lizenzvergleich gpl und lgpl
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Seminar Open-Source-SoftwareentwicklungLizenzvergleich GNU General Public License (GPL) und GNU Lesser General Public License (LGPL)TRANSCRIPT
Lizenzvergleich:GNU General Public License (GPL) und
GNU Lesser General Public License (LGPL)v1.0 build 2
Denis [email protected]
Seminar Open-Source-Softwareentwicklung
14.01.2011
EinführungCopyleft
GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
Gliederung
1 Einführung
2 Copyleft
3 GNU General Public License (GPL)
4 GNU Lesser General Public License (LGPL)
5 Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
6 Kritik
Denis Meyer Lizenzvergleich: GPL und LGPL 2 / 39
EinführungCopyleft
GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
GNU-ProjektFree Software Foundation (FSF)
Gliederung
1 Einführung
2 Copyleft
3 GNU General Public License (GPL)
4 GNU Lesser General Public License (LGPL)
5 Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
6 Kritik
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EinführungCopyleft
GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
GNU-ProjektFree Software Foundation (FSF)
GNU-Projekt (1/2)
GNU als rekursives Akronym für’GNU is not Unix’1984 von Richard StallmangegründetZiel: Freies Betriebssystem
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EinführungCopyleft
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Kritik
GNU-ProjektFree Software Foundation (FSF)
GNU-Projekt (2/2)
zu Stallmans Zeit am MIT war es noch üblich, die Quelltextemit den Binärdateien zu veröffentlichennach und nach wurde die Software größerer Unternehmenjedoch proprietär:
stark beschränkende Lizenzenkeine Veröffentlichung des Quelltexteskeine Weiterverbreitung durch Dritte
Stallman gründete daraufhin das GNU-Projekt, denn er wollteSoftware seinen eigenen Vorstellungen nach anpassen könnenden ’Geist der Kooperation’ am Leben halten
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EinführungCopyleft
GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
GNU-ProjektFree Software Foundation (FSF)
Free Software Foundation (FSF)
gemeinnützige Organisation1985 von Richard Stallman gegründetFörderung (finanziell, personell, technisch und juristisch) vonfreier Software, insbesondere des GNU-ProjektesBetreuung und Verifizierung diverser Open-Source-LizenzenZiel: reger und offener Austausch von freier Software unterden Entwicklern
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EinführungCopyleft
GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
Copyleft - All Rights reversedFree Software Definition (FSD)Unterscheidungen
Gliederung
1 Einführung
2 Copyleft
3 GNU General Public License (GPL)
4 GNU Lesser General Public License (LGPL)
5 Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
6 Kritik
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EinführungCopyleft
GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
Copyleft - All Rights reversedFree Software Definition (FSD)Unterscheidungen
Copyleft - All Rights reversed
Klausel in urheberrechtlichen NutzungslizenzenVergleichbar mit ’Share-alike’ einigerCreative-Commons-Lizenzen: Weitergabe nur untergleichen Bedingungen erlaubtLizenzgeber darf bzw. diejenigen, die die Erlaubnis vondiesem haben, dürfen die nächste Version der Softwaredurchaus unter einer proprietären Lizenz veröffentlichen
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EinführungCopyleft
GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
Copyleft - All Rights reversedFree Software Definition (FSD)Unterscheidungen
Free Software Definition (FSD)
Eine Lizenz gibt der Person, die sie besitzt, die gleichen Rechteund Freiheiten wie dem Autor, nämlich
0 die Freiheit, das Projekt uneingeschränkt nutzen zu dürfen,1 die Freiheit, das Projekt zu studieren,2 die Freiheit, das Projekt ohne Einschränkung weiterverbreiten
zu dürfen und3 die Freiheit, das Projekt zu modifizieren und das so
abgeleitete Projekt zu veröffentlichen
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EinführungCopyleft
GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
Copyleft - All Rights reversedFree Software Definition (FSD)Unterscheidungen
Unterscheidungen
schwaches CopyleftAbgeleitete Software muss nichtunter die gleiche Lizenz gestelltwerden, nur Veränderungen ander zu ableitenden Softwaremüssen wieder (meistens unterder gleichen Lizenz) bereitgestelltwerden
starkes CopyleftAbgeleitete Software muss unterdie gleiche Lizenz gestellt werden
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EinführungCopyleft
GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
Copyleft - All Rights reversedFree Software Definition (FSD)Unterscheidungen
