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Herausgeber Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Krefeld, Mönchengladbach, Neuss, Viersen Anzeigenpreisliste Nr. 49 gültig ab 1. Januar 2019 Auflage 60.491 Exemplare (verbreitete Auflage, IVW 4/18) 2019 Mediadaten

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Herausgeber Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Krefeld, Mönchengladbach, Neuss, Viersen

Anzeigenpreisliste Nr. 49 gültig ab 1. Januar 2019

Auflage 60.491 Exemplare (verbreitete Auflage, IVW 4/18)

2019Mediadaten

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Kurzcharakteristik:

Das „IHK Magazin“ ist die offizielle Zeitschrift der Industrie- und Handelskammer für Krefeld, Viersen, Neuss und Mönchengladbach. Das amtliche Bekanntmachungsorgan ist als regionales Wirtschaftsmagazin konzipiert und enthält wertvolle Informationen und Tipps sowie Nachrichten und Reportagen vor allem aus mittelständischen Unternehmen.

Das „IHK Magazin“ richtet sich an alle gewerblichen Unternehmen des IHK-Bezirks (mit Ausnahme der klassischen Handwerksberufe) und darüber hinaus auch per Abonnement an Betriebe in den angrenzenden Regionen.

IVW geprüft, mit einer monatlichen Auflage von 60.781 verbreiteten Exemplaren (IVW Quartal 2/18) erreicht das „IHK Magazin“ in diesem Bereich flächendeckend große Unternehmen, mittel-ständische Betriebe sowie Einzelunternehmer und das ohne jeglichen Streuverlust. Der Kreis dieser Leser setzt sich aus Inhabern, Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern sowie Führungskräften zusammen. Diese Leserschaft zeichnet sich aus durch gehobenen Lebens- und Bildungsstandard und unternehmerisches Interesse.

Verbreitungsgebiet:

Mönchen- gladbach

Jüchen

Schwalm- tal

ViersenWillich

Krefeld

Kempen

Meerbusch

Neuss

Kaarst

Greven- broich

Tönisvorst

Grefrath

Nettetal

Brüggen

Nieder- krüchten

Dormagen

Rommers- kirchen

Korschen- broich

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Ein Magazin, das gelesen wird!

Lieber Interessent,

wussten Sie, dass das IHK-Magazin nicht nur ein Bekanntmachungsblatt ist, sondern wirklich gelesen wird? Hier die Fakten für Ihre Werbeplanungen:*

• Die offizielle Zeitschrift der Industrie- und Handelskammer hat mit 44,9 % die höchste Reichweite aller untersuchten Monatstitel. Sie wird im nördlichen Niederrhein, rund um Krefeld, Viersen, Neuss und Mönchengladbach, verbreitet.

• Ein weiterer Vorteil ist die Leserstruktur des Magazins: Sie erreichen mit Ihrer Werbung die, die entscheiden, also Inhaber, Geschäftsführer und leitende Angestellte aller kleinen und mittleren Unternehmen. Deren Interessenslagen und Anschaffungsbedürfnisse sind breit an-gelegt, denn sie kommen aus dem Dienstleistungsgewerbe (46 %), dem produzierenden Sektor (26 %) und Handel (28 %).

• Wichtig für Ihre Anzeigenschaltung ist auch, dass dieses Printprodukt nicht nur durchgeblät-tert, sondern als wertvolles Informationsblatt dient. So bestätigen 77,9 % der Nutzer, dass die Inhalte mittelstandsrelevant sind. Ein Indiz dafür ist die hohe Seitenkontaktchance: 52,3 % aller Leser nutzen fast alle Seiten einer Ausgabe. Ein weiterer Beleg ist der enorme Durchschnittskontakt: Der IHK-Bezieher rezipiert von 12 Ausgaben 7,9.

So eignet sich Ihre Anzeigenschaltung zum hohen Reichweitenauf- und intensiven Kontakt-ausbau. Wir empfehlen: Schalten Sie auch Werbebotschaften über mehrere Stufen und Zeit-räume hinweg.

Ihr Corporate Publishing Team

der Rheinischen Post

* Die Fakten stammen aus der Reichweitenstudie „Entscheider im Mittelstand“, die mit einer personellen Grundge-samtheit von 808.000 Inhabern, Geschäftsführern und leitenden Angestellten aus NRW von dem Institut Kantar TNS im Jahr 2018 durchgeführt wurde. Als Teil dieser bundesweiten Erhebung wurden die Ergebnisse aus Nielssen II verwendet (mit 499 Personen aus der obigen Grundgesamtheit).

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Ausgabe Erscheinungs- termin

Anzeigen- schluss

Druckunterlagen- schluss Sonderveröffentlichungen 2019*

Januar Di 08.01.2019 Mo 10.12.2018 Mi 12.12.2018 Sicherheitstechnik & Telekommunikation Betriebliches Gesundheitsmanagement

Februar Di 05.02.2019 Mo 14.01.2019 Mi 16.01.2019 Fuhrpark, Mobilität & Leasing Personaldienstleistungen

März Di 05.03.2019 Mo 11.02.2019 Mi 13.02.2019 Arbeitsschutz Logistik, Transport & Verpackung

April Di 02.04.2019 Mo 11.03.2019 Mi 13.03.2019 Business News Mönchengladbach Industrie- & Gewerbebau Gewerbeimmobilien & Anlageimmobilien

Mai Di 07.05.2019 Do 11.04.2019 Mo 15.04.2019 Business News Krefeld IT Sicherheit und Datenschutz Tagen & Eventservice

Juni Di 04.06.2019 Mo 13.05.2019 Mi 15.05.2019 Aus- & Weiterbildung, Recruiting Logistik, Transport & Verpackung

Juli Di 02.07.2019 Do 06.06.2019 Di 11.06.2019 Fuhrpark, Mobilität und Leasing Steuern, Recht & Unternehmensnachfolge

August Di 06.08.2019 Mo 15.07.2019 Mi 17.07.2019 Inkasso, Factoring & Liquidität Digitales Marketing & Social Media Business News Kaarst

September Di 03.09.2019 Mo 12.08.2019 Mi 14.08.2019 Maschinenbau & Technik Nutzfahrzeuge, Transport & Logistik

Oktober Di 01.10.2019 Mo 09.09.2019 Mi 11.09.2019 Tagen & Eventservice Facilitymanagement Bürotechnik & -Ausstattung

November Di 05.11.2019 Mo 14.10.2019 Mi 16.10.2019 Personaldienstleistungen & Zeitarbeit Mittelstandsfinanzierung & Versicherung

Dezember Di 03.12.2019 Mo 11.11.2019 Mi 13.11.2019 Business News Rhein-Kreis Neuss Energie, Umwelt & Recycling E-Mobilität

*aktualitätsbedingte Änderungen vorbehalten.

