index.php?option=com_content&view=article&id=579&Itemid=296&lang=easy
Click to edit Master title style Ergänzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)
BITV gilt für alle Internetauftritte von Behörden der Bundesverwaltung.
Ziel: Zugang zu Informationen eröffnen und erleichtern
„Für jegliche Inhalte ist die klarste und einfachste Sprache zu verwenden, die angemessen ist.“
Aktualisierte Fassung BITV 2.0 seit September 2011 in Kraft
Basiert auf den WCAG (Web Content Accessibility Guidelines)
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
Click to edit Master title style Barrierefreie Texte
Was bedeutet barrierefrei?
Webinhalte sind für jeden Benutzer lesbar
Alle Menschen haben Zugang zu den veröffentlichten Informationen
Barrierefreies Web
schafft gleichwertigen Zugang zu Informationen
erhält Chancengleichheit
hilft allen Menschen, aktiv an der Gesellschaft teilzuhaben
Quelle: http://www.einfach-fuer-alle.de/artikel/einfuehrung-barrierefreiheit/
Click to edit Master title style Ob ein Text verständlich ist, hängt von
der Erfahrung
den Fähigkeiten
der Leser ab. Das Konzept „leichte Lesbarkeit“ ist deshalb nicht universal. Es wird nicht möglich sein, einen Text zu verfassen, der den Fähigkeiten aller Menschen mit Lese- und Verständnisproblemen.
Dennoch gibt es bestimmt Merkmale, die leicht lesbare Texte beschreiben.
Einfache Sprache = kindliche Sprache, banal
Wie ist leichte Sprache definiert? (1)
Click to edit Master title style Schwierige Wörter werden erklärt (BITV 3.1.3)
Abkürzungen werden erklärt (BITV 3.1.4)
Keine Fremdwörter (BITV 3.1.5)
Keine Fachwörter (BITV 3.1.5)
Kurze Sätze (BITV Anlage Teil 2, 5.)
Übersichtlicher Textaufbau (BITV 2.4.10)
Bilder helfen beim Verstehen (BITV Anlage Teil 2, 11.)
Große und klare Schrift
Keine Anglizismen
Wie ist leichte Sprache definiert? (2)
Click to edit Master title style Inhalt
Text-Alternativen für Nicht-Text-Inhalte (BITV 1.1)
Titel, der Thema beschreibt (BITV 2.4.2)
Linktext ist ersichtlich (BITV 2.4.4)
Überschriften kennzeichnen Thema (BITV 2.4.6)
Konstrastverhältnis zwischen Vordergrund- und Hintergrundfarbe mindestens 4,5:1 (BITV 1.4.4)
Bedienung über Tastatur
Der gesamte Inhalt muss über eine Tastaturschnittstelle bedient werden können (BITV 2.1.1)
Keine Tastaturfalle (BITV 2.1.2)
Was macht barrierefreie Webseiten aus?
Click to edit Master title style Verwendete natürliche Sprache ist durch Programme erkennbar (BITV 3.1.1)
Die natürliche Sprache von Textpassagen ist durch Programme erkennbar (BITV 3.1.2)
Visuelle Präsentationen (BITV 1.4.8)
Vordergrund- Hintergrundfarben sind auswählbar
Zeilenbreite beträgt nicht mehr als 80 Zeichen
Text ist nicht im Blocksatz ausgerichtet
Zeilenabstand = 1,5 Zeilen
Text kann auf 200 Prozent vergrößert werden
Was macht barrierefreie Webseiten aus?
Click to edit Master title style Menschen können aus verschiedenen Gründen Schreib- und Leseprobleme haben:
körperliche/geistige Behinderung
andere Muttersprache
begrenzte Bildung oder soziale Probleme
altersbedingt
Für wen schreiben Sie?