Unterscheidungen
schwaches CopyleftAbgeleitete Software muss nichtunter die gleiche Lizenz gestelltwerden, nur Veränderungen ander zu ableitenden Softwaremüssen wieder (meistens unterder gleichen Lizenz) bereitgestelltwerden
starkes CopyleftAbgeleitete Software muss unterdie gleiche Lizenz gestellt werden
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EinführungCopyleft
GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität
Gliederung
1 Einführung
2 Copyleft
3 GNU General Public License (GPL)
4 GNU Lesser General Public License (LGPL)
5 Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
6 Kritik
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GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität
Allgemeines
von der FSF entwickelt und gepflegterste Version von Richard Stallman für das GNU-ProjektgeschriebenLizenz mit starkem Copyleft zur Lizensierung freier Softwaream weitesten verbreitete Lizenz von freier Software, auch imGNU-Projekt am häufigsten verwendetText der GPL steht selbst nicht unter GPL:
Weiterverbreitung gestattetÄnderung/Modifikation verbotenVeränderte/Modifizierte Version darf nur erstellt werden, wennnicht ’GPL’ oder ’GNU’ im neuen Namen vorkommt und diePräambel entfernt wurde
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Kritik
AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität
Die GPL anhand der Free Software Definition (1/4)
0 ... die Freiheit, das Projekt uneingeschränkt nutzen zu dürfen
die Softare muss jedem zugänglich sein (’to all third parties’)die Software darf uneingeschränkt weiterverbreitet werdenauch die kommerzielle Nutzung ist erlaubtLizenzgebühren sind nicht erlaubt (’at no charge’)Gebühr für physikalische Übertragung und/oderDienstleistungen (wie z.B. Gewährleistung) ist erlaubt
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GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität
Die GPL anhand der Free Software Definition (1/4)
0 ... die Freiheit, das Projekt uneingeschränkt nutzen zu dürfen
die Softare muss jedem zugänglich sein (’to all third parties’)die Software darf uneingeschränkt weiterverbreitet werdenauch die kommerzielle Nutzung ist erlaubtLizenzgebühren sind nicht erlaubt (’at no charge’)Gebühr für physikalische Übertragung und/oderDienstleistungen (wie z.B. Gewährleistung) ist erlaubt
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GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
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AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität
Die GPL anhand der Free Software Definition (2/4)
1 ... die Freiheit, das Projekt zu studieren
der Quelltext muss entweder mitgeliefert oder auf Anfrage desEmpfängers diesem verfügbar gemacht werden
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GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität
Die GPL anhand der Free Software Definition (2/4)
1 ... die Freiheit, das Projekt zu studieren
der Quelltext muss entweder mitgeliefert oder auf Anfrage desEmpfängers diesem verfügbar gemacht werden
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GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität
Die GPL anhand der Free Software Definition (3/4)
2 ... die Freiheit, das Projekt ohne Einschränkungweiterverbreiten zu dürfen
Projektkopien oder Änderungen/Modifizierungen am Projektdürfen unter den gleichen Regeln wie hier beschriebenkommerziell oder kostenlos verteilt werdender Empfänger hat die gleichen Rechte wie der VertreiberHinweispflicht
UrhebervermerkeGewährleistungsausschluss, sofern Gewährleistung nicht expliziteingeräumt wirdHinweis, dass das Programm unter GPL weiterverbreitetwerden darfOrt des Textes der GPL
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GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität
Die GPL anhand der Free Software Definition (3/4)
2 ... die Freiheit, das Projekt ohne Einschränkungweiterverbreiten zu dürfen
Projektkopien oder Änderungen/Modifizierungen am Projektdürfen unter den gleichen Regeln wie hier beschriebenkommerziell oder kostenlos verteilt werden
der Empfänger hat die gleichen Rechte wie der VertreiberHinweispflicht
UrhebervermerkeGewährleistungsausschluss, sofern Gewährleistung nicht expliziteingeräumt wirdHinweis, dass das Programm unter GPL weiterverbreitetwerden darfOrt des Textes der GPL
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GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität
Die GPL anhand der Free Software Definition (3/4)
2 ... die Freiheit, das Projekt ohne Einschränkungweiterverbreiten zu dürfen