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Anzeigenformate / Preise:

1/4

1/3

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1/1

1/6

1/8

1/12

+ je 4 mm

1/16

Format (Breite x Höhe in mm) Größe Lage Satzspiegel im Anschnitt Grundpreis Ortspreis*

hoch ■ 188 x 230 ■ 210 x 280 4.032,– € 3.433,– €

quer ■ 188 x 112,5 ■ 210 x 145 2.016,– € 1.716,– € hoch ■ 92 x 230 ■ 103 x 280

quer ■ 188 x 75 ■ 210 x 96 1.344,– € 1.144,– € hoch ■ 60 x 230 ■ 71 x 280

quer ■ 188 x 56 ■ 210 x 78 1.008,– € 858,– € hoch ■ 44 x 230 ■ 55 x 280 2-sp. ■ 92 x 112,5

quer ■ 188 x 36 672,– € 572,– € 2-sp. ■ 92 x 75 1-sp. ■ 60 x 112,5

quer ■ 188 x 27 504,– € 429,– € 2-sp. ■ 92 x 54 1-sp. ■ 44 x 112,5

quer ■ 188 x 17 336,– € 286,– € 2-sp. ■ 92 x 36 1-sp. ■ 60 x 56

1-sp. ■ 44 x 56 252,– € 215,– €

*Nur gültig für Direktaufgeber aus dem Verbreitungsgebiet. Aufträge über Agenturen werden zum Grundpreis abgerechnet. Alle Preise zzgl. MwSt.

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Sonderformate IHK Magazin

Der Impulsgeber

Werben Sie im redaktionellen Umfeld als Sonder-werbeform im Service-Teil des Magazins. Bieten Sie dem Leser einen Mehrwert und bringen so Ihre besondere Dienstleistung oder Ihr exklusives Wissen im redaktionell-anmutenden Stil an Ihre potentiellen Kunden.

990,– € je Schaltung

SERVICE SERVICE

50 IHK-Magazin August 2018 August 2018 IHK-Magazin 51

MESSEN IM SEPTEMBERWas Wann WoI.L.M. – Internationale Lederwaren Messe Offenbach – Summer Styles 01.09.-03.09.2018 Offenbach

spoga+gafa/spoga horse (Herbst/autumn) – Die Gartenmesse, Köln / Internationale Fachmesse für Pferdesport 02.09.-04.09.2018 Köln

SMM – the leading international maritime trade fair 04.09.-07.09.2018 Hamburg

Automechanika Frankfurt/REIFEN co-located show – Internationale Leitmesse der Automobilbranche für Ausrüstung, Teile, Zubehör, Management & Services

11.09.-15.09.2018 Frankfurt/Main

dmexco – The Global Business and Innovation Platform 12.09.-13.09.2018 Köln

GaLaBau – gardening, landscaping, greendesign 12.09.-15.09.2018 Nürnberg

iba – Die führende Weltmesse für Bäckerei, Konditorei und Snacks 15.09.-20.09.2018 München

InnoTrans – Internationale Fachmesse für Verkehrstechnik, Innovative Komponenten – Fahrzeuge-Systeme 18.09.-21.09.2018 Berlin

AMB – Internationale Ausstellung für Metallbearbeitung 18.09.-22.09.2018 Stuttgart

Kind + Jugend – The Trade Show for Kids‘ First Years 20.09.-23.09.2018 Köln

IAA Nutzfahrzeuge – Leitmesse für Transport, Logistik und Mobilität 20.09.-27.09.2018 Hannover

InterTabac – Internationale Fachmesse für Tabakwaren und Raucherbedarf mit InterSupply – Internationale Fachmesse für die Produktion von Tabakwaren

21.09.-23.09.2018 Dortmund

cinec – Internationale Fachmesse für Cine Equipment and Technology 22.09.-24.09.2018 München

INTERBOOT – Internationale Wassersportausstellung 22.09.-30.09.2018 Friedrichshafen

FachPack – Europäische Fachmesse für Verpackungen, Prozesse und Technik 25.09.-27.09.2018 Nürnberg

WindEnergy Hamburg – The global on- & offshore expo 25.09.-28.09.2018 Hamburg

security essen – Die Weltleitmesse für Sicherheit 25.09.-28.09.2018 Essen

photokina – IMAGING UNLIMITED 26.09.-29.09.2018 Köln

REHACARE – Internationale Fachmesse und Kongress – Selbstbestimmt Leben 26.09.-29.09.2018 Düsseldorf

IHK-TERMINEInnovation und TechnologieErfinder- und Patentberatung – Do, 30. August, 16 bis 18 Uhr, Mönchengladbach Anmeldung: 02131 9268-571

GründungGründen mit Erfolg – Di, 4. September, 8.30 bis 17 Uhr, IHK in Neuss, Friedrich straße 40 Anmeldung: 02161 241-134

Internet und MultimediaFit für Social Media – Di, 28. August, 14 bis 16.30 Uhr, IHK in Krefeld Anmeldung: 02151 635-310

Tipps für Ihren erfolgreichen Onlineshop – Di, 28. August, 10 bis 12.30 Uhr, IHK in Krefeld Anmeldung: 02151 635-310

RechtArbeitsrecht beim Frühstück: Der Teilzeitanspruch – Fr, 7. September, 8 bis 10 Uhr, IHK in Neuss Anmeldung: 02161 241-155

Anwaltsprechtage: – Mi, 5. September, IHK in Mönchengladbach, 14 bis 17 Uhr, genaue Uhrzeit wird bei der Anmeldung vereinbart Anmeldung: Tel. 02161 241-155

Innovativ und rohstoffeffizient?