Click to edit Master title style FamilienCard Stadt Stuttgart
Click to edit Master title style Textverständlichkeit
Click to edit Master title style Web-Tauglichkeit
Click to edit Master title style Drei Gründe für Lesefrust am Bildschirm:
Blendeffekt
Kontraste
Unschärfe
Konzentrationsstörung
Ungeduld führt zu Leseabbruch
Leselust statt Lesefrust
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Click to edit Master title style Mit LinguLab verbessert
Click to edit Master title style FamilienCard Stadt Stuttgart
Click to edit Master title style Der LinguLab Text-TÜV: barrierefrei
Abkürzung, Adjektivhäufung, Anglizismen, Absätze, barrierefreie Texte, bürgernahe Verwaltungssprache, das Wichtigste zuerst, direkte Sprache, Dopplungen, Einleitung, Formulierungen und Floskeln, Füllwörter, Hervorhebungen, Hilfsverben, interne Korrespondenzrichtlinien, Kanzeleideutsch, Kontakt, korrekte Schreibweise Unternehmensname, Listen, Modalität, negative Sprache, Nominalstil, Passivkonstruktionen, Satzlänge, Satzkonstruktionen, Suchmaschinenoptimierung, Textlänge, Überschriften, Verständlichkeit, Wortlänge, Zeitform Perfekt
Click to edit Master title style Schwerpunkt leichte Sprache
Click to edit Master title style BITV-Verordnung
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html
„Zeilenbreite beträgt nicht mehr als 80 Zeichen“
Click to edit Master title style Änderungen
Schriftgröße verdoppelt
Maximale Breite 900 Pixel
Dauer: 3 Minuten
BITV-Verordnung
Click to edit Master title style BITV-Inhaltliche Prüfung
Click to edit Master title style BITV-Prüfung Eignung für’s Web
Click to edit Master title style BITV-Inhaltliche Prüfung
Click to edit Master title style BITV-Prüfung Eignung für’s Web
Click to edit Master title style <h3><span class="jnenbez">§ 3</span> <span class="jnentitel">Anzuwendende Standards</span></h3> </div><div><div class="jnhtml"><div><div class="jurAbsatz">(1) Die in § 1 genannten Angebote der Informationstechnik sind nach der Anlage 1 so zu gestalten, dass alle Angebote die unter Priorität I aufgeführten Anforderungen und Bedingungen erfüllen. Weiterhin sollen zentrale Navigations- und Einstiegsangebote zusätzlich die unter Priorität II aufgeführten Anforderungen und Bedingungen berücksichtigen.</div><div class="jurAbsatz">(2) Auf der Startseite des Internet- oder Intranetangebotes (§ 1 Nummer 1 und 2) einer Behörde im Sinne des § 7 Absatz 1 Satz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes sind gemäß Anlage 2 folgende Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache bereitzustellen: <dl><dt>1.</dt><dd><div>Informationen zum Inhalt,</div></dd><dt>2.</dt><dd><div>Hinweise zur Navigation sowie</div></dd><dt>3.</dt><dd><div>Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache oder in Leichter Sprache.</div></dd></dl>Die Anforderungen und Bedingungen der Anlage 1 bleiben unberührt.</div></div></div></div></div>
Keine HMTL-Elemente für Aufzählungen (OL, UL)
Unnötige Aufblähung mit DIV-Elementen
Erschwerte Lesbarkeit für textbasierte Browser, z. B. Lynx oder Vorlese-Programme
BITV – Bewertung HTML-Quellcode
Click to edit Master title style <h3>§ 3 Anzuwendende Standards</h3> <p>(1) Die in § 1 genannten Angebote der Informationstechnik sind nach der Anlage 1 so zu gestalten, dass alle Angebote die unter Priorität I aufgeführten Anforderungen und Bedingungen erfüllen. Weiterhin sollen zentrale Navigations- und Einstiegsangebote zusätzlich die unter Priorität II aufgeführten Anforderungen und Bedingungen berücksichtigen.</p> <p>(2) Auf der Startseite des Internet- oder Intranetangebotes (§ 1 Nummer 1 und 2) einer Behörde im Sinne des § 7 Absatz 1 Satz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes sind gemäß Anlage 2 folgende Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache bereitzustellen: </p> <ol><li>Informationen zum Inhalt,</li> <li>Hinweise zur Navigation sowie</li> <li>Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache oder in Leichter Sprache.</li></ol> <p>Die Anforderungen und Bedingungen der Anlage 1 bleiben unberührt.</p>
BITV – Bewertung HTML-Quellcode
Click to edit Master title style BITV – Darstellung in Lynx
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Telefon: 0711 49030-371 E-Mail: [email protected]
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