Projektkopien oder Änderungen/Modifizierungen am Projektdürfen unter den gleichen Regeln wie hier beschriebenkommerziell oder kostenlos verteilt werdender Empfänger hat die gleichen Rechte wie der Vertreiber
HinweispflichtUrhebervermerkeGewährleistungsausschluss, sofern Gewährleistung nicht expliziteingeräumt wirdHinweis, dass das Programm unter GPL weiterverbreitetwerden darfOrt des Textes der GPL
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GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität
Die GPL anhand der Free Software Definition (3/4)
2 ... die Freiheit, das Projekt ohne Einschränkungweiterverbreiten zu dürfen
Projektkopien oder Änderungen/Modifizierungen am Projektdürfen unter den gleichen Regeln wie hier beschriebenkommerziell oder kostenlos verteilt werdender Empfänger hat die gleichen Rechte wie der VertreiberHinweispflicht
UrhebervermerkeGewährleistungsausschluss, sofern Gewährleistung nicht expliziteingeräumt wirdHinweis, dass das Programm unter GPL weiterverbreitetwerden darfOrt des Textes der GPL
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GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität
Die GPL anhand der Free Software Definition (4/4)
3 ... die Freiheit, das Projekt zu modifizieren und das soabgeleitete Projekt zu veröffentlichen
die eigene Kopie des Projektes darf den eigenen Wünschenund Bedürfnissen angepasst werdenjede veränderte Programmdatei muss kenntlich gemachtwerden (Autor + Datum der Veränderung, als Autor ist auchein Synonym (Nickname oder anonym) zulässig)veränderte Versionen müssen nicht öffentlich gemacht werden
wenn die veränderte Version öffentlich gemacht werden soll,muss diese auch GPL-lizensiert seinauf das deutsche Grundgesetz bezogen: Weitergabe an Familieund Freunde zählt nicht als ’öffentlich machen’
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GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität
Die GPL anhand der Free Software Definition (4/4)
3 ... die Freiheit, das Projekt zu modifizieren und das soabgeleitete Projekt zu veröffentlichen
die eigene Kopie des Projektes darf den eigenen Wünschenund Bedürfnissen angepasst werden
jede veränderte Programmdatei muss kenntlich gemachtwerden (Autor + Datum der Veränderung, als Autor ist auchein Synonym (Nickname oder anonym) zulässig)veränderte Versionen müssen nicht öffentlich gemacht werden
wenn die veränderte Version öffentlich gemacht werden soll,muss diese auch GPL-lizensiert seinauf das deutsche Grundgesetz bezogen: Weitergabe an Familieund Freunde zählt nicht als ’öffentlich machen’
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GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität
Die GPL anhand der Free Software Definition (4/4)
3 ... die Freiheit, das Projekt zu modifizieren und das soabgeleitete Projekt zu veröffentlichen
die eigene Kopie des Projektes darf den eigenen Wünschenund Bedürfnissen angepasst werdenjede veränderte Programmdatei muss kenntlich gemachtwerden (Autor + Datum der Veränderung, als Autor ist auchein Synonym (Nickname oder anonym) zulässig)
veränderte Versionen müssen nicht öffentlich gemacht werdenwenn die veränderte Version öffentlich gemacht werden soll,muss diese auch GPL-lizensiert seinauf das deutsche Grundgesetz bezogen: Weitergabe an Familieund Freunde zählt nicht als ’öffentlich machen’
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GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität
Die GPL anhand der Free Software Definition (4/4)
3 ... die Freiheit, das Projekt zu modifizieren und das soabgeleitete Projekt zu veröffentlichen
die eigene Kopie des Projektes darf den eigenen Wünschenund Bedürfnissen angepasst werdenjede veränderte Programmdatei muss kenntlich gemachtwerden (Autor + Datum der Veränderung, als Autor ist auchein Synonym (Nickname oder anonym) zulässig)veränderte Versionen müssen nicht öffentlich gemacht werden
wenn die veränderte Version öffentlich gemacht werden soll,muss diese auch GPL-lizensiert seinauf das deutsche Grundgesetz bezogen: Weitergabe an Familieund Freunde zählt nicht als ’öffentlich machen’
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GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität
Version 1 (1989)
Zusammenfassung der Lizenzen des GNU Emacs, des GNUDebuggers und der GNU Compiler Collection, welche auf diejeweilige Software spezialisiert warenRechteinhaber und Personen, welche die Erlaubnis desRechteinhabers haben, sind ausgeschlossen von diesen Regeln
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GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität
Version 2 (1991)