Mehr Netto vom Brutto

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verleiht für herausragendes Enga-gement im Bereich der Rohstoffeffizienz den Deutschen Rohstoffeffizienz-Preis. Branchenübergreifend können innovative Lösungen für rohstoff- und materialeffi-ziente Produkte, Prozesse oder Dienstleis-tungen entlang der gesamten Wertschöp-fungskette, von der Rohstoffgewinnung und -verarbeitung bis zum Recycling, ein-

Wirtschaftsministerium verleiht Rohstoffeffizienz-Preis

Wie kann das realisiert werden?

Unser Team hilft Ihnen gerne dabei!

gereicht werden. Eine Jury mit Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesell-schaft bewertet die innovativsten Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen und Forschungseinrichtungen.

Die Bewerbungsphase startet am 3. September. Sie endet am 29. Oktober.

www.deutscher-rohstoffeffizienz-preis.de

„Ein Bild sagt mehr als tausend Worte“

Instagram gehört mittlerweile zu den be-liebtesten Social-Media-Plattformen. Auch für Unternehmen wird das zu Face-book gehörende Bildernetzwerk immer wichtiger. Kein Wunder: Mit mehr als 500 Millionen Nutzern und einer hohen Interaktionsrate ist das Soziale Netzwerk ideal, um auf sich aufmerksam zu machen. Jetzt ist auch die IHK Mittlerer Niederrhein mit einem eigenen Kanal auf der Plattform vertreten.

„Ein Bild sagt mehr als tausend Worte – mit diesem Sprichwort lässt sich der Grund für den Erfolg von Instagram am besten zusammenfassen“, sagt Tanja Neumann, IT-Referentin bei der IHK. „Studien haben gezeigt, dass die Instagram-Nutzer stär-ker bereit sind, sich mit Unternehmen zu vernetzen und ihnen zu folgen als Nutzer anderer Sozialer Netzwerke. Das ist eine Chance. Und wir sehen, dass das Poten-zial von Instagram von den Unternehmen durchaus wahrgenommen wird.“

Seit knapp zwei Jahren besteht die Mög-lichkeit, ein geschäftliches Profil, den soge-nannten Business Account, auf Instagram anzulegen. Damit erhält man Zugriff auf spezielle Statistiken, kann Werbeanzeigen erstellen und seine Kontaktinformationen hinterlegen. „Seit Mitte März 2018 können zudem auch deutsche Instagram-Nutzer auf der Bilderplattform einkaufen“, sagt Neumann. „Wer ein markiertes käufliches

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Aximus aut omni bearum et aspel est ventium ipiet rehendis disinctet vi-derunti consequam eiur? It aut atian-dis dolent in conserorrum a sinti si rem essenimus etur re voloribusant que si dolesto omnia vendell igendit iberum cum re, utem numquatibus, corepedi-pevelestiur antur sint eos sit qui duscia Biscit lam aut volorem consequi ut fuga. Fugiae et lanimin pos magnis aut occa-tur? Bus, comnihit ressita tinimus cient.

Occae am, si omnis que sincipsant, qui audaer Ad quam labores simagnatetur sanda culluptatust rem eosanis dolupti-as ellam, estruptium quasped quam est explab is dolorib us.

Kontakt: 0800-111333 E-Mail: [email protected]

IHK startet eigenen Instagram-Kanal

Produkt auf einem Bild anklickt, erhält wie bei einem virtuellen Schaufenster Informa-tionen zu Preisen und weiteren Details.“ abs

IHK-Ansprechpartnerin ist Tanja Neumann (Tel. 02151 695-310, E-Mail: [email protected]). Die IHK-Kanal ist zu finden unter:www.instagram.com/ihk_mittlerer_niederrhein

Der Freizeitguide für aktive Rheinländer.

JETZT LESENUNDENTDECKEN!

Erhältlich im gut sortiertenZeitungs- und Zeitschriftenhandel.www.rp-shop.de/magazine oderper Telefon 0211 505-2255

Entdecken Sie mit uns die schönen Seiten des Rheinlands. Ab sofort im neuen Design.In dieser Ausgabe mit 10 Seiten Extra Tipps zu Kunst, Kultur und Konzerten.

Auch im Abo zum Vorteilspreis erhältlich – Infos unter 0211 505-2255.

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LSGE

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FINANZEN & MEHR

XY

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50 IHK-Magazin August 2018 August 2018 IHK-Magazin 51

MESSEN IM SEPTEMBERWas Wann WoI.L.M. – Internationale Lederwaren Messe Offenbach – Summer Styles 01.09.-03.09.2018 Offenbach

spoga+gafa/spoga horse (Herbst/autumn) – Die Gartenmesse, Köln / Internationale Fachmesse für Pferdesport 02.09.-04.09.2018 Köln

SMM – the leading international maritime trade fair 04.09.-07.09.2018 Hamburg

Automechanika Frankfurt/REIFEN co-located show – Internationale Leitmesse der Automobilbranche für Ausrüstung, Teile, Zubehör, Management & Services

11.09.-15.09.2018 Frankfurt/Main

dmexco – The Global Business and Innovation Platform 12.09.-13.09.2018 Köln

GaLaBau – gardening, landscaping, greendesign 12.09.-15.09.2018 Nürnberg

iba – Die führende Weltmesse für Bäckerei, Konditorei und Snacks 15.09.-20.09.2018 München

InnoTrans – Internationale Fachmesse für Verkehrstechnik, Innovative Komponenten – Fahrzeuge-Systeme 18.09.-21.09.2018 Berlin

AMB – Internationale Ausstellung für Metallbearbeitung 18.09.-22.09.2018 Stuttgart

Kind + Jugend – The Trade Show for Kids‘ First Years 20.09.-23.09.2018 Köln

IAA Nutzfahrzeuge – Leitmesse für Transport, Logistik und Mobilität 20.09.-27.09.2018 Hannover

InterTabac – Internationale Fachmesse für Tabakwaren und Raucherbedarf mit InterSupply – Internationale Fachmesse für die Produktion von Tabakwaren

21.09.-23.09.2018 Dortmund

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INTERBOOT – Internationale Wassersportausstellung 22.09.-30.09.2018 Friedrichshafen

FachPack – Europäische Fachmesse für Verpackungen, Prozesse und Technik 25.09.-27.09.2018 Nürnberg

WindEnergy Hamburg – The global on- & offshore expo 25.09.-28.09.2018 Hamburg

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REHACARE – Internationale Fachmesse und Kongress – Selbstbestimmt Leben 26.09.-29.09.2018 Düsseldorf

IHK-TERMINEInnovation und TechnologieErfinder- und Patentberatung – Do, 30. August, 16 bis 18 Uhr, Mönchengladbach Anmeldung: 02131 9268-571

GründungGründen mit Erfolg – Di, 4. September, 8.30 bis 17 Uhr, IHK in Neuss, Friedrich straße 40 Anmeldung: 02161 241-134

Internet und MultimediaFit für Social Media – Di, 28. August, 14 bis 16.30 Uhr, IHK in Krefeld Anmeldung: 02151 635-310

Tipps für Ihren erfolgreichen Onlineshop – Di, 28. August, 10 bis 12.30 Uhr, IHK in Krefeld Anmeldung: 02151 635-310

RechtArbeitsrecht beim Frühstück: Der Teilzeitanspruch – Fr, 7. September, 8 bis 10 Uhr, IHK in Neuss Anmeldung: 02161 241-155

Anwaltsprechtage: – Mi, 5. September, IHK in Mönchengladbach, 14 bis 17 Uhr, genaue Uhrzeit wird bei der Anmeldung vereinbart Anmeldung: Tel. 02161 241-155

Innovativ und rohstoffeffizient?

Mehr Netto vom Brutto

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verleiht für herausragendes Enga-gement im Bereich der Rohstoffeffizienz den Deutschen Rohstoffeffizienz-Preis. Branchenübergreifend können innovative Lösungen für rohstoff- und materialeffi-ziente Produkte, Prozesse oder Dienstleis-tungen entlang der gesamten Wertschöp-fungskette, von der Rohstoffgewinnung und -verarbeitung bis zum Recycling, ein-

Wirtschaftsministerium verleiht Rohstoffeffizienz-Preis

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Unser Team hilft Ihnen gerne dabei!

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Instagram gehört mittlerweile zu den be-liebtesten Social-Media-Plattformen. Auch für Unternehmen wird das zu Face-book gehörende Bildernetzwerk immer wichtiger. Kein Wunder: Mit mehr als 500 Millionen Nutzern und einer hohen Interaktionsrate ist das Soziale Netzwerk ideal, um auf sich aufmerksam zu machen. Jetzt ist auch die IHK Mittlerer Niederrhein mit einem eigenen Kanal auf der Plattform vertreten.

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Seit knapp zwei Jahren besteht die Mög-lichkeit, ein geschäftliches Profil, den soge-nannten Business Account, auf Instagram anzulegen. Damit erhält man Zugriff auf spezielle Statistiken, kann Werbeanzeigen erstellen und seine Kontaktinformationen hinterlegen. „Seit Mitte März 2018 können zudem auch deutsche Instagram-Nutzer auf der Bilderplattform einkaufen“, sagt Neumann. „Wer ein markiertes käufliches

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Kontakt: 0800-111333 E-Mail: [email protected]

IHK startet eigenen Instagram-Kanal

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IHK-Ansprechpartnerin ist Tanja Neumann (Tel. 02151 695-310, E-Mail: [email protected]). Die IHK-Kanal ist zu finden unter:www.instagram.com/ihk_mittlerer_niederrhein

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August 2018 IHK-Magazin 54 IHK-Magazin August 2018

INHALTINHALT

IHK-Magazin mobilLesen Sie das IHK-Magazin auch auf dem Tablet oder dem Smartphone!Laden Sie die kostenlose App herunter. Einfach „IHK Mittlerer Niederrhein“ im App Store oder bei Google Play eingeben.

FORUM WIRTSCHAFT UND POLITIKSTANDORT NIEDERRHEIN

Standortmarketing:Das macht den Niederrhein attraktiv

August 2018

Wirtschaftsnachrichten der IHK Mittlerer Niederrhein

MagazinKrefeld | Mönchengladbach | Neuss | ViersenNRW-Verkehrsminister Wüst im Interview „Zwei minus“ für den Rhein-Kreis Neuss