Paragraph 7: ’Liberty or Death’-Klausel:wenn eine Software eine oder mehrere Bedingungen der GPLnicht einhalten kann, darf diese nicht als Lizenz gewählt werdeneine Software darf die GPL nicht bestmöglich erfüllen; ist diesder Fall, darf sie nicht veröffentlicht werden
Paragraph 8:Geografische Einschränkung der Gültigkeit der LizenzAutor kann Länder ausschließen, welche die Verwendungeinschränken (z.B. durch Patente)
der Software muss entwederder Quelltext beigelegt sein oderein Schreiben beiliegen, in welchem entweder
der Pfad zum Quelltext steht oderangeboten wird, dass der Quelltext auf Anfrage hin zugänglichgemacht wird
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Kritik
AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität
Version 2 (1991)
Paragraph 7: ’Liberty or Death’-Klausel:wenn eine Software eine oder mehrere Bedingungen der GPLnicht einhalten kann, darf diese nicht als Lizenz gewählt werdeneine Software darf die GPL nicht bestmöglich erfüllen; ist diesder Fall, darf sie nicht veröffentlicht werden
Paragraph 8:Geografische Einschränkung der Gültigkeit der LizenzAutor kann Länder ausschließen, welche die Verwendungeinschränken (z.B. durch Patente)
der Software muss entwederder Quelltext beigelegt sein oderein Schreiben beiliegen, in welchem entweder
der Pfad zum Quelltext steht oderangeboten wird, dass der Quelltext auf Anfrage hin zugänglichgemacht wird
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EinführungCopyleft
GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität
Version 2 (1991)
Paragraph 7: ’Liberty or Death’-Klausel:wenn eine Software eine oder mehrere Bedingungen der GPLnicht einhalten kann, darf diese nicht als Lizenz gewählt werdeneine Software darf die GPL nicht bestmöglich erfüllen; ist diesder Fall, darf sie nicht veröffentlicht werden
Paragraph 8:Geografische Einschränkung der Gültigkeit der LizenzAutor kann Länder ausschließen, welche die Verwendungeinschränken (z.B. durch Patente)
der Software muss entwederder Quelltext beigelegt sein oderein Schreiben beiliegen, in welchem entweder
der Pfad zum Quelltext steht oderangeboten wird, dass der Quelltext auf Anfrage hin zugänglichgemacht wird
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GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität
Version 3 (2007)
’Internationalisierung’ - die Lizenz war zu stark auf dasamerikanische Rechtssystem ausgelegt, nun: neueTerminologie
Erhöhung der Kompatibilität mit anderen LizenzenBehebung 3 größerer Probleme bzw. Schlupflöcher:
1 Tivoisierung: Ein Hardware-Hersteller benutzt GPL-lizensierteSoftware, gibt den Quelltext frei, erlaubt auf der Hardwarejedoch nur die von ihm signierte Software
2 GPL-lizensierte Software, welche modifiziert auf einem Serverläuft, also hinter einem Web-Interface
3 Patente, welche den Wettbewerb einschränken könnten (vorallem von GNU/Linux)
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Kritik
AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität
Version 3 (2007)
’Internationalisierung’ - die Lizenz war zu stark auf dasamerikanische Rechtssystem ausgelegt, nun: neueTerminologieErhöhung der Kompatibilität mit anderen Lizenzen
Behebung 3 größerer Probleme bzw. Schlupflöcher:1 Tivoisierung: Ein Hardware-Hersteller benutzt GPL-lizensierte
Software, gibt den Quelltext frei, erlaubt auf der Hardwarejedoch nur die von ihm signierte Software
2 GPL-lizensierte Software, welche modifiziert auf einem Serverläuft, also hinter einem Web-Interface
3 Patente, welche den Wettbewerb einschränken könnten (vorallem von GNU/Linux)
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GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität
Version 3 (2007)
’Internationalisierung’ - die Lizenz war zu stark auf dasamerikanische Rechtssystem ausgelegt, nun: neueTerminologieErhöhung der Kompatibilität mit anderen LizenzenBehebung 3 größerer Probleme bzw. Schlupflöcher:
1 Tivoisierung: Ein Hardware-Hersteller benutzt GPL-lizensierteSoftware, gibt den Quelltext frei, erlaubt auf der Hardwarejedoch nur die von ihm signierte Software
2 GPL-lizensierte Software, welche modifiziert auf einem Serverläuft, also hinter einem Web-Interface
3 Patente, welche den Wettbewerb einschränken könnten (vorallem von GNU/Linux)
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Kritik
AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität
Der virale Effekt (1/3)
Proprietäre Software, die zusammen mit Software vertriebenwird, die unter GPL lizensiert ist, muss u.U. auch freigegebenwerden (’Infizierung’)
’You must cause any work that you distribute or publish, thatin whole or in part contains or is derived from the Program orany part thereof, to be licensed as a whole at no charge to allthird parties under the terms of this License.’