Die IHK im Netz:www.mittlerer-niederrhein.ihk.de

facebook.com/ IHKMittlererNiederrheintwitter.com/IHKpresse

instagram.com/ ihk-mittlerer-niederrhein.de

MACHER UND MÄRKTE

06 Unternehmensnachrichten

10 Personen/Arbeitsjubilare/Firmenjubiläen

MARKE NIEDERRHEIN

11 INCAS Training und Projekte GmbH & Co. KG: Ein klassischer „Hidden Champion“

TITEL

12 Standortmarketing: Das macht den Niederrhein attraktiv

18 Interview: Dr. Sebastian Zenker spricht über überschätztes und gutes Marketing

IHK AKTUELL

20 Verkehrsminister Hendrik Wüst beim IHK-Sommerfest

22 Das europäische Silicon Valley

24 „Digitale Pioniere“ erzählen ihre Erfolgsgeschichten

25 Personelle Veränderungen in der Vollversammlung

27 Büros für Gründer und Start-ups – all inclusive

28 „Mit Vollgas in Dein Berufsleben“

JUNGE WIRTSCHAFT

30 humbee solutions GmbH: Ein Programm für alles

FORUM WIRTSCHAFT UND POLITIK

31 Frage des Monats: Wie bewerten Sie die geplante Brückenteilzeit?

32 Interview mit NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst

34 IHK lädt zum Schichtwechsel ein: Politiker an die Werkbank

36 Grafik des Monats: Stillstand bei den Steuererhöhungen

STANDORT NIEDERRHEIN38 Unternehmer geben dem Rhein-Kreis

Neuss eine „Zwei minus“

40 „Aktionsplan Wirtschaft für Krefeld“

GROSSE UNTERSTÜTZUNG FÜR KLEINE UNTERNEHMEN

42 Rechtstipp: Wegweisende Entscheidung zur Verkäuferhaftung

42 Serie „Mein Unternehmen“: Glasfaser-ABC GmbH

43 Serie „Partner IHK“: Ideen und Impulse für Personalarbeit

SERVICE

44 Von Frau Antje zum „Digital Dutchman“

46 Digitalisierung: Ausbildungsinhalte werden angepasst

47 Die „Heimat shopper“ sind im September unterwegs

49 Höhere Berufsbildung: Stufenweise zum Erfolg

50 IHK startet eigenen Instagram-Kanal

66 Handelsregister

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

52 Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung „IHK-Zusatzqualifikation Digitale Fertigungsprozesse“

VERLAGSSONDERTHEMEN

58 Maschinenbau & Technik

62 IT Digitales Marketing & Social Media

LEBEN

80 Kultur: Von der Klassik zur Weltmusik

81 Lesestoff

82 10 Fragen an: Oliver Hommel

TITEL

Standortmarketing: Das macht den Niederrhein attraktiv

Der Zukunftsforscher Tristan Horx sprach bei der Auftaktveranstaltung für den „Aktionsplan Wirtschaft für Krefeld“ vor 150 Besuchern im Canon Convention Center.

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Foto

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Ob Länder, Regionen oder Städte – sie alle stehen im Wettbewerb mit anderen Standorten um Investitionen, die Ansiedlung von Unternehmehmen, um Touristen und Konsumenten,

Studenten und eine gut ausgebildete Bevölkerung. Das haben auch die Städte und Gemeinden in der Region erkannt.

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8210 Fragen an:

Oliver Hommel, Geschäftsführer der Aluminium Norf GmbH

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Die Landtagsabgeordnete Heike Troles machte den Auftakt zur IHK-Aktion „Schichtwechsel“.

Dabei gehen Politiker für ein Kurz-Praktikum in Unternehmen am Niederrhein.

34

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TITELTHEMA

wirken. Und auch innovative Modelle wie Lebensarbeitszeitkonten, die es Mitarbei-tern erlauben, in gewissen Lebensphasen mehr zu arbeiten (zum Beispiel als Be-rufsanfänger), um dann in anderen Pha-sen kürzer zu treten (zum Beispiel, wenn Kinder da sind), müssen nach Ansicht von Bathen-Gabriel wohl durchdacht sein: „Lebens arbeitszeitkonten sind prinzipi-ell eine super Idee. Aber man muss auch darauf achten, dass sich die Mitarbeiter in jungen Jahren nicht überfordern.“

Konfl iktstoff birgt schon die weniger radi-kale Variante: die fl exiblen Arbeitszeiten. Wer morgens als Letzter ins Büro kommt, wird häufi g schief angeschaut – und wer als Erster geht genauso. Wenn ein Mitarbeiter dann noch in einem Projekt mit einem vir-tuellen Team arbeitet, bekommen die Kolle-gen vor Ort schnell den Eindruck, dass er gar nicht arbeitet. Praktischer Tipp von Bathen-

Gabriel: „Man sollte für jeden ersichtlich machen, woran man arbeitet. Zum Beispiel, indem man die wichtigsten Fragen des Pro-jekts an die eigene Bürotür hängt.“ Aber auch die Führungskräfte sind gefragt: „Sie müssen klarmachen, dass ein Mitarbeiter Aufgaben hat, die nicht unbedingt im Büro erledigt werden können oder müssen.“

Professor Alexander Cisik ist sowieso überzeugt, dass die Quantität der Arbeit zugunsten der Qualität an Bedeutung ver-lieren wird: „Es kommt eher darauf an, dass Ziele erreicht und Aufgaben erledigt werden, nicht so sehr darauf, dass man eine gewisse Zeit im Büro ist.“ Eine Füh-rungskraft vergibt dann Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahresziele und unterstützt ihre Teammitglieder dabei, diese Ziele zu erreichen. Manche Unternehmen expe-rimentieren heute schon damit, ganz auf klassische Führungshierarchien zu ver-

„Lebenslanges #Lernen ist keine Frage des Alters, sondern der Haltung. Wer nicht lernt, wird zum Dinosaurier.“

„Der Mensch ist und bleibt die einzige Quelle von #Innovation und Fortschritt.“

„Es macht sich langfristig bezahlt, in Zeiten von #Digitalisierung, #Werte-wandel, #Demografi e auf eine nach-haltige #Personalstrategie und ein #Gesundheitsmanagement zu setzen, was in der Unternehmensstrategie ver-ankert und kulturell integriert ist.“

„Arbeit 2020 in NRW: Beschäftigte stärker in #digitale Gestaltungspro-zesse einbeziehen.“

„Apropos Zukunft der Arbeit – zen-trale Fragen, bei deren Beantwortung wir alle aktiv mitarbeiten sollten, weil es UNSERE ZUKUNFT ist!“

„Wie können wir zukünftig #Arbeit ge-recht verteilen, sodass Arbeitsfreude, -ergebnis und -kosten ins Gleichge-wicht kommen?“

„Lebensfreude der #Mitarbeiter ge-hört zu den wichtigsten wirtschaftlich relevanten Werten.“

„#Digitalisierung erfordert vor allem mehr Geist; und keine Rezepte von Gestern.“

„#NewWork ist in aller Munde, doch bieten Arbeitsräume von heute, was Arbeitnehmer von morgen brauchen?“

#arbeitenviernull auf Twitter ●✔

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Mit einem Dialogprozess hat das Bun-desministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Rahmen für einen teils öf-fentlichen, teils fachlichen Dialog über die Zukunft der Arbeitsgesellschaft ge-schaff en. Es ging dabei nicht nur um das Arbeiten in den neuen Produktionswel-ten der Industrie 4.0. Es ging auch dar-um, auf Basis des Leitbilds „Gute Arbeit“ vorausschauend die sozialen Bedingun-gen und Spielregeln der künftigen Ar-beitsgesellschaft zu thematisieren und mitzugestalten. Der Dialog fand Ende 2016 mit dem „Weißbuch Arbeiten 4.0“ seinen Abschluss. In diesem Dokument fi nden sich die gewonnenen Erkenntnis-se und Ergebnisse aus dem Dialog wie-der, darüber hinaus werden Gestaltungs-optionen erörtert.

Das BAMS möchte Unternehmen zudem ermutigen und unterstützen, Lern- und Experimentierräume im Betrieb einzu-richten, um das Potenzial neuer Möglich-keiten zu erproben. Gleichzeitig sollen sich die Unternehmen vernetzen, um vonein-ander zu lernen. Das Ministerium hat eine Online-Plattform geschaff en, auf der Be-triebe ihre Lern- und Experimentierräume präsentieren und sich über die Projekte anderer Unternehmen informieren kön-nen. Gleichzeitig unterstützt das Ministe-rium Lern- und Experimentierräume mit Förder- und Beratungsangeboten.

www.arbeitenviernull.dewww.experimentierräume.de

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890,– € je Schaltung

August 2018 IHK-Magazin 54 IHK-Magazin August 2018

INHALTINHALT

IHK-Magazin mobilLesen Sie das IHK-Magazin auch auf dem Tablet oder dem Smartphone!Laden Sie die kostenlose App herunter. Einfach „IHK Mittlerer Niederrhein“ im App Store oder bei Google Play eingeben.

FORUM WIRTSCHAFT UND POLITIKSTANDORT NIEDERRHEIN

Standortmarketing:Das macht den Niederrhein attraktiv

August 2018

Wirtschaftsnachrichten der IHK Mittlerer Niederrhein

MagazinKrefeld | Mönchengladbach | Neuss | ViersenNRW-Verkehrsminister Wüst im Interview „Zwei minus“ für den Rhein-Kreis Neuss

Die IHK im Netz:www.mittlerer-niederrhein.ihk.de

facebook.com/ IHKMittlererNiederrheintwitter.com/IHKpresse

instagram.com/ ihk-mittlerer-niederrhein.de

MACHER UND MÄRKTE

06 Unternehmensnachrichten

10 Personen/Arbeitsjubilare/Firmenjubiläen

MARKE NIEDERRHEIN

11 INCAS Training und Projekte GmbH & Co. KG: Ein klassischer „Hidden Champion“

TITEL

12 Standortmarketing: Das macht den Niederrhein attraktiv

18 Interview: Dr. Sebastian Zenker spricht über überschätztes und gutes Marketing

IHK AKTUELL

20 Verkehrsminister Hendrik Wüst beim IHK-Sommerfest

22 Das europäische Silicon Valley

24 „Digitale Pioniere“ erzählen ihre Erfolgsgeschichten

25 Personelle Veränderungen in der Vollversammlung

27 Büros für Gründer und Start-ups – all inclusive

28 „Mit Vollgas in Dein Berufsleben“

JUNGE WIRTSCHAFT

30 humbee solutions GmbH: Ein Programm für alles

FORUM WIRTSCHAFT UND POLITIK

31 Frage des Monats: Wie bewerten Sie die geplante Brückenteilzeit?

32 Interview mit NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst

34 IHK lädt zum Schichtwechsel ein: Politiker an die Werkbank

36 Grafik des Monats: Stillstand bei den Steuererhöhungen

STANDORT NIEDERRHEIN38 Unternehmer geben dem Rhein-Kreis

Neuss eine „Zwei minus“

40 „Aktionsplan Wirtschaft für Krefeld“

GROSSE UNTERSTÜTZUNG FÜR KLEINE UNTERNEHMEN

42 Rechtstipp: Wegweisende Entscheidung zur Verkäuferhaftung

42 Serie „Mein Unternehmen“: Glasfaser-ABC GmbH

43 Serie „Partner IHK“: Ideen und Impulse für Personalarbeit

SERVICE

44 Von Frau Antje zum „Digital Dutchman“

46 Digitalisierung: Ausbildungsinhalte werden angepasst

47 Die „Heimat shopper“ sind im September unterwegs

49 Höhere Berufsbildung: Stufenweise zum Erfolg

50 IHK startet eigenen Instagram-Kanal

66 Handelsregister

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

52 Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung „IHK-Zusatzqualifikation Digitale Fertigungsprozesse“

VERLAGSSONDERTHEMEN

58 Maschinenbau & Technik

62 IT Digitales Marketing & Social Media

LEBEN

80 Kultur: Von der Klassik zur Weltmusik

81 Lesestoff

82 10 Fragen an: Oliver Hommel

TITEL

Standortmarketing: Das macht den Niederrhein attraktiv

Der Zukunftsforscher Tristan Horx sprach bei der Auftaktveranstaltung für den „Aktionsplan Wirtschaft für Krefeld“ vor 150 Besuchern im Canon Convention Center.

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Foto

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Ob Länder, Regionen oder Städte – sie alle stehen im Wettbewerb mit anderen Standorten um Investitionen, die Ansiedlung von Unternehmehmen, um Touristen und Konsumenten,

Studenten und eine gut ausgebildete Bevölkerung. Das haben auch die Städte und Gemeinden in der Region erkannt.

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8210 Fragen an:

Oliver Hommel, Geschäftsführer der Aluminium Norf GmbH

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Die Landtagsabgeordnete Heike Troles machte den Auftakt zur IHK-Aktion „Schichtwechsel“.