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GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität
Der virale Effekt (2/3)
Vertrieb von nicht unter GPL-lizensierter Software mitGPL-lizensierter Software möglich, wenn es sich um klaridentifizierbare Teile handelt
die Software ist nicht nur ’Teil eines Ganzen’ (’part of awhole’), d.h.die Software ist selbstständig lauffähigKommunikation bspw. nur über Schnittstellen (siehe z.B.Linux-Kernel (GPL): Software, welche den Kernel mitSystembefehlen aufrufen, kann jede beliebige Lizenz haben)
Denis Meyer Lizenzvergleich: GPL und LGPL 21 / 39
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GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität
Der virale Effekt (3/3)
GPL-lizensierte Software darf auf gleichem Datenträgervertrieben werden wie Software unter einer anderen LizenzDie bei der Erstellung einer Software verwendeten Tools (wiez.B. Compiler, Editor, etc.) beeinflussen nicht die Lizenz derdamit erstellten Software
wenn jedoch Code von diesen eingefügt wird, ist dies nichtmehr der Fall (siehe Ausnahmeregelung von Bison (GNUParser Generator))
Denis Meyer Lizenzvergleich: GPL und LGPL 22 / 39
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GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität
GPL-Kompatibilität
Lizenzinhaber einer unter GPL lizensierten Software hat dieMöglichkeit, Ausnahmeregelungen via Einzelfallentscheidungzu erteilen
Teile einer unter GPL lizensierten Software dürften somit innicht unter der GPL lizensierter Software vorhanden sein
Laut FSF kompatible Lizenzen sindLGPLBSD (ohne Werbeklausel)X11-LizenzArtistic License v.2.0Open LDAP License v.2.7eCos License v.2.0Public Domain
Denis Meyer Lizenzvergleich: GPL und LGPL 23 / 39
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GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
AllgemeinesÜbersichtVersionen
Gliederung
1 Einführung
2 Copyleft
3 GNU General Public License (GPL)
4 GNU Lesser General Public License (LGPL)
5 Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
6 Kritik
Denis Meyer Lizenzvergleich: GPL und LGPL 24 / 39
EinführungCopyleft
GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
AllgemeinesÜbersichtVersionen
Allgemeines
von der FSF entwickelt und gepflegtursprünglich eingeführt als ’Library General Public License’Lizenz mit schwachem Copyleft zur Lizensierung freierSoftwareentworfen, um einen Kompromiss zwischen Lizenzen mitstarkem Copyleft (wie z.B. der GPL) und Lizenzen mit sehrschwachen Restriktionen (wie z.B. der BSD-Lizenz) zuschaffen
Denis Meyer Lizenzvergleich: GPL und LGPL 25 / 39
EinführungCopyleft
GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
AllgemeinesÜbersichtVersionen
Übersicht (1/3)
Copyleft-Restriktionen gelten nur für die unter LGPL gestellteSoftware an sich
Software, welche lediglich gegen die LGPL-lizensierte Softwarelinkt bzw. diese nur extern benutzt, muss nicht unter LGPLbzw. einer LGPL-kompatiblen Lizenz stehen
z.B. ist Standalone-Software, welche dynamisch gegen eineBibliothek linkt, nicht als abgeleitetes Werk anzusehen, dahermuss der Quelltext nicht öffentlich gemacht werdendann muss es jedoch auch möglich sein, entweder
diese Software ohne Neukompilierung gegen eine neuereVersion der Bibliothek zu linken oder,wenn die Software statisch gelinkt ist, die linkbarenObject-Files zu separieren und gegen eine neuere statischeVariante der Bibliothek zu linken
Denis Meyer Lizenzvergleich: GPL und LGPL 26 / 39
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GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
AllgemeinesÜbersichtVersionen
Übersicht (1/3)
Copyleft-Restriktionen gelten nur für die unter LGPL gestellteSoftware an sichSoftware, welche lediglich gegen die LGPL-lizensierte Softwarelinkt bzw. diese nur extern benutzt, muss nicht unter LGPLbzw. einer LGPL-kompatiblen Lizenz stehen
z.B. ist Standalone-Software, welche dynamisch gegen eineBibliothek linkt, nicht als abgeleitetes Werk anzusehen, dahermuss der Quelltext nicht öffentlich gemacht werdendann muss es jedoch auch möglich sein, entweder
diese Software ohne Neukompilierung gegen eine neuereVersion der Bibliothek zu linken oder,wenn die Software statisch gelinkt ist, die linkbarenObject-Files zu separieren und gegen eine neuere statischeVariante der Bibliothek zu linken
Denis Meyer Lizenzvergleich: GPL und LGPL 26 / 39
EinführungCopyleft
GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
AllgemeinesÜbersichtVersionen
Übersicht (1/3)
Copyleft-Restriktionen gelten nur für die unter LGPL gestellteSoftware an sichSoftware, welche lediglich gegen die LGPL-lizensierte Softwarelinkt bzw. diese nur extern benutzt, muss nicht unter LGPLbzw. einer LGPL-kompatiblen Lizenz stehen