Dabei gehen Politiker für ein Kurz-Praktikum in Unternehmen am Niederrhein.

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Konfl iktstoff birgt schon die weniger radi-kale Variante: die fl exiblen Arbeitszeiten. Wer morgens als Letzter ins Büro kommt, wird häufi g schief angeschaut – und wer als Erster geht genauso. Wenn ein Mitarbeiter dann noch in einem Projekt mit einem vir-tuellen Team arbeitet, bekommen die Kolle-gen vor Ort schnell den Eindruck, dass er gar nicht arbeitet. Praktischer Tipp von Bathen-

Gabriel: „Man sollte für jeden ersichtlich machen, woran man arbeitet. Zum Beispiel, indem man die wichtigsten Fragen des Pro-jekts an die eigene Bürotür hängt.“ Aber auch die Führungskräfte sind gefragt: „Sie müssen klarmachen, dass ein Mitarbeiter Aufgaben hat, die nicht unbedingt im Büro erledigt werden können oder müssen.“

Professor Alexander Cisik ist sowieso überzeugt, dass die Quantität der Arbeit zugunsten der Qualität an Bedeutung ver-lieren wird: „Es kommt eher darauf an, dass Ziele erreicht und Aufgaben erledigt werden, nicht so sehr darauf, dass man eine gewisse Zeit im Büro ist.“ Eine Füh-rungskraft vergibt dann Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahresziele und unterstützt ihre Teammitglieder dabei, diese Ziele zu erreichen. Manche Unternehmen expe-rimentieren heute schon damit, ganz auf klassische Führungshierarchien zu ver-

„Lebenslanges #Lernen ist keine Frage des Alters, sondern der Haltung. Wer nicht lernt, wird zum Dinosaurier.“

„Der Mensch ist und bleibt die einzige Quelle von #Innovation und Fortschritt.“

„Es macht sich langfristig bezahlt, in Zeiten von #Digitalisierung, #Werte-wandel, #Demografi e auf eine nach-haltige #Personalstrategie und ein #Gesundheitsmanagement zu setzen, was in der Unternehmensstrategie ver-ankert und kulturell integriert ist.“

„Arbeit 2020 in NRW: Beschäftigte stärker in #digitale Gestaltungspro-zesse einbeziehen.“

„Apropos Zukunft der Arbeit – zen-trale Fragen, bei deren Beantwortung wir alle aktiv mitarbeiten sollten, weil es UNSERE ZUKUNFT ist!“

„Wie können wir zukünftig #Arbeit ge-recht verteilen, sodass Arbeitsfreude, -ergebnis und -kosten ins Gleichge-wicht kommen?“

„Lebensfreude der #Mitarbeiter ge-hört zu den wichtigsten wirtschaftlich relevanten Werten.“

„#Digitalisierung erfordert vor allem mehr Geist; und keine Rezepte von Gestern.“

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Das BAMS möchte Unternehmen zudem ermutigen und unterstützen, Lern- und Experimentierräume im Betrieb einzu-richten, um das Potenzial neuer Möglich-keiten zu erproben. Gleichzeitig sollen sich die Unternehmen vernetzen, um vonein-ander zu lernen. Das Ministerium hat eine Online-Plattform geschaff en, auf der Be-triebe ihre Lern- und Experimentierräume präsentieren und sich über die Projekte anderer Unternehmen informieren kön-nen. Gleichzeitig unterstützt das Ministe-rium Lern- und Experimentierräume mit Förder- und Beratungsangeboten.

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Erscheinungsweise: monatlich

Anzeigen- und Druckunterlagenschluss: siehe Seite 6

Formate: Breite x Höhe Heftgröße: 210 x 280 mm Satzspiegel: 188 x 230 mm Beschnittzugabe: je angeschnittenem Seitenteil 5 mm

Spalten: 3 Spalten à 60 mm breit | 4 Spalten à 44 mm breit

Mindestgröße für angeschnittene Anzeigen 1/4 Seite.

Nachlässe: Malstaffel: 3 Anz. 3 % | 6 Anz. 5 % | 12 Anz. 10 %

Verlag: Sebastian Hofer | Leiter Corporate Publishing Sarina Ihme | Produktmanagerin Corporate Publishing Tel. 0211 505-2404 | Fax 0211 505-1002404 [email protected] Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH Zülpicher Straße 10 | 40196 Düsseldorf

Disposition: Tel. 0211 505-2426 | Fax: 0211 505-1003003 [email protected] | www.rp-media.de

Zahlungsbedingungen: Zahlbar nach Rechnungserhalt netto Kasse. Zinsen bei Zahlungs-verzug oder Stundung werden in Höhe von 2 v. H. über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

Zahlungs- Deutsche Bank Düsseldorf möglichkeiten: BLZ: 300 700 10 Kto.-Nr.: 379 685 100 IBAN: DE66 3007 0010 0379 6851 00 BIC (SWIFT-CODE): DEUTDEDDXX USt-IdNr.: DE 121 306 412

verbreitete Auflage: 60.491 Exemplare (IVW geprüft, Quartal 4/18)

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Druckverfahren: Umschlag: Offsetdruck Innenseiten: Offset-Rotationsdruck

Bindeart: Rückendrahtheftung

Farbigkeit: Farbprofil Umschlag: ISOcoated_v2_eci.icc Farbprofil Innen: Papierklasse-02-83C.icc.

Druckunterlagen / Vorzugsweise Daten. Bei Reinzeichnungen, Aufsichtsvorlagen Reprokosten oder Dias werden die Reproduktionskosten in Rechnung gestellt.

Technische Daten: Folgende Programme können verarbeitet werden: Creative Suite. Über PostScript erstellte druckoptimierte PDF mit eingebundenen Schriften können verwendet werden. Gestaltete Dateien aus Word, Powerpoint, Excel, CorelDraw, Publisher oder anderen nicht gängi-gen Programmen können für die Druckproduktion nicht verarbeitet werden. Alle anschnittgefährdeten Anzeigenelemente (Texte, Bilder, Grafiken) bitte mindestens 5 mm vom Beschnitt entfernt platzieren. Sichtbare Anzeigenelemente sollten aufgrund der im Bund auftre-tenden Klammerkräfte einen ausreichend großen Abstand zum Bund aufweisen. Wir empfehlen hier einen Mindestabstand von 8 mm.

Beilagen: Möglich von 10 bis 50 Gramm Mindestauflage 5.000 Stück 10 bis 25 g pro Tausend 120,– € * 25 bis 50 g pro Tausend 130,– € * Bei einer Teilbelegung können die Beilagen nach Orten selektiert werden. Zuschlag pro Tausend 10,– € * Kleinstformat: 148 mm breit, 105 mm hoch Höchstformat: 200 mm breit, 275 mm hoch Muster erforderlich.

Lieferanschrift für Rheinisch-Bergische Druckerei GmbH Beilagen: Beilagenannahme – Tor 2

Zülpicher Strasse 10 40549 Düsseldorf

* zuzügl. der jeweiligen gültigen Vertriebskosten

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AGBsAGB für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Ge schäfts bedingungen ist der Vertrag über die Veröffentli-chung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzei-gen abzurufen.4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entspre-chenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risiko-bereich des Verlages beruht.5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Mil-limeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.6. Aufträge und Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärter-maßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift ver-öffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass diese der ausdrücklichen Verein-barung bedarf.7. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentli-chung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträ-ge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern auf gegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billi-gung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunter-lagen gegebenen Möglichkeiten. Der Verlag haftet nicht für Übermittlungsfehler.10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserli-chem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwand-freie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung o der Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorherseh-baren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und gro-be Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Im kaufmännischen Geschäfts-verkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für die grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahr-lässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden

bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Män-geln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurück gesandten Probeabzüge. Der Verlag be-rücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruck-höhe der Berechnung zugrunde gelegt.13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlungen leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröf-fentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungs-verzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag be-rechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlus-ses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rech-nungsbeträge abhängig zu machen.15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen An-zeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Be-scheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Ver-breitung der Anzeige.16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen so-wie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende er-hebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durch-schnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des ver-gangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagen-minderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn siebei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 %bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 %bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 %bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 %beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprü-che ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zu-rücktreten konnte.18. Bei Chiffre-Anzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffre-Anzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffre-Anzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abge-holt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auf-traggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Aus-schaltung von Missbrauch des Chiffre-Dienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr

mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent-halt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages1. Für rechtzeitige Lieferung der Druckunterlagen ist der Werbungtreibende verantwortlich. Die Rückgabe erfolgt im allgemeinen nur auf besonderen Wunsch und auf dem einfa-chen Postweg.2. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fern-mündlich veranlassten Änderungen wird keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe übernommen.3. Zusätzliche mündliche Vereinbarungen erhalten erst durch schriftliche Bestätigung der Anzeigenverwaltung Gültigkeit.4. Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auf-traggeber die Allgemeinen und die Zusätzlichen Geschäftsbe-dingungen sowie die Preisliste des Verlages an. Bei privaten Anzeigenaufträgen gilt dies, wenn der Auftraggeber nach Hin-weis auf die Anwendung der Geschäftsbedingungen den Auf-trag ohne Widerspruch erteilt. Die Zusätzlichen Geschäftsbe-dingungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.5. Der Auftraggeber ist für den rechtlichen Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige verantwortlich und stellt sicher, dass die Inhalte - insbesondere Texte, Bilder und Gra-fiken – keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte verletzen. Er stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter wegen der Veröffentlichung der Anzeige frei, einschließlich der angemessenen Kosten zur Rechtsver-teidigung. Der Verlag ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein Anzeigenauftrag die Rechte Dritter beeinträchtigt. Ist der Verlag zum Abdruck einer Gegendarstellung verpflichtet, hat der Auftraggeber die Kosten nach der gültigen Anzeigenpreis-liste zu tragen.6. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zah-lungsminderung oder Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Wenn bei Wiederholungsanzeigen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass dieser nach dem ersten Auftreten durch den Auftragge-ber sofort reklamiert wurde, erkennt der Verlag einen Aus-gleichsanspruch nur für eine Anzeige an. Erscheint eine verein-barte Ersatzanzeige nicht in angemessener Frist oder erneut nicht einwandfrei, kann der Auftraggeber von dem Vertrag zurücktreten. Weitergehende Schadenersatzansprüche bei Anzeigen, sowie Schadenersatzanzeigen bei Beilagen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen, es sei denn, es läge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter des Verlages oder seiner leitenden Angestellten vor. Soweit es die Gesetze zwingend vorsehen, haftet der Verlag auch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Erfüllungs-hilfen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist in jedem Fall ausgeschlossen. Der Schadensersatz ist der Höhe nach, soweit dies gesetzlich zulässig ist, in erster Linie auf eine Ersatzanzei-ge, hilfsweise auf den Wert der Anzeige, bei Beilagen auf den Herstellungswert der Beilagen beschränkt.7. Neue Anzeigenpreise treten mit dem aus der Preisliste ersichtlichen Zeitpunkt in Kraft. Dies gilt auch für laufende Rahmenverträge (Abschlüsse) und Anzeigenaufträge). Für Ein-zelaufträge, die vor Bekanntgabe der neuen Preisliste erteilt wurden, gilt der alte Preis, sofern die Anzeige oder Beilage innerhalb von vier Monaten erscheinen soll.8. Die gewerbliche Verwertung von Zuschriften auf Anzeigen durch Dritte ist nicht gestattet.9. Die Werbungsmittler sind verpflichtet, sich in ihren Angebo-ten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preislis te des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.10. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wor-den ist.

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Region Krefeld, St. Tönis/Tönisvorst, Kempen Verlagsvertretung Johannes Böing Tel. 02871 2330-22 | [email protected]

Region Rhein-Kreis Neuss Region Mönchengladbach, Viersen, Schwalmtal, Willich Reiner Hoffmann Tel. 0211 505-27875 | [email protected]