z.B. ist Standalone-Software, welche dynamisch gegen eineBibliothek linkt, nicht als abgeleitetes Werk anzusehen, dahermuss der Quelltext nicht öffentlich gemacht werdendann muss es jedoch auch möglich sein, entweder
diese Software ohne Neukompilierung gegen eine neuereVersion der Bibliothek zu linken oder,wenn die Software statisch gelinkt ist, die linkbarenObject-Files zu separieren und gegen eine neuere statischeVariante der Bibliothek zu linken
Denis Meyer Lizenzvergleich: GPL und LGPL 26 / 39
EinführungCopyleft
GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
AllgemeinesÜbersichtVersionen
Übersicht (2/3)
Software, welche LGPL-lizensierte Software komplett integriertbzw. von ihr abgeleitet ist, muss unter LGPL bzw. einerLGPL-kompatiblen Lizenz stehen
es gibt die Option, eine veränderte Version einer unter LGPLlizensierten Software neu unter GPL zu lizensieren, d.h. einerestriktivere Lizenz zu wählen
am häufigsten in Benutzung durch Software-Bibliotheken,einige wenige Programme (z.B. OpenOffice.org) und andereMedien benutzen sie jedoch auch
Erlaubnis für proprietäre Nutzungdadurch größere Verbreitung
Denis Meyer Lizenzvergleich: GPL und LGPL 27 / 39
EinführungCopyleft
GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
AllgemeinesÜbersichtVersionen
Übersicht (2/3)
Software, welche LGPL-lizensierte Software komplett integriertbzw. von ihr abgeleitet ist, muss unter LGPL bzw. einerLGPL-kompatiblen Lizenz stehen
es gibt die Option, eine veränderte Version einer unter LGPLlizensierten Software neu unter GPL zu lizensieren, d.h. einerestriktivere Lizenz zu wählen
am häufigsten in Benutzung durch Software-Bibliotheken,einige wenige Programme (z.B. OpenOffice.org) und andereMedien benutzen sie jedoch auch
Erlaubnis für proprietäre Nutzungdadurch größere Verbreitung
Denis Meyer Lizenzvergleich: GPL und LGPL 27 / 39
EinführungCopyleft
GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
AllgemeinesÜbersichtVersionen
Übersicht (3/3)
Software, welche eine unter LGPL lizensierte Bibliothekverwendet, muss Reverse Engeneering zulassen
um besseres Debugging bei Veränderungen zu ermöglichen
die unter LGPL lizensierte Software muss zugänglich gemachtwerden
Verifizierung nötig, dass der Empfänger den Quelltext erhaltenhatum neues Linken bei Veränderungen zu ermöglichen
Veränderungen/Modifizierungen einer unter LGPL lizensiertenSoftware darf nicht von proprietärer Software abhängen
soll verhindern, dass die Software nicht mehr nutzbar ist
Denis Meyer Lizenzvergleich: GPL und LGPL 28 / 39
EinführungCopyleft
GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
AllgemeinesÜbersichtVersionen
Übersicht (3/3)
Software, welche eine unter LGPL lizensierte Bibliothekverwendet, muss Reverse Engeneering zulassen
um besseres Debugging bei Veränderungen zu ermöglichendie unter LGPL lizensierte Software muss zugänglich gemachtwerden
Verifizierung nötig, dass der Empfänger den Quelltext erhaltenhatum neues Linken bei Veränderungen zu ermöglichen
Veränderungen/Modifizierungen einer unter LGPL lizensiertenSoftware darf nicht von proprietärer Software abhängen
soll verhindern, dass die Software nicht mehr nutzbar ist
Denis Meyer Lizenzvergleich: GPL und LGPL 28 / 39
EinführungCopyleft
GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
AllgemeinesÜbersichtVersionen
Übersicht (3/3)
Software, welche eine unter LGPL lizensierte Bibliothekverwendet, muss Reverse Engeneering zulassen
um besseres Debugging bei Veränderungen zu ermöglichendie unter LGPL lizensierte Software muss zugänglich gemachtwerden
Verifizierung nötig, dass der Empfänger den Quelltext erhaltenhatum neues Linken bei Veränderungen zu ermöglichen
Veränderungen/Modifizierungen einer unter LGPL lizensiertenSoftware darf nicht von proprietärer Software abhängen
soll verhindern, dass die Software nicht mehr nutzbar ist
Denis Meyer Lizenzvergleich: GPL und LGPL 28 / 39
EinführungCopyleft
GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
AllgemeinesÜbersichtVersionen
Version 2 (1991)
der Name ist noch GNU Library General Public Licensekeine Version 1, damit Gleichheit mit GPL Version 2 (2)herrschte
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EinführungCopyleft
GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
AllgemeinesÜbersichtVersionen
Version 2.1 (1999)
der Name wird geändert auf GNU Lesser General PublicLicenseUmbenennung, da die FSF nicht den Eindruck erweckenwollte, dass für alle Bibliotheken die LGPL und für alleProgramme die GPL genutzt werden sollte bzw. müsse
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EinführungCopyleft
GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
AllgemeinesÜbersichtVersionen
Version 3 (2007)
parallel zur GPL Version 3 (3) veröffentlichtsagt explizit, dass es hauptsächlich von der GPL erbt, jedochmit einigen Ergänzungen bzw. Überschreibungen (siehe GPLVersion 3 (3))
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EinführungCopyleft
GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
Auszug: GemeinsamkeitenAuszug: Unterschiede
Gliederung
1 Einführung
2 Copyleft
3 GNU General Public License (GPL)
4 GNU Lesser General Public License (LGPL)
5 Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
6 Kritik
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EinführungCopyleft
GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
Auszug: GemeinsamkeitenAuszug: Unterschiede
Auszug: Gemeinsamkeiten
Erfüllen die Free Software Definition (1)
Alle Änderungen/Modifizierungen an der Software müssenwieder unter die gleiche Lizenz gestellt werdenSoftware, welche nur ’Teil des Ganzen’ ist, d.h. die unterGPL/LGPL lizensierte Software komplett integriert bzw. vonihr ableitet, muss unter der gleichen Lizenz veröffentlichtwerden (1)Rechteinhaber dürfen die Lizenz mit der nächsten Versionändern bzw. Sondergenehmigungen an Dritte erteilen, außersie treten die Rechte an die FSF ab (1)es muss immer ein Verweis auf den Quelltext beiliegenLizenzen sind noch nicht gerichtlich geprüft, haben sich jedochschon einige Male durch außergerichtliche Einigungen bewährt
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EinführungCopyleft
GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
Auszug: GemeinsamkeitenAuszug: Unterschiede
Auszug: Gemeinsamkeiten
Erfüllen die Free Software Definition (1)Alle Änderungen/Modifizierungen an der Software müssenwieder unter die gleiche Lizenz gestellt werden
Software, welche nur ’Teil des Ganzen’ ist, d.h. die unterGPL/LGPL lizensierte Software komplett integriert bzw. vonihr ableitet, muss unter der gleichen Lizenz veröffentlichtwerden (1)Rechteinhaber dürfen die Lizenz mit der nächsten Versionändern bzw. Sondergenehmigungen an Dritte erteilen, außersie treten die Rechte an die FSF ab (1)es muss immer ein Verweis auf den Quelltext beiliegenLizenzen sind noch nicht gerichtlich geprüft, haben sich jedochschon einige Male durch außergerichtliche Einigungen bewährt
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EinführungCopyleft
GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
Auszug: GemeinsamkeitenAuszug: Unterschiede
Auszug: Gemeinsamkeiten
Erfüllen die Free Software Definition (1)Alle Änderungen/Modifizierungen an der Software müssenwieder unter die gleiche Lizenz gestellt werdenSoftware, welche nur ’Teil des Ganzen’ ist, d.h. die unterGPL/LGPL lizensierte Software komplett integriert bzw. vonihr ableitet, muss unter der gleichen Lizenz veröffentlichtwerden (1)
Rechteinhaber dürfen die Lizenz mit der nächsten Versionändern bzw. Sondergenehmigungen an Dritte erteilen, außersie treten die Rechte an die FSF ab (1)es muss immer ein Verweis auf den Quelltext beiliegenLizenzen sind noch nicht gerichtlich geprüft, haben sich jedochschon einige Male durch außergerichtliche Einigungen bewährt
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EinführungCopyleft
GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
Auszug: GemeinsamkeitenAuszug: Unterschiede
Auszug: Gemeinsamkeiten
Erfüllen die Free Software Definition (1)Alle Änderungen/Modifizierungen an der Software müssenwieder unter die gleiche Lizenz gestellt werdenSoftware, welche nur ’Teil des Ganzen’ ist, d.h. die unterGPL/LGPL lizensierte Software komplett integriert bzw. vonihr ableitet, muss unter der gleichen Lizenz veröffentlichtwerden (1)Rechteinhaber dürfen die Lizenz mit der nächsten Versionändern bzw. Sondergenehmigungen an Dritte erteilen, außersie treten die Rechte an die FSF ab (1)
es muss immer ein Verweis auf den Quelltext beiliegenLizenzen sind noch nicht gerichtlich geprüft, haben sich jedochschon einige Male durch außergerichtliche Einigungen bewährt
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EinführungCopyleft
GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
Auszug: GemeinsamkeitenAuszug: Unterschiede
Auszug: Gemeinsamkeiten
Erfüllen die Free Software Definition (1)Alle Änderungen/Modifizierungen an der Software müssenwieder unter die gleiche Lizenz gestellt werdenSoftware, welche nur ’Teil des Ganzen’ ist, d.h. die unterGPL/LGPL lizensierte Software komplett integriert bzw. vonihr ableitet, muss unter der gleichen Lizenz veröffentlichtwerden (1)Rechteinhaber dürfen die Lizenz mit der nächsten Versionändern bzw. Sondergenehmigungen an Dritte erteilen, außersie treten die Rechte an die FSF ab (1)es muss immer ein Verweis auf den Quelltext beiliegen
Lizenzen sind noch nicht gerichtlich geprüft, haben sich jedochschon einige Male durch außergerichtliche Einigungen bewährt
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EinführungCopyleft
GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
Auszug: GemeinsamkeitenAuszug: Unterschiede
Auszug: Gemeinsamkeiten
Erfüllen die Free Software Definition (1)Alle Änderungen/Modifizierungen an der Software müssenwieder unter die gleiche Lizenz gestellt werdenSoftware, welche nur ’Teil des Ganzen’ ist, d.h. die unterGPL/LGPL lizensierte Software komplett integriert bzw. vonihr ableitet, muss unter der gleichen Lizenz veröffentlichtwerden (1)Rechteinhaber dürfen die Lizenz mit der nächsten Versionändern bzw. Sondergenehmigungen an Dritte erteilen, außersie treten die Rechte an die FSF ab (1)es muss immer ein Verweis auf den Quelltext beiliegenLizenzen sind noch nicht gerichtlich geprüft, haben sich jedochschon einige Male durch außergerichtliche Einigungen bewährt
Denis Meyer Lizenzvergleich: GPL und LGPL 33 / 39
EinführungCopyleft
GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
Auszug: GemeinsamkeitenAuszug: Unterschiede
Auszug: Unterschiede
starkes (GPL) vs. schwaches (LGPL) Copyleft
Software, welche dynamisch an LGPL-lizensierte Softwarelinkt bzw. statisch mit dieser kompiliert, muss nicht, wenn siebestimmte Regeln einhält (1) - die gleiche Lizenz haben wiedieseAbleitungen von unter LGPL lizensierter Software könnenunter einer restriktiveren Lizenz, also unter der GPL, neuveröffentlicht werden (2), Ableitungen von unter GPLlizensierter Software muss unter der GPL lizensiert werden
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EinführungCopyleft
GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
Auszug: GemeinsamkeitenAuszug: Unterschiede
Auszug: Unterschiede
starkes (GPL) vs. schwaches (LGPL) CopyleftSoftware, welche dynamisch an LGPL-lizensierte Softwarelinkt bzw. statisch mit dieser kompiliert, muss nicht, wenn siebestimmte Regeln einhält (1) - die gleiche Lizenz haben wiediese
Ableitungen von unter LGPL lizensierter Software könnenunter einer restriktiveren Lizenz, also unter der GPL, neuveröffentlicht werden (2), Ableitungen von unter GPLlizensierter Software muss unter der GPL lizensiert werden
Denis Meyer Lizenzvergleich: GPL und LGPL 34 / 39
EinführungCopyleft
GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
Auszug: GemeinsamkeitenAuszug: Unterschiede
Auszug: Unterschiede
starkes (GPL) vs. schwaches (LGPL) CopyleftSoftware, welche dynamisch an LGPL-lizensierte Softwarelinkt bzw. statisch mit dieser kompiliert, muss nicht, wenn siebestimmte Regeln einhält (1) - die gleiche Lizenz haben wiedieseAbleitungen von unter LGPL lizensierter Software könnenunter einer restriktiveren Lizenz, also unter der GPL, neuveröffentlicht werden (2), Ableitungen von unter GPLlizensierter Software muss unter der GPL lizensiert werden
Denis Meyer Lizenzvergleich: GPL und LGPL 34 / 39
EinführungCopyleft
GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
Kritik Dritter
Gliederung
1 Einführung
2 Copyleft
3 GNU General Public License (GPL)
4 GNU Lesser General Public License (LGPL)
5 Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
6 Kritik
Denis Meyer Lizenzvergleich: GPL und LGPL 35 / 39
EinführungCopyleft
GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
Kritik Dritter
Kritik Dritter
Unangemessen eingeschränkte Freiheit durch das Copyleft, dader Zwang besteht, modifizierte Versionen wieder unter diejeweilige Lizenz zu stellen
durch das Copyleft verursachte Inkompatibilitäten; Lizenzenfür Software werden häufig mit der GPL duallizensiertgroße Länge der Lizenzen (die GPL Version 3 umfasst 676Zeilen und 5644 Wörter)
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EinführungCopyleft
GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
Kritik Dritter
Kritik Dritter
Unangemessen eingeschränkte Freiheit durch das Copyleft, dader Zwang besteht, modifizierte Versionen wieder unter diejeweilige Lizenz zu stellendurch das Copyleft verursachte Inkompatibilitäten; Lizenzenfür Software werden häufig mit der GPL duallizensiert
große Länge der Lizenzen (die GPL Version 3 umfasst 676Zeilen und 5644 Wörter)
Denis Meyer Lizenzvergleich: GPL und LGPL 36 / 39
EinführungCopyleft
GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kritik
Kritik Dritter
Kritik Dritter
Unangemessen eingeschränkte Freiheit durch das Copyleft, dader Zwang besteht, modifizierte Versionen wieder unter diejeweilige Lizenz zu stellendurch das Copyleft verursachte Inkompatibilitäten; Lizenzenfür Software werden häufig mit der GPL duallizensiertgroße Länge der Lizenzen (die GPL Version 3 umfasst 676Zeilen und 5644 Wörter)
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Anhang WebsitesFragen?
Gliederung
7 Anhang
Denis Meyer Lizenzvergleich: GPL und LGPL 37 / 39
Anhang WebsitesFragen?
Websites
Verschiedenes
LizenzübersichtÜbersicht zur GPLÜbersicht zur LGPL
Lizenzen
GPL v2.0GPL v3.0LGPL v2.1LGPL v3.0
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Anhang WebsitesFragen?
Fragen?
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